V/0399/2023
Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) - Tätigkeitsbericht 2021-2022
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Anlage A
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Anlage A zur V/0399/2023 Kurzüberblick Der vorliegende Tätigkeitsbericht der Kommunalen Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) für die Jahre 2021 und 2022 enthält neben Informationen zu den Einrichtungen, die unter das Wohn- und Teilhabegesetz fallen, Angaben zu Regel- und Anlassprüfungen sowie zu den durchgeführten Beratungen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung ./. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die für die Durchführung des WTG zuständigen Behörden haben gem. § 14 Abs. 12 WTG im zweijährigen Rhythmus über ihre Tätigkeit zu informieren. Der Bericht ist zu veröffentlichen und den kommunalen Vertretungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Berichtsvorlage
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V/0399/2023 V/0399/2023 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) - Tätigkeitsbericht 2021-2022 Beratungsfolge 25.09.2023 Kommunale Seniorenvertretung Bericht 27.09.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 25.10.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht Bericht: Die für die Durchführung des Wohn - und Teilhabegesetz (WTG) zuständigen Behörden sind gem. § 14 Abs. 12 WTG verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen, zu veröffent- lichen und den kommunalen Vertretungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stel- len. Der aktuelle Tätigkeitsbericht für die Jahre 2021 und 2022 enthält neben Informationen zu den Ein- richtungen, welche unter das WTG fallen, Angaben zu Regel - und Anlassprüfungen sowie zu den durchgeführten Beratungen. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen durch die angespannte Personalsituation und der zusätz- lichen Belastungen der Einrichtungen durch die Corona -Pandemie konnte festgestellt werden, dass die Nutzer*innen in den Betreuungsangeboten überwiegend gut versorgt wurden. Meistenteils waren die festgestellten Mängel geringfügig und konnten zeitnah abgestellt werden. Insgesamt bezogen sich die Beschwerdepunkte im gesamten Berichtszeitraum überwiegend auf die pflegerische und so ziale Betreuung, die personelle Ausstattung und die Sauberkeit/Hygiene in den Einrichtungen. Im Berichtszeitraum wurden gegenüber vier Einrichtungen Anordnungen gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 WTG erlassen, da diese nicht über die technischen Voraussetzungen für die Nutzung eines Internet- zugangs verfügten. Mittlerweile erfüllen sämtliche Münsteraner Einrichtungen diese gesetzliche An- forderung. In vielen Einrichtungen stellt der Fachkräftemangel ein großes und zunehmendes Problem dar. Per- sonaldefizite müssen fast überall - zumindest vorübergehend - mit Zeitarbeitskräften kompensiert werden. Sozialamt 23.08.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Möllering Telefon: 492-5094 Moellering@stadt- muenster.de - 2 - V/0399/2023 Trotz der hohen Nachfrage nach Pflegeplätzen können freie Plätze aufgrund des Mangels an Pflege- kräften nicht immer nachbelegt werden. Die Jahre 2021 und 2022 waren weiterhin v on den Auswirkungen der Corona -Pandemie geprägt, woraus sich für die Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) zusätzliche Aufgaben ergaben. Dazu gehörte beispielsweise die Überwachung der Einrichtungen, ob diese ihren vielfältigen Meldepflichten (Coronatests, Impfstatus, Infektionszahlen) nachgekommen waren. I.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1 -Tätigkeitsbericht 2021-2022 der Kommunalen Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht)
Anlage 1 - Taetigkeitsbericht 2021-2022
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Fläche Hellblau (40%) Logo der Stadt Münster Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) Sozialamt Tätigkeitsbericht 2021-2022 Impressum Herausgeberin: Stadt Münster, Sozialamt Redaktion: Nina Möllering Juni 2023 Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 3 Inhalt 1. Einleitung ................................................................................................................ 4 2. Personelle Ausstattung der WTG-Behörde............................................................. 6 2.1 Zahl und Qualifikation der Beschäftigten ........................................................... 6 2.2 Fortbildungen und Qualitätsmanagement ......................................................... 6 3. Wohn- und Betreuungsangebote ............................................................................ 8 3.1 Leistungsangebote nach dem WTG .................................................................. 8 3.2 Grunddaten zu allen Wohn- und Betreuungsangeboten – Veränderungen zum Vorbericht .............................................................................................................. 10 4. Tätigkeiten der WTG-Behörde .............................................................................. 12 4.1. Beratung und Information ............................................................................... 12 4.2 Überwachung .................................................................................................. 13 4.2.1 Prüftätigkeit .............................................................................................. 13 4.2.2 Gebührenerhebung .................................................................................. 18 4.3 Coronabedingte Maßnahmen ......................................................................... 19 5. Fazit, Entwicklungen und Ausblick ....................................................................... 21 6. Ansprechpartnerinnen und weitere Informationen ................................................ 23 7. Anhang ................................................................................................................. 25 Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 4 1. Einleitung Als kreisfreie Stadt ist Münster für die Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NRW) und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten als Beratungs- und Prüf- behörde gem. § 43 WTG zuständig. Sie nimmt diese Aufgabe als Pflichtau fgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Die Aufsicht obliegt der Bezirksregierung Münster (§ 43 Abs. 3 WTG). Die oberste Aufsichtsbehörde ist das zuständige Ministerium (zurzeit das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales -MAGS-) des Landes Nordrhein- Westfalen (§ 43 Abs. 4 WTG). Die in Münster zuständige Fachstelle nach dem WTG ist die „Kommunale Qualitätssi- cherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht)“. Diese ist organisatorisch dem Sozialamt und dort der Abteilung Teilhabe und Pflege zugeordnet. Die WTG-Behörde ist gem. § 14 Abs. 12 WTG verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tä- tigkeitsbericht zu erstellen, zu veröffentlichen und den kommunalen Vertretu ngsgre- mien sowie den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen. Im vorliegenden Tätigkeitsbericht werden die Bezeichnungen WTG-Behörde und Hei- maufsicht synonym verwandt. Die Rechte und die Selbstbestimmung von Menschen, die langfristig oder stund en- weise in Einrichtungen betreut werden, zu sichern und zu unterstützen, ist die Haupt- aufgabe der WTG-Behörde. Dies erfolgt durch Regel- und Anlassprüfungen sowie durch Information und Beratung. Dadurch soll sichergestellt sein, dass die Nutzer*in- nen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können, in der Wahrnehmung ihrer Selbstverantwortung unterstützt werden, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt werden, in ihrer Privat- und Intimsphäre geschützt sowie in ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität geachtet werden, eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifi- zierte Betreuung