V/0706/2020
Information zur Weiterentwicklung von FINANZfairTEILUNG/ Gender Budgeting im Haushalt 2021
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Anlage 1 zur Vorlage Vorlage 0706 Gender Budgeting
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1 Anlage 1 zur Vorlage V/0706/2020 Information zur Weiterentwicklung von FINANZfairTEILUNG/ Gender Budgeting im Haushalt 2021 Ergebnisse der Ämtergespräche: Mit den Ämtern wurden folgende Resultate erzielt, die im Jahr 2021 umgesetzt werden (die neuen Leistun- gen, Ziele und Kennzahlen sind kursiv gesetzt) Amt Produktgruppe/ Produkt/ Leistung/ Teilleistung Stadtplanungsamt Das Produkt 02.07.01 „Bereitstellung von Raumbezügen und statistischen Da- ten“ wird um folgende Teilleistung ergänzt: 02.07.01.02.03 Gendermonitoring: Gesamtstädtischer Datenbericht zu ausge- wählten genderspezifischen Daten Beschreibung: „Das Produkt umfasst unter anderem folgende Leistungen/ Auf- gaben: • Datenerhebung, Datenvorhaltung, Datenaufbereitung, Datenanalyse, Datenbe- reitstellung, Datenveröffentlichung (Berichtswesen) mit einer Jahresstatistik (Jahreszeitreihen), kleinräumig aufbereitete Themenschwerpunkte in der Statis- tik für Münsters Stadtteile (SMS), Sonderveröffentlichungen (u. a. Veröffentli- chung eines jährlichen Gendermonitorings mit Daten zum Querschnittsthema ‚Gleichstellung‘ aus der Statistik und der Stadtverwaltung) […]“ Hinweis: Die neue Teilleistung Gendermonitoring wird bereits vorhandene Daten wie zum Beispiel zu Bildungsabschlüssen, Arbeitslosenzahlen, Pendlerbewe- gung und Gesundheit enthalten sein, aber auch neue Daten wie der Anteil von Frauen und Männern in Elternzeit und deren Dauer, Teilzeitbeschäftigungen und Führungspositionen in der Stadtverwaltung Münster und der Anteil von weiblichen und männlichen Ratsmitgliedern nach Parteizugehörigkeit enthalten. Die neue Teilleistung findet Eingang in die Produktbeschreibung. Stadtplanungsamt Produkt: 09.01.02 Stadtentwicklung Ziel 1: Zur Gewährleistung einer weiteren nachhaltigen Entwicklung der Stadt Münster auf der Grundlage der stadtstrategischen Ziele und der Ergebnisse des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Münster 2030 werden Fachkonzepte zur räumlichen Stadtentwicklung in dem durch die Zielkennzahlen beschriebe- nen Maße fortgeschrieben (unter Berücksichtigung des Ziels des Gender Mainstreamings). Ziel 2: Zur Abbildung der Meinung von Bürgerinnen und Bürgern zu den Le- bensbedingungen wird jährlich eine repräsentative Umfrage durchgeführt und 2 geschlechterdifferenziert ausgewertet. Ziel 3: Zur Wahrnehmung eines Controllings / Monitorings zum demografischen Wandel er-folgt im 2-3 Jahresrhythmus ein Sachstandsbericht zum Thema „Demografie in Münster“ unter Berücksichtigung der geschlechterdifferenzierten Perspektive. Stadtplanungsamt Produkt: 09.01.03 Vorbereitende städtebauliche Planungen, Flächennut- zungsplanung Ziel 1: Unter Beachtung der stadtstrukturellen Anforderungen und der verfügba- ren Ressourcen erfolgt die zielgerichtete Durchführung der erforderlichen FNP- Änderungsverfahren, von Standortuntersuchungen sowie die Erarbeitung von Rahmenplänen und Handlungskonzepten für Stadtteile und Stadtquartiere unter Berücksichtigung der Belange von Frauen/Männern und Mädchen/Jungen. Je- des begonnene Verfahren wird den zuständigen Gremien zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Stadtplanungsamt