Mandari Insight

V/0199/2006

Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0007/2006 "Musikschularbeit in Münster"

Vorlage 14.03.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 29.03.2006, TOP 2.2

Anlage-Antrag-SPD-Musikschularbeit in Münster

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage-Antrag-SPD-Musikschularbeit in Münster

6851 Zeichen

SPD-Fraktion  Antrag Nr. A-R/0007/2006 
im Rat der Stadt Münster 
 
1
 
 
 
 
Antrag  
 
 
 
06.02.2006 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
mail: spdfrak@muenster.de  
Internet: www.spd-muenster.de  
Musikschulversorgung in Münster auf hohem Niveau 
sichern – Keine planlosen Kürzungen vornehmen 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Verabschied ung des Haushalts 2006 ein 
umfassendes Konzept zur Sicherung der Musikschularb eit in Münster vorzulegen. 
Dieses Konzept soll Planungssicherheit ermöglichen und die hohen Standards der 
Musikschularbeit in Münster dauerhaft sichern. 
Im einzelnen soll die Verwaltung sich bei der Erarb eitung des Konzeptes an 
folgenden Eckpunkten orientieren: 
 
1. Es soll eine Finanzformel für die künftige Musik schulversorgung in Münster 
entwickelt werden, die eine ausgewogene und gleichm äßige Versorgung der 
gesamten Stadt mit einem qualitativ hohen Angebot s ichert und zugleich für 
die Nutzer der Angebote Verläßlichkeit bei den Gebü hrenbelastungen bringt. 
Der Kostendeckungsgrad soll dabei bis 2008 schrittw eise gesteigert werden; 
der Verwaltungskostenanteil soll bei allen Musiksch ulen deutlich reduziert 
werden. Die Finanzformel soll sich auf das gesamte Münsteraner 
Musikschulangebot beziehen und eine einseitige Bela stung der Westfälischen 
Schule für Musik oder der e.V. -Musikschulen verhindern. Einsparungen sollen 
vor allem im Bereich der Verwaltungskosten, von Dop pel- und 
Mehrfachangeboten und durch Synergieeffekte erzielt werden. 
 
2. Im Mittelpunkt der Münsteraner Musikschulangebot e steht der Auftrag, 
Kindern und Jugendlichen einen qualitativ hochwerti gen und an fachlichen 
Standards orientierten Zugang zur Musik auf verschi edenen 
Kompetenzniveaus zu bieten. Die musikalische Ausbil dung Erwachsener ist 
keine vorrangige Aufgabe des städtischen Musikschulangebotes. 
 
3. Das städtische Musikschulangebot soll eine koste ngünstige Möglichkeit zur 
musikalischen Früherziehung als Basis in allen Stad tteilen bereitstellen. 
Darüber hinaus sollen für besonders begabte und tal entierte Kinder und 
Jugendliche Einzelunterricht an Instrumenten sowie  Ensemble- und 
Gruppenarbeit und Chor- und Bandangebote bereitgestellt werden. 
 
4. Die bisherige Struktur des städtischen Musikschu langebots mit der 
Westfälischen Schule für Musik und den e.V. -Musiks chulen ist bis Ende 2006

2
zwischen allen Beteiligten nach Möglichkeit im Einvernehmen aufgabenkritisch 
so weiterzuentwickeln, daß klare, auch gegeneinande r abgrenzbare 
Aufgabenprofile entwickelt werden. Die künftige Ang ebotsstruktur soll sich am 
Prinzip der Subsidiarität orientieren. 
 
5. Das städtische Musikschulangebot soll stärker al s in der Vergangenheit auch 
in Kooperation mit den allgemeinbildenden Schulen i n Münster 
weiterentwickelt werden. Insbesondere sind dabei An gebote im Bereich der 
Offenen Ganztagsgrundschule und der Ganztagsangebot e an 
weiterführenden Schulen bereitzustellen. Darüber hi naus sollen die 
Musikschulen auch im pädagogischen Bereich (etwa er lebnis- und 
wahrnehmungsorientierter Musikunterricht) Angebote an den Schulen 
vorhalten. Die Bereitstellung solcher Angebote hat Vorrang vor 
Einzelprojekten. 
 
6. Für das städtische Musikschulangebot ist in städ tischen Schulgebäuden ein 
klares Raumkonzept zu entwickeln, das eine adäquate  und fachlich 
hochwertige Musikerziehung sichert und die Kooperat ionsmöglichkeiten mit 
den allgemeinbildenden Schulen stützt. 
 
7. Das Musikschulangebot soll in allen Stadtteilen einen vergleichbaren 
Versorgungsgrad erreichen. 
 
 
Begründung: 
 
 
Die Stadt Münster hat im Jahr 2005 insgesamt weit ü ber 2,5 Millionen Euro für die 
Finanzierung des städtischen Musikschulangebotes au fgewandt. Damit hat sie ein in 
Nordrhein-Westfalen einmaliges Angebot bereitgestel lt, das zentral und in den 
Stadtteilen eine Versorgung auf höchstem Niveau sic hergestellt hat. Um dieses 
Angebot auch bei einer strukturell schwierigen Haus haltslage dauerhaft sichern und 
finanzieren zu können, sind grundlegende Reformen unabdingbar. 
 
