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2077/2020

Beschluss über die Teilaufhebung und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16, 67454/09 und 67454/10 in Köln Altstadt-Nord

Beschlussvorlage Ausschuss 17.07.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 03.09.2020, TOP 14.2

Anlage 2 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans

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Anlage 1 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 6644 Nd 1_16 (67453_16)

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Anlage 4 Bebauungsplan 6644 Nd 1_16 (67453_16)

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Anlage 6 Bebauungsplan 67454_10 (Blatt 1)

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Anlage 5 Bebauungsplan 67454_09

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Ansehen

Anlage 10 Weiterentwicklungs des Wettbewerbsentwurfs - Ansicht

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Ansehen

Anlage 8 Begründung

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Ansehen

Anlage 7 Bebauungsplan 67454_10 (Blatt 2)

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454_10

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Ansehen

Anlage 9 Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs - Lageplan

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Anlage 2 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans

458 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
05025100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr.: 67454/09Planungsrecht Historische Mittein Köln - Altstadt/Nord
Maßstab  1 : 2 500
GeltungsbereichBebauungsplanGeltungsbereich derTeilaufhebung

Anlage 1 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 6644 Nd 1_16 (67453_16)

459 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
05025100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr.: 67453/16Planungsrecht Historische Mittein Köln - Altstadt/Nord
Maßstab  1 : 2 500
GeltungsbereichBebauungsplan
Geltungsbereich derTeilaufhebung

Anlage 4 Bebauungsplan 6644 Nd 1_16 (67453_16)

59 Zeichen

Teilaufhebungsbereich 
aktueller 
Geltungsbereich 
Anlage 4

Anlage 6 Bebauungsplan 67454_10 (Blatt 1)

31 Zeichen

Teilaufhebungsbereich 
Anlage 6

Anlage 5 Bebauungsplan 67454_09

31 Zeichen

Teilaufhebungsbereich 
Anlage 5

Anlage 10 Weiterentwicklungs des Wettbewerbsentwurfs - Ansicht

41 Zeichen

Sta dtsilhouette Ansicht Am Hof
Anlage 10

Anlage 8 Begründung

13190 Zeichen

1 
 
A N L A G E  8  
Conr090720Sa1Sb Historische Mitte 
 
 
Begründung zur Teilaufhebung 
der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16; Arbeitstitel: Domkloster, 
Am Hof, Unter Taschenmacher, Roncalliplatz), 67454/09 (Arbeitstitel: 
Brügelmannhaus) und 67454/10 (Arbeitstitel: Große Neugasse, Am Hof, 
Dom Südseite, nördl. Domplatte, Bundesbahn-Gelände, Frankenwerft); 
Arbeitstitel: "Planungsrecht Historische Mitte" in Köln-Altstadt/Nord 
  
Rechtskraft und Planinhalte 
 
Bebauungsplan 6644 Nd 1/16 (67453/16; Arbeitstitel: Domkloster, Am Hof, Unter Taschen-
macher, Roncalliplatz) 
 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes diente der Schaffung des Baurechts zur Errichtung 
des Römisch-Germanischen-Museums und zur Festlegung der Verkehrsflächen südlich des 
Doms. 
 
Der Bebauungsplan ist am 01.04.1966 rechtskräftig bekannt gemacht worden. 
 
Für den Bereich südlich des Doms zwischen Kurt-Hackenberg-Platz, der Straße Am Hof, der 
Ostseite des Domhotels und dem Dom setzt der Bebauungsplan Folgendes fest: Verkehrs-
fläche, Kerngebiete und zwei Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (Museum). 
 
Weiterhin werden Festsetzungen zu Maximalhöhen, zur Zahl der Vollgeschosse, zur Grund-
flächenzahl und zu Baulinien und Baugrenzen getroffen.  
 
Bebauungsplan 67454/09 (Arbeitstitel: Brügelmannhaus) 
 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes diente erstens dem Erhalt und der Fortentwicklung 
der Wohnnutzung, zweitens der Definition und Festschreibung der Büroflächen sowie der 
gewerblichen und gastronomischen Nutzung und drittens der Verbesserung der Wohnquali-
tät, insbesondere durch Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. 
 
