2033/2020
Städtebauliches Planungskonzept Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré) in Köln-Altstadt/Nord Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung de
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Anlage 1 - Übersichtsplan
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré) in Köln - Altstadt/Nord Maßstab 1 : 2 500
Anlage 3 - Städtebauliche Studie in der Fassung der vorl. abgestimmten Kubaturanpassung
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Anlage 2.1 - Darstellung und Bewertung Beteiligung Öffentlichkeit
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A N L A G E 2.1 / 2 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan – Arbeitstitel: Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré) in Köln- Altstadt/Nord – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Kundenzentrum Innenstadt und am Stadthaus Deutz, Stadtplanungsamt Außenstelle sowie zusätzlich im Bezirksrathaus Innenstadt vom 04.06.2020 bis zum 18.06.2020 durchgeführt. Es sind 7 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 04.06.2020 bis zum 18.06.2020 eingegangen. Im Rahmen dieser Beteiligung sind 6 Stel- lungnahmen fristgerecht und 1 Stellungnahme fristverspätet eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Gemäß Artikel vom 03. Juni im Kölner-Stadt-Anzeiger be- gab sich der Einwender zum Bezirksrathaus Innenstadt, um die Ausstellung des städtebaulichen Planungskon- zepts für das Laurenz-Carré anzuschauen. Überrascht stellte der Einwender fest, dass die Ausstellung aus einem DIN-A-1 Poster besteht. Kenntnisnahme Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04. Juli 2019 die Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin und eines (Rats-)Mitglieds des Stadtentwicklungsausschusses beschlossen und genehmigt, den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch nach dem so bezeichneten Modell 1 durchzuführen. Das Modell 1 sieht eine Beteiligung durch einen Aushang vor, auf dem das städtebauliche Planungskonzept sowie weiterführende Informationen abgedruckt werden. Von einer Beteiligung nach Modell 2 (Abendveranstaltung) wurde abgesehen, da im Rahmen des städtebaulichen Qualifizierungs- verfahrens bereits an zwei Terminen eine Bürgerbeteiligung stattgefunden hat (13.03.18 und 08.05.2018). Darüber hinaus fand im November 2018 die Ausstellung der Arbeiten statt. Ge- genüber dem dort präsentierten Stand haben sich nur kleine Än- derungen ergeben. - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1.2 Der Einwender hat auch nicht ganz verstanden, warum nur das Planungskonzept ausgestellt wird, obwohl der Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs auch seit der- selben Woche feststand. Der Einwender hätte eigentlich erwartet, dass dann beides präsentiert wird. Nähere In- formationen erhält man auch nicht auf der Webseite der Stadt Köln. Lediglich auf der Homepage der Gerchgroup sind 2 Animationen zu sehen, aber nicht der gesamte Entwurf aus verschiedenen Perspektiven. Welche Bürgerbeteiligung wird angesichts dieser dürftigen Informationen erwartet. Der Einwender versteht (und be- grüßt), dass keine "ewig" andauernde Diskussion gewollt ist, um mit dem Projekt voranzukommen, aber er hält das gezeigte für einen Witz, insbesondere vor dem Hinter- grund, dass es sich um das größte Neubauprojekt in der Altstadt seit dem 2. Weltkrieg handelt. Kenntnisnahme Neben dem Aufstellungsbeschluss wurde vom Rat der Stadt Köln für den Geltungsbereich „Westlich Unter Goldschmied (Laurenz- Carré)“ auch eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetz- buch beschlossen. Da mit einer Veränderungssperre gesetzliche Fristen einhergehen, ist es erforderlich, das Bebauungsplanver- fahren zügig voranzutreiben. Um den politischen Sitzungslauf zur Beschlussfassung der Vor- gaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs im Sep- tember 2020 fristgerecht zu erreichen, musste die frühzeitige Öf- fentlichkeitsbeteiligung bereits veranlasst werden, bevor das Er- gebnis des Hochbauwettbewerbs feststand. Eine Berücksichti- gung für den Aushang konnte daher nicht mehr erfolgen. Die äußere Gestalt der Baukörper des nördlichen Baufelds hat zudem zum aktuellen Zeitpunkt keinen Einfluss auf das Bebau- ungsplanverfahren. Nachdem das Ergebnis des Hochbauwettbewerbs feststand, wurden die Wettbewerbsarbeiten durch die private Ausloberin (Gerchgroup) zeitnah nach der Jurysitzung öffentlich in der Fens- terfront des Senatshotels vom 20. Juni bis 03. Juli 2020 ausge- stellt. In diesem Rahmen konnten sich Interessierte im Detail in- formieren. 1.3 Die Animationen der Gerchgroup deuten auch lediglich auf standardisierte und kostenoptimierte Gebäude hin. Kein Mut zu einem unkonventionellen oder großem Ent- wurf, der der Lage im Herzen der Stadt angemessen wä- re! Weitere gesichtslose, postmoderne Bauten ohne Al- leinstellungsmerkmale für Köln! Kenntnisnahme Zur Entwicklung des Planungsgebiets fand bereits Mitte 2015 ein Profilfindungsworkshop statt. Im Rahmen dieses Workshops wurden Ausgangs- und Eckpunkte für einen im Anschluss durch- zuführenden städtebaulichen Wettbewerb definiert. Daraufhin wurde seitens der Investorin in Abstimmung mit der Stadt Köln in 2018 ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Vor dem Hintergrund der weiteren Plankonkretisierung auf Grundlage der vorgenannten städtebaulichen Studie für das Ge- samtareal, wurde für das nördliche Baufeld – zwischen den Stra- ßen Am Hof im Norden, der Sporergasse im Westen, der südlich gelegenen Großen Budengasse sowie Unter Goldschmied im Osten – ein architektonischer Hochbauwettbewerb ausgelobt. Im - 3 - / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Rahmen der Jurysitzung wurde von Fach- und Sachpreisrichtern aus neun Wettbewerbsarbeiten der Entwurf aufgrund vielzähliger Kriterien für den Ort als angemessenste Gestaltung ausgewählt. 2 2.1 Der Architekturwettbewerb für das nördliche Baufeld des zukünftigen Laurenz‐Carrés ist abgeschlossen. Leider kann das Ergebnis des Wettbewerbes nur als enttäu- schend bezeichnet werden. Es wird eine eigene Veröffentlichung eingefügt, die vor Durchführung des Wettbewerbes verschickt wurde: Der Verein ist ein deutschlandweit agierender Verein, der sich für traditionellen Neubau, Rekonstruktionen und Denkmalschutz einsetzt. Ziel ist die Erhaltung und Schaf- fung schöner und lebenswerter Stadträume. Die Orts‐ und Regionalverbände agieren dabei als lokale Vertretung des Vereins an ihrem jeweiligen Ort. Die Neubebauung auf dem Areal des zukünftigen Lau- renz‐Carrés, die eine deutliche Aufwertung des südlichen Domumfeldes ermöglicht, wird begrüßt. Es wird gefordert, diese Gelegenheit für die Etablierung altstadtgerechter, kleinteiliger Architektursprache zu nutzen. Die Jury des aktuell laufenden Architekturwettbewerbes sollte sich nicht für einen Entwurf mit ambitionsloser Investorenarchitektur entscheiden. Es wird die Meinung vertreten, dass sich der Siegerent- wurf des Wettbewerbes an den Stärken der noch vorhan- denen historischen Fassaden im direkten Umfeld des Pro- jektes orientieren sollte, wie dem Domhotel oder dem Früh Brauhaus am Heinzelmännchenbrunnen. Wichtig ist hierbei das Vorhandensein von Kleinteiligkeit und Details. Es wird vorgeschlagen, dass der historische Vorgänger- bau des WDR Karrees hierbei Vorbild sein könnte. Wie eine moderne Adaption mit hoher architektonischer Siehe Stellung- nahme 1.3 Siehe Stellungnahme 1.3 - 4 - / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Qualität bei nur geringen Mehrkosten aussehen könnte, zeigt ein Beispiel vom Maybachufer in Berlin. Hervorzu- heben bei sowohl dem historischen, als auch dem moder- nen Gebäude sind die Unterteilung der Fassade in So- ckel‐, Mittel‐ und Dachbereich, die vertikale Gliederung durch hohe Fenster und variierende Fensterabstände, architektonische Details wie beispielsweise Gesimse so- wie eine individuelle Eckgestaltung. [Der Stellungnahme sind hierzu zwei Bilder beigefügt, die dem Stadtplanungs- amt vorliegen, aufgrund von fehlenden Nutzungsrechten aber nicht veröffentlicht werden können]. Der Straßenecke Unter Goldschmied/Am Hof kommt hier- bei eine wichtige Bedeutung als Eingang der geplanten Via Culturalis in die Stadt zu. Es wird sich dafür eingesetzt, dass sich das Aussehen eines Neubauprojektes an dieser zentralen Stelle nicht an dem mit begrenzten Mitteln der Nachkriegszeit errichteten Bestandsbau, sondern an der historischen Schönheit des alten Köln orientiert. 