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AN/0151/2021

Ergänzungsantrag zu Top 3.4, Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts

SPD Änderungsantrag nach § 13 21.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 21.01.2021, TOP 3.1.3

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

2380 Zeichen

An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses 
Herrn Lino Hammer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.01.2021 
 
AN/0151/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 19.01.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.01.2021 
 
Ergänzungsantrag zu Top 3.4, Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers 
stadteinwärts 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungs-und Zusatzantrag zu Top 3.4 in 
die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.01.2021 aufzu-
nehmen: 
 
 
Beschluss: 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt: 
 
1. Für den an das Planungsgebiet stadteinwärts anschließenden Straßenteil 
der Moltkestraße wird ab Höhe der Bahnquerung die Radwegebenutzungs-
pflicht aufgehoben und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh an-
geordnet. 
2. Für die dort geplanten baulichen Maßnahmen nennt die Stadtverwaltung 
einen Realisierungstermin. 
3. Die Verortung der Radabstellmöglichkeiten im vorgelegten Plan 1 soll in die 
Nähe des Fußweges zum Biergarten verschoben werden.  
4. Die Realisierungstermine für die hier zu beschließenden Maßnahmen wer-
den auf der Homepage der Stadt Köln den Bürger*innen in geeigneter 
Form transparent gemacht. 
  
 
Begründung:

- 2 - 
 
 
Die SPD begrüßt die Umsetzung unserer Antragsinitiative AN/1734/2012 aus 
dem Jahr 2012 ausdrücklich. 
 
Wie an vielen anderen Teilabschnitten des Radverkehrsnetzes auch, wird hier mit 
der Begründung der zügigen Umsetzungsmöglichkeit ein Teilbereich optimiert. Es 
fehlen auch hier konkrete Planungen für die Weiterführung. Radfahrer*innen 
werden nach der Querung des Eisenbahnringes verpflichtet, den schmalen und 
sanierungsbedürftigen baulich getrennten Radweg zu nutzen.  
 
Die vorgeschlagene gemeinsame Führung des Verkehrs und das Tempolimit sol-
len diese Gefahrenquelle entschärfen. Da es sich dabei nur um eine temporäre 
Lösung handeln kann, ist die Dauer dieser Lösung zu benennen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

19.01.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.4.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung
21.01.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0151/2021
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
21.01.2021
Erstellt
18.01.2021 16:40