AN/0151/2021
Ergänzungsantrag zu Top 3.4, Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts
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SPD Änderungsantrag nach § 13
2380 Zeichen
An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.01.2021 AN/0151/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 19.01.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.01.2021 Ergänzungsantrag zu Top 3.4, Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungs-und Zusatzantrag zu Top 3.4 in die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.01.2021 aufzu- nehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt: 1. Für den an das Planungsgebiet stadteinwärts anschließenden Straßenteil der Moltkestraße wird ab Höhe der Bahnquerung die Radwegebenutzungs- pflicht aufgehoben und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh an- geordnet. 2. Für die dort geplanten baulichen Maßnahmen nennt die Stadtverwaltung einen Realisierungstermin. 3. Die Verortung der Radabstellmöglichkeiten im vorgelegten Plan 1 soll in die Nähe des Fußweges zum Biergarten verschoben werden. 4. Die Realisierungstermine für die hier zu beschließenden Maßnahmen wer- den auf der Homepage der Stadt Köln den Bürger*innen in geeigneter Form transparent gemacht. Begründung: - 2 - Die SPD begrüßt die Umsetzung unserer Antragsinitiative AN/1734/2012 aus dem Jahr 2012 ausdrücklich. Wie an vielen anderen Teilabschnitten des Radverkehrsnetzes auch, wird hier mit der Begründung der zügigen Umsetzungsmöglichkeit ein Teilbereich optimiert. Es fehlen auch hier konkrete Planungen für die Weiterführung. Radfahrer*innen werden nach der Querung des Eisenbahnringes verpflichtet, den schmalen und sanierungsbedürftigen baulich getrennten Radweg zu nutzen. Die vorgeschlagene gemeinsame Führung des Verkehrs und das Tempolimit sol- len diese Gefahrenquelle entschärfen. Da es sich dabei nur um eine temporäre Lösung handeln kann, ist die Dauer dieser Lösung zu benennen. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0151/2021
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 21.01.2021
- Erstellt
- 18.01.2021 16:40