0956/2022
Verkehrsberuhigter Bereich Voltastraße; Köln Buchforst
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Mitteilung BV
2426 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/4 664/4 Vorlagen-Nummer 0956/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.05.2022 Verkehrsberuhigter Bereich Voltastraße; Köln Buchforst hier: Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim am 07.12.2020, TOP 2.1 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Mülheim dankt der Petentin für ihre Eingabe und beauftragt die Verwaltung, Alternativmöglichkeiten zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf der Voltastraße zu prüfen.“ Mitteilung der Verwaltung: Nach eingehender Prüfung ist die Verwaltung zu folgendem Ergebnis gekommen: Die Voltastraße dient zur Erschließung der angrenzenden Wohnbebauung und besitzt eine Fahr- bahnbreite von ca. 4,50 m. Zwischen Fahrbahn und der jeweiligen Grundstücksgrenze befindet sich ein ca. 0,70 m breiter Streifen (Schrammbord), der als Gehweg genutzt wird. Die Streifen sind durch Hoch- und Tiefborde von der Fahrbahn getrennt. Die Voltastraße wird durchgängig von Kraftfahrzeu- gen beparkt, so dass eine Restfahrbahnbreite von ca. 2,50 m zur Verfügung steht. Es werden regel- mäßig ca. 50 Fahrzeuge abgestellt. Dies wird obwohl nicht zulässig seit vielen Jahren geduldet. Die Voltastraße ist nicht barrierefrei ausgebildet. Auf den privaten Grundstücken sind kaum Kfz- Stellplät- ze vorhanden. Aus Sicht der Verwaltung ist eine dauerhafte Verbesserung der örtlichen Situation bzw. die Herstel- lung einer verkehrssicheren und barrierefreien Straße nur langfristig durch die Umgestaltung der Vol- tastraße in einen verkehrsberuhigten Bereich zu gewährleisten. Da die im Quartier angrenzenden Straßen ähnliche Querschnittsaufteilungen vorweisen, kann sich eine Umgestaltung nicht nur auf die Voltastraße begrenzen. Hier muss daher für das gesamte Quartier eine einheitliche Betrachtung bzw. Umgestaltung erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass mit Umgestaltung der Straßen im Quartier eine Reduzierung der heutigen geduldeten Parkmöglichkeiten um bis zu 75 % erfolgen wird. Mit Umbau der im Quartier vorhandenen Verkehrsflächen entstehen gegebenenfalls Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Eine bauliche Umgestaltung ist aufgrund der Auslastung der Verwaltung nur langfristig zu erwarten. Alternative Zu der von der Verwaltung genannten Vorgehensweise besteht keine alternative Lösungsmöglichkeit.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Voltastraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0956/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 04.04.2022
- Erstellt
- 17.03.2022 17:42