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V/0963/2013

Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grundschulen in Münster

Vorlagen 16.12.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 05.02.2014, TOP 7

Vorlage_OGS05_RK02_Anhang1_1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Vorlage_OGS05_RK02_Anhang1_1

429 Zeichen

Anhang zur Vorlage  
V/0963/2013 „Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grundschulen in Münster  
 
 
 
Raumstandard Offener Ganztag (alt) 
Ratsbeschluss 2004 
Raumstandard Offener Ganztag (neu) 
Ratsbeschluss 2014 
Je Gruppe ein Betreuungsraum Je festgelegtem Zug ei n Betreuungsraum 
Je Schule eine Küche und ein Speiseraum Je Schule e ine Küche und ein Speiseraum 
 Multifunktionale Nutzung von Mehrzweck und 
Klassenräumen

Beschlussvorlage

24304 Zeichen

V/0963/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grundschulen in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.01.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
05.02.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
12.02.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat bestätigt den Grundsatz eines bedarfsdeckenden Angebotes Offener Ganztagsplätze 
an den Grundschulen in Münster. 
 
2. Der Rat beschließt, angesichts der perspektivisch steigenden Teilnehmerquoten im Off enen 
Ganztag, die bestehenden Schulgebäude mit allen Räumen sowohl für Unterricht wie für A n-
gebote des Offenen Ganztags zu nutzen und als neuen Raumstandard im Grundsatz neben 
Küche / Speisenraum je Zug einen OGS-Gruppenraum festzulegen.  
 
3. Diese neuen Raumstandards ersetzen die durch Ratsbeschluss im Jahr 2004 festgelegten 
Standards zur Flächenbereitstellung im Offenen Ganztag. 
 
4. Die bestehenden beratenden Unterstützungsangebote der Verwaltung zur Weiterentwic klung 
der schulspezifischen Konzepte des Offenen Ganztagsangebotes und zur Umsetzung im Ge-
bäudebestand werden auf diesen Standard ausgerichtet.  
 
Kosten:  
 
Durch diesen Beschluss werden unmittelbar keine zusätzlichen Kosten ausgelöst. Einzelmaßna h-
men zur Umsetzung des Beschlusspunktes 2. werden aus bestehenden Budgets  (Produktgruppe 
0301 Leistungen für Schulen / Investitionsmaßnahme 4090 Bauk. Einr. Offener GT - Auszahlung 
für Baumaßnahmen und Investitionsmaßnahme 4091 Besch. Einr. Offener GT - Auszahlung für 
den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen finanziert.  
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0963/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Wimmer 
Ruf: 
492-4027 
E-Mail: 
WimmerWo@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.12.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0963/2013 
Begründung: 
 
Zu 1. Bedarfsdeckendes OGS-Platzangebot 
 
Das Offene Ganztagsangebot an den Grundschulen in Münster zeigt seit Jahren eine ungebr o-
chene Nachfragedynamik. Im Schuljahr 2013/2014 nehmen insgesamt 3.790 der 9.256  Schülerin-
nen und Schüler an städtis chen Grundschulen am Offenen Ganztag teil. Ein Vergleich der Tei l-
nehmerzahlen zum Schuljahr 2009/ 2010 verdeutlicht die hohe Steigerungsrate: 2.404 Schüleri n-
nen und Schüler meldeten sich vor 4  Jahren zum Offenen Ganztag an. Seitdem erhöhte sich die 
jährliche Anmeldezahl um mehr als 12 %. Hinzu kommen rd. 100 Schülerinnen und Schüler in den 
Primarstufen der Fö rderschulen, die den Offenen Ganztag dort in Anspruch nehmen. Verbunden 
mit den erhöhten Teilnehmerzahlen ist auch eine stetig steigende Zahl von OGS-Gruppen, die von 
78 im Schuljahr 2009/2010 auf 145  Gruppen im Schuljahr 2013/2014  angestiegen ist.  Für das 
Schuljahr 2014/2015 liegen Anmeldungen für 15 weitere Gruppen gesichert vor. 
 
