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0773/2017

Bedarfsfeststellungsbeschluss im Zuge des erhöhten Risikomanagements der Stadt Köln für die Silvesterfeiern in den Jahren 2017 bis 2020 und Vergabe der Leistungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.05.2017

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1309 Zeichen

14 &/.03.2017
14111

32

Bedarfsprüfung über die Sicherheitsmaßnahmen für die Silvesterfeiern 2017 - 2020
(141/18/04/17)

hier: Bedarfsprüfung
Voraussichtliche Auftragssumme: 1.599.836,00 EUR brutto/1.344.400,00 EUR netto

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 15.03.2017 legen Sie das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung über die Sicher-
heitsmaßnahmen für die Silvesterfeiern 2017 — 2020 vor.

Der Bedarf für die Erstellung und Umsetzung des Sicherheitskonzeptes wird mit 342.720
EUR brutto / 288.000 EUR netto jährlich beziffert, der als Gesamtpaket (Erstellung eines
Sicherheitskonzeptes, Bereitstellung privater Ordnungskräfte, Absperrmaterial, Infomaterial,
Einsatz eines Feuerwerkers, Notbeleuchtung an exponierten Stellen) ausgeschrieben wer-
den soll. Hierüber soll ein Vertrag mit dreimaliger Verlängerungsoption abgeschlossen wer-
den.

Die Leistungen in Höhe von jährlich 57.239 EUR brutto / 48.100 EUR netto, die nicht im Ge-
samtpaket enthalten sind, sollen aus bestehenden Rahmenverträgen gedeckt werden bzw.
sofern kein Rahmenvertrag besteht, Ausschreibungen dieser Leistungen durchgeführt wer-
den.

Den von Ihnen geltend gemachten Bedarf für die Silvesterfeiern 2017 — 2020 in Höhe von
insgesamt 1.599.836,00 EUR brutto / 1.344.400,00 EUR netto erkenne ich an.

Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Rat

9081 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/327 
327/ZAP 
Vorlagen-Nummer 
 0773/2017 
Freigabedatum 
08.05.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss im Zuge des erhöhten Risikomanagements der Stadt Köln für 
die Silvesterfeiern in den Jahren 2017 bis 2020 und Vergabe der Leistungen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Köln im Sinne einer präventiven Ver-
meidung und zur Abwehr von Gefahren anlässlich der Silvesterfeiern in den Jahren 2017 bis 
2020 ein erhöhtes Risikomanagement analog der Silvesterfeier im vergangenen Jahr betreibt. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln erkennt den mit der Übernahme dieses erhöhten Risikomanagements 
verbundenen finanziellen Bedarf in Höhe von netto insgesamt 1.344.400 EUR (brutto 1.599.836 
EUR) für 2017 sowie der Option einer dreimaligen Verlängerung für 2018, 2019 und 2020 (jähr-
lich netto 336.100 EUR; brutto 399.959 EUR) an und stimmt der Ausschreibung von Sicher-
heitsmaßnahmen als Gesamtpaket zu. 
 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2017 
Finanzausschuss 15.05.2017 
Rat 18.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2017-2020: 1.599.836 
 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: ab 2017 (oben enthal-
ten) 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    399.959 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangsbasis 
Aufgrund der Vorfälle der Silvesternacht 2015/2016 hat die Stadt Köln das erhöhte Risikoma-
nagement u. a. für die vergangene Silvesterfeier vom 31. Dezember 2016 auf den 1. Januar 2017 
übernommen. Auf die Vorlage Session-Nr. 1714/2016 wird verwiesen.  
Neben der Einrichtung eines ständigen Koordinierungsstabes unter Beteiligung sämtlicher maß-
geblicher Stellen und Behörden wurde in diesem Rahmen eine Vielzahl von Maßnahmen in Form 
von beispielsweise der Einrichtung von Absperr- und Kontrollpunkten, dem Erlass eines Mitführ-
verbotes von Feuerwerkskörpern in der Domumgebung, der Bereitstellung zusätzlicher sanitärer 
Einrichtungen an zentralen Orten, der Ausleuchtung von öffentlichen Straßen und Plätzen sowie 
der Bereitstellung zusätzlicher privater Ordnungskräfte getroffen. Sämtliche Maßnahmen und 
Vorkehrungen wurden hierbei in einem Sicherheitskonzept, das im Vorfeld von einem fachkundi-
gen Planungsbüro unter Federführung des Amtes für öffentliche Ordnung erstellt wurde, dezidiert 
beschrieben und dargestellt. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel wurden entsprechend 
dem Beschluss Session-Nr. 1714/2016 bereitgestellt.  
 
