V/0239/2023
Ergebnisse der "Vertiefungsstudie Öffentliches Fahrradverleihsystem für die Stadt Münster"
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Anlage 1: Vertiefungsstudie Öffentliches Fahrradverleihsystem für die Stadt Münster
214223 Zeichen
BERICHT
Vertiefungsstudie
Öffentliches Fahrradverleihsystem
für die Stadt Münster
www.team-red.net
................................ ................................ ............... Impressum / Inhaltsverzeichnis
© team red 2
Vertiefungsstudie Bike Sharing
für die Stadt Münster
Projektgesamtkoordination:
Stadt Münster
Amt für Mobilität und Tiefbau
Fachliche Betreuung: Max Stewen
team red Deutschland GmbH
Almstadtstraße 7
10119 Berlin
Tel. + 49 (0) 30 138 986 35
Fax + 49 (0) 30 138 986 36
info@team-red.net
www.team-red.net
Projektleiter Axel Quanz
Mitwirkende Hannes Schreier
Maximilian Heinrich
Christian Reining
Berlin 05/2023
BILDNACHWEIS | Titelbild: Stadt Münster / Michael C. Möller
................................ ................................ ............... Impressum / Inhaltsverzeichnis
© team red 3
Inhaltsverzeichnis
Glossar ................................ ................................ ................................ .......... 6
1. Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen im Überblick ............ 8
1.1 Ist ein öffentliches Fahrradverleihsystem für Münster sinnvoll?................ 8
1.2 Empfohlene Systemart und -größe ............................................................... 8
1.3 Empfehlungen zum Betrieb des Systems..................................................... 9
1.4 Empfehlungen zur Finanzierung des Systems und zur Nutzung von
Förderinstrumenten ..................................................................................... 9
1.5 Empfehlungen zum Umsetzungsprozess ................................................... 10
2. Hintergrund und Anlass der Studie ................................ .................... 12
3. Grundlagen öffentlicher Fahrradverleihsysteme ................................ . 14
3.1 Öffentliche Fahrradverleihsysteme ............................................................ 14
3.2 Systemarten öffentlicher Fahrradverleihsysteme ..................................... 16
3.3 Allgemeine Erfolgsfaktoren öffentlicher Fahrradverleihsysteme ............. 17
3.4 Öffentliche Fahrradverleihsysteme in Deutschland und Europa .............. 18
3.5 Vergleich privater und öffentlicher Fahrradverleihsysteme ..................... 19
4. Verkehrliche Grundlagen in der Stadt Münster................................ ... 21
4.1 Verkehrliche Ziele der Stadt Münster ........................................................ 21
4.2 Warum ein öffentliches Fahrradverleihsystem für Münster? ................... 21
4.2.1 Nutzen öffentlicher Fahrradverleihsysteme .............................................. 21
4.2.2 Zentrale Verkehrsprojekte in der Stadt Münster mit wichtigen
Schnittstellen zum öffentlichen Fahrradverleihsystem ............................. 22
4.2.3 Bewertung durch den Wissenschaftlichen Beirat – Auszüge
Ergebnisvermerk der Sitzung vom 11.10.2022 ......................................... 23
4.2.4 Zwischenfazit ............................................................................................... 24
4.3 Relevante Projekte mit Schnittstellen zum öffentlichen
Fahrradverleihsystem ................................................................................. 24
4.4 Mikromobilitätsangebote in der Stadt Münster ....................................... 26
5. Herleitung der Systemart und -größe für ein öffentliches
Fahrradverleihsystem in Münster ................................ ...................... 28
5.1 Ermittlung einer sinnvollen Systemgröße .................................................. 28
5.1.1 Abgleich mit Angebotsdichten öffentlicher Fahrradverleihsysteme in
Innenstadtbereichen .................................................................................. 28
5.1.2 Ableitung aus der Suchraumanalyse .......................................................... 30
5.1.3 Abgleich der Größenordnungen öffentlicher Fahrradverleihsysteme
in deutschen Städten .................................................................................. 32
5.1.4 Detailbetrachtung der Zielgruppe der Studierenden ................................ 32
5.1.4.1. Vergleichsbeispiele zu Bedarfen und Standortplanung ............................ 33
5.1.4.2. Zwischenfazit Standortplanung / Bedarf Studierende .............................. 34
5.2 Münsterspezifische Anforderungen ........................................................... 35
................................ ................................ ............... Impressum / Inhaltsverzeichnis
© team red 4
5.2.1 Räumliche Herausforderungen im Stadtgebiet ......................................... 35
5.2.2 Räumliche Einschränkungen im Innenstadtbereich .................................. 35
5.2.3 Ausgangslage mit Münster als „Fahrradhauptstadt Deutschlands“ ......... 36
5.2.4 Ausgangslange mit Münster als Hochschulstandort ................................. 36
5.3 Ableitung der Systemart und der Art der Räder ....................................... 37
5.3.1 Systemart und Geschäftsgebiet ................................................................. 37
5.3.2 Fahrräder und Pedelecs .............................................................................. 38
5.3.3 Art der Stationen ........................................................................................ 39
5.3.4 Zugangssystem ............................................................................................ 41
5.4 Vorläufige Standortplanung ....................................................................... 41
5.4.1 Bewertung der vorläufigen Standortplanung: 5-Min-Erreichbarkeit ....... 45
5.4.2 Bewertung der vorläufigen Standortplanung: Angebotsdichte im
Bereich der WWU ....................................................................................... 46
5.4.3 Abgleich mit dem Planungsstand im Projekt „Mobilstationskonzept
der Stadt Münster – Teil B: Standortkonzept“ ........................................... 46
6. Betreiberkonzept für ein öffentliches Fahrradverleihsystem in
Münster................................ ................................ ............................ 48
7. Finanzierung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in Münster .... 51
7.1 Grundsätzliche Überlegungen zur Finanzierung eines öffentlichen
Fahrradverleihsystems ................................................................................ 51
7.2 Tarifsystem .................................................................................................. 51
7.3 Kostenfaktoren ............................................................................................ 53
7.4 Mögliche Erlösquellen zur Finanzierung eines öffentlichen
Fahrradverleihsystems ................................................................................ 54
7.5 Prognose des Gesamtfinanzbedarfs für den Betrieb des öffentlichen
Fahrradverleihsystems in Münster............................................................. 57
7.6 Einflüsse weiterer Faktoren auf den Finanzbedarf des öffentlichen
Fahrradverleihsystems ................................................................................ 59
7.6.1 E-Bikes ......................................................................................................... 59
7.6.2 E-Lastenräder .............................................................................................. 60
7.6.3 Kosten weiterer Leistungen ........................................................................ 61
7.7 Prognose des Gesamtfinanzbedarfs des öffentlichen
Fahrradverleihsystems in Münster............................................................. 62
7.8 Finanzierungsbausteine für das öffentliche Fahrradverleihsystem in
Münster ....................................................................................................... 63
7.8.1 Einnahmen aus Verleih an Einzelkunden .................................................. 63
7.8.2 Einnahmen aus B2B-Vereinbarungen ........................................................ 64
7.8.3 Einnahmen aus Werbung und Sponsoring ................................................ 64
7.8.4 Zusammenfassende Darstellung möglicher Finanzierungsbausteine
für das öffentliche Fahrradverleihsystem in Münster ............................... 65
7.8.5 Berechnung der erforderlichen Mittel der Stadt Münster ....................... 65
7.9 Finanzielle Wirkungen der Business Cases ................................................ 66
8. Bewertung der Förderkulisse ................................ ............................. 69
8.1 Förderprogramme zum Radverkehr auf Bundesebene ............................ 69
8.2 Förderprogramme zum Radverkehr auf Landesebene NRW .................... 70
................................ ................................ ............... Impressum / Inhaltsverzeichnis
© team red 5
9. Bewertung konkurrierender Mikromobilitätsangebote in Münster ..... 72
9.1 Übersicht konkurrierender Mikromobilitätsanbieter ................................ 72
9.2 Chancen und Risiken marktorientierter Systeme ...................................... 72
9.3 Mögliche Einbindung privatwirtschaftlicher Mobilitätsangebote ............ 73
9.4 Empfehlung ................................................................................................. 74
10. Anforderungen an das Vergabeverfahren ................................ ........... 76
10.1 Einschlägige Verfahrensordnung................................................................ 76
10.2 Wahl des Vergabeverfahrens ..................................................................... 77
10.3 Darstellung: Offenes Verfahren .................................................................. 78
10.4 Darstellung: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ............ 80
11. Mögliche Schritte und Zeitleiste für die Umsetzung des öffentlichen
Fahrradverleihsystems in Münster ................................ ..................... 82
11.1 Prozessschritte zur Umsetzung eines öffentlichen
Fahrradverleihsystems ................................................................................ 82
11.2 Möglicher Zeitplan für die Umsetzung des öffentlichen
Fahrradverleihsystems in Münster............................................................. 83
12. Anhang ................................ ................................ ............................. 85
12.1 Abschätzung Kostenanteile Nutzung durch Studierende ......................... 85
12.1.1 Kosten für die Herrichtung von Flächen für Verleihpunkte ...................... 86
12.2 Ergänzende Tabellen und Grafiken ............................................................ 87
12.3 Karten .......................................................................................................... 95
13. Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ..... 103
14. Tabellenverzeichnis ................................ ................................ ......... 104
................................ ............... 1 | Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen im Überblick
© team red 6
Glossar
Definition zentraler im vorliegenden Bericht verwendeter Begriffe und Abkürzungen:
(multimodale) Abstellzone Im Straßenraum markierter, ggf. durch Poller gesicherter Be-
reich, in dem Fahrräder des ÖFVS sowie ggf. Fahrzeuge ande-
rer Mikromobilitätsanbieter abgestellt werden dürfen
(Verleih-)Station Station des ÖFVS mit den baulichen Elementen Bike-Racks (ex-
klusive Fahrradständer für Fahrräder des ÖFVS) und Stele
ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V.
Auftraggeber Institution, die die Finanzierung eines ÖFVS sicherstellt und
die entsprechenden Leistungen beauftragt, hier die Stadt bzw.
die Stadtwerke Münster
B2B-Vereinbarungen Vereinbarungen mit Großkunden wie z. B. Firmen oder Behör-
den, aber auch Hochschulen oder der ÖPNV . Die Vereinbarun-
gen beinhalten Freiminuten und / oder vergünstigte Tarife zur
Nutzung des ÖFVS für Beschäftigte / Mitglieder / Kundschaft
des Vertragspartners, für die im Gegenzug ein jährlicher Fixbe-
trag an das ÖFVS entrichtet wird.
Bediengebiet Räumliche Abgrenzung des Gebietes, in dem die Fahrräder
des ÖFVS geliehen und zurückgegeben werden können
Betreiber Unternehmen, das für Betrieb, Wartung, Relokation und Kun-
denprozesse verantwortlich ist
BMDV (ehemals BMVBS) Bundesministerium für Digitales und Verkehr, ehemals Bun-
desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
E-Scooter Der Begriff E-Scooter wird im vorliegenden Bericht im Sinne
elektrisch unterstützter Tretroller verwendet. Abgegrenzt wer-
den davon E-Motorroller im Sinne von E-Mopeds / E-Vespas
Flexstraße Festgelegte Straßen im Stadtgebiet, an denen eine Entleihe /
Rückgabe von Fahrrädern des ÖFVS auch abseits definierter
Verleihpunkte zulässig ist
Flexzone Festgelegte Gebiete / Zonen im Stadtgebiet, in denen eine
Entleihe / Rückgabe von Fahrrädern des ÖFVS auch abseits de-
finierter Verleihpunkte zulässig ist
................................ ............... 1 | Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen im Überblick
© team red 7
Free-floating Verleihkonzept für ÖFVS, bei denen Rückgaben und Entleihen
an beliebigen Punkten im Bediengebiet möglich und meist
keine baulichen Stationen vorhanden sind
Hybrid-System Systemart eines ÖFVS, welches sowohl Komponenten eines
Flex-Systems als auch Komponenten eines stationsbasierten
Systems beinhaltet
Mikromobilität Mikromobilität ist die Fortbewegung mit elektrisch motorisier-
ten sowie nicht motorisierten Kleinst- und Leichtfahrzeugen
MIV Motorisierter Individualverkehr
Modal Split Anteil der Verkehrsträger an der Zahl der Wege in einem Be-
trachtungsrahmen
Modal Shift Veränderung der Anteile der Verkehrsträger im Modal Split
ÖFVS Öffentliches Fahrradverleih-System
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
Relokation Verlagerung von Fahrrädern innerhalb des Bediengebiets
durch den Betreiber, meist von Orten mit hoher Rückgabe-
intensität an Orten mit hoher Nachfrage
RVP Radverkehrsplan
SWMS Stadtwerke Münster
Verleihpunkte Oberbegriff für definierte Orte, an denen eine Entleihe oder
Rückgabe von Fahrrädern möglich ist, also z. B. Stationen oder
definierte Abstellzonen
................................ ............... 1 | Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen im Überblick
© team red 8
1. Zusammenfassung und
Handlungsempfehlungen im Überblick
1.1 Ist ein öffentliches Fahrradverleihsystem für Münster sinnvoll?
Münster ist „die Fahrradhauptstadt“ Deutschlands und zeichnet sich durch einen der
höchsten Anteile des Radverkehrs am sog. „Modal Split“ aus. Zudem sind zumindest im In-
nenstadtgebiet diverse privatwirtschaftlich betriebene Leihsysteme für E-Bikes und E-Tret-
roller anzufinden. Vor diesem Hintergrund wurde im Zuge der Erarbeitung dieses Gutach-
tens auch die Frage aufgeworfen, ob es überhaupt eines zusätzlichen öffentlichen Fahrrad-
verleihsystems für Münster bedarf.
Obwohl diese Fragestellung formal nicht Gegenstand des beauftragten Gutachtens war –
hierzu wurde bereits eine ausführliche Untersuchung durchgeführt und im Jahr 2020 ein
Grundsatzbeschluss1 zur Einführung gefasst – lässt sich aus gutachterlicher Sicht diese
Frage eindeutig positiv beantworten.
Wichtigste Aspekte2 für diese Einschätzung sind:
• Die Einrichtung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in Münster ist ein wichtiger
Beitrag, damit die Stadt Münster deren verkehrspolitische Ziele erreichen kann und
die Verkehrswende, hin zu mehr nachhaltiger und vernetzter Mobilität, durch die
Stärkung des Umweltverbundes gelingen kann.
• Ein öffentliches Fahrradverleihsystem stärkt den Umweltverbund und eröffnet Optio-
nen für die Attraktivierung der Innenstadt.
• Ein öffentliches Fahrradverleihsystem schafft diskriminierungsfrei einen Zugang zu
Mobilitätsangeboten unabhängig von sozialer Lage und Wohnort etwa durch dir Ab-
deckung von Stadtgebieten, die für privatwirtschaftliche Anbieter ökonomisch nicht
darstellbar sind.
Zusammenfassend stellt ein öffentliches Fahrradverleihsystem einen wichtigen Teil der Da-
seinsvorsorge in den Mobilitätsangeboten der Stadt Münster dar. Aus Sicht der Gutachter
ist die Einführung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in Münster nicht nur sinnvoll,
sondern vor dem Hintergrund der ökologischen, sozialen und demografischen Herausfor-
derungen geboten.
1.2 Empfohlene Systemart und -größe
Für das öffentliche Fahrradverleihsystem (ÖFVS) in Münster wird als Startkonfiguration ein
hybrides System mit ca. 1.200 muskelbetrieben Rädern an ca. 160 Verleihpunkten empfoh-
len. Die Systemgröße ist aus der durchgeführten Suchraumanalyse hergeleitet und stellt
sicher, dass ca. 83 % der Bewohnenden von Münster ein Verleihrad in max. 5 Minuten fuß-
läufiger Entfernung erreichen können.
1 S. Ratsvorlage V/1181/2019
2 Eine ausführliche Herleitung dieser Einschätzung erfolgt in Kapitel 4.2
................................ ............... 1 | Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen im Überblick
© team red 9
In einer zweiten Phase kann das System bei steigender Nachfrage weiter ausgebaut wer-
den. Dies umfasst insbesondere die weitere Erhöhung der Zahl der Verleihräder, die Ergän-
zung weiterer Stationen und/oder Verleihpunkte, die Erweiterung des Geschäftsgebietes
und auch die Ergänzung um Pedelecs und/oder Lastenpedelecs.
1.3 Empfehlungen zum Betrieb des Systems
In der Rollenverteilung zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Systembetreiber sollte
die Stadt Münster die Auftraggeberrolle und die Stadtwerke Münster die Auftragnehmer-
rolle wahrnehmen. Eine enge Zusammenarbeit beider Institutionen erscheint für die er-
folgreiche Entwicklung zwingend. Ein geeigneter Systembetreiber sollte im Rahmen des
durch die Stadtwerke Münster zu initiierenden Vergabeverfahrens ermittelt und vertraglich
gebunden werden. Bei der Wahl eines möglichen Systembetreibers sollten einschlägige Re-
ferenzen im Rahmen des Vergabeverfahrens als Voraussetzung für die Teilnahme am Ver-
fahren definiert werden.
1.4 Empfehlungen zur Finanzierung des Systems und zur Nutzung von
Förderinstrumenten
Der Finanzbedarf für Aufbau und Betrieb des ÖFVS in Münster umfasst neben den erfor-
derlichen Mitteln für den Betrieb des Systems auch Mittel, die zusätzlich und für die Wahr-
nehmung der Auftragnehmerrolle durch die Stadtwerke Münster erforderlich sind. Die fol-
gende Tabelle stellt die Summen der Aufwände, Erlöse aus B2B-Vereinbarungen und den
erforderlichen kommunalen Zuschuss dar, der für Aufbau und Betrieb des ÖFVS in Münster
in der beschriebenen Größe eingeplant werden sollte.
Je nach Variante beläuft sich der erforderliche kommunale Zuschuss ab dem Betriebsbe-
ginn je nach Variante auf ca. 686.000 € - 902.000 €.
Tabelle 1: Kosten- und Erlöspositionen, erforderlicher kommunaler Zuschuss für das ÖFVS Münster
(eigene Darstellung 2022)
................................ ............... 1 | Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen im Überblick
© team red 10
Mit Blick auf eine mögliche Förderung des Projektes sollte insbesondere die Anwendung
der Neufassung der Förderrichtlinie „Mobilitätsmanagement“ des Landes NRW weiter ge-
prüft werden, in dessen Rahmen auch konsumtive Mittel für den Aufbau und den Betrieb
eines ÖFVS in Höhe von bis zu 80 % der Kosten in den ersten drei Jahren förderfähig sind.
1.5 Empfehlungen zum Umsetzungsprozess
Die Umsetzung eines ÖFVS in Münster sollte in den folgenden Prozessschritten erfolgen:
• Beschlussfassung, Sicherung der erforderlichen Mittel, Beantragung Fördermittel
• Ausschreibung der Leistungen für den Betrieb des ÖFVS
• Vorbereitung des Starts des ÖFVS
• Operativer Start des ÖFVS in Münster in der Phase 1
Dabei erfolgt im ersten Schritt die Sicherung der erforderlichen Haushaltsmittel auf der Ba-
sis von Beschlüssen der jeweils zuständigen Gremien. Basis für diese Beschlüsse können
die Inhalte dieser Vertiefungsstudie sein.
Im zweiten Schritt erfolgt die Ausschreibung und Vergabe der für Aufbau und Betrieb des
ÖFVS erforderlichen Leistungen. Da sich der Auftragswert in der Regel auf einen Vertrags-
zeitraum von mehreren Jahren bezieht, ist unter Berücksichtigung der Wertgrenzen in der
Regel ein öffentliches bzw. ein europaweites Vergabeverfahren erforderlich.
Parallel hierzu sollte bereits die verwaltungsinterne Abstimmung hinsichtlich geeigneter
und verfügbarer Flächen erfolgen. Hierbei einzubindende Akteure sind u.a. die Stadtgestal-
tung im Stadtplanungsamt, die Straßenverkehrsbehörde, die Stadtwerke sowie auch der
Denkmalschutz. Erstrebenswert wäre es, bereits im Vergabeverfahren erste konkret nutz-
bare Flächen benennen zu können.
Nach erfolgter Vergabe folgt die Vorbereitung des Starts des Systems: Dies umfasst u.a. die
Beschaffung der erforderlichen Verleihräder durch den Betreiber, das Einrichten der erfor-
derlichen Prozesse und das Festlegen und Realisieren der Verleihpunkte in Abstimmung
mit dem Auftraggeber. Weiterer Inhalt dieser Phase ist die Einbindung von Stakeholdern
und die Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit.
Für die Realisierung des ÖFVS in Münster resultiert aus den vorgenannten Prozessschritten
eine Zeitleiste, die in der folgenden Abbildung dargestellt ist:
................................ ............... 1 | Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen im Überblick
© team red 11
Zeitleiste / Termine Aufgaben
12/2022 Finalisierung der inhaltlichen Arbeiten im Projekt
05/2023 Finalisierung der Abschlussdokumentation und Bereitstellen
erforderlicher Unterlagen für politische Beschlussfassung
09/2023 Sitzung des Entscheidungsgremiums der Stadt Münster – Be-
schlussfassung
Ab 10/2023 Bei Bedarf: Mögliche Vergabe der Leistungen für die Aus-
schreibungsbegleitung für das ÖFVS Münster
Ab 11/2023 Start des Vergabeverfahrens für das ÖFVS Münster
(Verhandlungsverfahren)
Ab 08/2024 Abschluss des Vergabeverfahrens für das ÖFVS Münster,
Erteilung der Zuschläge – optimaler Verlauf
05/2025 Möglicher operativer Start des ÖFVS in Münster
Tabelle 2: Mögliche Gesamt-Zeitleiste bis zum operativen Start des ÖFVS in Münster
(eigene Darstellung 2023, Stand 05/2023)
Der operative Start des ÖFVS in Münster könnte bei Realisierung der beschriebenen Zeit-
leiste im Frühjahr 2025 erfolgen.
................................ ................................ ........ 2 | Hintergrund und Anlass der Studie
© team red 12
2. Hintergrund und Anlass der Studie
Eine immer größere Zahl deutscher Städte verfügt über ein ÖFVS. Bike-Sharing wird dabei
nicht nur als ein wesentliches Element kommunaler Radverkehrs- und Imageförderung,
sondern auch als zentraler Bestandteil der Verkehrswende gesehen. Dabei dienen ÖFVS u.
a. dazu, die sogenannte „letzte Meile“ zwischen Wohnung bzw. Arbeitsstätte und dem
ÖPNV zu schließen. Sie stellen einen integrativen Teil des ÖPNV-Angebots dar und dienen
damit der kommunalen Daseinsvorsorge. Die besonderen Nutzeneffekte, die ein ÖFVS für
die Stadt Münster leisten kann und in welcher Art und Weise es zur Daseinsvorsorge Mobi-
lität beiträgt, sind in Kapitel 4.2. erläutert.
Aufgrund des hohen Anteils des Radverkehrs am Modal Split ist Münster bereits heute als
„Fahrradstadt“ bundesweit bekannt. 43,5 % der Wege in Münster werden derzeit mit dem
Fahrrad zurückgelegt3. Dennoch wird in der im Februar 2020 abgeschlossenen „Machbar-
keitsstudie Bike-Sharing-System in Münster4“ ein großes Nachfragepotenzial für ein ÖFVS
in Münster gesehen. Auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudie wurde am 13.5.2020 ein
Grundsatzbeschluss zur Einführung eines ÖFVS in Münster gefasst und eine Vertiefungs-
studie beauftragt.
Mit der vorliegenden Vertiefungsstudie wurden die in der Machbarkeitsstudie erarbeiteten
und durch den Rat beschlossenen beiden gesamtstädtischen Ausbauvarianten vertiefend
untersucht und ein auf die aktuelle Marktlage und in vergleichbaren Städten vorhandene
Angebots- und Nutzungsverhältnisse angepasstes Konzept erarbeitet.
Dieses Konzept berücksichtigt die verkehrlichen Ziele, Rahmenbedingungen und Schwer-
punkte der Mobilitätspolitik in Münster, die stadträumliche Gestaltung der Stadt und die
besonderen Bedürfnisse von wichtigen Zielgruppen für ein ÖFVS in Münster. Detaillierte
Ausführungen hierzu sind in Kapitel 4.1. und 4.2. beschrieben.
Aufgabenstellung an die vorliegende Vertiefungsstudie war es zudem, durch sogenannte
Business-Case-Untersuchungen der Ausbauvarianten eine Abschätzung zu den möglichen
finanziellen Effekten abzuleiten sowie eine Abschätzung zu möglichen Vor- und Nachteilen
einer eigenen Beschaffung bzw. Leasings des Systems zu erarbeiten.
Dieser Bericht beschreibt die im Projektverlauf erzielten Ergebnisse in komprimierter
Form. In Kapitel 3 werden zunächst die Grundlagen von ÖFVS mit einer Übersicht aktueller
Fallbeispiele aus Deutschland und Europa dargelegt. Kapitel 4 widmet sich den besonderen
verkehrlichen Bedingungen in Münster und wichtigen Projekten, die bei der Konzeption ei-
nes ÖFVS für Münster beachtet werden sollten und wurden. In Kapitel 5 wurde die emp-
fohlene Art und Größe für ein ÖFVS für Münster auf der Basis der stadträumlichen Gestal-
tung von Münster und vielen münster-spezifischen Daten abgeleitet, die in den Gestal-
tungsprozess einbezogen wurden. Kapitel 6 enthält Beschreibung und Empfehlungen für
ein geeignetes Auftraggeber- und Betreiberkonzept in der Konstellation Stadt Münster –
Stadtwerke Münster und Systembetreiber. Der Finanzbedarf für die Realisierung und den
Betrieb eines ÖFVS in Münster ist in Kapitel 7 hergeleitet und beschrieben. In Kapitel 8
werden mögliche Förderinstrumente thematisiert, die für eine Teilfinanzierung des ÖFVS in
3 Quelle: https://www.stadt-muenster.de/verkehrsplanung/verkehr-in-zahlen.html
4 S. Anlage 1 zur Vorlage V/1181/2019
................................ ................................ ........ 2 | Hintergrund und Anlass der Studie
© team red 13
Münster ggf. genutzt werden können. Kapitel 9 beschäftigt sich mit den weiteren Mikro-
mobilitätsangeboten in Münster und deren möglichen Bezug zu einem ÖFVS in Münster.
Die Anforderungen an ein Vergabeverfahren für die Leistungen des Betriebs eines ÖFVS
sind in Kapitel 10 beschrieben. In Kapitel 11 werden die erforderlichen Schritte zur Umset-
zung des ÖFVS in Münster beschrieben und mit einer realistischen Zeitleiste hinterlegt.
................................ ............................. 3 | Grundlagen öffentlicher Fahrradverleihsysteme
© team red 14
3. Grundlagen öffentlicher Fahrradverleihsysteme
3.1 Öffentliche Fahrradverleihsysteme
ÖFVS werden mehr und mehr zu einem Standard der Mobilitätsangebote in deutschen
und europäischen Städten. Sie sind zu einem wesentlichen Element kommunaler Radver-
kehrsförderung und einem wichtigen integrativen Bestandteil der Daseinsvorsorge, vorran-
gig für den Umweltverbund, geworden. Prominentes Beispiel hierfür ist etwa Paris. Hier ist
durch ein umfassendes Angebot an Leihrädern mit einer sehr hohen Stationsdichte ein
wichtiger Beitrag zur Verkehrswende und zur Kultivierung der Fahrradnutzung in der Stadt
gelungen.
In Deutschland verfügen etwa die Hälfte aller Großstädte über ein ÖFVS. „Wiege“ der Fahr-
radverleihsysteme in Deutschland ist dabei München. Hier wurde zunächst in privater Initi-
ative 1997 das System „Call a Bike“ entwickelt, das später durch die DB-Tochter DB-Rent
aufgekauft wurde. In München selbst waren zunächst ausschließlich private Anbieter aktiv.
Erst seit 2015 gibt es mit dem bei der städtischen Verkehrsgesellschaft MVG angesiedelten
MVGRad ein ÖFVS. Das ÖFVS ist in die Auskunfts- und Buchungsapp MVGmore integriert.
Zudem ist das Angebot auch in weiteren Kommunen der Region München verfügbar, ein
weiterer Ausbau ist geplant.
Das derzeit erfolgreichste ÖFVS wird in Hamburg betrieben. Mit seinem Betriebsstart 2009
zählt es zu einem der ersten großflächigen ÖFVS in Deutschland. Ausgehend von dem ur-
sprünglichen Kerngebiet ist seit dem Betriebsstart ein kontinuierlicher Ausbau des rein sta-
tionsbasierten Systems sowohl hinsichtlich der Anzahl der Stationen und Räder aber auch
hinsichtlich des Betriebsgebietes erfolgt. Zudem wurden ab 2019 (wenn auch bisher in ge-
ringer Stückzahl) Lastenpedelcs in die Flotte integriert. Besonderheit des Systems in Ham-
burg sind die 30 Freiminuten je Fahrt, die allen Nutzenden bei einer geringen Jahresgebühr
in Höhe von 5 € gewährt werden. Die Gestaltung und Vermarktung des Systems erfolgen
mit direktem Bezug zur Stadt, womit über den verkehrlichen Nutzen hinaus ein positives
Image der Stadt unterstützt wird.
Für die Etablierung von ÖFVS in Deutschland von großer Relevanz war das Förderpro-
gramm „Innovative öffentliche Fahrradverleihsysteme“ des damaligen BMVBS. Aus diesen
Mitteln wurden u.a. die Angebote in Mainz und Nürnberg gefördert. Besonderheit des Sys-
tems in Mainz ist dabei, dass das System durch die dortigen Stadtwerke in Eigenregie ent-
wickelt wurde und Komponenten wie Räder, Stationen, Hintergrundsoftware etc. als ein-
zelne Komponenten erworben und vollständig selbst entwickelt wurden. Weiteres Kennzei-
chen des rein stationsbasierten Systems ist die hohe Angebotsdichte im Innenstadtbereich.
Das ÖFVS in Nürnberg hatte unter dem Markennamen „Norisbike“ im Rahmen des Modell-
versuchs den Fokus auf die Anbindung von Gewerbegebieten. Aufgrund der geringen
Nachfrage erfolgte 2019 ein Relaunch des Systems als VAG-Rad. Ergänzt wurde das zuvor
rein stationsbasierte System zudem um Flexzonen, in denen Räder auch außerhalb von
Stationen entliehen und zurückgegeben werden können. Die Änderungen des Systems ha-
ben sich in einem deutlichen Anstieg der Nutzungszahlen niedergeschlagen.
