3487/2025
Beantwortung einer Anfrage der GOL zum Thema: Koloniales Erbe der Stadt Köln AN/1311/2025 für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
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Anhang 1 - Prüfungsergebnisse der Handlungsempfehlungen durch die Verwaltung
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Anhang I Prüfungsergebnisse der Handlungsempfehlungen durch die Verwaltung Grundlage für diesen Prozess ist das durch das Amt für Integration und Vielfalt erarbeitete Konzept zur Beschäftigung mit dem kolonialen Erbe der Stadt Köln, das die Aufarbeitung im Jahr 2021 einleitete (1723/2021). Im Februar 2022 hat sich das Expert*innengremium konstituiert. Es bestand aus zehn Expert*innen der Zivilgesellschaft und Wissenschaft, die zusammen den Katalog „Dekoloniales Köln. Handlungsempfehlungen des Expert*innengremiums (Post)koloniales Köln“ verfasst haben. Dieser wurde am 26. April 2024 an die Oberbürgermeisterin übergeben. Im Anschluss hat die Verwaltung bis zum November 2024 die hier vorliegende Umsetzbarkeitsprüfung der Handlungsempfehlungen erstellt. Die Maßnahmen wurden hinsichtlich der kommunalen Zuständigkeit, des Mehraufwands und der allgemeinen Umsetzbarkeit unter Beteiligung aller betroffenen Dezernate überprüft. Die Federführung oblag dem Amt für Integration und Vielfalt. Diese Prüfung ist Grundlage der Bewertung der Verwaltung. Handlungsfeld Gesamtergebnis Zuständig Keine Zuständigkeit Appell Bildung 9 5 4 - Erinnerungskultur 4 4 - - Gadjé-Rassismus 70 16 51 3 Gesundheit 12 11 1 - Jugend 8 4 4 - Restitution 11 10 1 - Sicherheit 10 7 2 1 Sprache 5 3 2 - Straßennamen 1 1 - - Gesamt 130 61 65 4 Der Maßnahmenkatalog umfasst 130 Handlungsempfehlungen in neun Handlungsfeldern. Von den insgesamt 130 Handlungsempfehlungen liegen 65 Empfehlungen nicht in kommunaler Zuständigkeit und adressieren etwa die Landes- oder Bundesebene, die Bezirksregierung oder freie Träger im Gesundheits- oder Bildungswesen. Vier Handlungsempfehlungen beinhalten keinen konkreten Auftrag und haben einen rein appellativen Charakter. 61 Handlungsempfehlungen fallen in die kommunale Zuständigkeit. Lediglich zwei Maßnahmen wurden abschlägig als nicht umsetzbar eingeschätzt. 13 Handlungsempfehlungen erwiesen sich als kostenneutral und direkt umsetzbar. Diese sind in der Mitteilung (1255/2025) bereits dargestellt worden. Die restlichen Handlungsempfehlungen, die in eine kommunale Zuständigkeit fallen, bedürfen einer tiefgreifenden Analyse des Mehraufwandes sowie einer entsprechenden Entscheidung und Beschlussfassung durch die Ratsgremien. Aufgrund der aktuellen Haushaltsituation stehen für eine stadtweite Umsetzung keine weiteren personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Daher wurde bislang keine tiefgreifende Kostenanalyse durchgeführt. Handlungsfeld Gesamtzahl (Zuständig) Kostenneutral Mehraufwand Nicht umsetzbar Bildung 5 - 5 - Erinnerungskultur 4 - 4 - Gadjé-Rassismus 16 6 8 2 Gesundheit 11 2 9 - Jugend 4 - 4 - Restitution 10 2 8 - Sicherheit 7 3 4 - Sprache 3 - 3 - Straßennamen 1 - 1 - Gesamt 61 13 46 2 Lesehilfe Triggerwarnung: Der Katalog „Dekoloniales Köln“ enthält Beschreibungen von Diskriminierungen, die bei von Diskriminierung betroffenen Menschen belastende Erinnerungen und Gefühle auslösen können. Bitte seien Sie daher achtsam, wenn das bei Ihnen der Fall sein könnte. Die Wiedergabe von diskriminierenden Zuschreibungen ist zu einem gewissen Grad unvermeidbar, wenn es darum geht, verschiedene Erscheinungsformen von Diskriminierung und Gewalt konkret darzustellen, statt nur abstrakt darüber zu berichten. Auch in der weiteren Verwendung wird darum gebeten, eine entsprechende Achtsamkeit walten zu lassen. Der folgende Überblick beruht auf der Umsetzbarkeitsprüfung der Verwaltung. Die jeweiligen Handlungsempfehlungen werden dabei in Wortlaut und Duktus aus dem Katalog „Dekoloniales Köln. Handlungsempfehlungen des Expert*innengremiums (Post)koloniales Erbe Köln“ wiedergegeben. Entsprechend werden die im Katalog auftauchenden Begriffe „Gadjé-Rassismus“ und „Antiziganismus“ verwandt. Antiziganismus: umschreibt analog zum Begriff „Antisemitismus“ den Rassismus gegenüber Sinti*zze und Rom*nja. Obgleich am weitesten verbreitet, ist der Begriff umstritten. Reproduziert er doch den Rassismus, indem er den Wortstamm „Zigan“ beinhaltet, der im Deutschen stark abwertend (insbesondere nach der nationalsozialistischen Verfolgung) konnotiert ist. Stellenweise wird der Begriff deswegen durchgestrichen, um eine Distanzierung zu verdeutlichen (Antiziganismus). Der Begriff Gadjé-Rassismus bezeichnet den Rassismus von Nicht-Rom*nja (= Gadjé) gegenüber Sinti*zze und Rom*nja. Im Gegensatz zum Antiziganismus richtet er die Perspektive auf die Gadjé, die Ursprung der rassistischen Abwertung sind, statt den Begriff von der rassifizierten Gruppe abzuleiten. Die einzelnen Handlungsempfehlungen sind wie folgt dargestellt: Nummer Gegenstand der Empfehlung Handlungsfeld Text der Handlungsempfehlung Zuständig/Keine Zuständigkeit Umsetzbarkeit gemäß der Prüfung durch die Verwaltung (ja/unter Vorbehalt/nein) Mehraufwand/ Kostenneutral Der Katalog beinhaltet Handlungsempfehlungen, die sehr weitgehend formuliert sind und über die kommunale Zuständigkeit hinausgehen, wenn sie komplett umgesetzt werden. Wenn diese Empfehlungen partiell auf kommunaler Ebene umgesetzt werden können, erklärt sich die Verwaltung für jene Teilschritte zuständig und setzt diese Maßnahmen unter Vorbehalt um, ohne jedoch die Umsetzung in anderen Zuständigkeiten anzukündigen. Im Anschluss an die Bewertung der Handlungsempfehlungen werden kurz die relevanten Maßnahmen zusammengefasst, welche die Stadt Köln im jeweiligen Handlungsfeld bereits vor dem Beginn des Prozesses zur Aufarbeitung des (post)kolonialen Erbes umgesetzt hat. Die Umsetzbarkeitsprüfung der Verwaltung beurteilt die kommunale Zuständigkeit und die Umsetzbarkeit der Maßnahmen mit Ja, unter Vorbehalt oder Nein. Ja bedeutet, dass die Maßnahme von der Stadtverwaltung eigenständig, vorbehaltlich potenziellen Mehraufwands, umgesetzt werden kann. Unter Vorbehalt meint, dass die Maßnahme umgesetzt werden kann, jedoch eine genauere Prüfung und neben dem Finanzierungsvorbehalt die Umsetzung auch von Kooperationen mit weiteren Stellen abhängig ist. Nein meint hier, dass die Maßnahmen nicht von der Stadtverwaltung umgesetzt werden können. Zuständig bedeutet, dass die Maßnahme in Gänze oder zumindest teilweise in Zuständigkeit der kommunalen Verwaltung umgesetzt werden kann. Keine Zuständigkeit ist angeführt, wenn die Maßnahme nur von anderen Stellen umgesetzt werden kann und die Maßnahme dementsprechend nicht von der Kommune überprüft werden konnte. Handlungsfeld 1: Bildung Das Handlungsfeld Bildung umfasst neun Handlungsempfehlungen, von denen vier Empfehlungen nicht in kommunaler Zuständigkeit liegen (Forderungen zu schulischen Curricular, Lehrkraftbildung, Hochschulbildung). Die weiteren fünf Handlungsempfehlungen beziehen sich auf die Unterstützung und Förderung der Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek, die Einführung rassismuskritischer Kurse und Bildungsinhalte in der Volkshochschule. 100 % der Empfehlungen werden von der Verwaltung vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Ressourcen als umsetzbar bewertet. Alle Maßnahmen gehen mit Mehraufwand einher, den es zwecks Umsetzung zu prüfen gilt. 1.1 Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek Bildung Langfristige Förderung der Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek als Bildungsstätte. Die Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek – die erste Schwarze Bibliothek Nordrhein- Westfalens – ist schon jetzt ein gesicherter Ort der Bildung in der Stadt Köln. Um die Zukunft dieser Einrichtung zu fördern und sie auch bei einem breiteren Kölner*innen Publikum bekannt zu machen, sollte sie als Stadtteilbibliothek anerkannt werden. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 1.2 Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek Bildung Unterstützung der zahlreichen Funktionen der Bibliothek (Außerschulischer Bildungsort: Ausflüge für Schulklassen, Lesegruppe, Kindergarten, Integrationskurse, Pflegefachschule Uni Klinik, Lesungen, Workshops, Seminare an der Uni Köln (seit Sommersemester 2023) und Seminar an der Technischen Hochschule Köln (ab Sommersemester 2024)). Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 1.3 Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek Bildung Bereitstellung größerer, barrierefreier Räumlichkeiten für die Bibliothek, um der wachsenden Nachfrage nach Dienstleistungen gerecht zu werden. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 1.4 Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek Bildung Unterstützung für Personal- und Sachkosten (zwei Vollzeitstellen sowie zwei halbe Stellen angelehnt an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst 11 / Sachkostenpauschale für laufende Anschaffungen und systematische Erweiterung des Medienbestands) Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 1.5 Herkunftssprachlicher Unterricht Bildung Herkunftssprachlicher Unterricht in wichtigen Verkehrssprachen Afrikas (Kiswahili, Hausa, Yoruba, Twi und Amharisch; vergleiche Paragraf 2, Absatz 10 (Schulgesetz) und Paragraf 10, Absatz 2 (Teilhabe- und Integrationsgesetz)). Keine Zuständigkeit - - 1.6 Schulische Curricula Bildung Feste Verankerung von fächerübergreifenden Themen wie Antirassismus, Kolonialismus und so weiter an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen (unter anderem etwa im Rahmen von Projektwochen). Keine Zuständigkeit - - 1.7 Rassismuskritik in Lehrer*innenausbildung Bildung Feste Verankerung rassismuskritischer Bildung am Zentrum für Lehrkraftbildung der Universität zu Köln durch ein verpflichtendes Modul im Unterricht (Themen: Kolonialismus und seine Kontinuitäten, zum Beispiel das N-Wort in Schullektüren). Keine Zuständigkeit - - 1.8 Rassismuskritik in weitere Studiengänge und Erzieher*innen- Ausbildung Bildung Feste Verankerung rassismuskritischer Bezüge in Studiengängen wie Sozialarbeit, Sozialpädagogik und an Berufsschulen durch ein verpflichtendes Modul in der Ausbildung von Erzieher*innen. Keine Zuständigkeit - - 1.9 Volkshochschule Bildung Die Volkshochschule Kölns als kritischer Ort, an dem oben genannte Verkehrssprachen, dekoloniale Kurse, insbesondere im Hinblick auf die Rolle Kölns im Kolonialismus, - rassismuskritische Kurse für die breite Öffentlichkeit (beziehungsweise verpflichtend für Mitarbeiter*innen städtischer Einrichtungen (Kitas und alle städtischen Einrichtungen wie Jugendamt, Stadtverwaltung und so weiter.)) angeboten werden. