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0626/2019

Bau- und Mittelfreigabebeschluss für die Einrichtung verkehrsberuhigender Elemente sowie für die Durchführung einer Generalsanierung auf der Eupener Straße/Eschweilerstraße/Max-Wallraf-Straße in Braunsfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 31.07.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.09.2019, TOP 9.2.2

Anlage 1- Lageplan Kreisverkehr Eupener Str./Eschweiler Str.

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Anlage 2- Lageplan Kreisverkehr Eschweiler Str./Max-Wallraf-Str.

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4- Lageplan Fußgängerüberweg Eupener Str./Malmedyer Str.

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Anlage 3- Lageplan Fußgängerüberweg Eupener Str./Hildegard-v.-Bingen-Allee

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Anlage 1- Lageplan Kreisverkehr Eupener Str./Eschweiler Str.

89 Zeichen

Anlage 1 Beschluss 
Anlage 1
Kreisverkehr Eupener Straße/Eschweilerstraße 
Eupener Straße

Anlage 2- Lageplan Kreisverkehr Eschweiler Str./Max-Wallraf-Str.

111 Zeichen

Anlage 2 Beschluss 
Anlage 2
Kreisverkehr Eschweilerstraße / Max-Wallraf-Straße 
Max-Wallraf-Str 
Eschweilerstr

Beschlussvorlage Ausschuss

9168 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/2 
660/2 
Vorlagen-Nummer 
 0626/2019 
Freigabedatum 
31.07.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bau- und Mittelfreigabebeschluss für die Einrichtung verkehrsberuhigender Elemente sowie 
für die Durchführung einer Generalsanierung der Fahrbahnen und Gehwege auf der Eupener 
Straße/Eschweilerstraße/Max-Wallraf-Straße in Braunsfeld 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanungen für die 
verkehrsberuhigenden Elemente auf der Eupener Straße, Eschweiler Straße und Max-Wallraf-
Straße zu erstellen und den Straßenendausbau, wie in Anlage 1 bis Anlage 4 dargestellt, mit 
Gesamtkosten in Höhe von 154.000 € (davon 36.600 € konsumtive Beleuchtungskosten) 
durchzuführen. 
 
2. Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Gene-
ralsanierung der Fahrbahnen und Gehwege der Eschweilerstraße, Max-Wallraf-Straße sowie 
der Eupener Straße von Eschweilerstraße bis Aachener Straße mit Gesamtkosten in Höhe 
von 1.826.000 €. 
 
3. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für 
die Umgestaltung und Generalsanierung der genannten Bereiche in Höhe von insgesamt 
50.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, 
Generalsanierung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, im Haus-
haltsjahr 2019. 
 
Alternative: keine 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2019 
Finanzausschuss 23.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.943.400€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja muss geprüft werden
      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  36.600 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   38.868 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020ff 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   muss geprüft werden € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 19.05.2014 – (s. AN/0675/2014) – wurde die 
Verwaltung gebeten, verkehrsberuhigende Maßnahmen entlang der Eupener Straße, Eschweilerstra-
ße und Max-Wallraf-Straße zu erstellen. Dabei sollten die Vorschläge der Bürgerinitiative in Köln-
Braunsfeld berücksichtigt werden.  
 
Maßnahmen 
Entlang der Eupener Straße/Eschweilerstraße/Max-Wallraf-Straße in Köln-Braunsfeld sollen mehrere 
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umgesetzt werden. Zudem soll, durch die Anpassungen im 
Straßenraum, das Queren der Fahrbahn für zu Fuß Gehende sicherer gestaltet werden. 
 
Kreisverkehr Eupener Straße/Eschweilerstraße 
Der Knotenpunkt Eupener Straße/Eschweilerstraße soll in einen Minikreisverkehr mit überfahrbarer 
Mittelinsel umgestaltet werden (s. Anlage 1). Neben der Entschleunigung des motorisierten Verkehrs 
bewirkt dies eine Verbesserung der Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende an den Knotenpunkt-
armen. 
 