2.2 Von kleinteiliger Architektursprache kann bei dem Sieger- entwurf leider keine Rede sein. Wo vor dem Krieg 11 teils stark verzierte individuelle Fassaden das Stadtbild berei- cherten, werden in Zukunft zwei massive Blöcke stehen (östlich der Sporergasse). Der gestalterische Anspruch hält sich dabei stark in Grenzen. Bei dem nördlichen Kopfbau hat man den Eindruck, als hätte man sich die doch mit sehr beschränkten Mitteln errichteten Fassaden aus der Wiederaufbauzeit zum Vorbild genommen. Wo andere Städte vormachen, wie man auch mit Neubaupro- jekten im Herzen einer Altstadt die Menschen begeistern und große Touristenmassen anlocken kann (Frankfurt am Main, Dresden, Potsdam), baut Köln massive graue Klöt- ze. So platt lässt sich das leider formulieren. Die große Chance der dringend benötigten Aufwertung Siehe Stellung- nahme 1.3 Siehe Stellungnahme 1.3 - 5 - / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung der Kölner Innenstadt wurde so leider verpasst. Es wird sich weiter dafür einsetzt werden, dass die nächste Chan- ce auch genutzt wird. 3 Schade, dass die derzeitige "Investoren-Architektur" im- mer gleich ausfällt: Kalt, abweisend, ungegliedert, völlig schmucklos und ohne jeden erkennbaren Bezug zur vor- handenen Umgebung. Nicht nur beim Siegerentwurf des Laurenz-Carrés, auch bei den Entwürfen der weiteren Wettbewerbs-Teilnehmer wird zu diesem Schluss gekommen: Derartige Bauten ha- ben nichts, was zum Betrachten animiert - und sie könn- ten überall so aufgestellt sein - in Gütersloh, in Bremen, in Görlitz, in Ludwigshafen... Es gibt in Köln zunehmend weniger architektonische Neu- bau-Ausnahmen von dieser Beliebigkeit, man merkt es im Alltagsgespräch: "das Geschäft gegenüber dem Zumthor- Gebäude", hört man manchmal - meist aber: "da, wo H&M seinen Laden drin hat". Siehe Stellung- nahme 1.3 Siehe Stellungnahme 1.3 4 Schade, dass die derzeitige "Investoren-Architektur" im- mer gleich ausfällt: Kalt, abweisend, ungegliedert, völlig schmucklos und ohne jeden erkennbaren Bezug zur vor- handenen Umgebung. Nicht nur beim Siegerentwurf des Laurenz-Carrés, auch bei den Entwürfen der weiteren Wettbewerbs-Teilnehmer wird zu diesem Schluss gekommen: Derartige Bauten ha- ben nichts, was zum Betrachten einlädt - und sie könnten überall so aufgestellt sein – in Gütersloh, in Bremen, in Görlitz, in Ludwigshafen .... Banale Neubauten, beinahe überall in Köln! Siehe Stellung- nahme 1.3 Siehe Stellungnahme 1.3 5 [Der Stellungnahme sind drei Fotos beigefügt, die dem Stadtplanungsamt vorliegen, aufgrund von fehlenden Nut- zungsrechten aber nicht veröffentlicht werden können. Gezeigt werden der niedrig gehängte Aushang an der Kenntnisnahme -/- - 6 - / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 5.1 Ludwigstraße 8 sowie zwei Fotos von LKW.] In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden fol- gende Einsprüche eingelegt: Die Einrichtung ist direkt betroffener Nachbar und sitzt in einem Haus an Obenmarspforten und an der Marspfor- tengasse liegen Seminarräume. Es handelt sich um eine Bildungseinrichtung mit Seminarbetrieb tagsüber in der Woche, Vorträge am Abend und Veranstaltungen am Wo- chenende. 5.2 Formales Verfahren 1. Freiwillige Information Nachdem der Vorhabenträger (VHT) sehr eigenständig mit der Beteiligung der Nachbarschaft umgegangen ist (zu den Zwischenergebnissen des Wettbewerbs wurde die Nachbarschaft ins Senatshotel und später in den Gürze- nich eingeladen), hat der VHT diese Offenheit abrupt ab- gebrochen. Nach einer Verärgerung wurde die Nachbar- schaft nicht mehr informiert. Kenntnisnahme Nachdem das Ergebnis des Hochbauwettbewerbs feststand, wurden die Wettbewerbsarbeiten durch die private Ausloberin (Gerchgroup) zeitnah nach der Jurysitzung öffentlich in der Fens- terfront des Senatshotels vom 20. Juni bis 03. Juli 2020 ausge- stellt. In diesem Rahmen konnten sich Interessierte im Detail in- formieren. 5.3 2. Frühzeitige Bürgerbeteiligung - in Corona-Zeiten Durch Zufall wurde von der Beteiligung erfahren. Im Brief- kasten war keine Information, obwohl das eigene Haus im Nachbarblock liegt. Ein nicht sehr auffallender Aushang am Bezirksrathaus Innenstadt an der Ludwigstraße 8 weist darauf hin. Die Hängung ist so unglücklich, dass nur in der Hocke gelesen werden kann und die Schrift ist sehr klein. Ins Foyer des Bezirksrathauses an der Laurenzgasse konnte nicht gegangen werden, da dies wegen Corona verwehrt wurde. Im Internet wurden keine weiteren Hin- weise, Pläne und Erläuterungen gefunden. Diese Form der Beteiligung ist keine echte Beteiligung und vermeidet eine hohe Aufmerksamkeit. Siehe Stellung- nahme 1.1 Siehe Stellungnahme 1.1 Die Bekanntmachung von frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligun- gen wird regelmäßig nur im Amtsblatt und in der Tagespresse veröffentlicht. - 7 - / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Angesichts der Größe und Prominenz ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mittels einer Abendveranstal- tung (auch in Corona-Zeiten möglich) notwendig. Der Zu- spruch der früheren Veranstaltungen rechtfertigt dies. Es wird eine Abendveranstaltung für die Frühzeitige Bür- gerbeteiligung gefordert. 5.4 3. Regelung Baustellenverkehr In der kommenden Bauleitplanung ist es erforderlich für den Baustellenverkehr und die Baustellenlogistik ein trag- bares Konzept zu erstellen und verbindlich zu regeln, um die Nachbarschaft, den sensiblen Raum zu schützen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zu gewährleis- ten. Der VHT wie die Verwaltung sehen in einer Bauleitpla- nung keine Notwendigkeit der Regelung, dabei ist es nach Baugesetzbuch notwendig. Folgende Regelungen sind zu treffen: A) Größe der Baustellenfahrzeuge Heute verwendet die Bauindustrie sehr große Fahrzeuge mit mehreren Achsen. Diese sind wegen ihrer Größe al- lein in den Altstadtstraßen ein Ungetüm. Zwei dieser Fahrzeuge passen in der engen Marspfortengasse nicht aneinander vorbei. Eine Gefährdung des hohen Radver- kehrs und des Fußgängerverkehrs ist damit gegeben. Diese Fahrzeuge haben durch ihre Achslast einen hohen Druck auf die Fahrbahnen, zum Teil Pflaster und werden dies zerstören. Allein im täglichen Alltagsbetrieb. So wird der sinnvolle Radverkehr, der auf Unebenheiten der Fahr- bahn sehr sensibel reagiert, gestört. (Schon heute sind Unebenheiten durch den Umleitungsverkehr der Straße Unter Goldschmied festzustellen (siehe auch unten)). Der tote Winkel bei Baustellenfahrzeugen ist sehr groß und durch Baustellenfahrzeuge sind die meisten tödlichen Kenntnisnahme Ein Bebauungsplan trifft zum Baustellenverkehr und zur Baustel- lenlogistik keine Regelungen. Da sich das Vorhaben im Domumfeld befindet, in dem zahlreiche Neubauvorhaben in der kommenden Zeit geplant sind, kommt der Baulogistik und –Koordination aber eine besondere Rolle zu. Die Stabsstelle Stadtbau im Quartier / Domumfeld im Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen, und Wirtschaft koordiniert hierbei den regelmäßigen Austausch der verschiedenen Akteure im Domumfeld. Die angeführten Hinweise werden zur Berücksichtigung im weite- ren Verfahren an die Bauherrin und die vorgenannte Stelle wei- tergegeben. - 8 - / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Unfälle mit dem Radverkehr zu verzeichnen. Große Baustellenfahrzeuge zerstören die historische Substanz. Gerade erst hat am Alter Markt ein Baustellen- fahrzeug mal eben ein historisches Werk mit seiner Wucht durch Größe zerstört. B) Wegeführung der Baustellenfahrzeuge Eine Führung der Baustellenfahrzeuge durch die Altstadt wird abgelehnt. Weder die Marspfortengasse in ihrer ge- samten Länge (Rad- und Fußverkehrsachse) noch die Obenmarspforten noch der Quatermarkt sind dafür geeig- net. Der Baustellenverkehr