Mandari Insight

3487/2025

Beantwortung einer Anfrage der GOL zum Thema: Koloniales Erbe der Stadt Köln AN/1311/2025 für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.01.2026

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Anhang 1 - Prüfungsergebnisse der Handlungsempfehlungen durch die Verwaltung

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anhang 1 - Prüfungsergebnisse der Handlungsempfehlungen durch die Verwaltung

86602 Zeichen

Anhang I 
Prüfungsergebnisse der Handlungsempfehlungen durch die 
Verwaltung 
Grundlage für diesen Prozess ist das durch das Amt für Integration und Vielfalt 
erarbeitete Konzept zur Beschäftigung mit dem kolonialen Erbe der Stadt Köln, das 
die Aufarbeitung im Jahr 2021 einleitete (1723/2021). Im Februar 2022 hat sich das 
Expert*innengremium konstituiert. Es bestand aus zehn Expert*innen der 
Zivilgesellschaft und Wissenschaft, die zusammen den Katalog „Dekoloniales Köln. 
Handlungsempfehlungen des Expert*innengremiums (Post)koloniales Köln“ verfasst 
haben. Dieser wurde am 26. April 2024 an die Oberbürgermeisterin übergeben. Im 
Anschluss hat die Verwaltung bis zum November 2024 die hier vorliegende 
Umsetzbarkeitsprüfung der Handlungsempfehlungen erstellt.  
Die Maßnahmen wurden hinsichtlich der kommunalen Zuständigkeit, des 
Mehraufwands und der allgemeinen Umsetzbarkeit unter Beteiligung aller 
betroffenen Dezernate überprüft. Die Federführung oblag dem Amt für Integration 
und Vielfalt. 
Diese Prüfung ist Grundlage der Bewertung der Verwaltung. 
Handlungsfeld Gesamtergebnis Zuständig 
Keine 
Zuständigkeit Appell 
Bildung 9 5 4 - 
Erinnerungskultur 4 4 - - 
Gadjé-Rassismus 70 16 51 3 
Gesundheit 12 11 1 - 
Jugend 8 4 4 - 
Restitution 11 10 1 - 
Sicherheit 10 7 2 1 
Sprache 5 3 2 - 
Straßennamen 1 1 - - 
Gesamt 130 61 65 4 
 
Der Maßnahmenkatalog umfasst 130 Handlungsempfehlungen in neun 
Handlungsfeldern. Von den insgesamt 130 Handlungsempfehlungen liegen 65 
Empfehlungen nicht in kommunaler Zuständigkeit und adressieren etwa die Landes- 
oder Bundesebene, die Bezirksregierung oder freie Träger im Gesundheits- oder 
Bildungswesen. Vier Handlungsempfehlungen beinhalten keinen konkreten Auftrag 
und haben einen rein appellativen Charakter.  
61 Handlungsempfehlungen fallen in die kommunale Zuständigkeit. Lediglich zwei 
Maßnahmen wurden abschlägig als nicht umsetzbar eingeschätzt. 13 
Handlungsempfehlungen erwiesen sich als kostenneutral und direkt umsetzbar. 
Diese sind in der Mitteilung (1255/2025) bereits dargestellt worden. Die restlichen 
Handlungsempfehlungen, die in eine kommunale Zuständigkeit fallen, bedürfen einer 
tiefgreifenden Analyse des Mehraufwandes sowie einer entsprechenden 
Entscheidung und Beschlussfassung durch die Ratsgremien.

Aufgrund der aktuellen Haushaltsituation stehen für eine stadtweite Umsetzung keine 
weiteren personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Daher wurde 
bislang keine tiefgreifende Kostenanalyse durchgeführt. 
 
Handlungsfeld 
Gesamtzahl 
(Zuständig) Kostenneutral Mehraufwand 
Nicht 
umsetzbar 
Bildung 5 - 5 - 
Erinnerungskultur 4 - 4 - 
Gadjé-Rassismus 16 6 8 2 
Gesundheit 11 2 9 - 
Jugend 4 - 4 - 
Restitution 10 2 8 - 
Sicherheit 7 3 4 - 
Sprache 3 - 3 - 
Straßennamen 1 - 1 - 
Gesamt 61 13 46 2 
 
Lesehilfe 
Triggerwarnung: 
Der Katalog „Dekoloniales Köln“ enthält Beschreibungen von Diskriminierungen, die 
bei von Diskriminierung betroffenen Menschen belastende Erinnerungen und 
Gefühle auslösen können. Bitte seien Sie daher achtsam, wenn das bei Ihnen der 
Fall sein könnte. Die Wiedergabe von diskriminierenden Zuschreibungen ist zu einem 
gewissen Grad unvermeidbar, wenn es darum geht, verschiedene 
Erscheinungsformen von Diskriminierung und Gewalt konkret darzustellen, statt nur 
abstrakt darüber zu berichten. Auch in der weiteren Verwendung wird darum 
gebeten, eine entsprechende Achtsamkeit walten zu lassen. 
Der folgende Überblick beruht auf der Umsetzbarkeitsprüfung der Verwaltung. Die 
jeweiligen Handlungsempfehlungen werden dabei in Wortlaut und Duktus aus dem 
Katalog „Dekoloniales Köln. Handlungsempfehlungen des Expert*innengremiums 
(Post)koloniales Erbe Köln“ wiedergegeben.  
Entsprechend werden die im Katalog auftauchenden Begriffe „Gadjé-Rassismus“ und 
„Antiziganismus“ verwandt. 
Antiziganismus: umschreibt analog zum Begriff „Antisemitismus“ den Rassismus 
gegenüber Sinti*zze und Rom*nja. Obgleich am weitesten verbreitet, ist der Begriff 
umstritten. Reproduziert er doch den Rassismus, indem er den Wortstamm „Zigan“ 
beinhaltet, der im Deutschen stark abwertend (insbesondere nach der 
nationalsozialistischen Verfolgung) konnotiert ist. Stellenweise wird der Begriff 
deswegen durchgestrichen, um eine Distanzierung zu verdeutlichen 
(Antiziganismus). 
Der Begriff Gadjé-Rassismus bezeichnet den Rassismus von Nicht-Rom*nja (= 
Gadjé) gegenüber Sinti*zze und Rom*nja. Im Gegensatz zum Antiziganismus richtet 
er die Perspektive auf die Gadjé, die Ursprung der rassistischen Abwertung sind, 
statt den Begriff von der rassifizierten Gruppe abzuleiten.

Die einzelnen Handlungsempfehlungen sind wie folgt dargestellt: 
Nummer Gegenstand der Empfehlung Handlungsfeld 
Text der Handlungsempfehlung 
Zuständig/Keine 
Zuständigkeit 
Umsetzbarkeit gemäß der Prüfung 
durch die Verwaltung 
(ja/unter Vorbehalt/nein) 
Mehraufwand/ 
Kostenneutral  
 
Der Katalog beinhaltet Handlungsempfehlungen, die sehr weitgehend formuliert sind 
und über die kommunale Zuständigkeit hinausgehen, wenn sie komplett umgesetzt 
werden. Wenn diese Empfehlungen partiell auf kommunaler Ebene umgesetzt 
werden können, erklärt sich die Verwaltung für jene Teilschritte zuständig und setzt 
diese Maßnahmen unter Vorbehalt um, ohne jedoch die Umsetzung in anderen 
Zuständigkeiten anzukündigen. 
Im Anschluss an die Bewertung der Handlungsempfehlungen werden kurz die 
relevanten Maßnahmen zusammengefasst, welche die Stadt Köln im jeweiligen 
Handlungsfeld bereits vor dem Beginn des Prozesses zur Aufarbeitung des 
(post)kolonialen Erbes umgesetzt hat. 
Die Umsetzbarkeitsprüfung der Verwaltung beurteilt die kommunale Zuständigkeit 
und die Umsetzbarkeit der Maßnahmen mit Ja, unter Vorbehalt oder Nein.  
Ja bedeutet, dass die Maßnahme von der Stadtverwaltung eigenständig, 
vorbehaltlich potenziellen Mehraufwands, umgesetzt werden kann.  
Unter Vorbehalt meint, dass die Maßnahme umgesetzt werden kann, jedoch eine 
genauere Prüfung und neben dem Finanzierungsvorbehalt die Umsetzung auch von 
Kooperationen mit weiteren Stellen abhängig ist.  
Nein meint hier, dass die Maßnahmen nicht von der Stadtverwaltung umgesetzt 
werden können.  
Zuständig bedeutet, dass die Maßnahme in Gänze oder zumindest teilweise in 
Zuständigkeit der kommunalen Verwaltung umgesetzt werden kann. 
Keine Zuständigkeit ist angeführt, wenn die Maßnahme nur von anderen Stellen 
umgesetzt werden kann und die Maßnahme dementsprechend nicht von der 
Kommune überprüft werden konnte.

Handlungsfeld 1: Bildung 
Das Handlungsfeld Bildung umfasst neun Handlungsempfehlungen, von denen vier 
Empfehlungen nicht in kommunaler Zuständigkeit liegen (Forderungen zu 
schulischen Curricular, Lehrkraftbildung, Hochschulbildung). Die weiteren fünf 
Handlungsempfehlungen beziehen sich auf die Unterstützung und Förderung der 
Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek, die Einführung rassismuskritischer Kurse und 
Bildungsinhalte in der Volkshochschule.  
100 % der Empfehlungen werden von der Verwaltung vorbehaltlich der zur 
Verfügung stehenden Ressourcen als umsetzbar bewertet. Alle Maßnahmen gehen 
mit Mehraufwand einher, den es zwecks Umsetzung zu prüfen gilt. 
1.1 Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek Bildung 
Langfristige Förderung der Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek als Bildungsstätte. 
Die Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek – die erste Schwarze Bibliothek Nordrhein-
Westfalens – ist schon jetzt ein gesicherter Ort der Bildung in der Stadt Köln. Um 
die Zukunft dieser Einrichtung zu fördern und sie auch bei einem breiteren 
Kölner*innen Publikum bekannt zu machen, sollte sie als Stadtteilbibliothek 
anerkannt werden. 
Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 
 
1.2 Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek Bildung 
Unterstützung der zahlreichen Funktionen der Bibliothek (Außerschulischer 
Bildungsort: Ausflüge für Schulklassen, Lesegruppe, Kindergarten, 
Integrationskurse, Pflegefachschule Uni Klinik, Lesungen, Workshops, Seminare 
an der Uni Köln (seit Sommersemester 2023) und Seminar an der Technischen 
Hochschule Köln (ab Sommersemester 2024)). 
Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 
 
1.3 Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek Bildung 
Bereitstellung größerer, barrierefreier Räumlichkeiten für die Bibliothek, um der 
wachsenden Nachfrage nach Dienstleistungen gerecht zu werden. 
Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 
 
1.4 Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek Bildung 
Unterstützung für Personal- und Sachkosten (zwei Vollzeitstellen sowie zwei halbe 
Stellen angelehnt an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst 11 / 
Sachkostenpauschale für laufende Anschaffungen und systematische Erweiterung 
des Medienbestands) 
Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand

1.5 Herkunftssprachlicher Unterricht Bildung 
Herkunftssprachlicher Unterricht in wichtigen Verkehrssprachen Afrikas (Kiswahili, 
Hausa, Yoruba, Twi und Amharisch; vergleiche Paragraf 2, Absatz 10 
(Schulgesetz) und Paragraf 10, Absatz 2 (Teilhabe- und Integrationsgesetz)). 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
1.6 Schulische Curricula Bildung 
Feste Verankerung von fächerübergreifenden Themen wie Antirassismus, 
Kolonialismus und so weiter an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen (unter 
anderem etwa im Rahmen von Projektwochen). 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
1.7 Rassismuskritik in 
Lehrer*innenausbildung 
Bildung 
Feste Verankerung rassismuskritischer Bildung am Zentrum für Lehrkraftbildung 
der Universität zu Köln durch ein verpflichtendes Modul im Unterricht (Themen: 
Kolonialismus und seine Kontinuitäten, zum Beispiel das N-Wort in Schullektüren). 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
1.8 Rassismuskritik in weitere 
Studiengänge und Erzieher*innen-
Ausbildung 
Bildung 
Feste Verankerung rassismuskritischer Bezüge in Studiengängen wie Sozialarbeit, 
Sozialpädagogik und an Berufsschulen durch ein verpflichtendes Modul in der 
Ausbildung von Erzieher*innen. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
1.9 Volkshochschule  Bildung 
Die Volkshochschule Kölns als kritischer Ort, an dem oben genannte 
Verkehrssprachen, dekoloniale Kurse, insbesondere im Hinblick auf die Rolle 
Kölns im Kolonialismus, - rassismuskritische Kurse für die breite Öffentlichkeit 
(beziehungsweise verpflichtend für Mitarbeiter*innen städtischer Einrichtungen 
(Kitas und alle städtischen Einrichtungen wie Jugendamt, Stadtverwaltung und so 
weiter.)) angeboten werden. 
Zuständig  Unter Vorbehalt  Mehraufwand

