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V/0302/2021

Grünanlage Aasee

Vorlagen 12.04.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 15.06.2021, TOP 6.23

Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-0302-2021_Aasee-Wegeerneuerung Anlage-2

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Beschlussvorlage

13396 Zeichen

V/0302/2021 
V/0302/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Grünanlage Aasee 
Sanierung von Wegen und sonstigen Einrichtungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sanierung der Wege in der Grünanlage Aasee entsprechend der Planungen des Amts für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Plan Nr. G102/112) wird zugestimmt.  
2. Der Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Maßnahmen Nr. 3, 4 und 5 im Jahr 
2021 wird zugestimmt.  
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass in diesem Zusammenhang die Belagsoberflächen ent-
sprechend der Nutzungsarten des Aaseekonzeptes (V/0304/2011) angepasst werden.  
4. Der Umsetzung der in der Vorlage aufgeführten weiteren Maßnahmen in der Grünanlage am 
Aasee in den Folgejahren wird unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Rahmen der 
Haushaltsberatungen zugestimmt. 
5. Die Anregung gem. § 24 GO NRW lfd. Nr. 2019-00148 (Fahrradbügel am Aasee aufzustellen) 
ist hiermit erledigt. 
6. Die Anregung gem. § 24 GO NRW lfd. Nr. 2019-00149 (Fußweg um den Aasee in den Abend-
stunden bei Dunkelheit zu beleuchten) ist hiermit erledigt. 
7. Die Anregung gem. § 24 GO NRW lfd. Nr. 2018-00231 (Fußgängerweg für den Radverkehr 
freigeben) ist hiermit erledigt. 
 
 
 
 
 
 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
16.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Determann 
Telefon: 492-6740 
Determann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0302/2021 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1301     
Investitionsmaßnah-
me 
4920 Umsetzung Nutzungskonzept 
Aasee 
   
Auszahlungen   2021  350.000   
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Inves-
titionsmaßnahme veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Aasee mit seinen angrenzenden Grünflächen ist einer der größten und wichtigsten stadtnahen 
Grün- und Erholungsräume in Münster. Er ist seit Jahrzehnten ein beliebtes Ausflugsziel, das sowohl 
von Münsteranerinnen und Münsteranern als auch von auswärtigen Gästen intensiv genutzt wird. 
 
Im Rahmen des Aasee-Konzeptes (V/0304/2011, Anlage 5) wurden Vorgaben zur Nutzung der ver-
schiedenen Wege in der Grünanlage Aasee beschlossen. Durch Beschilderung wurde die Nutzung 
entsprechend des Konzeptes ausgewiesen. In den Belagsoberflächen ist diese Zuordnung jedoch 
nicht erkennbar, sodass es immer wieder zu Fehlnutzungen kommt. 
 
Altersbedingt, - der südliche Aasee wurde Anfang der 1970ger Jahre hergestellt -, werden in den 
nächsten Jahren verschiedenste Sanierungsmaßnahmen im Aasee-Umfeld erforderlich. Besonders 
die Wegebeläge sind in vielen Bereichen zu erneuern. Aus diesem Anlass sollen die Belagsoberflä-
chen den ausgewiesenen Nutzungen angepasst werden. Mittelfristig sollen sämtliche Beläge in einer 
von drei Oberflächenvarianten ausgebildet werden. Die Arbeiten sollen immer nur im Rahmen von 
bautechnisch erforderlichen Sanierungen durchgeführt werden. Die zugrunde gelegte Systematik 
stellt sich wie folgt dar: 
 
 Wege, die als Geh & Radweg ausgewiesen sind, erhalten einen anthrazitfarbenen Asphaltbe-
lag.  
 Fußwege werden, sofern es bautechnisch möglich ist, als wassergebundene Wegedecke her-
gestellt.  
 Fußwege, die auf Grund des Gefälles, intensivster Nutzung oder einer Zusatzfunktion als Er-
schließungsweg nicht in wassergebundener Wegedecke hergestellt werden können, erhalten 
einen grau-changierenden Pflasterbelag mit „Antikpflaster“ aus Betonstein.  
 
