4286/2022
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1_Geltungsbereich
440 Zeichen
Widdersdorfer Straße Oskar-Jäger-Straße Weinsbergstraße Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Widdersdorfer Straße 158 und 188ain Köln - Ehrenfeld 010050200300 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
6193 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 4286/2022 Freigabedatum 04.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha- benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Grundstücke Widdersdorfer Straße 158 und 188a nördlich der Widdersdorfer Straße, östlich des Gaswerks, südlich des Kontrastwerks (Oskar-Jäger-Straße 173), westlich des Grundstückes Oskar-Jäger-Straße 155, unter Ausspa- rung der Grundstücke Widdersdorfer Straße 184 und 188 —Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2023 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 07.03.2023 Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes (Neubau) können nach dem derzeitigen Kenntnis- stand negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlendioxid (CO2) nicht ausgeschlossen werden. Die Klimaleitlinien der Stadt Köln werden angewendet. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission entsprechend der Klimaleitlinien geprüft. Hierzu gehört auch die Ein- haltung des Standards KfW-Effizienzhaus 40 EE oder besser. Nach den gesetzlichen Vorga- ben findet zudem eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden Umweltgutachten erstellt. Begründung: Mit Schreiben vom 14.12.2022 hat die 23. und 24. Objektgesellschaft Erkrather Straße UG, Erkrather Straße 230, 40233 Düsseldorf, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt mit dem Ziel, auf den Grundstücken Widdersdorfer Straße 158 und 188a eine gewerbliche Entwicklung zu realisieren. Das Plangebiet an der Widdersdorfer Straße 158 und 188a liegt im Stadtteil Ehrenfeld und umfasst circa 3,1 ha. Es handelt sich um zwei Teilbereiche, auf denen sich bisher hauptsäch- lich gewerbliche Nutzungen (Bürogebäude, Hallen) befinden. Die westliche Teilfläche (Widdersdorfer Straße 188a) umfasst die Flurstücke 301, 302, 324, 489, 490, 492, 618, 667, 1754/62, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf mit einer Fläche von ca. 1,6 ha. Die östliche Teilfläche (Widdersdorfer Straße 158) umfasst die Flurstücke 437 und 1762/62, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf mit einer Fläche von ca. 1,5 ha. Das Plangebiet wird begrenzt westlich durch das Alte Gaswerk, nördlich durch das Kontrast- werk (Oskar-Jäger-Straße 173), östlich durch gewerbliche Nutzung (Oskar-Jäger-Straße 155) und südlich durch die Widdersdorfer Straße. Die zwischen beiden Teilbereichen liegenden Fremdgrundstücke Widdersdorfer Straße 184 und 188 gehören nicht zum Geltungsbereich. Hier sind derzeit keine Umnutzungsabsichten bekannt und sie sind auch nicht in der Verfügungsgewalt der Vorhabenträgerin. Die Vorhabenträgerin plant einen modernen Büro- und Gewerbe-Campus mit flexibel nutzba- ren Flächen für Kunst, Kultur, Bildung und Soziales, Gastronomie und Läden sowie Freizeit und Sport. Das Plangebiet war Teil des Ideenteils zum Wettbewerb Max Becker-Areal. Der Ideenteil um- fasste das Areal von der Vitalisstraße bis zur Oskar-Jäger-Straße südlich der DB-Trasse und nördlich der Widdersdorfer Straße. Für den Ideenteil 3 waren folgende Rahmenparameter zu berücksichtigen: Entwicklung eines Gewerbegebietes (GE), ggf. ergänzt durch Bildung, mit einer Geschossflächenzahl von 3,0, Zu- und Durchwegungen für Zu-Fuß-Gehende und Rad- verkehr in alle Richtungen sowie öffentliche Plätze und Grünflächen. Durch die Einbindung in den Ideenteil sollte eine „Briefmarkensituation“ von einzelnen, nicht 3 im Gesamtkontext funktionierenden Projekten verhindern werden, und Aspekte wie Durchwe- gung und Vernetzung projektübergreifend mitgedacht werden. Der Siegerentwurf von Cityförs- ter gibt gute Leitplanken vor, anhand dessen ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Plangebiet eingeleitet werden kann. Mit dem Einleitungsbeschluss soll ein grundsätzliches Bekenntnis zum Projekt abgegeben werden, um der Vorhabenträgerin Planungssicherheit für das weitere Verfahren zu geben. Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses für den Ideenteil gibt es erste Überarbeitungsan- sätze der Vorhabenträgerin, die in Anlage 3 zu finden sind. Im Weiteren wird das Planungs- konzept in Abstimmung mit der Verwaltung auf Grundlage der Leitplanken aus dem Ergebnis des Ideenteils Max Becker überabeitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) soll dann auf Grundlage des überarbeiteten Planungskonzeptes erfolgen. Der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird dem Rahmenplanungsbeirat Braunfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld, der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtentwicklungsausschuss erneut zum Beschluss vorgelegt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Num- mer 7 BauGB im weiteren Verfahren im Rahmen einer Umweltprüfung ermittelt und sachge- recht gegeneinander abgewogen. Nach bisherigem Planungsstand sind folgende Umweltbelange im weiteren Planverfahren insbesondere zu betrachten: - Boden/Altlasten - Immissionsschutz (Lärm) - Verkehr - Klima/Energie - Entwässerungs-/Versickerungskonzept und Überflutungsvorsorge - Artenschutz Das weitere Gutachtenerfordernis wird im Verfahren geprüft. Für das Vorhaben kommen die am 17. März 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlos senen „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ zur Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat bereits zugestimmt.
Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 10.4 Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023.pdf.docx.pdf
2695 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 221 32834 E-Mail: louise.hill -schmidt@stadt-koeln.de Datum: 23.03.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 18. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.03.2023 öffentlich 10.4 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld 4286/2022 10.4.1 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU -Frak- tion, der Fraktion VOLT zu DS 4286/2022 - Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan). Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld AN/0518/2023 Die Verwaltung sagt eine Prüfung des Beschlusses des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 07.03.2023 zu. Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion VOLT umfänglich an (Ergänzung fett): I Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan- verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Grundstü- cke Widdersdorfer Straße 158 und 188a nördlich der Widdersdorfer Straße, östlich des Gaswerks, südlich des Kontrastwerks (Oskar-Jäger-Straße 173), westlich des Grundstückes Oskar-Jäger-Straße 155, unter Aussparung der Grundstücke Widdersdorfer Straße 184 und 188 — Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewer- begebiet festzusetzen. 2. beschließt zur Sicherstellung der architektonischen Qualität eine Mehr- fachbeauftragung durch den Vorhabenträger in Auftrag geben zu lassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan- verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Grundstü- cke Widdersdorfer Straße 158 und 188a nördlich der Widdersdorfer Straße, östlich des Gaswerks, südlich des Kontrastwerks (Oskar-Jäger-Straße 173), westlich des Grundstückes Oskar-Jäger-Straße 155, unter Aussparung der Grundstücke Widdersdorfer Straße 184 und 188 — Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewer- begebiet festzusetzen. 2. beschließt zur Sicherstellung der architektonischen Qualität eine Mehr- fachbeauftragung durch den Vorhabenträger in Auftrag geben zu lassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2_Erlaeuterungstext
12671 Zeichen
1 A N L A G E 2 Erläuterungstext zum städtebaulichen Planungskonzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Arbeitstitel: „Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld“ 1. Anlass und Ziel der Planung Das Plangebiet an der Widdersdorfer Straße 158 und 188a liegt im Stadtteil Ehrenfeld und um- fasst circa 3,1 ha. Es handelt sich um zwei Teilbereiche, auf denen sich bisher hauptsächlich gewerbliche Nutzungen (Bürogebäude, Hallen) befinden. Das Projektentwicklungsunternehmen Alfons & Alfreda AG beabsichtigt durch Ihre beiden Pro- jektgesellschaften 23. und 24. Objektgesellschaft Erkrather Straße UG (haftungsbeschränkt), die hier als Eigentümerinnen und damit Vorhabenträgerinnen auftreten, die Flächen neu zu ge- stalten. Das Vorhaben soll in das städtebauliche Umfeld integriert sowie mit den parallel ver- folgten Planverfahren und –Prozessen abgestimmt werden (siehe Kapitel 2). Ziel der Planung ist es, den vorhandenen Gewerbestandort unter Berücksichtigung des prägen- den Gebäudebestands im und angrenzend an das Plangebiet zukunftsfähig weiterzuentwickeln und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Es soll ein moderner Büro- und Gewerbe-Campus mit fle- xibel nutzbaren Flächen für Kunst, Kultur, Bildung und Soziales, Gastronomie und Läden sowie Freizeit und Sport entstehen. Zur Förderung der Vernetzung und von Synergien zwischen un- terschiedlichen Nutzern sind Co-Working-Spaces geplant. Die geplante Architektur sucht gestalterisch Bezüge zur