erhalten, umfassend über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, de r Pflege und der Behandlung informiert werden, Wertschätzung erfahren, sich mit anderen Menschen austauschen und am ge- sellschaftlichen Leben teilhaben, Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 5 ihrer Kultur und Weltanschauung entsprechend leben und ihre Religion a usü- ben können und in jeder Lebensphase in ihrer unverletzlichen Würde geachtet und am Ende ih- res Lebens auch im Sterben respektvoll begleitet werden. Im Einzelnen stellen sich die Tätigkeitsfelder der WTG-Behörde wie folgt dar: Überwachung der Leistungsangebote (§ 14 WTG) durch o unangekündigte Regelprüfungen, o unangekündigte Anlassprüfungen, Beratung der Leistungsanbieter*innen bei festgestellten Mängeln (§ 15 Abs. 1 WTG), Beratung von Personen mit berechtigtem Interesse über Rechte und Pflic hten der Leistungsanbieter*innen sowie der Nutzer*innen (§ 11 Abs. 1 WTG), Ordnungsbehördliches Einschreiten (§§ 15, 42 WTG) durch o Erlass von Anordnungen (z.B. zur Beseitigung von eingetretenen ode r dro- henden Beeinträchtigung des Wohls der Nutzer*innen; zur Untersagung der Aufnahme weiterer Nutzer*innen), o Untersagung des Betriebes eines Wohn- und Betreuungsangebotes, o Erteilung eines Beschäftigungsverbotes bei fehlender persönlicher Eignung von Beschäftigten, o Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, Überprüfung von Anzeigepflichten (§ 9 WTG), Feststellung der Eignung der Leitungskräfte (§ 4 Abs. 8 und 9 WTG), Bestellung von Vertrauenspersonen in Gasteinrichtungen (§ 40 WTG) sowie Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Behörden (§ 44 WTG). Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 6 2. Personelle Ausstattung der WTG-Behörde Die Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) de r Stadt Münster war im Berichtszeitraum mit acht Mitarbeiterinnen mit unterschiedlichen Qua- lifikationen besetzt. Im Berichtszeitraum hat ein Personalwechsel stattgefunden. Damit einhergehend sind seit dem 01.04.2022 0,27 Vollzeitäquivalente (VZÄ) un besetzt. In- sofern beläuft sich der Gesamtstellenanteil auf 5,96 VZÄ. 2.1 Zahl und Qualifikation der Beschäftigten Der Gesamtstellenanteil von 5,96 VZÄ setzt sich folgendermaßen zusammen: 5 Verwaltungsfachkräfte (3, 25 VZÄ), 2 Pflegefachkräfte mit Weiterbildung zur Pflegedienstleitung bzw. mit abge- schlossenem Studium Pflege- und Gesundheitsmanagement (1,71 VZÄ), 1 Sozialmanagerin/Sozialpädagogin (1 VZÄ). 2.2 Fortbildungen und Qualitätsmanagement Die Fachstellenleitung absolvierte eine Fortbildung für Führungskräfte. Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum keine speziellen Fortbildungen besucht , was hauptsächlich auf die pandemische Lage zurückzuführen ist. Um die Qualität der Aufgabenerledigung zu verbessern, nehmen die Mitarbeiterinnen der WTG-Behörde regelmäßig sowohl an Informationsveranstaltungen und Dienstbe- sprechungen des MAGS als auch an solchen der Bezirksregierung Münster sowie an Arbeitskreissitzungen der WTG-Behörden im Regierungsbezirk Münster teil. Aufgrund der Corona-Pandemie fanden die Besprechungen zum Großteil in Form von Tele fon- oder Videokonferenzen statt. Zudem hat das Sozialamt der Stadt Münster mehrere Fachzeitschriften abonniert, die monatlich erscheinen und allen Mitarbeiterinnen der WTG-Behörde zugänglich sind. Intern werden Erlasse, Ergebnisse von Arbeitskreisen und besondere Fallkonstellatio- nen in Leitungs- und Fachstellenbesprechungen erörtert. Letztere finden minde stens alle 14 Tage statt. Aufgrund der Vielzahl an gesetzlichen Veränderungen und neuen Erlassen im Zusammenhang mit dem pandemischen Geschehen fanden im Berichts- zeitraum Besprechungen anlassbezogen öfter statt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Arbeitsverfahren und Abläufe abgestimmt und einheitlich erfolgen. Arbeitshilfen werden entsprechend der aktuellen Rech tslage an- gepasst. Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 7 Die Fachstellenleitung nimmt regelmäßig am Bundesfacharbeitskreis Heimrecht (Bu- FAH) teil. Der BuFAH ist ein freiwilliger Zusammenschluss bundesweiter Heimauf- sichtsbehörden. Die Geschäftsstelle dieses Arbeitskreises liegt beim Regierungsprä- sidium Gießen. Trotz unterschiedlicher landesrechtlicher Vorgaben, gibt es Themen, die sämtliche Bundesländer betreffen und die Heimaufsichten vor vergleichbare Her- ausforderungen stellen. Auch während der Pandemie erfolgte ein regelmäßiger Austausch mit Mitarbeitenden von Heimaufsichtsbehörden anderer Bundesländer in Form von virtuellen Zusammen- künften. Zentrale Themen in diesen Konferenzen waren insbesondere die nicht immer einfache Abwägung zwischen dem Schutz der Gesundheit der Nutzer*i nnen von Altenpflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Be hindertenhilfe ei- nerseits sowie dem Schutz ihrer Möglichkeiten zur selbstbestimmten Ausübung ihre r Grundrechte andererseits. Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 8 3. Wohn- und Betreuungsangebote Das WTG gilt für Betreuungsleistungen sowie die Überlassung von Wohnraum, wenn diese Angebote entgeltlich sind und im Zusammenhang mit den durch Alter, Pflegebe- dürftigkeit oder Behinderung ausgelösten Unterstützungsbedarfen und darauf bezoge- nen Leistungen stehen. 3.1 Leistungsangebote nach dem WTG Das WTG unterscheidet die folgenden Leistungsangebote: Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EuLa) Hierbei handelt es sich um Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, die eine vollständige pflegerische, soziale und hauswirtschaftliche Betreuung gewährleisten. Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen (WG) Hier leben Menschen mit einem Unterstützungs- bzw. Pflegebedarf in einer Wohnung mit einem gemeinsamen Hausstand zusammen und werden v on ei- nem oder mehreren Leistungsanbieter*innen betreut. Das WTG unterscheidet zwischen anbieter- und selbstverantworteten Wohngemeinschaften. Vorausset- zung für letztere ist, dass die Wohnraumüberlassung von der Inanspruchnahme entgeltlicher Betreuungsleistungen unabhängig ist. Dies impliziert insbeson- dere, dass die Nutzer*innen die Betreuungs- und Pflegedienste sowie Art und Umfang der Betreuungs- und Pflegeleistungen frei wählen können. Entsch ei- dend ist weiterhin, dass die Nutzer*innen alle Angelegenheiten des Wohne ns, der Betreuung sowie des Zusammenlebens in der Wohngemeinschaft selbst organisieren und verantworten. Demzufolge ist eine Wohngemeinschaft anbieterverantwortet, wenn die rechtli- che Unabhängigkeit von Wohnraumüberlassung und Betreuungsleistungen nicht gewährleistet ist und Leistungsanbieter*innen auf Gestaltung des Zusam- menlebens Einfluss nehmen können. Diese Wohnform fällt unter das WTG. Servicewohnen Unter Servicewohnen wird eine Wohnform verstanden, die mit einem Dienst- leistungsangebot (z.B. Hausmeisterservice, Hausnotruf, Beratungsleistungen) verknüpft ist. Zusätzlich können teilweise weitere Leistungen mit Einzelabrech- nung in Form eines „Wahlservices“ gebucht werden. Das Servicewohnen um- fasst grundsätzlich keine Pflegeleistungen. Bei Bedarf muss diese Leistung in- dividuell organisiert werden. Angebote des Servicewohnens unterfallen mit Ausnahme einer Anzeig epflicht gem. § 32 WTG nicht den Anforderungen nach dem WTG. Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 9 Ambulante Dienste Ambulante Dienste sind mobile Pflege- und Betreuungsdienste, die Nutze r*in- nen in ihrer Wohnung pflegen, betreuen und hauswirtschaftlich versorgen. Gasteinrichtungen Dazu zählen Einrichtungen, in denen pflegebedürftige Menschen oder Me n- schen mit Behinderung vorübergehend betreut werden. Stationäre Hospize, Ta- ges- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeangebote gehören z u diesem Leistungsangebot. Aufgrund der Novellierung des WTG im Jahr 2019 sind unter bestimmten Voraussetzungen nun auch Tagesstätten unter den Gasteinrichtungen zu subsumieren. Dabei handelt es sich um ein nied- rigschwelliges tagesstrukturierendes Angebot der Eingliederungshilfe für psy- chisch kranke oder seelisch behinderte Menschen. Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 10 3.2 Grunddaten zu allen Wohn- und Betreuungsangeboten – Veränderungen zum Vorbericht In 2021 fielen in Münster 180 Leistungsangebote unter den Geltungsbereich des WTG. Dieser erhöhte sich in 2022 auf 188 Leistungsangebote. In den nachfolgenden Abbil- dungen werden diese nach Leistungsarten differenziert aufgeführt. Dabei wird in der Abbildung 1 die Anzahl der Leistungsangebote und in der Abbildung 2 die Anzahl der vorhandenen Plätze bzw. Wohneinheiten dargestellt. Abbildung 1 Anzahl der Leistungsangebote (Stand jeweils 31.12.) 34 12 25 31 36 16 4 18 2 2 34 12 29 32 38 16 3 20 2 2 0 5 10 15 20 25 30 35 40 EuLa Pflege EuLa Eingliederungshilfe Wohngemeinschaften (ohne selbstv. WG) Servicewohnen Amb. Dienste Pflege Amb. Dienste Eingliederungshilfe Kurzzeitpflege Tagespflege Tagesstätten Hospiz Anzahl der Leistungsangebote 2022 2021 Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 11 Abbildung 2 Entwicklung der Platzzahlen (Stand jeweils 31.12.) Wie im letzten Tätigkeitsbericht angekündigt, wurden mehrere anbieterverantwortet e Wohngemeinschaften im Berichtszeitraum in Betrieb genommen. Die Zahl dieses Leis- tungsangebotes ist 2021 um zwei und 2022 um weitere vier Angebote gestiegen. Auf- grund einer Insolvenz wurde ein Angebot im Dezember 2021 eingestellt. Di es wurde ab Mitte 2022 jedoch wieder unter anderer Trägerschaft in Betrieb genommen. Weiterhin sind zwei Tagespflegeangebote entstanden. Ein weiteres Angeb ot befindet sich derzeit in Planung. Wie im Berichtszeitraum 2019-2020 hat sich die Zahl der solitären Kurzzeitpfleg eein- richtungen erneut reduziert. Ein Kurzzeitpflegeangebot im Clemenshospital wurde auf- gegeben. Das Leistungsangebot wurde in die Kurzeitpflege der Raphaelsklinik inte- griert, allerdings konnten von den ursprünglich 18 Plätze aufgrund des vo rhandenen Raumangebotes lediglich 11 Plätze übernommen werden. Bei den ambulanten Diensten wird zwischen Diensten im Bereich Pflege und Einglie- derungshilfe unterschieden. Die Angebote der Eingliederungshilfe sind im Berichtszeit- raum unverändert geblieben, während im Pflegebereich drei ambulante Dienste ge- gründet wurden. Zwei Angebote wurden eingestellt. Bei den Platzzahlen (s. Abbildung 2) wurden die ambulanten Pflegedienste nicht berücksichtigt, da die Zahl der versorg- ten Kund*innen schwankt. 2625 1043 258 1396 76 261 55 20 2625 1043 298 1430 69 293 55 20 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 EuLa Pflege EuLa Eingliederungshilfe Wohngemeinschaften (ohne selbstv. WG) Servicewohnen Kurzzeitpflege Tagespflegen Tagesstätten Hospiz Anzahl der Plätze 2022 2021 Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 12 4. Tätigkeiten der WTG-Behörde Das WTG gibt unterschiedlich abgestufte Instrumente zum ordnungsbehördlichen Ein- schreiten vor. Diese richten sich nach der Schwere der festgestellten Mängel sowie dem Gefährdungspotential für die Nutzer*innen. Zu berücksichtigen sind aber auch die Ergebnisse vorangegangener Prüfungen und daraus resultierende Beratungen, Nach- prüfungen oder bereits erfolgte ordnungsbehördliche Maßnahmen. 4.1. Beratung und Information Nach § 11 WTG beraten die zuständigen WTG-Behörden Personen, die ein berech- tigtes Interesse haben, über die Rechte und Pflichten der Leistungsanbieter*innen und der Nutzer*innen der Wohn- und Betreuungsangebote informiert zu werden. Beratungen werden von den unterschiedlichsten Personenkreisen in Anspruch ge - nommen. Neben den Nutzer*innen sowie deren Angehörigen oder rechtlichen Vertre- ter*innen erbitten auch Beschäftigte sowie Betreiber*innen von Betreuungseinrichtun- gen, beraten zu werden. Insofern sind die Themen vielfältig und reichen beispielsweise von Fragen zur personellen Ausstattung, zum Umgang mit Konflikten, z ur Pflege und sozialer Betreuung oder der Bereitstellung zum flächendeckenden Internetzugang. Im WTG ist die Beratung der Einrichtungen als ein (vorrangiges) Mittel der behördli - chen Qualitätssicherung vorgeschrieben. Nach § 15 WTG soll die zuständige Behörde zunächst über die Möglichkeiten zur Abstellung von Mängeln beraten, wen n festge- stellt wird, dass die Anforderungen nach dem WTG nicht erfüllt werden. Der nachfolgenden Tabelle kann die Anzahl der Beratungen in den Jahren 2021 und 2022 unterteilt in Themenschwerpunkte entnommen werden: Tabelle 1 Beratungen 2021 und 2022 Themenschwerpunkte der Beratungen* Anzahl der Beratungen in 2021 Anzahl der Beratungen in 2022 Qualitätsmanagement 2 1 Personelle Ausstattung 29 6 Wohnqualität 11 12 Hauswirtschaftliche Versorgung 1 3 Gemeinschaftsleben und Alltags- gestaltung 8 0 Pflege und soziale Betreuung 49 13 Kundeninformation, Beratung, Mit- wirkung und Mitbestimmung 8 6 *entsprechend der 7 Prüfkategorien des Rahmenprüfkatalogs Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 13 In den Jahren 2021 und 2022 bezogen sich die Beratungsanfragen bzw. -bedarfe wei- terhin auch auf Vorschriften bzw. Anforderungen im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie. Diese konnten aufgrund der Menge statistisch nicht erfasst werden. Dies gilt ebenfalls für die im Zusammenhang mit der Durchführung von wiederkehren- den und anlassbezogenen Prüfungen in den Einrichtungen ausführl iche Beratungen zu aktuellen Themen des WTG. 4.2 Überwachung Gem. § 14 Abs. 1 WTG prüft die WTG-Behörde, ob die Wohn- und Be treuungsange- bote in den Geltungsbereich des WTG NRW fallen und die Anforderungen nach die- sem Gesetz und den dazugehörigen Rechtsverordnungen erfüllt sind. Die Prüfungen erfolgen in Form von Regel- und Anlassprüfungen. 4.2.1 Prüftätigkeit Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, anbieterverantwortete Wo hnge- meinschaften und Gasteinrichtungen sind von den zuständigen Behörden regelmäßig zu prüfen (Regelprüfungen). Die Regelprüfungen sind in gesetzlich vorgeschriebenen Zeitabständen durchzuführen und können unangemeldet sowie zu jeder Zeit erfolgen. Für selbstverantwortete Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, Servicewoh- nen und für ambulante Dienste sieht das WTG die Durchführung von Regelprüfungen nicht vor. Nach § 14 WTG werden Leistungsangebote anlassbezogen überprüft, wenn sich auf- grund von Anhaltspunkten oder Beschwerden Rückschlüsse ergeben haben, dass An- forderungen nach dem WTG oder der WTG DVO nicht erfüllt waren. Die Anzahl der Prüfungen im Berichtszeitraum sind der nachstehenden Tabelle zu ent- nehmen: Tabelle 2 Zahl der Regel- und Anlassprüfungen in 2021 und 2022 Jahr Regelprüfungen Anlassprüfungen 2021 69 36 2022 50 79 4.2.1.1 Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen) Die Regelprüfungen in den Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und in den anbieterverantworteten Wohngemeinschaften sind grundsätzlich einmal im Jahr durchzuführen. Sie können in größeren Abständen bis zu höchstens zwei Jahren statt- finden, wenn bei der letzten Prüfung keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden. Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 14 (§§ 23 und 30 WTG). In den Gasteinrichtungen sind Regelprüfungen im Abstand von höchstens drei Jahren durchzuführen. Die Entscheidung, in welchem Abstand eine Einrichtung geprüft wird, treffen d ie Mit- arbeiterinnen der WTG-Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Hierbei ist nach der Schwere des Mangels zu beurteilen, ob die Regelprüfung in einer Einrichtung jährlich oder im Abstand von höchstens zwei bzw. drei Jahren durchgeführt wird. E in Mangel ist jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Bei der Feststellung von Män- geln wird im WTG zwischen geringfügigen und wesentlichen Mängeln unterschieden. Geringfügig sind Mängel, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anord- nung abgesehen wird. Wesentliche Mängel liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z.B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnah mestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. Wie im letzten Tätigkeitsbericht erwähnt, konnten im Jahr 2020 aufgrund der Corona- Pandemie und des damit verbundenen Erlasses des MAGS, die Prüfungen auszuset- zen, nicht sämtliche Regelprüfungen wie geplant durchgeführt werden. Die Prüfungen konnten im Berichtszeitraum größtenteils nachgeholt werden, daher ist die Zahl der insgesamt durchgeführten Prüfungen im Jahr 2021 höher als im Jahr 2022. Dass nicht jede Prüfung nachgeholt werden konnte, ist dem Umstand geschul- det, dass die Abstimmung mit den Prüfinstitutionen nach § 114 SGB XI (Medizinischer Dienst und Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V) mitunter schwierig war. Da auch diese ihre Prüfungen coronabedingt ausgesetzt haben un d demzufolge nachholen mussten, wurde eine Absprache zusätzlich erschwert. Zur Ver- meidung von Doppelprüfungen hat die WTG-Behörde Prüfungen inn erhalb des Prüf- jahres verschoben, in einigen Fällen sogar ins Folgejahr. 4.2.1.2 Beschwerden und Anlassprüfungen Nach § 14 WTG werden Leistungsangebote anlassbezogen überprüft, wenn sich auf- grund von Anhaltspunkten oder Beschwerden Rückschlüsse ergeben, dass An forde- rungen nach dem WTG oder der entsprechenden Durchführungsverordnung nicht er- füllt werden. Im Jahr 2021 wurden 77 Beschwerden an die WTG-Behörde herangetrag en. Haupt- sächlich erfolgten die Kontaktaufnahmen telefonisch. Nicht jede Beschwe rde hatte eine Anlassprüfung zur Folge. Vielfach wollten die Beschwerdeführer*innen nach ent- sprechender Beratung das Gespräch mit den Einrichtungsvertreter*innen suchen, um Konflikte beizulegen. In anderen Fällen wurde von den Sachbearbe iterinnen der Hei- maufsicht telefonisch Kontakt zu den Einrichtungen aufgenommen, um eine Stellung- nahme zu erbitten oder zu vermitteln. Bei einigen wenigen Sachverhalten konnte nicht weitergeholfen werden, z.B. bei der Beschwerde einer Nutzerin über eine Fi rma, die einen Auftrag nicht zeitnah erledigte. Über die Hälfte der Beschwerden konnte n ohne Anlassprüfung bearbeitet werden, sodass sich die Zahl dieser auf 36 belief. Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 15 Im Jahr 2022 erhielt die WTG-Behörde insgesamt 56 Beschwerden. Die vergleichs- weise hohe Zahl vo n 79 Anlassprüfungen liegt darin begründet, dass einige Einrich- tungen über mehrere Monate hinsichtlich ihrer Personalausstattung geprüft werden mussten, bis diese den vertraglich festgelegten Vereinbarungen entsprach. Insgesamt bezogen sich die Beschwerdepunkte im gesamten Berichtszeitraum ü ber- wiegend auf die pflegerische und soziale Betreuung, die personelle Aussta ttung und Sauberkeit/Hygiene. Überwiegend konnten Beschwerden nicht bestätigt werden. Hin und wieder konnten Sachverhalte allerdings auch nicht abschließend geprüft werden, insbesondere wenn es sich zu Aussagen in Bezug auf Kommunikation, mündliche Ab- sprachen mit den Vertreter*innen der Einrichtung oder subjektive Wahrneh mung zur Betreuungsqualität handelte. Hauptsächlich ergingen Beschwerden über vollsta tio- näre Einrichtungen, selten über anbieterverantwortete Wohngemeinschaften. Keine Beschwerden wurden gegenüber Gasteinrichtungen geäußert. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt zehn Gewaltvorfälle gemeldet, bei de nen die Gewaltausübung in sieben Fällen von Nutzer*innen ausging. Diese richtete sich über- wiegend gegen Mitbewohner*innen in Form von tätlichen Angriffen. In zwei Fällen wurde Gewalt gegenüber Mitarbeitenden ausgeübt, einmal in Form eines sexue llen Übergriffes. Die Mitarbeiterin erstattete Strafanzeige. In zwei weiteren Fällen konnte der Adressat des mutmaßlichen Gewaltvorfalls nicht identifiziert werden. Bei einem Gewaltereignis ging der Übergriff von einer Pflegeassistentin aus, die E in- richtung erstattete Strafanzeige. Mit dem novellierten WTG, welches am 01.01.2023 in Kraft getreten ist, sind Le is- tungsanbieter*innen zur unverzüglichen Mitteilung von begangene n sexuellen Über- griffen und Gewalttaten an die WTG-Behörde verpflichtet. Bisher geschah die Anzeige freiwillig. 4.2.1.3 Prüfungsergebnisse Die Ergebnisse der Prüfungen sowie die daraus resultierenden Handlungsbedarfe werden in Prüfberichten dokumentiert. Die Prüfberichte werden den Leistu ngsanbie- ter*innen zur Verfügung gestellt, welche dann verpflichtet sind, diese an gut sichtbarer Stelle in der Einrichtung auszuhängen oder auszulegen. Die wesentlichen Ergebnisse der Regelprüfungen werden außerdem in einem so ge- nannten Ergebnisbericht festgehalten. Der Ergebnisbericht enthält stichwortartige An- gaben zu den Prüfkategorien Wohnqualität, hauswirtschaftliche Versorgung, Gemein- schaftsleben und Alltagsgestaltung, Information und Beratung, Mitwirkung und Mitbe- stimmung, personelle Ausstattung, Pflege und Betreuung, freiheitsentziehende Maß- nahmen und Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt. Unterschieden wird zwischen „keine Mängel“, „geringfügige Mängel“ und „wesentliche Mängel“. Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 16 4.2.1.4 Quantitative Angaben über gemeinsame Prüfungen mit dem Med izinischen Dienst (MD) Im Berichtszeitraum haben keine gemeinsamen Regelprüfungen mit dem Medizini- schen Dienst (MD) stattgefunden. 4.2.1.5 Anzeigepflichtige Tatbestände / Mitteilungen Aus dem WTG ergeben sich verschiedene Tatbestände, die verpflichtend anzuzeigen sind. Ein Großteil kann über PfAD.wtg, eine elektronische Datenbank, zu deren Nu t- zung die Leistungsanbieter*innen verpflichtet sind, abgewickelt werden. Anzeige der Inbetriebnahme von Wohn- und Betreuungsangeboten Die Betriebsaufnahme von Wohn- und Betreuungsangeboten ist de r WTG-Behörde spätestens zwei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme anzuzeigen. Die WTG-Be- hörde prüft daraufhin, ob die Anforderungen nach dem WTG erfüllt werden, um künf- tigen Nutzer*innen eine ihrem persönlichen Bedarf entsprechende Betreuung zukom- men zu lassen. Die Ergebnisberichte werden auf der Internetseite der Heimaufsicht der Stadt Münster veröffentlicht: https://www.stadt-muenster.de/sozialamt/heimaufsicht. Insgesamt konnte im Berichtszeitraum ganz überwiegend eine gute betreuerische und pflegerische Versorgung festgestellt werden. Geringfügige Mängel konnten in der Re- gel kurzfristig abgestellt werden. In 2022 wurde gegenüber vier Einrichtungen eine Anordnung gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 erlassen, da diese nicht über die technischen Voraussetzungen für die Nutzung eines Internetzugangs verfügten. Eine Untersagung des Betriebs war im Berichtszeitraum nicht erforderlich. Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 17 Anzeige des Wechsels von Einrichtungs- bzw. Pflegedienstleitung Der Wechsel der Einrichtung- bzw. Pflegedienstleitung ist anzeigepflichtig. Die Über- prüfung der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Übernahme der jewei- ligen Leitungsfunktion sowie eine Bestätigung der Erfüllung erfolgt durch die WTG- Behörde. Anzeige der Beiratswahl Die Kandidatenliste und das Wahlverfahren des Beirates sind der WTG-Be hörde be- kannt zu geben. Gleiches gilt für das Nichtzustandekommen einer Beir atswahl. Über die erfolgte Wahl und die Zusammensetzung des Beirates ist die WTG-Be hörde zu informieren. Annahme von Spenden Die Leistungsanbieter*innen haben das Verfahren zur Spendenannahm e der zustän- digen Behörde vorher anzuzeigen und die Einnahme sowie ihre Verwendung zu doku- mentieren. Anzeige von Besuchsverboten Besuche dürfen von den Leistungsanbieter*innen oder der Einricht ungsleitung ganz oder teilweise nur untersagt werden, wenn dies unerlässlich ist, um eine unzumutbare Beeinträchtigung der Interessen von Nutzer*innen oder des Betriebes der Einrichtung abzuwenden. Das gleiche gilt, wenn mit der Nutzung eines Angebots ein beso nderer therapeutischer Zweck verfolgt wird und dieser durch mögliche Besuche gefährdet würde. Folgende anzeigepflichtige Tatbestände wurden der WTG-Behörde im Berichtszeit- raum mitgeteilt: Tabelle 4 Anzeigepflichtige Tatbestände Anzeigepflichtiger Tatbestand 2021 2022 Beabsichtigte Inbetriebnahme 4 6 Einstellung/Betriebsänderung einer Einrichtung 1 0 Wechsel der Einrichtungsleitung/Pflegedienstleitung 23 12 Beiratswahl/Bestellung einer Vertrauensperson 22 36 Spendenverfahren 0 0 Besuchsverbote 0 1 Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 18 4.2.1.6 Quantitative Angaben über Betrugsfälle Der WTG-Behörde der Stadt Münster sind keine Betrugsfälle bekannt geworden. 