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3753/2017

Gymnasium Rodenkirchen: Kapazitäten

Beantwortung einer Anfrage (BV) 01.12.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 04.12.2017, TOP 7.2.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2940 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 3753/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 
 
Gymnasium Rodenkirchen: Kapazitäten 
Gemäß §4 der Geschäftsordnung des Rates bitten Die Fraktion Die Grünen und die FDP-Fraktion um 
Beantwortung zu folgender Fragestellung (AN/1763/2017): 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 die 6 -Zügigkeit des Gymnasiums für die 
Sekundarstufe I beschlossen. Der sich hieraus zwangsläufig ergebende höhere Raumbedarf soll 
durch eine Ausgliederung von Teilbereichen an die  in der näheren Umgebung liegenden, betrieblich 
auslaufenden Hauptschule „Ringelnatzstraße“ gedeckt werden. Hierzu folgende Fragen: 
         
- Nimmt der Raumbedarf der Hauptschule wie erwartet ab? Falls ja, in welchem Umfang? 
Falls nein, warum nicht? 
- Kann sowohl die Einrichtung weiterer Mehrklassen als auch eine 7 -Zügigkeit des Gym-
nasiums (Sekundarstufe I) für die Zukunft – auch übergangsweise – ausgeschlossen 
werden? 
- Gibt es die bauliche Möglichkeit, das Gymnasium über eine Verlängerung des nord -
östlich verlaufenden Flügels unter Aufgabe der ursprünglichen (und wegen Anwohne r-
eingaben so nicht nutzbaren) Pausenfläche zu erweitern? Falls ja, unter welchen V o-
raussetzungen? Falls nein, aus welchen Gründen nicht?           
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Hauptschule Ringelnatzstr. wird auslaufend geschlossen. Bereits zu diesem Schuljahr wurden 
keine neuen Klassen aufgenommen. Die Räumlichkeiten für den eigentlichen 5. Jahrgang mussten 
dementsprechend nicht mehr zur Verfügung gestellt werden und standen für andere Zwecke frei. Da 
das Gymnasium Sürther Str. zu diesem Schuljahr noch keine Kapazitäten am Standort Ringelnatzstr. 
nutzen wollte, wurden die Räume für die Einrichtung von 3 VK-Klassen genutzt. Somit wurde ein 
Leerstand vermieden. 
 
Die Frage, ob für die Zukunft sowohl die Einrichtung weiterer Mehrklassen als auch eine 7-Zügigkeit 
des Gymnasiums ausgeschlossen werden kann, lässt sich heute seriös nicht beantworten. Grund-
sätzlich kann dies nie ausgeschlossen werden, auch wenn dies derzeit nicht vorgesehen ist. Dies 
müsste ggfs. anlassbezogen geprüft werden.  
 
Bei dem o.g. Flügel handelt es sich um den Trakt E des Schulgebäudes. Die Grundstücke auf dem 
dieser Trakt entstanden ist, wurden im Jahr 2000 durch die Stadt von einem Anwohner erworben. 
In dem Notarvertrag, der mit dem Zweck des Erwerbs von Grundstücken für eine Erweiterung der 
Schule geschlossen wurde, verpflichtet sich die Stadt Köln gegenüber dem Verkäufer dauerhaft, nur 
die damalige vorgelegte Planung (Voruntersuchung) umzusetzen. Dies ist in Form des Erweiterungs-
baus, welcher im Jahr 2008 in Betrieb genommen wurde, geschehen. Auf den angekauften Grund-
stücksflächen darf darüber hinaus keine weitere Bebauung vorgenommen werden.

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3753/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
01.12.2017
Erstellt
29.11.2017 11:31