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2048/2020

Bestellung weiterer sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.12.2020, TOP 2.4.2

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4043 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 2048/2020 
Freigabedatum 
29.10.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung weiterer sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner 
hier: Festlegung der Anzahl und Bestimmung der Träger 
- Ausschuss für Kunst und Kultur (zugleich Fachausschuss für Denkmalschutz und  
  Denkmalpflege) 
- Ausschuss für Soziales und Senioren 
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt über das in seiner Sitzung am 05.11.2020 hinaus beschlossene Kontingent die 
Bestellung weiterer sachkundiger Einwohner und eines Stellvertreters für die folgenden Ausschüsse: 
1. Ausschuss für Kunst und Kultur 
- drei weitere in der Denkmalpflege sachverständige Bürger 
(vgl. § 23 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NRW) 
2. Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
- Katholische Kirche (vgl. § 85 Abs. 2 Schulgesetz NRW) 
- Evangelische Kirche (vgl. § 85 Abs. 2 Schulgesetz NRW) sowie 
- Synagogengemeinde 
- Bezirksschülervertretung 
- Vorsitzende/Vorsitzender der Stadtschulpflegschaft 
3. Ausschuss für Soziales und Senioren 
- Amt für Diakonie 
- Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. 
- Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 
- Deutsche Paritätischer Wohlfahrtsverband Kreisgruppe Köln 
- Deutsche Rotes Kreuz Kreisverband Köln e.V.  
- Synagogengemeinde Köln 
Die Benennungsrechte gemäß §§ 22 Abs.10; 23 Abs. 4; 23 a Abs. 3 und 23 b Abs. 3 der Hauptsat-
zung der Stadt Köln bleiben hiervon unberührt. 
 
Rat 03.12.2020

2 
Begründung: 
Der Rat kann sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die Ausschüsse entsenden, § 58 Ab-
satz 4 Gemeindeordnung NRW. Sie sind als Mitglieder mit beratender Stimme berechtigt, an den 
Ausschusssitzungen beratend (nicht stimmberechtigt) teilzunehmen. Zur sachkundigen Einwohnerin 
beziehungsweise zum sachkundigen Einwohner können volljährige Einwohnerinnen und Einwohner 
der Gemeinde gewählt werden. 
Zu 1. Zum Ausschuss für Denkmalpflege nach dem Denkmalschutzgesetz NRW hat der Rat den 
Ausschuss Kunst und Kultur bestimmt. Dort ist nach § 23 Abs. 2 Satz 2 Denkmalschutzgesetzt die 
Teilnahme für die Denkmalpflege sachverständige Bürger vorzusehen. Über die Anzahl entscheidet 
der Rat.   
(2) Bei jeder Unteren Denkmalbehörde ist ein Ausschuß ihrer Vertretung für die Aufgaben 
nach diesem Gesetz zu bestimmen. Die Vertretung bestimmt durch Satzung, ob ein Denkmal-
ausschuß gebildet oder welchem anderen Ausschuß diese Aufgabe zugewiesen wird. In der 
Satzung soll die Möglichkeit vorgesehen werden, daß an Beratungen von Aufgaben nach die-
sem Gesetz zusätzlich für die Denkmalpflege sachverständige Bürger mit beratender Stimme 
teilnehmen. 
Zu 2. Das Schulgesetz NRW sieht im Schulausschuss die Mitwirkung von Vertretern der katholischen 
und evangelischen Kirche sowie optional der Schulen vor:  
§ 85 Schulgesetz NRW, Absatz 2: Der Schulausschuss wird nach den Vorschriften der kom-
munalen Verfassungsgesetze zusammengesetzt. Je eine oder ein von der katholischen Kirche 
und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter ist als ständiges 
Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Außerdem können Vertreterinnen und Vertreter 
der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden. 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung führt die Mitwirkungsrechte auf, die der Rat in den zurücklie-
genden Wahlperioden eingeräumt hat (ggf. mit Stellvertretungen). Sofern die Beteiligung nicht gesetz-
lich vorgegeben ist, ist der Rat in der Entscheidung frei.  
Von der Entscheidung unberührt bleiben die weiteren Benennungsrechte entsprechend der Hauptsat-
zung der Stadt Köln, zu denen die Vorschläge später vorgelegt werden: 
- gemäß § 22 Absatz 10: Vorschläge des Integrationsrates 
- gemäß § 23 Absatz 4: Vorschläge der Seniorenvertretung 
- gemäß § 23 a Absatz 3: Vorschläge der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
- gemäß § 23 b Absatz 3: Vorschläge der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule  
 und Transgender

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Rat
TOP 2.4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2048/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2020
Erstellt
07.07.2020 15:10