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0737/2023

Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Dritte Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.06.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 28.10.2024, TOP 6.1

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Auszug Niederschrift Rat 23.03.2023

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Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung 05.09.2024_Anlage zu 0737-2024

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Anlage 1: Beschluss BV Nippes 02.02.2023

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Beschlussvorlage Rat

2784 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
Dez IV 
 
Vorlagen-Nummer 
 0737/2023 
Freigabedatum 
07.03.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung der Bezirksvertretung Nippes:  
Dritte Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 02.02.2023, 
TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis. 
 
Alternative:  
 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 02.02.2023, 
TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Beratung in den Schulaus-
schuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. 
 
 
Rat 23.03.2023 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 02.02.2023 unter TOP 8.2.1 auf den An-
trag der SPD-Fraktion AN/2112/2022 (https://buergerinfo.stadt-
koeln.de/getfile.asp?id=905885&type=do) und den Änderungsantrag der SPD AN/0240/2023 
(https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=917047&type=do) mehrheitlich den folgen-
den Beschluss gefasst: 
Der Rat und seine Ausschüsse werden gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, im Stadtbezirk Nippes eine weitere Gesamtschule 
einzurichten mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II, einschließlich einer Sport-
halle mit drei Sportübungseinheiten. 
2. In einem ersten Schritt soll hierfür die Umwandlung (ggfs. auch mit Erweiterungsbau-
ten) der bestehenden Hauptschule bzw. einer der beiden bestehenden Realschulen im 
Stadtbezirk geprüft werden. 
3. Sollte eine Umwandlung aus rechtlichen oder baulichen Gründen nicht möglich sein, 
beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der Durchführung eines europa-
weiten Ausschreibungsverfahrens zur Errichtung einer Gesamtschule mit 4 bis 6 zügi-
ger S I und entsprechender S II für den Stadtbezirk Nippes.  
4. Das Ausschreibungsverfahren soll bevorzugt die Suche nach einem geeigneten Be-
standsgebäude mit entsprechender Herrichtung umfassen, alternativ auch eine Grund-
stückssuche und die bauliche Errichtung. 
5. Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 wird dahingehend angepasst, 
dass die vorliegende Planung an Ziffer 13 eingefügt wird. Im Übrigen wird die Schul-
entwicklungsplanung beibehalten. 
Die Anregung der Bezirksvertretung Nippes wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsord-
nung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. 
 
Anlage 
 
Anlage 1: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 
02.02.2023

Anlage 2 Auszug Niederschrift Rat 23.03.2023

777 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 20.06.2024 
Auszug 
aus der Niederschrift der 24. Sitzung des Rates vom 23.03.2023  
öffentlich 
3.2.1 Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Dritte Gesamtschule für den 
Stadtbezirk Nippes 
0737/2023 
 
Beschluss in der Fassung der Alternative: 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 
02.02.2023, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Bera-
tung in den Schulausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt. 
__________  
Anmerkung:  
Antrag der SPD-Fraktion auf Abstimmung der Alternative.

Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung 05.09.2024_Anlage zu 0737-2024

6666 Zeichen

05.09.2024 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 02.02.2023 unter TOP 8.2.1 auf 
den Antrag der SPD-Fraktion AN/2112/2022 (https://buergerinfo.stadt-
koeln.de/getfile.asp?id=905885&type=do) und den Änderungsantrag der SPD 
AN/0240/2023 (https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=917047&type=do) 
mehrheitlich den folgenden Beschluss gefasst:  
 
Der Rat und seine Ausschüsse werden gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:  
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, im Stadtbezirk Nippes eine weitere 
Gesamtschule einzurichten mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II, 
einschließlich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten.  
2. In einem ersten Schritt soll hierfür die Umwandlung (ggfs. auch mit 
Erweiterungsbauten) der bestehenden Hauptschule bzw. einer der beiden 
bestehenden Realschulen im Stadtbezirk geprüft werden.  
3. Sollte eine Umwandlung aus rechtlichen oder baulichen Gründen nicht 
möglich sein, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der 
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Errichtung 
einer Gesamtschule mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II für den 
Stadtbezirk Nippes.  
4. Das Ausschreibungsverfahren soll bevorzugt die Suche nach einem 
geeigneten Bestandsgebäude mit entsprechender Herrichtung umfassen, 
alternativ auch eine Grundstückssuche und die bauliche Errichtung.  
5. Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 wird dahingehend 
angepasst, dass die vorliegende Planung an Ziffer 13 eingefügt wird. Im 
Übrigen wird die Schulentwicklungsplanung beibehalten.  
 
