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0698/2021

Sanierung der Drehbrücke in Deutz, Provisorische Querung während der Bauzeit

Mitteilung Ausschuss 26.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 11.03.2021, TOP 9.24

Anlage 3 - Übersichtslageplan Treppenturm Severinsbrücke

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 - Ergänzende Anlage der Verwaltung

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Anlage 1 - Auszug Verkehrsausschuss 02.03.2021

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Anlage 3 - Übersichtslageplan Treppenturm Severinsbrücke

137 Zeichen

KölnGIS
Mittelpunkt: 357455, 5643960
1:5000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 09.03.2021Seite 1 / 1
Anlage 3

Mitteilung Ausschuss

4249 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/693 
 
Vorlagen-Nummer  26.02.2021 
 0698/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 02.03.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 
 
Sanierung der Drehbrücke in Deutz, Provisorische Querung während der Bauzeit 
Die aufgrund des baulichen Zustandes erforderliche Generalsanierung der Drehbrücke in Deutz be-
gann am 22.02.2021. Die Arbeiten müssen bei aufgedrehter Brücke durchgeführt werden. Die Wege-
beziehung wird somit an dieser Stelle während der Bauzeit für ca. 1 Jahr unterbrochen. Eine Umlei-
tung über die Siegburger Straße/Am Schnellert wurde eingerichtet und ausgeschildert. 
 
Im Rahmen der Beratungen der Baubeschlussvorlage (Vorlage 2408/2018) wurde die Frage einer 
provisorischen Querung während der Bauzeit diskutiert. Aus Kostengründen wurde dies jedoch ver-
worfen. 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat am 09.02.2021 - zurückgehend auf einen gemeinsamen Antrag 
von Grüne, SPD, Die Linke, Klimafreunde, Die Partei - eine Dringlichkeitsentscheidung zur Errichtung 
eines Provisoriums während der sanierungsbedingten Sperrung der Deutzer Drehbrücke beschlossen 
(Vorlage 0430/2021 zur Sitzung der BV Innenstadt am 11.03.2021). 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Nach Vorbereitungsarbeiten muss die Brücke in die geöffnete Stellung gedreht werden. Die ca. 45 
Wochen dauernde Generalsanierung der Drehbrücke kann aus arbeitstechnischen Gründen nur im 
aufgedrehten Zustand erfolgen, da die Brücke für die Montagearbeiten aufwendig mit Pressen auf 
dem Widerlager abgestützt werden muss. 
 
Aufgrund des o.g. genannten Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt sowie diverser Anfragen 
und Beschwerden der Anwohnenden wurde die Frage einer provisorischen Querung noch einmal 
durch die Verwaltung geprüft und insbesondere die Kosten aktualisiert: 
 
 
Eine Querung der Hafenzufahrt muss folgende Bedingungen erfüllen: 
 
- Sicherstellung des Schiffsgüterverkehrs in den Deutzer Hafen. 
 
- Gewährleistung der Schutzhafenfunktion, dies bedeutet die ständige Sicherstellung von 
Schiffsdurchfahrtsmöglichkeiten auch bei Hochwasserereignissen. Daher müsste eine  
provisorische Brücke etwa 8,00 m höher sein als das Gelände der Deutzer Werft. 
 
- Sicherheitsvorkehrungen für den extremen Hochwasserfall (ggf. Rückbau). 
 
 
Technisch machbar ist eine provisorische Stahlträgerbrücke mit beidseitigen Gerüsttreppentürmen an

2 
 
der Hafeneinfahrt. Eine barrierefreie Ausbildung ist aufgrund der benötigten lichten Durchfahrtshöhe 
und der daraus resultierenden ca. 170 m langen Rampenanlagen nur mit extrem hohen baulichen 
und finanziellen Aufwand zu realisieren. Die Brücke wäre daher nur für zu Fuß Gehende durch Trep-
pen nutzbar. Für Radfahrende könnten Schiebehilfen angebracht werden. 
 