In den Anlage 1 (nördlicher Aasee) und Anlage 2 (südlicher Aasee) sind die einzelnen Wege entspre-
chend dieser drei Kategorien dargestellt. 
 
Im Rahmen der Arbeiten werden möglichst auch Belange des „Design for All“ berücksichtigt. So wer-
den oberhalb der Treppenanlagen Aufmerksamkeitsstreifen aus Natursteinpflaster angelegt, Rampen 
werden, wo immer möglich, mit einem Gefälle von 6% ausgestattet. Entsprechende Geländer an 
Treppen und Rampen werden ergänzt.

- 3 - 
V/0302/2021 
 
Bei Ortsbegehungen wurden verschiedene Bereiche als sanierungsbedürftig benannt. 
Die Nummerierung bezieht sich auf eine systematische Reihenfolge auf den Plänen (Plan Nr. 
G102.108 (Anlage1) und G102.108 (Anlage 2) und entspricht nicht der Dringlichkeit zur Umsetzung. 
Für die fett gedruckten Abschnitte sind die Sanierungskosten im Haushaltsplan des Jahres 2021 vor-
gesehen. Die weiteren Maßnahmen sollen in den Folgejahren durchgeführt werden. 
 
1) Rampe an der Adenauerallee und Wegedecke 
Die Rampe von der Adenauerallee zum See ist sehr steil und weist ein Seitengefälle auf. Auch wenn 
es räumlich nicht möglich sein wird, die Rampe barrierefrei mit 6% anzupassen, soll die Situation ver-
bessert werden. Bei diesen Arbeiten würde auch der untere Weg in Teilbereichen geschädigt. Zur 
einheitlichen Gestaltung der Wegeflächen soll dieser mittelfristig entsprechend des Konzeptes ge-
pflastert werden. Da der Belag hier derzeit noch in akzeptablem Zustand ist, soll die Gesamtmaß-
nahme erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 
 
2) Aasee-Vorplatz 
An den Natursteinstufen und Belägen gibt es vereinzelt Abplatzungen. Diese sind zu sanieren. 
 
3) Stufenanlagen entlang der Bismarckallee 
Drei Stufenanlagen von der Bismarckallee zum Aasee-Seitenweg weisen deutliche Setzungen auf. 
Durch breite Fugen und unterschiedliche Tritthöhen der Stufen innerhalb eines Treppenlaufes beste-
hen Stolpergefahren. Daher sollen die Stufenanlagen als Ganzes erneuert werden.  
 
4) Wegebelag am See zwischen Aasee-Vorplatz und Torminbrücke 
Die Asphaltdecke ist an verschiedensten Stellen rissig und brüchig. Der seitliche Randstein hat in 
einigen Bereichen Setzungen. Auch wenn der Weg in einigen Teilbereichen noch in Ordnung ist, ist 
es sinnvoll, den gesamten Abschnitt zu erneuern. So können bei den beengten Verhältnissen Syner-
gien bei der Bauabwicklung erzielt werden. Zudem wird vermieden, dass erneuerte Wegeabschnitte 
durch benachbarte spätere Bauabschnitte wieder beschädigt werden. 
Entsprechend der Systematik des Aasee-Konzeptes, soll auch dieser Abschnitt nun als wasserge-
bundene Wegedecke ausgebildet werden. Als Einfassung wird beidseitig ein zweireihiger Läufer aus 
„Antikpflaster“ der Maße 15/20/8 gesetzt. 
In einem späteren Bauabschnitt (4b) soll dann auch der direkt an die Bismarckallee angrenzende 
Weg erneuert werden. 
 
Mit der Anregung 2019-00149 (Fußweg um den Aasee in den Abendstunden bei Dunkelheit zu be-
leuchten) wurde für die Wege am Aasee eine Beleuchtung angeregt. 
Im Rahmen der Erarbeitung des Aasee-Konzeptes wurde unter umfangreicher Beteiligung der Bevöl-
kerung festgelegt, dass die Wege entlang des Aasees – genauso wie grundsätzlich alle Wege in 
Münsters öffentlichen Grünflächen – aus Artenschutzgründen nicht beleuchtet werden sollen. Ent-
sprechend dieser Festlegung wird dieser Anregung nicht gefolgt. 
 