Aufgrund der Geometrie des Knotenpunktes kann bei der Einrichtung eines Minikreisverkehrs der 
Verlauf der vorhandenen Borde bestehen bleiben, sodass Finanzmittel eingespart werden können. 
Durch die mittige Kreisinsel soll die geradlinige Fahrweise von Pkws unterbunden werden. Ein lang-
sames Überfahren der Kreisinsel von beispielsweise Lkw ist trotzdem möglich. Durch die markie-
rungstechnischen Anpassungen und die Einhaltung der benötigten Sichtfelder werden allerdings ca. 9 
öffentliche, nicht bewirtschaftete Stellplätze entfallen. Der nördliche, östliche und südliche Knoten-
punktarm erhält zudem einen Fußgängerüberweg, um das Queren zu erleichtern. In der westlichen 
Zufahrt wird auf die Einrichtung eines Fußgängerüberweges, zugunsten der vorhandenen Baum-
pflanzungen, verzichtet. Im Clara-Immerwahr-Weg ist bereits im Bestand ein verkehrsberuhigter Be-

3 
reich angeordnet. Dieser beginnt unmittelbar ab dem geplanten Kreisverkehr, wodurch das Queren 
auch ohne Fußgängerüberweg problemlos möglich ist.  
 
Kreisverkehr Eschweilerstraße/Max-Wallraf-Straße 
Der Knotenpunkt Eschweilerstraße/Max-Wallraff-Straße wird ebenfalls in einen Minikreisverkehr mit 
überfahrbarer Mittelinsel umgestaltet (s. Anlage 2). Durch die Einrichtung des Kreisverkehrs entfallen 
entlang der Eschweiler Straße ca. 4 öffentliche, nicht bewirtschaftete Stellplätze. 
 
An allen Zufahrten des Knotenpunktes wird auf die Einrichtung von Fußgängerüberwegen verzichtet, 
da diese lediglich in weitem Abstand vom Kreisverkehr eingerichtet werden könnten und somit den 
Sinn und Bezug zur Querung am Knoten verlieren. Darüber hinaus ist im gesamten Abschnitt eine 
Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h vorgeschrieben, was das Einrichten von Fußgänger-
überwegen nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bzw. nach der Empfeh-
lung für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA 2010) bei einer Spitzenstundenbelastung von unter 500 
Kfz/Spitzenstunde überflüssig macht. Hinzu kommt die Tatsache, dass durch die Einrichtung von 
Fußgängerüberwegen weitere Stellplätze entfallen müssten, was den ohnehin bereits hohen Park-
druck weiterhin verschlechtert. 
 
Fußgängerüberwege Eupener Straße 
Entlang der Eupener Straße werden in Höhe der Hildegard-von-Bingen-Allee (s. Anlage 3) sowie 
nördlich der Malmedyer Straße (s. Anlage 4) je ein Fußgängerüberweg hergestellt, um zu Fuß Ge-
henden das Queren der Eupener Straße, vor allem im morgendlichen Berufsverkehr, zu erleichtern. 
 
Durch die Einrichtung des Fußgängerüberweges an der Hildegard-von-Bingen-Allee werden voraus-
sichtlich 3 öffentliche, nicht bewirtschaftete Stellplätze entfallen. Im Bereich der Malmedyer Straße 
werden aufgrund der Einhaltung der Sichtverhältnisse ca. 4 öffentliche, nicht bewirtschaftete Stellplät-
ze entfallen.  
 
