2011/0014
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 3.1 - Rheinstraße 75 - (Offenlagebeschluss)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 3
88260 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Begründung zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 3.1
- Rheinstraße 75 -
für das Grundstück Rheinstraße 75 / Feldbergstraße 10, Gemarkung Darmstadt, Flur 16,
Flurstück Nr. 249/12 und 249/13, sowie eine Teilfläche der Rheinstraße, Gemarkung Darmstadt,
Flur 17, Flurstück Nr. 66 (tlw.) und 229/17 (tlw.)
Stand: Offenlage
Dezember 2010
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
2
Vorhabenträger:
64295 Darmstadt
Bearbeitung:
GfP
Gesellschaft für Planung
Umwelt - Stadt - Architektur
10967 Berlin
Mitwirkung:
Dipl.-Ing. D. Yurdakul
Dipl.-Ing. I. Sperling
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
3
Inhaltsverzeichnis
A. BEGRÜNDUNG .................................................................................................................... 5
I. Planungsgegenstand.......................................................................................................... 5
I.1 Veranlassung und Erforderlichkeit ........................................................................................ 5
I.2 Plangebiet ............................................................................................................................. 5
I.2.1 Lagebeschreibung............................................................................................................... .. 5
I.2.2 Baulicher Bestand im Geltungsbereich und seiner Umgebung............................................. 6
I.2.3 Erschließung ......................................................................................................................... 6
I.2.4 Eigentumsverhältnisse ..........................................................................................................7
I.2.5 Technische Infrastruktur / Leitungen..................................................................................... 7
I.2.6 Geologie....................................................................................................................... ......... 7
I.2.7 Altlasten / Kampfmittelbelastung........................................................................................... 7
I.2.8 Ökologie / Freiflächen ........................................................................................................... 9
I.3 Planerische Ausgangssituation ........................................................................................... 11
I.3.1 Flächennutzungsplanung / Raumordnung / Landesplanung............................................... 11
I.3.2 Bestehendes Baurecht........................................................................................................ 12
I.3.3 Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB.............................................. 12
I.3.4 Landschafts- und Naturschutz ............................................................................................ 13
I.3.5 Denkmalschutz, Denkmalpflege.......................................................................................... 13
I.3.6 Gesamtstädtische Planung - Schwerpunkträume Wissenschaft......................................... 13
II. Planinhalt ........................................................................................................................... 14
II.1 Entwicklung der Planungsüberlegungen............................................................................. 14
II.2 Intention des Plans............................................................................................................ .. 14
II.3 Wesentlicher Planinhalt....................................................................................................... 14
II.3.1 Art der baulichen Nutzung: Sondergebiet - Wissenschaft und Forschung -........................ 15
II.3.2 Maß der baulichen Nutzung ................................................................................................ 16
II.3.3 Überbaubare Grundstücksflächen....................................................................................... 17
II.3.4 Bauweise....................................................................................................................... ...... 18
II.3.5 Grünordnerische Festsetzungen......................................................................................... 18
II.3.6 Stellplätze und Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO......................................................... 19
II.3.7 Öffentliche Straßenverkehrsfläche...................................................................................... 19
II.3.8 Immissionsschutz............................................................................................................... .1 9
II.3.9 Sonstige Festsetzungen...................................................................................................... 20
II.3.10 Hinweis........................................................................................................................ ........ 20
II.3.11 Flächenbilanz ...................................................................................................................... 21
II.4 Abwägungsbelange............................................................................................................. 21
II.4.1 Belange gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ............................................................. 21
II.4.2 Belange der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes.................................................. 22
II.4.3 Belange des Umweltschutzes und der Landschaftspflege.................................................. 22
II.4.4 Belange der Wirtschaft einschließlich der Schaffung von Arbeitsplätzen ........................... 22
II.4.5 Belange des Verkehrs......................................................................................................... 23
II.4.6 Öffentliche und private Belange .......................................................................................... 23
III. Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans .......................................... 24
III.1 Auswirkungen auf Umwelt................................................................................................... 24
III.2 Auswirkungen auf Lebens- und Arbeitsverhältnisse ........................................................... 24
III.3 Auswirkungen auf den Verkehr ........................................................................................... 25
III.4 Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanz- und Investitionsplanung......................... 25
IV. Verfahren............................................................................................................................ 25
IV.1 Aufstellungsbeschluss......................................................................................................... 25
B. RECHTSGRUNDLAGEN.................................................................................................... 26
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
4
C. ANHANG............................................................................................................................. 27
1. Biotoptypen / Gehölze......................................................................................................... 27
1.1 Bestandsplan Biotoptypen und Gehölze (Stand: August 2010) .......................................... 27
1.2 Bewertung des Gehölzbestands (Stand: November 2010)................................................. 28
2. Prüfung der Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens und Prüfung über die
Schaffung der Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung
unterliegen) gemäß § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB ................................................................ 30
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
5
A. BEGRÜNDUNG
zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 3.1 - Rheinstraße 75 - für das
Grundstück Rheinstraße 75 / Feldbergstraße 10, Gemarkung Darmstadt, Flur 16, Flurstück
Nr. 249/12 und 249/13, sowie eine Teilfläche der Rheinstraße, Gemarkung Darmstadt, Flur
17, Flurstück Nr. 66 (tlw.) und 229/17 (tlw.), gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB).
I. Planungsgegenstand
I.1 Veranlassung und Erforderlichkeit
Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 3.1 ist die geplante
Erweiterung des bestehenden Hauptsitzes des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informati-
onstechnologie (SIT) in Darmstadt, in dem derzeit ca. 160 Mitarbeiter beschäftigt sind. Die
Fraunhofer-Gesellschaft ist eine der bedeutenden Forschungsorganisationen der Bundes-
republik Deutschland und die größte Organisation für anwendungsorientierte Forschung in
Europa. Das SIT entwickelt zugeschnittene und direkt einsetzbare Lösungen für alle Bran-
chen, die sichere Informationstechnologien benötigen, und bietet u.a. Beratungs- und Ent-
wicklungsleistungen von Sicherheitskonzepten.
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans
W 3 - Untere Rheinstraße Nord -. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans W 3.1 ist erforderlich, da das geplante Bauvorhaben mit den überbaubaren Grund-
stücksflächen des festgesetzten Bebauungsplans nicht in Übereinstimmung steht und so-
wohl die festgesetzte maximal zulässige Grundflächenzahl als auch die zulässige Zahl der
Vollgeschosse in Teilen überschritten wird.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 3.1 ist die Schaffung der planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für die vorgesehene Nutzung, da das Vorhaben nach geltendem
Bau- und Planungsrecht derzeit nicht genehmigungsfähig ist.
Die Durchführung des verbindlichen Bauleitplanverfahrens soll dabei auf der Grundlage
des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren
erfolgen.
I.2 Plangebiet
I.2.1 Lagebeschreibung
Das Plangebiet befindet sich im Zentrum von Darmstadt unmittelbar an der Bundesstraße
B 26. Es umfasst die Grundstücke Rheinstraße 75 und Feldbergstraße 10 in der Gemar-
kung Darmstadt, Flur 16, Flurstück Nr. 249/12 und 249/13, mit einer Gesamtgröße von ca.
8.675 m². In den Geltungsbereich einbezogen ist zudem die an das Grundstück Rheinstra-
ße 75 angrenzende Teilfläche der Rheinstraße bis zur Straßenmitte der Rheinstraße (Ge-
markung Darmstadt, Flur 17, Flurstück Nr. 66 (tlw.) und Nr. 229/17 (tlw.)).
Das Plangebiet wird im Nordosten durch die Feldbergstraße begrenzt. Die südliche Gel-
tungsbereichsgrenze wird durch die Straßenmitte der Rheinstraße gebildet. Darüber hinaus
werden die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs durch die Flurstücksgrenzen der
Flurstücke Nr. 249/12 und 249/13 gebildet.
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
6
Karte 1: Übersichtskarte zur Lage, Abgrenzung und stadträumlichen Einbindung
I.2.2 Baulicher Bestand im Geltungsbereich und seiner Umgebung
Der bauliche Bestand im Geltungsbereich ist geprägt durch das im westlichen Teil des
Grundstücks Rheinstraße 75 gelegene ein- bis dreigeschossige Bestandsgebäude. Der
östliche Teil des Geltungsbereichs ist nahezu vollständig durch einen großflächigen Park-
platz genutzt. Im nordöstlichen Teil des Geländes finden sich im Bereich der Zufahrt von
der Feldbergstraße zwei kleinere eingeschossige Gebäude (ein Bürogebäude sowie ein
Garagengebäude).
Unmittelbar östlich des Geltungsbereichs grenzt eine Tankstelle an. Nördlich des Gel-
tungsbereichs findet sich das umfangreiche Gelände zweier Berufsschulen mit jeweils ei-
nem Hauptgebäude, mehreren Lehrwerkstätten und anderen Nebengebäuden. Westlich
grenzen die Gebäude der IHK Darmstadt an, südlich der Rheinstraße befindet sich das
denkmalgeschützte Gebäude des ehemaligen Landwirtschaftsamts sowie ein Ensemble
mehrerer Wohnblocks in Zeilenbauweise mit dazwischen liegenden gewerblich genutzten
Flachbauten.
I.2.3 Erschließung
Das Plangebiet grenzt unmittelbar an die Rheinstraße sowie die Feldbergstraße an. Fuß-
läufig ist das Grundstück von der Rheinstraße und der Feldbergstraße erschlossen, die
Kfz-Erschließung erfolgt über eine Zufahrt von der Feldbergstraße.
Über die Rheinstraße (Bundesstraße B26) besteht Anschluss an das überörtliche Straßen-
verkehrsnetz. Die Rheinstraße ist die direkte Verbindung zwischen dem Autobahnkreuz
Darmstadt (Autobahnen A 5 und A 67) und der Darmstädter Innenstadt. Das Plangebiet ist
über die Haltestellen "Rhein-/Neckarstraße" und "Berliner Allee" an das Netz des Öffentli-
chen Personennahverkehrs (ÖPNV) angebunden und ist über Busse und Straßenbahnen
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
7
verschiedener Linien der HEAG bzw. des RMV erschlossen. Der Hauptbahnhof Darmstadt
befindet sich in fußläufiger Entfernung von ca. 700 Meter zum Plangebiet.
Der Geltungsbereich ist als verkehrlich sehr gut erschlossen zu bewerten.
I.2.4 Eigentumsverhältnisse
Das Grundstück Rheinstraße 75 / Feldbergstraße 10 (Flurstücke Nr. 249/12 und 249/13 der
Gemarkung Darmstadt, Flur 16) befindet sich im Eigentum des Bundes und wurde der
Fraunhofer-Gesellschaft per Vertrag überlassen. Die im Geltungsbereich liegende Teilflä-
che der Rheinstraße befindet sich im Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
I.2.5 Technische Infrastruktur / Leitungen
Aufgrund der Situation im Plangebiet (bebautes Grundstück innerhalb des erschlossenen
Siedlungsgebiets) ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gebiet mit der notwendi-
gen technischen Infrastruktur erschlossen ist.
Zur Klärung der Versorgungskapazitäten im Hinblick auf den geplanten Neubau, der Lage
der vorhandenen Leitungs- und Kabelbestände im Geltungsbereich sowie der Anforderun-
gen der Leitungsverwaltungen an die Planung werden die zuständigen Behörden im Rah-
men der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) um Stel-
lungnahme über ihren Bestand sowie ihre planungsrechtlich relevanten Absichten gebeten.
Die Informationen werden in das weitere Verfahren eingestellt.
I.2.6 Geologie
Boden
Der Standort liegt auf Böden aus pleistozänen Lockersedimenten. Der Boden weist ein
mittleres Filtervermögen auf.
Das Gelände liegt im Bereich des Bestandsgebäudes und an der Grundstückszufahrt an
der Feldbergstraße zwischen 133,8 m und 134,1 m über NN und kann somit als eben an-
gesehen werden.
Grund- /Oberflächenwasser
Der Grundwasserflurabstand im Geltungsbereich liegt bei etwa 15-20 Metern. Die Ver-
schmutzungsempfindlichkeit des Grundwasser ist hier laut Umweltatlas Hessen als ‚groß
bis mittel’ einzustufen.
Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Wasserschutzzonen.
I.2.7 Altlasten / Kampfmittelbelastung
Altlasten
Bei der Unteren Wasserbehörde wird für das Stadtgebiet Darmstadt ein Altflächenkataster
für Altstandorte und Altablagerungen geführt. Altstandorte sind definiert als Grundstücke
mit stillgelegten Anlagen, die gewerblichen, industriellen, sonstigen wirtschaftlichen Unter-
nehmen oder hoheitlichen Zwecken dienten, sofern auf ihnen mit umweltgefährdenden
Stoffen umgegangen wurde.
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
8
Bezüglich des Geltungsbereichs liegen dem Umweltamt Darmstadt lediglich einfache und
ungeprüfte Eintragungen im Altflächenkataster vor. Gemäß dem Branchenkatalog zur Er-
fassung von Altstandorten wird das Gefährdungspotential für das Grundstück Rheinstraße
75 als sehr hoch eingeschätzt, weitere Recherchen werden aus Umweltaspekten für
zweckmäßig erachtet.
Diese Einschätzung resultiert vermutlich aus einer Eintragung des gesamten Grundstücks
als Tankstelle, die vor der Grundstücksteilung des Geltungsbereichs und des östlich an-
grenzenden Tankstellenareals vorgenommen wurde. Für das Gelände der angrenzenden
Tankstelle liegen dem Umweltamt Gutachten über eine Bodensanierung aus den Jahren
1995/1996 vor, die Fläche gilt laut abschließendem Bescheid der Unteren Wasserbehörde
vom 24.4.1997 als saniert. Aufgrund der historischen Bebauung des Grundstücks mit ei-
nem Wohnhaus (Villa) ist vom Vorhandensein von Altlasten im Geltungsbereich jedoch
nicht auszugehen.
Altablagerungen sind nicht bekannt.
In Vorbereitung des geplanten Bauvorhabens wurde bereits ein Baugrundgutachten erstellt,
in dessen Rahmen auch Bodenbelastungen untersucht wurden.
1) Danach befinden sich im
Erdreich einige nicht rückgebaute Bauwerke: Das im Baugrund belassene Kellergeschoss
einer ehemaligen Villa soll mit Beton verfüllt worden sein und wurde mit dem derzeit beste-
henden Parkplatz überbaut. Darüber hinaus befinden sich südlich der ehemaligen Villa
Reste eines vermutlich ehemaligen Wasserbeckens aus Naturstein und im Nordwesten des
Grundstücks Reste eines nicht vollständig rückgebauten Wasserbeckens aus Beton.
Die untersuchten Bodenproben wiesen insgesamt unauffällige abfalltechnische Belastun-
gen mit Arsen bzw. Chlorid (im Eluat) auf. Es wird dennoch eine genauere material- und
ortsspezifische Zuordnung (Arsen aus Schotter, Chlorid aus Streusalz, unbekannte Belas-
tungen im Bereich der ehemaligen Villa) im Zuge der Baumaßnahmen empfohlen.
Ein vom angrenzenden Tankstellenstandort ausgehender Grundwasserschaden mit Aus-
wirkungen auf das Erweiterungsgelände wurde im Ergebnis der Untersuchungen als un-
wahrscheinlich bewertet, ein vom Grundwasser unabhängiger Schadstofftransfer wird aus-
geschlossen.
2)
Kampfmittelbelastung
Hinsichtlich der Kampfmittelbelastung ist in Auswertung der vorliegenden historischen Luft-
bilder sowie aufgrund der Lage in der Nähe des Hauptbahnhofs davon auszugehen, dass
sich der Geltungsbereich in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von
Kampfmitteln auf diesen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden.
In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bodeneingreifende Bau-
maßnahmen bis zu einer Tiefe von mindestens 4 Metern bzw. Abbrucharbeiten durchge-
führt wurden, sind nach Aussage des Kampfmittelräumdienstes keine Kampf-
mittelräummaßnahmen notwendig.
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel,
ggf. nach Abtrag des Oberbodens) vor Beginn der geplanten Bauarbeiten auf den Grund-
stücksflächen erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden.
1) Erweiterung des Fraunhofer-Instituts für sichere In formationstechnologie Rheinstraße 75 in Darmstadt, Bau-
grundgutachten (...) inkl. orientierender abfalltechnischer Bewertung des Erdaushubs, Geotechnik Gündling
GmbH, Darmstadt, Mai 2010
2) Bewertung Altlasten/Tankstelle , Schreiben von Hr. Martin (Geotechnik Gündling) vom 24.08.2010.
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
9
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine entsprechende Anfrage an den
Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen hinsichtlich konkreter Verdachtsmomente zur
Kampfmittelbelastung gestellt werden.
I.2.8 Ökologie / Freiflächen
Das Grundstück Rheinstraße 75 / Feldbergstraße 10 ist aufgrund der bestehenden Nut-
zung zu weiten Teilen versiegelt, aber auch durch einen umfangreichen Baum- und Ge-
hölzbestand in den Randbereichen sowie auf den nicht versiegelten Flächen im südöstli-
chen Teil der Fläche gekennzeichnet.
Um hinsichtlich der geplanten baulichen Erweiterung des Fraunhofer-Instituts die Bedeu-
tung der östlich an das bestehende Institutsgebäude angrenzenden Erweiterungsfläche für
den Naturschutz zu ermitteln, erfolgte auf dem Grundstück am 27. April 2010 eine Be-
standsaufnahme in Form einer Biotoptypenkartierung.
3) Zu beurteilen war zudem eine mög-
liche Betroffenheit streng geschützter Tierarten (-gruppen) und eine ggf. daraus abzuleiten-
de Erforderlichkeit von faunistischen Untersuchungen.
Bei den untersuchten Flächen handelt es sich um die nicht bebauten Freiflächen im Umfeld
des bestehenden Betriebsgebäudes und im Bereich der Zufahrt. Das Plangebiet wird im
Westen und Norden von weiteren Bauflächen, im Osten von der Feldbergstraße bzw. einer
Tankstelle und im Süden von der Rheinstraße begrenzt. Die aktuell zu verzeichnenden Bio-
toptypen lassen sich wie folgt charakterisieren (vgl. Kapitel C.4 Zustand / Biotoptypen):
Bebaute Flächen (Biotoptyp 10.710, 3 BWP)
Auf dem untersuchten Grundstück befinden sich das bestehende Institutsgebäude sowie
ein Bürogebäude und ein Garagenbau.
Naturschutzfachliche Bedeutung:
Keine.
Versiegelte Flächen (Biotoptyp 10.510, 3 BWP)
Bei den in der Karte dargestellten versiegelten Flächen handelt es sich um Bereiche, die
mit wasserundurchlässigen Asphaltbelägen befestigt sind. Es handelt sich dabei im We-
sentlichen um den Parkplatz östlich des Gebäudes und um die Zufahrten.
Naturschutzfachliche Bedeutung:
Keine.
Flächen mit Pflaster / Verbundpflaster (Biotoptyp 10.510, 3 BWP)
Der Eingangsbereich vor dem Gebäude an der Rheinstraße ist gepflastert. Von dieser Flä-
che verlaufen mit Waschbetonplatten befestigte Fußwege an der südlichen, westlichen und
östlichen Seite des Gebäudes. Weitere Flächen nordöstlich des Gebäudes sowie im Um-
feld des Bürogebäudes und der Garagen sind mit Verbund-Pflastersteinen bzw. Platten be-
festigt. In den Pflasterfugen wurde gelegentlich das Vorkommen des Frühlings-
Hungerblümchens (Erophila verna) beobachtet.
Naturschutzfachliche Bedeutung:
Keine.
Extensivrasen (Biotoptyp 11.225, 21 BWP)
Im Umfeld des Institutsgebäudes, auf einer größeren Fläche im Südosten des Grundstücks
und zwischen Büro- und Garagenbau befinden sich extensiv gepflegte Rasenflächen. Hier
siedeln neben den eingesäten Gräsern auch heimische Kräuter wie Löwenzahn (Taraxa-
cum officinale), Gänseblümchen (Bellis perennis), Kriechendes Fingerkraut (Potentilla rep-
tans), Weicher Storchschnabel (Geranium molle), Frühlings-Hungerblümchen (Erophila
3) Naturschutzfachlicher Beitr ag zum Bauvorhaben Rheinstraße 75; Planungsteam HRS; Darmstadt, April 2010
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
10
verna), Mittlerer Wegerich (Plantago media), Ferkelkraut (Hypochaeris radicata) und Quen-
delblättriger Ehrenpreis (Veronica serpyllifolia). Auf stärker verschatteten Flächen unter
Bäumen kommen vor allem im Nord- und S üdosten typische Frühjahrs-Geophyten wie
Scharbockskraut (Ficaria verna), Gefingerter Lerchensporn (Corydalis solida) und Blau-
stern (Scilla spec., vermutlich Gartenflüchtling) vor. Auf dem Rasenstreifen östlich des Insti-
tutsgebäudes bildet der Magerkeitszeiger Feld-Hainsimse (Luzula campestris) größere Be-
stände aus.
Bedeutung für die Flora:
Die Extensivrasen haben innerhalb des Stadtgebiets eine Bedeu-
tung als Lebensraum für heimische krautige Arten.
Bedeutung für die Fauna:
Die in den Rasen zu verzeichnenden Blütenpflanzen können In-
sekten als Nahrungsgrundlage dienen.
Sonstige Grünflächen (Biotoptyp 11.221, 14 BWP)
Bei den übrigen Grünflächen handelt es sich um gärtnerisch gestaltete Bereiche, auf denen
vor allem Ziersträucher und -stauden angepflanzt sind. Sie befinden sich als schmale Strei-
fen entlang der Grundstücksgrenzen und des Parkplatzes sowie im Innenhof des Instituts-
gebäudes.
