3705/2021
Antwort zu TOP 8.1 Vorabauszug Digitalisierungsausschuss am 30.08.2021: 1494/2021 "Bedarfsfeststellungsbeschluss zur externen Vergabe von Leistungen zur Überführung von Bebauungsplänen in den Standard XPlanung für das Verbundprojekt
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611 Euma Az Vorlagen-Nummer 18.11.2021 3705/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 22.11.2021 Bauausschuss 29.11.2021 Antwort zu TOP 8.1 Vorabauszug Digitalisierungsausschuss am 30.08.2021: 1494/2021 "Bedarfsfeststellungsbeschluss zur externen Vergabe von Leistungen zur Überführung von Bebauungsplänen in den Standard XPlanung für das Verbundprojekt (Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens." 1. Einleitung: XPlanung ist ein Datenstandard und Datenaustauschformat und unterstützt den verlustfreien Transfer zwischen unterschiedlichen IT-Systemen sowie die internetgestützte Bereitstellung von Bauleitplänen. Um die Aufbereitungsarbeiten beim Datentransfer zwischen den Akteuren in der Planaufstellung mög- lichst zu verringern, wurde der Standard XPlanung eingeführt. Nach Einstellung der eigenen Syste- me, entfallen zukünftig die Aufbereitung der Daten. Der Standard zielt darauf ab, Verwaltungsvorgän- ge im Bereich der raumbezogenen Planung effektiver und kostengünstiger zu gestalten sowie qualita- tiv zu verbessern. Zusätzlich können auch Ingenieure und Architekten auf Grundlage der XPlanung planen. XPlanung beschreibt den sicheren und verlustfreien D atenaustausch zwischen den baubeteiligten Gruppen und Organisationen. XPlanung ist folglich keine Softwareanwendung, sondern ein plattform- und softwareunabhängiges Schema im GML (Geography Markup Language) Format. Die Visualisie- rung XPlanGML-konformer Daten ist Aufgabe der jeweiligen Software. XPlanGML ist ein Objektorientiertes Datenmodell, welches komplexe Strukturen und Objektklassen abbildet. Die relevanten gesetzlichen Grundlagen (BauGB, BauNVO, PlanzV, ROG, BNatSchG und entsprechende Ländergesetze) werden im Datenmodell über verschiedene Objektklassen abgebildet. Das Objektmodell, Konformitätsbedingungen und eine umfassende Dokumentation von XPlanung werden beständig weiterentwickelt und an die rechtlichen und technischen Gegebenheiten ange- passt. Der IT-Planungsrat hat am 05.10.2017 die verbindliche Einführung des Standards XPlanung bei der Aufstellung von neuen Planverfahren beschlossen. 2. Begründung Bezüglich des TOP 8.1 Vorabauszug Digitalisierungsausschuss vom 30.08.2021: 1494/2021 „Be- darfsfeststellungsbeschluss zur externen Vergabe von Leistungen zur Überführung von Be- bauungsplänen in den Standard XPlanung für das Verbundprojekt (Beschleunigung des Baugenehmigungsprozesses)“, in dem eine Nachfrage des Gremiums darin besta nd, warum keine personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. 2 Für die Einführung des Standards bei der Stadt Köln werden die personellen Ressourcen dazu verwendet, dass die IT-Infrastruktur (Geodateninfrastruktur) aufgebaut wird. Darunter fallen folgende Aufgaben: Fachkräfte binden o Bedarfsaufstellung o Hardwarebeschaffung o Schulung der Mitarbeiter*innen Konzeptentwicklung o Planung Wie funktioniert der Standard? Welche Software wird benötigt? Welche IT-Infrastrukturen existieren bereits? Welche und wie können IT-Infrastrukturen genutzt werden? Welche Anforderungen hat 12? Wie und welche Daten werden veröffentlicht? Welche Schnittstellen müssen beachtet werden? Wie verändern sich die Workflows der Mitarbeiter*innen und der externen Planungsbüros? Wo und wie entstehen Kosten? Wo und welche Prozesse können durch den neuen Standard vereinfacht werden? Welchen Nutzen hat der Standard für die Verwaltung, Politik und den Bürger*innen? o Ausführung Testen des Standards Testen der Software Testen der Schnittstellen Workflows erarbeiten Kommunikation und Weiterentwicklung mit und bei anderen Ämtern o Steuerung der Ausführung o Abschluss Einführen des Standards Kontrolle der Einhaltung Überprüfung der Workflows Verbesserung und Weiterentwicklung der Workflows Der Standard befind et sich gegenwärtig noch im stetigen Aufbau und Wandel und kann mit der Komplexität ähnlich der Einführung von ALKIS (Zusammenführung von ALB und ALK) gleichgesetzt werden. So müssen auch nach der Einführung des Standards die Prozesse weiterentwickelt und verfeinert werden, um langfristig effizienter und Arbeitserleichterungen zu erzielen. So ist die Stadt Köln angehalten bis Februar 2023 sowohl den Workflow für den Bebauungsplan, als auch für den Flächennutzungsplan abzuschließen. Das genaue Konzept für de n Flächennutzungsplan ist derzeit noch nicht erstellt und wird Mit- te 2022 starten. Dazu werden aber die gleichen Software und Schnittstellen verwendet. Nichtsdestotrotz müssen auch beim Flächennutzungsplan einige Prozesse angepasst wer- den. Um eine schnell e Nutzbarkeit der Daten zu gewährleisten und damit eine Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren zu erreichen, muss mithilfe einer Vergabe zumindest die wichtigsten Bebauungspläne vergeben werden. Dies ist zwingend notwendig, um die Ziele im Verbundprojekt zu erreichen. 3 Referenz Vorlagen-Nummer 1494/2021 Anlagen: Anlage 1: (Vorab-)Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des Digitalisierungsausschusses vom 30.08.2021 Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3705/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.11.2021
- Erstellt
- 20.10.2021 13:58