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V/0961/2020

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 2021 im Stadtbezirk Südost, geplante Instandsetzungsmaßnahmen

Vorlagen 03.11.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 08.12.2020, TOP 3.2

961-2020-Anlage3

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Beschlussvorlage

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961-2020-Anlage3

2695 Zeichen

Amt für Immobilienmanagement Priorisierte Instandsetzungsmaßnahmen 2022 ff.
Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten Prio Stadtbezirk
Schulen
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule (382), Höftestraße 4Höftestraße 4 Elektrogesamtsanierung , Turnhalle 117.000 1 Südost bezirklich
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule (382), Höftestraße 4Höftestraße 4 Erneuerung Elektro/HLS/Akustikdecken im Bestand 1.360.000 1 Südost bezirklich
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule (382), Höftestraße 4Höftestraße 4 Erneuerung Oberlichtfenster der Turnhalle 46.000 2 Südost bezirklich
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule (382), Höftestraße 4Höftestraße 4 Erneuerung der Firstziegel 20.000 5 Südost bezirklich
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule (382), Höftestraße 4Höftestraße 4 Außenwandabdichtung Kellerräume 30.000 5 Südost bezirklich
Idaschule (777), Vörnste Esch 19 Vörnste Esch 19 Erneuerung der Fenster im Klassen und Verwaltungstrakt (BT A + K) 190.000 2 Südost bezirklich
Nikolaischule Wolbeck (59), Am Wigbold 11Am Wigbold 11 Oberflächenbehandlung der Parkettböden im Altbau 25.000 3 Südost bezirklich
Nikolaischule Wolbeck (59), Am Wigbold 11Am Wigbold 11 Erneuerung der Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung 219.000 3 Südost bezirklich
Nikolaischule Wolbeck (59), Am Wigbold 11Am Wigbold 11 Erneuerung  Kellerlichtschächte und Fundamentabfangungen 25.000 4 Südost bezirklich
Nikolaischule Wolbeck (59), Am Wigbold 11Am Wigbold 11 Flachdachsanierung  Haupthallendach der Sporthalle 110.000 5 Südost bezirklich
Nikolaischule Wolbeck (59), Am Wigbold 11Am Wigbold 11 Sanierung Flachdächer über Umkleideräume und Klassenbereiche 180.000 5 Südost bezirklich
Schulzentrum Wolbeck (784), Von-Holte-Straße 56Von-Holte-Straße 56 Erneuerung der Sitzstufenanlage als herausziehbare Tribüne 120.000 1 Südost bezirklich
Schulzentrum Wolbeck (784), Von-Holte-Straße 56Von-Holte-Straße 56 Erneuerung der Akustikdecken in den Klassenräumen incl. Beleuchtung 70.000 2 Südost bezirklich
Schulzentrum Wolbeck (784), Von-Holte-Straße 56Von-Holte-Straße 56 Erneuerung der Beleuchtung 114.000 2 Südost bezirklich
sonstige Gebäude
Sportanlage Angelmodde (228), Eichendorffstraße 40Eichendorffstraße 40 Sanierung sanitäre Anlagen, incl. Grundleitungen u.Lüftung 230.000 2 Südost bezirklich
Sportanlage Gremmendorf (34), Am Hohen Ufer 111Am Hohen Ufer 111 Sanierung der Dusch- und Umkleidebereiche einschl. der WC-Anlagen 240.000 2 Südost bezirklich
Sportanlage Gremmendorf (34), Am Hohen Ufer 111Am Hohen Ufer 111 Erneuerung der gesamten Elektroanlage inkl Beleuchtung 53.000 2 Südost bezirklich
Sportanlage Wolbeck (129), Brandhoveweg 097Brandhoveweg 097 Erneuerung der Beleuchtung 20.000 3 Südost bezirklich
V/0961/2020 Anlage 3

Beschlussvorlage

8550 Zeichen

V/0961/2020 
V/0961/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 2021 im Stadtbezirk Südost, geplante 
Instandsetzungsmaßnahmen  
- Baubeschlüsse - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.12.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung  
 
1) Der Durchführung der in Anlage 1 aufgeführten Instandsetzungsmaßna hmen städtischer Gebäu-
de im Bezirk Münster -Südost (bezirksbezogene Schulen und sonstige Gebäude) für das Haus-
haltsjahr 2021 wird zugestimmt.  
 
2) Die in der Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen (Schulen und sonstige Gebäude mit übe rbezirkli-
cher Bedeutung) werden zur Kenntnis genommen.  
 
