0737/2023
Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Dritte Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle Dez IV Vorlagen-Nummer 0737/2023 Freigabedatum 07.03.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksvertretung Nippes: Dritte Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 02.02.2023, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis. Alternative: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 02.02.2023, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Beratung in den Schulaus- schuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Rat 23.03.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 02.02.2023 unter TOP 8.2.1 auf den An- trag der SPD-Fraktion AN/2112/2022 (https://buergerinfo.stadt- koeln.de/getfile.asp?id=905885&type=do) und den Änderungsantrag der SPD AN/0240/2023 (https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=917047&type=do) mehrheitlich den folgen- den Beschluss gefasst: Der Rat und seine Ausschüsse werden gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, im Stadtbezirk Nippes eine weitere Gesamtschule einzurichten mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II, einschließlich einer Sport- halle mit drei Sportübungseinheiten. 2. In einem ersten Schritt soll hierfür die Umwandlung (ggfs. auch mit Erweiterungsbau- ten) der bestehenden Hauptschule bzw. einer der beiden bestehenden Realschulen im Stadtbezirk geprüft werden. 3. Sollte eine Umwandlung aus rechtlichen oder baulichen Gründen nicht möglich sein, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der Durchführung eines europa- weiten Ausschreibungsverfahrens zur Errichtung einer Gesamtschule mit 4 bis 6 zügi- ger S I und entsprechender S II für den Stadtbezirk Nippes. 4. Das Ausschreibungsverfahren soll bevorzugt die Suche nach einem geeigneten Be- standsgebäude mit entsprechender Herrichtung umfassen, alternativ auch eine Grund- stückssuche und die bauliche Errichtung. 5. Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 wird dahingehend angepasst, dass die vorliegende Planung an Ziffer 13 eingefügt wird. Im Übrigen wird die Schul- entwicklungsplanung beibehalten. Die Anregung der Bezirksvertretung Nippes wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsord- nung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. Anlage Anlage 1: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 02.02.2023
Anlage 2 Auszug Niederschrift Rat 23.03.2023
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 20.06.2024 Auszug aus der Niederschrift der 24. Sitzung des Rates vom 23.03.2023 öffentlich 3.2.1 Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Dritte Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes 0737/2023 Beschluss in der Fassung der Alternative: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 02.02.2023, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Bera- tung in den Schulausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt. __________ Anmerkung: Antrag der SPD-Fraktion auf Abstimmung der Alternative.
Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung 05.09.2024_Anlage zu 0737-2024
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05.09.2024 Stellungnahme der Verwaltung Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 02.02.2023 unter TOP 8.2.1 auf den Antrag der SPD-Fraktion AN/2112/2022 (https://buergerinfo.stadt- koeln.de/getfile.asp?id=905885&type=do) und den Änderungsantrag der SPD AN/0240/2023 (https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=917047&type=do) mehrheitlich den folgenden Beschluss gefasst: Der Rat und seine Ausschüsse werden gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, im Stadtbezirk Nippes eine weitere Gesamtschule einzurichten mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II, einschließlich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten. 2. In einem ersten Schritt soll hierfür die Umwandlung (ggfs. auch mit Erweiterungsbauten) der bestehenden Hauptschule bzw. einer der beiden bestehenden Realschulen im Stadtbezirk geprüft werden. 3. Sollte eine Umwandlung aus rechtlichen oder baulichen Gründen nicht möglich sein, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Errichtung einer Gesamtschule mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II für den Stadtbezirk Nippes. 4. Das Ausschreibungsverfahren soll bevorzugt die Suche nach einem geeigneten Bestandsgebäude mit entsprechender Herrichtung umfassen, alternativ auch eine Grundstückssuche und die bauliche Errichtung. 5. Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 wird dahingehend angepasst, dass die vorliegende Planung an Ziffer 13 eingefügt wird. Im Übrigen wird die Schulentwicklungsplanung beibehalten. Die Anregung der Bezirksvertretung Nippes wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.03.23 beschlossen, die Angelegenheit zur Beratung in den Schulausschuss zu verweisen und die Verwaltung um Stellungnahme zu bitten. Die Verwaltung dankt der BV 5 für ihre Anregungen und führt wie folgt aus: Zu Beschlusspunkten 1, 3 und 4: Der Rat der Stadt Köln hat in der Sitzung des 16.05.2023 die europaweite Ausschreibung eines Neubaus für eine Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes beschlossen, vgl. Vorlage 0604/2023 (https://buergerinfo.