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V/0309/2023

Bildung, Besetzung und Geschäftsführung des Unterausschusses "Jugendhilfe und Fachkräfte" des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien - Antrag A-R/

Vorlagen 11.05.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 01.06.2023, TOP 10

Anlage A

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A_R_0012_2023_A_R_0012_2023_Anlage_1

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2209 Zeichen

Anlage A zur V/0309/2023 
Kurzüberblick 
Der Beschlussvorschlag der Vorlage beinhaltet die Bildung und Besetzung des Unterausschus-
ses „Jugendhilfe und Fachkräfte“ durch den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien. 
Damit wird Punkt 1. des Antrags an den Rat Nr. A-R/0012/ 2023 „Jugendhilfe und Fachkräfte – 
Kommunales Maßnahmenpaket I: Verbesserung der Situation in der Kindertagesbetreuung“ um-
gesetzt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmar-
ketingkonzept Münster (ISM) verfolgt: 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln mit 
hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. 
Die Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder sowie weiteren Angeboten und Hilfen 
für Kinder, Jugendliche und Familien tragen wesentlich zur Lebensqualität in der Stadt Münster 
bei.  Die fachliche und tiefgreifende Befassung eines Unterausschusses mit der aktuellen Prob-
lematik soll dazu beitragen, die derzeitige, für viele Beteiligte (Familien, freie Träger, Mitarbeiten-
de usw.) nicht zufriedenstellende Situation zu verbessern.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Vorlage entstehen keine zusätzlichen Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Es besteht keine Verpflichtung, einen Unterausschuss zu bilden. Es wird eine gesetzliche geregel-
te Möglichkeit auf Grundlage des beschlossenen Ratsantrags aufgegriffen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Eine direkte Relevanz zu den Querschnittsthemen ist nicht vorhanden.

A_R_0012_2023_A_R_0012_2023_Anlage_1

12647 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0012/2023 
 
 
                 
 
 
Münster, 14.03.2022 
 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung 
Zur Kenntnis dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
Jugendhilfe und Fachkräfte – Kommunales Maßnahmenpaket I: 
Verbesserung der Situation in der Kindertagesbetreuung 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 1  Der Rat der Stadt Münster empfiehlt dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien, zeitnah einen Unterausschuss „Jugendhilfe und Fachkräfte“ nach § 6 
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster zu bilden. Die Geschäftsführung des 
Unterausschusses übernimmt perspektivisch die im Rahmen der 
Haushaltsberatungen 2023 geschaffene Stabsstelle Fachkräfte im Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien. 
 
 2  Die Verwaltung prüft, ob zukünftig Erzieher*innen und andere pädagogische 
Fachkräfte, die in der Kindertagesbetreuung oder anderen Bereichen der 
Jugendhilfe tätig sind, bei der Vergabe von Kitaplätzen und OGS-Plätzen bevorzugt 
berücksichtigt werden können. Über die Ergebnisse ist dem Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien noch in der ersten Jahreshälfte 2023 zu berichten. 
 
     Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Kindertagesbetreuung: 
 
 3  Möglichkeiten, die sich u.a. aus dem „Sofortprogramm Kita“ des Ministeriums für 
Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des 
Landes NRW ergeben, setzt die Stadt Münster um, indem 
 3.1  die Fachberatung Kindertagespflege aktiv auf Kindertagespflegepersonen, 
die das Arbeitsfeld Kindertagespflege verlassen oder darüber nachdenken, es 
zu verlassen, zugeht und für eine Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung wirbt 
und entsprechende berufliche Perspektiven aufzeigt. Gleichzeitig wird die 
Regelung, dass in einer Großtagespflegestelle mindestens eine pädagogische 
Fachkraft tätig sein muss, ausgesetzt. 
 3.2  aus dem Budget für die Stabsstelle Fachkräfte eine Werbekampagne für 
Beschäftigungsmöglichkeiten im Arbeitsfeld Kita erstellt wird. Über Plakate, 
Kurzfilme, Influencer*innen-Videos – aber auch vor Ort-Termine in Schulen 
u.v.m. soll um Fachkräfte geworben werden. Zielgruppe der Kampagne sollen 
aber auch Alltags- und Integrationshelfer*innen oder z.B. an einem 
Freiwilligendienst Interessierte sein. Entsprechend ist auf Mehrsprachigkeit bzw. 
herkunftssprachliche Aspekte bei der Kampagne zu achten. 
 3.3  Interessierte für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung niedrigschwellig

2 
und zeitnah Informationen über berufliche Perspektiven in diesem Tätigkeitsfeld 
erhalten. 
 
