V/0302/2021
Grünanlage Aasee
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Beschlussvorlage
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V/0302/2021 V/0302/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Grünanlage Aasee Sanierung von Wegen und sonstigen Einrichtungen Beratungsfolge 27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sanierung der Wege in der Grünanlage Aasee entsprechend der Planungen des Amts für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Plan Nr. G102/112) wird zugestimmt. 2. Der Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Maßnahmen Nr. 3, 4 und 5 im Jahr 2021 wird zugestimmt. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass in diesem Zusammenhang die Belagsoberflächen ent- sprechend der Nutzungsarten des Aaseekonzeptes (V/0304/2011) angepasst werden. 4. Der Umsetzung der in der Vorlage aufgeführten weiteren Maßnahmen in der Grünanlage am Aasee in den Folgejahren wird unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Rahmen der Haushaltsberatungen zugestimmt. 5. Die Anregung gem. § 24 GO NRW lfd. Nr. 2019-00148 (Fahrradbügel am Aasee aufzustellen) ist hiermit erledigt. 6. Die Anregung gem. § 24 GO NRW lfd. Nr. 2019-00149 (Fußweg um den Aasee in den Abend- stunden bei Dunkelheit zu beleuchten) ist hiermit erledigt. 7. Die Anregung gem. § 24 GO NRW lfd. Nr. 2018-00231 (Fußgängerweg für den Radverkehr freigeben) ist hiermit erledigt. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 16.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Determann Telefon: 492-6740 Determann@stadt- muenster.de - 2 - V/0302/2021 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1301 Investitionsmaßnah- me 4920 Umsetzung Nutzungskonzept Aasee Auszahlungen 2021 350.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Inves- titionsmaßnahme veranschlagt. Begründung: Der Aasee mit seinen angrenzenden Grünflächen ist einer der größten und wichtigsten stadtnahen Grün- und Erholungsräume in Münster. Er ist seit Jahrzehnten ein beliebtes Ausflugsziel, das sowohl von Münsteranerinnen und Münsteranern als auch von auswärtigen Gästen intensiv genutzt wird. Im Rahmen des Aasee-Konzeptes (V/0304/2011, Anlage 5) wurden Vorgaben zur Nutzung der ver- schiedenen Wege in der Grünanlage Aasee beschlossen. Durch Beschilderung wurde die Nutzung entsprechend des Konzeptes ausgewiesen. In den Belagsoberflächen ist diese Zuordnung jedoch nicht erkennbar, sodass es immer wieder zu Fehlnutzungen kommt. Altersbedingt, - der südliche Aasee wurde Anfang der 1970ger Jahre hergestellt -, werden in den nächsten Jahren verschiedenste Sanierungsmaßnahmen im Aasee-Umfeld erforderlich. Besonders die Wegebeläge sind in vielen Bereichen zu erneuern. Aus diesem Anlass sollen die Belagsoberflä- chen den ausgewiesenen Nutzungen angepasst werden. Mittelfristig sollen sämtliche Beläge in einer von drei Oberflächenvarianten ausgebildet werden. Die Arbeiten sollen immer nur im Rahmen von bautechnisch erforderlichen Sanierungen durchgeführt werden. Die zugrunde gelegte Systematik stellt sich wie folgt dar: Wege, die als Geh & Radweg ausgewiesen sind, erhalten einen anthrazitfarbenen Asphaltbe- lag. Fußwege werden, sofern es bautechnisch möglich ist, als wassergebundene Wegedecke her- gestellt. Fußwege, die auf Grund des Gefälles, intensivster Nutzung oder einer Zusatzfunktion als Er- schließungsweg nicht in wassergebundener Wegedecke hergestellt werden können, erhalten einen grau-changierenden Pflasterbelag mit „Antikpflaster“ aus Betonstein. In den Anlage 1 (nördlicher Aasee) und Anlage 2 (südlicher Aasee) sind die einzelnen Wege entspre- chend dieser drei Kategorien dargestellt. Im Rahmen der Arbeiten werden möglichst auch Belange des „Design for All“ berücksichtigt. So wer- den oberhalb der Treppenanlagen Aufmerksamkeitsstreifen aus Natursteinpflaster angelegt, Rampen werden, wo immer möglich, mit einem Gefälle von 6% ausgestattet. Entsprechende Geländer an Treppen und Rampen werden ergänzt. - 3 - V/0302/2021 Bei Ortsbegehungen wurden verschiedene Bereiche als sanierungsbedürftig benannt. Die Nummerierung bezieht sich auf eine systematische Reihenfolge auf den Plänen (Plan Nr. G102.108 (Anlage1) und G102.108 (Anlage 2) und entspricht nicht der Dringlichkeit zur Umsetzung. Für die fett gedruckten Abschnitte sind die Sanierungskosten im Haushaltsplan des Jahres 2021 vor- gesehen. Die weiteren Maßnahmen sollen in den Folgejahren durchgeführt werden. 