0698/2021
Sanierung der Drehbrücke in Deutz, Provisorische Querung während der Bauzeit
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Anlage 3 - Übersichtslageplan Treppenturm Severinsbrücke
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KölnGIS Mittelpunkt: 357455, 5643960 1:5000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 09.03.2021Seite 1 / 1 Anlage 3
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/693 Vorlagen-Nummer 26.02.2021 0698/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 02.03.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 Sanierung der Drehbrücke in Deutz, Provisorische Querung während der Bauzeit Die aufgrund des baulichen Zustandes erforderliche Generalsanierung der Drehbrücke in Deutz be- gann am 22.02.2021. Die Arbeiten müssen bei aufgedrehter Brücke durchgeführt werden. Die Wege- beziehung wird somit an dieser Stelle während der Bauzeit für ca. 1 Jahr unterbrochen. Eine Umlei- tung über die Siegburger Straße/Am Schnellert wurde eingerichtet und ausgeschildert. Im Rahmen der Beratungen der Baubeschlussvorlage (Vorlage 2408/2018) wurde die Frage einer provisorischen Querung während der Bauzeit diskutiert. Aus Kostengründen wurde dies jedoch ver- worfen. Die Bezirksvertretung Innenstadt hat am 09.02.2021 - zurückgehend auf einen gemeinsamen Antrag von Grüne, SPD, Die Linke, Klimafreunde, Die Partei - eine Dringlichkeitsentscheidung zur Errichtung eines Provisoriums während der sanierungsbedingten Sperrung der Deutzer Drehbrücke beschlossen (Vorlage 0430/2021 zur Sitzung der BV Innenstadt am 11.03.2021). Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Nach Vorbereitungsarbeiten muss die Brücke in die geöffnete Stellung gedreht werden. Die ca. 45 Wochen dauernde Generalsanierung der Drehbrücke kann aus arbeitstechnischen Gründen nur im aufgedrehten Zustand erfolgen, da die Brücke für die Montagearbeiten aufwendig mit Pressen auf dem Widerlager abgestützt werden muss. Aufgrund des o.g. genannten Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt sowie diverser Anfragen und Beschwerden der Anwohnenden wurde die Frage einer provisorischen Querung noch einmal durch die Verwaltung geprüft und insbesondere die Kosten aktualisiert: Eine Querung der Hafenzufahrt muss folgende Bedingungen erfüllen: - Sicherstellung des Schiffsgüterverkehrs in den Deutzer Hafen. - Gewährleistung der Schutzhafenfunktion, dies bedeutet die ständige Sicherstellung von Schiffsdurchfahrtsmöglichkeiten auch bei Hochwasserereignissen. Daher müsste eine provisorische Brücke etwa 8,00 m höher sein als das Gelände der Deutzer Werft. - Sicherheitsvorkehrungen für den extremen Hochwasserfall (ggf. Rückbau). Technisch machbar ist eine provisorische Stahlträgerbrücke mit beidseitigen Gerüsttreppentürmen an 2 der Hafeneinfahrt. Eine barrierefreie Ausbildung ist aufgrund der benötigten lichten Durchfahrtshöhe und der daraus resultierenden ca. 170 m langen Rampenanlagen nur mit extrem hohen baulichen und finanziellen Aufwand zu realisieren. Die Brücke wäre daher nur für zu Fuß Gehende durch Trep- pen nutzbar. Für Radfahrende könnten Schiebehilfen angebracht werden. Aufgrund der Breite der Durchfahrtsöffnung von etwa 50 Metern muss mit Stahlträgerelementen an Stelle von Gerüstbauteilen gearbeitet werden, hierdurch ergeben sich entsprechende noch zu be- rechnende statische Anforderungen an die provisorische Gründung. Dazu ist auch der Baugrund zu untersuchen. Ein grober Kostenorientierungswert für eine Behelfsbrücke beträgt ca. 850.000 Euro brutto. Eine Risikountersuchung zu Hochwasserereignissen über 8,00 m Kölner Pegel (Überflutung der Deutzer Werft und der Gründungsebene) wurde noch nicht durchgeführt. Die Vorhaltekosten (Ver- kehrssicherung, Reinigung evtl. Winterdienst) für maximal ein Jahr sind ebenso in der Kostenschät- zung enthalten. Im Rahmen des laufenden Projektes sind keine Mittel für Provisorien vorgesehen. Inklusive Planung, Ausschreibung und Vergabe wäre nach derzeitigem Sachstand eine Ausführung frühestens ab dem 4. Quartal 2021 möglich. Aus Sicht der Verwaltung sollte auf Grund der hohen Kosten, die der Aufbau eines Provisoriums ver- ursacht, und der geringen Nutzungsdauer auf weitere Maßnahmen verzichtet werden. Die Poller Wiesen sind ohne Provisorien neben der ausgeschilderten Umleitung über die Siegburger Straße und Am Schnellert (zu Fuß ca. 17 Min. bzw. 1600 m) alternativ über die KVB Haltestelle Raiff- eisenstraße (zwei Haltestellen ab Haltestelle Drehbrücke; zu Fuß ca. 6 Min. bzw. 750 m) zu errei- chen. Gez. Blome
Anlage 2 - Ergänzende Anlage der Verwaltung
