3444/2024
Baubeschluss für die Generalsanierung des Falkenwegs von Statthalterhofallee bis Kölner Weg sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im vorliegenden Fall fand noch vor der Gesetzesänderung Ende des Jahres 2023 eine Bürgerinformation in Form eines Online-Dialoges statt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/665/31 Vorlagen-Nummer 3444/2024 Freigabedatum 21.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalsanierung des Falkenwegs von Statthalterhofallee bis Kölner Weg sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung des Falkenwegs von Statthalterhofallee bis Kölner Weg mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 550.000 €. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 40.000 € für die Generalsanierung des Falkenwegs im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Stra- ßen, Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Fi- nanzstelle 6601-1201-0-6605 – Generalinstandsetzung von Straßen Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.12.2024 Finanzausschuss 09.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 550.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja Landesförderung des Anliegeranteils kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden. % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 11.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG-Beiträge und Landesförderung kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden. € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bei dem Falkenweg handelt es sich um eine Wohnstraße im Stadtbezirk 3, Köln Lindenthal . Aufgrund des vorhandenen umfangreichen Schadensbildes wie Schlaglöcher, Risse und Absa- ckungen sowie der vorlaufenden Baugrunduntersuchungen ist es erforderlich, die Fahrbahnen und Gehwege im Vollausbau zu sanieren. Die Entwässerungsanlagen (Sinkkästen, Sinkkas- tenleitungen) werden ebenfalls saniert. Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2025 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rd. 2,5 Monate. Die drei beabsichtigten Maßnahmen Kärntner Weg, Falken- weg und Steyrer Weg sollen aus Synergieeffekten zusammen vergeben und ausgeführt wer- den. Eine gemeinsame Durchführung hat die Vorteile, dass die Kosten geringer ausfallen und die Anliegenden einer niedrigeren Belastung ausgesetzt sind. §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW)/Öffent- lichkeitsbeteiligung 3 Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW werden für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zuständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge er- hoben. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbindung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Gemeinden die Bei- träge, die sie deshalb nicht mehr erheben können. Die vorgesehene Generalsanierung des Falkenweges löst voraussichtlich einen Erstattungsan- spruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Höhe kann derzeit noch nicht beziffert werden. Eine Anliegerbeteiligung ist zwar nach Änderung des KAG NRW zum 01.01.2024 nicht mehr vorgesehen. Im vorliegenden Fall fand jedoch noch vor der Gesetzesänderung Ende des Jah- res 2023 eine Bürgerinformation in Form eines Online-Dialoges statt. Kosten und Finanzierung: Die Sanierung des Falkenwegs verursacht Gesamtkosten in Höhe von 550.000 €. Für 2024 werden Kassenmittel für Baugrunduntersuchungen und Planungskosten in Höhe von rd. 40.000 € benötigt. Die in 2024 benötigten investiven Kassenmittel in Höhe von 40.000 € stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau, in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0 6605 – Generalinstandsetzung von Straße - zur Verfügung. Durch das Dezernat für Mobilität wurden im Rahmen des Haushaltsplanauf- stellungsprozesses 2025/2026 die für das Haushaltsjahr 2025 benötigten investiven Auszah- lungsermächtigungen in Höhe von 510.000 € entsprechend berücksichtigt. Für die ab dem Jahr 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 11.000 €, hat das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanauf- stellungsprozesses 2025/2026, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibun- gen) berücksichtigt. Die ab dem Jahr 2027 ff. erforderlichen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haushalts- planaufstellungsprozesse, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschich- tungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen - vorsehen. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3444/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 21.11.2024
- Erstellt
- 31.10.2024 13:01