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4286/2022

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 04.01.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 31.08.2023, TOP 10.7

Anlage 1_Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 10.4 Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023.pdf.docx.pdf

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Anlage 2_Erlaeuterungstext

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Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Rahmenplanungsbeirates 07.03.2023

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Anlage 3_Planungskonzept

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Anlage 7 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll 10.7 StEA 31.08.2023

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 6- erneute Vorlage

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Anlage 1_Geltungsbereich

440 Zeichen

Widdersdorfer Straße
Oskar-Jäger-Straße
Weinsbergstraße
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Widdersdorfer Straße 158 und 188ain Köln - Ehrenfeld
010050200300 Meter

Beschlussvorlage Ausschuss

6193 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 4286/2022 
Freigabedatum 
 04.01.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Grundstücke Widdersdorfer Straße 158 und 
188a nördlich der Widdersdorfer Straße, östlich des Gaswerks, südlich des Kontrastwerks 
(Oskar-Jäger-Straße 173), westlich des Grundstückes Oskar-Jäger-Straße 155, unter Ausspa-
rung der Grundstücke Widdersdorfer Straße 184 und 188 —Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 
158 und 188a in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2023 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 07.03.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes (Neubau) können nach dem derzeitigen Kenntnis-
stand negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases 
Kohlendioxid (CO2) nicht ausgeschlossen werden. Die Klimaleitlinien der Stadt Köln werden 
angewendet. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen zur 
Minderung der Emission entsprechend der Klimaleitlinien geprüft. Hierzu gehört auch die Ein-
haltung des Standards KfW-Effizienzhaus 40 EE oder besser. Nach den gesetzlichen Vorga-
ben findet zudem eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden Umweltgutachten erstellt. 
 
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 14.12.2022 hat die 23. und 24. Objektgesellschaft Erkrather Straße UG, 
Erkrather Straße 230, 40233 Düsseldorf, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens 
gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes beantragt mit dem Ziel, auf den Grundstücken Widdersdorfer Straße 158 
und 188a eine gewerbliche Entwicklung zu realisieren.  
 
Das Plangebiet an der Widdersdorfer Straße 158 und 188a liegt im Stadtteil Ehrenfeld und 
umfasst circa 3,1 ha. Es handelt sich um zwei Teilbereiche, auf denen sich bisher hauptsäch-
lich gewerbliche Nutzungen (Bürogebäude, Hallen) befinden. 
 
Die westliche Teilfläche (Widdersdorfer Straße 188a) umfasst die Flurstücke 301, 302, 324, 
489, 490, 492, 618, 667, 1754/62, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf mit einer Fläche von ca. 
1,6 ha. Die östliche Teilfläche (Widdersdorfer Straße 158) umfasst die Flurstücke 437 und 
1762/62, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf mit einer Fläche von ca. 1,5 ha. 
 
Das Plangebiet wird begrenzt westlich durch das Alte Gaswerk, nördlich durch das Kontrast-
werk (Oskar-Jäger-Straße 173), östlich durch gewerbliche Nutzung (Oskar-Jäger-Straße 155) 
und südlich durch die Widdersdorfer Straße.  
 
Die zwischen beiden Teilbereichen liegenden Fremdgrundstücke Widdersdorfer Straße 184 
und 188 gehören nicht zum Geltungsbereich. Hier sind derzeit keine Umnutzungsabsichten 
bekannt und sie sind auch nicht in der Verfügungsgewalt der Vorhabenträgerin.  
 
Die Vorhabenträgerin plant einen modernen Büro- und Gewerbe-Campus mit flexibel nutzba-
ren Flächen für Kunst, Kultur, Bildung und Soziales, Gastronomie und Läden sowie 
Freizeit und Sport. 
 
Das Plangebiet war Teil des Ideenteils zum Wettbewerb Max Becker-Areal. Der Ideenteil um-
fasste das Areal von der Vitalisstraße bis zur Oskar-Jäger-Straße südlich der DB-Trasse und 
nördlich der Widdersdorfer Straße. Für den Ideenteil 3 waren folgende Rahmenparameter zu 
berücksichtigen: Entwicklung eines Gewerbegebietes (GE), ggf. ergänzt durch Bildung, mit 
einer Geschossflächenzahl von 3,0, Zu- und Durchwegungen für Zu-Fuß-Gehende und Rad-
verkehr in alle Richtungen sowie öffentliche Plätze und Grünflächen.  
 
