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0371/2020

Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Dellbrücker Steinweges zwischen den Hausnummern 2 und 18 sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finazstelle 6601-1201-0-6605, Generalsanierung von Straßen

Beschlussvorlage Ausschuss 02.03.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 23.03.2020, TOP 7.6

Anlage 1 - Lageplan Dellbrücker Steinweg

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Anlage 2 - Dringlichkeitsentscheidung BV Mülheim

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Lageplan Dellbrücker Steinweg

448 Zeichen

200m15010050 0 Mittelpunkt: [364262,5649892]   1:5000
Dellbrücker Steinweg
Lage Baumaßnahme rot markiert
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 31.01.2020
Anlage 1

Anlage 2 - Dringlichkeitsentscheidung BV Mülheim

4457 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0371/2020/1 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Dellbrücker Steinweges zwischen den 
Hausnummern 2 und 18 sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: 
Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.05.2020 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Schadens 
durch kostenintensive temporäre Unterhaltungsmaßnahmen ist die Generalinstandsetzung des Dell-
brücker Steinweges dringend erforderlich. Um die umfangreichen Arbeiten noch vor dem Winter 
2020/2021 abschließen zu können, muss im April 2020 unbedingt das Vergabeverfahren gestartet 
werden. 
 
Beschluss: 
 
Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir: 
 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung des Dell-
brücker Steinwegs zwischen den Hausnummern 2 und 18 mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 
490.000 €.  
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
18.03.2020  zugestimmt

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   490.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG muss noch be-
rechnet werden           % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   9.800      € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 ff 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten    KAG muss noch 
berechnet werden     € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Generalinstandsetzung des Dellbrücker Steinwegs zwischen den Hausnummern 2 und 18 ist zur 
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Schadens durch 
kostenintensive temporäre Unterhaltungsmaßnahmen dringend erforderlich.  
 
Im Rahmen einer Begehung wurde der desolate Zustand des Dellbrücker Steinwegs festgestellt. Die 
Fahrbahn weist zahlreiche Schäden, Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Die Platten im Gehweg 
sind uneben und teilweise gebrochen. Eine Profilerkundung ergab, dass eine Asphaltdeckung von 
lediglich 2 cm vorliegt. Auch der Aufbau der ungebundenen Trag- und Frostschutzschicht entspricht 
nicht durchgehend den technischen Regeln.  
 
Zur Behebung der Schäden und zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit müssen die Fahrbahn 
und der Gehweg des Dellbrücker Steinwegs von Grund auf im Vollausbau erneuert werden. Der be-
stehende Oberbau der Fahrbahn und des Gehwegs müssen zurückgebaut werden und inklusive der 
Frostschutzschicht normgerecht neu aufgebaut werden.

3 
 
Die mehrlagige Erneuerung der verschlissenen Fahrbahn löst eine Beitragspflicht der Anliegerinnen 
und Anlieger nach Kommunalabgabengesetz (KAG) aus. Die zu erwartenden Straßenbaubeiträge 
müssen noch berechnet werden. 
 
Die Ausführung der Maßnahme ist ab Oktober 2020 vorgesehen. Die Gesamtkosten für die Gene-
ralinstandsetzung des Dellbrücker Steinwegs zwischen den Hausnummern 2 und 18 belaufen sich 
auf rd. 490.000 €. 
 
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfrist-
planung 2022 – 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-
6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur 
Verfügung. 
 
Des Weiteren sind im Haushaltsplan 2020/2021 ff. im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14 – 
Bilanzielle Abschreibungen ab 2021 entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Hö-
he von 9.800 € berücksichtigt. 
 
Anlage 
 
Anlage - Lageplan

Beschlussvorlage Ausschuss

4088 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0371/2020 
Freigabedatum 
02.03.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Dellbrücker Steinweges zwischen den 
Hausnummern 2 und 18 sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: 
Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung des Dell-
brücker Steinwegs zwischen den Hausnummern 2 und 18 mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 
490.000 €.  
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für 
das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 50.000 € für die Generalsanierung des Dellbrücker 
Steinwegs im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, 
Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2020 
Finanzausschuss 23.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   490.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG muss noch be-
rechnet werden           % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   9.800      € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 ff 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten    KAG muss noch 
berechnet werden     € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Generalinstandsetzung des Dellbrücker Steinwegs zwischen den Hausnummern 2 und 18 ist zur 
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Schadens durch 
kostenintensive temporäre Unterhaltungsmaßnahmen dringend erforderlich.  
 
Im Rahmen einer Begehung wurde der desolate Zustand des Dellbrücker Steinwegs festgestellt. Die 
Fahrbahn weist zahlreiche Schäden, Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Die Platten im Gehweg 
sind uneben und teilweise gebrochen. Eine Profilerkundung ergab, dass eine Asphaltdeckung von 
lediglich 2 cm vorliegt. Auch der Aufbau der ungebundenen Trag- und Frostschutzschicht entspricht 
nicht durchgehend den technischen Regeln.  
 
Zur Behebung der Schäden und zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit müssen die Fahrbahn 
und der Gehweg des Dellbrücker Steinwegs von Grund auf im Vollausbau erneuert werden. Der be-
stehende Oberbau der Fahrbahn und des Gehwegs müssen zurückgebaut werden und inklusive der 
Frostschutzschicht normgerecht neu aufgebaut werden.

3 
Die mehrlagige Erneuerung der verschlissenen Fahrbahn löst eine Beitragspflicht der Anliegerinnen 
und Anlieger nach Kommunalabgabengesetz (KAG) aus. Die zu erwartenden Straßenbaubeiträge 
müssen noch berechnet werden. 
 
Die Ausführung der Maßnahme ist ab Oktober 2020 vorgesehen. Die Gesamtkosten für die Gene-
ralinstandsetzung des Dellbrücker Steinwegs zwischen den Hausnummern 2 und 18 belaufen sich 
auf rd. 490.000 €. 
 
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfrist-
planung 2022 – 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-
6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur 
Verfügung. 
 
Des Weiteren sind im Haushaltsplan 2020/2021 ff. im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14 – 
Bilanzielle Abschreibungen ab 2021 entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Hö-
he von 9.800 € berücksichtigt. 
 
Anlage 
 
Anlage - Lageplan

Beratungsverlauf (2)

16.03.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
23.03.2020 Finanzausschuss
TOP 7.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0371/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.03.2020
Erstellt
31.01.2020 12:08