................................ ............................. 3 | Grundlagen öffentlicher Fahrradverleihsysteme
© team red 15
In Dresden war zunächst mit „sz-bike“ ein rein privatwirtschaftliches Angebot verfügbar. Im
August 2020 wurde sz-bike durch das bei den Dresdner Verkehrsbetrieben (DVB) angesie-
delte MOBI-Bike abgelöst. Kennzeichnend für MOBI-Bike ist die vollständige Integration in
die MOBI-Markenwelt, die neben Bike- und Car-Sharing auch den umfangreichen Ausbau
von Mobilpunkten („MOBIpunkte“) umfasst. Ergänzend werden an ausgewählten MOBI-
Punkten zudem Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge angeboten. Das Angebot von MOBI-
Bike umfasst neben festen Stationen überwiegend Flexzonen und Flexstraßen, an denen
flexibel Räder entliehen und zurückgegeben werden können. Durch die Umstellung des
Systems konnten massive Zuwächse in der Angebotsnutzung realisiert werden.
Freiburg verfügt mit dem Mitte 2019 gestarteten System „Frelo“ unter dem Dach der loka-
len Verkehrsbetriebe VAG über eines der jüngsten Systeme in Deutschland. Ausleihen und
Rückgaben sind allein an den über 70 Stationen möglich. Das System soll kontinuierlich er-
weitert werden, u. a. auch in angrenzende Kommunen.
Neben auf Städte fokussierten Angeboten sind auch Systeme mit regionalem und städte-
übergreifendem Ansatz am Markt vertreten. Nach anfänglich schwierigem Start im Ruhrge-
biet mit dem Angebot „metropolrad Ruhr“ im Rahmen der Modellversuche des BMVBS
können zunehmend auch erfolgreiche Ansätze überregionaler Angebote etwa im Verkehrs-
verbund VRN (Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg und weitere Städte der Region) oder
in der Region Stuttgart beobachten werden.
Mit ÖFVS werden positive Effekte angestrebt:
• Unterstützung öffentlicher Verkehrsmittel durch
• Schaffung von Mobilitätsoptionen für die sogenannten „letzte Meile“ zwischen
ÖV-Haltestelle und Wohnort und damit Unterstützung für die Feinverteilung des
ÖPNV/SPNV-Verkehrs
• Schaffung von öffentlichen Mobilitätsoptionen für Tangentialverbindungen und
durch den ÖPNV schlecht abgedeckte Relationen
• Schaffung von Mobilitätsoptionen zu Tageszeiten mit geringen Taktdichten im
ÖPNV
• Verfügbarkeit einer Backuplösung bei Ausfall oder Meidung öffentlicher Ver-
kehrsmittel
• Reduktion der Zahl von in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommenen Fahrrä-
dern
• Attraktivierung intermodaler Wegeketten
• Baustein der Radverkehrsförderung
• ÖFVS sind sichtbarer Teil kommunaler Radverkehrsförderung
• ÖFVS bieten neue Möglichkeiten für spontane Alltagsmobilität sowie für Freizeit-
verkehr in Stadt und Region
• Niedrigschwelliger Zugang zur Mobilität der letzten Meile
• Imageförderung und Attraktivierung der Stadt
• Reduktion von im Stadtgebiet abgestellten Fahrrädern durch Umstieg vom eigen-
genutzten (Zweit-)Rad auf das Verleihrad
• Reduktion der im öffentlichen Raum abgestellten Räder, die bei Beschädigung
oder nach Wegzug zurückgelassenen werden (sog. „Fahrradleichen“) inkl. Reduk-
tion der anfallenden Aufwände für deren Beseitigung
................................ ............................. 3 | Grundlagen öffentlicher Fahrradverleihsysteme
© team red 16
• Förderung von Naherholung und Tourismus
• Attraktivierung und zusätzliche Wertschöpfung in der Region
Neben ÖFVS sind z. T . auch privatwirtschaftliche und touristische Systeme vorzufinden.
Kennzeichnend für touristische Fahrradverleihsysteme sind auf tageweise Ausleihen ausge-
richtete Tarifsysteme, die Positionierung von Verleihpunkten an touristischen Standorten
wie Hotels oder touristische POIs sowie die Pflicht, das geliehene Fahrrad an den entspre-
chenden Verleihpunkt zurückzubringen.
Mit privatwirtschaftlichen Systemen werden vielfach die v. a. in den Jahren 2017 und 2018
in vielen deutschen Städten verfügbaren Free-Floating-Angebote überwiegend asiatischer
Anbieter in Verbindung gebracht. Diese Angebote, bei denen Innenstädte meist ohne Ab-
stimmung mit den betroffenen Kommunen mit Leihrädern „überschwemmt“ wurden, sind
in der Zwischenzeit wieder weitgehend verschwunden. Zunehmend präsent sind hingegen
Leih-Pedelecs, die ergänzend zu E-Tretrollern derzeit in einigen Städten von entsprechen-
den Anbietern zur Verfügung gestellt werden. An vielen IC- und ICE-Halten sowie in ausge-
wählten Städten ist zudem ein Leihrad-Angebot der Deutschen Bahn verfügbar.
Gemeinsam ist den privatwirtschaftlichen und touristischen Angeboten, dass eine Fokus-
sierung auf ökonomisch attraktive Stadtgebiete erfolgt. Primäres Ziel ist dabei das Errei-
chen eines ökonomischen Gewinns. Im Gegensatz dazu liegt der Fokus bei ÖFVS auf:
• einer möglichst niedrigen Einstiegshürde zur Nutzung des Systems,
• der Attraktivierung möglichst kurzer Verleihzeiten, um eine hohe Verfügbarkeit von
freien Rädern zu ermöglichen,
• der Ermöglichung des Systemzugangs für einen möglichst großen Anteil der Bevölke-
rung auch außerhalb verdichteter Siedlungsräume, in denen sich ein ÖFVS wirtschaft-
lich für Privatanbieter nicht rechnet,
• der Möglichkeit der Vollintegration in den kommunalen ÖPNV.
ÖFVS sind daher als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anzusehen.
3.2 Systemarten öffentlicher Fahrradverleihsysteme
Es gibt unterschiedliche Systemarten von ÖFVS:
• Stationsbasierte Systeme
• Stationslose Systeme (Free Floating)
• Hybrid-Systeme
Bei stationsbasierten Systemen werden die Fahrräder an festen Stationen entliehen und
zurückgegeben. Eine unterschiedliche Station zwischen Entleihe und Rückgabe ist möglich.
Die Stationen sind in der Regel im öffentlichen Raum lokalisiert und bedürfen eines Geneh-
migungsprozesses. Aufwändige Tiefbauarbeiten können anfallen, wenn die Stationen über
einen Stromanschluss verfügen müssen (z. B. für Pedelecs oder interaktive Stelen) oder
Abstellanlagen auf zuvor unbefestigtem Gelände errichtet werden sollen.
................................ ............................. 3 | Grundlagen öffentlicher Fahrradverleihsysteme
© team red 17
Bei stationslosen Systemen werden die Fahrräder in einem definierten Geschäftsgebiet
entliehen und zurückgegeben. Das Auffinden der Fahrräder erfolgt in der Regel über das
Smartphone. Es sind keine Aufwände für die Genehmigung und Realisierung von Stationen
erforderlich. Derzeit ist unklar, ob Sondernutzungserlaubnisse erforderlich sind bzw. wer-
den.
Bei hybriden Systemen werden feste Stationen mit flexiblen Rückgabezonen kombiniert.
Teilweise werden statt Zonen auch nur einzelne Straßen für die flexible Rückgabe definiert.
Für die Rückgabe außerhalb von Stationen werden z.T . Zusatzgebühren erhoben.
Jede Systemart bringt Vor- und Nachteile mit sich. Eine vergleichende Übersicht ist in Ta-
belle 23 auf S. 87 im Anhang aufgeführt.
3.3 Allgemeine Erfolgsfaktoren öffentlicher Fahrradverleihsysteme
Für den Erfolg von ÖFVS gibt es unterschiedlich zu beachtende Faktoren. Grundsätzlich
können indirekte und direkte Erfolgsfaktoren unterschieden werden. Indirekte Erfolgsfakto-
ren sind abhängig vom Umfeld eines ÖFVS, direkte Erfolgsfaktoren sind selbst durch das
ÖFVS bzw. die Kommune beeinflussbar. Im Folgenden sind die wichtigsten indirekten und
direkten Erfolgsfaktoren dargestellt:
Indirekte Erfolgsfaktoren Direkte Erfolgsfaktoren
1. Große Zahl und Umfang geeigneter Zielgruppen
2. Geeignete Topografie
3. Große politische Unterstützung
4. Deutlich wahrnehmbare Maßnahmen der Rad-
verkehrsförderung
5. Hochwertiges Radwegenetz
6. Ausgeprägte Fahrradkultur
7. Einbindung relevanter Akteure
8. Geringe Fahrradbesitzquote
9. Geringer Wettbewerb
(mit anderen Verleihanbieter)
1. Zielgruppengerechte Ausrichtung
2. Großes Bediengebiet
3. Große Zahl Räder und Verleihpunkte mit hoher
Verfügbarkeit
4. Hochwertige und verschiedenartige Räder
5. Wahrgenommene Präsenz und Identifikation in
der Stadt
6. Start des ÖFVS mit vielen Verleihrädern und
Verleihpunkten
7. Einfacher Zugang zum System
8. Attraktives Tarifsystem
9. Geeignetes Betreibersystem
10. Aufmerksamkeitsstarke Öffentlichkeitsarbeit
Tabelle 3: Überblick direkter und indirekter Erfolgsfaktoren von ÖFVS
(eigene Darstellung 2022)
................................ ............................. 3 | Grundlagen öffentlicher Fahrradverleihsysteme
© team red 18
3.4 Öffentliche Fahrradverleihsysteme in Deutschland und Europa
Seit etwa 20 Jahren lassen sich Fahrradverleihsysteme in Deutschland beobachten. In Zei-
ten, in denen es noch keine Smartphones gab, waren die ersten Systeme technisch noch
entweder auf mit Personal besetzten Verleihstationen oder auf telefonisch zu kontaktie-
rende Call-Center angewiesen. Einhergehend mit dem technischen Fortschritt insbeson-
dere im Bereich der Digitalisierung konnten sich Fahrradverleihsysteme zunehmend in
Städten etablieren. Als ein Meilenstein in der Verbreitung von Fahrradverleihsystemen
kann der durch das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) initiierte Modellversuch „Innovative öffentliche Fahrradverleihsysteme5“ angese-
hen werden. Auch wenn nach Auslaufen der öffentlichen Förderung einige Systeme
Schwierigkeiten in der Fortführung der initial angedachten Ansätze hatten, wurden doch
die Mehrzahl der Systeme erfolgreich weitergeführt und inzwischen weiter ausgeweitet.
Die Entwicklung der Betriebskonzepte von Fahrradverleihsystemen in Deutschland lässt
sich grob in drei Phasen einteilen:
• Phase 1: Überwiegend Free-Floating-Angebote, meist rein privatwirtschaftlich betrie-
ben, Ausleihvorgänge meist telefonisch durchgeführt
• Phase 2: Überwiegend stationsbasierte Systeme mit Steuerung der Verleihvorgänge
an durch entsprechend intelligenten Stationen oder weiterhin telefonisch, zuneh-
mende Trägerschaft der Systeme durch Kommunen
• Phase 3: Hybride Systeme mit der Kombination aus festen Stationen und flexiblen Zo-
nen, in denen Rückgaben und Entleihen möglich sind, Ortung und Durchführung von
Entleih- und Rückgabeprozesse zunehmend über Smartphone-Apps, Integration von
Pedelecs in die Flotten
Inzwischen verfügt etwa die Hälfte aller Großstädte über ein ÖFVS. Betrieben werden
diese Systeme mit Ausnahme der Eigenentwicklung in Mainz durch die Deutsche Bahn mit
ihrer Tochter DB-Connect und die inzwischen durch die Firma Tier übernommene Nextbike
GmbH mit Sitz in Leipzig. Eine Übersicht von Systemen in deutschen Großstädten sowie
mit Münster vergleichbaren Städten ist in Tabelle 4 aufgeführt.
5 Dokumentierung unter https://difu.de/publikationen/2012/innovative-oeffentliche-fahrradverleih-
systeme abrufbar
................................ ............................. 3 | Grundlagen öffentlicher Fahrradverleihsysteme
© team red 19
Tabelle 4: Übersicht Kennzahlen wichtiger ÖFVS in Deutschland
(eigene Darstellung 2022, größere Tabellenansicht im Querformat im Anhang)
Im Europäischen Ausland finden sich mit den Systemen in Paris und London sehr große
und sehr erfolgreiche Systeme. Von großer Bedeutung für den Erfolg dieser Systeme sind
flankierende politische Maßnahmen wie etwa die massive Umwidmung von Verkehrsflä-
chen zugunsten von Radverleihinfrastruktur und Verleihstationen in Paris oder die Ein-
schränkungen für Pkw durch die City-Maut in London. Eine Übersicht relevanter Kennzah-
len findet sich in Tabelle 5.
Tabelle 5: Übersicht Kennzahlen wichtiger ÖFVS in Europa
(eigene Darstellung 2022, größere Tabellenansicht im Querformat im Anhang)
3.5 Vergleich privater und öffentlicher Fahrradverleihsysteme
Neben den ÖFVS sind mit wechselnder Intensität auch privatwirtschaftliche Systeme in
Deutschland verfügbar. Massiv sichtbar waren solche Angebote in den Jahren 2017 und
2018, als überwiegend asiatische Anbieter eine Vielzahl von Leihrädern als Free-Floating-
Angebot in deutschen Großstädten zur Verfügung gestellt haben.
Stadt Anbieter Betreiber Zahl der Räder Zahl der Stationen Art des
Verleihsystems Tarife in € Vergünstigungen
Kundengruppen
Berlin Edeka nextbike nextbike 5000 332 Hybrid 1/30 min
München MVG-Rad nextbike / MVG 4400 300 Stationsbasiert 2,4/30 min x
Hamburg StadtRadHamburg Deutsche Bahn 3300 270 Stationsbasiert 3/30 min x
Köln KVB nextbike 3000 50 Hybrid 2/30 min x
Stuttgart Regio Rad Deutsche Bahn 1500 200 Stationsbasiert 1/30 min x
Nürnberg VAG Rad nextbike 1500 38 Hybrid 1,50/30 min x
Münster ?? ?? 1200 130 Hybrid 1,50/30 min x
Mainz MVG mein Rad MVG 1200 220 Stationsbasiert 1,50/30 min x
Leipzig Durstexpress nextbike nextbike 1000 30 Hybrid 2/30 min x
Hannover sprintRAD nextbike 1000 1 flex 2/30 min
Dresden MOBIbike nextbike 1000 93 Hybrid 2/30 min x
Bonn RVK nextbike 900 100 Hybrid 1/30 min x
Freiburg Frelo nextbike 530 74 Stationsbasiert 1/30 min x
Bremen WK-Bike nextbike 500 172 Hybrid 1/30 min x
Dortmund Metroporadruhr nextbike 500 87 Stationsbasiert 2/30 min x
Mannheim VRN nextbike 450 73 Stationsbasiert 2/30 min x
Kassel Nextbike nextbike 400 56 Stationsbasiert 2/30 min x
Potsdam nextbike nextbike 300 30 Stationsbasiert 2/30 min x
Karlsruhe KVV.nextbike nextbike 650 ca .30 hybrid 1/30 min x
Land Stadt ÖFVS ÖFVS Art Anzahl
Räder
Anzahl
Stationen Bevölkerung
Räder/
10.000
Einwohner
Stationen/
10.000
Einwohner
Fahrten pro
Jahr
Fahrten pro
Tag pro Rad
Frankreich Paris Vélib' Métropole stationsgebunden 20.000 1.400 10.785.000 19 1,3 39.000.000 5,3
Niederlande Amsterdam OV-fiets stationsgebunden 14.500 300 820.000 177 3,7 5.300.000 1,0
Vereinigtes
Königreich London Santander Cycles stationsgebunden 11.500 750 8.962.000 13 0,8 10.170.000 2,4
Belgien Brüssel Villo! stationsgebunden 5.000 360 1.218.000 41 3,0 1.600.000 0,9
Frankreich Lyon Vélo'v stationsgebunden 5.000 430 2.310.800 22 1,9 15.000.000 8,2
Schweiz Bern Publibike stationsgebunden 2.000 210 113.000 177 18,6 0,0
Dänemark Kopenhagen Bycyklen hybrid 1.860 130 1.400.000 13 0,9 940.000 1,4
Österreich Wien Citybike Wien stationsgebunden 1.500 120 1.897.000 8 0,6 1.000.000 1,8
Deutschland Berlin Nextbike hybrid 5.000 313 3.700.000 14 0,8 881.000 0,5
Deutschland Hamburg
StadtRAD
Hamburg stationsgebunden 2.800 231 1.800.000 16 1,3 3.000.000 2,9
................................ ............................. 3 | Grundlagen öffentlicher Fahrradverleihsysteme
© team red 20
Nachdem diese Systeme wieder u. a. aufgrund von mangelhaftem Service, der „Überflu-
tung“ des öffentlichen Raumes, zu geringer Nachfrage und einer überwiegenden Ableh-
nung der Bevölkerung verschwunden sind, lassen sich seitdem in Weiterentwicklung bzw.
Ergänzung der seit Juni 2019 zulässigen Angebote von E-Tretrollern privatwirtschaftliche
Angebote von Leih-Pedelecs beobachten.
In Tabelle 6 ist eine Gegenüberstellung der Zielsetzungen privater und öffentlicher Fahrrad-
verleihsysteme aufgeführt. Wie bereits in Kap. 3.1 dargestellt, sind ÖFVS als Teil der Da-
seinsvorsorge konzipiert, nicht auf Gewinn ausgerichtet und unterliegen hinsichtlich rele-
vanter Ausgestaltungsaspekte (etwa der räumlichen Abdeckung, der Anzahl der Räder
oder deren Gestaltung) den Vorgaben der beauftragenden Kommune. Ebenso fokussieren
ÖFVS in der Regel stärker auf eine Integration und Abstimmung mit weiteren öffentlichen
Mobilitätsageboten, z. B. über gemeinsame Buchungskanäle oder eine Integration in Mo-
bilstationen. Privatwirtschaftliche Angebote fokussieren hingegen besonders auf den öko-
nomischen Erfolg des Anbieters. Wichtige Erfolgsfaktoren für ÖFVS, z.B. die Darstellung ei-
nes flächendeckenden Angebotes oder einer sozial orientierten Tarifgestaltung, spielen
hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Die Anbieter unterliegen hier keinerlei Weisungen
in Bezug auf deren Serviceangebot durch die jeweilige Kommune.
Marktorientierte Systeme Öffentliche Systeme
Wirtschaftlich Gewinnerzielungsabsicht Nicht profitorientiert
Serviceorientierung Rein orientiert an Kosten-/Nutzen-
rechnung
Gem. gewünschter Vorgaben
Design Hoher Wiedererkennungseffekt der
Marke
Hoher Wiederkennungseffekt der
Stadt bzw. des lokale ÖPNV
Integration ÖPNV Gelegentlich (niederschwellige) In-
tegration
Oftmals gesonderte / gemeinsame
Tarife, zunehmend Integration in
Apps und Mobilitätspunkte
Werbung Oftmals namensgebender Werbe-
partner
Unterschiedlich (mit / ohne Wer-
bung, z. T. nur kommunale Unter-
nehmen)
Räumliche
Abdeckung
Angebot nur dort, wo eine ausrei-
chend hohe Nachfrage vorhanden
Gem. Vorgaben der Stadt
Fahrzeuganzahl
und Ausstattungs-
qualität
Rein orientiert an Kosten-/Nutzen-
rechnung
Gem. Vorgaben der Stadt
Nutzungsentgelte Rein orientiert an Kosten-/Nutzen-
rechnung
Gem. vertraglicher Vorgaben inkl.
Festlegung Tarife für Vorteilskun-
den
Tabelle 6: Zielsetzungen privater und ÖFVS im Vergleich
(eigene Darstellung 2022)
................................ .............................. 4 | Verkehrliche Grundlagen in der Stadt Münster
© team red 21
4. Verkehrliche Grundlagen in der Stadt Münster
4.1 Verkehrliche Ziele der Stadt Münster
Bike-Sharing ist ein wesentliches Element kommunaler Radverkehrsförderung. Die Fahrrad-
stadt Münster hat hierzu eine klare Entscheidung getroffen. Die Einführung eines ÖFVS
wurde am 13.05.2020 vom Rat bzw. Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster mehr-
heitlich beschlossen. Dem Beschluss liegt die im Februar 2020 abgeschlossene „Machbar-
keitsstudie Bike-Sharing-System in Münster“ zugrunde, die Empfehlungen für die Rahmen-
bedingungen eines ÖFVS in Münster ausspricht. Als elementare Daseinsvorsorge in Form
diskriminierungsfreier Mobilitätsoptionen ist das ÖFVS als integrierter Baustein des über-
geordneten Masterplans Mobilität Münster 2035+ zu verstehen.
Das übergeordnete Ziel der Stadt Münster ist die Klimaneutralität. Alle weiteren Ziele ord-
nen sich der Klimaneutralität unter. Demnach lautet auch das übergeordnete verkehrliche
Ziel weitgehende Klimaneutralität im Mobilitätssektor.
Bereits jetzt ist Münster auf dem Weg zu einer klimaneutralen und stadtverträglichen Mo-
bilität. Der Masterplan Mobilität Münster 2035+ als konzeptioneller Rahmen vereint die
einzelnen Konzepte, wie z. B. das Mobilstationskonzept, das integrierte Parkraumkonzept,
die Reaktivierung der Westfälischen Landes-Eisenbahn (WLE) sowie das geplante Bike-Sha-
ring-System, um Münster von einer guten Ausgangssituation in Sachen Mobilität auf den
Weg in Richtung klimaneutrale Mobilität zu bringen.
Das Bike-Sharing-System als eine dieser gezielten Maßnahmen trägt dazu bei, die hohe Le-
bensqualität in der Stadt auch zukünftig zu gewährleisten und einen Beitrag zu einer klima-
neutralen, verkehrssicheren, gesunden und lebenswerten, digitalen, erreichbaren sowie
barrierefreien Stadt zu leisten.
4.2 Warum ein öffentliches Fahrradverleihsystem für Münster?
Die Einrichtung eines ÖFVS in Münster ist ein wichtiger Beitrag, damit die Stadt Münster
deren verkehrspolitische Ziele erreichen kann und die Verkehrswende, hin zu mehr nach-
haltiger und vernetzter Mobilität, durch die Stärkung des Umweltverbundes gelingen kann.
Ein Grundsatzbeschluss für die Einrichtung eines ÖFVS wurde bereits am 13.05.2020 vom
Rat bzw. Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster mehrheitlich beschlossen.
4.2.1 Nutzen öffentlicher Fahrradverleihsysteme
Ein ÖFVS bietet für die Stadt Münster, für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Besu-
chenden der Stadt erhebliche Nutzeneffekte. Die wichtigsten Aspekte werden nachfolgend
dargestellt.
................................ .............................. 4 | Verkehrliche Grundlagen in der Stadt Münster
© team red 22
Ein ÖFVS für Münster…
• unterstützt die Feinverteilung des ÖPNV/SPNV
• ermöglicht intermodalen Mobilitätsketten durch den Umstieg ÖPNV-Fahrrad
• ist eine wichtige Voraussetzung für Mobilstationen, da es den Umstieg auf das Fahr-
rad ermöglicht
• macht damit den ÖPNV in vielen Relationen schneller
• ist flächendeckend und 24/7 verfügbar und hat keine Warte- und Ausfallzeiten
• ist ein praktischer Beitrag zu klimaschonender Mobilität – leise und emissionsfrei
• kann den ÖPNV entlasten und attraktivieren
• kann „Zweit- und Dritträder“, die im öffentlichen Raum stehen, überflüssig machen
• ist für die Nutzenden das preiswerteste Sharing-Angebot
• ist für die Stadt Münster deutlich preiswerter, als das ÖPNV-Angebot im Nahbereich
zu verdichten
• ist besonders für die Stadt Münster – mit Bezug zur Ausprägung von Zielgruppen,
Stadtgröße und Topografie – ein sehr passendes Angebot
• ist in der Planung mit wichtigen Verkehrsprojekten der Stadt Münster eng verknüpft
und stellt damit einen wichtigen Teil der Daseinsvorsorge in den Mobilitätsangeboten der
Stadt Münster dar.
4.2.2 Zentrale Verkehrsprojekte in der Stadt Münster mit wichtigen
Schnittstellen zum öffentlichen Fahrradverleihsystem
Die Einführung eines ÖFVS für die Stadt Münster ist kein solitäres Projekt, sondern stellt
nach der Umsetzung einen integralen Teil der Mobilitätsangebote der Stadt Münster dar.
Aufgrund der starken Vernetzung eines ÖFVS mit wichtigen, verkehrlichen Projekten in
Münster wurden diese auf bereits im Prozess der Konzeptionierung und Planung des ÖFVS
entsprechend berücksichtigt. Folgende Projekte wurden dabei besonders beachtet:
• Masterplan Mobilität Münster 2035+
Dieser beinhaltet u.a. das Ziel, multi- und intermodale Wegeketten zu erleichtern und
so die Erreichbarkeit von Wohn-, Arbeits-, Studien- und Freizeitorten auch ohne ein
eigenes Auto zu verbessern. Ein ÖFVS trägt dazu bei.
• Weiterentwicklung des ÖPNV
Ein ÖFVS kann einen Beitrag zur Entlastung der Innenstadt vom Busverkehr leisten.
Ein ÖFVS kann ebenfalls einen signifikanten Beitrag zur Feinverteilung des ÖPNV ab-
seits der Hauptachsen leisten.
• Mobilstationskonzept für Münster – Qualitätsstandards
Das beschlossene Mobilstationskonzept definiert ein ÖFVS als zentrales Leistungsan-
gebot von Mobilstationen. Daher erscheint für die Umsetzung der Mobilstationen ein
ÖFVS ein eminent wichtiger Erfolgsfaktor zu sein.
................................ .............................. 4 | Verkehrliche Grundlagen in der Stadt Münster
© team red 23
• Standortkonzept Mobilstationen
Mobilstationen benötigen Sharing-Angebote, insbesondere Sharing-Angebote für
Fahrräder. Standorte von Mobilstationen und Verleihpunkte eines ÖFVS bedingen sich
dabei gegenseitig. Die hierfür benötigten Flächen sollten durch Mobilstationen und
ein ÖFVS gleichermaßen genutzt werden.
• Fahrradnetz 2.0
Verleihpunkte eines ÖFVS werden an das geplante Radnetz 2.0. möglichst direkt ange-
schlossen sein. Dies stellt sicher, dass die Verleihpunkte für das ÖFVS in Münster an
wichtigen Achsen des Radverkehrsnetzes in Münster angeschlossen sind.
Das vorliegende Konzept berücksichtigt die Schnittstellen zu den aufgeführten Projekten
und unterstützt durch die Eigenschaften eines ÖFVS den Erfolg der Umsetzung der be-
schriebenen Projekte.
Das hier beschriebene Konzept für ein ÖFVS in Münster wurde durch den Wissenschaftli-
chen Beirat des Masterplan Mobilität Münster 2035+ geprüft und bewertet.
4.2.3 Bewertung durch den Wissenschaftlichen Beirat –
Auszüge Ergebnisvermerk der Sitzung vom 11.10.2022
Das vorliegende Konzept für ein ÖFVS für Münster wurde durch den Wissenschaftlichen
Beirat des Masterplan Mobilität Münster 2035+ in der Sitzung vom 11.10.2022 behandelt.
Neben einigen inhaltlichen Hinweisen, die in der Folge durch die Gutachter bearbeitet
wurden, erfolgte auch eine Gesamteinschätzung zum Vorhaben eines ÖFVS für Münster in
der dargestellten Form. Nachfolgend sind einige Auszüge aus dem Ergebnisvermerk der
Besprechung dargelegt:
„…ein eigenes öffentliches FVS für Münster wird ausdrücklich begrüßt...“
„…dies ist für den Anspruch einer Fahrradstadt auch eine Frage von „Marke und
Branding“. Das ÖFVS bereichert und behindert nicht (multimodale) Verkehrsangebote.
Hohe Kostentransparenz von Anbeginn verbunden mit dem klaren Qualitätsanspruch
für das Münsteraner ÖFVS – auch in Hinblick auf Verfügbarkeit der Räder - herstellen…“
„…die gewählten Kennzahlen (Anmerkung: Zahl Räder und Verleihpunkte) erscheinen –
was positiv gesehen wird – im Vergleich zu bestehenden ÖFVS als ambitioniert…“
„…die Einbeziehung der Studierenden wird als sehr sinnvoll gewertet und diese sollten
unbedingt im System als Zielgruppe berücksichtigt werden. Es wird keine Überschnei-
dung mit dem Angebot von Swapfiets gesehen...“
„…Zum Beispiel sollte das Erfordernis der Feinverteilung im Zusammenhang der Da-
seinsvorsorge thematisiert werden sowie die Verknüpfung m. d. Mobilstationen,
was z. B. für Pendler:innen die Mitnahme eines Rades im ÖPNV erübrigt...“
................................ .............................. 4 | Verkehrliche Grundlagen in der Stadt Münster
© team red 24
4.2.4 Zwischenfazit
Die Beantwortung der Frage, ob ein ÖFVS in der hier vorgestellten Form als sinnvoll und
erforderlich für die Stadt Münster angesehen wird, führt zu folgender Gesamtbeurteilung:
• Ein öffentliches Fahrradverleihsystem in Münster ist als Teil der Daseinsvorsorge anzu-
sehen
• Ein öffentliches Fahrradverleihsystem in Münster kann wichtige, verkehrliche Funktio-
nen in der Stadt übernehmen und die klimaschonende Mobilität in Münster nachhal-
tig fördern
• Die Stadt Münster ist aufgrund ihrer Struktur, der Fahrradaffinität und der Breite der
Zielgruppen als Standort für ein ÖFVS geeignet
• Das Angebot eines ÖFVS in Münster stellt das preiswerteste Sharing-Angebot für die
Nutzenden dar
• Für die Umsetzung wichtiger verkehrlicher Projekte in Münster, z.B. Mobilstationen,
ist die Realisierung eines ÖFVS ein Erfolgsfaktor
• Der Wissenschaftliche Beirat des Masterplan Mobilität Münster 2035+ hat das vorlie-
gende Konzept begutachtet und begrüßt
4.3 Relevante Projekte mit Schnittstellen zum öffentlichen
Fahrradverleihsystem
Ein ÖFVS bildet einen integralen Teil der Mobilitätangebote des Umweltverbundes und der
mobilitätsbezogenen Daseinsvorsorge. Dies hat zur Folge, dass ein ÖFVS nicht solitär ge-
plant und betrachtet werden sollte. In den meisten Fällen besitzt es intensive Schnittstellen
zu Aktivitäten der strategischen und operativen Mobilitätsplanung. Vor diesem Hinter-
grund sollten in Münster insbesondere die folgenden Themenbereiche bei der weiteren
Planung und Realisierung eines ÖFVS besondere Beachtung finden:
• Mobilstationen
• ÖPNV
• Rad- und Fußverkehr
• Mikromobilitätsangebote
• Mobilitätsmanagement
• Radlogistik
Auch Projekte der Stadt- oder Quartiersentwicklung können bedeutende Wirkungen auf
ein ÖFVS haben bzw. dessen Planung beeinflussen.
