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V/0009/2021

Wahl eines/einer 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/in im Stadtbezirk Münster-Ost

Vorlagen 04.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 18.02.2021, TOP 1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1558 Zeichen

Anlage A zur V/0009/2021 
Kurzüberblick 
Nach dem Rücktritt von Frau Klimek als erste stellv. Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Ost 
ist eine Nachfolge zu wählen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
 
Damit nach dem Ausscheiden der bisherigen Amtsinhaberin die Arbeit der Bezirksvertretung 
problemlos weitergeführt werden kann, ist die Wahl erforderlich. Das Verfahren ist in den §§ 36, 
50 und 67 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beschlussvorlage

1779 Zeichen

V/0009/2021 
V/0009/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl eines/einer 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/in im Stadtbezirk Münster-Ost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.01.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Zum/Zur 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeister/in wird Herr/Frau ________________________ 
gewählt. 
 
 
Begründung: 
 
Frau Martina Klimek, hat ihr Amt als 1. stellvertretende Bezirksbürgermeisterin und Ihre Mitgliedschaft 
in der Bezirksverwaltung Münster-Ost mit Wirkung vom 13.11.2020 niedergelegt. 
 
Nach § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen (GO NRW) findet für die (Neu -)Wahl 
eines/einer (stellvertretenden) Bezirksbürgermeisters/in der § 67 Abs. 2 – 5 GO NRW entsprechende 
Anwendung. 
 
Gemäß § 36 Abs. 3 i.V. m. § 67 Abs. 2 Satz 7 GO NRW ist für den Fall, dass ein/e stellvertretende/r 
Bezirksbürgermeister/in während der Wahlperiode ausscheidet, der Nachfolger für den Rest der 
Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu wählen. 
 
Nach § 50 Abs. 2 GO NRW ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte  der 
gültigen Stimmen erhalten hat. Nein -Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als 
die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten 
Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewähl t ist, wer in dieser engeren Wahl die 
meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 
 
 
In Vertretung 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
08.01.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Schnell 
Telefon: 492-1620 oder 492-
1660 
SchnellC@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0009/2021 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

18.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0009/2021
Typ
Vorlagen
Datum
04.01.2021
Erstellt
04.01.2021 14:14