3963/2024
Vermarktung der Baufelder WA 3 und nördl. WA 5 im Neubauquartier Poller Damm, Eva-Zobel-Straße in Köln-Poll für eine wohnwirtschaftliche Nutzung im Erbbaurecht für ein gemeinschaftliches Wohnbauprojekt im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens
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Anlage 6, Auszug LA 17.03.2025
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Geschäftsführung Liegenschaftsausschuss Frau Michels Telefon: (0221) 221 - 32578 Fax: (0221) E-Mail: marianne.michels@stadt- koeln.de Datum: 20.03.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 17.03.2025 öffentlich 1.1 Vermarktung der Baufelder WA 3 und nördl. WA 5 im Neubauquartier Poller Damm, Eva-Zobel-Straße in Köln-Poll für eine wohnwirtschaftli- che Nutzung im Erbbaurecht für ein gemeinschaftliches Wohnbaupro- jekt im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens, Bewertungskriterien des Interessensbekundungsverfahrens 3963/2024 1. Beschluss: (mündlicher Änderungsantrag von RM Pakulat) Analog der Zusammenfassung der Jury bei Stadtentwicklungsprojekten, sollen auch hier ausschließlich die Ratsmitglieder stimmberechtigt sein. Die Vertreter*innen der Bezirksvertretung mögen zwar beratend mitwirken, aber nur im Vertretungsfall eines Ratsmitgliedes abstimmen dürfen. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion mehrheitlich zugestimmt. 2. Beschluss: (die um den Änderungsantrag ergänzte Verwaltungsvorlage) Der Liegenschaftsausschuss beschließt, vorbehaltlich der Anhörung der BV Porz, die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens mit dem Ziel der Bestellung ei- nes Erbbaurechts an den städtischen Grundstücken Eva-Zobel-Straße in Köln-Poll für ein gemeinschaftliches Wohnbauprojekt nach Maßgabe der in Anlage 1 zum Exposé dargestellten Bewertungskriterien. Die Vergabeentscheidung wird durch eine fachliche Empfehlungskommission vorbe- reitet, die sich aus Fachexperten/Fachexpertinnen und jeweils einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der stimmberechtigten Fraktionen des Liegenschaftsausschusses und Bezirksvertretung Porz zusammensetzt. Sie bewertet die eingegangenen Konzeptent- würfe und spricht eine Vergabe-empfehlung mit Reihenfolge der Bewerber aus. Der Anlage 6 Empfehlungskommission gehören ferner je ein Vertreter*in der stimmberechtig- ten Fraktionen der Bezirksvertretung Porz an, die aber ausschließlich im Vertre- tungsfall eines Mitglieds des Liegenschaftsausschusses stimmberechtigt sind. Auf dieser Grundlage beschließt der Rat der Stadt Köln, nach Vorberatung im Liegen- schaftsausschuss, mit wem der Erbbaurechtsvertrag nach erfolgreich absolvierter Op- tionsphase geschlossen werden soll. Nutzungsorien- tierter Verkehrs- wert (Festpreis): Baufeld WA 3 2.610.200,00 Euro Baufeld WA 5 2.590.800,00 Euro Erbbauzins: 1,5 % vom Verkehrswert (siehe Punkt 2.1 des Exposés Erb- bauzins) Baufeld WA 3: 39.153,00 Euro pro Jahr Baufeld WA 5: 38.862,00 Euro pro Jahr Laufzeit: 80 Jahre Besonderheit: Die erforderlichen Stellplätze beider Baufelder sollen entge- gen der Festsetzung im B -Plan in der Tiefgarage des WA 3 nachgewiesen werden. Damit soll eine für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte zweckmäßige Nutzung der Freiflächen (ohne Stellplätze im Vorgarten auf dem WA 5) ermöglicht wer- den. Aufgrund dessen wird ein Bewerbungskonzept, das dies be- rücksichtigt und somit eine gemeinsame Entwicklung der bei- den Baufelder WA 3 und WA 5 ermöglicht, favorisiert. Stadtteil: Köln-Poll Objektanschrift: Eva-Zobel-Straße o. Nr. Kataster: Baufeld WA 3 Gemarkung Poll Flur 39 Flurstück 2169 4.210 m² Baufeld WA 5 Gemarkung Poll Flur 39 Flurstück 2171 1.725 m² Flurstück 2172 983 m² Flurstück 2173 1.102 m² Größe gesamt: 3.810 m² Eine Bewerbung nur auf das WA 3 ist mö glich. Eine Bewer- bung nur für das WA 5 ist in dieser ersten Phase nicht zulässig und nimmt im weiteren Verlauf nicht an der Vergabe teil. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3 - Exposé Poller Damm WA 3 und WA 5
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Exposé Poller Damm Erbbaurechtsvergabe Neubauquartier Poller Damm Baufelder WA 3 und nördliches WA 5, Eva-Zobel-Straße in Köln-Poll Die Stadt Köln bietet Grundstücke für eine wohnwirtschaftliche Nutzung im Erbbaurecht für ein gemeinschaftliches Wohnbauprojekt im Rahmen eines Interessensbekundungsver- fahrens an. Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Liegenschaftsabteilung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Ihr Ansprechpartner: Herr Schumacher Telefon: 0221/221-23085 Telefax: 0221/221-24500 E-Mail: liegenschaften@stadt-koeln.de www.stadt-koeln.de Seite 2 von 25 Inhaltsverzeichnis 1. Angaben zu den Grundstücken ................................................................................... 3 1.1 Lage ...................................................................................................................... 3 1.2 Konditionen ........................................................................................................... 3 1.3 Termine ................................................................................................................. 3 1.4 Übersichtsplan ...................................................................................................... 4 1.5 Auszug aus der Flurkarte ...................................................................................... 5 1.6 Bebaubarkeit ......................................................................................................... 6 1.7 Lagebeschreibung ................................................................................................ 7 1.8 Beschreibung / Besichtigung ................................................................................ 7 1.9 Erschließungs- und Grünausgleichsbeiträge ........................................................ 7 1.10 Straßenbelagsreste ............................................................................................... 8 1.11 Lärmimmissionen .................................................................................................. 8 1.12 Kampfmittel ........................................................................................................... 8 1.13 Wasserschutzzone ................................................................................................ 9 1.14 Hoch- und Grundwasser und Starkregenvorsorge ................................................ 9 1.15 Angleichung ans Straßenniveau ......................................................................... 10 1.16 Ver- und Entsorgungsleitungen .......................................................................... 10 1.17 Kölner Leitlinien zum Klimaschutz ...................................................................... 10 2. Allgemeine Vertragskonditionen ............................................................................... 11 2.1 Erbbauzins .......................................................................................................... 11 2.2 Fälligkeit und Nebenkosten ................................................................................. 11 2.3 Erbbauzinsanpassung ........................................................................................ 11 2.4 Laufzeit ............................................................................................................... 12 2.5 Grundbuch .......................................................................................................... 12 2.6 Bau- und Nutzungsbeschränkung ....................................................................... 12 2.7 Instandhaltung .................................................................................................... 13 2.8 Versicherung ....................................................................................................... 13 2.9 Veränderung von Bauwerken ............................................................................. 14 2.10 Lasten ................................................................................................................. 14 2.11 Zustimmungserfordernis bei Veräußerung und Belastung .................................. 14 2.12 Heimfall ............................................................................................................... 14 2.13 Entschädigung bei Beendigung des Erbbaurechts ............................................. 15 2.14 Vorkaufsrecht ...................................................................................................... 15 2.15 Ausschluss von Rechten wegen Sachmängeln .................................................. 15 3. Interessensbekundungsverfahren ............................................................................. 16 3.1 Allgemeine Informationen ................................................................................... 16 3.2. Anforderungen an die Bewerbung ...................................................................... 16 3.3 Zuschlag ............................................................................................................. 18 3.4 Vorvertrag (Optionsphase) .................................................................................. 19 3.5 Betreuung und Durchführung des Verfahrens und Rückfragen .......................... 19 3.6 Abgabefrist der Bewerbungsunterlagen .............................................................. 20 4. Gewährleistung ......................................................................................................... 21 5. Datenschutzerklärung ............................................................................................... 22 6. Rückmeldebogen ...................................................................................................... 23 7. Anlage 1: Formblatt Interessensbekundung .............................................................. 25 Seite 3 von 25 1. Angaben zu den Grundstücken 1.1 Lage 1.2 Konditionen Bewerberkreis: Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte (Baugemeinschaften) Nutzung: Wohnwirtschaftliche Zwecke entsprechend des von der Baugemein- schaft vorgelegten und anschließend beschlossenen Konzeptes. Der/Die Erbbauberechtigte verpflichtet sich im Rahmen des mit der Stadt Köln, als Erbbaurechtgeberin, zu schließenden Erbbaurechtsver- trages zur Erfüllung der Nutzungsbindung für die gesamte Vertragslauf- zeit von 80 Jahren. Festpreis: Baufeld WA 3 2.610.200,00 Euro Baufeld WA 5 2.590.800,00 Euro Erbbauzins: 1,5 % vom Verkehrswert (siehe Punkt 2.1 Erbbauzins) Baufeld WA 3: 39.153,00 Euro pro Jahr Baufeld WA 5: 38.862,00 Euro pro Jahr 1.3 Termine Abgabefrist: 07. Oktober 2025 Stadtteil: Köln-Poll Objektanschrift: Eva-Zobel-Straße o. Nr. Kataster: Baufeld WA 3 Gemarkung Poll Flur 39 Flurstück 2169 4.210 m² Baufeld WA 5 Gemarkung Poll Flur 39 Flurstück 2171 1.725 m² Flurstück 2172 983 m² Flurstück 2173 1.102 m² Größe gesamt: 3.810 m² Seite 4 von 25 1.4 Übersichtsplan Seite 5 von 25 1.5 Auszug aus der Flurkarte Maßstabsgetreue Originalpläne oder weitere Auszüge aus der Flurkarte sind gegen Gebühr beim Amt für Liegenschaf- ten, Vermessung und Kataster, Abteilung für Kataster und Geobasisdaten, erhältlich. Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 0221-/221 34636 oder per E-Mail an kataster@stadt-koeln.de. Seite 6 von 25 1.6 Bebaubarkeit Bitte wenden Sie sich grundsätzlich mit allen Fragen zur Bebaubarkeit bereits im Vorfeld einer möglichen Bestellung eines Erbbaurechts an die Bürgerberatung Bauen des Bauaufsichtsamtes der Stadt Köln. Informationen zu den Öffnungszeiten und die Möglichkeit zur Terminabsprache erhalten Sie unter 0221/221-33363. Folgende Informationen können bereits mitgeteilt werden: Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70420/02. Ein PDF des Bebauungsplans befindet sich auf der städtischen Internetseite im Grundstücks- und Immobilienservice. Andere Formate erhalten Sie bei der Plankammer der Stadt Köln (0221/221 - 23021 oder ortsbaurecht@stadt-koeln.de). Es liegt eine Machbarkeitsstudie vor , die auf der städtischen Internetseite im Grundstücks - und Immobilienservice zeitgleich mit dem Exposé veröffentlicht wird . Sie beschä ftigt sich damit, wie eine beispielhafte Nutzung der Baufelder durch Baugemeinschaften aussehen könnte, ohne hierzu eine planungsrechtlich verbindliche Aussage zu treffen. Für die Umsetzbarkeit und Genehmigungs- fähigkeit dieses beispielhaft erarbeiteten Konzeptes wird daher keine Verantwortung übernommen. Im Rahmen einer Bauvoranfrage wurden Einzelfragen zu verschiedenen Aspekten der Machbar- keitsstudie gestellt. De n hierzu gemäß § 77 der Bauordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (BauO NRW) vom 21.07.2018 erfolgten planungsrechtlichen Vorbescheid finden Sie ebenfalls auf der städtischen Internetseite im Grundstücks- und Immobilienservice. Wichtige Hinweise Die öffentlich-rechtlichen Befugnisse der Stadt Köln in ihrer Eigenschaft als Bauaufsichtsbehörde nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zur Genehmigung oder Ablehnung von Bauanträgen bleiben unberührt. Ebenso bleiben die öffentlich -rechtlichen Befugnisse der Stadt Köln als örtliche Planungsbehörde unberührt, mit dem Recht, verbindliche planungsrechtliche Fest- setzungen zu treffen, die sich auf das zu vergebende Grundstück beziehen können. Alle im Zu- sammenhang mit den Geboten erbrachten Vorarbeit en, wie zum Beispiel die Erstellung von Plä- nen, das Einreichen einer Bauvoranfrage oder ähnliches, erfolgen auf eigene Kosten und auf ei- genes Risiko der Bietenden. Seite 7 von 25 1.7 Lagebeschrei- bung Die Grundstücke liegen im Stadtteil Köln -Poll im Stadtbezirk Kalk. Der südöstlich der Innenstadt, rechtsrheinisch gelegene Stadtteil verfügt über eine gute Verkehrsanbindung. Die An- schlussstelle Köln-Poll der A 4 ist circa 300 Meter entfernt, die Stadtbahnhaltestelle Poll Salmstraße der Linie 7 circa 500 Me- ter. Die Buslinie 159 ergänzt das Angebot zum Anschluss an andere Stadtteile sowie die Kölner Innenstadt. Die Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Kindertagesstätten, Ärzte, Apotheken und Grundschulen befinden sich vor Ort. Wei- tere Schulen befinden sich in den benachbarten Stadtteilen. Poll hat sich in Teilen seinen dörflichen Charakter bewahrt. Der nahe gelegene Rhein und die Poller Wiesen dienen der Naher- holung und laden zur sportlichen Aktivität ein. Mit der Entwicklung des Deutzer Hafens zu einem gemischten, urbanen Quartier, das auch in seine Umgebung ausstrahlt, er- hält das Wohnquartier am Poller Damm zukünftig zusätzliche Impulse. 1.8 Beschreibung / Besichtigung Das Baugebiet wurde in der Vergangenheit als Gartenland ge- nutzt. Die Grundstücke sind unbebaut. Besichtigungstermine sind nicht vorgesehen, da die Grundstücke einsehbar und zu- gänglich sind. Das Betreten des Baugebiets und der Grundstücke erfo lgt auf eigene Gefahr. Miet- und Pachtverhältnisse bestehen nicht. Eintragungen in den Abteilungen II und III des Grundbuchs liegen nicht vor. 1.9 Erschließungs- und Grünaus- gleichsbeiträge Erschließungsbeiträge Die Erstellung aller öffentlichen Erschließungsanlagen erfolgt durch die Stadt Köln. Das Grundstück wird momentan von einer Baustraße erschlossen. Zu einem Erschließungsbeitrag wurde das Grundstück bisher nicht veranlagt. Der Verkauf erfolgt erschließungsbaubeitragspflichtig. Ein Bei- tragsanteil für den Erwerb und die Freilegung der Erschlie- ßungsflächen ist nicht zu zahlen. Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch sowie Bei- träge nach dem Kommunalabgabengesetz für die Agnes-Frei- tag und die Eva-Zobel-Straße sowie gegebenenfalls für weitere Erschließungsanlagen trägt der oder die Erbbaurechtsneh- mer:in ab dem Zeitpunkt des Besitzüberganges mit Bekannt- gabe des entsprechenden Beitragsbescheides, ebenso Ent- gelte und Abgaben für Anlagen im Sinne des § 127 Absatz 4 Baugesetzbuch und sonstige Anlagen, insbesondere Baukos- tenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Versorgungsanla- gen sowie Abgaben für Entsorgungsanlagen. Soweit die Stadt zum Beispiel wegen der eventuell noch durchzuführenden Vermessung des Grundbesitzes als Eigentümerin zu den Er- schließungsbeiträgen oder den anderen Kosten herangezogen Seite 8 von 25 werden sollte, ist der bzw. die Erbbauberechtigte zur entspre- chenden Erstattung gegenüber der Stadt verpflichtet. Die Beitragspflicht entsteht nach § 133 Absatz 2 Baugesetz- buch mit der endgültigen Herstellung der gesamten Erschlie- ßungsanlage oder deren Abschnitt sowie für Teileinrichtungen, sobald die Maßnahmen, deren Aufwand durch die Teilbeträge gedeckt werden soll, abgeschlossen sind und hierfür Kos- tenspaltung angeordnet wurde. Nach § 133 Absatz 3 Baugesetzbuch können Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag erhoben werden, wenn ein Bau- vorhaben auf dem Grundstück genehmigt wird oder wenn mit der Herstellung der Erschließungsanlagen begonnen worden ist. Hinsichtlich der Haus anschlüsse (Strom, Wasser, Gas , Tele- kommunikation, Schmutzwasser oder Niederschlagswasser) und den zu erwartenden Anschlusskosten wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Versorgungsbetriebe. Grünausgleichsbeiträge Die geplante Bebauung des Grundbesitzes stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Die Vergabe erfolgt grünaus- gleichspflichtig. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich zum Ausgleich dieses Eingriffs die Kosten für die von der Stadt durchzuführenden Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des Baug esetzbuches (§ 1a, Absatz 1 a und §§ 135 a bis 135 c) und der „Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c Baugesetz- buch der Stadt Köln“ zu übernehmen. Sofern im Baugenehmigungsverfahren zum Ausgleich des Ein- griffs in Natur u nd Landschaft Auflagen wie zum Beispiel die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder Ersatzpflan- zungen gefordert werden, sind diese von dem oder der Erbbau- berechtigten auf eigene Kosten durchzuführen. 1.10 Straßenbelags- reste Sollten im Zuge des Straßenbaus Reste des Straßenbelags (Asphalt, Bitumen oder Schotterdecke) auf dem Grundstück aufgebracht worden sein, ist die Entfernung, sofern diese not- wendig ist, durch den oder die Erbbaurechtsnehmer:in auf seine bzw. ihre Kosten zu veranlassen. 1.11 Lärmimmissionen Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln weist darauf hin, dass erhebliche Lärmimmissionen durch den Stra- ßen-, Schienen und Luftverkehr auf das Siedlungsgebiet ein- wirken. Daraus resultierende Ansprüche können gegen die Stadt Köln nicht geltend gemacht werden. 1.12 Kampfmittel Eine Freiheit von Kampfmitteln im Boden kann nicht garantiert werden. Insofern sind Erdarbeiten stets mit der entsprechenden Vor- und Umsicht auszuführen. Ein Erdaushub sollte schicht- Seite 9 von 25 weise so erfolgen, dass größere metallische Gegenstände (wie z. B. Bombenblindgänger) nicht ungesehen bewegt, verladen o.ä. werden. Es wird empfohlen die zu überbauende Fläche auf eigene Kos- ten auf Kampfmittel vor Baubeginn überprüfen zu lassen. Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie beispielsweise Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbei- ten etc. erfordern die Durchführung von Sicherheitsdetektio- nen. Wichtige Hinweise zur Durchführung von Sicherheitsde- tektionen sowie der Aufgrabung von Verdachtsmomenten und zur Beteiligung der Ordnungsbehörde im Rahmen des Verfah- rensablaufes finden Sie auf der Internetseite Präventive Kampf- mittelräumung - Stadt Köln (stadt-koeln.de). Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die Ordnungsbehörde (0221 221 32000) zu benachrichtigen. Außerhalb der Erreichbarkeiten der Ordnungsbehörde wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Polizeidienststelle. 1.13 Wasserschutzzone Die Grundstücke liegen teilweise in der Wasserschutzzone III A der Wassergewinnungsanlage Westhoven, bei der zukünfti- gen Nutzung ist das Wasserhaushaltsgesetz und die Wasser- schutzzonenverordnung zu beachten. 1.14 Hoch- und Grundwasser und Starkregenvorsorge Hoch- und Grundwasser Das Bauvorhaben befindet sich zum Teil im hochwassergefähr- deten Bereich (HQextrem) des Rheins. Nach den vorliegenden Geländehöhen und Rheinwasserständen kann unter Umstän- den eine zeitweilige Überflutung oder ein Einstau von aufstei- gendem Grundwasser erfolgen. Bauliche Anlagen sollten nur in einer dem jeweiligen Hoch- und aufsteigendem Grundwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden. Starkregenvorsorge Um den Schutz vor oberflächlichen Überflutungen bei Starkre- gen und urbanen Sturzfluten zu gewährleisten und das Abflie- ßen des Oberflächenwassers bei Starkregenereignissen in die Retentionsräume der angrenzenden Grünfläche gewährleisten zu können, musste die H öhenlage der Straße angepasst wer- den. Dies machte einen Böschungsfuß erforderlich, der teil- weise auf den angrenzenden Baugrundstücken liegt . Es wird sowohl vertraglich als auch dinglich im Grundbuch gesichert , dass der vorhandene Böschungsfuß zu dulden ist, nicht abge- graben jedoch bei einer Grundstücksanhebung überdeckt wer- den darf. Es wird daher empfohlen die Grundstücke zumindest auf zukünftiges Verkehrsflächenniveau anzuheben. Es wird darauf hingewiesen, dass im Bauantragsverfahren wei- tere Auflagen zur Umsetzung des Überflutungsschutzes auf den Grundstücken gemacht werden können. Seite 10 von 25 1.15 Angleichung ans Straßenniveau Vor Beginn der Angleichung der Grundstückshöhen an das Straßenniveau ist a ufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet für die Verkippung durch die den Erwerbenden beim Umwelt - und Verbraucherschutzamt – Untere Immissionsschutz- Was- ser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA), Willy -Brand-Platz 2, 50679 Köln eine wasserschutzrechtliche Erlaubnis zu beantra- gen, bei der auch gleichzeitig die Art des zur Verkippung geeig- neten Materials vorgegeben wird. 1.16 Ver- und Entsor- gungsleitungen Sollten sich im Erbbaurechtsgrundstück Ver - oder Entsor- gungsleitungen befinden, so verpflichtet sich die beziehungs- weise der bzw. die Erbbauberechtigte, auf Verlangen der Ver- und Entsorgungsträgerin zur Sicherung für diese Ver- oder Ent- sorgungsanlagen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten un- entgeltlich im Grundbuch eintragen zu lassen. Eventuell notwendige Verlegungen oder Neuherstellungen von Ver- und Entsorgungsanlagen sind durch die beziehungsweise den Erbbauberechtigten auf dessen Kosten durchzuführen. Sie oder er verpflichtet sich, die Planung mit den öffentlichen Ver - und Entsorgungsträgern frühzeitig abzustimmen. 1.17 Kölner Leitlinien zum Klimaschutz Die beziehungsweise der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, gemäß den Bestimmungen der Kölner Leitlinien zum Klima- schutz die darin benannten Anforderungen auf eigene Kosten umzusetzen. Insbesondere, jedoch nicht abschließend, wird auf die Anforderungen an den Effizienzstandard d er Gebäude (Kapitel 3.3.2), den Einsatz erneuerbarer Energien im Strombe- reich hingewiesen (Kapitel 3.3.4). Vor Beantragung der Baugenehmigung, jedoch spätestens in- nerhalb von 12 Monaten nach Vertragsbeurkundung ist eine Wärmebedarfsberechnung eines Sachve rständigen gemäß § 88 GEG oder ein ausgefülltes Formblatt „Testat Klimaschutz- leitlinien Stadt Köln“ beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster und zeitgleich bei der Koordinationsstelle Klima- schutz einzureichen. Weitere energetisch relevante Plan ungs- nachweise eines Sachverständigen gemäß § 88 GEG sind im Zuge des Bauantragsverfahrens vorzulegen. Spätestens mit der Baubeginnanzeige ist beim Bauaufsichts- amt der Stadt Köln die Bestätigung eines Sachverständigen ge- mäß § 88 GEG zur Einhaltung der vertraglichen Verpflichtun- gen bezüglich der Klimaschutzleitlinien Stadt Köln einzureichen. Nach Fertigstellung / Bezugsfertigkeit des Gebäudes ist inner- halb von drei Monaten ein Ausführungsnachweis in Form eines Energieausweises auf Grundlage der tatsäch lichen Umset- zungskriterien der Gebäudehülle und der Versorgungstechnik im digitalen Bauantragsverfahren des Bauaufsichtsamtes der Stadt Köln hochzuladen. Alternativ kann auch die entspre- chende Konformitätserklärung eines KfW -Beraters im vorge- nannten System eingestellt werden. Ferner ist innerhalb dieser Frist ein Nachweis über die PV -Anlagenregistrierung bei der Bundesnetzagentur hochzuladen. Seite 11 von 25 Einen genauen Überblick können Sie sich aus der angefügten Broschüre zu den Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln zu Wohngebäuden verschaffen. Diese sind auch unter dem Link https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-dezer- nat5/v-7/brosch%C3%BCre_leitlinien_klima- schutz_250322_barrierefrei_04.2022.pdf abrufbar. Nähere Auskünfte zu den Klimaschutzleitlinien der Stadt erteilt Ihnen die Stadt Köln, Dezernat VIII – Umwelt, Klima und Lie- genschaften, Koordinierungsstelle Klimaschutz, Willy -Brandt- Platz 2, 50679 Köln. 2. Allgemeine Vertragskonditionen 2.1 Erbbauzins Der jährliche Erbbauzins beträgt 1,5 Prozent p.a. vom Gebots- wert. Hierfür muss durch das Bauvorhaben mindestens 30 Pro- zent geförderter und 20 Prozent preisgedämpfter Wohnungs- bau realisiert werden. Der preisgedämpfte Wohnungsbau kann bis zur Einführung einer verbindlichen Regelung auf städtischer oder auf Landesebene durch die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau für die Einkommensgruppe B ersetzt werden. Der 30 prozentige Anteil geförderter Wohnungsbau ist dann verpflichtend für die Einkommensgruppe A zu errichten. 2.2 Fälligkeit und Nebenkosten Der jährliche Erbbauzins ist zum 1. Januar eines jeden Kalen- derjahres im Voraus fällig. Eine quartals - oder monatsweise Zahlung des Erbbauzinses ist auf Antrag möglich. Alle aus dem zukünftigen Erbbaurechtsvertrag, seiner Durch- führung und seiner Beendigung entstehenden Kosten, Gebüh- ren und Steuern, insbesondere Beurkundungs -, Eintragungs-, Vermessungs- und Löschungskosten sowie die G runderwerb- steuer trägt der bzw. die Erbbauberechtigte. 2.3 Erbbauzins- anpassung Eine Anpassung des Erbbauzinses erfolgt jeweils im Abstand von drei Jahren ab dem Monat nach Vertragsbeurkundung (An- passung nach dem Verbraucherpreisindex). Die Erhöhung oder Ermäßigung des von dem Statistischen Bundesamt in Wiesba- den festgestellten Verbra ucherpreisindexes für Deutschland orientiert sich am entsprechenden Preisindex für den Monat nach Vertragsbeurkundung bzw. der zuletzt vorher zu einer An- passung des Erbbauzinses geführt hat. Maßgeblich für die Be- rechnung ist das jeweils neueste veröffentlichte Basisjahr. Der Erbbauzins erhöht oder ermäßigt sich jeweils automatisch um den Hundertsatz, um den sich die Indexzahl verändert hat. Seite 12 von 25 2.4 Laufzeit Die Laufzeit des Erbbaurechts beträgt 80 Jahre ab Vertragsab- schluss. Eine weitere Verlängerung ist grundsätzlich möglich, wenn stadtentwicklungspolitische Gründe dem nicht entgegenstehen. Bei der Verlängerung eines Erbbaurechtes werden der dann gül- tige Erbbauzinssatz und der dann aktuelle nutzungsorientierte Verkehrswert zugrunde gelegt. 2.5 Grundbuch Das Erbbaugrundstück ist lastenfrei. Der Erbbauzins ist im Grundbuch als wertgesicherte Reallast einzutragen. 2.6 Bau- und Nutzungsbe- schränkung Das Erbbaurecht wird zur ausschließlichen Wohnnutzung be- stellt. Die Grundstücke dürfen nur mit Wohnhäusern bebaut und nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Das Erbbaurecht erstreckt sich auch auf den für die Wohnnutzung nicht erforder- lichen Teil des Grundstücks, wobei dieser Teil nur für Anlagen verwendet werden darf, die dem Zweck der Bauwerke dienen, etwa als Weg-, Stellplatz- oder Gartenfläche, sowie die auf dem Flurstück 2169 zu erstellenden Tiefgarage. Die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum ist ausge- schlossen. Das eingereichte Konzept mit der Projektidee wird Bestandteil des Kaufvertrages und somit bindend. Der Erwerber ist verpflichtet, mindestens 30 Prozent der Ge- schossfläche Wohnen im Rahmen des sozialen Wohnungs - baues öffentlich fördern zu lassen, sofern und soweit einem derartigen Förderungsantrag vom Amt für Wohnungswesen entsprochen werden kann. Die Planungen müssen de shalb die geltenden Wohnraumför- derbestimmungen einhalten. Nach Ablauf der Förderung (Bin- dungsfrist) darf die Miete der ehemals geförderten Wohnungen bis sechzig Jahre nach Begründung des Erbbaurechtes nur ge- mäß den jeweils geltenden Wohnraumförderbestimmungen an- gehoben werden (derzeit 2,0 % jährlich). Für diese Auflagen hinsichtlich de r Mietanpassung während der Ver tragslaufzeit erfolgt eine dingliche Sicherung im Grundbuch als Vertrag zu- gunsten Dritter. Weiterhin wird zur Sicherung des p reisgedämpften Mietwoh- nungsbaus in Höhe von mindestens 20 Prozent im Grundbuch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit als echter Vertrag zugunsten Dritter eingetragen. Der/Die Erbbauberechtigte verpflichtet sich für die gesamte Laufzeit ab Erbbaurechtsvertragsbeurkundung das Grundstück und die Aufbauten nur zu dem vorgenannten Zweck und Maß zu nutzen. Die Nutzungsbindung des Grundstücks, die Kon- zeptbindung und die Bauverpflichtungsfrist werden durch die Vereinbarung der Heimfallregelung, durch die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch sowie durch die Vereinbarung ei- ner Vertragsstrafe im Einzelnen näher geregelt. Seite 13 von 25 Zudem wird der Erbbaurechtsnehmer bzw. die Erbbaurechts- nehmerin vertraglich dazu verpflichtet, sich im Rahmen des späteren Bauantrags an die jeweils zu diesem Zeitpunkt gültige Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) einzuhalten. Das Bauaufsichtsamt prüft dies im Rahmen des Baugenehmi- gungsverfahrens. Das Grundstück muss innerhalb eines Zeitraums von drei Jah- ren nach Erteilung der Baugenehmigung, spätestens aber vier Jahre nach Beurkundung des Erbbaurechtsvertrags entspre- chend der mit der Stadt Köln abgestimmten Planung in endgül- tiger Bauweise schlüssel- und bezugsfertig hergestellt und be- zogen werden. Für den Fall, dass die oder der Erbbauberech- tigte dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird der Stadt das Recht eingeräumt, den Heimfall zu erklären. Sollten sich Verzögerungen ergeben, die der Vertragspartner nicht zu vertreten hat, steht es im Ermessen der Stadt Köln eine Fristverlängerung auf hinreichend begründeten Antrag zu ge- währen. Verstöße gegen diese Regelungen können außerdem mit einer Vertragsstrafe belegt werden. 