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V/0399/2023

Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) - Tätigkeitsbericht 2021-2022

Vorlagen 15.08.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 25.10.2023, TOP 9

Anlage A

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 1 - Taetigkeitsbericht 2021-2022

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Ansehen

Anlage A

1210 Zeichen

Anlage A zur V/0399/2023 
Kurzüberblick 
Der vorliegende Tätigkeitsbericht der Kommunalen Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe  
(Heimaufsicht) für die Jahre 2021 und 2022 enthält neben Informationen zu den Einrichtungen, 
die unter das Wohn- und Teilhabegesetz fallen, Angaben zu Regel- und Anlassprüfungen sowie 
zu den durchgeführten Beratungen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
./. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die für die Durchführung des WTG zuständigen Behörden haben gem. § 14 Abs. 12 WTG im 
zweijährigen Rhythmus über ihre Tätigkeit zu informieren. Der Bericht ist zu veröffentlichen und 
den kommunalen Vertretungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Berichtsvorlage

2917 Zeichen

V/0399/2023 
V/0399/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) - Tätigkeitsbericht 2021-2022 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.09.2023 Kommunale Seniorenvertretung Bericht 
   27.09.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit  
Behinderungen 
Bericht 
   25.10.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und  
Arbeitsförderung 
Bericht 
 
Bericht: 
 
Die für die Durchführung des Wohn - und Teilhabegesetz (WTG) zuständigen Behörden sind 
gem. § 14 Abs. 12 WTG verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen, zu veröffent-
lichen und den kommunalen Vertretungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stel-
len. 
 
Der aktuelle Tätigkeitsbericht für die Jahre 2021 und 2022 enthält neben Informationen zu den Ein-
richtungen, welche unter das WTG fallen, Angaben zu Regel - und Anlassprüfungen sowie zu den 
durchgeführten Beratungen.  
 
Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen durch die angespannte Personalsituation und der zusätz-
lichen Belastungen der Einrichtungen durch die Corona -Pandemie konnte festgestellt werden, dass 
die Nutzer*innen in den Betreuungsangeboten überwiegend gut versorgt wurden. Meistenteils waren 
die festgestellten Mängel geringfügig und konnten zeitnah abgestellt werden. 
 
Insgesamt bezogen sich die Beschwerdepunkte im gesamten Berichtszeitraum überwiegend auf die 
pflegerische und so ziale Betreuung, die personelle Ausstattung und die Sauberkeit/Hygiene in den 
Einrichtungen. 
 
Im Berichtszeitraum wurden gegenüber vier Einrichtungen Anordnungen gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 
WTG erlassen, da diese nicht über die technischen Voraussetzungen für die Nutzung eines Internet-
zugangs verfügten. Mittlerweile erfüllen sämtliche Münsteraner Einrichtungen diese gesetzliche An-
forderung. 
 
In vielen Einrichtungen stellt der Fachkräftemangel ein großes und zunehmendes Problem dar. Per-
sonaldefizite müssen fast überall - zumindest vorübergehend - mit Zeitarbeitskräften kompensiert 
werden. 
Sozialamt 
 
23.08.2023  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Möllering 
Telefon: 492-5094 
Moellering@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0399/2023 
 
Trotz der hohen Nachfrage nach Pflegeplätzen können freie Plätze aufgrund des Mangels an Pflege-
kräften nicht immer nachbelegt werden. 
 
Die Jahre 2021 und 2022 waren weiterhin v on den Auswirkungen der Corona -Pandemie geprägt, 
woraus sich für die Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) zusätzliche 
Aufgaben ergaben. Dazu gehörte beispielsweise die Überwachung der Einrichtungen, ob diese ihren 
vielfältigen Meldepflichten (Coronatests, Impfstatus, Infektionszahlen) nachgekommen waren. 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 -Tätigkeitsbericht 2021-2022 der Kommunalen Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe 
(Heimaufsicht)

Anlage 1 - Taetigkeitsbericht 2021-2022

57477 Zeichen

Fläche Hellblau (40%)
Logo der Stadt Münster
Kommunale Qualitätssicherung
Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht)
Sozialamt
Tätigkeitsbericht
2021-2022

Impressum 
Herausgeberin: Stadt Münster, Sozialamt 
Redaktion: Nina Möllering 
Juni 2023

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 3 
 
Inhalt 
 
1. Einleitung ................................................................................................................  4 
2. Personelle Ausstattung der WTG-Behörde............................................................. 6 
2.1 Zahl und Qualifikation der Beschäftigten ........................................................... 6 
2.2 Fortbildungen und Qualitätsmanagement ......................................................... 6 
3. Wohn- und Betreuungsangebote ............................................................................  8 
3.1 Leistungsangebote nach dem WTG .................................................................. 8 
3.2 Grunddaten zu allen Wohn- und Betreuungsangeboten – Veränderungen zum 
Vorbericht ..............................................................................................................  10 
4. Tätigkeiten der WTG-Behörde ..............................................................................  12 
4.1. Beratung und Information ...............................................................................  12 
4.2 Überwachung ..................................................................................................  13 
4.2.1 Prüftätigkeit ..............................................................................................  13 
4.2.2 Gebührenerhebung ..................................................................................  18 
4.3 Coronabedingte Maßnahmen .........................................................................  19 
5. Fazit, Entwicklungen und Ausblick .......................................................................  21 
6. Ansprechpartnerinnen und weitere Informationen ................................................ 23 
7. Anhang .................................................................................................................  25

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 4 
1. Einleitung 
Als kreisfreie Stadt ist Münster für die Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes 
(WTG NRW) und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten als Beratungs- und Prüf-
behörde gem. § 43 WTG zuständig. Sie nimmt diese Aufgabe als Pflichtau fgabe zur 
Erfüllung nach Weisung wahr. Die Aufsicht obliegt der Bezirksregierung Münster (§ 43 
Abs. 3 WTG). Die oberste Aufsichtsbehörde ist das zuständige Ministerium (zurzeit 
das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales -MAGS-) des Landes Nordrhein-
Westfalen (§ 43 Abs. 4 WTG). 
 
Die in Münster zuständige Fachstelle nach dem WTG ist die „Kommunale Qualitätssi-
cherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht)“. Diese ist organisatorisch dem Sozialamt 
und dort der Abteilung Teilhabe und Pflege zugeordnet.  
 
Die WTG-Behörde ist gem. § 14 Abs. 12 WTG verpflichtet, alle zwei  Jahre einen Tä-
tigkeitsbericht zu erstellen, zu veröffentlichen und den kommunalen Vertretu ngsgre-
mien sowie den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen. 
 
Im vorliegenden Tätigkeitsbericht werden die Bezeichnungen WTG-Behörde und Hei-
maufsicht synonym verwandt.  
 
Die Rechte und die Selbstbestimmung von Menschen, die langfristig oder stund en-
weise in Einrichtungen betreut werden, zu sichern und zu unterstützen, ist die  Haupt-
aufgabe der WTG-Behörde. Dies erfolgt durch Regel- und Anlassprüfungen sowie 
durch Information und Beratung. Dadurch soll sichergestellt sein, dass die Nutzer*in-
nen 
 
 ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können, 
 
 in der Wahrnehmung ihrer Selbstverantwortung unterstützt werden, 
 
 vor Gefahren für Leib und Seele geschützt werden, 
 
 in ihrer Privat- und Intimsphäre geschützt sowie in ihrer sexuellen Orientierung 
und geschlechtlichen Identität geachtet werden, 
 
 eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und  qualifi-
zierte Betreuung erhalten, 
 
 umfassend über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, de r 
Pflege und der Behandlung informiert werden, 
 
 Wertschätzung erfahren, sich mit anderen Menschen austauschen und am ge-
sellschaftlichen Leben teilhaben,

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 5 
 ihrer Kultur und Weltanschauung entsprechend leben und ihre Religion a usü-
ben können und 
 
 in jeder Lebensphase in ihrer unverletzlichen Würde geachtet und am Ende  ih-
res Lebens auch im Sterben respektvoll begleitet werden. 
 
Im Einzelnen stellen sich die Tätigkeitsfelder der WTG-Behörde wie folgt dar:  
 
 Überwachung der Leistungsangebote (§ 14 WTG) durch 
o unangekündigte Regelprüfungen, 
o unangekündigte Anlassprüfungen, 
 
 Beratung der Leistungsanbieter*innen bei festgestellten Mängeln (§ 15 Abs. 1 
WTG), 
 
 Beratung von Personen mit berechtigtem Interesse über Rechte und Pflic hten 
der Leistungsanbieter*innen sowie der Nutzer*innen (§ 11 Abs. 1 WTG), 
 
 Ordnungsbehördliches Einschreiten (§§ 15, 42 WTG) durch 
o Erlass von Anordnungen (z.B. zur Beseitigung von eingetretenen ode r dro-
henden Beeinträchtigung des Wohls der Nutzer*innen; zur Untersagung der 
Aufnahme weiterer Nutzer*innen), 
o Untersagung des Betriebes eines Wohn- und Betreuungsangebotes, 
o Erteilung eines Beschäftigungsverbotes bei fehlender persönlicher Eignung 
von Beschäftigten, 
o Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, 
 
 Überprüfung von Anzeigepflichten (§ 9 WTG),  
 
 Feststellung der Eignung der Leitungskräfte (§ 4 Abs. 8 und 9 WTG),  
 
 Bestellung von Vertrauenspersonen in Gasteinrichtungen (§ 40 WTG) sowie  
 
 Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Behörden (§ 44 WTG).

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 6 
2. Personelle Ausstattung der WTG-Behörde  
Die Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) de r Stadt 
Münster war im Berichtszeitraum mit acht Mitarbeiterinnen mit unterschiedlichen Qua-
lifikationen besetzt. Im Berichtszeitraum hat ein Personalwechsel stattgefunden. Damit 
einhergehend sind seit dem 01.04.2022 0,27 Vollzeitäquivalente (VZÄ) un besetzt. In-
sofern beläuft sich der Gesamtstellenanteil auf 5,96 VZÄ. 
 