Die steigenden Teilnehmerzahlen stellen die Schulen, den Schulträger sowi e die für den Betrieb 
des Offenen Ganztags verantwortlichen Träger vor große Herausforderungen hinsichtlich der We i-
terentwicklung der schulspezifischen pädagogischen Konzepte und ihrer Umsetzung, der Berei t-
stellung von Flächen in den bestehenden Schulgebäu den und der erforderlichen Personalressour-
cen. Dem Rat ist dazu letztmals mit den Vorlagen V/0739/2012 „Offene Ganztagsschule in Mün s-
ter - Bericht 2009 -2012“ sowie V/0794/2012 „Bericht zur Raumsituation zum Offenen Ganztag in 
Münster“ berichtet worden. 
 
Verbunden mit den stetig steigenden Teilnehmerzahlen sind auch die Kosten für Flächenbereitstel-
lung, Ausstattung und Personal deutlich gestiegen. Der Rat der Stadt Münster hat seinen 2011 mit 
dem Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung gefassten Beschlus s, ein bedarfsdecke ndes 
Offenes Ganztagsangebot an den Grundschulen in Münster vorzuhalten, auch in seinen Beratu n-
gen zur Haushaltskonsolidierung bestätigt. Gleichwohl sind die investiven Mittel für Bau und Au s-
stattung gekürzt worden. 
 
Viele Städte begrenzen die angebotene Platzzahl des Offenen Ganztagsangebotes nach Maßgabe 
der von Schulen und Trägern entwickelten Konzepte und der Raummöglichkeiten des jeweil igen 
Schulgebäudes. So werden in der Stadt Bonn Anmeldungen zum Offenen Ganztag, die die für die 
jeweilige Schule festgelegte Platzzahl übersteigen, auf einer Warteliste geführt. Eine Erhöhung der 
Platzzahl ist nur auf der Basis eines überarbeiteten abgestimmten Konzeptes von Schule und Tr ä-
ger im Rahmen des bestehenden schulspezifischen Flächenangebotes möglich.  
 
Der Grundsatz eines bedarfsdeckenden Angebotes im Offenen Ganztag ist für die Überlegu ngen 
zu den Rahmenbedingungen des Offenen Ganztags an Grundschulen in Münster von grundlegen-
der Bedeutung. Die damit verbundene prinzipielle Platzgarantie für  Schülerinnen und Schüler ver-
langt eine Ausrichtung sowohl räumlicher als auch personeller Konzepte auf eine stetig ste igende 
Teilnehmerzahl bis maximal 100 %. Aktuell liegt die Versorgungsquote bei 37 % der Grundschüler 
aller 45 Grundschulen in Münster. D ie stadtweit durchschnittliche Teilnehmerquote an den 42 O f-
fenen Ganztagsschulen liegt bei 41 %. Auch wenn eine stadtweite Teilnehme rquote von 100  % 
aus heutiger Sicht unwahrscheinlich ist oder höchstens längerfristig erreichbar scheint, zeigen sich 
bei den OGS-Schulen sehr unterschiedliche Teilnahmequoten, die bei einzelnen Schulen b ereits 
im Schuljahr 2013/2014 deutlich über dem Durchschnitt liegen.

- 3 - 
V/0963/2013 
 
Schulen im 
Bezirk* 
Unter Teilnahmequote  
von 41% 
Über Teilnahmequote  
von 41% 
Mitte 1 14 
Nord 1 4 
Ost 4 1 
Südost 2 2 
Hiltrup 4 2 
West 4 2 
Stadtweit 16 25 
* berücksichtigt wurden nur Schulen mit OGS-Angebot 
Schulstatistik 2013/14; Amt f. Schule und Weiterbildung 
 
Die Schwankungsbreite liegt dabei zwis chen einer Teilnahmequote um 85 % (Johannisschule, 
Overbergschule) und um 21% (GS Loevelingloh, Davertschule, Mosaik-Schule).  
 
 
Zu 2. Neue Standards in der Flächenversorgung 
 
Die mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder NW in 2003 initiierte 
Entwicklung des Offenen Ganztags im Primarbereich ist mit seinen verlässlichen Betreuungszeiten 
ein wesentlicher Baustein zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Darüber hinaus leistet der O f-
fene Ganztag einen wichtigen Beitrag zu mehr Bildungsqualität und Chancengleichheit. Für den 
Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule und Jugendhilfe bietet er die Plattform für eine e nge 
Verzahnung. Er unterstützt mit seinen Angeboten die Vermittlung von Wissen und Werten, eröffnet 
Möglichkeiten selbständigen Entdeckens und fördert die Persönlichkeitsentwicklung. 
 
