V/0963/2013
Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grundschulen in Münster
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Anhang zur Vorlage V/0963/2013 „Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grundschulen in Münster Raumstandard Offener Ganztag (alt) Ratsbeschluss 2004 Raumstandard Offener Ganztag (neu) Ratsbeschluss 2014 Je Gruppe ein Betreuungsraum Je festgelegtem Zug ei n Betreuungsraum Je Schule eine Küche und ein Speiseraum Je Schule e ine Küche und ein Speiseraum Multifunktionale Nutzung von Mehrzweck und Klassenräumen
Beschlussvorlage
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V/0963/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grundschulen in Münster Beratungsfolge 28.01.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 05.02.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 12.02.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat bestätigt den Grundsatz eines bedarfsdeckenden Angebotes Offener Ganztagsplätze an den Grundschulen in Münster. 2. Der Rat beschließt, angesichts der perspektivisch steigenden Teilnehmerquoten im Off enen Ganztag, die bestehenden Schulgebäude mit allen Räumen sowohl für Unterricht wie für A n- gebote des Offenen Ganztags zu nutzen und als neuen Raumstandard im Grundsatz neben Küche / Speisenraum je Zug einen OGS-Gruppenraum festzulegen. 3. Diese neuen Raumstandards ersetzen die durch Ratsbeschluss im Jahr 2004 festgelegten Standards zur Flächenbereitstellung im Offenen Ganztag. 4. Die bestehenden beratenden Unterstützungsangebote der Verwaltung zur Weiterentwic klung der schulspezifischen Konzepte des Offenen Ganztagsangebotes und zur Umsetzung im Ge- bäudebestand werden auf diesen Standard ausgerichtet. Kosten: Durch diesen Beschluss werden unmittelbar keine zusätzlichen Kosten ausgelöst. Einzelmaßna h- men zur Umsetzung des Beschlusspunktes 2. werden aus bestehenden Budgets (Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen / Investitionsmaßnahme 4090 Bauk. Einr. Offener GT - Auszahlung für Baumaßnahmen und Investitionsmaßnahme 4091 Besch. Einr. Offener GT - Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen finanziert. Vorlagen-Nr.: V/0963/2013 Auskunft erteilt: Herr Wimmer Ruf: 492-4027 E-Mail: WimmerWo@stadt-muenster.de Datum: 16.12.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0963/2013 Begründung: Zu 1. Bedarfsdeckendes OGS-Platzangebot Das Offene Ganztagsangebot an den Grundschulen in Münster zeigt seit Jahren eine ungebr o- chene Nachfragedynamik. Im Schuljahr 2013/2014 nehmen insgesamt 3.790 der 9.256 Schülerin- nen und Schüler an städtis chen Grundschulen am Offenen Ganztag teil. Ein Vergleich der Tei l- nehmerzahlen zum Schuljahr 2009/ 2010 verdeutlicht die hohe Steigerungsrate: 2.404 Schüleri n- nen und Schüler meldeten sich vor 4 Jahren zum Offenen Ganztag an. Seitdem erhöhte sich die jährliche Anmeldezahl um mehr als 12 %. Hinzu kommen rd. 100 Schülerinnen und Schüler in den Primarstufen der Fö rderschulen, die den Offenen Ganztag dort in Anspruch nehmen. Verbunden mit den erhöhten Teilnehmerzahlen ist auch eine stetig steigende Zahl von OGS-Gruppen, die von 78 im Schuljahr 2009/2010 auf 145 Gruppen im Schuljahr 2013/2014 angestiegen ist. Für das Schuljahr 2014/2015 liegen Anmeldungen für 15 weitere Gruppen gesichert vor. Die steigenden Teilnehmerzahlen stellen die Schulen, den Schulträger sowi e die für den Betrieb des Offenen Ganztags verantwortlichen Träger vor große Herausforderungen hinsichtlich der We i- terentwicklung der schulspezifischen pädagogischen