AN/1432/2023
Änderungsantrag Gehwegparken: Homburger Straße in Zollstock
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Änderungsantrag (CDU BV2)
2713 Zeichen
CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221 -92305 Fax: (02 21) 221 -92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1432/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 Änderungsantrag Gehwegparken: Homburger Straße in Zollstock Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion bittet, folgenden Änderungsantrag zum Antrag AN/1302/2023, TOP 8.1.6 der Sitzung am 21.08.2023 auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 21. August 2023 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Gehweg der südlichen Seite der Homburger Straße zwi- schen Vorgebirgstraße und Nauheimer Straße mit dem Verkehrszeichen 315 das Parken auf ei- nem Teil des Gehwegs offiziell zu gestatten. Die entsprechende Begrenzungslinie soll in Höhe der Straßenlaternen gezogen werden, so dass eine Restbreite von 1,70 Metern übrig bleibt. Begründung: CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221 -92305 Fax: (02 21) 221 -92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Wie auf den Bildern zu erkennen ist, werden bereits jetzt die Autos dort so geparkt, dass eine ausreichende Restbreite von 1,70 m verbleibt, die auskömmlich ist für einen konfliktfreien Begeg- nungsverkehr auf dem Gehweg. Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühle sind i.d.R. nicht breiter als 70 cm, so dass sie problemlos passieren können. Die verbleibende Restbreite auf der Fahrbahn ermöglicht zumindest den Begegnungsverkehr von einem PKW und einem Zweirad. Stehen die KFZe vollständig auf der Fahrbahn, ist das nicht mehr möglich und das Unfallrisiko damit erhöht. Bereits um die Ecke entlang der Nauheimer Straße Richtung Kirberger Straße beträgt die Breite der Gehwege nur 1,60 m, ohne dass dort Autos par- ken und auch dort werden Kinder zur KiTa gebracht, ohne dass es zu Konflikten kommt. Die weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Hennemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (3)
- Homburger Straße
- Industriestraße 161
- Nauheimer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1432/2023
- Typ
- Änderungsantrag BV2 (CDU)
- Datum
- 16.08.2023
- Erstellt
- 16.08.2023 10:14