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1661/2017

Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51063 Köln Mülheim und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.07.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2017, TOP 10.21

Anlage 1 - Schönrather Straße - Liegenschaftskarte

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Schönrather Straße - Schrägluftbild

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Anlage 1 - Schönrather Straße - Liegenschaftskarte

452 Zeichen

E 32360286
N 5649627
E 32360146N 5649428
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke,  Gebaeude u.a.
Maßstab 1:827   Datum: 12.4.2017
KölnGIS
10 m

Beschlussvorlage Rat

8797 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1661/2017 
Freigabedatum  19.07.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen 
Grundstück Schönrather Str. 7, 51063 Köln Mülheim und Abbruch der bisherigen 
Flüchtlingsunterkunft 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, Planungen zum Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem städtischen Grun d-
stück Schönrather Str. 7, 51163 Köln -Mülheim, Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 117,  sowie 
Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf diesem Grundstück aufz u-
nehmen.  
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, Fachplaner mit der Vorplanung zur Neubebauung zu beau f-
tragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Verme ssung, Bodengutachten, Schadstoffgu t-
achten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten für die Leistungsphasen 1 -3 (Grundla-
genermittlung, Vorplanung Entwurfsplanung) belaufen sich auf rd. 230.000 € brutto. 
Zur Finanzierung der erforderlichen inv estiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 230.000 € st e-
hen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0-
5999, Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 230.000  € zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen 
einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620 -1004-9-5195, Neubau Schönrather Str. 7, bereitg e-
stellt. 
 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 11.09.2017 
Integrationsrat 11.09.2017 
Bauausschuss 18.09.2017 
Finanzausschuss 25.09.2017 
Rat 28.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   230.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Hintergrund 
 
Der Stadt Köln obli egt die gesetzliche Unterbringungsverpflichtung für Personen, die vom Wo h-
nungsmarkt ausgegrenzt werden, insbesondere für obdachlos gewordene Familien, die keine ande r-
weitige Möglichkeit haben, sich selbst mit Wohnraum zu versorgen. Die Unterbringungsverpfl ichtung 
besteht auch für Geflüchtete, deren Zugangszahl sich in den letzten drei Jahren um ein Vielfaches 
erhöht hat und für die mittelfristig konventionelle Unterkünfte geschaffen werden müssen. Im Rahmen 
der kommunalen Aufgabenerfüllung werden für diese Personenkreise Unterkünfte und Wohnungen 
bereitgestellt.  
Die bereits vorhandenen städtischen Unterbringungsressourcen sind aufgrund von extremen Ba u-
mängeln teilweise nur noch eingeschränkt nutzbar, hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die 
bisherigen Standorte sind zu sichern und die betroffenen maroden städtischen Objekte sukzessive für 
die weitere Wohnnutzung baulich instand zu setzen bzw. aus wirtschaftlichen Aspekten abzureißen 
und neu zu errichten.  
Projektbeschreibung 
Bisheriges Gebäude 
Das momentan als Flüchtlingsunterkunft genutzte Objekt Schönrather Straße 7, welches derzeit über 
60 Sollbelegungsplätze verfügt, ist ein ursprünglich als temporäre Lösung geplanter Fertigbau, der 
zwischen 1989 und 1991 errichtet wurde und auf eine Nutzungsdauer von  fünf bis zehn Jahren au s-
gelegt war. Die vorgesehene Nutzungsdauer des Objektes ist somit weit überschritten. Die Unterkunft 
verfügt über Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftssanitäranlagen, was nicht mehr einem zeitg e-
mäßen Standard für eine mittel- bis langfristige Unterbringung entspricht. Aufgrund der langen Stan d-
zeit der Fertigbauten ist zudem die gesamte Bausubstanz angegriffen, so dass bereits grundsätzliche