Konzepte und ihrer Umsetzung, der Berei t- stellung von Flächen in den bestehenden Schulgebäu den und der erforderlichen Personalressour- cen. Dem Rat ist dazu letztmals mit den Vorlagen V/0739/2012 „Offene Ganztagsschule in Mün s- ter - Bericht 2009 -2012“ sowie V/0794/2012 „Bericht zur Raumsituation zum Offenen Ganztag in Münster“ berichtet worden. Verbunden mit den stetig steigenden Teilnehmerzahlen sind auch die Kosten für Flächenbereitstel- lung, Ausstattung und Personal deutlich gestiegen. Der Rat der Stadt Münster hat seinen 2011 mit dem Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung gefassten Beschlus s, ein bedarfsdecke ndes Offenes Ganztagsangebot an den Grundschulen in Münster vorzuhalten, auch in seinen Beratu n- gen zur Haushaltskonsolidierung bestätigt. Gleichwohl sind die investiven Mittel für Bau und Au s- stattung gekürzt worden. Viele Städte begrenzen die angebotene Platzzahl des Offenen Ganztagsangebotes nach Maßgabe der von Schulen und Trägern entwickelten Konzepte und der Raummöglichkeiten des jeweil igen Schulgebäudes. So werden in der Stadt Bonn Anmeldungen zum Offenen Ganztag, die die für die jeweilige Schule festgelegte Platzzahl übersteigen, auf einer Warteliste geführt. Eine Erhöhung der Platzzahl ist nur auf der Basis eines überarbeiteten abgestimmten Konzeptes von Schule und Tr ä- ger im Rahmen des bestehenden schulspezifischen Flächenangebotes möglich. Der Grundsatz eines bedarfsdeckenden Angebotes im Offenen Ganztag ist für die Überlegu ngen zu den Rahmenbedingungen des Offenen Ganztags an Grundschulen in Münster von grundlegen- der Bedeutung. Die damit verbundene prinzipielle Platzgarantie für Schülerinnen und Schüler ver- langt eine Ausrichtung sowohl räumlicher als auch personeller Konzepte auf eine stetig ste igende Teilnehmerzahl bis maximal 100 %. Aktuell liegt die Versorgungsquote bei 37 % der Grundschüler aller 45 Grundschulen in Münster. D ie stadtweit durchschnittliche Teilnehmerquote an den 42 O f- fenen Ganztagsschulen liegt bei 41 %. Auch wenn eine stadtweite Teilnehme rquote von 100 % aus heutiger Sicht unwahrscheinlich ist oder höchstens längerfristig erreichbar scheint, zeigen sich bei den OGS-Schulen sehr unterschiedliche Teilnahmequoten, die bei einzelnen Schulen b ereits im Schuljahr 2013/2014 deutlich über dem Durchschnitt liegen. - 3 - V/0963/2013 Schulen im Bezirk* Unter Teilnahmequote von 41% Über Teilnahmequote von 41% Mitte 1 14 Nord 1 4 Ost 4 1 Südost 2 2 Hiltrup 4 2 West 4 2 Stadtweit 16 25 * berücksichtigt wurden nur Schulen mit OGS-Angebot Schulstatistik 2013/14; Amt f. Schule und Weiterbildung Die Schwankungsbreite liegt dabei zwis chen einer Teilnahmequote um 85 % (Johannisschule, Overbergschule) und um 21% (GS Loevelingloh, Davertschule, Mosaik-Schule). Zu 2. Neue Standards in der Flächenversorgung Die mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder NW in 2003 initiierte Entwicklung des Offenen Ganztags im Primarbereich ist mit seinen verlässlichen Betreuungszeiten ein wesentlicher Baustein zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Darüber hinaus leistet der O f- fene Ganztag einen wichtigen Beitrag zu mehr Bildungsqualität und Chancengleichheit. Für den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule und Jugendhilfe bietet er die Plattform für eine e nge Verzahnung. Er unterstützt mit seinen Angeboten die Vermittlung von Wissen und Werten, eröffnet Möglichkeiten selbständigen Entdeckens und fördert die Persönlichkeitsentwicklung. Die Qualität der pädagogischen Arbeit bedarf