Bedeutung für die Flora:
Da fast ausschließlich nicht-heimische Arten vorkommen, haben
die Flächen nur eine sehr geringe Bedeutung für die Flora.
Bedeutung für die Fauna:
Für Kleintiere können die linear ausgebildeten Strukturen außer-
halb des Gebäudes eine untergeordnete Verbundfunktion übernehmen.
Baumhecke heimisch / nicht heimisch (Biotoptyp 02.500, 23 BWP)
An der nördlichen, südlichen und südöstlichen Grundstücksgrenze befinden sich dichtere
Gehölze aus heimischen und nicht-heimischen Bäumen und Sträuchern. Die gepflanzten
Bestände werden u.a. von Schwarz-Kiefer (Pinus nigra), Robinie (Robinia pseudoacacia),
Flieder (Syringa vulgaris), einer Leguminosen-Art (vmtl. Gleditsia triacanthos), Feld-Ulme
(Ulmus campestris) und Hartriegel (Cornus sanguinea) aufgebaut.
Bedeutung für die Flora:
Da Ziergehölze vorherrschen, ist die Bedeutung für die Flora rela-
tiv gering.
Bedeutung für die Fauna:
Die Baumhecken stellen potenzielle Bruthabitate für Heckenbrü-
ter dar.
Bedeutung für das Stadtbild:
Die an der Rheinstraße angeordneten Gehölzbestände tragen
ganz wesentlich zur Gestaltung des Stadtbildes in diesem Straßenabschnitt bei (s. Anhang
C 1 Gehölzbewertung).
Baumbestand (Biotoptyp 04.110, 31 BWP: heimische Bäume, 04.120, 26 BWP: nicht-
heimische Bäume)
Der Baumbestand auf dem Grundstück wird vorwiegend von nicht-heimischen Arten wie
Robinie, Rot-Eiche, Götterbaum, Amerikanische Gleditschie, Eschen-Ahorn und Schwarz-
Kiefer geprägt. Auf dem Innenhof des Institutsgebäudes befindet sich zudem eine mächtige
alte Rosskastanie. An heimischen Arten ist vor allem der Spitz-Ahorn zu verzeichnen, und
in den Baumhecken wurden zudem vier Eiben gepflanzt. Eine großkronige alte Eiche steht
zudem auf der Grünfläche zwischen dem Büro- und dem Garagenbau im Nordosten.
Über die ‚Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt‘
sind Laubbäume mit einem Stammumfang von m ehr als 60 cm und Nadelbäume mit einem
Stammumfang von 90 cm, gemessen in einem Meter Höhe, geschützt. Wie aus der Biotop-
typenkarte ersichtlich, sind die meisten Bäume auf dem untersuchten Grundstück ge-
schützt. Eine Beseitigung dieser Bäume bedarf einer Genehmigung durch die Stadt.
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
11
Bedeutung für die Flora: Von Bedeutung für die Flora sind ausschließlich die heimischen
Laub- und Nadelbäume und insbesondere die alte Eiche südlich der Zufahrt.
Bedeutung für die Fauna:
Die großen Einzelbäume stellen potenzielle Bruthabitate für gro-
ße Baumfreibrüter dar und eignen sich potenziell als Lebensstätten für Fledermäuse.
Die Bewertung der einzelnen Bäume und Baumgruppen ist aus der Anlage ‚Gehölzbewer-
tung‘ ersichtlich (vgl. C 1.2). Nach dieser Beurteilung sind die Bäume mit den Nummern 2,
7, 26, und 40 nicht als Solitäre erhaltenswert, da sie hierfür kein geeignetes Kronenbild
aufweisen bzw. durch Insektenbefall nachhaltig geschädigt sind (Nr. 40). Von ihrem Wuchs
her nur bedingt als Solitär erhaltenswert sind die Nr. 8, 19, 20, 21, 23, 27, 28, 30 und 37.
Zusammenfassende Bewertung
Auf der untersuchten Fläche sind im aktuellen Zustand vor allem der umfangreiche Baum-
bestand und die extensiv gepflegten Rasenf lächen von Bedeutung. Im Gegensatz dazu
haben die großflächig versiegelten Bereiche keine Eignung als Lebensraum für die inner-
städtische Flora und Fauna.
Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange
Für die überplante Fläche sind Vorkommen streng geschützter Pflanzenarten derzeit voll-
ständig auszuschließen. Anders verhält es sich mit der Fauna, da das Plangebiet geeignete
Habitatstrukturen für entsprechend klassifizierte Arten(-gruppen) aufweist. Da sich auf dem
Ahorn im Südosten des Grundstücks das Nest eines großen Baumfreibrüters (vmtl. der Els-
ter) befindet, und die Baumhecken potenzielle Bruthabitate für Heckenbrüter darstellen,
sind für die Gruppe der Vögel vorhabensbedingte Beeinträchtigungen nicht auszuschlie-
ßen. Um Verbotstatbestände gem. § 44 (1) BNatSchG bei Realisierung des Vorhabens
auszuschließen, darf eine ggf. notwendige Beseitigung von Gehölzen nur außerhalb der
Brutzeiten (01. Oktober bis 28. Februar) erfolgen (zumutbare Alternative). Eine Betroffen-
heit von Fledermausarten kann weitgehend ausgeschlossen werden, da in den Altbäumen
(vom Boden aus) keine geeigneten Höhlenbildungen zu beobachten waren.
I.3 Planerische Ausgangssituation
I.3.1 Flächennutzungsplanung / Raumordnung / Landesplanung
FNP
Im Flächennutzungsplan (FNP) mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt in
der gültigen Fassung 2006, ist das Grundstück Rheinstraße 75 / Feldbergstraße 10 als
gemischte Baufläche mit der Zweckbestimmung - öffentliche Verwaltung - dargestellt. Die
Rheinstraße ist als Hauptverkehrsstraße, Haupttrasse des örtlichen ÖPNV sowie ausge-
wählte Grünverbindung gekennzeichnet. Darüber hinaus ist der Rheinstraße die Funktion
eines Hauptrad- und -fußwegs zugewiesen.
Der nördlich an das Grundstück angrenzende Berufsschulstandort ist im FNP als Gemein-
bedarfsfläche - Schule - dargestellt.
Das Plangebiet liegt im Bereich einer ausgewiesenen Richtfunktrasse. In der Rhein- und
Feldbergstraße befinden sich Hauptwasserleitungen.
Die beabsichtigten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind aus den
Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelbar.
Raumordnung / Landesplanung
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
12
Der gültige Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (LEP 2000) stammt aus dem Jahr 2000
und wurde zuletzt im Jahr 2007 geändert 4). Das Plangebiet liegt demnach im Bereich des
Oberzentrums Darmstadt sowie innerhalb eines Planungsraums für überregional bedeut-
same Infrastruktur. Die Rheinstraße (B 26) ist als ‚mindestens 2-streifige Fernstraße im Be-
stand’ gekennzeichnet. Zudem liegt das Plangebiet unweit einer Hauptverkehrsstrecke der
Bahn.
Der rechtskräftige Regionalplan Südhessen 2000 (RPS 2000)
5) definiert das Planungsge-
biet als ‚Siedlungsbereich - Bestand ’.
Die geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entsprechen den
Zielen der Raumordnung und Landesplanung.
I.3.2 Bestehendes Baurecht
Das Plangebiet ist Teil des Bebauungsplans W 3 „Untere Rheinstraße Nord“ für das Ge-
biet zwischen Mornewegstraße, Rheinstraße und Ostgrenze des Grundstücks Flur 16
Nr. 255/1, rechtskräftig seit 8. Mai 1981.
Demnach ist der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 3.1 Teil ei-
nes festgesetzten Kerngebiets (MK) mit einer GRZ von 0,35, einer GFZ von 1,2 und einer
differenzieren Geschossigkeit (I, IV, VII mit Überschreitungsmöglichkeit auf IX). Die über-
baubaren Grundstücksflächen sind als Baugrenzen, gegliedert für die jeweilige zulässige
Geschossigkeit, festgesetzt. Daneben enthält der Bebauungsplan in den Randbereichen
Bindungen für Bepflanzungen sowie weitere Festsetzungen z. B. zur Zulässigkeit von Stell-
plätzen.
Angrenzende Bebauungspläne
Für das nähere Umfeld des Plangebiets finden sich keine weiteren festgesetzten Bebau-
ungspläne bzw. Bebauungspläne im Verfahren.
I.3.3 Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Da die Anwendungsvoraussetzungen des § 13a Satz 1 und 2 BauGB (Bebauungsplan
der Innenentwicklung für Gebiete z.B. mit der Absicht der Nachverdichtung) gegeben
sind, soll das beschleunigte Verfahren zur Anwendung kommen.
Zusätzlich definiert § 13a Abs. 1 BauGB Größenvorgaben, die für die Anwendung des be-
schleunigten Verfahrens zu beachten sind. So ist das beschleunigte Verfahren anwend-
bar für Bebauungspläne, die eine Größe der Grundfläche von weniger als 20.000 m² fest-
setzen (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Da im Bebauungsplan in der Summe eine zulässige
Grundfläche von weniger als 20.000 m² zur Festsetzung vorgesehen ist (die gesamte Gel-
tungsbereichsgröße beträgt nur ca. 8.700 m²), ist die Durchführung einer Vorprüfung des
Einzelfalls aufgrund der Flächengröße nicht notwendig. Es stehen keine weiteren Bebau-
ungspläne in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zum
vorliegenden Bebauungsplan. Demnach sind zur Bewertung der Voraussetzungen für ein
4) Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungspl ans Hessen 2000 vom 22. Juni 2007 (GVBl. I S.406)
in der Fassung der Berichtigung vom 20. Sept. 2007 (GVBl. I S.578)
5) Am 10. Dez. 1999 durch die Regionalversammlung S üdhessen beschlossen, am 23. Aug. 2004 durch die Hes-
sische Landesregierung neu genehmigt und durch das Regierungspräsidium Darmstadt im Staatsanzeiger
37/2004, S. 2937 bekannt gegeben
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
13
Verfahren nach § 13a BauGB ausschließlich die zulässigen Grundflächen innerhalb des
Geltungsbereichs heranzuziehen.
Gemäß § 13a Abs. 1 BauGB ist die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nur mög-
lich, sofern der Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, und so-
fern keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutz-
zwecks der Gebiete von gemeinschaft licher Bedeutung und der Europäischen Vogel-
schutzgebiete bestehen. Aus diesem Grund wurde dem Aufstellungsbeschluss eine ent-
sprechende Prüfung vorangestellt. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass für
das geplante Erweiterungsvorhaben keine UVP-Pflicht besteht (Siehe Anhang C 2).
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren – analog zum verein-
fachten Verfahren gemäß § 13 BauGB - von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
und der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB abgesehen. Eine Eingriffs-
Ausgleichs-Bilanzierung ist ebenfalls nicht zu leisten.
I.3.4 Landschafts- und Naturschutz
Landschaftsprogramm / Landschaftsplan
Auf überörtlicher Ebene wird das Landschaftsprogramm als Bestandteil des Landesent-
wicklungsplans für das gesamte Land Hessen beschlossen. Auf Grundlage des Land-
schaftsprogramms (überörtliche Ebene) wird der Landschaftsplan als „integrierter Fachplan
Naturschutz“ als Bestandteil der Flächennutzungspläne von den Gemeinden aufgestellt.
Der Landschaftsplan Darmstadt trifft für das Plangebiet selbst keine Aussagen. Die Rhein-
straße ist mit der Kennzeichnung ‚Erhalt/Ausbau wichtiger Grünverbindungen’ versehen.
Die östlich und westlich angrenzenden Flächen sind mit dem Ziel ‚Neubeschaffung von
Grün auf stark versiegelten Bauflächen’, die nördlich angrenzende Fläche mit dem Ziel
‚Verbesserung der Grünqualität auf Bauflächen’ gekennzeichnet.
6)
I.3.5 Denkmalschutz, Denkmalpflege
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich keine Bau- bzw. Bodendenkmale.
I.3.6 Gesamtstädtische Planung - Schwerpunkträume Wissenschaft
Die Standorte der Fraunhofer-Gesellschaft in Darmstadt sind Teil der Standortgemeinschaft
für die Wissenschaft, einer gesamtstädtischen Planung vom Amt für Wirtschaft und Stadt-
entwicklung Darmstadt mit ausgewiesenen Schwerpunkträumen für die Wissenschaft. Da-
bei handelt es sich um eine feststellende Karte ohne planungsrechtliche Bindungen, die
somit keine inhaltlichen Auswirkungen auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan hat.
6) Landschaftsplan der Stadt Darmstadt, Leitbild karte mit Entwicklungsprioritäten, Feb. 2004
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
14
II. Planinhalt
II.1 Entwicklung der Planungsüberlegungen
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplans W 3. Das
geplante Bauvorhaben ist gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans W 3 derzeit
nicht genehmigungsfähig. Die geplante Institutserweiterung wäre nach der festgesetzten
Art der Nutzung (Kerngebiet) zulässig, bei den Abweichungen handelt es sich im Wesentli-
chen um eine Überschreitung der festgesetzten GRZ sowie eine flächenmäßig geringfügige
Abweichung von der festgesetzten Staffelung der Geschossigkeiten.
Das geplante Bauvorhaben beinhaltet die Erweiterung des bestehenden Hauptsitzes des
Instituts für Sichere Informationstechnologie (SIT) der Fraunhofergesellschaft in Darmstadt,
in dem derzeit ca. 160 Mitarbeiter beschäftigt sind. Geplant ist die Errichtung eines zweiten,
siebengeschossigen Gebäudes mit Tiefgarage auf einer bisher als Stellplatz genutzten Flä-
che östlich des Bestandsgebäudes. Hier sollen auf insgesamt ca. 5.780 m² Geschossfläche
Labor- und Arbeitsräume für weitere 156 Mitarbeiter entstehen, ergänzt um Veranstaltungs-
und Besprechungsräume. Der Stellen- und Raumplan, der der geplanten baulichen Ent-
wicklung zugrunde liegt, wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bewil-
ligt.
Nach dem derzeitigen Stand der Konzeptplanung für das geplante Vorhaben ragt der sie-
bengeschossig geplante Gebäudeteil geringfügig in den maximal als viergeschossig be-
baubaren Bereich hinein, so dass hier eine Erweiterung um wenige Meter erfolgen soll. Die
bauliche Nachverdichtung erzeugt eine GRZ, die ca. 0,5 beträgt. Die festgesetzte maximal
zulässige GFZ von 1,2 wird eingehalten.
Mit Schreiben vom 15. März 2010 wurde vom Vorhabenträger bei der Stadt die Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Änderung des Bebauungsplans W 3 bean-
tragt. Zur möglichst umgehenden und vorhabenbezogenen Schaffung des erforderlichen
Planungsrechts für das Grundstück Rheinstr. 75 wurde am 29. Juni 2010 die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 3.1 beschlossen.
II.2 Intention des Plans
Mittels des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 3.1 erfolgt die planungsrechtliche Si-
cherung der geplanten baulichen Erweiterung des bestehenden Gebäudes des Fraunhofer-
Instituts für sichere Informationstechnologie (SIT) auf dem Grundstück Rheinstraße 75 in
der Gemarkung Darmstadt.
Vorrangiges Ziel ist es, den notwendigen Ausbau des Forschungsstandorts vorzubereiten
und die in diesem Bereich geltenden planungsrechtlichen Vorgaben des rechtskräftigen
Bebauungsplans W 3 entsprechend den Anforderungen des Projekts zu modifizieren.
II.3 Wesentlicher Planinhalt
Das städtebauliche Konzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 3.1 basiert auf
den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans W 3 sowie den konzeptionellen
Entwürfen des Vorhabenträgers und trägt den spezifischen Anforderungen des geplanten
Vorhabens Rechnung.
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
15
Demnach ist vorgesehen, den gesamten Geltungsbereich als sonstiges Sondergebiet
„Wissenschaft und Forschung“ festzusetzen. Im Zentrum des Areals ist die Errichtung eines
ein- und siebengeschossigen Erweiterungsbaus mit Tiefgarage sowie Anbindung an das
bereits bestehende Institutsgebäude geplant. Zudem sollen die im Rahmen des Vorhabens
erforderlichen ebenerdigen Stellplätze für Kfz und deren Zufahrten planungsrechtlich gesi-
chert werden.
Darüber hinaus ist die Sicherung der bestehenden Grundstückserschließung über die
Rheinstraße und die Feldbergstraße, eines untergeordneten Bestandsgebäudes im nord-
östlichen Teil des Geltungsbereichs sowie der im Rahmen der Hauptnutzung erforderlichen
Nebenanlagen zur technischen Versorgung (Trafos, Generatoren) vorgesehen.
Gemäß Vorhabenplan entspricht die Grundfläche der vorhandenen und geplanten Gebäude
einer Grundflächenzahl (GRZ) von etwa 0,47, die Geschossfläche aus Bestand und Planung
einer Geschossflächenzahl (GFZ) von gut 1,0.
Mittels der zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans soll eine Grundfläche bauli-
cher Anlagen von 4.100 m² festgesetzt werden, damit erfolgt eine Erhöhung gegenüber dem
derzeit geltenden Bebauungsplan. Die GFZ von 1,2 wird aus dem geltenden Bebauungsplan
W 3 übernommen und in Form einer maximal zulässigen Geschossfläche von 10.400 m² in
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommen. Die H öhe der baulichen Anlagen
wird zum einen über die Festsetzung einer gestaffelten maximal zulässigen Zahl von Vollge-
schossen sowie einer maximal zulässigen Oberkante baulicher Anlagen über der festgesetz-
ten Geländeoberkante begrenzt.
II.3.1 Art der baulichen Nutzung: Sondergebiet - Wissenschaft und Forschung -
Da es sich bei dem geplanten Vorhaben um eine Forsc hungseinrichtung handelt, wird im
Sinne einer klaren Bestimmung der Art der Nutzung entsprechend des Vorhabens das Grund-
stück Rheinstraße 75 / Feldbergstraße 10 als sonstiges Sondergebiet (SO) "Wissenschaft
und Forschung" nach § 11 der BauNVO festgesetzt ( textliche Festsetzung Nr. 2.1,
Satz 1).
Zwar stehen die derzeitige und die geplante Nutzung im Geltungsbereich im Einklang mit
dem geltenden Planungsrecht, dennoch soll die bisher als Kerngebiet (MK) festgesetzte
Fläche als Sondergebiet für Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen festgesetzt
werden. Da es sich ausschließlich um einen Forschungsstandort handelt und weitere
Nutzungen im Geltungsbereich nicht geplant sind, sind die planungsrechtlichen Voraus-
setzungen für ein Kerngebiet nicht mehr gegeben. Eine Fortschreibung als Kerngebiet ist
daher aufgrund einer fehlenden Nutzungsmischung nicht möglich.
Zulässige Nutzungen
Entsprechend der Zweckbestimmung „Wissenschaft und Forschung“ wird festgesetzt, dass
im Sondergebiet Gebäude und Räume für Forschungszwecke einschließlich Büros, Konfe-
renzräume, Laboratorien, Werkstätten und Lager sowie sonstige technische Anlagen zu-
lässig sind, soweit sie der Wissenschaft und Forschung dienen ( textliche Festsetzung
Nr. 2.1, Satz 2).
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
16
II.3.2 Maß der baulichen Nutzung
Zahl der Vollgeschosse, Höhe baulicher Anlagen, Oberkante (OK)
Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 3 und 4 BauNVO soll sowohl eine Festsetzung der maximal zuläs-
sigen Zahl der Vollgeschosse als auch eine Festsetzung der maximal zulässigen Höhe
baulicher Anlagen erfolgen. Diese wird entsprechend dem vorhandenen Bestand und dem
geplanten Vorhaben wie folgt festgesetzt:
Die maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse wird im nördlichen Teil des Hauptbaufeldes
mit VII, im südlichen Teil des Hauptbaufeldes mit I festgesetzt. Der dreigeschossige nördli-
che Teil des Bestandsgebäudes wird ebenfalls planungsrechtlich gesichert, hier wird eine
maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse von III bestimmt.
Somit werden alle sich ergebenden Baufluchten des Gebäudebestandes aufgegriffen und
können durch den geplanten Neubau fortgeführt werden. Dabei wird eine Ausschöpfung
der bereits nach geltendem Recht zulässigen Geschossigkeit von sieben Vollgeschossen
im nordwestlichen Teil des Hauptbaufeldes planungsrechtlich gewährleistet. Der südliche
Teil von Bestandsgebäude und Erweiterungsbau wird einheitlich auf ein Geschoss festge-
setzt, auch hier werden die Fluchten des Bestandsgebäudes aufgegriffen. Das bisher gel-
tende Planungsrecht wird geringfügig modifiziert, da das dreigeschossige Bauteil etwas
über die bisher geltende Baugrenze auskragt. Die Anpassung steht im Sinne einer städte-
baulich schlüssigen Figur aus Bestandsgebäude und Erweiterungsbau.
Über dem obersten zulässigen Vollgeschoss sind Staffelgeschosse nicht zulässig ( textli-
che Festsetzung Nr. 3.1.1 ). Zudem wird die maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen
auf 24,0 m über Gelände festgesetzt.
Die Flächen A und B liegen im nordöstlichen Teil des Geltungsbereichs. Das in der Fläche
A liegende eingeschossige Bestandsgebäude soll planungsrechtlich gesichert werden.