Durch die Einbindung in den Ideenteil sollte eine „Briefmarkensituation“ von einzelnen, nicht

3 
im Gesamtkontext funktionierenden Projekten verhindern werden, und Aspekte wie Durchwe-
gung und Vernetzung projektübergreifend mitgedacht werden. Der Siegerentwurf von Cityförs-
ter gibt gute Leitplanken vor, anhand dessen ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für das 
Plangebiet eingeleitet werden kann.  
 
Mit dem Einleitungsbeschluss soll ein grundsätzliches Bekenntnis zum Projekt abgegeben 
werden, um der Vorhabenträgerin Planungssicherheit für das weitere Verfahren zu geben.  
 
Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses für den Ideenteil gibt es erste Überarbeitungsan-
sätze der Vorhabenträgerin, die in Anlage 3 zu finden sind. Im Weiteren wird das Planungs-
konzept in Abstimmung mit der Verwaltung auf Grundlage der Leitplanken aus dem Ergebnis 
des Ideenteils Max Becker überabeitet.  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) soll dann 
auf Grundlage des überarbeiteten Planungskonzeptes erfolgen. Der Beschluss zur frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung wird dem Rahmenplanungsbeirat Braunfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld, 
der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtentwicklungsausschuss erneut zum Beschluss 
vorgelegt. 
 
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Num-
mer 7 BauGB im weiteren Verfahren im Rahmen einer Umweltprüfung ermittelt und sachge-
recht gegeneinander abgewogen. 
 
Nach bisherigem Planungsstand sind folgende Umweltbelange im weiteren Planverfahren 
insbesondere zu betrachten: 
- Boden/Altlasten 
- Immissionsschutz (Lärm) 
- Verkehr 
- Klima/Energie 
- Entwässerungs-/Versickerungskonzept und Überflutungsvorsorge 
- Artenschutz 
Das weitere Gutachtenerfordernis wird im Verfahren geprüft. 
 
Für das Vorhaben kommen die am 17. März 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlos senen 
„Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ zur 
Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat bereits zugestimmt.

Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 10.4 Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023.pdf.docx.pdf

2695 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 221 32834 
 
E-Mail: louise.hill -schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 23.03.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 18. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 16.03.2023  
öffentlich 
 
 10.4 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld 
4286/2022 
10.4.1 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU -Frak-
tion, der Fraktion VOLT zu DS 4286/2022 - Beschluss über die Einleitung 
eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan). 
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld 
AN/0518/2023 
 
Die Verwaltung sagt eine Prüfung des Beschlusses des Rahmenplanungsbeirates 
Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 07.03.2023 zu. 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich gemeinsamen Änderungsantrag der  
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion VOLT umfänglich 
an (Ergänzung fett):  
I Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan-
verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Grundstü-
cke Widdersdorfer Straße 158 und 188a nördlich der Widdersdorfer Straße, 
östlich des Gaswerks, südlich des Kontrastwerks (Oskar-Jäger-Straße 173), 
westlich des Grundstückes Oskar-Jäger-Straße 155, unter Aussparung der 
Grundstücke Widdersdorfer Straße 184 und 188 — Arbeitstitel: Widdersdorfer 
Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewer-
begebiet festzusetzen.