1. Die Entwicklung einer Finanzformel soll – analog  zur Praxis in anderen 
Kulturbereichen – Planungssicherheit geben und plöt zliche Kahlschläge (wie 
von der Verwaltung im Rahmen der Haushaltskonsolidi erung vorgeschlagen) 
für die Zukunft ausschließen. Zugleich soll eine ko ntinuierliche Anpassung der 
Gebühren sichergestellt werden, die plötzliche Gebü hrensprünge wie in den 
letzten Jahren ausschließt. Zugleich soll über den deutlichen Abbau von 
Bürokratie und Verwaltungskosten und den Abbau von Doppel- und 
Mehrfachangeboten ein höherer Kostendeckungsgrad be i dem 
Musikschulangebot in Münster erreicht werden (von d erzeit 46 % bei der 
Westfälischen Schule für Musik auf 53 % für das gesamte Angebot). 
 
2. Der Auftrag des städtischen Musikschulangebots w ird auf die Ausbildung von 
Kindern und Jugendlichen beschränkt. Ihnen soll übe r das städtische Angebot 
der Zugang zur Musik und eine qualitativ hohe Ausbi ldung ermöglicht werden. 
Erwachsene Musikschüler sollen in Zukunft nur noch dann auf Angebote der 
Musikschule zurückgreifen können, wenn freie Kapazi täten und eine volle 
Kostendeckung dies erlauben. Kind und Jugendlicher im Sinne dieser 
Regelung soll sein, für wen Kindergeld gezahlt wird.

3
 
3. Das bisherige Angebot, das eine Aufteilung des S tadtgebietes in 
Zuständigkeitsbereiche von insgesamt sechs städtisc h finanzierten 
Musikschulen vorsieht, soll aufgabenkritisch vor al lem unter dem 
Gesichtspunkt von Überschneidungen und Mehrfachange boten überprüft 
werden. Ziel soll dabei ein am Gedanken der Subsidi arität orientiertes 
stadtweites Angebot sein.  
 
4. Dazu ist insbesondere eine klare Zeitvorgabe zu setzen, damit die Gespräche 
nicht wie zuletzt 2000/2001 ergebnislos verlaufen. 
 
5. Das Musikschulangebot soll stärker mit den übrig en städtischen 
Bildungsangeboten verzahnt werden. Im Hinblick etwa  auf die Beteiligung der 
Musikschule an OGTS-Angeboten soll zugleich die Ste igerung des 
Kostendeckungsgrades unterstützt werden. 
 
6. Es soll mit einem klaren und verlässlichen Raumk onzept die 
Planungssicherheit und die fachliche Qualität des M usikschulangebots in 
Münster garantiert werden. 
 
7.  Für die künftige Musikschulfinanzierung soll als e in Maßstab gelten, dass in 
allen Stadtteilen eine etwa gleichwertige Versorgun g sichergestellt werden 
kann.  
 
 
Michael Jung 
   Marianne Hopmann  Udo Reiter 
Wolfgang Heuer  Ralf Hubert   Moritz von Schmeling 
Alexander Bercht  Marianne Koch  Anne Schulze Wintz ler 
Anika Bergner  Gaby Kubig-Steltig  Joachim Tonn 
Philipp Gabriel  Kurt Pölling   Beate Vilhjalmsson 
Beanka Ganser  Karsten Rahn  Holger Wigger  
Anne Hakenes

Beschlussvorlage

1807 Zeichen

V/0199/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0007/2006 "Musikschularbeit in Münster" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.03.2006 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der o. a. Antrag wird zur inhaltlichen Beratung an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
verwiesen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen des Spar- und Konsolidierungsprogramms 2006 - 2009 hat die Verwaltung mit der 
Vorlage V/1065/2005 unter anderem eine Kürzung der Zuschüsse an die e. V. Musikschulen um 
15 % - analog zu den Einsparungen bei der Westfälischen Schule für Musik - vorgeschlagen. 
In Abstimmung mit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat die Verwaltung vorgeschla-
gen, als Grundlage für die weiteren Überlegungen zur Musikschularbeit in Münster insgesamt ein 
geeignetes Kennzahlensystem für den Musikschulvergleich zu entwickeln. Mit einer Anregung an 
den Rat vom 22.01.2006 bittet zudem die Musikschule Nienberge um einen solchen Vergleich der 
Musikschulen. 
 
Mit Hilfe des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR), dem Amt für Schule und 
Weiterbildung, der Westfälischen Schule für Musik und der vier e. V. Musikschulen soll nun ein 
entsprechendes Kennzahlensystem entwickelt werden. Die Prozessmoderation hat das Kulturamt 
übernommen. 
 
In einem Startgespräch mit den vier e. V. Musikschulen wurden grob die Zielfelder besprochen, in 
denen ein solcher Kennzahlenvergleich sinnvoll und auch möglich ist. 
Die Ergebnisse des Vergleichs werden vor der Sommerpause 2006 vorliegen. 
 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
Vorlagen-Nr.: 
V/0199/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Ehling 
Ruf: 
492 41 00 
E-Mail: 
EhlingK@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.03.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0199/2006

Beratungsverlauf (1)

29.03.2006 Hauptausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0199/2006
Typ
Vorlage
Datum
14.03.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37