2.1 Zahl und Qualifikation der Beschäftigten  
 
Der Gesamtstellenanteil von 5,96 VZÄ setzt sich folgendermaßen zusammen: 
 
 5 Verwaltungsfachkräfte (3, 25 VZÄ), 
 2 Pflegefachkräfte mit Weiterbildung zur Pflegedienstleitung bzw. mit abge-
schlossenem Studium Pflege- und Gesundheitsmanagement (1,71 VZÄ), 
 1 Sozialmanagerin/Sozialpädagogin (1 VZÄ). 
 
2.2 Fortbildungen und Qualitätsmanagement 
 
Die Fachstellenleitung absolvierte eine Fortbildung für Führungskräfte.  
Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum keine speziellen Fortbildungen besucht , 
was hauptsächlich auf die pandemische Lage zurückzuführen ist.  
 
Um die Qualität der Aufgabenerledigung zu verbessern, nehmen die Mitarbeiterinnen 
der WTG-Behörde regelmäßig sowohl an Informationsveranstaltungen und Dienstbe-
sprechungen des MAGS als auch an solchen der Bezirksregierung Münster sowie an 
Arbeitskreissitzungen der WTG-Behörden im Regierungsbezirk Münster teil. Aufgrund 
der Corona-Pandemie fanden die Besprechungen zum Großteil in Form von Tele fon- 
oder Videokonferenzen statt.  
 
Zudem hat das Sozialamt der Stadt Münster mehrere Fachzeitschriften abonniert, die 
monatlich erscheinen und allen Mitarbeiterinnen der WTG-Behörde zugänglich sind. 
 
Intern werden Erlasse, Ergebnisse von Arbeitskreisen und besondere Fallkonstellatio-
nen in Leitungs- und Fachstellenbesprechungen erörtert. Letztere finden minde stens 
alle 14 Tage statt. Aufgrund der Vielzahl an gesetzlichen Veränderungen und neuen 
Erlassen im Zusammenhang mit dem pandemischen Geschehen fanden im Berichts-
zeitraum Besprechungen anlassbezogen öfter statt.  
 
Dadurch wird sichergestellt, dass die Arbeitsverfahren und Abläufe abgestimmt und 
einheitlich erfolgen. Arbeitshilfen werden entsprechend der aktuellen Rech tslage an-
gepasst.

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 7 
Die Fachstellenleitung nimmt regelmäßig am Bundesfacharbeitskreis Heimrecht (Bu-
FAH) teil. Der BuFAH ist ein freiwilliger Zusammenschluss bundesweiter Heimauf-
sichtsbehörden. Die Geschäftsstelle dieses Arbeitskreises liegt beim Regierungsprä-
sidium Gießen. Trotz unterschiedlicher landesrechtlicher Vorgaben, gibt es Themen, 
die sämtliche Bundesländer betreffen und die Heimaufsichten vor vergleichbare  Her-
ausforderungen stellen.  
Auch während der Pandemie erfolgte ein regelmäßiger Austausch mit Mitarbeitenden 
von Heimaufsichtsbehörden anderer Bundesländer in Form von virtuellen Zusammen-
künften. Zentrale Themen in diesen Konferenzen waren insbesondere die nicht 
immer einfache Abwägung zwischen dem Schutz der Gesundheit der Nutzer*i nnen 
von Altenpflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Be hindertenhilfe ei-
nerseits sowie dem Schutz ihrer Möglichkeiten zur selbstbestimmten Ausübung ihre r 
Grundrechte andererseits.

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 8 
3. Wohn- und Betreuungsangebote  
Das WTG gilt für Betreuungsleistungen sowie die Überlassung von Wohnraum, wenn 
diese Angebote entgeltlich sind und im Zusammenhang mit den durch Alter, Pflegebe-
dürftigkeit oder Behinderung ausgelösten Unterstützungsbedarfen und darauf bezoge-
nen Leistungen stehen. 
 
3.1 Leistungsangebote nach dem WTG 
 
Das WTG unterscheidet die folgenden Leistungsangebote: 
 
 Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EuLa) 
Hierbei handelt es sich um Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie besondere 
Wohnformen der Eingliederungshilfe, die eine vollständige pflegerische, soziale 
und hauswirtschaftliche Betreuung gewährleisten.  
 
 Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen (WG) 
Hier leben Menschen mit einem Unterstützungs- bzw. Pflegebedarf in einer 
Wohnung mit einem gemeinsamen Hausstand zusammen und werden v on ei-
nem oder mehreren Leistungsanbieter*innen betreut. Das WTG unterscheidet 
zwischen anbieter- und selbstverantworteten Wohngemeinschaften. Vorausset-
zung für letztere ist, dass die Wohnraumüberlassung von der Inanspruchnahme 
entgeltlicher Betreuungsleistungen unabhängig ist. Dies impliziert insbeson-
dere, dass die Nutzer*innen die Betreuungs- und Pflegedienste sowie Art und 
Umfang der Betreuungs- und Pflegeleistungen frei wählen können. Entsch ei-
dend ist weiterhin, dass die Nutzer*innen alle Angelegenheiten des Wohne ns, 
der Betreuung sowie des Zusammenlebens in der Wohngemeinschaft selbst 
organisieren und verantworten. 
Demzufolge ist eine Wohngemeinschaft anbieterverantwortet, wenn die rechtli-
che Unabhängigkeit von Wohnraumüberlassung und Betreuungsleistungen 
nicht gewährleistet ist und Leistungsanbieter*innen auf Gestaltung des Zusam-
menlebens Einfluss nehmen können. Diese Wohnform fällt unter das WTG. 
 
 Servicewohnen 
Unter Servicewohnen wird eine Wohnform verstanden, die mit einem Dienst-
leistungsangebot (z.B. Hausmeisterservice, Hausnotruf, Beratungsleistungen) 
verknüpft ist. Zusätzlich können teilweise weitere Leistungen mit Einzelabrech-
nung in Form eines „Wahlservices“ gebucht werden. Das Servicewohnen um-
fasst grundsätzlich keine Pflegeleistungen. Bei Bedarf muss diese Leistung in-
dividuell organisiert werden. 
Angebote des Servicewohnens unterfallen mit Ausnahme einer Anzeig epflicht 
gem. § 32 WTG nicht den Anforderungen nach dem WTG.

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 9 
 Ambulante Dienste 
Ambulante Dienste sind mobile Pflege- und Betreuungsdienste, die Nutze r*in-
nen in ihrer Wohnung pflegen, betreuen und hauswirtschaftlich versorgen. 
 
 Gasteinrichtungen 
Dazu zählen Einrichtungen, in denen pflegebedürftige Menschen oder Me n-
schen mit Behinderung vorübergehend betreut werden. Stationäre Hospize, Ta-
ges- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeangebote gehören z u 
diesem Leistungsangebot. Aufgrund der Novellierung des WTG im Jahr 2019 
sind unter bestimmten Voraussetzungen nun auch Tagesstätten unter den  
Gasteinrichtungen zu subsumieren. Dabei handelt es sich um ein nied-
rigschwelliges tagesstrukturierendes Angebot der Eingliederungshilfe für psy-
chisch kranke oder seelisch behinderte Menschen.

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 10 
3.2 Grunddaten zu allen Wohn- und Betreuungsangeboten – Veränderungen zum 
Vorbericht 
 
In 2021 fielen in Münster 180 Leistungsangebote unter den Geltungsbereich des WTG. 
Dieser erhöhte sich in 2022 auf 188 Leistungsangebote. In den nachfolgenden Abbil-
dungen werden diese nach Leistungsarten differenziert aufgeführt. Dabei wird  in der 
Abbildung 1 die Anzahl der Leistungsangebote und in der Abbildung 2 die Anzahl der 
vorhandenen Plätze bzw. Wohneinheiten dargestellt. 
 
Abbildung 1 Anzahl der Leistungsangebote (Stand jeweils 31.12.) 
 
 
34
12
25
31
36
16
4
18
2
2
34
12
29
32
38
16
3
20
2
2
0 5 10 15 20 25 30 35 40
EuLa Pflege
EuLa Eingliederungshilfe
Wohngemeinschaften (ohne selbstv. WG)
Servicewohnen
Amb. Dienste Pflege
Amb. Dienste Eingliederungshilfe
Kurzzeitpflege
Tagespflege
Tagesstätten
Hospiz
Anzahl der Leistungsangebote
2022 2021

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 11 
Abbildung 2 Entwicklung der Platzzahlen (Stand jeweils 31.12.) 
 
 
 
Wie im letzten Tätigkeitsbericht angekündigt, wurden mehrere anbieterverantwortet e 
Wohngemeinschaften im Berichtszeitraum in Betrieb genommen. Die Zahl dieses Leis-
tungsangebotes ist 2021 um zwei und 2022 um weitere vier Angebote gestiegen. Auf-
grund einer Insolvenz wurde ein Angebot im Dezember 2021 eingestellt. Di es wurde 
ab Mitte 2022 jedoch wieder unter anderer Trägerschaft in Betrieb genommen.  
 
Weiterhin sind zwei Tagespflegeangebote entstanden. Ein weiteres Angeb ot befindet 
sich derzeit in Planung.  
 
Wie im Berichtszeitraum 2019-2020 hat sich die Zahl der solitären Kurzzeitpfleg eein-
richtungen erneut reduziert. Ein Kurzzeitpflegeangebot im Clemenshospital wurde auf-
gegeben. Das Leistungsangebot wurde in die Kurzeitpflege der Raphaelsklinik inte-
griert, allerdings konnten von den ursprünglich 18 Plätze aufgrund des vo rhandenen 
Raumangebotes lediglich 11 Plätze übernommen werden.  
 