historischen Bebauung und strebt gleichermaßen eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung an. Während im Sockel eine Klinkerfassade in Anlehnung an das im Umfeld liegende, historische Gaswerk vorgesehen ist, sind in den Ober- geschossen begrünte Fassaden und eine Holz-Hybrid Bauweise oder vergleichbar ökologischer Baustoff geplant. Auch Dachbegrünungen sollen vorgesehen werden. Wegeverbindungen in den angrenzenden Stadtraum werden aufgegriffen und im Plangebiet weitergeführt. Zusätzlich sind im öffentlichen Raum belebende Platzsituationen als Kommuni- kations- und Treffpunkte geplant. Öffentlich zugängliche Räume sollen begrünt werden. Mit Blick auf den bereits gut an den öffentlichen Nahverkehr angebundenen Standort soll die Erschließung zusätzlich für zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende attraktiv gestaltet werden. Um das Konzept planungsrechtlich vorzubereiten, ist die Neuaufstellung eines vorhabenbezo- genen Bebauungsplans erforderlich. Der Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden. 2 2. Verfahren Der Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als vorhabenbezogener Bebau- ungsplan aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag, in dem sich die Vorhaben- trägerin zur Durchführung der Planung verpflichtet. Wettbewerb Max Becker-Areal In der unmittelbaren Nachbarschaft des Plangebietes liegt das Max Becker-Areal. Für dieses wurde zwischen März und Oktober 2022 ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt. Der Umgriff des Wettbewerbs gliederte sich in einen Realisierungsteil und einen Ideenteil. Die Entwürfe hatten neben dem zu betrachtenden Max Becker-Areal die angrenzen- den Flächen als konzeptionelle Ideenteile zu berücksichtigen. Der Ideenteil umfasste das Areal von der Vitalisstraße bis zur Oskar-Jäger-Straße südlich der DB-Trasse und nördlich der Wid- dersdorfer Straße. Das Plangebiet wurde im Ideenteil 3 berücksichtigt. Für diesen Ideenteil wa- ren folgende Rahmenparameter zu berücksichtigen: Entwicklung eines Gewerbegebietes (GE), ggf. ergänzt durch Bildung, mit einer Geschossflächenzahl von 3,0, Zu- und Durchwegungen für Zu-Fuß-Gehende und Radverkehr in alle Richtungen sowie öffentliche Plätze und Grünflächen. Das Preisgericht hat am 18.10.2022 über den Siegerentwurf und die weiteren Ränge und Aner- kennungen entschieden. Der erste Platz ging an den Entwurf des Büros cityförster aus Hanno- ver mit dem Landschaftsarchitekturbüro urbanegestalt aus Köln. Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses für den Ideenteil gibt es erste Überarbeitungsan- sätze der Vorhabenträgerin, die in Anlage 3 zu finden sind. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebietes Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans mit einer Fläche von ca. 3,1 ha liegt im Stadtteil Ehrenfeld und besteht aus zwei Teilflächen: Die westliche Teilfläche (Widdersdorfer Straße 188a) umfasst die Flurstücke 301, 302, 324, 489, 490, 492, 618, 667, 1754/62, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf mit einer Fläche von rd. 1,6 ha. Die östliche Teilfläche (Widdersdorfer Straße 158) umfasst die Flurstücke 437 und 1762/62, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf mit einer Fläche von 1,5 ha. Im Süden wird das Plangebiet durch die Widdersdorfer Straße begrenzt. Zwischen beiden Plan- gebietsteilen liegen Fremdgrundstücke, welche aktuell mit Gewerbebetrieben belegt sind. Auch die nördlich, östlich und westlich angrenzenden Flurstücke sind gewerblich genutzt. 3.