0773/2017
Bedarfsfeststellungsbeschluss im Zuge des erhöhten Risikomanagements der Stadt Köln für die Silvesterfeiern in den Jahren 2017 bis 2020 und Vergabe der Leistungen
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Bedarfsanerkennung Rechnungsprüfungsamt
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14 &/.03.2017 14111 32 Bedarfsprüfung über die Sicherheitsmaßnahmen für die Silvesterfeiern 2017 - 2020 (141/18/04/17) hier: Bedarfsprüfung Voraussichtliche Auftragssumme: 1.599.836,00 EUR brutto/1.344.400,00 EUR netto Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 15.03.2017 legen Sie das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung über die Sicher- heitsmaßnahmen für die Silvesterfeiern 2017 — 2020 vor. Der Bedarf für die Erstellung und Umsetzung des Sicherheitskonzeptes wird mit 342.720 EUR brutto / 288.000 EUR netto jährlich beziffert, der als Gesamtpaket (Erstellung eines Sicherheitskonzeptes, Bereitstellung privater Ordnungskräfte, Absperrmaterial, Infomaterial, Einsatz eines Feuerwerkers, Notbeleuchtung an exponierten Stellen) ausgeschrieben wer- den soll. Hierüber soll ein Vertrag mit dreimaliger Verlängerungsoption abgeschlossen wer- den. Die Leistungen in Höhe von jährlich 57.239 EUR brutto / 48.100 EUR netto, die nicht im Ge- samtpaket enthalten sind, sollen aus bestehenden Rahmenverträgen gedeckt werden bzw. sofern kein Rahmenvertrag besteht, Ausschreibungen dieser Leistungen durchgeführt wer- den. Den von Ihnen geltend gemachten Bedarf für die Silvesterfeiern 2017 — 2020 in Höhe von insgesamt 1.599.836,00 EUR brutto / 1.344.400,00 EUR netto erkenne ich an. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 327/ZAP Vorlagen-Nummer 0773/2017 Freigabedatum 08.05.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss im Zuge des erhöhten Risikomanagements der Stadt Köln für die Silvesterfeiern in den Jahren 2017 bis 2020 und Vergabe der Leistungen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Köln im Sinne einer präventiven Ver- meidung und zur Abwehr von Gefahren anlässlich der Silvesterfeiern in den Jahren 2017 bis 2020 ein erhöhtes Risikomanagement analog der Silvesterfeier im vergangenen Jahr betreibt. 2. Der Rat der Stadt Köln erkennt den mit der Übernahme dieses erhöhten Risikomanagements verbundenen finanziellen Bedarf in Höhe von netto insgesamt 1.344.400 EUR (brutto 1.599.836 EUR) für 2017 sowie der Option einer dreimaligen Verlängerung für 2018, 2019 und 2020 (jähr- lich netto 336.100 EUR; brutto 399.959 EUR) an und stimmt der Ausschreibung von Sicher- heitsmaßnahmen als Gesamtpaket zu. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2017 Finanzausschuss 15.05.2017 Rat 18.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2017-2020: 1.599.836 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: ab 2017 (oben enthal- ten) a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 399.959 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: 1. Ausgangsbasis Aufgrund der Vorfälle der Silvesternacht 2015/2016 hat die Stadt Köln das erhöhte Risikoma- nagement u. a. für die vergangene Silvesterfeier vom 31. Dezember 2016 auf den 1. Januar 2017 übernommen. Auf die Vorlage Session-Nr. 1714/2016 wird verwiesen. Neben der Einrichtung eines ständigen Koordinierungsstabes unter Beteiligung sämtlicher maß- geblicher Stellen und Behörden wurde in diesem Rahmen eine Vielzahl von Maßnahmen in Form von beispielsweise der Einrichtung von Absperr- und Kontrollpunkten, dem Erlass eines Mitführ- verbotes von Feuerwerkskörpern in der Domumgebung, der Bereitstellung zusätzlicher sanitärer Einrichtungen an zentralen Orten, der Ausleuchtung von öffentlichen Straßen und Plätzen sowie der Bereitstellung zusätzlicher privater Ordnungskräfte getroffen. Sämtliche Maßnahmen und Vorkehrungen wurden hierbei in einem Sicherheitskonzept, das im Vorfeld von einem fachkundi- gen Planungsbüro unter Federführung des Amtes für öffentliche Ordnung erstellt wurde, dezidiert beschrieben und dargestellt. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel wurden entsprechend dem Beschluss Session-Nr. 1714/2016 bereitgestellt. Die Zielsetzung, den Kölner Bürgerinnen und Bürgern als auch den auswärtigen Besucherinnen und Besuchern auf den Straßen und Plätzen eine sichere und geordnete Silvesterfeier zu ge- währleisten, konnte durch die auf Grundlage des Sicherheitskonzeptes eingeleiteten Vorkehrun- gen und Maßnahmen erfüllt werden. Neben der Zustimmung der breiten Öffentlichkeit in Köln und Umgebung fanden die Maßnahmen aufgrund der hohen Medienpräsenz auch weltweit große Beachtung und eine positive Resonanz. Ungeachtet dessen ist davon auszugehend, dass der Bedarf an den oben genannten Maßnahmen insbesondere zur Vorbeugung von Straftaten auch in den kommenden Jahren gegeben ist. 3 2. Geplante Vorgehensweise Um die oben genannten Ziele auch zukünftig erfüllen und die Sicherheit der Feiernden in einem breiten Mindestmaß gewährleisten zu können, ist auch zukünftig die frühzeitige Planung sämtli- cher Sicherheitsmaßnahmen als auch deren konsequente Umsetzung analog Silvester 2016/2017 zwingend erforderlich. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Maß- nahmen: – Erstellung eines Sicherheitskonzeptes unter Einbindung sämtlicher beteiligter Stellen, Behör- den und Institutionen – Bereitstellung der für die Vornahme der Verkehrsmaßnahmen notwendigen privaten Ord- nungskräfte – Umsetzung des von der Stadt Köln für den Bereich der Domumgebung erlassenen Mitführver- botes von Feuerwerkskörpern durch planerische Vorarbeit sowie Bereitstellung der notwen- digen Absperrmaterialien und privaten Ordnungskräfte einschließlich der Hinzuziehung eines Feuerwerkers zur Einsammlung und Entsorgung der sichergestellten Feuerwerkskörper – Planung und Umsetzung der weiteren im Sicherheitskonzept aufgeführten (Sperr-) Maßnah- men beispielsweise auf den Rheinbrücken durch Absperrmaterial und private Ordnungskräf- te, Einrichtung von Umwegbeschilderungen und Informationsstellen für die Besucherinnen und Besucher Um zukünftig eine effizientere Umsetzung sämtlicher Maßnahmen sowie eine transparente und einheitliche Kommunikation zu ermöglichen, ist vorgesehen, für die obigen Maßnahmen nicht mehr separate Dienstleister zu beauftragen, sondern die Leistungen in ein gemeinsames Auf- tragspaket zusammen zu fassen und den Gesamtauftrag nach einer Ausschreibung an eine ent- sprechend qualifizierte Agentur zu vergeben. Die zusammen gefasste Vergabe der Leistungen würde eine verbesserte Verzahnung der Planung und Umsetzung der Maßnahmen bedeuten. Aus den Genehmigungsverfahren mehrerer Großveranstaltungen heraus sind der Verwaltung be- reits einige Unternehmen bekannt, die sich mit der Bewältigung derartiger Aufgabenstellungen befassen. 3. Ausschreibungsbedarf Auf Grundlage der einzelnen Leistungsvergaben für Silvester 2016/2017 ergibt sich für das aus- zuschreibende Gesamtpaket folgender voraussichtlicher Bedarf: Leistung Bedarf (EURO) Erstellung eines Sicherheitskonzeptes incl. Pläne 20.000 Bereitstellung private Ordnungskräfte 200.000 Bereitstellung Absperrmaterial incl. Informa- tionsmaterial 55.000 Einsatz eines Feuerwerkers 12.000 Bereitstellung von Notbeleuchtung an expo- nierten Stellen 1.000 Summe (Netto) 288.000 USt., 19% 54.720 Summe (Brutto mit USt.) 342.720 Summe (Brutto mit USt.), gerundet 343.000 4 Der Bedarf für diese Maßnahmen zu Silvester 2017/2018 beträgt netto rund 288.000 EUR. Die Ausschreibung soll für ein Jahr vorgenommen werden und die Option der dreimaligen Verlänge- rung enthalten. Bei einer Ausschreibung auf ein Jahr mit dreimaliger Verlängerungsoption beträgt der Bedarf für die Gesamtlaufzeit von vier Jahren daher netto rund 1.152.000 EUR. Ungeachtet des zu vergebenden Gesamtpakets sind auf Grundlage der vorliegenden Erfahrun- gen im Kontext des erhöhten Risikomanagements jährlich weiterhin folgende Aufträge an jeweils einzelne Anbieter erforderlich: Leistung Bedarf (EURO) Öffentlichkeitsarbeit 20.000 Mobiler Reinigungstrupp der AWB auf Abruf 4.000 Personal des Beratungsmobils für Frauen und Mädchen 1.300 Streetworker 4.800 Aufstellung zusätzlicher Toilettenanlagen 18.000 Summe (Netto) 48.100 USt., 19% 9.139 Summe (Brutto mit USt.) 57.239 4. Ergebnis Für den gesamten Umfang der Leistungen ergibt sich daher ein jährlicher finanzieller Gesamtbe- darf in Höhe von 336.100 EUR (Netto) beziehungsweise 399.959 EUR (Brutto). Bezogen auf den insgesamt 4-jährigen Leistungszeitraum ergibt sich ein finanzieller Ausgabebedarf in Höhe von 1.344.400 EUR (Netto) beziehungsweise 1.599.836 EUR (Brutto). Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2016/17 ff bereits im Teilergebnisplan 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung, in der Teilplanzeile 13 - Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Die Zusammenfassung der Sicherheits- maßnahmen zu einem Gesamtpaket mit einem voraussichtlichen Auftragswert in Höhe von netto rund 1.344.400. EUR und dessen Ausschreibung bedarf aufgrund der Überschreitung der Wert- grenze in Höhe von 1 Millionen Euro der Zustimmung des Rates der Stadt Köln unter Einbezie- hung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales als zuständiger Fachausschuss. Aufgrund der vorgegebenen Fristen aus dem europaweiten Ausschreibungsverfahren und der notwendigen Prüfung der Unterlagen ist mit einer Auswahl und Beauftragung Ende Juli bzw. An- fang August zu rechnen. Begründung der Dringlichkeit: Damit zum Beginn der Detailplanung Ende Juli 2017 einen leistungsfähigen Anbieter ausgewählt und verfügbar ist, muss die Ausschreibung unmittelbar im Anschluss an den Beschluss im Rat der Stadt Köln am 18.05.2017 veröffentlichen werden. Daher ist eine Vorberatung in regulärer Sitzung des Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales nur am 08.05.2017 möglich. Anlage: 5 Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0773/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27