Generalsanierung der Fahrbahnen und Gehwege 
Aufgrund des vorhandenen umfangreichen Schadensbildes und der Ergebnisse der vorlaufenden 
Baugrunduntersuchungen wird es erforderlich, die Fahrbahn- und Gehwegbereiche der Eschweiler 
Straße, der Max-Wallraf-Straße und der Eupener Straße von Eschweiler Straße bis Aachener Straße 
vollständig, d. h. im Vollausbau, teilweise inklusive Bodenaustausch zu sanieren. Bei den v. g. Bau-
grunduntersuchungen wurde kein Aufbau gemäß der Richtlinien für die Standardisierung des Ober-
baus von Verkehrsflächen festgestellt. Alle Sinkkästen und Seiteneinläufe werden ausgewechselt und 
gegen Rostsinkkästen getauscht. Es ist eine Bodenverbesserung vorgesehen. Damit ergibt sich ein 
Gesamtaufbau von ca. 1,15 m. 
Bei den Gehwegen werden das Oberflächenmaterial sowie die Frostschutzschicht ausgetauscht. So-
mit ergibt sich ein Gesamtaufbau von ca. 0,30 m. 
 
Finanzierung 
Die Kosten für die Generalsanierung und die Einrichtung der verkehrsberuhigenden Elemente betra-
gen gemäß vorliegender Kostenberechnung insgesamt 1.980.000 €. 
Davon entfallen auf die Einrichtung der verkehrsberuhigenden Elemente 154.000 € und auf die Gene-
ralsanierung 1.826.000 €.  
 
In den Gesamtkosten sind konsumtive Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von 36.600 € ent-
halten, die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie 
AG jährlich über den Zeitraum der Nutzung anteilig in Rechnung gestellt werden. 
 
Für die Generalsanierung der Straßen werden Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabenge-
setz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) zu erheben sein. Eine Angabe der voraussichtli-
chen Höhe der Beitragsbelastung ist wegen der gegenwärtig diskutierten Änderung des § 8 KAG 
NRW derzeit nicht möglich.  
 
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 1.943.400 € stehen im Haushaltsjahr 2019 
inklusive mittelfristiger Finanzplanung 2020 – 2022 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei 
Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, in der Teilplanzeile 8, Auszah-

4 
lungen für Baumaßnahmen, zur Verfügung. 
 
Im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze stehen im Haushaltsjahr 2019 einschließlich mittel-
fristiger Finanzplanung entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen, für die über den Zeitraum der Nutzung zu zahlenden anteiligen Beleuchtungskosten 
zur Verfügung. 
 
Des Weiteren sind im gleichen Teilergebnisplan im Hpl.-Enwurf 2020/2021 einschließlich mittelfristi-
ger Finanzplanung entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die 
jährlichen Abschreibungen in Höhe 38.868 € eingeplant. 
 
 
 
Anlagen  
1: Lageplan Kreisverkehr Eupener Straße/Eschweiler Straße 
2: Lageplan Kreisverkehr Eschweiler Straße/Max-Wallraf-Straße 
3: Lageplan Fußgängerüberweg Eupener Straße/Hildegard-v.-Bingen Allee 
4: Lageplan Fußgängerüberweg Eupener Straße/Malmedyer Straße

Anlage 4- Lageplan Fußgängerüberweg Eupener Str./Malmedyer Str.

116 Zeichen

Anlage 4 Beschluss 
Anlage 4
FGÜ – Eupener Straße / Malmedyer Straße 
Eupener Straße 
Eupener Straße 
Malmedyer Str.

Anlage 3- Lageplan Fußgängerüberweg Eupener Str./Hildegard-v.-Bingen-Allee

138 Zeichen

Anlage 3 Beschluss 
Anlage 3
FGÜ – Eupener Straße / Hildegard-von-Bingen-Allee 
Hildegard-von-
Bingen-Allee 
Eupener Straße Eupener Straße

Beratungsverlauf (2)

23.09.2019 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (9)

  • Eupener Straße
  • Max-Wallraf-Straße 3
  • Aachener Straße
  • Malmedyer Straße
  • Clara-Immerwahr-Weg
  • Hildegard-von-Bingen-Allee
  • Eschweilerstraße
  • Straße 2
  • Straße 3

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Details

Aktenzeichen
0626/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.07.2019
Erstellt
21.02.2019 08:14