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Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Straßenland

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3466/2018 vom 25.10.2018

Stand: Am 12.11.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 3466/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Straßenland hier: Anfrage der CDU-Fraktion vom 17.09.2018 TOP 7.2.8 Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um die Beantwortung folgender Fra- gen: 1. „Welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrrad im öffentlichen Raum abzu- stellen, wenn es im Wohnhaus keine Abstellmöglichkeit gibt?“ 2. „Auf welchem Weg können Bürgerinnen und Bürger die Errichtung von Fahrradnadeln beantra- gen?“ 3. „Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um das „Falschparken“ von Fahrrädern zu verhindern?“ 4. „Gibt es in der Verwaltung ein Projekt, das das geordnete Abstellen von Fahrrädern im öffentli- chen Raum zum Ziel hat.“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat im Jahr 2007 ein Maßnahmenprogramm initiiert, das vorsieht, jährlich 1.000 zu- sätzliche Fahrradstellplätze stadtweit im öffentlichen Raum zu schaffen. In den letzten Jahren konn- ten jährlich etwa 2.500 neue Fahrradstellplätze errichtet werden. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, bei Bedarf zusätzlicher Fahrradabstellmöglichkeiten eine formlose E-Mail an den Fahrradbeauftragten der Stadt Köln (fahrradbeauftragter@stadt- koeln.de) zu schreiben. Da den Fahrradbeauftragten durchschnittlich 250 Meldungen dieser Art im Jahr erreichen, kann die Umsetzung nicht immer zeitnah erfolgen. Mit dem Maßnahmenprogramm zum Fahrradparken verfolgt die Verwaltung zwei Ziele: Zum einen soll die Nutzung des Fahrrads in Köln insgesamt gefördert werden, zum anderen sollen das Fahrrad- parken geordnet und dem ruhenden Radverkehr bedarfsgerechte Abstellmöglichkeiten gegeben wer- den. Somit kann das ungeordnete Abstellen von Fahrrädern minimiert werden. Fahrräder, an denen offensichtlich das Eigentum aufgegeben wurde, werden durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt entfernt.

Beratungsverlauf

  1. 12.11.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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