2. beschließt zur Sicherstellung der architektonischen Qualität eine Mehr-
fachbeauftragung durch den Vorhabenträger in Auftrag geben zu lassen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
 
II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan-
verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Grundstü-
cke Widdersdorfer Straße 158 und 188a nördlich der Widdersdorfer Straße, 
östlich des Gaswerks, südlich des Kontrastwerks (Oskar-Jäger-Straße 173), 
westlich des Grundstückes Oskar-Jäger-Straße 155, unter Aussparung der 
Grundstücke Widdersdorfer Straße 184 und 188 — Arbeitstitel: Widdersdorfer 
Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewer-
begebiet festzusetzen. 
2. beschließt zur Sicherstellung der architektonischen Qualität eine Mehr-
fachbeauftragung durch den Vorhabenträger in Auftrag geben zu lassen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 2_Erlaeuterungstext

12671 Zeichen

1 
 
A N L A G E   2 
 
Erläuterungstext 
zum städtebaulichen Planungskonzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: „Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld“ 
 
 
 
1.  Anlass und Ziel der Planung 
 
Das Plangebiet an der Widdersdorfer Straße 158 und 188a liegt im Stadtteil Ehrenfeld und um-
fasst circa 3,1 ha. Es handelt sich um zwei Teilbereiche, auf denen sich bisher hauptsächlich 
gewerbliche Nutzungen (Bürogebäude, Hallen) befinden. 
 
Das Projektentwicklungsunternehmen Alfons & Alfreda AG beabsichtigt durch Ihre beiden Pro-
jektgesellschaften 23. und 24. Objektgesellschaft Erkrather Straße UG (haftungsbeschränkt), 
die hier als Eigentümerinnen und damit Vorhabenträgerinnen auftreten, die Flächen neu zu ge-
stalten. Das Vorhaben soll in das städtebauliche Umfeld integriert sowie mit den parallel ver-
folgten Planverfahren und –Prozessen abgestimmt werden (siehe Kapitel 2). 
 
Ziel der Planung ist es, den vorhandenen Gewerbestandort unter Berücksichtigung des prägen-
den Gebäudebestands im und angrenzend an das Plangebiet zukunftsfähig weiterzuentwickeln 
und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Es soll ein moderner Büro- und Gewerbe-Campus mit fle-
xibel nutzbaren Flächen für Kunst, Kultur, Bildung und Soziales, Gastronomie und Läden sowie 
Freizeit und Sport entstehen. Zur Förderung der Vernetzung und von Synergien zwischen un-
terschiedlichen Nutzern sind Co-Working-Spaces geplant. 
 
Die geplante Architektur sucht gestalterisch Bezüge zur historischen Bebauung  und strebt 
gleichermaßen eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung an. Während im Sockel eine Klinkerfassade 
in Anlehnung an das im Umfeld liegende, historische Gaswerk vorgesehen ist, sind in den Ober-
geschossen begrünte Fassaden und eine Holz-Hybrid Bauweise oder vergleichbar ökologischer 
Baustoff geplant. Auch Dachbegrünungen sollen vorgesehen werden. 
 
Wegeverbindungen in den angrenzenden Stadtraum werden aufgegriffen und im Plangebiet 
weitergeführt. Zusätzlich sind im öffentlichen Raum belebende Platzsituationen als Kommuni-
kations- und Treffpunkte geplant. Öffentlich zugängliche Räume sollen begrünt werden. 
 
Mit Blick auf den bereits gut an den öffentlichen Nahverkehr angebundenen Standort soll die 
Erschließung zusätzlich für zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende attraktiv gestaltet werden. 
 
Um das Konzept planungsrechtlich vorzubereiten, ist die Neuaufstellung eines vorhabenbezo-
genen Bebauungsplans erforderlich. Der Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden.

2 
2. Verfahren 
 
Der Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der 
Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag, in dem sich die Vorhaben-
trägerin zur Durchführung der Planung verpflichtet. 
 
Wettbewerb Max Becker-Areal 
 
In der unmittelbaren Nachbarschaft des Plangebietes liegt das Max Becker-Areal. Für dieses 
wurde zwischen März und Oktober 2022 ein  städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb 
durchgeführt. Der Umgriff des Wettbewerbs gliederte sich in einen Realisierungsteil und einen 
Ideenteil. Die Entwürfe hatten neben dem zu betrachtenden Max Becker-Areal die angrenzen-
den Flächen als konzeptionelle Ideenteile zu berücksichtigen. Der Ideenteil umfasste das Areal 
von der Vitalisstraße bis zur Oskar-Jäger-Straße südlich der DB-Trasse und nördlich der Wid-
dersdorfer Straße. Das Plangebiet wurde im Ideenteil 3 berücksichtigt. Für diesen Ideenteil wa-
ren folgende Rahmenparameter zu berücksichtigen: Entwicklung eines Gewerbegebietes (GE), 
ggf. ergänzt durch Bildung, mit einer Geschossflächenzahl von 3,0, Zu- und Durchwegungen für 
Zu-Fuß-Gehende und Radverkehr in alle Richtungen sowie öffentliche Plätze und Grünflächen. 
 