4.2.1.7 Beschwerdebearbeitung An die WTG-Behörde können sich neben den Nutzenden der Betreuungsan gebote auch Angehörige, Betreuende, Ehrenamtliche und Mitarbeitende der Einrich tungen wenden. Auf Wunsch werden die eingehenden Beschwerden vertraulich b ehandelt. Die Bearbeitung von Beschwerden erfolgt je nach Inhalt und Umfang schri ftlich oder auch telefonisch. Teilweise werden Unterlagen zur Klärung des Sachverhaltes ange- fordert. Bei Bedarf wird die Einrichtung aufgesucht und eine Anlassprü fung durchge- führt. Bei den eingereichten Beschwerden ging es hauptsächlich um Vorwürfe über die Personalbesetzung und Pflegequalität, gelegentlich über die Medikamentenversor- gung, Quarantänemaßnahmen und Wohnqualität. 4.2.2 Gebührenerhebung Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-West- falen (AVerwGebO NRW) werden für Amtshandlungen nach dem WTG unter der Ta- rifstelle 10.a verschiedene Gebühren festgesetzt. Die von der Stadt Münster nach der AVerwGebO NRW sowie den Empfehlungen des Städtetag NRW erhobenen Gebüh- ren für den Berichtszeitraum sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Tabelle 5 Gebühren 2021 und 2022 Jahr Höhe der Einnahmen in Euro 2021 121.619 2022 80.622 Aufgrund der Änderung der AVerwGebO NRW war über einen längeren Ze itraum die konkrete Gebührenhöhe für Regelprüfungen unklar. Nachdem eine Arbeitsgruppe des Städtetags Nordrhein-Westfalen, des Landkreistags Nordrhein-Westfalen sowie aus Vertreter*innen von WTG-Behörden aus verschiedenen Regierungsbezirken e ine Empfehlung zur Gebührenfestsetzung für Amtshandlungen auf der Gru ndlage der neuen Tarifstelle erarbeitet hatte, wurden Gebühren aus 2020 nachträ glich in 2021 erhoben, was den großen Unterschied bzgl. der Höhe der Einnahmen erklärt. Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 19 4.3 Coronabedingte Maßnahmen Die Jahre 2021 und 2022 waren weiterhin von den Auswirkungen der Corona-Pande- mie geprägt. Die Leistungsanbieter*innen waren verpflichtet, die Schutz- und Hygie- nemaßnahmen aus den zahlreichen, sich permanent ändernden gesetzliche n Vorga- ben und Erlassen umzusetzen. Deren Auslegung machte zahlreiche Bera tungen er- forderlich, die allerdings auch dafür sorgten, dass es zu keinen Verstößen geg en die laufenden Allgemeinverfügungen und Verordnungen kam. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die folgenden Vorschriften: „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ (CoronaSchVO) Allgemeinverfügung „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV2-Virus in vollstationären Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungs- hilfe und der Sozialhilfe“ (CoronaAVEinrichtungen) Allgemein verfügung „Schutz von Pflegeeinrichtungen vor dem Eintrag von SARS- CoV-2-Viren unter Berücksichtigung des Rechts auf Teilhabe und sozialer Kontakte der pflegebedürftigen Menschen“ (CoronaAVPflegeundBesuche) Allgemeinverfügung „Schutz von Menschen mit Behi nderungen und Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten in der Eingliederungshilfe und Einrichtungen der Sozialhilfe vor dem Eintrag von SARS-CoV-2-Viren unter Berücksichtigung des Rechts auf soziale Teilhabe“ (CoronaAVEGHSozH) Verordnung „Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavi- rus SARS-CoV-2 und zur Regelung von Absonderungen nach § 30 Infektions- schutzgesetzes“ (Corona-Test-und-Quarantäneverordnung) Darüber hinaus waren weitere Regelungen des Bundes zu berücksichtigen. Besondere Beratungsbedarfe bestanden hinsichtlich der Besuchskonzepte und der Wahrung der Rechte der Nutzer*innen auf Teilhabe am sozialen und ge sellschaftli- chen Leben. Außerdem traten immer wieder Fragen zum Infektionsschutz (z.B. Häufigkeit von Te- stungen, Schaffung von Isolationsbereichen und persönliche Schutzausrüstu ng) auf, die grundsätzlich in enger Abstimmung mit dem Gesundheits- und Veterinäram t be- antwortet wurden. Aus den rechtlichen Vorgaben ergaben sich für die WTG-Behörde zusätzliche A ufga- ben. Im März 2020 führte das MAGS ein Meldeverfahren zur täglichen Übermittlung von Corona-Infektionszahlen der Pflegeeinrichtungen. Seit Mitte Juni 2020 stand dafür Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 20 im Internetportal „PfAD.wtg“ das Modul „Covid -Melder“ zur Verfügung. Die Bezirksre- gierung sowie das MAGS konnten mit Einführung dieses neuen Meldesystems d irekt auf die gemeldeten Zahlen zugreifen. Folgende Leistungsangebote waren zur Nutzung des Covid-Melders verpflichtet: • Vollstationäre Pflegeeinrichtungen, • vollstationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe, • vollstationäre solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen, • ambulante Pflegedienste und • ambulante Dienste der Eingliederungshilfe („Ambulant betreutes Wohnen“). Das MAGS hat mit Schreiben vom 14.03.2023 mitgeteilt, dass auf die Erfas sung der Infektions- und Todeszahlen über PfAD.wtg verzichtet wird. Ab diesem Datum bestand daher keine Verpflichtung mehr, die Infektions-, Todes- sowie Qua rantänezahlen zu melden. Seit Januar 2021 waren die Einrichtungen außerdem zur wöchentlichen Me ldung durchgeführter Tests und positiver Ergebnisse – differenziert nach den Kategorien Be- handelte/Betreute, Besuchende – an das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) ver- pflichtet. Hierfür war das vom LZG zur Verfügung gestellte Meldeportal zu nutzen. Die WTG-Behörde hatte die Aufgabe zu überprüfen, ob die Einrichtungen ihrer Melde- pflicht nachgekommen sind. Erinnerung und Aufforderungen waren durchgeh end er- forderlich. Im Dezember 2020 erging der erste Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID 19. Das Land Nordrhein-Westfalen hat te entschieden, dass in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt zunächst ein Impfzentrum errichtet werden soll und ergänzend mobil aufsuchende Impfteams vorzusehen sind. Das Impfangebot wurde zunäc hst den sta- tionären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Ei ngliederungshilfe, die besonders vulnerable Nutzer*innen betreuen, unterbreitet. Die für die Imp fungen erforderlichen Vorbereitungen stellten die Einrichtungen erneut vor Herausforde run- gen. Ab Januar 2021 wurde allen Nutzer*innen sowie den Beschäftigte n in den Ein- richtungen die Erstimpfung angeboten. Die Auffrischungsimpfungen konnten nach Ab- lauf der Wartezeit ebenfalls in den Einrichtungen organisiert und durchgeführt werden. Ab Februar 2021 konnten Impfangebote auch in allen anderen WTG-Einri chtungen umgesetzt werden. Ab dem 16.03.2022 durften die Einrichtungen nur noch Personen beschäftigen, welche einen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 vorlegen konnten. Damit wurde eine ein- richtungsbezogene Impfpflicht geschaffen, deren Überwachung den Gesun dheitsäm- tern oblag. Die Leistungsanbietenden wurden verpflichtet, den Impfstatus der Nutzen- den und Beschäftigten über die Datenbank PfAD.wtg zu melden. Die dort hinterlegten Daten wurden den Gesundheitsämtern monatlich übermittelt. Mit Ablauf des 31.12.2022 ist die gesetzliche Grundlage für die Vorlage eines Immunitätsnachweises Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 21 weggefallen. Die Verpflichtung zur Meldung des Impfstatus der Be schäftigten sowie der Nutzer*innen bestand jedoch noch bis zum April 2023. Trotz Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen kam es im Berichtsz eitraum