Darüber hinaus soll in der Fläche B die Möglichkeit zur Errichtung von der Hauptnutzung
zugeordneten technischen Anlagen (Trafos, Kompressoren) mit entsprechender Einhau-
sung (Container o.ä.) planungsrechtlich gesichert werden. Aufgrund der bestehenden und
geplanten baulichen Anlagen soll die zulässige Höhe baulicher Anlagen in den Flächen A
und B auf maximal 5 m über Gelände festgelegt werden (textliche Festsetzung Nr. 3.2.1).
Zur Ermöglichung der geplanten und notwendigen technischen Aufbauten auf dem Dach
wird bestimmt, dass Dachaufbauten bis zu einer Grundfläche von insgesamt maximal
150 m² und einer Höhe von maximal 3,0 m über der festgesetzten Oberkante baulicher An-
lagen zugelassen werden können, wenn sie ausschließlich der Aufnahme technischer Ein-
richtungen dienen.
Aus Gründen der stadträumlichen Fernwirkung entsprechender Aufbauten - insbesondere
von der Rheinstraße - wird bestimmt, dass ein Mindestabstand von 5,0 m zur südlichen,
westlichen und östlichen Traufkante einzuhalten ist. Der Mindestabstand zur nördlichen
Traufkante wird aufgrund der geringen Einsehbarkeit dieses Gebäudeteils aus dem öffentli-
chen Straßenraum und der mit über 50 m Abstand recht großen Entfernung zur Feldberg-
straße mit lediglich 2,0 m festgesetzt, da hier keine besondere Beeinträchtigung der Fern-
wirkung zu befürchten ist.
Nach Westen und Osten soll eine Unterschreitung des Mindestabstands bis auf 3,0 m
durch untergeordnete Dachaufbauten ermöglicht werden, sofern eine Höhe der Dachauf-
bauten von maximal 2,5 m nicht überschritten wird (textliche Festsetzung Nr. 3.2.2).
Zur Bezugsbildung gemäß § 18 Abs. 1 BauNVO wird die vorhandene Geländehöhe von
durchschnittlich 134,0 m über NN als Bezugsmaß für die zulässige Höhe baulicher Anlagen
festgesetzt (textliche Festsetzung Nr. 3.2.3).
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
17
Die festgesetzten Oberkanten gelten nicht für Schornsteine ( textliche Festsetzung
Nr. 3.2.4). Da aufgrund der zulässigen Nutzungsart nicht mit der Errichtung vieler und die
Oberkanten wesentlich überschreitender Schornsteine zu rechnen ist und Emissionen, die
über die eines üblichen Bürogebäudes hinausgehen ebenfalls nicht zu erwarten sind, sind
durch diese geplante Festsetzung keine negativen Auswirkungen auf das Stadtbild oder die
Nachbarschaft zu erwarten.
Grundfläche (GR)
Gemäß § 19 Abs. 1 BauNVO wird für das Baugrundstück eine maximal zulässige Grundflä-
che baulicher Anlagen von 4.100 m² festgesetzt. Dies entspricht einer Grundflächenzahl
(GRZ) von etwa 0,47, d.h. dass höchstens 47% der Gesamtfläche des Baugebiets bebaut
werden dürfen. Die Obergrenzen des § 17 Abs. 1 BauNVO werden damit eingehalten.
Zur Sicherung der in Verbindung mit dem Bauvorhaben geplanten Stellplatzanlagen (KFZ-,
Fahrradstellplätze und Tiefgarage) sowie der erforderlichen Nebenanlagen zur technischen
Versorgung der Hauptnutzung wird zusätzlich bestimmt, dass bei der Ermittlung der zuläs-
sigen Grundfläche die festgesetzten Grundflächen baulicher Anlagen durch die Grundflä-
chen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen i.S.d. § 14 BauNVO
sowie baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück
lediglich unterbaut wird, bis zu 80 von Hundert überschritten werden darf ( textliche Fest-
setzung Nr. 3.3.1 ). Diese Festsetzung basiert auf den Vorgaben des § 19 Abs. 4 Satz 3
BauNVO.
Damit ergibt sich eine maximal mögliche Versiegelung von 7.380 m², das entspricht einer
Gesamtversiegelung (GRZ 2) von etwas unter 0,85 (ca. 85%). Da es sich hier um ein sons-
tiges Sondergebiet mit Kerngebietscharakter handelt, sind die Obergrenzen des § 17
BauNVO eingehalten.
Geschossfläche (GF)
Die in Verbindung mit dem geplanten Erweiterungsvorhaben im Geltungsbereich entste-
hende Geschossflächenzahl liegt im Rahmen der im Bebauungsplan W 3 festgesetzten
Geschossflächenzahl von 1,2. Daher soll für das Sondergebiet gemäß § 20 Abs. 2
BauNVO die maximal zulässige Geschossfläche, entsprechend des nach bisher geltendem
Recht zulässigen Maßes der Nutzung, mit 10.400 m² festgesetzt werden; das entspricht ei-
ner GFZ von knapp 1,2.
Die Obergrenzen des § 17 Abs. 1 BauNVO werden eingehalten.
II.3.3 Überbaubare Grundstücksflächen
Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen gemäß § 23 BauNVO i.V.m. § 16
Abs. 5 BauNVO erfolgt durch Baufeldausweisung mittels Baugrenzen, innerhalb derer bau-
liche Anlagen zulässig sind.
Im Bereich des zentralen Gebäudekomplexes aus Bestandsgebäuden und geplantem Er-
weiterungsbau wird die überbaubare Grundstücksfläche in Form eines Baufelds festge-
setzt. Die festgesetzten Baugrenzen greifen die Gebäudeaußenkanten des Bestandsge-
bäudes unmittelbar auf und führen diese fort. Bestehende und geplante Innen- und Zwi-
schenhöfe liegen innerhalb des festgesetzten Baufelds.
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
18
Zur planungsrechtlichen Sicherung der an der nördlichen Seite des Bestandsgebäudes an-
gebauten sowie geplanten Gebäudezugänge mit Treppen bzw. Rampen wird auf Grundla-
ge von § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 3 BauNVO bestimmt, dass zwischen den
Punkten a, b und c eine Überschreitung der Baugrenze durch Treppenhäuser und Freitrep-
pen oder Rampen bis zu einer Tiefe von 2,0 m zugelassen werden kann ( textliche Fest-
setzung Nr. 3.5.1).
Grundsätzlich ist bei der Realisierung des Bauvorhabens die Einhaltung der Abstandsflä-
chen gemäß § 6 der Hessischen Bauordnung (HBO) von 0,4 H zu allen Grundstücks-
nachbarn zu gewährleisten.
II.3.4 Bauweise
Aufgrund der großen Dimensionierung bzw. der Gebäudekantenlänge der Hauptanlage
wird für das Baugebiet eine abweichende Bauweise festgesetzt. Innerhalb der überbauba-
ren Grundstücksflächen sind Baukörper ohne Längenbeschränkung zulässig ( textliche
Festsetzung Nr. 4.1). Die Festsetzung ist erforderlich, da aufgrund der festgesetzten Bau-
grenzen mit seitlichem Grenzabstand eine geschlossene Bauweise nicht erfolgen kann, die
offene Bauweise aber Gebäudelängen über 50 m nicht zulässt.
II.3.5 Grünordnerische Festsetzungen
Bei der Umsetzung des geplanten Vorhabens werden weite Teile der im Baugebiet vorhan-
denen Grünstrukturen verloren gehen. Mittels der festgesetzten Ersatzmaßnahmen wird je-
doch sichergestellt, dass die Funktion der derzeit im Bestand vorzufindenden Gehölz- und
Biotopstrukturen im Grundsatz erhalten bleibt. Demnach soll zum einen die das Stadtbild
prägende Gehölzstruktur entlang der Rheinstraße auch weiterhin gewährleistet werden,
zum anderen eine deutliche Betonung der westlichen und nördlichen Grundstücksgrenze
unter Erhaltung des vorhandenen geschützten Baumbestands gewahrt bleiben. Daher wird
bestimmt, dass im Sondergebiet die festgesetzten Einzelbäume zu erhalten und bei Ab-
gang durch Nachpflanzung heimischer Gehölze zu ersetzen sind ( textliche Festsetzung
Nr. 5.1).
Zur Gewährleistung der Durchgrünung des Gebiets wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b
BauGB und § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 8 der Hessischen Bauordnung (HBO) bestimmt,
dass die nicht überbaubare Grundstücksfläche des Sondergebiets in einem Umfang von
mindestens 1.300 m² gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten ist. Vorhandene Bepflan-
zungen sind anzurechnen (textliche Festsetzung Nr. 5.2).
Zur Wahrung der stadtbildprägenden Grünzäsuren insbesondere am südlichen und westli-
chen Rand des Sondergebiets wird bestimmt, dass die festgesetzten Flächen zum An-
pflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (P1, P2 und P3) als Teil
des Gesamtgrünkonzeptes (gemäß textlicher Festsetzung 5.2 mit einer Gesamtfläche von
mindestens 1.300 m² im Sondergebiet) mit Hecken zu bepflanzen und gärtnerisch anzule-
gen sind. In der Fläche P1 entlang der Grundstücksgrenze ist auf einer Fläche von insge-
samt mindestens 75 m² sowie in den Flächen P2 und P3 entlang der Rheinstraße sind in
einer Tiefe von mindestens 2,0 m durchgehend Hecken zu pflanzen. Zu Wahrung der stadt-
räumlichen Gestalt der Rheinstraße wird darüber hinaus bestimmt, dass die Flächen P2
und P3 von Bebauung freizuhalten sind. Ausnahmen davon sind nur für querende Leitun-
gen oder einzelne Revisionsschächte zulässig. ( textliche Festsetzung Nr. 5.3.1 und
5.3.2). Die festgesetzte Tiefe der Flächen P2 und P3 resultiert aus der vorliegenden Be-
bauungsstruktur nördlichen der Rheinstraße. Der vorzufindende Mindestabstand von bauli-
chen Anlagen zum Straßenraum der Rheinstraße von 3,8 m soll damit planungsrechtlich
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
19
gesichert werden. Die ausnahmsweise zulässige Errichtung unterirdischer Anlagen (Lei-
tungen, Revisionsschächte / Übergabestellen aus dem öffentlichen Netz ins private) steht
der Entwicklung einer Hecke nicht entgegen. Zwar ist an diesen Stellen der Wurzelraum
eingeschränkt und eine direkte Überpflanzung ggf. nicht möglich, aber die oberirdische
Ausbreitung der Hecke ist möglich.
II.3.6 Stellplätze und Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO
In Verbindung mit dem Bauvorhaben ist gemäß Stellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt die Herstellung von insgesamt 107 Stellplätzen auf dem Grundstück erforderlich.
Um die planungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung dieser Anforderung zu schaffen, wird
mittels textlicher Festsetzung eine Überschreitung der festgesetzten maximal zulässigen
Grundfläche baulicher Anlagen durch Nebenanlagen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO um bis
zu 80% ermöglicht. Eine zeichnerische Festsetzung von Stellplatzflächen erfolgt nicht.
In den nicht überbaubaren Grundstücksflächen soll zudem ein Teil der gemäß Stellplatz-
satzung Darmstadt nachzuweisenden insgesamt 89 Fahrradstellplätze hergestellt werden
(ca. 18 Stück). Die darüber hinaus erforderlichen 71 Fahrradstellplätze werden im Keller
Bestandsgebäude, mit einem Zugang mittels Rampe an der nördliche Gebäudeseite, her-
gestellt werden.
II.3.7 Öffentliche Straßenverkehrsfläche
Die an das Grundstück Rheinstraße 75 angrenzende Teilfläche der Rheinstraße wird bis
zur Straßenmitte der Rheinstraße in den Bebauungsplan übernommen und gemäß § 9
Abs. 1 Nr. 11 BauGB als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
II.3.8 Immissionsschutz
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 3.1 liegt innerhalb eines
festgesetzten Kerngebiets, er grenzt an keine schutzwürdige Nutzung unmittelbar an.
Bei dem geplanten Sondergebiet handelt es sich um eine planungsrechtlich bereits als
Kerngebiet festgesetzte Fläche, die auch weiterhin als solches einzustufen ist und nur auf-
grund des Vorhabenbezugs als ’sonstiges Sondergebiet - Wissenschaft und Forschung’
festgesetzt werden soll. Eine Einordnung als schutzwürdiges sonstiges Sondergebiet ent-
fällt aufgrund der Zweckbestimmung ’Forschung und Wissenschaft’.
Hinsichtlich der städtebaulichen Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städ-
tebau) ist das Plangebiet daher als Kerngebiet (MK) zu bewerten. Die vorgegebenen Orien-
tierungswerte liegen hier bei 65 dB tags und 55 dB (bzw. 50 dB für Industrie-, Gewerbe-
und Freizeitlärm sowie Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben) nachts. Da
es sich bei dem Bauvorhaben um die Erweiterung einer bestehenden Nutzung handelt, ist
grundsätzlich von der Einhaltung der Orientierungswerte durch das Vorhaben auszugehen.
Hervorgerufen durch den Verkehrslärm der Rheinstraße ergeben sich jedoch Überschrei-
tungen der Orientierungswerte der DIN 18005. Während gemäß Lärmkartierung
7) die Orien-
tierungswerte der DIN 18005 im nördlichen Teil des Geltungsbereichs eingehalten werden,
liegt die Lärmbelastung durch den Straßenlärm der Rheinstraße im südlichen Teil des Gel-
tungsbereichs mit durchschnittlich 74 db(A) tags und 65 db(A) nachts deutlich darüber.
7) Wissenschaftsstadt Darmstadt, Grünflächen- u. Umwe ltamt, Abt. Umwelt, Vermessungsamt (Hrsg.), Lärmkartie-
rung Darmstadt 2007, Darmstadt 2007
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
20
Zur Wahrung gesunder Arbeitsverhältnisse wird mit Realisierung des Bauvorhabens somit
die Durchführung von passiven Lärmschutzm aßnahmen erforderlich; die technischen Be-
stimmungen der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ als anerkannte Baunorm sind einzu-
halten.
Die Festlegung geeigneter Lärmschutzmaßnahmen zur Gewährleistung der gebietsbezo-
genen Richtwerte (Schallschutzfenster) erfolgt ggf. im Durchführungsvertrag.
Aufgrund der Art und des Umfangs der geplanten Nutzung ist die Erforderlichkeit einer ver-
kehrstechnischen Untersuchung nicht gegeben.
II.3.9 Sonstige Festsetzungen
Ein- und Ausfahrten
Das Grundstück Rheinstraße 75 / Feldbergstraße 10 wird für den motorisierten Verkehr ü-
ber die direkt an den Geltungsbereich angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen der
Feldbergstraße und der Rheinstraße erschlossen. Zur Erschließung des Grundstücks so-
wie der geforderten Besucherstellplätze auf dem Gelände ist eine Umfahrung des Gebäu-
des geplant.
Zur Sicherung der bestehenden Zufahrt an der Feldbergstraße sowie der leicht nach Wes-
ten versetzt geplanten Zufahrt an der Rheinstraße erfolgt gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
die Einschränkung von Ein- und Ausfahrtsbereichen auf zwei definierte Abschnitte der Gel-
tungsbereichsgrenze entlang der öffentlichen Verkehrsflächen. Demnach sind Ein- und
Ausfahrten ausschließlich innerhalb der zeichnerisch gekennzeichneten Bereiche zulässig
(textliche Festsetzung Nr. 7.2).
Niederschlagswasser
Mit dem Ziel der Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück wird gemäß
§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB bestimmt, dass Stellplätze im gesamten Geltungsbereich in einem
wasser- und luftdurchlässigen Aufbau herzustellen sind. Die Durchlässigkeit wesentlich
mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen und Beto-
nierungen sind unzulässig (textliche Festsetzung Nr. 7.3). Grundsätzlich dient diese Fest-
setzung der Vermeidung von Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushalts.
Durchführungsvertrag
Da es sich bei dem vorliegenden Bebauungsplan um einen vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan gemäß § 12 BauNVO handelt, wird festgesetzt, dass im Geltungsbereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche
Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchfüh-
rungsvertrag verpflichtet (textliche Festsetzung Nr. 7.4).
Aufhebung bisheriger Festsetzungen und baurechtlicher Vorschriften
Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans treten alle bisherigen Festsetzungen und bau-
rechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Baugesetzbu-
ches bezeichneten Art enthalten, außer Kraft (textliche Festsetzung Nr. 7.5).
II.3.10 Hinweis
Östlich des Geltungsbereichs grenzt die Straßenverkehrsfläche der Feldbergstraße direkt
an den Geltungsbereich an. Daher wird in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan hin-
weislich übernommen, dass die Geltungsbereichsgrenze zwischen den Punkten c und d
zugleich Straßenbegrenzungslinie ist.
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
21
II.3.11 Flächenbilanz 8)
Größe
Öffentliche Straßenverkehrsfläche 1.755 m²
Sondergebiet Wissenschaft und Forschung 8.695 m²
überbaubar 4.845 m²
bebaubar nach GR 4.100 m²
Flächen von Anlagen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO 3.280 m²
maximal mögliche Versieglung 7.380 m²
Gesamtfläche 10.450 m²
II.4 Abwägungsbelange
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung
und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozial gerechte Bodennutzung ge-
währleisten. Er soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die na-
türlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bei der Aufstellung des Be-
bauungsplans werden insbesondere folgende Aspekte beachtet sowie miteinander und un-
tereinander in Einklang gebracht:
- sichere und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
- Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes
- Umweltschutz und der Landschaftspflege
- Wirtschaft einschließlich der Schaffung von Arbeitsplätzen
- Verkehr
- öffentliche und private Belange
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB wurden die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplans in Einklang mit den beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planungen
gebracht (vgl. Kap. I.3).
II.4.1 Belange gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse
Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 3.1 führen nicht zu Beein-
trächtigungen der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
Aus den festgesetzten Baugrenzen i.V.m. der festgesetzten maximal zulässigen Oberkan-
te baulicher Anlagen resultiert keine Verschattung der angrenzenden Bebauung.
Die von dem Vorhaben ausgehende Immissionsbelastung beschränkt sich auf die Ver-
kehrsbelastung durch die erhöhte Mitarbeiterzahl, die jedoch aufgrund der Verkehrs- bzw.
Immissionsvorbelastung durch die angrenzende Bundesstraße B 26 zu vernachlässigen ist.
Auch für die Feldbergstraße sind durch die Weiternutzung der bestehenden Zufahrt keine
wesentlichen Veränderungen zu erwarten.
8) Alle Werte gerundet
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
22
II.4.2 Belange der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes
Mit der Erweiterung eines bereits bestehenden Gebäudes im Rahmen der Innenentwick-
lung wird im Grundsatz den Belangen des Orts- und Landschaftsbildes entsprochen. Die
Festsetzungen zu Lage und Gestaltung des geplanten Gebäudes sowie die Grünfestset-
zungen stehen dabei im Sinne der Wahrung des Ortsbildes. Durch die ausgehend von der
Rheinstraße zurückgesetzte Anordnung der Gebäude sowie die Weiterführung der südli-
chen Gebäudekante des Bestandsgebäudes durch den Erweiterungsbau wird eine einheit-
liche Gebäudestruktur erreicht, unerwünschte Beeinträchtigungen des Straßenbildes der
Rheinstraße in diesem Bereich werden vermieden. Die das Stadtbild prägende Gehölz-
struktur, insbesondere entlang der Rheinstraße, wird erhalten bzw. ist zu ersetzen.
II.4.3 Belange des Umweltschutzes und der Landschaftspflege
Der vorbereitete Eingriff in Natur und Landschaft ist am zulässigen Maß der Nutzung des
bisher geltenden Bebauungsplans zu messen. Auf Grundlage des geltenden Baurechts wä-
re innerhalb des Geltungsbereichs eine Grundflächenzahl von 0,35 zulässig. Jedoch sind
gemäß § 19 Abs. 4 der als Rechtsgrundlage des geltenden Bebauungsplans W 3 heranzu-
ziehenden BauNVO von 1968 Stellplätze und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO
nicht auf die zulässige Grundfläche anzurechnen; das Gleiche gilt für Balkone, Loggien,
Terrassen sowie für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht im Bauwich oder in
den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können.
Die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche baulicher Anlagen,
die einer GRZ von knapp 0,5 entspricht, führt daher an sich zu Eingriffen in Natur und
Landschaft. Die aufgrund der Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu-
lässige Überschreitung der festgesetzten Grundfläche baulicher Anlagen durch Garagen
und Stellplätze mit Ihren Zufahrten sowie baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberflä-
che bis zu einem Maß, das etwa 85% der Gesamtfläche entspricht, liegt hingegen unter der
nach bisher geltendem Recht möglichen Versiegelung.
Da es sich bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der In-
nenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Nr.1 BauGB handelt, gelten die zu erwartenden Ein-
griffe i.S.d. § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB grundsätzlich als vor der planerischen Entscheidung
erfolgt oder zulässig.
Die Festsetzung zur Herstellung der Stellplätze und ihrer Zufahrten in einem wasser- und
luftdurchlässigen Aufbau erfolgt im Sinne der örtlichen Versickerung von Niederschlags-
wasser und dient damit dem Grundwasserhaushalt (Vermeidungsgebot unnötiger Eingriffe
in den Naturhaushalt).
Mittels der Festsetzungen des Bebauungsplans wird ein Erhalt der bisher bestehenden
Durchgrünung des Geltungsbereichs – insbesondere in den Randbereichen - gewährleistet.
In diesem Kontext und unter stadtgestalterischen Aspekten erfolgt auch die planungsrecht-
liche Sicherung von vorhandenen, geschützten Einzelbäumen. Grundsätzlich ist eine pla-
nungsrechtliche Sicherung des vorhandenen geschützten Baumbestands jedoch nicht er-
forderlich, da diesbezüglich die Regelungen der Baumschutzverordnung Darmstadt (Sat-
zung zum Schutz des Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt) greifen.