Konzept Mobilstationen
Das sich derzeit in Erarbeitung befindliche Mobilstationskonzept ist das Projekt mit den
größten Schnittstellen zum ÖFVS. In einem zweistufigen Verfahren erarbeitet hier die Stadt
Münster derzeit ein Mobilstationskonzept, für das zunächst im Jahr 2021 das „Mobilstati-
onskonzept der Stadt Münster – Teil A: Qualitätsstandards“ vorgelegt und politisch be-
schlossen wurde. Im Frühjahr 2022 (zeitlich nach der Beauftragung der vorliegenden Ver-
tiefungsstudie) wurde ein externes Gutachterbüro mit der Erarbeitung des „Mobilstations-
konzepts der Stadt Münster – Teil B: Standortkonzept“ beauftragt.
................................ .............................. 4 | Verkehrliche Grundlagen in der Stadt Münster
© team red 25
Das geplante ÖFVS ist ebenso wie die angedachten Mobilstationen als integrativer Be-
standteil der Daseinsvorsorge im ÖPNV zu betrachten, sowohl was den Stadtbusverkehr als
auch was SPNV-Haltepunkte anbelangt. Insofern sind Bike-Sharing und Mobilstationen
auch integriert zu denken, um ein nachhaltiges, intermodales Verkehrsangebot für die Nut-
zenden vorzuhalten, das den Umstieg vom Auto auf den Umweltverbund fördert. Eine
enge räumliche Vernetzung von Mobilstationen und Bike-Sharing hat direkten Einfluss auf
die Attraktivität der Angebote für die Nutzenden und das Potenzial, das Mobilstationen
und Bike-Sharing für eine nachhaltige Verkehrsplanung generieren können (s. hierzu auch
Kap. 5.4.3.).
Kataster Potenzialflächen
Die Stadtwerke Münster erarbeiten derzeit ein Kataster der Potenzialflächen im Stadtge-
biet. Bei der Planung des ÖFVS wurde der zum Planungsstand verfügbare Arbeitsstand des
Projektes berücksichtigt. Die Bedeutung der verfügbaren Potenzialflächen, u.a. für Mikro-
mobilitätsangebote, im Stadtgebiet wird aber insbesondere in der Umsetzungsphase der
Verleihpunkte eine wichtige Rolle spielen. Anzustreben ist, insbesondere verfügbare Stand-
orte innerhalb des Promenadenrings bereits im Vergabeverfahren zu benennen, so dass
hier nach erfolgter Vergabe ein Start des Systems ohne zeitliche Verzögerungen erfolgen
kann.
ÖPNV-Netz
Die geplanten Hochleistungsachsen im ÖPNV sind mit Blick auf Verknüpfungspunkte zum
ÖFVS von Bedeutung. Diese haben zum Ziel, die Hierarchie der Stadtbuslinien zu stärken,
indem auf den nachfragestarken Hauptachsen ein Hochleistungssystem (Metrobussystem)
u.a. mit höherer Taktfolge und Reisegeschwindigkeit auf möglichst eigenen Fahrwegen
etabliert wird. Bei der Anbindung dieses Hochleistungssystems in die Fläche wird dem
ÖFVS in Kombination mit den Mobilstationen eine zentrale Aufgabe zuteil (Abwicklung der
ersten und letzten Meile).
Ebenfalls große Schnittstellen erzeugt die geplante Reaktivierung der Strecke der Westfäli-
schen Landeseisenbahn (WLE) zwischen dem Hauptbahnhof Münster und Sendenhorst als
erste S-Bahn-Linie des Zielkonzepts „S-Bahn-Münsterland“. Die bereits festgelegten fünf
Haltepunkte auf Münsteraner Stadtgebiet Halle Münsterland, Loddenheide, Gremmen-
dorf, Angelmodde und Wolbeck werden bei der Konzeption des ÖFVS berücksichtigt.
Fahrradnetz
Das derzeit in Erarbeitung befindliche Fahrradnetz 2.0 für Münster hat zum Ziel, die kon-
zeptionelle Grundlage für ein lückenloses, systematisches und hierarchisches Fahrradnetz
zu schaffen. Dabei steht nicht der einzelne Radweg im Fokus, sondern das Fahrradnetz als
Ganzes, welches zwischen Velo-, Haupt- und Basisrouten unterscheidet und entspre-
chende Qualitätsstandards vorsieht. Ein erster Netzentwurf des hierarchischen Fahrradnet-
zes wurde im Rahmen der Stationsplanung und bei der Festlegung der Flexstraßen berück-
sichtigt.
Parkraumkonzept
Weitere Schnittstellen finden sich beim integrierten Parkraumkonzept, welches ebenfalls
zurzeit erarbeitet wird. Hierbei wird das Ziel verfolgt, den öffentlichen (Park-)Raum in Wert
................................ .............................. 4 | Verkehrliche Grundlagen in der Stadt Münster
© team red 26
zu setzen, indem Kfz-Stellplätze systematisch bewirtschaftet sowie deutlich reduziert wer-
den zugunsten nachhaltiger Nutzungen, z. B. als Bike-Sharing-Station und Fahrradabstell-
anlagen. Aufgrund der unterschiedlich weit fortgeschrittenen Arbeitsstände lassen sich die
Konzepte zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht miteinander abgleichen.
Wohnbaulandprogramm
Ebenso wurde das Wohnbaulandprogramm sowie die Konversionsflächen der ehemaligen
Oxford- bzw. York-Kaserne in die Konzeption miteinbezogen. Bei der erfolgten Grobkonzep-
tion des ÖFVS wird durch die Definition des vorgeschlagenen Angebotszonen und der Ver-
leihpunkte sichergestellt, dass wichtige Vorhaben des Wohnungsbaus und der Stadtent-
wicklung entsprechend berücksichtigt werden und künftig dort tätige oder wohnende Per-
sonen Zugang zum ÖFVS haben. Bei der finalen Festlegung der Angebotszonen und Stand-
orte sollten sowohl die Anforderungen aus dem Wohnbaulandprogramm als auch die In-
tegration der dort vorgeschlagenen Mobilstationen mit integriert werden.
4.4 Mikromobilitätsangebote in der Stadt Münster
In den letzten Jahren hat sich in Münster eine größere Zahl an privaten Mikromobilitätsan-
geboten entwickelt, die teilweise im Wettbewerb zum ÖFVS stehen. Eine Übersicht der bei
der Erstellung des Gutachtens aktiven Anbieter und wichtiger Kennzahlen bietet Tabelle 26
auf S. 90 im Anhang. Die Anbieter haben in Bezug auf Sharing-Lösungen im Bereich Fahrrä-
der, Pedelecs, E-Scooter, Tretroller und (E)-Lastenräder das Dienstleistungsangebot in
Münster ergänzt. Die Größe der Fahrzeugflotten der Anbieter befinden sich im drei- bis
vierstelligen Bereich. Bei den meisten Angeboten handelt es sich um stationslose Systeme.
Mit Rädern und Pedelecs des Anbieters „Swapfiets“ ist in Münster ein weiteres Angebot
für Räder verfügbar. Im Gegensatz zu den o.g. Anbietern bietet Swapfiets ein Leasingmo-
dell für Fahrräder und Pedelecs an, dass auch den regelmäßigen Service einschließt.
Swapfiets wendet sich dabei an Menschen, die über einen längeren Zeitraum ein Fahrrad
oder Pedelec mit persönlicher Zuordnung nutzen, aber nicht besitzen wollen. Insofern un-
terscheidet sich die Zielgruppe der durch die Angebote von Swapfiets angesprochenen
Menschen deutlich von der Zielgruppe der Spontannutzenden mit vorrangig „Punkt-zu-
Punkt-Verbindungen“, an die sich ein ÖFVS und die weiteren Mikromobilitätsanbieter wen-
den.
Die Zahl der Anbieter von E-Scootern und Pedelecs in Münster ist in Bezug auf die Zahl der
Einwohner der Stadt vergleichsweise groß. In diesem Geschäftsbereich ist allerdings – wie
in der Vergangenheit auch bereits in den Bereichen CarSharing und private Fahrradverleih-
systeme – mit einer Marktkonsolidierung zu rechnen, da renditestarke Geschäftsmodelle
in diesem Marktumfeld schwierig zu realisieren sind.
Die Preisstellung der meisten Wettbewerbsangebote wirkt im Vergleich mit den Tarifen
von ÖFVS sehr ambitioniert. Für die Nutzung dieser Angebote wird zumeist ein Betrag je
Minute fällig, zuzüglich einer Basisgebühr je Verleihvorgang. In Summe sind die am Markt
eingeführten Wettbewerbsangebote deutlich kostenintensiver als die Angebote eines
ÖFVS. Die folgende Tabelle zeigt am Beispiel Berlin u.a., welche Kosten im Rahmen eines
Leihvorgangs bei einer 30-minütigen bzw. 60-minütigen Leihe entstehen:
................................ .............................. 4 | Verkehrliche Grundlagen in der Stadt Münster
© team red 27
Tabelle 7: Kostenvergleich Fahrradverleihsysteme versus Mikromobilitätsangebote
(eigene Recherchen, Stand 11/2021, *inkl. einmalige Grundgebühr von 1 €)
....................... 5 | Herleitung der Systemart und -größe für ein öffentliches Fahrradverleihsystem in Münster
© team red 28
5. Herleitung der Systemart und -größe für ein
öffentliches Fahrradverleihsystem in Münster
5.1 Ermittlung einer sinnvollen Systemgröße
Aus der dem Grundsatzbeschluss der zugrundeliegenden Machbarkeitsstudie wurde ein
hybrides System mit rund 300 Stationen und zwischen 2.500 und 5.000 Rädern empfohlen.
Damit wäre Münster sowohl nach absoluten Zahlen als auch gemessen an der Bevölkerung
das größte System in Deutschland.
Im Zuge der vorliegenden Vertiefungsstudie war es Aufgabe, den Ansatz der Machbarkeits-
studie zu validieren und einen eigenen Ansatz gegenüberzustellen. Neben der Sicherstel-
lung der Zugänglichkeit des Systems für die Münsteraner Bevölkerung ist die Ermittlung ei-
ner sinnvollen Systemgröße auch mit Blick auf Pendelnde, Auszubildende bzw. Studierende
und Besuchende sowie die dauerhafte Kostenbelastung der Stadt Münster durch das ÖFVS
relevant.
Grundsätzlich ist dabei bei vergleichbaren Rahmenbedingungen und Servicelevels davon
auszugehen, dass die durch die Stadt Münster zu tragende Kostenbelastung durch den Be-
trieb des ÖFVS mit der Größe des Systems, d.h. mit der Zahl der Verleihräder und Verleih-
punkte, deutlich zunimmt. Vor diesem Hintergrund sollte die Größe eines ÖFVS so gewählt
werden, dass einerseits der verkehrliche Nutzen im Sinne einer Daseinsvorsorge als integ-
rativer Bestandteil der ÖPNV sowie als Angebot zur letzten Meile erzielt wird, andererseits
aber die erforderlichen kommunalen Zuschüsse so gering wie möglich gehalten werden
können.
Die Herleitung der unsererseits empfohlenen Systemgröße erfolgt dabei über zwei vonei-
nander unabhängige Verfahren. Dabei handelt es sich um den Abgleich mit Angebotsdich-
ten vorhandener ÖFVS in Innenstadtbereichen sowie um eine Suchraumanalyse, die auf
Grundlage relevanter geografisch verorteter Kenngrößen wie etwa Bevölkerungsdichte,
universitäre Einrichtungen, vorhandene oder geplante ÖPNV-Linien und Radwege, POIs,
Nahversorgungsangebote etc. die mögliche Nachfrage für die Nutzung eines ÖFVS prog-
nostiziert. Die sich daraus ergebene Systemgröße wurde zudem mit Größenordnungen vor-
handener ÖFVS deutscher Städte und unter Berücksichtigung der universitären Einrichtun-
gen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) abgeglichen.
5.1.1 Abgleich mit Angebotsdichten öffentlicher Fahrradverleihsysteme
in Innenstadtbereichen
Hierzu wurden zunächst die Stationsdichten von Städten von eingeführten ÖFVS in
Deutschland ermittelt. Hierbei wurde zwischen den zentralen Innenstadtbereichen und er-
weiterten Innenstadtbereichen unterschieden. Aus der Division der Zahl der jeweiligen Flä-
che durch die Zahl der in diesem Gebiet lokalisierten Stationen ergab sich die jeweilige Sta-
tionsdichte (s. Bsp. Abbildung 1). Im Durchschnitt der untersuchten Städte ergaben sich
aus dieser Untersuchung für zentrale Innenstadtbereite eine mittlere Stationsdichte von
4,1 Stationen pro km² und für erweiterte Innenstadtbereiche eine mittlere Stationsdichte
von 2,1 Stationen pro km².
....................... 5 | Herleitung der Systemart und -größe für ein öffentliches Fahrradverleihsystem in Münster
© team red 29
Abbildung 1: Mittlere Stationsdichten (eigene Darstellung 2022: Beispiel Mainz)
Zur Herleitung einer sinnvollen Anzahl an Stationen im Innenstadtbereich von Münster
wurden diese Kennzahlen übertragen. Im Münster umfasst das von der Promenade um-
schlossene Gebiet ca. 1,3km² und das durch den zweiten Tangentenring eingeschlossene
Gebiet ca. 7,5 km² (siehe Abbildung 2). Die Übertragung der ermittelten Kennzahlen aus
vergleichbaren Städten ergibt rechnerisch
• 5,3 Stationen im Bereich innerhalb der Promenade und
• 15,2 Stationen für den Bereich innerhalb des zweiten Tangentenrings.
Damit ergeben sich für den Münsteraner Innenstadtbereich eine Anzahl von ca. 20 Statio-
nen als Richtgröße für die Stationsplanung. Bei einer durchschnittlichen Zahl von ca. 10 Rä-
dern je Station würden für den beschriebenen Stadtraum ca. 200 – 300 Leihräder oder Pe-
delecs zur Verfügung stehen.
....................... 5 | Herleitung der Systemart und -größe für ein öffentliches Fahrradverleihsystem in Münster
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Abbildung 2: Flächen Innenstadtbereiche Münster
(eigene Darstellung 2022, größere Karte im Querformat im Anhang)
5.1.2 Ableitung aus der Suchraumanalyse
Als zweiter Ansatz erfolgte die Ermittlung von Nutzungspotenzialen. Hierzu wurde eine
Suchraumanalyse durchgeführt. Bei dieser wurden verschiedene räumliche Daten aufbe-
reitet, die Rückschlüsse auf die örtliche Eignung für Verleihpunkte eines ÖFVS erlauben.
Die Suchraumanalyse umfasst dabei die in Abbildung 3 dargestellten Arbeitsschritte.
Abbildung 3: Inhalte der Suchraumanalyse (eigene Darstellung 2022)
Der erste Schritt der Suchraumanalyse umfasst die Erhebung und Aufbereitung von geore-
ferenzierten Eingangsdaten, die eine räumliche Abschätzung der zu erwartenden Nach-
frage ermöglichen. Dazu gehörten z. B. folgende Daten:
Datenerfassung und -
Verdichtung
Potenziale je
Sucheinheit
Ableitung
Bediengebiete
und Standorte
Feinplanung
vor Ort
Erhebung von
verfügbaren geo-
referenzierten
Eingangsdaten,
Berechnung
Indexwerte für die
zu erwartende
Nachfrage
Festlegung eines
geeigneten
Suchrasters (z. B.
1km² oder
Suchradien)
Darstellung der
Indexwerte je
Sucheinheit
Ableitung von
Bediengebieten und
potenzieller
Standorte inkl.
Abschätzung der
erforderlichen
Anzahl an Rädern
und Stationen im
Sinne eines
Grobkonzepts
Kleinteilige
Standortfestlegung
unter Berücksichti-
gung verfügbarer
Flächen unter
Beteiligung der
Träger öffentlicher
Belange
Feinplanung der
Ausstattung und
Gestaltung
....................... 5 | Herleitung der Systemart und -größe für ein öffentliches Fahrradverleihsystem in Münster
© team red 31
• Einsteigerzahlen an ÖV-Haltestellen
• Bevölkerungsdichte (1000m-Raster des Zensus)
• Radwegenetz (Hauptrouten des hierarchischen Fahrradnetz 2.0)
• Relevante Ziele, z. B. touristische Ziele, POI (= Points of interest), Bildungseinrichtun-
gen, Standorte Einzelhandel, Wochenmärkte
• Relevante Arbeitgeber mit Zahl der Beschäftigten
• Standorte Hochschulen und Siedlungsschwerpunkte Studierende
• Größere, geplante Vorhaben zur Stadtentwicklung einschl. Wohnbaulandprogramm
Auf Grundlage dieser Eingangsdaten wird in einem zweiten Schritt mit einem bei team red
entwickelten Verfahren die Eignung in Form eines 1km²-Rasters räumlich abgebildet (s. Ab-
bildung 4).
Abbildung 4: Räumliche Potenzialabschätzung für ein ÖFVS in Münster
(eigene Darstellung 2022, größere Karte im Querformat im Anhang)
Im dritten Schritt erfolgt auf der Basis der abgeschätzten Nutzungspotenziale die Ableitung
geeigneter Bediengebiete für ein künftiges ÖFVS in Münster und hierauf aufbauend zu-
nächst die Abschätzung einer geeigneten Systemgröße. Die orientierende Schätzung der
Zahl sinnvoller Verleihpunkte und Verleihräder umfasst rund 150 Stationen und ca. 1.200
Räder.
Die in. Kap. 5.4 dargestellte weiterführende Verortung möglicher Bediengebiete und Stati-
onsstandorte stellt ein Grobkonzept dar. Nicht Gegenstand der Suchraumanalyse und des
vorliegenden Gutachtens ist die Feinplanung vor Ort, die unter Berücksichtigung verfügba-
rer Flächen und unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie des in der zu erfol-
genden Ausschreibung ausgewählten Betreibers des Systems detailliert Standorte, Stati-
onsgrößen, Bediengebiete sowie die vorgesehenen Flexzonen und Flexstraßen zum Inhalt
hat.
....................... 5 | Herleitung der Systemart und -größe für ein öffentliches Fahrradverleihsystem in Münster
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Die dargestellte Größenordnung wird, auch im direkten Vergleich zu ÖFVS anderer promi-
nenter Fahrrad- und Großstädte (s. u.), als gute Ausgangsbasis für einen zuverlässigen Be-
trieb des Systems in Münster erachtet, ohne dass ein Überangebot an Rädern und Statio-
nen mit folgenden negativen Konsequenzen geschaffen wird:
• Erhöhte Betriebs- und Investitionskosten für nicht erforderliche Räder
• Überhöhte Inanspruchnahme knappen öffentlichen Raums durch ein öffentliches Sys-
tem mit negativen Rückwirkungen auf das Image öffentlicher Institutionen
(insbesondere der Stadtwerke)
Grundsätzlich kann das System über die vorgeschlagene Zahl an Rädern und Stationen bei
steigender Nachfrage ausgebaut werden. Ein Rückbau des Angebotes bei fehlender Nach-
frage (bei 5000 Rädern lt. Machbarkeitsstudie zu erwarten) wäre sowohl finanziell als auch
hinsichtlich der Außendarstellung nicht empfehlenswert.
5.1.3 Abgleich der Größenordnungen öffentlicher Fahrradverleihsys-
teme in deutschen Städten
Mit einer Zahl von ca. 1.200 Leihrädern würde ein ÖFVS für Münster eine ähnliche Größe
aufweisen, wie die Systeme der Städte Stuttgart, Nürnberg, Mainz oder Leipzig (s. Tabelle 4
aus Seite 19). Bei dem Vergleich weiterer Kennzahlen dieser Städte (u.a. Zahl Einwohner,
Flächengröße verdichteter Innenstadtbereiche) mit denen von Münster ist die vorgeschla-
gene Zahl der Räder für die Stadt Münster als gut dimensioniert anzusehen.
Auch der Vergleich mit in strukturell vergleichbaren Städten wie Freiburg und Karlsruhe
vorhandenen ÖFVS macht deutlich, dass die vorgeschlagene Systemgröße für die Stadt
Münster solide sowie bedarfs- und nachfrageorientiert bemessen ist.
Sollte sich in der Umsetzungsphase herausstellen, dass die Nachfrage größer ist als mit
dem hier beschriebenen System zu befriedigen, ist eine Ausweitung der Zahl der Räder
und Stationen jederzeit und problemlos möglich. Eine nachträgliche Verkleinerung eines
bestehenden Systems führt hingegen in der Regel zu deutlich größeren Problemen hin-
sichtlich Rechtfertigung und Akzeptanz.
5.1.4 Detailbetrachtung der Zielgruppe der Studierenden
Studierende stellen eine wichtige Zielgruppe für ÖFVS dar. Dies ist zum einen begründet in
der hohen Fahrradaffinität von Studierenden, den geringen frei verfügbaren finanziellen
Mitteln und dem hohen Mobilitätsbedürfnis während der Vorlesungszeit, etwa bei häufi-
gen Ortswechseln zwischen unterschiedlichen Hochschulgebäuden.
In Hochschulstädten stellen Studierende zudem oftmals einen hohen Bevölkerungsanteil
dar, der sich zudem zentral über die Hochschulen bzw. die Studierendenvertretungen gut
ansprechen lässt. Hierdurch kann einerseits die oftmals sehr große Zielgruppe als Nutzer
für das System gewonnen werden. Dies gilt insbesondere für Münster mit seinen rd.
65.0000 Studierenden. Denn dies sorgt einerseits für eine wichtige Grundauslastung und
somit Grundfinanzierung des Systems sowie andererseits durch die umfangreiche Nutzung
des Systems durch Studierende für eine gute Sichtbarkeit des dann aktiv genutzten Sys-
....................... 5 | Herleitung der Systemart und -größe für ein öffentliches Fahrradverleihsystem in Münster
© team red 33
tems im Stadtbild. Für die Studierenden ermöglicht ein durch eine gesonderte Vereinba-
rung mitfinanziertes ÖFVS im Gegenzug eine kostengünstige Mobilitätsoption im gesamten
Stadtgebiet.
Nicht zuletzt ergibt sich über Studierende ein großes Potenzial zur Reduktion von im Stra-
ßenbild abgestellten Rädern. Das betrifft dabei sowohl aktiv genutzte Räder als auch nach
einem Defekt bzw. durch Studienende in der Stadt zurückgelassene sog. „Fahrradleichen“.
5.1.4.1. Vergleichsbeispiele zu Bedarfen und Standortplanung
Zur Prognostizierung der zu erwartenden Nachfrage eines möglichen ÖFVS in Münster
wurden im Rahmen der vorliegenden Vertiefungsstudie Hintergrundgespräche mit Vertre-
terinnen aus Städten geführt, die zum einen bereits über ein eingeführtes ÖFVS verfügen
und in denen zum anderen eine große Zahl Studierender vorhanden ist. Dabei handelte es
sich um folgende Städte und zugehörige Ansprechpartnerinnen:
• Stadt Freiburg – Frau Luisa Stenmans
• Stadtwerke Mainz – Frau Tina Smolders
• Stadt Bielefeld – Frau Jana Wöhrmann
Aus den Gesprächen konnten folgende Erkenntnisse gewonnen werden:
Nutzung ÖFVS durch Studierende
Die Nutzung des ÖFVS durch Studierende ist in allen befragten Kommunen von zentraler
Bedeutung für den Erfolg des ÖFVS. Studierende nutzen das System überproportional im
Vergleich zum Bevölkerungsanteil. Zum Beispiel machen Studierende – ebenso wie in
Münster – ca. 1/5 der Bevölkerung in Freiburg und Mainz aus, die Nutzungsanteile des
ÖFVS liegen aber bei ca. 50 %.
Infrastrukturausstattung von Hochschulstandorten
Die Nutzung des ÖFVS durch Studierende ist nicht auf Stationsstandorte an den Hochschu-
len beschränkt. Vielmehr nutzen Studierende das ÖFVS im gesamten Stadtgebiet und v.a.
in den Abendstunden und am Wochenende. Zudem wird ein gehobener Bedarf zur Versor-
gung von Hochschulstandorten mit Stationen dann für sinnvoll erachtet, wenn viel Pendel-
verkehr zwischen verschiedenen Hochschulstandorten zu erwarten ist. Dies trifft gerade
auf Münster zu, da die Institute und Einrichtungen der verschiedenen Hochschulen dezent-
ral im Stadtgebiet verteilt sind und darüber hinaus häufig nicht im Bereich der bevorzugten
Wohnlagen Studierender liegen.
Vorzugskonditionen für Studierende
Alle befragten Kommunen haben Vereinbarungen mit den lokalen Hochschulen. Die Band-
breite reicht dabei von 1,50 €/Studierende(r) pro Semester bis 5 €/Studierende(r) pro Se-
mester (Mainz). Dafür erhalten die Studierenden Vergünstigungen, die in der Regel 30 Frei-
minuten pro Fahrt umfassen (Ausnahme Mainz: Vergünstigung pro 60 Minuten um 0,25 €).
Verhandlungen mit den Hochschulen bzw. Asten werden zum Teil als schwierig beschrie-
ben und sind frühzeitig zu führen. Eine Alternative kann eine eigene Abgabe sein, die per
....................... 5 | Herleitung der Systemart und -größe für ein öffentliches Fahrradverleihsystem in Münster
© team red 34
Kooperationsvertrag zwischen der Stadt bzw. den Stadtwerken/dem Betreiber sowie den
einzelnen Hochschulen geregelt wird.
5.1.4.2. Zwischenfazit Standortplanung / Bedarf Studierende
Die Verprobung der Standorte mittels Erreichbarkeitsanalyse und dem Abgleich mit den
Erfahrungen anderer Systeme an Hochschulstandorten bestätigt, dass das vorliegende
Grundkonzept die zu erwartenden Bedürfnisse vollständig abdeckt.
Aufgrund der räumlichen Verteilung der Hochschulstandorte in Münster wird von einem
hohen Bedarf durch Studierende ausgegangen, wozu die geplanten Stationen im Hoch-
schulbereich ausreichend groß auszugestalten sind. Es sollte jedoch nicht allein auf Hoch-
schulstandorte fokussiert werden, da insbesondere durch Studierende auch eine Nutzung
für weitere Wegezwecke zu erwarten ist.
Verhandlungen mit den Hochschulen sollten frühzeitig erfolgen, so dass nach Möglichkeit
bereits für das Ausschreibungsverfahren Vorvereinbarungen vorliegen.
Gemessen am zu erwartenden Nutzungsanteil durch Studierende wird ein Finanzierungs-
anteil je Semester im Bereich zwischen 2,50 € und 3,50 € je Studierende(r) und Semester
empfohlen.
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5.2 Münsterspezifische Anforderungen
5.2.1 Räumliche Herausforderungen im Stadtgebiet
Münster ist gekennzeichnet durch sehr unterschiedliche stadträumliche Strukturen mit ei-
nerseits dem Kernstadtbereich mit hoher Siedlungsdichte und Hochschulstandorten, sub-
urbanen „Vororten“ bis hin zu ländlichen Strukturen mit geringer Siedlungsdichte und grö-
ßeren unbesiedelten Flächen (s. Abbildung 5). Dies stellt eine besondere Herausforderung
zur Umsetzung der durch den Rat beschlossenen Vorgabe, ein ÖFVS „im gesamten Stadt-
gebiet“ anzubieten dar.
Abbildung 5: Bevölkerungsdichte im Stadtgebiet
(eigene Darstellung 2022, größere Karte im Querformat im Anhang)
Förderlich für ein ÖFVS in Münster ist hingegen die insgesamt sehr flache Topografie.
5.2.2 Räumliche Einschränkungen im Innenstadtbereich
Im Innenstadtbereich sind diverse Restriktionen für ein ÖFVS gegeben:
• Der historische Baubestand mit z. T. engen Straßenquerschnitten erfordert eine sen-
sible Implementierung eine ÖFVS, mit der einer „Verschandelung“ des Stadtbildes
entgegengewirkt wird
• Bestehende Flächenkonkurrenz insbesondere auch im ruhenden Verkehr. Dies um-
fasst neben Pkw-Stellplätzen auch Fahrzeuge der Mikromobilität und hierbei neben
Fahrrädern im Privatbesitz zunehmend auch E-Tretroller und Leih-Pedelecs.
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© team red 36
5.2.3 Ausgangslage mit Münster als „Fahrradhauptstadt Deutschlands“
Münster ist aufgrund des bereits heute hohen Anteils des Radverkehrs am Modal Split
bundesweit als Fahrradstadt bekannt. Schon heute werden 43,5 % (2019) der Wege in
Münster mit dem Fahrrad zurückgelegt6.
Im Gegensatz zu anderen Städten, in denen die Errichtung eines ÖFVS mit der Zielsetzung
der Radverkehrsförderung einhergeht, ist in Münster die „Leeze“ (für Fahrrad) bereits all-
gegenwärtig sowie stadtbildprägend. Primäre Zielsetzungen sind somit die integrierte Ver-
knüpfung mit dem ÖPNV und dessen Attraktivierung durch eine bessere Abdeckung der
sog. „letzten Meile“, eine Reduktion des Fahrradbestandes im ruhenden Verkehr und ggf.
der Ersatz des Zweit- oder Erstrades.
