3517/2017
Verschiebung Umbau verschiedener Straßen im Bezirk Nippes im neuen Haushalt
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2570 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 Vorlagen-Nummer 3517/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 Verschiebung Umbau verschiedener Straßen im Bezirk Nippes im neuen Haushalt nach 2020/21 hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 09.11.2017, TOP 7.2.6 Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Was ist der Grund dafür, die Mittel im neuen Haushalt um mehrere Jahre zu verschieben und damit den Baubeginn auf 2020/21zu setzen? 2. Plant die Verwaltung in der Zwischenzeit „kleine“ Verbesserungen der Verkehrssituationen herbeizuführen? Hier sollte besonders die Neusser Straße im Fokus stehen.“ Antwort der Verwaltung: zu Frage 1: Ein Grund, die Mittel im Haushalt zu verschieben, ergibt sich aus der Vielzahl der derzeit in Bearbei- tung befindlichen Maßnahmen für den Stadtbezirk Nippes. Die Verwaltung verweist hierzu auf die Mitteilung zum Riehler Plätzchen (Vorlagen-Nr. 3192/2017) zu der Sitzung der Bezirksvertretung Nip- pes am 09.11.2017 unter TOP 7.1.5. In dieser Mitteilung wurden alle derzeit in Bearbeitung befindli- chen Maßnahmen für den Stadtbezirk Nippes aufgeführt (u. a. Neusser Straße und Niehler Straße). Ein weiterer Grund ergibt sich aus dem nachfolgend dargestellten Zeitablauf. Die Straßenplanungen für die in der Anfrage genannten Bauprojekte werden voraussichtlich je nach heutigem Projektsach- stand im Jahr 2018 bzw. im Jahr 2019 abgeschlossen sein. Anschließend erfolgt die signaltechnische Planung, welche je nach Umfang der Maßnahme bis zu einem Jahr Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt. Somit wären diese signaltechnischen Planungen je nach Maßnahme im Jahr 2019 bzw. im Jahr 2020 fertiggestellt. Die Vergabe und Ausschreibung benötigt wiederum sieben bis 12 Monate, ebenfalls je nach Umfang der Maßnahme. Dieser Arbeitsschritt, welcher teilweise parallel zur signal- technischen Planung verläuft, wäre somit im Jahr 2020 bzw. 2021 abgeschlossen. Mit dem sich an- schließenden Ausbau der jeweiligen Maßnahmen kann nach heutigem Kenntnisstand frühestens ab dem Jahr 2020 bzw. ab dem Jahr 2021 begonnen werden. zu Frage 2: Für die in der Anfrage aufgeführten Bauprojekte sind im Vorgriff auf die geplanten Umbaumaßnah- men keine weiteren Vorab-Maßnahmen vorgesehen. Erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit werden weiterhin im Bedarfsfalle durchgeführt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3517/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 30.11.2017
- Erstellt
- 15.11.2017 06:57