V/0212/2024
Angebot „Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) - kooperatives Modell" gemäß § 16 Abs.1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
3043 Zeichen
Anlage A zur V/0212/2024 Kurzüberblick Das Angebot „Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung – kooperatives Modell“ richtet sich an förderungsbedürftige junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die lernbe- einträchtigt oder sozial benachteiligt sind und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einen Betrieb vermittelt werden können. Damit Langzeitarbeitslosigkeit bereits bei jungen Menschen vermieden wird, soll ihnen durch die Möglichkeit einer außerbetrieblichen Berufsausbildung ermöglicht werden, eine betriebliche Aus- bildung aufzunehmen und erfolgreich abzuschließen. Auch Auszubildende, deren betriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst wurde, sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Berufs- ausbildung nach § 76 SGB III in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortzusetzen, wenn zu er- warten ist, dass diese erfolgreich abgeschlossen werden kann. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung über das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot „Berufsausbil - dungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung – kooperatives Modell“ gemäß § 16 Abs. 1 So- zialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V . m. § 76 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und §§ 4, 5 Abs. 2 ff. Berufsausbildungsgesetz (BBiG) / §§ 25, 26 Abs. 2 ff. Handwerksordnung zu informieren. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförde- rung soll über den Be darf der Beschaffung des geplanten arbeitsmarktpolitischen Angebotes entscheiden. Finanzierung Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung Das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot wird aus Bundesmitteln (hier: Eingliederungstitel) finanziert. Der kommunale Haushalt wird nicht belastet. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit dem So- zialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot vom Jobcenter der Stadt Münster richtet sich an förderungsbedürftige junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungs- fördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einen Betrieb vermittelt werden können. Im Fokus steht, eine dauerhafte Eingliederung bei jungen Menschen durch die Aufnahme und den Abschluss einer betrieblichen Ausbildung zu unterstützen und Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. Hiervon profitieren junge Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, einer Migrati- onsvorgeschichte oder einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit.
Beschlussvorlage
7115 Zeichen
V/0212/2024 V/0212/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Angebot „Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) - kooperatives Modell" gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III Beratungsfolge 22.05.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung Die Verwaltung wird beauftragt, das Angebot „Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen Ein- richtung (BaE) - kooperatives Modell“ gemäß § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 76 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und §§ 4, 5 Abs. 2 ff. Berufsausbildungsgesetz (BBiG) / §§ 25, 26 Abs. 2 ff. Handwerksordnung (HwO; allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung) ab dem 01.08.2024 (optional ab dem 01.08.2025) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu beschaffen. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, - dass der Schätzwert der geplanten Beschaffung des Angebotes „BaE – kooperatives Modell“ unter der Wertgrenze in Höhe von 750.000,00 € liegt. - dass die Beschaffung über eine öffentliche Ausschreibung in einem nationalen Vergabever- fahren (UVgO) erfolgen wird. - dass die finanziellen Mittel für das Angebot “ BaE - kooperatives Modell“ gemäß § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 76 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und §§ 4, 5 Abs. 2 ff. Berufsausbildungsgesetz (BBiG) / §§ 25, 26 Abs. 2 ff. Handwerks- ordnung (HwO; allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung) für die Haus- haltsjahre 2024 und 2025 im Eingliederungstitel (EGT) vorhanden sind. Für die folgenden Haushaltsjahre werden die Mittel für das o.g. Angebot reserviert. Der kommunale Haushalt wird nicht belastet. Jobcenter 19.04.