Das Preisgericht hat am 18.10.2022 über den Siegerentwurf und die weiteren Ränge und Aner-
kennungen entschieden. Der erste Platz ging an den Entwurf des Büros cityförster aus Hanno-
ver mit dem Landschaftsarchitekturbüro urbanegestalt aus Köln. 
 
Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses für den Ideenteil gibt es erste Überarbeitungsan-
sätze der Vorhabenträgerin, die in Anlage 3 zu finden sind.   
 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
3.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans mit einer Fläche von ca. 3,1 ha 
liegt im Stadtteil Ehrenfeld und besteht aus zwei Teilflächen: 
 
Die westliche Teilfläche (Widdersdorfer Straße 188a) umfasst die Flurstücke 301, 302, 324, 489, 
490, 492, 618, 667, 1754/62, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf mit einer Fläche von rd. 1,6 ha. 
 
Die östliche Teilfläche (Widdersdorfer Straße 158) umfasst die Flurstücke 437 und 1762/62, Flur 
74, Gemarkung Müngersdorf mit einer Fläche von 1,5 ha. 
 
Im Süden wird das Plangebiet durch die Widdersdorfer Straße begrenzt. Zwischen beiden Plan-
gebietsteilen liegen Fremdgrundstücke, welche aktuell mit Gewerbebetrieben belegt sind. Auch 
die nördlich, östlich und westlich angrenzenden Flurstücke sind gewerblich genutzt. 
 
3.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung 
Das Plangebiet ist heute fast vollständig bebaut beziehungsweise versiegelt. 
 
Im westlichen Teil des Plangebietes befindet sich eine ein- bis dreigeschossige Bebauung. Pa-
rallel zur Widdersdorfer Straße befindet sich ein dreigeschossiges Bürogebäude, im rückwärti-
gen Teil schließen eingeschossige (Lager-) Hallen an. Die Hofflächen des Grundstücks werden 
überwiegend als Stellflächen genutzt. Im hinteren Grundstücksbereich steht das Baudenkmal 
Widdersdorfer Straße 188a (ehemalige Versuchsanstalt und Laboratorium), welches erhalten

3 
bleibt. 
 
Im östlichen Teil des Plangebietes befindet sich ebenfalls ein dreigeschossiges Geschäfts- und 
Bürogebäude an der Widdersdorfer Straße 158. Nördlich davon, im rückwärtigen Bereich liegen 
zunächst Stellplatzflächen und weiter nördlich ein- bis zweigeschossige (Lager-) Hallen. 
 
Das unmittelbare Umfeld des Plangebietes ist durch die Widdersdorfer Straße sowie die daran 
angrenzenden Gewerbebetriebe geprägt. Hierbei handelt es sich sowohl um größere Betriebe, 
wie zum Beispiel die namensgebende Wertstofffirma auf dem Max Becker-Areal, aber auch 
kleinere Gewerbebetriebe. 
 
3.3 Äußere Erschließung 
Das Plangebiet ist über die Widdersdorfer Straße unmittelbar an das überörtliche Straßenver-
kehrsnetz (Melatengürtel, Aachener Straße) und an das Radwegenetz angebunden. 
 
Die Bushaltestelle „Oskar-Jäger-Straße“ (Linie 141 und 143) liegt in unmittelbarer Nähe zum 
Plangebiet. In ca. 600 m Entfernung liegt die nächste Stadtbahnhaltestelle „Weinsbergstraße/ 
Gürtel“ die von der Stadtbahnlinie 13 sowie den Buslinien 141, 142 und 143 angefahren wird. 
In ca. 1,4 km Entfernung ist die nächste S-Bahn-Haltestelle „Müngersdorf/ Technologiepark“ zu 
erreichen. 
 