Die Anregung der Bezirksvertretung Nippes wird gemäß § 38 Absatz 13 der 
Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat 
vorgelegt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.03.23 beschlossen, die Angelegenheit 
zur Beratung in den Schulausschuss zu verweisen und die Verwaltung um 
Stellungnahme zu bitten. 
Die Verwaltung dankt der BV 5 für ihre Anregungen und führt wie folgt aus: 
Zu Beschlusspunkten 1, 3 und 4: 
Der Rat der Stadt Köln hat in der Sitzung des 16.05.2023 die europaweite 
Ausschreibung eines Neubaus für eine Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes 
beschlossen, vgl.  Vorlage 0604/2023 (https://buergerinfo.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=113545).  
Nachdem mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung auf der Grundlage 
aktualisierter Prognosedaten deutlich wurde, dass ein Bedarf in dieser 
Größenordnung angesichts der Zeitschiene nicht mehr sicher begründet werden 
kann, hat die Verwaltung den politischen Gremien vorgeschlagen, die Ausschreibung 
anzupassen. Der ASW ist dem Vorschlag nicht gefolgt. Die Ausschreibung zur Suche 
eines Investors erfolgt daher im europaweiten Verhandlungsverfahren mit 
vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb in der ursprünglichen Größenordnung. Es

besteht ein Bedarf von 7 Zügen in der Sekundarstufe I sowie 6 Zügen in der 
Sekundarstufe II. Es sind zwei Varianten der Realisierung möglich.  
Variante 1: Zwei Gesamtschulen mit jeweils 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 
Zügen in der Sekundarstufe II mit jeweils einer Dreifachsporthalle.  
Variante 2: Eine Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 
Zügen in der Sekundarstufe II, sowie einer Fünffachsporthalle Alternativ zu zwei 
kleinen Gesamtschulen wird ein Standort für eine Gesamtschule mit mindestens 7 
Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II, sowie einer 
Fünffachsporthalle gesucht. Maximal kann auch eine Gesamtschule mit 8 Zügen in 
der Sekundarstufe 1 und 7 Zügen in der Sekundarstufe 2 realisiert werden. Im Falle 
der Realisierung einer 8/7-zügigen Gesamtschule wird eine Sechsfachsporthalle 
benötigt. 
Wie auch in der Ursprungsausschreibung bildet die Bekanntmachung zwei Varianten 
ab, mit der Rückfalloption für den Fall, dass der Wettbewerb ergeben sollte, dass 
kein Investor einen Teilnahmeantrag für eine große oder zwei kleine Gesamtschulen 
einreicht).  Ergänzend zu der ursprünglichen Ausschreibung ist können sich auch 
Investoren bewerben, die die Anforderungen durch Umbaumaßnahmen im Bestand 
umsetzen wollen.    
Zu Beschlusspunkt 2 und 5:  
Die Verwaltung weist zunächst darauf hin, dass eine „Umwandlung“ von Schulen 
schulrechtlich nicht vorgesehen ist. Wenn bestehende Schulstandorte mit anderen 
Schulformen konzipiert werden, ist schulrechtlich eine auslaufende oder ad-hoc-
Schließung bestehender Schulen und die in der Regel aufbauende Errichtung einer 
neuen Schule notwendig. Die Verwaltung hat bislang noch keinen 
schulentwicklungsplanerischen Vorschlag für eine mögliche Weiterentwicklung der 
Schullandschaft in Nippes und Bilderstöckchen veröffentlicht und entsprechend keine 
beteiligungsorientierten Gespräche mit der Gemeinschaftshauptschule (GHS) 
Bilderstöckchen, Reutlinger Straße und den Realschulen Peter-Ustinov-Schule, 
Neusser Straße und Edith-Stein-Schule, Niehler Kirchweg geführt.  
Gemäß den Analysen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2023 in Abgleich 
mit den Ergebnissen der Elternbefragung 2021 ist davon auszugehen, dass das 
Angebot an Realschulplätzen im Stadtbezirk Nippes dem antizipierten Bedarf der 
nächsten Jahre ungefähr entsprechen sollte (vgl. https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/getfile.asp?id=960352&type=do S. 137), sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine 
Handlungsnotwendigkeit abgeleitet werden kann. Gleichzeitig sind auf Basis der 
Bevölkerungsprognose 2022 deutlich mehr Schüler*innen in Nippes zu erwarten, als 
sich aktuell im Rahmen des Anmeldeverfahrens wiederfinden. Dies spricht wiederum 
gegen die Auflösung einer der vorhandenen weiterführenden Schulen.  
Sollte sich anhand zukünftiger Bevölkerungsprognosen und 
Schulentwicklungsplanungen ein anderes Bild ergeben, das eine bedarfsgerechte 
Weiterentwicklung der bestehenden Schullandschaft in Nippes notwendig machen 
sollte, könnte rein theoretisch die räumliche Nähe der beiden Realschulen in 
Abhängigkeit vom Elternwahlverhalten und politischen Entscheidungen zukünftig für 
eine Gesamtschule an zwei Teilstandorten sprechen, analog der Ausgangssituation, 
aus der sich die Integrierte Gesamtschule Innenstadt entwickelt hat.

