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2528/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Rücknahme der Einschränkungen der KVB-Linie 18 im Bereich Köln-Holweide und Köln-Dellbrück ab dem 15.09.2025, Aktenzeichen 101/25

Mitteilung BV 13.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.09.2025, TOP 10.2.17

Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

3655 Zeichen

Von: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Mittwoch, 16. Juli 2025 08:48 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW – Rücknahme der Einschränkungen der KVB-Linie 18 im 
Bereich Köln-Holweide und Köln-Dellbrück ab dem 15.09.2025 
 
Sehr geehrte Kolleg*innen,                                         
nachfolgende E-Mail erreichte das allgemeine Postfach der Stadtverwaltung Köln 
und wird Ihnen zur weiteren Bearbeitung übersandt. 
 
Viele Grüße 
 
34/Bürgerdienste 
 
www.instagram.com/stadt.koeln  
www.youtube.com/user/Koeln  
www.facebook.com/stadt.koeln50 
https://social.cologne/@koeln 
 
 
 
Von:  
Gesendet: Mittwoch, 16. Juli 2025 07:15 
An: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de> 
Cc:  
Betreff: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW – Rücknahme der Einschränkungen der KVB-Linie 18 im 
Bereich Köln-Holweide und Köln-Dellbrück ab dem 15.09.2025 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen stelle ich als 
Einwohnerin der Stadt Köln folgenden Antrag: 
 
Die Stadt Köln wird aufgefordert, die zum 15.09.2025 geplanten Änderungen des KVB-
Fahrplans der Linie 18 im Bereich Köln-Holweide und Köln-Dellbrück rückgängig zu 
machen, da die Angebotskürzungen zu erheblichen Nachteilen für die Bevölkerung führen.  
 
Ziel des Antrags ist es, dass die betroffenen Linie mindestens in dem bisherigen Umfang 
weitergeführt wird, bis eine gleichwertige, praktikable und verlässlich umsetzbare Alternative 
vorliegt. Die ersatzweise Weiterführung der Linie 13 ist kein gleichwertiger Ersatz, da die 
wichtigsten Umsteigepunkte Ebertplatz und Hauptbahnhof nicht bedient werden. Zusätzliche 
Umstiege sind wegen der Unzuverlässigkeit der KVB nicht hinnehmbar. Die KVB verweist 
zwar auf temporäre Änderungen. Da der Notfahrplan der KVB bis 2030 gilt, ist jedoch von 
einer baldigen Rücknahme der Änderungen nicht auszugehen. 
 
Begründung: 
 
Die geplanten Änderungen der KVB-Linien, insbesondere im Stadtteil Köln-Holweide, führen 
zu einer deutlichen Verschlechterung der Nahverkehrsanbindung für viele Bürger:innen – 
darunter Pendler:innen, Schüler:innen, ältere Menschen sowie mobilitätseingeschränkte 
Personen. Viele Bürger:innen haben ihre Lebensplanung im Vertrauen darauf ausgerichtet,

dass die Linie 18 nach der Brückensperrung wieder ihren gewohnten Weg nimmt und 
beispielsweise weiterführende Schulen danach ausgewählt. 
 
Eine von mir initiierte Petition hat bereits über 11.000 Unterschriften gesammelt (Stand: Juli 
2025), was den dringenden Handlungsbedarf deutlich macht. Zudem wurde das Thema am 
15.07. im Kölner Stadt-Anzeiger und wird am 18.07.2025 auch im Rahmen eines TV-Beitrags 
in der WDR Lokalzeit Köln behandelt.  
 
Auch der dort zu erwartende Verweis der KVB auf eine Entscheidung des Rates darf nicht 
dazu führen, dass berechtigte Anliegen der Bevölkerung unbeantwortet bleiben. Die 
Bezirksvertretung Mülheim hat zwar bereits einen Dringlichkeitsantrag angekündigt, dieser 
wird jedoch erst sehr kurz vor Inkrafttreten der Änderungen behandelt werden können – zu 
spät, um die Auswirkungen noch zu verhindern. 
 