Die Qualität der pädagogischen Arbeit bedarf eines für alle OGS -Schulen gleichermaßen gültigen 
Rahmens, auf den schulspezifische Konzepte aufbauen können. Wesentliche Säulen dieses Ra h-
mens sind die für die pädagogische Arbeit im Offenen Ganztag z ur Verfügung stehenden Pers o-
nalressourcen, die Bereitstellung von Flächen und die Ausrichtung und Ausstattung der Schulg e-
bäude zu Lern- und Lebensorten für Schülerinnen und Schüler. 
 
Hinsichtlich der für den Offenen Ganztag an den Grundschulen in Münster b ereit zu stellenden 
Flächen hat der Rat 2004 entschieden, dass die Funktionsbereiche Küche und E ssraum sowie ein 
eigenständiger B etreuungsraum pro Ganztagsgruppe zur Verfügung stehen sollen (vgl. 
V/1063/2004 „Umwandlung weiterer Schulen…“; Beschlusspunkt 3).  
 
Die Entwicklung des Flächenbedarfs ist dem Rat mit der Vorlage V/0794/2012 „Bericht zur Rau m-
situation im Offenen Ganztag in Münster“ detailliert geschildert worden. 
 
Die Versorgung mit Flächen für den OGS an Grundschulen stößt angesichts der dargestel lten 
Entwicklung der Teilnehmer- und Gruppenzahlen aus wirtschaftlichen, wie auch aktuell bereits aus 
baulichen / räumlichen Gründen, an Grenzen. Die Gebäudebestände sind zur Flächenverso rgung 
des Offenen Ganztags ausgereizt. Dachboden, Lager -, Untergeschoß-, und tlw. Hausmeisterfl ä-
chen sind bereits zu OGS -Flächen umgebaut worden; ergänzt wurden diese Umbauma ßnahmen 
im Bestand durch die Bereitstellung von zusätzlichen Schulpavillons, die u. a. ebenfalls für Betreu-
ungszwecke genutzt werden. Bereits jetzt müs sen Schulen allgemeine Unterrichtsräume / Meh r-
zweckräume für OGS -Zwecke nutzen. Darüber hinaus werden teilweise auch Einrichtu ngen der 
Jugendhilfe für OGS -Betreuungsangebote mitgenutzt (z.  B. in Hiltrup -West mit der Einrichtung 
„37Grad“, in Mauritz-Mitte mit der kinderpädagogischen Einrichtung „Am Pötterhoek“).  
An einer Reihe von Schulstandorten erlauben weder die Gebäude noch vorhandene Schu lhof- 
oder Nachbarflächen eine Erweiterung für OGS -Gruppenräume (Grundschule am Ki nderbach, 
Martinischule, Mosaiksch ule). Eine weitere Flächenbereitstellung auf der Basis des bi sherigen 
Raumstandards lässt sich sowohl aus Kosten- wie Effizienzgründen nicht verantworten.

- 4 - 
V/0963/2013 
 
Gleichzeitig ist aber davon auszugehen, dass die Anmeldezahlen und Gruppenbildungen ungebro-
chen weiter steigen werden und entsprechende Flächenansprüche durch die Schulen geltend g e-
macht werden. 
 
Eine Umsetzung des Ratsbeschlusses, auch zukünftig ein bedarfsdeckendes OGS -Angebot vor-
zuhalten und damit perspektivisch eine Vollversorgung zu ermöglichen, k ann nur gelingen, wenn 
Schulgebäude als Ganzes sowohl für Unterrichtszwecke als auch für den Offenen Ganztag zur 
Verfügung stehen. 
Den unstrittig vorhandenen besonderen Belangen des Offenen Ganztags soll deshalb in Münster 
zukünftig mit einem Gruppenraum j e Zug sowie Küche und Speiseraum je Schule Rechnung ge-
tragen werden. Dieser neue Standard hat im Grundsatz für alle am Offenen Ganztag teilnehme n-
den städtischen Grundschulen Gültigkeit. Eine geringere Raumversorgung für den Offenen Gan z-
tag kann auf Grund e inzelner spezifischer Gebäudekonfigurationen oder eines unvertretbar hohen 
Finanzierungsaufwandes möglich sein, bedarf aber einer nachweislichen Begründung. Bei der 
Nutzung der vorhandenen Flächen gehen Unterrichts - und OGS-Nutzung vor eine Nutzung durch 
Dritte. Darüber hinausgehenden Raumbedarfen des Offenen Ganztags wird durch die multifunktio-
nale Nutzung von Mehrzweck- und Klassenräumen entsprochen.  
 