 4  Die Verwaltung stellt ab dem Haushalt 2024 die finanziellen Mittel bereit, die es 
braucht, um pädagogische Fachkräfte auf Ergänzungskraftstellen von S4 auf S8a 
heraufzustufen. Die Verwaltung wir beauftragt die erforderlichen Haushaltsmittel in 
Haushaltsplanentwurf 2024ff. einzuplanen. Auf Ergänzungskraftstellen werden 
zukünftig in erster Linie Personen eingestellt, die nach der Personalverordnung des 
Landes NRW nicht als Fachkräfte gelten (z.B. Kinderpfleger*innen oder 
Kindertagespflegepersonen). 
 
 5  Die Verwaltung forciert in Kooperation mit entsprechenden Akteuren die 
Weiterbildung von Ergänzungskräften und Rückkehrer*innen (2-jährige Ausbildung 
oder 160 Stunden Qualifizierung für erfahrene Ergänzungskräfte). Zur 
Personalbindung soll auch Fachkräften auf Wunsch eine Ausweitung der 
jährlichen Fortbildungstage ermöglicht werden. Um Fortbildungsmöglichkeiten 
auszubauen, nimmt die Verwaltung die städtischen Kindertageseinrichtungen in das 
Programm Erasmus+ auf und bewirbt dieses unter den Einrichtungen. 
 
 6  Die Verwaltung unterstützt Eltern bei der selbstorganisierten Kinderbetreuung:  
beginnend bei der Vernetzung von Eltern, bei der Suche nach geeigneten 
Räumlichkeiten aber auch durch Ansprechpartner*innen für rechtliche, 
organisatorische und pädagogische Fragen. Für Letzteres soll die Verwaltung auf 
vorhandene Strukturen und Möglichkeiten freier Jugendhilfeträger/Vereine 
zurückgreifen und Kooperationen eingehen. Für die Vernetzung von Eltern mit 
einem Bedarf nach selbstorganisierter Betreuung prüft die Verwaltung mögliche 
Wege. Außerdem zeigt die Verwaltung auf, welche Chancen und Hindernisse beim 
Einsatz von Eltern/Familienmitgliedern/nicht-Fachkräften als Ersatz für fehlende 
Fachkräfte im regulären Betrieb einer Kindertageseinrichtung bestehen. 
 
 7  Die Verwaltung analysiert das bisherige Verfahren für die Anwerbung von 
ausländischen Fachkräften, erstattet den zuständigen Ausschüssen Bericht und legt 
dem Rat ggf. ergänzende Maßnahmen zur Ausweitung und Verbesserung zum 
Beschluss vor. Menschen mit Migrationsvorgeschichte, die bereits im Arbeitsfeld 
Kinderbetreuung tätig sind oder solche, die über eine einschlägige Qualifikation aus 
ihrem Herkunftsland verfügen, werden bei einer Fort- und Weiterbildung mit dem 
Ziel eines anerkannten Abschlusses sowie der Anerkennung ihrer ausländischen 
Abschlüsse durch die Verwaltung und Einrichtungen unterstützt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Fachkräftemangel beschäftigt die gesamte Jugendhilfe. In den letzten Monaten hat 
insbesondere der Mangel an Erzieher*innen für die Kindertagesbetreuung und die sich  
daraus ergebenden Folgen immer wieder für öffentliche Diskussionen gesorgt. Um hier 
möglichst schnell für Verbesserungen – sowohl für die Einrichtungen und deren 
Mitarbeitenden als auch die Eltern – zu sorgen, sollen mit diesem Antrag zur sofortigen 
Beschlussfassung in erster Linie Maßnahmen verabschiedet werden, die dem System 
Kindertagesbetreuung in der aktuellen Situation helfen. 
Gleichzeitig ist dieser Antrag ein Aufschlag, das Thema Jugendhilfe und Fachkräfte 
ganzheitlich in den Blick zu nehmen. Der Titel dieses Antrags ist daher auch bewusst 
gewählt: Jugendhilfe und Fachkräfte – Kommunales Maßnahmenpaket I . Damit zeigt der 
Rat, dass das Thema Jugendhilfe und Fachkräfte ergänzender und ständig 
weiterentwickelter Beschlüsse bedarf, die beispielsweise auch die Aspekte Wohnraum oder