3) Sofern aus Sicht der Verwaltung oder aus der Sicht der Bezirksvertretung aufgrund neuer Dring-
lichkeitserfordernisse bzw. aus finanziellen Gründen von der Auflistung (Anlage 1) abgewichen 
werden soll, ist eine neue Beschlussfassung i m Rahmen der Haushaltsberatungen oder im Laufe 
des Jahres vorzunehmen.  
 
4) Die in der Anlage 3 aufgeführten Instandsetzungsmaßnahmen, die voraussichtlich erst ab 2022 ff. 
bemittelt werden können, werden zur Kenntnis genommen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die zur Durchführung der oben unter 1) genannten Sachentscheidung erforderlichen Ansä tze für  
Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 435.000 Euro stehen vorbehaltlich des Ratsbeschlus-
ses über den Haushaltsplan 2021 wie folgt zur Verfügung:  
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
18.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Heitmann 
Telefon: 492-2304 
HeitmannA@stadt-
muenster.de

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V/0961/2020 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr.  Bezeichnung HH-
Jahr 
Betrag € Bemerkun-
gen 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Investitionsmaßnahme 0050 Erneuerung von ELA Anlagen  2021 80.000  
 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr.  Bezeichnung HH-
Jahr 
Betrag € Bemerkun-
gen  
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - u. 
Dienstleistungen 
2021 48.170.410 Sammel-
position 
   
 
 
 
Begründung: 
 
Vorbemerkung 
Die Haushaltsmittel für die geplanten Maßnahmen der Instandhaltung stehen im Teilerge bnisplan der 
Produktgruppe 0111 unter Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.  
 
In der Produktgruppe Immobilienmanagement werden grundsätzlich alle gebäudebezog enen Auf-
wendungen für Gebäudeunterhaltung, Bewirtschaftungskosten (Steuern, Versich erungen, Gebühren, 
Reinigung, etc.), Strom-, Wärme- und Wasserkosten ausgewiesen.  
 
Unter Berücksichtigung der bereitgestellten Mittel ist für geplante Instandsetzungen für 2021 insge-
samt ein Maßnahmenpaket in Höhe von rd. 7 ,233 Mio. € für Schulen und für sons tige Gebäude zu-
sammengestellt worden  (rd. 4,927 Mio. € plus 2,306 Mio. € aus Maßnahmenverschiebungen aus 
2020). Die Auswahl erfolgte nach baufachlichen, energetische, wirtschaftlichen und Dringlichkeitsge-
sichtspunkten vor dem Hintergrund des ermittelten Gesamtb edarfs, unter Beachtung gesamtstädti-
scher Belange und unter Anwendung der vom Rat festgelegten Mittelquoti erung für Schulen und 
sonstige Gebäude.  
 
Ebenso werden im Teilergebnisplan unter Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen die Mittel für 
den Grundbedarf bereitgestellt, die zur Sicherstellung des laufenden Betriebs und der Verkehrs - und 
Funktionsfähigkeit der rd. 500 Standorte mit zugehörigen Gebäuden dienen.  
Die Standorte gliedern sich in rd. 76 Schulen an 84 Standorten , rd. 3 30 Standorte der „D aseinsvor-
sorge“ (über 30 Kitas, 8 Jugendzentren, alle Dienst- und Betriebsgebäude, über 20 Feuerwehrgebäu-
de, Büchereien, div. Sozialunterkünfte, Sportanlagen, Kultureinrichtungen sowie die Halle Münster-
land und die Stadthalle Hiltrup) sowie rd. 70 sonstige Liegensch aften des allgemeinen Grun dvermö-
gens. 
Zudem werden noch rd. 140 Skulpturen, Wegekreuze und Ehrenmale in städt ischem Eigentum be-
treut. 
 
Die Mittelansätze für d ie ungeplanten Instandsetzungen ergeben sich aus Erfahrungswerten der ver-
gangenen Jahre. Aus diese n Mitteln werden alle nicht vorhersehbaren und de shalb nicht planbaren 
Maßnahmen realisiert, die kurzfristig und zwingend erforderlich sind, um die Nutzung der Gebäude

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V/0961/2020 
sicherzustellen bzw. weiterzuführen (z.  B. Beseitigung Sturm -, Ei nbruch-, Vandalismus Sc häden, 
Rohrbrüche, Verkehrssicherung, Heizungs- und Beleuchtungsausfälle, defekte Regelungen etc.).  
 
Darüber hinaus werden Mittel für Wartung und Überprüfungen für die Einhaltung der ei nschlägigen 
technischen und gesetzlichen Sicherheitsvorschriften und Richtlinien vorgehalten.  
 