Nach di esem neuen Raumstandard wären 29  von 41 als OGS teilnehmende Grundschulen mit 
ausreichenden Flächen für Zwecke des Offenen Ganztag zum S chuljahr 2014/15 ausgestattet, 4  
Schulen hätten zum Schuljahr 2014/15  prinzipiell einen zusätzlichen Raumanspruch (Martinischu-
le, Mosaikschule, Grundschule Sprakel, Nikolaischule) mit einem Bedarf von insgesamt 7 Räumen. 
Während an der Mosaik -Schule bauliche und liegenschaftliche Gründe einer Erweiterung entg e-
genstehen, wären an der Martinischule zusätzliche Flächen im Gebäudebestand (Keller) nur mit 
erheblichem Finanzierungsaufwand realisierbar. An 7  Schulen könnte mittel- bis langfristig ein zu-
sätzlicher Raumbedarf entstehen, wenn die Schulen ihre Zügigkeiten voll ausschöpfen würden und 
bisher für OGS -Zwecke genutzte Räume wieder für Unterrichtszwecke genutzt werden müssten. 
An einer Schule (Loevelingloh) liegen bishe r keine ausreichenden Anmeldungen zur Bi ldung einer 
OGS-Gruppe vor. 
 
Das nachfolgende Berechnungsmodell soll exemplarisch für eine beispielhaft angenommene 
60%ige OGS-Teilnahmequote die Unterschiede in den zusätzlichen Flächenansprüchen verdeutl i-
chen. Basi s ist grundsätzlich die maxi male Auslastung der festgelegten Zügigkeit der einze lnen 
Grundschulen.

- 5 - 
V/0963/2013 
 
13 Räume 11 Schulen
141 Räume
39 Schulen
0
20
40
60
80
100
120
140
160
Standard neu
1 Zug =
1 OGS-Raum
Standard alt
1 OGS-Gruppe =
1 OGS-Raum
OGS/ Raumanspruchsvergleich der Schulen bei verschiedenen Standards
 einer angenommen Versorgungsquote von 60 %
Bei der (notwendi gen) Einrichtung weiterer OGS -Gruppen bis zur 60% -Quote würden nach dem 
neuen Raumstandard theoretisch perspektivisch 13 Räume fehlen.  
Demgegenüber würde die konsequente Umsetzung des bisherigen OGS -Raumstandards extrem 
hohe, unrealisierbare Raumansprüche auslösen. Durch die stabilen Schülerzahlen im Grundschul-
bereich werden auch keine demografischen Effekte - und damit frei werdende Räume - entstehen, 
die gro ßflächig für andere schulische Zwecke genutzt werden könnten. Als Konsequenz müsste 
der Raumbedarf  überwiegend durch Anbau bzw. Containerlösungen abgedeckt werden. Neben 
den exo rbitant hohen Kosten ist auch mehr als fraglich, ob die bestehenden Schulgrundstücke 
dieses Potenzial an Erweiterungsflächen bieten.  
Im Ergebnis würde bei Beibehaltung des gült igen Standards der Raumanspruch der Schulen weit 
überproportional über dem Anspruch aus der Formel „pro Zug ein OGS-Gruppenraum“ liegen. 
 
Der neu gesetzte Raumstandard ist ein allgemeingültiger, stadtweit festgelegter Rahmen, unter 
dem die spezifischen Mög lichkeiten des einzelnen Schulgebäudes ausgeschöpft werden können: 
Schulen, die über Raumkapazitäten verfügen, die über den Anforderungen für den allgemeinen 
Unterricht und mehr als einen OGS-Raum je Zug besitzen, können den Flächenüberhang für schu-
lische oder OGS-Zwecke nutzen, soweit nicht unabweisbare Flächenbedarfe anderer, insbesonde-
re schulischer Nutzer bestehen. Dies gilt für Schulen, die ihre festgelegte Zügigkeit aktuell nicht 
ausschöpfen nur insoweit und solange, als diese Räume auf Grund der Schü lerzahlen nicht für 
allgemeine Unterrichtszwecke oder als multifunktionale Räume für schulische und OGS -Zwecke 
benötigt werden. Vor diesem Hintergrund gilt ein Bestandsschutz nur nach der Maßgabe des neu 
definierten Raumstandards.