Produkt: 09.01.05 Stadterneuerung, Stadtgestaltung Ziel 1: Ziel ist die Umsetzung von stadtstrukturell wichtigen Stadterneuerungs- und Stadtgestaltungsmaßnahmen insbesondere durch eine entsprechende För- derung mit Landes- bzw. Bundesmitteln unter Berücksichtigung der Belange des Gender Mainstreamings. Die Zielerreichung wird exemplarisch mit den Ziel- kennzahlen gemessen. Rechts- und Auslän- deramt Produkt: 02.06.01 Aufenthaltsgewährung: Ziele: Die rechtmäßig und dauerhaft in Münster lebenden ausländischen Staatsangehörigen erhalten die aufenthaltsrechtlichen Angebote zur Integration entsprechend den dargestellten Zielkennzahlen (Erläuterung: Nicht alle recht- mäßig eingereisten ausländischen Staatsange-hörigen benötigen die Integrati- onserstberatung (z.B. Studierende, Akademiker*innen, EU-Staatsangehörige). Zielkennzahlen: Anzahl w/m „Ratsuchende Integrationsberatung“ Hinweis: Für die nächsten Jahre ist geplant, ein Rückmeldesystem für die tat- sächliche Teilnahme an den Kursen zu generieren. Dann kann auch das Ziel entsprechend angepasst und genderdifferenziert erstellt werden. Amt für Schule und Weiterbildung Produkt: 03.02.01 Zielgruppenspezifisches Bildungsmanagement/ Bil- dungsberatung Ziele: Neues 3. Ziel 3: Der Anteil der Mädchen in MitSprache-Kursen soll dem Anteil 3 von Mädchen im schulpflichtigen Alter in der Bevölkerung in Münster, soweit von hier beeinflussbar, entsprechen. Neues 4. Ziel: Der Anteil der Mädchen an den Ratsuchenden der Bildungsbera- tung soll dem Anteil von Mädchen im schulpflichtigen Alter in der Bevölkerung in Münster, soweit von hier beeinflussbar, entsprechen. Zielkennzahlen: • Anteil m/w an MitSprachekursen • Anteil m/w an Aufsuchenden der Bildungsberatung Amt für Schule und Weiterbildung Produkt 03.02.03. Bildungsmanagement/ Bildungsmonitoring/ Übergang Schule-Beruf und anschließende Qualifizierungsangebote Neues 3. Ziel: Chancengleichheit im Zugang zu allen Qualifizierungsangebo ten wird gewährleistet. Zielkennzahlen: Zum 3. Ziel: Anteil der Mädchen bei den Berufsfelderkundungen im Rahmen von KAoA Zum 3 Ziel: Anteil der jungen Frauen in den kommunalen Projekten (Projek tför- derung, Angekommen) Zum 3. Ziel: Anteil der weiblichen Teilnehmerinnen in der Stadtteilwerkstatt Nord Stadtbücherei Produkt: 04.04.01 Stadtbücherei: Medien und Information Neues 5. Ziel: Gleichstellungsorientierung wird als Querschnittsziel in der Stadtbücherei in allen Bereichen berücksichtigt. Zielkennzahlen: • Anteil Benutzerausweise von Jungen • Anteil Benutzerausweise von Mädchen • Anteil aktiver Benutzerausweise von Männern • Anteil aktiver Benutzerausweise von Frauen Die b isherigen Kennzahlen zu Gender Budgeting bleiben weiterhin im Hau s- haltsplan: • Anteil der Ausleihen von Kinderbüchern und -medien durch Mädchen in % • Anteil der Ausleihen von Kinderbüchern und -medien durch Jungen in % Westfälische Schule für Musik Produktgruppe: 04.03 Westf. Schule für Musik und Förderung der Stad t- teilmusikschulen Ziel: Gleichstellungsorientierung wird in der Musikschule in allen Bereichen b e- rücksichtigt. Zielkennzahlen: • Anzahl der Schüler/innen männlich 4 • Anzahl der Schüler/innen weiblich • Anzahl der Schüler/innen ohne Geschlechtsangabe Stadtarchiv Produktgruppe ./. Produkt: 04.06.02 Erforschung, Dokumentation und Vermittlung der Stad t- geschichte 2. Ziel: Die Nutzung des Stadtarchivs soll