V/0009/2021
Wahl eines/einer 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/in im Stadtbezirk Münster-Ost
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Anlage A
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Anlage A zur V/0009/2021 Kurzüberblick Nach dem Rücktritt von Frau Klimek als erste stellv. Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Ost ist eine Nachfolge zu wählen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Damit nach dem Ausscheiden der bisherigen Amtsinhaberin die Arbeit der Bezirksvertretung problemlos weitergeführt werden kann, ist die Wahl erforderlich. Das Verfahren ist in den §§ 36, 50 und 67 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0009/2021 V/0009/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl eines/einer 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/in im Stadtbezirk Münster-Ost Beratungsfolge 21.01.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zum/Zur 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeister/in wird Herr/Frau ________________________ gewählt. Begründung: Frau Martina Klimek, hat ihr Amt als 1. stellvertretende Bezirksbürgermeisterin und Ihre Mitgliedschaft in der Bezirksverwaltung Münster-Ost mit Wirkung vom 13.11.2020 niedergelegt. Nach § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen (GO NRW) findet für die (Neu -)Wahl eines/einer (stellvertretenden) Bezirksbürgermeisters/in der § 67 Abs. 2 – 5 GO NRW entsprechende Anwendung. Gemäß § 36 Abs. 3 i.V. m. § 67 Abs. 2 Satz 7 GO NRW ist für den Fall, dass ein/e stellvertretende/r Bezirksbürgermeister/in während der Wahlperiode ausscheidet, der Nachfolger für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu wählen. Nach § 50 Abs. 2 GO NRW ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein -Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewähl t ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. In Vertretung Amt für Bürger- und Ratsservice 08.01.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schnell Telefon: 492-1620 oder 492- 1660 SchnellC@stadt- muenster.de - 2 - V/0009/2021 Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0009/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.01.2021
- Erstellt
- 04.01.2021 14:14