Laufende und abgeschlossene Maßnahmen der Stadt Köln im 
Handlungsfeld Bildung 
Die Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek ist ein wichtiger Kooperationspartner der 
Stadt Köln, insbesondere bei Veranstaltungen zum Black History Month und als 
Bildungsstätte. Mit Unterstützung des städtischen Kulturraummanagements konnte 
die erste Schwarze Bibliothek Nordrhein-Westfalen neue Räumlichkeiten in den 
Quartieren am Hafen finden. Die Stadt Köln betont mit der Unterstützung der 
Zivilgesellschaft bei der Ausrichtung des Black History Month, dass die Schwarze 
Geschichte ein wesentlicher Bestandteil der Kölner Geschichte ist. Im Rahmen des 
Black History Month, der jährlich im Februar stattfindet, hat die Stadt Köln in 
Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Initiativen Filmvorführungen, Lesungen, 
Diskussionsabende und Vorträge, Sprachkurse, Kochevents und Wanderungen zu 
Themen wie Rassismuskritik, Empowerment und Schwarzer Geschichte in Köln 
organisiert. Im Jahr 2025 wurden unter anderem die Veranstaltungen "Focus on 
James Baldwin" und "Understanding Critical Race Theory – Meet Michael Thomas!" 
angeboten. 
Es gab erste Unterrichtseinheiten an der Volkshochschule in den Verkehrssprachen 
Afrikas. Das Amt für Integration und Vielfalt bietet die Ausstellung "Köln Postkolonial 
– ein lokalhistorisches Projekt der Erinnerungsarbeit" zur Ausleihe für Schulen und 
andere Bildungsorte an. Das Rautenstrauch-Joest-Museum befindet sich in einem 
Prozess, sich dem eigenen kolonialen Erbe zu stellen. Das Museum hat bereits 
zahlreiche Ausstellungen zum Thema Kolonialgeschichte durchgeführt, häufig in 
Kooperation mit den Herkunftsgesellschaften. Aktuell zeigt das Rautenstrauch-Joest-
Museum die Ausstellung "I MISS YOU – Über das Vermissen, Zurückgeben und 
Erinnern". Diese befasst sich mit den Provenienzen und Geschichten von in der 
Kolonialzeit geraubten Kulturgütern. Weitere Informationen zu diesem 
Zusammenhang finden Sie im Kapitel zur Restitution.  
Teil der Mitarbeitendenbildung ist unter anderem die zweitägige rassismuskritische 
Fortbildung „Rassistisch – ich doch nicht?! Grundlagenseminar Rassismuskritik“ als 
internes Weiterbildungsangebot.

Handlungsfeld 2: Erinnerungskultur 
Das Handlungsfeld Erinnerungskultur umfasst vier Empfehlungen: Schaffung einer 
Koordinierungsstelle, eines Forschungsprojektes zur Rolle Kölns im Kolonialismus, 
ein Projekt zur Erinnerungskultur und die Errichtung eines zentralen 
Erinnerungsortes (Denkmal) in Köln. Die Handlungsempfehlung zur Einrichtung eines 
zentralen Erinnerungsortes wird im Kapitel Restitution (6.9) noch einmal wiederholt, 
hier aber nur einmal gezählt. 
100 % der Empfehlungen werden von der Verwaltung vorbehaltlich der zur 
Verfügung stehenden Ressourcen als umsetzbar bewertet. Alle Maßnahmen gehen 
mit Mehraufwand einher, den es zwecks Umsetzung zu prüfen gilt. 
2.1 Koordinierungsstelle 
„Erinnerungskultur“ 
Erinnerungskultur 
Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Erinnerungskultur 
Kolonialismus/Kolonialrevisionismus“; Ausstattung: 1,5 Mitarbeiter*innen mit 
Expertise (mindestens fünf Jahre); Aufgaben: Vernetzung und Betreuung der 
verschiedenen Projekte, Vernetzung von Initiativen, Vernetzung mit Institutionen 
(zum Beispiel Archive, NS-Dokumentationszentrum und so weiter), Vernetzung 
Stadtgesellschaft, Beratungsangebote, „Geldbeschaffung“/Projektanträge 
Zuständig  Unter Vorbehalt  Mehraufwand 
 
2.2 Historische Erforschung der Rolle 
Kölns im Kolonialismus“ 
Erinnerungskultur 
Projekt „Historische Erforschung der Rolle Kölns im Kolonialismus und 
Kolonialrevisionismus“; Ausstattung: drei Stellen für qualifizierte Historiker*innen 
für fünf Jahre mit verschiedenen Schwerpunkten:  
1. Allgemein + Schwerpunkt Wirtschaft;  
2. Allgemein + Schwerpunkt Kirche und Mission 
3. Allgemein + Kolonialrevisionismus;  
Aufgaben: Forschen und Veröffentlichen in unterschiedlichen Medien. 
Zuständig  Unter Vorbehalt  Mehraufwand 
2.3 Projekt „Erinnerungskultur“ Erinnerungskultur 
Projekt „Erinnerungskultur“;  
Ausstattung: Drei Stellen: Geschichte/Erinnerungspädagogik/Geschichtsdidaktik/ 
Public History oder Ähnliche für fünf Jahre;  
Aufgaben: Erarbeitung von Konzepten zur (post)kolonialen Erinnerungskultur in der 
Stadt, darunter Umsetzung der Ergebnisse von 2. „Historische Erforschung der 
Rolle Kölns im Kolonialismus und Kolonialrevisionismus“ und unter Einbeziehung 
von Initiativen, Institutionen und Stadtgesellschaft. Erarbeitung von 
unterschiedlichen Bildungsmaterialien in Zusammenarbeit mit Projekt 2. 
Zuständig  Unter Vorbehalt  Mehraufwand

2.4 Zentraler Erinnerungsort Erinnerungskultur 
„Zentraler Erinnerungsort“; Ausstattung und Aufgaben: Finanzierung eines 
„Denkmals“/“zentralen Erinnerungsortes“ durch eine oder mehrere Künstler*innen 
nach Ausschreibung, Wettbewerb und Bewertung durch eine Jury und eines 
begleitenden Vermittlungsprogramms (etwa eine Millionen Euro). 
Gelder für die Finanzierung können hier auch bei Land und Bund beantragt 
werden. 
Zuständig  Unter Vorbehalt  Mehraufwand 
 
Laufende und abgeschlossene Maßnahmen der Stadt Köln im 
Handlungsfeld Erinnerungskultur 
Der Arbeitsbereich (post)koloniales Erbe, der beim Büro für Diversity Management 
mit einer halben Personalstelle angegliedert ist, ist zuständig für das Arbeitsfeld 
Kolonialismus und Dekolonialisierung. Zu den Aufgaben gehören die Begleitung des 
Prozesses zur Aufarbeitung des (post)kolonialen Erbes der Stadt Köln, die 
Kooperation mit der Zivilgesellschaft und Initiativen sowie die Unterstützung von 
Bildungsangeboten.  
So wurde etwa neben den Veranstaltungen zum Black History Month das Projekt 
"Reframing Wilhelm" in Kooperation mit einem lokalen Verein 2023 durchgeführt. 
Dabei wurde das Reiterstandbild Wilhelm II. in Workshops und einer Ausstellung 
rekontextualisiert und kritisch hinsichtlich der Verbindungen mit kolonialer Belastung 
reflektiert. 
Das NS-Dokumentationszentrum beteiligt sich an der jährlichen 
Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an die Deportation der Sinti*zze und Rom*nja 
aus Köln und dem Rheinland.

Handlungsfeld 3: Gadjé-Rassismus: 
Das Handlungsfeld Gadjé -Rassismus widmet sich der kritischen Aufarbeitung der 
Verfolgungsgeschichte von Sinti*zze und Rom*nja, der Reflexion des strukturellen 
Rassismus gegen die Communitys sowie Maßnahmen zu deren Überwindung auf 
kommunaler Ebene. Die Anz ahl der Maßnahmen verdeutlicht, dass es in diesem 
Themenspektrum einer intensiveren Auseinandersetzung bedarf: Das Handlungsfeld 
umfasst 70 Handlungsempfehlungen und damit 54 % des gesamten Kataloges. Nicht 
zuletzt ist das Thema Gadjé-Rassismus in der Stadt Köln nicht institutionell verankert. 
Das Handlungsfeld umfasst 51 Handlungsempfehlungen, für die die kommunale 
Verwaltung nicht zuständig ist, sowie drei Empfehlungen mit allgemeinem appellativen 
Charakter.  
Die verbleibenden 16 Handlungsempfehlungen sind von der Verwaltung zu 88 % 
vorbehaltlich der finanziellen Ressourcen als umsetzbar beurteilt worden. Fünf 
Handlungsempfehlungen wurden dabei als umsetzbar, neun als unter Vorbehalt 
umsetzbar und zwei (3.4 und 3.6) werden wegen ihres bundesweiten Anspruchs als 
nicht umsetzbar beurteilt, obwohl das Dokumentationszentrum des Rom e.V. die 
gleichen Aufgaben auf lokaler Ebene durch die Stadt gefördert umsetzt. Sechs 
Handlungsempfehlungen können kostenneutral und direkt umgesetzt werden. Die 
restlichen Maßnahmen gehen mit Mehraufwand einher, den es zwecks Umsetzung 
zu prüfen gilt.  
3.1 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die systematische und kontinuierliche Vermittlung des Wissens über die 
Entstehung und Verbreitung der unterschiedlichen Erscheinungsformen des 
Rassismus an Rom*nja und Sinti*zze in Hochschulen, Schulen, 
Bildungseinrichtungen und an Akteur*innen in der Politik und in den Medien. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.2 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Förderung der Forschung zur Geschichte des Gadjé-Rassismus sowie der 
Begriffsablehnung des Antiziganismus. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.3 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die wissenschaftliche Institutionalisierung der Forschung zur Geschichte der 
Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland unter Einhaltung communitybasierter 
Forschungsstandards. 
Keine Zuständigkeit  - -

3.4 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Sammlung und museale Präsentation der vielfältigen Kunst- und 
Kulturproduktion der Rom*nja und Sinti*zze, in Deutschland in Zusammenarbeit mit 
den Communitys. 
Zuständig  Nein - 
 
3.5 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Forschung über den nationalsozialistischen Völkermord und die Zweite 
Verfolgung in ihrer gesamten Breite an Universitäten und außeruniversitären 
Forschungseinrichtungen dauerhaft zu etablieren. Darüber hinaus sind 
übergreifende, das "Deutsche Reich" und die europäische Dimension 
untersuchende Studien ebenso gezielt zu fördern wie lokale und regionale Studien. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.6 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Stiftungen und Forschungsinstitutionen, Untersuchungen über den Antiziganismus 
nach 1945 in allen Bereichen staatlichen Handelns und dessen Auswirkungen auf 
Sinti*zze und Rom*nja zu fördern 
Zuständig Nein - 
 
3.7 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die systematische Sammlung und dauerhafte Sicherung der Selbstzeugnisse der 
Opfer zu fördern, um den von Täter*innen nach 1945 etablierten Diskurs zu 
überwinden. 
Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 
 
3.8 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Den Bundesministerien, die Sicherung, Erschließung und Zugänglichmachung der 
relevanten Aktenbestände zu fördern. Dies gilt insbesondere für Quellen aus der 
NS-Zeit, aber auch aus dem Bereich der Wiedergutmachung, der juristischen 
Aufarbeitung sowie Personalakten der vormaligen Täter*innen. 
Keine Zuständigkeit  - -

3.9 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Dem Bundesgerichtshof die Beauftragung einer unabhängigen wissenschaftlichen 
Studie zur Spruchpraxis des Bundesgerichtshofes im Rahmen der 
Wiedergutmachungsverfahren von Sinti*zze und Rom*nja. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.10 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die dauerhafte finanzielle Förderung von Antidiskriminierungsbüros bei 
Selbstorganisationen von Rom*nja und Sinti*zze, inklusive Monitoringstellen zur 
Dokumentation rassistischer Vorfälle gegen Rom*nja und Sinti*zze. Die Einrichtung 
unabhängiger Beschwerdestellen für Landes- und kommunale Behörden und 
privatrechtlich organisierte Unternehmen, an denen das jeweilige Land die 
Mehrheit hält (Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Polizei, Justiz, 
Jobcenter, Landesjugendämter, Wohnungsbaugesellschaften, öffentliche 
Verkehrsbetriebe, Stadtwerke, Museen und so weiter). 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.11 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Beschwerdestellen müssen auf gesetzlicher Grundlage über 
Entscheidungsgewalt sowie Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten verfügen. Die 
Evaluation der Beschwerdestellen sollte unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft 
erfolgen. Die Einrichtung von unabhängigen Anlauf- und Fachstellen für 
Diskriminierungsschutz an Schulen. Dazu gehört auch die Erarbeitung von 
Qualitätsstandards und Prozessen zur Bearbeitung von 
rassistischen/diskriminierenden Vorfällen an Schulen. 
Keine Zuständigkeit  - - 
  
3.12 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Einführung eines Verbandsklagerechts gegen Diskriminierung im Rahmen 
noch zu beschließender Landesantidiskriminierungsgesetze und im Allgemeinen 
Gleichbehandlungsgesetz. Eine Reform des Allgemeinen 
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die den Sachverhalt der institutionellen 
Diskriminierung umfassend berücksichtigt. Hierunter fallen auch die 
Diskriminierungstatbestände im Kontakt zu Justiz, Polizei, Jobcentern, Ordnungs-, 
Sozial- und Schulbehörden, Jugend- und Stadtplanungsämtern und beim Zugang 
zum Bildungs- und Gesundheitssystem 
Keine Zuständigkeit  - -

