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3383/2018

Prüfung der Errichtung einer Kindertagesstätte (Kita) in Fertig- oder Modulbauweise auf der ungenutzten Brachfläche an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule auf dem Helene-Weber-Platz

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 20.11.2018

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 05.02.2019, TOP 8.2.1

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

5213 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3383/2018 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 29.11.2018 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.01.2019 
Jugendhilfeausschuss 05.02.2019 
 
Prüfung der Errichtung einer Kindertagesstätte (Kita) in Fertig- oder Modulbauweise auf der 
ungenutzten Brachfläche an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule auf dem Helene-Weber-Platz in 
Köln-Neubrück -  Antrag der CDU-Fraktion vom 06.06.2018  - AN/0907/2018 
 
Gemeinsamer Änderungs- bzw. Ersetzungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion 
vom 21.06.2018 AN/1021/2018 
Die Bezirksvertretung Kalk hat in Ihrer Sitzung am 06.06.2018 folgenden Änderungsantrag nach § 13 
der GeschO Rat gestellt: 
 
1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob sich auf der seit über zehn Jahren ungenutzten 
Brachfläche angrenzend an das Gelände der Kurt-Tucholsky-Hauptschule auf dem Helene-
Weber-Platz in Köln-Neubrück eine Kindertagestätte, in Fest- oder Modulbauweise, errichten 
ließe, oder eine andere schulische Nutzung neben oder in Verbindung mit der bestehenden 
Hauptschule umsetzbar ist. 
2. Das Ergebnis der Prüfung ist der Bezirksvertretung Kalk, dem Jugendhilfeausschuss sowie 
dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zeitnah, gegebenen-falls verbunden mit einer 
Beschlussempfehlung, vorzulegen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Entsprechend dem Antrag der CDU und der SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk vom 
21.06.2018 hat die Verwaltung die Nutzung der ungenutzten Brachfläche an der Kurt-Tucholsky-
Hauptschule auf dem Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück als Kitastandort in Fest- oder 
Modulbauweise geprüft.  
 
Bei der „ungenutzten Brachfläche“ handelt es sich um einen Teil des insgesamt 15.616 m² großen 
Schulgrundstücks. 
 
Die Verwaltung sieht bislang kein Erfordernis, die 3-zügig festgelegte Kurt-Tucholsky-Hauptschule zu 
schließen und den Standort anderweitig zu nutzen. 
 
Die Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-Weber-Platz 3, konnte in den letzten Jahren, wie in der u.a. 
Tabelle dargestellt jeweils zwei Eingangsklassen bilden. Die Schule ist räumlich jedoch auf eine 3 – 
zügige Nutzung ausgerichtet. Bereits ab der Klassenstufe 6, spätestens nach der Orientierungsstufe, 
wenn Schulformwechsler aufgenommen werden, bildet die Hauptschule bis einschließlich der 9. 
Klassenstufe 3 Klassen je Jahrgang:

2 
 
Schüler 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 
140843 / Kurt-Tucholsky-
Hauptschule / Helene-Weber-Platz 
(GHS) 
Klassenstufe 5 37 54 48 54 
Klassenstufe 6 83 52 68 71 
Klassenstufe 7 60 68 67 76 
Klassenstufe 8 55 80 81 74 
Klassenstufe 9 102 90 90 79 
Klassenstufe 10 47 57 53 39 
Gesamt 384 401 407 393 
 
Gleichwohl hat die Verwaltung dem Auftrag entsprechend geprüft, ob eine andere schulische Nutzung 
neben oder in Verbindung mit der bestehenden Hauptschule umsetzbar ist.  
 
Im Schulgebäude selbst ist aufgrund der Schüler- und Klassenzahlen keine andere schulische Nut-
zung neben oder in Verbindung mit der bestehenden Hauptschule umsetzbar, da der vorhandene 
Raumbestand dafür nicht ausreicht. 
 
Das Schulgebäude könnte grundsätzlich ohne bauliche Erweiterung alternativ durch eine eigenstän-
dige Realschule oder als Teilstandort einer anderen weiterführenden Schule genutzt werden. 
Grundsätzlich wäre es möglich, durch eine bauliche Erweiterung des Gebäudes auf dem Schulgrund-
stück das Raumprogramm für eine Gesamtschule mit der Mindestgröße von 4 Zügen in der Sekun-
darstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II zu erfüllen. In diesem Fall würden knapp 650 Schü-
ler*innen am Standort Helene-Weber-Platz untergebracht werden. 
 
Um diese Option einer zukünftigen schulischen Folgenutzung, für den Fall, dass die Hauptschule die 
erforderliche Mindestgröße nicht mehr erreichen würde aufrecht zu erhalten, empfiehlt die Verwaltung 
die vorhandene Grundstücksfläche nicht zu reduzieren. 
 
Wenngleich im Stadtteil Neubrück Ausbaubedarf an weiteren Plätzen in Kindertagesstätten besteht, 
erscheint es vor dem zuvor dargestellten Hintergrund nicht ratsam, die von der Bezirksvertretung Kalk 
benannte Teilfläche des Schulgrundstücks als neuen Standort für eine Kindertagesstätte einzusetzen.  
Gleichwohl hat die Verwaltung geprüft, ob die benannte Teilfläche des Schulgrundstücks für die Nut-
zung einer Kindertagesstätte geeignet wäre. Auf der von der Bezirksvertretung Kalk beschriebenen 
Teilfläche des Schulgrundstücks könne eine Kindertagesstätte untergebracht werden, die zur De-
ckung des Ausbaubedarfs im Stadtteil beitragen könnte. Allerdings müsste in diesem Fall, da die Flä-
che nicht mit dem öffentlichen Straßenland verbunden ist eine verkehrliche Erschließung der Kinder-
tagesstätte (Hol- und Bringverkehr) geschaffen werden. Diese könnte jedoch nur durch die Inan-
spruchnahme weiterer Teile des Schulgrundstückes erfolgen. Eine potentielle bauliche Erweiterung 
des Schulgebäudes, um eine eigenständige Gesamtschule aufnehmen zu können, wäre in diesem 
Fall ausgeschlossen. 
 
Daher empfiehlt die Verwaltung, die derzeitige Größe des Schulgrundstücks nicht zu reduzieren, um 
für zukünftig veränderte Anforderungen im Schulbereich Gestaltungsoptionen zu erhalten.

Beratungsverlauf (3)

29.11.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
28.01.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung
05.02.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3383/2018
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
20.11.2018
Erstellt
17.10.2018 10:51