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand Laufende und abgeschlossene Maßnahmen der Stadt Köln im Handlungsfeld Bildung Die Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek ist ein wichtiger Kooperationspartner der Stadt Köln, insbesondere bei Veranstaltungen zum Black History Month und als Bildungsstätte. Mit Unterstützung des städtischen Kulturraummanagements konnte die erste Schwarze Bibliothek Nordrhein-Westfalen neue Räumlichkeiten in den Quartieren am Hafen finden. Die Stadt Köln betont mit der Unterstützung der Zivilgesellschaft bei der Ausrichtung des Black History Month, dass die Schwarze Geschichte ein wesentlicher Bestandteil der Kölner Geschichte ist. Im Rahmen des Black History Month, der jährlich im Februar stattfindet, hat die Stadt Köln in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Initiativen Filmvorführungen, Lesungen, Diskussionsabende und Vorträge, Sprachkurse, Kochevents und Wanderungen zu Themen wie Rassismuskritik, Empowerment und Schwarzer Geschichte in Köln organisiert. Im Jahr 2025 wurden unter anderem die Veranstaltungen "Focus on James Baldwin" und "Understanding Critical Race Theory – Meet Michael Thomas!" angeboten. Es gab erste Unterrichtseinheiten an der Volkshochschule in den Verkehrssprachen Afrikas. Das Amt für Integration und Vielfalt bietet die Ausstellung "Köln Postkolonial – ein lokalhistorisches Projekt der Erinnerungsarbeit" zur Ausleihe für Schulen und andere Bildungsorte an. Das Rautenstrauch-Joest-Museum befindet sich in einem Prozess, sich dem eigenen kolonialen Erbe zu stellen. Das Museum hat bereits zahlreiche Ausstellungen zum Thema Kolonialgeschichte durchgeführt, häufig in Kooperation mit den Herkunftsgesellschaften. Aktuell zeigt das Rautenstrauch-Joest- Museum die Ausstellung "I MISS YOU – Über das Vermissen, Zurückgeben und Erinnern". Diese befasst sich mit den Provenienzen und Geschichten von in der Kolonialzeit geraubten Kulturgütern. Weitere Informationen zu diesem Zusammenhang finden Sie im Kapitel zur Restitution. Teil der Mitarbeitendenbildung ist unter anderem die zweitägige rassismuskritische Fortbildung „Rassistisch – ich doch nicht?! Grundlagenseminar Rassismuskritik“ als internes Weiterbildungsangebot. Handlungsfeld 2: Erinnerungskultur Das Handlungsfeld Erinnerungskultur umfasst vier Empfehlungen: Schaffung einer Koordinierungsstelle, eines Forschungsprojektes zur Rolle Kölns im Kolonialismus, ein Projekt zur Erinnerungskultur und die Errichtung eines zentralen Erinnerungsortes (Denkmal) in Köln. Die Handlungsempfehlung zur Einrichtung eines zentralen Erinnerungsortes wird im Kapitel Restitution (6.9) noch einmal wiederholt, hier aber nur einmal gezählt. 100 % der Empfehlungen werden von der Verwaltung vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Ressourcen als umsetzbar bewertet. Alle Maßnahmen gehen mit Mehraufwand einher, den es zwecks Umsetzung zu prüfen gilt. 2.1 Koordinierungsstelle „Erinnerungskultur“ Erinnerungskultur Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Erinnerungskultur Kolonialismus/Kolonialrevisionismus“; Ausstattung: 1,5 Mitarbeiter*innen mit Expertise (mindestens fünf Jahre); Aufgaben: Vernetzung und Betreuung der verschiedenen Projekte, Vernetzung von Initiativen, Vernetzung mit Institutionen (zum Beispiel Archive, NS-Dokumentationszentrum und so weiter), Vernetzung Stadtgesellschaft, Beratungsangebote, „Geldbeschaffung“/Projektanträge Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 2.2 Historische Erforschung der Rolle Kölns im Kolonialismus“ Erinnerungskultur Projekt „Historische Erforschung der Rolle Kölns im Kolonialismus und Kolonialrevisionismus“; Ausstattung: drei Stellen für qualifizierte Historiker*innen für fünf Jahre mit verschiedenen Schwerpunkten: 1. Allgemein + Schwerpunkt Wirtschaft; 2. Allgemein + Schwerpunkt Kirche und Mission 3. Allgemein + Kolonialrevisionismus; Aufgaben: Forschen und Veröffentlichen in unterschiedlichen Medien. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 2.3 Projekt „Erinnerungskultur“ Erinnerungskultur Projekt „Erinnerungskultur“; Ausstattung: Drei Stellen: Geschichte/Erinnerungspädagogik/Geschichtsdidaktik/ Public History oder Ähnliche für fünf Jahre; Aufgaben: Erarbeitung von Konzepten zur (post)kolonialen Erinnerungskultur in der Stadt, darunter Umsetzung der Ergebnisse von 2. „Historische Erforschung der Rolle Kölns im Kolonialismus und Kolonialrevisionismus“ und unter Einbeziehung von Initiativen, Institutionen und Stadtgesellschaft. Erarbeitung von unterschiedlichen Bildungsmaterialien in Zusammenarbeit mit Projekt 2. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 2.4 Zentraler Erinnerungsort Erinnerungskultur „Zentraler Erinnerungsort“; Ausstattung und Aufgaben: Finanzierung eines „Denkmals“/“zentralen Erinnerungsortes“ durch eine oder mehrere Künstler*innen nach Ausschreibung, Wettbewerb und Bewertung durch eine Jury und eines begleitenden Vermittlungsprogramms (etwa eine Millionen Euro). Gelder für die Finanzierung können hier auch bei Land und Bund beantragt werden. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand Laufende und abgeschlossene Maßnahmen der Stadt Köln im Handlungsfeld Erinnerungskultur Der Arbeitsbereich (post)koloniales Erbe, der beim Büro für Diversity Management mit einer halben Personalstelle angegliedert ist, ist zuständig für das Arbeitsfeld Kolonialismus und Dekolonialisierung. Zu den Aufgaben gehören die Begleitung des Prozesses zur Aufarbeitung des (post)kolonialen Erbes der Stadt Köln, die Kooperation mit der Zivilgesellschaft und Initiativen sowie die Unterstützung von Bildungsangeboten. So wurde etwa neben den Veranstaltungen zum Black History Month das Projekt "Reframing Wilhelm" in Kooperation mit einem lokalen Verein 2023 durchgeführt. Dabei wurde das Reiterstandbild Wilhelm II. in Workshops und einer Ausstellung rekontextualisiert und kritisch hinsichtlich der Verbindungen mit kolonialer Belastung reflektiert. Das NS-Dokumentationszentrum beteiligt sich an der jährlichen Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an die Deportation der Sinti*zze und Rom*nja aus Köln und dem Rheinland. Handlungsfeld 3: Gadjé-Rassismus: Das Handlungsfeld Gadjé -Rassismus widmet sich der kritischen Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte von Sinti*zze und Rom*nja, der Reflexion des strukturellen Rassismus gegen die Communitys sowie Maßnahmen zu deren Überwindung auf kommunaler Ebene. Die Anz ahl der Maßnahmen verdeutlicht, dass es in diesem Themenspektrum einer intensiveren Auseinandersetzung bedarf: Das Handlungsfeld umfasst 70 Handlungsempfehlungen und damit 54 % des gesamten Kataloges. Nicht zuletzt ist das Thema Gadjé-Rassismus in der Stadt Köln nicht institutionell verankert. Das Handlungsfeld umfasst 51 Handlungsempfehlungen, für die die kommunale Verwaltung nicht zuständig ist, sowie drei Empfehlungen mit allgemeinem appellativen Charakter. Die verbleibenden 16 Handlungsempfehlungen sind von der Verwaltung zu 88 % vorbehaltlich der finanziellen Ressourcen als umsetzbar beurteilt worden. Fünf Handlungsempfehlungen wurden dabei als umsetzbar, neun als unter Vorbehalt umsetzbar und zwei (3.4 und 3.6) werden wegen ihres bundesweiten Anspruchs als nicht umsetzbar beurteilt, obwohl das Dokumentationszentrum des Rom e.V. die gleichen Aufgaben auf lokaler Ebene durch die Stadt gefördert umsetzt. Sechs Handlungsempfehlungen können kostenneutral und direkt umgesetzt werden. Die restlichen Maßnahmen gehen mit Mehraufwand einher, den es zwecks Umsetzung zu prüfen gilt. 3.1 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die systematische und kontinuierliche Vermittlung des Wissens über die Entstehung und Verbreitung der unterschiedlichen Erscheinungsformen des Rassismus an Rom*nja und Sinti*zze in Hochschulen, Schulen, Bildungseinrichtungen und an Akteur*innen in der Politik und in den Medien. Keine Zuständigkeit - - 3.2 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Förderung der Forschung zur Geschichte des Gadjé-Rassismus sowie der Begriffsablehnung des Antiziganismus. Keine Zuständigkeit - - 3.3 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die wissenschaftliche Institutionalisierung der Forschung zur Geschichte der Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland unter Einhaltung communitybasierter Forschungsstandards. Keine Zuständigkeit - - 3.4 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Sammlung und museale Präsentation der vielfältigen Kunst- und Kulturproduktion der Rom*nja und Sinti*zze, in Deutschland in Zusammenarbeit mit den Communitys. Zuständig Nein - 3.5 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Forschung über den nationalsozialistischen Völkermord und die Zweite Verfolgung in ihrer gesamten Breite an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen dauerhaft zu etablieren. Darüber hinaus sind übergreifende, das "Deutsche Reich" und die europäische Dimension untersuchende Studien ebenso gezielt zu fördern wie lokale und regionale Studien. Keine Zuständigkeit - - 3.6 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Stiftungen und Forschungsinstitutionen, Untersuchungen über den Antiziganismus nach 1945 in allen Bereichen staatlichen Handelns und dessen Auswirkungen auf Sinti*zze und Rom*nja zu fördern Zuständig Nein - 3.7 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die systematische Sammlung und dauerhafte Sicherung der Selbstzeugnisse der Opfer zu fördern, um den von Täter*innen nach 1945 etablierten Diskurs zu überwinden. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 3.8 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Den Bundesministerien, die Sicherung, Erschließung und Zugänglichmachung der relevanten Aktenbestände zu fördern. Dies gilt insbesondere für Quellen aus der NS-Zeit, aber auch aus dem Bereich der Wiedergutmachung, der juristischen Aufarbeitung sowie Personalakten der vormaligen Täter*innen. Keine Zuständigkeit - - 3.9 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Dem Bundesgerichtshof die Beauftragung einer unabhängigen wissenschaftlichen Studie zur Spruchpraxis des Bundesgerichtshofes im Rahmen der Wiedergutmachungsverfahren von Sinti*zze und Rom*nja. Keine Zuständigkeit - - 3.10 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die dauerhafte finanzielle Förderung von Antidiskriminierungsbüros bei Selbstorganisationen von Rom*nja und Sinti*zze, inklusive Monitoringstellen zur Dokumentation rassistischer Vorfälle gegen Rom*nja und Sinti*zze. Die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen für Landes- und kommunale Behörden und privatrechtlich organisierte Unternehmen, an denen das jeweilige Land die Mehrheit hält (Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Polizei, Justiz, Jobcenter, Landesjugendämter, Wohnungsbaugesellschaften, öffentliche Verkehrsbetriebe, Stadtwerke, Museen und so weiter). Keine Zuständigkeit - - 3.11 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Beschwerdestellen müssen auf gesetzlicher Grundlage über Entscheidungsgewalt sowie Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten verfügen. Die Evaluation der Beschwerdestellen sollte unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft erfolgen. Die Einrichtung von unabhängigen Anlauf- und Fachstellen für Diskriminierungsschutz an Schulen. Dazu gehört auch die Erarbeitung von Qualitätsstandards und Prozessen zur Bearbeitung von rassistischen/diskriminierenden Vorfällen an Schulen. Keine Zuständigkeit - - 3.12 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Einführung eines Verbandsklagerechts gegen Diskriminierung im Rahmen noch zu beschließender Landesantidiskriminierungsgesetze und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die den Sachverhalt der institutionellen Diskriminierung umfassend berücksichtigt. Hierunter fallen auch die Diskriminierungstatbestände im Kontakt zu Justiz, Polizei, Jobcentern, Ordnungs-, Sozial- und Schulbehörden, Jugend- und Stadtplanungsämtern und beim Zugang zum Bildungs- und Gesundheitssystem Keine Zuständigkeit - - 3.14 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Dazu gehört im Weiteren eine rassismuskritische, intersektionale und diversitätsorientierte sowie regelmäßig evaluierte Organisationsentwicklung für alle Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in unmittelbarer Verantwortung der Leitungsebenen. Rassismuskritische Bildungsarbeit und Antidiskriminierungstrainings für Staatsbedienstete verpflichtend einzuführen. Hier sind besonders die spezifischen Formen des Rassismus, die sich gegen Rom*nja und Sinti*zze richten, zu berücksichtigen. Ein rassismuskritisches Monitoring behördlicher Praktiken. Zu empfehlen ist die regelmäßige Überprüfung der Verfahrenswege in der Bewilligungsprüfung durch eine unabhängig agierende Stabsstelle für organisationsinterne Prüfungen und einschlägige Beratertätigkeit. Zuständig Ja Mehraufwand 3.15 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Förderung communitybasierter, partizipativer Forschung zu Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze in staatlichen Behörden (insbesondere Jugendamt, Polizei und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und allen gesellschaftlichen Bereichen, vor allem aber Gesundheit, Arbeit, Wohnen, Soziale Arbeit und Bildung. Keine Zuständigkeit - - 3.13 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Abbau von institutioneller und struktureller Diskriminierung komplementär zum Aufbau von Gleichstellung und Diskriminierungsschutz empfiehlt die Unabhängige Kommission Antiziganismus den Abbau institutioneller und struktureller Diskriminierung, das heißt insbesondere einen grundlegenden Perspektivwechsel in den behördlichen Handlungsroutinen im Umgang mit Rom*nja und Sinti*zze – weg von Abwehr und Segregation hin zu Fairness und Gerechtigkeit – zu vollziehen. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 3.16 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Aufklärung und Aufarbeitung der Rassenlehre und Rassenhygiene (Eugenik und Sozialdarwinismus) im Gesundheitswesen vor, während und nach der NS-Zeit sowie die Aufklärung und Aufarbeitung der Folgen transgenerativer Traumata durch die Tubenligatur (Zwangssterilisation) und Hysterektomie (Entfernung der Gebärmutter) von migrantisierten und rassifizierten Frauen* vor, während und noch nach der NS-Zeit. Zuständig Ja Kostenneutral 3.17 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Das Aufbrechen der Deutungshoheit durch die Schulmedizin und die Anerkennung, dass das Gesundheitswesen ein Spektrum widerspiegelt. Zuständig Unter Vorbehalt Kostenneutral 3.18 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Suizid: Der genozidale Aspekt der historischen Gewaltkontinuität setzt sich strukturell gegen rassifizierte/ marginalisierte Menschen fort. Die Menschen werden systematisch durch das Zusammenspiel verweigerter Hilfe, insbesondere psychosozialer und medizinischer Natur, und der Akkumulation der Ausprägungen traumatisierender Gewalt, vernichtet, indem sie in die Perspektivlosigkeit und damit in den Suizid getrieben werden. Durch die Straflosigkeit der vernichtenden psychischen Gewalt gegen Black, Indigenous and People of Color wird diese Form des Mordens tabuisiert und legitimiert. Allgemeiner Appell - - 3.19 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Neuausrichtung behördlicher Praktiken. Allgemeiner Appell - - 3.20 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus In der postrassistischen Bundesrepublik finden nationalsozialistische Rassenvorstellungen sowie herkömmliche kolonialrassistische Konstruktionen weiterhin Anklang. Gleichwohl erleben und überleben Menschen in Deutschland alltäglich Rassismus. Um diesen zu bekämpfen und/oder ihm präventiv entgegenwirken zu können, benötigen wir jedoch genauere Kenntnisse über die Mechanismen und Dimensionen, die Formen und Effekte von Rassismus sowie die damit verbundenen Lebenswirklichkeiten. Allgemeiner Appell - - 3.21 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Aufbau und Ausbau von Gleichstellung und Diskriminierungsschutz. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 3.22 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Stärkung der zivilgesellschaftlichen Arbeit der Organisationen von Sinti*zze und Rom*nja, institutioneller Förderung beziehungsweise dauerhafte Finanzierung der Selbstorganisationen. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 3.23 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die zügige Umsetzung von Partizipationsmodellen wie länderspezifischen Staatsverträgen und/oder Partizipationsräten und/oder ähnlichen Maßnahmen in allen Bundesländern. Keine Zuständigkeit - - 3.24 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Heterogenität der Communitys und Organisationen der Rom*nja und Sinti*zze bei allen Partizipations- und materiellen Fördermaßnahmen zu berücksichtigen. Zuständig Unter Vorbehalt Kostenneutral 3.25 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Ein Vertretungs- und Stimmrecht für Organisationen der Sinti*zze und Rom*nja in allen staatlichen Gremien, in denen es um die Angelegenheiten der Communitys der Sinti*zze und Rom*nja geht beziehungsweise in denen Antiziganismus entgegengewirkt werden muss. Keine Zuständigkeit - - 3.26 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Sicherstellung der Repräsentation von Sinti*zze und Rom*nja in allen staatlichen Einrichtungen (zum Beispiel durch Quotenregelungen). Keine Zuständigkeit - - 3.27 Gadjé-Rassismus Behörden und anderen staatlichen Stellen, das Wissen, die Erfahrungen und damit auch die Deutungshoheit und Definitionsmacht der Communitys der Rom*nja und Sinti*zze in allen Fragen der Partizipation und Gleichstellung anzuerkennen und zu respektieren. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung für einen „Dialog auf Augenhöhe“. Keine Zuständigkeit - - 3.28 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Bleiberecht: Angesichts der historischen Verantwortung Deutschlands dürfen die Sicherheit und der Schutz von Sinti*zze und Rom*nja nicht verhandelbar sein. Den Bundes- und den Länderregierungen respektive den zuständigen Ministerien, alle Rom*nja, die nach Deutschland kommen, um Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung zu entgehen, bestmöglich zu schützen und ihnen einen dauerhaften Aufenthalt zu ermöglichen. Keine Zuständigkeit - - 3.29 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Ablehnung des Asyls von Rom*nja und Sinti*zze über das politisch-juristische Instrument der angeblich „Sicheren Herkunftsstaaten“ sofort zu beenden. Keine Zuständigkeit - - 3.30 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Den Sicherheits- und Polizeibehörden, umfassende Maßnahmen gegen rassistische/antiziganistische Hetze und Rechtsterrorismus zu ergreifen. Keine Zuständigkeit - - 3.31 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Eine konsequente Strafverfolgung und Ahndung rassistischer/antiziganistischer Straftaten. Keine Zuständigkeit - - 3.32 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Eine strenge Ahndung und rechtliche Verfolgung bei rassistischer/antiziganistischer Hetze durch Staatsbedienstete. Zuständig Ja Kostenneutral 3.33 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Einen umfassenden und wirksamen Schutz der Selbstorganisationen der Rom*nja und Sinti*zze; dazu gehört auch die konsequente Verfolgung von Drohungen/Bedrohungen, die der Polizei durch die Selbstorganisationen gemeldet werden. Keine Zuständigkeit - - 3.34 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die konsequente rechtliche Verfolgung des Tatbestandes der Volksverhetzung (Paragraf 130 Strafgesetzbuch) und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (Paragraf 189 in Verbindung mit Paragraf 194 Absatz 2 Satz 1 Strafgesetzbuch) auch in Fällen, in denen Sinti*zze und Rom*nja sowie der an Sinti*zze und Rom*nja begangene Völkermord betroffen sind. Keine Zuständigkeit - - 3.35 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Förderung von rassismuskritischen Kampagnen mit Bezug auf Rom*nja und Sinti*zze. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 3.36 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Das Bildungssystem ist für viele Rom*nja und Sinti*zze ein Ort von Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen, die auf einen etablierten und normalisierten alltagsantiziganistischen Rassismus zurückzuführen sind. Ausdruck dessen sind ausgrenzende Sonderbeschulungen, die wenige Chancen für existenzsichernde und befriedigende Berufstätigkeiten bieten. Keine Zuständigkeit - - 3.37 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Exkludierende Praktiken auf allen Ebenen des Bildungssystems wirken sich besonders stark an den Übergängen zwischen Schulstufen und Schulformen und am Übergang in die berufliche Bildung aus. Aufstieg durch Bildung wird nur durch das Überwinden von starken Barrieren erreicht. Keine Zuständigkeit - - 3.38 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Stabilität des institutionalisierten antiziganistischen Rassismus im Bildungssektor beruht auf ethnisierenden Problemzuschreibungen und den damit verbundenen Defizitannahmen. Der Mangel an Bewusstseinsbildung beim pädagogischen Personal ist ein wesentlicher Faktor für die Bildungsbenachteiligung. Dazu gehört auch die fehlende Anerkennung der Bildungsambitionen von Rom*nja und Sinti*zze-Familien. Keine Zuständigkeit - - 3.40 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Einrichtung von unabhängigen Beschwerdestellen für alle Schulformen und in Ausbildungsbetrieben. Dies ist voranzutreiben, um Alltagsrassismus sichtbar zu machen und dagegen vorzugehen. Hierbei ist die regelmäßige und nachhaltige Dokumentation der Vorfälle von Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja im Bildungssystem sicherzustellen. Keine Zuständigkeit - - 3.41 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Den Abbau von Defizitorientierungen im pädagogischen Handeln. Segregierende Formen der Beschulung in Willkommens- und Förderklassen sind zu beenden. Eltern sind aktiv einzubeziehen und deren Bildungsambitionen für ihre Kinder anzuerkennen. Keine Zuständigkeit - - 3.42 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Einrichtung von Stipendienprogrammen für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende. Diese Programme sollen Zugangsbarrieren für Sinti*zze und Rom*nja im gesamten Bildungsbereich gezielt abbauen und die historisch bedingte Benachteiligung ausgleichen. Keine Zuständigkeit - - 3.39 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Ignoranz gegenüber der Bedeutung der Verfolgungsgeschichte und gegenüber den Auswirkungen des Genozids begünstigt diskriminierende Haltungen und segregierende Strukturen. Schulen bieten keinen ausreichenden Schutz vor rassistischen Übergriffen, wie Beleidigungen, rassistisch motiviertes Mobbing oder körperliche Gewalt. Ebenso werden nach wie vor rassifizierende Bildungsinhalte vermittelt. Diese Situation gilt es dringend zu verändern. Keine Zuständigkeit - - 3.43 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Verankerung von rassismuskritischen Inhalten in allen Lehramtsstudiengängen. Antiziganismus ist explizit aufzugreifen und für dessen Auswirkungen zu sensibilisieren. Lehrer*innen sind im Rahmen ihrer Ausbildung kontinuierlich über antiziganistischen Rassismus zu informieren, um über den Unterricht hinaus rassistisches und diskriminierendes Handeln in Kollegien und unter Schüler*innen zu identifizieren und in der Lage zu sein, angemessen zu intervenieren. Keine Zuständigkeit - - 3.44 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Thematisierung der Geschichte und Wirkung des Genozids an den Rom*nja und Sinti*zze Europas. Diese Inhalte sind in pädagogischen Studiengängen, insbesondere für angehende Lehrer*innen aller Fächer, ausdrücklich zum Thema zu machen. Keine Zuständigkeit - - 3.45 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Reflexion des eigenen professionellen Handelns von Lehrer*innen und Ausbilder*innen in Ausbildungsberufen, ebenso von Erzieher*innen in der frühkindlichen Bildung. Das Bewusstwerden eigener Stereotype ist durch regelmäßige Fortbildungen zu begleiten und anzuleiten, an denen Selbstorganisationen der Sinti*zze und Rom*nja zu beteiligen sind. Wissen und Bewusstsein für die Struktur und Wirkung von antiziganistischem Rassismus sind in entsprechenden Fortbildungen zu verankern. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 3.46 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Didaktik mit Bewusstsein für antiziganistische Rassismuserfahrungen. Bei der Wissensvermittlung zu Antiziganismus/Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze ist die didaktische Herangehensweise derart zu gestalten, dass auch Schüler*innen mit Antiziganismuserfahrungen einen sicheren Lernort erleben, der eine separierende Wir-gegen-Die-Gegenüberstellung vermeidet. Repräsentation von Sinti*zze und Rom*nja im Bildungssystem. Keine Zuständigkeit - - 3.47 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Unabhängige Kommission Antiziganismus empfiehlt Diversität bei der Zusammensetzung des Lehrpersonals. Hierbei sind explizit Zugänge zum Lehrer*innen- und Erzieher*innenberuf für Rom*nja und Sinti*zze zu schaffen. Hierauf ist bei den entsprechenden Stipendien-Programmen verstärkt zu achten. Keine Zuständigkeit - - 3.48 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Unabhängige Kommission Antiziganismus empfiehlt Repräsentation und Partizipation von Rom*nja und Sinti*zze in der Bildungspolitik und in Schulleitungspositionen. Um dies zu erreichen, sind auch Quotenregelungen einzuführen. Keine Zuständigkeit - - 3.49 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Unabhängige Kommission Antiziganismus empfiehlt die Beteiligung von Selbstorganisationen der Rom*nja und Sinti*zze bei der Entwicklung von Studien- und Fortbildungsprogrammen. Bei der Konzeption von bildungsbezogenen Studieninhalten und Fortbildungsprogrammen sind Vertreter*innen der Selbstorganisationen zu beteiligen. Keine Zuständigkeit - - 3.50 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Unabhängige Kommission Antiziganismus empfiehlt die erziehungs- und sozialwissenschaftliche Forschung über antiziganistischen Rassismus im Bildungs- und Ausbildungssektor zu fördern, insbesondere europäisch-vergleichende Forschungsprojekte. In Lehre und Forschung ist darauf zu achten, dass Positionen an Hochschulen und Universitäten bevorzugt mit Personen mit eigenen Antiziganismuserfahrungen besetzt werden. Keine Zuständigkeit - - 3.51 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Bildungsarbeit gegen Antiziganismus/Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja sowie Antidiskriminierungstrainings und Schulungen zum europäischen Recht in staatlichen und kommunalen Verwaltungen wie Sozial-, Jugend-, Gesundheits- und Stadtplanungsämtern und Schul- und Kulturverwaltungen. Zuständig Ja Kostenneutral 3.52 (In Verbindung mit 3.53) Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die den Sachverhalt der institutionellen Diskriminierung umfassend berücksichtigt und ein Verbandsklagerecht einführt. Der Sachverhalt der institutionellen Diskriminierung wird im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bislang nur unzureichend berücksichtigt. Keine Zuständigkeit - - 3.53 (In Verbindung mit 3.52) Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Hierunter fallen auch die Diskriminierungstatbestände im Kontakt zu Leistungs-, Ordnungs- und Sozialbehörden, Jugend- und Stadtplanungsämtern und beim Zugang zum Bildungs- und Gesundheitssystem. Zudem erschwert das Fehlen eines Verbandsklagerechts Interventionen, wenn die von Diskriminierung Betroffenen selbst keine rechtlichen Schritte einleiten. Keine Zuständigkeit - - 3.54 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Ein rassismuskritisches Monitoring behördlicher Praktiken. Zu empfehlen ist die regelmäßige Überprüfung der Verfahrenswege in der Bewilligungsprüfung durch eine unabhängig agierende Stabsstelle für organisationsinterne Prüfungen und einschlägige Beratungstätigkeit. Keine Zuständigkeit - - 3.55 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Eine segregierende Beschulung von Kindern und Jugendlichen in sogenannten „Willkommensklassen“, „Auffangklassen“, „Sprachlernklassen“ et cetera zu vermeiden. Keine Zuständigkeit - - 3.56 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Den Sachverhalt des institutionellen Rassismus/Antiziganismus in der Forschungsförderung als Schwerpunkt zu berücksichtigen. Dazu gehören Recherche- und Forschungsprojekte zu institutionellem Rassismus in staatlichen Bereichen, zum Beispiel den Leistungs-, Ordnungs- und Sozialbehörden, der Polizei, der Sozialen Arbeit, der medizinischen Versorgung und dem Bildungssystem; dazu gehören auch ein regelmäßiges Equality-Data-Monitoring und empirische Analysen zu institutionellen und strukturellen Diskriminierungsmechanismen. Keine Zuständigkeit - - 3.57 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Den Innenministerien, Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften, Antiziganismus als bedeutendes strukturelles Problem innerhalb deutscher Polizeibehörden anerkennen. Aus dieser Anerkennung sollten als erster Schritt systematische und unabhängige Erhebungen zu Ausmaß und Ausformung dieses Problems erfolgen. Keine Zuständigkeit - - 3.58 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Als zweiter Schritt – insoweit sich die hier geschilderten stichprobenartigen Ergebnisse ganz oder teilweise bestätigen – sollte ein tiefgreifender Strukturwandel innerhalb der Polizeibehörden hervorgehen. Beide Schritte müssen von unabhängigen wissenschaftlichen Überprüfungen begleitet und in Kooperation mit Verbänden von Sinti*zze und Rom*nja transparent durchgeführt werden. Keine Zuständigkeit - - 3.59 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Bestehende kriminalistische Ansätze, Deliktkonzeptionen, Zuschnitte von Ermittlungsgruppen und anderen polizeilichen Strukturen auf mögliche diskriminierende Auswirkungen gegenüber Sinti*zze oder Rom*nja zu untersuchen – mit dem Ziel, diese zu beenden und in Zukunft zu unterbinden. Keine Zuständigkeit - - 3.60 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Bestehende Gesetze und Verwaltungsvorschriften und zukünftige Gesetzesvorhaben daraufhin zu überprüfen, ob und inwiefern sie eine Praxis des Racial Profilings ermöglichen oder nahelegen. Gesetze und Vorschriften, die eine Praxis des Racial Profilings ermöglichen oder nahelegen, sollten umgehend überarbeitet oder aufgehoben werden. Zuständig Ja Kostenneutral 3.61 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Bestehende polizeiliche Datenbanken, Kategorien und andere Datensammlungen daraufhin zu untersuchen, ob sie eine direkte, indirekte oder tendenzielle Erhebung einer Zugehörigkeit zu einer Community der Sinti*zze und Rom*nja ermöglichen. Ziel muss sein, eine solche Erhebung zu beenden und in Zukunft zu unterbinden. Keine Zuständigkeit - - 3.62 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Bevölkerungsgenetische Daten von Rom*nja und Sinti*zze in forensischen Datenbanken einer kritischen Überprüfung mit Blick auf die Rechtmäßigkeit ihrer Erhebung zu unterziehen und auf eine mögliche Diskriminierungswirkung hin zu untersuchen. Insbesondere dürfen Ermittlungsbehörden keine bevölkerungsgenetischen Daten von Rom*nja und Sinti*zze erheben oder solche Daten verwenden, die von Ermittlungsbehörden anderer Staaten erhoben wurden. Keine Zuständigkeit - - 3.63 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Den internationalen Datenaustausch daraufhin zu untersuchen, ob und inwiefern Datensätze anderer Staaten sowie von Agenturen und Gremien der europäischen Polizeikooperation auf einer diskriminierenden Erhebungspraxis basieren. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass dies aus den Datensätzen selbst nicht notwendigerweise ersichtlich wird. Das Ziel ist, diskriminierende Auswirkungen auf Rom*nja oder Sinti*zze zu unterbinden. Keine Zuständigkeit - - 3.64 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Verbreitung und Ausformung antiziganistischer Vorurteile und Einstellungen unter Polizist*innen und weiteren Mitarbeiter*innen von Ermittlungsbehörden mittels unabhängiger qualitativer und quantitativer Untersuchungen zu erheben. Keine Zuständigkeit - - 3.65 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Die Verbreitung, Ausformung und Häufigkeit der Anwendung antiziganistischer Praktiken durch Polizist*innen (wie Racial Profiling, im Vergleich zu anderen Ermittlungen unverhältnismäßiger Ressourcenaufwand oder illegale Polizeigewalt) durch geeignete unabhängige qualitative und quantitative Untersuchungen zu erheben. Keine Zuständigkeit - - 3.66 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Polizeiliche Aus- und Fortbildungen zu überarbeiten und zu ergänzen mit dem Ziel, der Entstehung antiziganistischer Vorurteile und Einstellungen zu begegnen, für diskriminierende polizeiliche Strukturen und Tätigkeiten zu sensibilisieren und antiziganistische Praktiken zu unterbinden. Keine Zuständigkeit - - 3.67 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Polizeiliche Abläufe und Arbeitsroutinen auf allen Ebenen zu überarbeiten mit dem Ziel, diskriminierende polizeiliche Strukturen und Tätigkeiten und antiziganistische Praktiken zu unterbinden. Keine Zuständigkeit - - 3.68 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Unabhängige, finanziell und personell ausreichend abgesicherte sowie mit Ermittlungs- und Weisungsbefugnissen ausgestattete Beschwerdestellen für Betroffene diskriminierender polizeilicher Strukturen und Tätigkeiten und antiziganistischer polizeilicher Praktiken und Handlungen einzurichten. Diese Aufgabe kann – je nach Kontext – auch von allgemeineren Beschwerdestellen übernommen werden, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt und eine entsprechende rassismuskritische Fachkompetenz gegeben ist. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 3.69 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Eine unabhängige Untersuchung zu veranlassen, mit dem Ziel, etwaige noch lebende nationalsozialistische Täter*innen zu ermitteln und anzuklagen sowie etwaige Ehrungen, ehrenhafte Entlassungen und staatliche Rentenansprüche nationalsozialistischer Täter* innen zu entziehen. Keine Zuständigkeit - - 3.70 Rassismus gegenüber Rom*nja und Sinti*zze Gadjé-Rassismus Eine unabhängige Untersuchung aller Einsätze von Schusswaffen oder anderer massiver Gewalt gegenüber Sinti*zze und Rom*nja in der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu veranlassen. Das Ziel sollte sein, mögliche Fehlurteile zu revidieren, mögliche noch zu ahndende Straftaten anzuzeigen und mögliche Opfer antiziganistischer Polizeigewalt anzuerkennen und zu entschädigen. Keine Zuständigkeit - - Laufende und abgeschlossene Maßnahmen der Stadt Köln im Handlungsfeld Gadjé-Rassismus Die Empfehlung, die vielfältige Kunst- und Kulturproduktion von Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland zu sammeln, liegt zwar in der nationalen Tragweite nicht in der Zuständigkeit der Stadt Köln. Dennoch wird diese Aufgabe in Köln durch den Rom e. V. und sein Dokumentationszentrum umgesetzt, welches seit 2019 von der Stadt Köln gefördert wird. Inzwischen beinhaltet das Archiv eine einmalige Sammlung zur Kultur und Geschichte der Sinti*zze und Rom*nja. Das NS-Dokumentationszentrum widmet sich in zahlreichen Angeboten der Aufarbeitung der Verfolgung der Kölner Sinti*zze und Rom*nja. Ein Beispiel hierfür ist das Projekt "Der Weg der Überlebenden", das 2019 in Zusammenarbeit mit dem Maro Drom e.V. ins Leben gerufen wurde. Auch die Handlungsempfehlung zur Aufarbeitung der "Rassenlehre" im Gesundheitswesen wird bereits umgesetzt. Zu den Maßnahmen zur Aufarbeitung zählen eine Gedenktafel im Foyer des Gesundheitsamtes, die Behandlung des Themas in Vorträgen des Gesundheitsamtes sowie die Thematisierung im Rahmen von fachärztlichen Weiterbildungen. Ein weiterer Beitrag ist die Ausstellung „Volk – Gesundheit – Staat. Rolle der Gesundheitsämter im Nationalsozialismus“, die im Jahr 2024 gezeigt wurde. Die Stärkung der Selbstorganisationen der Sinti*zze und Rom*nja wird bereits teilweise erfüllt, wobei die Stärkung von migrantischen Selbstorganisationen durch das Kommunale Integrationszentrum erfolgt. Dieses ermöglicht Vernetzungsarbeit, Informationsweitergabe und weitere Unterstützungsangebote. Auch rassismuskritische Kampagnen mit Bezug auf Sinti*zze und Rom*nja werden unterstützt, und es erfolgt ein jährlicher Projektaufruf an Träger, die sich auf Projektmittel der Antirassismusarbeit bewerben können (in 2024 mit 150.000 Euro). Dabei wird die Heterogenität der Communities der Sinti*zze und Rom*nja besonders berücksichtigt. Handlungsfeld 4: Gesundheit Das Handlungsfeld Gesundheit umfasst zwölf Handlungsempfehlungen. Davon liegt eine nicht in kommunaler Zuständigkeit. Die Übrigen sprechen sich für die Repräsentation von Rassismus betroffenen Menschen in kommunalen Gesundheitsgremien, die antirassistische Bildungsarbeit für medizinisches Personal, diverse und diskriminierungsfreie Sprache in offiziellen Dokumenten, die Schaffung von niedrigschwellig zugänglichen Gesundheitskiosken, die Schaffung von Angeboten im Bereich psychischer Gesundheit für Menschen mit Rassismuserfahrungen und Studien zum Thema Rassismus im Gesundheitssystem aus. Die elf Empfehlungen, die in kommunaler Zuständigkeit sind, sind von der Verwaltung vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Ressourcen als zu 100 % umsetzbar beurteilt worden. Alle Maßnahmen gehen mit Mehraufwand einher , den es zwecks Umsetzung zu prüfen gilt. 4.1 Qualifikation medizinisches Personal Gesundheit Die Schärfung eines Bewusstseins für koloniale Kontinuitäten des medizinischen Personals ist zwingend notwendig, um eine Verbesserung der Versorgung für marginalisierte Personen zu erreichen. Dafür benötigt es diverse Fachmodule im Rahmen Intersektionalität im Gesundheitswesen, wo die Ursachen und Folgen von Rassismus in Bildungseinrichtungen (Schule, Universität, Ausbildungsstätte) dekonstruiert und sensibilisiert werden. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 4.2 Qualifikation medizinisches Personal Gesundheit Obwohl die „Rassenlehre“ wissenschaftlich als falsch erwiesen wurde, fehlte eine Aufarbeitung dieser Lehre, die weiterhin koloniale Kontinuitäten schafft. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der bis heute anhaltende Raub und die Verdrängung der indigenen Medizin durch die eurozentrische Wissenslehre. Das Anerkennen und Sichtbarmachen von indigenen Heilverfahren und medizinischen Eingriffen würde zum Umdenken bewegen und Bewusstsein schaffen bezüglich der Errungenschaften kolonialisierter Gesellschaften und Kulturen. Dafür braucht es sichtbare und intersektionale Repräsentation in der Schul- und Komplementärmedizin. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 4.3 Repräsentanz Betroffener Gesundheit Menschen mit direktem oder indirektem Bezug zu kolonisierten Gesellschaften und Kulturen (diasporische und pluralistische Perspektiven) müssten in Gesundheitsausschüssen und Gremien auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Community-übergreifend strukturell vertreten sein. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 4.5 Gesundheitsberatung Gesundheit Der Ausbau der Gesundheitsberatung und die Schaffung von Gesundheitskiosken muss vorangetrieben, ressourcengerecht budgetiert und in Communitys kommuniziert werden. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 4.6 Therapeutische Angebote Gesundheit Die Schaffung und der Ausbau spezifischer Angebote im Bereich psychischer Gesundheit von Menschen mit Rassismuserfahrung müssen priorisiert werden. (Traumatherapien, unterstützt durch Community Care!). Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 4.7 Psychosoziale Angebote Gesundheit Gerade in der Pflege haben wir einen hohen Anteil an Black, Indigenous and People of Color-Arbeitskräften, die teils unter schlechten Arbeitsbedingungen alte, an rassistischen Denkmustern festhaltende und teilweise kriegstraumatisierte Menschen pflegen, die anerzogene Machtverhältnisse ausnutzen und reproduzieren. Wir benötigen psychologische Hilfsangebote zur Bewältigung der traumatisierenden Arbeitsbedingungen, denen post-migrantische Personen im Gesundheitswesen permanent ausgesetzt sind. Psychosoziale Anlaufstellen für post-migrantische Menschen in Deutschland. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 4.4 Diskriminierungsfreie Sprache Gesundheit Die Überarbeitung und Überprüfung von allen Patient*innen-(Spende)Fragebögen, Fachliteratur und Fallbeispielen auf Diversität und diskriminierungsfreie Sprache muss initiiert werden. Die Reproduzierung von sprachlichen und pseudowissenschaftlichen kolonialen Kontinuitäten muss vermieden werden. Dazu gibt es Literatur, welche in Institutionen eingeführt und gelehrt werden kann, um kollektives Bewusstsein zu schaffen. Zuständig Unter Vorbehalt Kostenneutral 4.8 Diversitätssensible Pflege Gesundheit Ebenfalls benötigen wir eine diversitätssensible Pflege aufgrund der Berentung sogenannter Gastarbeiter*innen und des allgemeinen Wandels der Gesellschaft. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 4.9 Qualifikation medizinisches Personal Gesundheit Um Rassismus im Gesundheitswesen weiter aufarbeiten zu können, bedarf es weiterer Ressourcen und Kapazitäten auf kommunaler sowie Landes- und Bundesebene. Langfristig benötigen wir deutschsprachige Studien zum Thema Gesundheit und Rassismus mit Einbezug der Communities vor Ort. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 4.10 Qualifikation medizinisches Personal Gesundheit Rassismus im Gesundheitswesen darf nicht länger individualisiert und eingeteilt werden, es braucht einen sozialpolitischen und medizinischen Kontext, die Psycho- und systemische Therapeut*innen miteinbeziehen und eine Flucht- und/oder Migrationsgeschichte in Deutschland haben. Keine Zuständigkeit - - 4.11 Therapeutische Angebote Gesundheit Um die Lebensrealitäten der Menschen mit intersektionalen Traumata in ihrer Sichtbarkeit und Heilung von Folgen der Mehrfachdiskriminierung zu unterstützen, braucht es eine kontextualisierte und systemische Traumaaufarbeitung, in denen die wirkenden Machtverhältnisse einer rassistisch-sozialisierten Gesellschaft nicht ausgeblendet werden, sondern als Teil des traumatischen Prozesses anerkannt werden. Dazu braucht es monetäre und materielle Ressourcen und Förderungen, um psychologische Beratungsstellen für Menschen mit Rassismuserfahrungen ganzheitlich aufzufangen, zu betreuen, zu begleiten und nachhaltig zu stabilisieren. Unsere Verantwortung für Veränderungen beginnt und endet strukturell. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 4.12 Übergreifend Gesundheit Unsere Maßnahmen müssen durch eine Online-Veröffentlichung den Kölner*innen transparent und barrierefrei zugänglich gemacht werden. Zuständig Ja Kostenneutral Laufende und abgeschlossene Maßnahmen der Stadt Köln im Handlungsfeld Gesundheit Das Personal des Gesundheitsamtes nimmt regelmäßig an Schulungen zur Kultursensibilität, Interkulturalität und Rassismuskritik teil. Zudem wird auf die Zusammensetzung vielfältiger Teams, auf Kultursensibilität in der Gutachtertätigkeit und der medizinischen Betreuung von Geflüchteten sowie die Verfügbarkeit von Videodolmetscher*innen und Sprach- und Integrationsvermittler*innen im Sozialpsychiatrischen Dienst geachtet. Die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) und ihre Arbeitsgruppe "Migration und Gesundheit" setzen sich für die Einbeziehung von Migrant*innen ein. Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft thematisiert kontinuierlich den Kampf gegen Stigmata. In der kommunal finanzierten Suchthilfe wird bei der Personalakquise auf sprachliche und kulturelle Vielfalt geachtet. Zudem veranstalten das Gesundheitsamt und das Sozialpsychiatrische Kompetenzzentrum Migration des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) gemeinsam eine Schulung zur kultur- und differenzsensiblen Qualitätsentwicklung für Mitarbeitende aller Suchthilfeträger. Vorgaben zur diskriminierungsfreien Sprache werden im Gesundheitsamt bereits nach Möglichkeit umgesetzt und in Fachforen weitergegeben, wobei die Umsetzung nicht in kommunaler Zuständigkeit liegt. Es existiert bereits eine niedrigschwellige interkulturelle Beratung über Quartierslots*innen, Frühe Hilfen und Gesundheitslots*innen an Grundschulen in einzelnen Stadtteilen. Die Beratungsangebote des Gesundheitsamtes haben den Aspekt der diskriminierungsfreien Beratung und Trauma-Aufarbeitung im Blick. Handlungsfeld 5: Jugend Das Handlungsfeld Jugend umfasst acht Handlungsempfehlungen, von denen vier nicht in kommunale Zuständigkeit fallen. Die restlichen vier Handlungsempfehlungen befassen sich mit der rassismuskritischen Aufarbeitung in Kinder -, Jugend - und Sozialeinrichtungen, der Ausrichtung dieser Institutionen auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz und der Förderung von Familienzusammengehörigkeit, auch vor dem Hintergrund transnationaler Biografien. Die Handlungsempfehlungen, die in kommunaler Zuständigkeit liegen, sind von der Verwaltung vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Ressourcen als zu 100 % umsetzbar bewertet worden (ja eine, unter Vorbehalt drei). Alle Maßnahmen gehen mit Mehraufwand einher, den es zwecks Umsetzung zu prüfen gilt. 5.1 Diasporische Systemsprenger*innen Jugend Reform der Regelungen für Systemsprenger*: Forderung nach einer umfassenden Erhebung und Datenerfassung von System-Sprengern mit dem spezifischen Augenmerk auf die diversen Diasporas, durch das Statistische Bundesamt, um die genaue Anzahl und Bedürfnisse zu verstehen. Keine Zuständigkeit - - 5.2 Diasporische Systemsprenger*innen Jugend Zugang zur Hochschulbildung für Systemsprenger*: • Forderung nach einer Überprüfung und Anpassung der Stipendien-Regelungen, um sicherzustellen, dass Systemsprenger* aus diversen Diasporas (Black, Indigenous and People of Color) nicht benachteiligt werden und einen Zugang mit freier Wahl zu Universitäten erhalten können. Auch über den zweiten oder dritten Ausbildungsweg! • Leichter Zugang zu individueller Nachhilfe, Förderprogrammen und Kulturförderungen mit speziellem Fokus auf die jeweilige Diaspora. Keine Zuständigkeit - - 5.3 Dekoloniale Aufarbeitung Jugend Dekoloniale Aufarbeitung in Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen: • Forderung nach speziellen Maßnahmen und Ressourcen für die dekoloniale Aufarbeitung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren, insbesondere in Heimen und sozialen Einrichtungen. • Betonung der Bedeutung von transkulturellem Austausch, Aufklärungsarbeit, Schulbegleitung, Lesungen, Ferienprogrammen, Kulturförderung und Ernährung und Gesundheit als integraler Bestandteil der dekolonialen Aufarbeitung durch die betroffene Gruppe selbst. Anerkennung auf kosmopolitische Staatsbürgerschaft. Zuständig Ja Mehraufwand 5.6 Familienhilfe Jugend Förderung von Familienzusammengehörigkeit und Wiederfindung: • Maßnahmen zur Förderung von Familienzusammengehörigkeit durch gezielte diasporische Unterstützung von Familien und deren Betreuerinnen. • Entwicklung von Programmen und Initiativen, die die Bindung und besonders transkulturellen Austausch fördern, zwischen Familienmitgliedern und ihren Betreuer*innen. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 5.7 Familienhilfe / Jugendhilfe Jugend Anerkennung von transnationalen Traumata. • Ganzheitliche Aufarbeitung unter Berücksichtigung wirksamer Heilmethoden aus einer nicht-weißen Perspektive. • Ebenfalls sollten sportliche Aktivitäten, wie Percussion-Unterricht, und spezifische Nahrungsmittel der Diaspora zur Verfügung stehen. Wir empfehlen nachdrücklich, den Betreuungsschlüssel und Fördermaßnahmen und Räume weiter auf die Bedürfnisse der betroffenen Gruppen auszurichten. • Möglichkeiten, seine Familienangehörigen zu finden und auch besuchen zu können. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 5.4 Dekoloniale Aufarbeitung Jugend Menschenwürdige Behandlung mit einem transnationalen und dekolonialen Verständnis in Einrichtungen: • Forderung nach einer grundlegenden Überprüfung (empirische Forschung) der Praktiken in Einrichtungen (kirchliche und staatliche Träger), um sicherzustellen, dass die Würde der betroffenen Personen respektiert wird. • Adultismus entgegenwirken. Anerkennung von realen Lebensumständen und Berechtigung auf frühe Selbstbestimmung, wenn Unterbringung/Anbindung an Einrichtungen. Keine Zuständigkeit - - 5.5 Personalausstattung Jugend Betreuungsschlüssel und Personalausstattung: Forderung nach einer angemessenen Anpassung der Betreuungsschlüssel, um sicherzustellen, dass ausreichend qualifiziertes (spezifischer diasporischer Kontext) Personal vorhanden ist, um den individuellen Bedürfnissen der betreuten Personen gerecht zu werden. Keine Zuständigkeit - - Laufende und abgeschlossene Maßnahmen der Stadt Köln im Handlungsfeld Jugend Die Familienberatung und der schulpsychologische Dienst der Stadt Köln befassen sich ausgehend von einem Fachtag zur interkulturellen Kompetenz grundsätzlich und fortlaufend mit dem Thema "Rassismus als professionelle Herausforderung". Die Forderung nach Angeboten zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz wird zum Teil durch das Amt für Schulentwicklung und den Klimaschutz-Aktionsplan umgesetzt. Letzterer sieht eine Bildung für nachhaltige Entwicklung im Fort- und Weiterbildungsprogramm von Schulen und Tageseinrichtungen vor. Im Rahmen des Black History Month werden immer wieder Veranstaltungen zur Jugendbildung angeboten. Zusätzlich bietet die Stadtbibliothek Veranstaltungen an, die sich diskriminierungssensibel an ein jugendliches Publikum richten. Das Amt für Integration und Vielfalt bietet Schulen die Ausstellung "Köln Postkolonial – ein lokalhistorisches Projekt der Erinnerungsarbeit" zur Ausleihe an und betreut das Schulnetzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ durch das Kommunale Integrationszentrum in Köln. 5.8 Umweltbildung, Umweltschutz Jugend Nachhaltigkeit und Umweltschutz: • Forderung nach weltweiten Maßnahmen in Form von nachhaltigen Erzeugnissen und einem verantwortungsvollen, dekolonialen Umgang mit dem Klima in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Familien und Senior*innen. • Integration und Bewusstsein schaffen von Umweltthemen in Bildungs- und Freizeitprogramme. • Transnationale Aufarbeitung und lebensverbessernde, regionale Projekte. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand Handlungsfeld 6: Restitution Das Handlungsfeld Restitution umfasst elf Handlungsempfehlungen, von denen eine, die Reparationen der ehemals kolonialisierten Communities fordert, nicht in die Zuständigkeit der Kommune fällt. Eine weitere stellt eine Wiederholung der Handlungsempfehlung 2.4 dar. Die restlichen neun Handlungsempfehlungen befassen sich mit der Schulung städtischer Mitarbeiter*innen in den Bereichen Diversity, Critical Whiteness und Dekolonialisierung, der Restitution von geraubten Kulturgütern und Gebeinen in städtischen Sammlungen unter Einbeziehung der Communities sowie mit der institutionalisierten Forschung zu Provenienzen der Kulturgüter in den städtischen Museen und Sammlungen. Handlungsempfehlung 6.2 zu der sofortigen Rückgabe des Lefem nach Kamerun wird durch das Rautenstrauch -Joest-Museum bereits bearbeitet. Vorbehaltlich dieses laufenden Prozesses und der angestrebten Einigung mit der kamerunischen Regierung wird die Handlungsempfehlung als umsetzbar beurteilt. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Ausgang des Prozesses nicht allein in der Hand der Kommune liegt. Die Handlungsempfehlungen, die in kommunaler Zuständigkeit liegen, sind in der Umsetzbarkeitsprüfung vorbehaltlich der benötigten Ressourcen als zu 100 % umsetzbar bewertet worden (vier ja, fünf unter Vorbehalt). Eine Maßnahme kann direkt und kostenneutral umgesetzt werden. Die restlichen Maßnahmen gehen mit Mehraufwand einher, den es zwecks Umsetzung zu prüfen gilt. 6.1 Kulturgüter Restitution Informationen zum zeitlichen Rahmen der Rückgabe der 52 Benin-Bronzen (Transparenz) Zuständig Ja Kostenneutral 6.2 Kulturgüter Restitution Die sofortige Eigentumsübertragung des Lefem aus dem Rautenstrauch-Joest- Museum nach Kamerun (Bangwa Community) und die Rückgabe Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 6.3 Kulturgüter Restitution Ein öffentliches Verzeichnis aller gestohlenen Kunstwerke und Skulpturen, die sich im Besitz des Rautenstrauch-Joest-Museums, des Museums für Ostasiatische Kunst, befinden, eine Datenbank, digitale Dokumentation. Zuständig Unter Vorbehalt Kostenneutral 6.4 Dekolonisierungsarbeit Restitution 2 Koordinierungsstellen (mit/mehrheitlich Black, Indigenous and People of Color), die mit dem Thema der postkolonialen Geschichte der Stadt fortfahren werden, mit den erforderlichen Ressourcen. Die Stadt muss Verantwortung übernehmen und mehr Ressourcen in die Dekolonisierungsarbeit investieren. Zu diesen Positionen sollten Black, Indigenous and People of Color gehören, die das Fachwissen haben. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 6.6 Provenienzforschung Restitution Provenienzforschung nicht nur für das Rautenstrauch-Joest-Museum (RJM), aber auch für das Museum für Ostasiatische Kunst Köln und alle Kölner Museen. 1913 wurde das Museum für Ostasiatische Kunst als erstes Spezialmuseum seiner Art in Europa eröffnet. Das MOK beherbergt heute die bedeutendste Sammlung von Kunst aus China, Korea und Japan in der Bundesrepublik. Die Sammlungen des Rautenstrauch-Joest-Museums (RJM) in Köln umfassen rund 10.000 Objekte aus Südostasien. Mehr als die Hälfte wurden während der Kolonialzeit erworben. Unter welchen Umständen Forschungsreisende, Kolonialbeamte, Militärangehörige, Missionare und andere Personen, die in den Kolonien tätig waren oder reisten, an die Objekte gelangten, ist in vielen Fällen noch unklar. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 6.7 Provenienzforschung Restitution Vier bis fünf Stellen für die oben genannte Provenienzforschung an den verschiedenen Museen. Im Rautenstrauch-Joest-Museum befinden sich 3.159 historische Kulturgüter aus Kamerun. Davon sind vermutlich etwa 2.000 aus nachkolonialer Zeit. Rund 1.000 wurden während der deutschen Kolonialzeit (1884 bis 1919) gesammelt. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 6.5 Einbeziehung von Black, Indigenous and People of Color - Communities Restitution Die Einbeziehung von Black, Indigenous and People of Color -Communities in Köln in alle Prozesse und Strategien der Restitution als Experten*innen. Die Zusammenarbeit mit lokalen Communities und Experten*innen ist entscheidend, um ein umfassendes Verständnis der gestohlenen Kunstwerke und Skulpturen zu entwickeln. Das Wissen und die Expertise von Black, Indigenous and People of Color -Communities darf nicht ausgebeutet werden. Es braucht angemessene Aufwandsentschädigungen und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Zuständig Ja Mehraufwand 6.8 Rückgabe menschlicher Gebeine Restitution Die Rückgabe von in einem kolonialen Kontext angeeigneten menschlichen Gebeinen aus dem Globalen Süden aus dem Rautenstrauch-Joest-Museum (RJM). Informationen über die Umstände des „Erwerbs“ dieser menschlichen Gebeine liegen zum Teil nicht vor. Und dass, obwohl das Museum den ICOM- Code of Ethics (Ethische Richtlinien für Museen) unterzeichnet hat Zuständig Ja Mehraufwand 6.9 Mahnmal Restitution Die Schaffung eines Mahnmals für die Opfer von Kolonialismus und Sklaverei hier in Köln (siehe auch Papier zur Erinnerungskultur und historischen Aufarbeitung). Trotz der Aufforderung der UN (Vereinten Nationen) „als Mittel zur Aussöhnung und Heilung […] den Opfern […] ein ehrendes Andenken zu bewahren“ (UN- Erklärung von Durban 2001) gibt es in Köln keine Gedenkstätte für die afrikanischen Opfer von Versklavung und Kolonisierung. Zuständig Unter Vorbehalt/Wiederholung (siehe 2.4) Mehraufwand 6.10 Fortbildung städtische Mitarbeiter*innen Restitution Critical Whiteness, Diversity und dekoloniale Schulungen/ Fortbildungen für alle Mitarbeiter*innen der Stadt Köln. Nicht als einmaliges Training, sondern als Teil des strukturellen Veränderungsprozesses. Diese Schulungen/Fortbildungen sollten nicht optional sein, sondern ein Pflichtprogramm für alle Mitarbeiter*innen Sie sollten Teil ihrer Arbeitszeit sein. Wir betrachten diese Arbeit als einen kontinuierlichen Prozess, der regelmäßig selbstkritisch und unabhängig überprüft werden muss. Die bestehenden und künftigen Kooperationsstrukturen der Stadt müssen durch eine gezielte antirassistische Arbeit geprägt sein und in Reflexion zu strukturellen Diskriminierungsformen stattfinden. Dies erfordert zum einen eine Überprüfung der vorhandenen Kooperationsstrukturen auf koloniale Kontinuitäten durch Expert*innen wie Eingangs genannt, um diese in der Konferenz zu adressieren und Handlungen abzuleiten. Zum anderen muss seitens der Stadt mit solchen Expert*innen für künftige Kooperationen erarbeitet werden, wie der Rahmen der Zusammenarbeit gestaltet werden muss, um dem Einfließen von kolonialen Kontinuitäten aktiv vorzubeugen. Zuständig Ja Mehraufwand 6.11 Reparationen Restitution Reparationen für alle betroffenen Communities, denen Schaden zugefügt wurde. Keine Zuständigkeit - - Laufende und abgeschlossene Maßnahmen der Stadt Köln im Handlungsfeld Restitution Die Informationen zum Ablauf der Rückgabe der 52 Benin -Bronzen werden bereits öffentlich gemacht, und zwar durch Mitteilungen an den Integrationsrat, über die Internetpräsenz und die Informationsveranstaltungen des Rautenstrauch -Joest- Museums. Ein Prozess zur Rückgabe der Benin -Bronzen ist bereits i m Gange: Die Eigentumsrechte der Benin-Hofkunstwerke wurden am 15.12.2022 an Oba Ewuare II. übertragen. Konkrete neue Informationen zur Überführung der Artefakte, die laut Vereinbarung von Nigeria angefordert werden müssen, liegen jedoch noch nicht vor. Der Museumsdienst bietet Führungen zur Intervention "I MISS YOU" an und führt mit den Teilnehmenden Gespräche über die Restitution der sogenannten Benin-Bronzen. Eine sofortige Rückgabe des Lefem aus dem Rautenstrauch -Joest-Museum ist nicht möglich, da die Regierung Kameruns bestrebt ist, die Rückgabeverhandlungen mit den deutschen Museen über die Rückgabekommission Kameruns zu zentralisieren. Erste Gespräche mit d er Kommission zu Fragen von Rückgaben haben am 18.01.2024 stattgefunden. Der genaue Zeitpunkt und die Ausgestaltung der Rückgabe hängen von diesen internationalen Abstimmungsprozessen ab. Das