3 
Bezahlung zukünftig nicht ausblenden. 
 
Zu 1.: 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien (AKJF) verfügt über die Möglichkeit, 
themenspezifische Unterausschüsse zu bilden. Dort kann, bestehend aus mit dem 
jeweiligen Thema vertrauten Mitgliedern des AKJF, fachlich und tiefgreifender über Themen 
der Jugendhilfe diskutiert werden. Gleichzeitig ist der Unterausschuss als formales 
kommunalpolitisches Gremium eng an den Rat der Stadt sowie die Stadtverwaltung 
angebunden, um Beschlüsse auf den Weg zu bringen. 
Das Thema Fachkräfte beschäftigt die Jugendhilfe seit Jahren und wird es in Zukunft aller 
Voraussicht noch stärker tun. Mit der Einberufung eines Unterausschusses „Jugendhilfe und 
Fachkräfte“ wird der Rat diesem wichtigen Thema zukünftig gerecht. 
 
Zu 2.: 
Wenn Erzieher*innen für ihr eigenes Kind keinen Betreuungsplatz erhalten, ist dies nicht nur 
von Nachteil für die betroffenen Erzieher*innen, sondern für das gesamte System 
Kindertagesbetreuung, dem dadurch Fachkräfte vorenthalten bleiben. Auch in anderen 
Bereichen der Jugendhilfe, in denen Kinder und Jugendliche auf die tagtägliche Arbeit 
pädagogischer Fachkräfte angewiesen sind – vom offenen Ganztag über den kommunalen 
Sozialdienst bis zur stationären Jugendhilfe – fehlen vorhandene Fachkräfte, wenn diese 
einen selbst dringend benötigten Betreuungsplatz für eigene Kinder nicht erhalten. Mit einer 
Regelung, die Erzieher*innen und weitere pädagogische Fachkräfte der Jugendhilfe bei der 
Kitaplatzvergabe einen Betreuungsplatz garantiert, würden der Jugendhilfe nicht nur mehr 
Fachkräfte zur Verfügung stehen, sondern könnte sich die Stadt Münster zudem einen 
Standortvorteil im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte verschaffen. 
 
Zu 3.: 
Das Ministerium für Kinder, Jugend,  Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des 
Landes NRW hat mit dem „Sofortprogramm Kita“ vom 07.02.2023 neue Möglichkeiten 
eröffnet, kurzfristig dem Personalmangel in den Kitas zu begegnen. Eine wesentliche 
Neuerung ist, dass Kindertagespflegepers onen zukünftig auch auf Ergänzungskraftstellen 
in den Kitas arbeiten dürfen. Gleichzeitig sind die Ergänzungskraftstellen weiterhin nicht nur 
auf eine Gruppenform beschränkt, sondern können auch in den übrigen Gruppenformen 
eingesetzt werden. 
In der Vergan genheit geben (langjährige) Kindertagespflegepersonen vermehrt ihre 
Tätigkeiten auf und verlassen so das Feld der Kindertagesbetreuung. Diese erfahrenen 
Kräfte gilt es zu halten und für eine andere Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung zu 
gewinnen. Mit dem  oben beschriebenen „Sofortprogramm Kita“ ergeben sich nun große 
Chancen, die es zu nutzen gilt. Gleichzeitig eröffnet eine Tätigkeit in einer Kita erfahrenen 
Kindertagespflegepersonen Möglichkeiten der beruflichen Weiterqualifizierung. 
Aus den bereitgeste llten finanziellen Mitteln soll insgesamt stärker für eine Tätigkeit im 
Arbeitsfeld Kita geworben werden. Erfahrungen aus einzelnen Einrichtungen zeigen, dass 
junge Menschen für den Erzieher*innenberuf oder einen anderen pädagogischen Beruf zu 
begeistern s ind, wenn sie gezielt angesprochen werden und frühzeitig Möglichkeiten 
erhalten, in dieses Berufsfeld „hineinzuschnuppern“. 
Um Interessierten – ob Schüler*innen, Quereinsteiger*innen oder Rückkehrer*innen – 
schnell und unkompliziert Informationen und Auskü nfte über Arbeitsmöglichkeiten in der 
Kindertagesbetreuung geben zu können, richtet die Verwaltung entsprechende Stellen ein. 
Solche Stellen können beispielsweise eine Telefon -Hotline oder mobile Info -Points in der 
Stadt sein. 
 
