A-W/0023/2026
Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Rüschhausweg und Änderung im Umsetzungskonzept Fahrradnetz 2.0
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Antrag A-W-0023-2026
3647 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -West Frau Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster-West Elke Kraut-Kleinschmidt Pantaleonplatz 7 48161 Münster 18.05.26 Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Rüschhausweg und Änderung im Umsetzungskonzept Fahrradnetz 2.0 Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten 1. den Sachstand zu den Anträgen „Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Rüschhausweg im Bereich der Wartburg-Grundschule“ (A-W/0007/2024) von der SPD -Fraktion eingereicht am 20.02.2024 sowie den Antrag „Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Rüschhausweq: Tempo 30 zwischen Hensenstr./Dieckmannstr. und Ortsmitte“ (A-W/0036/2024) von der SPD -Fraktion eingereic ht am 21.08.2024 zeitnah der Bezirksvertretung mitzuteilen. 2. folgende Änderung im Umsetzungskonzept zum Fahrradnetz 2.0 (Vorlage V/0456/2024) in der Priorisierung zu prüfen. a. Der Rüschhausweg (Abschnitt 15.1) zwischen Laukamp und Kreuzung Rüschhausweg/Hensen str/Dieckmannstr. wird in die Prioritätsstufe 1 aufgenommen zusammen mit den Abschnitten 15.2. / 15.3 b. Diese Abschnitte 15.1 und 15.2 bis zum Enschedeweg werden als „Fahrradstraße Basis“ ausgestaltet Begründung: Zu 1: Antrag A-W/0023/2026 Der Rüschhausweg wird stark von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern genutzt und zählt zu den zentralen Verbindungsstrecken in Gievenbeck. Aufgrund verschiedener verkehrlicher Rahmenbedingungen, die in den beiden Anträgen näher erläutert werden, kommt es dort regelmäßig zu gefährlichen Situationen insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Zu 2: In einer älteren Planung hat die Verwaltung einen Vorschlag gemacht, den Rüschhausweg zwischen Enschedeweg und der Kreuzung Rüschhausweg/Hensenstr/Dieckmannstr. Als temporeduzierten Bereich Tempo 30 auszuweisen. Schon damals war der Rüschhausweg in diesem Bereich stark von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern frequentiert. Darunter viele Kinder und Jugendliche sowie Eltern, die diese zentrale Verbindung in Gievenbeck als Weg mit dem Fahrrad zu den Kitas, zu den Grundschulen Michael und Wartburg, als auch auf dem Weg in die Innenstadt nutzten. Gievenbeck ist in dieser Zeit erheblich gewachsen, so dass der Fahrradverkehr in diesem Bereich auch stark zugenommen hat. Der Querschnitt des Rüschhausweges lässt in diesem Bereich keine separaten Radwege zu. In dem parallelen Grünzug gibt es zwar einen wassergebundenen Fuß- und Radweg, der aber wenig von Radfahrenden angenommen wird. Heute teilen sich also Fahrräder, die Bus -Linie 5 und der motorisierte Individualverkehr (darunter viele Auswärtige) den begrenzten Straßenraum, der in großen Abschnitten nur 6 Meter beträgt. Dabei können bis zu 50 km/h gefahren werden. Das führt zunehmend zu schwierigen und gefährlichen Situationen für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Daher sollte der Rüschhausweg so zügig wie möglich als „Fahrradstraße Basis“ gekennzeichnet werden. Die Umsetzung dieses Typs spart Kosten und Personalressourcen und ist schnell durchzuführen. Dieser Typ ermöglicht ein sicheres und komfortables Fahren mit Fahrrädern, auch mit Lastenrädern. Der ÖPNV wird auf diesem ca. 1000 Meter langem Stü ck mit dem Radverkehr zurechtkommen, da die Busse auch jetzt die Fahrräder kaum überholen können wegen des engen Querschnitts. Wenn sich dieser Typ Fahradstraße hier bewähren sollte, könnte auch eine dauerhafte Klassifizierung als „Fahrradstraße Plus“ eingerichtet werden. Gez. Antrag A-W/0023/2026 Elke Kraut-Kleinschmidt Alexander Bliefernich Yvonne Karst Antrag A-W/0023/2026
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (5)
- Hensenstraße
- Rüschhausweg
- Enschedeweg
- Dieckmannstraße
- Laukamp
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0023/2026
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 20.05.2026
- Erstellt
- 20.05.2026 08:44