2.7 Instandhaltung Die beziehungsweise der Erbbauberechtigte hat die Bauwerke nebst Zubehör sowie das gesamte Erbbaugrundstück im ord- nungsgemäßen und zweckentsprechenden Zustand zu halten und die hierzu erforderlichen Instandsetzungen und Erneuerun- gen vorzunehmen. Es wird vertraglich vereinbart, dass wenn der oder d ie Erbbauberechtigte gegen diese Pflicht verstößt, die Erbbaurechtsgeberin eine Sanierung vornehmen lassen kann, wobei der beziehungsweise die Erbbauberechtigte die Kosten zu tragen hat. 2.8 Versicherung Die bzw. der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, die auf dem Erbbaugrundstück zu errichtenden Bauwerke zum frühestmög- lichen Zeitpunkt nach dem vollen Wiederherstellungswert ge- gen Brand-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschaden (Ele- mentarschadenversicherung) auf eigene Kosten zu versichern und dauernd versichert zu halten. Der bzw. die Erbbauberechtigte ist weiterhin verpflichtet, mit der Versicherungsgesellschaft zu vereinbaren, dass im Scha- densfall die Versicherungssumme nur zum Wiederaufbau aus- gezahlt werden darf. Werden die Aufbauten durch Brand oder ähnliche Einwirkun- gen ganz oder teilweise zerstört, so ist die bzw. der Erbbaube- rechtigte verpflichtet, diese innerhalb einer von der Grundstück- seigentümerin schriftlich zu setzenden, der Art der Beschädi- gung oder Zerstörung entsprechenden angemessenen Frist auf ihre Kosten wiederherzustellen. Seite 14 von 25 2.9 Veränderung von Bauwerken Die Aufbauten dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustim- mung der Grundstückseigentümerin ganz oder teilweise abge- brochen oder wesentlich verändert werden. 2.10 Lasten Die auf das Erbbaugrundstück entfallenden laufenden öffent- lich-rechtlichen und privatrechtlichen Lasten und Abgaben, ins- besondere Grundsteuer sowie Straßenreinigungs-, Müllabfuhr- und Kanalbenutzungsgebühren, trägt der beziehungsweise die Erbbauberechtigte für die Dauer des Erbbaurechtes. Er bzw. sie hat die Grundstückseigentümerin von allen derartigen Ver- pflichtungen freizustellen. Der Besitzübergan g (Besitz, Nutzung, Gefahr, Lasten sowie Verkehrssicherungspflicht) erfolgt zum Monatsersten nach Rechtswirksamkeit des Erbbaurechtsvertrages. 2.11 Zustimmungs- erfordernis bei Veräußerung und Belastung Zur Veräußerung im Ganzen oder zur Belastung des Erbbau- rechtes mit einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld oder ei- ner Reallast, sowie für die Änderung des Inhaltes einer solchen Belastung, soweit sie eine weitere Belastung des Erbbaurechts zur Folge hat, ist die vorherige schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin erforderlich. Die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum wird grundsätzlich ausgeschlos- sen. Hinweis: Die Stadt Köln stimmt einer Belastung des Erbbau- rechts grundsätzlich nur bis zu 70 % seines Verkehrswertes zu. In den ersten fünfzehn Jahren ab Bestellung darf das Erbbau- recht jedoch bis zu 80 % beliehen werden. Die Beleihung ist bis zum Beginn des 16. Jahres auf maximal 70 % zurückzuführen. Die Beleihung des Erbbaurechtes gemäß der sich aus dem För- derantrag und dem Förderbescheid ergebenen Finanzierungs- struktur (Kapi talmarkt und NRW.Bank -Mittel) ist unabhängig von den vorstehenden Beleihungsgrenzen zulässig. 2.12 Heimfall Der bzw. die Erbbauberechtigte ist verpflichtet, das Erbbau- recht auf Verlangen der Grundstückseigentümerin auf diese oder einen von ihr zu bestimmenden Dritten zu übertragen, wenn 1) der bzw. die Erbbauberechtigte das Erbbaugrundstück oder die Aufbauten zu einem anderen als dem vorgenannten Zweck nutzt oder gegen die Unterhaltungsverpflichtung, ge- gen die Versicherungsverpflichtung sowie die Übernahme der öffentlich -rechtlichen und privatrechtliche n Lasten und Abgaben verstößt und/oder, 2) der bzw. die Erbbauberechtigte ohne Zustimmung der Grundstückseigentümerin bauliche Veränderungen vor- nimmt, die der Zweckbestimmung des Erbbaurechtes zuwi- derlaufen und/oder, 3) der bzw. die Erbbauberechtigte gegen die Pflicht verstößt, Seite 15 von 25 innerhalb der vertraglich geregelten Frist ein dem Bebau- ungsrecht entsprechendes Wohnhaus auf dem Grundstück zu errichten und/oder, 4) der bzw. die Erbbauberechtigte mit der Zahlung des Erbbau- zinses in Höhe zweier Jahresbeträge in Verzug kommt und/oder, 5) über das Vermögen des bzw. der Erbbauberechtigten der Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt wird und/oder, 6) über das Vermögen des bzw. der Erbbauberechtigten ein In- solvenzverfahren eröffnet wird, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wir d oder die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des Erbbaurechtes angeordnet wird und/oder, 7) ein Veräußerungsvertrag über das Erbbaurecht abgeschlos- sen wurde, ohne dass der Erwerber in alle schuldrechtlichen Verpflichtungen des noch abzuschließenden Erbbaurechts- vertrages eingetreten ist und/oder, 8) ein Ersteher in der Zwangsversteigerung anschließend nicht alle schuldrechtlichen Verpflichtungen aus dem Vertrag ein- schließlich der schuldrechtlichen Verpflichtungen übernimmt und/oder, 9) das Erbbaurecht mit Rechten belastet wird, die nicht in § 5 Abs. 2 ErbbauRG genannt sind (etwa Nießbrauch, Dienst- barkeiten, Vorkaufsrechte). 2.13 Entschädigung bei Beendigung des Erbbaurechts Eine Entschädigung der Aufbauten erfolgt bei Zeitablauf zu 80 % des Verkehrswertes. Bei Heimfall werden die Aufbauten in Höhe von 2/3 ihres Verkehrswertes entschädigt. Bei Unstim- migkeiten über die Höhe entscheidet verbindlich für Erbbau- rechtsnehmer/-in und Erbbaurechtsgeberin ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Köln. 2.14 Vorkaufsrecht Die Erbbauberechtigte räumt der Grundstückseigentümerin an dem Erbbaurecht für alle Verkaufsfälle ein Vorkaufsrecht ein. 2.15 Ausschluss von Rechten wegen Sachmängeln Die Interessierten haben die Möglichkeit, den Grundbesitz zu besichtigen. Sie/Er erhält das Grundstück im Erbbaurecht im gegenwärtigen Zustand. Alle Rechte und Ansprüche der bzw. des Erbbauberechtigten wegen eines Sachmangels werden ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit, wenn die Stadt Köln die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadt Köln beru- hen. Einer Pflichtverletzung der Stadt Köln steht die einer ge- setzlichen Vertreterin beziehungsweise eines gesetzlichen Ver- treters oder Erfüllungsgehilfin oder -gehilfen gleich. Seite 16 von 25 Die Stadt Köln versichert, dass ihr versteckte Mängel nicht be- kannt sind. Die Stadt Köln übernimmt keine Haftung für schädliche Boden- veränderungen im Sinne des § 2 Absatz 3 Bundesbodeschutz- gesetz und/oder Altlasten im Sinne des § 2 Absatz 5 Bundes- bodenschutzgesetz auf dem Grundbesitz. Der/Die Erbbau- recht-nehmer/-in stellt die Stadt Köln von allen Aufwendun- gen/Kosten frei, sollte letztere zu Untersuchungs-, Sanierungs- oder sonstigen Maßnahmen im Sinne des Bu ndesboden- schutzgesetzes hinsichtlich schädlicher Bodenveränderungen und/oder Altlasten auf dem Grundbesi tz herangezogen wer- den. Ein Aus gleichsanspruch nach § 24 Absatz 2 Bundesbo- denschutzgesetz wird ausgeschlossen. Die Stadt Köln weist ausdrücklich darauf hin, dass die pla- nungs- und baurechtlichen Aspekte nicht geprüft wurden und insoweit auch keine Aussagen oder Zusicherungen zur Zuläs- sigkeit eventueller Baumaßnahmen getroffen werden können. 3. Interessensbekundungsverfahren 3.1 Allgemeine Informationen Für die Vergabe an gemeinschaftliche Wohnbauprojekte (Bau- gemeinschaften) hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 16. Mai 2024 spezifische Regelungen beschlossen (Vor- lage Nr. 4107/2023) . Diese Vorgehensweise ergänzt den Be- schluss 1775/2016 (Grundsatz beschluss zur Vergabe städti- scher Grundstücke, Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität). Die Bewerbung um einen Zu- schlag erfolgt seitens der Baugemeinschaft im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens durch die Darstellung einer Projektidee entsprechend der beschriebenen grundstücksbe- zogenen Kriterien und Muss – Kriterien (Konzept). Die Ausschreibung richtet sich an zukünftigen Bewohner*innen eines gemeinschaftliches Wohnbauprojekts, die dieses Vorha- ben gemeinsam planen und bauen. Sie verfolgen das Ziel in der selbst gestalteten Nachbarschaft zu wohnen und sozial ein- gebunden zu leben. Der partizipative Ansatz Planung ermög- licht dabei die bedarfsgerechte und flächensparende Entwick- lung des Gebäudes. Durch das gemeinschaftlich orientierte Konzept in der Umsetzung wird die gewünschte Strahlkraft des Vorhabens ins Quartier gefördert. Für die Flächen werden entsprechend des eingereichten Kon- zeptes Erbbaurechte vergeben, dies bedingt die Realisierung des gemeinschaftliche Wohnbauprojekts als Genossenschaft. 3.2. Anforderungen an die Bewerbung Gesamtziel des Interessensbekundungsverfahrens Ziel des Interessensbekundungsverfahrens ist es eine Bewer- bergruppe zu finden, die an der Realisierung eines stadtnahen Seite 17 von 25 Wohnprojektes in Köln Poll, in einer Umgebung mit hohem Frei- zeit- und Erholungswert interessiert ist. Die inhaltliche Schwer- punktsetzung zur Entwicklung der ausgeschriebenen Baufelder liegt auf innovativen Wohnformen, der Qualität der Freiflächen- konzepte, der Nachhaltigkeit der Architektur und der nachbar- schaftlichen Orientierung ins Quartier. Es ist im Rahmen der planungsrechtlichen Möglichkeiten gewünscht, den Reihen- hauscharakter durch vielfältige Leb ensformen und Wohnfor- men aufzubrechen. 1) Grundstücksbezogene Kriterien zur Beurteilung der Projektidee In Vorbereitung der Ausschreibung der vorliegenden Grundstü- cke wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die die grund- sätzliche Eignung der Baufelder für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen im Neubaugebiet Poller Damm untersucht hat. Sie kam zu der planerischen Einschätzung, dass die Flächen sich vor allem für ein gemeinschaftliches Wohnbauprojekt mit Schwerpunkt auf innovativen und vielfältigen Formen des Zu- sammenwohnens, sowie der gemeinsamen Entwicklung, Ge- staltung und Nutzung der gemeinschaftlichen Freiflächen, eig- nen. Um die bauliche Umsetzbarkeit entsprechend der in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Planung zu ermöglichen, wurde eine Bauvoranfrage mit Einzelfragen gestellt. Den hierzu erfolgten planungsrechtlichen Vorbescheid finden Sie ebenfalls auf der städtischen Internetseite im Grundstücks- und Immobi- lienservice. Die folgenden grundstücksbezogenen Kriterien fließen in die Beurteilung der Projektidee ein: a) Wohnungspolitische Kriterien: Zusammensetzung der Gruppe /Zielgruppe: Wohnen in z.B. alters- und sozialgemischten Gruppen und vielfältige Lebensformen Wohnformen und Gemeinschaftsorientierung: Schaffen von Gemeinschaft durch innovative und gemein- schaftsorientierte Wohnformen b) Städtebauliche und quartiersbezogene Kriterien Integration ins Quartier: Einfluss auf das Wohnumfeld und Mehrwert für die Nach- barschaft durch das Projekt ; niedrigschwellige Angebote, die sich ins Quartier öffnen c) Funktionale und architektonische Kriterien Nutzungsvielfalt und Architekturqualität: Verschiedene Grundrisstypologien und unterschiedliche Wohnformen, planerische Integration der geförderten und preisgedämpften Wohnungen in das Projekt, Gemein- schaftsflächen im Projekt, flächensparendes und bedarfs- gerechtes Bauen (Suffizienz) d) Ökologische, energetische Kriterien, verkehrsbezo- gene Kriterien Nachhaltigkeit der Architektur Seite 18 von 25 Innovation der Architektur, ressourceneffizientes Bauen z. B. zirkuläres Bauen, Holzbau Freiflächen Anlegen und Pflegen zusammen genutzter Freiflächen, ge- meinsame Gartenarbeit, Aufenthalt in der Natur. 2) Musskriterien zur Bewerbung a) Mindestgröße der Bewerbergruppe : 30 % der geplanten Wohneinheiten b) Darstellung des Finanzierungskonzepts als Grundlage für eine Prüfung auf Plausibilität c) Erläuterung des partizipativen Planungsprozesses: Orga- nisationsformen der Bewerbergruppe zu Konzeptfindung, Organisation und Finanzierung 3) Realisierung der erforderlichen Stellplätze in einer ge- meinsamen Tiefgarage Die erforderlichen Stellplätze beider Baufelder sollen entgegen der Festsetzung im B -Plan in der Tiefgarage des WA 3 nach- gewiesen werden. Damit soll eine für gemeinschaftliche Wohn- bauprojekte zweckmäßige Nutzung der Freiflächen (ohne Stell- plätze im Vorgarten auf dem WA 5) ermöglicht werden. Aufgrund dessen wird ein Bewerbungskonzept, das dies be- rücksichtigt und somit eine gemeinsame Entwicklung der bei- den Baufelder WA 3 und WA 5 ermöglicht, favorisiert. Eine Bewerbung nur auf das WA 3 ist möglich. Eine Bewerbung nur für das WA 5 ist in dieser ersten Phase nicht zulässig und nimmt im weiteren Verlauf nicht an der Vergabe teil. 4) Projektbetreuer:in Eine frühzeitige Beratung und Begleitung der Baugemeinschaft durch eine:n Projektbetreuer:in wird bereits in der Bewerbungs- phase empfohlen. 