Zu.5.: 
Gut qualifizierte Fachkräfte sind für die frühkindliche Bildung unerlässlich. Daher muss die 
Stadt Münster den in diesem Feld tätigen Menschen entsprechende Fort - und

4 
Weiterbildungschancen ermöglichen, aber z.B. auch Erzieher*innen mit fehlender 
staatlicher Anerkennung bei der Rückkehr in ihren früheren Berufswunsch unterstützen. Die 
Fortbildungstage für Fachkräfte sollen vorerst nur auf Wunsch ausgeweitet werden, um das 
System Kita aktuell nicht weiter zu schwächen. Die Arbeit als Erzieher*in in Münster wird 
damit dennoch an A ttraktivität gewinnen und weiter gesteigert durch die 
Teilnahmemöglichkeit für Fachkräfte am Programm Erasmus+. 
 
Zu 6.: 
Der Mangel an Kitaplätzen kann dazu führen, dass sich Eltern um eine selbstorganisierte 
Betreuung ihrer Kinder bemühen müssen oder wollen. Bei dieser Aufgabe soll die Stadt die 
Eltern bestmöglich unterstützen, indem sie den Eltern bei der Suche nach geeigneten 
Räumlichkeiten für eine selbstorganisierte Betreuung hilft. Geeignete Räumlichkeiten 
könnten z.B. aufgrund des Fachkräftemangels ni cht zu belegende Gruppenräume in Kitas 
sein. 
Um rechtlichen, organisatorischen und pädagogischen Fragestellungen der Eltern 
begegnen zu können, schafft die Verwaltung in Kooperation mit Trägern/Vereinen ein 
Angebot, auf welches Eltern zurückgreifen können.  Als erfahrener Kooperationspartner für 
ein solches Angebot ist beispielsweise „Eltern helfen Eltern“ e.V. zu nennen. 
Das sogenannte „Aachener -Modell“ sieht vor, dass auch nicht -Fachkräfte bis zu einem 
bestimmten Anteil im Regelbetrieb einer Kita eingebund en werden dürfen. Es wurde von 
der Stadt Aachen verabschiedet, bedarf allerdings noch einer Genehmigung des Landes 
NRW. Die Verwaltung verfolgt diesbezüglich die Entwicklung und mögliche Chancen für die 
Stadt Münster. Um bereits jetzt Unterstützung durch n icht-Fachkräfte ggf. ermöglichen zu 
können, prüft die Verwaltung unter Berücksichtigung der Fachlichkeit Optionen für den 
Einsatz Fachfremder Personen in den Kitas. 
 
Zu 7.: 
Die Anerkennung ausländischer (Berufs -)Abschlüsse für eine Tätigkeit in der 
Kindertagesbetreuung ist weiterhin kompliziert. Maßgeblich verantwortlich  dafür ist 
allerdings nicht die kommunale Ebene, sondern die nächsthöheren Ebenen. Die Stadt 
Münster soll im Rahmen ihrer Zuständigkeiten analysieren, wie Anerkennungsverfahren 
vereinfacht werden können, um langwierige Prozesse möglichst zu vermeiden und für 
bestimmte Gruppen (z.B. Ukrainer*innen) ggf. zu standardisierten Verfahren zu kommen. 
Da bereits heute eine große Zahl an Menschen mit Migrationsvorgeschichte in Kitas arbeitet, 
aber über keinen anerkannten Abschluss für eine pädagogische Tätigkeit in der Kita verfügt, 
sollen diese Menschen aktiv beim Erwerb eines solchen Abschlusses unterstützt werden, 
um Interessierte langfristig für die Arbeit in der Kindertagesbetreuung zu gewinnen. 
 
gez. 
Leon Herbstmann     Doris Feldmann       Helene Goldbeck  Lars Nowak 
und Fraktion      und Fraktion       und Martin Grewer und Fraktion

Beschlussvorlage

8013 Zeichen

V/0309/2023 
V/0309/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bildung, Besetzung und Geschaftsführung des Unterausschusses "Jugendhilfe und Fachkräfte" 
des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien - Antrag an den Rat A-R/0012/2023 
"Jugendhilfe und Fachkräfte - Kommunales Maßnahmenpaket I: Verbesserung der Situation in  
der Kindertagesbetreuung" 
 
Beratungsfolge 
 
   01.06.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird ein Unterausschuss „Jugendhilfe und Fachkräfte“ gebildet. Aufgabe des Unteraus-
schusses ist, sich mit dem Fachkräftemangel in der Jugendhilfe, insbesondere in den Bereichen 
Kindertagesbetreuung, Offener Ganztag, Kommunaler Sozialdienst sowie ambulante und stati-
onäre Jugendhilfe, fachlich und tiefgreifend zu befassen und den Ausschuss für Kinder,  
Jugendliche und Familien als Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster in diesen Fragen zu  
beraten. 
 