5) Barrierefreie Zugänglichkeit Bismarckallee / Körnerstraße 
Die Rampe im Bereich der Körnerstraße (Anlage 3, Plan Nr. G102.110) ist auf Grund des Gefälles 
derzeit nicht barrierefrei.  
Um das Gefälle entsprechend ausbilden zu können, müssen die Rampen komplett neu gebaut wer-
den. Die nach Süden führende Rampe soll in 2,5m Breite mit 6% Gefälle und Zwischenpodesten aus-
geführt werden.  
Auf Grund technischer Einbauten kann die Rampe nach Norden nur in 1,5m Breite erstellt werden. 
Zudem lässt das Gefälle nur die Einrichtung eines Zwischenpodestes zu. 
Der obere Bereich wird als kleiner Aussichtsplatz mit zwei Bänken ausgebildet.

- 4 - 
V/0302/2021 
 
6) Pflanzungen im Bereich Modellboot-Anleger und Ergänzung einzelner Bäume 
Die zwei Sitzplätze am Wasser, die ursprünglich als Modellsegelboot-Anleger konzipiert waren, liegen 
sehr versteckt. Die angrenzenden Pflanzflächen sind verwildert und durchgewachsen. Der Bewuchs 
soll komplett ersetzt werden. Ergänzend sollen in den Bereichen Mecklenbecker Straße 60 bis 86 und 
Annette-Allee 41 bis 43 einzelne Hochstämme ergänzt werden.  
 
7) Belagsausbesserungen an Wegeanschlüssen, u.A. am Segelclub Hansa 
An verschiedenen Anschlussstellen von Rampen und Seitenwegen sind Setzungen entstanden. Die-
se sind sukzessive auszubessern. 
 
8) Wegedecken Wegeverbindung zum Zoohügel 
Der südliche Weg vom Aasee auf den Zoohügel hat starke Setzungen und Risse. Bei der Erneuerung 
soll der Weg gepflastert werden. Zudem ist vorgesehen, den Weg von derzeit ca. 3,5m Breite auf 
2,5m Breite zu reduzieren. Diese neue Breite ist der tatsächlichen Nutzungsintensität angepasst und 
spart Ausbaukosten. Da der Weg dann nicht mehr so nah an der Böschung verläuft, werden zukünftig 
auch weniger Setzungen erwartet.  
 
9) Belagsflächen Brücke über den Zookanal 
Im Bereich der Brücke bilden sich gelegentlich Pfützen. Der Belag ist entsprechend anzupassen. 
 
10a) Wegesanierung Gehwege (Pflaster) im Umfeld Mühlenhof und Zoo 
Verschiedene, als Gehwege ausgewiesene Wegeabschnitte weisen starke Rissbildungen im Asphalt 
auf. Auf Grund der Gefällesituation sollen sie bei der Sanierung als gepflasterte Wege ausgebildet 
werden. So sind sie auch langfristig einfacher in Teilabschnitten auszubessern.  
 
10b) Wegesanierungen feste Wegedecken im Umfeld Mühlenhof und Zoo 
Die Radwegeverbindung im Mühlenhof-Umfeld sollen auch langfristig als bituminöse Wegedecke er-
halten bleiben. Derzeit weisen nur wenige Teilabschnitte größere Rissbildungen auf. Sobald längere, 
zusammenhängende Teilabschnitte sanierungsbedürftig sind, sollen diese Wege ebenfalls erneuert 
werden. 
 
11) Wegebearbeitung wassergebundene Wege südlicher Aasee, Nordufer 
Durch intensive Nutzung unterliegen die Wege einem natürlichen Verschleiß. Einzelbereiche müssen 
daher in unterschiedlichen Intervallen überarbeitet werden.  
 
