AN/0763/2025
Mülheim braucht das Mahnmal an der Keupstraße
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Mahnmal
2780 Zeichen
Antrag 02.06.2025 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Einzelmandatsträger:innen der LINKE und der PARTEI in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. Antrag: Mülheim braucht das Mahnmal an der Keupstraße Die Bezirksvertretung setzt sich dafür ein, dass der für das NSU-Mahnmal Keupstraße vorgesehene Platz zeitnah vom NS-Dokumentationszentrum und Initiativen bespielt werden kann. Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ob eine öffentliche Widmung und Über- tragung des Platzes in den Besitz der Stadt Köln auch vor Baubeginn durch den Investor erfolgen kann. Die Verwaltung berichtet in einem Fachgespräch, das auch Ratspolitiker:innen offenstehen soll, noch vor der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung über den aktuellen Stand des Vorhabens. Hierbei sollen in Bezug auf den mit dem Investor geschlossenen städtebaulichen Vertrag insbesondere folgende Fragen beantwortet werden: Wurde die beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingetragen, die zur Duldung des Denkmals ver- pflichtet (§ 3 Nr. 3), und was ergibt sich hieraus für die Forderungen dieses Antrags? Wurden oder werden Verhandlungen zwischen Stadt und Investor i.S.d. § 5 Nr. 1 zur Konkretisie- rung der gegenseitigen Verpflichtung in Bezug auf das Mahnmal geführt? Welchen Inhalt hat der unter § 5 Nr. 2 genannte, gegenseitig abgestimmte Zeitplan? Begründung: Vor knapp 21 Jahren zündeten Rechtsterroristen in der Keupstraße eine Nagelbombe, die über zwanzig Menschen zum Teil schwer verletzte. Im Zuge der Ermittlungen wurden viele betroffene Personen ver - dächtigt, selbst etwas mit dem Attentat zu tun zu haben, was neue Wunden aufriss. Dass von einem Mahn- mal immer noch nichts zu sehen ist, schmerzt die Betroffenen und entspricht auch nicht dem gesamtstäd- tischen Interesse, des Attentats in angemessener Form zu erinnern. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Fraktion DIE LINKE - Einzelmandatsträgerin DIE PARTEI - Einzelmandatsträger in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs - Stadtbezirk Mülheim- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker -Rathaus- Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist das Grundstück zwar dem direkten Zugriff der Stadt entzogen. Handlungsmöglichkeiten für Interimslösungen sowie Einwirkungsmöglichkeiten auf den Investor stehen der Stadt aber trotzdem zur Verfügung. Sie muss jetzt alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um so schnell wie möglich einen würdigen Erinnerungsort zu schaffen. gez. Jonas Höltig gez. Beate Hane-Knoll gez. Andreas Altefrohne
Sachstandsbericht BV
5824 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/613
Vorlagen-Nummer
AN/0763/2025
Stand: 21.07.2025
Sachstandsbericht
Mülheim braucht das Mahnmal an der Keupstraße
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Einzelmandatsträgerin
Hane-Knoll (DIE LINKE) und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom
02.06.2025
Beschluss (geändert beschlossen):
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ob eine öffentliche Widmung
und Übertragung des Platzes in den Besitz der Stadt Köln auch vor Baubeginn durch den In-
vestor erfolgen kann.
Die Verwaltung berichtet in einem Fachgespräch, das auch Ratspolitiker*innen offenstehen
soll, noch vor der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung über den aktuellen Stand des Vor-
habens. Hierbei sollen in Bezug auf den mit dem Investor geschlossenen städtebaulichen Ver-
trag (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=800413&type=do) insbesondere fol-
gende Fragen beantwortet werden:
- Wurde die beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingetragen, die zur Duldung des
Denkmals verpflichtet (§ 3 Nr. 3), und was ergibt sich hieraus für die Forderungen die-
ses Antrags?
- Wurden oder werden Verhandlungen zwischen Stadt und Investor i.S.d. § 5 Nr. 1 zur
Konkretisierung der gegenseitigen Verpflichtung in Bezug auf das Mahnmal geführt?
- Welchen Inhalt hat der unter § 5 Nr. 2 genannte, gegenseitig abgestimmte Zeitplan?
Sollte keine andere Möglichkeit eines Interims bestehen, wird die Verwaltung aufgefordert
zeitnah eine Interimslösung in Form einer qualifizierten Bauzaungestaltung, die die virtuellen
Inhalte des künftigen Mahnmals verfügbar macht in Zusammenarbeit mit allen relevanten Ak-
teur*innen zu erarbeiten.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
1. Widmung vor Baubeginn
Der Wunsch, dass die Verwaltung prüfen soll, ob eine öffentliche Widmung und Übertragung
des Platzes in den Besitz der Stadt Köln auch vor Baubeginn durch den Investor erfolgen
kann, wurde bereits im November 2021 vom Rat beschlossen (siehe Vorlagen-Nr. 2699/2021
– geändert beschlossen).
