Parkstadt Süd - Bedarfsfeststellung diverse Gutachten für die Bauleitplanung
Beschlussvorlage Ausschuss 2522/2024 vom 14.10.2024
Stand: Am 07.11.2024 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 2522/2024 Freigabedatum 14.10.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Parkstadt Süd - Bedarfsfeststellung diverse Gutachten für die Bauleitplanung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. Erkennt den Bedarf für die diversen Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung Park- stadt Süd in Höhe von insgesamt 1.353.000 € an 2. Beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe der gutachterlichen Aufgaben im Rahmen der Bauleitplanung Parkstadt Süd Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.11.2024 Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 0,87 Mio. € in 2025 0,27 Mio. € in 2026 0,22 Mio. € in 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bebauungspläne Parkstadt Süd sollen die Umsetzung der Baumaßnahmen für das städte- bauliche Großprojekt unmittelbar nach Verfügbarkeit der Grundstücke planungsrechtlich si- cherstellen. Für die Bauleitplanung Parkstadt Süd wurde folgender Zeitplan aufgestellt: 3 Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist parallel zur Aufstellung eines Bebau- ungsplanes eine Umweltprüfung durchzuführen. Darin sind Auswirkungen der Pla- nungsziele auf zahlreiche Umweltbelange und Schutzziele zu prüfen und zu bewerten. Auch Einwirkungen aus der Umwelt auf sensible geplante Nutzungen sind zu untersu- chen. Zur Minderung oder zum Ausgleich erheblicher Ein- und Auswirkungen sind ent- sprechende Maßnahmen zu entwickeln. Die Ergebnisse der Umweltprüfung fließen in den Bebauungsplan ein. Die Untersuchung der Auswirkungen der Planung einschließlich Bewertung und Defi- nition von Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen lässt sich in vielen Fällen nicht durch Mitarbeitende der Stadtverwaltung durchführen. Zum einen fehlen dazu spezi- elle, vertiefte Fachkenntnisse, zum anderen notwendige Spezialsoftware oder spezi- elle technische Geräte. Für diese Fälle muss die Verwaltung externe Fachbüros be- auftragen. Folgende Gutachten sind bereits durch externe Fachbüros in Bearbeitung: Stadtklimauntersuchung (Klimacheck) - Büro Greenpass Schalltechnische Untersuchung zum Straße- und Schienenverkehrslärm (Einwir- kungen auf das Plangebiet) - Büro ACCON Fortschreibung des Mobilitätskonzeptes – Büro BSV Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung – Büro Bernard bzw. fertiggestellt: Artenschutzprüfung Stufe I für die 219. FNP-Änderung „Parkstadt-Süd“ – Büro für Freiraumplanung Artenschutzprüfung zum Pionierpark - Büro für Freiraumplanung Stadtklimatische Untersuchung zur Integrierten Planung – Büro für Umweltmeteo- rologie Regenwassermanagementuntersuchung - Büro BCE - Björnsen Beratende Ingeni- eure Sanierungsuntersuchung „Domgärten“ Gefährdungsabschätzung ehemaliger Güterbahnhof Bonntor - Büro Mull + Partner Boden- und Versickerungsuntersuchung Parkstadt-Süd - Büro Mull + Partner 4 Im Zuge der Aufstellung der sechs Teilbebauungspläne sind weitere extern durchzu- führende Untersuchungen erforderlich, um ausreichend Grundlagen für die Umwelt- prüfung und die rechtssichere bauleitplanerische Abwägung zu erhalten. Um diesen Zeitplan einhalten zu können sind kurz- bis mittelfristig folgende Gutachten erforderlich und müssen an externe Fachbüros vergeben werden: Artenschutzprüfung Stufe II Für die Bebauungsplanverfahren der Parkstadt werden artenschutzrechtliche Prüfun- gen (ASP) erforderlich