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V/0963/2013 
Bei steigenden Teilneh merzahlen auf den Schulgebäudebestand insgesamt für Unterrichts - wie 
OGS-Zwecke zurückzugreifen, wird auch in anderen NRW -Städten praktiziert. So hat die Stadt 
Bonn in entsprechenden B eschlussvorschlägen an den Rat zur Erhöhung der Platzzahl bereits 
2009 d arauf hingewiesen, dass dies nur im vorhandenen Gebäudebestand umgesetzt werden 
kann: „Ein Ausbau von OGS über 50  % hinaus (in Richtung einer Öffnung für alle Kinder) ist da u-
erhaft nur zu leisten, wenn…Räume für Unterricht und OGS künftig gemeinsam genutzt  werden.“ 
(Bundesstadt Bonn, Drucks ache 0911129ST2, „Nutzung von Klassenräumen als OGS -
Gruppenräume“).  
 
Das in den Städten Köln und Bonn erfolgreich eingesetzte Instrument der Bildung sogenannter 
OGS-Klassen (s. zu 4.), in denen die Zusammensetzung von Un terrichtsklasse und OGS-Gruppe 
identisch ist, erhält einerseits die Identifikation einer Klasse mit „ihrem“ Klassenraum und erleic h-
tert andererseits die multifunktionale Nutzung des Schulgebäudes und seiner Räume.  
Die sinnvolle gemeinsame Nutzung vorhande ner Räume als Klassenräume und Räume für Aktiv i-
täten des Offenen Ganztags, die auch dadurch zunehmend engere Verbindung zwischen Unte r-
richt und fördernder Betreuung des Offenen Ganztags, sind ein wichtiges Merkmal für eine hohe 
Qualität des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schulen. Pädagogen und Erzieherinnen prof i-
tieren durch gegenseitige Unterstützung in der ganzheitlichen Sichtweise auf ein Kind und seine 
spezifischen alters- und entwicklungsgerechten Bedürfnisse. So trägt nach den Erfahrungen der 
Stadt Bonn eine gemeinsame Raumnutzung auch zu einer engeren Verzahnung von Unterricht 
und OGS bei. Ein anfänglich distanziertes Nebeneinander hat sich in relativ kurzer Zeit zu einem 
selbstverständlichen Miteinander entwickelt - Klassenräume werden zunehmend mehr als Tage s-
räume genutzt. 
 
In der Ausstattung der Klassen für beide Zwecke kann auf vergleichbares Mobiliar als Sta uraum, 
Spiel-, Lern- und Übungsfläche zurückgegriffen werden. Die vorrangig für OGS -Zwecke vorgehal-
tenen Räume dienen abwechselnd ebens o für großflächige Aktivitäten wie auch für besondere 
Ruhe- und Entspannungsphasen. Ausstattung und Ausgestaltung der multifunktional genutzten 
Räume sind in enger Abstimmung mit Schulen und Trägern unter Berücksichtigung der schulspezi-
fischen Möglichkeiten zu entwickeln und umzusetzen. 
 
Dieser neue, den Entwicklungen der vergangen Jahre und dem Anspruch eines bedarfsdeckenden 
Angebots Rechnung tragende Raumstandard für den Offenen Ganztag in Münster ist im Kern in 
einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Gru ndschulen, der Jugendhilfe und der unteren Schulau f-
sicht en twickelt worden. Die Grundschulen sind über den aktuellen Diskussionsstand bzw. den 
Inhalt der Verwaltungsvorlage im Detail informiert worden. 
 
 
- Gebundener Ganztag - 
Für den weiteren Ausbau der G anztagsbetreuung ist neben der Offenen Ganztagsschule aber 
auch der gebundene Ganztag eine Alternative, die weiter verfolgt werden sollte. 
 
Bereits im Rahmenkonzept SEP hat der Rat der Stadt Münster im Februar 2011 auf Seite 29 das 
Ziel formuliert, dass weitere gebundene Ganztagsangebote mittelfristig in allen Schulformen ange-
strebt werden. Auch die Bildungskonferenz im Land NRW hat sich in ihren Eckpunkten von Mai 
2011 unter anderem mit der Weiterentwicklung des Ganztags auseinandergesetzt und fordert „e i-
nen Stufenplan zur schrittweisen Einführung eines flächendeckenden gebundenen Ganztags bis 
zum Jahr 2020 in allen Schulformen und Schulstufen. Der Prozess des weiteren Ausbaus orientiert 
sich an der Nachfrage von Eltern, Kindern und Jugendlichen.“ 
 
