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Bestellung weiterer sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2048/2020 vom 19.11.2020

Stand: Am 03.12.2020 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 2048/2020 Freigabedatum 29.10.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung weiterer sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner hier: Festlegung der Anzahl und Bestimmung der Träger - Ausschuss für Kunst und Kultur (zugleich Fachausschuss für Denkmalschutz und Denkmalpflege) - Ausschuss für Soziales und Senioren - Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt über das in seiner Sitzung am 05.11.2020 hinaus beschlossene Kontingent die Bestellung weiterer sachkundiger Einwohner und eines Stellvertreters für die folgenden Ausschüsse: 1. Ausschuss für Kunst und Kultur - drei weitere in der Denkmalpflege sachverständige Bürger (vgl. § 23 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NRW) 2. Ausschuss für Schule und Weiterbildung - Katholische Kirche (vgl. § 85 Abs. 2 Schulgesetz NRW) - Evangelische Kirche (vgl. § 85 Abs. 2 Schulgesetz NRW) sowie - Synagogengemeinde - Bezirksschülervertretung - Vorsitzende/Vorsitzender der Stadtschulpflegschaft 3. Ausschuss für Soziales und Senioren - Amt für Diakonie - Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. - Caritasverband für die Stadt Köln e.V. - Deutsche Paritätischer Wohlfahrtsverband Kreisgruppe Köln - Deutsche Rotes Kreuz Kreisverband Köln e.V. - Synagogengemeinde Köln Die Benennungsrechte gemäß §§ 22 Abs.10; 23 Abs. 4; 23 a Abs. 3 und 23 b Abs. 3 der Hauptsat- zung der Stadt Köln bleiben hiervon unberührt. Rat 03.12.2020 2 Begründung: Der Rat kann sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die Ausschüsse entsenden, § 58 Ab- satz 4 Gemeindeordnung NRW. Sie sind als Mitglieder mit beratender Stimme berechtigt, an den Ausschusssitzungen beratend (nicht stimmberechtigt) teilzunehmen. Zur sachkundigen Einwohnerin beziehungsweise zum sachkundigen Einwohner können volljährige Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde gewählt werden. Zu 1. Zum Ausschuss für Denkmalpflege nach dem Denkmalschutzgesetz NRW hat der Rat den Ausschuss Kunst und Kultur bestimmt. Dort ist nach § 23 Abs. 2 Satz 2 Denkmalschutzgesetzt die Teilnahme für die Denkmalpflege sachverständige Bürger vorzusehen. Über die Anzahl entscheidet der Rat. (2) Bei jeder Unteren Denkmalbehörde ist ein Ausschuß ihrer Vertretung für die Aufgaben nach diesem Gesetz zu bestimmen. Die Vertretung bestimmt durch Satzung, ob ein Denkmal- ausschuß gebildet oder welchem anderen Ausschuß diese Aufgabe zugewiesen wird. In der Satzung soll die Möglichkeit vorgesehen werden, daß an Beratungen von Aufgaben nach die- sem Gesetz zusätzlich für die Denkmalpflege sachverständige Bürger mit beratender Stimme teilnehmen. Zu 2. Das Schulgesetz NRW sieht im Schulausschuss die Mitwirkung von Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche sowie optional der Schulen vor: § 85 Schulgesetz NRW, Absatz 2: Der Schulausschuss wird nach den Vorschriften der kom- munalen Verfassungsgesetze zusammengesetzt. Je eine oder ein von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter ist als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Außerdem können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung führt die Mitwirkungsrechte auf, die der Rat in den zurücklie- genden Wahlperioden eingeräumt hat (ggf. mit Stellvertretungen). Sofern die Beteiligung nicht gesetz- lich vorgegeben ist, ist der Rat in der Entscheidung frei. Von der Entscheidung unberührt bleiben die weiteren Benennungsrechte entsprechend der Hauptsat- zung der Stadt Köln, zu denen die Vorschläge später vorgelegt werden: - gemäß § 22 Absatz 10: Vorschläge des Integrationsrates - gemäß § 23 Absatz 4: Vorschläge der Seniorenvertretung - gemäß § 23 a Absatz 3: Vorschläge der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik - gemäß § 23 b Absatz 3: Vorschläge der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender

Beratungsverlauf

  1. 03.12.2020

    Rat

    TOP 2.4.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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