Im Rahmen der Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird den Belan-
gen von Umweltschutz und Landschaftspflege im weiteren Verfahren so weit wie möglich
Rechnung getragen werden.
II.4.4 Belange der Wirtschaft einschließlich der Schaffung von Arbeitsplätzen
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
23
Durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets ‚Wissenschaft und Forschung’ wird
insbesondere den Belangen der Wissenschaft Rechnung getragen. Der Ausbau dieses be-
stehenden Wissenschaftsstandortes wirkt sich positiv auf das Image und die Funktion
Darmstadts als Wissenschaftsstadt aus. Darüber hinaus entstehen am Standort Arbeits-
plätze für etwa 160 qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiter.
II.4.5 Belange des Verkehrs
Die verkehrliche Erschließung des Baugebiets erfolgt über die Rheinstraße sowie die Feld-
bergstraße. Die Abwicklung des motorisierten Mitarbeiter-, Besucher- und Zulieferverkehrs
erfolgt ausschließlich über die Zufahrt von der Feldbergstraße. Die Ausfahrt erfolgt über die
Rheinstraße sowie die Feldbergstraße. Für den nicht motorisierten Verkehr können beide
Zufahrten zur Ein- und Ausfahrt genutzt werden. Die Größe der festgesetzten Stellplatzan-
lagen (Tiefgarage, ebenerdige Stellplätze sowie Fahrradstellplätze) basiert auf den prog-
nostizierten Nutzerzahlen. Den Belangen des Verkehrs wird somit entsprochen, negative
Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.
II.4.6 Öffentliche und private Belange
Die planungsrechtliche Sicherung des Bauvorhabens zur Erweiterung eines Wissen-
schaftsstandorts steht im Einklang mit den öffentlichen Belangen. Private Belange werden
durch die Planung nicht negativ berührt.
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
24
III. Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
III.1 Auswirkungen auf Umwelt
Im Rahmen der Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die Aus-
wirkungen der Planung auf Natur und Umwelt so gering wie möglich gehalten werden. So
beschränken sich die überbaubaren Flächen zu großen Teilen auf bereits versiegelte Flä-
chen, die Inanspruchnahme von bislang unversiegelten Flächen betrifft jedoch ca. ein Drit-
tel der Fläche.
Aus den im vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 3.1 festgesetzten Baugrenzen resultiert
zwar eine Erhöhung der bisher rechtskräftig festgesetzten Grundflächenzahl sowie eine
deutliche Reduzierung des im Geltungsbereich vorhandenen Baumbestands. Aufgrund der
Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13 a BauGB gelten aber Eingriffe
gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der pla-
nerischen Entscheidung erfolgt oder planungsrechtlich zulässig, sodass kein Ausgleich er-
forderlich ist. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anfer-
tigung eines Umweltberichtes können somit entfallen. Die Voraussetzung der Durchführung
des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB sind unter Kap. I.3.3 -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB - hergeleitet worden.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde geprüft, ob benachbarte Bebau-
ungspläne vorliegen, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusam-
menhang aufgestellt werden und sich kumulierend im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB
auswirken können. Im östlich angrenzenden Baublock wird in Kürze für einen Teilbereich
dieses Gebietes zwischen Feldbergstraße und Steubenplatz ein Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan W 3.2 gefasst. Die durch diesen Bebauungsplan zulässige Grundflä-
che liegt unterhalb des Grenzwertes von 20.000 m². Der Plan dient lediglich der Sicherung
des Bestandes und ermöglicht die Nutzungsänderung von Grundstücken, die als Gemein-
bedarfsfläche ausgewiesen sind. Daher wird nicht davon ausgegangen, dass es sich hier
um eine kumulierende Wirkung von benachbarten Bebauungsplänen im Sinne des § 13a
Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt.
Im Rahmen der durchgeführten Biotop- und Nutzungstypenkartierung (s. Anhang C 1.1)
wurde festgestellt, dass keine geschützten Biotope gemäß § 30 des Bundesnaturschutzge-
setzes (BNatSchG) im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorhanden sind. Der im Plan-
gebiet befindliche geschützte Baumbestand unterliegt den Regelungen die Baumschutz-
satzung Darmstadt
9), auf deren Basis die im Zusammenhang mit der Realisierung des
Bauvorhabens erforderlichen Baumfällungen entsprechend zu kompensieren sind.
III.2 Auswirkungen auf Lebens- und Arbeitsverhältnisse
Durch die geplante Erweiterung des Fraunhofer-Instituts SIT sind Beeinträchtigungen der
umgebenden Bebauung, die über das bereits bestehende und gebietstypische Maß hi-
nausgehen, nicht zu erwarten. Vielmehr wird durch den Ausbau dieses Wissenschafts-
standortes eine zusätzliche Profilierung im Sinne der Ausrichtung Darmstadts als Wissen-
schaftsstadt und damit eine Aufwertung der Flächen erfolgen.
Aufgrund der Baukörperausrichtung sowie des Ausbaus der bereits vorhandenen Nutzung
des Areals zu wissenschaftlichen Zwecken entstehen keine negativen Beeinträchtigungen
der Lebens- und Arbeitsverhältnisse innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs.
9) Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 5. April 2004
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
25
Mit der Umsetzung der Planung kann die Grundlage zur Schaffung weiterer wissenschaftli-
cher Arbeitsplätze gebildet werden. Die Belange der Wirtschaft einschließlich der Schaf-
fung von Arbeitsplätzen finden somit im Aufstellungsverfahren besondere Berücksichti-
gung.
III.3 Auswirkungen auf den Verkehr
Mit dem Erweiterungsvorhaben erhöht sich die Zahl der Institutsmitarbeiter um etwa 160
Personen. Mit der Umsetzung des geplanten Bauvorhabens werden jedoch keine gravie-
renden Auswirkungen auf den Verkehr erwartet. Die das Plangebiet umgebenden Straßen
sind in der Lage, den durch das Vorhaben zusätzlich entstehenden Verkehr zu bewältigen.
Da sich das Gelände in einem gut durch den öffentlichen Personennahverkehr erschlosse-
nen Gebiet befindet, wird davon ausgegangen, dass ein nicht unerheblicher Anteil der zu-
sätzlichen Mitarbeiter und Besucher ohne eigenen Pkw anreist.
Die Vorgaben der Stellplatzsatzung Darmstadt
10) werden eingehalten. Ein Großteil der er-
forderlichen Stellplätze wird auf dem Vorhabengrundstück hergestellt, ggf. nicht realisierba-
re Stellplätze sind monetär abzulösen.
III.4 Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanz- und Investitionsplanung
Im Zuge des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
W 3.1 wird gemäß § 12 Abs. 1 BauNVO ein Durchführungsvertrag unterzeichnet, in dem
sich der Vorhabenträger dazu verpflichtet, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben
entstehenden Kosten (z.B. Planungskosten, Erschließung, ökologische Ausgleichsmaß-
nahmen) zu tragen. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist dem-
nach für die öffentliche Hand kostenneutral.
Entschädigungsansprüche entstehen nicht.
IV. Verfahren
IV.1 Aufstellungsbeschluss
Mit Schreiben vom 15. März 2010 wurde vom Vorhabenträger gemäß § 12 Abs. 2 BauGB
die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
beantragt.
Die Stadtverordnetenversammlung Darmstadt hat in ihrer Sitzung am 29. Juni 2010 die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W.3.1 - Rheinstraße 75 - für das
Grundstück Reinstraße 75 / Feldbergstraße 10, Gemarkung Darmstadt, Flur 16, Flurstück
249/12 und 249/13, beschlossen.
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt über die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 3.1 VE wurde im „Darmstädter Echo“ am 7. Juli
2010 ortsüblich bekannt gemacht.
10) Satzung über die Schaffung von Stellplätzen oder Ga ragen und Abstellplätzen im G ebiet der Wissenschafts-
stadt Darmstadt - Einstellplatzsatzung - vom 04. Mai 2009
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
26
B. RECHTSGRUNDLAGEN
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zu-
letzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung -
BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch das
Gesetz vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466)
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts
(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58)
Hessische Bauordnung
(HBO) vom 18. Juni 2002 (GVBl. I S. 274), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 25. November 2010 (GVBl. I S. 429)
Hessische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches
(DVO-BauGB) vom 17. Ap-
ril 2007 (GVBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Juni 2010 (GVBl. I S.
233)
Der Dezernent:
Dieter Wenzel
Stadtrat
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
27
C. ANHANG
1. Biotoptypen / Gehölze
1.1 Bestandsplan Biotoptypen und Gehölze (Stand: August 2010)
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
28
1.2 Bewertung des Gehölzbestands (Stand: November 2010)
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
29
Begründung zum Bebauungsplanentwurf W 3.1
30
2. Prüfung der Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens und Prüfung über die
Schaffung der Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung
unterliegen) gemäß § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB
(siehe Anlage)
1
GfP
Gesellschaft für Planung
Umwelt - Stadt - Architektur
GfP - Gesellschaft für Planung - Kottbusser Damm 79 - 10967 Berlin
vorhabenbezogener Bebauungsplan
für das Grundstück Rheinstraße 75
im Geltungsbereich des Bebauungsplans W3
„untere Rheinstraße Nord“
Prüfung der Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens und
Prüfung über die Schaffung der Zulässigkeit von Vorhaben,
die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen)
gemäß § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB
I. Einleitung und Voraussetzung aus § 13a BauGB
Für die Erweiterung des Fraunhofer-Instituts auf de m Grundstück Rheinstraße 75 in Darmstadt soll
ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der beantragte Geltungsbereich soll die folgende Fläche beinhalten:
Dipl.-Ing. Christian v. Lengerke
Dipl.-Ing. Dogan G. Yurdakul
Kottbusser Damm 79
10967 Berlin
Fon: 030 / 695 995 50
Fax: 030 / 695 994 00
mail@gfp-stadtplanung.de
www. gfp-stadtplanung. de
GfP
Gesellschaft für Planung
Umwelt - Stadt - Architektur
2
Da die Anwendungsvoraussetzungen des § 13a Satz 1 u nd 2 BauGB (Bebauungsplan der Innen-
entwicklung für Gebiete z.B. mit der Absicht der Na chverdichtung) gegeben sind, soll das beschleu-
nigte Verfahren zur Anwendung kommen.
Zusätzlich definiert § 13a Abs. 1 BauGB Größenvorga ben, die für die Anwendung des beschleunig-
ten Verfahrens zu beachten sind. So ist das beschle unigte Verfahren anwendbar für Bebauungs-
pläne, die eine Größe der Grundfläche von weniger a ls 20.000 m² festsetzen (§ 13a Abs. 1
Nr. 1 BauGB). Da im Bebauungsplan in der Summe eine zulässige Grundfläche von weniger als
20.000 m² zur Festsetzung vorgesehen ist (die gesam te Geltungsbereichsgröße beträgt nur ca.
8.000 m²), ist die Durchführung einer Vorprüfung de s Einzelfalls aufgrund der Flächengröße nicht
notwendig.
Gemäß § 13a Abs. 1 BauGB ist die Anwendung des beschleunigten Verfahrens jedoch nur möglich,
sofern der Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vor haben begründet, die einer Pflicht zur Durch-
führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterli egen, und sofern keine Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutz zwecks der Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete bestehen.
Aus diesem Grund ist dem Aufstellungsbeschluss eine entsprechende Prüfung vorangestellt.
Die durchgeführte Prüfung erfolgt nach der folgenden Methodik:
1. Anwendbarkeit der umweltrelevanten Vorhaben aus der Anlage 1 (Liste der UVP-pflichtigen
Vorhaben) zum Gesetz über die Umweltverträglichkeit sprüfung (UVPG) in Hinsicht auf die ge-
planten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauun gsplans; die Prüfung erfolgt anhand
des vorliegenden Vorhaben-Entwurfsplanung 1, der Grundlage der zukünftigen Festsetzungen
sein wird.
Sofern erforderlich:
2. Prüfung der Vorhaben, die umweltrelevant im Sinn e des UVPG sind und deren Zulässigkeit im
vorhabenbezogenen Bebauungsplan begründet werden soll, je nach Fallkonstellation:
a. mit einer Umweltprüfung gemäß UVPG oder
b. anhand der Anlage 2 (Kriterien über die Vorprüfu ng des Einzelfalls im Rahmen einer Umwelt-
verträglichkeitsprüfung) zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Da keine weiteren Bebauungspläne in einem engen sac hlichen, räumlichen und zeitlichem Zusam-
menhang zum Planung stehen, muss nur das eigentliche Plangebiet betrachtet werden.
II. Verbindliches Planungsrecht als Ausgangssituati on für das Grundstück
Der rechtskräftige Bebauungsplan W3 setzt das Grundstück als MK mit einer GRZ von 0 ,35, einer
GFZ von 1,2 und einer differenzieren Geschossigkeit (I, IV, VII mit Überschreitungsmöglichkeit auf
IX) fest. maximal 2 Vollgeschosse - fest.
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind als Baugre nzen festgesetzt. Da die prinzipielle Bebau-
barkeit der Fläche nicht in Frage steht, ist dieser Sachverhalt ohne Auswirkungen auf die über-
schlägige Prüfung möglicher Umweltauswirkungen, da hierfür die Stellung der Baukörper nicht aus-
schlaggebend ist.
1 Neubau eines Forschungsgebäudes Fraunhofer - Ins titut, SEHW-Architekten, Berlin, 12.03.2010.
GfP
Gesellschaft für Planung
Umwelt - Stadt - Architektur
3
III. Beschreibung des Planungsziels und Erforderlic hkeit der Planung
Die Planungsabsicht beinhaltet die Erweiterung des bestehenden Institutsgebäudes der Fraunho-
fergesellschaft durch Errichtung eines 7-geschossig en Gebäudes mit Tiefgarage auf einer bisher
als Stellplatz genutzten Fläche.
Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungspl ans ist erforderlich, weil das geplante Bau-
vorhaben mit den überbaubaren Grundstücksflächen de s festgesetzten Bebauungsplans nicht in
Übereinstimmung steht. Darüber hinaus sind die festgesetzten Nutzungsmaße zu überprüfen.
Zwar steht die derzeitige und die geplante Nutzung in Einklang mit den Festsetzungen des Bebau-
ungsplans W3, dennoch wird für den Geltungsbereich die Festsetzung als Sondergebiet für For-
schungseinrichtungen angestrebt. Eine Fortschreibun g als Kerngebiet soll nicht erfolgen, da dies
der Vorhabendarstellung nicht hinreichend entsprich t und Möglichkeiten zur Ansiedlung von Einzel-
handel offen lässt. Damit wären ggf. Prüfpflichten gemäß Punkt 18.6 der Anlage zum UVPG ver-
bunden (s.u.). Dies soll ausgeschlossen werden.
IV. Anwendbarkeit der umweltrelevanten Vorhaben aus der Anlage 1 zum UVPG
Die Anlage 1 zum UVPG umfasst in 19 Kategorien dive rse Vorhaben, die auf ihre Umweltauswir-
kungen zu überprüfen sind. Dabei sind die Kategorie n 1 - 17 und 19 anlagenbezogen. Punkt 18
umfasst Planungen für Bauvorhaben.
Kategorie 1: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Diese Kategorie enthält u.a. die Errichtung oder de n Betrieb von Energieerzeugungs- und Verbren-
nungsanlagen z.B. Heizkraftwerke ab einer bestimmte n Größe (ab 10 MW, bei nicht festen oder
flüssigen Brennstoffen ab 100 KW).
Die Errichtung eines Kraft- oder Heizkraftwerkes zu r Eigenversorgung des Institutes ist denkbar,
sofern die Anlage als Nebenanlage gemäß § 14 Abs. 2 BauNVO zugelassen werden kann. Eine
ausdrückliche Festsetzung dazu ist nicht Ziel der P lanung, die Errichtung einer eigenen Heizanlage
bleibt dem Eigentümer vorbehalten. Da gängige Block heizkraftwerke (BHKW) eine Größe von 5
MW üblicherweise nicht überschreiten, ist das Errei chen der standortbezogenen Prüfschwelle als
unwahrscheinlich anzusehen. Eine weitere konkretisi erte Prüfung, z.B. über die Anlagengröße ist
jedoch nicht erforderlich, da die Zulässigkeit eine s BHKW als Nebenanlage eines Baugebietes be-
reits aufgrund des geltenden Planungsrechtes (siehe II.) gegeben ist. Die denkbare Entwicklung ist
demnach nicht durch den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren begründet. Eine Umweltver-
träglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Mit der Errichtung oder dem Betrieb einer Verbrennu ngsmotoranlage oder einer Gasturbinenanlage
zum Antrieb von Arbeitsmaschinen mit einer Mindestg röße von 1 MW ist nicht zu rechnen, da dies
nicht dem Institutszweck dient. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Alle übrigen genannten Betriebe und Anlagen sind im Geltungsbereich unzulässig und bedürfen
daher keiner weiteren Betrachtung.
Kategorie 2: Steine und Erden, Glas, Keramik und Baustoffe
Die hier genannten Betriebe und Anlagen dürften reg elmäßig nur im Außenbereich, in Industrie-
und Gewerbegebieten zulässig sein. Eine Prüfrelevanz scheidet mangels Zulässigkeit aus.
GfP
Gesellschaft für Planung
Umwelt - Stadt - Architektur
4
Kategorie 3: Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
Die hier genannten Betriebe und Anlagen dürften reg elmäßig nur im Außenbereich, in Industrie-
und Gewerbegebieten zulässig sein. Eine Prüfrelevanz scheidet mangels Zulässigkeit aus.
Kategorie 4: Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
Die hier genannten Betriebe und Anlagen dürften reg elmäßig nur im Außenbereich, in Industrie-
und Gewerbegebieten zulässig sein. Eine Prüfrelevanz scheidet mangels Zulässigkeit aus.
Kategorie 5: Oberflächenbehandlung von Kunststoffen
Die hier genannten Betriebe und Anlagen dürften reg elmäßig nur im Außenbereich, in Industrie-
und Gewerbegebieten zulässig sein. Eine Prüfrelevanz scheidet mangels Zulässigkeit aus.
Kategorie 6: Holz, Zellstoff
Die hier genannten Betriebe und Anlagen dürften reg elmäßig nur im Außenbereich, in Industrie-
und Gewerbegebieten zulässig sein. Eine Prüfrelevanz scheidet mangels Zulässigkeit aus.
Kategorie 7: Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel. Landwirtschaftliche Erzeugnisse
Die hier genannten Betriebe und Anlagen dürften reg elmäßig nur im Außenbereich, in Industrie-
und Gewerbegebieten zulässig sein. Eine Prüfrelevanz scheidet mangels Zulässigkeit aus.
Kategorie 8: Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Die hier genannten Betriebe und Anlagen dürften reg elmäßig nur im Außenbereich, in Industrie-
und Gewerbegebieten zulässig sein. Dies gilt auch f ür die unter 8.2 genannten Brennstoffe, da ge-
werbliches Verbrennen von Abfällen zur Energiegewin nung nicht Bestandteil der unter § 14 Abs. 2
BauNVO genannten Nebenanlagen eines Baugebietes ist , selbst wenn der produzierte Strom oder
die produzierte Wärme dem Gebiet zugeführt werden. Eine Prüfrelevanz scheidet mangels Zuläs-
sigkeit aus.
Kategorie 9: Lagerung von Stoffen und Zubereitungen
Die hier genannten Betriebe und Anlagen dürften reg elmäßig nur im Außenbereich, in Industrie-
und Gewerbegebieten zulässig sein. Eine Prüfrelevanz scheidet mangels Zulässigkeit aus.
Kategorie 10: Sonstige Industrieanlagen
Die hier genannten Betriebe und Anlagen dürften reg elmäßig nur im Außenbereich, in Industrie-
und Gewerbegebieten zulässig sein. Eine Prüfrelevanz scheidet mangels Zulässigkeit aus.
Kategorie 11: Kernenergie
Die hier genannten Betriebe und Anlagen dürften reg elmäßig nur im Außenbereich und in Industrie-
gebieten zulässig sein. Eine Prüfrelevanz scheidet mangels Zulässigkeit aus.
Kategorie 12: Abfalldeponien
Die hier genannten Betriebe und Anlagen dürften reg elmäßig nur im Außenbereich, in Industrie-
und Gewerbegebieten zulässig sein. Eine Prüfrelevanz scheidet mangels Zulässigkeit aus.
Kategorie 13: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbaus eines Gewässers
Von den hier genannten Betrieben und Anlagen ist le diglich die Nummer 13.3 - Entnahme von
Grundwasser mit weniger als 10 Mio. m³ von Relevanz . Die Anlage 1 zum UVPG verweist hier auf
die jeweiligen Landesrechte. Eine landesrechtliche Bestimmung, die die Durchführung eines UVPG
GfP
Gesellschaft für Planung
Umwelt - Stadt - Architektur
5
erfordern würde, ist nicht bekannt. Grundwasserentn ahmen in größerem Umfang sind nicht beab-
sichtigt.
Kategorie 14: Verkehrsvorhaben
Die hier genannten Anlagen erfordern ein eigenständ iges Recht und sind nicht Gegenstand des
vorliegenden Bebauungsplankonzeptes. Eine Prüfrelevanz scheidet mangels Zulässigkeit aus.
Kategorie 15: Bergbau
Die hier genannten Anlagen erfordern ein eigenständ iges Recht und sind nicht Gegenstand des
vorliegenden Bebauungsplankonzeptes. Eine Prüfrelevanz scheidet mangels Zulässigkeit aus.
