Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion der SPD (AN/0739/2022): Kulturmarketing
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3440/2022 vom 21.10.2022
Stand: Am 25.10.2022 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII Vorlagen-Nummer 21.10.2022 3440/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 25.10.2022 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion der SPD (AN/0739/2022): Kulturmarketing Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion „Kulturmarketing“ (AN/0739/2022) Die SPD Fraktion stellte die folgenden Fragen: 1. Wann wird die neue ‚Kultur lebt in Köln‘ Website veröffentlicht? 2. Wird die neue Website ausschließlich Kulturpublikum ansprechen oder dient diese gleichzeitig auch als Informationsseite für Kulturschaffende in Köln? 3. Handelt es sich bei dem angekündigten Kalender um den Veranstaltungskalender der Stadt Köln-Homepage, oder weshalb finden sich für den Zeitraum 29. März bis 31. Dezember 2022 lediglich 5 Einträge? 4. Welche Gründe sieht die Kulturverwaltung für den nach wie vor starken Rückgang der Zu- schauerzahlen, wenn der Aspekt Gesundheitsrisiko nicht mehr vorrangig ist? 5. Welche unterstützenden Maßnahmen zur Rückgewinnung des Publikums sind geplant? Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 - 3 In der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 28.01.2020 wurde die Option einer Website „Kultur lebt in Köln“ vorgestellt. Die Planungen hierzu wurden nach eingehender Prüfung aus folgen- den Gründen von der Verwaltung nicht weiter verfolgt: Ein Kulturportal für Köln ist aus Sicht der Verwaltung für die Nutzenden nur dann sinnvoll, wenn in diesem Portal die Kölner Kulturszene möglichst umfassend dargestellt ist, also auch die Freie Szene mit ihrem Angebot vertreten ist. Neben einer redaktionellen Aufbereitung des Angebots ist es aus Nutzendensicht unbedingt notwendig, dass Tickets für Veranstaltungen über Links direkt von der Sei- te aus gebucht werden können. Die Erfüllung dieser Ansprüche an solch ein Portal gehören laut Rechtsprechung nicht zu den Aufga- ben einer kommunalen Verwaltung und darf somit von städtischer Seite nicht umgesetzt werden. Die Möglichkeit, einen reinen Veranstaltungskalender ohne redaktionelle Beiträge zu publizieren, wurde vor diesem Hintergrund geprüft. Nach Einschätzung externer Berater*innen sowie der städti- schen Onlineredaktion bedarf es der Einrichtung von mindestens drei Redaktionsstellen, um das Köl- ner Kulturangebot möglichst umfassend abzubilden. Zudem würden bei den Kulturanbietern zusätzli- che Aufgaben anfallen, um Daten an die Redaktion zu übermitteln. 2 Der Nutzen eines reinen Kalenders ohne redaktionelle Aufbereitung wird sowohl von der Verwaltung als auch von Kultureinrichtungen in Frage gestellt. Hier kann auf Erfahrungen aus den letzten 20 Jah- ren zurückgegriffen werden (Beispiel: Kulturserver NRW). Die Kulturverwaltung befürwortet ausdrücklich das Potential eines übergreifenden Webportals. Aus diesem Grund wird das Portal „Qultor“ finanziell gefördert. Für den Veranstaltungskalender der Stadt Köln kann jede Institution mit einem Bezug zur Stadt Köln Termine einreichen. Die Möglichkeit ist Veranstaltern bekannt, stößt aber nur auf geringe Resonanz. Antwort der Verwaltung zu Fragen 4 - 5: Derzeit ist bundesweit eine Zurückhaltung bei der Rückkehr von Besucher*innen in Kulturveranstal- tungen zu beobachten. Die Gründe für diese Zurückhaltung sind vielfältig und nicht pauschal zu be- nennen. Die Kulturverwaltung ist sowohl mit der Freien Szene als auch mit den städtischen Kulturein- richtungen im engen Austausch, ob und wie eine übergreifende Marketingaktion im Q1 2023 zu einer Wiederbelebung der Kultureinrichtungen und verstärkten Nutzung des Kulturangebotes beitragen kann. Das KulturNetzKöln erhält die Möglichkeit, im Rahmen der Stadtinformationskampagne für den Verein kostenfreie Megalight-Plakate im Kölner Stadtgebiet zu hängen. Gez. Charles
Beratungsverlauf
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25.10.2022
TOP 10.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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