Aufgrund der Breite der Durchfahrtsöffnung von etwa 50 Metern muss mit Stahlträgerelementen an 
Stelle von Gerüstbauteilen gearbeitet werden, hierdurch ergeben sich entsprechende noch zu be-
rechnende statische Anforderungen an die provisorische Gründung. Dazu ist auch der Baugrund zu 
untersuchen. Ein grober Kostenorientierungswert für eine Behelfsbrücke beträgt ca. 850.000 Euro 
brutto. 
 
Eine Risikountersuchung zu Hochwasserereignissen über 8,00 m Kölner Pegel (Überflutung der 
Deutzer Werft und der Gründungsebene) wurde noch nicht durchgeführt. Die Vorhaltekosten (Ver-
kehrssicherung, Reinigung evtl. Winterdienst) für maximal ein Jahr sind ebenso in der Kostenschät-
zung enthalten. 
 
Im Rahmen des laufenden Projektes sind keine Mittel für Provisorien vorgesehen. 
 
Inklusive Planung, Ausschreibung und Vergabe wäre nach derzeitigem Sachstand eine Ausführung 
frühestens ab dem 4. Quartal 2021 möglich. 
 
Aus Sicht der Verwaltung sollte auf Grund der hohen Kosten, die der Aufbau eines Provisoriums ver-
ursacht, und der geringen Nutzungsdauer auf weitere Maßnahmen verzichtet werden. 
 
Die Poller Wiesen sind ohne Provisorien neben der ausgeschilderten Umleitung über die Siegburger 
Straße und Am Schnellert (zu Fuß ca. 17 Min. bzw. 1600 m) alternativ über die KVB Haltestelle Raiff-
eisenstraße (zwei Haltestellen ab Haltestelle Drehbrücke; zu Fuß ca. 6 Min. bzw. 750 m) zu errei-
chen. 
 
Gez. Blome

Anlage 2 - Ergänzende Anlage der Verwaltung

3478 Zeichen

Anlage 2 
 
Sanierung der Drehbrücke in Deutz, Provisorische Querung während der Bauzeit 
(0698/2021) 
 