Bei den ambulanten Diensten wird zwischen Diensten im Bereich Pflege und  Einglie-
derungshilfe unterschieden. Die Angebote der Eingliederungshilfe sind im Berichtszeit-
raum unverändert geblieben, während im Pflegebereich drei ambulante Dienste ge-
gründet wurden. Zwei Angebote wurden eingestellt. Bei den Platzzahlen (s. Abbildung 
2) wurden die ambulanten Pflegedienste nicht berücksichtigt, da die Zahl der versorg-
ten Kund*innen schwankt. 
2625
1043
258
1396
76
261
55
20
2625
1043
298
1430
69
293
55
20
0 500 1000 1500 2000 2500 3000
EuLa Pflege
EuLa Eingliederungshilfe
Wohngemeinschaften (ohne selbstv. WG)
Servicewohnen
Kurzzeitpflege
Tagespflegen
Tagesstätten
Hospiz
Anzahl der Plätze
2022 2021

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 12 
4. Tätigkeiten der WTG-Behörde 
Das WTG gibt unterschiedlich abgestufte Instrumente zum ordnungsbehördlichen Ein-
schreiten vor. Diese richten sich nach der Schwere der festgestellten Mängel sowie  
dem Gefährdungspotential für die Nutzer*innen. Zu berücksichtigen sind aber auch die 
Ergebnisse vorangegangener Prüfungen und daraus resultierende Beratungen, Nach-
prüfungen oder bereits erfolgte ordnungsbehördliche Maßnahmen. 
 
4.1. Beratung und Information 
 
Nach § 11 WTG beraten die zuständigen WTG-Behörden Personen, die ein berech-
tigtes Interesse haben, über die Rechte und Pflichten der Leistungsanbieter*innen und 
der Nutzer*innen der Wohn- und Betreuungsangebote informiert zu werden.  
 
Beratungen werden von den unterschiedlichsten Personenkreisen in Anspruch ge -
nommen. Neben den Nutzer*innen sowie deren Angehörigen oder rechtlichen Vertre-
ter*innen erbitten auch Beschäftigte sowie Betreiber*innen von Betreuungseinrichtun-
gen, beraten zu werden. Insofern sind die Themen vielfältig und reichen beispielsweise 
von Fragen zur personellen Ausstattung, zum Umgang mit Konflikten, z ur Pflege und 
sozialer Betreuung oder der Bereitstellung zum flächendeckenden Internetzugang. 
 
Im WTG ist die Beratung der Einrichtungen als ein (vorrangiges) Mittel der behördli -
chen Qualitätssicherung vorgeschrieben. Nach § 15 WTG soll die zuständige Behörde 
zunächst über die Möglichkeiten zur Abstellung von Mängeln beraten, wen n festge-
stellt wird, dass die Anforderungen nach dem WTG nicht erfüllt werden. 
 
Der nachfolgenden Tabelle kann die Anzahl der Beratungen in den Jahren 2021 und 
2022 unterteilt in Themenschwerpunkte entnommen werden: 
 
Tabelle 1 Beratungen 2021 und 2022 
Themenschwerpunkte der 
Beratungen* 
 
Anzahl der  
Beratungen in 2021 
Anzahl der  
Beratungen in 2022 
Qualitätsmanagement 2 1 
Personelle Ausstattung 29 6 
Wohnqualität 11 12 
Hauswirtschaftliche Versorgung 1 3 
Gemeinschaftsleben und Alltags-
gestaltung 
8 0 
Pflege und soziale Betreuung 49 13 
Kundeninformation, Beratung, Mit-
wirkung und Mitbestimmung 
8 6 
*entsprechend der 7 Prüfkategorien des Rahmenprüfkatalogs

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 13 
In den Jahren 2021 und 2022 bezogen sich die Beratungsanfragen bzw. -bedarfe wei-
terhin auch auf Vorschriften bzw. Anforderungen im Zusammenhang mit der Corona-
Pandemie. Diese konnten aufgrund der Menge statistisch nicht erfasst werden.  
 
Dies gilt ebenfalls für die im Zusammenhang mit der Durchführung von wiederkehren-
den und anlassbezogenen Prüfungen in den Einrichtungen ausführl iche Beratungen 
zu aktuellen Themen des WTG.  
 
4.2 Überwachung  
 
Gem. § 14 Abs. 1 WTG prüft die WTG-Behörde, ob die Wohn- und Be treuungsange-
bote in den Geltungsbereich des WTG NRW fallen und die Anforderungen nach die-
sem Gesetz und den dazugehörigen Rechtsverordnungen erfüllt sind. Die  Prüfungen 
erfolgen in Form von Regel- und Anlassprüfungen.  
 
4.2.1 Prüftätigkeit 
 
Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, anbieterverantwortete Wo hnge-
meinschaften und Gasteinrichtungen sind von den zuständigen Behörden regelmäßig 
zu prüfen (Regelprüfungen). Die Regelprüfungen sind in gesetzlich vorgeschriebenen 
Zeitabständen durchzuführen und können unangemeldet sowie zu jeder Zeit erfolgen.  
Für selbstverantwortete Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, Servicewoh-
nen und für ambulante Dienste sieht das WTG die Durchführung von Regelprüfungen 
nicht vor. 
 
Nach § 14 WTG werden Leistungsangebote anlassbezogen überprüft, wenn sich auf-
grund von Anhaltspunkten oder Beschwerden Rückschlüsse ergeben haben, dass An-
forderungen nach dem WTG oder der WTG DVO nicht erfüllt waren. 
 
Die Anzahl der Prüfungen im Berichtszeitraum sind der nachstehenden Tabelle zu ent-
nehmen: 
 
Tabelle 2 Zahl der Regel- und Anlassprüfungen in 2021 und 2022 
Jahr Regelprüfungen Anlassprüfungen 
2021 69 36 
2022 50 79 
 
4.2.1.1 Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen) 
 
Die Regelprüfungen in den Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und in 
den anbieterverantworteten Wohngemeinschaften sind grundsätzlich einmal im  Jahr 
durchzuführen. Sie können in größeren Abständen bis zu höchstens zwei Jahren statt-
finden, wenn bei der letzten Prüfung keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden.

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 14 
(§§ 23 und 30 WTG). In den Gasteinrichtungen sind Regelprüfungen im Abstand  von 
höchstens drei Jahren durchzuführen.  
 
Die Entscheidung, in welchem Abstand eine Einrichtung geprüft wird, treffen d ie Mit-
arbeiterinnen der WTG-Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Hierbei ist nach der 
Schwere des Mangels zu beurteilen, ob die Regelprüfung in einer Einrichtung jährlich 
oder im Abstand von höchstens zwei bzw. drei Jahren durchgeführt wird. E in Mangel 
ist jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Bei der Feststellung von Män-
geln wird im WTG zwischen geringfügigen und wesentlichen Mängeln unterschieden.  
Geringfügig sind Mängel, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anord-
nung abgesehen wird. Wesentliche Mängel liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine 
Anordnung (z.B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnah mestopp, 
Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. 
 
Wie im letzten Tätigkeitsbericht erwähnt, konnten im Jahr 2020 aufgrund der Corona-
Pandemie und des damit verbundenen Erlasses des MAGS, die Prüfungen auszuset-
zen, nicht sämtliche Regelprüfungen wie geplant durchgeführt werden.   
 
Die Prüfungen konnten im Berichtszeitraum größtenteils nachgeholt werden, daher ist 
die Zahl der insgesamt durchgeführten Prüfungen im Jahr 2021 höher als  im Jahr 
2022. Dass nicht jede Prüfung nachgeholt werden konnte, ist dem Umstand geschul-
det, dass die Abstimmung mit den Prüfinstitutionen nach § 114 SGB XI (Medizinischer 
Dienst und Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V) mitunter 
schwierig war. Da auch diese ihre Prüfungen coronabedingt ausgesetzt haben un d 
demzufolge nachholen mussten, wurde eine Absprache zusätzlich erschwert. Zur Ver-
meidung von Doppelprüfungen hat die WTG-Behörde Prüfungen inn erhalb des Prüf-
jahres verschoben, in einigen Fällen sogar ins Folgejahr. 
 
4.2.1.2 Beschwerden und Anlassprüfungen 
 
Nach § 14 WTG werden Leistungsangebote anlassbezogen überprüft, wenn sich auf-
grund von Anhaltspunkten oder Beschwerden Rückschlüsse ergeben, dass An forde-
rungen nach dem WTG oder der entsprechenden Durchführungsverordnung nicht er-
füllt werden.  
 
Im Jahr 2021 wurden 77 Beschwerden an die WTG-Behörde herangetrag en. Haupt-
sächlich erfolgten die Kontaktaufnahmen telefonisch. Nicht jede Beschwe rde hatte 
eine Anlassprüfung zur Folge. Vielfach wollten die Beschwerdeführer*innen nach ent-
sprechender Beratung das Gespräch mit den Einrichtungsvertreter*innen suchen, um 
Konflikte beizulegen. In anderen Fällen wurde von den Sachbearbe iterinnen der Hei-
maufsicht telefonisch Kontakt zu den Einrichtungen aufgenommen, um eine Stellung-
nahme zu erbitten oder zu vermitteln. Bei einigen wenigen Sachverhalten konnte nicht 
weitergeholfen werden, z.B. bei der Beschwerde einer Nutzerin über eine Fi rma, die 
einen Auftrag nicht zeitnah erledigte. Über die Hälfte der Beschwerden konnte n ohne 
Anlassprüfung bearbeitet werden, sodass sich die Zahl dieser auf 36 belief.

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 15 
 
Im Jahr 2022 erhielt die WTG-Behörde insgesamt 56 Beschwerden. Die vergleichs-
weise hohe Zahl vo n 79 Anlassprüfungen liegt darin begründet, dass einige Einrich-
tungen über mehrere Monate hinsichtlich ihrer Personalausstattung geprüft werden 
mussten, bis diese den vertraglich festgelegten Vereinbarungen entsprach.  
 
