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V/1130/2018

Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn

Vorlagen 17.12.2018

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 31.01.2019, TOP 3.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9573 Zeichen

V/1130/2018 
V/1130/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.01.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   24.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   31.01.2019 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für die 
geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „förd e-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: 
 
 
Verein BV Maßnahme Antrag 
vom 
ca. Auf-
wand 
Zuschuss 
bis zu  
Zuschuss-
schuss-
entschei-
dung (v o-
raussicht-
lich) 
Reiterverein 
St. Georg 
e. V. 
West 
Erneuerung der 
Beregnungsan-
lage in der gro-
ßen Reithalle 
30.10.18 22.400 € 11.200 € 2020 
Sportgemein-
schaft DJK 
Dyckburg 
e. V. 
Ost Bau einer 
Bouleanlage 14.02.18 10.900 € 5.450 € 2019 
Tennis- und 
Hockeyclub 
Münster e. V. 
West 
Sanierung der 
Beregnungsan-
lage 
14.02.17 14.000 € 7.000 € 2019 
Sportamt 
 
18.12.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Elfering 
Telefon: 492-5212 
elfering@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1130/2018 
Tennis- und 
Hockeyclub 
Münster e. V. 
West 
Sanierung der 
Sanitäranlagen 
 
31.01.18 
 
80.000 € 
 
40.000 € 2019 
Summe  127.300 € 63.650 €  
 
1.1 Die Sportverwaltung weist darauf hin, dass  
- die Voraussetzung für einen Baukostenzuschuss an den Reiterverein St. Georg e. V. eine 
Verlängerung des Grundstücksvertrages mit der Stadt Münster für mindestens weitere 25 
Jahre ist und der Verein den Familienmitgliedsbeitrag anheben muss; 
- die Sportgemeinschaft DJK Dyckburg e. V. mit dem Amt für Immobilienmanagement e i-
nen Grundstücksmietvertrag über mindestens weitere 25 Jahre abschließen muss; 
- der Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. eine Kostenschätzung über die Gesamtmaß-
nahme einreichen muss. 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach 
Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 
 
2.1  Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r-
derrichtlinie hat keinen Einfluss auf die  Beratung und Beschlussfassung  der Gremien der 
Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragten Baukostenzuschüsse. 
 
2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von den Sportver-
einen beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der Entscheidung 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
 
2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d-
lichen vorzeitigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüber keine n Hinweis auf die Bewe r-
tung der Förderanträge. 
 
2.4  Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer 
Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten.  
 
2.5  Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen die ei n-
schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen  davon 
rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziffer 1. 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare 
Kosten entstehen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die Beschlusspunkte haben keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Die Baumaßnahmen  
1.1 Erneuerung der Beregnungsanlage in der großen Reithalle 
 Der Reiterverein St. Georg e. V. beantragte am 30.10.2018 einen Baukostenzuschuss für die 
Erneuerung der Beregnungsanlage in seiner großen Reithalle, da die alte Beregnungsanlage 
des Vereins defekt ist und eine Sanierung nicht wirtschaftlich ist. Eine neue Beregnungsanlage 
ist dringend e rforderlich und sollte möglichst schnell eingebaut werden, da es ohne diese zu 
enormer Staubbildung in der Halle kommt. Dies schadet sowohl den Pferden als auch den Rei-
tern. Darüber hinaus bedingt der trockene Reitboden eine erhöhte Belastung für die Gelen ke

- 3 - 
V/1130/2018 
der Pferde. 
 
1.2 Bau einer Bouleanlage 
Am 14.02.2018 beantragte die Sportgemeinschaft DJK Dyckburg e. V.  einen Baukostenzu-
schuss zu den Kosten des Baus einer Bouleanlage. Der Verein wird mit dem Bau der Anlage 
sein Sportangebot für seine Mitglieder ausw eiten. Insbesondere soll hierdurch der Bedarf an 
Sportangeboten für Senioren gedeckt werden. Da der Verein die Anlage für die Öffentlichkeit 
freigeben möchte, können auch Interessierte aus dem Stadtteil/ -bezirk von der neuen 
Bouleanlage profitieren. Da es eine enorme Nachfrage bezüglich des Sportangebotes gibt, 
möchte der Verein die Maßnahme zeitnah durchführen. 
 
