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2033/2020

Städtebauliches Planungskonzept Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré) in Köln-Altstadt/Nord Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung de

Beschlussvorlage Ausschuss 14.08.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 03.09.2020, TOP 9.2

Anlage 1 - Übersichtsplan

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Ansehen

Anlage 3 - Städtebauliche Studie in der Fassung der vorl. abgestimmten Kubaturanpassung

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Ansehen

Anlage 2.1 - Darstellung und Bewertung Beteiligung Öffentlichkeit

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2.2 - Darstellung und Bewertung Beteiligung Behörden

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Übersichtsplan

388 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)
in Köln - Altstadt/Nord
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 3 - Städtebauliche Studie in der Fassung der vorl. abgestimmten Kubaturanpassung

14 Zeichen

A N L A G E  3

Anlage 2.1 - Darstellung und Bewertung Beteiligung Öffentlichkeit

26337 Zeichen

A N L A G E   2.1 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan – Arbeitstitel: Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré) in Köln-
Altstadt/Nord – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Kundenzentrum Innenstadt 
und am Stadthaus Deutz, Stadtplanungsamt Außenstelle sowie zusätzlich im Bezirksrathaus Innenstadt vom 04.06.2020 bis zum 18.06.2020 durchgeführt. 
Es sind 7 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 04.06.2020 bis zum 18.06.2020 eingegangen. Im Rahmen dieser Beteiligung sind 6 Stel-
lungnahmen fristgerecht und 1 Stellungnahme fristverspätet eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird 
auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, 
des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
 
Gemäß Artikel vom 03. Juni im Kölner-Stadt-Anzeiger be-
gab sich der Einwender zum Bezirksrathaus Innenstadt, 
um die Ausstellung des städtebaulichen Planungskon-
zepts für das Laurenz-Carré anzuschauen. Überrascht 
stellte der Einwender fest, dass die Ausstellung aus einem 
DIN-A-1 Poster besteht. 
 
Kenntnisnahme 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04. 
Juli 2019 die Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin 
und eines (Rats-)Mitglieds des Stadtentwicklungsausschusses 
beschlossen und genehmigt, den Beschluss zur Aufstellung eines 
Bebauungsplanes und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch nach dem so bezeichneten 
Modell 1 durchzuführen. 
Das Modell 1 sieht eine Beteiligung durch einen Aushang vor, auf 
dem das städtebauliche Planungskonzept sowie weiterführende 
Informationen abgedruckt werden.  
Von einer Beteiligung nach Modell 2 (Abendveranstaltung) wurde 
abgesehen, da im Rahmen des städtebaulichen Qualifizierungs-
verfahrens bereits an zwei Terminen eine Bürgerbeteiligung 
stattgefunden hat (13.03.18 und 08.05.2018). Darüber hinaus 
fand im November 2018 die Ausstellung der Arbeiten statt. Ge-
genüber dem dort präsentierten Stand haben sich nur kleine Än-
derungen ergeben.

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1.2 Der Einwender hat auch nicht ganz verstanden, warum 
nur das Planungskonzept ausgestellt wird, obwohl der 
Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs auch seit der-
selben Woche feststand. Der Einwender hätte eigentlich 
erwartet, dass dann beides präsentiert wird. Nähere In-
formationen erhält man auch nicht auf der Webseite der 
Stadt Köln. Lediglich auf der Homepage der Gerchgroup 
sind 2 Animationen zu sehen, aber nicht der gesamte 
Entwurf aus verschiedenen Perspektiven.  
Welche Bürgerbeteiligung wird angesichts dieser dürftigen 
Informationen erwartet. Der Einwender versteht (und be-
grüßt), dass keine "ewig" andauernde Diskussion gewollt 
ist, um mit dem Projekt voranzukommen, aber er hält das 
gezeigte für einen Witz, insbesondere vor dem Hinter-
grund, dass es sich um das größte Neubauprojekt in der 
Altstadt seit dem 2. Weltkrieg handelt.  
Kenntnisnahme Neben dem Aufstellungsbeschluss wurde vom Rat der Stadt Köln 
für den Geltungsbereich „Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-
Carré)“ auch eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetz-
buch beschlossen. Da mit einer Veränderungssperre gesetzliche 
Fristen einhergehen, ist es erforderlich, das Bebauungsplanver-
fahren zügig voranzutreiben. 
Um den politischen Sitzungslauf zur Beschlussfassung der Vor-
gaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs im Sep-
tember 2020 fristgerecht zu erreichen, musste die frühzeitige Öf-
fentlichkeitsbeteiligung bereits veranlasst werden, bevor das Er-
gebnis des Hochbauwettbewerbs feststand. Eine Berücksichti-
gung für den Aushang konnte daher nicht mehr erfolgen. 
Die äußere Gestalt der Baukörper des nördlichen Baufelds hat 
zudem zum aktuellen Zeitpunkt keinen Einfluss auf das Bebau-
ungsplanverfahren. 
 
Nachdem das Ergebnis des Hochbauwettbewerbs feststand, 
wurden die Wettbewerbsarbeiten durch die private Ausloberin 
(Gerchgroup) zeitnah nach der Jurysitzung öffentlich in der Fens-
terfront des Senatshotels vom 20. Juni bis 03. Juli 2020 ausge-
stellt. In diesem Rahmen konnten sich Interessierte im Detail in-
formieren. 
1.3 Die Animationen der Gerchgroup deuten auch lediglich 
auf standardisierte und kostenoptimierte Gebäude hin. 
Kein Mut zu einem unkonventionellen oder großem Ent-
wurf, der der Lage im Herzen der Stadt angemessen wä-
re! Weitere gesichtslose, postmoderne Bauten ohne Al-
leinstellungsmerkmale für Köln! 
Kenntnisnahme Zur Entwicklung des Planungsgebiets fand bereits Mitte 2015 ein 
Profilfindungsworkshop statt. Im Rahmen dieses Workshops 
wurden Ausgangs- und Eckpunkte für einen im Anschluss durch-
zuführenden städtebaulichen Wettbewerb definiert. Daraufhin 
wurde seitens der Investorin in Abstimmung mit der Stadt Köln in 
2018 ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt.  
Vor dem Hintergrund der weiteren Plankonkretisierung auf 
Grundlage der vorgenannten städtebaulichen Studie für das Ge-
samtareal, wurde für das nördliche Baufeld – zwischen den Stra-
ßen Am Hof im Norden, der Sporergasse im Westen, der südlich 
gelegenen Großen Budengasse sowie Unter Goldschmied im 
Osten – ein architektonischer Hochbauwettbewerb ausgelobt. Im

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Rahmen der Jurysitzung wurde von Fach- und Sachpreisrichtern 
aus neun Wettbewerbsarbeiten der Entwurf aufgrund vielzähliger 
Kriterien für den Ort als angemessenste Gestaltung ausgewählt. 
2 
2.1 
 
Der Architekturwettbewerb für das nördliche Baufeld des 
zukünftigen Laurenz‐Carrés ist abgeschlossen. Leider 
kann das Ergebnis des Wettbewerbes nur als enttäu-
schend bezeichnet werden. 
Es wird eine eigene Veröffentlichung eingefügt, die vor 
Durchführung des Wettbewerbes verschickt wurde: 
Der Verein ist ein deutschlandweit agierender Verein, der 
sich für traditionellen Neubau, Rekonstruktionen und 
Denkmalschutz einsetzt. Ziel ist die Erhaltung und Schaf-
fung schöner und lebenswerter Stadträume. Die Orts‐ und 
Regionalverbände agieren dabei als lokale Vertretung des 
Vereins an ihrem jeweiligen Ort. 
Die Neubebauung auf dem Areal des zukünftigen Lau-
renz‐Carrés, die eine deutliche Aufwertung des südlichen 
Domumfeldes ermöglicht, wird begrüßt. Es wird gefordert, 
diese Gelegenheit für die Etablierung altstadtgerechter, 
kleinteiliger Architektursprache zu nutzen. Die Jury des 
aktuell laufenden Architekturwettbewerbes sollte sich nicht 
für einen Entwurf mit ambitionsloser Investorenarchitektur 
entscheiden. 
Es wird die Meinung vertreten, dass sich der Siegerent-
wurf des Wettbewerbes an den Stärken der noch vorhan-
denen historischen Fassaden im direkten Umfeld des Pro-
jektes orientieren sollte, wie dem Domhotel oder dem 
Früh Brauhaus am Heinzelmännchenbrunnen. Wichtig ist 
hierbei das Vorhandensein von Kleinteiligkeit und Details. 
Es wird vorgeschlagen, dass der historische Vorgänger-
bau des WDR Karrees hierbei Vorbild sein könnte. 
Wie eine moderne Adaption mit hoher architektonischer 
 