gefördert und stadthistorische Bi ldung vermittelt wer den. Die Veranstaltungen und Benutzungszahlen sollen sich im Umfang der Zielkennzahlen entwickeln. Bei Publikationen und The menabenden sollen Genderaspekte nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Zielkennzahlen: • Anzahl der Veranstaltungen und Publikationen mit Genderaspekten Sozialamt Produkt: 05.02.03. Leistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge Ziel: (Neues 4. Ziel) Das Angebot der Sprachkursberatung des Sozialdienstes für Geflüchtete erreicht zu 50% Frauen und Mädchen. Zielkennzahlen: • Anteil aufsuchende Frauen und Mädchen in der Sprachkursberatung in % Sozialamt Produkt: 05.03.05 Hilfe bei (drohender) Wohnungslosigkeit Ziel: (Neues 4. Ziel ) Bei der Unterbringung werden die unterschiedlichen B e- dürfnisse von wohnungslosen Frauen und Männern berücksichtigt. Zielkennzahlen: • Platzzahl für alleinstehende Männer • Platzzahl für alleinstehende Frauen Sozialamt Produkt: 05.03.06 Soziale Beratungsangebote, Programme, Projekte Ziel: (Neues 5. Ziel) Das Angebot der städtischen Schuldnerberatung erreicht zu 50 % Frauen und Mädchen. Zielkennzahlen: • Anteil aufsuchende Frauen und Mädchen der städtischen Schuldnerber a- tungsstelle in % Amt für Wohnungs- wesen und Quartier- sentwicklung Produktgruppe: 10.03 Wohnen Zielkennzahlen: • Anzahl der ausgestellten Wohnberechtigungsscheine (WBS) für Alleinerzi e- hende insgesamt • Anteil der ausgestellten Wohnberechtigungsscheine (WBS) für weibliche A l- leinerziehende an Gesamtzahl ausgestellter WBS für Alleinerziehende in % 5 • Anteil der ausgestellten Wohnberechtigungsscheine (WBS) für männliche A l- leinerziehende an Gesamtzahl ausgestellter WBS für Alleinerziehende in % Die bereits vorhandenen Kennzahlen bleiben bestehen: • Anteil der mit Wohnraum versorgten weiblichen Alleinerziehenden in % • Anteil der mit Wohnraum versorgten männlichen Alleinerziehenden in % • Anteil der mit Wohnraum versorgten weiblichen Alleinerziehende-Haushalte (in %) • Anteil der mit Wohnraum versorgten männlichen Alleinerziehende-Haushalte (in %) Amt für Grünflächen, Umwelt und Nach- haltigkeit Produkt: 13.01.01 Grünanlagen Ziele: (Neues 3. Ziel): Durch eine gendergerechte und nachhaltige Spielplatz- planung wird sichergestellt, dass die Versorgung mit öffentlichen Spielplätzen im Sinne aller Nutzerinnen und Nutzer gleichermaßen gestaltet wird. Zielkennzahlen: • Aufwand für öffentliche Spielplätze pro Einwohner/in (in €) Hinweis: Das Budget für Spielplätze soll pro Einwohner/-in gleichbleibend sein, durch die wachsende Einwohner/- innenzahl wird das Budget für Spielplätze daher stadtweit insgesamt erhöht bzw. die Anzahl der Spielplätze wird sich in Zukunft erhöhen. Wenn nun der Standard für Spielplätze künftig gendergerecht gesetzt ist, ist die Kennzahl auch als gleichstellungsr elevante Kennzahl einz u- ordnen. Amt für Kinder, Ju- gendliche und Fami- lien Produkt: 06.04.01 Angebote für Familien Ziel (Neues 3. Ziel): Der Anteil der Väter, die länger als zwei Monate Elterngeld beziehen, soll durch intensive Beratung auf dem bestehenden Niveau beibehal- ten werden. Zielkennzahlen: ▪ Anzahl der Väter, die länger als 2 Monate Elterngeld beziehen Hinweis: Festgelegtes Ziel ist bereits, dass Väter in Elternzeit in Gesellschaft und A rbeitswelt als gleichrangiges Lebenskonzept selbstverständlich werden. Als Indikator hierfür ist der A nteil der Väter, die Elterngeld erhalten, in den Haushaltsplan aufgenommen. G emessen wird die Zielerreichung daran, dass mindestens 50 % der Väter Elterngeld beziehen sollen. Grund sätzlich kann ein Elternteil nach der gesetzlichen Regelung höchstens für 12 Monate Elter ngeld beantragen. Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge haben Eltern, wenn 6 auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht. Es ist also insoweit weniger die durchschnittliche Dauer des Elterngeldbezugs von Vätern, sondern vielmehr die Frage interessant, wie viele Väter lediglich den Mindestzeitraum von 2 Monaten in Anspruch nehmen oder darüber hinaus länger Elterngeld beziehen. Die Erkennt nisse lassen ggf. weitere Rückschlüsse darauf zu, inwieweit das genannte Lebenskonzept bereits als gleichrangig an- gesehen wird. Amt für Kinder, Ju- gendliche und Fami- lien Produktgruppe: 06.05 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen zur Erzi e- hung Ziel (Ergänzung zum 2. Ziel): Die Hilfen zur Erziehung sollen zwischen dem ambulanten und stationären Leistungsanteil ein Verhältnis entwickeln, das dem Vorrangprinzip ambulanter und ortsnaher Hilfen (> 50 %) entspricht. Diese Ziel- setzung soll differenziert sowohl für Hilfen zur Erziehung gelten, die männlichen Personen gewährt werden, als auch bei denen, die weibli chen Perso nen z u- gutekommen. Zielkennzahlen (Ergänzungen): • Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %) - davon Anteil der stationären Hilfen an allen HzE -Leistungen in % (nur weibl i- che Personen als Hilfeempfangende) - davon Anteil der stationären Hilfen an allen HzE -Leistungen in % (nur männl i- che Personen als Hilfeempfangende) • Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %) •Anteil der ambulanten an allen HzE-Leistungen (in %) (nur weibliche Personen als Hilfeempfangende) • Anteil der ambulanten an allen HzE -Leistungen (in %) (nur männliche Pers o- nen als Hilfeempfangende) Hinweis: Es wurde beschlossen, sowohl in der Produktgruppe 06.05 als auch in den Produkten 06.05.01 und 06.05.02 die Ergänzungen, die auf die Geschlec h- terdifferenzierung abzielen, auf die gesamte Gruppe der Empfänger/-innen von Hilfen zur Erziehung auszurichten und nicht auf einzelne Maßnahmen oder Hi l- fearten. Als Anknüpfungspunkt wird das Ziel der Jugendhilfe als gut geeignet angesehen, ambulanten Hilfen grundsätzlich Vorrang vor stati onären Hilfen zu geben. Diese Zielsetzung besteht tatsächlich gleichermaßen bezogen auf die beiden genannten Geschlechter. Die Ergebnisse lassen v oraussichtlich spätere Erkenntnisse darüber zu, an welcher Stelle ggf. nachzusteuern wäre. 7 Amt für Kinder, Ju- gendliche und Fami- lien Produkt: 06.05.01 Bezirkliche Sozialarbeit und Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigener Wohnung Ziel (Ergänzung zum 1. Ziel): Der Anteil der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leistungen soll dauerhaft über 50 % liegen. Diese Zielsetzung soll differen- ziert sowohl für Hilfen zur E rziehung gelten, die männlichen Personen gewährt werden, als auch bei denen, die weiblichen Personen zugutekommen. Zielkennzahlen: • Anteil der ambulanten an allen HzE -Leistungen (in %) nur weibliche Personen als Hilfeempfangende • Anteil der ambulanten an allen HzE-Leistungen (in %) nur männliche Personen als Hilfeempfangende Amt für Kinder, Ju- gendliche und Fami- lien