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A-S/0004/2006

Kein Parken auf dem westlichen Mehrzweckstreifen an der Münsterstraße

Antrag an die BV Südost 13.03.2006

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 02.05.2006, TOP 5.3

Stellungnahme zum Antrag (nicht barrierefrei)

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Antrag

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Stellungnahme zum Antrag (nicht barrierefrei)

3763 Zeichen

STADT MÜNSTER
21. APR. 2006

Ant für Bürgsrangeregen!
Bezireevenwaltung Süd

32 23 7100/M
BV Südost

An die Bezirksvertretung
Münster-Südost

über
Herrn Stadtrat Dr. Heinrichs

über
33.6, Herrn Hagel

Parken auf der westlichen Seite der Münsterstaße zwischen ALDI und der Shell-
Tankstelle

« Antrag der SPD — Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost Nr. A-S/0004/2006
vom 18.02.2006

Der Antrag, den Seiten-/Parkstreifen auf der Münsterstraße in Münster-Wolbeck zwischen
dem dortigen ALDI und der Shell-Tankstelle von parkenden Kfz frei zu halten, wurde ge-
meinsam mit der Polizei überprüft.

Im Ergebnis wird die Ausweisung eines Haltverbotes oder die Markierung des Seitenstrei-
fens nicht befürwortet. Die Markierung des Seitenstreifens (Verkehrszeichen Nr. 299 der
StVO, so genannte Blitzmarkierung) käme einem Haltverbot an dieser Stelle gleich.

Begründung:

Die Situation an der ALDI-Ausfahrt entspricht den Verhältnissen an vielen anderen Zufahrten
im Stadtgebiet. Die Zufahrt stellt nach übereinstimmender Meinung aller Beteiligten keinen
besonderen Gefährdungspunkt dar.

Die Verkehrsunfallauswertung der Polizei seit Anfang 2004 belegt diese Aussage. In der
Unfall-Datenstatistik der Polizei ist an den Ausfahrten des ALDI-Marktes und der Tankstelle
jeweils ein Kfz-Unfall beim Einbiegen auf die Straße verzeichnet.

Bei den zulässigen Fahrgeschwindigkeiten ist die Ausfahrt vom Parkplatz als unproblema-
tisch zu bewerten, wenn die Grundsätze der StVO wie gegenseitige Rücksichtnahme und
defensives Fahrverhalten beachtet werden sowie mit der im Straßenverkehr erforderlichen
Aufmerksamkeit gefahren wird. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass in Verkehrsspitzen-
zeiten ein Einfahren in die Münsterstraße einige Zeit in Anspruch nimmt. Es entstehen je-
doch immer wieder ausreichende Lücken im Verkehrsfluss, die ein sicheres Einfahren in die
Straße ermöglichen. Zudem kann auch über die Eschstraße abgefahren werden.

Unbestritten kommt es an der ALDI — Ausfahrt bei auf dem Seitenstreifen parkenden Kraft-
fahrzeugen zu Sichtbeeinträchtigungen für die Fahrzeugführer. Das Gleiche gilt beim Aus-
fahren aus der Tankstelle, vom GTU-Gelände und vom Parkplatz bei Zoo-Bähr, wenngleich
der letztgenannte Bereich nicht so stark beparkt wird wie der Bereich ALDI/Tankstelle.

-2=

Das Verkehrszeichen 299 StVO bezeichnet, verlängert oder verkürzt vorgeschriebene Halt-
oder Parkverbote, an denen das Parken aus Verkehrssicherheitsgründen verboten werden
muss. Die Aufstellung von Haltverboten kommt nach den Vorschriften der StVO nur dann in
Betracht, wenn das Halten an der besagten Stelle die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Die
Verhältnisse wurden bei dem Ortstermin überprüft. Eine Beeinträchtigung der Verkehrssi-
cherheit liegt nicht vor, so dass die Aufstellung eines Haltverbots nicht zulässig ist.

Würde an der o.a. Ausfahrt, unabhängig von den fehlenden straßenverkehrsrechtlichen
Voraussetzungen, eine Markierung aufgebracht oder ein Haltverbot angeordnet, müsste dies
auch an vielen anderen Ausfahrten erfolgen, bei denen ähnliche oder gleiche Verhältnisse
vorherrschen. Dies hätte zur Folge, dass der oftmals gescholtene Schilderwald weiter an-
wachsen und notwendiger Parkraum vernichtet würde.

Deshalb wird das an Zufahrten geltende Parkverbot auch nur in Ausnahmefällen über den
Bereich der Bordsteinabsenkung hinweg ausgedehnt. Denkbar wäre dies zum Beispiel an
einer schnell befahrenden Straße, an der das Hereintasten in die Fahrbahn aufgrund unzu-
reichender Sicht eine erhebliche Gefährdung bedeuten würde. Eine derartige Gefährdung
liegt im genannten Bereich jedoch nicht vor.

Aus Sicht der Verwaltung und der Polizei besteht insofern keine Notwendigkeit, zusätzliche
verkehrsregelnde Maßnahmen zu ergreifen.

st >

Antrag

1062 Zeichen

SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Ortsverein Wolbeck

Wolbeck, 18. Februar 2006

An die
Bezirksvertretung
Münster Südost

zu Händen

Herrn Bezirksvorsteher

Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher,

die SPD Fraktion in der Bezirksvertretung stellt für die nächste Sitzung der Bezirks-
vertretung folgenden

Antrag:

Auf dem westlichen Mehrzweckstreifen an der Münsterstrasse (zwischen dem dorti-
gen Aldi und der Shell Tankstelle) ist das Parken durch geeignete Maßnahmen zu un-
tersagen.

Begründung:

Der Parkplatz des Discounters Aldi wird von vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern
für Einkäufe genutzt. Zusätzlich werden Fahrzeuge auf dem Mehrzweckstreifen der
Münsterstrasse abgestellt.

Im Bereich zwischen der „Parkplatzausfahrt Aldi“ und der „Shell Tankstellenausfahrt‘“
abgestellte Fahrzeuge führen zu erheblichen Sichtbehinderungen, die ein gefahrloses
Einbiegen vom Parkplatz in die Münsterstrasse unmöglich machen. Diese Gefahren-
stelle kann durch einfache Maßnahmen (z.B. Sperrfläche markieren) beseitigt werden.

Mit freundlichem Gruß
v U Fri

Beratungsverlauf (1)

02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Münsterstraße
  • Eschstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
A-S/0004/2006
Typ
Antrag an die BV Südost
Datum
13.03.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37