eines für alle OGS -Schulen gleichermaßen gültigen Rahmens, auf den schulspezifische Konzepte aufbauen können. Wesentliche Säulen dieses Ra h- mens sind die für die pädagogische Arbeit im Offenen Ganztag z ur Verfügung stehenden Pers o- nalressourcen, die Bereitstellung von Flächen und die Ausrichtung und Ausstattung der Schulg e- bäude zu Lern- und Lebensorten für Schülerinnen und Schüler. Hinsichtlich der für den Offenen Ganztag an den Grundschulen in Münster b ereit zu stellenden Flächen hat der Rat 2004 entschieden, dass die Funktionsbereiche Küche und E ssraum sowie ein eigenständiger B etreuungsraum pro Ganztagsgruppe zur Verfügung stehen sollen (vgl. V/1063/2004 „Umwandlung weiterer Schulen…“; Beschlusspunkt 3). Die Entwicklung des Flächenbedarfs ist dem Rat mit der Vorlage V/0794/2012 „Bericht zur Rau m- situation im Offenen Ganztag in Münster“ detailliert geschildert worden. Die Versorgung mit Flächen für den OGS an Grundschulen stößt angesichts der dargestel lten Entwicklung der Teilnehmer- und Gruppenzahlen aus wirtschaftlichen, wie auch aktuell bereits aus baulichen / räumlichen Gründen, an Grenzen. Die Gebäudebestände sind zur Flächenverso rgung des Offenen Ganztags ausgereizt. Dachboden, Lager -, Untergeschoß-, und tlw. Hausmeisterfl ä- chen sind bereits zu OGS -Flächen umgebaut worden; ergänzt wurden diese Umbauma ßnahmen im Bestand durch die Bereitstellung von zusätzlichen Schulpavillons, die u. a. ebenfalls für Betreu- ungszwecke genutzt werden. Bereits jetzt müs sen Schulen allgemeine Unterrichtsräume / Meh r- zweckräume für OGS -Zwecke nutzen. Darüber hinaus werden teilweise auch Einrichtu ngen der Jugendhilfe für OGS -Betreuungsangebote mitgenutzt (z. B. in Hiltrup -West mit der Einrichtung „37Grad“, in Mauritz-Mitte mit der kinderpädagogischen Einrichtung „Am Pötterhoek“). An einer Reihe von Schulstandorten erlauben weder die Gebäude noch vorhandene Schu lhof- oder Nachbarflächen eine Erweiterung für OGS -Gruppenräume (Grundschule am Ki nderbach, Martinischule, Mosaiksch ule). Eine weitere Flächenbereitstellung auf der Basis des bi sherigen Raumstandards lässt sich sowohl aus Kosten- wie Effizienzgründen nicht verantworten. - 4 - V/0963/2013 Gleichzeitig ist aber davon auszugehen, dass die Anmeldezahlen und Gruppenbildungen ungebro- chen weiter steigen werden und entsprechende Flächenansprüche durch die Schulen geltend g e- macht werden. Eine Umsetzung des Ratsbeschlusses, auch zukünftig ein bedarfsdeckendes OGS -Angebot vor- zuhalten und damit perspektivisch eine Vollversorgung zu ermöglichen, k ann nur gelingen, wenn Schulgebäude als Ganzes sowohl für Unterrichtszwecke als auch für den Offenen Ganztag zur Verfügung stehen. Den unstrittig vorhandenen besonderen Belangen des Offenen Ganztags soll deshalb in Münster zukünftig mit einem Gruppenraum j e Zug sowie Küche und Speiseraum je Schule Rechnung ge- tragen werden. Dieser neue Standard hat im Grundsatz für alle am Offenen Ganztag teilnehme n- den städtischen Grundschulen Gültigkeit. Eine geringere Raumversorgung für den Offenen Gan z- tag kann auf Grund e inzelner spezifischer Gebäudekonfigurationen oder eines unvertretbar hohen Finanzierungsaufwandes möglich sein, bedarf aber einer nachweislichen Begründung. Bei der Nutzung der vorhandenen Flächen gehen Unterrichts - und OGS-Nutzung vor eine Nutzung durch Dritte. Darüber hinausgehenden Raumbedarfen des Offenen Ganztags wird durch die multifunktio- nale Nutzung von Mehrzweck- und Klassenräumen entsprochen. Nach di esem neuen Raumstandard wären 29 von 41 als OGS