2.  Der Unterausschuss setzt sich aus insgesamt 11 Mitgliedern zusammen.   
 
2.1  Folgende Personen werden aus dem Kreis der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder 
des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien als Mitglieder und Stellvertretungen 
für den Unterausschuss gewählt: 
 
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL 
 
Mitglied Stellvertretendes Mitglied 
 
1. 
 
1. 
2. 
 
2. 
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion 
 
Mitglied Stellvertretendes Mitglied 
 
3. 
 
3. 
4. 
 
4. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
16.05.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dierks 
Telefon: 492-5110 
DierksHe@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0309/2023 
auf Vorschlag der SPD-Fraktion 
 
Mitglied Stellvertretendes Mitglied 
 
5. 
 
5. 
 
auf Vorschlag der FDP-Fraktion 
 
Mitglied Stellvertretendes Mitglied 
 
6. 
 
6. 
 
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE. 
 
Mitglied Stellvertretendes Mitglied 
 
7. 
 
7. 
 
 
2.2. Darüber hinaus werden folgende Personen aus dem Kreis der Mitglieder und stellvertretenden 
Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien aufgrund ihrer besonderen 
fachlich-inhaltlichen Ausrichtung in den Unterausschuss „Jugendhilfe und Fachkräfte“ ent-
sandt: 
 
eine Person, die gleichzeitig Mitglied der Arbeitsgemeinschaft 5 nach § 78 SGB VIII –  
Tagesbetreuung für Kinder ist: 
 
Mitglied Stellvertretendes Mitglied 
 
8. 
 
8. 
 
eine Person, die gleichzeitig Mitglied der Arbeitsgemeinschaft 6 nach § 78 SGB VIII – Hilfen 
zur Erziehung aus dem Bereich der stationären Jugendhilfe ist: 
 
Mitglied Stellvertretendes Mitglied 
 
9. 
 
9. 
 
 eine Person, die gleichzeitig Mitglied des Jugendamtselternbeirats ist: 
 
Mitglied Stellvertretendes Mitglied 
 
10. 
 
10. 
 
 der/ die Leiter/-in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Mitglied Stellvertretendes Mitglied 
 
11. Sabine Trockel 
 
11. Bernhard Paschert

- 3 - 
V/0309/2023 
 
3. Als Vorsitzende/ Vorsitzenden für den Unterausschuss wird gewählt: 
 
 
 
 
Als stellvertretende Vorsitzende/ stellvertretenden Vorsitzenden für den Unterausschuss wird 
gewählt: 
 
 
 
 
4. Die Geschäftsführung und in Folge dessen die Schriftführung für den Unterausschuss wird 
durch die Jugendamtsverwaltung wahrgenommen. Die personelle Festlegung erfolgt zu einem 
späteren Zeitpunkt. 
 
5. Die Sitzungen des Unterausschusses sind grundsätzlich  nicht öffentlich. Für das weitere Ver-
fahren finden die für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien geltenden Regelun-
gen einschließlich der kommunalrechtlichen Vorschriften Anwendung. 
 
6. Beschlusspunkt 1. des Antrags an den Rat Nr. A -R/0012/2023 „Jugendhilfe und Fachkräfte – 
Kommunales Maßnahmenpaket I: Verbesserung der Situation in der Kindertagesbetreuung“ ist 
damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Bildung und Besetzung des Unterausschusses „Jugendhilfe und Fachkräfte“ entstehen 
keine zusätzlich zu veranschlagenden Erträge oder Aufwendungen für den städtischen Haushalt im 
Jahr 2023.  
Die Übernahme der Geschäftsführung soll durch die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2023 
geschaffene Stabstelle für Fachkräfte erfolgen und ist insoweit bereits etatisiert. 
Ggf. anfallende bzw. geltend gemachte Ansprüche der Gremienmitglieder auf Grundlage der Ge-
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind im Haushaltsjahr 2023 aus dem laufenden 
Budget der Produktgruppe 0102 – Geschäftsführung für politische Gremien, internationale Bezie-
hungen“ zu finanzieren. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Mehrbedarfe in der Produktgruppe 
0102 in den Haushaltsjahren 2024ff. entstehen, über die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 
für die Jahre 2024ff. zu entscheiden ist. 
 