Dies erfordert einerseits, dass das ÖFVS sowohl an Verknüpfungspunkten mit dem ÖPNV
zu positionieren ist (s. u. a. paralleles Projekt Mobilstationen, Kap. 4.3), darüber hinaus je-
doch auch Gebiete abdecken muss, die keinen ÖPNV-Anschluss in unmittelbarer Nähe ha-
ben. Zum anderen ist das ÖFVS qualitativ sehr hochwertig (sowohl hinsichtlich der Qualität
der Räder, aber insbesondere hinsichtlich einer niedrigen Zugangshürde und hohen Er-
reichbarkeit) zu gestalten, um erfolgreich private Räder im ruhenden Verkehr zu substituie-
ren.
5.2.4 Ausgangslange mit Münster als Hochschulstandort
Mit insgesamt ca. 65.000 Studierenden, davon rund 45.000 allein an der Westfälischen
Wilhelms-Universität Münster (WWU) liegt die Zahl der Studierenden in etwa doppelt so
hoch wie in vergleichbaren Städten wie Freiburg, Mainz oder Bremen. Zudem verfügt die
WWU über eine Vielzahl an Standorten im Stadtgebiet, die häufige Transfers erfordern.
Das zu errichtende ÖFVS sollte dem durch eine ausreichende Zahl von Stationen in ausrei-
chender Größe in unmittelbarer Nähe der Einrichtungen der WWU Münster als auch an
Standorten der übrigen Hochschulen (z. B. FH Münster ca. 15.000 Studierende, Katholische
Hochschule ca. 1.000 Studierende) Rechnung tragen. Zudem sollte das ÖFVS-Angebot hier
klar strukturiert sein, um sowohl für die Nutzenden als auch für den Service die Prozesse
möglichst verlässlich gestalten zu können.
6 Quelle: https://www.stadt-muenster.de/verkehrsplanung/verkehr-in-zahlen.html
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5.3 Ableitung der Systemart und der Art der Räder
5.3.1 Systemart und Geschäftsgebiet
Aufgrund der in Kap. 5.1 abgeleiteten Grundlagen und der in Kap. 5.2 dargestellten müns-
terspezifischen Anforderungen wird ein hybrides System empfohlen. Folgendes Grundkon-
zept für ein hybrides ÖFVS wird vorgeschlagen:
• Innenstadtbereiche und Hochschulstandorte: Ausschließlich stationsbasiertes System:
Entleihe und Rückgabe ist ausschließlich an definierten Stationen möglich
• An die Innenstadt angrenzende Stadtbereiche sowie Hiltrup: Stationsbasiert mit Flex-
Straßen und ergänzenden Flex-Zonen: Die Rückgabe ist kostenfrei an Stationen sowie
in definierten Straßenzügen möglich. Gegen Aufpreis kann zudem in der Flexzone ein
Mietvorgang beendet werden.
• Äußere Stadtbereiche: Stationsbasiert mit Flex-Straßen: Die Rückgabe ist kostenfrei an
Stationen sowie in definierten Straßenzügen möglich.
Die Zonierung wurde auf Grundlage der Suchraumanalyse vorgenommen. Die Einteilung
kann der folgenden Abbildung 6 entnommen werden:
Abbildung 6: Vorgeschlagene Zonierung für das ÖFVS
(eigene Darstellung 2022, größere Karte im Querformat im Anhang)
Im Innenstadtbereich, also Stadtbereiche, die vom zweiten Tangentenring eingeschlossen
werden, sowie im Umfeld von Hochschulstandorten liegen, sollten ausschließlich Stationen
in höherer Dichte vorgesehen werden. Hierdurch wird im sensiblen Innenstadtbereich eine
ausreichende Ordnung sichergestellt sowie die Voraussetzung im Bereich der Hochschul-
standorte bei erwarteter sehr hoher Nachfrage für einen gut leistbaren Service der Räder
durch den Betreiber sichergestellt.
....................... 5 | Herleitung der Systemart und -größe für ein öffentliches Fahrradverleihsystem in Münster
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Die Zahl der Verleihräder je Station sollte dabei entsprechend der zu erwartenden Nach-
frage geplant werden. Im Durchschnitt werden Stationen mit ca. 10 Rädern empfohlen, in
Gebieten mit sehr hoher Nachfrage (z. B. am Hauptbahnhof oder an zentralen Hochschul-
standorten) sind aber auch Stationen mit 20 oder mehr Rädern vorstellbar, sofern die
Platzverhältnisse dies zulassen. Sofern hier durch die räumlichen Gegebenheiten keine ein-
zelnen großen Stationen errichtet werden können, ist die Errichtung mehrerer kleinerer
Stationen im unmittelbaren räumlichen Umfeld eines Standortes denkbar.
In den Gebieten mit zusätzlich zu erwartender gesteigerter Nachfrage (angrenzend an den
Innenstadtbereich sowie in Hiltrup) sollte eine Kombination aus festen Stationen und
Flexstraßen (flexible Rückgabemöglichkeit entlang von Straßen) und Flexzonen (flexible
Rückgabemöglichkeit abseits definierter Straßen und Stationen gegen Aufpreis) vorgese-
hen werden. Durch diesen Ansatz können Fahrten in Bedarfsfall bis vor die eigene Haustür
durchgeführt werden, gleichzeitig fördert das System jedoch auch die Rückgabe in gut zu-
gänglichen Straßen bzw. an Stationen. Hierdurch wird eine möglichst hohe Flexibilität für
die Kunden geschaffen bei gleichzeitiger Förderung einer guten Auffindbarkeit der Räder
bei Fahrtbeginn bzw. für das Servicepersonal.
In weiteren Bereichen sind feste Stationen, die in der Nähe von ÖPNV-Umsteigepunkten
lokalisiert sind, und Flexstraßen vorgesehen. Auf die Möglichkeit von Flexzonen wird hier
jedoch verzichtet, um die Auffindbarkeit von Rädern bei Fahrtbeginn bzw. für das Service-
personal sicherzustellen und den logistischen Aufwand für Umverteilungsfahrten durch
den Anbieter überschaubar zu halten.
Durch das vorgeschlagene System wird eine hohe Erreichbarkeit des Systems (s. hierzu
Kap. 5.4.1) und eine Verfügbarkeit in allen Stadtteilen erreicht.
5.3.2 Fahrräder und Pedelecs
Die Art der Verleihräder sollte sich an den örtlichen Bedingungen orientieren, die in Müns-
ter vorliegen. Hierbei sind sowohl die geografischen Bedingungen, die Wettbewerbsange-
bote in Münster, aber auch die Ansprüche der fokussierten Zielgruppen zu berücksichti-
gen. Für Münster ergibt sich die folgende Situation:
• Flache Topografie, (überwiegend) geringe Entfernungen
• Sehr preissensitive Zielgruppe (Studierende, Schüler und Schülerinnen, Auszubil-
dende)
• Zunehmend vorhandene Wettbewerbsangebote, u. a.
• Umfangreicher Wettbewerb, insbesondere in nachfragestarken Stadtgebieten
durch Leih-E-Tretroller
• Zunehmendes Angebot von Leih-Pedelecs durch E-Tretroller-Anbieter, ebenfalls
mit Schwerpunkten in nachfragestarken Stadtgebieten
• Fahrradverleihangebote von Hotels
• Radstation Hbf. Westseite und 2. Radstation Hbf. Ostseite
Eine umfassende Bewertung der konkurrierenden Mikromobilitätsangebote erfolgt in
Kap. 9. Unter Berücksichtigung der sich aus den vorhandenen Rahmenbedingungen erge-
benden Chancen und Risiken empfehlen wir zunächst eine Fokussierung des ÖFVS auf qua-
....................... 5 | Herleitung der Systemart und -größe für ein öffentliches Fahrradverleihsystem in Münster
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litativ hochwertige muskelbetriebene Verleihräder. Hierdurch ist ein flächendeckendes An-
gebot im gesamten Stadtgebiet realisierbar und der Anspruch einer hochwertigen Daseins-
vorsorge wird erfüllt.
Es wird empfohlen, zunächst auf die Einbindung von Pedelecs zu verzichten. Diese würden
die erforderlichen finanziellen Aufwände um ein Vielfaches erhöhen. Aufgrund der topo-
graphischen Lage und dem derzeit vorhandenen privatwirtschaftlichen Angebot wird ein
solches Angebot aktuell nicht als erforderlich angesehen. gleichzeitig sollte jedoch im
Sinne einer Risikoabsicherung die durchzuführende Ausschreibung optional auch die Er-
weiterung des Systems um Pedelecs und Lastenräder ermöglichen. Diese Option halten wir
insbesondere für den Fall wichtig, dass es (wie etwa bei den überwiegend asiatischen Leih-
radangeboten der Jahre 2017/2018) bei den privatwirtschaftlichen Anbietern von Pedelecs
zu einer Marktbereinigung oder einem Rückzug der Anbieter kommt.
Parallel empfehlen wir ein kontinuierliches Monitoring der Mobilitätsangebote durch eine
jährlich durchzuführende Evaluation. Dabei sollte insbesondere im Blick behalten werden,
ob durch die Koexistenz von ÖFVS und ergänzender privatwirtschaftlicher Angebote die
Mobilitätsbedürfnisse der Münsteraner Bevölkerung im Stadtgebiet ausreichend erfüllt
wird und ob eine Nachsteuerung des Angebotes des ÖFVS zur Erfüllung der Daseinsvor-
sorge erforderlich ist bzw. inwieweit sich Perspektiven für eine Kooperation mit privaten
Anbietern ergeben.
5.3.3 Art der Stationen
Den Stationen des Systems kommt als zentrale Erkennungsmerkmale im Stadtbild eine
wichtige Funktion zu. Sie machen das System einerseits sichtbar und sorgen für Ordnung
bei den abgestellten Rädern.
Als zentrales Erkennungsmerkmal empfehlen wir, sofern stadtgestalterisch möglich, eine
gut sichtbare Stele an jeder Station anzubringen. Hierbei ist ein gemeinsames Branding mit
den in Planung befindlichen Mobilstationen und dort verfügbaren Mobilitätsangeboten an-
zustreben.
Wir empfehlen, auf interaktive Stelen mit Touchscreen, etwa für die Registrierung oder in-
teraktive Auskünfte, zu verzichten. Diese verursachen unnötig hohe Kosten bei Installation
und Betrieb und sind deutlich anfälliger für Vandalismus. Ebenso sind in Zeiten von Smart-
phones keine „intelligenten“ Stationen mehr erforderlich.
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Abbildung 7: Station mit individueller Abstellmöglichkeit (Quelle: team red)
An hoch frequentierten Standorten (z. B. Bahnhöfe oder Standorte der Universität) sowie
an Standorten mit erhöhtem Ordnungsbedarf (z. B. im Innenstadtbereich) empfehlen wir
auf Stationen mit Bike-Racks (zum Andocken der Räder) oder einer ähnlichen ordnenden
Funktion zurückzugreifen. Die etablierten Systemanbieter von ÖFVS haben hierzu speziell
für die jeweiligen Räder passende Lösungen verfügbar (s. z.B. Abbildung 7). An weniger
frequentierten Stationen wird eine einfache Bodenmarkierung für ausreichend erachtet
(s. Abbildung 8). Je nach verkehrlicher Umgebung ist eine Sicherung der Stationsflächen
etwa mit Pollern gegen Gefahren des motorisierten Verkehrs vorzusehen.
Abbildung 8: Station mit einfacher Bodenmarkierung und Stele (Quelle: nextbike)
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Hinsichtlich des Flächenbedarfs ist von folgenden Eckwerten auszugehen:
• Je Fahrradabstellplatz eine Fläche von 80cm x 270cm
(175cm Stellfläche + 95cm Entnahmebereich)
• Je Seite ca. 15cm Randfläche
Hieraus ermittelt ergeben sich folgende Flächenbedarfe je Stationsgröße:
• Station mit 5 Stellplatzen: 430cm x 270cm
• Station mit 10 Stellplätzen: 830cm x 270cm
• Station mit 20 Stellplätzen: 1630cm x 270cm
5.3.4 Zugangssystem
Der Großteil der Nutzungsvorgänge bei ÖFVS wird inzwischen per Smartphone-App gestar-
tet und beendet. Wir empfehlen seitens der Betreiber eine technische Lösung zu fordern,
die eine Durchführung der Mietvorgänge über die sich derzeit bei den Stadtwerken Müns-
ter in Entwicklung befindende Mobilitäts-App ermöglicht. Hierzu sollte für das erforderli-
che Ausschreibungsverfahren seitens der Stadtwerke Münster eine detaillierte Beschrei-
bung der erforderlichen Datenschnittstellen zur Verfügung gestellt werden.
Ergänzend dazu sollte es dem ausgewählten Betreiber gestattet sein, Mietvorgänge über
seine eigene App durchführen zu können. Hierdurch wird es Besuchenden aus anderen
Städten ermöglicht, das ÖFVS in Münster mit der ihnen bekannten App zu nutzen.
Als Fallback-Optionen ist ein telefonischer Zugang mindestens über einen Sprachcomputer
vorzusehen.
5.4 Vorläufige Standortplanung
Im Zuge der Vertiefungsstudie wurde für die weiteren Arbeitsschritte ein vorläufiger Vor-
schlag für Stationsstandorte vorgesehen. Die Vorschläge sind dabei als grobe räumliche
Orientierung zu verstehen. Eine Detailplanung unter Einbeziehung der relevanten Stellen
inkl. Abklärung z. B. von Flächenverfügbarkeit oder Restriktionen durch Leitungsverläufe,
Denkmalschutz oder Anforderungen an Rettungswege kann erst im Zuge der Detailplanung
mit dem aus der erforderlichen Ausschreibung hervorgehenden Betreiber erfolgen. Hier-
bei kann auf die seitens der Stadtwerke Münster bereits durchgeführte Analyse von Poten-
zialflächen aufgebaut werden. Ebenso sollte in der Phase der Detailplanung eine enge Ab-
stimmung mit den Standortvorschlägen aus dem Projekt Mobilstationen erfolgen. Da die-
ses Projekt zeitlich nach der vorliegenden Vertiefungsstudie begonnen hat, konnten ge-
plante Mobilstationsstandorte hier nicht berücksichtigt werden.
Es ist zu empfehlen, dass mögliche Flächen im Innenstadtbereich bereits vor der erfolgen-
den Ausschreibung zwischen Stadt und Stadtwerken abgestimmt sind und die ordnungs-
rechtlichen Rahmenbedingungen stadtintern abgeklärt sind, so dass die vorgesehenen
städtischen Flächen dem Betreiber fest zur Nutzung für das ÖFVS zugesichert werden kön-
nen.
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© team red 42
Grundlage für die Festlegung der Standortvorschläge der vorliegenden Grobplanung wa-
ren:
• Die auf Basis der Indexwerte abgeleiteten generellen Zonen mit grober Abschätzung
der dort sinnvollen Anzahl an Stationen
• Die durch die Stadtwerke ermittelten Potenzialflächen
• Die im Rahmen der Ortsbegehung gewonnenen Erkenntnisse
• Standorte der Universität als wichtiger Nutzungsschwerpunkt
• Standorte von Bahnhöfen als wichtige Umstiegspunkte
• Die im vorherigen Schritt festgelegten Geschäftsgebiete und Zonen
• Standorte für Mobilstationen – soweit bereits räumlich verortet
Für die Festlegung der Stations- und Flexstraßenvorschläge wurde wie folgt vorgegangen:
Zonen nur Stationen
• Prio 1: Standorte mit hoher Nachfrage
(Bahnhöfe, Mobilstationen, Hochschulstandorte)
• Prio 2: Zugang zur Innenstadt via Promenade
• Prio 3: Verdichtung, wo sinnvoll
• Generell: nach Möglichkeit Positionierung an benannten Potenzialflächen, wo für not-
wendig erachtet auch außerhalb
In Flexzonen
• Festlegung Flexstraßen entlang der Nutzungsschwerpunkte aus Stadtradeln
• Berücksichtigung Radwegenetz (Bestand und geplantes Fahrradnetz 2.0)
• Ergänzend Stationen an erwarteten Nachfrageschwerpunkten
Die Stationsvorschläge wurden wie folgt dokumentiert, damit deren Eindeutigkeit und
Nachvollziehbarkeit jederzeit gegeben ist:
• Einführen einer Nomenklatur zur eindeutigen Benennung der Standorte wie folgt
• Verortung mittels Geokoordinaten
• Vierstellige Nummerierung der Standortvorschläge
• Ziffern 1 und 2: Stadtteil
• Ziffern 3 und 4: Nummer des Standortvorschlages
• (Provisorische) Benennung des Standortvorschlages
• Dokumentation in der Liste der Standortvorschläge (s. Tabelle 8)
• Einarbeiten in die GIS-Karten
....................... 5 | Herleitung der Systemart und -größe für ein öffentliches Fahrradverleihsystem in Münster
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Tabelle 8: Auszug aus der Liste der Standortvorschläge (eigene Darstellung 2022)
Empfohlen wird, die finale Standortfestlegung in enger Abstimmung mit dem Projekt Mo-
bilstationen vorzunehmen und nahe beieinanderliegende Standortvorschläge aus beiden
Projekten zusammenzuführen. Erste überschlägige Standortabgleiche auf Basis der zum
jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Standortkonzepte zeigen, dass sich circa die Hälfte der ge-
planten rund 160 Bike-Sharing-Standorte im nahräumlichen Umkreis (< 250m) eines ge-
planten Mobilstationsstandorts befinden. Dieses Potenzial gilt es im Rahmen der weiteren
Erarbeitung und Verfeinerung des Standortkonzepts für die Mobilstationen zu berücksichti-
gen, um einen hohen Deckungsgrad der Bike-Sharing-Standorte als zentralen Bestandteil
möglichst vieler Mobilstationen zu erzielen.
Die entwickelten Stationsstandorte werden gesondert als csv-Datei sowie als Shapefile für
die weitere Nutzung an die Stadt Münster übergeben.
Die folgenden beiden Abbildungen zeigen Übersichtskarten mit Standortvorschlägen für
Münster insgesamt und im Innenstadtbereich.
....................... 5 | Herleitung der Systemart und -größe für ein öffentliches Fahrradverleihsystem in Münster
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Abbildung 9: Übersichtskarte mit Standortvorschlägen
(eigene Darstellung 2022, größere Karte im Anhang im Querformat)
Abbildung 10: Übersichtskarte mit Standortvorschlägen im Innenstadtbereich
(eigene Darstellung 2022, größere Karte im Anhang im Querformat)
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5.4.1 Bewertung der vorläufigen Standortplanung: 5 -Min-Erreichbarkeit
Auf Grundlage der Zensusdaten 2011 (100m-Raster) wurde für jeden vorliegenden Wohn-
standort in Münster überprüft, ob das System (Stationen sowie Flexzonen und -gebiete) in-
nerhalb von 5 Minuten erreichbar ist. In Abbildung 11 sind Wohnstandorte in grün darge-
stellt, die innerhalb von 5 Minuten das System erreichen können und Wohnstandorte in
Gelb, bei denen mehr als 5 Gehminuten benötigt werden, um das System zu erreichen.
Abbildung 11: 5-Minuten-Erreichbarkeit des Systems (eigene Darstellung 2022)
Die vorliegende Planung bietet bereits eine sehr hohe Zugänglichkeit des Systems. Für ca.
83 % der Münsteraner Wohnbevölkerung ist innerhalb von 5 Gehminuten ein Zugang zum
System möglich. Weitere Verbesserungen können im Zuge der Feinplanung erzielt werden.
Es wird hierbei empfohlen, zunächst die vorgesehenen Flexstraßen- und Zonen zu erwei-
tern und dann im tatsächlichen Betrieb zu überwachen, ob zusätzliche Stationen erforder-
lich sind.
....................... 5 | Herleitung der Systemart und -größe für ein öffentliches Fahrradverleihsystem in Münster
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5.4.2 Bewertung der vorläufigen Standortplanung: Angebotsdichte im
Bereich der WWU
In Abbildung 12 sind die in der vorliegenden Grobplanung vorgesehenen Standorte im Um-
feld der Standortcluster der Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU) darge-
stellt.
Abbildung 12: Standorte und Stationsgrößen Hochschulen (eigene Darstellung 2022)
Die Grobplanung umfasst hier Stationsstandorte mit 500 Bike-Racks. Das entspricht allein
im Umfeld der Hochschulen im Vergleich fast der Systemgröße im gesamten Bielefelder
Stadtgebiet. Für die konkrete Realisierung der Standorte wird eine intensive Abstimmung
mit der WWU erforderlich, zumal an zentralen Gebäuden wie etwa den Mensen oder an
bedeutenden Hörsälen größere Stationen vorgesehen werden sollten. In der Planung soll-
ten zudem bereits Erweiterungsflächen vorgesehen werden, sofern die Nutzungsnachfrage
die Erwartungen deutlich übersteigt.
5.4.3 Abgleich mit dem Planungsstand im Projekt „Mobilstationskonzept
der Stadt Münster – Teil B: Standortkonzept“
Bike-Sharing und Mobilstationen sind integrativ zu betrachten und können damit gegensei-
tig ihren Wirkungsgrad spürbar erhöhen.
Zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Texts liegt ein erster Gutachtervorschlag für die Mo-
bilstationsstandorte der Größenklasse S vor. Dieser orientiert sich im Gegensatz zum
Standortkonzept des ÖFVS schwerpunktmäßig am Haltestellen- und Liniennetz. Eine Mo-
bilstation der Größenklasse S verknüpft mindestens 3 Mobilitätsangebote (z.B. Bushalte-
stelle, Fahrradständer und Bike-Sharing-Station).
Die Lage der einzelnen Standorte ist, ebenso wie die Stationsvorschläge für das ÖFVS im
Rahmen dieser Studie, ein Näherungsversuch und nicht absolut ortsscharf. Die ortsscharfe
Standortfindung ist durch die Stadt Münster zu leisten, da verschiedene Ämter zu beteili-
gen sind und nur die Stadt Münster Zugriff auf die Informationen zu den Eigentumsverhält-
nissen hat.
....................... 5 | Herleitung der Systemart und -größe für ein öffentliches Fahrradverleihsystem in Münster
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Bei der Verfeinerung und der Synchronisierung dieser beiden Standortkonzepte gilt es die
verschiedenen Bediengebiete des ÖFVS zu berücksichtigen:
Vor allem im Innenstadtbereich muss das dichte Netz der Mobilstationen durch weitere,
singuläre Bike-Sharing-Stationen ergänzt werden. Dies ist notwendig, um die Erschließung
der Innenstadt für das Bike-Sharing flächendeckend sicherzustellen, da Bike-Sharing hier
ausschließlich stationsbasiert erfolgen soll. Die in der Innenstadt vorgesehenen Standorte
sollten daher nicht zugunsten einer höheren Flächenkongruenz der Mobilstationen mit
den Bike-Sharing-Stationen in anderen Stadtbereichen reduziert werden.
In der Flex-Zone, die die Innenstadt umgibt, gibt es Potenziale, einen Großteil der Bike-Sha-
ring-Stationen mit den Mobilstationen zusammenzulegen. Diese Entscheidungen sollten
jedoch im Einzelfall im Rahmen der Standortprüfung durch den beauftragten Gutachter im
Rahmen des Standortkonzepts für die Mobilstationen und die Stadt Münster getroffen
werden, da die Bike-Sharing-Stationen teilweise gezielt an Orten mit Radverkehrsbezug po-
sitioniert wurden (z.B. entlang der Kanalpromenade oder der Velorouten), die für die stark
ÖPNV-zentrierten Mobilstation weniger relevant sind.
Zudem sollte die Zusammenlegung von Bike-Sharing-Stationen mit Mobilstationen nicht
dazu führen, dass die dem ÖPNV vor- bzw. nachgelagerte erste bzw. letzte Meile nicht
mehr mit dem Bike-Sharing bewerkstelligt werden kann, da es keine Bike-Sharing-Statio-
nen mehr fernab der ÖPNV-Achsen gibt.
Dies gilt in ähnlichem Maße auch für die äußeren Stadtteile, wo die Standortkonzepte zum
jetzigen Zeitpunkt mehr Mobil- als Bike-Sharing-Stationen vorsehen. Auch hier ist einzel-
fallbezogen sicherzustellen, dass es pro Stadtteil mindestens eine möglichst zentral gele-
gene Mobilstation mit Bike-Sharing-Angebot gibt, die den Zulauf bzw. den Abfluss
zum/vom ÖPNV mit dem Bike-Sharing sicherstellt. Gleichzeitig können im Einzelfall solitäre
Bike-Sharing-Stationen dazu genutzt werden, Zwischenräume zu erschließen und an den
ÖPNV-anzubinden.
Eine größere Anzahl an Bike-Sharing-Stationen ist – zumindest im ersten Schritt – nicht
zwingend erforderlich, da die Erschließung der Stadtteile in der Regel auch durch Flex-Stra-
ßen oder Zonen erfolgt. Hier sollte zunächst die Entwicklung abgewartet werden, zumal
eine höhere Anzahl als die ca. 150 stadtweit vorgesehenen Bike-Sharing-Stationen das Kos-
ten-Nutzen-Verhältnis negativ beeinflussen würde.
................................ ................................ ........................ 6 | Betreiberkonzept
für ein öffentliches Fahrradverleihsystem in Münster
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6. Betreiberkonzept
für ein öffentliches Fahrradverleihsystem in
Münster
Für den langfristigen Erfolg eines ÖFVS ist ein sinnvolles, stabiles und sachgerechtes Betrei-
berkonzept, d.h. eine geeignete Konstellation zwischen der Stadt Münster, den Stadtwer-
ken Münster und einem möglichen Systembetreiber erforderlich. In diesem Rahmen soll-
ten die Rollen der einzelnen Akteure wie folgt verstanden werden:
• Stadt Münster – Auftraggeber
Die Stadt Münster versteht sich als Auftraggeber für die Planung und Umsetzung ei-
nes ÖFVS auf der Basis der Beschlüsse des Stadtrats und unter der Maßgabe der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Sie beauftragt für die Umsetzung des ÖFVS die Stadtwerke Münster im Rahmen einer
Direktvergabe und stellt die für das Management und den Betrieb des ÖFVS erforder-
lichen Mittel bereit.
• Stadtwerke Münster – Auftragnehmer
Die Stadtwerke Münster verstehen sich als Auftragnehmer in Bezug auf die durch die
Stadt Münster erfolgte Beauftragung für die Planung und den Betrieb des ÖFVS. Die
Stadtwerke Münster agieren dabei im Rahmen der durch die Stadt Münster bereitge-
stellten Haushaltsmittel.
Die Stadtwerke Münster führen das erforderliche Vergabeverfahren durch, um einen
Systembetreiber für den Betrieb des ÖFVS in Münster zu gewinnen. Somit obliegt es
den Stadtwerken Münster in Abstimmung mit der Stadt Münster, die Leistungsanfor-
derungen für den Betrieb des ÖFVS zu definieren und deren Umsetzung im weiteren
Prozess zu controllen und den Systembetreiber entsprechend zu steuern.
• Systembetreiber
Unter Systembetreiber soll die Institution verstanden werden, die den Zuschlag für
die Erbringung der Leistungen im Rahmen des Vergabeverfahrens für das ÖFVS erhält.
Der Systembetreiber betreibt das ÖFVS operativ und trägt das wirtschaftliche Risiko
des ÖFVS. Der Systembetreiber unterhält die vertraglichen Beziehungen mit den Nut-
zenden des ÖFVS.
Die Rolle des Systembetreibers übernehmen bei der Umsetzung von ÖFVS in Deutsch-
land häufig Unternehmen wie nextbike by Tier, DB Connect oder auch Donkey Re-
public.
