3383/2018
Prüfung der Errichtung einer Kindertagesstätte (Kita) in Fertig- oder Modulbauweise auf der ungenutzten Brachfläche an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule auf dem Helene-Weber-Platz
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 3383/2018 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 29.11.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.01.2019 Jugendhilfeausschuss 05.02.2019 Prüfung der Errichtung einer Kindertagesstätte (Kita) in Fertig- oder Modulbauweise auf der ungenutzten Brachfläche an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule auf dem Helene-Weber-Platz in Köln-Neubrück - Antrag der CDU-Fraktion vom 06.06.2018 - AN/0907/2018 Gemeinsamer Änderungs- bzw. Ersetzungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 21.06.2018 AN/1021/2018 Die Bezirksvertretung Kalk hat in Ihrer Sitzung am 06.06.2018 folgenden Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat gestellt: 1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob sich auf der seit über zehn Jahren ungenutzten Brachfläche angrenzend an das Gelände der Kurt-Tucholsky-Hauptschule auf dem Helene- Weber-Platz in Köln-Neubrück eine Kindertagestätte, in Fest- oder Modulbauweise, errichten ließe, oder eine andere schulische Nutzung neben oder in Verbindung mit der bestehenden Hauptschule umsetzbar ist. 2. Das Ergebnis der Prüfung ist der Bezirksvertretung Kalk, dem Jugendhilfeausschuss sowie dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zeitnah, gegebenen-falls verbunden mit einer Beschlussempfehlung, vorzulegen. Antwort der Verwaltung: Entsprechend dem Antrag der CDU und der SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk vom 21.06.2018 hat die Verwaltung die Nutzung der ungenutzten Brachfläche an der Kurt-Tucholsky- Hauptschule auf dem Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück als Kitastandort in Fest- oder Modulbauweise geprüft. Bei der „ungenutzten Brachfläche“ handelt es sich um einen Teil des insgesamt 15.616 m² großen Schulgrundstücks. Die Verwaltung sieht bislang kein Erfordernis, die 3-zügig festgelegte Kurt-Tucholsky-Hauptschule zu schließen und den Standort anderweitig zu nutzen. Die Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-Weber-Platz 3, konnte in den letzten Jahren, wie in der u.a. Tabelle dargestellt jeweils zwei Eingangsklassen bilden. Die Schule ist räumlich jedoch auf eine 3 – zügige Nutzung ausgerichtet. Bereits ab der Klassenstufe 6, spätestens nach der Orientierungsstufe, wenn Schulformwechsler aufgenommen werden, bildet die Hauptschule bis einschließlich der 9. Klassenstufe 3 Klassen je Jahrgang: 2 Schüler 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 140843 / Kurt-Tucholsky- Hauptschule / Helene-Weber-Platz (GHS) Klassenstufe 5 37 54 48 54 Klassenstufe 6 83 52 68 71 Klassenstufe 7 60 68 67 76 Klassenstufe 8 55 80 81 74 Klassenstufe 9 102 90 90 79 Klassenstufe 10 47 57 53 39 Gesamt 384 401 407 393 Gleichwohl hat die Verwaltung dem Auftrag entsprechend geprüft, ob eine andere schulische Nutzung neben oder in Verbindung mit der bestehenden Hauptschule umsetzbar ist. Im Schulgebäude selbst ist aufgrund der Schüler- und Klassenzahlen keine andere schulische Nut- zung neben oder in Verbindung mit der bestehenden Hauptschule umsetzbar, da der vorhandene Raumbestand dafür nicht ausreicht. Das Schulgebäude könnte grundsätzlich ohne bauliche Erweiterung alternativ durch eine eigenstän- dige Realschule oder als Teilstandort einer anderen weiterführenden Schule genutzt werden. Grundsätzlich wäre es möglich, durch eine bauliche Erweiterung des Gebäudes auf dem Schulgrund- stück das Raumprogramm für eine Gesamtschule mit der Mindestgröße von 4 Zügen in der Sekun- darstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II zu erfüllen. In diesem Fall würden knapp 650 Schü- ler*innen am Standort Helene-Weber-Platz untergebracht werden. Um diese Option einer zukünftigen schulischen Folgenutzung, für den Fall, dass die Hauptschule die erforderliche Mindestgröße nicht mehr erreichen würde aufrecht zu erhalten, empfiehlt die Verwaltung die vorhandene Grundstücksfläche nicht zu reduzieren. Wenngleich im Stadtteil Neubrück Ausbaubedarf an weiteren Plätzen in Kindertagesstätten besteht, erscheint es vor dem zuvor dargestellten Hintergrund nicht ratsam, die von der Bezirksvertretung Kalk benannte Teilfläche des Schulgrundstücks als neuen Standort für eine Kindertagesstätte einzusetzen. Gleichwohl hat die Verwaltung geprüft, ob die benannte Teilfläche des Schulgrundstücks für die Nut- zung einer Kindertagesstätte geeignet wäre. Auf der von der Bezirksvertretung Kalk beschriebenen Teilfläche des Schulgrundstücks könne eine Kindertagesstätte untergebracht werden, die zur De- ckung des Ausbaubedarfs im Stadtteil beitragen könnte. Allerdings müsste in diesem Fall, da die Flä- che nicht mit dem öffentlichen Straßenland verbunden ist eine verkehrliche Erschließung der Kinder- tagesstätte (Hol- und Bringverkehr) geschaffen werden. Diese könnte jedoch nur durch die Inan- spruchnahme weiterer Teile des Schulgrundstückes erfolgen. Eine potentielle bauliche Erweiterung des Schulgebäudes, um eine eigenständige Gesamtschule aufnehmen zu können, wäre in diesem Fall ausgeschlossen. Daher empfiehlt die Verwaltung, die derzeitige Größe des Schulgrundstücks nicht zu reduzieren, um für zukünftig veränderte Anforderungen im Schulbereich Gestaltungsoptionen zu erhalten.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3383/2018
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 20.11.2018
- Erstellt
- 17.10.2018 10:51