3753/2017
Gymnasium Rodenkirchen: Kapazitäten
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2940 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/402/22
Vorlagen-Nummer
3753/2017
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017
Gymnasium Rodenkirchen: Kapazitäten
Gemäß §4 der Geschäftsordnung des Rates bitten Die Fraktion Die Grünen und die FDP-Fraktion um
Beantwortung zu folgender Fragestellung (AN/1763/2017):
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 die 6 -Zügigkeit des Gymnasiums für die
Sekundarstufe I beschlossen. Der sich hieraus zwangsläufig ergebende höhere Raumbedarf soll
durch eine Ausgliederung von Teilbereichen an die in der näheren Umgebung liegenden, betrieblich
auslaufenden Hauptschule „Ringelnatzstraße“ gedeckt werden. Hierzu folgende Fragen:
- Nimmt der Raumbedarf der Hauptschule wie erwartet ab? Falls ja, in welchem Umfang?
Falls nein, warum nicht?
- Kann sowohl die Einrichtung weiterer Mehrklassen als auch eine 7 -Zügigkeit des Gym-
nasiums (Sekundarstufe I) für die Zukunft – auch übergangsweise – ausgeschlossen
werden?
- Gibt es die bauliche Möglichkeit, das Gymnasium über eine Verlängerung des nord -
östlich verlaufenden Flügels unter Aufgabe der ursprünglichen (und wegen Anwohne r-
eingaben so nicht nutzbaren) Pausenfläche zu erweitern? Falls ja, unter welchen V o-
raussetzungen? Falls nein, aus welchen Gründen nicht?
Antwort der Verwaltung:
Die Hauptschule Ringelnatzstr. wird auslaufend geschlossen. Bereits zu diesem Schuljahr wurden
keine neuen Klassen aufgenommen. Die Räumlichkeiten für den eigentlichen 5. Jahrgang mussten
dementsprechend nicht mehr zur Verfügung gestellt werden und standen für andere Zwecke frei. Da
das Gymnasium Sürther Str. zu diesem Schuljahr noch keine Kapazitäten am Standort Ringelnatzstr.
nutzen wollte, wurden die Räume für die Einrichtung von 3 VK-Klassen genutzt. Somit wurde ein
Leerstand vermieden.
Die Frage, ob für die Zukunft sowohl die Einrichtung weiterer Mehrklassen als auch eine 7-Zügigkeit
des Gymnasiums ausgeschlossen werden kann, lässt sich heute seriös nicht beantworten. Grund-
sätzlich kann dies nie ausgeschlossen werden, auch wenn dies derzeit nicht vorgesehen ist. Dies
müsste ggfs. anlassbezogen geprüft werden.
Bei dem o.g. Flügel handelt es sich um den Trakt E des Schulgebäudes. Die Grundstücke auf dem
dieser Trakt entstanden ist, wurden im Jahr 2000 durch die Stadt von einem Anwohner erworben.
In dem Notarvertrag, der mit dem Zweck des Erwerbs von Grundstücken für eine Erweiterung der
Schule geschlossen wurde, verpflichtet sich die Stadt Köln gegenüber dem Verkäufer dauerhaft, nur
die damalige vorgelegte Planung (Voruntersuchung) umzusetzen. Dies ist in Form des Erweiterungs-
baus, welcher im Jahr 2008 in Betrieb genommen wurde, geschehen. Auf den angekauften Grund-
stücksflächen darf darüber hinaus keine weitere Bebauung vorgenommen werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3753/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 01.12.2017
- Erstellt
- 29.11.2017 11:31