................................ ................................ ........................ 6 | Betreiberkonzept
für ein öffentliches Fahrradverleihsystem in Münster
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Eine Übersicht der geeigneten Aufgabenverteilung zwischen den Akteuren bietet die fol-
gende Abbildung:
Tabelle 9: Aufgabenverteilung Stadt Münster, Stadtwerke Münster und Systembetreiber (eigene Darstellung 2023)
Die im Markt gesammelten Erfahrungen zum Aufbau und Betrieb von ÖFVS ergeben die
klare Empfehlung, dass sich die Stadt Münster auf die Auftraggeberfunktion und die Stadt-
werke Münster auf die Auftragnehmerfunktion fokussieren sollten. Die Stadtwerke Müns-
ter sollten vermeiden, ein mögliches ÖFVS selbst zu entwickeln und operativ betreiben zu
wollen. Hierfür sprechen die folgenden Argumente:
• Lange Produktentwicklungszyklen und hoher Entwicklungsaufwand für Komponenten
eines ÖFVS bzw. des Systems in Summe, der durch den Betrieb eines ÖFVS in Münster
nicht refinanziert werden kann
• Fehlendes Entwicklungs-Know-How in Bezug auf Produkte, Prozesse und Systeme ei-
nes ÖFVS bei der Stadt Münster bzw. den Stadtwerken Münster
• Für den erfolgreichen Betrieb eines ÖFVS sind sehr viele Komponenten erforderlich,
die optimal aufeinander abgestimmt sein müssen und in kundengerechte Abläufe
münden müssen. Dieses Vorhaben ist komplex, erfordert sehr viele Ressourcen, birgt
Risiken und sollte daher den Unternehmen vorbehalten bleiben, die den Aufbau und
den Betrieb von ÖFVS im Kerngeschäft betreiben
• Durch den Betrieb des ÖFVS ausschließlich in Münster würde die erforderliche Skalie-
rung fehlen, um die Entwicklungsaufwände zu refinanzieren
• Durch den operativen Betrieb eines ÖFVS durch die Stadt Münster bzw. die Stadt-
werke Münster würden zusätzliche Haftungsrisiken und finanzielle Risiken entstehen,
die entsprechend abgebildet werden müssten
• Der operative Betrieb eines ÖFVS durch die kommunalen Akteure würde zusätzliche
administrative Aufwände indizieren, z.B. in den Bereichen Finanzen und Personal
................................ ................................ ........................ 6 | Betreiberkonzept
für ein öffentliches Fahrradverleihsystem in Münster
© team red 50
Folgende Empfehlungen ergeben sich für das Betreiberkonzept für das ÖFVS in Münster:
• Die Stadt Münster sollte sich als Auftraggeber des ÖFVS verstehen und die Stadtwerke
Münster mit der Wahrnehmung der Auftragnehmerrolle beauftragen
• Die Stadt Münster sollte den geeigneten verkehrspolitischen Rahmen, die erforderli-
chen Beschlüsse und die erforderlichen Mittel bereitstellen
• Die Stadtwerke Münster sollten die Auftragnehmerrolle seitens der Stadt Münster
übernehmen und den Systembetreiber beauftragen und steuern
• Die enge Abstimmung zwischen Stadt und Stadtwerken ist für den Erfolg des ÖFVS
sinnvoll und erforderlich
• Die Leistungen für den Aufbau und Betrieb eines ÖFVS sollten durch die Stadtwerke
Münster im Rahmen eines Vergabeverfahrens beschafft werden
• Die „Make“-Option, d.h. die Eigenentwicklung eines ÖFVS inklusive aller erforderli-
chen Produkte, Prozesse und Systeme, durch die Stadtwerke Münster wird nicht emp-
fohlen
• Bei der Wahl eines möglichen Systembetreibers sollten einschlägige Referenzen im
Rahmen des Vergabeverfahrens als Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren
definiert werden
• Bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sollten die in Kapitel 10 beschriebenen
Hinweise berücksichtigt werden
................................ ............ 7 | Finanzierung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in Münster
© team red 51
7. Finanzierung eines öffentlichen
Fahrradverleihsystems in Münster
7.1 Grundsätzliche Überlegungen zur Finanzierung eines öffentlichen
Fahrradverleihsystems
ÖFVS werden als Ergänzung des ÖPNV im Sinne der Feinverteilung des ÖPNV in einer Stadt
oder Region verstanden. Vor diesem Hintergrund sind folgende Faktoren zu beachten, die
wesentliche Einflüsse auf die zu erwartenden Einnahmen eines ÖFVS haben:
• Angestrebt werden kurze Verleihzeiten und eine hohe Verfügbarkeit der Räder
• Die Preisbildung folgt dem Ziel einer möglichst niedrigen Einstiegshürde
• Für besondere Zielgruppen sind zusätzliche Rabatte üblich
Resultat: ÖFVS verfolgen in der Regel kein gewinnorientiertes Ziel. Einnahmen aus dem
Verleih der Räder sind zur kostendeckenden Sicherung des wirtschaftlichen Betriebs eines
ÖFVS in der Regel nicht ausreichend. Das bedeutet, dass die zu erwartende finanzielle Un-
terdeckung durch Zuschüsse des Auftraggebers, hier der Stadt Münster, ausgeglichen wer-
den muss.
7.2 Tarifsystem
Das Tarifsystem eines ÖFVS ist ein wichtiges Steuerungsinstrument und determiniert we-
sentliche, zu erwartende Ergebnisse eines ÖFVS. Dies betrifft sowohl das Verhalten der
Nutzenden als auch die zu erwartenden finanziellen Ergebnisse.
Wesentliche Aspekte sind in diesem Zusammenhang:
• Zwecke und Zielgruppen
Ist das Tarifsystem auf die verkehrlichen Ziele, die fokussierten Zielgruppen und auf
den Wettbewerb ausgerichtet?
• Nutzungsverhalten
Ist das Tarifsystem geeignet, das gewünschte Nutzungsverhalten zu fördern?
• Erlöse des Systems
Ist das Tarifsystem so ausgelegt, dass durch das ÖFVS relevante Erlöse erzielt werden
können?
Bei der Gestaltung eines Tarifsystems sind daher diese und weitere Aspekte (z. B. soziale
Komponenten) zu berücksichtigen. In vielen Kommunen ergibt sich das Tarifsystem eines
ÖFVS auch aus einem Prozess der politischen Willensbildung, der sich in einem Tarifsystem
manifestiert.
................................ ............ 7 | Finanzierung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in Münster
© team red 52
In der nachfolgenden Tabelle sind die Eckpunkte von Tarifsystemen von einigen ÖFVS in
unterschiedlichen deutschen Städten zusammengefasst.
Tabelle 10: Vergleich von Tarifsystemen verschiedener ÖFVS (eigene Recherche, Stand 01/2022)
Es ist zu erkennen, dass die grundsätzliche Systematik der Eckpunkte eines Tarifsystems in
vielen ÖFVS ähnlich ist, die Ausgestaltung der Einzelgrößen sich allerdings häufig unter-
scheidet.
Auf der Basis der verkehrlichen Ziele, die die Stadt Münster mit dem ÖFVS erreichen
möchte und vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Systematik, empfehlen wir die
folgenden Eckpunkte für ein Tarifsystem für das ÖFVS in Münster:
Tabelle 11: Empfehlungen für ein Tarifsystem eines ÖFVS in Münster (eigene Darstellung 2022)
................................ ............ 7 | Finanzierung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in Münster
© team red 53
7.3 Kostenfaktoren
Bei der Diskussion der Kostenpositionen von ÖFVS muss zu Beginn angemerkt werden,
dass die reale Höhe der einzelnen Kostenpositionen in der Regel ausschließlich dem Betrei-
ber bekannt sind und auch nicht dem Auftraggeber gegenüber offengelegt werden. Aus
diesem Grund sind exakte Daten über die Kostenstruktur eines ÖFVS in der Regel aus-
schließlich für den Betreiber verfügbar.
Durch die Erfahrung aus vielen Projekten mit Integration der Betreiber ergeben sich für
team red aber sehr klare Konturen über die wesentlichen Kostentreiber eines ÖFVS und
die entsprechenden Maßnahmen, um diese Faktoren zu beeinflussen.
Die nachfolgende Darstellung zeigt die wichtigsten Kostentreiber eines ÖFVS:
Abbildung 13: Wichtige Kostentreiber eines ÖFVS (eigene Darstellung 2022)
Für die Interpretation der Kostentreiber eines ÖFVS ergeben sich dabei die folgenden Leit-
linien:
• Fixkosten dominieren, variable Kosten spielen kaum eine Rolle
Die Kosten des Betriebs eines ÖFVS werden überwiegend durch Fixkosten dominiert.
Wichtige Kostenpositionen sind hierbei u.a.:
• Abschreibung auf Infrastrukturelemente (Verleihräder, Stationen, Fahrzeuge, IT,
Werkstatt)
• Wartung, Ersatz und Instandhaltung der Infrastruktur
• Personalkosten, die u.a. im Rahmen dieser Prozesse, aber auch im Rahmen von
weiteren Prozessen, die einen hohen Personaleinsatz erfordern (z.B. Relokations-
prozesse), entstehen
• Größe und Ausstattung des Systems entscheidet über die Gesamtkosten
Aufgrund des hohen Infrastrukturanteils ist die Größe des Systems (Räder, Stationen)
und deren Ausstattung für die Gesamtkosten entscheidend.
................................ ............ 7 | Finanzierung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in Münster
© team red 54
• Umfang des Personaleinsatzes entscheidet über die Gesamtkosten
Alle Maßnahmen, die einen hohen Personaleinsatz erfordern (z.B. anspruchsvolle Ser-
vicelevel), erhöhen die Gesamtkosten des Systems.
Um die erforderlichen Mittel für die Planung eines ÖFVS so sparsam wie möglich einsetzen
zu können, ergeben sich daraus die folgenden Grundsätze für die Planung eines ÖFVS:
• Infrastruktur: So viel wie nötig, so wenig wie möglich
Die Infrastruktur eines ÖFVS (z.B. Stationen) sollte so einfach, wie möglich gehalten
werden. Aufwändige Stationsbauten, Terminals und Tiefbauarbeiten sollten vermie-
den werden. Pedelecs und Lastenräder sollten nur dort geplant werden, wo dies un-
bedingt erforderlich ist.
• Manuelle Prozesse: Vermeiden, wo immer möglich
Konzept und Prozesse sollten so gestaltet sein, dass manuelle Prozesse so wenig wie
möglich erforderlich sind. Dies betrifft z.B. die Aufwände für die Relokation der Räder,
dem manuellen Anfertigen von Berichten für den Auftraggebenden usw.
• Vertragslaufzeit: Je länger, desto günstiger
Die Vertragslaufzeit ist ein wesentlicher Faktor, der über die jährlichen Kosten eines
ÖFVS entscheidet. Je länger die Vertragslaufzeit vereinbart wird, desto länger ist aus
Sicht des Betreibers auch die Abschreibungs- und mögliche Amortisationszeit für die
getätigten Anfangsinvestitionen. Und desto günstiger können die jährlichen Kosten je
Rad in Richtung des Auftraggebenden kalkuliert werden. Team red empfiehlt eine Ver-
tragslaufzeit von mindestens 5 Jahren mit Optionen der Verlängerung des Vertrages
ohne das Erfordernis eines weiteren Vergabeverfahrens.
Der hohe Anteil der Fixkosten bei Aufbau und Betrieb eines ÖFVS führt auch dazu, dass
Einnahmen (z.B. aus dem Verleih an Einzelkunden oder aus B2B-Vereinbarungen) sofort
und direkt einen Deckungsbeitrag erzeugen.
7.4 Mögliche Erlösquellen zur Finanzierung eines öffentlichen
Fahrradverleihsystems
Die Dominanz von Fixkosten bei den wichtigsten Kostenfaktoren von ÖFVS führt auch dazu,
dass erhöhte Einnahmen eines ÖFVS, z.B. aus der Steigerung der Verleihzahlen, einen so-
fortigen und direkten Einfluss auf die Gesamtwirtschaftlichkeit des Systems haben. Grund
dafür ist, dass diese Erlöse in der Regel kaum durch variable Kosten reduziert werden.
Daher ist die Betrachtung und Nutzung der wichtigsten Erlösquellen für die Finanzierung
eines ÖFVS von entscheidender Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit des Systems. Je er-
folgreicher diese Erlösquellen genutzt werden können, desto geringer sollte der durch den
Auftraggeber direkt erforderliche Mitteleinsatz für die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit
des Systems ausfallen.
................................ ............ 7 | Finanzierung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in Münster
© team red 55
Die Finanzierung von ÖFVS erfolgt in der Regel aus einem Mix der vier wichtigsten Erlös-
quellen, die in der folgenden Abbildung dargestellt sind:
Abbildung 14: Wichtige Erlös- und Finanzierungsquellen eines ÖFVS (eigene Darstellung 2022)
Im Folgenden werden die Erlös- und Finanzierungsquellen und deren Potenziale diskutiert.
Einnahmen aus Verleihentgelten
Erlöse aus B2B-Vereinbarungen können einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung eines
ÖFVS beitragen. Die Erlöse aus dem Verleih an Einzelkunden stellen einen wesentlichen
Teil der in einem ÖFVS erzielbaren Einnahmen und damit eine wichtige Finanzierungs-
quelle dar. Die Höhe der erzielbaren Erlöse ist dabei von der Zahl und Dauer der Verleih-
vorgänge und dem Tarifsystem direkt abhängig.
Mögliche Erlöse aus B2B-Vereinbarungen
Erlöse aus B2B-Vereinbarungen können einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung eines
ÖFVS beitragen. Diese Vereinbarungen beinhalten in der Regel Sonderkonditionen für die
relevante Nutzendengruppe durch Zahlung eines jährlichen Betrages in Abhängigkeit der
Zahl der Nutzenden je Nutzendengruppe. Üblich sind z.B. Sonderkonditionen in Form von
Freiminuten7 je Tag oder Fahrt8 bzw. die Reduzierung der Verleihentgelte bei längeren Aus-
leihvorgängen.
7 In vielen Systemen üblich sind z. B. 30 Freiminuten in B2B-Tarifen. Es sind jedoch auch andere Zeit-
einheiten (z. B. 15min oder 60 Minuten) sowie vergünstigte Grundgebühren oder Zeittarife vorzufin-
den.
8 In den meisten Fällen stehen die Freiminuten je Fahrt zur Verfügung. Zielsetzung ist dabei, eine
möglichst starke Attraktivierung zur Nutzung des Systems herbeizuführen. Zur Verhinderung sog.
„Kettenfahrten“ kann auch eine Beschränkung auf Freiminuten je Tag oder eine Mindestpause zwi-
schen zwei Fahrten angedacht werden, die jedoch sowohl in der technischen Realisierung als auch in
der Kommunikation gegenüber den Nutzenden schwieriger ist.
................................ ............ 7 | Finanzierung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in Münster
© team red 56
Die wichtigsten Nutzendengruppen, die in vielen Fällen zu den Vielnutzenden eines ÖFVS
gehören, sind die folgenden Gruppen:
• Studierende
• Stammkunden des ÖPNV
• Mitarbeitende von Unternehmen und Verwaltungen
• Besuchende/Gäste
Nachfolgend sind dahingehend die möglichen Potenziale skizziert, die bei Realisierung ent-
sprechender B2B-Vereinbarungen erzielt werden können:
- Erlöse aus B2B-Vereinbarungen - Studierende
Studierende stellen eine gut erreichbare und aktive Zielgruppe für ein ÖFVS dar. In vielen
Kommunen wird die (teilweise) kostenfreie Nutzung des ÖFVS der Studierenden durch
eine Teilfinanzierung aus dem Semesterbeitrag finanziert. Dies kann in Kombination mit
dem Semesterticket erfolgen, eine hiervon getrennte Regelung kann allerdings ebenfalls
getroffen werden.
- Erlöse aus B2B-Vereinbarungen – ÖPNV-Kunden
Stammkunden des ÖPNV (d.h. Kunden mit Zeitkarte) stellen häufig ebenfalls eine gut er-
reichbare und aktive Zielgruppe für ein ÖFVS dar. In vielen Kommunen wird die vergüns-
tigte Nutzung des ÖFVS für ÖPNV-Kunden durch eine zusätzliche Vergütung zu Gunsten
des Betreibers finanziert.
- Erlöse aus B2B-Vereinbarungen – Unternehmen und öffentliche Verwaltung
Mitarbeitende von Unternehmen, Behörden und wissenschaftlichen Einrichtungen stellen
ebenfalls eine (je nach Branche) gut erreichbare und aktive Zielgruppe für ein ÖFVS dar. Im
Rahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements können Sonderkonditionen für die Nut-
zung des ÖFVS vereinbart werden. Diese Beträge sind durch die jeweiligen Unternehmen
bzw. Institutionen zu finanzieren und können zur Finanzierung des ÖFVS beitragen.
- Erlöse aus Einnahmen von Besuchenden
Neben Erlösen aus B2B-Vereinbarungen können auch durch die verstärkte Nutzung des
ÖFVS in Münster durch Besuchende und Gäste signifikante Mehreinnahmen generiert wer-
den.
Besonders interessant erscheint die Fokussierung auf diese Zielgruppe, da die Ausleihzei-
ten in der Regel länger und damit die Erträge je Fahrt deutlich höher sein dürften als bei
den vorher beschriebenen Zielgruppen.
Einnahmen aus Werbung und Sponsoring
Erlöse aus B2B-Vereinbarungen können einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung eines
ÖFVS beitragen. Die Fahrräder und Stationen, aber auch das Buchungsportal des Betrei-
bers können attraktive Werbeflächen darstellen. Durch Werbeeinnahmen können bei ei-
nem ÖFVS signifikante Einnahmen erzielt werden.
................................ ............ 7 | Finanzierung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in Münster
© team red 57
Bei der Bewertung der Einnahmen aus Werbung und Sponsoring sollte allerdings beachtet
werden, dass die Gefahr besteht, dass die die in werbefreien Systemen zu beobachtende
identitätsstiftende Außenwirkung des Erscheinungsbildes eines ÖFVS durch externe Wer-
bung reduziert werden kann. Die Erfahrung anderer Kommunen mit ÖFVS zeigt, dass diese
identitätsstiftende Außenwirkung nicht unterschätzt werden sollte und wesentlich zur Ak-
zeptanz eines ÖFVS und damit mittelbar zu hohen Verleihzahlen beiträgt.
Finanzierung durch den Auftraggeber
Die bisher beschriebenen Erlösquellen tragen zu den Einnahmen eines ÖFVS bei, können
in der Regel aber auch in Summe einen wirtschaftlichen Betrieb eines ÖFVS aus Sicht des
Betreibers nicht sicherstellen. Alle in deutschen Großstädten eingeführten ÖFVS benötigen
zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit einen zusätzlichen Finanzierungsbaustein, der durch
den Auftraggeber sichergestellt werden muss.
Die Höhe der durch den Auftraggeber erforderlichen finanziellen Zuwendung ist einerseits
abhängig von Art und Größe des Systems und andererseits von den erzielbaren Erlösen aus
den vorgenannten Erlösquellen.
7.5 Prognose des Gesamtfinanzbedarfs für den Betrieb des
öffentlichen Fahrradverleihsystems in Münster
Für die Berechnung der Gesamtfinanzierungsbedarfs für das ÖFVS Münster wurden
zwei Varianten betrachtet. Diese unterscheiden sich in dem angenommenen Gesamtfinan-
zierungsaufwand je Rad und Jahr. Die Basiswerte hierfür lieferten die Vergleichsbeispiele
aus anderen deutschen Städten.
Die Kenngröße Gesamtfinanzierungsbedarf je Rad und Jahr ist eine praktikable Größe und
markiert den Gesamtfinanzbedarf je Rad aus Sicht des Betreibers. In diese Summe fließen
Einnahmen aus dem Verleih der Räder, Einnahmen aus B2B-Vereinbarungen und Einnah-
men aus Werbung und Sponsoring ein. Ebenso die erforderlichen (in der Regel kommuna-
len) Mittel, die für die Gesamtfinanzierung des ÖFVS erforderlich sind.
Der Gesamtfinanzierungsbedarf je Rad und Jahr ist dabei u.a. abhängig von der gewählten
Größe, der Art und Ausstattung des ÖFVS und des gewählten Tarifsystems. In der Regel ist
der Gesamtfinanzierungsbedarf je Rad und Jahr bei größeren ÖFVS (→ Zahl der Räder)
deutlich geringer als bei kleinen Systemen.
Der Gesamtfinanzierungsbedarf je Rad und Jahr ist eine Kenngröße, die nicht veröffentlicht
wird, da diese auch Daten enthält, die bei Betreiber und Kommune in der Regel vertraulich
behandelt werden. Zum Zeitpunkt der Anfertigung der Studie konnte diese Kenngröße auf-
grund vertraulicher Informationen für die ÖFVS in drei Kommunen ermittelt werden.
Die Werte für zwei, im Vergleich zu dem für Münster geplanten ÖFVS, deutlich größere
ÖFVS beliefen sich zum Zeitpunkt der Recherchen für diese Studie (Sommer 2021) auf
570 € /Rad und Jahr bzw. 600 €/Rad und Jahr. Der Wert für ein, im Vergleich zum geplan-
ten System in Münster, deutlich kleineres System betrug ca. 900 €/Rad und Jahr. Die nach-
folgende Tabelle fasst die beschriebenen Vergleichszahlen zusammen.
................................ ............ 7 | Finanzierung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in Münster
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Tabelle 12: Abgleich Gesamtfinanzierungsbedarf mit ÖFVS anderer deutscher Städte (eigene Darstellung 2022)
Vor dem Hintergrund dieser Vergleichszahlen wurden die Annahmen für den Gesamtfinan-
zierungsbedarf für das ÖFVS in Münster entsprechend gewählt.
Für die Berechnung des Gesamtfinanzierungsbedarfes für den Betrieb des ÖFVS in Müns-
ter wurden dabei die folgenden Annahmen getroffen:
• Art des ÖFVS: Hybrides System
• Art der Stationen: überwiegend virtuell
• Art der Verleihräder: muskelkraftbetrieben
• Zahl der Verleihräder: 1.200
• Zahl der Verleihvorgänge je Rad und Tag: 1,0
• Tarifmodell: wie oben dargestellt (s. Tabelle 11)
• Serviceanforderungen an den Betreiber: marktüblich
Aufgrund dieser Annahmen sowie vor dem Hintergrund der Zahlen der Vergleichsstädte
und aktueller Markteinblicke ergeben sich die prognostizierten Zahlen für den Gesamtfi-
nanzierungsaufwand je Rad und Jahr für ein mögliches ÖFVS in Münster, dargestellt in zwei
Varianten:
Tabelle 13: Gesamtfinanzierungsbedarf für das ÖFVS Münster in zwei Varianten (eigene Darstellung 2022)
Je nach Variante, die sich durch unterschiedliche Kostensätze je Rad und Jahr ergeben, er-
scheint ein jährlicher Gesamtfinanzierungsbedarf zwischen 0,936 Mio. € und 1,152 Mio. €
realistisch. In diesem Betrag ist ein Sicherheitspuffer aufgrund der aktuellen Inflation und
der Knappheit für Komponenten auf dem Fahrradmarkt enthalten.
Die realen Werte werden sich, abhängig von den gestellten Leistungsanforderungen, der
Marktlage und den Verhandlungsergebnissen, im Rahmen des Vergabeverfahrens ergeben.
Aktuelle Daten der Marktrecherche von team red aus 02/2023 stützen allerdings die hier
prognostizierten Werte für die Kosten je Rad und Jahr.
Münster
Stadt A Stadt B Stadt C Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4
Wesentliche Informationen zum System
Art des Systems Hybrid Stationen Hybrid Hybrid Hybrid Hybrid Hybrid
Zahl der Räder 5000 3200 650 1500 1500 1500 1500
Jährliche Verleihzahlen 900.000 3.000.000 40.000 550.000 550.000 550.000 550.000
Gesamtfinanzbedarf
Gesamtfinanzierungsaufwand des 3.000.000,00 € 1.820.000,00 € 570.000,00 € 975.000,00 € 1.050.000,00 € 1.125.000,00 € 1.200.000,00 €
Abgeleitete Kennzahlen
Einnahmen je Verleihvorgang 1,39 € 0,35 € 0,50 € 0,55 € 0,55 € 0,55 € 0,55 €
Gesamtkosten je Verleihvorgang 3,33 € 0,61 € 14,25 € 1,77 € 1,91 € 2,05 € 2,18 €
Gesamtfinanzierungsaufwand je Rad 600,00 € 568,75 € 876,92 € 650,00 € 700,00 € 750,00 € 800,00 €
ÖFVS Münster Variante 1 Variante 2
Gesamtfinanzierungsbedarf Betrieb ÖFVS
Gesamtfinanzierungsaufwand für den Betrieb / Rad*Jahr 780,00 € 960,00 €
Gesamtfinanzierungsaufwand des ÖFVS Münster / Jahr 936.000,00 € 1.152.000,00 €
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7.6 Einflüsse weiterer Faktoren auf den Finanzbedarf des öffentlichen
Fahrradverleihsystems
Je nach Größe und Ausstattung des ÖFVS für Münster sind zusätzliche Faktoren zu berück-
sichtigen, die den Finanzbedarf des ÖFVS verändern können. Hierbei sollten insbesondere
die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:
• Integration von E-Bikes/Pedelecs
• Integration von Lasten-Pedelecs
Weiter sollten zusätzliche Kostenfaktoren berücksichtigt werden, die für die operative Um-
setzung des ÖFVS in Münster zu berücksichtigen sind:
• Kosten für die Herrichtung von Flächen
• Kosten für das Management des ÖFVS
• Kosten für die Vermarktung des ÖFVS
7.6.1 E-Bikes
Für die Berechnung der finanziellen Wirkungen, die durch die Integration von E-Bikes in
das ÖFVS entstehen können, sind die Kosten- und Leistungsseite zu berücksichtigen:
Kostenseite:
• Erhöhte Kosten durch die Bereitstellung von E-Bikes statt muskelbetriebener
Fahrräder
• ca. 1.790 € je E-Bike und Jahr im Vergleich zu 780 – 960 € je Rad und Jahr
bei muskelbetriebenen Fahrrädern
Leistungsseite:
• Erhöhte Einnahmen durch höhere Tarife für E-Bikes und den Wegfall von Vorzugskon-
ditionen, wie bei muskelbetriebenen Fahrrädern oft üblich
• ca. 400 € Einnahmen aus dem Verleih je E-Bike und Jahr im Vergleich zu 200 € je Rad
und Jahr bei muskelbetriebenen Fahrrädern
Überblick der E-Bike-Angebote in ÖFVS in Deutschland
Die nachfolgende Darstellung zeigt wesentliche Informationen zu den ÖFVS in Deutsch-
land, die neben muskelbetriebenen Rädern auch E-Bikes/Pedelecs anbieten:
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Tabelle 14: Überblick der E-Bike-Angebote in ÖFVS in DEU
(eigene Darstellung 2022, größere Tabellenansicht im Querformat im Anhang)
7.6.2 E-Lastenräder
Für die Berechnung der finanziellen Wirkungen, die durch die Integration von E-Lastenrä-
dern bzw. Lastenpedelecs in das ÖFVS entstehen können, sind die Kosten- und Leistungs-
seite zu berücksichtigen:
Kostenseite:
• Erhöhte Kosten durch die Bereitstellung von E-Lastenrädern statt muskelbetriebener
Fahrräder
• ca. 3.300 € je Lastenpedelec und Jahr im Vergleich zu 780 – 960 € je Rad und Jahr
bei muskelbetriebenen Fahrrädern
Leistungsseite:
• Erhöhte Einnahmen durch höhere Tarife für Lastenpedelecs und den Wegfall von Vor-
zugskonditionen, wie bei muskelbetriebenen Fahrrädern oft üblich
• Der Umsatz je Lastenpedelec und Jahr sollte im Vergleich zu 200 € je Rad und Jahr bei
muskelbetriebenen Fahrrädern deutlich höher liegen. Hintergrund sind die höheren
Leihkosten je Stunde, die längere Verleihdauer je Verleihvorgang und das Fehlen von
Vergünstigungen für die ersten 30 Nutzungsminuten.
• Quantifizierbare Zahlen sind derzeit nicht verfügbar, da langfristige Erfahrungswerte
realer Verleihangebote derzeit noch nicht vorliegen bzw. noch nicht in Fachkreisen
kommuniziert werden
Tarif
ÖFVS mit E-Bikes in Dtl. Betreiber Art der Räder Anzahl Abrechnungs-
takt
Preis /
Abrechnungstakt max. / Tag Preis / Monat Preis / Jahr Vergüns-
tigungen
Lahr - E-Bike-Verleih nextbike E-Bikes 30-minütig 1,50€/30 Min. 16 €
10€/Monat, 30 Min.
inkl., danach wie
Basistarif
48€/Jahr, 30 Min.
inkl., danach wie
Basistarif
RegioRad Stuttgart DB Connect /
call a bike E-Bikes 450 pro Minute 0,10€/Min.
(max. 4 €/h) 16 € x
Oeynrad - Bad Oeynhausen nextbike E-Bikes 30-minütig 2€/30 Min. 18 €
Offenburg nextbike E-Bikes 30-minütig 2€/30 Min. 18 €
RSVG-Bike (13 Städte) nextbike E-Bikes 100 30-minütig 2€/30 Min. 18 € 15€/Monat, 30 Min. 90€/Jahr, 30 Min.
RVK e-Bike nextbike E-Bikes 90 30-minütig 2€/30 Min. 18 €
15€/Monat, 30 Min.
inkl., danach wie
Basistarif
60€/Jahr, 30 Min.
inkl., danach wie
Basistarif
wupsiRad Leverkusen nextbike E-Bikes 30 30-minütig 2€/30 Min. 18 €
KVV.nextbike (6 Städte,
darunter Baden-Baden, Karlsruhe) nextbike E-Bikes 70 30-minütig 2€/30 Min. 18 €
Eifel e-Bike (10 Städte, darunter Bad
Münstereifel, Euskirchen) nextbike E-Bikes 135 30-minütig 2€/30 Min. 18 €
15€/Monat, 30 Min.
inkl., danach wie
Basistarif
60€/Jahr, 30 Min.
inkl., danach wie
Basistarif
Usedomrad nextbike E-Bikes 20 €
SprottenFlotte Kiel nextbike E-Bikes > 80 30-minütig
2€/30 Min.
(1€/ weitere 30
Min.)
24 €
Nibelungen-Bike Braunschweig nextbike E-Bikes 2 15-minütig 2,50€/30 Min. 25 €
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Überblick der (E)-Lastenräder-Angebote in ÖFVS in Deutschland
Die nachfolgende Darstellung zeigt wesentliche Informationen zu den ÖFVS in Deutsch-
land, die neben muskelbetriebenen Rädern auch (E)-Lastenräder anbieten:
Tabelle 15: Überblick der (E)-Lastenradangebote in ÖFVS in DEU
(eigene Darstellung 2022, größere Tabellenansicht im Querformat im Anhang)
7.6.3 Kosten weiterer Leistungen
Für den erfolgreichen Aufbau und den Betrieb eines ÖFVS sind weitere Kostenpositionen
zu kalkulieren, die in der Planung des Gesamtfinanzbedarfes für ein ÖFVS berücksichtigt
und entsprechend budgetiert werden sollten. Nachfolgend sind die in diesem Zusammen-
hang wichtigsten Positionen aufgeführt:
Management des ÖFVS - Personalkosten:
Für die Betreuung des ÖFVS sollte auf Auftragnehmerseite eine Vollzeitstelle eingerichtet
werden. Hierfür sollten Personalkosten und Sachgemeinkosten im Umfang von ca.
100.000 € p.a. eingeplant werden.
Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Vertrieb
Um den Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz des ÖFVS von Beginn an auf einem hohen Ni-
veau zu etablieren, sollten Mittel in Höhe von ca. 100.000 € p.a. im Anlauf und 50.000 € in
den Folgejahren eingeplant werden.
Externe Unterstützung im Umsetzungsprozess
Im Rahmen der Umsetzungsprozesses kann es sinnvoll sein, externes Know-How zu nutzen,
um den Umsetzungserfolg abzusichern. Dies betrifft zu Beginn des Umsetzungsprozesses
insbesondere die Unterstützung im Rahmen eines Vergabeverfahrens. Für diese Leistungen
sollten Mittel im Umfang von ca. 100.000 € eingeplant werden.
ÖFVS mit E-Lastenrädern in Dtl. Betreiber Art der Räder Anzahl AbrechnungstaktPreis / Abrechnungstaktmax. / Tag Preis / Monat Preis / Jahr Vergüns-
tigungen
Frelo Freiburg nextbike E-Lastenrad 20 30-minütig 2€/30 Min. 18 €
12€/Jahr, 30 Min.
inkl., danach wie
Basistarif
48€/Jahr, 30 Min.
inkl., danach wie
Basistarif
metropolradruhr (Dortmund) nextbike E-Lastenrad 30-minütig 2,50€/30 Min. 18 €
SprottenFlotte Kiel nextbike E-Lastenrad 5 30-minütig
2€/30 Min.