Der Bebauungsplan ist am 19.01.2005 rechtskräftig bekannt gemacht worden. 
 
Für den Bereich zwischen den Straßen Am Frankenturm und Am Bollwerk (Rheingarten) im 
Osten, Mühlengassen und Kleine Budengasse im Süden, Unter Taschenmacher und dem 
Kurt-Hackenberg-Platz im Westen und der Bischofsgartenstraße im Norden setzt der Be-
bauungsplan als Art der baulichen Nutzung besonderes Wohngebiet und Kerngebiet fest. 
Des Weiteren werden Festsetzungen zur Zulässigkeit der im besonderen Wohngebiet bzw. 
im Kerngebiet allgemein oder ausnahmsweise zulässigen Nutzungen getroffen. Zudem er-
folgt eine vertikale Gliederung von Baugebietsbereichen.

2 
 
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung werden die Grundflächenzahl, die Zahl der 
Vollgeschosse (zwingend) und die Höhe baulicher Anlagen (Höchstgrenze) durch Festset-
zungen bestimmt. 
 
Außerdem werden Baulinien, Baugrenzen und eine geschlossene Bauweise festgesetzt. 
 
Die Erschließungsflächen werden als Verkehrsflächen, Verkehrsflächen besonderer Zweck-
bestimmung, Zufahrt zur Tiefgarage und Fläche mit Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit 
planungsrechtlich gesichert. 
 
Zusätzlich umfasst der Bebauungsplan Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelt-
einwirkungen sowie zur Fassaden- und Dachgestaltung. 
 
Bebauungsplan 67454/10 (Arbeitstitel: Große Neugasse, Am Hof, Dom Südseite, nördl. 
Domplatte, Bundesbahn-Gelände, Frankenwerft) 
 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes diente erstens dem Bau des Wallraff-Richartz-
Museums und des Museums Ludwig sowie zweitens einer fußläufigen Anbindung vom Dom-
bereich zum Rheingarten. 
 
Der Bebauungsplan ist am 06.10.1980 rechtskräftig bekannt gemacht worden. 
 
Für den Bereich zwischen der Bischofsgartenstraße, der östlichen und nördlichen Bebau-
ungsgrenze des Römisch-Germanischen Museums, der östlichen Bebauungsgrenze des 
Doms, des Bahngeländes, der Verlängerung der östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 
589/230 bis zum Schnittpunkt mit der Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstücks 
Nr. 340 setzt der Bebauungsplan als Art der baulichen Nutzung Kerngebiet fest. Außerdem 
werden Festsetzungen zur Zulässigkeit der im Kerngebiet allgemein oder ausnahmsweise 
zulässigen Nutzungen getroffen. Darüber hinaus werden im Bebauungsplan eine Tiefgarage, 
ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Dombauhütte, Domherrenfriedhof mit Festsetzung 
privater Grünflächen), eine Versorgungsfläche (Umspannwerk), die Führung einer Versor-
gungsleitung (Hochsammler) und Abluftkamine festgesetzt. 
 
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung werden die Grundflächenzahl, die Zahl der 
Vollgeschosse als Mindest- und Höchstgrenze und die Maximalhöhe über Normalnull durch 
Festsetzungen bestimmt. 
 
Außerdem werden Baugrenzen und Straßenbegrenzungslinien festgesetzt. 
 
Im Bebauungsplan sind zwei Erschließungsebenen vorgesehen, und zwar eine für den Indi-
vidualverkehr auf dem Niveau der Bischofsgartenstraße und eine für den Fußgängerverkehr 
auf dem Niveau der Domplatte. Planungsrechtlich gesichert wird die Erschließung über die 
Festsetzung öffentlicher Verkehrsfläche, öffentlicher Verkehrsfläche (Fußgängerbereich) und 
Flächen mit Geh- und Fahrrecht gesichert. 
 