Insgesamt bezogen sich die Beschwerdepunkte im gesamten Berichtszeitraum ü ber-
wiegend auf die pflegerische und soziale Betreuung, die personelle Aussta ttung und 
Sauberkeit/Hygiene. Überwiegend konnten Beschwerden nicht bestätigt werden. Hin 
und wieder konnten Sachverhalte allerdings auch nicht abschließend geprüft werden, 
insbesondere wenn es sich zu Aussagen in Bezug auf Kommunikation, mündliche Ab-
sprachen mit den Vertreter*innen der Einrichtung oder subjektive Wahrneh mung zur 
Betreuungsqualität handelte. Hauptsächlich ergingen Beschwerden über vollsta tio-
näre Einrichtungen, selten über anbieterverantwortete Wohngemeinschaften. Keine 
Beschwerden wurden gegenüber Gasteinrichtungen geäußert. 
 
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt zehn Gewaltvorfälle gemeldet, bei de nen die 
Gewaltausübung in sieben Fällen von Nutzer*innen ausging. Diese richtete sich über-
wiegend gegen Mitbewohner*innen in Form von tätlichen Angriffen. In  zwei Fällen 
wurde Gewalt gegenüber Mitarbeitenden ausgeübt, einmal in Form eines sexue llen 
Übergriffes. Die Mitarbeiterin erstattete Strafanzeige.  
 
In zwei weiteren Fällen konnte der Adressat des mutmaßlichen Gewaltvorfalls nicht  
identifiziert werden. 
Bei einem Gewaltereignis ging der Übergriff von einer Pflegeassistentin aus, die E in-
richtung erstattete Strafanzeige.  
 
Mit dem novellierten WTG, welches am 01.01.2023 in Kraft getreten ist, sind Le is-
tungsanbieter*innen zur unverzüglichen Mitteilung von begangene n sexuellen Über-
griffen und Gewalttaten an die WTG-Behörde verpflichtet. Bisher geschah die Anzeige 
freiwillig.  
 
4.2.1.3 Prüfungsergebnisse  
 
Die Ergebnisse der Prüfungen sowie die daraus resultierenden Handlungsbedarfe 
werden in Prüfberichten dokumentiert. Die Prüfberichte werden den Leistu ngsanbie-
ter*innen zur Verfügung gestellt, welche dann verpflichtet sind, diese an gut sichtbarer 
Stelle in der Einrichtung auszuhängen oder auszulegen. 
Die wesentlichen Ergebnisse der Regelprüfungen werden außerdem in einem so ge-
nannten Ergebnisbericht festgehalten. Der Ergebnisbericht enthält stichwortartige An-
gaben zu den Prüfkategorien Wohnqualität, hauswirtschaftliche Versorgung, Gemein-
schaftsleben und Alltagsgestaltung, Information und Beratung, Mitwirkung und Mitbe-
stimmung, personelle Ausstattung, Pflege und Betreuung, freiheitsentziehende  Maß-
nahmen und Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt. Unterschieden wird zwischen  
„keine Mängel“, „geringfügige Mängel“ und „wesentliche Mängel“.

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 16 
 
4.2.1.4 Quantitative Angaben über gemeinsame Prüfungen mit dem Med izinischen 
Dienst (MD) 
 
Im Berichtszeitraum haben keine gemeinsamen Regelprüfungen mit dem Medizini-
schen Dienst (MD) stattgefunden.   
 
4.2.1.5 Anzeigepflichtige Tatbestände / Mitteilungen 
 
Aus dem WTG ergeben sich verschiedene Tatbestände, die verpflichtend anzuzeigen 
sind. Ein Großteil kann über PfAD.wtg, eine elektronische Datenbank, zu deren Nu t-
zung die Leistungsanbieter*innen verpflichtet sind, abgewickelt werden.  
 
 Anzeige der Inbetriebnahme von Wohn- und Betreuungsangeboten 
 
Die Betriebsaufnahme von Wohn- und Betreuungsangeboten ist de r WTG-Behörde 
spätestens zwei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme anzuzeigen. Die WTG-Be-
hörde prüft daraufhin, ob die Anforderungen nach dem WTG erfüllt werden, um künf-
tigen Nutzer*innen eine ihrem persönlichen Bedarf entsprechende Betreuung zukom-
men zu lassen. 
 
  
Die Ergebnisberichte werden auf der Internetseite der Heimaufsicht der Stadt Münster   
veröffentlicht: https://www.stadt-muenster.de/sozialamt/heimaufsicht. 
 
Insgesamt konnte im Berichtszeitraum ganz überwiegend eine gute betreuerische und   
pflegerische Versorgung festgestellt werden. Geringfügige Mängel konnten in der Re-  
gel kurzfristig abgestellt werden.  
 
In 2022 wurde gegenüber vier Einrichtungen eine Anordnung gem. § 15 Abs. 2 Satz 1   
erlassen, da diese nicht über die technischen Voraussetzungen für die Nutzung eines   
Internetzugangs verfügten.  
 
Eine Untersagung des Betriebs war im Berichtszeitraum nicht erforderlich.

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 17 
 Anzeige des Wechsels von Einrichtungs- bzw. Pflegedienstleitung 
 
Der Wechsel der Einrichtung- bzw. Pflegedienstleitung ist anzeigepflichtig. Die Über-
prüfung der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Übernahme der jewei-
ligen Leitungsfunktion sowie eine Bestätigung der Erfüllung erfolgt durch die WTG-
Behörde. 
 
 Anzeige der Beiratswahl 
 
Die Kandidatenliste und das Wahlverfahren des Beirates sind der WTG-Be hörde be-
kannt zu geben. Gleiches gilt für das Nichtzustandekommen einer Beir atswahl. Über 
die erfolgte Wahl und die Zusammensetzung des Beirates ist die WTG-Be hörde zu 
informieren. 
 
 Annahme von Spenden 
 
Die Leistungsanbieter*innen haben das Verfahren zur Spendenannahm e der zustän-
digen Behörde vorher anzuzeigen und die Einnahme sowie ihre Verwendung zu doku-
mentieren.  
 
 Anzeige von Besuchsverboten 
 
Besuche dürfen von den Leistungsanbieter*innen oder der Einricht ungsleitung ganz 
oder teilweise nur untersagt werden, wenn dies unerlässlich ist, um eine unzumutbare 
Beeinträchtigung der Interessen von Nutzer*innen oder des Betriebes der Einrichtung 
abzuwenden. Das gleiche gilt, wenn mit der Nutzung eines Angebots ein beso nderer 
therapeutischer Zweck verfolgt wird und dieser durch mögliche Besuche gefährdet 
würde.  
 
Folgende anzeigepflichtige Tatbestände wurden der WTG-Behörde im  Berichtszeit-
raum mitgeteilt: 
 
Tabelle 4 Anzeigepflichtige Tatbestände 
Anzeigepflichtiger Tatbestand 
 
2021 2022 
Beabsichtigte Inbetriebnahme 4 6 
Einstellung/Betriebsänderung einer Einrichtung 1 0 
Wechsel der Einrichtungsleitung/Pflegedienstleitung 23 12 
Beiratswahl/Bestellung einer Vertrauensperson 22 36 
Spendenverfahren 0 0 
Besuchsverbote 0 1

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 18 
 
4.2.1.6 Quantitative Angaben über Betrugsfälle 
 
Der WTG-Behörde der Stadt Münster sind keine Betrugsfälle bekannt geworden.  
 
4.2.1.7 Beschwerdebearbeitung  
 
An die WTG-Behörde können sich neben den Nutzenden der Betreuungsan gebote 
auch Angehörige, Betreuende, Ehrenamtliche und Mitarbeitende der Einrich tungen 
wenden. Auf Wunsch werden die eingehenden Beschwerden vertraulich b ehandelt. 
Die Bearbeitung von Beschwerden erfolgt je nach Inhalt und Umfang schri ftlich oder 
auch telefonisch. Teilweise werden Unterlagen zur Klärung des Sachverhaltes ange-
fordert. Bei Bedarf wird die Einrichtung aufgesucht und eine Anlassprü fung durchge-
führt. Bei den eingereichten Beschwerden ging es hauptsächlich um Vorwürfe über die 
Personalbesetzung und Pflegequalität, gelegentlich über die Medikamentenversor-
gung, Quarantänemaßnahmen und Wohnqualität.  
 
4.2.2 Gebührenerhebung  
 
Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-West-
falen (AVerwGebO NRW) werden für Amtshandlungen nach dem WTG unter  der Ta-
rifstelle 10.a verschiedene Gebühren festgesetzt. Die von der Stadt Münster nach der 
AVerwGebO NRW sowie den Empfehlungen des Städtetag NRW erhobenen Gebüh-
ren für den Berichtszeitraum sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:  
 
Tabelle 5 Gebühren 2021 und 2022 
Jahr Höhe der Einnahmen in Euro 
2021 121.619 
2022 80.622 
 
Aufgrund der Änderung der AVerwGebO NRW war über einen längeren Ze itraum die 
konkrete Gebührenhöhe für Regelprüfungen unklar. Nachdem eine Arbeitsgruppe des 
Städtetags Nordrhein-Westfalen, des Landkreistags Nordrhein-Westfalen sowie aus 
Vertreter*innen von WTG-Behörden aus verschiedenen Regierungsbezirken e ine 
Empfehlung zur Gebührenfestsetzung für Amtshandlungen auf der Gru ndlage der 
neuen Tarifstelle erarbeitet hatte, wurden Gebühren aus 2020 nachträ glich in 2021 
erhoben, was den großen Unterschied bzgl. der Höhe der Einnahmen erklärt.