Kategorie 16: Flurbereinigung
Die hier genannten Anlagen erfordern ein eigenständ iges Recht und sind nicht Gegenstand des
vorliegenden Bebauungsplankonzeptes. Eine Prüfrelevanz scheidet mangels Zulässigkeit aus.
Kategorie 17: Forstliche Vorhaben
Die hier genannten Vorhaben sind nicht Gegenstand d es vorliegenden Bebauungsplankonzeptes.
Eine Prüfrelevanz scheidet mangels Zulässigkeit aus.
Kategorie 18: Bauvorhaben
Die hier genannten Vorhaben umfassen ein weites Spe ktrum und sind ab einer bestimmten Größe
zu untersuchen, jedoch nur dann, wenn sich der Proj ektort im Außenbereich nach § 35 BauGB be-
findet. Dies ist im vorliegenden Geltungsbereich nicht gegeben.
Nummer 18.1 - Bau eines Feriendorfes
Nummer 18.2 - Bau eines Campingplatzes
Nummer 18.3 - Bau eines Freizeitparks
Nummer 18.4 - Bau eines Parkplatzes (ab 5.000 m² Fläche)
Nummer 18.5 - Bau einer Industriezone
Nummer 18.6 - Bau eines Einkaufszentrums
Nummer 18.7 - Bau eines Städtebauprojektes für sons tige bauliche Anlagen (ab 20.000 m² Grund-
fläche)
Nach der Nummer 18.8 sind aber für alle Vorhaben de r Nummern 18.1 bis 18.7, die einen bestimm-
ten Prüfwert überschreiten, anlagenbezogene Prüfung en durchzuführen, wenn sie in einem Gebiet
liegen, in denen ein verbindlicher Bebauungsplan ex istiert. Dies ist im vorliegenden Fall zutreffend.
Jedoch trifft keiner der Fälle auf das geplante Vor haben zu, eine weitere Prüfung kann insofern un-
terbleiben. Eine landesrechtliche Bestimmung, die d ie Durchführung eines UVPG erfordern würde,
ist ebenfalls nicht bekannt.
Kategorie 19: Leitungsanlagen und andere Anlagen
Die hier genannten Vorhaben sind nicht Gegenstand d es vorliegenden Bebauungsplankonzeptes.
Eine Prüfrelevanz scheidet mangels Zulässigkeit aus.
V. Gebiete von europäischer Bedeutung und europäisc he Vogelschutzgebiete
Das Bebauungsplangebiet ist nicht Teil eines Gebiet es mit europäischer Bedeutung für den Natur-
oder Vogelschutz.
GfP
Gesellschaft für Planung
Umwelt - Stadt - Architektur
6
VI. Fazit
Weder nach Bundesrecht, noch nach Landesrecht erfor dert das geplante Vorhaben die Durchfüh-
rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Erheblich e nachteilige Auswirkungen gehen somit vom
geplanten Vorhaben nicht aus. Gebiete mit europäisc her Bedeutung für den Natur- oder Vogel-
schutz sind nicht betroffen.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen werden als oh ne erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt
eingeschätzt. Vielmehr entspricht der Bebauungsplan den Zielen einer nachhaltigen Stadtentwick-
lungspolitik und setzt die gesetzlichen Anforderung en an einen sparsamen Umgang mit Grund und
Boden um, indem er eine innerstädtische Fläche in e iner gut erschlossenen Lage einer neuen Nut-
zung zuführt.
Bebauungspläne, die im beschleunigten Verfahren dur chgeführt werden, sollen gemäß § 13a Abs.
2 Nr. 3 BauGB einem Bedarf an Investitionen zur Erh altung, Sicherung und Schaffung von Arbeits-
plätzen in angemessener Weise in der Abwägung Rechn ung tragen. Dies ist mit dem geplanten
Vorhaben zur Erweiterung des Institutsgebäudes der Fraunhofergesellschaft in besonderer Weise
erfolgt.
Da keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Um-
weltverträglichkeitsprüfung unterliegen und keine A nhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Er-
haltungsziele und des Schutzzwecks der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der euro-
päischen Vogelschutzgebiete bestehen, kann der Beba uungsplan im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.
Aufgestellt: Berlin den 12.03.2010
Gesellschaft für Planung
Dipl.-Ing. D. Yurdakul
120310
GfP-tb/dy
W3_13a-Verfahren
2011/0014
4276 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 12.01.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0014 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Vorhabenbezogener Beba uungsplan W 3.1 - Rheinstraße 75 - (Offenlagebeschluss) Vorlage vom: 10.01.2011 Beschlussvorschlag: 1. Dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 3.1 für das Grundstück Rheinstraße 75 / Feldbergstraße 10 wird zugestimmt. 2. Dem vorliegenden Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 3.1 – Rheinstraße 75 – (Anlage 2) und der zugehörigen Begründung (Anlage 3) wird zugestimmt. 3. Der Entwurf und die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 3.1 – Rheinstraße 75 – für die Grundstücke Rheinstraße 75 und Feldbergstraße 10 sind gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Anlagen: Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 3.1 Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 3.1 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 3.1 Datenschutzrelevante Anlage: 2 ... Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage 2011/0014 vom 10.01.2011: Mit Beschluss vom 29.06.2010, öffentlich bekannt gemacht im Darmstädter Echo vom 07.07.2010, hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 3.1 - Rheinstraße 75 – zugestimmt. Sie hat ebenfalls beschlossen, das Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren, das heißt ohne Umweltprüfung und ohne Umweltbericht, durchzuführen, da hierfür die Voraussetzungen vorliegen. Das geplante Bauvorhaben der Fraunhofer-Gesellschaft beinhaltet die Erweiterung des bestehenden Hauptsitzes des Instituts für Sichere Informationstechnologie (SIT) der Fraunhofer- Gesellschaft in Darmstadt, in dem derzeit ca. 160 Mitarbeiter beschäftigt sind. Das SIT entwickelt zugeschnittene und direkt einsetzbare Lösungen für alle Branchen, die sichere Informationstechnologien benötigen, und bietet u.a. Beratungs- und Entwicklungsleistungen von Sicherheitskonzepten an. Geplant ist die Errichtung eines weiteren 7-geschossigen Gebäudes mit Tiefgarage auf einer bisher als Stellplatz genutzten Fläche östlich des Bestandsgebäudes. Hier sollen für weitere 156 hoch qualifizierte Mitarbeiter auf insgesamt ca. 5.730 m² Geschossfläche Labor- und Arbeitsräume entstehen, ergänzt um Veranstaltungs- und Besprechungsräume. Der Stellen- und Raumplan, der der geplanten baulichen Entwicklung zugrunde liegt, wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bewilligt. Zu 1.: Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 12 (1) BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1), der das Vorhaben beschreibt. Dies ist auch die Basis für den bis zum Satzungsbeschluss noch aufzustellenden Durchführungsvertrag, in welchem sich der Vorhabenträger zur Realisierung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Zeit bei voller Kostentragung verpflichtet. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird später Anlage zum Durchführungsvertrag sein. Zu 2. und 3.: Gemäß § 3 (2) BauGB wurden der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Anlage 2) und die dazu gehörende Begründung (Anlage 3) erstellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 3.1 ist in Anlage als Datei beigefügt. Er wird daher zusätzlich bei den Sitzungen ausgehängt. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs W 3.1 und der zugehörigen Begründung (Offenlage) erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung im Darmstädter Echo. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden im Rahmen der Offenlage beteiligt. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Darmstadt, den 10.01.2011 61.2 zim Nst. 2603
anlage 2
9062 Zeichen
ElegelWlsietteeleikzellernleitt]
00 166 S69 /OEO 'x04
09 966 969 / OEO :u04
umog 29601
62 WWUIDG JEssnqlLoy
InPIEHIySIY - 1PDIS - IoMmuuN 3pejswleg men
(6,1 'S I IAAD) 0,02 ZIEN 'rz WON seZjesag) sep E ‘Ay Yaınp Hepueaß jzjeinz w0g 0r 0E 0% 0 g 0
SunupiId IN} HEUOSIESOS jwesßu n uejdjpe)s “(ZvL SI I9A9) 5002 Indy ', won Bunsse ep U (OH9H) BunupsoapusWweg) ayasısseH Juawezen Jod
d}9 (vz6 'S ı 1aND) 005: feuısug wı geisgey\
8002 J2qOPIO '8Z WoR Bunupuoley\ Yoınp HEpueeß jzjeinz ‘(692 SI IIND) 2002 IndY
'J, won (gHneg-OAd) seyangzjssaßneg sap Bunuynyyaıng Anz BunupioJsA SyasıssaH
0 l 0 rd Jd oq woeza q (94 Jpejswleg Jpejssyeyosuassim Jop Jensibeyy Jod
— 'S I I8A9) 6002 Jeqwezeg 's) Pun (LE9 'S I IIND) 6002 Jeqwezeg '0) Won Z18sa9 sep
(000'04 :, ) ueidsyysisisan yoınp Hepupeß jzyainz ‘(y2Z 'S | AND) 2002 !unr 'g) Won (OgH) Bunupioneg esse | 232 een uap peysuueq BNeyoßsny
ir
(89 'S I 1661 IID8) 0661 Jeqwazeg 'g, won (06 AZueld - 066) Bunupıolenusyplszueld) "uISJoqN UeI4 UBUSSSolyosag BunzIeg Inz wap wu Juwns Bunßyajsny asalg
syjeyuiuejg sap Bunjjejsieg aıp pun auejdylajneg Jap Bunyeguesny sıp sqn BunupuolaA Ba j " " j
(85 'S I 1499) E66 Indv ‘zz Won ZJ8se9 sep yoınp Nepugaß USIPUIAJSASJYUISA JYDIU
1zıeınz (ZEI SI 1998) 0661 Jenuer 'gz won Bunsseq op u Bunupiosansbunznuneg | |... een we ussSsojyosag Bunzjes Anz BunjwwesisAus}supJoJanJpeIS Jop Uon
gdneg | 'sqv 0) $ Jeweß uaßunzIes ususJeyJus UeId WI UEP pun |la] LEyosLaUy9laZ J oJ M | N I
(S8SZ 'S | 1499) 6002 IINF 'LE WON SEZIeSa9 sap y "U yoınp HEpugaß jzjejnz wep ‘usBUNZIESISE | LEp JIW apınm ueldsßunnegag ausßozequsgeyJon 1asalg
(rivz 'S | 19989) 7002 Jeqwaydes 'gz won Bunsse Jep ul (AHNeg) yangzyssaßneg
:ssniyosaqsßunzyes
:usßejpun4ßsjyoey
" WOA uSAla1yoS Aw gHneg
2 'sqv z 8 Jewaß uspulsweßlequden uop Ju Bunwwisqy pun gHneg zZ 'say F $ yeweß
:soBuej9g Jaysıuayo Jaßeı]L uabNsuos pun uap4oyag Jap Bunßijıajog
4usuUJ9Zaq JaQ
a a yoıgenyasulo sıq Kunnnnnnennennennne won
497 Jop uı ‘q yoIg ‘sneyjpejs ueyosiuyoe] wı gHneg z 'sqy € $ yewaß Bunpun.dog
yw suejdsßunnegag ususßozequsgeylon saselp sunmyug sap Bunßajsny aysıyUayQ
pejsuueg Ipejssyeyosuassiy Jep Jensıbeyy Joq
een we „0493 Jojpejswueq, wı Bunßajsny „ep Bunypewjuueysg
Seen uop pejsuueq
een woA BUNJWWESJISAUSJSUPLIOJHAJPEIS Jop ssniyosag
een we suejdsßunnegeg ususßozequegeyNon Sosalp UEJaANYEAyU|
:Bunßejsny aysınuayg ynıdıeqn 4yoıu yeyysınıg Jep ul pun
usgayenul uswwoujus Js}sp}Dy4sYpyssusßsı] WEP Puls Uszus4g all
kunemmnsnn yongeuyasue sıq '0L02'20'20 we „oy93 Jejpejsuneg, wı gHneg INN Dunon ınD usIs ususızsa usuon 30
woA }8Z Jop ul ‘q 400g 'sneyJpeIS uayosiuyde] WI Jpejsw.leg JpelssyeyosuassiM egL $ yoeu pun gyneg | 'say zZ $ yeueß sassniyassqsßuniajs;ny sap Bunypeunuueysg \ " u \
Jap BunzjesjdneH Jap € 'sqy 7 8 'w 'A "| (ODH) Bunupı4oapulaeulen) ayasısseH / $ Jyeweß
Bunpunußag yıuı sueidsßbunnegag ueusßozequsgeyJon sasaıp Bunßeisny ayoıusyo "0.029062 WON BunjwWwesJsAusjsupJoJan]peIS Jap ssniyosog
LE M ueidsßunnegag aausßozaquaegeuo DON
we „0493 JSypeysuueg, wı Bunßejsny usysıpusyo Jep pun gH!neg E "say OL $ yeweß
Ipe)Ss ull B d 110) EJSSJE y 0} S u o ss IM suejdsßunnegag ususßozaqusgeyJon sap sassniyossgqsBunzjes sap Bunyoewyuueyag
SpeuuensBunyoeunuueyeg :g9neg eg, $ yoeu usıyeyon sejßlunejyaseg
\
"SUIEJSUIOUOS An) Jydıu UE}EB LEJueyIEgO ue}ZIBsahlsE} all FE ynadısan 4ysıu yayysıJg Jep ul pun
USWWOUNUS JEISDIDYSYDUYOSUSBEI] WEP Puls USZUSW9 ald
:ssny9ssqsBunjejsiny
zyasaßjsa, NN Jeqn u O'FEL
UON Syoyapuejag) auls PıIM SJUEyIEIOSPUEISH alp In} ayoysÄnzeg SsIv E'Z’E nn jDWAJoN JnD yoıs uaysızaq USYOH ald
"Bisseinz
w g'z jewixew UOA 3yoH Jauıa I LEYneqIneyseq SJeupJoSBLEJUn yoınp u 0'E
ne sıq spuejsgejsapuıyy sap Bunyleuyosiajun Sue Isı UeJSO Pun ualsayyı YOeN wnpg = &)
5 =
en 1söunzusißaqusyens LEPION Yoeu u 07 - umpsed = ]1] obonbye
yolejÖnz jsı 8 pun p uopjung UEP Uayosımz azue.dsydlelsgssun]eg aIq uEISO pun uersany “epng yoeu u 09 - von = mm N
sıemunn :USJEYNZUIE Iogep puIs SJueyynel| InZ apuejsgejsapuıyy opuaßlo4 uaspuny = —
"ususıp UEBUNYOHUIF JSydsIuyde} swyeunny Jop yaıyaıyossne sıs uueMm jsowsbumiehegn = ®
“uSPISM UsSsSejeßnZ ssıamswyeusne usßejuy Jeyaılneq a}ueylsgO La}ZIeSahlsH} PIIyog = ai
"Ye JOgINe ‘US}EYJUS MY LEJsUyDIeZaq sayongzjesseßneg sap | 'sqy 68 JEP Jen wu 0'E jewixeu UOn 8yOH JaUIE pun „u 0GL lewxew Juesaßsu:
wı Jop ueßunsbay aydılpulgJaA Sıp “UEyLyosJoA usysılyosıneq pun usßunzJasIse OA SUDENPUNID 1BUIS NZ SIQ UEINEAINEUDEN USUUOM I SUDEIA 18 4: eypapıpupy = © r
ussLIEUSIq Se USJa4} sueldsbunnegag sasaıp yoIsısqsßunyag WI g'2 uon SUDEPUNIS J8UIE nz S1Q UEINBANEUDEq UauUgy I SyRIA JOP UI ZIZE auav =
“USHEIYISIBAN JYDIU SPURIEH =
oyysıydısa Beiusasßuniynyysing wı seßenusgeyloN Jap yoıs san ‘C UON BUCH BUI8 UEBEIUY ausılneg uayın NY uawo o .. apnngag = Be
Bunsynyysıng Us1BHP nz ‘Älsseinz uogeyJloN Sy2jos Inu UBBUNZINN USJZIOSAÄISH, Jap ‚aatı I 0'S Uon aygH aule uebejuy aypınEg usyump A Pun y UOYDEIA USP UI L’ZE
uswyey wı puis suejdsBbunnegqag uSusßozaqusgeyJon sap yoIaJsqsfun]]ag WI y’Z epueleo Jean JJewsy2gH SIV opuaba , L/6rZ
-Öissejnzun puis uSBUNJSILOJO worzyo az Webeuy Jeup1neq augH Ze
pun usßunsıyeydsy ‘ssndlsnusßn 'nequsjunuojsg 9Im uaßuneNsajag
SpU1apumW yaıyussom Hayslssejysing sıq "usjje}snZiey neqiny uoßlssejysÄnpyn]
pun -ı8ssem woeuls ul 8zyeldjje}S puis yols1sqsBunyeg usywesaß wi EZ
"Bisseinz
JysIu 8ssoy9saßlsyejs puis ssoyasaßjloA ueßIsseInz us}sıago wep sa] L'L’E
-Bisseinz sysIa,ag LEJSUYOIEZUUSYaB m az SSR A H Ssiıv
ıi_\% YosuSUyDdISZ Jop qeyisuuı yaıgjeyossne puis uaHyeISNY pun -uIg ZZ y9sablloA Jap IUEZ L’E
EEE aysejJsyanjspun4g alegnequsqn pun Bunzinn uaysıneq Jap yeyi'g
usbunzynN Jeyspaıyosısjun Bunzusußgy L'2
"ususIp Buny9sJo | Pun yeyasuassıy\ Jap als Jemos ‘usßeluy
Syosıuyos} SÄNSUOS SIMoS „BE Pun uEYeISYJa/y\ "USLIOJEIOGET 'BWINEIZUAJIE}UOY
“SONg yaıgyaıyosuls By9amzsBUnyISJOS AN} SWney Pun spnegsg puis Bisseinz
u9sUnZJ9S}Sa abIJsuog "7
USYIEYSIYSYUSAUSTENHS aysıyuayg '9 \ RR
. RUN
"uszuej,d nz w 0‘Z sUSJSOPUIW UOA 9J91 | JOUI9 LU OY9SH SUIO SI Syeajsulayy Jop BE, RX
OANnNeg ıop |, $ yoeu „BunyosJo pun yeyssusssiy, (OS) }aIgsßuspuos WR
Bueyug 'Sisseinz ssıomswyeusne puls Bug,wn US}SUPI0HBUS}UN wEUIS ul uabeluy soÖNSUOS Sie Pam OL ajensalsgpIe4 / Sy Syensulays Yonıspung sed L’Z ER
ö %
AL 0
SYOSIUY9IS} Hyosıpalajun "usßaInzue yosusuyeß puis Ed Pun Za4 UBy2eI 4 9Q 'T’EG ER
8
'Izj9saßjse,
RR
R
Q
AR
“
©
Z%
6unzinN uaysıneq Jep uy 'Z
S
2
02
%
R
%
=
"uozuelldag nz uoyooH JW zw gJ suaJsopumw Jwesaßsuı
Uon Syoe| auIs SZzueuBsYonIsPpuUnug Jap Bueyua Isı ,4 Byoel4 1op u] L’E'S |]
2%
$
S
«
RR
X
6
-
<
2
ER
EL
RS
2
0008
RL
sysle1aqsBunyag) uaysıjLuneı sep azuaıg) ‘|
x
%
%
%
X,
%
5
2%
SL
0%
x
%
usBunzueydag
zjesaßjse,
uSBNSUOS pun UIEYONENS "usLINeg UON UBZUe],duy NZ USyoelI €'G
P-Im (89 'S ‘1661 I 1894) 0661 Jequiezeg 'gL won (NZueld) Bunupiosen
-UEYDISZUEId Op pun (ZEL 'S 'I II99) 0661 Jenuerf "EZ woR Bunsse Jap UI
(OANneg) Bunup4o4sasßunzInuneg Jap yWw BunpuigulsA UI ‘(G8GZ SI IIOI)
6002 Inf "LE LION SOZJ8Sag) sap Y "Ay yoınp HEpuBaß jzyaınz ‘(yLYZ
'S I 1999) 7002 Jeqwaydas 'ez won BunsseJ Jep ul gHneg Z| $ sep punußny
BUND
STEEKKL
"USUDEINZUB
puıs ueßunzueydeg suspuey,JoN "usyeyssjun nz pun usßeInzue yosleuneß
zu 00E°) sUSJSEPUIW UOA Syseysyanjspung aule Js! JeıgeßJspuos wI Z’G
"U9ZJ9SJ19 NZ 9ZIOY9S) Jeyasıunay Bunzueyydysen Yoınp Bueßay .