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung Das Plangebiet ist heute fast vollständig bebaut beziehungsweise versiegelt. Im westlichen Teil des Plangebietes befindet sich eine ein- bis dreigeschossige Bebauung. Pa- rallel zur Widdersdorfer Straße befindet sich ein dreigeschossiges Bürogebäude, im rückwärti- gen Teil schließen eingeschossige (Lager-) Hallen an. Die Hofflächen des Grundstücks werden überwiegend als Stellflächen genutzt. Im hinteren Grundstücksbereich steht das Baudenkmal Widdersdorfer Straße 188a (ehemalige Versuchsanstalt und Laboratorium), welches erhalten 3 bleibt. Im östlichen Teil des Plangebietes befindet sich ebenfalls ein dreigeschossiges Geschäfts- und Bürogebäude an der Widdersdorfer Straße 158. Nördlich davon, im rückwärtigen Bereich liegen zunächst Stellplatzflächen und weiter nördlich ein- bis zweigeschossige (Lager-) Hallen. Das unmittelbare Umfeld des Plangebietes ist durch die Widdersdorfer Straße sowie die daran angrenzenden Gewerbebetriebe geprägt. Hierbei handelt es sich sowohl um größere Betriebe, wie zum Beispiel die namensgebende Wertstofffirma auf dem Max Becker-Areal, aber auch kleinere Gewerbebetriebe. 3.3 Äußere Erschließung Das Plangebiet ist über die Widdersdorfer Straße unmittelbar an das überörtliche Straßenver- kehrsnetz (Melatengürtel, Aachener Straße) und an das Radwegenetz angebunden. Die Bushaltestelle „Oskar-Jäger-Straße“ (Linie 141 und 143) liegt in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet. In ca. 600 m Entfernung liegt die nächste Stadtbahnhaltestelle „Weinsbergstraße/ Gürtel“ die von der Stadtbahnlinie 13 sowie den Buslinien 141, 142 und 143 angefahren wird. In ca. 1,4 km Entfernung ist die nächste S-Bahn-Haltestelle „Müngersdorf/ Technologiepark“ zu erreichen. 3.4 Ver- und Entsorgung Die medienseitige Ver- und Entsorgung des Plangebietes kann über die vorhandenen Netze sichergestellt werden. Im Plangebiet selbst sind die jeweiligen Hausanschlüsse durch die Vor- habenträgerinnen bzw. in vertraglicher Vereinbarung mit den jeweils zuständigen Versorgungs- trägern im Einzelfall durch diese auszubauen oder neu herzustellen. 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Gemäß Regionalplan des Regierungsbezirks Köln liegt das Plangebiet in einem Allgemeinen Siedlungsbereich. 4.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan liegt das Plangebiet innerhalb der Gebietsdarstellung „Gewerbege- biet“. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belastenden Gewerbebetrieben. Daneben sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Vergnügungsstätten zulässig. Die geplante Nutzung kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. 4.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln enthält für den Bereich des Plangebietes keine Festsetzun- gen. 4.4 Bebauungsplan Das Plangebiet ist bisher nicht durch einen Bebauungsplan überplant. Südlich der Widdersdorfer Straße liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans 63459/02 „Widdersdorfer Straße, Oskar-Jäger-Straße, Stolberger Straße, Gürtelbahn“ (rechtsverbindlich 4 seit April 1984), für den am 18.08.2021 der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung bekannt gemacht wurde. 4.5 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld Das große zusammenhängende Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld unterliegt seit mehreren Jahren einem Strukturwandel. Um diesen Prozess stadtverträglich zu bewältigen, wurde für das gesamte Gebiet ein Entwicklungskonzept erarbeitet, die sogenannte "Rahmen- planung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld", welche vom Rat am 20. Juli 2004 beschlossen wurde. In der Rahmenplanung ist für das Plangebiet direkt an der Widdersdo rfer Straße Dienstleis- tung/Gewerbe und in den hinteren Grundstücksbereichen Gewerbe dargestellt. 