12) Anpassung Aaseeterrassen 
Neben der breiten (Sitz-)Stufenanlage ist ein Trampelpfad entstanden. Dieser führt zu Ausspülungen 
und Verdichtungen im Wurzelbereich der benachbarten Bäume. Durch Ergänzung eines Handlaufes 
soll dieses unterbunden werden.  
 
13) Ausstattungselemente – Abfallbehälter, Bänke, etc. 
Vom Grundsatz ist die Grünanlage Aasee umlaufend mit Sitzbänken und Abfallbehältern ausgestat-
tet. Ein Teil der Bänke soll mit Armlehnen ergänzt werden. Die Abfallbehälter werden gegen neue 
größere Behälter ausgetauscht. 
An fünf mit dem Fahrrad zugänglichen Stellen (Siehe Anlagen 1 und 2) werden jeweils fünf Anlehn-
bügel für Fahrräder ergänzt. So können 50 Räder angeschlossen werden.  
Die Anzahl der Fahrradständer stellt lediglich ein Angebot dar, dass es im Alltagsgebrauch ermög-
licht, hochwertige Räder im Umfeld der Grünanlage Aasee sicher anzuschließen.  
Im Bereich der Aasee-Treppen und an der Bismarckallee in der Nähe der Aasee-Kugeln gibt es be-
reits zahlreiche Fahrradstellplätze, sodass dort keine weiteren Standorte vorgesehen werden.  
Ein Fahrradstellplatz-Angebot, dass auch für hochfrequentierte Sommertage ausreicht, würde das 
Erscheinungsbild der Gesamtanlage deutlich beeinträchtigen. Es wird daher darauf verzichtet, diese 
Anlässe zum Maßstab für die Dimensionierung von Abstellplätzen zu nehmen. 
Damit wird auch der Anregung Nr. 2019-00148 (Fahrradbügel am Aasee aufzustellen) gefolgt.

- 5 - 
V/0302/2021 
 
14) Wege vom Sportpark in Richtung Torminbrücke 
Aus den Wegen im Sportpark Sentruper Höhe gibt es zwei Wege, die in Richtung Torminbrücke füh-
ren. In einem Abschnitt hat sich ein deutlicher Trampelpfad gebildet. Da offensichtlich ein Bedarf für 
diesen Weg besteht, soll er nun „ertüchtigt“ werden.  
Nach den Vorgaben des Aasee-Konzeptes sind die Wege in diesem Bereich als reine Gehwege aus-
zuweisen. Entsprechend sollen die Wege mit wassergebundene Wegedecke für Fußgänger ertüchtigt 
werden. 
Eine Ausweisung als Geh- und Radweg wird vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
abgelehnt, da sie den Grundsätzen des Aasee-Konzeptes widerspricht. Zudem würde der Weg zu 
einer gegenläufigen Befahrung des Radweges auf der Torminbrücke führen.  
Aus den oben aufgeführten Erläuterungen wird deutlich, dass der Anregung Nr. 2018-00231 (Fuß-
gängerweg für den Radverkehr freigeben) nicht gefolgt werden kann. 
 
Baukosten: 
Für die fett dargestellten Bauabschnitte entstehen Baukosten in Höhe von ca. 350.000 €. 
Weitere Maßnahmen sollen, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im 
Finanzplan, in den Folgejahren realisiert werden. 
 
Bauzeiten: 
Die fett dargestellten Maßnahmen sollen in 2021 begonnen werden. Der tatsächliche Termin für Aus-
schreibung und Vergabe der Leistungen durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
sind auf Grund der personellen Auslastung derzeit nicht abschließend definierbar. Möglicherwiese 
können die Maßnahmen, wie auch weitere Bauabschnitte erst in den Folgejahren realisiert werden. 
Für den Fall, dass eine verkehrssichere Nutzung der Wege nicht mehr möglich sein sollte, ist mit 
Sperrung der Bereiche zu rechnen. 
 