® 189 pun ueyeyIS nz sunegjezuig uejzjessßjse, eıp purs JeıgeBsspuog w] L’S (a9neg) HINAZLISIFONVA NA HOVN NISNNZLISLS34 "1
u9BUNZJOSISYJUNIG 'G
(mn) 21/622 pun (mp) 99 UN Yonysınıq ‘2, Anıg Ipejswleg
"Bisseinz Bunylewes) ‘Ssjen}sula Jap sysejjjIa]| SBuls 3IMoS ‘
6unyueuyosaquaßue] auyo Jedıoyneg puıs uEyseljsyonspunIg usJegnegusqn 7 D U suloyud op 4 el 4 " " El/6rE
® Jap qjeylouu] 'ssiemneg apuaypjomge (zjesaßjsa} pllm asiomneg SIv L’r pun ZL/6rZ IN YOnysınıq ‘9, Anıg Ypejsuneq Bunyleweg RER IISTEUMENER,
‘OL SsJensbusgpio SSTENSUIBUN Yonıspunu ın ER CE EEER
osıomneg 'y 0, SYeSsDISgpI9 I / GZ SYENSUlSyyg JONSPUNIHZ SEP AN} ELEREEE FREERER
{X
x Ä Q
RR OISUEMIUD TA RE
RX
EL EA
ER
LLLREZ
LEER
% Ä2
% , RR, RA
"USPJOM usssejeßnz X % RR A,
Q r 2
LEER RR, A
WOLELLLLELLLLLLL WR
WOLLT LELLELLZ LER LEER % EL
w 0‘z uon 991] Joula nz sıq uodwey Jspo uaddauysı4 pun sosneyusdda4]L yoınp - Gl 9% EI)SU IO u‘ - x EELELLEEL LEER BEE LEELEN
un „ RER \ VRLRLARLERLLLLQZ RRLLLLIN AFLLRLALLLLLLLELLZ
ezusußneg Jep Bunyeuyssisgqn euls uuey 9 pun q 'e uepund UEP ueyosmz | 'G’E RR 107SY.oMIyd 7] A CELEREER, \ EEE ELLE
LEERE N RL \ ZELL RR
= WER RLLFLOLZLLLLLA ARIINYISSINIO
A
61/6rZ LEEREN = LEER
', A
zu 00F'0L49 9 Z Syseyssoysssg y'E RR % ER 2 RZ
up una 49usaßozaquageylon u : =
Yopuny uon 08 nz sıq ‘pam Inequejun yoılBıpaj Yonjspunißneg sep aıp yoınp
‘OuDelLEgDEPUEIEH Jep qieylejun ueßejuy/ ueypıneq eimos OANNeg pı 8 ps!
usßejueusgan ‘uUSPYENNZ ueuyı W UsZyeldjje4s pun ueßeIeg uon ueyoeypunig aıp
yoınp eyoeypunıg aJzjesaßjse} ap ep ayoeypunıg Jep Bunyw.ug dep Iog L’E'E
won v0 82 PINS € JPEISULIEG IPEISSYEUSSUSSSIM
RL
nn LERLR b OR ERLRLZ
EEE LLELZE ELLE u
DE
aynyossjnuag
anlage 1
44544 Zeichen
Fraunhofer Institut für Sichere Informa tionstechnologie SIT Darmstadt Vorhaben- und Erschließungsplan Dezember 2010 1 FRAUNHOFER INSTITUT für Sichere Informationstechnologie SIT Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 3.1 Teil 1: Vorhabenbeschreibung Fraunhofer Institut für Sichere Informa tionstechnologie SIT Darmstadt Vorhaben- und Erschließungsplan Dezember 2010 2 Beschreibung des Vorhabens Das Vorhaben betrifft die Errichtung eines Gebäudes zur Institutserweiterung des Instituts für sichere Informationstechnologie (SIT) der Fraunhofergesellschaft nebst Nebenanlagen, Stellplätzen und technischen Einrichtungen. Derzeit sind im bestehenden Hauptsitz des SIT in Darmstadt ca. 160 Mitarbeiter beschäftigt. Geplant ist die Errichtung eines zweiten, siebengeschossigen Gebäudes mit Tiefgarage auf einer bisher als Stellplatz genutzten Fläche östlich des Bestandsgebäudes. Hier sollen auf insgesamt ca. 5.760 m² Geschossfläche Labor- und Arbeitsräume für weitere 156 Mitarbeiter entstehen, ergänzt um Veranstaltungs- und Besprechungsräume. Der Stellen- und Raumplan, der der geplanten baulichen Entwicklung zugrunde liegt, wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bewilligt. Nutzung Das Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie prüft die Sicherheit von IT- basiserten Systemen. Hierzu hat es verschiedene Techniken und Methoden zur Spezifikation, Analyse, Verifikation und Validierung der IT-Systeme herausgearbeitet, die es ermöglicht, die Sicherheit der jeweiligen IT-Systeme praktisch zu überprüfen, mittels Software zu simulieren und die Sicherheitseigenschaften entsprechend zu visualisieren. So entwickelt und prüft das Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie z.B. Anwendersoftware für den multimedialen Austausch von Daten. Lage und städtebauliche Situation Das Grundstück für den Neubau befindet sich in der Rheinstraße, die als Hauptverkehrsader der Stadt dient und durch eine Aneinanderreihung von Solitärgebäuden geprägt ist. Die städtebauliche Typologie des Erweiterungsbaus entwickelt sich aus einem verbindenden flachen Sockelbau, durch den der Straßenraum gefasst wird und aus einem aufgehenden Büroriegel, der einen weithin wahrnehmbaren Akzent setzt. Der eingeschossige Sockelbau schiebt sich an die Straße und ermöglicht über Verbindungsgänge die Anschlüsse von Neubau und Bestandsgebäude. Darüber erhebt sich, durch ein Zwischengeschoss abgesetzt, der fünfgeschossige Büroriegel im nördlichen Teil des Grundstückes. Bestandsgebäude und Neubau umfassen einen geschützten Hofbereich, der vom Erdgeschoss und den zwei Verbindungsgängen zugänglich ist. An der nord-östlichen Grundstücksecke an der Feldbergstraße sollen Garagen abgerissen werden und ein Standort für zugeordnete Nebenanlagen zur technischen Versorgung entstehen. Geplant sind zwei Trafos und drei Generatoren. Das Grundstück unterliegt dem rechtskräftigen Bebauungsplan W 3, der neben dem Bestandsgebäude die Errichtung eines Neubaues zulässt. Die geplante Institutserweiterung wäre nach der festgesetzten Art der Nutzung (Kerngebiet) zulässig. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (W 3.1) ist erforderlich, da das geplante Bauvorhaben mit den überbaubaren Grundstücksflächen des festgesetzten Bebauungsplans nicht in Übereinstimmung steht und sowohl die festgesetzte maximal zulässige Grundflächenzahl als auch die zulässige Zahl der Vollgeschosse in Teilen überschritten wird. Die Durchführung des verbindlichen Bauleitplanverfahrens soll dabei auf der Grundlage des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Fraunhofer Institut für Sichere Informa tionstechnologie SIT Darmstadt Vorhaben- und Erschließungsplan Dezember 2010 3 Mit Schreiben vom 15. März 2010 wurde gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt. Die Stadtverordnetenversammlung Darmstadt hat in ihrer Sitzung am 29. Juni 2010 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 3.1 für das Grundstück Reinstraße 75 / Feldbergstraße 10 beschlossen. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt wurde im „Darmstädter Echo“ am 1. Juli 2010 ortsüblich bekannt gemacht. Grundstück Das Grundstück ist insgesamt ca. 8.690m² groß und besteht aus den beiden Teilgrundstücken Rheinstraße 75 / Feldbergstraße 10, Gemarkung Darmstadt, Flur 16, Flurstück 249/12 und 249/13. Beide Grundstücke sind im Besitz der Bundesrepublik Deutschland und stehen der Fraunhofer Gesellschaft mittels Überlassungsvertrag von der BIMA zur Verfügung. Eine Grundstücksvereinigung ist vom Bauamt planungsrechtlich gefordert und wird von der Fraunhofer Gesellschaft in die Wege geleitet. Das Grundstück ist von der Feldbergstraße und von der Rheinstraße erreichbar. Notwendige Abstandsflächen des Neubaus liegen vollständig auf dem Grundstück. Stellplätze und Nebenanlagen In Verbindung mit dem Vorhaben werden insgesamt 107 Stellplätze auf dem Grundstück gemäß geltender Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt erforderlich. Der Großteil dieser Stellplätze wird in einer unter dem Erweiterungsbau gelegenen Tiefgarage realisiert, die restlichen 42 Stellplätze werden als ebenerdige Stellplätze gemäß Außenanlagenplan - davon drei behindertengerecht – in die Außenanlagen integriert. Es gelten die Bestimmungen der Einstellplatzsatzung. In den nicht überbaubaren Grundstücksflächen soll zudem ein Teil der gemäß Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt nachzuweisenden insgesamt 89 Fahrradstellplätze hergestellt werden (18 Stück). Die darüber hinaus erforderlichen 71 Fahrradstellplätze sollen im Keller des Bestandsgebäudes mit einem Zugang mittels Rampe an der nördliche Gebäudeseite hergestellt werden. Baurecht Grundsätzlich ist der Planung die Hessische Bauordnung zugrunde zu legen, für die öffentlich zugänglichen Bereiche im EG die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (MVStättV), für die Tiefgarage die Verordnung über Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (GarVO). Das Gebäude gilt als bauliche Anlage besonderer Art und Nutzung (Sonderbau), Gebäudeklasse 5 mit geschlossener Großgarage und erdgeschossiger Versammlungsstätte. Erdgeschoss Ein neuer Haupteingang an der Nahtstelle zwischen Alt- und Neubau erschließt beide Gebäudeteile, der Zugang erfolgt wie bisher von der Rheinstraße. Die vertikale Erschließung erfolgt über zwei Treppenhäuser. Im EG befinden sich das Foyer, ein Seminar- und zwei Besprechungsräume für eine gleichzeitige Nutzung von max. 320 Personen, ein Medienraum, Stuhllager, eine Teeküche sowie ein Showroom als Ausstellungsfläche für das Institut. Im rückwärtigen Bereich des EG befinden sich das zentrale Rechenzentrum mit Lager und zwei Mess- und Testräume sowie der Sanitätsraum. An der nördlichen Fassade liegt die Einfahrt der Tiefgarage. Das Erdgeschoss hat eine Bruttogeschossfläche von ca. 1.600m². Fraunhofer Institut für Sichere Informa tionstechnologie SIT Darmstadt Vorhaben- und Erschließungsplan Dezember 2010 4 Untergeschoss Die darunterliegende Tiefgarage ist mit dem restlichen Gebäude zur Einhaltung der max. Fluchtweglängen über drei Treppenhäuser verbunden. Neben den notwendigen Technik-, Lagerräumen und dem Hausanschlussraum befinden sich hier 65 Stellplätze für PkWs. Die Einfahrt der Tiefgarage liegt in der Kubatur des Gebäudes und ist nicht ausgelagert, die Abtrennung erfolgt über ein Rolltor. Die Bruttogeschossfläche des Untergeschosses beträgt ca. 2.350m². 1. Obergeschoss Als Zwischengeschoss zwischen dem die Gebäude verbindenden Sockel und den Bürogeschossen im Neubau liegt das 1. Obergeschoss. Es ist gegenüber den Obergeschossen umlaufend zurückgestaffelt. Hier finden sich Mess- und Testräume, ein Aufenthaltsraum/ Werkstatt, sowie die Technik- und Lüftungszentrale für das Erdgeschoss und 1. Obergeschoss. Auf der Dachfläche EG liegt an der Südfassade eine kleine Dachterrasse für Versuchsanordnungen. Das Zwischengeschoss hat eine Bruttogeschossfläche von 475 m². 2. - 6. Obergeschoss Der darüber liegende Büroriegel umfasst fünf Vollgeschosse. In der Kernzone zwischen den beiden Fluren befinden sich Nebenräume wie WCs, Kopier-, Drucker- und Technikräume. Entlang der östlichen und westlichen Fassade reihen sich Büro- und Besprechungsräume, sowie im 3. Geschoss eine Bibliothek. Die Arbeit erfolgt an entsprechenden Bildschirmarbeitsplätzen. An der südlichen Stirnseite sind als Fluraufweitung die Teach-in-Flächen in Kombination mit einer Teeküche eingerichtet. Der Bereich dient als Aufenthaltsfläche und zur allgemeinen – auch spontanen – Kommunikation. Die oberen Geschosse haben jeweils eine Bruttogeschossfläche von 743 m². 7. Obergeschoss Auf dem 7. Obergeschoss findet sich auf der Dachfläche die eingehauste Lüftungs- zentrale für innenliegende Räume und Tiefgarage, sowie das Rückkühlwerk, das nach Erfordernis einen Sichtschutz erhält. Fraunhofer Institut für Sichere Informa tionstechnologie SIT Darmstadt Vorhaben- und Erschließungsplan Dezember 2010 5 FRAUNHOFER INSTITUT für Sichere Informationstechnologie SIT Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 3.1 Teil 2: Planunterlagen - Lageplan Außenanlagen - Grundriss Keller (TG) - Grundriss Erdgeschoss - Grundriss 1. Obergeschoss - Grundriss Regelgeschoss (2. – 6. OG) - Schnitt - Ansichten SEHW B0.01_TJ01 RS 1,13 5 2,13 5 Besprechung 3 DIN 277:HNF NF:92,22 m2 RU:39,43 m RH:3,50 m B0.01 ±0.00 -0.10 B: Teppich Nutzer: 2 Bemerkung: K W WW K K K A K K K Br K A K P 70,43 m 2 2471 2903 24921 24913 6 69 10 24911 24917 66 75 24912 24919 24922 77 23 2441 26 2452 2362 18 31 212233 25 27 24918 212435 20B 20A 20 89 I I I I I I IV V I III I I I I I I I I V V I II I I I IV I IV I I I I I I IV V I III I I I I I I I V V I II I IV I IV Feldbergstraße Rheinstraße VII I I I ARCHITEKTUR Urheber: SEHW Datum: Fachplaner: Oberkante Rohfußboden Türkennzeichnung Türmaße Feuerfestigkeit Lageplanausschnitt Änderungen Planungsbasis Vorhaben und Erschließungsplan Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Bauabteilung Hansastrasse 27c 80686 München Erweiterung des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT Rheinstrasse 75 64295 Darmstadt Legende Abbruch Neu Bestand BW BRH FB FH dts dt nbr Brandwand Bruestungshoehe Feuerbestaendig (F90) Feuerhemmend (F30) dichtschliessende Tuer dicht- und selbstschliessende Tuer nicht brennbar RWA RS T30 T30RS T90RS T90 Rauch- und Waermeabzug Rauchschutztuer Feuerhemmende Tuer Feuerhemmende Rauchschutztuer Feuerbestaendige Tuer Feuerbestaendige Rauchschutztuer Plancodierung/ Dateiname: SEHW Architektur Wikinger Ufer 7, 10555 Berlin Tel: 030/ 30 87 85 - 10 Fax: 030/ 30 87 85 - 20 Unterkante FertigdeckeUKFD Unterkante RohdeckeUKRD Oberkante FertigfußbodenOKFB Raumbezeichnung Nutzungsart nach DIN 277 Raumfläche Raumumfang Lichte Raumhöhe Raumnummer/ OKFF/ OKRB Bodenbelagsart Anzahl der Nutzer Bemerkung OKRB Bauherr SIT_A_VEP_GR_-01_001_/A0 (1189 x 841 mm) Planformat Unterschrift Bauherr/ Nutzer: geprüft:Datum: gezeichnet: Projekt_Verfasser_LP_Planbezeichnung_Ebene_PlanNr._IndexProjektname: SIT ÄnderungsbeschreibungBearbeiterIndex Datum Alle Maße sind am Bau zu prüfen! Maßstab: Baumaßnahme Planinhalt Planungsphase CAD Gebäudeplaner 18 x 0,19 x 0,27 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 x 0,19 x 0,26 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 x 0,19 x 0,27 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 3 x 0,15 x 0,30 1 2 3 x 0,15 x 0,30 1 2 0,35 0,445 5,00 6,40 5,00 0,35 5,00 6,00 5,00 0,025 33,92 2,255 0,175 5,345 0,40 2,53 2,27 1,75 3,05 1,75 2,27 2,53 4,025 2,80 4,85 0,175 2,255 0,175 5,05 8,575 5,40 5,40 3,90 1,50 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 4,05 1,35 1,775 0,175 8,20 0,35 5,05 0,35 5,05 0,35 5,075 0,30 5,075 0,35 5,05 0,35 5,05 0,35 5,075 0,30 5,075 0,35 5,05 0,35 3,70 0,35 0,25 8,225 0,30 5,10 0,30 5,05 0,40 5,00 0,40 5,00 0,40 2,95 0,25 0,12 2,38 0,20 69,75 0,35 4,675 0,40 8,225 0,30 5,10 0,30 5,10 0,30 3,15 0,80 2,11 0,30 9,54 0,30 5,10 0,30 5,10 0,30 5,10 0,30 10,475 0,30 1,475 5,00 22,75 5,00 9,575 0,70 0,60 0,60 0,655 0,80 2,50 0,60 0,80 1,09 0,90 0,35 4,97 0,40 6,55 0,40 4,40 0,40 4,275 0,70 6,10 0,70 4,325 0,35 2,70 2,65 2,70 2,70 2,65 1,20 1,50 2,70 2,65 1,00 1,70 1,125 2,475 0,0250,025 0,25 2,30 0,30 0,12 0,155 2,40 2,40 0,25 2,30 0,30 2,50 2,50 0,30 2,50 0,30 0,27 2,50 0,30 2,40 2,40 0,08 5,00 5,175 1,39 5 1,39 0,45 0,60 0,20 1,99 -3,40 -3,40 -3,40 -3,40 -3,40 -3,40 -3,40 -3,40-3,40 -3,40 -3,40 -3,40 -3,40 -3,40 -3,40 -4,45 -3,38 -3,20 OKFB -3,25 OKFB -3,25 OKFB -3,25 OKFB -3,40 -3,85 -5,90 -3,40 -3,40 -3,40 -3,40 -3,40 -3,85-3,85 -3,85 -3,85 -3,85 -3,40 -3,40 -3,85 -3,40 -3,25 OKFB ca. -1,48 ca. -1,48 ca. -1,48 -3,40 -3,40 -3,38 189 m2 5 m2 41 m2 21 m2 10 m2 Einfügepunkt 18 STG. 18.1/27 12 Stg. 20.7x25 10 Stg. 4 Stg. 17x29 4 Stg. 17x24 Leiter 5 Stg. Leiter 5 Stg. OK Decke +1.50 von OKFB OK Decke +1.50 von OKFB OK Decke +1.54 von OKFB BR-40 029a 030 031 033 035 037 040 044 047 048 072 053 054052 055056058060061 015 017 018019020 022 023 024 025 027 028 03 029 02 039 041 042 01 07 06 04 011 010 09 08 070 014 080 NICHT UNTERKELLERT 5 Stg. Leiter 15 Stg. 17/29 Fluchtweg Fluchtweg 90x1.20(H) Leiter 5 Stg. Leiter 5 Stg. Leiter 5 Stg. vorhanden 3 4 5 6 7 8 9 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 34 151413 21 32 33 35 36 37 38 39 40 41 42 43 47 48 49 5445 59 10 11 C 1 2 3 4 5 6 D F G H I B A J 60 5' E 55 57564644 Abfangdecke (h~110cm). 