0371/2020
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Dellbrücker Steinweges zwischen den Hausnummern 2 und 18 sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finazstelle 6601-1201-0-6605, Generalsanierung von Straßen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Lageplan Dellbrücker Steinweg
448 Zeichen
200m15010050 0 Mittelpunkt: [364262,5649892] 1:5000 Dellbrücker Steinweg Lage Baumaßnahme rot markiert Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 31.01.2020 Anlage 1
Anlage 2 - Dringlichkeitsentscheidung BV Mülheim
4457 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 0371/2020/1 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Dellbrücker Steinweges zwischen den Hausnummern 2 und 18 sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.05.2020 Begründung für die Dringlichkeit: Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Schadens durch kostenintensive temporäre Unterhaltungsmaßnahmen ist die Generalinstandsetzung des Dell- brücker Steinweges dringend erforderlich. Um die umfangreichen Arbeiten noch vor dem Winter 2020/2021 abschließen zu können, muss im April 2020 unbedingt das Vergabeverfahren gestartet werden. Beschluss: Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir: 1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung des Dell- brücker Steinwegs zwischen den Hausnummern 2 und 18 mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 490.000 €. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 18.03.2020 zugestimmt 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 490.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG muss noch be- rechnet werden % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 9.800 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 ff a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG muss noch berechnet werden € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Generalinstandsetzung des Dellbrücker Steinwegs zwischen den Hausnummern 2 und 18 ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Schadens durch kostenintensive temporäre Unterhaltungsmaßnahmen dringend erforderlich. Im Rahmen einer Begehung wurde der desolate Zustand des Dellbrücker Steinwegs festgestellt. Die Fahrbahn weist zahlreiche Schäden, Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Die Platten im Gehweg sind uneben und teilweise gebrochen. Eine Profilerkundung ergab, dass eine Asphaltdeckung von lediglich 2 cm vorliegt. Auch der Aufbau der ungebundenen Trag- und Frostschutzschicht entspricht nicht durchgehend den technischen Regeln. Zur Behebung der Schäden und zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit müssen die Fahrbahn und der Gehweg des Dellbrücker Steinwegs von Grund auf im Vollausbau erneuert werden. Der be- stehende Oberbau der Fahrbahn und des Gehwegs müssen zurückgebaut werden und inklusive der Frostschutzschicht normgerecht neu aufgebaut werden. 3 Die mehrlagige Erneuerung der verschlissenen Fahrbahn löst eine Beitragspflicht der Anliegerinnen und Anlieger nach Kommunalabgabengesetz (KAG) aus. Die zu erwartenden Straßenbaubeiträge müssen noch berechnet werden. Die Ausführung der Maßnahme ist ab Oktober 2020 vorgesehen. Die Gesamtkosten für die Gene- ralinstandsetzung des Dellbrücker Steinwegs zwischen den Hausnummern 2 und 18 belaufen sich auf rd. 490.000 €. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfrist- planung 2022 – 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0- 6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. Des Weiteren sind im Haushaltsplan 2020/2021 ff. im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2021 entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Hö- he von 9.800 € berücksichtigt. Anlage Anlage - Lageplan
Beschlussvorlage Ausschuss
4088 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 0371/2020 Freigabedatum 02.03.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Dellbrücker Steinweges zwischen den Hausnummern 2 und 18 sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung des Dell- brücker Steinwegs zwischen den Hausnummern 2 und 18 mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 490.000 €. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 50.000 € für die Generalsanierung des Dellbrücker Steinwegs im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2020 Finanzausschuss 23.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 490.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG muss noch be- rechnet werden % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 9.800 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 ff a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG muss noch berechnet werden € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Generalinstandsetzung des Dellbrücker Steinwegs zwischen den Hausnummern 2 und 18 ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Schadens durch kostenintensive temporäre Unterhaltungsmaßnahmen dringend erforderlich. Im Rahmen einer Begehung wurde der desolate Zustand des Dellbrücker Steinwegs festgestellt. Die Fahrbahn weist zahlreiche Schäden, Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Die Platten im Gehweg sind uneben und teilweise gebrochen. Eine Profilerkundung ergab, dass eine Asphaltdeckung von lediglich 2 cm vorliegt. Auch der Aufbau der ungebundenen Trag- und Frostschutzschicht entspricht nicht durchgehend den technischen Regeln. Zur Behebung der Schäden und zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit müssen die Fahrbahn und der Gehweg des Dellbrücker Steinwegs von Grund auf im Vollausbau erneuert werden. Der be- stehende Oberbau der Fahrbahn und des Gehwegs müssen zurückgebaut werden und inklusive der Frostschutzschicht normgerecht neu aufgebaut werden. 3 Die mehrlagige Erneuerung der verschlissenen Fahrbahn löst eine Beitragspflicht der Anliegerinnen und Anlieger nach Kommunalabgabengesetz (KAG) aus. Die zu erwartenden Straßenbaubeiträge müssen noch berechnet werden. Die Ausführung der Maßnahme ist ab Oktober 2020 vorgesehen. Die Gesamtkosten für die Gene- ralinstandsetzung des Dellbrücker Steinwegs zwischen den Hausnummern 2 und 18 belaufen sich auf rd. 490.000 €. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfrist- planung 2022 – 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0- 6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. Des Weiteren sind im Haushaltsplan 2020/2021 ff. im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2021 entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Hö- he von 9.800 € berücksichtigt. Anlage Anlage - Lageplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0371/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.03.2020
- Erstellt
- 31.01.2020 12:08