teilnehmende Grundschulen mit ausreichenden Flächen für Zwecke des Offenen Ganztag zum S chuljahr 2014/15 ausgestattet, 4 Schulen hätten zum Schuljahr 2014/15 prinzipiell einen zusätzlichen Raumanspruch (Martinischu- le, Mosaikschule, Grundschule Sprakel, Nikolaischule) mit einem Bedarf von insgesamt 7 Räumen. Während an der Mosaik -Schule bauliche und liegenschaftliche Gründe einer Erweiterung entg e- genstehen, wären an der Martinischule zusätzliche Flächen im Gebäudebestand (Keller) nur mit erheblichem Finanzierungsaufwand realisierbar. An 7 Schulen könnte mittel- bis langfristig ein zu- sätzlicher Raumbedarf entstehen, wenn die Schulen ihre Zügigkeiten voll ausschöpfen würden und bisher für OGS -Zwecke genutzte Räume wieder für Unterrichtszwecke genutzt werden müssten. An einer Schule (Loevelingloh) liegen bishe r keine ausreichenden Anmeldungen zur Bi ldung einer OGS-Gruppe vor. Das nachfolgende Berechnungsmodell soll exemplarisch für eine beispielhaft angenommene 60%ige OGS-Teilnahmequote die Unterschiede in den zusätzlichen Flächenansprüchen verdeutl i- chen. Basi s ist grundsätzlich die maxi male Auslastung der festgelegten Zügigkeit der einze lnen Grundschulen. - 5 - V/0963/2013 13 Räume 11 Schulen 141 Räume 39 Schulen 0 20 40 60 80 100 120 140 160 Standard neu 1 Zug = 1 OGS-Raum Standard alt 1 OGS-Gruppe = 1 OGS-Raum OGS/ Raumanspruchsvergleich der Schulen bei verschiedenen Standards einer angenommen Versorgungsquote von 60 % Bei der (notwendi gen) Einrichtung weiterer OGS -Gruppen bis zur 60% -Quote würden nach dem neuen Raumstandard theoretisch perspektivisch 13 Räume fehlen. Demgegenüber würde die konsequente Umsetzung des bisherigen OGS -Raumstandards extrem hohe, unrealisierbare Raumansprüche auslösen. Durch die stabilen Schülerzahlen im Grundschul- bereich werden auch keine demografischen Effekte - und damit frei werdende Räume - entstehen, die gro ßflächig für andere schulische Zwecke genutzt werden könnten. Als Konsequenz müsste der Raumbedarf überwiegend durch Anbau bzw. Containerlösungen abgedeckt werden. Neben den exo rbitant hohen Kosten ist auch mehr als fraglich, ob die bestehenden Schulgrundstücke dieses Potenzial an Erweiterungsflächen bieten. Im Ergebnis würde bei Beibehaltung des gült igen Standards der Raumanspruch der Schulen weit überproportional über dem Anspruch aus der Formel „pro Zug ein OGS-Gruppenraum“ liegen. Der neu gesetzte Raumstandard ist ein allgemeingültiger, stadtweit festgelegter Rahmen, unter dem die spezifischen Mög lichkeiten des einzelnen Schulgebäudes ausgeschöpft werden können: Schulen, die über Raumkapazitäten verfügen, die über den Anforderungen für den allgemeinen Unterricht und mehr als einen OGS-Raum je Zug besitzen, können den Flächenüberhang für schu- lische oder OGS-Zwecke nutzen, soweit nicht unabweisbare Flächenbedarfe anderer, insbesonde- re schulischer Nutzer bestehen. Dies gilt für Schulen, die ihre festgelegte Zügigkeit aktuell nicht ausschöpfen nur insoweit und solange, als diese Räume auf Grund der Schü lerzahlen nicht für allgemeine Unterrichtszwecke oder als multifunktionale Räume für schulische und OGS -Zwecke benötigt werden. Vor diesem Hintergrund gilt ein Bestandsschutz nur nach der Maßgabe des neu definierten Raumstandards. - 6 - V/0963/2013 Bei steigenden Teilneh merzahlen auf den Schulgebäudebestand insgesamt für Unterrichts - wie OGS-Zwecke zurückzugreifen, wird auch in anderen NRW -Städten praktiziert. So hat die Stadt Bonn in entsprechenden B eschlussvorschlägen an den Rat zur Erhöhung der Platzzahl bereits 2009 d arauf hingewiesen, dass dies nur im vorhandenen Gebäudebestand umgesetzt werden kann: „Ein Ausbau von OGS über 50 % hinaus (in Richtung einer Öffnung für alle Kinder) ist da u- erhaft nur zu leisten, wenn…Räume für Unterricht und OGS künftig gemeinsam genutzt werden.