Ich beantrage daher: 
 
- Die sofortige politische und verwaltungsseitige Prüfung und Rücknahme der geplanten 
Fahrplanänderungen, 
 
- die Durchführung eines Runden Tisches mit Bürger:innen, der KVB, der Stadtverwaltung 
und der Politik, 
 
- sowie die schriftliche Information an die Unterzeichner:innen der Petition über das Ergebnis 
der Behandlung dieses Antrags. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Mitteilung BV

939 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2528/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Rücknahme der Einschränkungen 
der KVB-Linie 18 im Bereich Köln-Holweide und Köln-Dellbrück ab dem 15.09.2025, 
Aktenzeichen 101/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Brohl

Anlage 2 Antwortschreiben

3651 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221-
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Frau 
 
Ihr Schreiben Datum Mein Zeichen 
21.07.2025 
Rücknahme der Einschränkungen der KVB-Linie 18 im Bereich Köln-Holweide 
und Köln-Dellbrück ab dem 15.09.2025 
Sehr geehrte Frau     , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.07.2025, die das Amt Bürgerdienste an mich wei-
tergeleitet hat. 
Die Bezirksvertretung Mülheim hat sich mit der Thematik bereits befasst. In ihrer Sit-
zung am 25.06.2025 wurde der von Ihnen erwähnte Dringlichkeitsantrag wie folgt be-
schlossen:  
(Auszug aus der Niederschrift) 
8.1.11 KVB-Fahrplantakt (zur Mitteilung 1590/2025 Änderungen des Fahrplanan-
gebots der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB)  
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der 
SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Einzelmandatsträgerin von DIE LINKE, des 
Einzelmandatsträger von FDP und Die PARTEI, sowie des Einzelmandatsträgers 
Bakis AN/0967/2025  
Frau Hilleke (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) halte es für wichtig, dass mit dem Be-
schluss ein Zeichen gesetzt werde. Es könne nicht sein, dass erneut die Einwohner 
des Stadtbezirks Mülheim treffe, wenn die KVB Probleme mit einer ausreichenden 
Personalbesetzung habe. Dies geschehe immer wieder, die vorgesehenen Planungen 
seien zudem absolut nicht bedarfsgerecht. Beispielsweise gelange man damit aus 
Holweide und Dellbrück überhaupt nicht mehr auf direktem Wege zum Hauptbahnhof. 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Herr Tücks (Einzelmandatsträger FDP) ergänzt, dass sich die noch fahrenden Bahnli-
nien regelmäßig massiv verspäten und nennt einige konkrete Beispiele anhand per-
sönlicher Erlebnisse. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim fordert die KVB auf, nach dem Ende der Sperrung der 
Mülheimer Brücke unverzüglich zum ursprünglichen Fahrtenangebot der Linien 18 
und 13 zurückzukehren. Insbesondere ist prioritär mindestens die Wiederherstellung 
des 5-Minuten-Taktes der Linie 18 in den morgendlichen und nachmittäglichen Haupt-
verkehrszeiten bis zur Haltestelle Herler Straße und die Durchfahrt der aus Kletten-
berg kommenden Bahnen bis zur Haltestelle Thielenbruch als erster Schritt zu ge-
währleisten.  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen 
Den Antrag unter TOP 8.1.11 sowie die Niederschrift finden Sie auch im Ratsinforma-
tionssystem unter dem Link SessionNet | 37.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim - 
23.06.2025 - 17:00-19:55 
Die Beschlusslage ist eindeutig. Eine erneute Behandlung in der Sitzung der Bezirks-
vertretung Mülheim ist deshalb nicht angezeigt. 
Ihre E-Mail habe ich gemäß § 14 Absatz 4 lit. g) Hauptsatzung der Stadt Köln an die 
zuständige Stelle - dem Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung der Stadt Köln -wei-
tergeleitet.  
Ihre Eingabe und dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim zur 
Kenntnis weitergegeben. 
Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an die Geschäftsführung der Bezirksvertretung 
Mülheim, Herrn    , unter der Telefonnummer 0221-221-     . 
Für Ihr Engagement bedanke ich mich und verbleibe 
mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

08.09.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.17 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2528/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
13.08.2025
Erstellt
12.08.2025 10:47