3.3 Zuschlag Es findet kein Preiswettbewerb statt. Interessensbekundungen, die das vorgegebenen städtischen Festpreisgebot oder die Dauer des vorgesehenen Erbbaurechtszeitraumes unterschrei- ten, werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Die Interessenten sichern die Umsetzung ihres der Vergabe zu Grunde liegenden Gesamtkonzeptes zu; Abweichungen sind nur aus besonderem Grund und nach Zustimmung der Stadt Köln zulässig. Den Zuschlag erhält, wer sowohl alle Muss-Kriterien erfüllt, als auch das erfolgversprechendste Konzept einreicht. Nach Ablauf der Bewerbungsphase werden die Interessensbe- kundungen gesichtet und in der Empfehlungskommission dis- kutiert. Die Bewerbergruppen werden eingeladen, um der Kom- mission ihr Konzept vorstellen zu können. Die Empfehlungs- kommission legt anschließend nach freier Gesamtwürdigung der eingegangenen Bewerbungen eine Reihenfolge fest und gibt dem Rat der Stadt Köln eine Vergabeempfehlung. Seite 19 von 25 Auf dieser Grundlage beschließt der Rat der Stadt Köln mit wem der Erbbaurechtsvertrag nach erfolgreich absolvierter Op- tionsphase geschlossen werden soll. 3.4 Vorvertrag (Optionsphase) Nachdem die Interessenten den Zuschlag erhalten, wird in ei- nem Vorvertrag eine Optionsvereinbarung für ein Jahr ge- schlossen. Im Zeitraum der Option haben die Interessenten Zeit die Planung, Nutzung und Finanzierung zu konkretisieren . Während der Optionsphase fällt kein Erbbauzins an. Die Erfüllung folgender Meilensteine ist in der Optionsvereinba- rung vorgesehen: 6 Wochen nach Ratsbeschluss muss ein:e Architekt:in und ein Projektbetreuer:in beauftragt sein 4 Monate nach Ratsbeschluss muss ein e Vorentwurfspla- nung des /der Architekt:in vorliegen spätestens 10 Monate nach Ratsbeschluss muss ein geneh- migungsfähiger - nach der BauPrüfVO –NRW vollständiger und prüffähiger - Bauantrag eingereicht werden 10 Monate nach Ratsbeschluss muss die juristische Person der Erbbaurechtsnehmerin in der Rechtsform einer Genos- senschaft gegründet sein Spätestens vor Abschluss des Erbbaurechtsvertrages muss die Finanzierung nachgewiesen werden Der Erbbaurechtsvertrag wird spätestens 12 Monate nach Beginn des Vorvertrags geschlossen Sollte das ursprüngliche Konzept im Laufe der Optionsphase wesentliche Änderungen erfahren haben, entscheidet der Rat der Stadt Köln nach Ablauf der zwölfmonatigen Optionsphase erneut, ob das Konzept soweit ausgereift ist, dass es in einen Erbbaurechtsvertrag münden kann, bzw. ob die Optionsphase verlängert werden muss oder ob dem Projekt schlussendlich doch eine Absage erteilt wird. 3.5 Betreuung und Durchführung des Verfahrens und Rückfragen Die Durchführung des Interessensbekundungsverfahrens er- folgt durch die Stadt Köln – Amt für Liegenschaften, Vermes- sung und Kataster während die Betreuung der Interessenten in der Bewerbungs- und Auswahlphase durch die Wohnungsbau- leitstelle der Stadt Köln erfolgt. Die Kontaktdaten für Rückfragen sind wie folgt: Für grundstücksspezifische Fragen: Frau Bous Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Teamleitung Wohnungsbau Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Rufnummer: 0221 221 23506 Für Fragen zu gemeinschaftlichen Wohnbauprojekten: Frau Pawlowski Dezernat VI - Wohnungsbauleitstelle (WBL) Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Rufnummer: 0221 221 33079 Seite 20 von 25 Interessierte können bis zum 16.05.2025 ihre spezifischen Fra- gen an die zuvor genannten Ansprechpartnerinnen richten. Alle Fragen werden bis zur genannten Frist gesammelt und zu- nächst in eine r in Präsenz stattfindenden Rückfragerunde am 02.06.2025 beantwortet. Der Veranstaltungsort wird rechtzeitig auf der städtischen Internetseite im Grundstücks- und Immobi- lienservice bekanntgegeben. Anschließend werden die Fragen und Antworten auf der Homepage der Stadt Köln bei den Aus- schreibungsunterlagen veröffentlicht, so dass sie für alle Inte- ressenten einsehbar sind. 3.6 Abgabefrist der Bewerbungsunterlagen Die Konzepte sind spätestens bis zum 07. Oktober 2025 ein- zureichen. Maßgeblich für den Eingang ist der Eingangsstem- pel der Stadt Köln. Der Nachweis der fristgerechten Einliefe- rung obliegt den Interessenten. Die Interessenten müssen sich mit den allgemeinen Vergabekonditionen der Stadt Köln einverstanden erklären. Bei Teilnahmeinteresse sind folgende Unterlagen einzu- reichen: 1) der Rückmeldebogen (Punkt 6 dieses Exposés) 2) eine ausführliche Darstellung Ihrer Projektidee im Poller Damm WA 3 und WA 5 entsprechend der Punkte der An- lage 1: Formblatt Interessensbekundung (Punkt 7 dieses Exposés) Jede Interessensbekundung und die damit verbundenen vor- bereitenden Arbeiten, wie zum Beispiel die Erstellung einer Planung sowie die Klärung des Baurechtes erfolgen auf ei- gene Kosten und auf eigenes Risiko der Interessenten. Interessensbekundungen, die mit einer Bedingung oder Auf- lage verknüpft sind, werden nicht berücksichtigt. Die abgege- bene Interessensbekundung ist verbindlich. Der Rückmeldebogen zur Interessensbekundung und das Formblatt Interessensbekundung sind wie dieses Exposé als PDF-Download hinterlegt. Interessensbekundungen sind in einem verschlossenen Brief- umschlag wie folgt an die Stadt Köln zu senden: Hinweis an die Poststelle 23 Bitte ungeöffnet weiterleiten! Stadt Köln Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Liegenschaftsabteilung -230/21- Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Interessensbekundung Poller Damm Baugemeinschaften Der verschlossene Umschlag kann auch persönlich zu den üb- lichen Öffnungszeiten im Stadthaus Deutz (Zimmer 12 E 6 6) eingereicht werden. E-Mails oder Faxe sind nicht zulässig. Es Seite 21 von 25 ist darauf zu achten, dass die Abgabe fristgerecht erfolgt (maß- gebend ist das Datum des Posteingangsstempels). Die letzte Abgabe vor Ablauf der Frist ist am Dienstag, 07. Oktober 2025, 15 Uhr möglich. Interessensbekundungen, die nach dem Frist- ablauf eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Mit der Bekundung des Interesses entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Auch mit der Entgegennahme der Interessensbekundung verbleibt es bei der Entscheidungsfrei- heit der Stadt Köln, ob, für wen und zu welchen Bedingungen ein Erbbaurechtsvertrag bestellt wird. Interessensbekundungen, die nach dem Fristablauf eingehen, nicht entsprechend der oben aufgeführten Vorgaben beschriftet sind oder nicht in der oben aufgeführten Form beziehungsweise unvollständig eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. 4. Gewährleistung Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar. Alle tat- sächlichen und rechtlichen Angaben wurden mit größter Sorg- falt zusammengestellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Alle Angaben dienen aussc hließlich der Information und be- gründen keinen Rechtsanspruch. Dies schließt auch die enthal- tenen Pläne ein. Sämtliche Angaben und Darstellungen sind unverbindlich. Rechtlich relevante Erwartungen an die Beschaffenheit bezie- hungsweise den Zustand des Grun dstücks können hieraus nicht hergeleitet werden. Die Haftung der Stadt Köln für Mängel ergibt sich ausschließlich aus den späteren vertraglichen Ver- einbarungen und nicht aus den Angaben in diesem Exposé. Die Stadt behält sich Änderungen der vertraglichen V ereinbarun- gen gegenüber den Angaben im Exposé ausdrücklich vor. Aus dem Exposé kann zudem keinerlei Anspruch auf Vergabe der Baugrundstücke mit den in dem Exposé genannten Merk- malen und Angaben abgeleitet werden. Mit der Veröffentli- chung des Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden. Eine et- waige Vermittlungstätigkeit wird von der Stadt Köln nicht hono- riert. Die Grundstücke werden im Erbbaurecht vergeben wie sie ste- hen und liegen. Jedwede Haftung für die Grundstücke wird aus- geschlossen. Zwischenveräußerung, Änderungen und Irrtümer werden vorbehalten. Seite 22 von 25 5. Datenschutzerklärung Im Rahmen des vorliegenden Interessensbekundungsverfah- rens benötigt die Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermes- sung und Kataster, Liegenschaftsabteilung, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, also ins- besondere erhoben, übermittelt oder gespeichert. Bei diesen Daten handelt es sich um: - Anrede, Firmenbezeichnung, Familienname/n, Vorname/n - Straße und Hausnummer, - Postleitzahl, Ort, - E-Mail-Anschrift und - Telefonnummer/n. Personenbezogene Daten werden dann verarbeitet, also ins- besondere erhoben, übermittelt oder gespeichert, wenn dies für die Nutzung der angebotenen Leistungen der Stadt Köln erforderlich ist und Sie dem zustimmen. Im Rahmen der Ab- wicklung des Erbbaurechtsgeschäftes benötigt das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Liegenschaftsab- teilung, Willy-Brandt-Platz 2 (Stadthaus), 50679 Köln die An- gaben zu Ihren personenbezogenen Daten, beispielsweise zum Zweck der Kontaktaufnahme oder Terminkoordination. Ihre in diesem Zusammen hang zu verarbeitenden personen- bezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Ihre Daten werden nicht weitergegeben. Mit der Bestätigung, diese Datenschutzerklärung zu akzeptie- ren, erteilen Sie der Stadt Köln die Einwilligung in die erforder- liche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für den vorgenannten Zweck. Diese Einwilligung können Sie jederzeit ganz oder teilweise ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen. Ihre im Rahmen dieses Verfahrens elektronisch erfassten per- sonenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Erbbau- rechtsvertrages gelöscht. Ein Ausdruck verbleibt in der aktuell in Papierform geführten Akte. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Be- richtigung, Löschung, Spe rrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 der EU -Datenschutz-Grundverordnung sowie die §§ 5, 18 bis 20 des Datenschutzgesetzes NRW. Die rechtlichen Grundlag en beziehungsweise Voraussetzun- gen werden durch den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln, Herrn Frank Fricke, Stadthaus Deutz - Ostgebäude, 50679 Köln geprüft und überwacht. Der Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unt er der E -Mail-Adresse daten- schutzbeauftragter@stadt-koeln.de. Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in dieser da- tenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter der Telefonnummer 0211/38424-0 oder der E -Mail-Ad- resse poststelle@ldi.nrw.de. Seite 23 von 25 6. Rückmeldebogen für den Erwerb des städtischen Objektes Poller Damm Baufeld WA 3 und WA 5 in Köln-Poll im Rahmen der Vergabe eines Erbbaurechts an Baugemeinschaften Interessentin oder Interessent ………………………………………………………………………………….………………………………………………………………………… (eingetragene Genossenschaft oder Name, Vorname) ………………………………………………………………………………….…….……………………………………..…………………………… (Straße, Hausnummer) (Postleitzahl, Ort) ………………………………………………………………………………….…………………………………………………………….…………… (Name der Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners) ………………………………………………………………………………….…………………………………………………….…………………… (Telefon, E-Mail) Hinweise zum Interessensbekundungsverfahren Die Interessensbekundung muss bis zum Ende der Gebotsfrist am 07. Oktober 2025 bei der Stadt Köln vorliegen. Maßgeblich für den Eingang ist der Eingangsstempel der Stadt Köln. Interessensbekundungen, die in ihrem Konzept die Muss-Kriterien nicht erfüllen, die Höhe des Erb- bauzinses bzw. die Laufzeit des Erbbaurechtes unterschreiten und/oder die Konditionen des Expo- sés und/oder der Erbbaurechtskonditionen nicht oder nur unter Bedingungen annehmen, werden grundsätzlich nicht akzeptiert und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Stadt Köln weist ausdrücklich darauf hin, dass die planungs- und baurechtlichen Aspekte nicht abschließend geprüft wurden und insoweit auch keine Aussagen oder Zusicherungen zur Zulässig- keit jeglicher Baumaßnahmen getroffen werden können. Ferner ist ein Nachweis über den erforder- lichen Stellplatzbedarf bzw. evtl. Möglichkeiten zur Reduzierung zu erbringen, bzw. die Eintragung einer Baulast zu prüfen. Interessensbekundung Ich/Wir bekunden hiermit Interesse am Erwerb des städtischen Objektes Eva-Zobel- Straße in Köln-Poll, Gemarkung Poll, Flur 39 ausschließlich für das Baufeld WA 3 (Flurstück 2169) sowohl für das Baufeld WA 3 (Flurstück 2169) als auch für das Baufeld WA 5 (Flurstü- cke 2171-2173) im Rahmen der Vergabe eines Erbbaurechts zu den im Exposé genannten Konditionen. Hinweise an die Poststelle 23 Ungeöffnet weiterleiten! Stadt Köln Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster - Liegenschaftsabteilung - 230/21 Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Interessensbekundung Poller Damm Baugemeinschaften Seite 24 von 25 Mit meiner/unserer Unterschrift akzeptiere/n ich/wir sowohl die oben genannten Hinweise, als auch alle Ausführungen im Exposé, insbesondere die Datenschutzerklärung auf Seite 22. Weiterhin bestätige/n ich/wir, dass mit mir/uns als oben genanntem/r Interessent/in nach Auswahl im Rahmen eines erfolgreich durchlaufenden anschließenden Konzeptverga- beverfahrens sowohl der Vorvertrag für die Dauer der Optionsphase als auch der Erbbau- rechtsvertrag abgeschlossen wird. Mit meiner/unserer Unterschrift genehmige/n ich/wir zudem, dass im Falle der Zuschlagser- teilung der Name des/der Vertragspartner:in auf der Homepage der Stadt Köln bekannt ge- geben werden darf. Datum und Unterschrift/en ……………………………………………………………………………………………………………………………… (Ort und Datum) (Unterschrift der Bieter/in und/oder des Bieters) Seite 25 von 25 7. Anlage 1: Formblatt Interessensbekundung Ihr Konzept - Darstellung der Projektidee Poller Damm WA 3 und WA 5 7.1 Leitfragen zu den Muss-Kriterien 1) Mindestgröße der Bewerbergruppe Bitte listen Sie mit vollständigem Namen und aktuelle Anschrift die zukünftigen Genos- senschaftsmitglieder auf. Diese Bewerbergruppe muss mindestens einen Umfang von 30 % der geplanten Wohneinheiten aufweisen. 2) Darstellung des Finanzierungskonzepts Bitte stellen Sie als Grundlage für eine Prüfung auf Plausibilität ihre ersten Überlegun- gen zur Finanzierung des Projekts dar. ( zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Finanzie- rungsnachweise erforderlich) 3) Erläuterung des partizipativen Planungsprozesses der Bewerbergruppe: Organisationsformen der Bewerbergruppe zu Konzeptfindung, Organisation und Fi- nanzierung Leitfragen: Wie gestaltet Ihr Projekt den gemeinsamen Planungsprozess, wie gelingt die Konzept- findung und wie planen Sie die gemeinsame Nutzungsphase? 7.2 Leitfragen zu den grundstücksbezogenen Kriterien: Die Ausarbeitung zu den nachfolgenden Fragen sollte 20 Seiten im DIN A4 Format, bzw. 10 Seiten im DIN A3 Format insgesamt nicht überschreiten. Zur Darstellung der Projek- tidee können Piktogramme, Skizzen o.ä. in die Beschreibung einfließen. 1) Wohnungspolitische Kriterien: Leitfragen: Wie stellen Sie sich das gemeinsame Leben Ihrem Wohnbauprojekt vor? Welche inno- vativen Wohnformen möchten Sie umsetz en? Was macht das Projekt als gemein- schaftliches Wohnbauprojekt in der Nutzungsphase aus? 2) Städtebauliche und quartiersbezogene Kriterien Leitfragen: Mit welchen Angebote fügt sich ihr Projekt Nachbarschaft ein? Wie öffnet es sich ins Quartier und welcher Mehrwert entsteht für das Neubaugebiet Poller Damm? 3) Funktionale und architektonische Kriterien Leitfragen: Mit welchen Grundrisstypologien setzen Sie die unterschiedlichen Wohnformen um? Wie integrieren Sie den geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau in das Pro- jekt? Welche Gemeinschaftsflächen im Gebäude und auf den Außenflächen möchten Sie realisieren? 4) Ökologische, energetische Kriterien, verkehrsbezogene Kriterien Leitfragen: Was zeichnet Ihr Projekt bezogen auf die Nachhaltigkeit aus? Welche Ideen haben Sie für den Außenbereich (unter Berücksichtigung der Festsetzungen im B-Plan)?
Anlage 7, Auszug BV 7, 01.04.2025
3784 Zeichen
Geschäftsführung
Bezirksvertretung 7 (Porz)
Herr Stäuder
Telefon: (0221) 221-97327
Fax: (0221)
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de
Datum: 04.04.2025
Auszug
aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom
01.04.2025
öffentlich
7.3 Vermarktung der Baufelder WA 3 und nördl. WA 5 im Neubauquartier
Poller Damm, Eva-Zobel-Straße in Köln-Poll für eine wohnwirtschaftli-
che Nutzung im Erbbaurecht für ein gemeinschaftliches Wohnbaupro-
jekt im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens,
Bewertungskriterien des Interessensbekundungsverfahrens
3963/2024
Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Bennennung Empfehlungskommission"
AN/0408/2025
I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0408/2025:
Die Fraktionen der Bezirksvertretung 7 (Porz) benennen als stimmberechtigte Mitglie-
der der fachlichen Empfehlungskommission folgende Personen: Bündnis 90 / Die Grü-
nen: (wird in der Sitzung ergänzt) CDU: (wird in der Sitzung ergänzt) SPD: Bettina Ju-
reck
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, bei
Enthaltung der Stimmen von Herrn Krasson (AfD) und Frau Rechberger (FDP), gegen
die Stimmen der SPD-Fraktion und der Stimme von Herrn Krämer (parteilos) abge-
lehnt.
