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2069/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 19.10.2023 (AN/1803/2023), TOP Ö 7.2.2 betreffend „Sachstandsanfrage für die Errichtung eines Zebrastreifens bzw. einer Lichtsignalanlage i

Beantwortung einer Anfrage (BV) 01.07.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 29.08.2024, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4091 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2069/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.08.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Chorweiler vom 19.10.2023 (AN/1803/2023), TOP Ö 7.2.2 betreffend 
„Sachstandsanfrage für die Errichtung eines Zebrastreifens bzw. einer 
Lichtsignalanlage i 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
„Wann w ird die Bezirksvertretung über die Einrichtung informiert?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung verweist auf die Mitteilung an die Bezirksvertretung Chorweiler zur Sit-
zung am 23.11.2017 unter TOP Ö 10.2.2 - Entwurfsplanung der Kreuzung Mengeni-
cher Straße/Longericher Straße/Johannesstraße (Vorlagennummer 2909/2017). Der 
Mitteilung liegt als Anlage die Entwurfsplanung bei. 
 
 
„Wurde bis zum heutigen Tag, vor Ort geprüft? Wenn, nein Warum?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Bereich des Knotenpunktes Mengenicher Straße/Longericher Straße/Johan-
nisstaße (Bereich der Bäckerei) ist es vorgesehen, einen Mini-Kreisverkehr einschl. 
Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in jedem Knotenast anstelle der heutigen Licht-
signalanlage vorzusehen. In Höhe des Knotenpunktes Longericher Straße/Escher 
Straße soll anstelle der heutigen Lichtsignalanlage ein Fußgängerüberweg angelegt 
werden. Ebenso ist ein Fußgängerüberweg in der Longericher Straße im Abschnitt der 
Einbahnstraße an dem o. g. Knotenpunkt vorgesehen. 
 
Um die Planung im Bereich des Knotenpunktes Mengenicher Straße/Longericher 
Straße/Johannisstaße (Bereich der Bäckerei) umsetzen zu können, ist es erforderlich, 
auf zwei private Grundstücksflächen in diesem Bereich zurückzugreifen. Als Folge 
dessen ist der private ruhende Verkehr auf den verbleibenden privaten Grundstücks-
flächen gemäß der Planung neu zu ordnen. Die Verwaltung beabsichtigte bisher, die 
betreffenden Grundstücksflächen von dem Grundstückseigentümer zu erwerben. 
 
In diesem Zusammenhang fand ein Ortstermin mit dem Grundstückseigentümer und

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der Verwaltung am 19.08.2020 statt. Der Grundstückseigentümer weist darauf hin, 
dass durch den Umbau und die vorgesehene Neuordnung des Parkens auf seinem 
Grundstück zukünftig Parkplätze entfallen. Die heutigen Parkplätze werden für die Ge-
werbenutzungen (Bäckerei, Imbiss) benötigt. Ebenso weist der Grundstückseigentü-
mer darauf hin, dass die bestehende Regelung (parkenden Fahrzeuge auf dem Privat-
grundstück ragen in den öffentlichen Gehweg hinein und engen diesen unter Mindest-
maß ein) mit der Verwaltung vor vielen Jahren besprochen wurde und es hierzu einen 
Vertrag mit der Stadt Köln geben würde. Der Grundstückseigentümer spricht sich da-
her sowohl gegen die von der Verwaltung vorgeschlagene Neuordnung des ruhenden 
Verkehrs auf seinem Grundstück aus, als auch gegen die von der Verwaltung ge-
wünschten Grundstücksankäufe aus. 
 
In den Jahren 2020 und 2021 gab es in der Angelegenheit zum einen weitergehende 
Abstimmungen zwischen dem Anwalt des Grundstückseigentümers und der Verwal-
tung. Zum anderen wurden in der Sache weitergehende verwaltungsinterne Abstim-
mungen durchgeführt. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass baurechtlich die örtliche 
Situation für das heutige private Parken unter Bestandsschutz steht. 
 
 
„Wenn Ja, Welchem Zeitraum w ird das umgesetzt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, die Planung auf Grund der durchgeführten Abstimmun-
gen zum ruhenden Verkehr auf dem Privatgrundstück zu überprüfen und mögliche Al-
ternativen hierzu zu entwickeln. 
 
Die damit verbundene weitere Umsetzung des Beschlusses erfordert eine weiterge-
hende umfassende planerische Betrachtung. Allerdings ist aufgrund der angespann-
ten personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu bearbeitender Aufgaben 
und Maßnahmen eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Die Verwaltung kann der-
zeit keinen konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der weiteren Planungsbearbei-
tung begonnen wird.

Beratungsverlauf (1)

29.08.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2069/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
01.07.2024
Erstellt
27.06.2024 07:19