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 19 
4.3 Coronabedingte Maßnahmen 
 
Die Jahre 2021 und 2022 waren weiterhin von den Auswirkungen der Corona-Pande-
mie geprägt. Die Leistungsanbieter*innen waren verpflichtet, die Schutz- und  Hygie-
nemaßnahmen aus den zahlreichen, sich permanent ändernden gesetzliche n Vorga-
ben und Erlassen umzusetzen. Deren Auslegung machte zahlreiche Bera tungen er-
forderlich, die allerdings auch dafür sorgten, dass es zu keinen Verstößen geg en die 
laufenden Allgemeinverfügungen und Verordnungen kam.  
 
Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die folgenden Vorschriften: 
 
 „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ 
(CoronaSchVO)  
 
 Allgemeinverfügung „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem 
SARS-CoV2-Virus in vollstationären Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungs-
hilfe und der Sozialhilfe“ (CoronaAVEinrichtungen) 
 
 Allgemein verfügung „Schutz von Pflegeeinrichtungen vor dem Eintrag von SARS-
CoV-2-Viren unter Berücksichtigung des Rechts auf Teilhabe und sozialer Kontakte 
der pflegebedürftigen Menschen“ (CoronaAVPflegeundBesuche) 
 
 Allgemeinverfügung „Schutz von Menschen mit Behi nderungen und Personen mit 
besonderen sozialen Schwierigkeiten in der Eingliederungshilfe und Einrichtungen 
der Sozialhilfe vor dem Eintrag von SARS-CoV-2-Viren unter Berücksichtigung des 
Rechts auf soziale Teilhabe“ (CoronaAVEGHSozH) 
 
 Verordnung „Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavi-
rus SARS-CoV-2 und zur Regelung von Absonderungen nach § 30 Infektions-
schutzgesetzes“ (Corona-Test-und-Quarantäneverordnung) 
 
Darüber hinaus waren weitere Regelungen des Bundes zu berücksichtigen.  
 
Besondere Beratungsbedarfe bestanden hinsichtlich der Besuchskonzepte und der 
Wahrung der Rechte der Nutzer*innen auf Teilhabe am sozialen und ge sellschaftli-
chen Leben.  
Außerdem traten immer wieder Fragen zum Infektionsschutz (z.B. Häufigkeit von Te-
stungen, Schaffung von Isolationsbereichen und persönliche Schutzausrüstu ng) auf, 
die grundsätzlich in enger Abstimmung mit dem Gesundheits- und Veterinäram t be-
antwortet wurden.  
 
Aus den rechtlichen Vorgaben ergaben sich für die WTG-Behörde zusätzliche A ufga-
ben. Im März 2020 führte das MAGS ein Meldeverfahren zur täglichen Übermittlung 
von Corona-Infektionszahlen der Pflegeeinrichtungen. Seit Mitte Juni 2020 stand dafür

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 20 
im Internetportal „PfAD.wtg“ das Modul „Covid -Melder“ zur Verfügung. Die Bezirksre-
gierung sowie das MAGS konnten mit Einführung dieses neuen Meldesystems d irekt 
auf die gemeldeten Zahlen zugreifen. Folgende Leistungsangebote waren zur Nutzung 
des Covid-Melders verpflichtet: 
 
• Vollstationäre Pflegeeinrichtungen,  
• vollstationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe,  
• vollstationäre solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen, 
• ambulante Pflegedienste und 
• ambulante Dienste der Eingliederungshilfe („Ambulant betreutes Wohnen“).  
 
Das MAGS hat mit Schreiben vom 14.03.2023 mitgeteilt, dass auf die Erfas sung der 
Infektions- und Todeszahlen über PfAD.wtg verzichtet wird. Ab diesem Datum bestand 
daher keine Verpflichtung mehr, die Infektions-, Todes- sowie Qua rantänezahlen zu 
melden.  
 
Seit Januar 2021 waren die Einrichtungen außerdem zur wöchentlichen Me ldung 
durchgeführter Tests und positiver Ergebnisse – differenziert nach den Kategorien Be-
handelte/Betreute, Besuchende – an das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) ver-
pflichtet. Hierfür war das vom LZG zur Verfügung gestellte Meldeportal zu nutzen. Die 
WTG-Behörde hatte die Aufgabe zu überprüfen, ob die Einrichtungen  ihrer Melde-
pflicht nachgekommen sind. Erinnerung und Aufforderungen waren durchgeh end er-
forderlich.  
 
Im Dezember 2020 erging der erste Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID 
19. Das Land Nordrhein-Westfalen hat te entschieden, dass in jedem Kreis und jeder 
kreisfreien Stadt zunächst ein Impfzentrum errichtet werden soll und ergänzend mobil 
aufsuchende Impfteams vorzusehen sind. Das Impfangebot wurde zunäc hst den sta-
tionären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Ei ngliederungshilfe, 
die besonders vulnerable Nutzer*innen betreuen, unterbreitet. Die für die Imp fungen 
erforderlichen Vorbereitungen stellten die Einrichtungen erneut vor Herausforde run-
gen. Ab Januar 2021 wurde allen Nutzer*innen sowie den Beschäftigte n in den Ein-
richtungen die Erstimpfung angeboten. Die Auffrischungsimpfungen konnten nach Ab-
lauf der Wartezeit ebenfalls in den Einrichtungen organisiert und durchgeführt werden. 
Ab Februar 2021 konnten Impfangebote auch in allen anderen WTG-Einri chtungen 
umgesetzt werden.  
 
Ab dem 16.03.2022 durften die Einrichtungen nur noch Personen beschäftigen, welche 
einen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 vorlegen konnten. Damit wurde eine ein-
richtungsbezogene Impfpflicht geschaffen, deren Überwachung den Gesun dheitsäm-
tern oblag. Die Leistungsanbietenden wurden verpflichtet, den Impfstatus der Nutzen-
den und Beschäftigten über die Datenbank PfAD.wtg zu melden. Die dort hinterlegten 
Daten wurden den Gesundheitsämtern monatlich übermittelt. Mit Ablauf des 
31.12.2022 ist die gesetzliche Grundlage für die Vorlage eines Immunitätsnachweises

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 21 
weggefallen. Die Verpflichtung zur Meldung des Impfstatus der Be schäftigten sowie 
der Nutzer*innen bestand jedoch noch bis zum April 2023. 
 
Trotz Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen kam es im Berichtsz eitraum 
immer wieder auch zu größeren Infektionsgeschehen, wenngleich auch die Krank-
heitsverläufe unter den Nutzer*innen überwiegend mild und komplika tionslos waren. 
Bei den Beschäftigten in der Pflege waren trotz Impfung in vielen Fällen  schwere 
Krankheitsverläufe zu verzeichnen. Dies machte in erster Linie die Personaleinsatz -
planung schwierig. Zu den üblichen ungeplanten Ausfällen durch Akute rkrankungen 
und Kündigungen stellten coronabedingte Personalausfälle die Einrichtungen vor wei-
tere erhebliche Herausforderungen. Aus diesem Grund wurden in Abstimmung mit 
dem Gesundheitsamt sogenannte Sonderverfahren für Kontaktpersonen der kritischen 
Infrastruktur bewilligt. Gemäß der damaligen Coronaregelungen bestand die Möglich-
keit, dass die örtlich zuständige Ordnungsbehörde in Abstimmung mit dem zustän di-
gen Gesundheitsamt bei Vorliegen wichtiger Gründe Ausnahmen zur Ausübun g der 
beruflichen Tätigkeit zulassen konnte, sofern keine Krankheitssymptome vorlagen, der 
Mitarbeitende einverstanden war und ein betriebliches Konzept mit präven tiven Maß-
nahmen zum betrieblichen Infektionsschutz bestand. Hierzu gehörten  beispielsweise 
Festlegungen, welche Schutzmaßnahmen an welchem Arbeitsplatz vorzunehmen wa-
ren (zum Beispiel Abstandsregelungen, Vereinzelung, Zuordnung fester Teams, um 
wechselnde Kontakte zu vermeiden etc.).  
Voraussetzung für die Zulassung der Ausnahme war, dass glaubhaft gemacht wurde, 
dass alle anderen Maßnahmen zur Sicherstellung einer unverzichtbaren Perso nalbe-
setzung ausgeschöpft waren. 
 
Durch die Coronapandemie und damit einhergehenden Betretungsverboten in d en 
Einrichtungen oder der persönlichen Angst vor Ansteckung ist die Unterstützung durch 
Ehrenamtliche in sämtlichen Einrichtungen teilweise weggebrochen. Die Einrich tun-
gen betonten, dass die fehlende Entlastung der Hauptamtlichen dadurch deutlich spür-
bar sei.  
 
5. Fazit, Entwicklungen und Ausblick 
Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen durch die angespannte Personalsituation 
und der zusätzlichen Belastungen der Einrichtungen durch die Corona-Pandemie kann 
konstatiert werden, dass die Nutzer*innen in den Betreuungsangeboten überwieg end 
gut versorgt werden.  
 
Meistenteils waren festgestellte Mängel geringfügig und konnten zeitnah  abgestellt 
werden.  
 
Seit dem 01.01.2023 ist das novellierte WTG in Kraft, mit dem einige Neuerungen so-
wohl für die Leistungsanbieter*innen als auch für die WTG-Behörden verbunden sind.

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 22 
Er präzisiert und konkretisiert u.a. den Rahmen für freiheitsentziehende und f reiheits-
beschränkende Maßnahmen. Diese Maßnahmen sollen weitestgehend v ermieden 
werden. Die Einrichtungen sind daher verpflichtet, ein Konzept zur Gewaltp rävention 
zu erstellen, welches auch eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter*innen umfasst. 
 
Ebenso müssen die Leistungsanbieter*innen ein Konzept zur Vermeidung  von frei-
heitsentziehenden Unterbringungen oder freiheitsbeschränkenden und -entziehenden 
Maßnahmen vorlegen. Darin ist die Trennung zwischen Anordnung, Durchführung und 
Überwachung der Maßnahmen zu regeln sowie eine verantwortliche Person für die  
Anordnung und Überwachung der Durchführung der Maßnahme zu benen nen. Die 
Beschäftigten sind mit Alternativen zu diesen Maßnahmen vertraut zu mache n und 
regelmäßig zu schulen. Die Nutzer*innen sind durch regelmäßige adressatengerechte 
Informationsveranstaltungen zu sensibilisieren. 
 
