0880/2026
Baubeschluss für die Sanierung des Carl-von-Linné-Wegs im Abschnitt Belvederestraße bis Militärringstraße
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/665/23 Vorlagen-Nummer 0880/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Sanierung des Carl-von-Linné-Wegs im Abschnitt Belvederestraße bis Militärringstraße Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der bestandsorientierten Sa- nierung des Carl-von-Linné-Wegs zwischen Belvederestraße und Militärringstraße mit Ge- samtkosten in Höhe von rd. 181.500 €. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 181.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 3.630 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In dem 2022 beschlossenen Radverkehrskonzepts Lindenthal (1535/2022) wurde der Carl- von-Linné-Weg als „straßenunabhängige Führung im Grünen“ definiert. Der nun zu sanie- rende Abschnitt ist Bestandteil des vorgenannten Radkonzepts Lindenthal. Als Ergebnis einer visuellen Zustandserfassung kann festgehalten werden, dass der Weg mehrere Aufbrüche und Unebenheiten aufweist. Aufgrund der vornehmlichen Nutzung des Wegeabschnittes von Fahrradfahrenden und zu Fußgehenden besteht durch die genannten Schäden eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit dieser Nutzergruppen. Zur Gewährleis- tung und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung und um weitere Folgeschäden zu vermei- den, ist eine Sanierung der Asphalttrag- und Asphaltdeckschicht erforderlich. Die Sanierung der Fahrbahn erfolgt im Bestand, sodass keine Flächen verändert werden und ausschließlich die vorhandenen Asphaltschichten erneuert werden. §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW) 3 Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW besteht für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu- ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, ein Beitragserhe- bungsverbot. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbindung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Ge- meinden die Beiträge. An den Sanierungsbereich grenzen jedoch keine baulich oder gewerblich nutzbaren Grund- stücke an. Die vorgesehenen Arbeiten werden damit keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen auslösen. Finanzierung: Die Ausführung der Maßnahme ist für das 3. Quartal 2026 vorgesehen. Die Bauzeit wird in- nerhalb des Jahres 2026 abgeschlossen, sodass die Mittel im Haushaltsjahr 2026 vollständig abfließen. Die im Haushaltsjahr 2026 benötigte investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 181.500 € steht im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8, Aus- zahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Rad- wege. Für die ab 2027 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 3.630 € wird das Dezer- nat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungs- prozesse 2027/2028 ff im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Maßnahme „Sanierung Carl-von-Linné-Weg“ erfüllt die Voraussetzungen der Verfügung vom 18.12.2025 zur Bewirtschaftung des Haushalts 2026, Abschnitt II. Bewirtschaftung des Finanzhaushalts/Investitionen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist eine Sanierung des Radwegs erforderlich. Die Verkehrssicherheit ist stark beeinträchtigt, aufgrund von zahlrei- chen Gefahrstellen durch Ausbrüche, Unebenheiten und verschiedensten Rissbildern auf dem gesamten Streckenabschnitt. Zudem ist eine rechtzeitige Generalsanierung wirtschaftlich sinnvoll, da sie deutlich höhere Folgekosten durch spätere Schadensbehebungen verhindert und kostenintensive Notmaßnahmen vermeidet. Sie stellt somit die Substanzerhaltung der Verkehrsanlagen sicher. Klimabewertung: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den sogenannten Umweltverbund und trägt zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dar- gestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Lageplan
Anlage 2 Lageplan Carl-von-Linné-Weg
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Stadt Köln Mittelpunkt: 350175, 5647435 1:5000 Herausgeber: Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Erstellt am: 02.03.2026Seite 1 / 1
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept? Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. Bitte wählen Sie aus: - Es gibt kein Beteiligungskonzept. Wenn es kein Beteiligungskonzept gibt: Skizzieren Sie bitte grob den Beteiligungsprozess. Zum Beispiel: Welche Beteiligungsstufe (1: Information, 2: Beratung, 3: Mitgestaltung) wird empfohlen? Wie viele Beteiligungsphasen sind vorgesehen? Es handelt sich hierbei um eine Sanierung im Bestand, da die Oberfläche Schäden aufweist. Der Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird als zu gering erachtet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Militärringstraße
- Belvederestraße
- Carl-von-Linné-Weg
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Details
- Aktenzeichen
- 0880/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.04.2026
- Erstellt
- 25.03.2026 08:48