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4161/2018

Auswirkungen von zurückgestellten Bauprojekten

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.12.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 13.12.2018, TOP 2.1.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4196 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/153/1 
153/1 
Vorlagen-Nummer  12.12.2018 
 4161/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 
 
Auswirkungen von zurückgestellten Bauprojekten 
hier: Beantwortung der Anfrage AN/1411/2018 der FDP-Fraktion 
Mit Anfrage AN1411/2018 bittet die FDP-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1:  
Für wie viele Wohnungen wurden bereits Baugenehmigungen erteilt, aber noch keine Bautätigkeit 
begonnen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Ende 2017 waren rund 7.600 Wohnungen, für die eine Baugenehmigung des laufenden Jahres und 
der Vorjahre vorlag, noch nicht fertiggestellt (Bauüberhang). 5.600 (74 Prozent) von diesen 7.600 
Wohnungen waren bereits im Bau. Der Bau von 2.000 genehmigten Wohnungen war Ende 2017 
noch nicht begonnen worden. 
 
Frage 2: 
Inwieweit führt die Verwaltung das auf die Aktivitäten von Grundstücksspekulanten zurück? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Auswertungen der Baustatistik für die Jahre 2012 – 2016 zeigen, dass das Gros (84,2 %) der 
Fertigstellungen spätestens zwei Jahre nach der erteilten Baugenehmigung erfolgt ist. Lediglich rund 
5 Prozent der genehmigten Wohnungen ist nach vier, bzw. weiteren Jahren noch nicht fertiggestellt. 
Diese Zahlen geben keine Anhaltspunkte für ein systematisches  Zurückhalten der Fertigstellung.

2 
 
 
Quelle: Stadt Köln, - Bauaufsichtsamt, Amt für Stadtentwicklung und Statistik/Statistisches Informationssys-
tem 
 
Auch die Entwicklung der genehmigten Wohnungen, mit deren Bau noch nicht begonnen wurde, 
weist nicht darauf hin, dass der Baubeginn verzögert erfolgt. Im Zeitraum 2010 – 2016 betrug der 
Bauüberhang durchschnittlich pro Jahr rund 6.300 Wohnungen. Hiervon gab es durchschnittlich 2.450 
Wohnungen, mit deren Bau noch nicht begonnen worden war. Entsprechend Antwort zu Frage 1 lag 
Ende 2017 die Zahl der genehmigten, jedoch noch nicht im Bau befindlichen Wohnungen bei rund 
2.000. Hätte es eine Spekulation mit erteilten Baugenehmigungen in Köln gegeben, hätte deren Zahl 
ansteigen müssen. 
 
Frage 3: 
Wie viele Bauvorhaben wurden zurückgestellt, weil die Bauherren in der angespannten Marktlage 
nicht alle benötigten Handwerker finden konnten oder weil die von den Bauherren geplante Finanzie-
rung aufgrund gestiegener Baupreise für sie geplatzt ist? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Bauwirtschaft ist offensichtlich stark ausgelastet. Der Auslastungsgrad, insbesondere im Ausbau-
gewerbe nimmt in Deutschland seit 2015 stetig zu. Der Anstieg der Kapazitätsauslastung ist insbe-
sondere im Ausbaugewerbe festzustellen. Die Auslastung lag in diesem Gewerbe im ersten Quartal 
2015 bei 73,9 Prozent und stieg auf 83,5 Prozent im ersten Quartal 2018 an (Quelle: BBSR Homepa-
ge „Auslastung des Baugewerbes bleibt hoch“ – aufrufbar unter  
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Bauwesen/BauwirtschaftBauqualitaet/Bauwirtschaft/kapazitaetsa
uslastung/ergebnisse.html) 
 
Mit Blick auf die Beantwortung der Frage für Köln liegen der Verwaltung jedoch keine Erkenntnisse 
vor, wie viele Bauvorhaben Bauherren wegen nicht vorhandener Kapazitäten der Bauwirtschaft zu-
rückgestellt haben oder wegen gestiegener Baupreise das Bauvorhaben nicht finanziert werden konn-
te.

3 
 
Frage 4: 
Wie viele Bauherren haben bekundet, dass sie lieber woanders bauen, aber nicht in Köln, weil hier 
die baurechtlichen Auflagen (z.B. Kooperatives Baulandmodell, Auslegung der Landesbauordnung, 
usw.) höher sind als anderswo? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Verwaltung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.  
  
Frage 5:  
Falls die Verwaltung einzelne dieser Fragen nicht detailliert beantworten kann: Was gedenkt sie zu 
unternehmen, um weitere Erkenntnisse in diesem Bereich zu gewinnen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik hat in der Vergangenheit bereits Expertenbefragungen 
zum Wohnungsmarkt Köln durchgeführt. Befragt wurden u.a. Wohnungsunternehmen, Bauträger und 
Finanzierungsinstitute. In der für 2019 geplanten nächsten Befragung können Fragestellungen aufge-
nommen werden, die auf die genannten Aspekte eingehen. 
 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

13.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.1.2.1 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4161/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.12.2018
Erstellt
11.12.2018 14:12