Bei Instandsetzungsmaßnahmen an Dächern (Flach- oder Steindachflächen) und Fassaden (Anlagen 
1 und 2 der Vorlagen) wird im Rahmen der weiteren Bauplanung zur Umse tzung geprüft, ob diese 
Flächen sich für Gründächer bzw. Photovoltaik-Anlagen eignen.  
Sofern dies aus statischen, gestalterischen Gründen (z. B. Denkmalschutz) möglich ist, werden ent-
sprechende „Vorrüstungen“ eingeplant und umgesetzt. Nachrüstungen we rden dann im Rahmen der 
finanziellen Ressourcen später finanziert und umgesetzt. 
 
Zu 1) 
In der Anlage 1 sind die Maßnahmen aufgeführt, die im Stadtbezirk für 2021 aus dem g esamtstädti-
schen Bedarfskatalog vorgesehen sind und für die die Bezirksvertretung für die Baubeschlussfassung 
gemäß § 21 Hauptsatzung zuständig ist.  
 
Die Auswahl erfolgt nach fachlichen und Dringlichkeitsgesichtspunkten vor dem Hintergrund des er-
mittelten Gesamtbedarfs, unter Beachtung gesamtstädtischer Belange und unter Anwendung der vom 
Rat festgelegten Mittelquotierung für Schulen und sonstige Gebäude.  
Über die Höhe der Mittel, die insgesamt für Instandsetzungsmaßnahmen zur Verfügung g estellt wer-
den, entscheidet der Rat im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung. Insofern steht 
der Beschluss unter diesem Vorbehalt.  
 
Zu 2) 
In der Anlage 2 sind informell die Instandsetzungsmaßnahmen aufgeführt, die im Stadtbezirk für 2021 
aus dem gesamtstädtischen Bedarfskatalog vorgesehen sind, wobei jedoch die Z uständigkeit der 
Baubeschlüsse nicht bei der Bezirksvertretung liegt (überbezirkliche Bedeutung).  
 
Die Auswahlkriterien entsprechen den Ausführungen wie oben unter Punkt 1 Abs. 2-3 beschrieben.  
 
Zu 3) 
Abweichungen vom gesamtstädtisch veranschlagten Bedarfs - und Maßnahmenkatalog durch nicht 
vorhersehbare Kostenentwicklungen oder auch durch neue Erkenn tnisse im Laufe des Haushaltsjah-
res erfordern ggf., dass für Einzelfälle Modifizierungen oder Verschiebungen z.B. auf das nächste 
Haushaltsjahr vorbehalten bleiben müssen. Hierbei wird die Bezirksve rtretung, soweit zuständig, be-
teiligt.  
 
Zu 4) 
In der Anla ge 3 sind die Instandsetzungsmaßnahmen aufgeführt, die unter baufachlichen Aspekten 
ab 2022 ff. umgesetzt werden sollten. Die konkrete Festlegung der Instandse tzungsmaßnahmen er-
folgt dann zum jeweiligen Haushaltsjahr.   
 
In der Anlage sind alle bisher ermi ttelten erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen aufgeführt. Die-
se Aufstellung ist nicht abschließend und wird jährlich fortgeschrieben und ergänzt.  
 
Bei diesen Instandsetzungsmaßnahmen handelt es sich nur um Bauteilerneuerungen.  
 
Die Bedarfssituation und  die Anforderungen übersteigen aber nach wie vor die jährlichen Finanzie-
rungsmöglichkeiten, so dass ein nicht unerheblicher Nachholbedarf besteht. Nicht alle Anforderungen 
in der Instandhaltung können deshalb zeit - und bedarfsgerecht finanziert und umgesetzt werden. Zur 
Vermeidung eines Werteverzehrs sollte es Ziel sein, in den nächsten Jahren ein angemessenes Ver-
hältnis der finanziellen Mittel für die damit instand zu haltenden Gebäudeflächen zu erreichen.

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V/0961/2020 
Anmerkung: 
Seit einigen Jahren wurden Standorte/Gebäude mit einem sehr hohen Instandhaltungsrückstau iden-
tifiziert und im Instandhaltungsbericht des Haushaltsplanes aufgeführt. Analog wurden diese Standor-
te/Gebäude auch in den bezirklichen Vorlagen aufgeführt. Auf diese Darstellung wird verzichtet.   
Dies begründet sich vor dem Hintergrund, dass zukünftig ein Schwerpunkt auf energetische Ge-
samtsanierungen gelegt wird, in denen reine bauzustandsbedingte / bauteilrelevante Instandsetzun-
gen integriert werden sollen. 
Hierzu wird derzeit ein Konzept entwickelt, über das zu gegebener Zeit separat berichtet wird.  
 
 
I.V.  
gez. 
Matthias Peck  
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
1) Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2021 mit Zuständigkeit Bezirksvertretung 
2) Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2021 ohne Zuständigkeit Bezirksvertretung  
3) Weitere Maßnahmen 2022 ff.