Die Verwaltung schlägt vor, die Anregung der Bezirksvertretung zu gegebener Zeit 
im Rahmen der Vorbereitungen und Durchführung einer weiteren Fortschreibung der 
Schulentwicklungsplanung dahingehend aufzugreifen, als dass auf neuer 
Datengrundlage eine schulentwicklungsplanerische Bewertung vorgenommen und 
bei Bedarf das Gespräch mit den Schulen gesucht wird, um ihre Perspektiven zu 
erfahren, und die politischen Gremien ins weitere Benehmen gesetzt werden.

Anlage 1: Beschluss BV Nippes 02.02.2023

2444 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 27.02.2023 
Auszug 
aus der Niederschrift der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
vom 02.02.2023 
öffentlich 
8.2.1 Die dritte Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes – Jetzt erst recht  
- Antrag der SPD - 
AN/2112/2022 
Herr Meier begründet den vorliegenden Änderungsantrag der SPD. Im Unterschied 
zum Ursprungsantrag beinhalte der Änderungsantrag die Prüfung, ob eine bestehen-
de Haupt- oder Realschule zu einer Gesamtschule umgewandelt werden könne. Die-
se Option ermögliche es, schnell dringend benötigte Gesamtschulplätze zu generieren 
und zusätzliche Versiegelungen, die mit dem Bau einer neuen Schule einhergehen, zu 
vermeiden. 
 
Frau Feuser begrüßt die Idee der Umwandlung sieht Bedarf für eine neue Gesamt-
schule. 
 
Herr Thelen hält die Umwandlung vorhandener Schulen für den Königsweg, um 
schnell zusätzliche Gesamtschulplätze zu schaffen. Konkret schlägt er vor, die Edith-
Stein-Realschule in eine Gesamtschule umzuwandeln. 
 
Beschluss: 
 
Der Rat und seine Ausschüsse werden gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, im Stadtbezirk Nippes eine weitere Gesamt-
schule einzurichten mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II, einschließ-
lich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten. 
 
2. In einem ersten Schritt soll hierfür die Umwandlung (ggfs. auch mit Erweite-
rungsbauten) der bestehenden Hauptschule bzw. einer der beiden bestehen-
den Realschulen im Stadtbezirk geprüft werden. 
 
3. Sollte eine Umwandlung aus rechtlichen oder baulichen Gründen nicht möglich 
sein, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der Durchführung ei-
nes europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Errichtung einer Gesamtschu-
le mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II für den Stadtbezirk Nippes.

4. Das Ausschreibungsverfahren soll bevorzugt die Suche nach einem geeigneten 
Bestandsgebäude mit entsprechender Herrichtung umfassen, alternativ auch 
eine Grundstückssuche und die bauliche Errichtung. 
 
5. Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 wird dahingehend an-
gepasst, dass die vorliegende Planung an Ziffer 13 eingefügt wird. Im Übrigen 
wird die Schulentwicklungsplanung beibehalten. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU, FDP und AfD beschlossen.

Beratungsverlauf (2)

23.03.2023 Rat
TOP 3.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung
28.10.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Reutlinger Straße
  • Neusser Straße
  • Niehler Kirchweg

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Details

Aktenzeichen
0737/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.06.2024
Erstellt
27.02.2023 16:12