sein, um nachzuweisen, dass durch die Planungen keine Ver- botstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden, damit hier keine Pla- nungsschranke zu befürchten ist. Die artenschutzrechtliche Prüfung erfasst die im Plangebiet und dem darüber hinaus betroffenen Raum die relevanten wildlebenden Tierarten und entwickelt entspre- chende Maßnahmen. Bei den bereits erstellten oben genannten Artenschutzprüfungen handelt es sich für den Flächennutzungsplan um eine ASP I, die die potentiellen Lebensräume erfasst und die darin zu erwartenden Arten. Im Rahmen der Aufnahme und Begehung werden u.a. auch reale Lebensräume nachgewiesen und Artenvorkommen erfasst aber nicht systematisch kartiert. Für die Umsetzung des Pionierparks wurden Maßnahmen für die potentiell vorkom- mende Mauereidechse und Brutvögel im Rahmen der ASP I Pionierpark konzipiert und realisiert. Aus den vorliegenden Artenschutzprüfungen I lassen sich folgende Arten herleiten, für die eine weitere Untersuchung und systematische Artenerfassung erforderlich wird aufgrund der potentiellen oder bereits nachgewiesenen Lebensräume: Fledermäuse Vögel Reptilien Amphibien Nachkerzenschwärmer Die ASP I zum FNP gibt hier bereits die räumlichen Bereiche der geeigneten Lebens- räume vor, die näher untersucht werden müssen. Für die Bebauungspläne sind Artenschutzprüfungen der Stufe II für die genannten Ar- ten erforderlich, die in einem Gutachten für das gesamte Plangebiet beauftragt wer- den sollen. Abgedeckt werden sollen darin die Geltungsbereiche aller Teilbebauungspläne der Parkstadt Süd (Untersuchungsraum). Ziel ist es sicherzustellen, dass keine Verbots- tatbestände nach § 44 BNatSchG von tatsächlich im Untersuchungsraum lebenden Arten zu erwarten sind, bzw. zu konzipieren, wie diese verhindert werden können. Im Bereich noch bestehender Gebäude ist für den Abriss zu klären, ob es einen Be- stand an gebäudebrütenden Vögeln oder Fledermäusen gibt. Hiervon betroffen sind die Bebauungspläne Parkstadt, Marktstadt, Bildungslandschaft und auch Flächen des geplanten Inneren Grüngürtels. Die Erfassung von gebäudebrütenden Vögeln und Fledermäusen macht flächenmäßig den größten Teil der Artenerfassung aus. 5 Die geplante Lärmschutzwand entlang der Bahntrasse bedingt einen Eingriff in die ge- hölzbestandene Bahnböschung, auch hier ist eine umfangreiche Kartierung der Brut- vögel zu erwarten. Kosten 91.000,- € Boden- und Altlastenuntersuchung Im Plangebiet der Parkstadt-Süd liegen fast flächendeckend Eintragungen im Altlas- tenkataster der Stadt Köln vor. Es handelt sich dabei entweder um Altstandorte oder Altablagerungen. Aufgrund der oben genannten Gutachten liegen Erkenntnisse für Teilbereiche des Plangebietes zu Bodenverunreinigungen vor. Untersuchungserfordernisse bestehen für folgende Teilbereiche: Quartiere Parkstadt und Marktstadt: hier sind planungsbegleitend Boden-Untersu- chungen für geplante Flächen mit Bodenanschluss, z. B. Flächen für die Versicke- rung von Niederschlagswasser oder Kindespielflächen, erforderlich. Quartier Bildungslandschaft: auf der Grundlage von vorhandener Sanierungsun- tersuchung und dem Planungskonzept kann die Untersuchung einzelner soge- nannter „Hotspots“ mit erhöhten Bodenbelastungen erforderlich werden. Sportpark-Süd: nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses ist die Durchführung einer nutzungsorientierten Gefährdungsabschätzung erforderlich. Die Verwaltung prüft derzeit, ob ein Teil der Kosten für die erforderlichen Bodenunter- suchungen durch Fördermittel des Landes NRW abgedeckt