Siehe Stellung-
nahme 1.3 
 
Siehe Stellungnahme 1.3

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Qualität bei nur geringen Mehrkosten aussehen könnte, 
zeigt ein Beispiel vom Maybachufer in Berlin. Hervorzu-
heben bei sowohl dem historischen, als auch dem moder-
nen Gebäude sind die Unterteilung der Fassade in So-
ckel‐, Mittel‐ und Dachbereich, die vertikale Gliederung 
durch hohe Fenster und variierende Fensterabstände, 
architektonische Details wie beispielsweise Gesimse so-
wie eine individuelle Eckgestaltung. [Der Stellungnahme 
sind hierzu zwei Bilder beigefügt, die dem Stadtplanungs-
amt vorliegen, aufgrund von fehlenden Nutzungsrechten 
aber nicht veröffentlicht werden können]. 
Der Straßenecke Unter Goldschmied/Am Hof kommt hier-
bei eine wichtige Bedeutung als Eingang der geplanten 
Via Culturalis in die Stadt zu. 
Es wird sich dafür eingesetzt, dass sich das Aussehen 
eines Neubauprojektes an dieser zentralen Stelle nicht an 
dem mit begrenzten Mitteln der Nachkriegszeit errichteten 
Bestandsbau, sondern an der historischen Schönheit des 
alten Köln orientiert. 
2.2 Von kleinteiliger Architektursprache kann bei dem Sieger-
entwurf leider keine Rede sein. Wo vor dem Krieg 11 teils 
stark verzierte individuelle Fassaden das Stadtbild berei-
cherten, werden in Zukunft zwei massive Blöcke stehen 
(östlich der Sporergasse). Der gestalterische Anspruch 
hält sich dabei stark in Grenzen. Bei dem nördlichen 
Kopfbau hat man den Eindruck, als hätte man sich die 
doch mit sehr beschränkten Mitteln errichteten Fassaden 
aus der Wiederaufbauzeit zum Vorbild genommen. Wo 
andere Städte vormachen, wie man auch mit Neubaupro-
jekten im Herzen einer Altstadt die Menschen begeistern 
und große Touristenmassen anlocken kann (Frankfurt am 
Main, Dresden, Potsdam), baut Köln massive graue Klöt-
ze. So platt lässt sich das leider formulieren. 
Die große Chance der dringend benötigten Aufwertung 
Siehe Stellung-
nahme 1.3 
Siehe Stellungnahme 1.3

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
der Kölner Innenstadt wurde so leider verpasst. Es wird 
sich weiter dafür einsetzt werden, dass die nächste Chan-
ce auch genutzt wird. 
3 
 
Schade, dass die derzeitige "Investoren-Architektur" im-
mer gleich ausfällt: Kalt, abweisend, ungegliedert, völlig 
schmucklos und ohne jeden erkennbaren Bezug zur vor-
handenen Umgebung. 
Nicht nur beim Siegerentwurf des Laurenz-Carrés, auch 
bei den Entwürfen der weiteren Wettbewerbs-Teilnehmer 
wird zu diesem Schluss gekommen: Derartige Bauten ha-
ben nichts, was zum Betrachten animiert - und sie könn-
ten überall so aufgestellt sein - in Gütersloh, in Bremen, in 
Görlitz, in Ludwigshafen... 
Es gibt in Köln zunehmend weniger architektonische Neu-
bau-Ausnahmen von dieser Beliebigkeit, man merkt es im 
Alltagsgespräch: "das Geschäft gegenüber dem Zumthor-
Gebäude", hört man manchmal - meist aber: "da, wo H&M 
seinen Laden drin hat". 
Siehe Stellung-
nahme 1.3 
Siehe Stellungnahme 1.3 
4 Schade, dass die derzeitige "Investoren-Architektur" im-
mer gleich ausfällt: Kalt, abweisend, ungegliedert, völlig 
schmucklos und ohne jeden erkennbaren Bezug zur vor-
handenen Umgebung. 
Nicht nur beim Siegerentwurf des Laurenz-Carrés, auch 
bei den Entwürfen der weiteren Wettbewerbs-Teilnehmer 
wird zu diesem Schluss gekommen: Derartige Bauten ha-
ben nichts, was zum Betrachten einlädt - und sie könnten 
überall so aufgestellt sein – in Gütersloh, in Bremen, in 
Görlitz, in Ludwigshafen .... 
Banale Neubauten, beinahe überall in Köln! 
Siehe Stellung-
nahme 1.3 
Siehe Stellungnahme 1.3 
5 
 
 
 
[Der Stellungnahme sind drei Fotos beigefügt, die dem 
Stadtplanungsamt vorliegen, aufgrund von fehlenden Nut-
zungsrechten aber nicht veröffentlicht werden können. 
Gezeigt werden der niedrig gehängte Aushang an der 
Kenntnisnahme -/-

- 6 - 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
5.1 
Ludwigstraße 8 sowie zwei Fotos von LKW.] 
 
In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden fol-
gende Einsprüche eingelegt: 
Die Einrichtung ist direkt betroffener Nachbar und sitzt in 
einem Haus an Obenmarspforten und an der Marspfor-
tengasse liegen Seminarräume. Es handelt sich um eine 
Bildungseinrichtung mit Seminarbetrieb tagsüber in der 
Woche, Vorträge am Abend und Veranstaltungen am Wo-
chenende. 
5.2 Formales Verfahren 
1. Freiwillige Information 
Nachdem der Vorhabenträger (VHT) sehr eigenständig 
mit der Beteiligung der Nachbarschaft umgegangen ist (zu 
den Zwischenergebnissen des Wettbewerbs wurde die 
Nachbarschaft ins Senatshotel und später in den Gürze-
nich eingeladen), hat der VHT diese Offenheit abrupt ab-
gebrochen. Nach einer Verärgerung wurde die Nachbar-
schaft nicht mehr informiert. 
Kenntnisnahme Nachdem das Ergebnis des Hochbauwettbewerbs feststand, 
wurden die Wettbewerbsarbeiten durch die private Ausloberin 
(Gerchgroup) zeitnah nach der Jurysitzung öffentlich in der Fens-
terfront des Senatshotels vom 20. Juni bis 03. Juli 2020 ausge-
stellt. In diesem Rahmen konnten sich Interessierte im Detail in-
formieren. 
5.3 2. Frühzeitige Bürgerbeteiligung - in Corona-Zeiten 
Durch Zufall wurde von der Beteiligung erfahren. Im Brief-
kasten war keine Information, obwohl das eigene Haus im 
Nachbarblock liegt. Ein nicht sehr auffallender Aushang 
am Bezirksrathaus Innenstadt an der Ludwigstraße 8 
weist darauf hin. Die Hängung ist so unglücklich, dass nur 
in der Hocke gelesen werden kann und die Schrift ist sehr 
klein. 
Ins Foyer des Bezirksrathauses an der Laurenzgasse 
konnte nicht gegangen werden, da dies wegen Corona 
verwehrt wurde. Im Internet wurden keine weiteren Hin-
weise, Pläne und Erläuterungen gefunden. Diese Form 
der Beteiligung ist keine echte Beteiligung und vermeidet 
eine hohe Aufmerksamkeit. 
Siehe Stellung-
nahme 1.1 
Siehe Stellungnahme 1.1 
 
Die Bekanntmachung von frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligun-
gen wird regelmäßig nur im Amtsblatt und in der Tagespresse 
veröffentlicht.

- 7 - 
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Angesichts der Größe und Prominenz ist eine frühzeitige 
Öffentlichkeitsbeteiligung mittels einer Abendveranstal-
tung (auch in Corona-Zeiten möglich) notwendig. Der Zu-
spruch der früheren Veranstaltungen rechtfertigt dies. 
Es wird eine Abendveranstaltung für die Frühzeitige Bür-
gerbeteiligung gefordert. 
5.4 3. Regelung Baustellenverkehr 
In der kommenden Bauleitplanung ist es erforderlich für 
den Baustellenverkehr und die Baustellenlogistik ein trag-
bares Konzept zu erstellen und verbindlich zu regeln, um 
die Nachbarschaft, den sensiblen Raum zu schützen und 
die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zu gewährleis-
ten. 
Der VHT wie die Verwaltung sehen in einer Bauleitpla-
nung keine Notwendigkeit der Regelung, dabei ist es nach 
Baugesetzbuch notwendig. 
 
Folgende Regelungen sind zu treffen: 
A) Größe der Baustellenfahrzeuge 
Heute verwendet die Bauindustrie sehr große Fahrzeuge 
mit mehreren Achsen. Diese sind wegen ihrer Größe al-
lein in den Altstadtstraßen ein Ungetüm. Zwei dieser 
Fahrzeuge passen in der engen Marspfortengasse nicht 
aneinander vorbei. Eine Gefährdung des hohen Radver-
kehrs und des Fußgängerverkehrs ist damit gegeben. 
Diese Fahrzeuge haben durch ihre Achslast einen hohen 
Druck auf die Fahrbahnen, zum Teil Pflaster und werden 
dies zerstören. Allein im täglichen Alltagsbetrieb. So wird 
der sinnvolle Radverkehr, der auf Unebenheiten der Fahr-
bahn sehr sensibel reagiert, gestört. (Schon heute sind 
Unebenheiten durch den Umleitungsverkehr der Straße 
Unter Goldschmied festzustellen (siehe auch unten)). 
Der tote Winkel bei Baustellenfahrzeugen ist sehr groß 
und durch Baustellenfahrzeuge sind die meisten tödlichen 
Kenntnisnahme Ein Bebauungsplan trifft zum Baustellenverkehr und zur Baustel-
lenlogistik keine Regelungen. 
 
