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Warum ist Köln Schlusslicht bei der Barrierefreiheit?

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0574/2017 vom 09.03.2017

Stand: Am 16.05.2017 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / V / 56 Vorlagen-Nummer 03.03.2017 0574/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.05.2017 Warum ist Köln Schlusslicht bei der Barrierefreiheit? In der Ausschusssitzung vom 20.06.2016 stellte MdR Hegenbarth eine mündl iche Nachfrage zur "Be- antwortung einer Anfrage der Piratengruppe“ (AN/0847/2016) "Warum ist Köln Schlusslicht bei der Barrierefreiheit?" (1607/2016) Er bezieht sich auf Frage 4 und erläutert, dass die Unterbringung von besonders schutzwürdigen Personen mit Behinderung in der Vergangenheit schwi erig gewesen sei. Daher möchte er wissen, ob bzw. inwiefern sich die aktuelle Situation mittlerweile verbessert hat. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Aufgrund der aktuell weiterhin sinkenden Zahlen von Geflüchte ten hat sich die Unterbringungssituat i- on für besonders schutzbedürftige Personen mit Behinderung zunehmend verbessert, da für den Pe r- sonenkreis geeignete Unterkünfte gefunden werden konnten. Darüber hinaus werden vermehrt Wohnhäuser, die nach den Vorschrif ten der Landesbauordnung erbaut und somit barrierearm sind, angemietet bzw. fertig gestellt. Hierin wurden bevorzugt Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf, darunter auch Familien, in denen behinderte Familienmitglieder leben, versorgt. Die besonderen B edarfe von Geflüchteten mit Behinderungen werden selbstverständlich weiterhin sowohl bei der Belegung vorhandener wie auch bei der Planung und Akquise neuer Ressourcen b e- rücksichtigt. Ein weiterer wichtiger Baustein hierbei ist auch die enge und gute Zusam menarbeit zwi- schen dem Amt für Wohnungswesen, dem Gesundheitsamt sowie der Frühförderung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, dem Behindertenbeauftragen der Stadt Köln und dem Netzwerk für Flüchtlinge mit Behinderung. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 09.03.2017

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 11.1.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 27.03.2017

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 16.05.2017 zuletzt

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 4.9.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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