kann nur über die Straße Am Hof (ausreichende Breite, aber hohes Fußgängeraufkommen, den Kurt-Hackenberg-Platz (gerade umgestaltetet) und dann über Domhof zur Trankgasse geführt werden. Auch hier ist der freie Rechtsabbieger eine große Gefahr. Daher kann bedingt durch die zwingend vorzuschreiben- den Wege des Baustellenverkehrs aus Sicherheitsgrün- den, aus Gründen des Schutzes historischer Substanz nur durch die Tonnenbegrenzung der Baufahrzeuge (Fahr- zeuge insgesamt) ein Schaden für Stadt und Nachbar- schaft abgewendet werden. C) Führung des Rad- und Fußverkehrs In diesem Bereich gibt es ein hohes Rad- und Fußver- kehrsaufkommen (auch in Corona-Zeiten). Durch ein Füh- rungs- und Umleitungskonzept müssen ausreichende und qualitätsvolle Wege für beide Verkehrsarten erhalten blei- ben. Dieses Konzept ist mit den Fachverbänden vorab zu erarbeiten und Teil der Bauleitplanung. In allen bekannten Fällen werden Rad- und Fußwegfüh- rungen bei Baustellen nicht beachtet. Das zuständige Baustellenmanagement hat seit seinem Bestehen nie da- - 9 - / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung rauf geachtet und erst auf hohen öffentlichen Druck durch Politik und Zivilgesellschaft reagiert und dann erst den Rad- und Fußverkehr beachtet. Es sollte an der Zeit sein, dies vorher zu planen, abzustimmen und dann anzuord- nen. Zudem muss dies ständig kontrolliert werden. 5.5 D) Verbindlichen Ansprechpartner für die Nachbar- schaft in der Verwaltung und beim VHT Die Erfahrung mit dem Bauvorhaben Miqua Köln in der direkten Umgebung zeigt wie wichtig ein verbindlicher An- sprechpartner/Ansprechpartnerin für die Nachbarn und Anlieger ist. Zuerst gab es eine Person, die bei den vielen Mängeln rund um die Baustellen ansprechbar war. Dann wechselten Zuständigkeiten und Träger und seitdem en- det die Kommunikation. Auch beim Laurenz-Carré endete abrupt die Kommunika- tion. Es ist heute Standard einen verantwortlichen und entscheidungsbefugten Mitteler zwischen VHT und Nach- barschaft zu ernennen und vom VHT auch zu bezahlen. Kenntnisnahme Die angeführten Hinweise werden zur Berücksichtigung im weite- ren Verfahren an die Bauherrin weitergegeben. 5.6 E) Regelung des Lärms durch Baustelle und Baustel- lenfahrzeuge In den letzten Jahren ist dieses Viertel durch massiven Baulärm betroffen. Die PDS-Bahn hat aufgestockt und mehrfach massiven Baulärm verursacht. Auch die Miqua- Baustelle verursachte und verursacht teilweise sehr viel Lärm. Die Baustellenfahrzeuge erzeugen ebenfalls einen störenden Lärm beim Fahren und Stehen. Das Bauhand- werk hat keine Probleme damit, ihren Lärm weiträumig in die Nachbarschaft zu verbreiten. Zum Teil nutzt sie dafür auch den öffentlichen Raum. Als Bildungseinrichtung stört der Lärm in der beruflichen Tätigkeit – dem Lehren und Lernen. Daher wird zum Er- halt des Unternehmens einen Schutz vor Baustellenlärm eingefordert. Siehe Stellung- nahme 5.4 Siehe Stellungnahme 5.4 - 10 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung F) Luftimmissionen Baustellenmaschinen und Baustellenfahrzeuge gehören zu den Luftverschmutzern. In Zuge der Luftreinhaltung sind Regelungen zu treffen für die Maschinen und Fahr- zeuge, damit die Luft in der Altstadt nicht zusätzlich belas- tet wird. Gerade in den letzten zwei Hitzesommern und in diesem warmen Frühjahr war es notwendig die Fenster zu öffnen. Doch wenn wen draußen nur dreckige Luft herein- kommt, ist dies gesundheitsschädlich. E+F) zu Corona-Zeiten Als Einrichtung besteht per Verordnung die Verpflichtung, für einen ständigen Luftaustausch in den Seminarräumen zu sorgen. Stichwort: Corona-Verordnung. Wie soll dies gehen, wenn ein Nachbar durch Lärm seiner Baustelle und durch Luftverschmutzung dies unmöglich macht. Hier muss es eine Abwägung beider Interessen geben. Da ei- ne Pandemie jederzeit auftreten kann, sind diese Rege- lungen für die nahe Zukunft schon jetzt zu regeln. 5.6 G) Regelung der Baustellenlogistik Sehr frühzeitig müssen auch die Räume für die Baustel- lenlogistik der Öffentlichkeit und der Politik (besonders der Bezirksvertretung Innenstadt) bekannt gegeben werden. Immer wieder kommen VHT und Verwaltung mit zwingend notwendigen Maßnahmen für eine Baustellenlogistik, die dann weitere Einschränkungen für die Nachbarschaft be- deuten (Baucontainer werden vor Schaufenster gestellt, wichtige Achsen des Rad und Fußverkehrs werden miss- achtet und häufig müssen auch Bäume gefällt werden. Aktuelles Beispiel: Baustellenlogistik der Uni-Klinik an der Gleueler Straße erfordert das Fällen mehrerer Bäume. Diese Taktik muss aufhören. Durch einen verbindlich und vertraglich festgeschriebenen Plan der Baustellenlogistik. Siehe Stellung- nahme 5.4 Siehe Stellungnahme 5.4 - 11 - / 12 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 5.6 H) Belastung durch die Miqua und falsche Aussagen Im Jahre 2014 haben die Anwohner(Anlieger) erfahren, dass wegen der Baustellen für die Miqua für drei Monate durch die Sperrung der Straße Unter Goldschmied es zu Belastungen durch den Umleitungsverkehr gibt. Im Jahre 2020 besteht dieser Umleitungsverkehr immer noch und es soll weitere 4 Jahre bestehen bleiben. Für diese deutliche Lüge hat sich noch kein Mensch von der Stadtverwaltung entschuldigt, noch gab es einen Aus- gleich für die betroffenen Anlieger/Gewerbetreibenden und Nachbar. Es siegt die Frechheit. Große Laster, viele Lieferfahrzeuge, laute Motorräder und lärmerzeugende SUVs (breite Reifen + Gewicht) sorgen für eine ständige Lärmkulisse, die ein Unterrichten schwer macht. Zudem ist die kleine Kreuzung Marspfortengasse / Obenmarspforten und Obenmarspforten / Quatermarkt dafür überhaupt nicht ausgelegt. Gerade heute hat der städtische Bauhof die durch LKWs verbogenen Schilder ausgewechselt. Zudem gibt es in allen genannten Straßen einen hohen Rad- und Fußverkehrsanteil. Die Erfahrung dieser Baustelle und das Nicht-Beachten von öffentlichen wie privaten/gewerblichen Interessen und Bedürfnissen, die Nicht-Kommunikation lassen für das nächste Bauvorhaben (Laurenz-Carré) das Schlimmste befürchten. Der Vorhabenträger hat seine zu Beginn vorbildliche Kommunikation eingestellt und die Verwaltung der Stadt Köln mit allen ihren Ämtern hatte sie noch nie. Kenntnisnahme Die weitere Kommunikation der Bauherrin mit der Öffentlichkeit wird in der kommenden Zeit erörtert. - 12 - / 13 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 6 Die Eigentümerin eines Grundstückes an Unter Gold- schmied ‐ welches direkt an die neu zu bebauende Fläche angrenzt ‐ hat das im Bürgerzentrum Laurenzplatz 1‐3 ausgehängte städtebauliche Planungskonzept einsehen können. Den Unterlagen wurde entnommen, dass ein (neues) Ver- kehrskonzept für den Bereich der Innenstadt erstellt wer- den wird. Den Medien konnte entnommen werden, dass die Innenstadt möglichst fahrrad‐ und fußgängerfreundlich gestaltet werden soll. Dies wird begrüßt. Dennoch wird angemerkt, dass es sich bei dem eigenen Gebäude um ein Bürogebäude mit einer vollvermieteten Tiefgarage und Außenstellplätzen handelt. Daher wird darum gebeten, die weitere Erreichbarkeit und damit Nutzbarkeit der Tiefga- rage und der Stellplätze ‐ die für die Attraktivität und Ver- mietungsfähigkeit des eigenen Bürogebäudes unerlässlich sind ‐ im Zuge der Erstellung des Verkehrskonzepts zu berücksichtigen. Aus eigener Sicht wäre es für die Mieter, deren Kunden und den eigenen beauftragten Gebäude- dienstleistern nicht hinnehmbar, die Gebäude mit (Dienst)fahrzeugen nicht erreichen zu können. Das mögliche Einrichten einer generellen Fußgängerzone im Bereich der eigenen Liegenschaft käme so quasi einer Enteignung gleich, denn hierdurch würde die ungehinder- te Nutzung der Tiefgarage und damit die Vermietbarkeit aller Stellplätze dauerhaft unmöglich sein. Kenntnisnahme Zunächst wurde ein Verkehrsführungskonzept für den Bereich Altstadt erarbeitet, das am 26.03.2019 beschlossen wurde. Das Konzept sieht u. a. die Erweiterung der Fußgängerzonen vor. In einer ersten Umsetzungsphase wurden in einigen Straßenzügen Fußgängerzonen eingerichtet, die als unkritisch beurteilt worden sind. Vor Umsetzung weiterer Fußgängerzonen ist zur Gewäh- rung der Erreichbarkeit von privaten Garagen und Tiefgaragen vorgesehen, ein abgestimmtes Konzept zu erarbeiten. 