V/1130/2018
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn
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Beschlussvorlage
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V/1130/2018 V/1130/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 17.01.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 24.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 31.01.2019 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „förd e- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: Verein BV Maßnahme Antrag vom ca. Auf- wand Zuschuss bis zu Zuschuss- schuss- entschei- dung (v o- raussicht- lich) Reiterverein St. Georg e. V. West Erneuerung der Beregnungsan- lage in der gro- ßen Reithalle 30.10.18 22.400 € 11.200 € 2020 Sportgemein- schaft DJK Dyckburg e. V. Ost Bau einer Bouleanlage 14.02.18 10.900 € 5.450 € 2019 Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. West Sanierung der Beregnungsan- lage 14.02.17 14.000 € 7.000 € 2019 Sportamt 18.12.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Elfering Telefon: 492-5212 elfering@stadt-muenster.de - 2 - V/1130/2018 Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. West Sanierung der Sanitäranlagen 31.01.18 80.000 € 40.000 € 2019 Summe 127.300 € 63.650 € 1.1 Die Sportverwaltung weist darauf hin, dass - die Voraussetzung für einen Baukostenzuschuss an den Reiterverein St. Georg e. V. eine Verlängerung des Grundstücksvertrages mit der Stadt Münster für mindestens weitere 25 Jahre ist und der Verein den Familienmitgliedsbeitrag anheben muss; - die Sportgemeinschaft DJK Dyckburg e. V. mit dem Amt für Immobilienmanagement e i- nen Grundstücksmietvertrag über mindestens weitere 25 Jahre abschließen muss; - der Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. eine Kostenschätzung über die Gesamtmaß- nahme einreichen muss. 2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 2.1 Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r- derrichtlinie hat keinen Einfluss auf die Beratung und Beschlussfassung der Gremien der Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragten Baukostenzuschüsse. 2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von den Sportver- einen beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der Entscheidung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d- lichen vorzeitigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüber keine n Hinweis auf die Bewe r- tung der Förderanträge. 2.4 Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten. 2.5 Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen die ei n- schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziffer 1. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen. II. Finanzielle Auswirkungen Die Beschlusspunkte haben keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: 1. Die Baumaßnahmen 1.1 Erneuerung der Beregnungsanlage in der großen Reithalle Der Reiterverein St. Georg e. V. beantragte am 30.10.2018 einen Baukostenzuschuss für die Erneuerung der Beregnungsanlage in seiner großen Reithalle, da die alte Beregnungsanlage des Vereins defekt ist und eine Sanierung nicht wirtschaftlich ist. Eine neue Beregnungsanlage ist dringend e rforderlich und sollte möglichst schnell eingebaut werden, da es ohne diese zu enormer Staubbildung in der Halle kommt. Dies schadet sowohl den Pferden als auch den Rei- tern. Darüber hinaus bedingt der trockene Reitboden eine erhöhte Belastung für die Gelen ke - 3 - V/1130/2018 der Pferde. 1.2 Bau einer Bouleanlage Am 14.02.2018 beantragte die Sportgemeinschaft DJK Dyckburg e. V. einen Baukostenzu- schuss zu den Kosten des Baus einer Bouleanlage. Der Verein wird mit dem Bau der Anlage sein Sportangebot für seine Mitglieder ausw eiten. Insbesondere soll hierdurch der Bedarf an Sportangeboten für Senioren gedeckt werden. Da der Verein die Anlage für die Öffentlichkeit freigeben möchte, können auch Interessierte aus dem Stadtteil/ -bezirk von der neuen Bouleanlage profitieren. Da es eine enorme Nachfrage bezüglich des Sportangebotes gibt, möchte der Verein die Maßnahme zeitnah durchführen. 1.3 Sanierung der Beregnungsanlage Der Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. hat einen Antrag auf einen Baukostenzuschuss für die Sanierung der Ber egnungsanlage seiner Tennisplätze gestellt. In den vergangenen Jahren wurden die anfallenden Defekte immer durch Reparaturen behoben. Dies ist nun nicht mehr möglich, da Ersatzteile nicht mehr beschafft werden können. Eine regelmäßige und ko r- rekt dosierte Wässerung der Plätze ist zwingend notwendig. In der Vergangenheit sind bereits irreparable Schäden am Platzaufbau entstanden. Darüber hinaus gab es bereits einige Verle t- zungen durch Stürze. Um weitere Schäden am Platzaufbau zu verhindern und den Spielb e- trieb für die kommende Sommersaison sicherzustellen, ist eine Sanierung der Beregnungsa n- lage unumgänglich. 