27 5150 58 63 52 53 UZ 80/ 90 I' E' (36 m² + 30 m²) 12 28 29 30 31 Rampe 64 65 Lh= 2,00 Lh= 3,20 Grube 7 8 9 10 11 12 1312' 13' Lh= 2,29 Fahrradraum 105 Fahrrad- stellplätze UZ ca. 40/130 61 G' B Bandwaschanlage (36 m²) Steigung 15% Steigung 12% UZ 30/60 C C B Aufzugsunterfahrt 62 2 x 0,175 x 0,30 Stufe h = 0,15 Stufe h = 0,15 Aufzug UZ 80/ 90 UZ 80/ 90 Deckenversprung Rohbau Deckenversprung Rohbau Deckenversprung Rohbau WD 50/40 OK = -0,125 m UKD WD E 50/40 OK = -0,125 m UKD WD E 30/30 OK = -0,125 m UKD WD E 30/30 OK = -0,125 m UKD 2 x WD E 60/40 OK = -0,125 m UKD 2 x WD E 60/40 OK = -0,125 m UKD DD E 40/40 1.00/1.00 WD-HLSK UK=OKFB 1.00/1.00 WD-HLSK UK=1.10 OKFB 2.60/50 WD-HLSK OK=UKRD-15 UZ 40/ 80 DD E 80/35 DD E 40/35 DD HSLK 295/165 DD HSLK 60/80 Gitterroststeg Plattform Sockel Sockel Sockel Sockel Sockel Sockel Mauer Sockel 134.14 133.80 133.82 134.06 1.00/1.00 WD-HLSK UK=1.10 OKFB Stufe ca. 47 cm 1 2 3 4 5 65' 7 8 9 10 11 12 1312' 13' Lüftungskanal A A Stufe ca. 45 cm UZ 80/ 90 UZ 80/ 90 UZ 80/ 90 UZ 80/ 90 UZ 80/ 90 UZ 80/ 90 UZ 80/ 90 UZ 80/ 90 Deckenversprung Rohbau Deckenversprung Rohbau Deckenversprung Rohbau Deckenversprung Rohbau Deckenversprung Rohbau Deckenversprung Rohbau Deckenversprung Rohbau Deckenversprung Rohbau Deckenversprung Rohbau 85/85 WD UK=45 ü.OKFB WD E 1050/426 OK = -0,25 m UKD WD E 218/426 OK = -0,25 m UKD WD E 1050/426 OK = -0,25 m UKD WD E 218/426 OK = -0,25 m UKD 2 x WD E 60/40 OK = -0,25 m UKD 4.06 Archiv EDV DIN 277: NNF NF: 19 m2 RU: 17,49 m RH: 2,65 m B-1.03 -3,40 -3,57 B: Beschichtung Nutzer: Bemerkung: Schleuse 1 DIN 277: VF NF: 6 m2 RU: 12,25 m RH: 2,95 m B.-1.11 -3,40 -3,57 B: Beschichtung Nutzer: Bemerkung: Treppenhaus 1 DIN 277: VF NF: 13 m2 RU: 15,15 m RH: 2,50 m B-1.12 -3,40 -3,57 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: Schleuse 2 DIN 277: VF NF: 14 m2 RU: 22,03 m RH: 2,95 m B.-1.14 -3,40 -3,57 B: Beschichtung Nutzer: Bemerkung: Hebeanlage DIN 277: TF NF: 30 m2 RU: 22,22 m RH: 2,65 m B.-1.02 -3,40 -3,57 B: Beschichtung Nutzer: Bemerkung: Treppenhaus 2 DIN 277: VF NF: 18 m2 RU: 18,78 m RH: 2,50 m B.-1.13 -3,40 -3,57 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: Treppenhaus 3 DIN 277: VF NF: 17 m2 RU: 17,50 m RH: 2,95 m B.-1.15 -3,40 -3,57 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: Schleuse 3 DIN 277: VF NF: 7 m2 RU: 12,00 m RH: 2,95 m B.-1.14 -3,40 -3,57 B: Beschichtung Nutzer: Bemerkung: NSHV-AV DIN 277: TF NF: 23 m2 RU: 19,25 m RH: 2,80 m B.-1.04 -3,25 -4,03 B: Doppelboden Nutzer: Bemerkung:12 KN/qm Batterie-USV DIN 277: TF NF: 23 m2 RU: 19,25 m RH: 2,80 m B.-1.05 -3,25 -4,03 B: Doppelboden Nutzer: Bemerkung:25 KN/qm USV/NEA DIN 277: TF NF: 35 m2 RU: 29,35 m RH: 2,80 m B.-1.06 -3,25 -4,03 B: Doppelboden Nutzer: Bemerkung:10 KN/qm Schaltschränke/ Spüllüftung DIN 277: TF NF: 29 m2 RU: 30,25 m RH: 3,40 m B.-1.07 -3,85 -4,03 B: Beschichtung Nutzer: Bemerkung: Flur 1 DIN 277: VF NF: 10 m2 RU: 16,60 m RH: 3,40 m B.-1.18 -3,85 -4,03 B: Beschichtung Nutzer: Bemerkung: 4.07 Archiv PR + 4.01 Lager VM DIN 277: NNF NF: 50 m2 RU: 34,99 m RH: 2,95 m B-1.08 -3,85 -4.03 B: Beschichtung Nutzer: Bemerkung: Heizung/ Kälte DIN 277: TF NF: 133 m2 RU: 65,49 m RH: 3,10 m B.-1.09 -3,85 -4,03 B: Beschichtung Nutzer: Bemerkung: Tiefgarage DIN 277: HNF NF: 1.629 m2 RU: 344,00 m RH: 3,00 m B-1.01 -3,40 -3,40 B: TG-Beschichtung Nutzer:65 Stellplätze Bemerkung: 0,075 5,00 6,00 2,00 0,175 2,75 0,40 2,75 0,80 0,12 0,30 4,525 SV-Raum DIN 277: TF NF: 12 m2 RU: 14,45 m RH: 3,10 m B.-1.10 -3,85 -4,03 B: Beschichtung Nutzer: Bemerkung: ca. +1,08 12 Stg. 20.7x25 10 Stg. UZ 60/ 27 aus der Decke UZ 40/ 27 aus der Decke 5 65' 7 Pumpen- sumpf Plan erstellt mkmk 1.Untergeschoss 1:100/ Original / mk20.12.10 20.12.10 2.Untergeschoss Heizungskeller Bestand SEHW B0.01_TJ01 RS 1,13 5 2,13 5 Besprechung 3 DIN 277:HNF NF:92,22 m2 RU:39,43 m RH:3,50 m B0.01 ±0.00 -0.10 B: Teppich Nutzer: 2 Bemerkung: K W WW K K K A K K K Br K A K P 70,43 m 2 2471 2903 24921 24913 6 69 10 24911 24917 66 75 24912 24919 24922 77 23 2441 26 2452 2362 18 31 212233 25 27 24918 212435 20B 20A 20 89 I I I I I I IV V I III I I I I I I I I V V I II I I I IV I IV I I I I I I IV V I III I I I I I I I V V I II I IV I IV Feldbergstraße Rheinstraße VII I I I ARCHITEKTUR Urheber: SEHW Datum: Fachplaner: Oberkante Rohfußboden Türkennzeichnung Türmaße Feuerfestigkeit Lageplanausschnitt Änderungen Planungsbasis Vorhaben und Erschließungsplan Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Bauabteilung Hansastrasse 27c 80686 München Erweiterung des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT Rheinstrasse 75 64295 Darmstadt Legende Abbruch Neu Bestand BW BRH FB FH dts dt nbr Brandwand Bruestungshoehe Feuerbestaendig (F90) Feuerhemmend (F30) dichtschliessende Tuer dicht- und selbstschliessende Tuer nicht brennbar RWA RS T30 T30RS T90RS T90 Rauch- und Waermeabzug Rauchschutztuer Feuerhemmende Tuer Feuerhemmende Rauchschutztuer Feuerbestaendige Tuer Feuerbestaendige Rauchschutztuer Plancodierung/ Dateiname: SEHW Architektur Wikinger Ufer 7, 10555 Berlin Tel: 030/ 30 87 85 - 10 Fax: 030/ 30 87 85 - 20 Unterkante FertigdeckeUKFD Unterkante RohdeckeUKRD Oberkante FertigfußbodenOKFB Raumbezeichnung Nutzungsart nach DIN 277 Raumfläche Raumumfang Lichte Raumhöhe Raumnummer/ OKFF/ OKRB Bodenbelagsart Anzahl der Nutzer Bemerkung OKRB Bauherr SIT_A_VEP_GR_00_002_/A0 (1189 x 841 mm) Planformat Unterschrift Bauherr/ Nutzer: geprüft:Datum: gezeichnet: Projekt_Verfasser_LP_Planbezeichnung_Ebene_PlanNr._IndexProjektname: SIT ÄnderungsbeschreibungBearbeiterIndex Datum Alle Maße sind am Bau zu prüfen! Maßstab: Baumaßnahme Planinhalt Planungsphase CAD Gebäudeplaner 24 x 0,17 x 0,26 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 x 0,17 x 0,26 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 6 x 0,28 x 0,18 1 2 3 4 5 6 x 0,29 x 0,18 1 2 3 4 5 18 x 0,19 x 0,27 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 26 x 0,18 x 0,26 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 9,20 7,185 14,325 8,97 9,20 21,51 8,97 9,20 30,48 0,43 5,05 8,575 5,40 5,40 3,90 1,50 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 4,05 1,35 1,775 0,43 70,08 4,36 4,87 0,475 0,40 2,53 2,27 1,75 3,05 1,75 2,27 2,53 4,025 0,43 2,37 4,85 0,345 0,10 1,20 0,10 1,06 2,175 5,00 55,96 2,50 4,625 1,50 15,94 1,50 1,62 5,05 2,70 2,65 2,65 2,65 2,70 2,70 2,65 2,65 0,05 ±0,00 ±0,00 ±0,00 ±0,00 ca. +1,08 ±0,00 ±0,00 ±0,00±0,00 ±0,00 ca. +1,08 +0,30 ±0,00 ±0,00 +0,30 ca. +1,08 ±0,00 47 m2 15 m2 15 m2 15 m2 15 m2 15 m2 15 m2 27 m2 15 m2 30 m2 15 m2 15 m2 31 m2 15 m2 14 m2 15 m2 15 m2 15 m2 15 m2 14 m2 10 m2 15 m215 m215 m215 m215 m2 30 m2 15 m215 m215 m215 m215 m230 m2 30 m215 m210 m2 45 m2 15 m2 30 m2 15 m2 15 m2 14 m2 14 m2 14 m2 14 m2 14 m2 14 m2 12 m2 12 m2 24 m2 54 m2 18 m2 54 m2 5 m2 5 m2 9 m2 9 m2 62 m2 31 m2 240 m2 40 m2 86 m2 27 m2 99 m2 51 m2 29 m2 43 m2 56 m2 12 m2 7 m2 5 m2 Einfügepunkt D/WC H/WC Flur Besprechung Kopierer Druckerraum SIT SIT SITOperating Serverraum 6 Stg. 14/32 9 STG. 14.3/32 COMEET- SIT Behinderten- Aufzug SIT Raum SIT SITSITSIT SIT Drucker SIT Flur Flur Mess- und Testraum SIT SIT Flur Flur Flur Flur Aufzug 18 STG. 18.1/27 83 29 29a 30 31 33 34 35 36 37 38 40 41 42 43 44 45 46 47 87 48 49 50 51 52 53 88 85 81 82 27 25 24 28 23 22 21 20 19 18 15 64 62 60 70 76 75 74 73 72 83 84 07 06 05 04 03 02 89 12 13 11 10 85 58 Flur 86 e.Türs. e.Türs. e.Türs. e.Kiosk Rampe Hebe- bühne SIT SITSITSITSITSITSITSITSITSITSITSIT. L Grauer Salon SIT. LTechnik 39 SIT 08a 08 09a 09 Stütze 24x40 Aufenthalts- raum SIT SIT SIT SIT 15 Stg. 17/29 11 Stg. 17/29 SIT SIT SIT SIT SIT SIT SIT SIT Studentischer Arbeitsplatz Studentischer Arbeitsplatz Großveranstaltung: Vortrag vor 125 Personen Vorraum TK-Labor vorh. Meroform-Tür abschließbar Trennwand SITSIT SIT 61 BMA ehemalige Hausmeisterwohnung Eingang (200 m²) (75 m²)(60 m²) (60 m²) C 1 6 7 8 9 10 11 12 13 (150 m²) Pförtner Tresen (50 m²) (12 m²) (24 m²) (50 m²) F G (50 m²) (15 m²) 12' 5' 13' D E 3 4 5 H E' G' A B J I' I Foyer UZ 50/100 UZ 50/100 UZ 50/100 UZ 50/100 UZ 50/100 UZ 50/100 UZ 50/100 UZ 50/100 Rippendecke UZ 30/ 100, a = 2,02 m, h = 20 cm gem. Angabe Statik Regeldurchbrüche: Achse I-E´/ 1-2 = 5 x d = 40 cm, Achsabstand = 1,20 m, OK WD = -0,10 m UKRD Achse I-E´/ 2-5 = 8 x d = 40 cm, Achsabstand = 1,20 m, OK WD = -0,10 m UKRD Achse E´-C/ 1-5 = 6 x d = 40 cm, Achsabstand = 1,20 m, OK WD = -0,10 m UKRD Poststelle (18 m²) Rolltor SIT Flur (Besprechungsraum) (Besprechungsraum) Mess- und Testraum UZ 30/60 Rampe Steigung 15% TK-Labor Flur Deckenversprung abgehängte Decke RWA B C C B Aufzug Deckenversprung Rohbau Deckenversprung Rohbau Deckenversprung Rohbau DD E 40/40 Mittelunterzug 100/ 100 gem. Angabe Statik Regeldurchbrüche: Achse E´/ 1-5 = 7 x d = 10 cm, Achsabstand = 2,02 m, OK WD = -0,10 m UKRD Deckenversprung Rohbau DD-HLSK 3.50/80 3.50/80 WD-HLSK OK=UKRD-10 Fläche ist für Ein- und Ausfahrt Tiefgarage freizuhalten! Gestaltung Außenanlage siehe Lageplan Außenanlagen von ST raum a Gestaltung Außenanlage siehe Lageplan Außenanlagen von ST raum a Gestaltung Außenanlage siehe Lageplan Außenanlagen von ST raum a Gestaltung Außenanlage siehe Lageplan Außenanlagen von ST raum a Gestaltung Außenanlage siehe Lageplan Außenanlagen von ST raum a Gestaltung Außenanlage siehe Lageplan Außenanlagen von ST raum a DD E 80/35 DD E 40/35 DD HSLK 295/165 DD HSLK 60/80 DD HSLK 280/35 BEBEBEBEBEBEBE BE BE BE BE BE BE BE BE BE BE BEBEBE Sockel Sockel C F G D E H E' G' I A B J I' 1 2 3 4 5 65' 7 8 9 10 11 12 1312' 13' Fahrradstell- plätze 6789101112131415 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Deckenversprung Abhangdecke Deckenversprung Abhangdecke Deckenversprung Abhangdecke A A 41 42 1.50/1.25 WD-HLSK OK=UKRD 2.50/1.00 WD OK=UKRD 3.20/80 WD OK=1.20 UKRD 1.25/1.25 WD-HLSK OK=UKRD DD E 20/20 Treppenhaus 1 DIN 277: VF NF: 20 m2 RU: 20,00 m RH: 3,50 m B 0.24 ±0,00 -0,15 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: 3.04 Seitenkanalattacke Raum DIN 277: HNF NF: 50 m2 RU: 33,89 m RH: 2,50 m B 0.15 ±0,00 -0,15 B: Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: Stuhllager DIN 277: NNF NF: 33 m2 RU: 29,35 m RH: 2,50 m B 0.12 ±0,00 -0,15 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: 3.05 RFID Raum DIN 277: HNF NF: 42 m2 RU: 28,80 m RH: 2,50 m B 0.13 ±0,00 -0,15 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: Treppenhaus 2 DIN 277: VF NF: 25 m2 RU: 23,70 m RH: 3,00 m B 0.25 ±0,00 -0,15 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: Treppenhaus 3 DIN 277: VF NF: 22 m2 RU: 24,58 m RH: 3,60 m B 0.26 ±0,00 -0,15 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: Flur 4 DIN 277: VF NF: 47 m2 RU: 57,29 m RH: 3,00 m B 0.23 ±0,00 -0,15 B: Werkstein Nutzer: Bemerkung: 3.07 Teeküche/ Aufenthalt DIN 277: NNF NF: 14 m2 RU: 14,90 m RH: 2,50 m B 0.16 ±0,00 -0,15 B: Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: Flur 5 DIN 277: VF NF: 14 m2 RU: 21,90 m RH: 2,50 m B 0.27 ±0,00 -0,15 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: 6.01 Sanitaetsraum DIN 277: HNF NF: 12 m2 RU: 15,05 m RH: 2,50 m B 0.14 ±0,00 -0,15 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: Medienraum DIN 277: NNF NF: 10 m2 RU: 14,20 m RH: 2,50 m B 0.11 ±0,00 -0,15 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: 5.02 Seminarraum DIN 277: HNF NF: 197 m2 RU: 59,23 m RH: 3,50 m B 0.01 ±0,00 -0,15 B: Parkett Nutzer: Bemerkung: 2.11. Besprechung 1 DIN 277: HNF NF: 60 m2 RU: 32,29 m RH: 3,50 m B 0.02 ±0,00 -0,15 B: Parkett Nutzer: Bemerkung: Medientechnik DIN 277: NNF NF: 5 m2 RU: 9,83 m RH: 3,50 m B 0.10 ±0,00 -0,15 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: Flur 1 DIN 277: VF NF: 32 m2 RU: 39,82 m RH: 3,50 m B 0.20 ±0,00 -0,15 B: Werkstein Nutzer: Bemerkung: 2.11. Besprechung 2 DIN 277: HNF NF: 60 m2 RU: 32,13 m RH: 3,50 m B 0.03 ±0,00 -0,15 B: Parkett Nutzer: Bemerkung: Elektro/ EDV DIN 277: TF NF: 15 m2 RU: 16,20 m RH: 3,60 m B 0.18 ±0,00 -0,15 B: Doppelboden Nutzer: Bemerkung: Lager Rechenzentrum DIN 277: NNF NF: 58 m2 RU: 35,18 m RH: 3,60 m B 0.08 ±0,00 -0,15 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: Rechenzentrum DIN 277: HNF NF: 149 m2 RU: 59,63 m RH: 3,30 m B 0.09 +0,30 -0,15 B: Doppelboden Nutzer: Bemerkung: 2.16 Plotterraum DIN 277: NNF NF: 24 m2 RU: 21,34 m RH: 3,60 m B 0.17 ±0,00 -0,15 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: Foyer DIN 277: VF NF: 155 m2 RU: 70,77 m RH: 3,50 m B 0.19 ±0,00 -0,15 B: Werkstein Nutzer: Bemerkung: WC Herren DIN 277: NNF NF: 17 m2 RU: 23,28 m RH: 2,50 m B 0.05 ±0,00 -0,15 B: Fliesen Nutzer: Bemerkung: WC Damen DIN 277: NNF NF: 14 m2 RU: 19,36 m RH: 2,50 m B 0.07 ±0,00 -0,15 B: Fliesen Nutzer: Bemerkung: Behinderten WC DIN 277: NNF NF: 5 m2 RU: 9,15 m RH: 2,50 m B 0.06 ±0,00 -0,15 B: Fliesen Nutzer: Bemerkung: Technik DIN 277: TF NF: 10 m2 RU: 13,29 m RH: 3,30 m B 0.09-a ±0,00 -0,15 B: Doppelboden Nutzer: Bemerkung: Flur 2 DIN 277: VF NF: 97 m2 RU: 108,03 m RH: 3,00 m B 0.21 ±0,00 -0,15 B: Werkstein Nutzer: Bemerkung: Flur 3 DIN 277: VF NF: 28 m2 RU: 36,57 m RH: 3,00 m B 0.22 ±0,00 -0,15 B: Werkstein Nutzer: Bemerkung: 3.02 Showroom DIN 277: HNF NF: 75 m2 RU: 37,90 m RH: 3,00 m B 0.04 ±0,00 -0,15 B: Werkstein Nutzer: Bemerkung: 0,18 3,055 0,40 2,75 0,80 0,12 Erdgeschoss Plan erstellt mkmk 1:100/ Original / mk20.12.10 20.12.10 SEHW B0.01_TJ01 RS 1,13 5 2,13 5 Besprechung 3 DIN 277:HNF NF:92,22 m2 RU:39,43 m RH:3,50 m B0.01 ±0.00 -0.10 B: Teppich Nutzer: 2 Bemerkung: K W WW K K K A K K K Br K A K P 70,43 m 2 2471 2903 24921 24913 6 69 10 24911 24917 66 75 24912 24919 24922 77 23 2441 26 2452 2362 18 31 212233 25 27 24918 212435 20B 20A 20 89 I I I I I I IV V I III I I I I I I I I V V I II I I I IV I IV I I I I I I IV V I III I I I I I I I V V I II I IV I IV Feldbergstraße Rheinstraße VII I I I ARCHITEKTUR Urheber: SEHW Datum: Fachplaner: Oberkante Rohfußboden Türkennzeichnung Türmaße Feuerfestigkeit Lageplanausschnitt Änderungen Planungsbasis Vorhaben und Erschließungsplan Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Bauabteilung Hansastrasse 27c 80686 München Erweiterung des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT Rheinstrasse 75 64295 Darmstadt Legende Abbruch Neu Bestand BW BRH FB FH dts dt nbr Brandwand Bruestungshoehe Feuerbestaendig (F90) Feuerhemmend (F30) dichtschliessende Tuer dicht- und selbstschliessende Tuer nicht brennbar RWA RS T30 T30RS T90RS T90 Rauch- und Waermeabzug Rauchschutztuer Feuerhemmende Tuer Feuerhemmende Rauchschutztuer Feuerbestaendige Tuer Feuerbestaendige Rauchschutztuer Plancodierung/ Dateiname: SEHW Architektur Wikinger Ufer 7, 10555 Berlin Tel: 030/ 30 87 85 - 10 Fax: 030/ 30 87 85 - 20 Unterkante FertigdeckeUKFD Unterkante RohdeckeUKRD Oberkante FertigfußbodenOKFB Raumbezeichnung Nutzungsart nach DIN 277 Raumfläche Raumumfang Lichte Raumhöhe Raumnummer/ OKFF/ OKRB Bodenbelagsart Anzahl der Nutzer Bemerkung OKRB Bauherr SIT_A_VEP_GR_01_003_/A0 (1189 x 841 mm) Planformat Unterschrift Bauherr/ Nutzer: geprüft:Datum: gezeichnet: Projekt_Verfasser_LP_Planbezeichnung_Ebene_PlanNr._IndexProjektname: SIT ÄnderungsbeschreibungBearbeiterIndex Datum Alle Maße sind am Bau zu prüfen! Maßstab: Baumaßnahme Planinhalt Planungsphase CAD Gebäudeplaner 949 m2 18 x 0,18 x 0,26 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 x 0,18 x 0,26 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 17 x 0,26 x 0,19 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 26 x 0,18 x 0,26 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 0,43 5,05 8,575 5,40 5,025 0,375 3,90 1,50 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 4,05 1,35 1,775 0,43 24,48 42,555 1,325 0,07 1,83 67,035 1,325 1,90 70,26 0,56 2,545 11,75 2,575 4,08 8,97 21,51 8,97 0,505 0,40 2,53 4,02 3,05 4,02 2,53 4,025 0,43 2,37 4,85 1,75 0,56 2,545 4,02 5,61 2,12 2,575 4,08 7,565 1,30 0,10 8,96 1,15 0,15 4,20 ca. 4,83 4,20 5,02 ca. 4,83 ca. 4,83 5,20 5,205,20 5,20 5,20 5,20 5,20 5,20 4,20 4,20 4,20 4,20 4,20 4,20 4,20 5,20 5,20 ca. 4,83 ca. 4,83 3,60 3,60 4,10 4,10 ca. 4,77ca. 4,77 ca. 4,56ca. 4,56 5,02 7 m2 61 m2 4 m2 15 m2 15 m2 15 m2 15 m2 15 m2 15 m2 92 m2 15 m2 15 m2 15 m2 15 m2 9 m2 22 m2 20 m2 5 m2 7 m2 Einfügepunkt 107 H/WC 112 106 105 104 103 102 117 116 115 114 113 108 101 Besprechungsraum + Teeküche 10 Stg. 17/29 9 Stg. 17/29 Fluchtweg (100 m²) (75 m²) D E F G 5 6 7 8 9 10 11 12 135' 12' H C E' G' Terrasse I 13' Büro Büro Büro Büro Büro Büro Büro Büro Büro Büro Flur Büro Deckenversprung Rohbau Geländer h = 100 cm UZ 30/60 Flur Geländer, h = 100 cm BRH = 100 cm BRH = 100 cmBRH = 100 cm BRH = 100 cm BRH = 100 cmBRH = 100 cmBRH = 100 cm BRH = 100 cm (24 m²) Geländer, h = 100 cm Geländer, h = 100 cm Geländer = 100 cm Geländer = 100 cm Geländer = 100 cm Geländer = 100 cm Geländer = 100 cm Hof B B Aufzug Deckenversprung Rohbau Geländer h = 100 cm 23 22 21 Luftraum RWA 1 2 3 4 A B I' DD E 80/35 DD E 40/35 DD HSLK 295/165 DD HSLK 280/35 BEBE BE BE BE BE BE BE BE BEBE C C DD HLSK 40/20 5 6 7 8 9 10 11 12 13 5' 12' 13' 1 2 3 4 D E F C E' A B I' H G' I G A ADD E 20/20 3.03 Anwendungsraum DIN 277: HNF NF: 85 m2 RU: 53,09 m RH: 2,80 m B 1.04 +4,20 +3,90 B: Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: Treppenhaus 3 DIN 277: VF NF: 17 m2 RU: 17,50 m RH: 2,80 m B 1.08 +4,20 +3,90 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: Elektro/ EDV DIN 277: TF NF: 17 m2 RU: 16,70 m RH: 2,80 m B 1.05 +4,20 +3,90 B: Doppelboden Nutzer: Bemerkung: Treppenhaus 2 DIN 277: VF NF: 18 m2 RU: 18,78 m RH: 2,50 m B 1.07 +4,20 +3,90 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: Flur DIN 277: VF NF: 7 m2 RU: 11,04 m RH: 2,50 m B 1.06 +4,20 +3,90 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: 1.01 Werkstatt/ Aufenthaltsraum DIN 277: HNF NF: 27 m2 RU: 21,84 m RH: 2,80 m B 1.01 +4,20 +3,90 B: Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: 3.01 Testraum DIN 277: HNF NF: 65 m2 RU: 41,19 m RH: 2,80 m B 1.02 +4,20 +3,90 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: Technik/ Lüftung DIN 277: HNF NF: 137 m2 RU: 69,88 m RH: 2,80 m B 1.03 +4,20 +3,90 B:Beschichtung wasserfest Nutzer: Bemerkung: 1.Obergeschoss Plan erstellt mkmk 1:100/ Original / mk20.12.10 20.12.10 SEHW B0.01_TJ01 RS 1,13 5 2,13 5 Besprechung 3 DIN 277:HNF NF:92,22 m2 RU:39,43 m RH:3,50 m B0.01 ±0.00 -0.10 B: Teppich Nutzer: 2 Bemerkung: K W WW K K K A K K K Br K A K P 70,43 m 2 2471 2903 24921 24913 6 69 10 24911 24917 66 75 24912 24919 24922 77 23 2441 26 2452 2362 18 31 212233 25 27 24918 212435 20B 20A 20 89 I I I I I I IV V I III I I I I I I I I V V I II I I I IV I IV I I I I I I IV V I III I I I I I I I V V I II I IV I IV Feldbergstraße Rheinstraße VII I I I ARCHITEKTUR Urheber: SEHW Datum: Fachplaner: Oberkante Rohfußboden Türkennzeichnung Türmaße Feuerfestigkeit Lageplanausschnitt Änderungen Planungsbasis Vorhaben und Erschließungsplan Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Bauabteilung Hansastrasse 27c 80686 München Erweiterung des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT Rheinstrasse 75 64295 Darmstadt Legende Abbruch Neu Bestand BW BRH FB FH dts dt nbr Brandwand Bruestungshoehe Feuerbestaendig (F90) Feuerhemmend (F30) dichtschliessende Tuer dicht- und selbstschliessende Tuer nicht brennbar RWA RS T30 T30RS T90RS T90 Rauch- und Waermeabzug Rauchschutztuer Feuerhemmende Tuer Feuerhemmende Rauchschutztuer Feuerbestaendige Tuer Feuerbestaendige Rauchschutztuer Plancodierung/ Dateiname: SEHW Architektur Wikinger Ufer 7, 10555 Berlin Tel: 030/ 30 87 85 - 10 Fax: 030/ 30 87 85 - 20 Unterkante FertigdeckeUKFD Unterkante RohdeckeUKRD Oberkante FertigfußbodenOKFB Raumbezeichnung Nutzungsart nach DIN 277 Raumfläche Raumumfang Lichte Raumhöhe Raumnummer/ OKFF/ OKRB Bodenbelagsart Anzahl der Nutzer Bemerkung OKRB Bauherr SIT_A_VEP_GR_03_004_/A0 (1189 x 841 mm) Planformat Unterschrift Bauherr/ Nutzer: geprüft:Datum: gezeichnet: Projekt_Verfasser_LP_Planbezeichnung_Ebene_PlanNr._IndexProjektname: SIT ÄnderungsbeschreibungBearbeiterIndex Datum Alle Maße sind am Bau zu prüfen! Maßstab: Baumaßnahme Planinhalt Planungsphase CAD Gebäudeplaner 18 x 0,18 x 0,26 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 x 0,18 x 0,26 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 17 x 0,26 x 0,19 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 26 x 0,18 x 0,26 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 0,53 0,50 4,625 0,10 1,50 3,45 1,50 0,10 4,625 0,50 4,08 8,97 0,53 16,90 4,08 8,97 24,48 43,95 1,83 0,53 0,375 2,53 4,02 3,05 4,02 2,53 0,375 4,08 8,97 24,48 0,375 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 0,375 1,83 70,26 10,70 10,70 5 m2 7 m212 m2 3 m2 Einfügepunkt 5 6 7 8 9 10 11 12 13 (40 m²) (40 m²) (12 m²) (12 m²) (18 m²) F G E H (30 m²) (18 m²) D I UZ 25/60 Aufzug Hof A B B A Luftraum TK Teach In 2 (15 m²) (12 m²) (12 m²) (12 m²)(18 m²) (18 m²) (18 m²) (18 m²) (18 m²) (18 m²) (18 m²) (18 m²) (18 m²)(12 m²) (12 m²) WD 15/15 OK = -0,125 m UKD DD E 80/35 DD E 40/35 DD HSLK 325/165 DD HSLK 280/70 DD HLSK 20/40 D F G E H I 5 6 7 8 9 10 11 12 13 DD E 20/20 Flur 1 DIN 277: VF NF: 66 m2 RU: 109,96 m RH: 2,50 m B 3.34 +10,70 +10,55 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: Flur 2 DIN 277: VF NF: 69 m2 RU: 95,50 m RH: 2,50 m B 3.35 +10,70 +10,55 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: Treppenhaus 3 DIN 277: VF NF: 17 m2 RU: 17,50 m RH: 2,80 m B 3.37 +10,70 +10,55 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: Treppenhaus 2 DIN 277: VF NF: 18 m2 RU: 18,88 m RH: 2,50 m B 3.36 +10,70 +10,55 B:Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: Elektro/ EDV DIN 277: TF NF: 12 m2 RU: 14,10 m RH: 2,80 m B 3.30 +10,70 +10,55 B: Doppelboden Nutzer: Bemerkung: 2.15 Drucker/ Kopierer 2 DIN 277: NNF NF: 9 m2 RU: 12,99 m RH: 2,30 m B 3.33 +10,70 +10,55 B: Linoleum/ Kautschuk Nutzer: Bemerkung: 2.12 Besprechung 2 DIN 277: HNF NF: 36 m2 RU: 24,97 m RH: 2,80 m B 3.21 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: Bemerkung: 2.12 Besprechung 1 DIN 277: HNF NF: 36 m2 RU: 24,97 m RH: 2,80 m B 3.01 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: Bemerkung: 5.01 Bibliothek DIN 277: HNF NF: 31 m2 RU: 22,50 m RH: 2,80 m B 3.02 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: Bemerkung: 2.09 Spin offs 4 DIN 277: HNF NF: 12 m2 RU: 14,40 m RH: 2,80 m B 3.20 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: 1 Bemerkung: 2.09 Spin offs 5 DIN 277: HNF NF: 12 m2 RU: 14,40 m RH: 2,80 m B 3.19 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: 1 Bemerkung: 2.09 Spin offs 6 DIN 277: HNF NF: 18 m2 RU: 17,10 m RH: 2,80 m B 3.18 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: 2 Bemerkung: 2.04 WM 6 DIN 277: HNF NF: 18 m2 RU: 17,07 m RH: 2,80 m B 3.17 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: 2 Bemerkung: 2.04 WM 7 DIN 277: HNF NF: 17 m2 RU: 16,67 m RH: 2,80 m B 3.16 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: 2 Bemerkung: 2.04 WM 8 DIN 277: HNF NF: 18 m2 RU: 17,10 m RH: 2,80 m B 3.15 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: 2 Bemerkung: 2.09 Spin offs 7 DIN 277: HNF NF: 12 m2 RU: 14,40 m RH: 2,80 m B 3.14 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: 1 Bemerkung: 2.09 Spin offs 8 DIN 277: HNF NF: 12 m2 RU: 14,40 m RH: 2,80 m B 3.13 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: 1 Bemerkung: 2.04 WM 9 DIN 277: HNF NF: 18 m2 RU: 17,10 m RH: 2,80 m B 3.12 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: 2 Bemerkung: 2.04 WM 10 DIN 277: HNF NF: 18 m2 RU: 16,87 m RH: 2,80 m B 3.11 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: 2 Bemerkung: 2.04 WM 2 DIN 277: HNF NF: 18 m2 RU: 17,10 m RH: 2,80 m B 3.03 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: 2 Bemerkung: 2.09 Spin offs 3 DIN 277: HNF NF: 12 m2 RU: 14,37 m RH: 2,80 m B 3.04 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: 1 Bemerkung: 2.09 Kooperationspartner 1 DIN 277: HNF NF: 17 m2 RU: 16,67 m RH: 2,80 m B 3.05 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: 2 Bemerkung: 2.09 Kooperationspartner 2 DIN 277: HNF NF: 18 m2 RU: 17,10 m RH: 2,80 m B 3.06 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: 2 Bemerkung: 2.09 Koop-partner 3 DIN 277: HNF NF: 12 m2 RU: 14,40 m RH: 2,80 m B 3.07 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: 1 Bemerkung: 2.04 WM 3 DIN 277: HNF NF: 18 m2 RU: 17,10 m RH: 2,80 m B 3.08 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: 2 Bemerkung: 2.04 WM 4 DIN 277: HNF NF: 18 m2 RU: 17,10 m RH: 2,80 m B 3.09 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: 2 Bemerkung: 2.04 WM 5 DIN 277: HNF NF: 11 m2 RU: 14,17 m RH: 2,80 m B 3.10 +10,70 +10,55 B: Teppich Nutzer: 1 Bemerkung: WC Herren DIN 277: NNF NF: 15 m2 RU: 20,85 m RH: 2,30 m B 3.31 +10,70 +10,55 B: Fliesen Nutzer: Bemerkung: WC Damen DIN 277: NNF NF: 10 m2 RU: 17,63 m RH: 2,30 m B 3.32 +10,70 +10,55 B: Fliesen Nutzer: Bemerkung: 3.Obergeschoss (Regelgeschoss 2.OG bis 6.OG) Plan erstellt mkmk 1:100/ Original / mk20.12.10 20.12.10 SEHW B0.01_TJ01 RS 1,13 5 2,13 5 Besprechung 3 DIN 277:HNF NF:92,22 m2 RU:39,43 m RH:3,50 m B0.01 ±0.00 -0.10 B: Teppich Nutzer: 2 Bemerkung: K W WW K K K A K K K Br K A K P 70,43 m 2 2471 2903 24921 24913 6 69 10 24911 24917 66 75 24912 24919 24922 77 23 2441 26 2452 2362 18 31 212233 25 27 24918 212435 20B 20A 20 89 I I I I I I IV V I III I I I I I I I I V V I II I I I IV I IV I I I I I I IV V I III I I I I I I I V V I II I IV I IV Feldbergstraße Rheinstraße VII I I I ARCHITEKTUR Urheber: SEHW Datum: Fachplaner: Oberkante Rohfußboden Türkennzeichnung Türmaße Feuerfestigkeit Lageplanausschnitt Änderungen Planungsbasis Vorhaben und Erschließungsplan Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Bauabteilung Hansastrasse 27c 80686 München Erweiterung des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT Rheinstrasse 75 64295 Darmstadt Legende Abbruch Neu Bestand BW BRH FB FH dts dt nbr Brandwand Bruestungshoehe Feuerbestaendig (F90) Feuerhemmend (F30) dichtschliessende Tuer dicht- und selbstschliessende Tuer nicht brennbar RWA RS T30 T30RS T90RS T90 Rauch- und Waermeabzug Rauchschutztuer Feuerhemmende Tuer Feuerhemmende Rauchschutztuer Feuerbestaendige Tuer Feuerbestaendige Rauchschutztuer Plancodierung/ Dateiname: SEHW Architektur Wikinger Ufer 7, 10555 Berlin Tel: 030/ 30 87 85 - 10 Fax: 030/ 30 87 85 - 20 Unterkante FertigdeckeUKFD Unterkante RohdeckeUKRD Oberkante FertigfußbodenOKFB Raumbezeichnung Nutzungsart nach DIN 277 Raumfläche Raumumfang Lichte Raumhöhe Raumnummer/ OKFF/ OKRB Bodenbelagsart Anzahl der Nutzer Bemerkung OKRB Bauherr SIT_A_VEP_SN_AA_005_/A2+ (1189 x 420 mm) Planformat Unterschrift Bauherr/ Nutzer: geprüft:Datum: gezeichnet: Projekt_Verfasser_LP_Planbezeichnung_Ebene_PlanNr._IndexProjektname: SIT ÄnderungsbeschreibungBearbeiterIndex Datum Alle Maße sind am Bau zu prüfen! Maßstab: Baumaßnahme Planinhalt Planungsphase CAD Gebäudeplaner 0,25 0,10 0,12 1,00 1,05 23,70 3,80 0,25 +5,02 +24,00 0,30 3,00 1,00 1,65 +5,20 +5,20 -5,92 -4,92 -4,75 -4,15 -5,37 -4,92 +7,45 +10,70 +13,90 +17,10 +20,30 +23,70 2,095 39° Abstandsfläche = 9,60 m Grundstücksgrenze Einfügepunkt Mittelunterzug 100/ 100 gem. Angabe Statik Regeldurchbrüche: Achse E´/ 1-5 = 7 x d = 10 cm, Achsabstand = 2,02 m, OK WD = -0,10 m UKRD Rippendecke UZ 30/ 100, a = 2,02 m, h = 20 cm gem. Angabe Statik Regeldurchbrüche: Achse I-E´/ 1-2 = 5 x d = 40 cm, Achsabstand = 1,20 m, OK WD = -0,10 m UKRD Achse I-E´/ 2-5 = 8 x d = 40 cm, Achsabstand = 1,20 m, OK WD = -0,10 m UKRD Achse E´-C/ 1-5 = 6 x d = 40 cm, Achsabstand = 1,20 m, OK WD = -0,10 m UKRD Foyer Tiefgarage TRH 2 Seminarraum Testraum TK Drucker/ Kopierer 1 Teach In 1 Luftraum Teach In 2 Teach In 3 Teach In 4 Teach In 5 Technikraum ELT/ EDV Lager Serverraum USV/NEA Drucker/ Kopierer 2 TK Drucker/ Kopierer 3 TK Drucker/ Kopierer 4 TK Drucker/ Kopierer 5 3.07 Teeküche/ Aufenthalt 1 2 3 4 5 65' 7 8 9 10 11 12 1312' 13' TK Terrasse ELT/ EDV ELT/ EDV Glasdach Schleuse 3 Luftraum Aufzug Flur ELT/ EDV Flur ELT/ EDV Flur ELT/ EDV Flur ELT/ EDV Flur Diagonalstütze Technik/ Lüftung 6.OG 5.OG 4.OG 3.OG 2.OG EG 1.OG DG TRH 2 Aufzug TRH 3 TRH 3 1.UG Batterie-USVNSHV-AV Schaltschränke/ Spüllüftung Flur Flur Flur Flur Flur RWARWA RWA WC H WC H WC H WC H WC H +27,00 54,70 0,25 0,10 3,80 3,60 1,00 2,25 17,15 3,00 0,25 0,10 1,00 2,775 0,625 3,50 0,10 0,80 0,20 0,42 1,98 0,45 2,80 0,45 2,80 3,20 0,40 3,05 0,15 2,85 0,30 0,55 2,45 0,20 0,25 0,10 0,60 1,65 +0,30 +24,00 -3,40 ±0,00 +4,20 +7,45 +2,10 +5,825 +9,075 +10,70 +13,90 +17,10 +20,30 +23,70 ±0,00 +4,20 +7,45 +10,70 +13,90 +17,10 +20,30 +2,10 +5,825 +9,075 +12,30 +18,70 +12,30 +15,50 +18,70 +15,50 -4,45 0,60 3,525 3,06 6,245 2,85 25,385 2,29 10,75 0,35 0,40 3,40 4,20 3,25 3,25 3,20 3,20 3,20 3,40 3,30 -1,70 -3,25-3,25 0,17 0,60 2,80 0,45 3,60 0,60 2,80 0,45 2,30 0,50 0,45 2,30 0,50 0,40 2,30 0,50 0,40 2,30 0,50 0,40 2,30 0,55 0,30 3,00 0,20 0,35 0,11 0,82 0,94 26,77 -3,85 -1,70 ±0,00= +134,00 üNN +4,20 -3,40 -3,85-3,85 +27,00 ca. +24,65 -4,03 -4,03 -3,57-3,57 -3,40 1,00 0,17 3,40 0,30 0,45 -3,40 2,29 1,83 8,92 +23,45 WC D WC D WC D WC D WC D Schnitt AA Schnitt AA Plan erstellt mkmk 1:100/ Original / mk20.12.10 20.12.10 SEHW B0.01_TJ01 RS 1,13 5 2,13 5 Besprechung 3 DIN 277:HNF NF:92,22 m2 RU:39,43 m RH:3,50 m B0.01 ±0.00 -0.10 B: Teppich Nutzer: 2 Bemerkung: K W WW K K K A K K K Br K A K P 70,43 m 2 2471 2903 24921 24913 6 69 10 24911 24917 66 75 24912 24919 24922 77 23 2441 26 2452 2362 18 31 212233 25 27 24918 212435 20B 20A 20 89 I I I I I I IV V I III I I I I I I I I V V I II I I I IV I IV I I I I I I IV V I III I I I I I I I V V I II I IV I IV Feldbergstraße Rheinstraße VII I I I ARCHITEKTUR Urheber: SEHW Datum: Fachplaner: Oberkante Rohfußboden Türkennzeichnung Türmaße Feuerfestigkeit Lageplanausschnitt Änderungen Planungsbasis Vorhaben und Erschließungsplan Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Bauabteilung Hansastrasse 27c 80686 München Erweiterung des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT Rheinstrasse 75 64295 Darmstadt Legende Abbruch Neu Bestand BW BRH FB FH dts dt nbr Brandwand Bruestungshoehe Feuerbestaendig (F90) Feuerhemmend (F30) dichtschliessende Tuer dicht- und selbstschliessende Tuer nicht brennbar RWA RS T30 T30RS T90RS T90 Rauch- und Waermeabzug Rauchschutztuer Feuerhemmende Tuer Feuerhemmende Rauchschutztuer Feuerbestaendige Tuer Feuerbestaendige Rauchschutztuer Plancodierung/ Dateiname: SEHW Architektur Wikinger Ufer 7, 10555 Berlin Tel: 030/ 30 87 85 - 10 Fax: 030/ 30 87 85 - 20 Unterkante FertigdeckeUKFD Unterkante RohdeckeUKRD Oberkante FertigfußbodenOKFB Raumbezeichnung Nutzungsart nach DIN 277 Raumfläche Raumumfang Lichte Raumhöhe Raumnummer/ OKFF/ OKRB Bodenbelagsart Anzahl der Nutzer Bemerkung OKRB Bauherr SIT_A_VEP_AN_OS_006_/A0 (1189 x 841 mm) Planformat Unterschrift Bauherr/ Nutzer: geprüft:Datum: gezeichnet: Projekt_Verfasser_LP_Planbezeichnung_Ebene_PlanNr._IndexProjektname: SIT ÄnderungsbeschreibungBearbeiterIndex Datum Alle Maße sind am Bau zu prüfen! Maßstab: Baumaßnahme Planinhalt Planungsphase CAD Gebäudeplaner ±0,00 +4,20 +7,45 +10,70 +13,90 +17,10 +20,30 +24,00 +27,00 +23,80 43,95 5,20 1,65 17,15 1,65 1,745 1,095 2,16 1,00 2,10 1,15 2,00 1,20 2,05 1,15 1,495 5 65' 7 8 9 10 11 12 1312' 13' Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze ±0,00 +4,20 +7,45 +10,70 +13,90 +17,10 +20,30 +24,00 +27,00 +25,80 16,95 5,20 1,65 1,655 1,20 2,00 1,20 2,00 1,20 2,00 1,20 2,00 1,20 1,495 5,20 1,65 17,15 HD E F G ICBA JE' G' I' GrundstücksgrenzeGrundstücksgrenze Ansicht Ost- und Südfassade Ansicht Südfassade Ansicht Ostfassade Plan erstellt mkmk 1:100/ Original / mk20.12.10 20.12.10
Beratungsverlauf (5)
Orte (6)
- Rheinstraße 75
- Feldbergstraße 10
- Berliner Allee
- Mornewegstraße
- Neckarstraße
- Steubenplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0014
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.01.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00