II. Beschluss über die Beschlussvorlage:
Der Liegenschaftsausschuss beschließt, vorbehaltlic h der Anhörung der BV Porz, die
Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens m it dem Ziel der Bestellung ei-
nes Erbbaurechts an den städtischen Grundstücken Ev a-Zobel-Straße in Köln-Poll für
ein gemeinschaftliches Wohnbauprojekt nach Maßgabe der in Anlage 1 zum Exposé
dargestellten Bewertungskriterien.
Die Vergabeentscheidung wird durch eine fachliche Empfehlungskommission vorberei-
tet, die sich aus Fachexperten/Fachexpertinnen und jeweils einer Vertreterin bzw. ei-
nem Vertreter der stimmberechtigten Fraktionen des Liegenschaftsausschusses und
Bezirksvertretung Porz zusammensetzt. Sie bewertet die eingegangenen Konzeptent-
würfe und spricht eine Vergabeempfehlung mit Reihenfolge der Bewerber aus.
Auf dieser Grundlage beschließt der Rat der Stadt K öln, nach Vorberatung im Liegen-
schaftsausschuss, mit wem der Erbbaurechtsvertrag n ach erfolgreich absolvierter Op-
tionsphase geschlossen werden soll.
Nutzungsorien-
tierter Verkehrs-
wert (Festpreis):
Baufeld WA 3
2.610.200,00 Euro
Baufeld WA 5 2.590.800,00 Euro
Erbbauzins:
1,5 % vom Verkehrswert (siehe Punkt 2.1 des Exposés Erb -
bauzins)
Baufeld WA 3: 39.153,00 Euro pro
Jahr
Baufeld WA 5: 38.862,00 Euro pro
Jahr
Laufzeit: 80 Jahre
Besonderheit:
Die erforderlichen Stellplätze beider Baufelder sol len entge-
gen der Festsetzung im B-Plan in der Tiefgarage des WA 3
nachgewiesen werden. Damit soll eine für gemeinscha ftliche
Wohnbauprojekte zweckmäßige Nutzung der Freiflächen
(ohne Stellplätze im Vorgarten auf dem WA 5) ermöglicht wer-
den.
Aufgrund dessen wird ein Bewerbungskonzept, das die s be-
rücksichtigt und somit eine gemeinsame Entwicklung der bei-
den Baufelder WA 3 und WA 5 ermöglicht, favorisiert.
Eine Bewerbung nur auf das WA 3 ist möglich. Eine B ewer-
bung nur für das WA 5 ist in dieser ersten Phase nicht zulässig
und nimmt im weiteren Verlauf nicht an der Vergabe teil.
Stadtteil: Köln-Poll
Objektanschrift: Eva-Zobel-Straße o. Nr.
Kataster:
Baufeld WA 3
Gemarkung Poll
Flur 39
Flurstück 2169 4.210
m²
Baufeld WA 5
Gemarkung Poll
Flur 39
Flurstück 2171 1.725
m²
Flurstück 2172 983
m²
Flurstück 2173 1.102
m²
Größe gesamt: 3.810
m²
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Anlage 4 - Machbarkeitsstudie Poller Damm WA 3 und WA 5
37725 Zeichen
Gemeinschaftliches Wohnbauprojekt 11,835 First 11,835 First 6,80 Traufe 6,80 Traufe Poller Damm Machbarkeitsstudie Anlage 4 (zu Vorlage-Nr: 3963/2024) Kontakt Auftraggeberin Stadt Köln Dezernat für Planen und Bauen Wohnungsbauleitstelle Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Sabine Pawlowski sabine.pawlowski@stadt-koeln.de T: 0221 221-33079 Entwurfsverfasser baut architektur PartmbB Friesenplatz 25, 50672 Köln Dietrich Bürgener buergener@baut-architektur.de T: 0221 205393-22 www.baut-architektur.de Copyright Die in dieser Machbarkeitsuntersuchung dargestellten grafischen Darstellungen sind alle durch das Büro Jankowski Bürgener Architekten Stadtplaner – JBAS – erstellt und geistiges Eigentum des Entwurfsverfassers. Eine Veröffentlichung soll im Rahmen der Konzept - v ergabe des Grundstückes erfolgen. Der Entwurfsverfasser stimmt dieser Verwendung ausdrücklich zu. Die Urheberschaft ist gemäß den üblichen Bestimmungen anzugeben. Hinweis Die dargestellten Inhalte sind beispielhafte Lösungen unter Berücksichtigung der zum Z eitpunkt der Erarbeitung der Untersuchung verfügbaren Informationen. Es handelt sich hierbei nicht um Architektenleistungen der Objektplanung zum Beispiel nach HOAI. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Genehmigungsfähigkeit der vorgelegten Konzepte. Köln, den 29.05.2024 3 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................................................................................................................................................................................4 Erläuterung ................................................................................................................................................................................................................................................................................................... 5 Nutzungsszenarien ......................................................................................................................................................................................................................................................................6 Untersuchte Mischung der Typologien ............................................................................................................................................................................................... 7 Gebäudetypologie, Erschließung ................................................................................................................................................................................................................... 7 Nutzungsmischung, Gemeinschaftsflächen ..........................................................................................................................................................................9 Freiflächen, Außenanlagen .................................................................................................................................................................................................................................... 10 Stellplätze.................................................................................................................................................................................................................................................................................................... 11 Heizenergie, Energie .............................................................................................................................................................................................................................................................12 Zusammenfassung und Empfehlungen.........................................................................................................................................................................................12 Anhang ............................................................................................................................................................................................................................................................................................................. 14 4 Abkürzungsverzeichnis ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club BGF Bruttogeschossflächen DG Dachgeschoss EG Erdgeschoss GRZ Grundflächenzahl NF Nutzfläche OG Obergeschoss OK Oberkante OKFF Oberkante Fertigfußboden ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr TG Tiefgarage WA Allgemeines Wohngebiet WE Wohneinheiten WFL Wohnfläche 5 Erläuterung Die Stadt Köln stellt im Entwicklungsbereich Poller Damm Flächen für ein oder mehrere gemeinschaftliche Wohnprojekte zur Verfügung. Für diese Flächen sollen in einem Konzept- vergabeverfahren Erbbaurechte an gemeinschaftliche Wohnprojekte vergeben werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsprüfung sollten verschiedene Planungs- und Baurechtliche Fragestellungen hinsichtlich einer Eignung der vorgesehenen Bauflächen am Poller Damm in Köln Poll für gemeinschaftliche Wohnformen untersucht werden. Das zu untersuchende Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes N r. 70420/02 „Poller Damm in Köln – Poll“ . Das Flurstück 39/2169 – WA 3 des Bebauungsplanes – sowie die optionalen Flurstücke 2171, 2172 und 2173 – WA 5 des Bebauungsplanes liegen in zweiter Reihe zur Siegburger Straße inmitten des neuen Allgemeinen Wohngebietes (WA). Die stadträumliche Gesamtsituation zeichnet sich einer seits durch die vorhandene Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) Anbindung der Stadtbahnlinie 7 und der nahegelegenen Auffahrt zur Bundesautobahn A4 aus und auf der anderen Seite bietet die Nähe des Natur- und Erholungsraums der Poller Wiesen und der Uferflächen des Rheins mit Sportstätten und Vereinen hohen Freizeitwert. Die Einrich tungen des täglichen Bedarfs in der Siegburger Straße sind fußläufig und per F ahrrad gut erreichbar. Die Grundschule (GGS Poller Hauptstraße) ist in circa 500 m E ntfernung, eine Kita entsteht auf dem Plan gebie t. Weitere Bildungseinrichtungen sind ebenfalls v orhanden, zum Beispiel die Schule auf dem Sandberg (städtische Förderschule). Es handelt sich nicht um ein urbanes, gemischtes Stadtquartier mit städtischer Dichte und gemischten Nutzungen. Die maßgeblichen Festsetzungen des Bebauungsplanes lassen eher die Entwicklung eines suburbanen Viertels erwarten. Deshalb sind die Möglichkeiten für Initiativen, die über das gemeinschaftliche Wohnen hinaus, weitere Nutzungen für das Quartier in ihrem Konzept umsetzen wollen, eher eingeschränkt. Die Flächen eignen sich vor allem für gemeinschaftliches Wohnen in einem vorstädtischen Kontext mit Schwerpunkt auf innovative Formen des Zusammen-Wohnens sowie der gemeinsamen Gestaltung und E ntwicklung von gemeinschaftlichen Freiflächen ist jedoch gegeben. Grundlagen • Bebauungsplan 7 0420/02 Poller Damm in Köln – Poll, Rechtskraft 15.08.2012 • Baunutzungs verordnung, BauNVO 1990 • Landesbauor dnung NRW 2000 für die Definition des Vollgeschosses • Landesbauor dnung NRW in der aktuellen Fassung • S tellplatzsatzung der Stadt Köln 31.05.2022 6 Nutzungsszenarien WA 3 WA 5 optional Festsetzungen, Vollgeschosse GRZ: 0,4: 2-geschossige Bauweise, Satteldach D achgeschossregelung nach Landesbauordnung 2000: ¾ des darunter liegenden Geschosses mit einer Höhe maximal 2,30 von OKFF DG bis OK Dachhaut, das heißt für die WFL werden circa 2/3 der darunter liegenden Geschossfläche angesetzt. Grundstück 4.210 m² 3.810 m² Grundfläche (Baugrenze B-Plan) 33 + 33 + 35 = 101 m Gebäudetiefe 12,00 m Geschossfläche: 1.212 m² zuzüglich Terrassen 15 Prozent = 1.393,8 m² Resultierende GRZ: 0,37 Zulässige GRZ: 0,4 44 + 27,5 + 33 = 104,5 m Gebäudetiefe 12,00 m Geschossfläche: 1.254 m² zuzüglich Terrassen 15 Prozent = 1.442 m² Resultierende GRZ: 0,38 Zulässige GRZ: 0,4 Geschossfläche, BGF EG/OG je: 1.212 m² DG (2/3) 808 m² BGF: 3.232 m² EG/OG je 1.254 m² DG (2/3) 836 m² BGF: 3.344 m² Wohnfläche, WFL 0,75 x 3.232 m² WFL: 2.424 m² 0,75 x 3.344 m² WFL: 2.508 m² Gemeinschaftsfläche circa 3 Prozent WFL NF: 81 m² (3,3 Prozent) NF: 74 m² (3 Prozent) 7 Untersuchte Mischung der Typologien T ownhouses circa 6 m Achsbreite 6 WE 3 – 5 Personen/WE 24 Personen 6 WE 3 – 5 Personen/WE 24 Personen Wohnungen 3 – 4 Personen/WE 12 WE 1 – 5 Personen/WE 44 Personen 13 WE 1 – 5 Personen/WE 43 Personen Gemeinschafts wohnungen 20 – 30 m²/Personen circa 365 m² WFL 14 Personen circa 495 m² WFL 19 Personen Gesamtzahl Bewohner*innen 82 Personen 86 Personen Gebäudetypologie, Erschließung Die im Bebauungsplan festgesetzte Gebäudestruktur ist geeignet für die Planung von Reihenhäusern. Dies kommt nicht nur in der Festlegung der Baufenster, der Geschossigkeit und der Dachform zum Ausdruck. Auch lassen die Festsetzungen zum Beispiel das Verbot auskragender Balkone zur Straßenseite, Festsetzungen zu Dachaufbauten (Dachgauben) sowie zu den Stellplätzen auf WA 5 darauf schließen, dass die Autoren des Städtebaulichen Entwurfes eine Bebauung mit suburbanen Reihenhäusern angestrebt haben. Das klassische Reihenhaus – hier interpretiert als modernes Stadthaus für Haushalte mit größerem Flächenbedarf – wurde ein Erschließungssystem untersucht, mit dem sich in der festgesetzten Kubatur auch Geschosswohnungen unterschiedlicher Größe sowie Cluster- wohnungen realisieren lassen. Dies ist für eine angestrebte Nutzungsmischung hinsichtlich unterschiedlicher Lebensalter und sozialer Herkunft und finanzieller Leistungsfähigkeit von großer Wichtigkeit. Zu diesem Zweck wurden die Typologien exemplarisch untersucht und hinsichtlich der Erfüllung der Wohnbauförderrichtlinien des Landes NRW optimiert. 8 Die Stadt Köln gewährt das Erbbaurecht unter der Bedingung von mindestens 30 P rozent geförderten Wohnbauflächen sowie zusätzlich 20 Prozent preisgedämpftem M iet w ohnungsbau. Wegen der hohen Bau- und Finanzierungskosten sind derzeit Kosten- mieten von 15 – 1 7 Euro/m² WFL schwer zu unterschreiten. Deshalb wurde festgehalten, dass der 20 Prozent preisgedämpfte Mietwohnungsbau durch geförderte Wohnflächen nach der Förderstufe B umgesetzt werden kann. Die 30 Prozent sind dann in Förderstufe A zu realisieren. Der Wohnungsmix beträgt demnach: Förderstufe A: mindestens 30 Prozent der Wohnbau flächen, Förderstufe B: mindestens 20 Prozent und freifinanziert: maximal 50 Prozent. Da in dieser Untersuchung nicht nach geförderten und freifinanzierten Wohnbauflächen differenziert wurde, sind alle dargestellten Wohnungsgrößen prinzipiell förderfähig. Die Stadt Köln fördert diesen Wohnungsmix mit einem vergünstigten Pachtzins. Es wurden für drei Wohnszenarien (Stadthaus, Geschosswohnung und Clusterwohnung) auf der Grundlage der festgesetzten Baufelder jeweils die Erschließung (Treppenhaus und gegebenenfalls Aufzug) sowie Beispielgrundrisse erarbeitet und zeichnerisch dargestellt. Eine Herausforderung stellt angesichts der maximal zulässigen zwei Vollgeschosse (plus Dachgeschoss als Nicht-Vollgeschoss) die behindertengerechte Erschließung mit A ufzügen dar. Wegen der wenigen möglichen Anzahl der Haltestellen können mit einer Anlage nur wenige Wohnungen erschlossen werden, die sich die Anschaffungs- und regelmäßig wiederkehrenden, laufenden Kosten teilen. Insofern die Landesbauordnung Aufzüge für die festgesetzten dreigeschossigen Gebäude nicht zwingend verlangt, sind hier die Vor- und Nachteile der Aufzugserschließung bei der Konzeption abzuwägen. Vor diesem Hintergrund eignet sich das Vorhaben vor allem für altersgemischte Gruppen, bei denen barrierefreie Erschließungen gezielt an wenigen Stellen geplant werden können. Da die Barrierefreiheit der geförderten Wohnungen von der Bauaufsicht geprüft wird und nur den Anforderungen der Landesbauordnung entsprechen muss, wäre es auch möglich, auf die Aufzugsanlagen ganz zu verzichten. Die Treppenhäuser müssten dann v ollum f änglich nach der DIN 18040-2 barrierefrei geplant werden. Es ist wünschenswert, die Baukörper über die festgesetzten Baukörper hinweg zum Beispiel mit Stegen, Laubengängen oder Brücken zu verbinden. Von dieser denkbaren Befreiung wurde in der vorliegenden Untersuchung konservativ Gebrauch gemacht. 