AN/0665/2026
Mehr Verkehrssicherheit und Kinderfreundlichkeit für die Anwohnenden der Rudolf-Sohm-Straße
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Gem. Antrag nach § 3 (BV5)
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Grüne SPD Linke Volt FDP Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 22.04.2026 AN/0665/2026 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Mehr Verkehrssicherheit und Kinderfreundlichkeit für die Anwohnenden der Rudolf- Sohm-Straße - Gemeinsamer Antrag von Grünen, SPD, Linken, Volt und FDP - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester, Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Diana Siebert, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, geeignete und zeitnah umzusetzende Maßnahmen zu ergrei- fen, um die Verkehrssicherheit in der Rudolf-Sohm-Straße – insbesondere für Kinder und an- dere schutzbedürftige Anwohner*innen – deutlich zu erhöhen. Angesichts der aktuellen Ver- kehrssituation besteht dringender Handlungsbedarf. Ziel ist es, den Durchgangsverkehr wirk- sam zu reduzieren, die gefahrenen Geschwindigkeiten spürbar zu senken und die Aufmerk- samkeit der Autofahrenden nachhaltig zu steigern. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen ergriffen werden: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs mit Verkehrszeichen 325.1 und 325.2 analog zur benachbarten Philip-Zorn-Straße. Prüfung der Errichtung einer Sackgasse zur Pohlmannstraße hin, um den Durchgangs- verkehr gezielt zu unterbinden. - 2 - Installation und/oder Markierung von Verschwenkungen (z. B. mit Blumenkübeln, Sitzge- legenheiten) oder ähnlichen Elementen (z. B. seitlich angeordneten Inseln mit Hinweis- schildern), die Autofahrende zum langsameren Fahren veranlassen und so zu einer na- türlichen Verkehrsberuhigung führen. Dabei ist stets auf die Sichtverhältnisse zu achten, sowie auf die vorhandenen privaten Ein und Ausfahrten, die weder eingeschränkt noch behindert werden sollten. Ergänzende Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen, wie z. B. das Verkehrszei- chen 136 „Kinder“ als große Bodenmarkierung. Dabei ist stets darauf zu achten, dass die Markierung und Schilder für die Autofahrenden gut sichtbar und erkennbar sind, sowohl am Anfang als auch im weiteren Verlauf der Straße. Optimierung der bestehenden Beschilderung, insbesondere durch die Verschiebung bzw. bessere Positionierung des Tempo-30-Schildes im Bereich der Einfahrt Friedrich-Karl- Straße, um eine frühzeitige Wahrnehmung durch den einfahrenden Verkehr zu gewähr- leisten. Beschränkung der Straßeneinfahrt auf Anlieger (Verkehrszeichen 250 mit Zusatz „Anlie- ger frei“) in Kombination mit regelmäßigen Verkehrskontrollen. Ggf. Prüfung und Umsetzung weiterer geeigneter baulicher oder verkehrsrechtlicher Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssituation. Die o.g. Maßnahmen sollen auch in Kombination umgesetzt werden, um die höchstmögliche Wirksamkeit zu gewährleisten. Die Bezirksvertretung ist über die geplanten Maßnahmen in Form einer Mitteilung zu unter- richten. Begründung: Die Rudolf-Sohm-Straße ist eine kurze, ruhige Wohnstraße mit etwa 60, teilweise nur 4-5 Meter breiten Reihenhäusern. In der Straße wohnen aktuell 22 Kinder, die regelmäßig auf der Straße spielen. Gleichzeitig befindet sich ein Seniorenheim in unmittelbarer Nähe, und zahlreiche ältere sowie mobilitätseingeschränkte Menschen nutzen die Straße täglich als Spazier- und Aufenthaltsraum. Schmale, teils unbenutzbare Gehwege zwingen Kinder, El- tern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrende sowie Seniorinnen und Senioren, sich auf der Fahr- bahn zu bewegen. Leider wird die Rudolf-Sohm-Straße oft vom Durchgangsverkehr als Abkürzung zwischen der Friedrich-Karl-Straße und der Pohlmanstraße genutzt: Die Autofahrenden versuchen dadurch mutmaßlich, die Wartezeit an der Ampel (Eichhornstraße) zu vermeiden. Dies trifft insbesondere auf die Fahrzeuge der Pflegedienste zu, die zur Seniorenwohnanlage in der Pohlmanstraße fahren und dabei oft unter Zeitdruck stehen. Die Anwohner*innen berichten, dass der Durchgangsverkehr oft mit überhöhter Geschwin- digkeit und ohne Rücksicht die Straße befährt. Daraus sind bereits mehrfach gefährliche Si- tuationen entstanden, bei denen auch die kleinen Kinder in der Straße gefährdet wurden. Das Tempo-30-Schild befindet sich direkt am Anfang der Straße und kann beim Einbiegen leicht übersehen werden. Selbst bei Einhaltung des Tempo 30 kann angesichts der engen Straßenverhältnisse eine Gefahr für die Kinder ausgehen. Seit über 20 Jahren versuchen die Anwohner*innen, die zuständigen Akteure auf diese Prob- lematik aufmerksam zu machen, zuletzt mit einem detaillierten Schreiben an die Stadtverwal- tung. Es liegt auch eine Liste mit insgesamt 64 Unterschriften der Anwohner*innen vor. Die Lage hat sich seitdem verschärft (mehr Kinder, mehr Verkehr), evtl. Lösungsversuche sei- tens der Stadt sind den Anwohner*innen nicht bekannt. - 3 - Auf die Anfrage AN/1276/2021 der SPD-Fraktion in der BV Nippes zu einem möglichen ver- kehrsberuhigten Bereich in der Rudolf-Sohm-Straße hat die Verwaltung am 10.03.2022 wie folgt geantwortet: „…Von der Charakteristik würde sich diese Straße als temporäre Spielstraße anbieten. Des Weiteren befindet sich diese Straße in einer Tempo-30-Zone und gehört nicht zum Vorbe- haltsnetz und es sind auch keine Firmen, Krankenhäuser oder ähnliches vorzufinden. Tatsächlich können einzelne Straßen oder Bereiche mit sehr geringem Verkehrsaufkommen auch dauerhaft als verkehrsberuhigte Bereiche (oft auch als Spielstraße bezeichnet) ausge- wiesen werden. Sie müssen jedoch durch ihre bauliche Gestaltung, wie z. B. ein niveauglei- cher Ausbau, den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahr- zeugverkehr eine untergeordnete Rolle spielt. Die Rudolf-Sohm-Straße ist jedoch nach dem Trennprinzip mit Gehwegen und Schrammborden ausgebaut und erfüllt daher diese grundle- gende Voraussetzung nicht. Aus diesem Grund kann die Rudolf-Sohm-Straße nicht als ver- kehrsberuhigter Bereich gem. Verkehrszeichen 325.1 Straßenverkehrs-Ordnung ausgewie- sen werden.“ Diese Antwort wirft insofern Fragen auf, als dass die parallel verlaufende Philip-Zorn-Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist. Auch diese Straße ist „nach dem Trennprin- zip mit Gehwegen und Schrammborden ausgebaut“, hier war es jedoch offensichtlich kein Hindernis. Baulich sind die beiden Straßen ähnlich gestaltet, lediglich die Einfahrten an bei- den Enden unterscheiden sich. Diese sind in der Philip-Zorn-Straße gepflastert. Sollte dies eine notwendige Voraussetzung für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs sein, dann bitten wir die Verwaltung, den entsprechenden Umbau zu veranlassen. gez. Roth gez. Müller gez. Dommnich gez. Glashagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Rudolf-Sohm-Straße
- Friedrich-Karl-Straße
- Pohlmanstraße
- Eichhornstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0665/2026
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV5
- Datum
- 08.05.2026
- Erstellt
- 23.04.2026 11:06