1.4 Sanierung der Sanitäranlagen Mit Datum vom 31.01.18 beantragte der Tennis- und Hockeyclub Münster e. V . einen Bau- kostenzuschuss zur Sanierung der S anitäranlagen im Vereinsheim. Die Baumaßnahme muss dringend durchgeführt werden, da die Anlagen derzeit nur eingeschränkt nutzbar sind. Die Hälfte der Duschen muss aufgrund von maroden Rohren/Abflüssen gesperrt werden. Die To i- lettenanlagen sind regelmäßig verstopft, sodass hohe Kosten für die Rohrreinigungen entst e- hen. Darüber hinaus entsteht durch die alten Abflüsse und Abläufe eine enorme Geruchsb e- lästigung. Im gesamten Untergeschoss besteht ein massives Feuchtigkeitsproblem, das sich durch Schimmelbildung an den Wänden äußert. Dies stellt eine gesundheitliche Gefährdung für alle Nutzer dar. 2. Die städtische Sportförderung Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für Baumaßnahmen einen städtischen Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Müns- ter erhalten. Beantragen die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Baumaßnahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung en t- schieden hat. Für die oben aufgeführten Sportvereine ist frühestens im Sommer 2019 eine Entschei- dung der Stadt Münster über die beantragten Sportförderungen möglich. Bis dahin müssen die Verei- ne grundsätzlich mit der Durchführung der Baumaßnahmen warten. Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn s“ durch den Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i- dung beginnen. 3. Das Anliegen der Sportvereine Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie ha ben die in dieser Vorlage aufgeführten Vereine für die jeweiligen geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss bea n- tragt und bislang nicht mit den Baumaßnahmen begonnen. Die Sportvereine müssen die Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde beantragten sie mit ihren - 4 - V/1130/2018 Baukostenzuschussanträgen die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e- ginn“. 4. Bewertung/Folgen Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, weil die Sportvereine damit in die Lage versetzt werden, die notwendigen Baumaßnahmen nach ihren Zeitplänen und unabhängig vom Beratungsgang für die beantragten Baukostenzuschüsse durchz u- führen. Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d ie Vereinsanträge später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ und der späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwaltung den Sportvereinen ausdrücklich. Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielten die Sportvereine von der Sportverwaltung um fassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahmenplanung und Maßnahmenausführung helfen. Die Sportvereine wissen, dass über die Zuschussanträge erst ab 2019/2020 entschieden wird und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen. Spricht sich der Spor tausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, dür- fen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung beginnen. Die Sportvereine müssen in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen haben. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/1130/2018 Kurzüberblick Entscheidung des Sportausschusses und vorherige Anhörung der betroffenen Bezirksvertretun- gen über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezüglich Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver- setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt- sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Durch die finanzielle Förde- rung von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Entwicklung von Angeboten. Die Stadt Münster trägt zusätzlich dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsverei- ne des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesell- schaft. Mit der Entscheidung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns wird den Vereinen die Möglichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahmen diese bereits vor der Entscheidung über den Zuschuss durchzuführen, ohne dass dies förderschädlich ist. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Der Beschluss über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ergibt sich aus der Sport- förderrichtlinie. Die frühestens in 2019 bzw. 2020 zu beschließende Baukostenförderung ebenfalls.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1130/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.12.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37