3 
Bedenken gegen den Weiterbetrieb der Unterkunft bestehen. Auch die technischen und energet i-
schen Voraussetzungen sind hier trotz erheblicher Aufwendungen im Rahmen der Bauunterhaltung 
am Standort völlig unzureichend. Eine weitere Sanierung ist aus Sicht der Verwaltung im vorliege n-
den Fall daher technisch und wirtschaftlich nicht mit vertretbarem Aufwand möglich.  
Die Unterkunft an diesem Standort wird seit ihrer Errichtung durch Klientel genutzt, welches vom 
Wohnungsmarkt ausgegrenzt ist und ist im direkten Umfeld akzeptiert und unverzichtbarer Bestan d-
teil der vorhandenen städtischen Unterbringungsr essourcen. Der Standort ist daher unbedingt beiz u-
behalten. Ein preisgünstiges Alternativobjekt zur Anmietung oder zum Ankauf, insbesondere im ö f-
fentlich geförderten Wohnungsbau, steht auf dem Immobilienmarkt in der Nähe derzeit nicht zur Ve r-
fügung. Spätestens für den Zeitraum der Bauphase sind Umzüge der Bewohnerinnen und Bewohner 
im Rahmen des Belegungsmanagements in andere Wohnobjekte der Stadt unumgänglich. 
Geplantes Gebäude 
Im Rahmen einer Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der baurechtlichen Vorga ben die Bebau-
barkeit der städtischen Grundstücksfläche festgestellt. Nach Abbruch der alten Bausubstanz könnte 
auf dem Grundstück in Anlehnung an die vorhandene benachbarte Bebauung voraussichtlich ein 
zwei- bis dreigeschossiges Wohngebäude mit bis zu 24 b arrierefreien abgeschlossenen Wohnungen 
mit ca. 1.500 m² Gesamtwohnfläche im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen. Je nach F a-
milienstruktur könnten hier bis zu ca. 75 Personen untergebracht werden. Die Grundstücksgröße soll 
im Zuge der Planung optimal ausgenutzt werden. 
Zunächst soll ein Architekturbüro mit der Vorplanung zur Neubebauung beauftragt werden und die 
notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Bodengutachten, Schadstoffgutachten etc.) ei n-
holen. Für die Vorplanung sind zusätzlich Pla ner für die technische Gebäudeausstattung und Auße n-
anlagenplaner erforderlich. Die Auswahl erfolgt nach den Vergaberichtlinien der Stadt Köln. 
Die abschließenden Bebauungsmöglichkeiten und der genaue Wohnungsschlüssel lassen sich erst 
nach Abschluss der Vo rplanung unter Einbeziehung sozialer Aspekte endgültig festlegen. Auf Basis 
dieser Unterlagen wird dem Rat ein entsprechender Baubeschluss zur Entscheidung vorgelegt. Für 
die reine Bauzeit müssen 15 Monate eingeplant werden. 
Die geschätzte Nutzungsdauer de s Gebäudes würde bei 60 Jahren liegen. Nach derzeitiger und prog-
nostizierbarer Bedarfslage ist eine vollständige Auslastung des Objektes auf Dauer gewährleistet. 
Finanzierung 
Abriss und Neubau für bis zu ca. 75 Personen werden ca. 4,2 Mio  € brutto kosten. Die Architekten- 
und Planerleistungen für die Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung Entwurfspl a-
nung) sind mit ca. 230.000  € brutto zu veranschlagen. Die Beauftragung der o.g. Planungsleistungen 
ist erforderlich, um einen konkreten Umsetzungsvorschlag einschließlich Kostenberechnung für das 
Projekt als Baubeschluss vorlegen zu können. 
Zur Finanzierun g der erforderlichen investiven Auszahlungen sind im Haushaltsplan 2016/2017 für 
das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, 
Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, folgende Mittel eingeplant: 
 
08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen:  
 
Hier ist bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-Wohnheime, ein Budget von 70.000.000 € 
zur Errichtung diverser neuer Unterbringungskapazitäten im Bereich Geflüchtete veranschlagt. Für 
die Planung des Wohngebäudes können von dort investive Finanzmittel in entsprechender Höhe he r-
angezogen werden. Die Mittel in Höhe von 230.000  € werden im Rahmen einer Sollumbuchung zur 
Finanzstelle 5620-1004-9-5195, Neubau Schönrather Str. 7, umgeschichtet. 
 
Zur Finanzierung des Neubaus können zinsgünstige Landesdarlehen in Anspruch genommen we r-
den. Trotz kontroverser Diskussion in den Anfängen hat sich die Errichtung von Neubauten im öffen t-

4 
lich geförderten Wohnungsbau auf städtischen Grundstücken als die wirtschaftlichste Mög lichkeit 
herausgestellt, eine dauerhafte Nutzbarkeit für Unterbringungszwecke sicherzustellen. Hier konnten 
auch die energetischen Anforderungen erreicht und Barrierefreiheit in den Wohnungen geschaffen 
werden. Der Vorteil liegt in den günstigen Finanzieru ngsmöglichkeiten aber auch in den wesentlich 
geringeren Aufwendungen im Rahmen der anschließenden Betriebsführung. 
 
Anlagen

Anlage 2 - Schönrather Straße - Schrägluftbild

398 Zeichen

E 32360274
N 5649574
E 32360133N 5649376
(C) ILV Fernerkundung 2014
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Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: BirdeyeN, Abfrageebene
Maßstab 1:827   Datum: 12.4.2017
KölnGIS
10 m

Beratungsverlauf (6)

07.09.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2017 Integrationsrat
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.09.2017 Bauausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2017 Finanzausschuss
TOP 12.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2017 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1661/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27