3.4 Ver- und Entsorgung 
Die medienseitige Ver- und Entsorgung des Plangebietes kann über die vorhandenen Netze  
sichergestellt werden. Im Plangebiet selbst sind die jeweiligen Hausanschlüsse durch die Vor-
habenträgerinnen bzw. in vertraglicher Vereinbarung mit den jeweils zuständigen Versorgungs-
trägern im Einzelfall durch diese auszubauen oder neu herzustellen. 
 
 
4. Planungsvorgaben 
 
4.1 Regionalplan 
Gemäß Regionalplan des Regierungsbezirks Köln liegt das Plangebiet in einem Allgemeinen 
Siedlungsbereich. 
 
4.2 Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan liegt das Plangebiet innerhalb der Gebietsdarstellung „Gewerbege-
biet“. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belastenden 
Gewerbebetrieben. Daneben sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und 
Vergnügungsstätten zulässig. 
 
Die geplante Nutzung kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. 
 
4.3 Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln enthält für den Bereich des Plangebietes keine Festsetzun-
gen. 
 
4.4 Bebauungsplan 
Das Plangebiet ist bisher nicht durch einen Bebauungsplan überplant. 
 
Südlich der Widdersdorfer Straße liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans 63459/02 
„Widdersdorfer Straße, Oskar-Jäger-Straße, Stolberger Straße, Gürtelbahn“ (rechtsverbindlich

4 
seit April 1984), für den am 18.08.2021 der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung bekannt 
gemacht wurde. 
 
4.5 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 
Das große zusammenhängende Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld unterliegt 
seit mehreren Jahren einem Strukturwandel. Um diesen Prozess stadtverträglich zu bewältigen, 
wurde für das gesamte Gebiet ein Entwicklungskonzept erarbeitet, die sogenannte "Rahmen-
planung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld", welche vom Rat am 20.  Juli 2004 beschlossen 
wurde. 
 
In der Rahmenplanung ist für das Plangebiet direkt an der Widdersdo rfer Straße Dienstleis-
tung/Gewerbe und in den hinteren Grundstücksbereichen Gewerbe dargestellt.  
 
4.6 Zielbild Weststadt 2021 
Der Zielbildprozess bildet die Grundlage für die Fortschreibung der Rahmenplanung Braunsfeld, 
Ehrenfeld und Müngersdorf sowie für den städtebaulichen Wettbewerb zum Max Becker-Areal. 
Er wurde unter intensiver Beteiligung von Vertreter*innen der Verwaltung, der Politik und der 
Stadtgesellschaft durchgeführt. Aufbauend auf den Erkenntnissen der Bestandsanalyse wurden 
allgemeine Ziele für die zukünftige Entwicklung der Weststadt formuliert: 
 
Ziel 1: Entwicklung einer zukunftsfähigen, vielseitigen und lebenswerten Weststadt für alle! 
Ziel 2: Erhöhung des Grünvolumens und Anpassung der Weststadt an die Folgen des Klima-
wandels! 
Ziel 3: Schaffung der Voraussetzungen für eine klimaschonende Mobilitätswende in der West-
stadt! 
 
Diese Ziele wurden auf drei Betrachtungsebenen konkretisiert, kartographisch im Raum verortet 
und am Ende in einem integrierten Zielbild für die Weststadt zusammengefügt. 
 
In den Zielbildkarten ist für das Plangebiet die Sicherung und Entwicklung von Gewerbestand-
orten für Kleingewerbe, Dienstleistungen, Forschung und Handel mit teilweise Transformation 
von Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere vorgesehen.  
 
 
5. Planungs- und Nutzungs konzept 
 
Der aktuell im Plangebiet vorzufindende Gebäudebestand – mit Ausnahme des Denkmals und 
der zwei dreigeschossigen Bürogebäude an der Widdersdorfer Straße - soll zurückgebaut wer-
den, um die Fläche einer zeitgemäßen Nutzung zuführen zu können. Das vorliegende städte-
bauliche Konzept sieht öffentlich zugängliche Aufenthaltsräume sowie Durchwegungen vor, die 
sowohl an die Nachbarbebauung als auch an vorhandene Stadträume anbinden. 
 