1) Rampe an der Adenauerallee und Wegedecke Die Rampe von der Adenauerallee zum See ist sehr steil und weist ein Seitengefälle auf. Auch wenn es räumlich nicht möglich sein wird, die Rampe barrierefrei mit 6% anzupassen, soll die Situation ver- bessert werden. Bei diesen Arbeiten würde auch der untere Weg in Teilbereichen geschädigt. Zur einheitlichen Gestaltung der Wegeflächen soll dieser mittelfristig entsprechend des Konzeptes ge- pflastert werden. Da der Belag hier derzeit noch in akzeptablem Zustand ist, soll die Gesamtmaß- nahme erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 2) Aasee-Vorplatz An den Natursteinstufen und Belägen gibt es vereinzelt Abplatzungen. Diese sind zu sanieren. 3) Stufenanlagen entlang der Bismarckallee Drei Stufenanlagen von der Bismarckallee zum Aasee-Seitenweg weisen deutliche Setzungen auf. Durch breite Fugen und unterschiedliche Tritthöhen der Stufen innerhalb eines Treppenlaufes beste- hen Stolpergefahren. Daher sollen die Stufenanlagen als Ganzes erneuert werden. 4) Wegebelag am See zwischen Aasee-Vorplatz und Torminbrücke Die Asphaltdecke ist an verschiedensten Stellen rissig und brüchig. Der seitliche Randstein hat in einigen Bereichen Setzungen. Auch wenn der Weg in einigen Teilbereichen noch in Ordnung ist, ist es sinnvoll, den gesamten Abschnitt zu erneuern. So können bei den beengten Verhältnissen Syner- gien bei der Bauabwicklung erzielt werden. Zudem wird vermieden, dass erneuerte Wegeabschnitte durch benachbarte spätere Bauabschnitte wieder beschädigt werden. Entsprechend der Systematik des Aasee-Konzeptes, soll auch dieser Abschnitt nun als wasserge- bundene Wegedecke ausgebildet werden. Als Einfassung wird beidseitig ein zweireihiger Läufer aus „Antikpflaster“ der Maße 15/20/8 gesetzt. In einem späteren Bauabschnitt (4b) soll dann auch der direkt an die Bismarckallee angrenzende Weg erneuert werden. Mit der Anregung 2019-00149 (Fußweg um den Aasee in den Abendstunden bei Dunkelheit zu be- leuchten) wurde für die Wege am Aasee eine Beleuchtung angeregt. Im Rahmen der Erarbeitung des Aasee-Konzeptes wurde unter umfangreicher Beteiligung der Bevöl- kerung festgelegt, dass die Wege entlang des Aasees – genauso wie grundsätzlich alle Wege in Münsters öffentlichen Grünflächen – aus Artenschutzgründen nicht beleuchtet werden sollen. Ent- sprechend dieser Festlegung wird dieser Anregung nicht gefolgt. 5) Barrierefreie Zugänglichkeit Bismarckallee / Körnerstraße Die Rampe im Bereich der Körnerstraße (Anlage 3, Plan Nr. G102.110) ist auf Grund des Gefälles derzeit nicht barrierefrei. Um das Gefälle entsprechend ausbilden zu können, müssen die Rampen komplett neu gebaut wer- den. Die nach Süden führende Rampe soll in 2,5m Breite mit 6% Gefälle und Zwischenpodesten aus- geführt werden. Auf Grund technischer Einbauten kann die Rampe nach Norden nur in 1,5m Breite erstellt werden. Zudem lässt das Gefälle nur die Einrichtung eines Zwischenpodestes zu. Der obere Bereich wird als kleiner Aussichtsplatz mit zwei Bänken ausgebildet. - 4 - V/0302/2021 6) Pflanzungen im Bereich Modellboot-Anleger und Ergänzung einzelner Bäume Die zwei Sitzplätze am Wasser, die ursprünglich als Modellsegelboot-Anleger konzipiert waren, liegen sehr versteckt. Die angrenzenden Pflanzflächen sind verwildert und durchgewachsen. Der Bewuchs soll komplett ersetzt werden. Ergänzend sollen in den Bereichen Mecklenbecker Straße 60 bis 86 und Annette-Allee 41 bis 43 einzelne Hochstämme ergänzt werden. 7) Belagsausbesserungen an Wegeanschlüssen, u.A. am Segelclub Hansa An verschiedenen Anschlussstellen von Rampen und Seitenwegen sind Setzungen entstanden. Die- se sind sukzessive auszubessern. 