Produkt:06.05.02 Hilfen zur Erziehung und Pflegefamilien/ Adoptionen Zielkennzahlen: • Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %) • davon Anteil der stationären Hilfen an allen HzE -Leistungen (in %) nur weibl i- che Personen als Hilfeempfangende • davon Anteil der stationären Hilfen an allen HzE -Leistungen (in %) nur männli- che Personen als Hilfeempfangende Ausblick Einige Ämter konnten ihre geplanten Ä nderungen aufgrund der Corona-Krise oder anderen veränderten Situationen nicht oder noch nicht umsetzen. Die ursprünglich vereinbarten Ergebnisse mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau, dem Vermessungs- und Katasteramt, dem Stadtmuseum und dem Kulturamt können voraussichtlich im Haushaltsjahr 2022 umgesetzt werden: Vermessungs- und K a- tasteramt 09.02.07.01 Straßenbenennungen Besprochenes Ziel war, mit den Bezirksverwaltungen Gespräche zu führen, dass Straßen und Plätze, die nach Personen benannt werden, solange ausschließlich nach Frauen be nannt werden sollen, bis eine Parität bei den personenbezoge- nen Straßennahmen erreicht ist. Kennzahlen: ▪ Benennung nach weiblichen und männlichen Persönlichkeiten 8 Amt für Mobilität und Tiefbau Die Amtsleitung hat entschieden, dass genderdifferenzierte Ziele und Kennza h- len auf den Haushaltsplan 2022 verschoben werden. Dem Amt für Mobilität und Tiefbau wurde vom z uständigen Dezernat die Abteilung des Planungsamtes z u- gesprochen, jedoch kein weiteres Verwaltungspersonal. Zusammen mit der Corona-Krise führt das dazu, die Einführung gleichstellungsrelevanter Ziele und Kennzahlen zu verschieben. Sprachlich wird jedoch das folgende Produkt in einer geschlechtergerechten Schreibweise angepasst: 12.01.01 Bereitstellung von Verkehrsflächen Die Zufriedenheit der Nutzer/ Anlieger ist ein Ziel des Produkts 12.01.01, die Zufriedenheit wird durch regelmäßige Umfragen nach Baumaßnahmen evaluiert. Die Zielkennzahl lautet hierzu: „Anteil der zufriedenen Nutzer/ Anlieger laut B e- fragung.“ Die Zielkennzahl wird abge ändert in „Anteil der zufriedenen Nut- zer/innen und Anlieger/innen laut Befragung“ Stadtmuseum Das angedachte Ziel war: Das Stadtmuseum präsentiert jährlich mindestens eine Wechselausstellung und bietet zwei Veranstaltungen zu geschlechterspezifi- schen Themen an. Diese Kennzahlen wurden ursprünglich überlegt: • Anzahl der Wechselausstellungen mit geschlechterspezifischen Themen • Anzahl der Führungen und Sonderveranstaltungen mit geschlechterspezifi- schen Themen Kulturamt Aufgrund der Corona -Krise, die auch die Kulturlandschaft in Münster s tark trifft, konnten be reits besprochene Ergebnisse noch nicht für das Jahr 2021 umge- setzt werden. Im Gespräch waren geförderte Projekte mit maßgeblicher Beteiligung von Küns t- lerinnen und expliziten gleichstellungsrelevanten Inhalten. Zudem wurde die Be- setzung von Jurys und Vergabegremien sowie eine gendergerechte Vergabe von Stipendien und Atelierräumen besprochen. Das Amt für Gleichstellung ist mit dem Kulturamt bereits wieder im Gespräch. Die Einarbeitung von Zielsetzungen zu den genannten Them enkomplexen sind für den Haushalt 2022 ff. vorgesehen. Amt für Immobilienm a- nagement Neue Ziele und Kennzahlen konnten sinnvollerweise nicht vereinbart werden, allerdings wurde festgelegt, das Thema Unisex -Toiletten bei städtischen Neu- bauten und Sanierungen bei der Planung regelmäßig in den Fokus zu nehmen.