Begründung: 
 
In seiner Sitzung am 22.03.2023 beschloss der Rat der Stadt Münster auf Grundlage des Antrags an 
den Rat Nr. A -R/0012/2023 „Jugendhilfe und Fachkräfte – Kommunales Maßnahmenpaket I: Verbes-
serung der Situation in der Kindertagesbetreuung“: 
 
„Der Rat der Stadt Münster empfiehlt dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und  Familien, zeitnah 
einen Unterausschuss „Jugendhilfe und Fachkräfte“ nach § 6  Satzung für das Jugendamt der Stadt 
Münster zu bilden. Die Geschäftsführung des  Unterausschusses übernimmt perspektivisch die im 
Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 geschaffene Stabsstelle Fachkräfte im Amt für Kinder,  Ju-
gendliche und Familien.“ 
 
Nach den gesetzlichen Regelungen (§ 6 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfe-
gesetzes – AG-KJHG i.V.m. § 6 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster) kann der Ju-
gendhilfeausschuss aus Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern bei Bedarf für einzelne Aufga-
ben der Jugendhilfe beratende Unterausschüsse bilden. Der Jugendhilfeausschuss bestimmt deren 
Vorsitzende und ihre Stellvertreter*innen. Weitere Vorschriften über die Größe und Zusammenset-
zung eines Unterausschusses gibt es nicht.

- 4 - 
V/0309/2023 
 
Mit dem ersten Beschlusspunkt erfolgt die grundsätzliche Umsetzung des o.g. Beschlusses ein-
schließlich der Benennung des Aufgabenbereichs für den neu gebildeten Unterausschuss. 
 
Der zweite Beschlusspunkt stellt den Vorschlag der Verwaltung zur Zusammens etzung des Gremi-
ums dar. 
 
Die Verteilung der stimmberechtigten Mitglieder im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
ist auf Vorschlag der Fraktionen und auf Basis des Berechnungsverfahrens nach Hare-Niemeyer er-
folgt. Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren entsprechend auf die Zusammensetzung des Unter-
ausschusses anzuwenden. Daraus ergibt sich die im Beschlussvorschlag der Vorlage dargestellte 
Verteilung des Vorschlagsrechts für die jeweiligen Fraktionen. 
 
Dieser Verfahrensvorschlag sieht vor, dass die Fraktionen aus dem gesamten Kreis aller Mitglieder 
und stellvertretenden Mitglieder jeweils die genannte Anzahl an Personen vorschlagen können, über 
die dann im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien insgesamt zu beschließen ist. 
 
Darüber hinaus wird unter Berücksichtigung weiterer fachlicher Gesichtspunkte vorgeschlagen, den 
Unterausschuss um die unter 2.2 genannten Personen zu ergänzen. 
 
Schließlich schlägt die Verwaltung vor, die Benennung des*der Vorsitzenden und dessen*deren Stell-
vertretung aus dem Kreis der so benannten Personen vorzusehen. 
 
Für jedes Mitglied soll eine persönliche Stellvertretung benannt werden. 
 
Die Geschäftsführung für den Unterausschuss wird perspektivisch wie beantragt durch die im Rah-
men der Haushaltsplanberatungen 2023 geschaffene Stabstelle Fachkräfte im Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien wahrgenommen. Eine personelle/namentliche Festlegung erfolgt im Zusam-
menhang mit der Stellenbesetzung zu einem späteren Zeitpunkt. Dann ist auch eine Stellvertretungs-
regelung für die Schriftführung zu treffen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
 
Anlage 1 – Antrag an den Rat Nr. A-R/0012/2023 „Jugendhilfe und Fachkräfte – Kommunales Maß-
nahmenpaket I: Verbesserung der Situation in der Kindertagesbetreuung“

Beratungsverlauf (1)

01.06.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0309/2023
Typ
Vorlagen
Datum
11.05.2023
Erstellt
11.05.2023 09:57