Anlage A

1515 Zeichen

Anlage A zur V/0961/2020 
 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage werden die geplanten Instzandhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk im HH-Jahr 
2021 beschlossen, deren Beschlusszuständigkeit in der Bezirksvertretung liegt. Weiterhin werden 
die Baumaßnahmen bekannt gegeben, die im Stadtbezirk efenfalls durchgeführt werden sollen, 
die Beschlusszuständigkeit nicht in der Bezirksvertretung liegt (Gebäude mit überbezirklicher 
Bedeutung) 
   
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Mit der Vorlage wird dem Teilprodukt "Bereiststellung von Immobilien zur städtischen 
Aufgabenerfüllung" Rechnung getragen. Mit den Instandhaltungsmaßnahmen an städt. 
Gebäuden soll die Werterhaltung und Verkehrs- und Betriebssicherheit sichergestellt werden. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:  0111 / 0301  Immobilienmanagement / Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Instandhaltung städt. Gebäude ergibt sich aus der Verpflichtung der Werterhaltung und 
Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit lt. Gemeideordnung. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

961-2020-Anlage1

997 Zeichen

Amt für Immobilienmanagement geplante Instandsetzungsmaßnahmen 2021
Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten Stadtbezirk Art
geplante Instandhaltungsmaßnahmen Schulen
Nikolaischule Wolbeck (59), Am Wigbold 11 Am Wigbold 11 Sanierung der Innenkastenrinne am Übergang Glasdach Alt- zum Erweiterungsbau 25.000 Südost geplante Instandsetzungbezirklich
Schulzentrum Wolbeck (784), Von-Holte-Straße 56 Von-Holte-Straße 56 Grundleitungssanierung und Teilerneuerung Schulhof 100.000 Südost geplante Instandsetzungbezirklich
sonstige Maßnahmen in Schulen
Nikolaischule Wolbeck (59), Am Wigbold 11 Am Wigbold 11 investiv Erneuerung der ELA Anlage Aula 10.000 Südost Maßnahme bezirklich
geplante Instandhaltungsmaßnahmen sonstige Gebäude
Sportanlage Angelmodde (228), Eichendorffstraße 40 Eichendorffstraße 40 Dusch- und Umkleideraumsanierung 300.000 Südost geplante Instandsetzungbezirklich
sonstige Maßnahmen sonstige Gebäude
keine
Summe Maßnahmen geplante Instandsetzungen 435.000
V/0961/2020 Anlage 1

961-2020-Anlage2

1728 Zeichen

Amt für Immobilienmanagement geplante Instandsetzungsmaßnahmen 2021
Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten Stadtbezirk Art
geplante Instandsetzungen in Schulen überbezirklich
keine
sonstige Maßnahmen in Schulen überbezirklich
keine
geplante Instandhaltungsmaßnahmen sonstige Gebäude
keine
sonstige Maßnahmen sonstige Gebäude
keine
Nachrichtlich
Sammelbudgets, mehrere Bezirksvertretungen
Schulen diverse P Unfallverhütungsmaßnahmen 91.600 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich
Schulen diverse P Brandschutzmaßnahmen 91.500 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich
Schulen diverse P Verbesserungen Bauk. Hausmeisterwohnungen, Sanierungen/Funktionsverbesserungen)90.200 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich
Schulen diverse P Kleine Baumaßnahmen in Schulen 105.000 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich
Schulen diverse P Kleine Baumaßnahmen OGTS in Schulen 20.000 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich
Dienstgebäude P Baumaßnahmen in Dienstgebäuden 73.600 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich
Jugend P kl. Um- und Ausbauten in städt. Jugendeinrichtungen 18.400 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich
Kita P kl. Um- und Ausbauten in städt. Kitas 73.600 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich
Grafitti Grafittibeseitigung 100.000 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich
Sportanlagen kleine Umbaumaßnahmen Sportstätten 35.900 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich
Sportanlagen P Instandsetzungen für das Sportamt (Bäder) 186.700 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich
Übergangseinrichtungen Herrichtung versch. Objekte-Übergangseinrichtungen (Sozialamt) 52.000 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich
Nicht zuzuordnender Standort (888), Instandsetzung von Skulpturen, Ehrenmalen, Bildstöcken etc. 46.000 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich
V/0961/2020 Anlage 2

Beratungsverlauf (1)

08.12.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Höftestraße 4
  • Von-Holte-Straße 56
  • Eichendorffstraße 40
  • Brandhoveweg 097
  • Am Wigbold 11
  • Am Hohen Ufer
  • Vörnste Esch 19v

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Details

Aktenzeichen
V/0961/2020
Typ
Vorlagen
Datum
03.11.2020
Erstellt
03.11.2020 11:25