4.6 Zielbild Weststadt 2021 Der Zielbildprozess bildet die Grundlage für die Fortschreibung der Rahmenplanung Braunsfeld, Ehrenfeld und Müngersdorf sowie für den städtebaulichen Wettbewerb zum Max Becker-Areal. Er wurde unter intensiver Beteiligung von Vertreter*innen der Verwaltung, der Politik und der Stadtgesellschaft durchgeführt. Aufbauend auf den Erkenntnissen der Bestandsanalyse wurden allgemeine Ziele für die zukünftige Entwicklung der Weststadt formuliert: Ziel 1: Entwicklung einer zukunftsfähigen, vielseitigen und lebenswerten Weststadt für alle! Ziel 2: Erhöhung des Grünvolumens und Anpassung der Weststadt an die Folgen des Klima- wandels! Ziel 3: Schaffung der Voraussetzungen für eine klimaschonende Mobilitätswende in der West- stadt! Diese Ziele wurden auf drei Betrachtungsebenen konkretisiert, kartographisch im Raum verortet und am Ende in einem integrierten Zielbild für die Weststadt zusammengefügt. In den Zielbildkarten ist für das Plangebiet die Sicherung und Entwicklung von Gewerbestand- orten für Kleingewerbe, Dienstleistungen, Forschung und Handel mit teilweise Transformation von Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere vorgesehen. 5. Planungs- und Nutzungs konzept Der aktuell im Plangebiet vorzufindende Gebäudebestand – mit Ausnahme des Denkmals und der zwei dreigeschossigen Bürogebäude an der Widdersdorfer Straße - soll zurückgebaut wer- den, um die Fläche einer zeitgemäßen Nutzung zuführen zu können. Das vorliegende städte- bauliche Konzept sieht öffentlich zugängliche Aufenthaltsräume sowie Durchwegungen vor, die sowohl an die Nachbarbebauung als auch an vorhandene Stadträume anbinden. Geplant ist eine offene Blockbebauung mit bis zu VII Geschossen. Eine begrünte, zentrale Achse parallel zur Widdersdorfer Straße bildet eine attraktive Verbindung zum geplanten Quar- tier auf dem ehemaligen Max Becker-Areal. Das Nutzungskonzept sieht eine gewerbliche Nutzung vor, bei dem die Obergeschosse durch Büros genutzt werden. In den Erdgeschossen sind besondere Nutzungen, beispielsweise klein- teilige Ladenlokale sowie auch Gastronomiebetriebe, vorgesehen. 5 6. Auswirkungen der Planung/ Umweltbelange 6.1 Verkehr Im weiteren Verfahren wird eine verkehrstechnische Untersuchung erstellt, um die planbeding- ten Auswirkungen zu ermitteln und zu beurteilen. Parallel wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet. 6.2 Artenschutz Für das Plangebiet wird eine Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) erstellt. 6.3 Boden Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb eines vorhandenen Altstandorts und teilweise inner- halb einer vorhandenen Altablagerung. Der Umgang mit den Flächen und deren Gefährdungs- potenzial werden im weiteren Verfahren geklärt. 6.4 Lärmschutz Die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen sowie die planbedingten Auswirkungen auf schutzbedürftige Nutzungen im Umfeld werden im weiteren Verfahren fachgutachterlich unter- sucht. 6.5 Klima Das Plangebiet liegt in einem hitzebelasteten Gewerbegebiet. Maßnahmen zur Minderung der Klimawandelfolgen werden im weiteren Verfahren erarbeitet (u.a. Grünmaßnahmen). 6.6 Energie Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln zu Nichtwohngebäuden kommen zur Anwendung. Mit den Leitlinien wird ein Baustein aus dem Klimaschutzmaßnahmenprogramm „KölnKlimaAk- tiv 2022“ (Ratsbeschluss 2019) umgesetzt. Sie greifen das Bekenntnis zum klimaneutralen Köln (Ratsbeschluss 2019 zum Klimanotstand und 2021 zur Klimaneutralität bis 2035) auf. 7. Planverwirklichung Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Die Vorhabenträgerin schließt mit der Stadt Köln verfahrensbegleitend eine Planungsvereinbarung und einen Durchführungs- vertrag zur Umsetzung der Planung ab. Der Stadt Köln entstehen durch die Planung keine Kosten.
Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Rahmenplanungsbeirates 07.03.2023
2216 Zeichen
Geschäftsführung Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld Frau Sinz Telefon: (0221) 221 26391 E-Mail: Alexandra.Sinz@STADT- KOELN.DE Datum: 09.03.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 07.03.2023 öffentlich 5.2 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld 4286/2022 Beschluss: Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld folgenden ergänz- ten Beschluss zu fassen: „Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Grundstücke Widdersdorfer Straße 158 und 188a nördlich der Widdersdorfer Straße, östlich des Gaswerks, südlich des Kontrastwerks (Oskar-Jäger-Straße 173), westlich des Grundstückes Oskar-Jäger- Straße 155, unter Aussparung der Grundstücke Widdersdorfer Straße 184 und 188 — Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen. Ergänzung: 1. Für die im Ideenteil zum Wettbewerbsfahren Max Becker-Areal gezeigten, öffentli- chen Durchwegungen ist ein Nutzungsrecht für die Allgemeinheit herzustellen. 2. Die Vorhabenträgerin und etwaige Rechtsnachfolger werden verpflichtet, An- schlüsse zu dem vorgesehenen Wegenetz / zu den Nachbargrundstücken auch nach Abschluss der eigenen Baumaßnahmen herzustellen, sobald sich auf den angrenzenden Nachbargrundstücken eine Nachnutzung ergibt. Hinweis: Um eine Umsetzung der im Wettbewerbsverfahren zum Max Becker-Areal geplanten Ost-West-Achsen im südöstlichen Ideenteilabschnitt, in dem auch oben genannte Vorha- ben liegen, sicherzustellen, sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Als geeig- nete Maßnahme wird z.B. eine Sicherung der genannten Achsen über einen einfachen Bebauungsplan empfohlen. Dabei ist insbesondere auf etwaige Unterschiede in den Ge- ländehöhen zu achten, sodass die Trassen für Radfahrende gut nutzbar bleiben.“ Abstimmungsergebnis: - einstimmig beschlossen
Anlage 3_Planungskonzept
937 Zeichen
Lageplan M 1:2000 (DIN A3) 14.12.2022 The Wid/ The Two, Köln Ehrenfeld N The Two The Wid NICHT V V IV II V Il I V V III VI VI IV IV V IV IV I VI VI VII VII Il lV l Vl lV I Ill V VI VI IV V I III V IV IV V IV VI VI VI I V V V IV Ill IV IV I V IV I ll ll ll IV IV IV III Anlage 3 Anlage 3 Lageplan M 1:1000 (DIN A3) 14.12.2022 The Wid/ The Two, Köln Ehrenfeld N PANDION Widdersdorfer Straße The Two The Wid NICHT V V IV II V Il I V V III VI VI IV IV V IV IV I VI VI VII VII Il lV l Vl lV I Ill V VI VI IV V I III V IV IV V IV VI VI VI I V V V IV Ill IV IV I V IV I ll ll ll IV IV IV III Grundstück ca.: 15.040 m2 BGF ca.: 45.120 m2 GFZ ca.: 3,00 GRZ ca.: 0,8 Grundstück ca.: 15.800 m2 BGF ca.: 47.400 m2 GFZ ca.: 3,00 GRZ ca.: 0,8 Anlage 3 Schnitt M 1:2000 (DIN A3) 14.12.2022 The Wid/ The Two, Köln Ehrenfeld SC C-C 48.49m48.51m47.83m47.89m Denkmal Bestand GRUNDSTÜCK GRUNDSTÜCK GRUNDSTÜCK GRUNDSTÜCK Oskar-Jäger-Str. Straße Anlage 3
Anlage 7 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll 10.7 StEA 31.08.2023
1825 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 04.09.2023 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 öffentlich 10.7 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld 4286/2022 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksver- tretung Ehrenfeld gemäß Anlage 6 an (Ergänzungen fett): Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Grundstücke Widdersdorfer Straße 158 und 188a nördlich der Widdersdorfer Straße, östlich des Gaswerks, südlich des Kontrastwerks (Oskar-Jäger-Straße 173), westlich des Grundstückes Oskar-Jäger- Straße 155, unter Aussparung der Grundstücke Widdersdorfer Straße 184 und 188 — Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen. Beschließt zur Sicherstellung der architektonischen Qualität eine Mehrfachbe- auftragung durch den Vorhabenträger in Auftrag geben zu lassen. Für die im Ideenteil zum Wettbewerbsfahren Max Becker-Areal gezeigten, öffentli- chen Durchwegungen ist ein Nutzungsrecht für die Allgemeinheit herzustellen. Die Vorhabenträgerin und etwaige Rechtsnachfolger werden verpflichtet, An- schlüsse zu dem vorgesehenen Wegenetz / zu den Nachbargrundstücken auch nach Abschluss der eigenen Baumaßnahmen herzustellen, sobald sich auf den an- grenzenden Nachbargrundstücken eine Nachnutzung ergibt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2730 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
4286/2022
Stand: 28.05.2024
Sachstandsbericht
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener
Bebauungsplan)
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Beschluss vom 31.08.2023:
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksvertretung
Ehrenfeld gemäß Anlage 6 an (Ergänzungen fett):
Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Grundstücke Widdersdorfer Straße 158 und
188a nördlich der Widdersdorfer Straße, östlich des Gaswerks, südlich des Kontrastwerks
(Oskar-Jäger-Straße 173), westlich des Grundstückes Oskar-Jäger-Straße 155, unter Ausspa-
rung der Grundstücke Widdersdorfer Straße 184 und 188 —Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße
158 und 188a in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen.