“ (Bundesstadt Bonn, Drucks ache 0911129ST2, „Nutzung von Klassenräumen als OGS - Gruppenräume“). Das in den Städten Köln und Bonn erfolgreich eingesetzte Instrument der Bildung sogenannter OGS-Klassen (s. zu 4.), in denen die Zusammensetzung von Un terrichtsklasse und OGS-Gruppe identisch ist, erhält einerseits die Identifikation einer Klasse mit „ihrem“ Klassenraum und erleic h- tert andererseits die multifunktionale Nutzung des Schulgebäudes und seiner Räume. Die sinnvolle gemeinsame Nutzung vorhande ner Räume als Klassenräume und Räume für Aktiv i- täten des Offenen Ganztags, die auch dadurch zunehmend engere Verbindung zwischen Unte r- richt und fördernder Betreuung des Offenen Ganztags, sind ein wichtiges Merkmal für eine hohe Qualität des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schulen. Pädagogen und Erzieherinnen prof i- tieren durch gegenseitige Unterstützung in der ganzheitlichen Sichtweise auf ein Kind und seine spezifischen alters- und entwicklungsgerechten Bedürfnisse. So trägt nach den Erfahrungen der Stadt Bonn eine gemeinsame Raumnutzung auch zu einer engeren Verzahnung von Unterricht und OGS bei. Ein anfänglich distanziertes Nebeneinander hat sich in relativ kurzer Zeit zu einem selbstverständlichen Miteinander entwickelt - Klassenräume werden zunehmend mehr als Tage s- räume genutzt. In der Ausstattung der Klassen für beide Zwecke kann auf vergleichbares Mobiliar als Sta uraum, Spiel-, Lern- und Übungsfläche zurückgegriffen werden. Die vorrangig für OGS -Zwecke vorgehal- tenen Räume dienen abwechselnd ebens o für großflächige Aktivitäten wie auch für besondere Ruhe- und Entspannungsphasen. Ausstattung und Ausgestaltung der multifunktional genutzten Räume sind in enger Abstimmung mit Schulen und Trägern unter Berücksichtigung der schulspezi- fischen Möglichkeiten zu entwickeln und umzusetzen. Dieser neue, den Entwicklungen der vergangen Jahre und dem Anspruch eines bedarfsdeckenden Angebots Rechnung tragende Raumstandard für den Offenen Ganztag in Münster ist im Kern in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Gru ndschulen, der Jugendhilfe und der unteren Schulau f- sicht en twickelt worden. Die Grundschulen sind über den aktuellen Diskussionsstand bzw. den Inhalt der Verwaltungsvorlage im Detail informiert worden. - Gebundener Ganztag - Für den weiteren Ausbau der G anztagsbetreuung ist neben der Offenen Ganztagsschule aber auch der gebundene Ganztag eine Alternative, die weiter verfolgt werden sollte. Bereits im Rahmenkonzept SEP hat der Rat der Stadt Münster im Februar 2011 auf Seite 29 das Ziel formuliert, dass weitere gebundene Ganztagsangebote mittelfristig in allen Schulformen ange- strebt werden. Auch die Bildungskonferenz im Land NRW hat sich in ihren Eckpunkten von Mai 2011 unter anderem mit der Weiterentwicklung des Ganztags auseinandergesetzt und fordert „e i- nen Stufenplan zur schrittweisen Einführung eines flächendeckenden gebundenen Ganztags bis zum Jahr 2020 in allen Schulformen und Schulstufen. Der Prozess des weiteren Ausbaus orientiert sich an der Nachfrage von Eltern, Kindern und Jugendlichen.