2
Die Vorgänge einer Widmung bedingen aber den Ausbau des Platzes, dies wurde von der
Verwaltung in der Vorlage-Nr. 1293/2022 unter Beschlusspunkt 3 festgehalten: „Der Stadtent-
wicklungsausschuss […] beschließt, dass sobald die Platzfläche in den städtischen Besitz
übergeht und der Platz ausgebaut wurde, eine Widmung als öffentlicher Raum vorgenommen
werden soll.“ Die genannte Vorlage wurde am 02.06.2022 vom Stadtentwicklungsausschuss
umgeändert beschlossen.
2. Aktueller Stand des Vorhabens
In der Sitzung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) vom 23.06.2025 wurde im Austausch mit
Oberbürgermeisterin Reker ausführlich über den aktuellen Stand informiert (siehe ausführlich
die Niederschrift über die 37.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode
2020/2025 am Montag, dem 23.06.2025, Teil A).
Es ist nachvollziehbar, dass das NSU-Mahnmal Keupstraße zeitnah realisiert werden soll. Die
endgültige Realisierung ist abhängig vom Bau auf dem derzeit noch privaten Grundstück. Eine
Interimslösung auf diesem Privaten Grundstück ist nicht möglich. In Bearbeitung ist derzeit be-
reits das virtuelle Denkmal. Mit der Fertigstellung des virtuellen Teils ist 2026 zu rechnen.
Wie Oberbürgermeisterin Reker in der Presse und in der vorgenannten Sitzung der Bezirks-
vertretung 9 (Mülheim) öffentlich bekräftig hat, sind im Haushalt für das geforderte Interims
Denkmal keine finanziellen Mittel verfügbar.
3. Dienstbarkeit
Im März 2024 wurde die Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch notariell beurkundet. Da-
mit ist – auch im Falle eines Eigentümerwechsels – die/der jeweilige Eigentümer*in verpflich-
tet, die Fläche für das Mahnmal zur Verfügung zu stellen.
4. Gegenseitige Verpflichtung
Die Abstimmungen zu den § 1, 2, 3 aus der der „Vereinbarung der städtebaulichen Entwick-
lung des Areals Keupstraße/Schanzenstraße“ wurden erfolgreich umgesetzt.
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass der Investor bislang stets gegenüber der
Stadt signalisiert hat, dass er sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist. Die
Durchsetzungsmöglichkeiten der städtischen Interessen sind im hier vorliegenden planungs-
rechtlichen Rahmen (§ 34 Baugesetzbuch) stark eingeschränkt. Dennoch ist es der Stadt im
Rahmen der Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag und zur Eintragung der Dienstbar-
keit gelungen, dass der Investor zahlreiche Restriktionen hinsichtlich der Nutzung der angren-
zenden Freifläche (Leitungen, Feuerwehraufstellflächen etc.) akzeptiert. Im Gegenzug wird
ihm ermöglicht, die Platzfläche unentgeltlich als Baustelleneinrichtung zu nutzen. Deshalb ist
es nicht möglich die Platzfläche mit dem Denkmal zeitlich vor dem Bau der Gebäude zu reali-
sieren.
Derzeit wird der Übertragungsvertrag der Grundstücksfläche zwischen Investor und Stadt
Köln ausgearbeitet.
5. Zeitplan
Der dort aufgeführte Zeitplan bezog sich auf die Abstimmung der Planung für das Baugeneh-
migungsverfahren. Die Baugenehmigung wurde im März 2024 erteilt. Mit Erteilung der Bauge-
nehmigung beginnt ein Gültigkeitszeitraum von 3 Jahren, in denen der Investor gemäß den
eingereichten Bauantragunterlagen sein Vorhaben realisieren kann. Eine Verlängerung der
Baugenehmigung jeweils um ein Jahr kann vor Fristablauf beantragt werden. Die Ausnutzung
3
einer Baugenehmigung kann durch die Verwaltung nicht beeinflusst werden, sodass kein kon-
kreter Zeitpunkt der Realisierung benannt werden kann.
Nächste Schritte:
Qualifizierte Bauzaungestaltung: Die Verwaltung nimmt den Vorschlag gerne an und wird die
weiteren Schritte auf Umsetzbarkeit prüfen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
August 2026
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0763/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 03.06.2025
- Erstellt
- 03.06.2025 13:48