immer wieder auch zu größeren Infektionsgeschehen, wenngleich auch die Krank- heitsverläufe unter den Nutzer*innen überwiegend mild und komplika tionslos waren. Bei den Beschäftigten in der Pflege waren trotz Impfung in vielen Fällen schwere Krankheitsverläufe zu verzeichnen. Dies machte in erster Linie die Personaleinsatz - planung schwierig. Zu den üblichen ungeplanten Ausfällen durch Akute rkrankungen und Kündigungen stellten coronabedingte Personalausfälle die Einrichtungen vor wei- tere erhebliche Herausforderungen. Aus diesem Grund wurden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt sogenannte Sonderverfahren für Kontaktpersonen der kritischen Infrastruktur bewilligt. Gemäß der damaligen Coronaregelungen bestand die Möglich- keit, dass die örtlich zuständige Ordnungsbehörde in Abstimmung mit dem zustän di- gen Gesundheitsamt bei Vorliegen wichtiger Gründe Ausnahmen zur Ausübun g der beruflichen Tätigkeit zulassen konnte, sofern keine Krankheitssymptome vorlagen, der Mitarbeitende einverstanden war und ein betriebliches Konzept mit präven tiven Maß- nahmen zum betrieblichen Infektionsschutz bestand. Hierzu gehörten beispielsweise Festlegungen, welche Schutzmaßnahmen an welchem Arbeitsplatz vorzunehmen wa- ren (zum Beispiel Abstandsregelungen, Vereinzelung, Zuordnung fester Teams, um wechselnde Kontakte zu vermeiden etc.). Voraussetzung für die Zulassung der Ausnahme war, dass glaubhaft gemacht wurde, dass alle anderen Maßnahmen zur Sicherstellung einer unverzichtbaren Perso nalbe- setzung ausgeschöpft waren. Durch die Coronapandemie und damit einhergehenden Betretungsverboten in d en Einrichtungen oder der persönlichen Angst vor Ansteckung ist die Unterstützung durch Ehrenamtliche in sämtlichen Einrichtungen teilweise weggebrochen. Die Einrich tun- gen betonten, dass die fehlende Entlastung der Hauptamtlichen dadurch deutlich spür- bar sei. 5. Fazit, Entwicklungen und Ausblick Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen durch die angespannte Personalsituation und der zusätzlichen Belastungen der Einrichtungen durch die Corona-Pandemie kann konstatiert werden, dass die Nutzer*innen in den Betreuungsangeboten überwieg end gut versorgt werden. Meistenteils waren festgestellte Mängel geringfügig und konnten zeitnah abgestellt werden. Seit dem 01.01.2023 ist das novellierte WTG in Kraft, mit dem einige Neuerungen so- wohl für die Leistungsanbieter*innen als auch für die WTG-Behörden verbunden sind. Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 22 Er präzisiert und konkretisiert u.a. den Rahmen für freiheitsentziehende und f reiheits- beschränkende Maßnahmen. Diese Maßnahmen sollen weitestgehend v ermieden werden. Die Einrichtungen sind daher verpflichtet, ein Konzept zur Gewaltp rävention zu erstellen, welches auch eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter*innen umfasst. Ebenso müssen die Leistungsanbieter*innen ein Konzept zur Vermeidung von frei- heitsentziehenden Unterbringungen oder freiheitsbeschränkenden und -entziehenden Maßnahmen vorlegen. Darin ist die Trennung zwischen Anordnung, Durchführung und Überwachung der Maßnahmen zu regeln sowie eine verantwortliche Person für die Anordnung und Überwachung der Durchführung der Maßnahme zu benen nen. Die Beschäftigten sind mit Alternativen zu diesen Maßnahmen vertraut zu mache n und regelmäßig zu schulen. Die Nutzer*innen sind durch regelmäßige adressatengerechte Informationsveranstaltungen zu sensibilisieren. Weiterhin muss jede freiheitsentziehende Maßnahme der sogenannten Monitori ng- und Beschwerdestelle, die durch das Land eingerichtet wurde, gemeldet werden. Bislang hat die zuständige Bezirksregierung keine Prüfungen begleitet. Mit der Novel- lierung des WTG wird dies nun vom Gesetzgeber gefordert. Gemäß § 43a Abs. 1 WTG haben die Aufsichtsbehörden jährlich stichprobenweise 5 Prozent der Einrichtungen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich, für die Regelprüfungen durchzuführen sind , zu prüfen. Ein weiteres Prozent der Einrichtungen, für die Regelprüfungen d urchzu- führen sind, sind in Absprache mit der obersten Aufsichtsbehörde im Zuständigkeits- bereich einer anderen Aufsichtsbehörde im Umfang einer Regelprüfung durchz ufüh- ren. Die Prüfungen sollten gemeinsam mit den örtlich zuständigen Behörden erfolgen. Sämtliche Prüfberichte sowohl von Regel- als auch von Anlassprüfungen sind außer- dem den Aufsichtsbehörden zu übermitteln. Die Zuständigkeit der WTG-Behörden in NRW wurde auf die Werkstätten für Me n- schen mit Behinderungen (WfbM) erweitert. In Münster gibt es mit der Alexianer Werk- stätten GmbH und der Westfalenfleiß GmbH zwei Trägerinnen von WfbM. Neben den beiden Zentralen verfügen beiden Werkstätten insgesamt über 17 weitere Betriebstät- ten. Aufgrund des neuen Aufgabenbereiches wurde bei der WTG-Behörde daher eine zu- nächst befristet überplanmäßige Stelle mit einem Umfang von 0,7 VZÄ eingerichtet. Die Änderungen in der Durchführungsverordnung zum WTG liegen im Entwurf vor und werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 in Kraft treten. In vielen Einrichtungen stellt der Fachkräftemangel ein großes und zunehmen des Problem dar. Personaldefizite müssen fast überall - zumindest vorübergehe nd - mit Zeitarbeitskräften kompensiert werden. Während dieses Phänomen in der Altenpflege schon länger beobachtet wird, ist mittlerweile auch die Eingliederungshilfe betro ffen und verzeichnet einen zunehmenden Mangel an qualifizierten Kräfte n. Im Tätigkeits- bericht 2023-2024 soll dieses Thema daher aufgegriffen werden. Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 23 Trotz der Nachfragen nach Pflegeplätzen, können freie Plätze aufgr und des Mangels an Pflegekräften nicht immer nachbelegt werden. 6. Ansprechpartnerinnen und weitere Informationen Kontaktdaten: Stadt Münster Der Oberbürgermeister Sozialamt Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) Von-Steuben-Straße 5 48143 Münster Tel.: 0251/492-5094 Fax: 0251/492-7785 E-Mail: Heimaufsicht@stadt-muenster.de Internet: http://www.stadt-muenster.de/sozialamt/heimaufsicht Mitarbeiterinnen der Kommunalen Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht): Name Telefon E-Mail Nina Möllering (Fachstellenleiterin) 0251 492 5094 moellering@stadt-muenster.de Sylvia Bruning 0251 492 5019 BruningS@stadt-muenster.de Angelika Eusterwiemann 0251 492 5067 Eusterwiemann@stadt-muenster.de Stefanie Kawik 0251 492 5028 Kawik@stadt-muenster.de Antje Konitzer 0251 492 5084 Konitzer@stadt-muenster.de Rebecca Schäfer 0251 492 5924 SchaeferR@stadt-muenster.de Michaela Sendwicki 0251 492 5923 sendwicki@stadt-muenster.de Tanja Streckert 0251 492 5932 StreckertT@stadt-muenster.de Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 24 Weiterführende Links: Internetauftritt der Kommunalen Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (H eimauf- sicht): https://www.stadt-muenster.de/sozialamt/heimaufsicht Internetauftritt der obersten Aufsichtsbehörde Ministerium für Arbeit, Gesundhe it und Soziales (MAGS): https://www.mags.nrw/rechtsaufsichten-und-rechtsgrundlagen Heimfinder NRW: https://www.heimfinder.nrw.de/ Rechtliche Grundlagen: Wohn- und Teilhabegesetz NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000678 Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetz NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000512 Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 25 7. Anhang Tabelle 1 Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot / vollstationäre Dauerpflege, Stand: Dez. 2022 Nr. Name Straße und Hausnummer PLZ Ort 1 Achatius-Haus Münsterstr. 24b 48167 Münster 2 Achatius-Haus / Junge Pflege Münsterstr. 24b 48167 Münster 3 Altenheim St. Elisabeth Südlohnweg 1 48161 Münster 4 Altenheim Friedrichsburg Offenbergstr. 19 48151 Münster 5 Seniorenpflegeheim Haus Heidhorn Westfalenstr. 