werden kann. Da ein Be- willigungsbescheid des Landes erst im Frühsommer 2025 vorliegen würde, soll die Bewilligung der Gesamtkosten für die Bodenuntersuchungen jetzt beantragt werden. Kosten 75.000,- € Schalltechnische Untersuchung (Auswirkungen der Planung und passiver Schallschutz) Die aktuell vorliegende schalltechnische Untersuchung dient insbesondere der Ab- schätzung, ob und wenn ja in welcher Höhe und Länge aktiver Schallschutz am Süd- rand entlang der Bahntrasse nördlich des Plangebietes erforderlich sein wird. Und dient parallel einer Abschätzung, in welcher Höhe passiver Schallschutz an den Plan- gebäuden mit und ohne aktiven Schallschutz erforderlich wird. Im Rahmen der jetzt begonnen Teilbauleitplanverfahren müssen insbesondere der baufeldbezogene passive Schallschutz und die Auswirkungen der Planung wie Haus- technik, Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen bzw. Mobilstationen, Pkw-Stellplatzanla- gen und Sportlärm untersucht werden. Die Untersuchungsergebnisse müssen bezo- gen auf die Teilplanbereiche und die Planungsfortschritte in den einzelnen Teilbebau- ungsplan-Verfahren angepasst bzw. fortgeschrieben werden. Kosten 50.000,- € Grünordnungsplan (GOP) Grünordnungspläne dienen der Zusammenschau und Vernetzung verschiedener Be- lange, die die Planung von Grün- und Freiflächen in Bebauungsplan-Verfahren betref- fen: 6 Bestandskartierung und –bewertung; Ableitung von Grün- und Freiflächen auf der Basis von Masterplan Grün, Koope- rativem Baulandmodell (KoopBLM), Spielplatzbedarfe sowie Vernetzung von Bi- otopflächen; Definition von Begrünungsmaßnahmen für Grün- und Freiflächen sowie Gebäu- den; Ableitung von Vorschlägen für Festsetzung der Begrünungsmaßnahmen in Be- bauungsplänen; Bearbeitung der Eingriffsregelung, soweit Flächen gemäß § 35 BauGB bewertet werden und hier Eingriffe stattfinden; Ausgleichsbilanzierung von neuen Grünflächen; Integration von Maßnahmen zum Artenschutz Integration von Maßnahmen zur Klimawandelanpassung (z. B. Versickerungs- und Retentionsmulden in Grün- und Freiflächen). Der Grünordnungsplan besteht aus einem Bericht sowie verschiedenen Anlageplänen wie Bestandsplan, Maßnahmenplan, ggf. Begrünungskonzept, ggf. Baumbestands- plan. Die geplanten Grünflächen der Verlängerung des Inneren Grüngürtels sollen, soweit möglich, Flächenbedarfe wie öffentliche Grünfläche und Spielflächen, die aus dem Ko- opBLM für Wohngebiete abgeleitet sind, aus anderen Teilbebauungsplänen aufneh- men. Damit ergibt sich eine Verzahnung verschiedener Teilbebauungspläne, die bei Konkretisierung der Pläne eine gegenseitige Anpassung bedeuten kann und damit ei- nen erhöhten Arbeitsaufwand mit sich bringen wird. Kosten 258.000,- € Energiekonzept Eine erste Machbarkeitsstudie der RheinEnergie zur Wärmeversorgung ging von einer überwiegenden Wärmeversorgung des Plangebietes mit Fernwärme aus. Um die Ver- sorgung der heute an das Fernwärmenetz angeschlossenen Stadteile auch mit dekar- bonisierter Fernwärme sicherzustellen, wurde von der Fernwärmelösung für die Park- stadt-Süd Abstand genommen. Mittlerweile werden verschiedene Formen zur Erzeugung von Wärme und Kälte (Küh- lung von Gebäuden im Sommer) für die Versorgung der geplanten Bebauung in der Parkstadt-Süd diskutiert. Dazu zählen: Wärmegewinnung aus Rhein- und/oder Grundwasser über einen zentralen Wär- metauscher Wärme aus mitteltiefer Geothermie aus sogenannter „Paffrather Mulde“ in ca. 400 m Tiefe Wärme aus oberflächennaher Geothermie, Grundwasser im obersten Grundwas- serstockwerk, maximal 20 m Tiefe