Am Beispiel der Wartburg-Grundschule, die mittlerweile alle vier Züge in gebundener Form anbi e-
ten kann, werden die Vorteile deutlich. Die Raumflächen der einzelnen Klassen werden je nach 
Bedarf und Tageszeit abwechselnd genutzt und sind somit tatsächlich Lebensrau m von Schülerin-
nen und Schülern. Gleichzeitig ist auch für Schule die Rhythmisierung von Unterricht und Fre izeit- 
und Betreuungsangeboten im Klassenverband deutlich einfacher zu organisieren.

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V/0963/2013 
 
In den Verwaltungsgesprächen mit den Schulträgern hat das Mini sterium in den letzten Jahren 
aber sehr deutlich ausgedrückt, dass Schwerpunkt der Entwicklung der OGS-Bereich ist. Anträgen 
auf Umwandlung in gebundene Ganztagsschulen im Primarbereich werden daher keine großen 
Genehmigungschancen eingeräumt. 
Ungeachtet dessen haben sich vier Grundschulen - Eichendorffschule Angelmodde, Margarete n-
schule, Norbertschule und Overbergschule - gegenüber der Verwaltung ihre Absicht erklärt, zu 
gebundenen Ganztagsschulen umgewandelt zu werden. Vorklärende Schritte dazu sind durch  die 
Verwaltung eingeleitet worden. Einen entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, müsste die 
Genehmigung durch die Bezirksregierung erteilt werden.  
 
 
Zu 3. Aufhebung bestehender Raumstandards 
 
Wie in der Begründung unter 2. dargestellt, ist die Fortfü hrung des bisher gültigen Standards zur 
Flächenbereitstellung für OGS -Zwecke angesichts der jüngsten und auch zukünftig erwartbaren 
Steigerungsraten der Teilnehmer- und Gruppenzahlen sowohl unter baulichen wie auch unter wir t-
schaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich.  
Deshalb wird der bisher gültige Flächenanspruch, je OGS -Gruppe einen OGS -Raum zur Verf ü-
gung zu stellen, ab dem laufenden Schuljahr 2013/2014 aufgehoben.  
 
 
Zu 4. Unterstützungsangebot zur Weiterentwicklung von OGS-Konzepten 
 
Die auf Grund der  stetig steigenden Teilnehmerzahlen zunehmenden Herausforderungen zur S i-
cherung der Qualität des Offenen Ganztags ze igen sich einerseits stadtweit als grundlegendes 
Problem, andererseits aber auf Grund der stark differierenden Teilnahmequoten auch in sehr un-
terschiedlicher schulspezifischer Ausprägung. Auf die jeweilige Situation an den einzelnen Schulen 
haben zudem das schulische Umfeld als auch die gebäudespezifischen Belange einen nicht une r-
heblichen Einfluss. 
Die grundlegenden stadtweiten Standards könn en deshalb nur Rahmen und Basis für die schu l-
spezifische Umsetzung eines qualitätvollen Ganztagsangebotes sein. 
Die in den vorangegangenen Berichten beschriebenen Entwicklungen erfordern eine stete und 
prozesshafte Weiterentwicklung der jeweiligen Konzepte der Schulen und Träger und eine Einbi n-
dung der Schulverwaltung und Jugendhilfe.  
Dazu gehören neben der engeren Verbindung unterrichtlicher Aktivitäten am Vormittag und OGS -
Angeboten am Nachmittag, auch gemeinsame Überlegungen zur Ausgestaltung multifunkt ional zu 
nutzender Räume, die Gestaltung des Schulgebäudes als Lern- und Lebensort oder organisatori-
sche Maßnahmen, die die Umsetzung eines bedarfsdeckenden OGS -Angebotes unterstützen 
können. 
 
Für ein gelungenes und pädagogisch qualitätvolles OGS -Angebot an den jeweiligen Schulen ist 
deshalb die Kooperation aller am OGS beteiligten Akteure eine wichtige Grundlage. Den Schulen 
und Trägern soll durch die Verwaltung zu allen Fragen des Offenen Ganztags einerseits umfa s-
sende Beratung zur Verfügung stehen und zudem die Möglichkeit des gemeinsamen Austausches 
und der gemeinsamen Konzeptentwicklung angeboten werden. Die Verwaltung übernimmt dabei 
nicht nur die Funktion eines unmittelbar Beteiligten, sondern ist zugleich auch Moderator der Int e-
ressen, Organisator de r Kommunikation der Beteiligten und Ideen - und Erfahrungspool von Ko n-
zeptüberlegungen anderer Schulen auch über die Grenzen Münsters hinaus. In ähnlicher Weise 
arbeitet das in der Stadt Bonn eingerichtete OGS-Büro. 
 