Rautenstrauch-Joest-Museum arbeitet seit einigen Jahren kontinuierlich daran, menschliche Gebeine im Museumsdepot zu identifizieren und zu dokumentieren. Im Jahr 2018 wurde ein tätowierter Māori -Schädel an das Museum of New Zealand Te Papa Tongarewa übergeben. Die Identifizierung und regionale Zuordnung von menschlichen Gebeinen ist ein aufwendiger Prozess, der die Voraussetzung für Repatriierungen bildet und derzeit läuft. Handlungsfeld 7: Sicherheit Das Handlungsfeld Sicherheit umfasst zehn Handlungsempfehlungen, von denen zwei, Beendigung der Video -Überwachung im öffentlichen Raum und Achtung des Kirchenasyls, nicht in kommunaler Zuständigkeit liegen. Eine weitere stellt einen allgemeinen Appell ohne konkrete Handlungsaufforderung dar. Die restlichen sieben Handlungsempfehlungen befassen sich mit der Einbeziehung der Öffentlichkeit und rassismuskritischer Perspektiven in sicherheitsrelevante Gremien, der Reflexion von kriminalistischen Konzepten wie dem der Brennpunkte, der Banden - sowie Intensivstraftäter*innen, der Clankriminalität und dem Racial Profiling. Die Handlungsempfehlungen, die in kommunaler Zuständigkeit liegen, können vorbehaltlich der benötigten Ressourc en zu 100 % umgesetzt werden ( vier ja; drei unter Vorbehalt) . Drei Handlungsempfehlungen können kostenneutral umgesetzt werden. Die restlichen Maßnahmen gehen mit Mehraufwand einher, den es zwecks Umsetzung zu prüfen gilt. 7.1 Zentrum für Kriminalprävention Sicherheit Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit: Die Konferenzen sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das umfasst sowohl die Möglichkeit einer Teilnahme und Beobachtung der Konferenzen durch zivilgesellschaftliche Organisationen und Individuen, als auch eine öffentlich zugängliche Dokumentation der Ergebnisse jeder Konferenz. Dies ist zum einen mit der unmittelbaren Relevanz der Konferenzthemen für die gesamte Stadtgesellschaft zu rechtfertigen. In Bezug auf die Gremiumsarbeit sind speziell die Themen räumliche Brennpunkte, Banden- und Intensivtäterstrukturen sowie Clankriminalität kritisch zu betrachten, da sich hinter diesen Begriffen kolonialrassistische Kontinuitäten des Sicherheitsapparates artikulieren können und es daher einer dringenden Überprüfung durch Expert*innen der Themen Kolonialismus, Rassismus und Versicherheitlichung bedarf. Zuständig Ja Kostenneutral 7.2 Fachkreis Plätze Sicherheit Fachkreis Plätze mit besonderem Handlungsbedarf: Dass im Fachkreis keine explizit sozialarbeiterische, pädagogische oder soziologische Perspektive vorhanden ist, die über rassismuskritische Expertise verfügt, ist ein grundlegender Fehler in der Zusammensetzung. Da wie bereits beschrieben, Schwarze Menschen, Migrant*innen und/oder People of Color disproportional von Gewalt durch besagte Einsätze betroffen sind, ist es dringend notwendig, zivilgesellschaftliche Akteure aus marginalisierten Communitys in diese Prozesse miteinzubinden. Die im Fachkreis erarbeitete „lokale Agenda“ mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität an den Plätzen muss dringend von rassifizierten Initiativen und Gruppen überprüft werden, die über eine Expertise bezüglich der kolonialen Kontinuität der Versicherheitlichung verfügen. Zuständig Ja Kostenneutral 7.3 Fachkreis Extremismusprävention Sicherheit Fachkreis Extremismusprävention: Der Fachkreis Extremismusprävention, der sich unter anderem mit den Themen Rassismus und Antisemitismus befassen soll, beinhaltet die Mitarbeit der Polizei und des Verfassungsschutzes. Die zugrundeliegende theoretische Basis dieses Papiers macht darauf aufmerksam, dass besonders die Polizei keine Struktur sein kann, die gegen Rassismus wirkt, da sie viel mehr selbst eine Struktur ist, mit der Rassismus produziert wird. Die zahlreichen unaufgearbeiteten Verstrickungen des Verfassungsschutzes in der Mordserie des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds zeigen auch, dass der Verfassungsschutz kein geeignetes Organ gegen rassistische Strukturen ist. Der Schutz vor rechtsextremer Gewalt ist nicht durch die Stärkung dieser Institutionen zu erreichen. Es wird daher empfohlen, den Fachkreis Extremismusprävention durch einen Fachkreis „rechte und rassistische Gewalt“ zu ersetzen. In diesem Fachkreis müssen die Expertisen von Beratungsstellen im Themenfeld im Zentrum stehen, wie beispielsweise der Opferberatungsstelle Rheinland (OBR) oder Öffentlichkeit gegen Gewalt (ÖGG). Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 7.4 Ordnungsdienst Sicherheit Ordnungsdienst: Es wird empfohlen, die Ordnungspartnerschaft auf den Ringen (OPARI), sowie die gemeinsamen Präsenzstreifen mit der Polizei durch zivilgesellschaftliche Begleitstellen zu ersetzen. Zudem ist eine unabhängige Stelle zu schaffen, die über Expertise im Bereich kolonialer Kontinuität von Sicherheit verfügt und rassifizierte Positionen ausreichend repräsentiert und die polizeilichen Maßnahmen unabhängig auf rassistische Praxis wie zum Beispiel das sogenannte Racial Profiling überprüft. Des Weiteren ist es notwendig für die Ordnungsdienste eine klare Leitlinie zum Umgang mit marginalisierten Personen zu erarbeiten. Diese Leitlinie soll insbesondere in Situationen der Zusammenarbeit unter anderem mit der Polizei Anwendung finden und darf durch den Ansatz kolonialer Kontinuität entgegenzuwirken von dem anderweitigen Handlungsansatz abweichen. Wichtig dabei ist, dass Verhalten, das gegen die Grundprinzipien der Leitlinie geht, an die zuvor erwähnte unabhängige Stelle zur Überprüfung vorgelegt wird. Zuständig Ja Mehraufwand 7.5 Rückkehrmanagement Sicherheit „Rückkehrmanagement“: Die Stadt Köln hat sich 2019 zum „sicheren Hafen“ erklärt. Darüber hinaus zeigt das vorbildliche Engagement der Stadt Köln in Bezug auf den Krieg in der Ukraine, der 2022 mit dem Angriff Russlands begann, wie gut sie in der Lage ist, auf Migrant*innen zu reagieren und ihnen das Ankommen zu ermöglichen. Dass diese Entwicklung lediglich bei Ukrainer*innen zu verzeichnen ist, nicht etwa bei Kriegen und Krisen des sogenannten „globalen Südens“ zeigt die Kontinuität des Kolonialismus anhand der Einteilung geflüchteter Menschen auch anhand rassifizierter Merkmale. 1. Es wird empfohlen, sämtliches Rückkehrmanagement in der Stadt einzustellen und sich für das Bleiberecht aller Menschen unabhängig von Herkunftsland einzusetzen, damit alle in Köln lebenden Menschen auch die Chance bekommen, in Sicherheit in Köln zu leben. 2. Die Organisation ProAsyl antwortet mit einem Jahresrückblick, der klar zeigt, dass Abschiebungen nicht mit der Einhaltung von Menschenrechten und einem respektvollen Zusammenleben vereinbar sind. Wir empfehlen ausdrücklich die Lektüre dieser Fälle. Beispiele von Abschiebungen aus Köln zeigen, dass Abschiebungen ein hohes Potenzial für Verletzungen, Suizid und Trauma mit sich bringen, aufgearbeitet werden sollten und keine Grundlage bieten dürfen an dieser Praxis festzuhalten. Allgemeiner Appell - - 7.5.1 Rückkehrmanagement Sicherheit Wir empfehlen eine Überprüfung der bisherigen Praxis und eine Positionierung zur Abschiebepolitik vor dem Hintergrund einer postkolonialen, rassismuskritischen Stadtpolitik. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Verwaltung sich mit einer neuen „Leitlinie zum Kindeswohl bei Abschiebungen“ selbst in die Pflicht nehmen will. Gleichzeitig wissen wir, dass seit dem 25. Oktober Abschiebungen schneller und im großen Stil umgesetzt werden können. Familien mit Kindern über 12 Jahren dürfen ohne Ankündigung abgeschoben werden. Es ist wichtig, dass Kinder nicht aus der Kindertagesstätte oder dem Klassenzimmer abgeschoben werden dürfen. Das Gleiche muss auch für das Kinderzimmer gelten und alle Schutzsuchenden, für die Köln ein sicherer Hafen geworden ist und bleiben soll. Die Leitlinie zeigt, dass die Verwaltung Handlungsspielräume hat. Zuständig Ja Kostenneutral 7.5.2 Kirchenasyl Sicherheit Wir empfehlen, dass diese maximal ausgeschöpft werden unter expliziter Berücksichtigung der historischen Kontinuitäten und Verantwortung der Stadt Köln und Deutschlands. Dazu gehört auch die bis in die Antike gehende Tradition eines Schutzraumes im Bereich des Heiligen, in Form des Kirchenasyls zu bewahren. Keine Zuständigkeit - - 7.6 Namensgebung Sicherheit Köln Bonn (CGN) „Konrad Adenauer“ als Abschiebeflughafen: Inwieweit Adenauer ohne eine Aufarbeitung dieser Aspekte geeigneter Namensgeber für den Flughafen oder Sitzungssäle der Stadt Köln ist, gilt es zu überprüfen. Ebenso welche Auswirkungen koloniale und NS-Denkmuster, Gesetzgebungen und Kontinuitäten haben und wie sie heutige Politik und Polizeiarbeit prägen. Zuständig Ja Mehraufwand 7.7 Videoüberwachung im öffentlichen Raum Sicherheit Überwachungskameras: Vor dem Hintergrund der eingangs erläuterten rassifizierten Dimensionen von Überwachung und Strafen, lässt sich auch die Situation der Videoüberwachung im öffentlichen Raum analysieren. Gegen die Überwachung des öffentlichen Raums, insbesondere in Stadtteilen mit überproportionalen Migrationsanteilen wie Kalk und Mülheim gibt es bereits Klagen und Kampagnen. Es wird empfohlen, den Forderungen der zivilgesellschaftlichen Akteur*innen nachzukommen, die grundsätzliche 24h Überwachung des öffentlichen Raums zu unterlassen und die Kameras vollständig abzubauen. Keine Zuständigkeit - - 7.8 Koordinierungsstelle Sicherheit Wir empfehlen für eine Weiterführung der hier aufgenommenen Arbeit zu Kolonialismus und Sicherheit die Einrichtung einer Koordinierungsstelle: „Rassismuskritische Gerechtigkeit und Sicherheit in Köln“ Ausstattung: Drei unbefristete Mitarbeiter*innen mit Expertisen im Themenfeld Rassismus, Kolonialismus und Sicherheit. Aufgaben: Vernetzung mit Migrantischen Selbstorganisationen (MSOs) und Schwarzen Organisationen mit dem Ziel einen konkreten Projektplan zu erarbeiten, damit die vorgeschlagenen Mechanismen zur rassismuskritischen Überprüfung der Sicherheits-, Polizei- und Überwachungsarbeit in Köln errichtet werden können. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand Laufende und abgeschlossene Maßnahmen der Stadt Köln im Handlungsfeld Sicherheit Die Konferenzen des Zentrums für Kriminalprävention und Sicherheit sind bereits der Öffentlichkeit zugänglich. Die geforderte Anwendung der "Leitlinie zum Kindeswohl bei Abschiebungen" wird von der Ausländerbehörde umgesetzt. Die Stadt Köln nutzt dort, wo sie als kommunale Ausländerbehörde agiert, zum Beispiel im Rahmen des Chancenaufenthaltsrechts, ihre Möglichkeiten, um Menschen eine dauerhafte Bleibeperspektive zu ermöglichen. Handlungsfeld 8: Sprache Das Handlungsfeld Sprache umfasst fünf Handlungsempfehlungen, von denen zwei, die sich mit der Implementierung herkunftssprachlichen Unterrichts in den Schulunterricht befassen, nicht in kommunaler Zuständigkeit liegen, sondern bei der Bezirksregierung. Die restlichen drei Handlungsempfehlungen befassen sich mit der Erweiterung des Angebotes der Volkshochschule Köln um von Kolonialismus betroffene Herkunftssprachen. Die verbleibenden drei Handlungsempfehlungen, die in kommunaler Zuständigkeit liegen, können vorbehaltlich der benötigten Ressourcen zu 100 % umgesetzt werden (eine ja, zwei unter Vorbehalt). Alle Maßnahmen gehen mit Mehraufwand einher, den es zwecks Umsetzung zu prüfen gilt. 8.1 Herkunftssprachlicher Unterricht Sprache Eine generelle Bedarfsabfrage an den Kölner Grundschulen und weiterführenden Schulen, um die Zugänge für entsprechendes Lehrpersonal anhand der Ergebnisse anzupassen. Keine Zuständigkeit - - 8.2 Herkunftssprachlicher Unterricht Sprache Zugleich könnte der Zugang für Quereinsteiger*innen aufgrund des Lehrkräftemangels im herkunftssprachlichen Unterricht erleichtert werden. Zuständig Ja Mehraufwand 8.3 Herkunftssprachlicher Unterricht Sprache Der Ausbau des herkunftssprachlichen Unterrichts, mit dem Schwerpunkt auf kolonialismusbetroffenen Sprachen, muss erfolgen, da aktuell keine Verhältnismäßigkeit besteht. Keine Zuständigkeit - - 8.4 VHS-Sprachkurse Sprache Ebenso bedarf es einer Erweiterung des Sprachangebots der Volkshochschule (VHS), das derzeit keine sub-Sahara afrikanischen Sprachen umfasst. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 8.5 VHS-Sprachkurse Sprache Allgemeiner Ausbau des Sprachangebots der Volkshochschule (VHS) um Sprachen, die vom Kolonialismus betroffen sind. Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand Laufende und abgeschlossene Maßnahmen der Stadt Köln im Handlungsfeld Sprache Der geförderte, erleichterte Zugang für Quereinsteiger*innen im Bereich freiberuflicher Lehrkräfte ist bei entsprechender Gesamtqualifikation bereits im Amt für Weiterbildung und der Volkshochschule möglich. Die Sprachen Swahili, Bambara und Hausa waren bereits Teil des Sprachangebots der Volkshochschule. Um dies zu verstetigen und das Angebot weiter auszubauen, sind ein fortlaufendes/erweitertes Interesse der Teilnehmenden im Sinne der Wirtschaftlichkeit sowie eine erfolgreiche Akquise von geeigneten Dozent*innen erforderlich. Handlungsfeld 9: Straßennamen Das Handlungsfeld Straßennamen umfasst die Handlungsempfehlung nach einem kritischen Umgang mit kolonial belasteten Straßennamen. Dies beinhaltet die öffentliche Ehrung von kolonialen Täter*innen und Kolonialakteur*innen auf Straßenschildern zu beenden, bei Beibehaltung des kolonialen/rassistischen Kontextes. Die Umbenennungen sollen Persönlichkeiten des Widerstandes gegen Kolonialismus und Rassismus oder dessen Opfer würdigen. Diese Handlungsempfehlung wurde an die zuständigen Bezirksvertretungen weitergeleitet, die sich mit den individuellen Straßennamen unter Einbezug der Anwohner*innen befassen. Die Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen wurden jedoch gemäß der Handlungsempfehlung aktualisiert. Das Handlungsfeld Straßennamen wird damit zu 100 % umgesetzt. Alle Maßnahmen gehen mit Mehraufwand einher, den es zwecks Umsetzung zu prüfen gilt. 9.1 Dekolonisierung der Straßennamen Straßennamen Kritischer Umgang mit kolonial belasteten Straßennamen. Dies beinhaltet die öffentliche Ehrung von kolonialen Täter*innen und Kolonialakteur*innen auf Straßenschildern zu beenden, bei Beibehaltung des kolonialen/rassistischen Kontextes. Die Umbenennungen sollen einen Perspektivwechsel illustrieren, nicht die historischen Hintergründe vergessen machen. Problematische Straßennamen sollen so eine Info-Tafel oder auch QR-Codes zur Kontextualisierung erhalten. Die Umbenennungen sollen zudem Persönlichkeiten des Widerstandes gegen Kolonialismus und Rassismus oder dessen Opfer würdigen. Wenn möglich, sollen zudem Frauen oder andere bislang im Straßenbild unterrepräsentierte Personengruppen priorisiert werden. Im Prozess der Dekolonisierung sind Anwohner und Stadtbewohnerinnen mit einzubeziehen Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand Laufende und abgeschlossene Maßnahmen der Stadt Köln im Handlungsfeld Straßennamen 2021 wurde in Köln ein Prozess gestartet, um das (post)koloniale Erbe Kölns aufzuarbeiten. Mit diesem Entschluss wurde ein weiterer Schritt hin zu einer vielfältigen Stadtgesellschaft ohne Diskriminierung und Ausgrenzung gegangen und ein neues Kapitel der Erinnerungskultur geöffnet. Ziel des Prozesses ist es, die Bedeutung der Kolonialgeschichte als Keimzelle einer Ideologie der Menschenfeindlichkeit, von Rassismus und Diskriminierung herauszuarbeiten. Damit sollen die Auswirkungen und der Einfluss des Kolonialismus auf das heutige gesellschaftliche Zusammenleben verdeutlicht werden. Teil dieses Gesamtprojektes ist die Überprüfung der Kölner Straßennamen. Neben der Begutachtung der Straßen mit kolonialgeschichtlichem Hintergrund, wurden die Prüfkriterien ausgedehnt auf die ebenso im Stadtbild verankerten Namen, auch jene, die einen nationalsozialistisch belasteten Bezug aufweisen könnten. Von insgesamt etwa 6000 Kölner Straßennamen werden nun sukzessive über 1200 Benennungen genauer unter die Lupe genommen. Eigens hierzu wurde ein Expert*innengremium, der Historische Beirat, bestehend aus Historiker*innen und weiteren Wissenschaftler*innen, zusammengestellt. Der Historische Beirat prüft die vorgelegten Straßenbenennungen und erstellt für jede Straße ein entsprechendes Votum. Dabei kann es sich um eine Umbenennungsempfehlung handeln aber auch um den Vorschlag, anhand eines Erläuterungsschildes aufzuklären. Im Rahmen dieses Prozesses sind bereits Bürger*innenbeteiligung angestoßen oder befinden sich im Abschluss.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle OB/16/161 Vorlagen-Nummer 13.01.2026 3487/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 13.01.2026 Beantwortung einer Anfrage der GOL zum Thema: "Koloniales Erbe der Stadt Köln" AN/1311/2025 für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Zusammenfassung in Einfacher Sprache Die Grüne Offene Liste im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hatten Fragen zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes der Stadt Köln. Sie wollte wissen, wie es weitergeht. Diese Fragen hat die Stadt Köln beantwortet. Sie hat dargelegt, dass der Prozess weitergeht. Und wie die Vorschläge der Expert*innen zu dem Thema durch die Verwaltung bewertet wer- den. Es wurde auch gefragt, wie es mit einer Statue aus einem Museum in Köln weitergeht. Menschen aus Kamerun fordern die Statue zurück, weil sie ihnen wichtig ist. Die Rückgabe kann aber nicht das Museum und auch nicht die Stad Köln allein entscheiden. Es ist eine Ent- scheidung, die zwischen Deutschland und Kamerun fallen muss. Beantwortung einer mündlichen Anfrage Die GOL bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie geht es mit dem Vorhaben zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes des Stadt Köln weiter (welche Projekte/Aktivitäten werden nach der Sichtung der Forderungen des Beirates umge- setzt etc.)? 2. Besteht die Möglichkeit, dass der Beirat die Stadt Köln weiterhin bei dem Prozess der Auf- arbeitung des kolonialen Erbes begleitet, wenn nein, bitten wir um Begründung? 3. In 2021 und 2022 gab es ein Schreiben des Königs Asabaton Fontem Njifua bzgl. der Rückgabe einer sakralen Skulptur der Bangwa, die momentan in der Dauerausstellung des Rautenstrauch-Joest-Museums ausgestellt ist. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der Beantwor- tung der Anfrage? Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu 1.: Der Prozess zur Aufarbeitung des (Post)kolonialen Erbes der Stadt Köln wird fortlaufend vo- rangetrieben - unter anderem durch die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Ex- pert*innengremiums „Dekoloniales Köln“, aber auch durch andere Maßnahmen, die die Stadt Köln in diesem Themenkomplex unterstützt und umsetzt. Das im Februar 2022 berufene Expert*innengremium Postkolonial hat am 26. April 2024 der damaligen Oberbürgermeisterin Henriette Reker den Katalog „Dekoloniales Köln. Handlungs- empfehlungen des Expert*innengremiums (Post)koloniales Köln“ übergeben. Im Anschluss wurde die Verwaltung beauftragt die vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen zu prüfen. Dieser Vorgang ist abgeschlossen und die Verwaltung hat eine Umsetzbarkeitsprüfung der 2 Handlungsempfehlungen erstellt (Anlage I). Die Maßnahmen wurden hinsichtlich der kommu- nalen Zuständigkeit, des Mehraufwands und der allgemeinen Umsetzbarkeit unter Beteiligung aller betroffenen Dezernate überprüft. Der Maßnahmenkatalog umfasst 130 Handlungsempfehlungen in neun Handlungsfeldern. Von den insgesamt 130 Handlungsempfehlungen liegen 65 Empfehlungen nicht in kommuna- ler Zuständigkeit. Vier Handlungsempfehlungen beinhalten keinen konkreten Auftrag und ha- ben einen rein appellativen Charakter. 61 Handlungsempfehlungen fallen in die kommunale Zuständigkeit, 65 Empfehlungen fallen nicht in eine kommunale Zuständigkeit und adressieren etwa die Landes- oder Bundesebene, die Bezirksregierung oder freie Träger im Gesundheits- oder Bildungswesen. Lediglich zwei Maßnahmen wurden abschlägig als nicht umsetzbar eingeschätzt. 13 Handlungsempfehlun- gen erwiesen sich als kostenneutral und direkt umsetzbar. Diese sind in der Mitteilung (1255/2025) bereits dargestellt worden. Die restlichen Handlungsempfehlungen, die in eine kommunale Zuständigkeit fallen, bedürfen einer tiefgreifenden Analyse des Mehraufwandes sowie einer Entscheidung durch die Ratsgremien. Aufgrund der aktuellen Haushaltsituation stehen für eine stadtweite Umsetzung keine weiteren personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Daher wurde bislang keine tiefgrei- fende Kostenanalyse durchgeführt. Zu 2.: Von Anfang an war ein zentraler Baustein dieses Prozesses der Aufarbeitung des kolonialen Erbes der Stadt Köln die Einsetzung eines Expert*innengremiums für die Dauer von zwei Jah- ren. Für diesen Zeitraum wurden auch finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt für die Arbeit mit und für das Gremium. Die Berufung in das Gremium erfolgte durch die damalige Oberbür- germeisterin. Die Konstituierung des Gremiums erfolgte am 14. März 2022. Das Gremium hatte eine beratende Funktion für die damalige Oberbürgermeisterin und hat den Maßnahmenkatalog zum Umgang mit dem kolonialen Erbe entwickelt. Ziel war es, Schwerpunkte für den weiteren Prozess zu setzen, Maßnahmen und Forderungen zu entwi- ckeln und diese in Form eines Maßnahmenkatalogs festzuhalten. Mit der Übergabe des Maß- nahmenkatalogs am 26.04.2024 endete die Funktion. Die Aufgabe des Expert*innengremiums ist damit abgeschlossen. Anlassbezogen arbeitet das Amt für Integration und Vielfalt weiterhin mit Expert*innen des Gremiums zur Umsetzung von Veranstaltungsformaten zusammen, so unter anderem bei der Planung des Black History Month im Februar 2026. Die Verwaltung achtet auch weiterhin auf einen partizipativen Prozess und einen gesamtgesellschaftlichen Diskurs. Zu 3.: Die Direktion des RJM steht weiterhin in direktem Austausch mit Chief Charles A.Taku. Auf Wunsch der Regierung Kameruns erfolgen die Verhandlungen zur Rückgabe der Sakralen Skulptur der Bangwa und weiterer Kulturgüter aus Kamerun allerdings nun zentralisiert zwi- schen dem Deutschen Staat sowie deutschen Museen bzw. ihren Trägen und der von der Re- gierung Kameruns eingerichteten interministeriellen Rückgabekommission. Einbezogen wer- den sollen dabei die verschiedenen Regionen, Könige und Communities Kameruns. Erste Ge- spräche mit der Kommission zu Fragen der Rückgaben haben im Januar 2024 im RJM statt- gefunden. Zeitpunkt und Ausgestaltung der Rückgaben, über die der Rat der Stadt Köln ent- scheidet, sind abhängig von diesen zwischenstaatlichen Abstimmungsprozessen, die noch andauern. Das RJM dokumentiert die Anfrage des Königs von Fontem und der Verhandlungen im Aus- stellungskatalog „Resist – Die Kunst des Widerstands“. Das Museum sucht zudem, in einer transparenten Kontextstation in der Nähe der Bangwa-Skulptur die Chronologie der Anfragen, das offizielle Verfahren sowie Stimmen aus der Community für Besucher*innen sichtbar zu machen – etwa durch kurze Texte, ausgewählte Dokumentenauszüge, Filme und Interviews. Gez. Burmester
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3487/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.01.2026
- Erstellt
- 05.12.2025 15:03