8) Wegedecken Wegeverbindung zum Zoohügel Der südliche Weg vom Aasee auf den Zoohügel hat starke Setzungen und Risse. Bei der Erneuerung soll der Weg gepflastert werden. Zudem ist vorgesehen, den Weg von derzeit ca. 3,5m Breite auf 2,5m Breite zu reduzieren. Diese neue Breite ist der tatsächlichen Nutzungsintensität angepasst und spart Ausbaukosten. Da der Weg dann nicht mehr so nah an der Böschung verläuft, werden zukünftig auch weniger Setzungen erwartet. 9) Belagsflächen Brücke über den Zookanal Im Bereich der Brücke bilden sich gelegentlich Pfützen. Der Belag ist entsprechend anzupassen. 10a) Wegesanierung Gehwege (Pflaster) im Umfeld Mühlenhof und Zoo Verschiedene, als Gehwege ausgewiesene Wegeabschnitte weisen starke Rissbildungen im Asphalt auf. Auf Grund der Gefällesituation sollen sie bei der Sanierung als gepflasterte Wege ausgebildet werden. So sind sie auch langfristig einfacher in Teilabschnitten auszubessern. 10b) Wegesanierungen feste Wegedecken im Umfeld Mühlenhof und Zoo Die Radwegeverbindung im Mühlenhof-Umfeld sollen auch langfristig als bituminöse Wegedecke er- halten bleiben. Derzeit weisen nur wenige Teilabschnitte größere Rissbildungen auf. Sobald längere, zusammenhängende Teilabschnitte sanierungsbedürftig sind, sollen diese Wege ebenfalls erneuert werden. 11) Wegebearbeitung wassergebundene Wege südlicher Aasee, Nordufer Durch intensive Nutzung unterliegen die Wege einem natürlichen Verschleiß. Einzelbereiche müssen daher in unterschiedlichen Intervallen überarbeitet werden. 12) Anpassung Aaseeterrassen Neben der breiten (Sitz-)Stufenanlage ist ein Trampelpfad entstanden. Dieser führt zu Ausspülungen und Verdichtungen im Wurzelbereich der benachbarten Bäume. Durch Ergänzung eines Handlaufes soll dieses unterbunden werden. 13) Ausstattungselemente – Abfallbehälter, Bänke, etc. Vom Grundsatz ist die Grünanlage Aasee umlaufend mit Sitzbänken und Abfallbehältern ausgestat- tet. Ein Teil der Bänke soll mit Armlehnen ergänzt werden. Die Abfallbehälter werden gegen neue größere Behälter ausgetauscht. An fünf mit dem Fahrrad zugänglichen Stellen (Siehe Anlagen 1 und 2) werden jeweils fünf Anlehn- bügel für Fahrräder ergänzt. So können 50 Räder angeschlossen werden. Die Anzahl der Fahrradständer stellt lediglich ein Angebot dar, dass es im Alltagsgebrauch ermög- licht, hochwertige Räder im Umfeld der Grünanlage Aasee sicher anzuschließen. Im Bereich der Aasee-Treppen und an der Bismarckallee in der Nähe der Aasee-Kugeln gibt es be- reits zahlreiche Fahrradstellplätze, sodass dort keine weiteren Standorte vorgesehen werden. Ein Fahrradstellplatz-Angebot, dass auch für hochfrequentierte Sommertage ausreicht, würde das Erscheinungsbild der Gesamtanlage deutlich beeinträchtigen. Es wird daher darauf verzichtet, diese Anlässe zum Maßstab für die Dimensionierung von Abstellplätzen zu nehmen. Damit wird auch der Anregung Nr. 2019-00148 (Fahrradbügel am Aasee aufzustellen) gefolgt. - 5 - V/0302/2021 14) Wege vom Sportpark in Richtung Torminbrücke Aus den Wegen im Sportpark Sentruper Höhe gibt es zwei Wege, die in Richtung Torminbrücke füh- ren. In einem Abschnitt hat sich ein deutlicher Trampelpfad gebildet. Da offensichtlich ein Bedarf für diesen Weg besteht, soll er nun „ertüchtigt“ werden. Nach den Vorgaben des Aasee-Konzeptes sind die Wege in diesem Bereich als reine Gehwege aus- zuweisen. Entsprechend sollen die Wege mit wassergebundene Wegedecke für Fußgänger ertüchtigt werden. Eine Ausweisung als Geh- und Radweg wird vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit abgelehnt, da sie den Grundsätzen des Aasee-Konzeptes widerspricht. Zudem würde der Weg zu einer gegenläufigen Befahrung des Radweges auf der Torminbrücke führen. Aus den oben aufgeführten Erläuterungen wird deutlich, dass der Anregung Nr. 2018-00231 (Fuß- gängerweg für den Radverkehr freigeben) nicht gefolgt werden kann. Baukosten: Für die fett dargestellten Bauabschnitte entstehen Baukosten in Höhe von ca. 350.000 €. Weitere Maßnahmen sollen, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Finanzplan, in den Folgejahren realisiert werden. Bauzeiten: Die fett dargestellten Maßnahmen sollen in 2021 begonnen werden. Der tatsächliche Termin für Aus- schreibung und Vergabe der Leistungen durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit sind auf Grund der personellen Auslastung derzeit nicht abschließend definierbar. Möglicherwiese können die Maßnahmen, wie auch weitere Bauabschnitte erst in den Folgejahren realisiert werden. Für den Fall, dass eine verkehrssichere Nutzung der Wege nicht mehr möglich sein sollte, ist mit Sperrung der Bereiche zu rechnen. I. V. Gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Aasee Nord Wegebeläge Zielplan (Plan Nr. G 102/108) Anlage 2: Lageplan Aasee Süd Wegebeläge Zielplan (Plan Nr. G 102/109) Anlage 3: Detailplan Rampen Bismarckallee/Körnerstraße (Plan Nr. G 102/110)
Anlage A
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Anlage A zur V/0302/2021 Kurzüberblick Die Grünanlagen des südlichen Aasee wurden zusammen mit dem „Neuen Aasee“ zu Beginn der 1970ger Jahren angelegt. In den letzten Jahren sind an verschiedensten Stellen Sanierungsbe- darfe entstanden. Mit dieser Vorlage sollen die verschiedenste Sanierungsmaßnahmen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020, insbesondere an Wegen und Treppenanlagen, beschlossen wer- den. Zudem wird aufgezeigt, in welchen Bereichen in den nächsten Jahren Sanierungsarbeiten anstehen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und Sportangebot, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadt- gesellschaft“ verfolgt. Im Teilfinanzplan PG 1301 wird das Ziel weiter definiert: „Die Versorgung mit Grünanlagen sowie Grün- und Freiflächen (der Ämter und Einrichtungen) soll unter Berück- sichtigung des demografischen Wandels zumindest im bisherigen Umfang gewährleistet bleiben.“ Das Teilziel gem. Investitionsmaßnahme 1301 4920 lautet Umsetzung Nutzungskonzept Aasee. Die Zielerreichung wird durch die Sanierung der verschiedensten dargestellten Abschnitte er- langt. Finanzierung Produktgruppe: 1301 Grün- und Freiflächen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Stadt Münster hat sich mit ihrer Grünordnung verpflichtet entsprechende Grün-, Spiel- und Freizeitflächen für die Bevölkerung vorzuhalten. Die Grünflächen der Parkanlage Aasee sind ein zentrales Element dieser Grünordnung. Eine regelmäßige Sanierung ist daher erforderlich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Grünanlage Aasee ist ein wesentliches Element des münsterischen Grünsystems. Es ist da- mit für den Klimaschutz von besonderer Bedeutung. Als öffentliche Grün-, Spiel- und Freizeitflä- che ist sie Treffpunkt für alle Bevölkerungsgruppen Münsters. Die Wege in der Grünanlage Aasee werden besonders von der Bevölkerung besonders zur stadtnahen Erholung am Rande des dicht bebauten Stadtzentrums genutzt.
V-0302-2021_Aasee-Wegeerneuerung Anlage-2
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Wege- und Materialtypologie
V-0302-2021_Aasee-Wegeerneuerung Anlage-3
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Plan Nr.: Projektnummer: 3152-19 G 102/ 110 Objekt-Nr.: 12101 Datum: 11.12.2019 Gez. Amtsleitung: Abteilungsleitung: Schumann Bearbeitet: Gez.: Determann Münstermann Gezeichnet: \ \ L202/20E0/A nz & ebejuy Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Münstermannn Gez. Fachstellenleitung: J. Hoffmann Maßstab: 1:200 Index Geändert: Inhalt Datum | Bearbeiter A Anpassung auf Beschluss 2021 | 08.04.21| G.De Lageplan Wegesanierung Aasee Sanierungskonzept ab 2021 Teilbereich - Bismarckallee Ecke Körnerstr.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Adenauerallee
- Bismarckallee
- Körnerstraße
- Annette-Allee 41
- Sentruper Straße
- Trampelpfad
- Mecklenbecker Straße 60
- Sentruper Höhe
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Details
- Aktenzeichen
- V/0302/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.04.2021
- Erstellt
- 08.04.2021 14:46