3.14 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Dazu gehört im Weiteren eine rassismuskritische, intersektionale und 
diversitätsorientierte sowie regelmäßig evaluierte Organisationsentwicklung für alle 
Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in unmittelbarer 
Verantwortung der Leitungsebenen. Rassismuskritische Bildungsarbeit und 
Antidiskriminierungstrainings für Staatsbedienstete verpflichtend einzuführen. Hier 
sind besonders die spezifischen Formen des Rassismus, die sich gegen Rom*nja 
und Sinti*zze richten, zu berücksichtigen. Ein rassismuskritisches Monitoring 
behördlicher Praktiken. Zu empfehlen ist die regelmäßige Überprüfung der 
Verfahrenswege in der Bewilligungsprüfung durch eine unabhängig agierende 
Stabsstelle für organisationsinterne Prüfungen und einschlägige Beratertätigkeit. 
Zuständig  Ja Mehraufwand 
 
3.15 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Förderung communitybasierter, partizipativer Forschung zu Rassismus gegen 
Rom*nja und Sinti*zze in staatlichen Behörden (insbesondere Jugendamt, Polizei 
und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und allen gesellschaftlichen 
Bereichen, vor allem aber Gesundheit, Arbeit, Wohnen, Soziale Arbeit und Bildung. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
  
3.13 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Abbau von institutioneller und struktureller Diskriminierung komplementär zum 
Aufbau von Gleichstellung und Diskriminierungsschutz empfiehlt die Unabhängige 
Kommission Antiziganismus den Abbau institutioneller und struktureller 
Diskriminierung, das heißt insbesondere einen grundlegenden Perspektivwechsel 
in den behördlichen Handlungsroutinen im Umgang mit Rom*nja und Sinti*zze – 
weg von Abwehr und Segregation hin zu Fairness und Gerechtigkeit – zu 
vollziehen. 
Zuständig  Unter Vorbehalt Mehraufwand

3.16 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Aufklärung und Aufarbeitung der Rassenlehre und Rassenhygiene (Eugenik und 
Sozialdarwinismus) im Gesundheitswesen vor, während und nach der NS-Zeit 
sowie die Aufklärung und Aufarbeitung der Folgen transgenerativer Traumata 
durch die Tubenligatur (Zwangssterilisation) und Hysterektomie (Entfernung der 
Gebärmutter) von migrantisierten und rassifizierten Frauen* vor, während und noch 
nach der NS-Zeit. 
Zuständig Ja Kostenneutral 
 
3.17 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Das Aufbrechen der Deutungshoheit durch die Schulmedizin und die Anerkennung, 
dass das Gesundheitswesen ein Spektrum widerspiegelt. 
Zuständig Unter Vorbehalt Kostenneutral 
 
3.18 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Suizid: Der genozidale Aspekt der historischen Gewaltkontinuität setzt sich 
strukturell gegen rassifizierte/ marginalisierte Menschen fort. Die Menschen 
werden systematisch durch das Zusammenspiel verweigerter Hilfe, insbesondere 
psychosozialer und medizinischer Natur, und der Akkumulation der Ausprägungen 
traumatisierender Gewalt, vernichtet, indem sie in die Perspektivlosigkeit und damit 
in den Suizid getrieben werden. Durch die Straflosigkeit der vernichtenden 
psychischen Gewalt gegen Black, Indigenous and People of Color wird diese Form 
des Mordens tabuisiert und legitimiert. 
Allgemeiner Appell  - - 
 
3.19 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Neuausrichtung behördlicher Praktiken. 
Allgemeiner Appell  - -

3.20 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
In der postrassistischen Bundesrepublik finden nationalsozialistische 
Rassenvorstellungen sowie herkömmliche kolonialrassistische Konstruktionen 
weiterhin Anklang. Gleichwohl erleben und überleben Menschen in Deutschland 
alltäglich Rassismus. Um diesen zu bekämpfen und/oder ihm präventiv 
entgegenwirken zu können, benötigen wir jedoch genauere Kenntnisse über die 
Mechanismen und Dimensionen, die Formen und Effekte von Rassismus sowie die 
damit verbundenen Lebenswirklichkeiten. 
Allgemeiner Appell  - - 
 
3.21 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Aufbau und Ausbau von Gleichstellung und Diskriminierungsschutz. 
Zuständig  Unter Vorbehalt Mehraufwand 
 
3.22 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Stärkung der zivilgesellschaftlichen Arbeit der Organisationen von Sinti*zze und 
Rom*nja, institutioneller Förderung beziehungsweise dauerhafte Finanzierung der 
Selbstorganisationen. 
Zuständig  Unter Vorbehalt Mehraufwand 
 
3.23 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die zügige Umsetzung von Partizipationsmodellen wie länderspezifischen 
Staatsverträgen und/oder Partizipationsräten und/oder ähnlichen Maßnahmen in 
allen Bundesländern. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.24 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Heterogenität der Communitys und Organisationen der Rom*nja und Sinti*zze 
bei allen Partizipations- und materiellen Fördermaßnahmen zu berücksichtigen. 
Zuständig  Unter Vorbehalt  Kostenneutral

3.25 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Ein Vertretungs- und Stimmrecht für Organisationen der Sinti*zze und Rom*nja in 
allen staatlichen Gremien, in denen es um die Angelegenheiten der Communitys 
der Sinti*zze und Rom*nja geht beziehungsweise in denen Antiziganismus 
entgegengewirkt werden muss. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.26 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Sicherstellung der Repräsentation von Sinti*zze und Rom*nja in allen 
staatlichen Einrichtungen (zum Beispiel durch Quotenregelungen). 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.27   Gadjé-Rassismus 
Behörden und anderen staatlichen Stellen, das Wissen, die Erfahrungen und damit 
auch die Deutungshoheit und Definitionsmacht der Communitys der Rom*nja und 
Sinti*zze in allen Fragen der Partizipation und Gleichstellung anzuerkennen und zu 
respektieren. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung für einen „Dialog auf 
Augenhöhe“. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.28 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Bleiberecht: Angesichts der historischen Verantwortung Deutschlands dürfen die 
Sicherheit und der Schutz von Sinti*zze und Rom*nja nicht verhandelbar sein. Den 
Bundes- und den Länderregierungen respektive den zuständigen Ministerien, alle 
Rom*nja, die nach Deutschland kommen, um Diskriminierung, Ausgrenzung und 
Verfolgung zu entgehen, bestmöglich zu schützen und ihnen einen dauerhaften 
Aufenthalt zu ermöglichen. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.29 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Ablehnung des Asyls von Rom*nja und Sinti*zze über das politisch-juristische 
Instrument der angeblich „Sicheren Herkunftsstaaten“ sofort zu beenden. 
Keine Zuständigkeit  - -

3.30 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Den Sicherheits- und Polizeibehörden, umfassende Maßnahmen gegen 
rassistische/antiziganistische Hetze und Rechtsterrorismus zu ergreifen. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.31 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Eine konsequente Strafverfolgung und Ahndung rassistischer/antiziganistischer 
Straftaten. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.32 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Eine strenge Ahndung und rechtliche Verfolgung bei 
rassistischer/antiziganistischer Hetze durch Staatsbedienstete. 
Zuständig Ja Kostenneutral 
 
3.33 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Einen umfassenden und wirksamen Schutz der Selbstorganisationen der Rom*nja 
und Sinti*zze; dazu gehört auch die konsequente Verfolgung von 
Drohungen/Bedrohungen, die der Polizei durch die Selbstorganisationen gemeldet 
werden. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.34 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die konsequente rechtliche Verfolgung des Tatbestandes der Volksverhetzung 
(Paragraf 130 Strafgesetzbuch) und der Verunglimpfung des Andenkens 
Verstorbener (Paragraf 189 in Verbindung mit Paragraf 194 Absatz 2 Satz 1 
Strafgesetzbuch) auch in Fällen, in denen Sinti*zze und Rom*nja sowie der an 
Sinti*zze und Rom*nja begangene Völkermord betroffen sind. 
Keine Zuständigkeit  - -

3.35 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Förderung von rassismuskritischen Kampagnen mit Bezug auf Rom*nja und 
Sinti*zze. 
Zuständig Unter Vorbehalt  Mehraufwand 
 
3.36 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Das Bildungssystem ist für viele Rom*nja und Sinti*zze ein Ort von 
Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen, die auf einen etablierten und 
normalisierten alltagsantiziganistischen Rassismus zurückzuführen sind. Ausdruck 
dessen sind ausgrenzende Sonderbeschulungen, die wenige Chancen für 
existenzsichernde und befriedigende Berufstätigkeiten bieten. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.37 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Exkludierende Praktiken auf allen Ebenen des Bildungssystems wirken sich 
besonders stark an den Übergängen zwischen Schulstufen und Schulformen und 
am Übergang in die berufliche Bildung aus. Aufstieg durch Bildung wird nur durch 
das Überwinden von starken Barrieren erreicht. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
 
 
 
3.38 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Stabilität des institutionalisierten antiziganistischen Rassismus im 
Bildungssektor beruht auf ethnisierenden Problemzuschreibungen und den damit 
verbundenen Defizitannahmen. Der Mangel an Bewusstseinsbildung beim 
pädagogischen Personal ist ein wesentlicher Faktor für die 
Bildungsbenachteiligung. Dazu gehört auch die fehlende Anerkennung der 
Bildungsambitionen von Rom*nja und Sinti*zze-Familien. 
Keine Zuständigkeit  - -

3.40 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Einrichtung von unabhängigen Beschwerdestellen für alle Schulformen und in 
Ausbildungsbetrieben. Dies ist voranzutreiben, um Alltagsrassismus sichtbar zu 
machen und dagegen vorzugehen. Hierbei ist die regelmäßige und nachhaltige 
Dokumentation der Vorfälle von Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja im 
Bildungssystem sicherzustellen. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.41 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Den Abbau von Defizitorientierungen im pädagogischen Handeln. Segregierende 
Formen der Beschulung in Willkommens- und Förderklassen sind zu beenden. 
Eltern sind aktiv einzubeziehen und deren Bildungsambitionen für ihre Kinder 
anzuerkennen. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.42 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Einrichtung von Stipendienprogrammen für Schüler*innen, Auszubildende und 
Studierende. Diese Programme sollen Zugangsbarrieren für Sinti*zze und Rom*nja 
im gesamten Bildungsbereich gezielt abbauen und die historisch bedingte 
Benachteiligung ausgleichen. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
  
3.39 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Ignoranz gegenüber der Bedeutung der Verfolgungsgeschichte und gegenüber 
den Auswirkungen des Genozids begünstigt diskriminierende Haltungen und 
segregierende Strukturen. Schulen bieten keinen ausreichenden Schutz vor 
rassistischen Übergriffen, wie Beleidigungen, rassistisch motiviertes Mobbing oder 
körperliche Gewalt. Ebenso werden nach wie vor rassifizierende Bildungsinhalte 
vermittelt. Diese Situation gilt es dringend zu verändern. 
Keine Zuständigkeit  - -

3.43 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Verankerung von rassismuskritischen Inhalten in allen 
Lehramtsstudiengängen. Antiziganismus ist explizit aufzugreifen und für dessen 
Auswirkungen zu sensibilisieren. Lehrer*innen sind im Rahmen ihrer Ausbildung 
kontinuierlich über antiziganistischen Rassismus zu informieren, um über den 
Unterricht hinaus rassistisches und diskriminierendes Handeln in Kollegien und 
unter Schüler*innen zu identifizieren und in der Lage zu sein, angemessen zu 
intervenieren. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.44 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Thematisierung der Geschichte und Wirkung des Genozids an den Rom*nja 
und Sinti*zze Europas. Diese Inhalte sind in pädagogischen Studiengängen, 
insbesondere für angehende Lehrer*innen aller Fächer, ausdrücklich zum Thema 
zu machen. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.45 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Reflexion des eigenen professionellen Handelns von Lehrer*innen und 
Ausbilder*innen in Ausbildungsberufen, ebenso von Erzieher*innen in der 
frühkindlichen Bildung. Das Bewusstwerden eigener Stereotype ist durch 
regelmäßige Fortbildungen zu begleiten und anzuleiten, an denen 
Selbstorganisationen der Sinti*zze und Rom*nja zu beteiligen sind. Wissen und 
Bewusstsein für die Struktur und Wirkung von antiziganistischem Rassismus sind 
in entsprechenden Fortbildungen zu verankern. 
Zuständig  Unter Vorbehalt  Mehraufwand 
 
3.46 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Didaktik mit Bewusstsein für antiziganistische Rassismuserfahrungen. Bei der 
Wissensvermittlung zu Antiziganismus/Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze ist 
die didaktische Herangehensweise derart zu gestalten, dass auch Schüler*innen 
mit Antiziganismuserfahrungen einen sicheren Lernort erleben, der eine 
separierende Wir-gegen-Die-Gegenüberstellung vermeidet. Repräsentation von 
Sinti*zze und Rom*nja im Bildungssystem. 
Keine Zuständigkeit  - -