Da sich das Vorhaben im Domumfeld befindet, in dem zahlreiche 
Neubauvorhaben in der kommenden Zeit geplant sind, kommt 
der Baulogistik und –Koordination aber eine besondere Rolle zu. 
Die Stabsstelle Stadtbau im Quartier / Domumfeld im Dezernat 
für Stadtentwicklung, Planen, Bauen, und Wirtschaft koordiniert 
hierbei den regelmäßigen Austausch der verschiedenen Akteure 
im Domumfeld. 
Die angeführten Hinweise werden zur Berücksichtigung im weite-
ren Verfahren an die Bauherrin und die vorgenannte Stelle wei-
tergegeben.

- 8 - 
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Unfälle mit dem Radverkehr zu verzeichnen.  
Große Baustellenfahrzeuge zerstören die historische 
Substanz. Gerade erst hat am Alter Markt ein Baustellen-
fahrzeug mal eben ein historisches Werk mit seiner Wucht 
durch Größe zerstört. 
 
B) Wegeführung der Baustellenfahrzeuge 
Eine Führung der Baustellenfahrzeuge durch die Altstadt 
wird abgelehnt. Weder die Marspfortengasse in ihrer ge-
samten Länge (Rad- und Fußverkehrsachse) noch die 
Obenmarspforten noch der Quatermarkt sind dafür geeig-
net. 
Der Baustellenverkehr kann nur über die Straße Am Hof 
(ausreichende Breite, aber hohes Fußgängeraufkommen, 
den Kurt-Hackenberg-Platz (gerade umgestaltetet) und 
dann über Domhof zur Trankgasse geführt werden. Auch 
hier ist der freie Rechtsabbieger eine große Gefahr. 
Daher kann bedingt durch die zwingend vorzuschreiben-
den Wege des Baustellenverkehrs aus Sicherheitsgrün-
den, aus Gründen des Schutzes historischer Substanz nur 
durch die Tonnenbegrenzung der Baufahrzeuge (Fahr-
zeuge insgesamt) ein Schaden für Stadt und Nachbar-
schaft abgewendet werden. 
 
C) Führung des Rad- und Fußverkehrs 
In diesem Bereich gibt es ein hohes Rad- und Fußver-
kehrsaufkommen (auch in Corona-Zeiten). Durch ein Füh-
rungs- und Umleitungskonzept müssen ausreichende und 
qualitätsvolle Wege für beide Verkehrsarten erhalten blei-
ben. Dieses Konzept ist mit den Fachverbänden vorab zu 
erarbeiten und Teil der Bauleitplanung. 
In allen bekannten Fällen werden Rad- und Fußwegfüh-
rungen bei Baustellen nicht beachtet. Das zuständige 
Baustellenmanagement hat seit seinem Bestehen nie da-

- 9 - 
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
rauf geachtet und erst auf hohen öffentlichen Druck durch 
Politik und Zivilgesellschaft reagiert und dann erst den 
Rad- und Fußverkehr beachtet. Es sollte an der Zeit sein, 
dies vorher zu planen, abzustimmen und dann anzuord-
nen. Zudem muss dies ständig kontrolliert werden. 
5.5 D) Verbindlichen Ansprechpartner für die Nachbar-
schaft in der Verwaltung und beim VHT 
Die Erfahrung mit dem Bauvorhaben Miqua Köln in der 
direkten Umgebung zeigt wie wichtig ein verbindlicher An-
sprechpartner/Ansprechpartnerin für die Nachbarn und 
Anlieger ist. Zuerst gab es eine Person, die bei den vielen 
Mängeln rund um die Baustellen ansprechbar war. Dann 
wechselten Zuständigkeiten und Träger und seitdem en-
det die Kommunikation. 
Auch beim Laurenz-Carré endete abrupt die Kommunika-
tion. Es ist heute Standard einen verantwortlichen und 
entscheidungsbefugten Mitteler zwischen VHT und Nach-
barschaft zu ernennen und vom VHT auch zu bezahlen. 
Kenntnisnahme Die angeführten Hinweise werden zur Berücksichtigung im weite-
ren Verfahren an die Bauherrin weitergegeben. 
5.6 E) Regelung des Lärms durch Baustelle und Baustel-
lenfahrzeuge 
In den letzten Jahren ist dieses Viertel durch massiven 
Baulärm betroffen. Die PDS-Bahn hat aufgestockt und 
mehrfach massiven Baulärm verursacht. Auch die Miqua-
Baustelle verursachte und verursacht teilweise sehr viel 
Lärm. Die Baustellenfahrzeuge erzeugen ebenfalls einen 
störenden Lärm beim Fahren und Stehen. Das Bauhand-
werk hat keine Probleme damit, ihren Lärm weiträumig in 
die Nachbarschaft zu verbreiten. Zum Teil nutzt sie dafür 
auch den öffentlichen Raum. 
Als Bildungseinrichtung stört der Lärm in der beruflichen 
Tätigkeit – dem Lehren und Lernen. Daher wird zum Er-
halt des Unternehmens einen Schutz vor Baustellenlärm 
eingefordert. 
Siehe Stellung-
nahme 5.4 
Siehe Stellungnahme 5.4

- 10 - 
 
/ 11 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
F) Luftimmissionen 
Baustellenmaschinen und Baustellenfahrzeuge gehören 
zu den Luftverschmutzern. In Zuge der Luftreinhaltung 
sind Regelungen zu treffen für die Maschinen und Fahr-
zeuge, damit die Luft in der Altstadt nicht zusätzlich belas-
tet wird. Gerade in den letzten zwei Hitzesommern und in 
diesem warmen Frühjahr war es notwendig die Fenster zu 
öffnen. Doch wenn wen draußen nur dreckige Luft herein-
kommt, ist dies gesundheitsschädlich. 
 
E+F) zu Corona-Zeiten 
Als Einrichtung besteht per Verordnung die Verpflichtung, 
für einen ständigen Luftaustausch in den Seminarräumen 
zu sorgen. Stichwort: Corona-Verordnung. Wie soll dies 
gehen, wenn ein Nachbar durch Lärm seiner Baustelle 
und durch Luftverschmutzung dies unmöglich macht. Hier 
muss es eine Abwägung beider Interessen geben. Da ei-
ne Pandemie jederzeit auftreten kann, sind diese Rege-
lungen für die nahe Zukunft schon jetzt zu regeln. 
5.6 G) Regelung der Baustellenlogistik 
Sehr frühzeitig müssen auch die Räume für die Baustel-
lenlogistik der Öffentlichkeit und der Politik (besonders der 
Bezirksvertretung Innenstadt) bekannt gegeben werden. 
Immer wieder kommen VHT und Verwaltung mit zwingend 
notwendigen Maßnahmen für eine Baustellenlogistik, die 
dann weitere Einschränkungen für die Nachbarschaft be-
deuten (Baucontainer werden vor Schaufenster gestellt, 
wichtige Achsen des Rad und Fußverkehrs werden miss-
achtet und häufig müssen auch Bäume gefällt werden. 
Aktuelles Beispiel: Baustellenlogistik der Uni-Klinik an der 
Gleueler Straße erfordert das Fällen mehrerer Bäume. 
Diese Taktik muss aufhören. Durch einen verbindlich und 
vertraglich festgeschriebenen Plan der Baustellenlogistik. 
Siehe Stellung-
nahme 5.4 
Siehe Stellungnahme 5.4

- 11 - 
 
/ 12 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
5.6 H) Belastung durch die Miqua und falsche Aussagen 
Im Jahre 2014 haben die Anwohner(Anlieger) erfahren, 
dass wegen der Baustellen für die Miqua für drei Monate 
durch die Sperrung der Straße Unter Goldschmied es zu 
Belastungen durch den Umleitungsverkehr gibt. 
Im Jahre 2020 besteht dieser Umleitungsverkehr immer 
noch und es soll weitere 4 Jahre bestehen bleiben. 
Für diese deutliche Lüge hat sich noch kein Mensch von 
der Stadtverwaltung entschuldigt, noch gab es einen Aus-
gleich für die betroffenen Anlieger/Gewerbetreibenden 
und Nachbar. Es siegt die Frechheit. 
Große Laster, viele Lieferfahrzeuge, laute Motorräder und 
lärmerzeugende SUVs (breite Reifen + Gewicht) sorgen 
für eine ständige Lärmkulisse, die ein Unterrichten schwer 
macht. Zudem ist die kleine Kreuzung Marspfortengasse / 
Obenmarspforten und Obenmarspforten / Quatermarkt 
dafür überhaupt nicht ausgelegt. Gerade heute hat der 
städtische Bauhof die durch LKWs verbogenen Schilder 
ausgewechselt. Zudem gibt es in allen genannten Straßen 
einen hohen Rad- und Fußverkehrsanteil. 
Die Erfahrung dieser Baustelle und das Nicht-Beachten 
von öffentlichen wie privaten/gewerblichen Interessen und 
Bedürfnissen, die Nicht-Kommunikation lassen für das 
nächste Bauvorhaben (Laurenz-Carré) das Schlimmste 
befürchten. 
Der Vorhabenträger hat seine zu Beginn vorbildliche 
Kommunikation eingestellt und die Verwaltung der Stadt 
Köln mit allen ihren Ämtern hatte sie noch nie. 
Kenntnisnahme Die weitere Kommunikation der Bauherrin mit der Öffentlichkeit 
wird in der kommenden Zeit erörtert.

