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3466/2018

Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Straßenland

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 12.11.2018, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2089 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 3466/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 
 
Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Straßenland 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion vom 17.09.2018 TOP 7.2.8 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um die Beantwortung folgender Fra-
gen:  
 
1. „Welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrrad im öffentlichen Raum abzu-
stellen, wenn es im Wohnhaus keine Abstellmöglichkeit gibt?“ 
 
2. „Auf welchem Weg können Bürgerinnen und Bürger die Errichtung von Fahrradnadeln beantra-
gen?“ 
 
3. „Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um das „Falschparken“ von Fahrrädern zu verhindern?“ 
 
4. „Gibt es in der Verwaltung ein Projekt, das das geordnete Abstellen von Fahrrädern im öffentli-
chen Raum zum Ziel hat.“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hat im Jahr 2007 ein Maßnahmenprogramm initiiert, das vorsieht, jährlich 1.000 zu-
sätzliche Fahrradstellplätze stadtweit im öffentlichen Raum zu schaffen. In den letzten Jahren konn-
ten jährlich etwa 2.500 neue Fahrradstellplätze errichtet werden. 
 
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, bei Bedarf zusätzlicher Fahrradabstellmöglichkeiten 
eine formlose E-Mail an den Fahrradbeauftragten der Stadt Köln (fahrradbeauftragter@stadt-
koeln.de) zu schreiben.  
 
Da den Fahrradbeauftragten durchschnittlich 250 Meldungen dieser Art im Jahr erreichen, kann die 
Umsetzung nicht immer zeitnah erfolgen. 
 
Mit dem Maßnahmenprogramm zum Fahrradparken verfolgt die Verwaltung zwei Ziele: Zum einen 
soll die Nutzung des Fahrrads in Köln insgesamt gefördert werden, zum anderen sollen das Fahrrad-
parken geordnet und dem ruhenden Radverkehr bedarfsgerechte Abstellmöglichkeiten gegeben wer-
den. Somit kann das ungeordnete Abstellen von Fahrrädern minimiert werden. 
 
Fahrräder, an denen offensichtlich das Eigentum aufgegeben wurde, werden durch den Ordnungs- 
und Verkehrsdienst der Stadt entfernt.

Beratungsverlauf (1)

12.11.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3466/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.10.2018
Erstellt
23.10.2018 07:01