3.47 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Unabhängige Kommission Antiziganismus empfiehlt Diversität bei der 
Zusammensetzung des Lehrpersonals. Hierbei sind explizit Zugänge zum 
Lehrer*innen- und Erzieher*innenberuf für Rom*nja und Sinti*zze zu schaffen. 
Hierauf ist bei den entsprechenden Stipendien-Programmen verstärkt zu achten. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.48 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Unabhängige Kommission Antiziganismus empfiehlt Repräsentation und 
Partizipation von Rom*nja und Sinti*zze in der Bildungspolitik und in 
Schulleitungspositionen. Um dies zu erreichen, sind auch Quotenregelungen 
einzuführen. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.49 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Unabhängige Kommission Antiziganismus empfiehlt die Beteiligung von 
Selbstorganisationen der Rom*nja und Sinti*zze bei der Entwicklung von Studien- 
und Fortbildungsprogrammen. Bei der Konzeption von bildungsbezogenen 
Studieninhalten und Fortbildungsprogrammen sind Vertreter*innen der 
Selbstorganisationen zu beteiligen. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.50 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Unabhängige Kommission Antiziganismus empfiehlt die erziehungs- und 
sozialwissenschaftliche Forschung über antiziganistischen Rassismus im Bildungs- 
und Ausbildungssektor zu fördern, insbesondere europäisch-vergleichende 
Forschungsprojekte. In Lehre und Forschung ist darauf zu achten, dass Positionen 
an Hochschulen und Universitäten bevorzugt mit Personen mit eigenen 
Antiziganismuserfahrungen besetzt werden. 
Keine Zuständigkeit  - -

3.51 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Bildungsarbeit gegen Antiziganismus/Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja 
sowie Antidiskriminierungstrainings und Schulungen zum europäischen Recht in 
staatlichen und kommunalen Verwaltungen wie Sozial-, Jugend-, Gesundheits- und 
Stadtplanungsämtern und Schul- und Kulturverwaltungen. 
Zuständig  Ja Kostenneutral 
 
3.52  
(In Verbindung mit 
3.53) 
Rassismus gegenüber Rom*nja 
und Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die den 
Sachverhalt der institutionellen Diskriminierung umfassend berücksichtigt und ein 
Verbandsklagerecht einführt. Der Sachverhalt der institutionellen Diskriminierung 
wird im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bislang nur unzureichend 
berücksichtigt. 
Keine Zuständigkeit - - 
 
3.53 
(In Verbindung mit 
3.52) 
Rassismus gegenüber Rom*nja 
und Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Hierunter fallen auch die Diskriminierungstatbestände im Kontakt zu Leistungs-, 
Ordnungs- und Sozialbehörden, Jugend- und Stadtplanungsämtern und beim 
Zugang zum Bildungs- und Gesundheitssystem. Zudem erschwert das Fehlen 
eines Verbandsklagerechts Interventionen, wenn die von Diskriminierung 
Betroffenen selbst keine rechtlichen Schritte einleiten. 
Keine Zuständigkeit - - 
 
3.54 Rassismus gegenüber Rom*nja 
und Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Ein rassismuskritisches Monitoring behördlicher Praktiken. Zu empfehlen ist die 
regelmäßige Überprüfung der Verfahrenswege in der Bewilligungsprüfung durch 
eine unabhängig agierende Stabsstelle für organisationsinterne Prüfungen und 
einschlägige Beratungstätigkeit. 
Keine Zuständigkeit - -

3.55 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Eine segregierende Beschulung von Kindern und Jugendlichen in sogenannten 
„Willkommensklassen“, „Auffangklassen“, „Sprachlernklassen“ et cetera zu 
vermeiden. 
Keine Zuständigkeit - - 
 
3.56 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Den Sachverhalt des institutionellen Rassismus/Antiziganismus in der 
Forschungsförderung als Schwerpunkt zu berücksichtigen. Dazu gehören 
Recherche- und Forschungsprojekte zu institutionellem Rassismus in staatlichen 
Bereichen, zum Beispiel den Leistungs-, Ordnungs- und Sozialbehörden, der 
Polizei, der Sozialen Arbeit, der medizinischen Versorgung und dem 
Bildungssystem; dazu gehören auch ein regelmäßiges Equality-Data-Monitoring 
und empirische Analysen zu institutionellen und strukturellen 
Diskriminierungsmechanismen. 
Keine Zuständigkeit - - 
 
3.57 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Den Innenministerien, Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften, Antiziganismus 
als bedeutendes strukturelles Problem innerhalb deutscher Polizeibehörden 
anerkennen. Aus dieser Anerkennung sollten als erster Schritt systematische und 
unabhängige Erhebungen zu Ausmaß und Ausformung dieses Problems erfolgen. 
Keine Zuständigkeit - - 
 
3.58 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Als zweiter Schritt – insoweit sich die hier geschilderten stichprobenartigen 
Ergebnisse ganz oder teilweise bestätigen – sollte ein tiefgreifender Strukturwandel 
innerhalb der Polizeibehörden hervorgehen. Beide Schritte müssen von 
unabhängigen wissenschaftlichen Überprüfungen begleitet und in Kooperation mit 
Verbänden von Sinti*zze und Rom*nja transparent durchgeführt werden. 
Keine Zuständigkeit - -

3.59 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Bestehende kriminalistische Ansätze, Deliktkonzeptionen, Zuschnitte von 
Ermittlungsgruppen und anderen polizeilichen Strukturen auf mögliche 
diskriminierende Auswirkungen gegenüber Sinti*zze oder Rom*nja zu untersuchen 
– mit dem Ziel, diese zu beenden und in Zukunft zu unterbinden. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.60 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Bestehende Gesetze und Verwaltungsvorschriften und zukünftige 
Gesetzesvorhaben daraufhin zu überprüfen, ob und inwiefern sie eine Praxis des 
Racial Profilings ermöglichen oder nahelegen. Gesetze und Vorschriften, die eine 
Praxis des Racial Profilings ermöglichen oder nahelegen, sollten umgehend 
überarbeitet oder aufgehoben werden. 
Zuständig  Ja  Kostenneutral 
 
3.61 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Bestehende polizeiliche Datenbanken, Kategorien und andere Datensammlungen 
daraufhin zu untersuchen, ob sie eine direkte, indirekte oder tendenzielle Erhebung 
einer Zugehörigkeit zu einer Community der Sinti*zze und Rom*nja ermöglichen. 
Ziel muss sein, eine solche Erhebung zu beenden und in Zukunft zu unterbinden. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.62 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Bevölkerungsgenetische Daten von Rom*nja und Sinti*zze in forensischen 
Datenbanken einer kritischen Überprüfung mit Blick auf die Rechtmäßigkeit ihrer 
Erhebung zu unterziehen und auf eine mögliche Diskriminierungswirkung hin zu 
untersuchen. Insbesondere dürfen Ermittlungsbehörden keine 
bevölkerungsgenetischen Daten von Rom*nja und Sinti*zze erheben oder solche 
Daten verwenden, die von Ermittlungsbehörden anderer Staaten erhoben wurden. 
Keine Zuständigkeit  - -

3.63 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Den internationalen Datenaustausch daraufhin zu untersuchen, ob und inwiefern 
Datensätze anderer Staaten sowie von Agenturen und Gremien der europäischen 
Polizeikooperation auf einer diskriminierenden Erhebungspraxis basieren. Dabei 
sollte berücksichtigt werden, dass dies aus den Datensätzen selbst nicht 
notwendigerweise ersichtlich wird. Das Ziel ist, diskriminierende Auswirkungen auf 
Rom*nja oder Sinti*zze zu unterbinden. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.64 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Verbreitung und Ausformung antiziganistischer Vorurteile und Einstellungen 
unter Polizist*innen und weiteren Mitarbeiter*innen von Ermittlungsbehörden 
mittels unabhängiger qualitativer und quantitativer Untersuchungen zu erheben. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
3.65 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Die Verbreitung, Ausformung und Häufigkeit der Anwendung antiziganistischer 
Praktiken durch Polizist*innen (wie Racial Profiling, im Vergleich zu anderen 
Ermittlungen unverhältnismäßiger Ressourcenaufwand oder illegale Polizeigewalt) 
durch geeignete unabhängige qualitative und quantitative Untersuchungen zu 
erheben. 
Keine Zuständigkeit -  - 
 
3.66 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Polizeiliche Aus- und Fortbildungen zu überarbeiten und zu ergänzen mit dem Ziel, 
der Entstehung antiziganistischer Vorurteile und Einstellungen zu begegnen, für 
diskriminierende polizeiliche Strukturen und Tätigkeiten zu sensibilisieren und 
antiziganistische Praktiken zu unterbinden. 
Keine Zuständigkeit - -

3.67 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Polizeiliche Abläufe und Arbeitsroutinen auf allen Ebenen zu überarbeiten mit dem 
Ziel, diskriminierende polizeiliche Strukturen und Tätigkeiten und antiziganistische 
Praktiken zu unterbinden. 
Keine Zuständigkeit - - 
 
3.68 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Unabhängige, finanziell und personell ausreichend abgesicherte sowie mit 
Ermittlungs- und Weisungsbefugnissen ausgestattete Beschwerdestellen für 
Betroffene diskriminierender polizeilicher Strukturen und Tätigkeiten und 
antiziganistischer polizeilicher Praktiken und Handlungen einzurichten. Diese 
Aufgabe kann – je nach Kontext – auch von allgemeineren Beschwerdestellen 
übernommen werden, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt und eine 
entsprechende rassismuskritische Fachkompetenz gegeben ist. 
Zuständig Unter Vorbehalt  Mehraufwand 
 
3.69 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Eine unabhängige Untersuchung zu veranlassen, mit dem Ziel, etwaige noch 
lebende nationalsozialistische Täter*innen zu ermitteln und anzuklagen sowie 
etwaige Ehrungen, ehrenhafte Entlassungen und staatliche Rentenansprüche 
nationalsozialistischer Täter* innen zu entziehen. 
Keine Zuständigkeit - - 
 
3.70 Rassismus gegenüber Rom*nja und 
Sinti*zze 
Gadjé-Rassismus 
Eine unabhängige Untersuchung aller Einsätze von Schusswaffen oder anderer 
massiver Gewalt gegenüber Sinti*zze und Rom*nja in der Bundesrepublik 
Deutschland und der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu 
veranlassen. Das Ziel sollte sein, mögliche Fehlurteile zu revidieren, mögliche noch 
zu ahndende Straftaten anzuzeigen und mögliche Opfer antiziganistischer 
Polizeigewalt anzuerkennen und zu entschädigen. 
Keine Zuständigkeit - -

Laufende und abgeschlossene Maßnahmen der Stadt Köln im 
Handlungsfeld Gadjé-Rassismus 
Die Empfehlung, die vielfältige Kunst- und Kulturproduktion von Sinti*zze und 
Rom*nja in Deutschland zu sammeln, liegt zwar in der nationalen Tragweite nicht in 
der Zuständigkeit der Stadt Köln. Dennoch wird diese Aufgabe in Köln durch den 
Rom e. V. und sein Dokumentationszentrum umgesetzt, welches seit 2019 von der 
Stadt Köln gefördert wird. Inzwischen beinhaltet das Archiv eine einmalige 
Sammlung zur Kultur und Geschichte der Sinti*zze und Rom*nja. 
Das NS-Dokumentationszentrum widmet sich in zahlreichen Angeboten der 
Aufarbeitung der Verfolgung der Kölner Sinti*zze und Rom*nja. Ein Beispiel hierfür ist 
das Projekt "Der Weg der Überlebenden", das 2019 in Zusammenarbeit mit dem 
Maro Drom e.V. ins Leben gerufen wurde.  
Auch die Handlungsempfehlung zur Aufarbeitung der "Rassenlehre" im 
Gesundheitswesen wird bereits umgesetzt. Zu den Maßnahmen zur Aufarbeitung 
zählen eine Gedenktafel im Foyer des Gesundheitsamtes, die Behandlung des 
Themas in Vorträgen des Gesundheitsamtes sowie die Thematisierung im Rahmen 
von fachärztlichen Weiterbildungen. Ein weiterer Beitrag ist die Ausstellung „Volk – 
Gesundheit – Staat. Rolle der Gesundheitsämter im Nationalsozialismus“, die im Jahr 
2024 gezeigt wurde. 
Die Stärkung der Selbstorganisationen der Sinti*zze und Rom*nja wird bereits 
teilweise erfüllt, wobei die Stärkung von migrantischen Selbstorganisationen durch 
das Kommunale Integrationszentrum erfolgt. Dieses ermöglicht Vernetzungsarbeit, 
Informationsweitergabe und weitere Unterstützungsangebote. Auch 
rassismuskritische Kampagnen mit Bezug auf Sinti*zze und Rom*nja werden 
unterstützt, und es erfolgt ein jährlicher Projektaufruf an Träger, die sich auf 
Projektmittel der Antirassismusarbeit bewerben können (in 2024 mit 150.000 Euro). 
Dabei wird die Heterogenität der Communities der Sinti*zze und Rom*nja besonders 
berücksichtigt.

