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3705/2021

Antwort zu TOP 8.1 Vorabauszug Digitalisierungsausschuss am 30.08.2021: 1494/2021 "Bedarfsfeststellungsbeschluss zur externen Vergabe von Leistungen zur Überführung von Bebauungsplänen in den Standard XPlanung für das Verbundprojekt

Mitteilung Ausschuss 18.11.2021

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Nächste Beratung: Bauausschuss, Sitzung am 29.11.2021, TOP 6.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5219 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611 Euma Az 
Vorlagen-Nummer 18.11.2021 
 3705/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 22.11.2021 
Bauausschuss 29.11.2021 
 
Antwort zu TOP 8.1 Vorabauszug Digitalisierungsausschuss am 30.08.2021: 1494/2021 
"Bedarfsfeststellungsbeschluss zur externen Vergabe von Leistungen zur Überführung von 
Bebauungsplänen in den Standard XPlanung für das Verbundprojekt (Beschleunigung des 
Baugenehmigungsverfahrens." 
1. Einleitung: 
 
 
XPlanung ist ein Datenstandard und Datenaustauschformat und unterstützt den verlustfreien Transfer 
zwischen unterschiedlichen IT-Systemen sowie die internetgestützte Bereitstellung von Bauleitplänen. 
Um die Aufbereitungsarbeiten beim Datentransfer zwischen den Akteuren in der Planaufstellung mög-
lichst zu verringern, wurde der Standard XPlanung eingeführt. Nach Einstellung der eigenen Syste-
me, entfallen zukünftig die Aufbereitung der Daten. Der Standard zielt darauf ab, Verwaltungsvorgän-
ge im Bereich der raumbezogenen Planung effektiver und kostengünstiger zu gestalten sowie qualita-
tiv zu verbessern. Zusätzlich können auch Ingenieure und Architekten auf Grundlage der XPlanung 
planen. 
 
XPlanung beschreibt den sicheren und verlustfreien D atenaustausch zwischen den baubeteiligten 
Gruppen und Organisationen. XPlanung ist folglich keine Softwareanwendung, sondern ein plattform- 
und softwareunabhängiges Schema im GML (Geography Markup Language) Format. Die Visualisie-
rung XPlanGML-konformer Daten ist Aufgabe der jeweiligen Software.  
 
XPlanGML ist ein Objektorientiertes Datenmodell, welches komplexe Strukturen und Objektklassen 
abbildet. Die relevanten gesetzlichen Grundlagen (BauGB, BauNVO, PlanzV, ROG, BNatSchG und 
entsprechende Ländergesetze) werden im Datenmodell über verschiedene Objektklassen abgebildet. 
Das Objektmodell, Konformitätsbedingungen und eine umfassende Dokumentation von XPlanung 
werden beständig weiterentwickelt und an die rechtlichen und technischen Gegebenheiten ange-
passt. 
 
Der IT-Planungsrat hat am 05.10.2017 die verbindliche Einführung des Standards XPlanung bei der 
Aufstellung von neuen Planverfahren beschlossen. 
 
2. Begründung 
 
Bezüglich des TOP 8.1 Vorabauszug Digitalisierungsausschuss vom 30.08.2021:  1494/2021 „Be-
darfsfeststellungsbeschluss zur externen Vergabe von Leistungen zur Überführung von Be-
bauungsplänen in den Standard XPlanung für das Verbundprojekt (Beschleunigung des 
Baugenehmigungsprozesses)“, in dem eine Nachfrage des Gremiums darin besta nd, warum 
keine personellen Ressourcen zur Verfügung stehen.

2 
 
Für die Einführung des Standards bei der Stadt Köln werden die personellen Ressourcen 
dazu verwendet, dass die IT-Infrastruktur (Geodateninfrastruktur) aufgebaut wird.  
 
Darunter fallen folgende Aufgaben: 
 
 Fachkräfte binden 
o Bedarfsaufstellung 
o Hardwarebeschaffung 
o Schulung der Mitarbeiter*innen 
 Konzeptentwicklung 
o Planung 
 Wie funktioniert der Standard? 
 Welche Software wird benötigt? 
 Welche IT-Infrastrukturen existieren bereits?  
 Welche und wie können IT-Infrastrukturen genutzt werden?  
 Welche Anforderungen hat 12? 
 Wie und welche Daten werden veröffentlicht? 
 Welche Schnittstellen müssen beachtet werden? 
 Wie verändern sich die Workflows der Mitarbeiter*innen und der externen 
Planungsbüros? 
 Wo und wie entstehen Kosten? 
 Wo und welche Prozesse können durch den neuen Standard vereinfacht 
werden? 
 Welchen Nutzen hat der Standard für die Verwaltung, Politik  und den 
Bürger*innen? 
o Ausführung 
 Testen des Standards 
 Testen der Software 
 Testen der Schnittstellen 
 Workflows erarbeiten 
 Kommunikation und Weiterentwicklung mit und bei anderen Ämtern 
o Steuerung der Ausführung 
o Abschluss 
 Einführen des Standards 
 Kontrolle der Einhaltung 
 Überprüfung der Workflows 
 Verbesserung und Weiterentwicklung der Workflows 
 
Der Standard befind et sich gegenwärtig noch im stetigen Aufbau und Wandel und kann mit 
der Komplexität ähnlich der Einführung von ALKIS (Zusammenführung von ALB und ALK) 
gleichgesetzt werden. So müssen auch nach der Einführung des Standards die Prozesse 
weiterentwickelt und verfeinert werden, um langfristig effizienter und Arbeitserleichterungen 
zu erzielen. So ist die Stadt Köln angehalten bis Februar 2023 sowohl den Workflow für den 
Bebauungsplan, als auch für den Flächennutzungsplan abzuschließen. 
Das genaue Konzept für de n Flächennutzungsplan ist derzeit noch nicht erstellt und wird Mit-
te 2022 starten. Dazu werden aber die gleichen Software und Schnittstellen verwendet. 
Nichtsdestotrotz müssen auch beim Flächennutzungsplan einige Prozesse angepasst wer-
den. 
 
Um eine schnell e Nutzbarkeit der Daten zu gewährleisten und damit eine Beschleunigung 
der Baugenehmigungsverfahren zu erreichen, muss mithilfe einer Vergabe zumindest die 
wichtigsten Bebauungspläne vergeben werden. Dies ist zwingend notwendig, um die Ziele im 
Verbundprojekt zu erreichen.

3 
 
 
Referenz Vorlagen-Nummer 1494/2021 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: (Vorab-)Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des 
Digitalisierungsausschusses vom 30.08.2021 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

22.11.2021 Digitalisierungsausschuss
TOP 1.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.11.2021 Bauausschuss
TOP 6.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3705/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.11.2021
Erstellt
20.10.2021 13:58