- 12 - 
 
/ 13 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
6 Die Eigentümerin eines Grundstückes an Unter Gold-
schmied ‐ welches direkt an die neu zu bebauende Fläche 
angrenzt ‐ hat das im Bürgerzentrum Laurenzplatz 1‐3 
ausgehängte städtebauliche Planungskonzept einsehen 
können. 
Den Unterlagen wurde entnommen, dass ein (neues) Ver-
kehrskonzept für den Bereich der Innenstadt erstellt wer-
den wird. Den Medien konnte entnommen werden, dass 
die Innenstadt möglichst fahrrad‐ und fußgängerfreundlich 
gestaltet werden soll. Dies wird begrüßt. Dennoch wird 
angemerkt, dass es sich bei dem eigenen Gebäude um 
ein Bürogebäude mit einer vollvermieteten Tiefgarage und 
Außenstellplätzen handelt. Daher wird darum gebeten, die 
weitere Erreichbarkeit und damit Nutzbarkeit der Tiefga-
rage und der Stellplätze ‐ die für die Attraktivität und Ver-
mietungsfähigkeit des eigenen Bürogebäudes unerlässlich 
sind ‐ im Zuge der Erstellung des Verkehrskonzepts zu 
berücksichtigen. Aus eigener Sicht wäre es für die Mieter, 
deren Kunden und den eigenen beauftragten Gebäude-
dienstleistern nicht hinnehmbar, die Gebäude mit 
(Dienst)fahrzeugen nicht erreichen zu können. 
Das mögliche Einrichten einer generellen Fußgängerzone 
im Bereich der eigenen Liegenschaft käme so quasi einer 
Enteignung gleich, denn hierdurch würde die ungehinder-
te Nutzung der Tiefgarage und damit die Vermietbarkeit 
aller Stellplätze dauerhaft unmöglich sein. 
Kenntnisnahme Zunächst wurde ein Verkehrsführungskonzept für den Bereich 
Altstadt erarbeitet, das am 26.03.2019 beschlossen wurde. Das 
Konzept sieht u. a. die Erweiterung der Fußgängerzonen vor. In 
einer ersten Umsetzungsphase wurden in einigen Straßenzügen 
Fußgängerzonen eingerichtet, die als unkritisch beurteilt worden 
sind. Vor Umsetzung weiterer Fußgängerzonen ist zur Gewäh-
rung der Erreichbarkeit von privaten Garagen und Tiefgaragen 
vorgesehen, ein abgestimmtes Konzept zu erarbeiten. 7 (fristverspätet) 
Es wird die Verlängerung der Offenlage zu o.g. Beteili-
gung um mindestens eine Woche beantragt. 
Begründung: Es wurde zweimal versucht, im Bezirksamt 
Innenstadt Einsicht zu nehmen. Dies war an beiden Ta-
gen nicht möglich, da der Besuch zeitlich unpassend war. 
Wie gehört wurde, waren auch andere Interessierte davon 
betroffen. 
 
Nein 
 
Hinweis: Die Stellungnahme ging im Rahmen der frühzeitigen 
Beteiligung der Öffentlichkeit ein, eine öffentliche Auslegung (Of-
fenlage) wird erst im weiteren Verfahren durchgeführt. 
 
Die Beantragung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu 
verlängern, wird nicht berücksichtigt. Der Stellungnehmenden 
wurde der Aushang zur Beteiligung aufgrund dieser Rückmel-

- 13 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Auf Wunsch resp. bei Bedarf kann die Begründung präzi-
siert und auch noch weiter ausholend begründet werden. 
dung individuell zur Verfügung gestellt. Eine Stellungnahme ging 
nicht mehr ein.

Beschlussvorlage Ausschuss

16263 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/2 Verr Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2033/2020 
Freigabedatum 28.07.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré) in Köln-
Altstadt/Nord 
Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich des städtebaulichen 
Planungskonzeptes – Arbeitstitel: Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré) in Köln-Altstadt/Nord 
– gemäß der Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei im Sinne der Stel-
lungnahme der Verwaltung gemäß Anlage 2.1 zu berücksichtigen. 
 
Alternative: keine 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima-
schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. 
aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / 
Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet 
erzeugt wird.  
 
Grundsätzlich ist die Nach- und Umnutzung sowie die Verdichtung bereits bebauter Flächen ein vor-
zuziehender Weg, um die Belange des Klimaschutzes mit den Belangen einer wachsenden Stadt zu 
vereinen. 
 
Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzli-
chen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutach-
ten erstellt. 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
Die Stadt Köln gehört zu einer der Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen und blickt auf eine 
zweitausendjährige Stadtgeschichte zurück. Das Umfeld des Kölner Doms nimmt hierbei eine ganz 
besondere Rolle ein. Es weist eine unvergleichliche Dichte von wertvollen Zeugnissen der verschie-
denen Epochen der Stadtgeschichte auf. Dieses Erbe gilt es einerseits zu bewahren und zu achten, 
andererseits gilt es diese Bereiche gleichermaßen zukunftsfähig zu gestalten. Vor diesem Hinter-
grund sind eine ganze Reihe hochrangiger Neubauprojekte, sowie notwendige Sanierungen und Auf-
wertungsmaßnahmen angestoßen worden. Dazu gehört auch das Plangebiet "Laurenz-Carré" in di-
rekter Nachbarschaft zum Kölner Dom. Dieses Areal soll, nach bereits erfolgtem Eigentümerwechsel, 
in großen Teilen niedergelegt und zu einem neuen, gemischt genutzten Quartier entwickelt werden. 
Das Gebiet ist heute in Teilen von Leerstand betroffen und teilweise in schlechtem baulichen Zu-
stand. Es weist eine Größe von ca. 10.650 m² (davon ca. 5.900m² überbaubar) auf und stellt damit 
die größte Neubebauung in der Kölner Altstadt seit dem Zweiten Weltkrieg dar. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 die Dringlichkeitsentscheidung 
der Oberbürgermeisterin und eines (Rats-)Mitglieds des Stadtentwicklungsausschusses beschlossen 
und genehmigt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan aufzustellen und 
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushang) durchzuführen (Vorlage-Nummer 
vgl. 2141/2019). Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt am 10.07.2019 bekanntgemacht.  
 
Darüber hinaus hat der Rat in seiner Sitzung am 09.07.2019 die Dringlichkeitsentscheidung der 
Oberbürgermeisterin und eines Ratsmitglieds beschlossen und genehmigt, eine Satzung über eine 
Veränderungssperre für das Gebiet aufzustellen (vgl. Vorlage-Nummer 2313/2019). Dieser Beschluss 
wurde im Amtsblatt am 17.07.2019 bekanntgemacht. 
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, für das Gebiet zwischen den Straßen Am Hof, Unter Gold-
schmied, Große Budengasse, der östlichen Grenze des Flurstücks 1200, der nördlichen und östlichen 
Grenze des Flurstücks 1271, der südlichen Grenzen der Flurstücke 1151 und 1037, Unter Gold-
schmied, Laurenzplatz, Salomonsgasse, Marspfortengasse und Sporergasse — Arbeitstitel: "Westlich 
Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" in Köln-Altstadt/Nord— ein kleinteiliges, gemischt genutztes 
Quartier mit Wohnen und Gewerbe (Büro, Hotel, Einzelhandel, Gastronomie) festzusetzen.

3 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 21.09.2017 zur Qualifizierung des Gebiets entschieden, 
dass für diesen sensiblen Standort ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit breiter Beteili-
gung der Öffentlichkeit durchzuführen ist. In diesem Sinne hat die aktuelle Eigentümerin (GERCH-
GROUP AG, Düsseldorf) in Abstimmung mit der Stadt Köln von Januar 2018 bis Oktober 2018 ein 
städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Mit Jurysitzung vom 16.Oktober 2018 wurde 
das Konzept des Büros Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadtplaner aus Köln (1. Rang) ein-
stimmig zur Weiterbearbeitung empfohlen. Dieses bildet nun die Grundlage für das Bebauungsplan-
verfahren. 
Ebenso diente es als Grundlage für die nachfolgende architektonische Qualifizierung, denn vor dem 
Hintergrund der weiteren Plankonkretisierung wurde für das nördliche Baufeld – zwischen den Stra-
ßen Am Hof im Norden, der Sporergasse im Westen, der südlich gelegenen Großen Budengasse 
sowie Unter Goldschmied im Osten – ein Hochbauwettbewerb ausgelobt. Die Jurysitzung zur Ent-
scheidung über dieses Qualifizierungsverfahren fand am 29.05.2020 statt. Dabei wurde der Entwurf 
des Büros Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadtplaner aus Köln (1. Preis) zur Weiterbear-
beitung empfohlen. 
 
Städtebauliches Konzept 
Das Plangebiet ist Teil der nördlichen Altstadt und erstreckt sich zwischen der Straße Am Hof im Nor-
den, Unter Goldschmied im Osten, der Salomonsgasse im Süden sowie der Marspforten- bzw. 
Sporergasse im Westen und umfasst den Karl-Küpper-Platz sowie den Laurenzplatz. 
Der Bereich Laurenzplatz 5 / Unter Goldschmied 9 und Große Budengasse 10 ist nicht Teil des Gel-
tungsbereiches des Bebauungsplans "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)". Es handelt sich 
um denkmalgeschützte Gebäudesubstanz, deren Planungen zur Neu- und Umnutzung bereits weit 
vorangeschritten sind und deren Entwicklung auf Basis § 34 BauGB in Verbindung mit dem beste-
henden, einfachen Bebauungsplan möglich ist.  
 