Eine in dieser Form umfassende Beratungs leistung der Verwaltung intensiviert deutlich die bereits 
bestehende Zusammenarbeit der zuständigen Fachämter mit den Schulen. Sie führt zu vermeh r-
ten Konzept -, Umsetzungs - und Abstimmungsgesprächen an den Schulen, um den jeweiligen 
schulspezifischen Belangen gerecht werden zu können.

- 8 - 
V/0963/2013 
Zudem erhöht sich der personelle Arbeitsaufwand für die Umsetzung der multifunktionalen Gesta l-
tung der Klassenräume sowie für die teilweise notwendigen Kapazitätsausweitungen für Küche 
und Speiseraum. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe kann nur bei zumindest unveränderten Pe r-
sonalressourcen und einer priorisierten Abfolge der Beratungen sichergestellt werden.  
 
Ein im Rahmen dieser Beratungsleistung zu diskutierendes Instrument zur organisatorischen Kon-
zeptentwicklung könnte die sich mit zunehmenden Teilnehmerzahlen anbietende Bildung von 
OGS-Klassen sein. Dabei werden Schülerinnen und Schüler, die sich in der 1. Klasse zum Offenen 
Ganztag anmelden, in einer Klasse bis zum Kla ssenfrequenzrichtwert zusammengefasst. Ebenso 
ist es im  Rahmen eines jahrgangsübergreifenden Unterrichts möglich, Klassenzusammensetzu n-
gen an der Beteiligung am Offenen Ganztag zu orientieren. Für sie könnte der Bezugsraum „Kla s-
se“ und „OGS-Raum“ derselbe Raum sein. In ihm werden die jeweiligen Belange der Nut zungsan-
sprüche berücksichtigt. Die sich daraus entwickel nde selbstverständliche Nutzung bestehender 
Klassenräume für Aktivitäten des Offenen Ganztags unterstützt die gewünschte Verzahnung von 
Vormittags- und Nachmittagsaktivitäten zu einem abgestimmten, ga nzheitlichen Unterrichts-, För-
der- und Betreuungsangebot. 
Diese organisatorischen Maßnahmen ermöglichen zwar keine wirkliche Rhythmisierung des Schul-
tages wie im gebundenen Ganztag und die auf ein Schuljahr reduzierte Verbindlichkeit der Tei l-
nahme birgt Planungsrisiken für die Schulen. Zudem sind zumindest in der Übergangsphase bis zu 
einer relativ hohen Teilnahmequote organisatorische Ergänzungsmaßnahmen erforderlich. De n-
noch ermöglichen OGS-Klassen durch ihre klare Struktur eine Verbesserung der Beziehung sebe-
ne zwischen pädagogischen Kräften zu den Schülerinnen und Schülern wie auch unter den Le h-
rer/innen und pädagogischen Kräften selbst und tragen so dem gemeinsamen Bildungs - und Er-
ziehungsauftrag von Schule und J ugendhilfe mehr Rechnung.  Im Rahmen der sc hulspezifischen 
Weiterentwicklung der OGS-Konzepte wird die Verwaltung dazu mit den Schulen besprechen.  
 
Zudem unterstützt die - mit den Beschlüssen zu den Vorlagen V/0530/2013 „Offene Ganztag s-
schule - Aufstockung der Wochenstundenzahl für Koordinatoren/innen und Gruppenleitungen“ und 
V/0443/2013 „Umsetzung und Weiterentwicklung der Förderangebote für Grundschulkinder im 
Offenen Ganztag - Förderinseln“ - verbesserte Personalsituation und der Ausbau individueller För-
derangebote die hohe Qualität der Betreuung im Offenen Ganztag in Münster.. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
Anhang: 
Vergleich alte und neue Raumstandards

Beratungsverlauf (4)

28.01.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung
05.02.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (2)

  • Loevelingloh
  • Pötterhoek

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0963/2013
Typ
Vorlagen
Datum
16.12.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37