Geplant ist eine offene Blockbebauung  mit bis zu VII Geschossen. Eine begrünte, zentrale 
Achse parallel zur Widdersdorfer Straße bildet eine attraktive Verbindung zum geplanten Quar-
tier auf dem ehemaligen Max Becker-Areal. 
 
Das Nutzungskonzept sieht eine gewerbliche Nutzung vor, bei dem die Obergeschosse durch 
Büros genutzt werden. In den Erdgeschossen sind besondere Nutzungen, beispielsweise klein-
teilige Ladenlokale sowie auch Gastronomiebetriebe, vorgesehen.

5 
6.  Auswirkungen der Planung/ Umweltbelange 
 
6.1 Verkehr 
Im weiteren Verfahren wird eine verkehrstechnische Untersuchung erstellt, um die planbeding-
ten Auswirkungen zu ermitteln und zu beurteilen. Parallel wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet. 
 
6.2 Artenschutz 
Für das Plangebiet wird eine Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) erstellt. 
 
6.3 Boden 
Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb eines vorhandenen Altstandorts und teilweise inner-
halb einer vorhandenen Altablagerung. Der Umgang mit den Flächen und deren Gefährdungs-
potenzial werden im weiteren Verfahren geklärt.  
 
6.4 Lärmschutz 
Die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen sowie die planbedingten Auswirkungen auf 
schutzbedürftige Nutzungen im Umfeld werden im weiteren Verfahren fachgutachterlich unter-
sucht. 
 
6.5 Klima 
Das Plangebiet liegt in einem hitzebelasteten Gewerbegebiet. Maßnahmen zur Minderung der 
Klimawandelfolgen werden im weiteren Verfahren erarbeitet (u.a. Grünmaßnahmen). 
 
6.6 Energie 
Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln zu Nichtwohngebäuden kommen zur Anwendung. 
 
Mit den Leitlinien wird ein Baustein aus dem Klimaschutzmaßnahmenprogramm „KölnKlimaAk-
tiv 2022“ (Ratsbeschluss 2019) umgesetzt. Sie greifen das Bekenntnis zum klimaneutralen Köln 
(Ratsbeschluss 2019 zum Klimanotstand und 2021 zur Klimaneutralität bis 2035) auf. 
 
 
7.  Planverwirklichung 
 
Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Die Vorhabenträgerin schließt 
mit der Stadt Köln verfahrensbegleitend eine Planungsvereinbarung und einen Durchführungs-
vertrag zur Umsetzung der Planung ab. 
 
Der Stadt Köln entstehen durch die Planung keine Kosten.

Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Rahmenplanungsbeirates 07.03.2023

2216 Zeichen

Geschäftsführung  
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld 
/ Müngersdorf / Ehrenfeld 
Frau Sinz 
Telefon: (0221) 221 26391 
E-Mail: Alexandra.Sinz@STADT-
KOELN.DE 
Datum: 09.03.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 
07.03.2023  
öffentlich 
5.2 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan)   
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld 
4286/2022 
Beschluss: 
Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld folgenden ergänz-
ten Beschluss zu fassen: 
 
„Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Grundstücke Widdersdorfer 
Straße 158 und 188a nördlich der Widdersdorfer Straße, östlich des Gaswerks, südlich 
des Kontrastwerks (Oskar-Jäger-Straße 173), westlich des Grundstückes Oskar-Jäger-
Straße 155, unter Aussparung der Grundstücke Widdersdorfer Straße 184 und 188 —
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem 
Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen. 
 
Ergänzung:  
1. Für die im Ideenteil zum Wettbewerbsfahren Max Becker-Areal gezeigten, öffentli-
chen Durchwegungen ist ein Nutzungsrecht für die Allgemeinheit herzustellen. 
 