Zusätzlich Nutzung von Wärme aus Abwasser eines vorhandenen großen Abwas- sersammlers im Plangebiet Weiterhin wird die Gewinnung von Strom aus Photovoltaik auf Dächern und an Ge- bäudefassaden geplant. Der Strombedarf muss neben den üblichen Quellen auch bei- spielsweise für Ladestationen von E-Autos- und E-bikes ausgelegt werden. Batterie- speicher und Trafostation sind dafür vorzuhalten. Die verschiedenen Varianten der Wärme- und Kälteerzeugung sollen nach folgenden Kriterien bewertet werden: CO2-Bilanz 7 Investitionskosten Verbrauchskosten (für zukünftige Anwohnende) Platzbedarfe Förderfähigkeit Umsetzungsfähigkeit Die Erstellung des Anforderungsprofils sowie die Ausarbeitung des Energie-konzeptes durch ein externes Fachbüro wird die Verwaltung in enger Abstimmung mit Rhein- Energie vornehmen bzw. begleiten. Kosten 150.000,-€ Archäologische Untersuchungen (Bodendenkmalpflege) Im Plangebiet der Parkstadt-Süd liegen seit den 1930er Jahren eingetragene Boden- denkmale vor in Form von Befestigungsanlagen und Gräbern. Informationen zu die- sen Bodendenkmalen existieren nicht mehr. Zudem wird durch die Fachbehörde das Vorhandensein weiterer Bodendenkmale vermutet. Gemäß Denkmalschutz-gesetz NRW sind bodendenkmalpflegerisch wertvolle Bodenfunde zu sichern, zu dokumen- tieren oder bauvorgreifend auszugraben. Daher sind im Plangebiet archäologische Untersuchungen in Form von sogenannten Baggersondagen (Suchschürfe) vorzunehmen. Diese sollen nach Freistellung der Grundstücke und vor Beginn der zukünftigen Bebauung vorgenommen werden. Der Flächenanteil des Plangebietes, der für archäologische Untersuchungen geöffnet wer- den muss, wird von der zuständigen Behörde mit 10% des Plangebietes angeben. Dies sind ca. 10ha Fläche. Die archäologischen Untersuchungen sollen bereits parallel zur Aufstellung der Teil- bebauungspläne erfolgen, um später Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden, falls dann Bodenfunde angetroffen werden. Dies ist vor allem im Bereichen notwendig, wo Bodeneingriffe durch Untergeschosse, Tiefgaragen, Versickerungseinrichtungen und andere Maßnahmen im Boden erfolgen sollen. Auch werden vorhandene Altlast- und Bodenuntersuchungen (Schichtverzeichnisse) herangezogen, um Bereiche mit mögli- chen Bodendenkmalfunden zu lokalisieren. Die Erstellung des Untersuchungskon- zepts zu den archäologischen Untersuchungen durchläuft derzeit die verwaltungsin- terne Abstimmung. Kosten 100.000,- € Erschließungsplanung Für die innere Erschließung des Plangebietes müssen die erforderlichen öffentlichen Ver- kehrsflächen in Gänze neu geplant und angelegt werden. Hierbei sind weitere Gutachten, wie z. B. das Regenwassermanagementkonzept zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist im Rah- men der Erschließungsplanung die Verlegung des Bischofsweges an der Kreuzung Vorgebirg- straße, die zugunsten einer entsprechenden Aufweitung des geplanten Inneren Grüngürtels erforderlich ist, zu planen. Die Erschließungsplanung bis LPH 3 dient in der Bauleitplanung als Grundlage für die Festsetzung der erforderlichen Verkehrsflächen. Kosten: 264.000 € Kanalnetzplanung 8 Die Kanalnetzplanung bis LPH 2 ist ebenfalls als Grundlage für die Bauleitplanung erforder- lich. Da diese in Zusammenhang mit der Straßenplanung zu sehen ist, erfolgt die Kanalnetz- planung sinnvollerweis parallel. Kosten: 82.000 € Machbarkeitsstudie Nachnutzung Großmarkthalle Die Nachnutzung der denkmalgeschützten Großmarkthalle hat einen wesentlichen Einfluss auf die Bauleiplanung, sowohl auf die erforderliche Gebietsfestsetzung