7 (fristverspätet) Es wird die Verlängerung der Offenlage zu o.g. Beteili- gung um mindestens eine Woche beantragt. Begründung: Es wurde zweimal versucht, im Bezirksamt Innenstadt Einsicht zu nehmen. Dies war an beiden Ta- gen nicht möglich, da der Besuch zeitlich unpassend war. Wie gehört wurde, waren auch andere Interessierte davon betroffen. Nein Hinweis: Die Stellungnahme ging im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ein, eine öffentliche Auslegung (Of- fenlage) wird erst im weiteren Verfahren durchgeführt. Die Beantragung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu verlängern, wird nicht berücksichtigt. Der Stellungnehmenden wurde der Aushang zur Beteiligung aufgrund dieser Rückmel- - 13 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Auf Wunsch resp. bei Bedarf kann die Begründung präzi- siert und auch noch weiter ausholend begründet werden. dung individuell zur Verfügung gestellt. Eine Stellungnahme ging nicht mehr ein.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Verr Sa Vorlagen-Nummer 2033/2020 Freigabedatum 28.07.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré) in Köln- Altstadt/Nord Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich des städtebaulichen Planungskonzeptes – Arbeitstitel: Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré) in Köln-Altstadt/Nord – gemäß der Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei im Sinne der Stel- lungnahme der Verwaltung gemäß Anlage 2.1 zu berücksichtigen. Alternative: keine Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima- schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Grundsätzlich ist die Nach- und Umnutzung sowie die Verdichtung bereits bebauter Flächen ein vor- zuziehender Weg, um die Belange des Klimaschutzes mit den Belangen einer wachsenden Stadt zu vereinen. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzli- chen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutach- ten erstellt. Begründung: Anlass und Ziel der Planung Die Stadt Köln gehört zu einer der Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen und blickt auf eine zweitausendjährige Stadtgeschichte zurück. Das Umfeld des Kölner Doms nimmt hierbei eine ganz besondere Rolle ein. Es weist eine unvergleichliche Dichte von wertvollen Zeugnissen der verschie- denen Epochen der Stadtgeschichte auf. Dieses Erbe gilt es einerseits zu bewahren und zu achten, andererseits gilt es diese Bereiche gleichermaßen zukunftsfähig zu gestalten. Vor diesem Hinter- grund sind eine ganze Reihe hochrangiger Neubauprojekte, sowie notwendige Sanierungen und Auf- wertungsmaßnahmen angestoßen worden. Dazu gehört auch das Plangebiet "Laurenz-Carré" in di- rekter Nachbarschaft zum Kölner Dom. Dieses Areal soll, nach bereits erfolgtem Eigentümerwechsel, in großen Teilen niedergelegt und zu einem neuen, gemischt genutzten Quartier entwickelt werden. Das Gebiet ist heute in Teilen von Leerstand betroffen und teilweise in schlechtem baulichen Zu- stand. Es weist eine Größe von ca. 10.650 m² (davon ca. 5.900m² überbaubar) auf und stellt damit die größte Neubebauung in der Kölner Altstadt seit dem Zweiten Weltkrieg dar. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 die Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin und eines (Rats-)Mitglieds des Stadtentwicklungsausschusses beschlossen und genehmigt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan aufzustellen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushang) durchzuführen (Vorlage-Nummer vgl. 2141/2019). Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt am 10.07.2019 bekanntgemacht. Darüber hinaus hat der Rat in seiner Sitzung am 09.07.2019 die Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin und eines Ratsmitglieds beschlossen und genehmigt, eine Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet aufzustellen (vgl. Vorlage-Nummer 2313/2019). Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt am 17.07.2019 bekanntgemacht. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, für das Gebiet zwischen den Straßen Am Hof, Unter Gold- schmied, Große Budengasse, der östlichen Grenze des Flurstücks 1200, der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 1271, der südlichen Grenzen der Flurstücke 1151 und 1037, Unter Gold- schmied, Laurenzplatz, Salomonsgasse, Marspfortengasse und Sporergasse — Arbeitstitel: "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" in Köln-Altstadt/Nord— ein kleinteiliges, gemischt genutztes Quartier mit Wohnen und Gewerbe (Büro, Hotel, Einzelhandel, Gastronomie) festzusetzen. 3 Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 21.09.2017 zur Qualifizierung des Gebiets entschieden, dass für diesen sensiblen Standort ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit breiter Beteili- gung der Öffentlichkeit durchzuführen ist. In diesem Sinne hat die aktuelle Eigentümerin (GERCH- GROUP AG, Düsseldorf) in Abstimmung mit der Stadt Köln von Januar 2018 bis Oktober 2018 ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Mit Jurysitzung vom 16.Oktober 2018 wurde das Konzept des Büros Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadtplaner aus Köln (1. Rang) ein- stimmig zur Weiterbearbeitung empfohlen. Dieses bildet nun die Grundlage für das Bebauungsplan- verfahren. Ebenso diente es als Grundlage für die nachfolgende architektonische Qualifizierung, denn vor dem Hintergrund der weiteren Plankonkretisierung wurde für das nördliche Baufeld – zwischen den Stra- ßen Am Hof im Norden, der Sporergasse im Westen, der südlich gelegenen Großen Budengasse sowie Unter Goldschmied im Osten – ein Hochbauwettbewerb ausgelobt. Die Jurysitzung zur Ent- scheidung über dieses Qualifizierungsverfahren fand am 29.05.2020 statt. Dabei wurde der Entwurf des Büros Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadtplaner aus Köln (1. Preis) zur Weiterbear- beitung empfohlen. Städtebauliches Konzept Das Plangebiet ist Teil der nördlichen Altstadt und erstreckt sich zwischen der Straße Am Hof im Nor- den, Unter Goldschmied im Osten, der Salomonsgasse im Süden sowie der Marspforten- bzw. Sporergasse im Westen und umfasst den Karl-Küpper-Platz sowie den Laurenzplatz. Der Bereich Laurenzplatz 5 / Unter Goldschmied 9 und Große Budengasse 10 ist nicht Teil des Gel- tungsbereiches des Bebauungsplans "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)". Es handelt sich um denkmalgeschützte Gebäudesubstanz, deren Planungen zur Neu- und Umnutzung bereits weit vorangeschritten sind und deren Entwicklung auf Basis § 34 BauGB in Verbindung mit dem beste- henden, einfachen Bebauungsplan möglich ist. Das Plangebiet lässt sich in ein nördliches sowie ein südliches Baufeld untergliedern, wobei die Gro- ße Budengasse die Trennlinie zwischen den Baufeldern markiert: Das nördliche Baufeld des Plangebiets, einschließlich der vorhandenen Parkgarage an Unter Gold- schmied, soll weitestgehend niedergelegt werden. Die Fremdgrundstücke Große Budengasse 7 und Große Budengasse 11 waren nicht Bestandteil des städtebaulichen Planungskonzepts, da diese nicht im Eigentum der GERCHGROUP sind. Diese beiden Fremdgrundstücke sind aber Bestandteil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" und werden mit beplant. Das südliche Baufeld erstreckt sich über das bestehende Parkhaus Marspfortengasse 10, das eben- falls niedergelegt werden soll, sowie den Karl-Küpper-Platz, Laurenzplatz und das Bezirksrathaus Innenstadt mit Kundenzentrum. Durch die Neuplanung sowie in Teilen die Überplanung des Bestands, soll ein kleinteiliges, durch- mischtes, urbanes, lebendiges Quartier entstehen, welches seiner zentralen Lage gerecht wird. Ge- plant wird ein Hotel-, Büro- und Wohnstandort mit kleinteiligen Einzelhandels- und Gastronomieange- boten in den Erdgeschosszonen, welche sich im Wesentlichen zum öffentlichen Raum hin orientieren. Der Standort des Bezirksrathauses mit Bürgerzentrum wird ebenfalls Bestandteil der Nutzungsmi- schung sein. Bezogen auf die Wohnnutzung wurde am 21.09.2017 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, dass öffentlich geförderter Wohnungsbau in Höhe von mindestens 30 % der zu errichtenden Wohneinheiten vorzusehen ist. Zur Reduktion des Rückseitencharakters der Sporergasse sowie zur Schaffung einer neuen Blickbe- ziehung zum Kölner Dom wird eine neue Durchführung der Sporergasse auf die Große Budengasse geplant, an der zusätzlich eine kleine Aufweitung liegt. Auch in Unter Goldschmied wird es zukünftig eine verbesserte Blickbeziehung in Richtung Dom geben. Der im Bestand vorhandene Überhang der Gebäude Am Hof 20-26 und Unter Goldschied 29 wird zukünftig entfallen. Insgesamt wird eine dem Ort angemessene Körnigkeit erzeugt, die sich in der Ausformulierung der einzelnen Parzellen inklusive deren Höhenentwicklung widerspiegelt. 