Weiterhin muss jede freiheitsentziehende Maßnahme der sogenannten Monitori ng- 
und Beschwerdestelle, die durch das Land eingerichtet wurde, gemeldet werden. 
 
Bislang hat die zuständige Bezirksregierung keine Prüfungen begleitet. Mit der Novel-
lierung des WTG wird dies nun vom Gesetzgeber gefordert. Gemäß § 43a Abs. 1 WTG 
haben die Aufsichtsbehörden jährlich stichprobenweise 5 Prozent der Einrichtungen in 
ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich, für die Regelprüfungen durchzuführen sind , 
zu prüfen. Ein weiteres Prozent der Einrichtungen, für die Regelprüfungen d urchzu-
führen sind, sind in Absprache mit der obersten Aufsichtsbehörde im Zuständigkeits-
bereich einer anderen Aufsichtsbehörde im Umfang einer Regelprüfung durchz ufüh-
ren. Die Prüfungen sollten gemeinsam mit den örtlich zuständigen Behörden erfolgen. 
Sämtliche Prüfberichte sowohl von Regel- als auch von Anlassprüfungen sind außer-
dem den Aufsichtsbehörden zu übermitteln. 
 
Die Zuständigkeit der WTG-Behörden in NRW wurde auf die Werkstätten für Me n-
schen mit Behinderungen (WfbM) erweitert. In Münster gibt es mit der Alexianer Werk-
stätten GmbH und der Westfalenfleiß GmbH zwei Trägerinnen von WfbM. Neben den 
beiden Zentralen verfügen beiden Werkstätten insgesamt über 17 weitere Betriebstät-
ten.  
Aufgrund des neuen Aufgabenbereiches wurde bei der WTG-Behörde daher eine zu-
nächst befristet überplanmäßige Stelle mit einem Umfang von 0,7 VZÄ eingerichtet.  
 
Die Änderungen in der Durchführungsverordnung zum WTG liegen im Entwurf vor und 
werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 in Kraft treten. 
  
In vielen Einrichtungen stellt der Fachkräftemangel ein großes und zunehmen des 
Problem dar. Personaldefizite müssen fast überall - zumindest vorübergehe nd - mit 
Zeitarbeitskräften kompensiert werden. Während dieses Phänomen in der Altenpflege 
schon länger beobachtet wird, ist mittlerweile auch die Eingliederungshilfe betro ffen 
und verzeichnet einen zunehmenden Mangel an qualifizierten Kräfte n. Im Tätigkeits-
bericht 2023-2024 soll dieses Thema daher aufgegriffen werden.

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 23 
Trotz der Nachfragen nach Pflegeplätzen, können freie Plätze aufgr und des Mangels 
an Pflegekräften nicht immer nachbelegt werden.   
 
6. Ansprechpartnerinnen und weitere Informationen 
Kontaktdaten: 
Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister  
Sozialamt 
Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) 
Von-Steuben-Straße 5 
48143 Münster 
 
Tel.: 0251/492-5094 
Fax: 0251/492-7785 
E-Mail: Heimaufsicht@stadt-muenster.de 
Internet: 
http://www.stadt-muenster.de/sozialamt/heimaufsicht 
 
 
 
 
Mitarbeiterinnen der Kommunalen Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe  
(Heimaufsicht): 
 
Name Telefon E-Mail 
Nina Möllering  
(Fachstellenleiterin) 
0251 492 5094 moellering@stadt-muenster.de  
Sylvia Bruning 0251 492 5019 BruningS@stadt-muenster.de 
Angelika Eusterwiemann 0251 492 5067 Eusterwiemann@stadt-muenster.de 
Stefanie Kawik 0251 492 5028 Kawik@stadt-muenster.de 
Antje Konitzer 0251 492 5084 Konitzer@stadt-muenster.de 
Rebecca Schäfer 0251 492 5924 SchaeferR@stadt-muenster.de 
Michaela Sendwicki 0251 492 5923 sendwicki@stadt-muenster.de 
Tanja Streckert 0251 492 5932 StreckertT@stadt-muenster.de

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 24 
 
Weiterführende Links: 
 
Internetauftritt der Kommunalen Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (H eimauf-
sicht): 
https://www.stadt-muenster.de/sozialamt/heimaufsicht 
 
Internetauftritt der obersten Aufsichtsbehörde Ministerium für Arbeit, Gesundhe it und 
Soziales (MAGS): 
https://www.mags.nrw/rechtsaufsichten-und-rechtsgrundlagen 
 
Heimfinder NRW: 
https://www.heimfinder.nrw.de/ 
 
Rechtliche Grundlagen: 
 
Wohn- und Teilhabegesetz NRW 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000678 
 
Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetz NRW 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000512

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 25 
7. Anhang 
Tabelle 1 Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot / vollstationäre Dauerpflege, Stand: Dez. 2022 
Nr. Name Straße und Hausnummer PLZ Ort 
1 Achatius-Haus Münsterstr. 24b 48167 Münster 
2 Achatius-Haus / Junge Pflege Münsterstr. 24b 48167 Münster 
3 Altenheim St. Elisabeth Südlohnweg 1 48161 Münster 
4 Altenheim Friedrichsburg Offenbergstr. 19 48151 Münster 
5 Seniorenpflegeheim  
Haus Heidhorn 
Westfalenstr. 490 48165 Münster 
6 Altenhilfe-Zentrum der Missions-
schwestern "Haus Franziska" 
Westfalenstr 107 48165 Münster 
7 Altenzentrum Maria-Hötte-Stift Düesbergweg 143 48153 Münster 
8 Altenzentrum Klarastift  Andreas-Hofer Str.  70 48145 Münster 
9 Altenzentrum St. Lamberti Scharnhorststr 4 48151 Münster 
10 Alwine-Lauterbach-Seniorenzentrum  Rottkamp 49 48163 Münster 
11 Fritz-Krüger-Seniorenzentrum Gartenbreie 1 48161 Münster 
12 Cohaus-Vendt-Stift Krumme Straße  39/40 48143 Münster 
13 DKV-Residenz am Tibusplatz  Tibusplatz 1-7 48143 Münster 
14 Ev. Seniorenzentrum  
Meckmannshof 
Meckmannweg 74 48163 Münster 
15 Friederike-Fliedner-Haus Coerdestr. 56 48147 Münster 
16 Seniorenzentrum Handorfer Hof Handorfer Str. 20-24 22 48157 Münster 
17 Haus Augustinus (außerklinische In-
tensivpflege) 
Alexianerweg 6 48163 Münster 
18 Haus Simeon Am Berg Fidel 70 48153 Münster 
19 Haus Thomas Alexianerweg 8 48163 Münster 
20 Haus vom Guten Hirten / - Pflegebe-
reich - 
Mauritz-Lindenweg 61 48145 Münster 
21 Haus Wilkinghege Wilkinghege 55 48159 Münster 
22 Johanniter-Stift Münster Weißenburgstr. 48 48151 Münster 
23 Altenzentrum  
Kardinal-von-Galen-Stift 
Clemens August Platz  8a 48167 Münster 
24 LWL-Pflegezentrum  
"Ernst-Kirchner-Haus" 
Kinderhauser Str. 92 48147 Münster 
25 Marienheim An der Alten Kirche 5 48165 Münster 
26 Martin-Luther-Haus Fliednerstr. 17-19 48149 Münster 
27 Meyer-Suhrheinrich-Haus Marktallee  42 48165 Münster 
28 Papst-Johannes-Paul-Stift Culmer Str. 16 48157 Münster 
29 Perthes-Haus  Wienburgstr. 60 48147 Münster 
30 Residenz Aaseehof Pottkamp 25 48149 Münster 
31 Seniorenresidenz Kastanienhof Ostmarkstr. 9 48145 Münster 
32 Seniorenzentrum Haus Maria-Trost St. Mauritz-Freiheit 52 48145 Münster 
33 Wohnen in Pastors Garten Alte Dorfstr. 10 48161 Münster 
34 Wohnstift am Südpark Clevornstr. 5 48153 Münster

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 26 
Tabelle 2 Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot /  besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe , 
Stand: Dez. .2022 
Nr. Name Straße und Hausnummer PLZ Ort 
1 Wohnhaus Edelbach Allensteiner Straße 48 48157 Münster 
2 Wohnstätte Südviertel Friedrich-Ebert-Str.  87 48153 Münster 
3 Wohnhaus Meesenstiege Meesenstiege 56 48165 Münster 
4 Alexianer Münster GmbH  Alexianerweg  9 48163 Münster 
5 Wohnstätte Haus Gremmendorf Münnichweg 75-79 48167 Münster 
6 LWL-Wohnverbund Münster Friedrich-Wilhelm-Weberstrasse 
30 
48147 Münster 
7 Wohnstätte Haus Wolbeck Am Wigbold 6 48167 Münster 
8 WST Gut Kinderhaus Am Max-Klemens-Kanal 19 48159 Münster 
9 Sozialtherapeutische Wohneinrichtung Schillerstr.  46 48155 Münster 
10 Haus vom Guten Hirten / - Wohnheim 
für Menschen mit einer geistigen oder 
seelischen Behinderung 
Mauritz-Lindenweg  61 48145 Münster 
11 Wohnstätte Coerde Coerdestiege 59 48157 Münster 
12 Stationäres Wohnen und Tagesstruk-
tur Stift Tilbeck MS 
Meyerbeerstr. 30 48163 Münster