9 Freisitze, Balkone, T errassen Gemäß der textlichen Festsetzung Nummer 6 des B-Planes sind zu den Straßen keine auskragenden Balkone möglich. Für WA 3 bedeutet dies, dass die Freisitze in den Ober- geschossen als Loggien geplant werden müssen. Für die dargestellten teilauskragenden Balkone sind Befreiungen mit der Bauaufsicht abzustimmen. Gestaltung Zur Gestaltung sind im B-Plan Gestalterische Festsetzungen (textliche Festsetzungen Nr. 23) getroffen, die aus heutiger Perspektive und mit dem Ziel, gemeinschaftliches W ohnen zu fördern, unglücklich sind und qualitative Architektur eher behindern. F estsetzung Putz in hellen Gelb- und Weißtönen behindert die Verwendung nach - w achsender Rohstoffe. Mit der Bauaufsicht sollte geklärt werden, ob von diesen Fest- setzungen eine Befreiung zum Beispiel zugunsten von Holzfassaden, Faserzementplatten beziehungsweise abgetönten Putztönen in Aussicht gestellt werden kann. Dies erscheint deshalb möglich, da in der Begründung zum B-Plan (Nr. 4.16) vor allem auf „ein M indestmaß an gestalterischer Homogenität“ abgestellt wird, die durch die geplante einheitliche Bebauung dur ch Bau gemeinscha ften gewährleistet wäre. Nutzungsmischung, Gemeinschaftsflächen Die Gebietsfestsetzung gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist ein Allgemeines W ohngebiet (WA). Demnach sind zulässig: 1. Wohngebäude, 2. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden H andwerksbetriebe und 3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. Die ausnahmsweisen zulässigen Nutzungen gemäß Absatz 3 sind durch textliche Festsetzung Nr. 1.1 des Bebauungsplanes ausgeschlossen. Insofern verbleibt – theoretisch – eine Vielzahl von wohnortnahen Nutzungen wie zum Beispiel Gäste zimmer (Fokus: Selbstnutzung), Quartiersladen, Café und Bistro. Auf Grund der v orgesehenen Entwicklung eines Quartiers mit eher geringer Dichte wären solche N utzungen allerdings in einem größeren Umfang nur dann realistisch finanziell und wirtscha ftlich umzusetzen, wenn WA 3 und WA 5 gemeinsam realisiert werden. 10 In der Untersuchung sind pro Baufeld jeweils ein Gemeinschaftsraum von circa 80 m² Nutzfläche dargestellt, die sich gegenüberliegen und einen Umfang von circa 3 P rozent gegenüber der Gesamtnutzfläche ausmachen. In Räumen dieser Größe lassen sich Feste feiern, Versammlungen abhalten, Kino- und Kulturabende veranstalten und Über - nach tungspartys feiern. Im Gesamtflächenbudget von maximal 5 Prozent der Gesamt- flächen w ären zusä tzlich noch Gästeappartements und Co-Working Bereiche realisierbar. Die dar gestellten Gemeinschaftsflächen wären anteilig förderfähig. Freiflächen, Außenanlagen Auf WA 3 liegen die im Bebauungsplan festgesetzten Baufelder an der hinteren Grund- stücksgrenze während nach Süd-Westen, zur Eva-Zobel-Straße ein offener Raum zur V erfügung steht, der gemeinschaftlichen Wohnprojekten – trotz der linearen Festsetzung der Baufelder – viel Spielraum zur Gestaltung gemeinschaftlich genutzter Freiflächen bie tet. Hier sind neben Kinderspielflächen auch die unterschiedlichsten Nutzungen denkbar . Der Testentwurf zeigt hier exemplarisch eine mögliche Zonierung mit privat genutzten Grüns treifen vor den Erdgeschosswohnungen, einer verbindenden Promenade und zur Straße hin orientierten Pflanz- und Spielflächen mit integrierten Abstellanlagen für F ahrräder und Abfallsammelpunkten. Die Erschließung von der Straße erfolgt über kleine Platz anlagen, die landschaftsarchitektonisch mit zum Beispiel Adressbäumen und Sitzbänken gestaltet werden k önnen. Der Streifen zum nordöstlichen Nachbargrundstück (Wohnbebauung der GAG) bietet die Einrichtung privat genutzter Gartenflächen für die Wohnungen im Erdgeschoss. Die Freianlagengestaltung auf WA 5 nimmt die Idee dieser Zonierung auf. Im Gegensatz zu WA 3 schließt der gemeinschaftliche Garten jedoch nicht an den öffentlichen Raum an. Die Situation der Freianlagen ist hier introvertierter, funktioniert aber für die Gemeinschaft gleichwertig gut. 11 Stellplätze Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist auf WA 3 eine Tiefgarage mit einer Zufahrt an der Nord-West Ecke des Grundstückes von der Eva-Zobel-Straße aus zulässig. Oberirdische Stellplätze sind auf diesem Baufeld untersagt (Nr. 8.2 der textlichen F est se tzungen). Die für die Wohnungen auf WA 3 gemäß Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze für PKW und Abstellplätze für Fahrräder können ohne Probleme innerhalb des festgesetzten Baufensters unterhalb der Geländeoberfläche in einer einfachen, eins töckigen Tiefgarage nachgewiesen werden. Der Stellplatzbedarf für WA 5 kann wegen der Festsetzungen des B-Planes für gemeinscha ftliches Wohnen nicht auf dem betreffenden Flurstück dargestellt werden. Der Stellplatzbedarf insgesamt für beide Baufelder erhöht sich auf die doppelte Anzahl von Stellplätzen, die in der T iefgarage auf auf WA 3 zum Beispiel in doppelstöckigen Parkanlagen dargestellt werden können. Ob weitere Reduzierungen mit Hilfe eines Mobilitäts k onzeptes möglich sind, sollte im V orfeld mit der Bauaufsicht abgestimmt werden. Es besteht die Möglichkeit mit Hilfe eines Mobiltitätskonzpets die erforderlichen Stellplätze zu reduzieren. Darstellung der Fahrradabstellplätze auf dem Grundstück zum überwiegenden Teil in der Tiefgarage beziehungsweise in abgetrenntem Bereich im UG mit der Möglichkeit die T iefgaragen-Rampe zur Aus- und Einfahrt zu nutzen. Die Zulässigkeit der Tiefgaragen- Rampe mit einer Steigung von circa 15 Prozent ohne Überdachung und einer Durchfahrt- höhe von circa 2,20 m muss mit der Bauaufsicht abgestimmt werden. Die Stellplätze sind teilweise als Doppelparker nachgewiesen. Grundlagen sind neben der Stellplatz sa tzung die Empfehlungen des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) zur Planung von F ahrradabstellanlagen sowie H erstellerangaben und -empfehlungen. 12 Heizenergie, Energie Nach Auskunft des Liegenschaftsamtes ist in der benachbarten Agnes-Freitag-Straße eine Versorgung mit Fernwärme möglich. Die Entfernung zu WA 3 beträgt circa 100 m. Es ist im Rahmen der Planung zu prüf en, ob ein Fernwärmeanschluss realisiert werden kann. Weitere Möglich k eiten der Heizwärme- und Energieerzeugung zum Beispiel Luftwärmepumpe, E rdwärme und Eisspeicher wurden im Rahmen dieser Untersuchung nicht weiter betrachtet. Das Potenzial für Photovoltaik ist auf Grund der festgesetzten Satteldächer mit einer Haupt- dachneigung nach Süden beziehungsweise Südwesten vorhanden, wenn die Dachflächen nicht zu stark durch zum Beispiel Gauben und Einschnitte strukturiert werden. Zusammenfassung und Empfehlungen Die untersuchten Grundstücke am Poller Damm stellen – trotz einiger oben beschriebener Abstriche – eine Chance für die Entwicklung gemeinschaftlicher Wohnprojekte in Köln mit bis zu 170 Bewohner*innen dar. Die gute Anbindung ermöglicht stadtnahes Wohnen mit hohem Freizeit- und Erholungswert. Wegen der Lage und dem Charakter der Siedlung am Poller Damm ist das Gebiet vor allem für gemeinschaftliches Wohnen in altersgemischten Gruppen interessant. Das heißt neben Senior*innen sollten Familien mit Kindern und v ergleichbare Lebensformen angesprochen werden. Attraktiv sind für die Gemeinschaft das Anlegen und Pflegen zusammen genutzter F reiflächen, für die ein großes Potenzial besteht. Es werden deshalb Gruppen gesucht, w elche diese Potenziale gemeinsamer Gartenarbeit, des Aufenthaltes in der Natur einem urbanen Lebensstil vorziehen. Mit der Entwicklung des Deutzer Hafens zu einem gemisch ten, urbanen Stadtbaustein, der auch in seine Umgebung ausstrahlt, wird das Wohnquartier am Poller Damm zusätzliche Impulse erhalten. Die Errichtung von gefördertem Wohnraum ist in der von der Stadt beabsichtigten Quote von 50 Prozent allerdings wegen der oben angegebenen Einschränkungen für den Einbau von Aufzügen aus wirtschaftlicher Sicht kritisch. 13 Die Eignung von WA 5 als zusätzliches Grundstück für gemeinschaftliche Wohnformen ist nur möglich, wenn die erforderlichen PKW in einer gemeinsam mit WA 3 genutzten Gemein- schaftsgarage auf WA 3 nachgewiesen werden können. Ansonsten würden Befreiungen von Festsetzungen des B-Planes erforderlich, die jedoch die Grundzüge der Planung betreffen und deshalb unwahrscheinlich sind. Empfehlungen für die Bauvoranfrage • Be freiung zur Überschreitung der überbaubaren Fläche durch verbindende Stege. • K onkretisierung der von der Bauaufsicht in Aussicht gestellten Möglichkeit der E rschließung mit Laubengängen (sind zum Beispiel auch Treppen/Aufzüge zwischen den Häusern möglich, kann der Laubengang auch außerhalb des Baufeldes an den Häusern vorbeiführen). • Be freiung von den Festsetzungen des Verbotes für Terrassen und Balkone zur Eva-Zobel- Straße, gegebenenfalls in Kombination mit Loggien (teilauskragende Balkone). • Be freiung von den Gestaltungs- und Materialvorgaben zum Beispiel zur einfacheren V erwendung nachwachsender Rohstoffe und der Erreichung einer besseren Architektur et cetera. • Abs timmung mit der Bauaufsicht bezüglich der Anforderungen an die Beschaffenheit und Erreichbarkeit der Abstellplätze für Fahrräder, zum Beispiel hinsichtlich der Rampe. • Klärung, ob die erforderlichen Stellplätze von WA 5 in der Tiefgarage (TG) von WA 3 nachgewiesen werden können. Empfehlungen für die Vergabe • Der Schwerpunkt bei der Konzeptvergabe sollte auf die alters- und soziale Mischung der Bewohner, der Qualität der Freiflächenkonzepte sowie gegebenenfalls der Nachhaltigkeit der Architektur gelegt werden. Weitergehende Anforderung zum Beispiel zur Integration von Nichtwohnflächen in die Konzepte bergen das Risiko inhaltlichen Überfrachtung und werden dem Standort gegebenenfalls nicht gerecht. • V ergabe der beiden Baufelder in maximal zwei Gruppen (eine Gruppe je Baufeld) 14 Anhang Lageplan ohne Maßstab Planinhalt Lageplan Brücken Projektphase Bauvoranfrage Gezeichnet tm Freigabe db Datum 25.06.2024 Maßstab 1:500, 1:333,33 Projekt-Nr. 2308 Plan-Nr. BV.02 Unterschrift Architekt Unterschrift Bauherr Architekt baut architektur PartmbB Friesenplatz 25 50672 Köln T 0221205393-00 info@baut-architektur.de Auftraggeber Stadt Köln Wohnungsbauleitstelle Sabine Pawlowski Dezernat Planen und Bauen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Gesamtprojekt Neubau gemeinschatfliche Wohnprojekte Poller Damm 51105 Köln 1,50 3,00 3,40 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 6,00 2,855 3,35 2,29 Entree Zufahrt Tiefgarage Kinderspiel Entree Entree Gemeinschafts- garten Wäldchen Spielfläche Gemeinschafts- raum Spielwiese Eva-Zobel-Straße Gemeinschafts- raum Spielwiese Brücke Brücke Brücke Brücke A-A A-A Neigung max. 15% Boule Traufe 6,80 First 11,835 Traufe 6,80 First 11,835 Traufe 6,80 First 11,835 Traufe 6,80 First 11,835 Traufe 6,80 First 11,835 Traufe 6,80 First 11,835 6,00 6,00 4,59 5 2,37 2,71 Obstwiese Grabeland Dorfbaum Baugrenze Straße Weg Grundstück Sitzbank Blumen/Pflanzen N WA 3 4210 m² WA 5 3810 m² B-Plan Festsetzungen GRZ 0,4 g II SD Planinhalt Lageplan Brücken Projektphase Bauvoranfrage Gezeichnet tm Freigabe db Datum 25.06.2024 Maßstab 1:500, 1:333,33 Projekt-Nr. 2308 Plan-Nr. BV.02 Unterschrift Architekt Unterschrift Bauherr Architekt baut architektur PartmbB Friesenplatz 25 50672 Köln T 0221205393-00 info@baut-architektur.de Auftraggeber Stadt Köln Wohnungsbauleitstelle Sabine Pawlowski Dezernat Planen und Bauen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Gesamtprojekt Neubau gemeinschatfliche Wohnprojekte Poller Damm 51105 Köln 1,50 3,00 3,40 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 6,00 2,855 3,35 2,29 Entree Zufahrt Tiefgarage Kinderspiel Entree Entree Gemeinschafts- garten Wäldchen Spielfläche Gemeinschafts- raum Spielwiese Eva-Zobel-Straße Gemeinschafts- raum Spielwiese Brücke Brücke BrückeBrücke A-A A-A Neigung max. 15% Boule Traufe 6,80 First 11,835 Traufe 6,80 First 11,835 Traufe 6,80 First 11,835 Traufe 6,80 First 11,835 Traufe 6,80 First 11,835 Traufe 6,80 First 11,835 6,00 6,00 4,59 5 2,37 2,71 Obstwiese Grabeland Dorfbaum Baugrenze Straße Weg Grundstück Sitzbank Blumen/Pflanzen N WA 3 4210 m² WA 5 3810 m² B-Plan Festsetzungen GRZ 0,4 g II SD Planinhalt Lageplan Brücken Projektphase Bauvoranfrage Gezeichnet tm Freigabe db Datum 25.06.2024 Maßstab 1:500, 1:333,33 Projekt-Nr. 