4 Umsetzungskonzept Parallel zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens "Westlich Unter Goldschmied", das der lang- fristigen Sicherung der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung im sensiblen Umfeld des Kölner Doms dient, wurde ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB mit der jetzigen Eigentümerin, GERCHGROUP, erarbeitet, der vorab zum Bebauungsplanverfahren Rahmenbedingungen der Ent- wicklung klärt (vgl. Vorlage-Nummer 0111/2020). Der städtebauliche Vertrag hat zum Ziel, die Vo- raussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre zu schaffen, so dass die im Vertragsgebiet vorgesehenen Vorhaben parallel zum laufenden Planaufstellungsverfahren ge- nehmigt werden können. Ziel ist es dabei, die für die Vorhaben erforderlichen Genehmigungen vor Abschluss des laufenden Planaufstellungsverfahrens und gegebenenfalls auch vor Planreife erteilen zu können. Bauanträge oder Anträge auf Vorbescheid, die im laufenden Bebauungsplanverfahren "Westlich Unter Goldschmied" eingereicht werden, werden auf die Vereinbarkeit mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes geprüft und auf der Grundlage des rechtsgültigen Bebau- ungsplans Nr. 67450/03 in Verbindung mit § 34 BauGB und bei Übereinstimmung mit den zukünftigen Planungszielen als Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen. Entsprechendes gilt für die geplanten Abrissarbeiten. Der Rat hat dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags "Laurenz-Carré" – unter vorheriger Anhö- rung der Bezirksvertretung Innenstadt und Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss – am 26.03.2020 zugestimmt. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Zum städtebaulichen Planungskonzept wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Tagespresse am 26.05.2020 sowie am 27.05.2020 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht und in der Zeit vom 4. Juni bis 18. Juni 2020 einschließlich durch einen Aushang zur Einsichtnahme im Foyer des Kundenzentrums Innenstadt und beim Stadt- planungsamt (Stadthaus), Außenstelle Ladenlokal 5 sowie zusätzlich am Bezirksrathaus Innenstadt durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 18.06.2020 einschließlich an den Be- zirksbürgermeister des Stadtbezirkes Innenstadt, Herrn Andreas Hupke, gerichtet werden. Im Rah- men dieser Beteiligung sind 7 Stellungnahmen eingegangen, wovon 1 fristverspätet war (Anlage 2.1). Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat in der Zeit vom 07.04.2020 bis 28.05.2020 (Anlage 2.2) stattgefunden. Weiterführung des Verfahrens Das eingangs genannte Ziel des Bebauungsplanverfahrens, ein kleinteiliges, gemischt genutztes Quartier mit Wohnen und Gewerbe (Büro, Hotel, Einzelhandel, Gastronomie) festzusetzen, wird nach Abschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden, ausgehend von den eingegangenen Stellungnahmen über- prüft und soll nunmehr konkretisiert werden: 1. Es erfolgt die Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a Nr. 2 BauGB und der Anlage 1 zum BauGB. 2. Im weiteren Verfahren wird durch ein Gutachterbüro ein Verkehrsgutachten mit Mobilitätskon- zept erarbeitet, dass u.a. Aussagen zum ruhenden Verkehr machen wird. 3. Eine schalltechnische Untersuchung unter Betrachtung des Straßenverkehrs- und Anlagen- lärms wird künftig durch ein Gutachterbüro erstellt werden. 4. Im weiteren Verfahren wird eine Besonnungsuntersuchung der Gebäudefassaden durch ein Gutachterbüro erarbeitet, wobei die Verschattung der angrenzenden, bestehenden Wohnbe- bauung zu berücksichtigen ist. 5. Die Erstellung eines Freiflächenplans durch ein Planungsbüro dient der ganzheitlichen Be- trachtung des Freiraums und wird im weiteren Verfahren erstellt. 6. Zudem wurde bereits eine Artenschutzprüfung durchgeführt, die Fledermäuse / gebäudebrü- tende Vogelarten betrachtet. 5 Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung empfiehlt, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts (Anlage 3), ei- nen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 2.1) zu berücksichtigen. Vorberatungen Neubebauung der Blöcke zwischen Am Hof und Laurenzplatz (Antrag-Nr. AN/1347/2017 bzw. Änderungsantrag-Nr. AN/1352/2017) Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 TOP 3.2 Zugestimmt. Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré), Köln Innenstadt Hier: Ergebnis des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens (Mitteilungsvorlagen-Nr. 3415/2018) Bezirksvertretung Innenstadt 08.11.2018 TOP 11.9 Kenntnis genommen. Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 TOP 17.5 Kenntnis genommen. Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Arbeitstitel: "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" in Köln-Altstadt/Nord (Dringlichkeitsvorlagen-Nr. 2141/2019 und 2143/2019) Bezirksvertretung Innenstadt 27.06.2019 TOP 3.22 Einstimmig zugestimmt. Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 TOP 10.7 Einstimmig zugestimmt. Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln- Altstadt/Nord Arbeitstitel: "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" in Köln-Altstadt/Nord (Dringlichkeitsvorlagen-Nr. 2145/2019 und 2313/2019) Bezirksvertretung Innenstadt 27.06.2019 TOP 3.23 Einstimmig zugestimmt. Rat 09.07.2019 TOP 18.4 Einstimmig zugestimmt. Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrags zum städte- baulichen Planungskonzept "Laurenz-Carré" in Köln-Altstadt/Nord (Vorlagen-Nr. 0111/2020 und Dringlichkeitsvorlage-Nr. 0111/2020/1) Bezirksvertretung Innenstadt 27.04.2020 TOP 3.5 Einstimmig zugestimmt. Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 TOP 6.9 Verweis einstimmig ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. Rat 26.03.2020 TOP 10.30 Einstimmig zugestimmt. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima- schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Grundsätzlich ist die Nach- und Umnutzung sowie die Verdichtung bereits bebauter Flächen ein vor- zuziehender Weg, um die Belange des Klimaschutzes mit den Belangen einer wachsenden Stadt zu vereinen. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzli- chen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutach- ten erstellt. 6 Anlagen Anlage 1 Übersichtsplan (Befangenheit) Anlage 2.1 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2.2 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept – Stand 2020 (Vorgabenbeschluss)
Anlage 2.2 - Darstellung und Bewertung Beteiligung Behörden