(1€ / weitere 30
Min.)
25 €
Bielefeld (geplant) nextbike E-Lastenrad 10 30-minütig 2€/30Min. 25 €
StadtRad Hamburg DB Connect /
call a bike E-Lastenrad 20 pro Minute 0,10€/Min.
(30 Freiminuten) 24 € x
RegioRad Stuttgart DB Connect /
call a bike E-Lastenrad 10 pro Minute 0,14€/Min. (max. 6€/h) 19 € x
VRNnextbike (Mannheim) nextbike E-Lastenrad 12 30-minütig 2,50€/30 Min. 18 €
Nibelungen-Bike Braunschweig nextbike E-Lastenrad /
Lastenrad 6 15-minütig 2,50€/15Min. 25 €
25€/Monat, 30 Min.
inkl., danach wie
Basistarif
metropolradruhr (Bochum, Hamm) nextbike Lastenrad 15-minütig 2,50€/15Min. 25 €
Lippstadt nextbike Lastenrad 30-minütig 1€/30 Min. 25 €
metropolradruhr (Dortmund) nextbike Lastenrad 30-minütig 2€/30 Min. 18 €
Rüsselsheim nextbike Lastenrad 2 30-minütig 1€/30 Min. 9 €
SprottenFlotte Kiel nextbike Lastenrad 12 30-minütig 1€/30 Min. 12 €
Norderstedt nextbike Lastenrad 15 30-minütig 1€/30 Min. 9 €
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7.7 Prognose des Gesamtfinanzbedarfs des öffentlichen
Fahrradverleihsystems in Münster
Aus den in Kapitel 7.5. und 7.6. beschriebenen Kostenpositionen kann der Gesamtfinanz-
bedarf für die Umsetzung des ÖFVS in Münster, einschließlich der Umsetzungskosten,
hochgerechnet werden. Die nachfolgende Darstellung zeigt in der Zusammenfassung die
Kostenpositionen für den Betrieb des ÖFVS und für die erforderlichen, flankierenden Maß-
nahmen für den Aufbau des Systems und dessen Management:
* 1 FTE, Personalkosten und SGK
** gerechnet für 1. Jahr, z.B. Unterstützung im Vergabeverfahren
Tabelle 16: Übersicht des Gesamtfinanzbedarfs für den Aufbau und den Betrieb des ÖFVS in Münster
(eigene Darstellung 2022)
Für Aufbau und Betrieb des ÖFVS in Münster unter den oben beschriebenen Bedingungen
sollten für das erste Betriebsjahr Mittel im Gesamtumfang von 1.236.000 € bis 1.452.000 €
eingeplant werden. In den Folgejahren sinkt der Finanzbedarf auf eine Spanne zwischen
1.086.000 € und 1.302.000 €.
Die genannten Beträge reduzieren sich um die im Kapitel 7.8. beschriebenen und kalkulier-
ten Finanzierungsbausteine.
Variante 1 Variante 2
Kennzahlen zum System
Gesamtfinanzierungsbedarf Betrieb ÖFVS Münster 936.000,00 € 1.152.000,00 €
Management des ÖFVS * 100.000,00 € 100.000,00 €
Vermarktung des ÖFVS, 1. Jahr 100.000,00 € 100.000,00 €
Vermarktung des ÖFVS, Folgejahre 50.000,00 € 50.000,00 €
Externe Unterstützung im Umsetzungsprozess** 100.000,00 € 100.000,00 €
Kosten für die Herrichtung von Flächen***
Gesamtfinanzierungsbedarf ÖFVS Münster
Gesamtfinanzierungsbedarf 1. Jahr 1.236.000,00 € 1.452.000,00 €
Gesamtfinanzierungsbedarf Folgejahre 1.086.000,00 € 1.302.000,00 €
abhängig von der Zahl der Flächen und den erforderlichen Arbeiten
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7.8 Finanzierungsbausteine für das öffentliche Fahrradverleihsystem
in Münster
Zur Finanzierung des ÖFVS in Münster stehen die in Abbildung 14 genannten Instrumente
zur Verfügung. Im Folgenden werden diese Instrumente auf die Anwendbarkeit in Münster
diskutiert und das ggf. realisierbare Potenzial eines Finanzierungsbeitrages abgeschätzt.
7.8.1 Einnahmen aus Verleih an Einzelkunden
Die Einnahmen aus dem Verleih der Räder an Einzelkunden können auf der Basis des je-
weils gewählten Tarifsystems, der Verteilung der Verleihdauer aller Fahrten und der prog-
nostizierten Zahl der Verleihvorgänge je Rad und Tag hochgerechnet werden.
Auf der Basis dieser Faktoren kann ein durchschnittlicher Umsatz je Rad und Jahr aus dem
Verleih an Einzelkunden hochgerechnet werden. Für diese Studie haben wir verschiedene
ÖFVS in Deutschland in Bezug auf diese Kennzahl hin ausgewertet. Die Werte des jährli-
chen Umsatzes je Rad und Jahr schwanken in den untersuchten ÖFVS sehr stark. Dies
hängt mit der unterschiedlichen Ausprägung der relevanten Faktoren zusammen, die im
Ergebnis zu sehr unterschiedlichen Resultaten führen.
Für das ÖFVS in Münster rechnen wir mit einem jährlichen Umsatz von ca. 200 € je Rad.
Dieser Wert bewegt sich unterhalb des Mittelwertes der zum Vergleich untersuchten Sys-
teme und stellt daher eine konservative Schätzung dar. Er berücksichtigt Art und Größe des
Systems, das gewählte Tarifmodell und eine prognostizierte Nutzungsfrequenz von 1,0 Ver-
leihvorgängen je Rad und Tag.
Die nachfolgende Darstellung visualisiert die getroffenen Annahmen und überführt diese
in die Prognose der Erlöse je Rad und Jahr.
Abbildung 15: Annahmen für Einnahmen aus dem Verleih an Einzelkunden (eigene Darstellung 2022)
Bei einer Systemgröße von 1.200 Verleihrädern gehen wir daher von realisierbaren Einnah-
men in Höhe von ca. 240.000 € p.a. aus.
................................ ............ 7 | Finanzierung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in Münster
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7.8.2 Einnahmen aus B2B-Vereinbarungen
Potenzial aus den Erlösen durch Studierende
Münster verfügt über ca. 65.000 Studierende. Aktuell marktüblich sind 1,50 € bis 3,00 € je
Studierende/r pro Semester für einen vergünstigten Tarif von 30 Freiminuten je Tag pro
Fahrt.
Durch eine Vereinbarung mit den Asten der Hochschulen in Münster könnte bei einem Be-
trag von 2,00 € je Studierende(r) und Semester ein Beitrag zur Finanzierung des ÖFVS in
Höhe von ca. 260.000 € erzielt werden.
Potenzial aus den Erlösen durch ÖPNV-Kunden
Münster verfügt über eine sehr große Zahl von Inhabern eines ÖPNV-Abos. Für die Finan-
zierung von Sonderkonditionen (30 Freiminuten je Fahrt) für ÖPNV-Stammkunden wäre
ein Kostenbeitrag in Höhe von ca. 1,00 € je Abo und Monat erforderlich. Es sollte geprüft
werden, ob eine entsprechende Teilfinanzierung des ÖFVS mit dem Ziel der Gewährung
von Sonderkonditionen für ÖPNV-Stammkunden (Zeitkarte) als zubuchbare Option
(29 €+1 € bzw. 49 € + 1 €) realisiert werden kann.
Im Rahmen der Umsetzung des Deutschland-Tickets gehen wir davon aus, dass 12.500
Abonnenten des ÖPNV in Münster die Option der Nutzung des ÖFVS zu Vorzugskonditio-
nen nutzen werden. Für die Finanzierung des ÖFVS in Münster resultiert hierdurch ein Fi-
nanzierungsbeitrag von 150.000 € p.a.
Potenzial aus den Erlösen durch Unternehmen / öffentliche Verwaltung
Münster verfügt als exponierter Verwaltungssitz über sehr viele Behörden und Verwal-
tungsstandorte. Ebenfalls verfügt Münster über eine größere Zahl von Unternehmen, die
ggf. gegenüber Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements aufgeschlossen
sind. Je nach Unternehmensgröße können Sonderkonditionen (z.B. 30 Freiminuten je
Tag/Fahrt) für einen Betrag von ca. 1,00 € je Mitarbeiter/in pro Monat realisiert werden.
Für die Finanzierung des ÖFVS in Münster gehen wir aus Gründen der konservativen Be-
trachtung noch nicht von signifikanten Einnahmen aus diesem Bereich aus.
7.8.3 Einnahmen aus Werbung und Sponsoring
Die Fahrräder und Stationen, aber auch das Buchungsportal des Betreibers können attrak-
tive Werbeflächen darstellen. Durch Werbeeinnahmen können bei einem ÖFVS der hier
vorgeschlagenen Größe signifikante Einnahmen erzielt werden.
Zu beachten ist, dass die möglicherweise identitätsstiftende Wirkung eines ÖFVS durch ex-
terne Werbung reduziert werden kann.
Durch eine externe Vermarktung des ÖFVS erscheinen Erlöse aus Werbung und Sponsoring
in Höhe von ca. 100.000 € erzielbar. Da wir den Wert einer identitätsstiften Wirkung einer
münsterspezifischen Gestaltung des ÖFVS im Vergleich zu den erzielbaren Werbeeinnah-
men höher gewichten, gehen wir derzeit nicht von realisierbaren Einnahmen durch Wer-
bung oder Sponsoring aus.
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7.8.4 Zusammenfassende Darstellung möglicher Finanzierungsbaustei ne
für das öffentliche Fahrradverleihsystem in Münster
Die nachfolgende Darstellung zeigt in der Zusammenfassung der Ergebnisse der Prognosen
für die einzelnen Finanzierungsbausteine.
Abbildung 16: Übersicht möglicher Erlöse aus Finanzierungsbausteinen (eigene Darstellung 2022)
Die bisher beschriebenen möglichen Finanzierungsbausteine stellen Einnahmemöglichkei-
ten dar. Es ist letztlich die Entscheidung der Stadt Münster, der politischen Entscheidungs-
träger und/oder der Stadtwerke Münster zu entscheiden, welche Finanzierungsbausteine
in welcher Intensität genutzt werden sollen.
7.8.5 Berechnung der erforderlichen Mittel der Stadt Münster
Um den Finanzbedarf zu ermitteln, der durch die Stadt Münster für Aufbau und Betrieb
des ÖFVS bereitgestellt werden muss, wurde das folgende Verfahren verwendet:
• Gesamtfinanzierungsbedarf für den Betrieb des Systems (siehe Kapitel 7.7.) plus
• Kosten weitere Leistungen (siehe Kapitel 7.6.3.) minus
• Erlöse aus B2B-Vereinbarungen (siehe Kapitel 7.8.2.) ergibt
• Erforderliche finanzielle Mittel der Stadt Münster
Die nachfolgende Tabelle zeigt in der Zusammenfassung die verschiedenen Kostenpositio-
nen über die kommenden Jahre. Ebenfalls dargestellt sind die Einnahmen aus Großkun-
den-Vereinbarungen (B2B-Vereinbarungen).
................................ ............ 7 | Finanzierung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in Münster
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Hieraus ergibt sich der Bedarf für durch die Stadt Münster bereitzustellende Mittel ab
möglichem Betriebsbeginn in Höhe von 0,686 - 0,902 Mio. € p.a. Fördermittel konnten in
dieser Übersicht nicht berücksichtigt werden, da zum Zeitpunkt des Projektabschlusses un-
klar ist, ob geeignete Förderinstrumente zur Verfügung und eingesetzt werden.
Tabelle 17: Berechnung des erforderlichen Zuschusses der Stadt Münster (eigene Darstellung 2023)
7.9 Finanzielle Wirkungen der Business Cases
Die Aufgabenstellung dieses Kapitels ist es, hochzurechnen, wie hoch der Mittelbedarf für
den Betrieb eines ÖFVS in der Stadt Münster über einen Zeitbedarf von 5 Jahren einzu-
schätzen ist. Hierbei sollte untersucht werden, wie sich die erforderlichen Mittel bei einem
unterschiedlichen Anteil von E-Bikes im Gesamtsystem entwickeln würden.
Die folgenden Betrachtungen beziehen sich ausschließlich auf den Gesamtfinanzierungs-
aufwand aus Betreibersicht und schließen nicht die Kosten für die begleitenden Aspekte
Management des ÖFVS, Marketing, Herrichtung von Flächen und externe Begleitung ein,
da diese für die Szenarien mit oder ohne E-Bikes als konstant angenommen werden dür-
fen.
Folgende Varianten (vgl. Kapitel 7.5.) wurden betrachtet:
• Variante 1: 1.200 Räder, Gesamtfinanzierungsaufwand 780 €/Rad für muskelbetrie-
bene Räder
• Variante 2: 1.200 Räder, Gesamtfinanzierungsaufwand 960 €/Rad für muskelbetrie-
bene Räder
................................ ............ 7 | Finanzierung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in Münster
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Um die Einflüsse der Kosten in den unterschiedlichen Business Cases berechnen zu kön-
nen, wurden weiter die folgenden Annahmen getroffen:
• Umsatz je Rad bei dem Verleih Einzelkunden:
Muskelbetriebenes Rad: 200,00 € p.a., E-Bike: 400 € p.a.
• Gesamtfinanzierungskosten für E-Bikes: 1.790 € p.a.
• Einnahmen aus B2B-Vereinbarungen sind in den Berechnungen nicht enthalten.
• Die Vermietung von Lastenpedelecs wurde im Rahmen dieser Betrachtungen nicht
berücksichtigt.
In den folgenden Darstellungen ist die Veränderung der Gesamtkosten des Systems in Ab-
hängigkeit des Anteils der E-Bikes im System dargestellt (rote Säulen). Die Entwicklung der
prognostizierten Einnahmen aus dem Verleih an Einzelkunden zeigen die grünen Säulen.
Der resultierende Fehlbetrag, der in der Regel durch kommunale Mittel abgedeckt werden
muss, ist im Rahmen der braun dargestellten Säule erkennbar.
Variante 1 (ÖFVS 1.200, 780 €/Rad, pro Jahr):
Dargestellt sind der Gesamtfinanzierungsbedarf des ÖFVS und die prognostizierten Einnah-
men durch B2C sowie der sich daraus ergebende Mindestanteil der kommunalen Finanzie-
rung pro Jahr, anteilig von einem rein muskelkraftbetriebenen ÖFVS bis zu einem rein E-
Bike-betriebenen ÖFVS.
Abbildung 17: Herleitung kommunaler Finanzierungsbedarf Variante 1, ohne B2B, anteilig muskelbetriebene Rä-
der / E-Bikes (eigene Darstellung 2022, größere Abbildungsansicht im Querformat im Anhang)
Variante 2 (ÖFVS 1.200, 960 €/Rad, pro Jahr):
Dargestellt sind der Gesamtfinanzierungsbedarf des ÖFVS und die prognostizierten Einnah-
men durch B2C sowie sich der daraus ergebende Mindestanteil der kommunalen Finanzie-
rung pro Jahr, anteilig von einem rein muskelkraftbetriebenen ÖFVS bis zu einem rein E-
Bike-betriebenen ÖFVS.
................................ ............ 7 | Finanzierung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in Münster
© team red 68
Abbildung 18: Herleitung kommunaler Finanzierungsbedarf Variante 2 pro Jahr, ohne B2B, anteilig muskelbetrie-
bene Räder / E-Bikes (eigene Darstellung 2022, größere Abbildungsansicht im Querformat im Anhang)
Beide dargestellten Varianten zeigen, dass der Gesamtfinanzierungsbedarf eines entspre-
chenden ÖFVS für die Stadt Münster mit dem Anteil der E-Bikes erwartungsgemäß steigt,
da auch der Gesamtfinanzierungsbedarf je Rad und Jahr entsprechend höher liegt.
Die Darstellungen zeigen auch, dass die prognostizierten Einnahmen eines ÖFVS mit dem
Anteil der E-Bikes steigen, da bei dem Einsatz von E-Bikes ein für die Kunden kostenintensi-
veres Tarifmodell zur Anwendung kommt.
Da die Gesamtfinanzierungskosten aber deutlich stärker als die Verleiheinnahmen steigen
dürften, steigt mit zunehmender Quote der E-Bikes der zu erwartende Fehlbetrag deutlich,
der meist durch kommunale Mittel finanziert werden muss.
Gegenüber einem ÖFVS, das mit muskelkraftbetriebenen Rädern ausgestattet ist, muss bei
einem System, das durchgängig mit E-Bikes bestückt ist, mit einem Fehlbetrag gerechnet
werden, der ca. 100 % höher liegt.
Über eine Laufzeit von 5 Jahren ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle dargestell-
ten Mittelbedarfe in Abhängigkeit der beiden Varianten und dem unterschiedlichen Anteil
von E-Bikes in der Flotte.
Tabelle 18: Kommunale Finanzierung über fünf Jahre, ohne B2B, anteilig muskelbetriebene Räder / E-Bikes
(eigene Darstellung 2022)
Kommunale Finanzierung
(ohne B2B) über 5 Jahre
100% Räder /
0% E-Bike
90% Räder /
10% E-Bike
80% Räder /
20% E-Bike
70% Räder /
30% E-Bikes
50% Räder /
50% E-Bikes
0% Räder /
100% E-Bikes
Vertiefungsstudie (FVS 1.200 Räder, 780€/Rad) 4.680.000 € 5.286.000 € 5.892.000 € 6.498.000 € 7.710.000 € 10.740.000 €
Vertiefungsstudie (FVS 1.200 Räder, 960€/Rad) 5.760.000 € 6.258.000 € 6.756.000 € 7.254.000 € 8.250.000 € 10.740.000 €
................................ ................................ ............. 8 | Bewertung der Förderkulisse
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8. Bewertung der Förderkulisse
Für die Förderung des Radverkehrs stehen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene
vielfältige Förderprogramme zur Verfügung. In vielen Fällen sind diese auf die Förderung
investiver Vorhaben durch kommunale Gebietskörperschaften ausgerichtet. Förderpro-
gramme, die als Fördergegenstand auch nicht-investive bzw. konsumtive Kosten haben,
sind dagegen deutlich seltener zu finden.
Die nachfolgenden Beschreibungen beziehen sich ausschließlich auf Förderinstrumente,
die mit dem Aufbau und dem Betrieb von ÖFVS in Zusammenhang gebracht werden kön-
nen.
8.1 Förderprogramme zum Radverkehr auf Bundesebene
Auf Bundesebene stehen Fördermittel im Bereich Radverkehr über das Bundesministerium
für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima-
schutz (BMWK) zur Verfügung.
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist als zentraler Projektträger zur Förderung des
Radverkehrs im Auftrag des BMDV Anlaufstelle für Fragen zur Finanzierung und Förderung
des Radverkehrs.
Abbildung 19: Übersicht von Fördermaßnahmen durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr
(Quelle: https://www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/radverkehr_node.html)
Das BMDV fördert auch nicht investive Vorhaben (s. Abbildung 19). Diese sollen einen Bei-
trag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr in Deutschland leisten
und/oder die nachhaltige Mobilität mit neuen Ideen und Konzepten sichern. Die Umset-
zung und Erprobung der jeweiligen Projekte sollen dabei auch für andere Orte der Bundes-
republik modellhaft sein. Gefördert werden darüber hinaus auch Vorhaben und Untersu-
chungen, die besonderen Handlungs- und Erkenntnisbedarf aufzeigen und somit die nach-
haltige Mobilität sichern. Dazu gehören Informations- und Kommunikationskampagnen (z.
B. zur Verbesserung des Verkehrsklimas), Wettbewerbe, technische Innovationen, For-
schungs- und Entwicklungsvorhaben. Entscheidend ist eine zu erwartende Übertragbarkeit
der Ergebnisse. Aktuell gibt es keinen Projektaufruf.9
9 Quelle: https://www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/NichInvestive-
Massnahmen/InformationenzumVerfahren/InformationenzumVerfahren_node.html
................................ ................................ ............. 8 | Bewertung der Förderkulisse
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Des Weiteren unterstützt das BMWK im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
durch verschiedene Förderprogramme Klimaschutzprojekte. Förderfähig sind v.a. investive
Maßnahmen. Zu den Förderprogrammen mit Bezug zum Radverkehr gehören:
• E-Lastenfahrrad-Richtlinie
(investive Förderung von E-Lastenfahrräder und -anhänger)
• Klimaschutz durch Radverkehr
(investive Maßnahmenbündel mit Modellcharakter)
• Kommunalrichtlinie
(investive Maßnahmen zur Förderung der Mobilitätsinfrastruktur)
8.2 Förderprogramme zum Radverkehr auf Landesebene NRW
Das Land NRW gewährt nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) Zuwendungen
für Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesse-
rung der Nahmobilität in den Gemeinden. Förderfähig sind u.a. Bau- und Ausbauvorhaben,
grundhafte Erneuerung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität, die geeignet sind, si-
cheren Rad- und Fußverkehr zu gewährleisten und motorisierten Individualverkehr auf den
Rad- und Fußverkehr zu verlagern. Förderfähig sind v.a. investive Maßnahmen. Zu den för-
derfähigen, nicht investiven Maßnahmen im Bereich Radverkehr gehören Öffentlichkeitsar-
beit, Modal Split-Erhebungen und Dauerzählstellen für den Radverkehr.10
Darüber hinaus gibt es mit der Erneuerung der Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement
(FöRi-MM), zum 1.07.2022 in Kraft getreten, Laufzeit bis 30.06.2027, die Möglichkeit, die
Einführung von Sharing-Diensten, darunter Zweirad-Sharing Dienste (Nr. 9.2 FöRi-MM), för-
dern zu lassen. Anträge können bis zum 30. Juni eines jeden Jahres für das Jahrespro-
gramm des Folgejahres eingereicht werden. Einen Überblick zu Inhalten, Förderhöhen und
Konditionen gibt die folgende Abbildung:
10 Quelle:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=9&ugl_nr=910&bes_id=28965&val=2
8965&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=0
................................ ................................ ............. 8 | Bewertung der Förderkulisse
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Abbildung 20: Übersicht wichtiger Aspekte der Nr. 9 der Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement des Landes NRW
(Quelle: Ministerium des Innern Land Nordrhein-Westfalen https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_de-
tail_text?anw_nr=7&vd_id=20539&ver=8&val=20539&sg=0&menu=1&vd_back=N, Bezirksregierung Münster
https://www.bezreg-muenster .de/de/foerderung/foerderprogramme_a-z/25_vernetzte_mobilitaet/index.html)
Die bisherige Kommunikation der Stadt Münster mit der zuständigen Bezirksregierung lässt
allerdings keine Bewertung dieser Förderrichtlinie in der Art zu, als dass diese für eine Teil-
fianzierung des ÖFVS in Münster genutzt werden kann.
Fazit / Bewertung
Für die Förderung des Radverkehrs gibt es auf Landes- und Bundesebene verschiedene
Fördermöglichkeiten. Dabei werden vorrangig investive, infrastrukturelle Maßnahmen ge-
fördert. Geförderte, nicht investive Maßnahmen im Auftrag des BMDV werden nur unter
der Voraussetzung eines Innovations- / Modellcharakters für andere Orte und Regionen in
Deutschland gefördert.
Seit Juli 2022 gibt es jedoch speziell für die Einführung von Sharing-Diensten eine Förder-
möglichkeit im Bundesland NRW , die konsumtive und nicht-investive Ausgaben fördern.
Diese Fördermöglichkeit sollte im Rahmen des Umsetzungsprozesses durch die Stadt
Münster weiter geprüft werden. Die derzeitige Einschätzung zum Abschluss der Studie legt
aber den Schluss nahe, dass dieses Instrument für eine Teilfinanzierung des ÖFVS in Müns-
ter nicht genutzt werden kann.
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© team red 72
9. Bewertung konkurrierender
Mikromobilitätsangebote in Münster
9.1 Übersicht konkurrierender Mikromobilitätsanbieter
In den letzten Jahren hat sich in Münster eine größere Zahl an privaten Mikromobilitätsan-
geboten entwickelt, die im Wettbewerb zum ÖFVS stehen. Dazu gehören Sharing-Anbieter
im Bereich Pedelecs, E-Scooter, E-Roller und (E)-Lastenräder. Eine Übersicht aktueller An-
bieter und wichtiger Kennzahlen siehe im Anhang Tabelle 26, Seite 90.
Die folgende Abbildung stellt die derzeit vorhandenen Angebote privater Mobilitätsanbie-
ter den möglichen Angeboten eines ÖFVS in Münster gegenüber und zeigt die Angebote
mit potenziellen Wettbewerbskonflikten auf. Dazu gehören Fahrräder, Pedelecs und Las-
tenräder.
Abbildung 21: Private Mikromobilitätsangebote in Münster und potenzielle Konflikte mit einem ÖFVS
(eigene Darstellung 2023)
In den nachfolgenden Kapiteln erfolgt die Auseinandersetzung zum Umgang und zur Ein-
bindung konkurrierender Mobilitätsanbieter.
Den Anbieter „Swapfiets“ haben wir in den weiteren Betrachtungen nicht berücksichtigt,
da das Geschäftsmodell (Leasingangebote für Fahrräder und Pedelecs) und die angespro-
chenen Zielgruppen von denen der anderen Mikromobilitätsanbieter deutlich abweichen.
9.2 Chancen und Risiken marktorientierter Systeme
Privatwirtschaftliche Mobilitätsangebote bieten sowohl Chancen als auch Risiken. Chancen
privater Verleihangebote bestehen v. a. hinsichtlich (weitgehend) entfallender Kosten für
die öffentliche Hand und einer bereits gegebenen Verfügbarkeit von Fahrzeugen vor Ort.
Dem stehen v. a. Risiken hinsichtlich fehlender Nachhaltigkeit, Steuerungsmöglichkeiten
und Garantien gegenüber im Hinblick auf die räumliche Verfügbarkeit des Systems, die
................................ ............ 9 | Bewertung konkurrierender Mikromobilitätsangebote in Münster
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Fahrzeuganzahl und Qualität sowie die Zusicherung einer dauerhaften Verfügbarkeit der
Angebote.
So hat beispielsweise der Anbieter „Bird“ nach nur kurzer Präsenz im Münsteraner Markt
seinen Service bereits wieder eingestellt. Der Anbieter „Lime“ schränkt sein Angebot saiso-
nal ein, sodass im Winter weniger E-Scooter als im Sommer zur Verfügung stehen (ca. 290
statt ca. 1.000 E-Scooter).
Die folgende Abbildung zeigt eine Übersicht der Chancen und Risiken marktorientierter
Systeme.
Abbildung 22: Chancen und Risiken marktorientierter Systeme (eigene Darstellung 2022)
9.3 Mögliche Einbindung privatwirtschaftlicher Mobilitätsangebote
Im Rahmen einer möglichen Einbindung von Anbietern privatwirtschaftlicher Mobilitätsan-
gebote sind folgende Aspekte zu beachten:
Steuerung durch Sondernutzungsrechte
• Nur einschränkend möglich
• Keine Betriebspflichten in wenig nachgefragten Stadtgebieten möglich
Freiwillige Vereinbarungen
• Auf „Goodwill“-Basis möglich
• Dürfen jedoch keine Voraussetzung für die Gewährung von Sondernutzungsrechten
sein
zeitlich
• Kein Ausschreibungsverfahren
• Keine Aufbauphase nach
erfolgter Vergabe
finanziell
• Kein kommunaler Zuschuss
erforderlich
• Einnahmen aus
Sondernutzung
interne Aufwände
• Deutlich geringere interne
Planungsaufwände
• Aufwände für Steuerung und
Monitoring entfallen
Räumliche Abdeckung
• Keine Steuerungsmöglichkeit
• Keine Möglichkeit zur
Bezahlung für die Abdeckung
weniger attraktiver Gebiete
Preise
• In der Regel deutlich höher
• Keine Steuerungsmöglichkeit
• Keine Tarife für
Vorteilskunden
Fahrzeugangebot
• Keine Steuerungsmöglichkeit
• Kein Premiumangebot
Zugang zum System,
Prozesse, Tarife
• Keine Steuerungsmöglichkeit
Dauerhaftes Angebot
• Keine Garantien
• Keine dauerhaft gesicherte
Finanzierung
Servicelevel
• Keine Steuerungsmöglichkeit
Chancen Risiken
................................ ............ 9 | Bewertung konkurrierender Mikromobilitätsangebote in Münster
© team red 74
Vorschlag: Kommunikation einer „Testphase“ bestehend aus
• Ausschreibung und Vergabe ÖFVS Fahrräder und Lastenräder mit der Option Pedelecs
durch die Stadt / Stadtwerke Münster
• Pedelecs und E-Tretroller zunächst privatwirtschaftlich über Sondernutzung und mög-
liche Kontingentierung bei zu großer Fahrzeugzahl
• Jährliche Evaluation hinsichtlich Nutzungskonflikten und stadtweiter Angebotsverfüg-
barkeit
9.4 Empfehlung
ÖFVS stellen einen integralen Bestandteil öffentlicher Mobilitätsangebote des Umweltver-
bundes, besonders in Ergänzung zum ÖPNV, dar und bilden damit einen Teil der kommuna-
len Daseinsvorsorge „Mobilität“ ab!
Die bisherigen Planungen der Stadt Münster für ein ÖFVS sollten trotz der (derzeit) um-
fangreichen privaten Angebote weiterverfolgt und realisiert werden. Nur ein ÖFVS bietet
die Gewähr für ein Bürger*innen- gerechtes Mobilitätsangebot, dass die folgenden Eigen-
schaften sicherstellt:
• Dauerhaftigkeit des Angebots
• Flächendeckende Verfügbarkeit in der Stadt Münster
• Sozial verträgliche Preisbildung
• Optimale Verknüpfung mit anderen Mobilitätsangeboten
• Vollintegration in den ÖPNV
• Wirksame Beeinflussbarkeit durch die Stadt Münster
Ein in Münster flächendeckend und dauerhaft verfügbares und in seiner Nutzung einfaches
und preiswertes ÖFVS stellt eine sinnvolle Ergänzung und Attraktivierung des ÖPNV dar. Ein
solches ÖFVS kann, nicht zuletzt vor dem Hintergrund stark steigender Energiepreise und
durch Inflation sinkender Realeinkommen, den Umstieg vom MIV auf die Verkehrsträger
des Umweltverbundes fördern.