Das Plangebiet lässt sich in ein nördliches sowie ein südliches Baufeld untergliedern, wobei die Gro-
ße Budengasse die Trennlinie zwischen den Baufeldern markiert: 
Das nördliche Baufeld des Plangebiets, einschließlich der vorhandenen Parkgarage an Unter Gold-
schmied, soll weitestgehend niedergelegt werden. Die Fremdgrundstücke Große Budengasse 7 und 
Große Budengasse 11 waren nicht Bestandteil des städtebaulichen Planungskonzepts, da diese nicht 
im Eigentum der GERCHGROUP sind. Diese beiden Fremdgrundstücke sind aber Bestandteil des 
Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" und werden 
mit beplant. 
Das südliche Baufeld erstreckt sich über das bestehende Parkhaus Marspfortengasse 10, das eben-
falls niedergelegt werden soll, sowie den Karl-Küpper-Platz, Laurenzplatz und das Bezirksrathaus 
Innenstadt mit Kundenzentrum. 
 
Durch die Neuplanung sowie in Teilen die Überplanung des Bestands, soll ein kleinteiliges, durch-
mischtes, urbanes, lebendiges Quartier entstehen, welches seiner zentralen Lage gerecht wird. Ge-
plant wird ein Hotel-, Büro- und Wohnstandort mit kleinteiligen Einzelhandels- und Gastronomieange-
boten in den Erdgeschosszonen, welche sich im Wesentlichen zum öffentlichen Raum hin orientieren. 
Der Standort des Bezirksrathauses mit Bürgerzentrum wird ebenfalls Bestandteil der Nutzungsmi-
schung sein. 
Bezogen auf die Wohnnutzung wurde am 21.09.2017 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, 
dass öffentlich geförderter Wohnungsbau in Höhe von mindestens 30 % der zu errichtenden 
Wohneinheiten vorzusehen ist. 
Zur Reduktion des Rückseitencharakters der Sporergasse sowie zur Schaffung einer neuen Blickbe-
ziehung zum Kölner Dom wird eine neue Durchführung der Sporergasse auf die Große Budengasse 
geplant, an der zusätzlich eine kleine Aufweitung liegt. Auch in Unter Goldschmied wird es zukünftig 
eine verbesserte Blickbeziehung in Richtung Dom geben. Der im Bestand vorhandene Überhang der 
Gebäude Am Hof 20-26 und Unter Goldschied 29 wird zukünftig entfallen. 
Insgesamt wird eine dem Ort angemessene Körnigkeit erzeugt, die sich in der Ausformulierung der 
einzelnen Parzellen inklusive deren Höhenentwicklung widerspiegelt.

4 
Umsetzungskonzept 
Parallel zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens "Westlich Unter Goldschmied", das der lang-
fristigen Sicherung der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung im sensiblen Umfeld des Kölner 
Doms dient, wurde ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB mit der jetzigen Eigentümerin, 
GERCHGROUP, erarbeitet, der vorab zum Bebauungsplanverfahren Rahmenbedingungen der Ent-
wicklung klärt (vgl. Vorlage-Nummer 0111/2020). Der städtebauliche Vertrag hat zum Ziel, die Vo-
raussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre zu schaffen, so dass 
die im Vertragsgebiet vorgesehenen Vorhaben parallel zum laufenden Planaufstellungsverfahren ge-
nehmigt werden können. Ziel ist es dabei, die für die Vorhaben erforderlichen Genehmigungen vor 
Abschluss des laufenden Planaufstellungsverfahrens und gegebenenfalls auch vor Planreife erteilen 
zu können. Bauanträge oder Anträge auf Vorbescheid, die im laufenden Bebauungsplanverfahren 
"Westlich Unter Goldschmied" eingereicht werden, werden auf die Vereinbarkeit mit den Zielen des in 
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes geprüft und auf der Grundlage des rechtsgültigen Bebau-
ungsplans Nr. 67450/03 in Verbindung mit § 34 BauGB und bei Übereinstimmung mit den zukünftigen 
Planungszielen als Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen. Entsprechendes gilt für die 
geplanten Abrissarbeiten. 
Der Rat hat dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags "Laurenz-Carré" – unter vorheriger Anhö-
rung der Bezirksvertretung Innenstadt und Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss – am 
26.03.2020 zugestimmt. 
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
Zum städtebaulichen Planungskonzept wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Tagespresse am 26.05.2020 sowie am 27.05.2020 im 
Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht und in der Zeit vom 4. Juni bis 18. Juni 2020 einschließlich 
durch einen Aushang zur Einsichtnahme im Foyer des Kundenzentrums Innenstadt und beim Stadt-
planungsamt (Stadthaus), Außenstelle Ladenlokal 5 sowie zusätzlich am Bezirksrathaus Innenstadt 
durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 18.06.2020 einschließlich an den Be-
zirksbürgermeister des Stadtbezirkes Innenstadt, Herrn Andreas Hupke, gerichtet werden. Im Rah-
men dieser Beteiligung sind 7 Stellungnahmen eingegangen, wovon 1 fristverspätet war (Anlage 2.1). 
 
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) hat in der Zeit vom 07.04.2020 bis 28.05.2020 (Anlage 2.2) stattgefunden. 
 
Weiterführung des Verfahrens 
Das eingangs genannte Ziel des Bebauungsplanverfahrens, ein kleinteiliges, gemischt genutztes 
Quartier mit Wohnen und Gewerbe (Büro, Hotel, Einzelhandel, Gastronomie) festzusetzen, wird nach 
Abschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Träger 
öffentlicher Belange sowie der Behörden, ausgehend von den eingegangenen Stellungnahmen über-
prüft und soll nunmehr konkretisiert werden: 
1. Es erfolgt die Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a Nr. 2 BauGB und der Anlage 1 
zum BauGB. 
2. Im weiteren Verfahren wird durch ein Gutachterbüro ein Verkehrsgutachten mit Mobilitätskon-
zept erarbeitet, dass u.a. Aussagen zum ruhenden Verkehr machen wird. 
3. Eine schalltechnische Untersuchung unter Betrachtung des Straßenverkehrs- und Anlagen-
lärms wird künftig durch ein Gutachterbüro erstellt werden. 
4. Im weiteren Verfahren wird eine Besonnungsuntersuchung der Gebäudefassaden durch ein 
Gutachterbüro erarbeitet, wobei die Verschattung der angrenzenden, bestehenden Wohnbe-
bauung zu berücksichtigen ist. 
5. Die Erstellung eines Freiflächenplans durch ein Planungsbüro dient der ganzheitlichen Be-
trachtung des Freiraums und wird im weiteren Verfahren erstellt. 
6. Zudem wurde bereits eine Artenschutzprüfung durchgeführt, die Fledermäuse / gebäudebrü-
tende Vogelarten betrachtet.

5 
 
Verwaltungsvorschlag 
Die Verwaltung empfiehlt, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts (Anlage 3), ei-
nen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 2.1) zu berücksichtigen. 
 
Vorberatungen 
Neubebauung der Blöcke zwischen Am Hof und Laurenzplatz 
(Antrag-Nr. AN/1347/2017 bzw. Änderungsantrag-Nr. AN/1352/2017) 
 
Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 TOP 3.2 Zugestimmt. 
 
Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré), Köln Innenstadt 
Hier: Ergebnis des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens (Mitteilungsvorlagen-Nr. 
3415/2018) 
 
Bezirksvertretung Innenstadt 08.11.2018 TOP 11.9 Kenntnis genommen. 
Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 TOP 17.5 Kenntnis genommen. 
 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, 
Arbeitstitel: "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" in Köln-Altstadt/Nord  
(Dringlichkeitsvorlagen-Nr. 2141/2019 und 2143/2019) 
 
Bezirksvertretung Innenstadt 27.06.2019  TOP 3.22 Einstimmig zugestimmt. 
Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 TOP 10.7  Einstimmig zugestimmt. 
 
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-
Altstadt/Nord 
Arbeitstitel: "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" in Köln-Altstadt/Nord  
(Dringlichkeitsvorlagen-Nr. 2145/2019 und 2313/2019) 
 
Bezirksvertretung Innenstadt 27.06.2019 TOP 3.23 Einstimmig zugestimmt. 
Rat 09.07.2019 TOP 18.4 Einstimmig zugestimmt. 
 
Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrags zum städte-
baulichen Planungskonzept "Laurenz-Carré" in Köln-Altstadt/Nord  
(Vorlagen-Nr. 0111/2020 und Dringlichkeitsvorlage-Nr. 0111/2020/1) 
 
Bezirksvertretung Innenstadt 27.04.2020 TOP 3.5 Einstimmig zugestimmt.  
Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 TOP 6.9 Verweis einstimmig ohne Votum 
in die nachfolgenden Gremien. 
Rat 26.03.2020 TOP 10.30 Einstimmig zugestimmt. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima-
schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. 
aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / 
Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet 
erzeugt wird.  
 