In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.03.2021 wurde zu der Mitteilung der 
Verwaltung um eine ergänzende Stellungnahme bezüglich eines Treppenaufganges zur 
Severinsbrücke bzw. alternativer Querungsmöglichkeiten mit Boot oder Pontonbrücke 
gebeten (siehe Anlage 1). 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
Grundsätzlich ist ein Treppenaufgang von der Mole zur Severinsbrücke herstellbar. Durch 
die vorgegebene Anschlusshöhe an die Severinsbrücke (ca. 12 m Höhenunterschied) ist 
eine barrierefreie Ausbildung mit daraus resultierenden voraussichtlichen Rampenlängen 
von ca. 250 m (200 m Rampenlänge + 33 Podesten á 1,5 m) nur mit hohem baulichen und 
finanziellen Aufwand zu realisieren. Aufgrund der horizontalen und vertikalen Bewegungen 
der Severinsbrücke unter dem Einfluss der Verkehrslasten und der Temperatur ist auch im 
Übergang zwischen Brücke und Treppe  ein barrierefreier Zugang technisch aufwändig. 
Der Treppenturm müsste unabhängig von der Severinsbrücke auf dem Leitdeich standsicher 
gegründet werden. Als Planungsgrundlage ist dafür ein Baugrundgutachten erforderlich.   
Dabei ist auch zu bedenken, dass eine sichere Wegeführung über mehrere hundert Meter 
Länge eingerichtet werden müsste. Eine Risikountersuchung zu Hochwasserereignissen 
über 8,50 Meter Kölner Pegel (Beginn der Überflutung Deutzer Werft und Leitdeich) wurde 
noch nicht durchgeführt. Hier wären ggf. auch Kosten für einen Rückbau bei derartigen 
Ereignissen zu berücksichtigen. 
Das Geländer und das in den Handlauf integrierte Fahrzeugrückhaltesystem auf der 
Südseite der Severinsbrücke müssten für diese Lösung angepasst werden.  
Die Zuwegung zum Treppenturm wäre von Deutz aus nur über den südlichen Gehweg der 
Severinsbrücke möglich.  
Des Weiteren befindet sich der Leitdeich im Landschaftsschutzgebiet Kategorie 1. Eine 
Befreiung bzw. Ausnahme für eine Aufstellung des Treppenturms wäre durch die untere 
Naturschutzbehörde zu prüfen. Ebenfalls wäre eine Zustimmung der Wasser- und 
Schifffahrtsverwaltung einzuholen. 
Ein prognostizierter Kostenorientierungswert für den Aufbau des provisorischen, einfachen 
Treppenturms beläuft sich auf etwa 330.000 Euro brutto inklusive der Kosten für die 
Vorhaltung (46 Wochen) während der Sanierung der Drehbrücke.  
Aufgrund der genannten komplexen Anforderungen wäre eine detaillierte Planung für die 
Herstellung eines Treppenturms erforderlich. Der genaue Zeitbedarf für Mittelbereitstellung, 
Ausschreibung, Vergabe und Baudurchführung muss noch ermittelt werden. 
In der beiliegenden Anlage ist der Standort eines möglichen Treppenabgangs von der 
Severinsbrücke eingetragen. 
Zu den ebenfalls in der Sitzung des Verkehrsausschusses nachgefragten alternativen 
Querungsmöglichkeiten mit Boot oder Pontonbrücke ist folgendes anzumerken: 
Die Zugänglichkeit zur Wasserebene müsste durch provisorische Treppenabgänge und 
bewegliche Schiffsanleger hergestellt werden, da wechselnde Wasserstände zu beachten 
sind. Eine Barrierefreiheit wäre nur mit sehr großem Aufwand herstellbar. 
Für einen täglichen Fährbetrieb müsste ein Betreiber gefunden werden.

Anlage 2 
 
Eine Pontonbrücke müsste jederzeit für den Schiffsverkehr geöffnet werden können. Dies ist 
mit einem sehr hohen organisatorischen und logistischen Aufwand verbunden. 
Die Umleitungsbeschilderungen wurden noch einmal überprüft und angepasst.

Anlage 1 - Auszug Verkehrsausschuss 02.03.2021

1149 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 04.03.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 2. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 02.03.2021  
öffentlich 
7.2.17 Sanierung der Drehbrücke in Deutz, Provisorische Querung während 
der Bauzeit 
0698/2021 
RM Wahlen wirft im Hinblick auf die nächste Sitzung der BV Innenstadt die Frage 
auf, ob als Querungsmöglichkeiten auch ein Boot oder eine Pontonbrücke in Frage 
kämen. Zudem interessiere die Situation auf den Umgehungswegen, d.h. welche 
Möglichkeiten sehe die Verwaltung, um adäquate Bedingungen für den Fuß- und 
Radverkehr herzustellen.  
 
RM Lorenz weist auf eine aktuelle Petition von Anwohnenden hin, die einen Aufgang 
zur Severinsbrücke als Behelfsmöglichkeit fordere. Hier müsse überlegt werden, ob 
ein solcher nicht auch auf Dauer eingerichtet werden könne. Er bitte die Verwaltung, 
die BV Innenstadt hierüber zu informieren.   
 
Auch Vorsitzender Hammer bittet um eine Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung 
der BV Innenstadt am 11.03.2021.

Beratungsverlauf (2)

02.03.2021 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.17 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.03.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.24 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Siegburger Straße
  • Severinsbrücke
  • Am Schnellert
  • Deutzer Werft
  • Eisenstraße

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Details

Aktenzeichen
0698/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.02.2021
Erstellt
24.02.2021 09:45