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V/0212/2024

Angebot „Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) - kooperatives Modell" gemäß § 16 Abs.1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III

Vorlagen 21.03.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 22.05.2024, TOP 18

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

3043 Zeichen

Anlage A zur V/0212/2024 
Kurzüberblick 
Das Angebot „Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung – kooperatives Modell“ 
richtet sich an förderungsbedürftige junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die lernbe-
einträchtigt oder sozial benachteiligt sind und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch 
mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einen Betrieb vermittelt 
werden können.  
Damit Langzeitarbeitslosigkeit bereits bei jungen Menschen vermieden wird, soll ihnen durch die 
Möglichkeit einer außerbetrieblichen Berufsausbildung ermöglicht werden, eine betriebliche Aus-
bildung aufzunehmen und erfolgreich abzuschließen. Auch Auszubildende, deren betriebliches 
Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst wurde, sollen die Möglichkeit erhalten, ihre  Berufs-
ausbildung nach § 76  SGB III in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortzusetzen, wenn zu er-
warten ist, dass diese erfolgreich abgeschlossen werden kann. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung über das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot „Berufsausbil -
dungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung – kooperatives Modell“ gemäß § 16 Abs. 1 So-
zialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V . m. § 76 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) 
und §§ 4, 5 Abs. 2 ff. Berufsausbildungsgesetz (BBiG) / §§ 25, 26 Abs. 2 ff. Handwerksordnung 
zu informieren. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförde-
rung soll über den Be darf der Beschaffung des geplanten arbeitsmarktpolitischen Angebotes 
entscheiden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung 
Das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot wird aus Bundesmitteln (hier: Eingliederungstitel) 
finanziert. Der kommunale Haushalt wird nicht belastet. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit dem So-
zialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot vom Jobcenter der Stadt Münster richtet sich an 
förderungsbedürftige junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die lernbeeinträchtigt oder 
sozial benachteiligt sind und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungs-
fördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einen Betrieb vermittelt werden können. 
Im Fokus steht, eine dauerhafte Eingliederung bei jungen Menschen durch die Aufnahme und 
den Abschluss einer betrieblichen Ausbildung zu unterstützen und Langzeitarbeitslosigkeit zu 
vermeiden. Hiervon profitieren junge Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, einer Migrati-
onsvorgeschichte oder einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit.

Beschlussvorlage

7115 Zeichen

V/0212/2024 
V/0212/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Angebot „Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) - kooperatives 
Modell" gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.05.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz  
und Arbeitsförderung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, das Angebot „Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen Ein-
richtung (BaE) - kooperatives Modell“ gemäß § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. 
V. m. § 76 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und §§ 4, 5 Abs. 2 ff. Berufsausbildungsgesetz 
(BBiG) / §§ 25, 26 Abs. 2 ff. Handwerksordnung (HwO; allgemeine Berufsausbildung einschließlich 
Stufenausbildung) ab dem 01.08.2024 (optional ab dem 01.08.2025) im Rahmen einer öffentlichen 
Ausschreibung zu beschaffen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, 
- dass der Schätzwert der geplanten Beschaffung des Angebotes „BaE – kooperatives Modell“ 
unter der Wertgrenze in Höhe von 750.000,00 € liegt.  
- dass die Beschaffung über eine öffentliche Ausschreibung in einem nationalen Vergabever-
fahren (UVgO) erfolgen wird. 
- dass die finanziellen Mittel für das Angebot “ BaE - kooperatives Modell“ gemäß § 16 Abs. 1 
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 76 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB 
III) und §§ 4, 5 Abs. 2 ff. Berufsausbildungsgesetz (BBiG) / §§ 25, 26 Abs. 2 ff. Handwerks-
ordnung (HwO; allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung) für die Haus-
haltsjahre 2024 und 2025 im Eingliederungstitel (EGT) vorhanden sind. Für die folgenden 
Haushaltsjahre werden die Mittel für das o.g. Angebot reserviert. Der kommunale Haushalt 
wird nicht belastet.  
Jobcenter 
 
19.04.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Robert 
Telefon: 492-9182 
Robert@stadt-muenster.de

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V/0212/2024 
Begründung: 
 
I.  Zielgruppe und Bedarf  
 
Zur Zielgruppe des Angebotes gehören förderungsbedürftige junge Menschen ohne berufliche 
Erstausbildung, die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und wegen der in ihrer Person 
liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht  in eine Ausbildungsstelle in ei-
nem Betrieb vermittelt werden können.  
 
Durch die Aufnahme einer BaE soll Langzeitarbeitslosigkeit bei jungen förderungsbedürftigen Men-
schen vermieden werden. Zudem soll ihnen durch die Aufnahme einer außerbetrieblichen Berufsaus-
bildung ermöglicht werden, eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen und erfolgreich abzuschließen.  
 
Auch Auszubildende, deren betriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst wurde, sollen 
die Möglichkeit erhalten, ihre Berufsausbildung nach § 76 SGB III in einer außerbetrieblichen Einrich-
tung fortzusetzen, wenn zu erwarten ist, dass diese erfolgreich abgeschlossen werden kann.  
 