Grundsätzlich ist die Nach- und Umnutzung sowie die Verdichtung bereits bebauter Flächen ein vor-
zuziehender Weg, um die Belange des Klimaschutzes mit den Belangen einer wachsenden Stadt zu 
vereinen. 
 
Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzli-
chen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutach-
ten erstellt.

6 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Übersichtsplan (Befangenheit) 
Anlage 2.1 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2.2 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept – Stand 2020 (Vorgabenbeschluss)

Anlage 2.2 - Darstellung und Bewertung Beteiligung Behörden

26476 Zeichen

A N L A G E   2.2 
 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan – Arbeitstitel: Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré) in Köln-
Altstadt/Nord – eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 06.04.2020 bis zum 28.05.2020 durch-
geführt Im Zeitraum der Beteiligung sind 23 Stellungnahmen eingegangen. Im Rahmen dieser Beteiligung sind 22 Stellungnahmen fristgerecht und 1 Stellungnahme frist-
verspätet eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste St ellung-
nahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 – Anlagenbezogener Umweltschutz 
 Es ergeben sich keine Anregungen oder Hinweise. Kenntnisnahme -/- 
2 Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 – Abfallwirtschaft und Bodenschutz 
 Die wahrzunehmenden öffentlichen Belange werden von 
dem Vorhaben nicht berührt. 
Kenntnisnahme -/- 
3 Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22.5 – Kampfmittelbeseitigungsdienst 
 Die Fläche liegt grundsätzlich in einem Bombenabwurfgebiet 
bzw. in einem Gebiet wo vermehrte Kampfhandlungen statt-
gefunden haben. Insbesondere existiert ein konkreter Ver-
dacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Welt-
krieges (Bombenblindgänger). Aus Sicht des Kampfmittelbe-
seitigungsdienstes (KBD) sowie aus ordnungsbehördlicher 
Sicht wird eine Überprüfung des konkreten Verdachtspunkts 
sowie der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfoh-
len. 
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belas-
tungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbei-
ten etc. werden zusätzlich Sicherheitsdetektionen empfohlen. 
Ja Eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf 
Kampfmittel wird der Bauherrin empfohlen und der konkrete 
Verdachtspunkt mitgeteilt. 
Zudem wird ein entsprechender Hinweis in den Bebau-
ungsplan-Entwurf aufgenommen. 
4 Industrie- und Handelskammer zu Köln 
 Die gegenwärtige städtebauliche Situation ist unbefriedigend. 
Die IHK begrüßt deshalb die Planung ein kleinteiliges, urban 
gemischtes Quartier aus Arbeiten, Verwaltung, Gewerbe 
Kenntnisnahme -/-

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
(Hotel, Gastronomie und Einzelhandel) sowie Wohnen zu 
entwickeln. Prägend für das Vorhaben ist die unmittelbare 
Nähe zum Domumfeld und der Via Culturalis sowie das Vor-
handensein von Denkmälern. Das Vorhaben befindet sich in 
der Kernzone des städtebaulichen Masterplans. 
5 KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
5.1 Das Planungskonzept, welches die Neugestaltung des Lau-
renz-Carrés zum Ziel hat und neben der Büro- und Hoteler-
richtung auch Gastronomie und Einzelhandel vorsieht, zu-
gleich aber auch dem kulturellen Erbe Kölns Rechnung trägt, 
begrüßt die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH aus-
drücklich. 
Kenntnisnahme -/- 
5.2 Die Kölner Altstadt ist ein touristisch stark frequentiertes Ge-
biet. Dies ist auch in den Abend- bzw. Nachtstunden der Fall, 
wo das Angebot von nahegelegenen bzw. angrenzenden 
Gastronomien und Vergnügungsstätten wahrgenommen 
wird. Durch den Bau von Wohnungen sollten nahegelegene 
Gastronomien / Vergnügungsstätten keine Beeinträchtigun-
gen in ihrem Betrieb, z.B. durch mögliche Klagen aufgrund 
von Lärmbelästigungen o.Ä., erfahren. Dies ist bei den weiter 
voranschreitenden Planungen, insb. beim Bau der Wohnein-
heiten, unbedingt zu berücksichtigen. 
Ja Im weiteren Verfahren wird eine schalltechnische Untersu-
chung durch ein Gutachterbüro erstellt, die den durch das 
Vorhaben erzeugten Verkehrs- und Anlagenlärm betrachtet. 
5.3 Lieferverkehr 
Beim Mobilitätskonzept sollte darauf geachtet werden, dass 
der Lieferverkehr der angrenzenden und der sich im be-
troffenen Gebiet befindlichen Betriebe im Vergleich zum Sta-
tus Quo nicht beeinträchtigt wird. 
Ja Im Rahmen der Erarbeitung der Verkehrsuntersuchung mit 
Mobilitätskonzept werden Lieferverkehre durch das Gut-
achterbüro zu untersuchen sein. 
5.4 Parkplätze 
Es sollte darauf geachtet werden, dass durch die Neupla-
nungen von Parkflächen insgesamt eine ausreichend hohe 
Anzahl an Stellplätzen für diejenigen vorhanden bleibt, die 
zum Einkaufen in die Innenstadt kommen. 
Ja Im Rahmen der Erarbeitung der Verkehrsuntersuchung mit 
Mobilitätskonzept wird auch der durch das Vorhaben aus-
gelöste Bedarf an Stellplätzen durch das Gutachterbüro 
betrachtet werden.

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
6 Landschaftsverband Rheinland – Rheinisches Amt für Denkmalpflege 
6.1 Zwar befinden sich innerhalb des betrachteten Gebiets keine 
Denkmäler gemäß § 3 DSchG NRW, die Belange der Denk-
malpflege sind aber dennoch betroffen, weil sich in unmittel-
barer Umgebung zahlreiche Denkmäler befinden, die nicht 
nur substanziell und in ihrem Erscheinungsbild, sondern 
auch in ihrem Wirkungsraum geschützt sind. Im Rahmen 
dieses sogenannten Umgebungsschutzes besteht Erlaubnis-
pflicht gemäß § 9 Abs. 1 b). 
Der Schutz der Denkmäler in ihrem Wirkungsraum („Umge-
bungsschutz“) wird in der „Erläuterung des städtebaulichen 
Planungskonzepts“ unter Punkt 1, S. 1 bereits erwähnt und 
die betroffenen Denkmäler werden unter Punkt 2.3, S. 3 ge-
nannt und ausreichend gewürdigt. 
Kenntnisnahme -/- 
6.2 Ergänzend ist aber auf den Kulturlandschaftsbereich 352 
Innenstadt Köln zu verweisen, der unter anderem die römi-
sche und mittelalterliche Grundrissstruktur als prägendes 
Merkmal hervorhebt und ihre Sicherung und Bewahrung als 
Ziel benennt (vgl. hierzu „Fachbeitrag Kulturlandschaft zum 
Regionalplan Köln“, bearbeitet durch den LVR und die Stadt 
Köln, 2016 hrsg. vom LVR, S. 236, sowie die dazugehörige 
Karte). Er steht zum Download zur Verfügung unter: 
https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/kultur/kulturlandschaft/kul
turlandschaftsentwick-
lungnrw/dokumente_190/Fachbeitrag_Kulturlandschaft_zum
_Regionalplan_Koeln_komplett.pdf 
[Der Stellungnahme ist hier der Auszug aus dem vorgenann-
ten Fachbeitrag beigefügt (Text und dazugehörige Karte). 
Diese liegen dem Stadtplanungsamt vor, aufgrund fehlender 
Nutzungsrechte werden die Abbildungen hier nicht veröffent-
licht.] 
Ja Es erfolgt die Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a 
Nr. 2 BauGB und der Anlage 1 zum BauGB in den auch die 
Belange der Kulturlandschaftspflege eingestellt werden.

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
6.3 In Bezug auf die erläuterte Planung ist positiv zu bemerken, 
dass zukünftig eine stärkere Kleinteiligkeit angestrebt wird. 
Zusätzlich ist aus denkmalpflegerischer Sicht anzuregen, 
dass die historische Grundrissstruktur Vorbild für die Parzel-
lenzuschnitte der Neubauten und hinsichtlich der Planung 
eines neuen Durchstichs mit Sichtachse zum Dom sein soll. 
Teilweise Der städtebauliche Entwurf, der die Grundlage für das Be-
bauungsplanverfahren bildet, wurde im Rahmen eines Qua-
lifizierungsverfahrens – in das auch denkmalpflegerische 
Belange eingestellt wurden – durch ein Preisgericht ausge-
wählt. 
Maßgeblich für die weitere Entwicklung sind die bestehen-
den, äußeren Grenzen der Flurstücke sowie die aus der 
städtebaulichen Studie hervorgegangene Teilung der Bau-
körper und städtebauliche Herleitung des neuen Durch-
stichs. 
6.4 Um die potenzielle Beeinträchtigung der geplanten Baukör-
per auf die umgebenden Denkmäler gemäß § 3 DSchG NRW 
prüfen zu können, sind eine Darstellung der Baukörper und 
der Baumassenverteilung, eine Visualisierung der Straße 
Unter Goldschmied von Süden nach Norden mit dem denk-
malgeschützten Senatshotel im Vordergrund sowie Angaben 
zu den First- und Traufhöhen der Denkmäler und der geplan-
ten Neubauten unter Berücksichtigung der Technikgeschos-
se und Technikaufbauten notwendig. 
Teilweise Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird ein Bebauungs-
plan-Entwurf erarbeitet, der zeichnerische und textliche 
Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung treffen 
wird. 
7 Landschaftsverband Rheinland – Dezernat Kultur und landschaftliche Kulturpflege 
7.1 Im Folgenden wird aus der Fachsicht Kulturlandschaftspflege 
Stellung zum genannten Verfahren genommen, insbesonde-
re zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der 
Prüfung des „Kulturellen Erbes und sonstiger Sachgüter“ in 
der Umweltprüfung. Zu den Kernkompetenzen des Land-
schaftsverbandes Rheinland zählt die Kulturlandschaftspfle-
ge. 
Im Sinne des ROG (Raumordnungsgesetz vom 22. Dezem-
ber 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 2 
Absatz 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808)) 
befasst sich diese mit den historisch geprägten und gewach-
senen Kulturlandschaften im Rheinland. Übergreifend regelt 
das ROG §2 Abs. 2 Nr. 5: „Kulturlandschaften sind zu erhal-
Ja Es erfolgt die Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a 
Nr. 2 BauGB und der Anlage 1 zum BauGB in den auch die 
benannten Belange der Kulturlandschaftspflege eingestellt 
werden.