Grund der Teilaufhebung 
 
Die GbR Historische Mitte beabsichtigt für die Grundstücke Flur 30, Flurstücke 281, 283, 
285, 287, 288, 289, 292, die Teilbereiche der Grundstücke Flur 30, Flurstücke 332, 352 und 
358 sowie Flur 31, Flurstück 1354 der Gemarkung Köln die Errichtung der sogenannten 
"Neubauten Historische Mitte". Dabei soll es sich um ein aus zwei Baukörpern bestehendes 
Gebäudeensemble handeln, in dem das Kölnische Stadtmuseum, das Studien- und Verwal-

3 
 
tungsgebäude des Römisch-Germanischen Museums sowie das Kurienhauses der Hohen 
Domkirche zu Köln untergebracht werden sollen. Die neu zu errichtenden Gebäude sollen 
unter der Domplatte an das Bestandsgebäude des Römisch-Germanischen-Museums bau-
lich angeschlossen werden. Außerdem soll das Römische Hafentor unter dem Kurt-
Hackenberg-Platz unterirdisch zugänglich gemacht werden. 
 
Die geplanten "Neubauten Historische Mitte" stehen den Festsetzungen der Bebauungsplä-
ne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 entgegen. 
 
Im Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes 6644 Nd 1/16 (67453/16) sind 
drei unterschiedliche überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt: 
 
 Durch eine Baulinie ist ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Museum) festgesetzt, 
innerhalb dessen eine bauliche Anlage mit einer maximalen Höhe von 63,9 m über Nor-
malnull zulässig ist. 
 Durch eine Baugrenze ist eine überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt, innerhalb der 
eine bauliche Anlage mit einer Grundflächenzahl von 0,3 sowie einem Vollgeschoss zu-
lässig ist. 
 Durch eine Baulinie ist eine überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt, innerhalb der 
eine bauliche Anlage mit einer maximalen Höhe von 71,0 m über Normalnull zulässig ist. 
 
Zudem ist eine öffentliche Verkehrs- und Parkfläche festgesetzt. 
 
Im Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes 67454/09 sind Straßenver-
kehrsflächen festgesetzt. 
 
Im Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes 67454/10 ist auf Ebene des 
Kurt-Hackenberg-Platzes öffentliche Verkehrsfläche und auf Ebene der Domplatte öffentliche 
Verkehrsfläche (Fußgängerbereich) festgesetzt. 
 
Die zu schaffenden baulich-räumlichen Synergien der drei genannten Kultur- und Wissen-
schaftsinstitutionen ermöglichen eine aufeinander abgestimmte, umfassende und moderne 
Präsentation der Kölner Stadt- und Bistumsgeschichte. Diese wird als Alleinstellungsmerk-
mal Kölns ein weit über die Stadtgrenzen hinausstrahlendes touristisches Potenzial besitzen. 
Aus diesen Gründen wird das geplante Bauvorhaben befürwortet. Das Vorhaben kann je-
doch nicht auf Grundlage der Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne 6644 Nd 
1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 realisiert werden, sodass eine Teilaufhebung der 
genannten Bebauungspläne erforderlich ist. Die derzeit geplanten "Neubauten Historische 
Mitte" sind nach § 34 Absatz 2 BauGB im vorliegenden Kerngebiet grundsätzlich genehmi-
gungsfähig. Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich eine "Gemischte Baufläche" dar. 
 
Auswirkungen 
 
Die Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 
wird keine negativen Auswirkungen auf das Plangebiet haben. 
 
Nach erfolgter Teilaufhebung wird das Gebiet nach § 34 Absatz 2 BauGB mit dem Gebiets-
charakter eines Kerngebiets zu beurteilen sein. Entsprechend könnten die vorhandenen drei- 
bzw. sechsgeschossigen öffentlichen Gebäude niedergelegt werden und dort im Rahmen 
eines Baugenehmigungsverfahrens Gebäude zur Unterbringung von Handelsbetrieben und

4 
 
zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, Kultur und Verwaltung mit ähnlicher Geschossigkeit 
wie in der Umgebung vorhanden genehmigt werden. 
 
Umweltbericht 
 
Für die Teilaufhebungsverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB für 
die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a Bau GB durchgeführt. Die Ergebnisse 
werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. 
 