Handlungsfeld 4: Gesundheit 
Das Handlungsfeld Gesundheit umfasst zwölf Handlungsempfehlungen. Davon liegt 
eine nicht in kommunaler Zuständigkeit. Die Übrigen sprechen sich für die 
Repräsentation von Rassismus betroffenen Menschen in kommunalen 
Gesundheitsgremien, die antirassistische Bildungsarbeit für medizinisches Personal, 
diverse und diskriminierungsfreie Sprache in offiziellen Dokumenten, die Schaffung 
von niedrigschwellig zugänglichen Gesundheitskiosken, die Schaffung von Angeboten 
im Bereich psychischer Gesundheit für Menschen mit Rassismuserfahrungen und 
Studien zum Thema Rassismus im Gesundheitssystem aus. 
Die elf Empfehlungen, die in kommunaler Zuständigkeit sind, sind von der Verwaltung 
vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Ressourcen als zu 100 % umsetzbar 
beurteilt worden. Alle Maßnahmen gehen mit Mehraufwand einher , den es zwecks 
Umsetzung zu prüfen gilt. 
4.1 Qualifikation medizinisches 
Personal 
Gesundheit 
Die Schärfung eines Bewusstseins für koloniale Kontinuitäten des medizinischen 
Personals ist zwingend notwendig, um eine Verbesserung der Versorgung für 
marginalisierte Personen zu erreichen. Dafür benötigt es diverse Fachmodule im 
Rahmen Intersektionalität im Gesundheitswesen, wo die Ursachen und Folgen von 
Rassismus in Bildungseinrichtungen (Schule, Universität, Ausbildungsstätte) 
dekonstruiert und sensibilisiert werden. 
Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 
 
4.2 Qualifikation medizinisches 
Personal 
Gesundheit 
Obwohl die „Rassenlehre“ wissenschaftlich als falsch erwiesen wurde, fehlte eine 
Aufarbeitung dieser Lehre, die weiterhin koloniale Kontinuitäten schafft. Ein 
weiterer wichtiger Punkt ist der bis heute anhaltende Raub und die Verdrängung 
der indigenen Medizin durch die eurozentrische Wissenslehre. Das Anerkennen 
und Sichtbarmachen von indigenen Heilverfahren und medizinischen Eingriffen 
würde zum Umdenken bewegen und Bewusstsein schaffen bezüglich der 
Errungenschaften kolonialisierter Gesellschaften und Kulturen. Dafür braucht es 
sichtbare und intersektionale Repräsentation in der Schul- und 
Komplementärmedizin. 
Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand

4.3 Repräsentanz Betroffener Gesundheit 
Menschen mit direktem oder indirektem Bezug zu kolonisierten Gesellschaften und 
Kulturen (diasporische und pluralistische Perspektiven) müssten in 
Gesundheitsausschüssen und Gremien auf Bundes-, Landes- und kommunaler 
Ebene Community-übergreifend strukturell vertreten sein. 
Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 
 
 
4.5 Gesundheitsberatung  Gesundheit 
Der Ausbau der Gesundheitsberatung und die Schaffung von Gesundheitskiosken 
muss vorangetrieben, ressourcengerecht budgetiert und in Communitys 
kommuniziert werden. 
Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 
 
4.6 Therapeutische Angebote Gesundheit 
Die Schaffung und der Ausbau spezifischer Angebote im Bereich psychischer 
Gesundheit von Menschen mit Rassismuserfahrung müssen priorisiert werden. 
(Traumatherapien, unterstützt durch Community Care!). 
Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 
 
4.7 Psychosoziale Angebote Gesundheit 
Gerade in der Pflege haben wir einen hohen Anteil an Black, Indigenous and 
People of Color-Arbeitskräften, die teils unter schlechten Arbeitsbedingungen alte, 
an rassistischen Denkmustern festhaltende und teilweise kriegstraumatisierte 
Menschen pflegen, die anerzogene Machtverhältnisse ausnutzen und 
reproduzieren. Wir benötigen psychologische Hilfsangebote zur Bewältigung der 
traumatisierenden Arbeitsbedingungen, denen post-migrantische Personen im 
Gesundheitswesen permanent ausgesetzt sind. Psychosoziale Anlaufstellen für 
post-migrantische Menschen in Deutschland. 
Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 
 
4.4 Diskriminierungsfreie Sprache  Gesundheit 
Die Überarbeitung und Überprüfung von allen Patient*innen-(Spende)Fragebögen, 
Fachliteratur und Fallbeispielen auf Diversität und diskriminierungsfreie Sprache 
muss initiiert werden. Die Reproduzierung von sprachlichen und 
pseudowissenschaftlichen kolonialen Kontinuitäten muss vermieden werden. Dazu 
gibt es Literatur, welche in Institutionen eingeführt und gelehrt werden kann, um 
kollektives Bewusstsein zu schaffen. 
Zuständig Unter Vorbehalt Kostenneutral

4.8 Diversitätssensible Pflege Gesundheit 
Ebenfalls benötigen wir eine diversitätssensible Pflege aufgrund der Berentung 
sogenannter Gastarbeiter*innen und des allgemeinen Wandels der Gesellschaft. 
Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 
 
4.9 Qualifikation medizinisches 
Personal 
Gesundheit 
Um Rassismus im Gesundheitswesen weiter aufarbeiten zu können, bedarf es 
weiterer Ressourcen und Kapazitäten auf kommunaler sowie Landes- und 
Bundesebene. Langfristig benötigen wir deutschsprachige Studien zum Thema 
Gesundheit und Rassismus mit Einbezug der Communities vor Ort. 
Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 
 
4.10 Qualifikation medizinisches 
Personal 
Gesundheit 
Rassismus im Gesundheitswesen darf nicht länger individualisiert und eingeteilt 
werden, es braucht einen sozialpolitischen und medizinischen Kontext, die Psycho- 
und systemische Therapeut*innen miteinbeziehen und eine Flucht- und/oder 
Migrationsgeschichte in Deutschland haben. 
Keine Zuständigkeit - - 
 
4.11 Therapeutische Angebote Gesundheit 
Um die Lebensrealitäten der Menschen mit intersektionalen Traumata in ihrer 
Sichtbarkeit und Heilung von Folgen der Mehrfachdiskriminierung zu unterstützen, 
braucht es eine kontextualisierte und systemische Traumaaufarbeitung, in denen 
die wirkenden Machtverhältnisse einer rassistisch-sozialisierten Gesellschaft nicht 
ausgeblendet werden, sondern als Teil des traumatischen Prozesses anerkannt 
werden. Dazu braucht es monetäre und materielle Ressourcen und Förderungen, 
um psychologische Beratungsstellen für Menschen mit Rassismuserfahrungen 
ganzheitlich aufzufangen, zu betreuen, zu begleiten und nachhaltig zu stabilisieren. 
Unsere Verantwortung für Veränderungen beginnt und endet strukturell. 
Zuständig Unter Vorbehalt  Mehraufwand 
 
4.12 Übergreifend Gesundheit 
Unsere Maßnahmen müssen durch eine Online-Veröffentlichung den Kölner*innen 
transparent und barrierefrei zugänglich gemacht werden. 
Zuständig Ja  Kostenneutral

Laufende und abgeschlossene Maßnahmen der Stadt Köln im 
Handlungsfeld Gesundheit 
Das Personal des Gesundheitsamtes nimmt regelmäßig an Schulungen zur 
Kultursensibilität, Interkulturalität und Rassismuskritik teil. Zudem wird auf die 
Zusammensetzung vielfältiger Teams, auf Kultursensibilität in der Gutachtertätigkeit 
und der medizinischen Betreuung von Geflüchteten sowie die Verfügbarkeit von 
Videodolmetscher*innen und Sprach- und Integrationsvermittler*innen im 
Sozialpsychiatrischen Dienst geachtet. 
Die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) und ihre Arbeitsgruppe "Migration und 
Gesundheit" setzen sich für die Einbeziehung von Migrant*innen ein. Die 
Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft thematisiert kontinuierlich den Kampf gegen 
Stigmata. In der kommunal finanzierten Suchthilfe wird bei der Personalakquise auf 
sprachliche und kulturelle Vielfalt geachtet. Zudem veranstalten das Gesundheitsamt 
und das Sozialpsychiatrische Kompetenzzentrum Migration des 
Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) gemeinsam eine Schulung zur kultur- und 
differenzsensiblen Qualitätsentwicklung für Mitarbeitende aller Suchthilfeträger. 
Vorgaben zur diskriminierungsfreien Sprache werden im Gesundheitsamt bereits 
nach Möglichkeit umgesetzt und in Fachforen weitergegeben, wobei die Umsetzung 
nicht in kommunaler Zuständigkeit liegt. 
Es existiert bereits eine niedrigschwellige interkulturelle Beratung über 
Quartierslots*innen, Frühe Hilfen und Gesundheitslots*innen an Grundschulen in 
einzelnen Stadtteilen. Die Beratungsangebote des Gesundheitsamtes haben den 
Aspekt der diskriminierungsfreien Beratung und Trauma-Aufarbeitung im Blick.

Handlungsfeld 5: Jugend 
Das Handlungsfeld Jugend umfasst acht Handlungsempfehlungen, von denen vier 
nicht in kommunale Zuständigkeit fallen. Die restlichen vier Handlungsempfehlungen 
befassen sich mit der rassismuskritischen Aufarbeitung in Kinder -, Jugend - und 
Sozialeinrichtungen, der Ausrichtung dieser Institutionen auf Nachhaltigkeit und 
Umweltschutz und der Förderung von Familienzusammengehörigkeit, auch vor dem 
Hintergrund transnationaler Biografien.  
Die Handlungsempfehlungen, die in kommunaler Zuständigkeit liegen, sind von der 
Verwaltung vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Ressourcen als zu 100 % 
umsetzbar bewertet worden (ja eine, unter Vorbehalt drei). Alle Maßnahmen gehen mit 
Mehraufwand einher, den es zwecks Umsetzung zu prüfen gilt. 
5.1 Diasporische 
Systemsprenger*innen 
Jugend 
Reform der Regelungen für Systemsprenger*: Forderung nach einer umfassenden 
Erhebung und Datenerfassung von System-Sprengern mit dem spezifischen 
Augenmerk auf die diversen Diasporas, durch das Statistische Bundesamt, um die 
genaue Anzahl und Bedürfnisse zu verstehen. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
5.2 Diasporische 
Systemsprenger*innen 
Jugend 
Zugang zur Hochschulbildung für Systemsprenger*: 
• Forderung nach einer Überprüfung und Anpassung der Stipendien-Regelungen, 
um sicherzustellen, dass Systemsprenger* aus diversen Diasporas (Black, 
Indigenous and People of Color) nicht benachteiligt werden und einen Zugang mit 
freier Wahl zu Universitäten erhalten können. Auch über den zweiten oder dritten 
Ausbildungsweg! 
• Leichter Zugang zu individueller Nachhilfe, Förderprogrammen und 
Kulturförderungen mit speziellem Fokus auf die jeweilige Diaspora. 
Keine Zuständigkeit  - - 
 
5.3 Dekoloniale Aufarbeitung Jugend 
Dekoloniale Aufarbeitung in Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen: 
• Forderung nach speziellen Maßnahmen und Ressourcen für die dekoloniale 
Aufarbeitung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren, 
insbesondere in Heimen und sozialen Einrichtungen. 
• Betonung der Bedeutung von transkulturellem Austausch, Aufklärungsarbeit, 
Schulbegleitung, Lesungen, Ferienprogrammen, Kulturförderung und Ernährung 
und Gesundheit als integraler Bestandteil der dekolonialen Aufarbeitung durch die 
betroffene Gruppe selbst. Anerkennung auf kosmopolitische Staatsbürgerschaft. 
Zuständig  Ja  Mehraufwand

5.6 Familienhilfe Jugend 
Förderung von Familienzusammengehörigkeit und Wiederfindung: 
• Maßnahmen zur Förderung von Familienzusammengehörigkeit durch gezielte 
diasporische Unterstützung von Familien und deren Betreuerinnen. 
• Entwicklung von Programmen und Initiativen, die die Bindung und besonders 
transkulturellen Austausch fördern, zwischen Familienmitgliedern und ihren 
Betreuer*innen. 
Zuständig Unter Vorbehalt  Mehraufwand 
 
5.7 Familienhilfe / Jugendhilfe Jugend 
Anerkennung von transnationalen Traumata. 
• Ganzheitliche Aufarbeitung unter Berücksichtigung wirksamer Heilmethoden aus 
einer nicht-weißen Perspektive. 
• Ebenfalls sollten sportliche Aktivitäten, wie Percussion-Unterricht, und spezifische 
Nahrungsmittel der Diaspora zur Verfügung stehen. Wir empfehlen nachdrücklich, 
den Betreuungsschlüssel und Fördermaßnahmen und Räume weiter auf die 
Bedürfnisse der betroffenen Gruppen auszurichten. 
• Möglichkeiten, seine Familienangehörigen zu finden und auch besuchen zu 
können. 
Zuständig Unter Vorbehalt  Mehraufwand 
 
5.4 Dekoloniale Aufarbeitung Jugend 
Menschenwürdige Behandlung mit einem transnationalen und dekolonialen 
Verständnis in Einrichtungen: 
• Forderung nach einer grundlegenden Überprüfung (empirische Forschung) der 
Praktiken in Einrichtungen (kirchliche und staatliche Träger), um sicherzustellen, 
dass die Würde der betroffenen Personen respektiert wird. 
• Adultismus entgegenwirken. Anerkennung von realen Lebensumständen und 
Berechtigung auf frühe Selbstbestimmung, wenn Unterbringung/Anbindung an 
Einrichtungen. 
Keine Zuständigkeit  - - 
5.5 Personalausstattung  Jugend 
Betreuungsschlüssel und Personalausstattung: 
Forderung nach einer angemessenen Anpassung der Betreuungsschlüssel, um 
sicherzustellen, dass ausreichend qualifiziertes (spezifischer diasporischer 
Kontext) Personal vorhanden ist, um den individuellen Bedürfnissen der betreuten 
Personen gerecht zu werden. 
Keine Zuständigkeit  - -

Laufende und abgeschlossene Maßnahmen der Stadt Köln im 
Handlungsfeld Jugend  
Die Familienberatung und der schulpsychologische Dienst der Stadt Köln befassen 
sich ausgehend von einem Fachtag zur interkulturellen Kompetenz grundsätzlich und 
fortlaufend mit dem Thema "Rassismus als professionelle Herausforderung". 
Die Forderung nach Angeboten zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz wird zum Teil 
durch das Amt für Schulentwicklung und den Klimaschutz-Aktionsplan umgesetzt. 
Letzterer sieht eine Bildung für nachhaltige Entwicklung im Fort- und 
Weiterbildungsprogramm von Schulen und Tageseinrichtungen vor. Im Rahmen des 
Black History Month werden immer wieder Veranstaltungen zur Jugendbildung 
angeboten. Zusätzlich bietet die Stadtbibliothek Veranstaltungen an, die sich 
diskriminierungssensibel an ein jugendliches Publikum richten.  
Das Amt für Integration und Vielfalt bietet Schulen die Ausstellung "Köln Postkolonial 
– ein lokalhistorisches Projekt der Erinnerungsarbeit" zur Ausleihe an und betreut 
das Schulnetzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ durch das 
Kommunale Integrationszentrum in Köln. 
  