1.3 Sanierung der Beregnungsanlage 
Der Tennis- und Hockeyclub Münster e. V.  hat einen Antrag auf einen Baukostenzuschuss 
für die Sanierung der Ber egnungsanlage seiner Tennisplätze gestellt. In den vergangenen 
Jahren wurden die anfallenden Defekte immer durch Reparaturen behoben. Dies ist nun nicht 
mehr möglich, da Ersatzteile nicht mehr beschafft werden können. Eine regelmäßige und ko r-
rekt dosierte Wässerung der Plätze ist zwingend notwendig. In der Vergangenheit sind bereits 
irreparable Schäden am Platzaufbau entstanden. Darüber hinaus gab es bereits einige Verle t-
zungen durch Stürze. Um weitere Schäden am Platzaufbau zu verhindern und den Spielb e-
trieb für die kommende Sommersaison sicherzustellen, ist eine Sanierung der Beregnungsa n-
lage unumgänglich. 
 
1.4 Sanierung der Sanitäranlagen 
Mit Datum vom 31.01.18 beantragte der Tennis- und Hockeyclub Münster e. V . einen Bau-
kostenzuschuss zur Sanierung der S anitäranlagen im Vereinsheim. Die Baumaßnahme muss 
dringend durchgeführt werden, da die Anlagen derzeit nur eingeschränkt nutzbar sind. Die 
Hälfte der Duschen muss aufgrund von maroden Rohren/Abflüssen gesperrt werden. Die To i-
lettenanlagen sind regelmäßig verstopft, sodass hohe Kosten für die Rohrreinigungen entst e-
hen. Darüber hinaus entsteht durch die alten Abflüsse und Abläufe eine enorme Geruchsb e-
lästigung. Im gesamten Untergeschoss besteht ein massives Feuchtigkeitsproblem, das sich 
durch Schimmelbildung an den Wänden äußert. Dies stellt eine gesundheitliche Gefährdung 
für alle Nutzer dar. 
 
2. Die städtische Sportförderung 
Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.  können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für 
Baumaßnahmen einen städtischen Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Müns-
ter erhalten. Beantragen die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren 
geplanten Baumaßnahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung en t-
schieden hat. Für die oben aufgeführten Sportvereine ist frühestens im Sommer 2019 eine Entschei-
dung der Stadt Münster über die beantragten Sportförderungen möglich. Bis dahin müssen die Verei-
ne grundsätzlich mit der Durchführung der Baumaßnahmen warten.  
 
Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und 
Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“  
genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn s“ durch den 
Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i-
dung beginnen. 
 
3. Das Anliegen der Sportvereine 
Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie ha ben die in dieser Vorlage 
aufgeführten Vereine für die jeweiligen geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss bea n-
tragt und bislang nicht mit den Baumaßnahmen begonnen. 
 
Die Sportvereine müssen die Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, 
ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde beantragten sie mit ihren

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V/1130/2018 
Baukostenzuschussanträgen die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e-
ginn“. 
 
4. Bewertung/Folgen 
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, 
weil die Sportvereine damit in die Lage versetzt werden, die notwendigen Baumaßnahmen nach ihren 
Zeitplänen und unabhängig vom Beratungsgang für die beantragten Baukostenzuschüsse durchz u-
führen. Für die Stadt Münster ist damit  keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d ie Vereinsanträge 
später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es 
gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ und der 
späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwaltung den 
Sportvereinen ausdrücklich. 
 
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielten die 
Sportvereine von der Sportverwaltung um fassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahmenplanung 
und Maßnahmenausführung helfen. Die Sportvereine wissen, dass über die Zuschussanträge erst ab  
2019/2020 entschieden wird und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen.  
 
Spricht sich der Spor tausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, dür-
fen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung beginnen. Die 
Sportvereine müssen in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die 
separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen haben. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

2205 Zeichen

Anlage A zur V/1130/2018 
Kurzüberblick 
Entscheidung des Sportausschusses und vorherige Anhörung der betroffenen Bezirksvertretun-
gen über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezüglich Baumaßnahmen von 
Münsteraner Sportvereinen 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver-
setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Durch die finanzielle Förde-
rung von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Entwicklung 
von Angeboten. Die Stadt Münster trägt zusätzlich dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport 
zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsverei-
ne des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu 
hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesell-
schaft.  
 
Mit der Entscheidung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns wird den Vereinen 
die Möglichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahmen diese bereits vor der 
Entscheidung über den Zuschuss durchzuführen, ohne dass dies förderschädlich ist. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Der Beschluss über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ergibt sich aus der Sport-
förderrichtlinie. Die frühestens in 2019 bzw. 2020 zu beschließende Baukostenförderung ebenfalls.

Beratungsverlauf (3)

17.01.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2019 Sportausschuss
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1130/2018
Typ
Vorlagen
Datum
17.12.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37