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ten und zu entwickeln. Historisch geprägte und gewachsene 
Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen und 
mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten.“ 
Aus kulturlandschaftlicher Sicht sind für den Landschaftsver-
band Rheinland folgende Untersuchungsgegenstände be-
deutsam: 
 
• die im § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB aufgelisteten Belange der 
Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, 
die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von 
geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Be-
deutung und die Gestaltung des Orts- und Landschafts-
bildes sowie 
• die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannte Landschaftspfle-
ge sowie die ergänzenden Vorschriften zum Umwelt-
schutz nach § 1a Abs. 2 und 3 BauGB, 
• die in § 1 Abs. 4 Nr. 1 BNatSchG geforderte Bewahrung 
historisch gewachsener Kulturlandschaften zur dauerhaf-
ten Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie 
des Erholungswertes von Natur und Landschaft. 
7.2 Wie bereits in ihrem Planungskonzept beschrieben, ist der 
genannte Planungsbereich ein Ort mit einer hohen Dichte 
wertvoller Zeugnisse der Stadtgeschichte. Eine behutsame 
Entwicklung dieses besonderen Raumes mit Rücksicht auf 
die historischen baulichen Zeugnisse in der unmittelbaren 
Umgebung ist hier das höchste Gebot. 
Der LVR empfiehlt hier grundsätzlich der Maßgabe einer „er-
haltenen Kulturlandschaftsentwicklung“ gem. den landespla-
nerischen Grundsätzen und Zielen, beschrieben im Fachbei-
trag Kulturlandschaft zum Landesentwicklungsplan (2007) zu 
folgen. Wichtige Grundsätze bei großräumigen Planungen 
sind in diesem Zusammenhang: 
• G 9.2.1: „Bei raumbedeutsamen Planungen und Maß-
nahmen sind die geschichtlichen und kulturellen Zusam-
Siehe Stellungnah-
me 7.1 
Siehe Stellungnahme 7.1

- 6 - 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
menhänge und regionalen Zusammengehörigkeiten zu 
wahren.“ 
• G 9.2.2: „Dem kulturlandschaftlichen Wert der […] be-
deutsamen Kulturlandschaftsbereiche soll bei der Abwä-
gung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen 
besonderes Gewicht beigemessen werden.“ 
• G 9.2.3: „Denkmäler und Denkmalbereiche einschließlich 
ihrer Umgebung und der kulturlandschaftlichen Raumbe-
züge sowie kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsteile, 
Landschaftselemente, Orts- und Landschaftsbilder sollen 
bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im 
Sinne der Erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung be-
rücksichtigt werden. Dabei sollen angemessene Nutzun-
gen möglich sein.“ 
(vgl. S. 109 im Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zur Lan-
desplanung in Nordrhein-Westfalen, 2007) 
7.3 Das Plangebiet liegt umfänglich im erhaltenswerten Kultur-
landschaftsbereich 352 ‚Innenstadt Köln‘ des Kulturland-
schaftlichen Fachbeitrags zum Regionalplan Köln (Köln 
2016). Im Rahmen der Umweltprüfung sind mögliche negati-
ve Auswirkungen auf wertgebende Bestandteile des Kultur-
landschaftsbereiches durch die vorliegende Planung zu prü-
fen. 
Der Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Köln 
ist auch online verfügbar: 
http://www.lvr.de/media/wwwlvrde/kultur/kulturlandschaft/kult
urlandschaftsentwick-
lungnrw/dokumente_190/Fachbeitrag_Kulturlandschaft_zum
_Regionalplan_Koeln_komplett.pdf  
Hier sind zudem die Adressen der entsprechenden WMS-
Dienste zur Einbindung von Geometrien in ein GIS zu finden.  
 
Für die Ermittlung der Untersuchungstiefe und Methodik im 
Umweltbericht wird auf die Verwendung der UVP-Broschüre 
zum Umgang mit Kulturgütern bei der Umweltprüfung ver-
Siehe Stellungnah-
me 7.1 
Siehe Stellungnahme 7.1

- 7 - 
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
wiesen (UVP-Gesellschaft e.V. (Hrsg.): Kulturgüter in der 
Planung. Handreichung zur Berücksichtigung des Kulturellen 
Erbes bei Umweltprüfungen. Köln 2014). In der Handrei-
chung ist die Vorgehensweise zur Betrachtung von Kulturgü-
tern in Planungsvorhaben ausdrücklich beschrieben. Diese 
ist online verfügbar unter: https://www.rheinischer-
verein.de/media/rheinische_heimatpflege/UVP-
Broschuerefuers-Netz.pdf  
8 Polizeipräsidium Köln – Führungsstelle Verkehr 
 Gegen das genannte Planungskonzept bestehen keine Be-
denken. 
Kenntnisnahme -/- 
9 Polizeipräsidium Köln – Kriminalprävention / Opferschutz 
 Nach aktueller Sachlage bestehen gegen das genannte 
Bauvorhaben keine Bedenken. 
Da jedoch eine Vielzahl von städtebaulichen und technischen 
kriminalpräventiven Aspekten zu berücksichtigen sind (z. B. 
Tiefgarage, Gestaltung des Außengeländes, Sicherheit der 
Gebäude) sei auf Folgendes hingewiesen: 
Die Polizei Köln bietet ein kostenfreies und neutrales Bera-
tungsangebot zur Städtebaulichen Kriminalprävention sowie 
kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten 
mit einbruchhemmenden Sicherungseinrichtungen (Mechanik 
/ Überfall und Einbruchmeldetechnik, Beleuchtung etc.) an. 
Es wird darum gebeten, die Vorhabenträger, Bauherren oder 
Investoren, frühzeitig auf dieses Beratungsangebot hinzu-
weisen. Beratungen dieser Art werden unter Berücksichti-
gung von Lage, Gebäudekonzeption, Nutzung, Ausstattung 
und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis der Nutzer 
durchgeführt. 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird an die Bauherrin weitergegeben. 
10 Deutsche Telekom AG 
10.1 Gegen die Planung hat die Deutsche Telekom AG keine 
Einwände. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Planbe-
Kenntnisnahme -/-

- 8 - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
reich Telekommunikationslinien der Telekom befinden.  
Die Belange der Telekom - z. B. das Eigentum der Telekom, 
die ungestörte Nutzung ihres Netzes sowie ihre Vermögens-
interessen - sind betroffen. 
Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien 
müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Über gegebenen-
falls notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung 
oder Verlegung unserer Anlagen kann die Telekom erst An-
gaben machen, wenn die endgültigen Ausbaupläne mit Er-
läuterung vorliegen. 
10.2 Die Telekom bittet folgende fachliche Festsetzung in den 
Bebauungsplan aufzunehmen:  
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausrei-
chende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von 
ca. 0,50 m für die Unterbringung der Telekommunikationsli-
nien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baum-
pflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und un-
terirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungs-
gesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 
1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Die Te-
lekom bittet sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzun-
gen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Tele-
kommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. 
Zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikations-
anschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher Telekommunika-
tionsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür 
bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden. 
Teilweise Im weiteren Verfahren wird eine Aufnahme der in der Stel-
lungnahme benannten Punkte in den Bebauungsplan-
Entwurf geprüft, soweit diese für den Bebauungsplan-
Entwurf relevant sind. 
10.3 Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnet-
zes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den 
Baumaßnahmen der anderen Leistungsträger ist es notwen-
dig, dass der Telekom Beginn und Ablauf der Erschließungs-
anlagen im Bebauungsplangebiet so früh wie möglich, min-
destens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt wer-
Kenntnisnahme -/-