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A N L A G E 2.2 / 2 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan – Arbeitstitel: Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré) in Köln- Altstadt/Nord – eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 06.04.2020 bis zum 28.05.2020 durch- geführt Im Zeitraum der Beteiligung sind 23 Stellungnahmen eingegangen. Im Rahmen dieser Beteiligung sind 22 Stellungnahmen fristgerecht und 1 Stellungnahme frist- verspätet eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste St ellung- nahme der Verwaltung verwiesen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 – Anlagenbezogener Umweltschutz Es ergeben sich keine Anregungen oder Hinweise. Kenntnisnahme -/- 2 Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 – Abfallwirtschaft und Bodenschutz Die wahrzunehmenden öffentlichen Belange werden von dem Vorhaben nicht berührt. Kenntnisnahme -/- 3 Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22.5 – Kampfmittelbeseitigungsdienst Die Fläche liegt grundsätzlich in einem Bombenabwurfgebiet bzw. in einem Gebiet wo vermehrte Kampfhandlungen statt- gefunden haben. Insbesondere existiert ein konkreter Ver- dacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Welt- krieges (Bombenblindgänger). Aus Sicht des Kampfmittelbe- seitigungsdienstes (KBD) sowie aus ordnungsbehördlicher Sicht wird eine Überprüfung des konkreten Verdachtspunkts sowie der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfoh- len. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belas- tungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbei- ten etc. werden zusätzlich Sicherheitsdetektionen empfohlen. Ja Eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel wird der Bauherrin empfohlen und der konkrete Verdachtspunkt mitgeteilt. Zudem wird ein entsprechender Hinweis in den Bebau- ungsplan-Entwurf aufgenommen. 4 Industrie- und Handelskammer zu Köln Die gegenwärtige städtebauliche Situation ist unbefriedigend. Die IHK begrüßt deshalb die Planung ein kleinteiliges, urban gemischtes Quartier aus Arbeiten, Verwaltung, Gewerbe Kenntnisnahme -/- - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung (Hotel, Gastronomie und Einzelhandel) sowie Wohnen zu entwickeln. Prägend für das Vorhaben ist die unmittelbare Nähe zum Domumfeld und der Via Culturalis sowie das Vor- handensein von Denkmälern. Das Vorhaben befindet sich in der Kernzone des städtebaulichen Masterplans. 5 KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 5.1 Das Planungskonzept, welches die Neugestaltung des Lau- renz-Carrés zum Ziel hat und neben der Büro- und Hoteler- richtung auch Gastronomie und Einzelhandel vorsieht, zu- gleich aber auch dem kulturellen Erbe Kölns Rechnung trägt, begrüßt die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH aus- drücklich. Kenntnisnahme -/- 5.2 Die Kölner Altstadt ist ein touristisch stark frequentiertes Ge- biet. Dies ist auch in den Abend- bzw. Nachtstunden der Fall, wo das Angebot von nahegelegenen bzw. angrenzenden Gastronomien und Vergnügungsstätten wahrgenommen wird. Durch den Bau von Wohnungen sollten nahegelegene Gastronomien / Vergnügungsstätten keine Beeinträchtigun- gen in ihrem Betrieb, z.B. durch mögliche Klagen aufgrund von Lärmbelästigungen o.Ä., erfahren. Dies ist bei den weiter voranschreitenden Planungen, insb. beim Bau der Wohnein- heiten, unbedingt zu berücksichtigen. Ja Im weiteren Verfahren wird eine schalltechnische Untersu- chung durch ein Gutachterbüro erstellt, die den durch das Vorhaben erzeugten Verkehrs- und Anlagenlärm betrachtet. 5.3 Lieferverkehr Beim Mobilitätskonzept sollte darauf geachtet werden, dass der Lieferverkehr der angrenzenden und der sich im be- troffenen Gebiet befindlichen Betriebe im Vergleich zum Sta- tus Quo nicht beeinträchtigt wird. Ja Im Rahmen der Erarbeitung der Verkehrsuntersuchung mit Mobilitätskonzept werden Lieferverkehre durch das Gut- achterbüro zu untersuchen sein. 5.4 Parkplätze Es sollte darauf geachtet werden, dass durch die Neupla- nungen von Parkflächen insgesamt eine ausreichend hohe Anzahl an Stellplätzen für diejenigen vorhanden bleibt, die zum Einkaufen in die Innenstadt kommen. Ja Im Rahmen der Erarbeitung der Verkehrsuntersuchung mit Mobilitätskonzept wird auch der durch das Vorhaben aus- gelöste Bedarf an Stellplätzen durch das Gutachterbüro betrachtet werden. - 3 - / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 6 Landschaftsverband Rheinland – Rheinisches Amt für Denkmalpflege 6.1 Zwar befinden sich innerhalb des betrachteten Gebiets keine Denkmäler gemäß § 3 DSchG NRW, die Belange der Denk- malpflege sind aber dennoch betroffen, weil sich in unmittel- barer Umgebung zahlreiche Denkmäler befinden, die nicht nur substanziell und in ihrem Erscheinungsbild, sondern auch in ihrem Wirkungsraum geschützt sind. Im Rahmen dieses sogenannten Umgebungsschutzes besteht Erlaubnis- pflicht gemäß § 9 Abs. 1 b). Der Schutz der Denkmäler in ihrem Wirkungsraum („Umge- bungsschutz“) wird in der „Erläuterung des städtebaulichen Planungskonzepts“ unter Punkt 1, S. 1 bereits erwähnt und die betroffenen Denkmäler werden unter Punkt 2.3, S. 3 ge- nannt und ausreichend gewürdigt. Kenntnisnahme -/- 6.2 Ergänzend ist aber auf den Kulturlandschaftsbereich 352 Innenstadt Köln zu verweisen, der unter anderem die römi- sche und mittelalterliche Grundrissstruktur als prägendes Merkmal hervorhebt und ihre Sicherung und Bewahrung als Ziel benennt (vgl. hierzu „Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Köln“, bearbeitet durch den LVR und die Stadt Köln, 2016 hrsg. vom LVR, S. 236, sowie die dazugehörige Karte). Er steht zum Download zur Verfügung unter: https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/kultur/kulturlandschaft/kul turlandschaftsentwick- lungnrw/dokumente_190/Fachbeitrag_Kulturlandschaft_zum _Regionalplan_Koeln_komplett.pdf [Der Stellungnahme ist hier der Auszug aus dem vorgenann- ten Fachbeitrag beigefügt (Text und dazugehörige Karte). Diese liegen dem Stadtplanungsamt vor, aufgrund fehlender Nutzungsrechte werden die Abbildungen hier nicht veröffent- licht.] Ja Es erfolgt die Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a Nr. 2 BauGB und der Anlage 1 zum BauGB in den auch die Belange der Kulturlandschaftspflege eingestellt werden. - 4 - / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 6.3 In Bezug auf die erläuterte Planung ist positiv zu bemerken, dass zukünftig eine stärkere Kleinteiligkeit angestrebt wird. Zusätzlich ist aus denkmalpflegerischer Sicht anzuregen, dass die historische Grundrissstruktur Vorbild für die Parzel- lenzuschnitte der Neubauten und hinsichtlich der Planung eines neuen Durchstichs mit Sichtachse zum Dom sein soll. Teilweise Der städtebauliche Entwurf, der die Grundlage für das Be- bauungsplanverfahren bildet, wurde im Rahmen eines Qua- lifizierungsverfahrens – in das auch denkmalpflegerische Belange eingestellt wurden – durch ein Preisgericht ausge- wählt. Maßgeblich für die weitere Entwicklung sind die bestehen- den, äußeren Grenzen der Flurstücke sowie die aus der städtebaulichen Studie hervorgegangene Teilung der Bau- körper und städtebauliche Herleitung des neuen Durch- stichs. 6.4 Um die potenzielle Beeinträchtigung der geplanten Baukör- per auf die umgebenden Denkmäler gemäß § 3 DSchG NRW prüfen zu können, sind eine Darstellung der Baukörper und der Baumassenverteilung, eine Visualisierung der Straße Unter Goldschmied von Süden nach Norden mit dem denk- malgeschützten Senatshotel im Vordergrund sowie Angaben zu den First- und Traufhöhen der Denkmäler und der geplan- ten Neubauten unter Berücksichtigung der Technikgeschos- se und Technikaufbauten notwendig. Teilweise Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird ein Bebauungs- plan-Entwurf erarbeitet, der zeichnerische und textliche Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung treffen wird. 7 Landschaftsverband Rheinland – Dezernat Kultur und landschaftliche Kulturpflege 7.1 Im Folgenden wird aus der Fachsicht Kulturlandschaftspflege Stellung zum genannten Verfahren genommen, insbesonde- re zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung des „Kulturellen Erbes und sonstiger Sachgüter“ in der Umweltprüfung. Zu den Kernkompetenzen des Land- schaftsverbandes Rheinland zählt die Kulturlandschaftspfle- ge. Im Sinne des ROG (Raumordnungsgesetz vom 22. Dezem- ber 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808)) befasst sich diese mit den historisch geprägten und gewach- senen Kulturlandschaften im Rheinland. Übergreifend regelt das ROG §2 Abs. 2 Nr. 5: „Kulturlandschaften sind zu erhal- Ja Es erfolgt die Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a Nr. 2 BauGB und der Anlage 1 zum BauGB in den auch die benannten Belange der Kulturlandschaftspflege eingestellt werden. - 5 - / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung ten und zu entwickeln. Historisch geprägte und gewachsene Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen und mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten.“ Aus kulturlandschaftlicher Sicht sind für den Landschaftsver- band Rheinland folgende Untersuchungsgegenstände be- deutsam: • die im § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB aufgelisteten Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Be- deutung und die Gestaltung des Orts- und Landschafts- bildes sowie • die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannte Landschaftspfle- ge sowie die ergänzenden Vorschriften zum Umwelt- schutz nach § 1a Abs. 2 und 3 BauGB, • die in § 1 Abs. 4 Nr. 1 BNatSchG geforderte Bewahrung historisch gewachsener Kulturlandschaften zur dauerhaf- ten Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. 7.2 Wie bereits in ihrem Planungskonzept beschrieben, ist der genannte Planungsbereich ein Ort mit einer hohen Dichte wertvoller Zeugnisse der Stadtgeschichte. Eine behutsame Entwicklung dieses besonderen Raumes mit Rücksicht auf die historischen baulichen Zeugnisse in der unmittelbaren Umgebung ist hier das höchste Gebot. Der LVR empfiehlt hier grundsätzlich der Maßgabe einer „er- haltenen Kulturlandschaftsentwicklung“ gem. den landespla- nerischen Grundsätzen und Zielen, beschrieben im Fachbei- trag Kulturlandschaft zum Landesentwicklungsplan (2007) zu folgen. Wichtige Grundsätze bei großräumigen Planungen sind in diesem Zusammenhang: • G 9.2.1: „Bei raumbedeutsamen Planungen und Maß- nahmen sind die geschichtlichen und kulturellen Zusam- Siehe Stellungnah- me 7.1 Siehe Stellungnahme 7.1 - 6 - / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung menhänge und regionalen Zusammengehörigkeiten zu wahren.“ • G 9.2.2: „Dem kulturlandschaftlichen Wert der […] be- deutsamen Kulturlandschaftsbereiche soll bei der Abwä- gung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden.“ • G 9.2.3: „Denkmäler und Denkmalbereiche einschließlich ihrer Umgebung und der kulturlandschaftlichen Raumbe- züge sowie kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsteile, Landschaftselemente, Orts- und Landschaftsbilder sollen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Sinne der Erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung be- rücksichtigt werden. Dabei sollen angemessene Nutzun- gen möglich sein.“ (vgl. S. 109 im Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zur Lan- desplanung in Nordrhein-Westfalen, 2007) 7.3 Das Plangebiet liegt umfänglich im erhaltenswerten Kultur- landschaftsbereich 352 ‚Innenstadt Köln‘ des Kulturland- schaftlichen Fachbeitrags zum Regionalplan Köln (Köln 2016). Im Rahmen der Umweltprüfung sind mögliche negati- ve Auswirkungen auf wertgebende Bestandteile des Kultur- landschaftsbereiches durch die vorliegende Planung zu prü- fen. Der Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Köln ist auch online verfügbar: http://www.lvr.de/media/wwwlvrde/kultur/kulturlandschaft/kult urlandschaftsentwick- lungnrw/dokumente_190/Fachbeitrag_Kulturlandschaft_zum _Regionalplan_Koeln_komplett.pdf Hier sind zudem die Adressen der entsprechenden WMS- Dienste zur Einbindung von Geometrien in ein GIS zu finden. Für die Ermittlung der Untersuchungstiefe und Methodik im Umweltbericht wird auf die Verwendung der UVP-Broschüre zum Umgang mit Kulturgütern bei der Umweltprüfung ver- Siehe Stellungnah- me 7.1 Siehe Stellungnahme 7.1 - 7 - / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung wiesen (UVP-Gesellschaft e.V. (Hrsg.): Kulturgüter in der Planung. Handreichung zur Berücksichtigung des Kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen. Köln 2014). In der Handrei- chung ist die Vorgehensweise zur Betrachtung von Kulturgü- tern in Planungsvorhaben ausdrücklich beschrieben. Diese ist online verfügbar unter: https://www.rheinischer- verein.de/media/rheinische_heimatpflege/UVP- Broschuerefuers-Netz.pdf 8 Polizeipräsidium Köln – Führungsstelle Verkehr Gegen das genannte Planungskonzept bestehen keine Be- denken. Kenntnisnahme -/- 9 Polizeipräsidium Köln – Kriminalprävention / Opferschutz Nach aktueller Sachlage bestehen gegen das genannte Bauvorhaben keine Bedenken. Da jedoch eine Vielzahl von städtebaulichen und technischen kriminalpräventiven Aspekten zu berücksichtigen sind (z. B. Tiefgarage, Gestaltung des Außengeländes, Sicherheit der Gebäude) sei auf Folgendes hingewiesen: Die Polizei Köln bietet ein kostenfreies und neutrales Bera- tungsangebot zur Städtebaulichen Kriminalprävention sowie kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrichtungen (Mechanik / Überfall und Einbruchmeldetechnik, Beleuchtung etc.) an. Es wird darum gebeten, die Vorhabenträger, Bauherren oder Investoren, frühzeitig auf dieses Beratungsangebot hinzu- weisen. Beratungen dieser Art werden unter Berücksichti- gung von Lage, Gebäudekonzeption, Nutzung, Ausstattung und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis der Nutzer durchgeführt. Kenntnisnahme Der Hinweis wird an die Bauherrin weitergegeben. 10 Deutsche Telekom AG 10.1 Gegen die Planung hat die Deutsche Telekom AG keine Einwände. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Planbe- Kenntnisnahme -/- - 8 - / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung reich Telekommunikationslinien der Telekom befinden. Die Belange der Telekom - z. B. das Eigentum der Telekom, die ungestörte Nutzung ihres Netzes sowie ihre Vermögens- interessen - sind betroffen. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Über gegebenen- falls notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung unserer Anlagen kann die Telekom erst An- gaben machen, wenn die endgültigen Ausbaupläne mit Er- läuterung vorliegen. 10.2 Die Telekom bittet folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausrei- chende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,50 m für die Unterbringung der Telekommunikationsli- nien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baum- pflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und un- terirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungs- gesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Die Te- lekom bittet sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzun- gen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Tele- kommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. Zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikations- anschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher Telekommunika- tionsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden. Teilweise Im weiteren Verfahren wird eine Aufnahme der in der Stel- lungnahme benannten Punkte in den Bebauungsplan- Entwurf geprüft, soweit diese für den Bebauungsplan- Entwurf relevant sind. 10.3 Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnet- zes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leistungsträger ist es notwen- dig, dass der Telekom Beginn und Ablauf der Erschließungs- anlagen im Bebauungsplangebiet so früh wie möglich, min- destens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt wer- Kenntnisnahme -/- - 9 - / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung den. Die Telekom macht darauf aufmerksam, dass aus wirt- schaftlichen Gründen eine Versorgung des Baugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Er- schließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich ist. 11 Finanzamt Köln-Mitte Gegen das genannte Planungskonzept bestehen keine Be- denken. Kenntnisnahme -/- 12 Stadtwerke Köln GmbH 12.1 Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) Gegen das Verfahren bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme -/- 12.2 RheinEnergie AG (RE) / Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme -/- 12.2.1 Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass sich derzeit in Gebäuden innerhalb des Plangebietes Trafo-Stationen zur Stromversorgung befinden. Teilweise versorgen diese Trafo- Stationen nicht nur das Plangebiet mit Strom, sondern auch in der Umgebung des Plangebietes liegende Gebäude. In diesem Zusammenhang muss für die Abriss- und Bauphase ein provisorischer Standort sowie für den danach folgenden regulären Betrieb ein endgültiger Standort gefunden werden, um die Stromversorgung der zum Plangebiet benachbarten Anschlussnehmer gewährleisten zu können. Zur Stromversorgung des Plangebietes werden auch zukünf- tig Trafo-Stationen benötigt. Die Anzahl hängt von den Stromleistungsbedarfen der Bauherren ab (technische Ge- bäudeausstattung, Elektromobilitätskapazitäten etc.). Da die RNG davon ausgeht, dass im Plangebiet auch weiterhin Tra- fo-Stationen nur innerhalb von Gebäuden und nicht im Be- reich der öffentlichen Straßenflächen untergebracht werden Kenntnisnahme Der Hinweis wird an die Bauherrin weitergegeben. - 10 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung sollen, muss die Stromversorgung frühestmöglich abge- stimmt werden, so dass die Bauherren geeignete Räumlich- keiten für die Trafo-Stationen vorsehen bzw. einplanen und zur Verfügung stellen können. 