Eine Zusammenarbeit mit privaten Anbietern ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils gel-
tenden Regelungen des Vergaberechts möglich. Nähere Ausführungen hierzu sind in Kapi-
tel 10 beschrieben. Dahingehend wird initial folgende Gestaltung empfohlen:
Muskelbetriebene Räder
Das öffentliche und voll in den ÖPNV integrierte ÖFVS in Münster sollte sich im Kern auf
den Betrieb muskelbetriebener Fahrräder fokussieren. Wettbewerbsangebote, die diese
Leistungen im Sinne eines flächendeckenden Systems in Münster anbieten, liegen nicht
vor.
E-Bikes
Derzeit betreiben mehrere privatwirtschaftliche Anbieter ein E-Bike-Angebot in Münster.
Abgeleitet aus der überwiegend flachen Topographie ist es nicht zwingend erforderlich,
................................ ............ 9 | Bewertung konkurrierender Mikromobilitätsangebote in Münster
© team red 75
elektrisch unterstützte Räder in das System aufzunehmen. Es wird daher empfohlen, zu-
nächst auf die Integration von E-Bikes zu verzichten. Ein Konkurrenzangebot des ÖFVS
würde erhebliche zusätzliche Mittel erfordern und dieselbe Zielgruppe fokussieren, wie
das bereits eingeführte Angebot.
Es sollte jedoch fortlaufend evaluiert werden, ob das privatwirtschaftliche Angebot mit ei-
ner ausreichenden räumlichen Abdeckung fortgeführt wird und ggf. geäußerte Kunden-
wünsche abdeckt. Für den Fall eines Rückzugs der privatwirtschaftlichen Anbieter oder ei-
ner unzureichenden Abdeckung des Stadtgebietes sollte jedoch in der Ausschreibung opti-
onal die Beschaffung und Aufnahme von Pedelecs vorgesehen werden, so dass die Flotte
im Bedarfsfall entsprechend nachgerüstet werden kann.
Ebenso sollte den privatwirtschaftlichen Anbietern (wie z. T . bereits erfolgt) eine Integra-
tion in die Mobilitäts-App der Stadtwerke angeboten werden.
Lastenräder
Mit den Angeboten LASSE und Tretty stehen in Münster bereits Angebote für den Verleih
von Lastenrädern zur Verfügung. Ein Konkurrenzangebot des ÖFVS würde ebenfalls erheb-
liche zusätzliche Mittel erfordern und dieselbe Zielgruppe fokussieren, wie das bereits ein-
geführte Angebot. Es wird daher empfohlen, hier analog zur Empfehlung E-Bikes zu verfah-
ren.
E-Scooter / Roller
Die Wettbewerbssituation mit den Anbietern der E-Scooter und der muskelbetriebenen
Roller kann akzeptiert und gestaltet werden. Der Wettbewerb um den (knappen) Platz im
öffentlichen Raum kann mit dem Standortkonzept für Mobilstationen ggf. mit Blick auf
diese Anbieter entschärft werden. Das ÖFVS bietet mit der Flächendeckung im Stadtgebiet
und mit günstigen Nutzungsentgelten klare Vorteile gegenüber diesen Wettbewerbsange-
boten.
Weitere Leihfahrräder lokaler Anbieter
Die Wettbewerbssituation im Fahrradverleih mit Münsterland Fahrradverleih und mit der
Radstation Münster am Hauptbahnhof kann ebenfalls akzeptiert und gestaltet werden.
Beide Verleihangebote sind nicht flächendeckend im Stadtgebiet verfügbar und fokussie-
ren offensichtlich auf Besuchende und eine längere Nutzung der Fahrräder. Um eine Be-
schädigung des Geschäftsmodells dieser Anbieter zu vermeiden, sollte ggf. geprüft wer-
den, ob der Verleihpreis der Räder des ÖFVS für eine längere Nutzung oberhalb der Tarife
der Wettbewerber angesiedelt werden sollte.
Bei der Prüfung möglicher Kooperation mit bestehenden Angeboten sind selbstverständ-
lich u.a. die rechtlichen Regelungen des Vergaberechts zu beachten. Näheres hierzu ist in
Kapitel 10 beschrieben. Weiter sollte in diesem Zusammenhang geprüft werden, ob eine
dauerhafte Verfügbarkeit der beschriebenen Services garantiert werden kann und damit
eine inhaltliche Basis für eine mögliche Kooperation besteht.
................................ ................................ . 10 | Anforderungen an das Vergabeverfahren
© team red 76
10. Anforderungen an das Vergabeverfahren
10.1 Einschlägige Verfahrensordnung
Vorliegend dürfte davon auszugehen sein, dass die Leistungen nach den Vorgaben der
Vergabeverordnung (VgV) zu vergeben sind.
Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Vergabe durch die Stadtwerke oder durch die
Stadt Münster erfolgen wird (in Kapitel 6 wurde aber bereits dargelegt, dass die Auftragge-
berrolle durch die Stadtwerke und nicht durch die Stadt selbst übernommen werden
sollte).
Die Stadt Münster ist öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 99 Nr. 1 GWB. Insofern gilt
für diese ohnehin die Vergabeverordnung (VgV).
Komplizierter ist die Beurteilung indes für die Stadtwerke. Nach § 100 Abs. 1 GWB sind öf-
fentliche Auftraggeber, die eine Sektorentätigkeit gemäß § 102 GWB ausüben, immer auch
Sektorenauftraggeber. Darüber hinaus können auch natürliche oder juristische Personen
des Privatrechts unter bestimmten Umständen Sektorenauftraggeber sein, soweit diese
eine Sektorentätigkeit ausüben (§ 100 Abs. 2 GWB).
Von der Regelung des § 102 GWB werden als Sektorentätigkeiten Tätigkeiten auf dem Ge-
biet der Versorgung mit Trinkwasser (Abs. 1), der Versorgung mit Elektrizität (Abs. 2), der
Versorgung mit Gas und Wärme (Abs. 3), der Erbringung von Verkehrsdienstleistungen
(Abs. 4), der Betrieb von Häfen und Flughäfen (Abs. 5) sowie der Förderung von fossilen
Brennstoffen (Abs. 6) erfasst. In ihren klassischen Aufgabenfeldern dürfte die Stadtwerke
Münster GmbH daher eine Sektorenauftraggeberin sein.
Für Sektorenauftraggeber gelten gemäß § 136 GWB und § 1 SektVO (nur) bei der Aus-
übung ihrer Sektorentätigkeit eine Reihe von Sonderregelungen im Vergaberecht. Diese
Regelungen erfordern somit, dass jeweils auch die Sektorentätigkeit ausgeübt wird. Abseits
der Sektorentätigkeiten unterliegen auch Sektorenauftraggeber dem allgemeinen Vergabe-
recht.
Problematisch ist im Einzelfall die konkrete Abgrenzung von „gemischten Tätigkeiten“, also
die Frage, wann eine Tätigkeit Sektorenbezug aufweist. Anhaltspunkte ergeben sich jedoch
aus der Rechtsprechung. So hat eine Vergabekammer11 die Eigenschaft eines ÖFVS als Sek-
torentätigkeit verneint. Demnach seien Hilfstätigkeiten als selbständige Leistungen zu er-
fassen, die nur dann dem Sektorenvergaberecht unterfallen, falls sie ihrerseits eine Sekto-
rentätigkeit darstellten, was bei einem ÖFVS nicht der Fall sei. Dieser Auffassung haben
sich inzwischen mehre Autoren in der Fachliteratur angeschlossen.12
11 VK Nordbayern: RMF-SG21-3194-3-19 vom 26.07.2018.
12 BeckOK VergabeR/Bonhage/Terbrack, 26. Ed. 31.10.2022, SektVO § 1 Rn. 25; Ziekow/Völlink/Zie-
kow, 4. Aufl. 2020, GWB § 102 Rn. 11; MüKoEuWettbR/Bremer/Helmstädter, 4. Aufl. 2022, GWB §
102 Rn. 63 und 71.
................................ ................................ . 10 | Anforderungen an das Vergabeverfahren
© team red 77
In Hinblick auf den Auftragsgegenstand dürfte aber wohl selbst unter Zugrundelegung des
höheren Schwellenwerts für Sektorenauftraggeber von derzeit 431.000 € eine europa-
weite Ausschreibung notwendig werden. Allenfalls bei einem bis auf das absolute Mini-
mum reduzierten Umfang der Beschaffung (Leasing statt Kauf; nur Standard-Räder; ein-
fachste „Stationen“) käme überhaupt eine Unterschwellenvergabe in Betracht. Auch der
höhere Schwellenwert für Dienstleistungskonzessionen dürfte hier nicht heranzuziehen
sein, da eine derartige Vertragsgestaltung des ÖFVS vermutlich nicht zu realisieren wäre.13
10.2 Wahl des Vergabeverfahrens
Oberhalb der Schwellenwerte stehen den öffentlichen Auftraggebern gemäß § 119 Abs. 1
GWB vier verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung, die grundsätzlich in einem Vor-
rangverhältnis zueinanderstehen: das offene Verfahren, das nichtoffene Verfahren, das
Verhandlungsverfahren und der wettbewerbliche Dialog. Die Wahl der richtigen Verfahren-
sart ist dabei von wesentlicher Bedeutung für öffentliche Auftraggeber, da sie den Ablauf
des gesamten weiteren Verfahrens bestimmt.
Bei einem offenen Verfahren wird eine unbeschränkte Zahl von Unternehmern öffentlich
durch Bekanntmachung des Auftrags im Supplement zum Amtsblatt der EU (www.ted.eu-
ropa.eu) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Vergabeunterlagen sind über ein Vergabe-
portal online abrufbar. Es besteht somit eine unbeschränkte Teilnahmemöglichkeit.
Das nichtoffene Verfahren unterscheidet sich vom offenen Verfahren hauptsächlich
dadurch, dass statt eines einphasigen Wettbewerbs vor der Abgabe der Angebote ein öf-
fentlicher Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird. In diesem wird die Eignung der Bieter
durch die Abforderung entsprechender Nachweise überprüft und es werden diejenigen ge-
eigneten Bieter ausgewählt, die ein Angebot einreichen dürfen.
Gemäß § 119 Abs. 2 Satz 2 GWB sind das offene und das nichtoffene Verfahren vorrangig
vor dem Verhandlungsverfahren und dem wettbewerblichen Dialog durchzuführen. Zwi-
schen dem offenen und dem nichtoffenen Verfahren hat der Auftraggeber gemäß § 119
Abs. 2 Satz 1 GWB jedoch die freie Wahl. Beide sind als gleichberechtigte Regelverfahrens-
arten zu qualifizieren, für deren Wahl keine besonderen Voraussetzungen vorliegen müs-
sen.14 Sofern nicht im Einzelfall ausnahmsweise das Verhandlungsverfahren anwendbar ist,
wird in der Praxis angesichts der kürzeren Verfahrensdauer üblicherweise das offene dem
nichtoffenen Verfahren vorgezogen.
Beim Verhandlungsverfahren wendet sich der Auftraggeber mit oder ohne vorherige öf-
fentliche Bekanntmachung an ausgewählte Unternehmen, um mit einem oder mehreren
über die Auftragsbedingungen zu verhandeln. Das Verhandlungsverfahren ist nur dann an-
wendbar, wenn einer der Ausnahmetatbestände des § 14 Abs. 3 VgV erfüllt ist. Dies wiede-
rum ist aber regelmäßig nur dann der Fall, wenn eine Verhandlungsbedürftigkeit des Be-
schaffungsgegenstandes besteht, oder wenn die Leistungen nicht auch in einem offenen
oder nicht offenen Verfahren vergeben werden könnten.15 Der Auftraggeber muss daher
stets zunächst versuchen, den Leistungsgegenstand hinreichend zu beschreiben. Erst wenn
es ihm objektiv unmöglich ist, die Leistungen und Leistungsbedingungen so eindeutig und
13 Vgl. OLG Celle, Beschl. v. 9.11.2021 – 13 Verg 9/21; 25.07.2012 - 1 VK 20/12.
14 Buttler, in: Gabriel/Krohn/Neun (Hrsg.): Handbuch Vergaberecht, 3. Auflage 2021, § 10 Rn. 15.
15 Vgl. zu § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV: VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 27.08.2019 – VK 1 – 13/19.
................................ ................................ . 10 | Anforderungen an das Vergabeverfahren
© team red 78
verbindlich zu beschreiben, dass die Leistung ohne weitere Verhandlungen vergeben wer-
den kann, darf er das Verhandlungsverfahren wählen16. Die hier zu vergebenden Leistun-
gen sind nicht einfach „von der Stange“ zu beziehen, sondern sind u. E. komplex und erfor-
dern eine individuelle Lösung. Mittels eines Verhandlungsverfahrens kann dabei vom
Know-How der Bieter profitiert werden. Im Umkehrschluss ist aber auch davon auszuge-
hen, dass bewerberseitig Fragen zum Auftragsgegenstand bestehen. So ist davon auszuge-
hen, dass sich für diese Leistungen Unternehmen bewerben, die nicht zwangsläufig aus
der Region stammen und daher Fragen zu den örtlichen Gegebenheiten haben werden.
Durch die Wahl dieser Verfahrensart können etwaige Fragen den Bewerber bestmöglich
beantwortet werden. Insofern dürfte es hier rechtlich vertretbar sein, die Leistungen im
Zuge eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Beim wettbewerblichen Dialog handelt es sich um ein dreiphasiges Verfahren, welches in
einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb, eine Dialogphase und eine Angebotsphase un-
tergliedert ist. In der Praxis spielt der wettbewerbliche Dialog in Deutschland angesichts
seiner hohen Komplexität bislang praktisch keine Rolle, zumal bereits das (gleichrangige)
Verhandlungsverfahren ein hohes Maß an Flexibilität ermöglicht. Selbiges gilt für die soge-
nannte „Innovationspartnerschaft“. Auch diese ist praktisch von äußerst geringer Rele-
vanz.17
Im Folgenden wird beispielhaft der Ablauf der in der Praxis relevanten Verfahrenstypen
„Offenes Verfahren“ und „Verhandlungsverfahren“ nach den Vorgaben der VgV dargestellt.
Dabei dürfte ein Verhandlungsverfahren die besten „Ergebnisse“ bringen, wohingegen das
Offene Verfahren die schnellstmögliche Umsetzung verspricht.
10.3 Darstellung: Offenes Verfahren
1. Erstellung der Vergabeunterlagen
Vor der Einleitung des Verfahrens sind die Vergabeunterlagen zu erstellen. Soweit bereits
der Leistungsgegenstand (Leistungsbeschreibung) ausreichend beschrieben und Vertrags-
bedingungen formuliert wurden, bedarf es in der Regel lediglich der Verwendung univer-
seller Formulare. Üblicherweise werden in einer „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ die
Bedingungen des Verfahrens erläutert und die geltenden Fristen angegeben. Zudem soll-
ten Vordrucke für die Abgabe des Angebots bereitgestellt werden. Diese können beispiels-
weise die „Erklärung zur Abgabe eines Angebots“, ein Preisblatt, Subunternehmererklärun-
gen, Erklärungen zur Eignungsleihe, Eigenerklärungen in Hinblick auf Ausschlussgründe
nach §§ 123, 124 GWB, Tariftreueerklärungen oder eine Erklärung zu „Russlandsanktio-
nen“ enthalten.
2. Bekanntmachung der Ausschreibung
Mit der Bekanntmachung der Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union18 ge-
mäß § 37 Abs. 1 VgV haben interessierte Unternehmen ab diesem Zeitpunkt die Möglich-
keit von dem Verfahren Kenntnis zu erlangen. Die Unterlagen werden in der Regel über
16 Dieckmann, in: Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal (Hrsg.): VgV/UVgO, 3. Aufl. 2022, § 14 Rn. 44.
17 Ausweislich der Veröffentlichungen in TED wurden in den letzten fünf Jahren in Deutschland gerade
einmal 44 Aufträge mittels dieses Verfahrens vergeben, Stand: 12.12.2022.
18 https://enotices.ted.europa.eu/
................................ ................................ . 10 | Anforderungen an das Vergabeverfahren
© team red 79
eine „elektronische Vergabeplattform“ bereitgestellt. Mit der Absendung der Bekanntma-
chung wird das Verfahren formell eingeleitet. Die Angebotsfrist beträgt grundsätzlich min-
destens 30 Tage (bei Akzeptanz elektronischer Angebote, § 15 Abs. 2, 4 VgV). Die Bekannt-
machung ist das Herzstück der Verfahrensbedingungen. Wichtig ist insbesondere, dass in
der Bekanntmachung die Eignungskriterien aufzuführen sind. Maßgeblich für die Eignungs-
prüfung sind allein die in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Eignungskriterien und
die dort für ihren Beleg geforderten Nachweise.19 Soweit in der Bekanntmachung enthal-
tene Informationen ihre Gültigkeit verlieren (z.B. bei einer Verlängerung der Angebots-
frist), muss dies ebenfalls auf gleichem Weg bekannt gemacht werden.
3. Verwahrung und Öffnung der Angebote
Bei Nutzung einer Vergabeplattform werden die Angebote verschlüsselt gespeichert (§ 54
VgV). Eine Öffnung kann erst nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgen. Soweit ausnahms-
weise postalische Angebote zugelassen sind, müssen die bis zur Öffnung verschlossen blei-
ben. Die Öffnung ist zu dokumentieren. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens
zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt (§ 55 Abs. 2 VgV).
Angebote sind immer vertraulich zu behandeln (§ 5 VgV).
4. Prüfung der Angebote
In der formellen Angebotsprüfung (erste Stufe) werden die Angebote auf frist- und formge-
rechten Eingang, auf Vollständigkeit und auf fachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft
(§ 56 Abs. 1 VgV). Ggf. sind Unterlagen nachzufordern. Zudem ist zu prüfen, ob fakultative
oder zwingende Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen. Es können feh-
lende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen nachgefordert werden. Leistungsbezogene
Unterlagen (also Unterlagen, die die Wertungsreihenfolge betreffen können), sind hinge-
gen keiner Nachforderung zugänglich.
In der zweiten Stufe ist festzustellen, ob die Bieter die aufgestellten Eignungskriterien er-
füllen. In der Regel wird dabei zu prüfen sein, ob die angegebenen Referenzen die vorgege-
benen Mindestbedingungen erfüllen.
In der dritten Wertungsstufe ist der Preis zu überprüfen. Erscheint der Preis oder die Kos-
ten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig,
verlangt der öffentliche Auftraggeber vom Bieter Aufklärung (§ 60 Abs. 1 VgV). Eine Preis-
aufklärung ist durchzuführen, wenn das preislich günstigste Angebot um mindestens 20 %
niedriger ist als das Angebot des zweitplatzierten Bieters (sog. Aufgreifschwelle).20 Z. T .
wird auch vertreten, dass bereits bei einer Abweichung von 10 % aufzuklären sei.21 Eine
freiwillige Aufklärung bei einer Abweichung von mehr als 10 %, aber weniger als 20 %,
dürfte jedenfalls zulässig sein.22 Überdies ist der preisliche Abstand zwischen Angeboten
nicht zwingend der einzige Bezugspunkt für die Entscheidung der Frage, ob in eine Preis-
prüfung eingetreten werden soll. Anlass für eine Prüfung kann auch eine Abweichung von
der eigenen Auftragswertschätzung des öffentlichen Auftraggebers geben.23
19 Bspw. KG, Beschluss vom 10.05.2022 - Verg 2/21.
20 Bspw. VK Hessen, Beschluss vom 22.07.2020 - 69d-VK-33/2019, OLG Frankfurt, Beschluss vom
30.3.2004 - 11 Verg 4/04
21 Bspw. VK Berlin, Beschluss vom 25.03.2022 - VK B 2-53/21; vgl. zum Meinungsstand: BGH,
Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 m.w.N.
22 VK Hessen, Beschluss vom 22.07.2020 - 69d-VK-33/2019
23 OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2021 - Verg 13/21.
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© team red 80
In der vierten Wertungsstufe ist unter Berücksichtigung der bekannt gemachten Wertungs-
kriterien das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.
Nach Festlegung der Wertungsreihenfolge ist zudem abzufragen, ob im Wettbewerbsregis-
ter Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu
vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (§ 6 WRegG).
5. Zuschlag oder Aufhebung
Vor Erteilung des Zuschlags sind die nicht zu berücksichtigenden Bieter über den Namen
des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-
gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses zu informieren (§ 134 Abs. 1 GWB).
10 Tage nach dieser Mitteilung (Information auf elektronischem Weg oder per Fax!) kann
der Zuschlag erteilt werden. Das Ergebnis ist zudem im Amtsblatt bekannt zu machen (§ 39
VgV).
Alternativ ist der Auftraggeber berechtigt, das Verfahren aufzuheben. Soweit allerdings
kein Grund im Sinne des § 63 VgV vorliegt, kann eine rechtswidrige Aufhebung Schadener-
satzansprüche auslösen.
6. Sonstiges
Soweit während des Verfahrens Bieterfragen eingehen sollten, sind diese unverzüglich
(spätestens sechs Tage vor Ende der Angebotsfrist) zu beantworten. Die Antworten müs-
sen allen Bietern mitgeteilt werden.
Selbiges gilt für Rügen. Soweit einer Rüge nicht abgeholfen werden sollte, ist sie unter Bei-
fügung einer Rechtsbehelfsbelehrung zurückzuweisen. In diesem Fall steht dem Bieter die
Möglichkeit der Nachprüfung durch eine Vergabekammer offen.24
10.4 Darstellung: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
1. Erstellung der weiteren Vergabeunterlagen
Die Ausführungen zum Offenen Verfahren gelten entsprechend.
2. Bekanntmachung der Ausschreibung
Die Ausführungen zum Offenen Verfahren gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass zu-
nächst lediglich Teilnahmeanträge einzureichen sind.
3. Verwahrung und Öffnung der Teilnahmeanträge
Die Ausführungen zum Offenen Verfahren gelten entsprechend.
4. Prüfung der Teilnahmeanträge
In der formellen Prüfung (erste Stufe) werden die Teilnahmeanträge auf frist- und formge-
rechten Eingang, auf Vollständigkeit und auf fachliche Richtigkeit geprüft (§ 56 Abs. 1 VgV).
Ggf. sind Unterlagen nachzufordern. Zudem ist zu prüfen, ob fakultative oder zwingende
24 Nur der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass unter engen Voraussetzungen Scha-
densersatzansprüche wegen Vergabefehlern vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden können.
................................ ................................ . 10 | Anforderungen an das Vergabeverfahren
© team red 81
Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen. Es können, fehlende, unvollstän-
dige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärun-
gen, Angaben, Bescheinigungen nachgefordert werden.
In der zweiten Stufe ist festzustellen, ob die Bewerber die aufgestellten Eignungskriterien
erfüllen. In der Regel wird dabei zu prüfen sein, ob die angegebenen Referenzen die vorge-
gebenen Mindestbedingungen erfüllen.
5. Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots
Geeignete Bewerber werden zur Abgabe von Angeboten aufgefordert (Angebotsfrist im
Regelfall mindestens 30 Tage). In der Regel sind diese zunächst nur indikativ, also unver-
bindlich. Der Auftraggeber kann den Auftrag jedoch auf der Grundlage der Erstangebote
vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, soweit er sich in der Auftragsbekanntma-
chung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung diese Möglichkeit vorbehalten
hat (§ 17 Abs. 11 VgV).
6. Prüfung der Angebote/Verhandlungen
Die Anforderungen an die Öffnung (vgl. Nr. 3 oben) gelten entsprechend. Im Verhandlungs-
verfahren gilt, dass indikative Angebote, auf die ein Zuschlag gerade nicht erfolgen soll,
nicht bei jeder Abweichung von den Vergabeunterlagen auszuschließen sind, es sei denn,
der öffentliche Auftraggeber hat bereits zuvor zwingende Anforderungen für die indikati-
ven Angebote aufgestellt, die als Mindestanforderungen zu beachten sind.25 Gleichwohl
sollte der Auftraggeber sich einen Überblick über die Inhalte der Angebote verschaffen.
Die Bieter sind sodann jeweils zu Verhandlungsgesprächen einzuladen (ggf. auch im Zuge
von Videokonferenzen).
Im Nachgang zu den Verhandlungsgesprächen hat der Auftraggeber die Möglichkeit die
Vergabeunterlagen für alle Bieter anzupassen (individuelle Absprachen sind unzulässig!).
Mit einer weiteren Angebotsaufforderung gibt er den Bietern die Möglichkeit ein neues, in
der Regel verbindliches, Angebot einzureichen.
7. Beendigung des Verfahrens oder weitere Verhandlungsrunde
Der Auftraggeber hat nun die Möglichkeit das Verfahren zu beenden (die Ziffern 3-6 zum
Offenen Verfahren gelten entsprechend) oder weitere Verhandlungsrunden durchzufüh-
ren.
25 OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.05.2021 - 15 Verg 4/21.
.......... 11 | Mögliche Schritte und Zeitleiste für die Umsetzung des öffentlichen Fahrradverleihsystems in Münster
© team red 82
11. Mögliche Schritte und Zeitleiste für die
Umsetzung des öffentlichen
Fahrradverleihsystems in Münster
11.1 Prozessschritte zur Umsetzung eines öffentlichen
Fahrradverleihsystems
Die Umsetzung eines ÖFVS erfolgt in der Regel, unabhängig von der jeweiligen Kommune,
in denselben Prozessschritten. Die folgende Darstellung visualisiert die grundsätzlichen
und wichtigsten vier Prozessschritte für die Einführung eines ÖFVS:
Im ersten Schritt erfolgt die Sicherung der erforderlichen Haushaltsmittel auf der Basis von
Beschlüssen der jeweils zuständigen Gremien. Basis für diese Beschlüsse ist in der Regel
eine Machbarkeitsstudie, die Art und Umfang eines geeigneten ÖFVS umreißt und eine
qualifizierte Einschätzung zu den erforderlichen Mitteln enthält. Auf der Basis dieser Be-
schlüsse werden dann die Mittel in den Haushalten der entsprechenden Kalenderjahre ge-
plant. Die Beschlussfassung sollte folgende Aspekte beinhalten:
• Sicherstellung der erforderlichen finanziellen Mittel
• Beauftragung der Verwaltung, die verbleibenden Möglichkeiten zur Beantragung von
Fördermitteln im Rahmen der Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement NRW zu prüfen.
Die Richtlinie ermöglicht grundsätzlich auch die Förderung konsumtiver Mittel für den
Aufbau und den Betrieb eines ÖFVS (siehe Kapitel 8.2). Die bereits erfolgte Vorabprü-
fung auf Anwendbarkeit dieser Förderrichtlinie sollte auf Grundlage des Ratsbeschlus-
ses nochmals vertieft werden.
• Analog zu Grundsatzbeschluss 2020 Einsetzung der Stadtwerke Münster GmbH als
Träger.
Beschlüsse / Sicherung
der erforderlichen Mittel
Ausschreibung des ÖFVS
bzw. Komponenten
Vorbereitung des Starts des ÖFVS
Start der „Phase 1“ des ÖFVS
Abbildung 23: Prozessschritte zur Umsetzung eines ÖFVS (eigene Darstellung 2022)
.......... 11 | Mögliche Schritte und Zeitleiste für die Umsetzung des öffentlichen Fahrradverleihsystems in Münster
© team red 83
• Beauftragung der Stadtwerke Münster mit der Ausschreibung eines Betreibers für das
ÖFVS auf Grundlage des in der vorliegenden Vertiefungsstudie vorgelegten Konzepts
und mit einer Laufzeit von 5 Jahren + Erweiterungsoption um 3 Jahre.
• Beauftragung der Verwaltung und der Stadtwerke mit der konkreten Festlegung von
Flächen für Stationsstandorte des ÖFVS, so dass insbesondere im Promenadenring die
Flächen bereits im Vergabeverfahren benannt werden können.
• Beauftragung von Verwaltung und Stadtwerken zur Herbeiführung von Großkunden-
vereinbarungen mit den Hochschulen sowie Abstimmung eines zubuchbaren ÖFVS-
Tarifs für Zeitkarteninhaber des ÖPNV.
Im zweiten Schritt erfolgt die Ausschreibung und Vergabe der für Aufbau und Betrieb des
ÖFVS erforderlichen Leistungen. Da sich der Auftragswert in der Regel auf einen Vertrags-
zeitraum von mehreren Jahren bezieht, ist unter Berücksichtigung der Wertgrenzen in der
Regel ein öffentliches bzw. europaweites Vergabeverfahren erforderlich. Je nach Komplexi-
tät des jeweiligen Vorhabens kommt dabei häufig ein Verhandlungsverfahren mit vorge-
schaltetem Teilnahmewettbewerb in Betracht.
Nach erfolgter Vergabe folgt der dritte Schritt auf Seiten des ausgewählten Betreibers. In
dieser Phase geht es darum, die für das ÖFVS erforderliche Infrastruktur zu beschaffen und
sicherzustellen. Hierzu gehört z.B. die Beschaffung bzw. Produktion der erforderlichen Rä-
der und der erforderlichen Infrastruktur an den Verleihpunkten.
Zu den Aufgaben dieser Phase gehört auch das Festlegen von Verleihpunkten oder -zonen.
Hier ist in der Regel eine enge Zusammenarbeit der Fachbereiche der Stadt Münster, den
Stadtwerken Münster als potenzieller Auftraggeber und dem künftigen Betreiber des ÖFVS
erforderlich, damit die benötigten Flächen genutzt, die erforderlichen Genehmigungen
eingeholt und die beteiligten Akteure eingebunden werden können.
Die Schnittstellen zu inhaltlich verwandten Projekten wurden bereits in Kapitel 5 dargelegt.
Besonders intensive Schnittstellen sind mit dem Projekt „Standortkonzept für Mobilstatio-
nen in Münster“ zu erwarten, da die Standortfindung für Mobilstationen sehr viele Schnitt-
mengen mit der Standortsuche für Verleihpunkte eines ÖFVS in Münster aufweisen dürfte.