5.8 Umweltbildung, Umweltschutz Jugend 
Nachhaltigkeit und Umweltschutz: 
• Forderung nach weltweiten Maßnahmen in Form von nachhaltigen Erzeugnissen 
und einem verantwortungsvollen, dekolonialen Umgang mit dem Klima in 
Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Familien und Senior*innen. 
• Integration und Bewusstsein schaffen von Umweltthemen in Bildungs- und 
Freizeitprogramme. 
• Transnationale Aufarbeitung und lebensverbessernde, regionale Projekte. 
Zuständig Unter Vorbehalt  Mehraufwand

Handlungsfeld 6: Restitution 
Das Handlungsfeld Restitution umfasst elf Handlungsempfehlungen, von denen eine, 
die Reparationen der ehemals kolonialisierten Communities fordert, nicht in die 
Zuständigkeit der Kommune fällt. Eine weitere stellt eine Wiederholung der 
Handlungsempfehlung 2.4 dar. Die restlichen neun Handlungsempfehlungen befassen 
sich mit der Schulung städtischer Mitarbeiter*innen in den Bereichen Diversity, Critical 
Whiteness und Dekolonialisierung, der Restitution von geraubten Kulturgütern und 
Gebeinen in städtischen Sammlungen unter Einbeziehung der Communities sowie mit 
der institutionalisierten Forschung zu Provenienzen der Kulturgüter in den städtischen 
Museen und Sammlungen. 
Handlungsempfehlung 6.2 zu der sofortigen Rückgabe des Lefem nach Kamerun wird 
durch das Rautenstrauch -Joest-Museum bereits bearbeitet. Vorbehaltlich dieses 
laufenden Prozesses und der angestrebten Einigung mit der kamerunischen 
Regierung wird die Handlungsempfehlung als umsetzbar beurteilt. Es ist jedoch darauf 
hinzuweisen, dass der Ausgang des Prozesses nicht allein in der Hand der Kommune 
liegt. Die Handlungsempfehlungen, die in kommunaler Zuständigkeit liegen, sind in der 
Umsetzbarkeitsprüfung vorbehaltlich der benötigten Ressourcen als zu 100 % 
umsetzbar bewertet worden (vier ja, fünf unter Vorbehalt). Eine Maßnahme kann direkt 
und kostenneutral umgesetzt werden. Die restlichen Maßnahmen gehen  mit 
Mehraufwand einher, den es zwecks Umsetzung zu prüfen gilt. 
6.1 Kulturgüter  Restitution 
Informationen zum zeitlichen Rahmen der Rückgabe der 52 Benin-Bronzen 
(Transparenz) 
Zuständig Ja  Kostenneutral 
 
6.2 Kulturgüter  Restitution 
Die sofortige Eigentumsübertragung des Lefem aus dem Rautenstrauch-Joest-
Museum nach Kamerun (Bangwa Community) und die Rückgabe 
Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 
 
6.3 Kulturgüter  Restitution 
Ein öffentliches Verzeichnis aller gestohlenen Kunstwerke und Skulpturen, die sich 
im Besitz des Rautenstrauch-Joest-Museums, des Museums für Ostasiatische 
Kunst, befinden, eine Datenbank, digitale Dokumentation. 
Zuständig Unter Vorbehalt Kostenneutral

6.4 Dekolonisierungsarbeit Restitution 
2 Koordinierungsstellen (mit/mehrheitlich Black, Indigenous and People of Color), 
die mit dem Thema der postkolonialen Geschichte der Stadt fortfahren werden, mit 
den erforderlichen Ressourcen. Die Stadt muss Verantwortung übernehmen und 
mehr Ressourcen in die Dekolonisierungsarbeit investieren. Zu diesen Positionen 
sollten Black, Indigenous and People of Color gehören, die das Fachwissen haben. 
Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 
 
 
6.6 Provenienzforschung Restitution 
Provenienzforschung nicht nur für das Rautenstrauch-Joest-Museum (RJM), aber 
auch für das Museum für Ostasiatische Kunst Köln und alle Kölner Museen. 1913 
wurde das Museum für Ostasiatische Kunst als erstes Spezialmuseum seiner Art in 
Europa eröffnet. Das MOK beherbergt heute die bedeutendste Sammlung von 
Kunst aus China, Korea und Japan in der Bundesrepublik. Die Sammlungen des 
Rautenstrauch-Joest-Museums (RJM) in Köln umfassen rund 10.000 Objekte aus 
Südostasien. Mehr als die Hälfte wurden während der Kolonialzeit erworben. Unter 
welchen Umständen Forschungsreisende, Kolonialbeamte, Militärangehörige, 
Missionare und andere Personen, die in den Kolonien tätig waren oder reisten, an 
die Objekte gelangten, ist in vielen Fällen noch unklar. 
Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 
 
6.7 Provenienzforschung Restitution 
Vier bis fünf Stellen für die oben genannte Provenienzforschung an den 
verschiedenen Museen. Im Rautenstrauch-Joest-Museum befinden sich 3.159 
historische Kulturgüter aus Kamerun. Davon sind vermutlich etwa 2.000 aus 
nachkolonialer Zeit. Rund 1.000 wurden während der deutschen Kolonialzeit (1884 
bis 1919) gesammelt. 
Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 
 
6.5 Einbeziehung von Black, 
Indigenous and People of Color -
Communities 
Restitution 
Die Einbeziehung von Black, Indigenous and People of Color -Communities in Köln 
in alle Prozesse und Strategien der Restitution als Experten*innen. Die 
Zusammenarbeit mit lokalen Communities und Experten*innen ist entscheidend, 
um ein umfassendes Verständnis der gestohlenen Kunstwerke und Skulpturen zu 
entwickeln. Das Wissen und die Expertise von Black, Indigenous and People of 
Color -Communities darf nicht ausgebeutet werden. Es braucht angemessene 
Aufwandsentschädigungen und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. 
Zuständig Ja Mehraufwand

6.8 Rückgabe menschlicher Gebeine Restitution 
Die Rückgabe von in einem kolonialen Kontext angeeigneten menschlichen 
Gebeinen aus dem Globalen Süden aus dem Rautenstrauch-Joest-Museum 
(RJM). Informationen über die Umstände des „Erwerbs“ dieser menschlichen 
Gebeine liegen zum Teil nicht vor. Und dass, obwohl das Museum den ICOM-
Code of Ethics (Ethische Richtlinien für Museen) unterzeichnet hat 
Zuständig Ja Mehraufwand 
 
6.9 Mahnmal Restitution 
Die Schaffung eines Mahnmals für die Opfer von Kolonialismus und Sklaverei hier 
in Köln (siehe auch Papier zur Erinnerungskultur und historischen Aufarbeitung). 
Trotz der Aufforderung der UN (Vereinten Nationen) „als Mittel zur Aussöhnung 
und Heilung […] den Opfern […] ein ehrendes Andenken zu bewahren“ (UN-
Erklärung von Durban 2001) gibt es in Köln keine Gedenkstätte für die 
afrikanischen Opfer von Versklavung und Kolonisierung. 
Zuständig Unter Vorbehalt/Wiederholung 
(siehe 2.4) 
Mehraufwand 
 
6.10 Fortbildung städtische 
Mitarbeiter*innen 
Restitution 
Critical Whiteness, Diversity und dekoloniale Schulungen/ Fortbildungen für alle 
Mitarbeiter*innen der Stadt Köln. Nicht als einmaliges Training, sondern als Teil 
des strukturellen Veränderungsprozesses. Diese Schulungen/Fortbildungen sollten 
nicht optional sein, sondern ein Pflichtprogramm für alle Mitarbeiter*innen Sie 
sollten Teil ihrer Arbeitszeit sein. Wir betrachten diese Arbeit als einen 
kontinuierlichen Prozess, der regelmäßig selbstkritisch und unabhängig überprüft 
werden muss. Die bestehenden und künftigen Kooperationsstrukturen der Stadt 
müssen durch eine gezielte antirassistische Arbeit geprägt sein und in Reflexion zu 
strukturellen Diskriminierungsformen stattfinden. Dies erfordert zum einen eine 
Überprüfung der vorhandenen Kooperationsstrukturen auf koloniale Kontinuitäten 
durch Expert*innen wie Eingangs genannt, um diese in der Konferenz zu 
adressieren und Handlungen abzuleiten. Zum anderen muss seitens der Stadt mit 
solchen Expert*innen für künftige Kooperationen erarbeitet werden, wie der 
Rahmen der Zusammenarbeit gestaltet werden muss, um dem Einfließen von 
kolonialen Kontinuitäten aktiv vorzubeugen. 
Zuständig Ja Mehraufwand 
 
6.11 Reparationen Restitution 
Reparationen für alle betroffenen Communities, denen Schaden zugefügt wurde. 
Keine Zuständigkeit - -

Laufende und abgeschlossene Maßnahmen der Stadt Köln im 
Handlungsfeld Restitution 
Die Informationen zum Ablauf der Rückgabe der 52 Benin -Bronzen werden bereits 
öffentlich gemacht, und zwar durch Mitteilungen an den Integrationsrat, über die 
Internetpräsenz und die Informationsveranstaltungen des Rautenstrauch -Joest-
Museums. Ein Prozess zur Rückgabe der Benin -Bronzen ist bereits i m Gange: Die 
Eigentumsrechte der Benin-Hofkunstwerke wurden am 15.12.2022 an Oba Ewuare II. 
übertragen. Konkrete neue Informationen zur Überführung der Artefakte, die laut 
Vereinbarung von Nigeria angefordert werden müssen, liegen jedoch noch nicht vor. 
Der Museumsdienst bietet Führungen zur Intervention "I MISS YOU" an und führt mit 
den Teilnehmenden Gespräche über die Restitution der sogenannten Benin-Bronzen. 
Eine sofortige Rückgabe des Lefem aus dem Rautenstrauch -Joest-Museum ist nicht 
möglich, da die Regierung Kameruns bestrebt ist, die Rückgabeverhandlungen mit den 
deutschen Museen über die Rückgabekommission Kameruns zu zentralisieren. Erste 
Gespräche mit d er Kommission zu Fragen von Rückgaben haben am 18.01.2024 
stattgefunden. Der genaue Zeitpunkt und die Ausgestaltung der Rückgabe hängen von 
diesen internationalen Abstimmungsprozessen ab. Das Rautenstrauch-Joest-Museum 
arbeitet seit einigen Jahren kontinuierlich daran, menschliche Gebeine im 
Museumsdepot zu identifizieren und zu dokumentieren. Im Jahr 2018 wurde ein 
tätowierter Māori -Schädel an das Museum of New Zealand Te Papa Tongarewa 
übergeben. Die Identifizierung und regionale Zuordnung von menschlichen Gebeinen 
ist ein aufwendiger Prozess, der die Voraussetzung für Repatriierungen bildet  und 
derzeit läuft.

