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0956/2022

Verkehrsberuhigter Bereich Voltastraße; Köln Buchforst

Mitteilung BV 04.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 02.05.2022, TOP 10.2.12

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2426 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/4 
664/4 
Vorlagen-Nummer 
 0956/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.05.2022 
 
Verkehrsberuhigter Bereich Voltastraße; Köln Buchforst  
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim am 07.12.2020, TOP 2.1 
Beschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung Mülheim dankt der Petentin für ihre Eingabe und beauftragt die Verwaltung, 
Alternativmöglichkeiten zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf der Voltastraße zu 
prüfen.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Nach eingehender Prüfung ist die Verwaltung zu folgendem Ergebnis gekommen: 
 
Die Voltastraße dient zur Erschließung der angrenzenden Wohnbebauung und besitzt eine Fahr-
bahnbreite von ca. 4,50 m. Zwischen Fahrbahn und der jeweiligen Grundstücksgrenze befindet sich 
ein ca. 0,70 m breiter Streifen (Schrammbord), der als Gehweg genutzt wird. Die Streifen sind durch 
Hoch- und Tiefborde von der Fahrbahn getrennt. Die Voltastraße wird durchgängig von Kraftfahrzeu-
gen beparkt, so dass eine Restfahrbahnbreite von ca. 2,50 m zur Verfügung steht. Es werden regel-
mäßig ca. 50 Fahrzeuge  abgestellt. Dies wird obwohl nicht zulässig seit vielen Jahren geduldet.  Die 
Voltastraße ist nicht barrierefrei ausgebildet. Auf den privaten Grundstücken sind kaum Kfz- Stellplät-
ze vorhanden. 
  
 
Aus Sicht der Verwaltung ist eine dauerhafte Verbesserung der örtlichen Situation bzw. die Herstel-
lung einer verkehrssicheren und barrierefreien Straße nur langfristig durch die Umgestaltung der Vol-
tastraße in einen verkehrsberuhigten Bereich zu gewährleisten. Da die im Quartier angrenzenden 
Straßen ähnliche Querschnittsaufteilungen vorweisen, kann sich eine Umgestaltung nicht nur auf die 
Voltastraße begrenzen. Hier muss daher für das gesamte Quartier eine einheitliche Betrachtung bzw. 
Umgestaltung erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass mit Umgestaltung der Straßen im Quartier 
eine Reduzierung der heutigen geduldeten Parkmöglichkeiten um bis zu 75 % erfolgen wird. 
 
Mit Umbau der im Quartier vorhandenen Verkehrsflächen entstehen gegebenenfalls Anliegerbeiträge 
nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Eine bauliche Umgestaltung 
ist aufgrund der Auslastung der Verwaltung nur langfristig zu erwarten.  
 
 
Alternative 
 
Zu der von der Verwaltung genannten Vorgehensweise besteht keine alternative Lösungsmöglichkeit.

Beratungsverlauf (1)

02.05.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Voltastraße

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Details

Aktenzeichen
0956/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
04.04.2022
Erstellt
17.03.2022 17:42