Beschließt zur Sicherstellung der architektonischen Qualität eine Mehrfachbeauftra-
gung durch den Vorhabenträger in Auftrag geben zu lassen.
Für die im Ideenteil zum Wettbewerbsfahren Max Becker-Areal gezeigten, öffentlichen
Durchwegungen ist ein Nutzungsrecht für die Allgemeinheit herzustellen.
Die Vorhabenträgerin und etwaige Rechtsnachfolger werden verpflichtet, Anschlüsse zu
dem vorgesehenen Wegenetz / zu den Nachbargrundstücken auch nach Abschluss der ei-
genen Baumaßnahmen herzustellen, sobald sich auf den angrenzenden Nachbargrundstü-
cken eine Nachnutzung ergibt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Sachstand:
Der Einleitungsbeschluss wurde im Amtsblatt am 18.10 2023 veröffentlicht.
2
Die Vorhabenträgerin hat für das Plangebiet von September 2023 bis Januar 2024 in Abstim-
mung mit der Stadt Köln ein Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) mit fünf Büros
mit dem Augenmerk auf Hochbau und Freiraum durchgeführt. Von der Jury wurde der Beitrag
des Büros Phase 5 aus Düsseldorf ausgewählt.
Nächste Schritte:
Der Entwurf von Phase 5 bildet nun die Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren.
Der Entwurf berücksichtigt auch die im Ideenteil Max Becker aufgezeigten Wegeverbindungen
für die Öffentlichkeit und die Anschlüsse an die Nachbargrundstücke. Im weiteren Bebauungs-
planverfahren werden die Durchwegungen öffentlich zugänglich gesichert mit der Festsetzung
eines Geh- und Fahrradfahrrechtes für die Allgemeinheit. Weitergehend erfolgt dann eine Si-
cherung über Grunddienstbarkeiten und Baulasten.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Nicht erforderlich.
Anlage 6- erneute Vorlage
1740 Zeichen
Zu Vorlage 4286/2022 Begründung zur erneuten Vorlage im Stadtentwicklungsausschuss am 31.08.2023 Da der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 16.03.2023 den Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.03.2023 nicht berücksichtigen konnte, wird die Angelegenheit erneut vorgelegt. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hatte am 20.03.2023 dem Stadtentwicklungsausschuss empfohlen, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: „Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Grundstücke Widdersdorfer Straße 158 und 188a nördlich der Widdersdorfer Straße, östlich des Gaswerks, südlich des Kontrastwerks (Oskar-Jäger-Straße 173), westlich des Grundstückes Oskar-Jäger-Straße 155, unter Aussparung der Grundstücke Widdersdorfer Straße 184 und 188 —Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen. Beschließt zur Sicherstellung der architektonischen Qualität eine Mehrfachbeauftragung durch den Vorhabenträger in Auftrag geben zu lassen. Für die im Ideenteil zum Wettbewerbsfahren Max Becker-Areal gezeigten, öffentlichen Durchwegungen ist ein Nutzu ngsrecht für die Allgemeinheit herzustellen. Die Vorhabenträgerin und etwaige Rechtsnachfolger werden verpflichtet, Anschlüsse zu dem vorgesehenen Wegenetz / zu den Nachbargrundstücken auch nach Abschluss der eigenen Baumaßnahmen herzustellen, sobald sich auf den angrenzenden Nachbargrundstücken eine Nachnutzung ergibt.“ Stellungnahme der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung kann der Empfehlung der Bezirksvertretung Ehrenfeld gefolgt werden. Anlage 6
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4286/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.01.2023
- Erstellt
- 16.12.2022 10:45