Die Umweltbelange Tiere, Pflanzen und Boden werden von der Teilaufhebung nach derzeiti-
gem Kenntnisstand nicht berührt. Eine gesonderte Prüfung der Belange des Artenschutzes 
erfolgt im Abriss- oder Baugenehmigungsverfahren. Die Fläche ist durch die bestehende 
Bebauung stark versiegelt, sodass die Teilaufhebung nicht mit einem Eingriff verbunden ist. 
Ein Ausgleich wird nicht erforderlich (vergleiche § 1a Absatz 3 BauGB). 
 
Im westlichen Randbereich des Teilaufhebungsgebiets ist bei einem extremen Hochwasser-
ereignis des Rheins mit einer Überschwemmungshöhe von weniger als 0,5 m zu rechnen. In 
diesem Bereich besteht zudem eine Gefährdung bei Grundhochwasser. Darüber hinaus ist in 
den Geltungsbereichen der Teilaufhebung punktuell von einer mäßigen bis hohen Starkre-
gengefährdung auszugehen. 
 
Bei dem Teilaufhebungsgebiet handelt es sich um einen Standort mit geringer Luftgüte. Zu-
dem wurden an den nächstgelegenen Messstellen Turiner Straße und Neumarkt im Jahr 
2018 der NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 μg/m³ überschritten. Im Gegensatz dazu wurde 
der PM10-Jahresmittelgrenzwert (40 μg/m³) an den genannten Messstellen eingehalten. Die 
Geltungsbereiche der Teilaufhebung liegen innerhalb der Kölner Umweltzone, die der Ver-
besserung der Luftqualität dient. 
 
Das Teilaufhebungsgebiet gehört zum Klimatoptyp "Stadtklima III". Dieser ist durch eine 
starke Veränderung aller Klimaelemente, eine Windfeldstörung, einen Wärmeinseleffekt, 
einen problematischen Luftaustausch und eine zeitweise hohe Schadstoffbelastung gekenn-
zeichnet. Auch in Bezug auf die zukünftige Wärmebelastung ist das Teilaufhebungsgebiet 
als sehr hoch belastete Siedlungsfläche einzustufen. 
 
Das Ortsbild wird sich gegebenenfalls (je nach späterer Ausnutzung) durch die mögliche 
Neubebauung nach § 34 BauGB ändern. Dieses hat sich jedoch nach § 34 BauGB in das 
Umfeld und damit in den vorhandenen Blockrand einzufügen. Eine negative Beeinträchti-
gung des Ortsbildes ist nicht zu erwarten. 
 
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung beziehungsweise europäische Vogelschutzge-
biete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete oder Biotope werden von der Teilaufhebung 
nicht berührt. 
 
Durch die Teilaufhebung verändert sich die Lärmsituation nicht, da die bestehende Bebau-
ung Bestandsschutz hat. Eine mögliche Veränderung der Lärmbelastung wird im Bauge-
nehmigungsverfahren für ein Neubauvorhaben geprüft. 
 
Altlasten oder altlastenverdächtige Flächen sind im Teilaufhebungsgebiet nicht vorhanden. 
 
Eine Neubebauung nach § 34 BauGB ist entsprechend aktueller Energiegesetze zu orientie-
ren.

5 
 
Durch eine sich in die nähere Umgebung einfügende Neubebauung nach § 34 BauGB ist 
insbesondere im mittleren und im südöstlichen Bereich des Teilaufhebungsgebiets eine Ver-
änderung der Belichtung möglich. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird die 
Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse geprüft 
 
Östlich an das Teilaufhebungsgebiet angrenzend verläuft eine U-Bahn-Trasse. Darüber hin-
aus liegen die Geltungsbereiche der Teilaufhebung in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahn-
hof. In diesen Bereichen ist mit Erschütterungen durch den Schienenverkehr zu rechnen. Für 
eine Neubebauung nach § 34 BauGB müssen gegebenenfalls Vorkehrungen in Bezug auf 
Erschütterungen im Baugenehmigungsverfahren vorgesehen werden. 
 
Das Teilaufhebungsgebiet liegt nicht innerhalb des Achtungsabstands eines Störfallbetriebs 
nach Störfallverordnung (12. BImSchV). 
 
