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2006/0043

Feststellung der Jahresrechnung 2004

Magistratsvorlage 05.01.2006

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2006/0043

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2006/0043

2911 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.01.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat II 
Amt: Kämmerei 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0043 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss-  fas-
sung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Feststellung der Jahresrechnung 2004 
 
Vorlage vom: 05.01.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Die Jahresrechnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2004     
wird wie folgt festgestellt: 
 
Verwaltungshaushalt
: 
 
Einnahmen                                                  364.349.783,89 Euro 
Ausgaben                                                    408.421.802,47 Euro 
 
Vermögenshaushalt
: 
 
Einnahmen                                                    81.798.083,08 Euro 
Ausgaben                                                      81.798.083,08 Euro  
 
Damit schließt die Haushaltsrechnung 2004 im Verwaltungshaushalt mit einem Fehlbetrag 
in Höhe von 44.072.018,58 Euro und im Vermögenshaushalt ausgeglichen ab.  
 
2. Die unter Punkt 2 der Begründung aufgeführten und bisher noch nicht genehmigten 
Haushaltsüberschreitungen des Verwaltungshaushaltes in Höhe von 5.076,29 Euro, wer-
den als überplanmäßige Ausgaben genehmigt. Die Mehrausgaben sind durch Mehrein-
nahmen gedeckt. 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05. Januar 2006: 
 
zu 1.: 
 
Nach § 112 HGO hat der Magistrat die Jahresrechnung aufzustellen und diese gemäß § 113 
HGO nach Abschluss der Prüfung mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Stadtver-
ordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Die Jahresrechnung ist daher vom Magistrat festzustellen und mit den vorgeschriebenen 
Bestandteilen dem Revisionsamt zuzuleiten. Gleichzeitig ist zu bisher nicht  
genehmigten Haushaltsüberschreitungen die Zustimmung des Magistrats erforderlich. 
 
 
zu 2.:
 
 
Ab dem Haushaltsjahr 2004 wurde die Verdingungsstelle für technische Ämter mit der Be-
schaffungsstelle vom Unterabschnitt 6000 mit der Beschaffungsstelle im Unterabschnitt 0601 
zur Vergabe- und Beschaffungsstelle zusammengeführt. Dabei wurde es versäumt den bis-
her gültigen Vermerk nach § 17 Abs. 2 GemHVO mit aufzunehmen, wonach Mehreinnahmen 
bei der Haushaltsstelle 1.0601.130000 – Verkaufserlöse – für Mehrausgaben bei den Ge-
schäftsbedürfnissen verwendet werden können. Tatsächlich sind Mehreinnahmen von 
18.262,17 Euro zu verzeichnen, so dass damit die Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 
1.0601.650000 gedeckt sind. 
 
 
Darmstadt, den 05. Januar 2006 
 
 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0043
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.01.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00