- 9 - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
den. Die Telekom macht darauf aufmerksam, dass aus wirt-
schaftlichen Gründen eine Versorgung des Baugebietes mit 
Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise 
nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Er-
schließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit 
möglich ist. 
11 Finanzamt Köln-Mitte 
 Gegen das genannte Planungskonzept bestehen keine Be-
denken. 
Kenntnisnahme -/- 
12 Stadtwerke Köln GmbH 
12.1 Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) 
Gegen das Verfahren bestehen keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme 
-/- 
12.2 RheinEnergie AG (RE) / Rheinische NETZGesellschaft 
mbH (RNG) 
Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
-/- 
12.2.1 Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass sich derzeit in 
Gebäuden innerhalb des Plangebietes Trafo-Stationen zur 
Stromversorgung befinden. Teilweise versorgen diese Trafo-
Stationen nicht nur das Plangebiet mit Strom, sondern auch 
in der Umgebung des Plangebietes liegende Gebäude. In 
diesem Zusammenhang muss für die Abriss- und Bauphase 
ein provisorischer Standort sowie für den danach folgenden 
regulären Betrieb ein endgültiger Standort gefunden werden, 
um die Stromversorgung der zum Plangebiet benachbarten 
Anschlussnehmer gewährleisten zu können. 
Zur Stromversorgung des Plangebietes werden auch zukünf-
tig Trafo-Stationen benötigt. Die Anzahl hängt von den 
Stromleistungsbedarfen der Bauherren ab (technische Ge-
bäudeausstattung, Elektromobilitätskapazitäten etc.). Da die 
RNG davon ausgeht, dass im Plangebiet auch weiterhin Tra-
fo-Stationen nur innerhalb von Gebäuden und nicht im Be-
reich der öffentlichen Straßenflächen untergebracht werden 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird an die Bauherrin weitergegeben.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
sollen, muss die Stromversorgung frühestmöglich abge-
stimmt werden, so dass die Bauherren geeignete Räumlich-
keiten für die Trafo-Stationen vorsehen bzw. einplanen und 
zur Verfügung stellen können. 
12.2.2 Die Trafo-Stationen werden auf Grundlage der Niederspan-
nungsanschlussverordnung (NAV) positioniert und betrieben 
sowie sind die Technischen Anschlussbedingungen des 
Netzbetreibers RNG einzuhalten. Es wird gebeten, in den 
textlichen Festsetzungen und der zum Bebauungsplan gehö-
rigen Begründung explizit auf die Anwendung dieser Vorga-
ben und gesetzlichen Grundlagen hinzuweisen. Ebenfalls 
erscheint ein verbaler Einschub in die Planzeichnung sinn-
voll. 
Ja Im weiteren Verfahren wird eine Aufnahme des in der Stel-
lungnahme benannten Punktes in den Bebauungsplan-
Entwurf geprüft. 
12.2.3 Weiterhin verlaufen in den öffentlichen Straßenverkehrsflä-
chen und in den öffentlichen Plätzen innerhalb des Plange-
bietes Leitungen zur Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärme-
versorgung. Notwendige Leitungsschutz- oder Leitungssiche-
rungsmaßnahmen sind abzustimmen. 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird an die Bauherrin weitergegeben. 
12.2.4 Da sich das Plangebiet im Bereich der Fernwärmeversor-
gung befindet, ist eine Versorgung mit klimafreundlicher 
Fernwärme technisch möglich. 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird an die Bauherrin weitergegeben. 
13 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
13.1 Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schlepp-
kurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der RASt 
06 hingewiesen. 
Kenntnisnahme -/- 
13.2 Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 Standplät-
ze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln gebeten. 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird an die Bauherrin zur Berücksichtigung in 
der Gebäudeplanung weitergegeben. 
14 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft 
 Der Geltungsbereich befindet sich nicht im Konzessionsge-
biet der Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft. 
Gegen das genannte Planungskonzept bestehen keine Be-
Kenntnisnahme -/-

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
denken. 
15 Westnetz GmbH 
 Gegen das genannte Planungskonzept bestehen keine Be-
denken. 
Kenntnisnahme -/- 
16 RWE Power AG  
 Belange der Gesellschaft werden nach heutigem Kenntnis-
stand durch das vorgenannte Planvorhaben nicht berührt. 
Kenntnisnahme -/- 
17 Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH 
 Von der vorgenannten Maßnahme sind weder vorhandene 
Anlagen noch laufende bzw. vorhersehbare Planungen be-
troffen. 
Falls für die Maßnahme ein Ausgleich für den Eingriff in Na-
tur und Landschaft gefordert wird, muss sichergestellt sein, 
dass dieser nicht im Schutzstreifen der Leitungen stattfindet. 
Sollten diese Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden, 
bittet die Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH um erneu-
te Beteiligung. 
Kenntnisnahme Ein Eingriff in Natur und Landschaft gilt aufgrund des be-
stehenden, rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 67450/03 
bereits als zulässig. 
18 PLEdoc GmbH 
18.1 Von PLEdoc GmbH verwaltete Versorgungsanlagen der 
nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber wer-
den von der geplanten Maßnahme nicht betroffen: 
• Open Grid Europe GmbH, Essen 
• Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen 
• Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nord-
bayern, Schwaig bei Nürnberg 
• Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH 
(MEGAL), Essen 
• Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH 
(METG), Essen 
• Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH 
& Co. KG (NETG), Dortmund 
Kenntnisnahme -/-

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
• Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen 
• GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher 
Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, 
• Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc 
GmbH) 
• Viatel GmbH (Zayo Group), Frankfurt 
18.2 Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz 
der Eingriffsfolgen ist den Unterlagen zu entnehmen, dass 
die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren 
festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. 
PLEdoc GmbH weist darauf hin, dass durch die Festsetzung 
planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von PLE-
doc GmbH verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht aus-
zuschließen ist. PLEdoc GmbH bittet um Mitteilung der plan-
externen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem 
Verfahren. 
Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan 
markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen 
nur zur groben Übersicht. Achtung: Eine Ausdehnung oder 
Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneu-
ten Abstimmung mit PLEdoc GmbH. 
Siehe Stellungnah-
me 17 
Siehe Stellungnahme 17 
19 GASCADE Gastransport GmbH 
 Die Antwort erfolgt gleichzeitig im Namen und Auftrag der 
Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH 
sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG. Die Anlagen 
sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen. 
Es wird darauf hingewiesen, dass sich Kabel und Leitungen 
anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese 
Betreiber sind gesondert zur Ermittlung der genauen Lage 
der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen. 
Kenntnisnahme -/- 
20 Thyssengas Gmb 
 Es sind keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernlei- Kenntnisnahme -/-

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
tungen betroffen. Neuverlegungen sind zurzeit nicht vorge-
sehen. 
21 Nord-West-Ölleitung GmbH 
 Soweit aus den übersandten Unterlagen zu ersehen ist, wer-
den die dort vorhandenen Mineralölfernleitungen der Nord-
West-Ölleitung GmbH und / oder weitere von der Nord-West-
Ölleitung GmbH überwachten Fernleitungen nicht berührt. 
Die Nord-West-Ölleitung GmbH hat daher gegen das Vorha-
ben keine Bedenken. 
Kenntnisnahme -/- 
22 Evonik Technology & Infrastructure GmbH 
 Gegen das genannte Planungskonzept bestehen keine Be-
denken. 
An den bezeichneten Stellen verlaufen keine durch Evonik 
betreuten Fernleitungen. 
Der Betreuungsbereich umfasst die Fernleitungen folgende 
Eigentümer / Betreiber: 
• AIR LIQUIDE Deutschland GmbH (teilweise) 
• ARG mbH & Co. KG 
• BASF SE (nur Prophylenfernleitung LU-KA und Ethylen-
fernleitung KE-LU) 
• Convestro AG (nur CO-Pipeline) 
• Eneco Gasspeicher B.V. 
• EPS Ethylen-Pipelines Süd GmbH & Co. KG 
• INEOS Solvents Germany GmbH 
• Innogy Gas Storage NWE GmbH 
• NUON Epe Gasspeicher GmbH 
• OXEA Infrastructure GmbH & Co. KG 
• PRG Prophylenpipelines Ruhr GmbH & Co. KG 
• TanQuid GmbH & Co. KG (teilweise) 
• Westgas GmbH 
• Wacker Chemie GmbH 
• Evonik Technology & Infrastructure GmbH 
 
Kenntnisnahme -/-

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Bei Änderung der Planung bittet Evonik um erneute Anfrage. 
23 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
 (fristverspätet) 
Gegen das genannte Planungsvorhaben bestehen keine 
grundsätzlichen Bedenken. 
Bitte berücksichtigen Sie bei Planungen das in dem Gebiet 
liegende öffentliche Kanalnetz. 
 
Kenntnisnahme 
 
-/- 
 
 
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme vorgelegt:  
• Bezirksregierung Köln, Dezernat 25 – Verkehr, IGVP und ÖPNV 
• Bezirksregierung Köln, Dezernat 35.4 – Denkmalschutz 
• Erzbistum Köln – Generalvikariat  
• Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Köln 
• Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekomunikation, Post und Eisenbahnen 
• Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Verwaltungsaufgaben 
• Amprion GmbH 
• N.V. Rotterdam-Rijn 
• Esso Deutschland GmbH

Beratungsverlauf (2)

26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Große Budengasse 10
  • Salomonsgasse
  • Ludwigstraße 8
  • Trankgasse
  • Gleueler Straße
  • Laurenzplatz 5
  • Kurt-Hackenberg-Platz
  • Am Hof 20
  • Obenmarspforten
  • Alter Markt
  • Quatermarkt

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Details

Aktenzeichen
2033/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.08.2020
Erstellt
07.07.2020 11:11