Die nach der Teilaufhebung mögliche Neubebauung nach § 34 BauGB wird voraussichtlich 
Auswirkungen auf die vorhandenen Bodendenkmäler im Teilaufhebungsgebiet haben. Eine 
Abstimmung der Planung mit dem Römisch-Germanischen Museum/Archäologische Boden-
denkmalpflege im Baugenehmigungsverfahren ist erforderlich. 
 
Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umwelt-
schutzes liegen nicht vor. Alternativen zur vorgelegten Teilaufhebung bestehen nicht. Maß-
nahmen zum Monitoring nicht vorhersehbarer erheblicher Auswirkungen nach § 4c BauGB 
sind nicht notwendig. 
 
Zusammenfassung 
 
Es wurden keine erheblichen Umweltaus- und -einwirkungen durch die geplante Teilaufhe-
bung festgestellt. 
 
Im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren sind folgende Umweltauswirkungen relevant: 
 Artenschutz 
 Hochwasser, 
 Grundhochwasser, 
 Klimawandelfolgenanpassung (Hitze, Starkregen), 
 Lärm, 
 Belichtung, 
 Erschütterungen und 
 Bodendenkmäler.

Anlage 7 Bebauungsplan 67454_10 (Blatt 2)

31 Zeichen

Anlage 7 
Teilaufhebungsbereich

Beschlussvorlage Ausschuss

6273 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611 Conr Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2077/2020 
Freigabedatum 
 17.07.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Teilaufhebung und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16, 67454/09  
und 67454/10 in Köln-Altstadt/Nord; 
Arbeitstitel: "Planungsrecht Historische Mitte" in Köln-Altstadt/Nord 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) eine 
Teilaufhebung des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) –Arbeitstitel: Domkloster, Am 
Hof, Unter Taschenmacher, Roncalliplatz – für die Grundstücke Flur 30, Flurstücke 281, 283, 
285, 287, 288, 289, 292, 352 und die Teilbereiche der Grundstücke, Flur 30, Flurstücke 332 
und 358 sowie Flur 31, Flurstücke 947 und 1354 der Gemarkung Köln in Köln-Altstadt/Nord; 
2. beschließt nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) eine 
Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454/09 – Arbeitstitel: Brügelmannhaus – für die Teilbe-
reiche der Grundstücke Flur 30, Flurstücke 332 und 358 sowie Flur 31, Flurstücke 947 und 
1347 der Gemarkung Köln in Köln-Altstadt/Nord; 
3. beschließt nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) eine 
Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454/10 – Arbeitstitel: Große Neugasse, Am Hof, Dom 
Südseite, nördl. Domplatte, Bundesbahn-Gelände, Frankenwerft – für die Teilbereiche der 
Grundstücke Flur 30, Flurstücke 332 und 358 der Gemarkung Köln in Köln-Altstadt/Nord; 
4. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 1. 
 
Alternative: Keine 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die Teilaufhebung der Bebauungspläne hat keine negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz 
durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Klimaschadgas Kohlen-
dioxid (CO2) wird. Bei Rechtskraft der Aufhebung beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit 
nach § 34 BauGB. Eine spätere Bebauung des Grundstücks hat voraussichtlich negative Auswirkun-
gen auf den Klimaschutz. Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten 
Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und 
dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. 
 
Grundsätzlich ist die Nach- und Umnutzung sowie die Verdichtung bereits bebauter Flächen ein vor-
zuziehender Weg, um die Belange des Klimaschutzes mit den Belangen einer wachsenden Stadt zu 
vereinen. 
 
Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden im Baugenehmigungsverfah-
ren geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung statt. 
 
 
Begründung: 
Im Bereich des heutigen Kuriengebäudes der Hohen Domkirche zu Köln und des Verwaltungsgebäu-
des des Römisch-Germanischen Museums beabsichtigt die GbR Historische Mitte die Errichtung der 
sogenannten "Neubauten Historische Mitte". In das aus zwei Bauköpern bestehende Gebäudeen-
semble sollen nach den Planungen das Kölnische Stadtmuseum, das Studien- und Verwaltungsge-
bäude des Römisch-Germanischen Museums sowie das Kurienhaus der Hohen Domkirche zu Köln 
einziehen (siehe Beschlussvorlage 0353/2018). 
 