II. Angebotsziel 
 
Ziel des Angebotes „BaE – kooperatives Modell“ ist es, eine dauerhafte berufliche Eingliederung bei 
jungen Menschen durch die Aufnahme und den Abschluss einer betrieblichen Ausbildung zu unter-
stützen und Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.  
 
III.  Inhalt 
 
Das Angebot „BaE – kooperatives Modell“ beginnt am 01.08.2024. Die Dauer des Angebotes beträgt 
grundsätzlich 36 Monate. Das Angebot endet spätestens mit dem Ende der individuellen Ausbil-
dungszeit des/der letzten noch in dem Angebot verbliebenen Teilnehmenden. Im ersten Angebotsjahr 
sind 10 Plätze für Teilnehmende vorgesehen und im zweiten sowie im dritten Angebotsjahr jeweils 8 
Plätze für Teilnehmende. Die Teilnehmerzahl ist ab dem zweiten Maßnahme njahr reduziert, weil er-
fahrungsgemäß mit entsprechenden Abbrüchen zu rechnen ist. 
 
Die BaE können als kooperatives oder integratives Modell durchgeführt werden.  Gegenstand der 
Ausschreibung sind BaE als kooperatives Modell.  Das kooperative Modell wird als praxisnäher be-
wertet, da die fachpraktische Unterweisung in einem Kooperationsbetrieb durchgeführt wird. Nur die 
fachtheoretische Unterweisung erfolgt beim Bildungsträger. Im Gegensatz zum kooperativen Modell 
erfolgt beim integrativen Modell sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterwei-
sung beim Bildungsträger.  
 
Während des Angebotsverlaufs sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Teil-
nehmenden / der Auszubildenden in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis zu fördern.  
 
Die Ausbildung umfasst neben den üblichen Ausbildungsinhalten insbesondere: 
 Stütz- und Förderunterricht 
 sozialpädagogische Begleitung 
 Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen 
 Eingliederung/Integration der Teilnehmenden in eine betriebliche Ausbildung oder eine

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V/0212/2024 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Anschluss an die Ausbildung 
 
Durch den Stütz- und Förderunterricht soll der Erwerb von fachtheoretischen und allgemeinbildenden 
Kenntnissen (hier insbesondere Deutsch und Mathematik) abgesichert werden. Der Stütz- und För-
derunterricht erfolgt in einem Stundenumfang von durchschnittlich drei Stunden (à 45 Min.) wöchentlich je 
Teilnehmenden. 
 
Das Ziel der sozialpädagogischen Begleitung ist die nachhaltige Stabilisierung der Teilnehmenden, 
um die dauerhafte Integration in eine betriebliche Ausbildung oder im Anschluss an die Ausbildung in 
den Arbeitsmarkt zu erreichen. Die sozialpädagogische Begleitung erfolgt durchschnittlich eine Stunde 
(à 45 Min.) wöchentlich je Teilnehmenden. 
 
Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen als berufsübergreifende Kompetenzen 
hat eine große Bedeutung, um die Teilnehmenden auf die wachsend en Anforderungen in der Ar-
beitswelt, z.B. im Bereich der Selbstorganisation und Problemlösung, vorzubereiten. Die Entwicklung 
von Kompetenzen im Rahmen einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung stellt eine Quer-
schnittsaufgabe dar und ist während der Angebotsdurchführung gezielt zu fördern. 
 
Darüber hinaus beinhaltet das Angebot auch die Unterstützung der Teilnehmenden, möglichst früh-
zeitig in eine betriebliche Ausbildung oder nach Abschluss  der „BaE - kooperatives Modell“ in eine 
versicherungspflichtige Beschäftigung zu wechseln. Zu diesem Zweck sind Ausbildungs - und Ar-
beitsstellen im erforderlichen Umfang zu akquirieren und die Eigenbemühungen der Teilnehmenden 
zu fördern. 
 
Es besteht die Möglichkeit der Optionsziehung. Sofern den Auftragnehmenden die  Optionsziehung 
bis zum 30.04.2025 schriftlich mitgeteilt wird, beginnt das optionale Angebot am 01.08.2025.  
 
IV.  Erfolgserwartung 
 
Die Bewertung des Erfolges des geplanten Angebotes erfolgt anhand des folgenden Indikators: 
 
 Anzahl der zur Abschlussprüfung angemeldeten Teilnehmenden mit erfolgreich abgelegter 
Abschlussprüfung / Anzahl aller zur Abschlussprüfung angemeldeten Teilnehmenden 
 
Das Angebot „BaE – kooperatives Modell“ ist aus Sicht der Auftraggeberin erfolgreich, wenn 80% der 
zur Abschlussprüfung angemeldeten Teilnehmenden die Abschlussprüfung erfolgreich ablegen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
- Anlage A -

Beratungsverlauf (1)

22.05.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0212/2024
Typ
Vorlagen
Datum
21.03.2024
Erstellt
20.03.2024 17:19