Wir empfehlen, diesen Prozess für ÖFVS und Mobilstationen in einem Verfahren durchzu-
führen, wobei die Standorte für Mobilstationen und Verleihpunkte im Rahmen eines ÖFVS
nicht deckungsgleich sein müssen.
Eine weitere Aufgabe in dieser Phase ist der Beginn von Verhandlungen zu B2B-Vereinba-
rungen mit wichtigen Akteuren und der Start der Öffentlichkeitsarbeit für das ÖFVS in
Münster. Auch diese Aufgaben sollten durch die Stadt Münster und die Stadtwerke Müns-
ter und den zukünftigen Betreiber in enger Kooperation geplant und durchgeführt werden.
11.2 Möglicher Zeitplan für die Umsetzung des öffentlichen
Fahrradverleihsystems in Münster
Für die Realisierung des ÖFVS in Münster resultiert aus den vorgenannten Prozessschritten
eine Zeitleiste, die sich an Zeiträumen orientiert, die sich in der Praxis als realistisch her-
ausgestellt haben.
Für diese Zeitleiste gehen wir von einem Abschluss der inhaltlichen Arbeiten im Projekt
„Vertiefungsstudie Bike Sharing“ in 12/2022 aus. Weiter gehen wir davon aus, dass eine
.......... 11 | Mögliche Schritte und Zeitleiste für die Umsetzung des öffentlichen Fahrradverleihsystems in Münster
© team red 84
abgestimmte Abschlussdokumentation bis Ende 05/2023 vorliegt, so dass die inhaltlichen
Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch die politischen Gremien in Münster ge-
geben sind. Die Terminierung der Beschlussfassung in Münster orientiert sich an den mög-
lichen Sitzungsterminen der Entscheidungsgremien in Münster.
Der Beginn eines möglichen Vergabeverfahrens für die Leistungen eines ÖFVS kann bei
entsprechender Beschlusslage sofort erfolgen. Hierbei sollte beachtet werden, dass aus
unterschiedlichen Arten von Vergabeverfahren unterschiedliche Zeitbedarfe resultieren.
Wir gehen in der nachfolgenden Darstellung von einem Verhandlungsverfahren aus, für
das ein Zeitbedarf von mindestens 9 bis 12 Monaten eingeplant werden sollte. Nähere Er-
läuterungen zu den möglichen Verfahren und den resultierenden Verfahrensschritten sind
in Kapitel 10 beschrieben.
Die vorbereitenden Arbeiten für den operativen Start können auf der Seite des Auftragge-
benden bereits nach der Beschlussfassung beginnen. Auf Seiten des Betreibers können
diese Aufgaben erst nach erfolgtem Zuschlag starten. Als Vorbereitungszeit für das ÖFVS in
Münster schätzen wir einen Zeitraum von sechs Monaten als realistisch ein.
Hierbei sollten auch die derzeit gestörten Lieferketten im Fahrradmarkt und die dadurch
resultierende Knappheit von Fahrradkomponenten berücksichtigt werden, die diese Vorbe-
reitungszeit ggf. noch verlängern können. Da es sich bei dem ÖFVS in Münster um ein ver-
gleichsweise großes System handelt, sollten die Aspekte der Lieferfähigkeit der Systembe-
treiber bereits im Vergabeverfahren geklärt werden.
Der operative Start des ÖFVS in Münster könnte bei Realisierung der beschriebenen Zeit-
leiste zum Beginn des Jahres 2025 erfolgen.
Die nachfolgende Darstellung fasst die beschriebene Zeitleiste zusammen:
Zeitleiste / Termine Aufgaben
12/2022 Finalisierung der inhaltlichen Arbeiten im Projekt
05/2023 Finalisierung der Abschlussdokumentation und Bereitstellen
erforderlicher Unterlagen für politische Beschlussfassung
09/2023 Sitzung des Entscheidungsgremiums der Stadt Münster – Be-
schlussfassung
Ab 10/2023 Bei Bedarf: Mögliche Vergabe der Leistungen für die Aus-
schreibungsbegleitung für das ÖFVS Münster
Ab 11/2023 Start des Vergabeverfahrens für das ÖFVS Münster
(Verhandlungsverfahren)
Ab 08/2024 Abschluss des Vergabeverfahrens für das ÖFVS Münster,
Erteilung der Zuschläge – optimaler Verlauf
05/2025 Möglicher operativer Start des ÖFVS in Münster
Tabelle 19: Mögliche Gesamt-Zeitleiste bis zum operativen Start des ÖFVS
(eigene Darstellung 2023, Stand 05/2023)
................................ ................................ ............................... 12 | Anhang
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12. Anhang
12.1 Abschätzung Kostenanteile Nutzung durch Studierende
Unter Annahme zu erwartender Gesamtkosten für das System und der Nutzungsanteile
durch Studierende ergibt sich folgende Abschätzung:
Tabelle 20: Abschätzung Kostenanteile-Nutzung durch Studierende (eigene Darstellung 2022)
Geht man davon aus, dass für das System pro Jahr Kosten in Höhe von 900.000 € zu tragen
sind und dass rund 50 % der Mietvorgänge durch Studierende erfolgen, ergeben sich rech-
nerische Kostenanteile durch Studierende in Höhe von 450.000 € pro Jahr. Wie in Tabelle
21 dargestellt, variiert dieser rechnerische Kostensatz sowohl in Abhängigkeit von den Ge-
samtkosten des Systems als auch von den Nutzungsanteilen durch Studierende.
Bei direkter / vollständiger Umlage der rechnerischen Kostenanteile des Systems auf die
anhand der Nutzungsintensität auf Studierende entfallenden Anteile ergeben sich folgende
Semesterbeiträge, die auf der Grundlage von 60.0000 Studierenden und zwei Semestern
pro Jahr berechnet wurden:
Tabelle 21: Kostenanteile-Nutzung durch Studierende – Semesterbeiträge
(eigene Darstellung 2022, *Annahme: 60.000 Studierende)
................................ ................................ ............................... 12 | Anhang
© team red 86
12.1.1 Kosten für die Herrichtung von Flächen für Verleihpunkte
Eine Vorbereitung der Flächen für den Aufbau von Ständern ist nur erforderlich, wenn der
Untergrund uneben oder nicht anderweitig befestigt ist. Bei Asphalt, Beton oder Pflaster in
gebundenem Untergrund sind keine gesonderten Fundamente erforderlich. Kostenschät-
zungen für Tiefbauarbeiten und die damit in Zusammenhang stehenden Planungsleistun-
gen liegen in der Spanne von ca. 5.000 € bis ca. 12.500 € je Standort. Hierbei handelt es
sich um recherchierte Kostensätze (Stand: 2020) für vorbereitende Arbeiten für die Errich-
tung kleiner Mobilpunkte. Diese Standorte erscheinen in Art und Größe mit Verleihpunk-
ten für ein ÖFVS vergleichbar.
Die folgende Tabelle zeigt den Finanzbedarf für die beschriebenen Arbeiten in Abhängig-
keit der Kosten je Verleihpunkt und der Zahl der Stationen, an denen entsprechende Arbei-
ten durchgeführt werden müssen.
Tabelle 22: Finanzbedarf zur Vorbereitung von Flächen für Verleihpunkte (eigene Darstellung 2022)
................................ ................................ ............................... 12 | Anhang
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12.2 Ergänzende Tabellen und Grafiken
Tabelle 23: Vergleich verschiedener Systemarten (Eigene Darstellung 2022)
................................ ................................ ............................... 12 | Anhang
© team red 88
Tabelle 24: Übersicht Kennzahlen wichtiger ÖFVS in Deutschland (Querformat wie Tabelle 4) (eigene Darstellung 2022)
Stadt Anbieter Betreiber Zahl der Räder Zahl der Stationen Art des
Verleihsystems Tarife in € Vergünstigungen
Kundengruppen
Berlin Edeka nextbike nextbike 5000 332 Hybrid 1/30 min
München MVG-Rad nextbike / MVG 4400 300 Stationsbasiert 2,4/30 min x
Hamburg StadtRadHamburg Deutsche Bahn 3300 270 Stationsbasiert 3/30 min x
Köln KVB nextbike 3000 50 Hybrid 2/30 min x
Stuttgart Regio Rad Deutsche Bahn 1500 200 Stationsbasiert 1/30 min x
Nürnberg VAG Rad nextbike 1500 38 Hybrid 1,50/30 min x
Münster ?? ?? 1200 130 Hybrid 1,50/30 min x
Mainz MVG mein Rad MVG 1200 220 Stationsbasiert 1,50/30 min x
Leipzig Durstexpress nextbike nextbike 1000 30 Hybrid 2/30 min x
Hannover sprintRAD nextbike 1000 1 flex 2/30 min
Dresden MOBIbike nextbike 1000 93 Hybrid 2/30 min x
Bonn RVK nextbike 900 100 Hybrid 1/30 min x
Freiburg Frelo nextbike 530 74 Stationsbasiert 1/30 min x
Bremen WK-Bike nextbike 500 172 Hybrid 1/30 min x
Dortmund Metroporadruhr nextbike 500 87 Stationsbasiert 2/30 min x
Mannheim VRN nextbike 450 73 Stationsbasiert 2/30 min x
Kassel Nextbike nextbike 400 56 Stationsbasiert 2/30 min x
Potsdam nextbike nextbike 300 30 Stationsbasiert 2/30 min x
Karlsruhe KVV.nextbike nextbike 650 ca .30 hybrid 1/30 min x
................................ ................................ ............................... 12 | Anhang
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Tabelle 25: Übersicht Kennzahlen wichtiger ÖFVS in Europa (Querformat wie Tabelle 5) (eigene Darstellung 2022)
Land Stadt ÖFVS ÖFVS Art Anzahl
Räder
Anzahl
Stationen Bevölkerung
Räder/
10.000
Einwohner
Stationen/
10.000
Einwohner
Fahrten pro
Jahr
Fahrten pro
Tag pro Rad
Frankreich Paris Vélib' Métropole stationsgebunden 20.000 1.400 10.785.000 19 1,3 39.000.000 5,3
Niederlande Amsterdam OV-fiets stationsgebunden 14.500 300 820.000 177 3,7 5.300.000 1,0
Vereinigtes
Königreich London Santander Cycles stationsgebunden 11.500 750 8.962.000 13 0,8 10.170.000 2,4
Belgien Brüssel Villo! stationsgebunden 5.000 360 1.218.000 41 3,0 1.600.000 0,9
Frankreich Lyon Vélo'v stationsgebunden 5.000 430 2.310.800 22 1,9 15.000.000 8,2
Schweiz Bern Publibike stationsgebunden 2.000 210 113.000 177 18,6 0,0
Dänemark Kopenhagen Bycyklen hybrid 1.860 130 1.400.000 13 0,9 940.000 1,4
Österreich Wien Citybike Wien stationsgebunden 1.500 120 1.897.000 8 0,6 1.000.000 1,8
Deutschland Berlin Nextbike hybrid 5.000 313 3.700.000 14 0,8 881.000 0,5
Deutschland Hamburg
StadtRAD
Hamburg stationsgebunden 2.800 231 1.800.000 16 1,3 3.000.000 2,9
................................ ................................ ............................... 12 | Anhang
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Tabelle 26: Übersicht von Mikromobilitätsanbietern in Münster (Querformat) (eigene Recherchen, Stand 07/2022)
Tarife
Angebot Anbieter Fahrzeug Start Zahl der
Fahrzeuge
Art des
Verleihsystems
Grund-
gebühr
Tarif /
Min.
Tarif /
30 Min.
Tarif /
60 Min.
Tarif /
Tag
Tarif /
Monat
Tarif /
Jahr
Vergünstigungen
Kundengruppen
Tretty Bike Fahrrad 11/2020 100 stationslos /
hybrid 0,99 € 0,09 € 3,69 € 6,39 € 6,99 € 14,99 € 149,99 € x
Radstation Münster Hbf Fahrrad 1999 250 - 8,00 € x
Radstation Münster Hbf E-Bike 1999 25 - 22,50 € x
MünsterlandRad
Fahrradverleih Fahrrad - - ab 7,50 €
MünsterlandRad
Fahrradverleih E-Bike - - ab 22,50 €
Tier E-Bike 11/2021 300 stationslos 1,00 € 0,19 € 6,70 € 12,40 € x
Bolt E-Bike 05/2022 - stationslos 0,19 €
Tretroller Tretty Tretroller Tretroller 05/2020 100 stationslos /
hybrid 0,99 € 0,09 € 3,69 € 6,39 € 6,99 € 14,99 € 149,99 € x
Lime 08/2020 1.000 stationslos 1,00 € 0,20 € 7,00 € 13,00 € 9,99 € 39,00 € ?
Tier 2019 2.000 stationslos 1,00 € 0,19 € 6,70 € 12,40 € ?
Bolt 08/2021 1.000 stationslos - € 0,12 € 3,60 € 7,20 € ?
Bird 04/2022 300 stationslos
Voi 06/2022 1.400 stationslos 0,50 € 0,19 € 6,20 € 11,90 € x
Tretty Lastenräder 10/2021 10 stationsbasiert 0,99 € 0,09 € 3,69 € 6,39 € 6,99 € 14,99 € 149,99 € ?
Lasse -
Freier Lastenrad-
Verleih
2015 4 stationsbasiert
Swapfiets Fahrrad 2018 ab 16,99 x
Swapfiets E-Bike 2018 75,00 € ?
Mietmodelle
> 150
kostenlose Nutzung, Spenden erwünscht
E-Scooter
(E)-Lastenräder
Fahrräder /
E-Bikes
................................ ................................ ............................... 12 | Anhang
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Tabelle 27: Überblick der E-Bike-Angebote in ÖFVS in DEU (Querformat wie Tabelle 14) (eigene Darstellung 2022)
Tarif
ÖFVS mit E-Bikes in Dtl. Betreiber Art der Räder Anzahl Abrechnungs-
takt
Preis /
Abrechnungstakt max. / Tag Preis / Monat Preis / Jahr Vergüns-
tigungen
Lahr - E-Bike-Verleih nextbike E-Bikes 30-minütig 1,50€/30 Min. 16 €
10€/Monat, 30 Min.
inkl., danach wie
Basistarif
48€/Jahr, 30 Min.
inkl., danach wie
Basistarif
RegioRad Stuttgart DB Connect /
call a bike E-Bikes 450 pro Minute 0,10€/Min.
(max. 4 €/h) 16 € x
Oeynrad - Bad Oeynhausen nextbike E-Bikes 30-minütig 2€/30 Min. 18 €
Offenburg nextbike E-Bikes 30-minütig 2€/30 Min. 18 €
RSVG-Bike (13 Städte) nextbike E-Bikes 100 30-minütig 2€/30 Min. 18 € 15€/Monat, 30 Min. 90€/Jahr, 30 Min.
RVK e-Bike nextbike E-Bikes 90 30-minütig 2€/30 Min. 18 €
15€/Monat, 30 Min.
inkl., danach wie
Basistarif
60€/Jahr, 30 Min.
inkl., danach wie
Basistarif
wupsiRad Leverkusen nextbike E-Bikes 30 30-minütig 2€/30 Min. 18 €
KVV.nextbike (6 Städte,
darunter Baden-Baden, Karlsruhe) nextbike E-Bikes 70 30-minütig 2€/30 Min. 18 €
Eifel e-Bike (10 Städte, darunter Bad
Münstereifel, Euskirchen) nextbike E-Bikes 135 30-minütig 2€/30 Min. 18 €
15€/Monat, 30 Min.
inkl., danach wie
Basistarif
60€/Jahr, 30 Min.
inkl., danach wie
Basistarif
Usedomrad nextbike E-Bikes 20 €
SprottenFlotte Kiel nextbike E-Bikes > 80 30-minütig
2€/30 Min.
(1€/ weitere 30
Min.)
24 €
Nibelungen-Bike Braunschweig nextbike E-Bikes 2 15-minütig 2,50€/30 Min. 25 €
................................ ................................ ............................... 12 | Anhang
© team red 92
Tabelle 28: Überblick der (E)-Lastenradangebote in ÖFVS in DEU (Querformat wie Tabelle 15) (eigene Darstellung 2022)
Tarif
ÖFVS mit E-Lastenrädern in Dtl. Betreiber Art der Räder Anzahl Abrechnungs-
takt
Preis /
Abrechnungstakt max. / Tag Preis / Monat Preis / Jahr Vergüns-
tigungen
Frelo Freiburg nextbike E-Lastenrad 20 30-minütig 2€/30 Min. 18 €
12€/Jahr, 30 Min.
inkl., danach wie
Basistarif
48€/Jahr, 30 Min.
inkl., danach wie
Basistarif
metropolradruhr (Dortmund) nextbike E-Lastenrad 30-minütig 2,50€/30 Min. 18 €
SprottenFlotte Kiel nextbike E-Lastenrad 5 30-minütig
2€/30 Min.
(1€ / weitere 30
Min.)
25 €
Bielefeld (geplant) nextbike E-Lastenrad 10 30-minütig 2€/30Min. 25 €
StadtRad Hamburg DB Connect /
call a bike E-Lastenrad 20 pro Minute 0,10€/Min.
(30 Freiminuten) 24 € x
RegioRad Stuttgart DB Connect /
call a bike E-Lastenrad 10 pro Minute 0,14€/Min.
(max. 6€/h) 19 € x
VRNnextbike (Mannheim) nextbike E-Lastenrad 12 30-minütig 2,50€/30 Min. 18 €
Nibelungen-Bike Braunschweig nextbike E-Lastenrad /
Lastenrad 6 15-minütig 2,50€/15Min. 25 €
25€/Monat, 30 Min.
inkl., danach wie
Basistarif
metropolradruhr (Bochum, Hamm) nextbike Lastenrad 15-minütig 2,50€/15Min. 25 €
Lippstadt nextbike Lastenrad 30-minütig 1€/30 Min. 25 €
metropolradruhr (Dortmund) nextbike Lastenrad 30-minütig 2€/30 Min. 18 €
Rüsselsheim nextbike Lastenrad 2 30-minütig 1€/30 Min. 9 €
SprottenFlotte Kiel nextbike Lastenrad 12 30-minütig 1€/30 Min. 12 €
Norderstedt nextbike Lastenrad 15 30-minütig 1€/30 Min. 9 €
................................ ................................ ............................... 12 | Anhang
© team red 93
Abbildung 24: Herleitung kommunaler Finanzierungsbedarf Variante 1, ohne B2B, anteilig muskelbetriebene Räder / E-Bikes (Querformat wie Abbildung 17) (eigene Darstellung 2022)
................................ ................................ ............................... 12 | Anhang
© team red 94
Abbildung 25: Herleitung kommunaler Finanzierungsbedarf Variante 2 pro Jahr, ohne B2B, anteilig muskelbetriebene Räder / E-Bikes (Querformat wie Abbildung 18) (eigene Darstellung 2022)
................................ ................................ ............................... 12 | Anhang
© team red 95
12.3 Karten
Abbildung 26: Flächen Innenstadtbereiche Münster (Querformat wie Abbildung 2) (eigene Darstellung 2022)
................................ ................................ ............................... 12 | Anhang
© team red 96
Abbildung 27: Räumliche Potenzialabschätzung für ein ÖFVS in Münster (Querformat wie Abbildung 4) (eigene Darstellung 2022)
................................ ................................ ............................... 12 | Anhang
© team red 97
Abbildung 28: Bevölkerungsdichte im Stadtgebiet (Querformat wie Abbildung 5) (eigene Darstellung 2022)
................................ ................................ ............................... 12 | Anhang
© team red 98
Abbildung 29: Vorgeschlagene Zonierung für das ÖFVS (Querformat wie Abbildung 6) (eigene Darstellung 2022)
................................ ................................ ............................... 12 | Anhang
© team red 99
Abbildung 30:Übersichtskarte mit Standortvorschlägen (Querformat wie Abbildung 9) (eigene Darstellung 2022)
................................ ................................ ............................... 12 | Anhang
© team red 100
Abbildung 31: Übersichtskarte mit Standortvorschlägen im Innenstadtbereich (Querformat wie Abbildung 10) (eigene Darstellung 2022)
................................ ................................ ............................... 12 | Anhang
© team red 101
Abbildung 32: 5-Minuten-Erreichbarkeit des Systems (Querformat wie Abbildung 11) (eigene Darstellung 2022)
................................ ................................ ............................... 12 | Anhang
© team red 102
Abbildung 33: Standorte und Stationsgrößen Hochschulen (Querformat wie Abbildung 12) (eigene Darstellung 2022)
................................ ................................ .................. 13 | Abbildungsverzeichnis
© team red 103
13. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Mittlere Stationsdichten .................................................................................... 29
Abbildung 2: Flächen Innenstadtbereiche Münster ............................................................... 30
Abbildung 3: Inhalte der Suchraumanalyse ............................................................................ 30
Abbildung 4: Räumliche Potenzialabschätzung für ein ÖFVS in Münster ............................. 31
Abbildung 5: Bevölkerungsdichte im Stadtgebiet ................................................................... 35
Abbildung 6: Vorgeschlagene Zonierung für das ÖFVS .......................................................... 37
Abbildung 7: Station mit individueller Abstellmöglichkeit ..................................................... 40
Abbildung 8: Station mit einfacher Bodenmarkierung und Stele .......................................... 40
Abbildung 9: Übersichtskarte mit Standortvorschlägen ......................................................... 44
Abbildung 10: Übersichtskarte mit Standortvorschlägen im Innenstadtbereich .................. 44
Abbildung 11: 5-Minuten-Erreichbarkeit des Systems ........................................................... 45
Abbildung 12: Standorte und Stationsgrößen Hochschulen .................................................. 46
Abbildung 13: Wichtige Kostentreiber eines ÖFVS ................................................................. 53
Abbildung 14: Wichtige Erlös- und Finanzierungsquellen eines ÖFVS .................................. 55
Abbildung 15: Annahmen für Einnahmen aus dem Verleih an Einzelkunden ....................... 63
Abbildung 16: Übersicht möglicher Erlöse aus Finanzierungsbausteinen ............................ 65
Abbildung 17: Herleitung kommunaler Finanzierungsbedarf Variante 1, ohne B2B,
anteilig muskelbetriebene Räder / E-Bikes ...................................................... 67
Abbildung 18: Herleitung kommunaler Finanzierungsbedarf Variante 2 pro Jahr, ohne
B2B, anteilig muskelbetriebene Räder / E-Bikes ............................................. 68
Abbildung 19: Übersicht von Fördermaßnahmen durch das Bundesministerium für
Digitales und Verkehr ........................................................................................ 69
Abbildung 20: Übersicht wichtiger Aspekte der Nr. 9 der Förderrichtlinie
Mobilitätsmanagement des Landes NRW ....................................................... 71
Abbildung 21: Private Mikromobilitätsangebote in Münster und potenzielle Konflikte
mit einem ÖFVS ................................................................................................ 72
Abbildung 22: Chancen und Risiken marktorientierter Systeme ........................................... 73
Abbildung 23: Prozessschritte zur Umsetzung eines ÖFVS .................................................... 82
Abbildung 24: Herleitung kommunaler Finanzierungsbedarf Variante 1, ohne B2B,
anteilig muskelbetriebene Räder / E-Bikes (Querformat wie
Abbildung 17) .................................................................................................... 93
Abbildung 25: Herleitung kommunaler Finanzierungsbedarf Variante 2 pro Jahr, ohne
B2B, anteilig muskelbetriebene Räder / E-Bikes (Querformat wie
Abbildung 18) .................................................................................................... 94
Abbildung 26: Flächen Innenstadtbereiche Münster (Querformat wie Abbildung 2) .......... 95
Abbildung 27: Räumliche Potenzialabschätzung für ein ÖFVS in Münster (Querformat
wie Abbildung 4) ............................................................................................... 96
Abbildung 28: Bevölkerungsdichte im Stadtgebiet (Querformat wie Abbildung 5) .............. 97
Abbildung 29: Vorgeschlagene Zonierung für das ÖFVS (Querformat wie Abbildung 6) ..... 98
Abbildung 30:Übersichtskarte mit Standortvorschlägen (Querformat wie Abbildung 9) .... 99
Abbildung 31: Übersichtskarte mit Standortvorschlägen im Innenstadtbereich
(Querformat wie Abbildung 10) ..................................................................... 100
Abbildung 32: 5-Minuten-Erreichbarkeit des Systems (Querformat wie Abbildung 11) .... 101
Abbildung 33: Standorte und Stationsgrößen Hochschulen (Querformat wie
Abbildung 12) .................................................................................................. 102
................................ ................................ ..................... 14 | Tabellenverzeichnis
© team red 104
14. Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Kosten- und Erlöspositionen, erforderlicher kommunaler Zuschuss für das
ÖFVS Münster ..................................................................................................... 9
Tabelle 2: Mögliche Gesamt-Zeitleiste bis zum operativen Start des ÖFVS in Münster ...... 11
Tabelle 3: Überblick direkter und indirekter Erfolgsfaktoren von ÖFVS ................................ 17
Tabelle 4: Übersicht Kennzahlen wichtiger ÖFVS in Deutschland .......................................... 19
Tabelle 5: Übersicht Kennzahlen wichtiger ÖFVS in Europa ................................................... 19
Tabelle 6: Zielsetzungen privater und ÖFVS im Vergleich ...................................................... 20
Tabelle 7: Kostenvergleich Fahrradverleihsysteme versus Mikromobilitätsangebote .......... 27
Tabelle 8: Auszug aus der Liste der Standortvorschläge ........................................................ 43
Tabelle 9: Aufgabenverteilung Stadt Münster, Stadtwerke Münster und Systembetreiber . 49
Tabelle 10: Vergleich von Tarifsystemen verschiedener ÖFVS ............................................... 52
Tabelle 11: Empfehlungen für ein Tarifsystem eines ÖFVS in Münster ................................. 52
Tabelle 12: Abgleich Gesamtfinanzierungsbedarf mit ÖFVS anderer deutscher Städte ...... 58
Tabelle 13: Gesamtfinanzierungsbedarf für das ÖFVS Münster in zwei Varianten ............... 58
Tabelle 14: Überblick der E-Bike-Angebote in ÖFVS in DEU ................................................... 60
Tabelle 15: Überblick der (E)-Lastenradangebote in ÖFVS in DEU ........................................ 61
Tabelle 16: Übersicht des Gesamtfinanzbedarfs für den Aufbau und den Betrieb des
ÖFVS in Münster ............................................................................................... 62
Tabelle 17: Berechnung des erforderlichen Zuschusses der Stadt Münster ......................... 66
Tabelle 18: Kommunale Finanzierung über fünf Jahre, ohne B2B, anteilig
muskelbetriebene Räder / E-Bikes ................................................................... 68
Tabelle 19: Mögliche Gesamt-Zeitleiste bis zum operativen Start des ÖFVS ........................ 84
Tabelle 20: Abschätzung Kostenanteile-Nutzung durch Studierende .................................... 85
Tabelle 21: Kostenanteile-Nutzung durch Studierende – Semesterbeiträge ........................ 85
Tabelle 22: Finanzbedarf zur Vorbereitung von Flächen für Verleihpunkte .......................... 86
Tabelle 23: Vergleich verschiedener Systemarten .................................................................. 87
Tabelle 24: Übersicht Kennzahlen wichtiger ÖFVS in Deutschland (Querformat wie
Tabelle 4) ........................................................................................................... 88
Tabelle 25: Übersicht Kennzahlen wichtiger ÖFVS in Europa (Querformat wie Tabelle 5) ... 89
Tabelle 26: Übersicht von Mikromobilitätsanbietern in Münster (Querformat) ................... 90
Tabelle 27: Überblick der E-Bike-Angebote in ÖFVS in DEU (Querformat wie Tabelle 14) ... 91
Tabelle 28: Überblick der (E)-Lastenradangebote in ÖFVS in DEU (Querformat wie
Tabelle 15) ......................................................................................................... 92
Anlage A
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Anlage A zur V/0239/2023 Kurzüberblick Der Rat der Stadt Münster hat am 10.05.2023 den Antrag an den Rat A-R/0019/2023 „Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zur Einführung eines Bike Sharing Systems in Münster“ mehrheitlich beschlossen. Die nun abgeschlossene „Vertiefungsstudie Öffentliches Fahrradverleihsystem für die Stadt Münster“ wird hiermit dem zuständigen Fachausschuss zur Verfügung gestellt (s. Anla- ge 1). Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie wären durch die Einführung eines öffent- lichen Fahrradverleihsystems maßgeblich berührt gewesen, da Radverkehrsförderung ein zentra- les Instrument zur Stärkung der klimafreundlichen Mobilität aller Bevölkerungsgruppen bei gleich- zeitig steigenden Einwohner- und Pendlerzahlen ist.
Berichtsvorlage
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V/0239/2023 V/0239/2023 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Ergebnisse der "Vertiefungsstudie Öffentliches Fahrradverleihsystem für die Stadt Münster" Beratungsfolge 13.09.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht Bericht: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster hat gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (epidemische Lage) auf Grundlage der Ergebnisse der „Machbarkeitsstudie Bike-Sharing-System in Münster“ am 13.05.2020 die grundsätzliche Einführung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in Münster beschlossen (V/1181/2019). Um verschiedene Ausbauvarianten und die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen nä- her zu betrachten, wurden weitere Detailplanungen erarbeitet. Ein erster Zwischenstand der Studie wurde durch den beauftragten Gutachter im Ausschuss für Verkehr und Mobilität (AVM) am 31.08.2022 präsentiert. Zentrale Ergebnisse der Studie wurden den verkehrspolitischen Sprechern der im AVM vertretenen Fraktionen am 03.03.2023 vorgestellt. Der Rat der Stadt Münster hat am 10.05.2023 den Antrag an den Rat A-R/0019/2023 „Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zur Einführung eines Bike Sharing Systems in Münster“ mehrheitlich be- schlossen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Arbeiten an der Vertiefungsstudie durch den beauftragten Gutachter fast vollständig abgeschlossen. Die abgeschlossene „Vertiefungsstudie Öffentliches Fahrradverleihsystem für die Stadt Münster“ wird hiermit dem zuständigen Fachausschuss zur Verfügung gestellt (s. Anlage 1). In Vertretung Amt für Mobilität und Tiefbau 14.08.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Stew en Telefon: 492-6584 Stew en@stadt-muenster.de - 2 - V/0239/2023 gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Vertiefungsstudie Öffentliches Fahrradverleihsystem für die Stadt Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Kanalpromenade
- Loddenheide
- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0239/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.07.2023
- Erstellt
- 17.04.2023 16:13