Die Zielsetzung, den Kölner Bürgerinnen und Bürgern als auch den auswärtigen Besucherinnen 
und Besuchern auf den Straßen und Plätzen eine sichere und geordnete Silvesterfeier zu ge-
währleisten, konnte durch die auf Grundlage des Sicherheitskonzeptes eingeleiteten Vorkehrun-
gen und Maßnahmen erfüllt werden. Neben der Zustimmung der breiten Öffentlichkeit in Köln 
und Umgebung fanden die Maßnahmen aufgrund der hohen Medienpräsenz auch weltweit große 
Beachtung und eine positive Resonanz. Ungeachtet dessen ist davon auszugehend, dass der 
Bedarf an den oben genannten Maßnahmen insbesondere zur Vorbeugung von Straftaten auch 
in den kommenden Jahren gegeben ist.

3 
 
 
2. Geplante Vorgehensweise 
Um die oben genannten Ziele auch zukünftig erfüllen und die Sicherheit der Feiernden in einem 
breiten Mindestmaß gewährleisten zu können, ist auch zukünftig die frühzeitige Planung sämtli-
cher Sicherheitsmaßnahmen als auch deren konsequente Umsetzung analog Silvester 
2016/2017 zwingend erforderlich. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Maß-
nahmen: 
 
– Erstellung eines Sicherheitskonzeptes unter Einbindung sämtlicher beteiligter Stellen, Behör-
den und Institutionen 
– Bereitstellung der für die Vornahme der Verkehrsmaßnahmen notwendigen privaten Ord-
nungskräfte 
– Umsetzung des von der Stadt Köln für den Bereich der Domumgebung erlassenen Mitführver-
botes von Feuerwerkskörpern durch planerische Vorarbeit sowie Bereitstellung der notwen-
digen Absperrmaterialien und privaten Ordnungskräfte einschließlich der Hinzuziehung eines 
Feuerwerkers zur Einsammlung und Entsorgung der sichergestellten Feuerwerkskörper 
– Planung und Umsetzung der weiteren im Sicherheitskonzept aufgeführten (Sperr-) Maßnah-
men beispielsweise auf den Rheinbrücken durch Absperrmaterial und private Ordnungskräf-
te, Einrichtung von Umwegbeschilderungen und Informationsstellen für die Besucherinnen 
und Besucher 
 
Um zukünftig eine effizientere Umsetzung sämtlicher Maßnahmen sowie eine transparente und 
einheitliche Kommunikation zu ermöglichen, ist vorgesehen, für die obigen Maßnahmen nicht 
mehr separate Dienstleister zu beauftragen, sondern die Leistungen in ein gemeinsames Auf-
tragspaket zusammen zu fassen und den Gesamtauftrag nach einer Ausschreibung an eine ent-
sprechend qualifizierte Agentur zu vergeben. Die zusammen gefasste Vergabe der Leistungen 
würde eine verbesserte Verzahnung der Planung und Umsetzung der Maßnahmen bedeuten. 
Aus den Genehmigungsverfahren mehrerer Großveranstaltungen heraus sind der Verwaltung be-
reits einige Unternehmen bekannt, die sich mit der Bewältigung derartiger Aufgabenstellungen 
befassen. 
 