2308 Plan-Nr. BV.02 Unterschrift Architekt Unterschrift Bauherr Architekt baut architektur PartmbB Friesenplatz 25 50672 Köln T 0221205393-00 info@baut-architektur.de Auftraggeber Stadt Köln Wohnungsbauleitstelle Sabine Pawlowski Dezernat Planen und Bauen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Gesamtprojekt Neubau gemeinschatfliche Wohnprojekte Poller Damm 51105 Köln 1,50 3,00 3,40 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 6,00 2,855 3,35 2,29 Entree Zufahrt Tiefgarage Kinderspiel Entree Entree Gemeinschafts- garten Wäldchen Spielfläche Gemeinschafts- raum Spielwiese Eva-Zobel-Straße Gemeinschafts- raum Spielwiese Brücke Brücke BrückeBrücke A-A A-A Neigung max. 15% Boule Traufe 6,80 First 11,835 Traufe 6,80 First 11,835 Traufe 6,80 First 11,835 Traufe 6,80 First 11,835 Traufe 6,80 First 11,835 Traufe 6,80 First 11,835 6,00 6,00 4,59 5 2,37 2,71 Obstwiese Grabeland Dorfbaum Baugrenze Straße Weg Grundstück Sitzbank Blumen/Pflanzen N WA 3 4210 m² WA 5 3810 m² B-Plan Festsetzungen GRZ 0,4 g II SD 15 Wohnungsmix 11,835 First 11,835 First 6,80 Traufe 6,80 Traufe Townhouses 3-5 Personen 130-140 m² Nutzung Familien Atelier/Büro im EG Cluster Wohnung 4-12 Personen 160-300 m² Nutzung Privates Wohnen 20-30 m² Gemeinschaftlicher Wohn- / Kochbereich 65 m² Singles, Alleinerziehnde, Ältere, mit Unterstützungbedarf 3 Zimmer Wohnung 2-4 Personen 65-85 m² Nutzung Paare, kleine Familien, preiswerter Wohnraum 2-Zimmer Wohnung 1-2 Personen 50 m² Nutzung Studenten, Singles, Paare 5-Zimmer Wohnung 4-5 Personen 115 m² Nutzung große Familie, preiswerter Wohnraum 4-Zimmer Wohnung 4 Personen 95 m² Nutzung Familie, preiswerter Wohnraum WA3 WA5 11,835 First 11,835 First 6,80 Traufe 6,80 Traufe Townhouses 3-5 Personen 130-140 m² Nutzung Familien Atelier/Büro im EG Cluster Wohnung 4-12 Personen 160-300 m² Nutzung Privates Wohnen 20-30 m² Gemeinschaftlicher Wohn- / Kochbereich 65 m² Singles, Alleinerziehnde, Ältere, mit Unterstützungbedarf 3 Zimmer Wohnung 2-4 Personen 65-85 m² Nutzung Paare, kleine Familien, preiswerter Wohnraum 2-Zimmer Wohnung 1-2 Personen 50 m² Nutzung Studenten, Singles, Paare 5-Zimmer Wohnung 4-5 Personen 115 m² Nutzung große Familie, preiswerter Wohnraum 4-Zimmer Wohnung 4 Personen 95 m² Nutzung Familie, preiswerter Wohnraum WA3 WA5 11,835 First 11,835 First 6,80 Traufe 6,80 Traufe Townhouses 3-5 Personen 130-140 m² Nutzung Familien Atelier/Büro im EG Cluster Wohnung 4-12 Personen 160-300 m² Nutzung Privates Wohnen 20-30 m² Gemeinschaftlicher Wohn- / Kochbereich 65 m² Singles, Alleinerziehnde, Ältere, mit Unterstützungbedarf 3 Zimmer Wohnung 2-4 Personen 65-85 m² Nutzung Paare, kleine Familien, preiswerter Wohnraum 2-Zimmer Wohnung 1-2 Personen 50 m² Nutzung Studenten, Singles, Paare 5-Zimmer Wohnung 4-5 Personen 115 m² Nutzung große Familie, preiswerter Wohnraum 4-Zimmer Wohnung 4 Personen 95 m² Nutzung Familie, preiswerter Wohnraum WA3 WA5 11,835 First 11,835 First 6,80 Traufe 6,80 Traufe Townhouses 3-5 Personen 130-140 m² Nutzung Familien Atelier/Büro im EG Cluster Wohnung 4-12 Personen 160-300 m² Nutzung Privates Wohnen 20-30 m² Gemeinschaftlicher Wohn- / Kochbereich 65 m² Singles, Alleinerziehnde, Ältere, mit Unterstützungbedarf 3 Zimmer Wohnung 2-4 Personen 65-85 m² Nutzung Paare, kleine Familien, preiswerter Wohnraum 2-Zimmer Wohnung 1-2 Personen 50 m² Nutzung Studenten, Singles, Paare 5-Zimmer Wohnung 4-5 Personen 115 m² Nutzung große Familie, preiswerter Wohnraum 4-Zimmer Wohnung 4 Personen 95 m² Nutzung Familie, preiswerter Wohnraum WA3 WA5 11,835 First 11,835 First 6,80 Traufe 6,80 Traufe Townhouses 3-5 Personen 130-140 m² Nutzung Familien Atelier/Büro im EG Cluster Wohnung 4-12 Personen 160-300 m² Nutzung Privates Wohnen 20-30 m² Gemeinschaftlicher Wohn- / Kochbereich 65 m² Singles, Alleinerziehnde, Ältere, mit Unterstützungbedarf 3 Zimmer Wohnung 2-4 Personen 65-85 m² Nutzung Paare, kleine Familien, preiswerter Wohnraum 2-Zimmer Wohnung 1-2 Personen 50 m² Nutzung Studenten, Singles, Paare 5-Zimmer Wohnung 4-5 Personen 115 m² Nutzung große Familie, preiswerter Wohnraum 4-Zimmer Wohnung 4 Personen 95 m² Nutzung Familie, preiswerter Wohnraum WA3 WA5 11,835 First 11,835 First 6,80 Traufe 6,80 Traufe Townhouses 3-5 Personen 130-140 m² Nutzung Familien Atelier/Büro im EG Cluster Wohnung 4-12 Personen 160-300 m² Nutzung Privates Wohnen 20-30 m² Gemeinschaftlicher Wohn- / Kochbereich 65 m² Singles, Alleinerziehnde, Ältere, mit Unterstützungbedarf 3 Zimmer Wohnung 2-4 Personen 65-85 m² Nutzung Paare, kleine Familien, preiswerter Wohnraum 2-Zimmer Wohnung 1-2 Personen 50 m² Nutzung Studenten, Singles, Paare 5-Zimmer Wohnung 4-5 Personen 115 m² Nutzung große Familie, preiswerter Wohnraum 4-Zimmer Wohnung 4 Personen 95 m² Nutzung Familie, preiswerter Wohnraum WA3 WA5 11,835 First 11,835 First 6,80 Traufe 6,80 Traufe Townhouses 3-5 Personen 130-140 m² Nutzung Familien Atelier/Büro im EG Cluster Wohnung 4-12 Personen 160-300 m² Nutzung Privates Wohnen 20-30 m² Gemeinschaftlicher Wohn- / Kochbereich 65 m² Singles, Alleinerziehnde, Ältere, mit Unterstützungbedarf 3 Zimmer Wohnung 2-4 Personen 65-85 m² Nutzung Paare, kleine Familien, preiswerter Wohnraum 2-Zimmer Wohnung 1-2 Personen 50 m² Nutzung Studenten, Singles, Paare 5-Zimmer Wohnung 4-5 Personen 115 m² Nutzung große Familie, preiswerter Wohnraum 4-Zimmer Wohnung 4 Personen 95 m² Nutzung Familie, preiswerter Wohnraum WA3 WA5 16 Planinhalt Erdgeschoss Projektphase Bauvoranfrage Gezeichnet tm Freigabe db Datum 25.06.2024 Maßstab 1:500 Projekt-Nr. 2308 Plan-Nr. BV.04 Unterschrift Architekt Unterschrift Bauherr Architekt baut architektur PartmbB Friesenplatz 25 50672 Köln T 0221205393-00 info@baut-architektur.de Auftraggeber Stadt Köln Wohnungsbauleitstelle Sabine Pawlowski Dezernat Planen und Bauen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Gesamtprojekt Neubau gemeinschatfliche Wohnprojekte Poller Damm 51105 Köln 1,50 3,00 3,40 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 6,00 2,855 3,35 2,29 A-A A-A 6,00 6,00 4,59 5 2,37 2,71 33,00 33,00 35,00 12,00 33,0027,50 12,0044,00 12,00 WA 3 4210 m² WA 5 3810 m² A-A A-A B-B B-B Gemeinschaftsraum Gemeinschaftsraum Gemeinschaftsfläche Flex-Raum 2-Zimmer Wohnung 1-2 Personen 2-3 Zimmer Wohnung 2-3 Personen 3-Zimmer Wohnung 3 Personen 4-Zimmer Wohnung 4 Personen 5-Zimmer Wohnung 5 Personen Cluster Wohnung 4-12 Personen Townhouse 3-5 Personen N Planinhalt Erdgeschoss Projektphase Bauvoranfrage Gezeichnet tm Freigabe db Datum 25.06.2024 Maßstab 1:500 Projekt-Nr. 2308 Plan-Nr. BV.04 Unterschrift Architekt Unterschrift Bauherr Architekt baut architektur PartmbB Friesenplatz 25 50672 Köln T 0221205393-00 info@baut-architektur.de Auftraggeber Stadt Köln Wohnungsbauleitstelle Sabine Pawlowski Dezernat Planen und Bauen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Gesamtprojekt Neubau gemeinschatfliche Wohnprojekte Poller Damm 51105 Köln 1,50 3,00 3,40 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 6,00 2,855 3,35 2,29 A-A A-A 6,00 6,00 4,59 5 2,37 2,71 33,00 33,00 35,00 12,00 33,0027,50 12,0044,00 12,00 WA 3 4210 m² WA 5 3810 m² A-A A-A B-B B-B Gemeinschaftsraum Gemeinschaftsraum Gemeinschaftsfläche Flex-Raum 2-Zimmer Wohnung 1-2 Personen 2-3 Zimmer Wohnung 2-3 Personen 3-Zimmer Wohnung 3 Personen 4-Zimmer Wohnung 4 Personen 5-Zimmer Wohnung 5 Personen Cluster Wohnung 4-12 Personen Townhouse 3-5 Personen N Planinhalt Erdgeschoss Projektphase Bauvoranfrage Gezeichnet tm Freigabe db Datum 25.06.2024 Maßstab 1:500 Projekt-Nr. 2308 Plan-Nr. BV.04 Unterschrift Architekt Unterschrift Bauherr Architekt baut architektur PartmbB Friesenplatz 25 50672 Köln T 0221205393-00 info@baut-architektur.de Auftraggeber Stadt Köln Wohnungsbauleitstelle Sabine Pawlowski Dezernat Planen und Bauen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Gesamtprojekt Neubau gemeinschatfliche Wohnprojekte Poller Damm 51105 Köln 1,50 3,00 3,40 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 6,00 2,855 3,35 2,29 A-A A-A 6,00 6,00 4,59 5 2,37 2,71 33,00 33,00 35,00 12,00 33,0027,50 12,0044,00 12,00 WA 3 4210 m² WA 5 3810 m² A-A A-A B-B B-B Gemeinschaftsraum Gemeinschaftsraum Gemeinschaftsfläche Flex-Raum 2-Zimmer Wohnung 1-2 Personen 2-3 Zimmer Wohnung 2-3 Personen 3-Zimmer Wohnung 3 Personen 4-Zimmer Wohnung 4 Personen 5-Zimmer Wohnung 5 Personen Cluster Wohnung 4-12 Personen Townhouse 3-5 Personen N Erdgeschoss ohne Maßstab 17 Planinhalt Obergeschoss Projektphase Bauvoranfrage Gezeichnet tm Freigabe db Datum 25.06.2024 Maßstab 1:500 Projekt-Nr. 2308 Plan-Nr. BV.05 Unterschrift Architekt Unterschrift Bauherr Architekt baut architektur PartmbB Friesenplatz 25 50672 Köln T 0221205393-00 info@baut-architektur.de Auftraggeber Stadt Köln Wohnungsbauleitstelle Sabine Pawlowski Dezernat Planen und Bauen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Gesamtprojekt Neubau gemeinschatfliche Wohnprojekte Poller Damm 51105 Köln Gemeinschaftsfläche Flex-Raum 2-Zimmer Wohnung 1-2 Personen 2-3 Zimmer Wohnung 2-3 Personen 3-Zimmer Wohnung 3 Personen 4-Zimmer Wohnung 4 Personen 5-Zimmer Wohnung 5 Personen Cluster Wohnung 4-12 Personen Townhouse 3-5 Personen WA 3 4210 m² WA 5 3810 m² N Obergeschoss ohne Maßstab Planinhalt Obergeschoss Projektphase Bauvoranfrage Gezeichnet tm Freigabe db Datum 25.06.2024 Maßstab 1:500 Projekt-Nr. 2308 Plan-Nr. BV.05 Unterschrift Architekt Unterschrift Bauherr Architekt baut architektur PartmbB Friesenplatz 25 50672 Köln T 0221205393-00 info@baut-architektur.de Auftraggeber Stadt Köln Wohnungsbauleitstelle Sabine Pawlowski Dezernat Planen und Bauen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Gesamtprojekt Neubau gemeinschatfliche Wohnprojekte Poller Damm 51105 Köln Gemeinschaftsfläche Flex-Raum 2-Zimmer Wohnung 1-2 Personen 2-3 Zimmer Wohnung 2-3 Personen 3-Zimmer Wohnung 3 Personen 4-Zimmer Wohnung 4 Personen 5-Zimmer Wohnung 5 Personen Cluster Wohnung 4-12 Personen Townhouse 3-5 Personen WA 3 4210 m² WA 5 3810 m² N Dachgeschoss ohne Maßstab Planinhalt Dachgeschoss Projektphase Bauvoranfrage Gezeichnet tm Freigabe db Datum 25.06.2024 Maßstab 1:500, 1:700 Projekt-Nr. 2308 Plan-Nr. BV.06 Unterschrift Architekt Unterschrift Bauherr Architekt baut architektur PartmbB Friesenplatz 25 50672 Köln T 0221205393-00 info@baut-architektur.de Auftraggeber Stadt Köln Wohnungsbauleitstelle Sabine Pawlowski Dezernat Planen und Bauen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Gesamtprojekt Neubau gemeinschatfliche Wohnprojekte Poller Damm 51105 Köln WA 3 4210 m² WA 5 3810 m² Gemeinschaftsfläche Flex-Raum 2-Zimmer Wohnung 1-2 Personen 2-3 Zimmer Wohnung 2-3 Personen 3-Zimmer Wohnung 3 Personen 4-Zimmer Wohnung 4 Personen 5-Zimmer Wohnung 5 Personen Cluster Wohnung 4-12 Personen Townhouse 3-5 Personen N Planinhalt Dachgeschoss Projektphase Bauvoranfrage Gezeichnet tm Freigabe db Datum 25.06.2024 Maßstab 1:500, 1:700 Projekt-Nr. 2308 Plan-Nr. BV.06 Unterschrift Architekt Unterschrift Bauherr Architekt baut architektur PartmbB Friesenplatz 25 50672 Köln T 0221205393-00 info@baut-architektur.de Auftraggeber Stadt Köln Wohnungsbauleitstelle Sabine Pawlowski Dezernat Planen und Bauen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Gesamtprojekt Neubau gemeinschatfliche Wohnprojekte Poller Damm 51105 Köln WA 3 4210 m² WA 5 3810 m² Gemeinschaftsfläche Flex-Raum 2-Zimmer Wohnung 1-2 Personen 2-3 Zimmer Wohnung 2-3 Personen 3-Zimmer Wohnung 3 Personen 4-Zimmer Wohnung 4 Personen 5-Zimmer Wohnung 5 Personen Cluster Wohnung 4-12 Personen Townhouse 3-5 Personen N Planinhalt Dachgeschoss Projektphase Bauvoranfrage Gezeichnet tm Freigabe db Datum 25.06.2024 Maßstab 1:500, 1:700 Projekt-Nr. 2308 Plan-Nr. BV.06 Unterschrift Architekt Unterschrift Bauherr Architekt baut architektur PartmbB Friesenplatz 25 50672 Köln T 0221205393-00 info@baut-architektur.de Auftraggeber Stadt Köln Wohnungsbauleitstelle Sabine Pawlowski Dezernat Planen und Bauen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Gesamtprojekt Neubau gemeinschatfliche Wohnprojekte Poller Damm 51105 Köln WA 3 4210 m² WA 5 3810 m² Gemeinschaftsfläche Flex-Raum 2-Zimmer Wohnung 1-2 Personen 2-3 Zimmer Wohnung 2-3 Personen 3-Zimmer Wohnung 3 Personen 4-Zimmer Wohnung 4 Personen 5-Zimmer Wohnung 5 Personen Cluster Wohnung 4-12 Personen Townhouse 3-5 Personen N 18 Planinhalt Systemschnitt Projektphase Bauvoranfrage Gezeichnet tm Freigabe db Datum 25.06.2024 Maßstab 1:200 Projekt-Nr. 2308 Plan-Nr. BV.07 Unterschrift Architekt Unterschrift Bauherr Architekt baut architektur PartmbB Friesenplatz 25 50672 Köln T 0221205393-00 info@baut-architektur.de Auftraggeber Stadt Köln Wohnungsbauleitstelle Sabine Pawlowski Dezernat Planen und Bauen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Gesamtprojekt Neubau gemeinschatfliche Wohnprojekte Poller Damm 51105 Köln -3,795 0,00 OK FFB 3,00 6,00 0,00 OK Gelände 6,80 Traufe 11,835 First -3,795 0,00 OK FFB 3,00 6,00 0,00 OK Gelände 6,80 Traufe 11,835 First Grundstücksgrenze WA3 Baugrenze Wohnen Eva-Zobel-Straße Tiefgarage DN 40° Grundstücksgrenze WA5 Baugrenze Wohnen DN 40° Keller Schnitt A-A Systemschnitt ohne Maßstab Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung Zentrale Dienste der Stadt Köln 13-HF/303-24/Dez VI/08.2024
Anlage 5 - Bauvorbescheid
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Anlage 5 (zu Vorlage-Nr: 3963/2024)
