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Verlängerung der Mietpreisbindungen

Mitteilung BV 0126/2019 vom 17.01.2019

Stand: Am 24.01.2019 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56/561/1 Vorlagen-Nummer 0126/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.01.2019 Verlängerung der Mietpreisbindungen Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt nach § 3 der Geschäftsordnung - AN/1682/2018- zur Sitzung am 06.12.2018 Mit Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt in der Sitzung vom 06.12.2018 (TOP 5.2.7) wird die Verwaltung beauftragt: 1. in der Innenstadt durch Verhandlungen mit den Eigentümern geförderter Wohnungen im Privatbe- sitz diese in der Mietpreisbindung zu behalten, damit das dramatische Abschmelzen von Wohnungen in Mietpreisbindung aufgefangen wird. 2. dort, wo auf städtischen Grundstücken sozialer geförderter Mietwohnungsbau entsteht, diesen in der Bindung zu belassen. Die Verwaltung teilt hierzu mit: Zu 1.: Die Wohnraumförderbestimmungen des Landes sehen seit 2016 die Möglichkeit einer Bindungsver- längerung im Miet- und Genossenschaftswohnungsbau für den seit 2002 nach dem Wohnungs- bauförderungsgesetz bzw. dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW geförderten Wohnraum vor. Seit 2002 wurden im Stadtbezirk Innenstadt 42 Wohnungen (WE) der Einkommensgruppe A geför- dert. Die Wohnungen sind im Privatbesitz und liegen alle im Stadtteil Deutz, im Bereich des „Hafen- Viertels“. Die öffentliche Bindung läuft bei diesen Wohnungen zum 31.07.2037 aus. Eine Verhandlung mit dem Eigentümer über die Verlängerung der Mietpreisbindung wird zur gegebenen Zeit durch das Amt für Wohnungswesen getätigt. Zu 2.: Eine Prüfung der Bindungsverlängerung von öffentlich gefördertem Mietwohnungsbau im städtischen Besitz wird in gleicher Weise zur gegebenen Zeit vorgenommen.

Beratungsverlauf

  1. 24.01.2019

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 9.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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