wie auf Erschließungs- und Stellplatzplanungen. In einer Machbarkeitsstudie soll neben möglicher Nutzungsvarianten auch deren Wirt- schaftlichkeit untersucht werden. Kosten: 67.000 € (gem. Pauschalansatz Vergleichsprojekt Hallen Kalk) Die Verwaltung beabsichtigt noch in diesem Jahr die Ausschreibung der Gutachten und Planungen zu veröffentlichen und anschließend eine Vergabe vorzunehmen. Er- fahrungsgemäß benötigt die Erstellung der externen Gutachten und Untersuchungen einschließlich Prüfung und verwaltungsinterner Abstimmung mehrere Monate bis ca. ein Jahr. Die zeitnahe Ausschreibung und Vergabe soll eine Verzögerung der Bebau- ungsplanverfahren aufgrund mangelnder Erkenntnisse verhindern. Kostenschätzung Geschätzte Kosten für die zu beauftragten neun Gutachten: Artenschutzprüfung Stufe II 91.000€ Boden- und Altlastenuntersuchung 75.000€ Schalltechnische Untersuchung 50.000€ Grünordnungsplan 258.000€ Energiekonzept 150.000€ Archäologische Untersuchungen 100.000€ Erschließungsplanung 264.000€ Kanalnetzplanung 82.000€ Machbarkeitsstudie Nachnutzung Großmarkthalle 67.000€ 1.137.000€ (netto) +19% MWSt 216.030€ 1.353.030€ (brutto) Finanzierung Die diversen Gutachten für die Bauleitplanung kosten insgesamt knapp 1,36 Mio. Euro. Der Mittelabfluss wird mit 0,87 Mio. Euro in 2025, 0,27 Mio. in 2026 und 0,22 Mio. Euro in 2027 geplant. Die Aufwendungen werden im Teilergebnisplan des Stadtplanungsamtes in der Pro- duktgruppe 0901, Stadtplanung in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen entstehen. Das Dezernat Planen und Bauen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Um- schichtungen, vorsehen. -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung -
Anlage 2- Stellungnahme 14
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14 .10.2024 143 Herr Jünger 22105 Dezernat VI, Amt 61 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2522/2024, Stand 01.10.2024 Parkstadt Süd - Bedarfsfeststellung diverse Gutachten für die Bauleitplanung RPA-Nr.: 143/15/06/24 Eingereichte Kosten: ca. 1.137.000 € (netto) bzw. ca. 1.353.000 € (brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit o. g. Vorlage beabsichtigt 61 Stadtplanungsamt den Bedarfsfeststellungsbe- schluss für die o. g. Leistungen zu erwirken. Die angegebenen Kosten und Honorare beruhen überwiegend auf nicht näher erläu- terten Erfahrungswerten und Pauschalangaben. Zum Teil wurden Honorarberech- nungen auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgelegt. Die diesen Berechnungen zugrundeliegenden anrechenbaren Kosten wurden jedoch nicht näher erläutert. Insofern können die angegebenen Kosten der- zeit nicht bestätigt werden. Da zum Zeitpunkt der Prüfung die endgültige Einbindung von 20 Kämmerei und des Dez. II Finanzen und Recht noch nicht vorlag, steht die Stellungnahme unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Es wird empfohlen zu prüfen, ob alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Hier wird u. a. auf die Förderdatenbank des Bundes verwiesen. Aus den zur Prüfung vorgelegten Unterlagen ergaben sich keine weiteren Anhalts- punkte, die der Notwendigkeit des beschriebenen Vorhabens grundsätzlich wider- sprechen. Mit freundlichen Grüßen 11 Sven Genseke stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Beratungsverlauf
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04.11.2024
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen -
07.11.2024 zuletzt
TOP 5.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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