2. Die Vorhabenträgerin und etwaige Rechtsnachfolger werden verpflichtet, An-
schlüsse zu dem vorgesehenen Wegenetz / zu den Nachbargrundstücken auch 
nach Abschluss der eigenen Baumaßnahmen herzustellen, sobald sich auf den 
angrenzenden Nachbargrundstücken eine Nachnutzung ergibt. 
 
Hinweis:

Um eine Umsetzung der im Wettbewerbsverfahren zum Max Becker-Areal geplanten 
Ost-West-Achsen im südöstlichen Ideenteilabschnitt, in dem auch oben genannte Vorha-
ben liegen, sicherzustellen, sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Als geeig-
nete Maßnahme wird z.B. eine Sicherung der genannten Achsen über einen einfachen 
Bebauungsplan empfohlen. Dabei ist insbesondere auf etwaige Unterschiede in den Ge-
ländehöhen zu achten, sodass die Trassen für Radfahrende gut nutzbar bleiben.“ 
 
Abstimmungsergebnis: - einstimmig beschlossen

Anlage 3_Planungskonzept

937 Zeichen

Lageplan
M 1:2000  (DIN A3)
14.12.2022
The Wid/ The Two, Köln Ehrenfeld
N
The Two
The Wid
NICHT
V
V
IV
II
V
Il
I
V
V
III
VI
VI
IV
IV
V
IV
IV
I
VI
VI
VII
VII
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III
Anlage 3
Anlage 3

Lageplan
M 1:1000  (DIN A3)
14.12.2022
The Wid/ The Two, Köln Ehrenfeld
N
PANDION
Widdersdorfer Straße
The Two
The Wid
NICHT
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III
Grundstück ca.: 15.040 m2
BGF ca.: 45.120 m2
GFZ ca.: 3,00
GRZ ca.: 0,8
Grundstück ca.: 15.800 m2
BGF ca.: 47.400 m2
GFZ ca.: 3,00
GRZ ca.: 0,8
Anlage 3

Schnitt
M 1:2000  (DIN A3)
14.12.2022
The Wid/ The Two, Köln Ehrenfeld
SC C-C
48.49m48.51m47.83m47.89m
Denkmal
Bestand
GRUNDSTÜCK
GRUNDSTÜCK
GRUNDSTÜCK
GRUNDSTÜCK
Oskar-Jäger-Str.
Straße
Anlage 3

Anlage 7 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll 10.7 StEA 31.08.2023

1825 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
   
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 04.09.2023 
Vorab-Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 
öffentlich 
10.7 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld 
4286/2022 
 
 
Beschluss:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksver-
tretung Ehrenfeld gemäß Anlage 6 an (Ergänzungen fett):  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Grundstücke Widdersdorfer 
Straße 158 und 188a nördlich der Widdersdorfer Straße, östlich des Gaswerks, südlich 
des Kontrastwerks (Oskar-Jäger-Straße 173), westlich des Grundstückes Oskar-Jäger-
Straße 155, unter Aussparung der Grundstücke Widdersdorfer Straße 184 und 188 —
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem 
Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen. 
 
Beschließt zur Sicherstellung der architektonischen Qualität eine Mehrfachbe-
auftragung durch den Vorhabenträger in Auftrag geben zu lassen. 
 
Für die im Ideenteil zum Wettbewerbsfahren Max Becker-Areal gezeigten, öffentli-
chen Durchwegungen ist ein Nutzungsrecht für die Allgemeinheit herzustellen. 
 
Die Vorhabenträgerin und etwaige Rechtsnachfolger werden verpflichtet, An-
schlüsse zu dem vorgesehenen Wegenetz / zu den Nachbargrundstücken auch 
nach Abschluss der eigenen Baumaßnahmen herzustellen, sobald sich auf den an-
grenzenden Nachbargrundstücken eine Nachnutzung ergibt.

Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2730 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
4286/2022
Stand: 28.05.2024 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:  
Beschluss vom 31.08.2023:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld gemäß Anlage 6 an (Ergänzungen fett):  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Grundstücke Widdersdorfer Straße 158 und 
188a nördlich der Widdersdorfer Straße, östlich des Gaswerks, südlich des Kontrastwerks 
(Oskar-Jäger-Straße 173), westlich des Grundstückes Oskar-Jäger-Straße 155, unter Ausspa-
rung der Grundstücke Widdersdorfer Straße 184 und 188 —Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 
158 und 188a in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen. 
 