Das geplante Neubauvorhaben steht den Festsetzungen der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 
(67453/16), 67454/09 und 67454/10 entgegen: 
 
 Im Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) ist ent-
lang der Straße Am Hof erstens durch eine Baulinie ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf 
(Museum) festgesetzt, innerhalb dessen eine bauliche Anlage mit einer maximalen Höhe von 
63,9 m über Normalnull zulässig ist. Zweitens ist durch eine Baugrenze eine überbaubare 
Grundstücksfläche festgesetzt, innerhalb der eine bauliche Anlage mit einer Grundflächenzahl 
von 0,3 sowie einem Vollgeschoss zulässig ist. Drittens ist durch eine Baulinie eine überbau-
bare Grundstücksfläche festgesetzt, innerhalb der eine bauliche Anlage mit einer maximalen 
Höhe von 71,0 m über Normalnull zulässig ist. Zudem ist im Geltungsbereich der Teilaufhe-
bung eine öffentliche Verkehrs- und Parkfläche festgesetzt. 
 
 Im Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454/09 sind im Bereich des 
Kurt-Hackenberg-Platzes Straßenverkehrsflächen festgesetzt. 
 
 Im Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454/10 ist auf Ebene des Kurt-
Hackenberg-Platzes öffentliche Verkehrsfläche und auf Ebene der Domplatte öffentliche Ver-
kehrsfläche (Fußgängerbereich) festgesetzt.

3 
Das geplante Neubauvorhaben wird befürwortet, weil damit baulich-räumliche und inhaltliche Syner-
gien der drei genannten Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen genutzt werden können, um ein weit 
über Köln hinausstrahlendes Alleinstellungsmerkmal zu schaffen. 
 
Aus den oben genannten Gründen ist es erforderlich, die Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 
67454/09 und 67454/10 teilaufzuheben. Eine vollständige Aufhebung der genannten Bebauungspläne 
wird aufgrund der außerhalb des Teilaufhebungsgebiets getroffenen Festsetzungen nicht empfohlen. 
 
Die beigefügte Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs für die "Neubauten Historische Mitte" 
(Anlagen 9 und 10) stellt eine Möglichkeit dar, wie das Planungsrecht später ausgenutzt werden 
könnte. 
 
Anlagen 
Anlage 1   Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) 
Anlage 2   Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454/09 
Anlage 3   Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454/10 
Anlage 4   Bebauungsplan 6644 Nd 1/16 (67453/16) 
Anlage 5   Bebauungsplan 67454/09 
Anlage 6   Bebauungsplan 67454/10 (Blatt 1) 
Anlage 7   Bebauungsplan 67454/10 (Blatt 2) 
Anlage 8   Begründung 
Anlage 9   Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs – Lageplan 
Anlage 10 Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs – Ansicht

Anlage 3 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454_10

459 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 3
05025100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr.: 67454/10Planungsrecht Historische Mittein Köln - Altstadt/Nord
Maßstab  1 : 2 500
GeltungsbereichBebauungsplan
Geltungsbereich derTeilaufhebung

Anlage 9 Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs - Lageplan

644 Zeichen

Spo re rgasse 
Neug 
asse 
46.05  m üN 
N
Ausgang Tiefgarage 
Himme 
lssäule 
Einfahrt Tiefgarage 
Domherrenfriedhof 
54.03 m üNN 
Roncalliplatz 
Bechergasse
Unt er Goldschmied 
Am Hof 
Am Domhof 
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Kurien- und Studien 
haus 
Lageplan Stand Weiterentwicklung 
Anlage 9

Beratungsverlauf (2)

26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 14.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Große Neugasse
  • Bischofsgartenstraße
  • Bechergasse
  • Roncalliplatz
  • Kurt-Hackenberg-Platz
  • Am Hof
  • Am Frankenturm
  • Am Bollwerk
  • Am Domhof
  • Kleine Budengasse
  • Turiner Straße
  • Frankenwerft
  • Domkloster
  • Neumarkt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2077/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.07.2020
Erstellt
09.07.2020 08:07