490 48165 Münster 6 Altenhilfe-Zentrum der Missions- schwestern "Haus Franziska" Westfalenstr 107 48165 Münster 7 Altenzentrum Maria-Hötte-Stift Düesbergweg 143 48153 Münster 8 Altenzentrum Klarastift Andreas-Hofer Str. 70 48145 Münster 9 Altenzentrum St. Lamberti Scharnhorststr 4 48151 Münster 10 Alwine-Lauterbach-Seniorenzentrum Rottkamp 49 48163 Münster 11 Fritz-Krüger-Seniorenzentrum Gartenbreie 1 48161 Münster 12 Cohaus-Vendt-Stift Krumme Straße 39/40 48143 Münster 13 DKV-Residenz am Tibusplatz Tibusplatz 1-7 48143 Münster 14 Ev. Seniorenzentrum Meckmannshof Meckmannweg 74 48163 Münster 15 Friederike-Fliedner-Haus Coerdestr. 56 48147 Münster 16 Seniorenzentrum Handorfer Hof Handorfer Str. 20-24 22 48157 Münster 17 Haus Augustinus (außerklinische In- tensivpflege) Alexianerweg 6 48163 Münster 18 Haus Simeon Am Berg Fidel 70 48153 Münster 19 Haus Thomas Alexianerweg 8 48163 Münster 20 Haus vom Guten Hirten / - Pflegebe- reich - Mauritz-Lindenweg 61 48145 Münster 21 Haus Wilkinghege Wilkinghege 55 48159 Münster 22 Johanniter-Stift Münster Weißenburgstr. 48 48151 Münster 23 Altenzentrum Kardinal-von-Galen-Stift Clemens August Platz 8a 48167 Münster 24 LWL-Pflegezentrum "Ernst-Kirchner-Haus" Kinderhauser Str. 92 48147 Münster 25 Marienheim An der Alten Kirche 5 48165 Münster 26 Martin-Luther-Haus Fliednerstr. 17-19 48149 Münster 27 Meyer-Suhrheinrich-Haus Marktallee 42 48165 Münster 28 Papst-Johannes-Paul-Stift Culmer Str. 16 48157 Münster 29 Perthes-Haus Wienburgstr. 60 48147 Münster 30 Residenz Aaseehof Pottkamp 25 48149 Münster 31 Seniorenresidenz Kastanienhof Ostmarkstr. 9 48145 Münster 32 Seniorenzentrum Haus Maria-Trost St. Mauritz-Freiheit 52 48145 Münster 33 Wohnen in Pastors Garten Alte Dorfstr. 10 48161 Münster 34 Wohnstift am Südpark Clevornstr. 5 48153 Münster Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 26 Tabelle 2 Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot / besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe , Stand: Dez. .2022 Nr. Name Straße und Hausnummer PLZ Ort 1 Wohnhaus Edelbach Allensteiner Straße 48 48157 Münster 2 Wohnstätte Südviertel Friedrich-Ebert-Str. 87 48153 Münster 3 Wohnhaus Meesenstiege Meesenstiege 56 48165 Münster 4 Alexianer Münster GmbH Alexianerweg 9 48163 Münster 5 Wohnstätte Haus Gremmendorf Münnichweg 75-79 48167 Münster 6 LWL-Wohnverbund Münster Friedrich-Wilhelm-Weberstrasse 30 48147 Münster 7 Wohnstätte Haus Wolbeck Am Wigbold 6 48167 Münster 8 WST Gut Kinderhaus Am Max-Klemens-Kanal 19 48159 Münster 9 Sozialtherapeutische Wohneinrichtung Schillerstr. 46 48155 Münster 10 Haus vom Guten Hirten / - Wohnheim für Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung Mauritz-Lindenweg 61 48145 Münster 11 Wohnstätte Coerde Coerdestiege 59 48157 Münster 12 Stationäres Wohnen und Tagesstruk- tur Stift Tilbeck MS Meyerbeerstr. 30 48163 Münster Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 27 Tabelle 3 Anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften, Stand: Dez. 2022 Nr. Name Straße und Hausnummer PLZ Ort 1 Altenzentrum Münster Nienberge Haus Sebastian Gartenstiege 6 48161 Münster 2 Altenzentrum Münster Nienberge Haus Annette Kirmstraße 18 48161 Münster 3 Außerklinische Intensivpflege Mehrge- nerationenhaus Mathildenstift Münzstraße 38 48143 Münster 4 Christopher Haus Westfalenstraße 176 48165 Münster 5 Demenz-Wohngemeinschaft Mehrge- nerationenenhaus Mathildenstift Münzstraße 38 48143 Münster 6 DRK-Wohngemeinschaft Erphobogen Bohlweg 55a 48147 Münster 7 Haus Elisabeth Herrenstraße 10 48167 Münster 8 Haus Genius Tibusplatz 6 48143 Münster 9 Haus Margareta - EG Hegerskamp 5 48155 Münster 10 Haus Margareta - OG Hegerskamp 5 48155 Münster 11 Hof Schultmann Stratmannweg 23 48163 Münster 12 Irmgard-Buschmann-Haus EG Am Küchenbusch 15 48161 Münster 13 Irmgard-Buschmann-Haus OG Am Küchenbusch 1 48161 Münster 14 Taubenstraße Taubenstraße 12 48145 Münster 15 Villa Hittorfstraße Hittorfstraße 10 48149 Münster 16 Villa Mauritz Kaiser-Wilhelm-Ring 34 48145 Münster 17 Wohngemeinschaft "Mitten in Mauritz" EG Mondstraße 104 48155 Münster 18 Wohngemeinschaft "Mitten in Mauritz" OG Mondstraße 104 48155 Münster 19 Wohngemeinschaft Arche Noah Manfred-von-Richthofen-Straße 45 48145 Münster 20 Wohngemeinschaft Arche Sarah Manfred-von-Richthofen-Straße 45 48145 Münster 21 Wohngemeinschaft Beim Erdelbach EG Schlesienstraße 1 48167 Münster 22 Wohngemeinschaft Beim Erdelbach OG Schlesienstraße 1 48167 Münster 23 Wohngemeinschaft Böckmannplatz Böckmannplatz 1 48159 Münster 24 Wohngemeinschaft Casa Mauritz Andreas-Hofer-Straße 86 48145 Münster 25 Wohngemeinschaft Schulstraße Schulstraße 47 48149 Münster 26 Wohngemeinschaften Hüfferstraße EG Hüfferstraße 20 48149 Münster 27 Wohngemeinschaften Hüfferstraße OG Hüfferstraße 20 48149 Münster 28 Wohngruppe Leo ISB Alexianerweg 6 48163 Münster Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 28 Tabelle 4 Tagespflegen, Stand: Dez. 2022 Nr. Name Straße und Hausnummer PLZ Ort 1 Achatius-Haus / Tagespflege Münsterstr. 24b 48167 Münster 2 Altenheim St. Elisabeth , - Tages- pflege - Südlohnweg 1 48161 Münster 3 Klaras Tagespflege Manfred von Richthofen Str. 45a 48145 Münster 4 pro.cura Tagespflege Wolbecker Str. 226 48155 Münster 5 Tageshaus St. Marien Loddenweg 10 48165 Münster 6 Tagespflege Akticom Twenhövenweg 18 48167 Münster 7 Tagespflege Albachten Dülmener Str. 9 48163 Münster 8 Tagespflege Altenzentrum am Südpark Clevornstrasse 5 48153 Münster 9 Tagespflege am Friederike-Fliedner- Haus Coerdestr. 56 48147 Münster 10 Tagespflege an der Kreuz-Christi-Kir- che in Amelsbüren Leisnerstraße 17 48163 Münster 11 Tagespflege Böckmannplatz Sander Pflege GmbH Böckmannplatz 1 48159 Münster 12 Tagespflege Handorfer Hof Handorfer Straße 24 48157 Münster 13 Tagespflege Haus Benteler e. V. Prozessionsweg 54 48145 Münster 14 Tagespflege im Clemens Wallrath Haus Josefstr. 4 48151 Münster 15 Tagespflege im Meckmannshof Meckmannweg 74 48163 Münster 16 Tagespflege Mehrgenerationenhaus Mathildenstift Münzstr. 38 48143 Münster 17 Tagespflege Miteinander Friedrichs- burg Offenbergstraße 15a 48151 Münster 18 Tagespflege Papst-Johannes-Paul- Stift Culmer Str. 16 48157 Münster 19 Tagespflege Simeon Am Berg Fidel 78 48153 Münster 20 Tagespflege St. Clemens Kortumweg 56 48165 Münster Tabelle 5 Hospize, Stand: Dez. 2022 Nr. Name Straße und Hausnummer PLZ Ort 1 Hospiz lebensHAUS Münster Dorbaumstr. 215 48157 Münster 2 Johannes-Hospiz Münster Hohenzollernring 66 48145 Münster Tabelle 6 Kurzzeitpflegen, Stand: Dez. 2022 Nr. Name Straße und Hausnummer PLZ Ort 1 Altenhilfe-Zentrum der Missions- schwestern "Haus Maria" Westfalenstr 107 48165 Münster 2 Fritz-Krüger-Seniorenzentrum Solitäre KZP Gartenbreie 1 48161 Münster 3 Kurzzeitpflege Haus Ludgera Loerstr. 23 48143 Münster Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 29 Tabelle 7 Service-Wohnen, Stand: Dez. 2022 Nr. Name Straße und Hausnummer PLZ Ort 1 Achatius-Haus / Servicewohnen Münsterstr. 24c&d 48167 Münster 2 Altenheim St. Elisabeth - Heimverbun- denes Wohnen Südlohnweg 1 48161 Münster 3 Altenwohnungen am Meckmannshof Mecklenbecker Str. 421-423 48163 Münster 4 AWO Münster Gievenbeck Gartenbreie 3 48161 Münster 5 Betreutes Wohnen am Marienheim An der Alten Kirche 5 48165 Münster 6 Betreutes Wohnen beim Erdelbach Sander Pflege GmbH Schlesienstr. 1 48167 Münster 7 Betreutes Wohnen Böckmannplatz Böckmannplatz 1 48159 Münster 8 Betreutes Wohnen Hofmann von Fal- lerslebens Weg Hoffmann von Fallerslebens Weg 30-32 48165 Münster 9 Betreutes Wohnen Wersewinkel 1+2 Handorfer Str. 28/30 48157 Münster 10 Brüningheide /Killingstr. Brüningheide /Killingstr. 75- 77/1-7 48159 Münster 11 Domicil Aaseehof Pottkamp 15-19 48149 Münster 12 Domicil im Kreuzviertel Tannenbergstraße 1 - 11 48147 Münster 13 Handorfer Hof / Servicewohnen Handorfer Str. 20-24 48157 Münster 14 Haus Simeon / Servicewohnen - Bun- galow Am Berg Fidel 70 48153 Münster 15 Johanniter Stift Münster_Whg Weißenburgstr 48 48151 Münster 16 Martin-Luther-Haus / Servicewohnen Fliednerstr. 17-19 48149 Münster 17 Pankokstr. 