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=113545). Nachdem mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung auf der Grundlage aktualisierter Prognosedaten deutlich wurde, dass ein Bedarf in dieser Größenordnung angesichts der Zeitschiene nicht mehr sicher begründet werden kann, hat die Verwaltung den politischen Gremien vorgeschlagen, die Ausschreibung anzupassen. Der ASW ist dem Vorschlag nicht gefolgt. Die Ausschreibung zur Suche eines Investors erfolgt daher im europaweiten Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb in der ursprünglichen Größenordnung. Es besteht ein Bedarf von 7 Zügen in der Sekundarstufe I sowie 6 Zügen in der Sekundarstufe II. Es sind zwei Varianten der Realisierung möglich. Variante 1: Zwei Gesamtschulen mit jeweils 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II mit jeweils einer Dreifachsporthalle. Variante 2: Eine Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II, sowie einer Fünffachsporthalle Alternativ zu zwei kleinen Gesamtschulen wird ein Standort für eine Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II, sowie einer Fünffachsporthalle gesucht. Maximal kann auch eine Gesamtschule mit 8 Zügen in der Sekundarstufe 1 und 7 Zügen in der Sekundarstufe 2 realisiert werden. Im Falle der Realisierung einer 8/7-zügigen Gesamtschule wird eine Sechsfachsporthalle benötigt. Wie auch in der Ursprungsausschreibung bildet die Bekanntmachung zwei Varianten ab, mit der Rückfalloption für den Fall, dass der Wettbewerb ergeben sollte, dass kein Investor einen Teilnahmeantrag für eine große oder zwei kleine Gesamtschulen einreicht). Ergänzend zu der ursprünglichen Ausschreibung ist können sich auch Investoren bewerben, die die Anforderungen durch Umbaumaßnahmen im Bestand umsetzen wollen. Zu Beschlusspunkt 2 und 5: Die Verwaltung weist zunächst darauf hin, dass eine „Umwandlung“ von Schulen schulrechtlich nicht vorgesehen ist. Wenn bestehende Schulstandorte mit anderen Schulformen konzipiert werden, ist schulrechtlich eine auslaufende oder ad-hoc- Schließung bestehender Schulen und die in der Regel aufbauende Errichtung einer neuen Schule notwendig. Die Verwaltung hat bislang noch keinen schulentwicklungsplanerischen Vorschlag für eine mögliche Weiterentwicklung der Schullandschaft in Nippes und Bilderstöckchen veröffentlicht und entsprechend keine beteiligungsorientierten Gespräche mit der Gemeinschaftshauptschule (GHS) Bilderstöckchen, Reutlinger Straße und den Realschulen Peter-Ustinov-Schule, Neusser Straße und Edith-Stein-Schule, Niehler Kirchweg geführt. Gemäß den Analysen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2023 in Abgleich mit den Ergebnissen der Elternbefragung 2021 ist davon auszugehen, dass das Angebot an Realschulplätzen im Stadtbezirk Nippes dem antizipierten Bedarf der nächsten Jahre ungefähr entsprechen sollte (vgl. https://ratsinformation.stadt- koeln.de/getfile.asp?id=960352&type=do S. 137), sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine Handlungsnotwendigkeit abgeleitet werden kann. Gleichzeitig sind auf Basis der Bevölkerungsprognose 2022 deutlich mehr Schüler*innen in Nippes zu erwarten, als sich aktuell im Rahmen des Anmeldeverfahrens wiederfinden. Dies spricht wiederum gegen die Auflösung einer der vorhandenen weiterführenden Schulen. Sollte sich anhand zukünftiger Bevölkerungsprognosen und Schulentwicklungsplanungen ein anderes Bild ergeben, das eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der bestehenden Schullandschaft in Nippes notwendig machen sollte, könnte rein theoretisch die räumliche Nähe der beiden Realschulen in Abhängigkeit vom Elternwahlverhalten und politischen Entscheidungen zukünftig für eine Gesamtschule an zwei Teilstandorten sprechen, analog der Ausgangssituation, aus der sich die Integrierte Gesamtschule Innenstadt entwickelt hat. Die Verwaltung schlägt vor, die Anregung der Bezirksvertretung zu gegebener Zeit im Rahmen der Vorbereitungen und Durchführung einer weiteren Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung dahingehend aufzugreifen, als dass auf neuer Datengrundlage eine schulentwicklungsplanerische Bewertung vorgenommen und bei Bedarf das Gespräch mit den Schulen gesucht wird, um ihre Perspektiven zu erfahren, und die politischen Gremien ins weitere Benehmen gesetzt werden.
Anlage 1: Beschluss BV Nippes 02.02.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 27.02.2023 Auszug aus der Niederschrift der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 02.02.2023 öffentlich 8.2.1 Die dritte Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes – Jetzt erst recht - Antrag der SPD - AN/2112/2022 Herr Meier begründet den vorliegenden Änderungsantrag der SPD. Im Unterschied zum Ursprungsantrag beinhalte der Änderungsantrag die Prüfung, ob eine bestehen- de Haupt- oder Realschule zu einer Gesamtschule umgewandelt werden könne. Die- se Option ermögliche es, schnell dringend benötigte Gesamtschulplätze zu generieren und zusätzliche Versiegelungen, die mit dem Bau einer neuen Schule einhergehen, zu vermeiden. Frau Feuser begrüßt die Idee der Umwandlung sieht Bedarf für eine neue Gesamt- schule. Herr Thelen hält die Umwandlung vorhandener Schulen für den Königsweg, um schnell zusätzliche Gesamtschulplätze zu schaffen. Konkret schlägt er vor, die Edith- Stein-Realschule in eine Gesamtschule umzuwandeln. Beschluss: Der Rat und seine Ausschüsse werden gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, im Stadtbezirk Nippes eine weitere Gesamt- schule einzurichten mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II, einschließ- lich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten. 2. In einem ersten Schritt soll hierfür die Umwandlung (ggfs. auch mit Erweite- rungsbauten) der bestehenden Hauptschule bzw. einer der beiden bestehen- den Realschulen im Stadtbezirk geprüft werden. 3. Sollte eine Umwandlung aus rechtlichen oder baulichen Gründen nicht möglich sein, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der Durchführung ei- nes europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Errichtung einer Gesamtschu- le mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II für den Stadtbezirk Nippes. 4. Das Ausschreibungsverfahren soll bevorzugt die Suche nach einem geeigneten Bestandsgebäude mit entsprechender Herrichtung umfassen, alternativ auch eine Grundstückssuche und die bauliche Errichtung. 5. Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 wird dahingehend an- gepasst, dass die vorliegende Planung an Ziffer 13 eingefügt wird. Im Übrigen wird die Schulentwicklungsplanung beibehalten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU, FDP und AfD beschlossen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Reutlinger Straße
- Neusser Straße
- Niehler Kirchweg
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Details
- Aktenzeichen
- 0737/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.06.2024
- Erstellt
- 27.02.2023 16:12