2455/2019
Lastenradförderung (un)gedeckelt!?
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2509 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer 17.07.2019 2455/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 10.09.2019 Lastenradförderung (un)gedeckelt!? hier: Anfrage der Ratsgruppe GUT in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.09.2019 (AN/1048/2019) Die Ratsgruppe GUT bittet um Beantwortung folgender Fragen: „1. Ist das bisher beschlossene Fördervolumen ausreichend um alle fristgerecht eingereichten förder- fähigen Anträge positiv zu bescheiden? Falls nicht ausreichend: 2. Ist es weiterhin das Ziel der Verwaltung alle fristgerecht eingereichten förderfähigen Anträge positiv zu bescheiden? 3. Wie kann das Fördervolumen weiter erhöht werden, um alle fristgerecht eingereichten förderfähi- gen Anträge positiv zu bescheiden? 4. Haben die Antragsteller*innen aufgrund der Ende Februar öffentlich gemachten Zusagen einen Rechtsanspruch auf Förderung? 5. Bis wann erhalten alle Antragsteller*innen spätestens einen Bescheid?“ Antwort der Verwaltung: Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 1-5 gemeinsam beantwortet. Alle fristgerecht bis zum 30.06.2019 eingegangenen Anträge auf Förderung eines Lastenrades wer- den positiv beschieden, sofern diese die Anforderungen aus der Förderrichtlinie erfüllen. Das in der Sondersitzung des Verkehrsausschusses am 09.07.2019 beschlossene Fördervolumen in Höhe von 1,1 Mio. EUR (vgl. Vorlagen-Nr. 1821/2019) reicht nicht aus, um alle Anträge positiv zu bescheiden. Grund hierfür ist, dass entgegen der Prognosen unerwartet viele Personen in den letzten drei Wochen des insgesamt sechsmonatigen Förderzeitraums einen Antrag gestellt haben: Bis zum 06.06.2019, als die Beschlussvorlage Nr. 1821/2019 veröffentlicht wurde, lagen der Verwaltung 470 Anträge vor. Zwischen dem 06.06.2019 und dem Ende der Förderperiode am 30.06.2019 gingen weitere 432 Anträge bei der Verwaltung ein. Nach Fristende sind 21 weitere Anträge eingegangen, die jedoch nicht mehr bewilligt werden. Die Verwaltung hat eine weitere Beschlussvorlage zur abschließenden Erhöhung des Fördervolu- mens vorgelegt (vgl. Vorlagen-Nr.: 2456/2019). Gemäß Förderrichtlinie erhalten die Antragstellenden 6 Wochen nach Datum der Antragstellung einen Bescheid. Die Verwaltung bittet um Verständnis, falls es auf Grund der dargestellten kumulativen An- träge in den letzten drei Wochen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt. gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2455/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.07.2019
- Erstellt
- 12.07.2019 08:02