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Robert Telefon: 492-9182 Robert@stadt-muenster.de - 2 - V/0212/2024 Begründung: I. Zielgruppe und Bedarf Zur Zielgruppe des Angebotes gehören förderungsbedürftige junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in ei- nem Betrieb vermittelt werden können. Durch die Aufnahme einer BaE soll Langzeitarbeitslosigkeit bei jungen förderungsbedürftigen Men- schen vermieden werden. Zudem soll ihnen durch die Aufnahme einer außerbetrieblichen Berufsaus- bildung ermöglicht werden, eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen und erfolgreich abzuschließen. Auch Auszubildende, deren betriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst wurde, sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Berufsausbildung nach § 76 SGB III in einer außerbetrieblichen Einrich- tung fortzusetzen, wenn zu erwarten ist, dass diese erfolgreich abgeschlossen werden kann. II. Angebotsziel Ziel des Angebotes „BaE – kooperatives Modell“ ist es, eine dauerhafte berufliche Eingliederung bei jungen Menschen durch die Aufnahme und den Abschluss einer betrieblichen Ausbildung zu unter- stützen und Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. III. Inhalt Das Angebot „BaE – kooperatives Modell“ beginnt am 01.08.2024. Die Dauer des Angebotes beträgt grundsätzlich 36 Monate. Das Angebot endet spätestens mit dem Ende der individuellen Ausbil- dungszeit des/der letzten noch in dem Angebot verbliebenen Teilnehmenden. Im ersten Angebotsjahr sind 10 Plätze für Teilnehmende vorgesehen und im zweiten sowie im dritten Angebotsjahr jeweils 8 Plätze für Teilnehmende. Die Teilnehmerzahl ist ab dem zweiten Maßnahme njahr reduziert, weil er- fahrungsgemäß mit entsprechenden Abbrüchen zu rechnen ist. Die BaE können als kooperatives oder integratives Modell durchgeführt werden. Gegenstand der Ausschreibung sind BaE als kooperatives Modell. Das kooperative Modell wird als praxisnäher be- wertet, da die fachpraktische Unterweisung in einem Kooperationsbetrieb durchgeführt wird. Nur die fachtheoretische Unterweisung erfolgt beim Bildungsträger. Im Gegensatz zum kooperativen Modell erfolgt beim integrativen Modell sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterwei- sung beim Bildungsträger. Während des Angebotsverlaufs sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Teil- nehmenden / der Auszubildenden in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis zu fördern. Die Ausbildung umfasst neben den üblichen Ausbildungsinhalten insbesondere: Stütz- und Förderunterricht sozialpädagogische Begleitung Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen Eingliederung/Integration der Teilnehmenden in eine betriebliche Ausbildung oder eine - 3 - V/0212/2024 sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Anschluss an die Ausbildung Durch den Stütz- und Förderunterricht soll der Erwerb von fachtheoretischen und allgemeinbildenden Kenntnissen (hier insbesondere Deutsch und Mathematik) abgesichert werden. Der Stütz- und För- derunterricht erfolgt in einem Stundenumfang von durchschnittlich drei Stunden (à 45 Min.) wöchentlich je Teilnehmenden. Das Ziel der sozialpädagogischen Begleitung ist die nachhaltige Stabilisierung der Teilnehmenden, um die dauerhafte Integration in eine betriebliche Ausbildung oder im Anschluss an die Ausbildung in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Die sozialpädagogische Begleitung erfolgt durchschnittlich eine Stunde (à 45 Min.) wöchentlich je Teilnehmenden. Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen als berufsübergreifende Kompetenzen hat eine große Bedeutung, um die Teilnehmenden auf die wachsend en Anforderungen in der Ar- beitswelt, z.B. im Bereich der Selbstorganisation und Problemlösung, vorzubereiten. Die Entwicklung von Kompetenzen im Rahmen einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung stellt eine Quer- schnittsaufgabe dar und ist während der Angebotsdurchführung gezielt zu fördern. Darüber hinaus beinhaltet das Angebot auch die Unterstützung der Teilnehmenden, möglichst früh- zeitig in eine betriebliche Ausbildung oder nach Abschluss der „BaE - kooperatives Modell“ in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu wechseln. Zu diesem Zweck sind Ausbildungs - und Ar- beitsstellen im erforderlichen Umfang zu akquirieren und die Eigenbemühungen der Teilnehmenden zu fördern. Es besteht die Möglichkeit der Optionsziehung. Sofern den Auftragnehmenden die Optionsziehung bis zum 30.04.2025 schriftlich mitgeteilt wird, beginnt das optionale Angebot am 01.08.2025. IV. Erfolgserwartung Die Bewertung des Erfolges des geplanten Angebotes erfolgt anhand des folgenden Indikators: Anzahl der zur Abschlussprüfung angemeldeten Teilnehmenden mit erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung / Anzahl aller zur Abschlussprüfung angemeldeten Teilnehmenden Das Angebot „BaE – kooperatives Modell“ ist aus Sicht der Auftraggeberin erfolgreich, wenn 80% der zur Abschlussprüfung angemeldeten Teilnehmenden die Abschlussprüfung erfolgreich ablegen. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin - Anlage A -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0212/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.03.2024
- Erstellt
- 20.03.2024 17:19