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 240013E/7/230/2/Sc; 240014E/7/230/2/Sc Vorlagen-Nummer 3963/2024 Freigabedatum 21.02.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vermarktung der Baufelder WA 3 und nördl. WA 5 im Neubauquartier Poller Damm, Eva-Zobel-Straße in Köln-Poll für eine wohnwirtschaftliche Nutzung im Erbbaurecht für ein gemeinschaftliches Wohnbauprojekt im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens, Bewertungskriterien des Interessensbekundungsverfahrens Beschlussorgan Liegenschaftsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss beschließt, vorbehaltlich der Anhörung der BV Porz, die Durch- führung eines Interessenbekundungsverfahrens mit dem Ziel der Bestellung eines Erbbau- rechts an den städtischen Grundstücken Eva-Zobel-Straße in Köln-Poll für ein gemeinschaftli- ches Wohnbauprojekt nach Maßgabe der in Anlage 1 zum Exposé dargestellten Bewertungs- kriterien. Die Vergabeentscheidung wird durch eine fachliche Empfehlungskommission vorbereitet, die sich aus Fachexperten/Fachexpertinnen und jeweils einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der stimmberechtigten Fraktionen des Liegenschaftsausschusses und Bezirksvertretung Porz zu- sammensetzt. Sie bewertet die eingegangenen Konzeptentwürfe und spricht eine Vergabeemp- fehlung mit Reihenfolge der Bewerber aus. Auf dieser Grundlage beschließt der Rat der Stadt Köln, nach Vorberatung im Liegenschafts- ausschuss, mit wem der Erbbaurechtsvertrag nach erfolgreich absolvierter Optionsphase ge- schlossen werden soll. Liegenschaftsausschuss 17.03.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.04.2025 Stadtteil: Köln-Poll Objektanschrift: Eva-Zobel-Straße o. Nr. Kataster: Baufeld WA 3 Gemarkung Poll Flur 39 Flurstück 2169 4.210 m² Baufeld WA 5 Gemarkung Poll Flur 39 2 Nutzungsorientier- ter Verkehrswert (Festpreis): Baufeld WA 3 2.610.200,00 Euro Baufeld WA 5 2.590.800,00 Euro Erbbauzins: 1,5 % vom Verkehrswert (siehe Punkt 2.1 des Exposés Erbbauzins) Baufeld WA 3: 39.153,00 Euro pro Jahr Baufeld WA 5: 38.862,00 Euro pro Jahr Laufzeit: 80 Jahre Besonderheit: Die erforderlichen Stellplätze beider Baufelder sollen entgegen der Festsetzung im B-Plan in der Tiefgarage des WA 3 nachgewiesen werden. Damit soll eine für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte zweckmäßige Nutzung der Freiflächen (ohne Stellplätze im Vorgar- ten auf dem WA 5) ermöglicht werden. Aufgrund dessen wird ein Bewerbungskonzept, das dies berück- sichtigt und somit eine gemeinsame Entwicklung der beiden Baufel- der WA 3 und WA 5 ermöglicht, favorisiert. Eine Bewerbung nur auf das WA 3 ist möglich. Eine Bewerbung nur für das WA 5 ist in dieser ersten Phase nicht zulässig und nimmt im weiteren Verlauf nicht an der Vergabe teil. Flurstück 2171 1.725 m² Flurstück 2172 983 m² Flurstück 2173 1.102 m² Größe gesamt: 3.810 m² 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 (Vorlage Nr. 1775/2016) beschlos- sen, Grundstücke zum Zweck des Wohnungsbaus zukünftig grundsätzlich nach Konzeptqualität zu veräußern. Für die Vergabe an gemeinschaftliche Wohnbauprojekte (Baugemeinschaften) hat der Rat in seiner Sitzung am 16. Mai 2024 spezifische Regelungen beschlossen (Vorlage Nr. 4107/2023). Die Grundstücke sollen gemäß des Grundsatzbeschlusses des Rates vom 17.03.2022 zur Ver- marktung von Geschosswohnungsbaugrundstücken (Vorlage Nr. 1304/2020) zur wohnwirt- schaftlichen Nutzung im Erbbaurecht vergeben werden. Um eine breite Öffentlichkeit anzusprechen und eine große Vielfalt an innovativen Projektideen zu ermöglichen, soll ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt werden. Dieser nied- rigschwellige und dynamische Ansatz bedingt, dass eine Bepunktung durch eine Matrix nicht vorgesehen ist. Diese Vorgehensweise hat sich z. B. bei der Stadt Frankfurt am Main bewährt, die in der Vergangenheit erfolgreiche Konzeptvergaben für gemeinschaftliche Wohnbaupro- jekte realisieren konnte. Die Grundstücke liegen im räumlichen Geltungsbereichs des seit 15.08.2012 rechtsverbindli- chen Bebauungsplans Nr. 70420/02. Mit Abnahme der Erschließung im Juli 2023 sind die vor- liegenden Grundstücke nunmehr vermarktungsreif. Mit Ausnahme des Geschosswohnungsbaus der GAG an der Siegburger Str. (Gemarkung Poll, Flur 39, Flurstücke 2102, 2103 und 2168) handelt es sich um einen Bebauungsplan mit „EFH- Charakter“ (2 Vollgeschosse mit Satteldach und einer Wohneinheit), auf denen die Umsetzung der Ansprüche von Baugemeinschaften an Wohnraumgestaltung kreativer Lösungsideen be- darf. Vor diesem Hintergrund wurde von der Wohnbauleitstelle für die beiden nördlichen Baufelder WA 3 und WA 5 eine Machbarkeitsstudie im Hinblick auf die Eignun g für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte in Auftrag gegeben. Die vom „baut architektur PartmbB“ ausgearbeitete Stu- die (s. Anlage 4) beschäftigt sich damit, wie eine beispielhafte Nutzung der Baufelder durch Baugemeinschaften aussehen könnte, und kommt zu der Einschätzung, dass sich die Flächen grundsätzlich für ein gemeinschaftliches Wohnbauprojekt eignen. Zur Abklärung der baulichen Umsetzbarkeit der in der Machbarkeitsstudie beleuchteten As- pekte, wurde ergänzend eine Bauvoranfrage mit Einzelfragen gestellt. Der Bauvorbescheid liegt vor (s. Anlage 5). Ziel des Interessensbekundungsverfahrens ist eine Bewerbergruppe zu finden, die Interesse an der gemeinsamen Entwicklung der beiden ausgeschriebenen Baufelder hat. Die inhaltliche Schwerpunktsetzung liegt auf innovativen Wohnformen, der Qualität der Freiflächenkonzepte, der Nachhaltigkeit der Architektur und der nachbarschaftlichen Orientierung ins Quartier. Es ist 4 im Rahmen der planungsrechtlichen Möglichkeiten gewünscht, den Reihenhauscharakter durch vielfältige Lebensformen und Wohnformen aufzubrechen. Um eine zufriedenstellende Nutzung der Freiflächen ohne oberirdische Stellplätze auf dem WA 5 zu ermöglichen, ist eine gemeinsame Entwicklung der Baufelder WA 3 und WA 5 erforderlich. Die erforderlichen Stellplätze des Baufeldes WA 5 sollen in der Tiefgarage unter dem WA 3 realisiert werden, die somit den Stellplatzbedarf beider Baufelder sichert. Aufgrund dessen wird ein Bewerbungskonzept, das dies berücksichtigt, und sich auf eine in diesem Sinne gemein- same Entwicklung der Baufelder WA 3 und WA 5 bezieht, favorisiert. Eine Bewerbung nur auf das WA 3 ist möglich. Eine Bewerbung nur für das WA 5 ist in dieser ersten Phase nicht zulässig und nimmt im weiteren Verlauf nicht an der Vergabe teil. Aufgrund der Komplexität des Bauvorhabens als gemeinschaftliches Wohnbauprojekt wird – auch vor dem Hintergrund der Unterstützungsleistungen für Genossenschaften im Rahmen der Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband - die Rechtsform der Genossenschaft vorgegeben. Die feste Organisationsstruktur und die geregelten Rechte und Pflichten in der Genossenschaft vermitteln ein stabiles Gerüst, das den Mitgliedern Orientierung und Anleitung für das weitere kurz- und langfristige Vorgehen bietet. Die Abfrage der Konzeptidee erfolgt mithilfe der in Anlage 1 zum Exposé: Formblatt Interes- sensbekundung aufgeführten Leitfragen zu den grundstücksbezogenen Kriterien, ergänzt um wenige Muss-Kriterien, die hier auch im Folgenden wiedergegeben werden. Anlage 1 zum Exposé: Formblatt Interessensbekundung 1.1 Leitfragen zu den Muss-Kriterien 1) Mindestgröße der Bewerbergruppe Bitte listen Sie die zukünftigen Genossenschaftsmitglieder mit vollständigem Namen und aktueller Anschrift auf. Diese Bewerbergruppe muss mindestens einen Umfang von 30 % der geplanten Wohneinheiten aufweisen. 2) Darstellung des Finanzierungskonzepts Bitte stellen Sie zur Prüfung der Plausibilität ihre Überlegungen zur Finanzie- rung des Projekts grob dar (zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Finanzierungs- nachweise erforderlich). 3) Erläuterung des partizipativen Planungsprozesses der Bewerbergruppe: Organisationsformen der Bewerbergruppe zu Konzeptfindung, Organisation und Finanzierung Leitfragen: Wie gestaltet Ihr Projekt den gemeinsamen Planungsprozess, wie gelingt die Konzeptfindung und wie planen Sie die gemeinsame Nutzungsphase? 1.2 Leitfragen zu den grundstücksbezogenen Kriterien: 1) Wohnungspolitische Kriterien: Leitfragen: Wie stellen Sie sich das gemeinsame Leben Ihrem Wohnbauprojekt vor? Wel- che innovativen Wohnformen möchten Sie umsetzen? Was macht das Projekt als gemeinschaftliches Wohnbauprojekt in der Nutzungsphase aus? 2) Städtebauliche und quartiersbezogene Kriterien Leitfragen: Mit welchen Angeboten fügt sich ihr Projekt in die Nachbarschaft ein? Wie öff- net es sich ins Quartier und welcher Mehrwert entsteht für das Neubaugebiet 5 Poller Damm? 3) Funktionale und architektonische Kriterien Leitfragen: Mit welchen Grundrisstypologien setzen Sie die unterschiedlichen Wohnfor- men um? Wie integrieren Sie den geförderten und preisgedämpften Woh- nungsbau in das Projekt? Welche Gemeinschaftsflächen im Gebäude und auf den Außenflächen möchten Sie realisieren? 4) Ökologische, energetische Kriterien, verkehrsbezogene Kriterien Leitfragen: Was zeichnet Ihr Projekt bezogen auf die Nachhaltigkeit aus? Welche Ideen haben Sie für den Außenbereich (unter Berücksichtigung der Festsetzungen im B-Plan)? Interessenten, die in ihrem Konzept diese Muss-Kriterien nicht erfüllen, die Höhe des Erbbau- zinses bzw. die Laufzeit des Erbbaurechtes unterschreiten oder die Konditionen des Exposés nur unter Bedingungen annehmen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabeentscheidung wird durch eine fachliche Empfehlungskommission vorbereitet, die sich aus Fachexperten/Fachexpertinnen und jeweils einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der stimmberechtigten Fraktionen des Liegenschaftsausschusses und Bezirksvertretung Porz zu- sammensetzt. Sie bewertet die eingegangenen Konzeptentwürfe und spricht eine Vergabeemp- fehlung mit Reihenfolge der Bewerber aus. Die Empfehlung für den Zuschlag erhält die Baugemeinschaft, die sowohl alle Muss-Kriterien, als auch die grundstücksbezogenen Kriterien insgesamt am besten erfüllt, ein nachvollziehba- res Konzept einreicht und mit ihrer Darstellung überzeugt. Die Vergabe erfolgt zu einem festen Erbbauzins (Festpreis), es gibt keinen Preiswettbewerb. Der Vergabevorschlag wird für den Fall, dass das favorisierte Konzept nur die Bebauung des WA 3 vorsieht, es jedoch auch aussichtsreiche Konzepte für die Bebauung des WA 5 gibt, einen Matchmaking-Vorschlag enthalten. In dieser vor Abschluss der Optionsvereinbarung verlaufen- den Matchmaking-Phase sollen die Konzeptgruppen zusammengebracht werden, um ein für beide Baufelder einheitliches Konzept zu entwickeln, dass bei Aussicht auf Umsetzbarkeit, in der Optionsphase konkretisiert werden kann. Die Bestandteile aus dem Bewerbungskonzept der Baugemeinschaft, die zum Zuschlag geführt haben, werden zunächst in den Vorvertrag und sodann in den Erbbaurechtsvertrag aufgenom- men, in der Umsetzung begleitet, geprüft und bei Nichtumsetzung mit Vertragsstrafen sanktio- niert. Um den neu zu gründenden Baugemeinschaften die erforderliche Vorbereitungszeit einzuräu- men, wird mit diesen, vor Erbbaurechtsbestellung, in einem Vorvertrag eine Optionsvereinba- rung für ein Jahr geschlossen. Im Zeitraum der Option haben die Bewerber Zeit die Planung, Nutzung und Finanzierung zu konkretisieren. Während der Optionsphase wird kein Erbbauzins / kein Nutzungsentgelt erhoben. Die Erfüllung folgender Meilensteine ist in der Optionsvereinbarung vorgesehen: 6 Wochen nach Ratsbeschluss muss ein:e Architekt:in und ein:e Projektbetreuer:in beauf- tragt sein 4 Monate nach Ratsbeschluss muss eine Vorentwurfsplanung des/der Architekt:in vorlie- gen spätestens 10 Monate nach Ratsbeschluss muss ein genehmigungsfähiger - nach der BauPrüfVO–NRW vollständiger und prüffähiger - Bauantrag eingereicht werden 10 Monate nach Ratsbeschluss muss die juristische Person der Erbbaurechtsnehmerin in der Rechtsform einer Genossenschaft gegründet sein 6 Spätestens vor Abschluss des Erbbaurechtsvertrages muss die Finanzierung nachgewie- sen werden Der Erbbaurechtsvertrag wird spätestens 12 Monate nach Abschluss des Vorvertrags ge- schlossen Die Entscheidung, mit wem der Erbbaurechtsvertrag nach erfolgreich absolvierter Options- phase geschlossen werden soll, verbleibt beim Rat, nach Vorberatung im LA. Sollte das ursprünglich vom Rat beschlossene Konzept im Laufe der Optionsphase wesentliche Änderungen erfahren haben, entscheidet der Rat der Stadt Köln, nach Vorberatung im LA, nach Ablauf der zwölfmonatigen Optionsphase erneut, ob das Konzept soweit ausgereift ist, dass es in einen Erbbaurechtsvertrag münden kann, bzw. ob die Optionsphase verlängert werden muss oder ob dem Projekt schlussendlich doch eine Absage erteilt wird. Anlagen 1. Übersichtsplan 2. Katasterplan 3. Exposé Poller Damm WA 3 und WA 5 4. Machbarkeitsstudie Poller Damm von „baut architektur PartmbB“ vom 29.05.2024 5. Bauvorbescheid
Anlage 2 - Lageplan (Auszug aus der Flurkarte)
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Mittelpunkt: 359271, 5641935 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 16.12.2024Seite 1 / 1 Anlage 2 (zu Vorlage-Nr: 3963/2024) WA 5 WA 5 WA 5 WA 3
Anlage 1 - Lageplan (Übersichtsplan)
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Anlage 1 (zu Vorlage-Nr: 3963/2024)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3963/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 21.02.2025
- Erstellt
- 12.12.2024 13:52