“ Am Beispiel der Wartburg-Grundschule, die mittlerweile alle vier Züge in gebundener Form anbi e- ten kann, werden die Vorteile deutlich. Die Raumflächen der einzelnen Klassen werden je nach Bedarf und Tageszeit abwechselnd genutzt und sind somit tatsächlich Lebensrau m von Schülerin- nen und Schülern. Gleichzeitig ist auch für Schule die Rhythmisierung von Unterricht und Fre izeit- und Betreuungsangeboten im Klassenverband deutlich einfacher zu organisieren. - 7 - V/0963/2013 In den Verwaltungsgesprächen mit den Schulträgern hat das Mini sterium in den letzten Jahren aber sehr deutlich ausgedrückt, dass Schwerpunkt der Entwicklung der OGS-Bereich ist. Anträgen auf Umwandlung in gebundene Ganztagsschulen im Primarbereich werden daher keine großen Genehmigungschancen eingeräumt. Ungeachtet dessen haben sich vier Grundschulen - Eichendorffschule Angelmodde, Margarete n- schule, Norbertschule und Overbergschule - gegenüber der Verwaltung ihre Absicht erklärt, zu gebundenen Ganztagsschulen umgewandelt zu werden. Vorklärende Schritte dazu sind durch die Verwaltung eingeleitet worden. Einen entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, müsste die Genehmigung durch die Bezirksregierung erteilt werden. Zu 3. Aufhebung bestehender Raumstandards Wie in der Begründung unter 2. dargestellt, ist die Fortfü hrung des bisher gültigen Standards zur Flächenbereitstellung für OGS -Zwecke angesichts der jüngsten und auch zukünftig erwartbaren Steigerungsraten der Teilnehmer- und Gruppenzahlen sowohl unter baulichen wie auch unter wir t- schaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich. Deshalb wird der bisher gültige Flächenanspruch, je OGS -Gruppe einen OGS -Raum zur Verf ü- gung zu stellen, ab dem laufenden Schuljahr 2013/2014 aufgehoben. Zu 4. Unterstützungsangebot zur Weiterentwicklung von OGS-Konzepten Die auf Grund der stetig steigenden Teilnehmerzahlen zunehmenden Herausforderungen zur S i- cherung der Qualität des Offenen Ganztags ze igen sich einerseits stadtweit als grundlegendes Problem, andererseits aber auf Grund der stark differierenden Teilnahmequoten auch in sehr un- terschiedlicher schulspezifischer Ausprägung. Auf die jeweilige Situation an den einzelnen Schulen haben zudem das schulische Umfeld als auch die gebäudespezifischen Belange einen nicht une r- heblichen Einfluss. Die grundlegenden stadtweiten Standards könn en deshalb nur Rahmen und Basis für die schu l- spezifische Umsetzung eines qualitätvollen Ganztagsangebotes sein. Die in den vorangegangenen Berichten beschriebenen Entwicklungen erfordern eine stete und prozesshafte Weiterentwicklung der jeweiligen Konzepte der Schulen und Träger und eine Einbi n- dung der Schulverwaltung und Jugendhilfe. Dazu gehören neben der engeren Verbindung unterrichtlicher Aktivitäten am Vormittag und OGS - Angeboten am Nachmittag, auch gemeinsame Überlegungen zur Ausgestaltung multifunkt ional zu nutzender Räume, die Gestaltung des Schulgebäudes als Lern- und Lebensort oder organisatori- sche Maßnahmen, die die Umsetzung eines bedarfsdeckenden OGS -Angebotes unterstützen können. Für ein gelungenes und pädagogisch qualitätvolles OGS -Angebot an den jeweiligen Schulen ist deshalb die Kooperation aller am OGS beteiligten Akteure eine wichtige Grundlage. Den Schulen und Trägern soll durch die Verwaltung zu allen Fragen des Offenen Ganztags einerseits umfa s- sende Beratung zur Verfügung stehen und zudem die Möglichkeit des gemeinsamen Austausches und der gemeinsamen Konzeptentwicklung angeboten werden. Die Verwaltung übernimmt dabei nicht nur die Funktion eines unmittelbar Beteiligten, sondern ist zugleich auch Moderator der Int e- ressen, Organisator de r Kommunikation der Beteiligten