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Anlage 2 Sanierung der Drehbrücke in Deutz, Provisorische Querung während der Bauzeit (0698/2021) In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.03.2021 wurde zu der Mitteilung der Verwaltung um eine ergänzende Stellungnahme bezüglich eines Treppenaufganges zur Severinsbrücke bzw. alternativer Querungsmöglichkeiten mit Boot oder Pontonbrücke gebeten (siehe Anlage 1). Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Grundsätzlich ist ein Treppenaufgang von der Mole zur Severinsbrücke herstellbar. Durch die vorgegebene Anschlusshöhe an die Severinsbrücke (ca. 12 m Höhenunterschied) ist eine barrierefreie Ausbildung mit daraus resultierenden voraussichtlichen Rampenlängen von ca. 250 m (200 m Rampenlänge + 33 Podesten á 1,5 m) nur mit hohem baulichen und finanziellen Aufwand zu realisieren. Aufgrund der horizontalen und vertikalen Bewegungen der Severinsbrücke unter dem Einfluss der Verkehrslasten und der Temperatur ist auch im Übergang zwischen Brücke und Treppe ein barrierefreier Zugang technisch aufwändig. Der Treppenturm müsste unabhängig von der Severinsbrücke auf dem Leitdeich standsicher gegründet werden. Als Planungsgrundlage ist dafür ein Baugrundgutachten erforderlich. Dabei ist auch zu bedenken, dass eine sichere Wegeführung über mehrere hundert Meter Länge eingerichtet werden müsste. Eine Risikountersuchung zu Hochwasserereignissen über 8,50 Meter Kölner Pegel (Beginn der Überflutung Deutzer Werft und Leitdeich) wurde noch nicht durchgeführt. Hier wären ggf. auch Kosten für einen Rückbau bei derartigen Ereignissen zu berücksichtigen. Das Geländer und das in den Handlauf integrierte Fahrzeugrückhaltesystem auf der Südseite der Severinsbrücke müssten für diese Lösung angepasst werden. Die Zuwegung zum Treppenturm wäre von Deutz aus nur über den südlichen Gehweg der Severinsbrücke möglich. Des Weiteren befindet sich der Leitdeich im Landschaftsschutzgebiet Kategorie 1. Eine Befreiung bzw. Ausnahme für eine Aufstellung des Treppenturms wäre durch die untere Naturschutzbehörde zu prüfen. Ebenfalls wäre eine Zustimmung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung einzuholen. Ein prognostizierter Kostenorientierungswert für den Aufbau des provisorischen, einfachen Treppenturms beläuft sich auf etwa 330.000 Euro brutto inklusive der Kosten für die Vorhaltung (46 Wochen) während der Sanierung der Drehbrücke. Aufgrund der genannten komplexen Anforderungen wäre eine detaillierte Planung für die Herstellung eines Treppenturms erforderlich. Der genaue Zeitbedarf für Mittelbereitstellung, Ausschreibung, Vergabe und Baudurchführung muss noch ermittelt werden. In der beiliegenden Anlage ist der Standort eines möglichen Treppenabgangs von der Severinsbrücke eingetragen. Zu den ebenfalls in der Sitzung des Verkehrsausschusses nachgefragten alternativen Querungsmöglichkeiten mit Boot oder Pontonbrücke ist folgendes anzumerken: Die Zugänglichkeit zur Wasserebene müsste durch provisorische Treppenabgänge und bewegliche Schiffsanleger hergestellt werden, da wechselnde Wasserstände zu beachten sind. Eine Barrierefreiheit wäre nur mit sehr großem Aufwand herstellbar. Für einen täglichen Fährbetrieb müsste ein Betreiber gefunden werden. Anlage 2 Eine Pontonbrücke müsste jederzeit für den Schiffsverkehr geöffnet werden können. Dies ist mit einem sehr hohen organisatorischen und logistischen Aufwand verbunden. Die Umleitungsbeschilderungen wurden noch einmal überprüft und angepasst.
Anlage 1 - Auszug Verkehrsausschuss 02.03.2021
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Anlage 1 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 04.03.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 2. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.03.2021 öffentlich 7.2.17 Sanierung der Drehbrücke in Deutz, Provisorische Querung während der Bauzeit 0698/2021 RM Wahlen wirft im Hinblick auf die nächste Sitzung der BV Innenstadt die Frage auf, ob als Querungsmöglichkeiten auch ein Boot oder eine Pontonbrücke in Frage kämen. Zudem interessiere die Situation auf den Umgehungswegen, d.h. welche Möglichkeiten sehe die Verwaltung, um adäquate Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr herzustellen. RM Lorenz weist auf eine aktuelle Petition von Anwohnenden hin, die einen Aufgang zur Severinsbrücke als Behelfsmöglichkeit fordere. Hier müsse überlegt werden, ob ein solcher nicht auch auf Dauer eingerichtet werden könne. Er bitte die Verwaltung, die BV Innenstadt hierüber zu informieren. Auch Vorsitzender Hammer bittet um eine Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung der BV Innenstadt am 11.03.2021.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Siegburger Straße
- Severinsbrücke
- Am Schnellert
- Deutzer Werft
- Eisenstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0698/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.02.2021
- Erstellt
- 24.02.2021 09:45