 
 
I. V. 
 
 
Gez. 
 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan Aasee Nord Wegebeläge Zielplan (Plan Nr. G 102/108) 
Anlage 2: Lageplan Aasee Süd Wegebeläge Zielplan (Plan Nr. G 102/109) 
Anlage 3: Detailplan Rampen Bismarckallee/Körnerstraße (Plan Nr. G 102/110)

Anlage A

2520 Zeichen

Anlage A zur V/0302/2021 
Kurzüberblick 
Die Grünanlagen des südlichen Aasee wurden zusammen mit dem „Neuen Aasee“ zu Beginn der 
1970ger Jahren angelegt. In den letzten Jahren sind an verschiedensten Stellen Sanierungsbe-
darfe entstanden. Mit dieser Vorlage sollen die verschiedenste Sanierungsmaßnahmen für die 
Haushaltsjahre 2019 und 2020, insbesondere an Wegen und Treppenanlagen, beschlossen wer-
den. Zudem wird aufgezeigt, in welchen Bereichen in den nächsten Jahren Sanierungsarbeiten 
anstehen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und 
Sportangebot, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadt-
gesellschaft“ verfolgt. Im Teilfinanzplan PG 1301 wird das Ziel weiter definiert: „Die Versorgung 
mit Grünanlagen sowie Grün- und Freiflächen (der Ämter und Einrichtungen) soll unter Berück-
sichtigung des demografischen Wandels zumindest im bisherigen Umfang gewährleistet bleiben.“  
  
Das Teilziel gem. Investitionsmaßnahme 1301 4920 lautet Umsetzung Nutzungskonzept Aasee. 
 
Die Zielerreichung wird durch die Sanierung der verschiedensten dargestellten Abschnitte er-
langt.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1301 Grün- und Freiflächen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Stadt Münster hat sich mit ihrer Grünordnung verpflichtet entsprechende Grün-, Spiel- und 
Freizeitflächen für die Bevölkerung vorzuhalten. Die Grünflächen der Parkanlage Aasee sind ein 
zentrales Element dieser Grünordnung. Eine regelmäßige Sanierung ist daher erforderlich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Grünanlage Aasee ist ein wesentliches Element des münsterischen Grünsystems. Es ist da-
mit für den Klimaschutz von besonderer Bedeutung. Als öffentliche Grün-, Spiel- und Freizeitflä-
che ist sie Treffpunkt für alle Bevölkerungsgruppen Münsters. Die Wege in der Grünanlage Aasee 
werden besonders von der Bevölkerung besonders zur stadtnahen Erholung am Rande des dicht 
bebauten Stadtzentrums genutzt.

V-0302-2021_Aasee-Wegeerneuerung Anlage-2

2191 Zeichen

Legende

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V-0302-2021_Aasee-Wegeerneuerung Anlage-1

1212 Zeichen

Legende

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Waldrasen

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Rosen/Stauden

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Wechselbepflanzung

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N Index | Inhalt Datum Bearbeiter
A__| Anpassung auf Beschluss 2021 | 08.04.21| G.De Zielplan
Wege- und Materialtypologie

V-0302-2021_Aasee-Wegeerneuerung Anlage-3

532 Zeichen

Plan Nr.:

Projektnummer: 3152-19
G 102/ 110

Objekt-Nr.: 12101

Datum: 11.12.2019

Gez.

Amtsleitung:

Abteilungsleitung:

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Bearbeitet:

Gez.: Determann
Münstermann

Gezeichnet:

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Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltigkeit

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Fachstellenleitung:

J. Hoffmann

Maßstab: 1:200

Index

Geändert:

Inhalt

Datum | Bearbeiter

A

Anpassung auf Beschluss 2021 | 08.04.21| G.De

Lageplan
Wegesanierung

Aasee Sanierungskonzept ab 2021
Teilbereich - Bismarckallee Ecke Körnerstr.

Beratungsverlauf (3)

27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.11 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.11 Anhörung Entscheidung

Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt

Zur Sitzung
15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Adenauerallee
  • Bismarckallee
  • Körnerstraße
  • Annette-Allee 41
  • Sentruper Straße
  • Trampelpfad
  • Mecklenbecker Straße 60
  • Sentruper Höhe

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0302/2021
Typ
Vorlagen
Datum
12.04.2021
Erstellt
08.04.2021 14:46