und Ideen - und Erfahrungspool von Ko n- zeptüberlegungen anderer Schulen auch über die Grenzen Münsters hinaus. In ähnlicher Weise arbeitet das in der Stadt Bonn eingerichtete OGS-Büro. Eine in dieser Form umfassende Beratungs leistung der Verwaltung intensiviert deutlich die bereits bestehende Zusammenarbeit der zuständigen Fachämter mit den Schulen. Sie führt zu vermeh r- ten Konzept -, Umsetzungs - und Abstimmungsgesprächen an den Schulen, um den jeweiligen schulspezifischen Belangen gerecht werden zu können. - 8 - V/0963/2013 Zudem erhöht sich der personelle Arbeitsaufwand für die Umsetzung der multifunktionalen Gesta l- tung der Klassenräume sowie für die teilweise notwendigen Kapazitätsausweitungen für Küche und Speiseraum. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe kann nur bei zumindest unveränderten Pe r- sonalressourcen und einer priorisierten Abfolge der Beratungen sichergestellt werden. Ein im Rahmen dieser Beratungsleistung zu diskutierendes Instrument zur organisatorischen Kon- zeptentwicklung könnte die sich mit zunehmenden Teilnehmerzahlen anbietende Bildung von OGS-Klassen sein. Dabei werden Schülerinnen und Schüler, die sich in der 1. Klasse zum Offenen Ganztag anmelden, in einer Klasse bis zum Kla ssenfrequenzrichtwert zusammengefasst. Ebenso ist es im Rahmen eines jahrgangsübergreifenden Unterrichts möglich, Klassenzusammensetzu n- gen an der Beteiligung am Offenen Ganztag zu orientieren. Für sie könnte der Bezugsraum „Kla s- se“ und „OGS-Raum“ derselbe Raum sein. In ihm werden die jeweiligen Belange der Nut zungsan- sprüche berücksichtigt. Die sich daraus entwickel nde selbstverständliche Nutzung bestehender Klassenräume für Aktivitäten des Offenen Ganztags unterstützt die gewünschte Verzahnung von Vormittags- und Nachmittagsaktivitäten zu einem abgestimmten, ga nzheitlichen Unterrichts-, För- der- und Betreuungsangebot. Diese organisatorischen Maßnahmen ermöglichen zwar keine wirkliche Rhythmisierung des Schul- tages wie im gebundenen Ganztag und die auf ein Schuljahr reduzierte Verbindlichkeit der Tei l- nahme birgt Planungsrisiken für die Schulen. Zudem sind zumindest in der Übergangsphase bis zu einer relativ hohen Teilnahmequote organisatorische Ergänzungsmaßnahmen erforderlich. De n- noch ermöglichen OGS-Klassen durch ihre klare Struktur eine Verbesserung der Beziehung sebe- ne zwischen pädagogischen Kräften zu den Schülerinnen und Schülern wie auch unter den Le h- rer/innen und pädagogischen Kräften selbst und tragen so dem gemeinsamen Bildungs - und Er- ziehungsauftrag von Schule und J ugendhilfe mehr Rechnung. Im Rahmen der sc hulspezifischen Weiterentwicklung der OGS-Konzepte wird die Verwaltung dazu mit den Schulen besprechen. Zudem unterstützt die - mit den Beschlüssen zu den Vorlagen V/0530/2013 „Offene Ganztag s- schule - Aufstockung der Wochenstundenzahl für Koordinatoren/innen und Gruppenleitungen“ und V/0443/2013 „Umsetzung und Weiterentwicklung der Förderangebote für Grundschulkinder im Offenen Ganztag - Förderinseln“ - verbesserte Personalsituation und der Ausbau individueller För- derangebote die hohe Qualität der Betreuung im Offenen Ganztag in Münster.. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anhang: Vergleich alte und neue Raumstandards
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: zurückgezogen
Zur SitzungOrte (2)
- Loevelingloh
- Pötterhoek
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0963/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.12.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37