Berichtsvorlage
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V/0706/2020 V/0706/2020 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Information zur Weiterentwicklung von FINANZfairTEILUNG/ Gender Budgeting im Haushalt 2021 Beratungsfolge 18.08.2020 Ausschuss für Gleichstellung Bericht Auftrag und Ausgangslage Der Stadt Münster wurde durch Ratsbeschluss im Jahr 2007 der Auftrag erteilt, Gender Budgeting einzuführen. Im Zusammenhang mit der Einführung des NKF – des Neuen Kommunalen Finanzmanagements – wurden Fortbildungen entwickelt, die auch geschlechterdifferenzierte Fragestellungen enthielten. Zudem wurden Schulungen und Workshops für Ausschussmitglieder und Verwaltungsbeschäftigte durchgeführt. Aus diesen entstanden Pilotprojekte die a b dem Jahr 2015 mit einzelnen Fachämtern mit unterschiedlichen Arbeitsansätzen erprobt wurden. Darüber hinaus wurden für jedes Dezernat einzelne Bereiche festgelegt, für die im Haushaltsplan genderdifferenzi erte Kennzahlen entwickelt wurden. Dabei half die Gebrauchsanleitung für FINANZfairTEILUNG „Haushalt fair verteilen“, die vom vom Amt für Gleichstellung erstellt und veröffentlicht wurde. In einem nächsten Schritt wurde die Methode FINANZfairTEILUNG mit der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebe ne verknüpft, dadurch konnten für beide Querschnittsaufgaben Synergien geschaffen werden, die sich ergänzen. Zum Bei- spiel ist der dritte Aktionsplan zur Euro päischen Charta mit geschlechterdifferenzierten Indikatoren und Haushaltsdaten ergänzt. Im Jahr 2018 wurde mit dem überregionalen Arbeitskreis Gender Budgeting vom Amt für Gleichstel- lung in Münster ein bundesweites Netzwerk gegründet, an dem zur Zeit 21 Kommunen aus Deutsch- land beteiligt sind und der zweimal jährlich tagt. Amt für Gleichstellung 20.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau von Hayn Telefon: 492-1704 vonHayn@stadt- muenster.de - 2 - V/0706/2020 Diese Maßnahmen und die bisher vorhandenen Daten dienen dazu, Gender Budgeting im Haushalt weiter zu verankern. Allerdings sind sie noch nicht ausreichend, um einen tatsächlich geschlechterge- rechten Haushalt abzubilden. Daher ist es nun notwendig, die nächsten wichtigen Schritte zu gehen und Gender Budgeting in gr ö- ßere Bereiche des Produkthaushalts einzubeziehen. Ziel und Vorgehen Gender Budgeting/ FINANZfairTEILUNG basiert auf der Annahme, dass es keine geschlechtsneutrale Haushaltspolitik gibt und jeder öffentliche Haushalt geschlechtsspezifische Auswirkungen hat. Mit Gender Budgeting kann der kommunale Haushalt langfristig aus einer Geschlechterperspektive her- aus analysiert, geplant und verteilt werden und es stellt daher ein wirkungsvolles Instrument dar, um Geschlechtergerechtigkeit auch durch eine veränderte Haushaltsführung herzustellen. Im Idealfall zeigt sich mithilfe von Gender Budgeting, mit welchem Budgeteinsatz für w elche Zielgrup- pen, in welcher Qualität und Quantität öffentliche Leistungen mit welchen Wirkungen erbracht werden sollen. Um dies zu erreichen, lässt sich mithilfe von gleichstellungsrelevanten Zielen und Kennzahlen im Haushaltsplan darstellen, bei wem Bud getmittel tatsächlich ankommen und welche Wirkungen mit den eingesetzten Ressourcen erzielt werden. Gerade auch in Zeiten, in denen - wie aktuell - bei öf- fentlichen Mitteln gespart werden muss, kann mit FINANZfairTEILUNG untersucht werden, ob die Mittel entsprechend der