14 / Servicewohnen Pankokstr. 14 48153 Münster 18 Pension Plus Gartenstr. 18 48147 Münster 19 Residenz Aaseehof Service Wohnen Robert-Koch-Str. 55 48149 Münster 20 Rottkamp Rottkamp 53-57a 48163 Münster 21 Seniorenzentrum "Mitten in Mauritz" Mondstraße 104-106 48155 Münster 22 Service Wohnen im Zentrum Kinder- haus Westhoffstr. 134-140, Kristia- nsandstr. 142-145 140 48159 Münster 23 Servicewohnen DKV-Residenz am Ti- busplatz gGmbH Tibusplatz 1-7 48143 Münster 24 Servicewohnen Lukas Zentrum Rüschhausweg 17-19 48161 Münster 25 Servicewohnen Tönne-Vormann-Weg Tönne-Vormann-Weg 5 48167 Münster 26 Wohnen am Lohausbach Wolbecker Str. 220-224 48155 Münster 27 Wohnen im Klarapark (für Bestands- kunden) Andreas-Hofer-Straße 72-76 48145 Münster 28 Wohnen mit Service an der Meyer- beerstraße Meyerbeerstr. 37-59 48163 Münster 29 Wohnpark Mecklenbeck Dingbängerweg 31-49 48163 Münster 30 Wohnresidenz Gasselstiege Prins-Claus-Straße 56 48159 Münster 31 Wohnresidenz Sentruper Höhe Schmeddingstraße 115-121 48149 Münster 32 Wohnresidenz Yorkhouse York-Ring 1-3 48159 Münster 33 Wohnungseigentümergemeinschaft Junker-Jörg-Platz 17/18 Junker-Jörg-Platz 17 - 18 48167 Münster Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 30 Tabelle 8 Ambulante Pflegedienste, Stand: Dez. 2022 Nr. Name Straße und Hausnummer PLZ Ort 1 ADVITALIS; Pflegedienst Hanses-Ketteler-Straße 2 48165 Münster 2 air vital Kranken- und Intensivpflege GmbH Westfalenstraße 176 48165 Münster 3 Alexianer Münster GmbH - Alexianer Ambulant Achtermannstraße 11 48143 Münster 4 Ambulaner Pflegedienst Akticom GmbH Dirk-v.-Merveldt-Strasse 47 48167 Münster 5 Ambulante Dienste e.V. Bohlweg 10 48147 Münster 6 Ambulante Dienste Klarastift GmbH Andreas-Hofer-Str 72 48145 Münster 7 Ambulante Dienste Sander Pflege GmbH Münster Mondstr. 104-106 48155 Münster 8 Ambulanter Dienst Füreinander Offenbergstraße 20 48151 Münster 9 Ambulanter Krankenpflegedienst Julia GmbH Rüschhausweg 149 48161 Münster 10 AP Lindenhof Idenbrockplatz 21 48159 Münster 11 Arbeiter-Samariter-Bund Regionalver- band Münster e.V.; Pflegedienst Gustav-Stresemann-Weg 62 48155 Münster 12 Buurtzorg Team Münster Sophienstr. 3 48145 Münster 13 Caritas Betriebsführungs- und Träger- gesellschaft Münster mbH Ambulante Pflege Josefstr 2 48151 Münster 14 Comfort-Pflege Ostviertel GmbH Hohenzollernring 67 48145 Münster 15 Cura Westfalia- Ambulanter Pflege- dienst Buldernweg 42 48163 Münster 16 Diakonie Münster - Diakoniestation GmbH; Wichernstr 22 48147 Münster 17 die mobilen; Mobile Alten- und Behin- dertenhilfe e. V Augustastr 28 48153 Münster 18 DRK-Pflegedienst Münster Zumsandestraße 25/27 48145 Münster 19 Erste Hilfe Ambulanter Pflegedienst GmbH Kardinalstraße 26 48165 Münster 20 Häusliche Pflege der DRK-Schwes- ternschaft; Westfalen e.V., Münster Münzstraße 38 48143 Münster 21 Home Instead MW Betreuung und Pflege Zuhause GmbH Scheibenstraße 117 48153 Münster 22 Johanniter Pflege- und Gesundheits- dienste Geringhoffstraße 45/47 48163 Münster 23 KV Ambulanter Pflegedienst UG Zumbuschstr. 10 48167 Münster 24 LEBEN - ERLEBEN; Ambulante Kran- ken- u. Altenpflege GmbH Wolbecker Str. 140b 48155 Münster 25 LebensNah Mobile Alten- und Kran- kenpflege Letterhausweg 103 48167 Münster 26 MiCura Pflegedienste Münster GmbH Tibusplatz 6 48143 Münster 27 Panda Pflege Warendorfer Str. 183 48145 Münster 28 Perthes-Pflegedienst Marktallee 19a 48165 Münster 29 Pflegebüro Bahrenberg Münster GmbH & Co.KG Augustastraße 34 48153 Münster 30 Pflegebüro Schmidt Marktallee 66 48165 Münster 31 Pflegedienst P3 GmbH Roxeler Str. 559 48161 Münster 32 Pflegefreunde GmbH Feldstiege 100 48161 Münster Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 31 33 Pflegelokal GmbH Steinkuhle 18 48163 Münster 34 Pflegeteam miteinander GmbH Coerdestrasse 45 48147 Münster 35 RD Münster Pflege GmbH Gartenbreie 62 48161 Münster 36 Regenbogen Außerklinische Intensiv- pflege und Heimbeatmung GbR Coerdestiege 69 48157 Münster 37 VITA-MED Pflegedienst GmbH Krögerweg 14 48155 Münster Tabelle 9 Ambulante Pflegedienste der Eingliederungshilfe, Stand: Dez. 2022 Nr Name Straße und Hausnummer PLZ Ort 1 Ambulant Unterstütztes Wohnen Windthorststraße 7 48143 Münster 2 Ambulant Betreutes Wohnen Psycho- soziales Zentrum Geiststraße 37 48151 Münster 3 LWL-Wohnverbund Münster Ambulant Betreutes Wohnen Friedrich-Wilhelm-Weberstrasse 30 48147 Münster 4 Ambulant Betreutes Wohnen Münster Alte Dorfstraße 5 48161 Münster 5 Fachdienst Ambulant Unterstütztes Wohnen Kesslerweg 38-42 48155 Münster 6 BEWO-Betreutes Wohnen der Alexia- ner Leibnizstraße 2a 48165 Münster 7 Arbeitskreis Jugend- und Drogenbera- tung im Kreis Warendorf e. V. Schaumburgstr. 11 48145 Münster 8 Bethel.regional, ambulant unterstütz- tes Wohnen (AUW) Münster Hammer Straße 89 48153 Münster 9 Pro Domicil / Ambulante Eingliede- rungshilfe zum selbstständigen Woh- nen für psychisch kranke Menschen Klosterstr. 4-5 48143 Münster 10 Haus vom Guten Hirten / Ambulant Betreutes Wohnen SGB XII Mauritz-Lindenweg 61 48145 Münster 11 Ambulant betreutes Wohnen Domhö- ver Klein Mannefeld Schulz GbR Hoher Heckenweg 99 48147 Münster 12 Bischof-Herrmann-Stiftung Ambulant Betreutes Wohnen Grevener Str. 102 48159 Münster 13 SeHT Münster e.V. Ambulanter Dienst Dechaneistraße 14 48145 Münster 14 Start e.V. Ambulant Betreutes Woh- nen Grevener Straße 152 48159 Münster 15 Betreutes Wohnen Münster VSE Dahlweg 112 48153 Münster 16 gemeinnützige SKM GmbH Ewaldistr. 16 48155 Münster
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (118)
- Von-Steuben-Straße 5
- Westfalenstraße 490
- Andreas-Hofer-Straße 70
- Kinderhauser Straße 92
- Wienburgstraße 60
- Meyerbeerstraße 30
- Kirmstraße 18
- Münzstraße 38
- Mondstraße 104
- Schlesienstraße 1
- Hüfferstraße 20
- Wolbecker Straße 226
- Clevornstraße 5
- Coerdestraße 56
- Leisnerstraße 17
- Josefstraße 4
- Offenbergstraße 15a
- Culmer Straße 16
- Dorbaumstraße 215
- Handorfer Straße 28
- Pankokstraße 14
- Westhoffstraße 134
- Achtermannstraße 11
- Kardinalstraße 26
- Scheibenstraße 117
- Geringhoffstraße 45
- Zumbuschstraße 10
- Augustastraße 34
- Roxeler Straße 559
- Geiststraße 37
- Leibnizstraße 2a
- Schaumburgstraße 11
- Hammer Straße 89
- Klosterstraße 4
- Grevener Straße 102
- Ewaldistraße 16
- Rottkamp 49
- Tibusplatz 1
- Meckmannweg 74
- Alexianerweg 6
- Mauritz-Lindenweg 61
- Clemens-August-Platz 8a
- Bohlweg 55a
- Hegerskamp 5
- Böckmannplatz 1
- Südlohnweg 1
- Prozessionsweg 54
- Tönne-Vormann-Weg 5
- Junker-Jörg-Platz 17
- Rüschhausweg 149
- Gustav-Stresemann-Weg 62
- Hohenzollernring 67
- Buldernweg 42
- Letterhausweg 103
- Krögerweg 14
- Kesslerweg 38
- Hoher Heckenweg 99
- Dahlweg 112
- Am Berg Fidel 70
- An der Alten Kirche 5
- Am Wigbold 6
- Am Max-Klemens-Kanal 19
- Am Küchenbusch 15
- Weißenburgstraße 48
- Allensteiner Straße 48
- Friedrich-Ebert-Straße 87
- Kaiser-Wilhelm-Ring 34
- Manfred-von-Richthofen-Straße 45
- Mecklenbecker Straße 421
- Tannenbergstraße 1
- Robert-Koch-Straße 55
- Prins-Claus-Straße 56
- Schmeddingstraße 115
- Hanses-Ketteler-Straße 2
- Warendorfer Straße 183
- Windthorststraße 7
- Münsterstraße 24b
- Krumme Straße 39
- Fliednerstraße 17
- Ostmarkstraße 9
- Alte Dorfstraße 10
- Schillerstraße 46
- Hittorfstraße 10
- Dülmener Straße 9
- Killingstraße 75
- Gartenstraße 18
- Sentruper Höhe
- Idenbrockplatz 21
- Sophienstraße 3
- Zumsandestraße 25
- Dechaneistraße 14
- Düesbergweg 143
- Gartenbreie 1
- Wilkinghege 55
- Meesenstiege 56
- Coerdestiege 59
- Gartenstiege 6
- Herrenstraße 10
- Stratmannweg 23
- Taubenstraße 12
- Schulstraße 47
- Twenhövenweg 18
- Brüningheide
- Am Lohausbach
- Dingbängerweg 31
- Gasselstiege
- Marktallee 42
- Pottkamp 25
- Edelbach
- Münnichweg 75
- Kinderhaus
- Loddenweg 10
- Kortumweg 56
- Loerstraße 23
- Wersewinkel 1
- York-Ring 1
- Feldstiege 100
- Steinkuhle 18
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0399/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.08.2023
- Erstellt
- 28.06.2023 17:02