12.2.2 Die Trafo-Stationen werden auf Grundlage der Niederspan- nungsanschlussverordnung (NAV) positioniert und betrieben sowie sind die Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers RNG einzuhalten. Es wird gebeten, in den textlichen Festsetzungen und der zum Bebauungsplan gehö- rigen Begründung explizit auf die Anwendung dieser Vorga- ben und gesetzlichen Grundlagen hinzuweisen. Ebenfalls erscheint ein verbaler Einschub in die Planzeichnung sinn- voll. Ja Im weiteren Verfahren wird eine Aufnahme des in der Stel- lungnahme benannten Punktes in den Bebauungsplan- Entwurf geprüft. 12.2.3 Weiterhin verlaufen in den öffentlichen Straßenverkehrsflä- chen und in den öffentlichen Plätzen innerhalb des Plange- bietes Leitungen zur Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärme- versorgung. Notwendige Leitungsschutz- oder Leitungssiche- rungsmaßnahmen sind abzustimmen. Kenntnisnahme Der Hinweis wird an die Bauherrin weitergegeben. 12.2.4 Da sich das Plangebiet im Bereich der Fernwärmeversor- gung befindet, ist eine Versorgung mit klimafreundlicher Fernwärme technisch möglich. Kenntnisnahme Der Hinweis wird an die Bauherrin weitergegeben. 13 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 13.1 Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schlepp- kurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der RASt 06 hingewiesen. Kenntnisnahme -/- 13.2 Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 Standplät- ze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln gebeten. Kenntnisnahme Der Hinweis wird an die Bauherrin zur Berücksichtigung in der Gebäudeplanung weitergegeben. 14 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft Der Geltungsbereich befindet sich nicht im Konzessionsge- biet der Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft. Gegen das genannte Planungskonzept bestehen keine Be- Kenntnisnahme -/- - 11 - / 12 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung denken. 15 Westnetz GmbH Gegen das genannte Planungskonzept bestehen keine Be- denken. Kenntnisnahme -/- 16 RWE Power AG Belange der Gesellschaft werden nach heutigem Kenntnis- stand durch das vorgenannte Planvorhaben nicht berührt. Kenntnisnahme -/- 17 Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH Von der vorgenannten Maßnahme sind weder vorhandene Anlagen noch laufende bzw. vorhersehbare Planungen be- troffen. Falls für die Maßnahme ein Ausgleich für den Eingriff in Na- tur und Landschaft gefordert wird, muss sichergestellt sein, dass dieser nicht im Schutzstreifen der Leitungen stattfindet. Sollten diese Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden, bittet die Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH um erneu- te Beteiligung. Kenntnisnahme Ein Eingriff in Natur und Landschaft gilt aufgrund des be- stehenden, rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 67450/03 bereits als zulässig. 18 PLEdoc GmbH 18.1 Von PLEdoc GmbH verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber wer- den von der geplanten Maßnahme nicht betroffen: • Open Grid Europe GmbH, Essen • Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen • Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nord- bayern, Schwaig bei Nürnberg • Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen • Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen • Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Kenntnisnahme -/- - 12 - / 13 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen • GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, • Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH) • Viatel GmbH (Zayo Group), Frankfurt 18.2 Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen ist den Unterlagen zu entnehmen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. PLEdoc GmbH weist darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von PLE- doc GmbH verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht aus- zuschließen ist. PLEdoc GmbH bittet um Mitteilung der plan- externen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben Übersicht. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneu- ten Abstimmung mit PLEdoc GmbH. Siehe Stellungnah- me 17 Siehe Stellungnahme 17 19 GASCADE Gastransport GmbH Die Antwort erfolgt gleichzeitig im Namen und Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG. Die Anlagen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert zur Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen. Kenntnisnahme -/- 20 Thyssengas Gmb Es sind keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernlei- Kenntnisnahme -/- - 13 - / 14 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung tungen betroffen. Neuverlegungen sind zurzeit nicht vorge- sehen. 21 Nord-West-Ölleitung GmbH Soweit aus den übersandten Unterlagen zu ersehen ist, wer- den die dort vorhandenen Mineralölfernleitungen der Nord- West-Ölleitung GmbH und / oder weitere von der Nord-West- Ölleitung GmbH überwachten Fernleitungen nicht berührt. Die Nord-West-Ölleitung GmbH hat daher gegen das Vorha- ben keine Bedenken. Kenntnisnahme -/- 22 Evonik Technology & Infrastructure GmbH Gegen das genannte Planungskonzept bestehen keine Be- denken. An den bezeichneten Stellen verlaufen keine durch Evonik betreuten Fernleitungen. Der Betreuungsbereich umfasst die Fernleitungen folgende Eigentümer / Betreiber: • AIR LIQUIDE Deutschland GmbH (teilweise) • ARG mbH & Co. KG • BASF SE (nur Prophylenfernleitung LU-KA und Ethylen- fernleitung KE-LU) • Convestro AG (nur CO-Pipeline) • Eneco Gasspeicher B.V. • EPS Ethylen-Pipelines Süd GmbH & Co. KG • INEOS Solvents Germany GmbH • Innogy Gas Storage NWE GmbH • NUON Epe Gasspeicher GmbH • OXEA Infrastructure GmbH & Co. KG • PRG Prophylenpipelines Ruhr GmbH & Co. KG • TanQuid GmbH & Co. KG (teilweise) • Westgas GmbH • Wacker Chemie GmbH • Evonik Technology & Infrastructure GmbH Kenntnisnahme -/- - 14 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Bei Änderung der Planung bittet Evonik um erneute Anfrage. 23 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (fristverspätet) Gegen das genannte Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Bitte berücksichtigen Sie bei Planungen das in dem Gebiet liegende öffentliche Kanalnetz. Kenntnisnahme -/- Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme vorgelegt: • Bezirksregierung Köln, Dezernat 25 – Verkehr, IGVP und ÖPNV • Bezirksregierung Köln, Dezernat 35.4 – Denkmalschutz • Erzbistum Köln – Generalvikariat • Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Köln • Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekomunikation, Post und Eisenbahnen • Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Verwaltungsaufgaben • Amprion GmbH • N.V. Rotterdam-Rijn • Esso Deutschland GmbH
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Große Budengasse 10
- Salomonsgasse
- Ludwigstraße 8
- Trankgasse
- Gleueler Straße
- Laurenzplatz 5
- Kurt-Hackenberg-Platz
- Am Hof 20
- Obenmarspforten
- Alter Markt
- Quatermarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 2033/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.08.2020
- Erstellt
- 07.07.2020 11:11