gesetzten Ziele und für die anvisierten Zielgruppen verwendet werden. Der Verwaltungsvorstand hat deshalb am 21.05.2019 beschlossen, in den derzeitigen städtischen Schwerpunktbereichen Bauen und Wohnen, Mobilität und Infrastruktur, sowie Integration und Bildung zusätzlich zu den bereits vorhandenen Daten geschlechterdifferenzierte Ziele und Kennzahlen für den Haushaltsplan 2021 einzufügen. Langfristiges Ziel ist es, gleichstellungsrelevante Ziele und Kennzah- len für alle Produkte des Haushaltsplans der Stadt Münster einzuführen. Über diese neuen Ziele und Kennzahlen kann nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahrs die haushaltspolitische Steuerung erfolgen. Im Herbst 2019 wurden Gespräche vom Amt für Gleichstellung in Zusammenarbeit mit dem A mt für Finanzen und Beteiligungen und dem Personal- und Organisationsamt mit folgenden Ämtern geführt: - Amt für Immobilienmanagement - Rechts- und Ausländeramt - Amt für Schule und Weiterbildung - Kulturamt - Stadtbücherei - Westfälische Schule für Musik - Stadtmuseum - 3 - V/0706/2020 - Stadtarchiv - Sozialamt - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Stadtplanungsamt - Vermessungs- und Katasteramt - Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung - Amt für Mobilität und Tiefbau - Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Nicht alle Produkte im Haushalt sind genderrelevant, allerdings ein großer Teil. Ziel der Gespräche war es, sinnvolle Gleichstellungsziele und -kennzahlen in den Produktbereichen der Ämter zu entw i- ckeln. Dabei lag der Fokus im ersten Schritt zunächst auf den Themen, in denen di e Gleichstellungs- aspekte offensichtlich und auch gut anwendbar sind. Ein Kriterium war auch, inwiefern Daten bereits vorhanden sind oder ohne erheblichen Mehraufwand vom jeweiligen Fachamt erhoben werden kö n- nen. In vielen Ämtern kam dabei zur Sprache, dass die eigenen, also von städtischer Seite erhob e- nen Daten, am verlässlichsten sind. Deshalb wurde sich vor allem auf Produkte konzentriert, die val i- de eigene Daten zur Grundlage hatten und nicht vorwiegend Daten von freien Trägern. Alle beteiligten Ämter h aben geprüft, welche neuen Gleichstellungsziele und Kennzahlen sinnvoll in ihren Haushalt eingeführt werden können. Die Ergebnisse der Gespräche sind der Anlage 1 zu en t- nehmen. Markus Lewe Anlagen: Anlage 1: Information zur Weiterentwicklung von FINANZfairTEILUNG/ Gender Budgeting im Hau s- halt 2021 – Ergebnisse der Ämtergespräche 1
Anlage A
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Anlage A zur V/0706/2020 Kurzüberblick Die Vorlage zeigt den aktuellen Stand zur Weiterentwicklung von FINANZfairTEILUNG / Gender Budgeting im Haushalt 2021 Ziele/Teilziele/Zielerreichung - Die Berichtsvorlage zeigt den aktuellen Stand der Weiterentwicklungen der neuen gleich- stellungsrelevanten Kennzahlen und Zielsetzungen für den Haushaltsplan 2021 auf. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 0104 Bezeichnung der PG Gleichstellung aller Geschlechter Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Mit Ratsbeschluss vom 21.03.2007 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Verankerung und Weiterentwicklung von Gender Budgeting stellt einen wesentlichen Bau- stein im Gesamtgefüge der strategischen Geleichstellungsorientierung dar.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0706/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37