2006/0043
Feststellung der Jahresrechnung 2004
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2006/0043
2911 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 10.01.2006 an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat II Amt: Kämmerei zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Vorlage-Nr. 2006/0043 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fas- sung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Feststellung der Jahresrechnung 2004 Vorlage vom: 05.01.2006 Beschlussvorschlag: 1. Die Jahresrechnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2004 wird wie folgt festgestellt: Verwaltungshaushalt : Einnahmen 364.349.783,89 Euro Ausgaben 408.421.802,47 Euro Vermögenshaushalt : Einnahmen 81.798.083,08 Euro Ausgaben 81.798.083,08 Euro Damit schließt die Haushaltsrechnung 2004 im Verwaltungshaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 44.072.018,58 Euro und im Vermögenshaushalt ausgeglichen ab. 2. Die unter Punkt 2 der Begründung aufgeführten und bisher noch nicht genehmigten Haushaltsüberschreitungen des Verwaltungshaushaltes in Höhe von 5.076,29 Euro, wer- den als überplanmäßige Ausgaben genehmigt. Die Mehrausgaben sind durch Mehrein- nahmen gedeckt. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 05. Januar 2006: zu 1.: Nach § 112 HGO hat der Magistrat die Jahresrechnung aufzustellen und diese gemäß § 113 HGO nach Abschluss der Prüfung mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Stadtver- ordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Jahresrechnung ist daher vom Magistrat festzustellen und mit den vorgeschriebenen Bestandteilen dem Revisionsamt zuzuleiten. Gleichzeitig ist zu bisher nicht genehmigten Haushaltsüberschreitungen die Zustimmung des Magistrats erforderlich. zu 2.: Ab dem Haushaltsjahr 2004 wurde die Verdingungsstelle für technische Ämter mit der Be- schaffungsstelle vom Unterabschnitt 6000 mit der Beschaffungsstelle im Unterabschnitt 0601 zur Vergabe- und Beschaffungsstelle zusammengeführt. Dabei wurde es versäumt den bis- her gültigen Vermerk nach § 17 Abs. 2 GemHVO mit aufzunehmen, wonach Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.0601.130000 – Verkaufserlöse – für Mehrausgaben bei den Ge- schäftsbedürfnissen verwendet werden können. Tatsächlich sind Mehreinnahmen von 18.262,17 Euro zu verzeichnen, so dass damit die Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 1.0601.650000 gedeckt sind. Darmstadt, den 05. Januar 2006 Wolfgang Glenz Bürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0043
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.01.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00