Handlungsfeld 7: Sicherheit 
Das Handlungsfeld Sicherheit umfasst zehn Handlungsempfehlungen, von denen 
zwei, Beendigung der Video -Überwachung im öffentlichen Raum und Achtung des 
Kirchenasyls, nicht in kommunaler Zuständigkeit liegen. Eine weitere stellt einen 
allgemeinen Appell ohne konkrete Handlungsaufforderung dar. Die restlichen sieben 
Handlungsempfehlungen befassen sich mit der Einbeziehung der Öffentlichkeit und 
rassismuskritischer Perspektiven in sicherheitsrelevante Gremien, der Reflexion von 
kriminalistischen Konzepten wie dem der Brennpunkte, der Banden - sowie 
Intensivstraftäter*innen, der Clankriminalität und dem Racial Profiling. 
Die Handlungsempfehlungen, die in kommunaler Zuständigkeit liegen, können 
vorbehaltlich der benötigten Ressourc en zu 100 % umgesetzt werden ( vier ja; drei 
unter Vorbehalt) . Drei Handlungsempfehlungen können kostenneutral umgesetzt 
werden. Die restlichen Maßnahmen gehen mit Mehraufwand einher, den es zwecks 
Umsetzung zu prüfen gilt. 
7.1 Zentrum für Kriminalprävention Sicherheit 
Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit: Die Konferenzen sind der 
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das umfasst sowohl die Möglichkeit einer 
Teilnahme und Beobachtung der Konferenzen durch zivilgesellschaftliche 
Organisationen und Individuen, als auch eine öffentlich zugängliche 
Dokumentation der Ergebnisse jeder Konferenz. Dies ist zum einen mit der 
unmittelbaren Relevanz der Konferenzthemen für die gesamte Stadtgesellschaft zu 
rechtfertigen. In Bezug auf die Gremiumsarbeit sind speziell die Themen räumliche 
Brennpunkte, Banden- und Intensivtäterstrukturen sowie Clankriminalität kritisch zu 
betrachten, da sich hinter diesen Begriffen kolonialrassistische Kontinuitäten des 
Sicherheitsapparates artikulieren können und es daher einer dringenden 
Überprüfung durch Expert*innen der Themen Kolonialismus, Rassismus und 
Versicherheitlichung bedarf. 
Zuständig Ja Kostenneutral 
 
7.2 Fachkreis Plätze Sicherheit 
Fachkreis Plätze mit besonderem Handlungsbedarf: Dass im Fachkreis keine 
explizit sozialarbeiterische, pädagogische oder soziologische Perspektive 
vorhanden ist, die über rassismuskritische Expertise verfügt, ist ein grundlegender 
Fehler in der Zusammensetzung. Da wie bereits beschrieben, Schwarze 
Menschen, Migrant*innen und/oder People of Color disproportional von Gewalt 
durch besagte Einsätze betroffen sind, ist es dringend notwendig, 
zivilgesellschaftliche Akteure aus marginalisierten Communitys in diese Prozesse 
miteinzubinden. Die im Fachkreis erarbeitete „lokale Agenda“ mit Maßnahmen zur 
Verbesserung der Lebensqualität an den Plätzen muss dringend von rassifizierten 
Initiativen und Gruppen überprüft werden, die über eine Expertise bezüglich der 
kolonialen Kontinuität der Versicherheitlichung verfügen. 
Zuständig Ja Kostenneutral

7.3 Fachkreis Extremismusprävention Sicherheit 
Fachkreis Extremismusprävention: Der Fachkreis Extremismusprävention, der sich 
unter anderem mit den Themen Rassismus und Antisemitismus befassen soll, 
beinhaltet die Mitarbeit der Polizei und des Verfassungsschutzes. Die 
zugrundeliegende theoretische Basis dieses Papiers macht darauf aufmerksam, 
dass besonders die Polizei keine Struktur sein kann, die gegen Rassismus wirkt, 
da sie viel mehr selbst eine Struktur ist, mit der Rassismus produziert wird. Die 
zahlreichen unaufgearbeiteten Verstrickungen des Verfassungsschutzes in der 
Mordserie des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds zeigen auch, 
dass der Verfassungsschutz kein geeignetes Organ gegen rassistische Strukturen 
ist. Der Schutz vor rechtsextremer Gewalt ist nicht durch die Stärkung dieser 
Institutionen zu erreichen. Es wird daher empfohlen, den Fachkreis 
Extremismusprävention durch einen Fachkreis „rechte und rassistische Gewalt“ zu 
ersetzen. In diesem Fachkreis müssen die Expertisen von Beratungsstellen im 
Themenfeld im Zentrum stehen, wie beispielsweise der Opferberatungsstelle 
Rheinland (OBR) oder Öffentlichkeit gegen Gewalt (ÖGG). 
Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 
 
7.4 Ordnungsdienst Sicherheit 
Ordnungsdienst: Es wird empfohlen, die Ordnungspartnerschaft auf den Ringen 
(OPARI), sowie die gemeinsamen Präsenzstreifen mit der Polizei durch 
zivilgesellschaftliche Begleitstellen zu ersetzen. Zudem ist eine unabhängige Stelle 
zu schaffen, die über Expertise im Bereich kolonialer Kontinuität von Sicherheit 
verfügt und rassifizierte Positionen ausreichend repräsentiert und die polizeilichen 
Maßnahmen unabhängig auf rassistische Praxis wie zum Beispiel das sogenannte 
Racial Profiling überprüft. Des Weiteren ist es notwendig für die Ordnungsdienste 
eine klare Leitlinie zum Umgang mit marginalisierten Personen zu erarbeiten. 
Diese Leitlinie soll insbesondere in Situationen der Zusammenarbeit unter 
anderem mit der Polizei Anwendung finden und darf durch den Ansatz kolonialer 
Kontinuität entgegenzuwirken von dem anderweitigen Handlungsansatz 
abweichen. Wichtig dabei ist, dass Verhalten, das gegen die Grundprinzipien der 
Leitlinie geht, an die zuvor erwähnte unabhängige Stelle zur Überprüfung vorgelegt 
wird. 
Zuständig Ja Mehraufwand

7.5 Rückkehrmanagement Sicherheit 
„Rückkehrmanagement“: Die Stadt Köln hat sich 2019 zum „sicheren Hafen“ 
erklärt. Darüber hinaus zeigt das vorbildliche Engagement der Stadt Köln in Bezug 
auf den Krieg in der Ukraine, der 2022 mit dem Angriff Russlands begann, wie gut 
sie in der Lage ist, auf Migrant*innen zu reagieren und ihnen das Ankommen zu 
ermöglichen. Dass diese Entwicklung lediglich bei Ukrainer*innen zu verzeichnen 
ist, nicht etwa bei Kriegen und Krisen des sogenannten „globalen Südens“ zeigt die 
Kontinuität des Kolonialismus anhand der Einteilung geflüchteter Menschen auch 
anhand rassifizierter Merkmale. 1. Es wird empfohlen, sämtliches 
Rückkehrmanagement in der Stadt einzustellen und sich für das Bleiberecht aller 
Menschen unabhängig von Herkunftsland einzusetzen, damit alle in Köln lebenden 
Menschen auch die Chance bekommen, in Sicherheit in Köln zu leben. 2. Die 
Organisation ProAsyl antwortet mit einem Jahresrückblick, der klar zeigt, dass 
Abschiebungen nicht mit der Einhaltung von Menschenrechten und einem 
respektvollen Zusammenleben vereinbar sind. Wir empfehlen ausdrücklich die 
Lektüre dieser Fälle. Beispiele von Abschiebungen aus Köln zeigen, dass 
Abschiebungen ein hohes Potenzial für Verletzungen, Suizid und Trauma mit sich 
bringen, aufgearbeitet werden sollten und keine Grundlage bieten dürfen an dieser 
Praxis festzuhalten. 
Allgemeiner Appell  - - 
 
7.5.1 Rückkehrmanagement Sicherheit 
Wir empfehlen eine Überprüfung der bisherigen Praxis und eine Positionierung zur 
Abschiebepolitik vor dem Hintergrund einer postkolonialen, rassismuskritischen 
Stadtpolitik. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Verwaltung sich mit einer neuen 
„Leitlinie zum Kindeswohl bei Abschiebungen“ selbst in die Pflicht nehmen will. 
Gleichzeitig wissen wir, dass seit dem 25. Oktober Abschiebungen schneller und 
im großen Stil umgesetzt werden können. Familien mit Kindern über 12 Jahren 
dürfen ohne Ankündigung abgeschoben werden. Es ist wichtig, dass Kinder nicht 
aus der Kindertagesstätte oder dem Klassenzimmer abgeschoben werden dürfen. 
Das Gleiche muss auch für das Kinderzimmer gelten und alle Schutzsuchenden, 
für die Köln ein sicherer Hafen geworden ist und bleiben soll. Die Leitlinie zeigt, 
dass die Verwaltung Handlungsspielräume hat. 
Zuständig Ja Kostenneutral 
 
7.5.2 Kirchenasyl Sicherheit 
Wir empfehlen, dass diese maximal ausgeschöpft werden unter expliziter 
Berücksichtigung der historischen Kontinuitäten und Verantwortung der Stadt Köln 
und Deutschlands. Dazu gehört auch die bis in die Antike gehende Tradition eines 
Schutzraumes im Bereich des Heiligen, in Form des Kirchenasyls zu bewahren. 
Keine Zuständigkeit - -

7.6 Namensgebung Sicherheit 
Köln Bonn (CGN) „Konrad Adenauer“ als Abschiebeflughafen: Inwieweit Adenauer 
ohne eine Aufarbeitung dieser Aspekte geeigneter Namensgeber für den 
Flughafen oder Sitzungssäle der Stadt Köln ist, gilt es zu überprüfen. Ebenso 
welche Auswirkungen koloniale und NS-Denkmuster, Gesetzgebungen und 
Kontinuitäten haben und wie sie heutige Politik und Polizeiarbeit prägen. 
Zuständig Ja Mehraufwand 
 
7.7 Videoüberwachung im öffentlichen 
Raum 
Sicherheit 
Überwachungskameras: Vor dem Hintergrund der eingangs erläuterten 
rassifizierten Dimensionen von Überwachung und Strafen, lässt sich auch die 
Situation der Videoüberwachung im öffentlichen Raum analysieren. Gegen die 
Überwachung des öffentlichen Raums, insbesondere in Stadtteilen mit 
überproportionalen Migrationsanteilen wie Kalk und Mülheim gibt es bereits Klagen 
und Kampagnen. Es wird empfohlen, den Forderungen der zivilgesellschaftlichen 
Akteur*innen nachzukommen, die grundsätzliche 24h Überwachung des 
öffentlichen Raums zu unterlassen und die Kameras vollständig abzubauen. 
Keine Zuständigkeit - - 
 
7.8 Koordinierungsstelle  Sicherheit 
Wir empfehlen für eine Weiterführung der hier aufgenommenen Arbeit zu 
Kolonialismus und Sicherheit die Einrichtung einer Koordinierungsstelle: 
„Rassismuskritische Gerechtigkeit und Sicherheit in Köln“ Ausstattung: Drei 
unbefristete Mitarbeiter*innen mit Expertisen im Themenfeld Rassismus, 
Kolonialismus und Sicherheit. Aufgaben: Vernetzung mit Migrantischen 
Selbstorganisationen (MSOs) und Schwarzen Organisationen mit dem Ziel einen 
konkreten Projektplan zu erarbeiten, damit die vorgeschlagenen Mechanismen zur 
rassismuskritischen Überprüfung der Sicherheits-, Polizei- und 
Überwachungsarbeit in Köln errichtet werden können. 
Zuständig Unter Vorbehalt  Mehraufwand 
 
Laufende und abgeschlossene Maßnahmen der Stadt Köln im 
Handlungsfeld Sicherheit 
Die Konferenzen des Zentrums für Kriminalprävention und Sicherheit sind bereits der 
Öffentlichkeit zugänglich. Die geforderte Anwendung der "Leitlinie zum Kindeswohl 
bei Abschiebungen" wird von der Ausländerbehörde umgesetzt. Die Stadt Köln nutzt 
dort, wo sie als kommunale Ausländerbehörde agiert, zum Beispiel im Rahmen des 
Chancenaufenthaltsrechts, ihre Möglichkeiten, um Menschen eine dauerhafte 
Bleibeperspektive zu ermöglichen.

Handlungsfeld 8: Sprache 
Das Handlungsfeld Sprache umfasst fünf Handlungsempfehlungen, von denen zwei, 
die sich mit der Implementierung herkunftssprachlichen Unterrichts in den 
Schulunterricht befassen, nicht in kommunaler Zuständigkeit liegen, sondern bei der 
Bezirksregierung. Die restlichen drei Handlungsempfehlungen befassen sich mit der 
Erweiterung des Angebotes der Volkshochschule Köln um von Kolonialismus 
betroffene Herkunftssprachen. 
Die verbleibenden drei Handlungsempfehlungen, die in kommunaler Zuständigkeit 
liegen, können vorbehaltlich der benötigten Ressourcen zu 100 % umgesetzt werden 
(eine ja, zwei unter Vorbehalt). Alle Maßnahmen gehen mit Mehraufwand einher, den 
es zwecks Umsetzung zu prüfen gilt. 
8.1 Herkunftssprachlicher Unterricht Sprache  
Eine generelle Bedarfsabfrage an den Kölner Grundschulen und weiterführenden 
Schulen, um die Zugänge für entsprechendes Lehrpersonal anhand der 
Ergebnisse anzupassen. 
Keine Zuständigkeit - - 
 
8.2 Herkunftssprachlicher Unterricht Sprache  
Zugleich könnte der Zugang für Quereinsteiger*innen aufgrund des 
Lehrkräftemangels im herkunftssprachlichen Unterricht erleichtert werden. 
Zuständig Ja Mehraufwand 
 
8.3 Herkunftssprachlicher Unterricht Sprache  
Der Ausbau des herkunftssprachlichen Unterrichts, mit dem Schwerpunkt auf 
kolonialismusbetroffenen Sprachen, muss erfolgen, da aktuell keine 
Verhältnismäßigkeit besteht. 
Keine Zuständigkeit - - 
 
8.4 VHS-Sprachkurse  Sprache  
Ebenso bedarf es einer Erweiterung des Sprachangebots der Volkshochschule 
(VHS), das derzeit keine sub-Sahara afrikanischen Sprachen umfasst. 
Zuständig Unter Vorbehalt  Mehraufwand 
 
8.5 VHS-Sprachkurse  Sprache  
Allgemeiner Ausbau des Sprachangebots der Volkshochschule (VHS) um 
Sprachen, die vom Kolonialismus betroffen sind. 
Zuständig Unter Vorbehalt  Mehraufwand

Laufende und abgeschlossene Maßnahmen der Stadt Köln im 
Handlungsfeld Sprache 
Der geförderte, erleichterte Zugang für Quereinsteiger*innen im Bereich 
freiberuflicher Lehrkräfte ist bei entsprechender Gesamtqualifikation bereits im Amt 
für Weiterbildung und der Volkshochschule möglich. 
Die Sprachen Swahili, Bambara und Hausa waren bereits Teil des Sprachangebots 
der Volkshochschule. Um dies zu verstetigen und das Angebot weiter auszubauen, 
sind ein fortlaufendes/erweitertes Interesse der Teilnehmenden im Sinne der 
Wirtschaftlichkeit sowie eine erfolgreiche Akquise von geeigneten Dozent*innen 
erforderlich.