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 27 
 
Tabelle 3 Anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften, Stand: Dez. 2022 
Nr. Name Straße und Hausnummer PLZ Ort 
1 Altenzentrum Münster Nienberge  
Haus Sebastian 
Gartenstiege 6 48161 Münster 
2 Altenzentrum Münster Nienberge 
Haus Annette 
Kirmstraße 18 48161 Münster 
3 Außerklinische Intensivpflege Mehrge-
nerationenhaus Mathildenstift 
Münzstraße 38 48143 Münster 
4 Christopher Haus  Westfalenstraße 176 48165 Münster 
5 Demenz-Wohngemeinschaft Mehrge-
nerationenenhaus Mathildenstift 
Münzstraße 38 48143 Münster 
6 DRK-Wohngemeinschaft  
Erphobogen 
Bohlweg 55a 48147 Münster 
7 Haus Elisabeth Herrenstraße 10 48167 Münster 
8 Haus Genius Tibusplatz 6 48143 Münster 
9 Haus Margareta - EG Hegerskamp 5 48155 Münster 
10 Haus Margareta - OG Hegerskamp 5 48155 Münster 
11 Hof Schultmann Stratmannweg 23 48163 Münster 
12 Irmgard-Buschmann-Haus EG Am Küchenbusch 15 48161 Münster 
13 Irmgard-Buschmann-Haus OG Am Küchenbusch 1 48161 Münster 
14 Taubenstraße Taubenstraße 12 48145 Münster 
15 Villa Hittorfstraße Hittorfstraße 10 48149 Münster 
16 Villa Mauritz Kaiser-Wilhelm-Ring 34 48145 Münster 
17 Wohngemeinschaft  
"Mitten in Mauritz" EG 
Mondstraße 104 48155 Münster 
18 Wohngemeinschaft  
"Mitten in Mauritz" OG 
Mondstraße 104 48155 Münster 
19 Wohngemeinschaft Arche Noah  Manfred-von-Richthofen-Straße 
45 
48145 Münster 
20 Wohngemeinschaft Arche Sarah  Manfred-von-Richthofen-Straße 
45 
48145 Münster 
21 Wohngemeinschaft  
Beim Erdelbach EG 
Schlesienstraße 1 48167 Münster 
22 Wohngemeinschaft  
Beim Erdelbach OG 
Schlesienstraße 1 48167 Münster 
23 Wohngemeinschaft Böckmannplatz  Böckmannplatz 1 48159 Münster 
24 Wohngemeinschaft Casa Mauritz Andreas-Hofer-Straße 86 48145 Münster 
25 Wohngemeinschaft Schulstraße Schulstraße 47 48149 Münster 
26 Wohngemeinschaften  
Hüfferstraße EG 
Hüfferstraße 20 48149 Münster 
27 Wohngemeinschaften Hüfferstraße 
OG 
Hüfferstraße 20 48149 Münster 
28 Wohngruppe Leo ISB Alexianerweg 6 48163 Münster

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 28 
  
Tabelle 4 Tagespflegen, Stand: Dez. 2022 
Nr. Name Straße und Hausnummer PLZ Ort 
1 Achatius-Haus / Tagespflege Münsterstr. 24b 48167 Münster 
2 Altenheim St. Elisabeth , - Tages-
pflege - 
Südlohnweg 1 48161 Münster 
3 Klaras Tagespflege Manfred von Richthofen  Str. 
45a 
48145 Münster 
4 pro.cura Tagespflege  Wolbecker Str. 226 48155 Münster 
5 Tageshaus St. Marien Loddenweg 10 48165 Münster 
6 Tagespflege Akticom Twenhövenweg 18 48167 Münster 
7 Tagespflege Albachten Dülmener Str. 9 48163 Münster 
8 Tagespflege Altenzentrum am 
Südpark 
Clevornstrasse 5 48153 Münster 
9 Tagespflege am Friederike-Fliedner-
Haus 
Coerdestr. 56 48147 Münster 
10 Tagespflege an der Kreuz-Christi-Kir-
che in Amelsbüren 
Leisnerstraße 17 48163 Münster 
11 Tagespflege Böckmannplatz Sander 
Pflege GmbH 
Böckmannplatz 1 48159 Münster 
12 Tagespflege Handorfer Hof Handorfer Straße  24 48157 Münster 
13 Tagespflege Haus Benteler e. V. Prozessionsweg 54 48145 Münster 
14 Tagespflege im Clemens Wallrath 
Haus 
Josefstr. 4 48151 Münster 
15 Tagespflege im Meckmannshof Meckmannweg 74 48163 Münster 
16 Tagespflege Mehrgenerationenhaus 
Mathildenstift 
Münzstr.  38 48143 Münster 
17 Tagespflege Miteinander Friedrichs-
burg 
Offenbergstraße 15a 48151 Münster 
18 Tagespflege Papst-Johannes-Paul-
Stift 
Culmer Str. 16 48157 Münster 
19 Tagespflege Simeon Am Berg Fidel 78 48153 Münster 
20 Tagespflege St. Clemens Kortumweg 56 48165 Münster 
 
 
Tabelle 5 Hospize, Stand: Dez. 2022 
Nr. Name Straße und Hausnummer PLZ Ort 
1 Hospiz lebensHAUS Münster  Dorbaumstr.  215 48157 Münster 
2 Johannes-Hospiz Münster Hohenzollernring  66 48145 Münster 
 
 
Tabelle 6 Kurzzeitpflegen, Stand: Dez. 2022 
Nr. Name Straße und Hausnummer PLZ Ort 
1 Altenhilfe-Zentrum der Missions-
schwestern "Haus Maria" 
Westfalenstr 107 48165 Münster 
2 Fritz-Krüger-Seniorenzentrum  
Solitäre KZP 
Gartenbreie 1 48161 Münster 
3 Kurzzeitpflege Haus Ludgera Loerstr.  23 48143 Münster

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 29 
Tabelle 7 Service-Wohnen, Stand: Dez. 2022 
Nr. Name Straße und Hausnummer PLZ Ort 
1 Achatius-Haus / Servicewohnen Münsterstr. 24c&d 48167 Münster 
2 Altenheim St. Elisabeth - Heimverbun-
denes Wohnen 
Südlohnweg 1 48161 Münster 
3 Altenwohnungen am Meckmannshof Mecklenbecker Str. 421-423 48163 Münster 
4 AWO Münster Gievenbeck  Gartenbreie  3 48161 Münster 
5 Betreutes Wohnen am Marienheim An der Alten Kirche 5 48165 Münster 
6 Betreutes Wohnen beim Erdelbach 
Sander Pflege GmbH 
Schlesienstr. 1 48167 Münster 
7 Betreutes Wohnen Böckmannplatz Böckmannplatz 1 48159 Münster 
8 Betreutes Wohnen Hofmann von Fal-
lerslebens Weg 
Hoffmann von Fallerslebens 
Weg 30-32 
48165 Münster 
9 Betreutes Wohnen Wersewinkel 1+2 Handorfer Str.  28/30 48157 Münster 
10 Brüningheide /Killingstr. Brüningheide /Killingstr. 75-
77/1-7 
48159 Münster 
11 Domicil Aaseehof Pottkamp  15-19 48149 Münster 
12 Domicil im Kreuzviertel Tannenbergstraße 1 - 11 48147 Münster 
13 Handorfer Hof / Servicewohnen Handorfer Str.  20-24 48157 Münster 
14 Haus Simeon / Servicewohnen - Bun-
galow 
Am Berg Fidel 70 48153 Münster 
15 Johanniter Stift Münster_Whg Weißenburgstr 48 48151 Münster 
16 Martin-Luther-Haus / Servicewohnen Fliednerstr.  17-19 48149 Münster 
17 Pankokstr. 14 / Servicewohnen Pankokstr. 14 48153 Münster 
18 Pension Plus Gartenstr.  18 48147 Münster 
19 Residenz Aaseehof Service Wohnen Robert-Koch-Str.  55 48149 Münster 
20 Rottkamp  Rottkamp  53-57a 48163 Münster 
21 Seniorenzentrum "Mitten in Mauritz" Mondstraße 104-106 48155 Münster 
22 Service Wohnen im Zentrum Kinder-
haus 
Westhoffstr. 134-140, Kristia-
nsandstr. 142-145 140 
48159 Münster 
23 Servicewohnen DKV-Residenz am Ti-
busplatz gGmbH 
Tibusplatz 1-7 48143 Münster 
24 Servicewohnen Lukas Zentrum Rüschhausweg 17-19 48161 Münster 
25 Servicewohnen Tönne-Vormann-Weg Tönne-Vormann-Weg 5 48167 Münster 
26 Wohnen am Lohausbach Wolbecker Str.  220-224 48155 Münster 
27 Wohnen im Klarapark (für Bestands-
kunden) 
Andreas-Hofer-Straße 72-76 48145 Münster 
28 Wohnen mit Service an der Meyer-
beerstraße  
Meyerbeerstr.  37-59 48163 Münster 
29 Wohnpark Mecklenbeck Dingbängerweg 31-49 48163 Münster 
30 Wohnresidenz Gasselstiege Prins-Claus-Straße 56 48159 Münster 
31 Wohnresidenz Sentruper Höhe Schmeddingstraße  115-121 48149 Münster 
32 Wohnresidenz Yorkhouse York-Ring 1-3 48159 Münster 
33 Wohnungseigentümergemeinschaft 
Junker-Jörg-Platz 17/18 
Junker-Jörg-Platz  17 - 18 48167 Münster