 
3. Ausschreibungsbedarf 
Auf Grundlage der einzelnen Leistungsvergaben für Silvester 2016/2017 ergibt sich für das aus-
zuschreibende Gesamtpaket folgender voraussichtlicher Bedarf: 
 
Leistung Bedarf (EURO) 
Erstellung eines Sicherheitskonzeptes incl. 
Pläne  20.000 
Bereitstellung private Ordnungskräfte 200.000 
Bereitstellung Absperrmaterial incl. Informa-
tionsmaterial 55.000  
Einsatz eines Feuerwerkers 12.000 
Bereitstellung von Notbeleuchtung an expo-
nierten Stellen 1.000 
Summe (Netto) 288.000 
USt., 19% 54.720 
Summe (Brutto mit USt.) 342.720 
Summe (Brutto mit USt.), gerundet 343.000

4 
Der Bedarf für diese Maßnahmen zu Silvester 2017/2018 beträgt netto rund 288.000 EUR. Die 
Ausschreibung soll für ein Jahr vorgenommen werden und die Option der dreimaligen Verlänge-
rung enthalten. Bei einer Ausschreibung auf ein Jahr mit dreimaliger Verlängerungsoption beträgt 
der Bedarf für die Gesamtlaufzeit von vier Jahren daher netto rund 1.152.000 EUR. 
 
Ungeachtet des zu vergebenden Gesamtpakets sind auf Grundlage der vorliegenden Erfahrun-
gen im Kontext des erhöhten Risikomanagements jährlich weiterhin folgende Aufträge an jeweils 
einzelne Anbieter erforderlich: 
 
Leistung Bedarf (EURO) 
Öffentlichkeitsarbeit 20.000 
Mobiler Reinigungstrupp der AWB auf Abruf 4.000 
Personal des Beratungsmobils für Frauen 
und Mädchen 1.300 
Streetworker 4.800 
Aufstellung zusätzlicher Toilettenanlagen 18.000 
Summe (Netto) 48.100 
USt., 19% 9.139 
Summe (Brutto mit USt.) 57.239 
 
 
4. Ergebnis 
Für den gesamten Umfang der Leistungen ergibt sich daher ein jährlicher finanzieller Gesamtbe-
darf in Höhe von 336.100 EUR (Netto) beziehungsweise 399.959 EUR (Brutto). Bezogen auf den 
insgesamt 4-jährigen Leistungszeitraum ergibt sich ein finanzieller Ausgabebedarf in Höhe von 
1.344.400 EUR (Netto) beziehungsweise 1.599.836 EUR (Brutto). 
 
Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2016/17 ff bereits 
im Teilergebnisplan 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung, in der Teilplanzeile 13 - Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Die Zusammenfassung der Sicherheits-
maßnahmen zu einem Gesamtpaket mit einem voraussichtlichen Auftragswert in Höhe von netto 
rund 1.344.400. EUR und dessen Ausschreibung bedarf aufgrund der Überschreitung der Wert-
grenze in Höhe von 1 Millionen Euro der Zustimmung des Rates der Stadt Köln unter Einbezie-
hung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales als 
zuständiger Fachausschuss. 
 
Aufgrund der vorgegebenen Fristen aus dem europaweiten Ausschreibungsverfahren und der 
notwendigen Prüfung der Unterlagen ist mit einer Auswahl und Beauftragung Ende Juli bzw. An-
fang August zu rechnen.  
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Damit zum Beginn der Detailplanung Ende Juli 2017 einen leistungsfähigen Anbieter ausgewählt und 
verfügbar ist, muss die Ausschreibung unmittelbar im Anschluss an den Beschluss im Rat der Stadt 
Köln am 18.05.2017 veröffentlichen werden. Daher ist eine Vorberatung in regulärer Sitzung des 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales nur am 08.05.2017 
möglich. 
 
 
Anlage:

5 
Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes

Beratungsverlauf (3)

08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
15.05.2017 Finanzausschuss
TOP 12.25 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
18.05.2017 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0773/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27