Handlungsfeld 9: Straßennamen 
Das Handlungsfeld Straßennamen umfasst die Handlungsempfehlung nach einem 
kritischen Umgang mit kolonial belasteten Straßennamen. Dies beinhaltet die 
öffentliche Ehrung von kolonialen Täter*innen und Kolonialakteur*innen auf 
Straßenschildern zu beenden, bei Beibehaltung des kolonialen/rassistischen 
Kontextes. Die Umbenennungen sollen Persönlichkeiten des Widerstandes gegen 
Kolonialismus und Rassismus oder dessen Opfer würdigen.  
Diese Handlungsempfehlung wurde an die zuständigen Bezirksvertretungen 
weitergeleitet, die sich mit den individuellen Straßennamen unter Einbezug der 
Anwohner*innen befassen. Die Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung 
von Straßen und Plätzen wurden jedoch gemäß der Handlungsempfehlung 
aktualisiert. Das Handlungsfeld Straßennamen wird damit zu 100 % umgesetzt. Alle 
Maßnahmen gehen mit Mehraufwand einher, den es zwecks Umsetzung zu prüfen 
gilt. 
9.1 Dekolonisierung der Straßennamen Straßennamen  
Kritischer Umgang mit kolonial belasteten Straßennamen. Dies beinhaltet die 
öffentliche Ehrung von kolonialen Täter*innen und Kolonialakteur*innen auf 
Straßenschildern zu beenden, bei Beibehaltung des kolonialen/rassistischen 
Kontextes. Die Umbenennungen sollen einen Perspektivwechsel illustrieren, nicht 
die historischen Hintergründe vergessen machen. Problematische Straßennamen 
sollen so eine Info-Tafel oder auch QR-Codes zur Kontextualisierung erhalten. Die 
Umbenennungen sollen zudem Persönlichkeiten des Widerstandes gegen 
Kolonialismus und Rassismus oder dessen Opfer würdigen. Wenn möglich, sollen 
zudem Frauen oder andere bislang im Straßenbild unterrepräsentierte 
Personengruppen priorisiert werden. Im Prozess der Dekolonisierung sind 
Anwohner und Stadtbewohnerinnen mit einzubeziehen 
Zuständig Unter Vorbehalt Mehraufwand 
 
Laufende und abgeschlossene Maßnahmen der Stadt Köln im 
Handlungsfeld Straßennamen 
2021 wurde in Köln ein Prozess gestartet, um das (post)koloniale Erbe Kölns 
aufzuarbeiten. Mit diesem Entschluss wurde ein weiterer Schritt hin zu einer 
vielfältigen Stadtgesellschaft ohne Diskriminierung und Ausgrenzung gegangen und 
ein neues Kapitel der Erinnerungskultur geöffnet. Ziel des Prozesses ist es, die 
Bedeutung der Kolonialgeschichte als Keimzelle einer Ideologie der 
Menschenfeindlichkeit, von Rassismus und Diskriminierung herauszuarbeiten. Damit 
sollen die Auswirkungen und der Einfluss des Kolonialismus auf das heutige 
gesellschaftliche Zusammenleben verdeutlicht werden. 
Teil dieses Gesamtprojektes ist die Überprüfung der Kölner Straßennamen. Neben 
der Begutachtung der Straßen mit kolonialgeschichtlichem Hintergrund, wurden die 
Prüfkriterien ausgedehnt auf die ebenso im Stadtbild verankerten Namen, auch jene, 
die einen nationalsozialistisch belasteten Bezug aufweisen könnten. 
Von insgesamt etwa 6000 Kölner Straßennamen werden nun sukzessive über 1200 
Benennungen genauer unter die Lupe genommen. Eigens hierzu wurde ein 
Expert*innengremium, der Historische Beirat, bestehend aus Historiker*innen und

weiteren Wissenschaftler*innen, zusammengestellt. Der Historische Beirat prüft die 
vorgelegten Straßenbenennungen und erstellt für jede Straße ein entsprechendes 
Votum. Dabei kann es sich um eine Umbenennungsempfehlung handeln aber auch 
um den Vorschlag, anhand eines Erläuterungsschildes aufzuklären. Im Rahmen 
dieses Prozesses sind bereits Bürger*innenbeteiligung angestoßen oder befinden 
sich im Abschluss.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6652 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161 
 
Vorlagen-Nummer 13.01.2026 
 3487/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 13.01.2026 
 
Beantwortung einer Anfrage der GOL zum Thema: "Koloniales Erbe der Stadt Köln" 
AN/1311/2025 für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 
Zusammenfassung in Einfacher Sprache 
Die Grüne Offene Liste im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hatten Fragen 
zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes der Stadt Köln. Sie wollte wissen, wie es weitergeht. 
Diese Fragen hat die Stadt Köln beantwortet. Sie hat dargelegt, dass der Prozess weitergeht. 
Und wie die Vorschläge der Expert*innen zu dem Thema durch die Verwaltung bewertet wer-
den. Es wurde auch gefragt, wie es mit einer Statue aus einem Museum in Köln weitergeht. 
Menschen aus Kamerun fordern die Statue zurück, weil sie ihnen wichtig ist. Die Rückgabe 
kann aber nicht das Museum und auch nicht die Stad Köln allein entscheiden. Es ist eine Ent-
scheidung, die zwischen Deutschland und Kamerun fallen muss.  
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage 
Die GOL bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie geht es mit dem Vorhaben zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes des Stadt Köln weiter 
(welche Projekte/Aktivitäten werden nach der Sichtung der Forderungen des Beirates umge-
setzt etc.)? 
2. Besteht die Möglichkeit, dass der Beirat die Stadt Köln weiterhin bei dem Prozess der Auf-
arbeitung des kolonialen Erbes begleitet, wenn nein, bitten wir um Begründung? 
3. In 2021 und 2022 gab es ein Schreiben des Königs Asabaton Fontem Njifua bzgl. der 
Rückgabe einer sakralen Skulptur der Bangwa, die momentan in der Dauerausstellung des 
Rautenstrauch-Joest-Museums ausgestellt ist. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der Beantwor-
tung der Anfrage?  
 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: 
 
Zu 1.: 
Der Prozess zur Aufarbeitung des (Post)kolonialen Erbes der Stadt Köln wird fortlaufend vo-
rangetrieben - unter anderem durch die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Ex-
pert*innengremiums „Dekoloniales Köln“, aber auch durch andere Maßnahmen, die die Stadt 
Köln in diesem Themenkomplex unterstützt und umsetzt. 
Das im Februar 2022 berufene Expert*innengremium Postkolonial hat am 26. April 2024 der 
damaligen Oberbürgermeisterin Henriette Reker den Katalog „Dekoloniales Köln. Handlungs-
empfehlungen des Expert*innengremiums (Post)koloniales Köln“ übergeben. Im Anschluss 
wurde die Verwaltung beauftragt die vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen zu prüfen. 
Dieser Vorgang ist abgeschlossen und die Verwaltung hat eine Umsetzbarkeitsprüfung der

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Handlungsempfehlungen erstellt (Anlage I). Die Maßnahmen wurden hinsichtlich der kommu-
nalen Zuständigkeit, des Mehraufwands und der allgemeinen Umsetzbarkeit unter Beteiligung 
aller betroffenen Dezernate überprüft.  
Der Maßnahmenkatalog umfasst 130 Handlungsempfehlungen in neun Handlungsfeldern. 
Von den insgesamt 130 Handlungsempfehlungen liegen 65 Empfehlungen nicht in kommuna-
ler Zuständigkeit. Vier Handlungsempfehlungen beinhalten keinen konkreten Auftrag und ha-
ben einen rein appellativen Charakter.  
61 Handlungsempfehlungen fallen in die kommunale Zuständigkeit, 65 Empfehlungen fallen 
nicht in eine kommunale Zuständigkeit und adressieren etwa die Landes- oder Bundesebene, 
die Bezirksregierung oder freie Träger im Gesundheits- oder Bildungswesen. Lediglich zwei 
Maßnahmen wurden abschlägig als nicht umsetzbar eingeschätzt. 13 Handlungsempfehlun-
gen erwiesen sich als kostenneutral und direkt umsetzbar. Diese sind in der Mitteilung 
(1255/2025) bereits dargestellt worden. Die restlichen Handlungsempfehlungen, die in eine 
kommunale Zuständigkeit fallen, bedürfen einer tiefgreifenden Analyse des Mehraufwandes 
sowie einer Entscheidung durch die Ratsgremien. 
Aufgrund der aktuellen Haushaltsituation stehen für eine stadtweite Umsetzung keine weiteren 
personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Daher wurde bislang keine tiefgrei-
fende Kostenanalyse durchgeführt. 
 
Zu 2.: 
Von Anfang an war ein zentraler Baustein dieses Prozesses der Aufarbeitung des kolonialen 
Erbes der Stadt Köln die Einsetzung eines Expert*innengremiums für die Dauer von zwei Jah-
ren. Für diesen Zeitraum wurden auch finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt für die Arbeit 
mit und für das Gremium. Die Berufung in das Gremium erfolgte durch die damalige Oberbür-
germeisterin. Die Konstituierung des Gremiums erfolgte am 14. März 2022. 
Das Gremium hatte eine beratende Funktion für die damalige Oberbürgermeisterin und hat 
den Maßnahmenkatalog zum Umgang mit dem kolonialen Erbe entwickelt. Ziel war es, 
Schwerpunkte für den weiteren Prozess zu setzen, Maßnahmen und Forderungen zu entwi-
ckeln und diese in Form eines Maßnahmenkatalogs festzuhalten. Mit der Übergabe des Maß-
nahmenkatalogs am 26.04.2024 endete die Funktion. Die Aufgabe des Expert*innengremiums 
ist damit abgeschlossen. 
Anlassbezogen arbeitet das Amt für Integration und Vielfalt weiterhin mit Expert*innen des 
Gremiums zur Umsetzung von Veranstaltungsformaten zusammen, so unter anderem bei der 
Planung des Black History Month im Februar 2026. Die Verwaltung achtet auch weiterhin auf 
einen partizipativen Prozess und einen gesamtgesellschaftlichen Diskurs. 
 
Zu 3.: 
Die Direktion des RJM steht weiterhin in direktem Austausch mit Chief Charles A.Taku. Auf 
Wunsch der Regierung Kameruns erfolgen die Verhandlungen zur Rückgabe der Sakralen 
Skulptur der Bangwa und weiterer Kulturgüter aus Kamerun allerdings nun zentralisiert zwi-
schen dem Deutschen Staat sowie deutschen Museen bzw. ihren Trägen und der von der Re-
gierung Kameruns eingerichteten interministeriellen Rückgabekommission. Einbezogen wer-
den sollen dabei die verschiedenen Regionen, Könige und Communities Kameruns. Erste Ge-
spräche mit der Kommission zu Fragen der Rückgaben haben im Januar 2024 im RJM statt-
gefunden. Zeitpunkt und Ausgestaltung der Rückgaben, über die der Rat der Stadt Köln ent-
scheidet, sind abhängig von diesen zwischenstaatlichen Abstimmungsprozessen, die noch 
andauern. 
  
Das RJM dokumentiert die Anfrage des Königs von Fontem und der Verhandlungen im Aus-
stellungskatalog „Resist – Die Kunst des Widerstands“. Das Museum sucht zudem, in einer 
transparenten Kontextstation in der Nähe der Bangwa-Skulptur die Chronologie der Anfragen, 
das offizielle Verfahren sowie Stimmen aus der Community für Besucher*innen sichtbar zu 
machen – etwa durch kurze Texte, ausgewählte Dokumentenauszüge, Filme und Interviews. 
 
Gez. Burmester

Beratungsverlauf (1)

24.02.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3487/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.01.2026
Erstellt
05.12.2025 15:03