Beschließt zur Sicherstellung der architektonischen Qualität eine Mehrfachbeauftra-
gung durch den Vorhabenträger in Auftrag geben zu lassen. 
Für die im Ideenteil zum Wettbewerbsfahren Max Becker-Areal gezeigten, öffentlichen 
Durchwegungen ist ein Nutzungsrecht für die Allgemeinheit herzustellen. 
Die Vorhabenträgerin und etwaige Rechtsnachfolger werden verpflichtet, Anschlüsse zu 
dem vorgesehenen Wegenetz / zu den Nachbargrundstücken auch nach Abschluss der ei-
genen Baumaßnahmen herzustellen, sobald sich auf den angrenzenden Nachbargrundstü-
cken eine Nachnutzung ergibt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Sachstand: 
Der Einleitungsbeschluss wurde im Amtsblatt am 18.10 2023 veröffentlicht.

2 
 
Die Vorhabenträgerin hat für das Plangebiet von September 2023 bis Januar 2024 in Abstim-
mung mit der Stadt Köln ein Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) mit fünf Büros 
mit dem Augenmerk auf Hochbau und Freiraum durchgeführt. Von der Jury wurde der Beitrag 
des Büros Phase 5 aus Düsseldorf ausgewählt. 
Nächste Schritte: 
Der Entwurf von Phase 5 bildet nun die Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren. 
Der Entwurf berücksichtigt auch die im Ideenteil Max Becker aufgezeigten Wegeverbindungen 
für die Öffentlichkeit und die Anschlüsse an die Nachbargrundstücke. Im weiteren Bebauungs-
planverfahren werden die Durchwegungen öffentlich zugänglich gesichert mit der Festsetzung 
eines Geh- und Fahrradfahrrechtes für die Allgemeinheit. Weitergehend erfolgt dann eine Si-
cherung über Grunddienstbarkeiten und Baulasten.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Nicht erforderlich.

Anlage 6- erneute Vorlage

1740 Zeichen

Zu Vorlage 4286/2022 
 
Begründung zur erneuten Vorlage im Stadtentwicklungsausschuss am 
31.08.2023 
 
Da der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 16.03.2023 den Beschluss 
der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.03.2023 nicht berücksichtigen konnte, wird 
die Angelegenheit erneut vorgelegt. 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hatte am 20.03.2023 dem 
Stadtentwicklungsausschuss empfohlen, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 
„Der Stadtentwicklungsausschuss 
beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein 
Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der 
Grundstücke Widdersdorfer Straße 158 und 188a nördlich der Widdersdorfer Straße, 
östlich des Gaswerks, südlich des Kontrastwerks (Oskar-Jäger-Straße 173), westlich 
des Grundstückes Oskar-Jäger-Straße 155, unter Aussparung der Grundstücke 
Widdersdorfer Straße 184 und 188 —Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 
188a in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen. 
Beschließt zur Sicherstellung der architektonischen Qualität eine 
Mehrfachbeauftragung durch den Vorhabenträger in Auftrag geben zu lassen.  
Für die im Ideenteil zum Wettbewerbsfahren Max Becker-Areal gezeigten, 
öffentlichen Durchwegungen ist ein Nutzu ngsrecht für die Allgemeinheit 
herzustellen.  
Die Vorhabenträgerin und etwaige Rechtsnachfolger werden verpflichtet, 
Anschlüsse zu dem vorgesehenen Wegenetz / zu den Nachbargrundstücken 
auch nach Abschluss der eigenen Baumaßnahmen herzustellen, sobald sich 
auf den angrenzenden Nachbargrundstücken eine Nachnutzung ergibt.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Aus Sicht der Verwaltung kann der Empfehlung der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
gefolgt werden. 
 
Anlage 6

Beratungsverlauf (4)

07.03.2023 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
16.03.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4286/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.01.2023
Erstellt
16.12.2022 10:45