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 30 
Tabelle 8 Ambulante Pflegedienste, Stand: Dez. 2022 
Nr.  Name Straße und Hausnummer PLZ Ort 
1 ADVITALIS; Pflegedienst Hanses-Ketteler-Straße 2 48165 Münster 
2 air vital Kranken- und Intensivpflege 
GmbH 
Westfalenstraße 176 48165 Münster 
3 Alexianer Münster GmbH - Alexianer 
Ambulant 
Achtermannstraße 11 48143 Münster 
4 Ambulaner Pflegedienst Akticom 
GmbH 
Dirk-v.-Merveldt-Strasse 47 48167 Münster 
5 Ambulante Dienste e.V. Bohlweg 10 48147 Münster 
6 Ambulante Dienste Klarastift GmbH Andreas-Hofer-Str 72 48145 Münster 
7 Ambulante Dienste Sander Pflege 
GmbH Münster 
Mondstr. 104-106 48155 Münster 
8 Ambulanter Dienst Füreinander Offenbergstraße  20 48151 Münster 
9 Ambulanter Krankenpflegedienst Julia 
GmbH 
Rüschhausweg  149 48161 Münster 
10 AP Lindenhof Idenbrockplatz 21 48159 Münster 
11 Arbeiter-Samariter-Bund Regionalver-
band Münster e.V.; Pflegedienst 
Gustav-Stresemann-Weg 62 48155 Münster 
12 Buurtzorg Team Münster Sophienstr.  3 48145 Münster 
13 Caritas Betriebsführungs- und Träger-
gesellschaft Münster mbH Ambulante 
Pflege 
Josefstr 2 48151 Münster 
14 Comfort-Pflege Ostviertel GmbH Hohenzollernring  67 48145 Münster 
15 Cura Westfalia- Ambulanter Pflege-
dienst 
Buldernweg  42 48163 Münster 
16 Diakonie Münster - Diakoniestation 
GmbH;  
Wichernstr 22 48147 Münster 
17 die mobilen; Mobile Alten- und Behin-
dertenhilfe e. V 
Augustastr 28 48153 Münster 
18 DRK-Pflegedienst Münster Zumsandestraße  25/27 48145 Münster 
19 Erste Hilfe Ambulanter Pflegedienst  
GmbH 
Kardinalstraße  26 48165 Münster 
20 Häusliche Pflege der DRK-Schwes-
ternschaft; Westfalen e.V., Münster 
Münzstraße 38 48143 Münster 
21 Home Instead MW Betreuung und 
Pflege Zuhause GmbH 
Scheibenstraße 117 48153 Münster 
22 Johanniter Pflege- und Gesundheits-
dienste 
Geringhoffstraße  45/47 48163 Münster 
23 KV Ambulanter Pflegedienst  UG Zumbuschstr. 10 48167 Münster 
24 LEBEN - ERLEBEN; Ambulante Kran-
ken- u. Altenpflege GmbH 
Wolbecker Str. 140b 48155 Münster 
25 LebensNah Mobile Alten- und Kran-
kenpflege 
Letterhausweg 103 48167 Münster 
26 MiCura Pflegedienste Münster GmbH Tibusplatz 6 48143 Münster 
27 Panda Pflege Warendorfer Str. 183 48145 Münster 
28 Perthes-Pflegedienst Marktallee 19a 48165 Münster 
29 Pflegebüro Bahrenberg Münster 
GmbH & Co.KG 
Augustastraße  34 48153 Münster 
30 Pflegebüro Schmidt Marktallee 66 48165 Münster 
31 Pflegedienst P3 GmbH Roxeler Str.  559 48161 Münster 
32 Pflegefreunde GmbH Feldstiege 100 48161 Münster

Tätigkeitsbericht 2021/2022 | 31 
33 Pflegelokal GmbH Steinkuhle 18 48163 Münster 
34 Pflegeteam miteinander GmbH Coerdestrasse 45 48147 Münster 
35 RD Münster Pflege GmbH Gartenbreie 62 48161 Münster 
36 Regenbogen Außerklinische Intensiv-
pflege und Heimbeatmung GbR 
Coerdestiege 69 48157 Münster 
37 VITA-MED Pflegedienst GmbH Krögerweg 14 48155 Münster 
 
 
Tabelle 9 Ambulante Pflegedienste der Eingliederungshilfe, Stand: Dez. 2022 
Nr Name Straße und Hausnummer PLZ Ort 
1 Ambulant Unterstütztes Wohnen Windthorststraße 7 48143 Münster 
2 Ambulant Betreutes Wohnen Psycho-
soziales Zentrum  
Geiststraße 37 48151 Münster 
3 LWL-Wohnverbund Münster Ambulant 
Betreutes Wohnen 
Friedrich-Wilhelm-Weberstrasse 
30 
48147 Münster 
4 Ambulant Betreutes Wohnen Münster Alte Dorfstraße  5 48161 Münster 
5 Fachdienst Ambulant Unterstütztes 
Wohnen 
Kesslerweg 38-42 48155 Münster 
6 BEWO-Betreutes Wohnen der Alexia-
ner 
Leibnizstraße 2a 48165 Münster 
7 Arbeitskreis Jugend- und Drogenbera-
tung im Kreis Warendorf e. V. 
Schaumburgstr.  11 48145 Münster 
8 Bethel.regional, ambulant unterstütz-
tes Wohnen (AUW) Münster 
Hammer Straße 89 48153 Münster 
9 Pro Domicil / Ambulante Eingliede-
rungshilfe zum selbstständigen Woh-
nen für psychisch kranke Menschen 
Klosterstr. 4-5 48143 Münster 
10 Haus vom Guten Hirten /  Ambulant 
Betreutes Wohnen SGB XII 
Mauritz-Lindenweg  61 48145 Münster 
11 Ambulant betreutes Wohnen Domhö-
ver Klein Mannefeld Schulz GbR 
Hoher Heckenweg 99 48147 Münster 
12 Bischof-Herrmann-Stiftung Ambulant 
Betreutes Wohnen  
Grevener Str. 102 48159 Münster 
13 SeHT Münster e.V. Ambulanter Dienst Dechaneistraße 14 48145 Münster 
14 Start e.V. Ambulant Betreutes Woh-
nen 
Grevener Straße 152 48159 Münster 
15 Betreutes Wohnen Münster VSE Dahlweg  112 48153 Münster 
16 gemeinnützige SKM GmbH Ewaldistr. 16 48155 Münster

Beratungsverlauf (3)

25.09.2023 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.09.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.10.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (118)

  • Von-Steuben-Straße 5
  • Westfalenstraße 490
  • Andreas-Hofer-Straße 70
  • Kinderhauser Straße 92
  • Wienburgstraße 60
  • Meyerbeerstraße 30
  • Kirmstraße 18
  • Münzstraße 38
  • Mondstraße 104
  • Schlesienstraße 1
  • Hüfferstraße 20
  • Wolbecker Straße 226
  • Clevornstraße 5
  • Coerdestraße 56
  • Leisnerstraße 17
  • Josefstraße 4
  • Offenbergstraße 15a
  • Culmer Straße 16
  • Dorbaumstraße 215
  • Handorfer Straße 28
  • Pankokstraße 14
  • Westhoffstraße 134
  • Achtermannstraße 11
  • Kardinalstraße 26
  • Scheibenstraße 117
  • Geringhoffstraße 45
  • Zumbuschstraße 10
  • Augustastraße 34
  • Roxeler Straße 559
  • Geiststraße 37
  • Leibnizstraße 2a
  • Schaumburgstraße 11
  • Hammer Straße 89
  • Klosterstraße 4
  • Grevener Straße 102
  • Ewaldistraße 16
  • Rottkamp 49
  • Tibusplatz 1
  • Meckmannweg 74
  • Alexianerweg 6
  • Mauritz-Lindenweg 61
  • Clemens-August-Platz 8a
  • Bohlweg 55a
  • Hegerskamp 5
  • Böckmannplatz 1
  • Südlohnweg 1
  • Prozessionsweg 54
  • Tönne-Vormann-Weg 5
  • Junker-Jörg-Platz 17
  • Rüschhausweg 149
  • Gustav-Stresemann-Weg 62
  • Hohenzollernring 67
  • Buldernweg 42
  • Letterhausweg 103
  • Krögerweg 14
  • Kesslerweg 38
  • Hoher Heckenweg 99
  • Dahlweg 112
  • Am Berg Fidel 70
  • An der Alten Kirche 5
  • Am Wigbold 6
  • Am Max-Klemens-Kanal 19
  • Am Küchenbusch 15
  • Weißenburgstraße 48
  • Allensteiner Straße 48
  • Friedrich-Ebert-Straße 87
  • Kaiser-Wilhelm-Ring 34
  • Manfred-von-Richthofen-Straße 45
  • Mecklenbecker Straße 421
  • Tannenbergstraße 1
  • Robert-Koch-Straße 55
  • Prins-Claus-Straße 56
  • Schmeddingstraße 115
  • Hanses-Ketteler-Straße 2
  • Warendorfer Straße 183
  • Windthorststraße 7
  • Münsterstraße 24b
  • Krumme Straße 39
  • Fliednerstraße 17
  • Ostmarkstraße 9
  • Alte Dorfstraße 10
  • Schillerstraße 46
  • Hittorfstraße 10
  • Dülmener Straße 9
  • Killingstraße 75
  • Gartenstraße 18
  • Sentruper Höhe
  • Idenbrockplatz 21
  • Sophienstraße 3
  • Zumsandestraße 25
  • Dechaneistraße 14
  • Düesbergweg 143
  • Gartenbreie 1
  • Wilkinghege 55
  • Meesenstiege 56
  • Coerdestiege 59
  • Gartenstiege 6
  • Herrenstraße 10
  • Stratmannweg 23
  • Taubenstraße 12
  • Schulstraße 47
  • Twenhövenweg 18
  • Brüningheide
  • Am Lohausbach
  • Dingbängerweg 31
  • Gasselstiege
  • Marktallee 42
  • Pottkamp 25
  • Edelbach
  • Münnichweg 75
  • Kinderhaus
  • Loddenweg 10
  • Kortumweg 56
  • Loerstraße 23
  • Wersewinkel 1
  • York-Ring 1
  • Feldstiege 100
  • Steinkuhle 18

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Details

Aktenzeichen
V/0399/2023
Typ
Vorlagen
Datum
15.08.2023
Erstellt
28.06.2023 17:02