V/0787/2005
Stellungnahme der Stadt Münster zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Telgte
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Beschlussvorlage
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Stellungnahme der Stadt Münster zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Telgte zwecks Darstellung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel im Bereich Orkotten Beratungsfolge 27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 03.11.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft spricht sich ge- gen die geplante Erweiterung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel in der Stadt Telgte im Bereich Orkotten sowie gegen die dafür erforderliche 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Telgte aus und stimmt dem von der Verwaltung formulier- ten Entwurf einer Stellungnahme (Anlage 2) zur vorliegenden Planung an die Stadt Telgte zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das als Anlage 2 beigefügte Schreiben als Stellungnahme an die Stadt Telgte zu senden. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Stadt Telgte hatte am 27.06.2002 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan Orkotten II der Stadt Telgte zu ändern. Der Änderungsbereich liegt unmittelbar südlich der Altstadt zwischen dem Bahngelände und der Straße Orkotten. Parallel zur Aufstellung des geänderten Bebauungsplans ist der Flächennutzungsplan der Stadt Telgte zu ändern. Bestandssituation - Planungsrecht Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Telgte stellt im Änderungsbereich eine gewerbliche Baufläche und ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel (SO 2-Gebiet) dar. Die Größe des Vorlagen-Nr.: V/0787/2005 Auskunft erteilt: Herr Hopp Herr Krause-Kämereit Ruf: 492 12 21 492 61 11 E-Mail: HoppRei@stadt-muenster.de KrauseT@stadt-muenster.de Datum: 28.09.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Änderungsbereichs beträgt insgesamt ca. 25.000 m²; der Flächenanteil des Sondergebiets um- fasst davon ca. 14.000 m². Art und Maß der baulichen Nutzung im Sondergebiet SO 2 sind im wirksamen Flächennutzungs- plan bisher wie folgt dargestellt bzw. begrenzt: Verbrauchermarkt mit max. 1.200 m² Verkaufsfläche (VK), Getränkemarkt mit max. 300 m² VK. Außerdem sind zulässig: Sonstiger nicht innenstadtrelevanter Bedarf (z.B. Möbel, Heimwerker u.ä.). Dabei ist das zentrumstypische Randsortiment auf max. 10 % der jeweiligen Betriebesver- kaufsfläche zu beschränken. Sonstige Büro- und Dienstleistungseinrichtungen (ausgeschlossen: kommerzielle Dienst- leistung, u. a. Ladenhandwerk wie Foto, Reisebüro etc.). Für die gewerbliche Baufläche sieht der wirksame Flächennutzungsplan keine weiteren Konkreti- sierungen vor. Bestandssituation – reale Nutzung im SO 2-Gebiet Die gewerbliche Baufläche ist überwiegend mit Hallen bebaut, die als Lager genutzt werden. Auf dem westlichen Teil des Sondergebiets für den großflächigen Einzelhandel befinden sich ein Verbraucher- und ein Getränkemarkt. Der östliche Teil wird – in Fortführung früher zulässiger Nut- zungen – für die Fertigung von Betonsteinen sowie von zwei metallverarbeitenden Betrieben ge- werblich genutzt. Der Änderungsbereich ist nahezu vollständig versiegelt und ohne Bewuchs. Bestandssituation – sonstiger Einzelhandel im Gewerbegebiet Orkotten (SO 1-Gebiet u. a.) Ergänzt wird das Angebot im SO 2-Gebiet dur ch weiteren, bereits vorhandenen Einzelhandelsbe- stand im Gewerbegebiet Orkotten: Im nur ca. 400 m östlich entfern gelegenen SO 1-Gebiet (s. Anlage 1, Standorte 3a – 3 d) sind ebenfalls ca. 4.700 m² VK zentrenrelevanter Einzelhandel zu- lässig, die im Bestand durch einen Extra- und einen Aldi-Markt sowie weitere Fachmärkte/- geschäfte bereits realisiert sind. Etwa in der Mitte zwischen den beiden vorgenannten Standorten (SO 1 und So 2) befindet sich zudem ein Lidl-Markt (Standort 2 gem. Anlage 1; in einer GE-Fläche, nach Angaben der Stadt Telgte ca. 1.000 m² VK), dessen Erweiterung entsprechend der Angaben bereits planungsrechtlich gesichert ist (Gutachten Seite 15). In der Gesamtflächenbilanz ergibt sich somit zukünftig im Bereich Orkotten ein zulässiges Flä- chenpotenzial für zentrenrelevanten Einzelhandel mit einem deutlichen Schwerpunkt in der Nah- versorgung von gut 11.000 m² VK. Planung Im Änderungsbereich ist u. a. die Darstellung eines Sondergebiets „SO 2-neu“ gem. § 11 (3) BauNVO mit der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel vorgesehen. Innerhalb des Son- dergebiets sind folgende Einrichtungen geplant und nach Art und Maß der baulichen Nutzung wie folgt begrenzt: Ein Lebensmittel-Vollsortimenter mit Verkaufsflächen in folgenden Sortimentsbereichen: o Lebensmittel 2.100 m² VK o Drogeriemarkt 150 m² VK o Geschenke – Porzellan – Keramik – 150 m² VK Hausrat – Papier – Büro – Schreibwaren o Textil 150 m² VK o Shop-Flächen 150 m² VK Zwischensumme Verkaufsflächen 2.700 m²; ein Lebensmittel-Discounter 1.400 m² VK, davon 100 m² VK für Aktionsangebote; ein Textil-Fachmarkt 900 m² VK; ein Getränkemarkt 600 m² VK Summe geplante Verkaufsflächen 5.600 m². - 3 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Die Fläche des neu dargestellten Sondergebiets wird auf ca. 12.000 m² reduziert, eine Grünfläche mit ca. 4.000 m² ergänzt das Sondergebiet und bildet ein verbindendes Element zwischen Altstadt und Sondergebiet. Ergänzend ist eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Öffentliche Park- plätze vorgesehen, auf der auf ca. 8.000 m² Fläche ca. 300 Pkw-Stellplätze angeboten werden sollen, die nicht nur für die Handelsbetriebe im Sondergebiet gedacht sind, sondern das Parkplatz- angebot für die Innenstadt ergänzen sollen. Aus Sicht der Stadt Münster sind durch die o. g. geplante Erweiterung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten (Erweiterung des SO 2-Gebiets von heute ca. 1.500 m² Verkaufsfläche auf geplante insgesamt 5.600 m² VK, Schwerpunkt im Bereich Lebensmittel) im Gewerbegebiet Orkotten in Tel gte negative Auswirkungen im Sinne von § 11 (3) BauNVO auf die Stadt Münster nicht auszuschließen. Die Stadtteile im östlichen Stadtgebiet von Münster – Handorf-Dorbaum, Sudmühle, St. Mauritz und insbesondere Handorf – könnten aufgrund der r äumlichen Nähe am ehesten von Kaufkraftver- lusten betroffen sein. Das vorgelegte Gutachten der Fa. BBE Handelsberatung Münster weist für Handorf vorhandene Einkaufsverflechtungen mit Telgte aus, die durch die geplante Erweiterung noch gesteigert werden könnten (Gutachten BBE, Seite 28). Die Gutachterin und die Stadt Telgte gehen aber in der Gesamtbewertung davon aus, dass es durch die geplante Erweiterung nicht zu erheblichen Kaufkraftverlagerungen und Beeinträchtigungen der Zentren- und Versorgungsstruktur in Münster kommen wird. Diese Aussagen werden von der Verwaltung der Stadt Münster aus verschiedenen Gründen an- ders eingeschätzt. Diese Gründe sind in der als Anlage 2 beigefügten Stellungnahme zur vorlie- genden Planung an die Stadt Telgte detailliert aufgeführt. In Bezug auf mögliche Auswirkungen auf den Stadtteil Handorf, der aufgrund der räumlichen Nähe und bereits vorhandener Einkaufsverflechtungen besonders von Kaufkraftumlenkungen betroffen sein könnte, muss darüber hinaus angeführt werden, dass dort im Zuge der Umsetzung der Pla- nung Drei Eichen eine Verbesserung und Attraktivierung der Lebensmittelversorgung für Handorf- Dorbaum vorgesehen ist (Ansiedlung eines Discounters, max. 900 m² VK). Aufgrund der Agglomerationswirkung und der damit verbundenen Möglichkeit zu Kopplungskäufen („one-stop-shopping“), die im Fall der Realisierung von der vorliegenden Planung ausgehen wird, und der verkehrlich guten Erreichbarkeit (das Plangebiet liegt näher zu Handorf als vergleichbare Versorgungsstandorte in Münster) bestehen seitens der Stadt Münster Bedenken gegen die vorge- legte Planung. Anlagen: 1. Lageplan: Stadt Telgte, Einzelhandel im Gewerbegebiet Orkotten im Bestand 2. Stellungnahme an die Stadt Telgte I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 787/2005
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ZN, as LIDL - Markt: EXTRA - Markt: ALDI - Markt: SA YET SR SLRS ti versch. Shops : £_ y ME Kıans a Kock: Saugmll f 5 / Penny - Markt: 3 N nn aan N 6 WM HL - Markt F'sjE Er 2 Mary A 7 EM eoeKa- an: AbisK Böhmer - Bach - Aue Thomas Philipps : Standorte des nahversorgungsrelevanten ' Lebensmittel -Einzelhandels in Telgte - BESTAND ERR \ 1 wu EDEKA - Neukauf : Nafwersorger mit angeschlossenen = so 9, Getränkemarkt und Postagentur. Standort im Gewerbegebiet Orkotten Derzeit größter Anbieter in Telgte mit erganzendem Angebot u.a. zentrenrelevanter Sortimente wie z.B. Textilien, Standort innerhalb das Fachmarktzantrums angrenzend an den obrigen EXTRA. Eingeschränkte verkahrliche Anbindungsqualtät , 504 Standort innerhalb das Fachmarktzentrums angrenzend an den obrigen EXTRA. Eingeschränkte verkehriiche Anbindungsqualtät. Standort Innerhalb des Fachmarktzentrums angrenzend an den obrigen EXTRA. Lage im südlichem Siedtungsraum Isallarter Standort in unmittelbarer Nähe "dar Umgehungstraße. Kleinerar Nahvarsorgungsanbieter im Kernstadtbereich mit berwiegend fußtäufigen orientierten Angeboten. " Kleinarer Nahversorgungsanbieter als einziger nennenwerter Anbieter im nördlichan Versorgungsraum. Untersuchte Standortbereiche für die Entwicklung des großflächigen Einzelhandel IN SßejJoN nz SO0L/L8L , abeluy
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 787/2005
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 787/2005 ... 1 Postanschrift: Stadt Münster • 48127 Münster 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Telgte zwecks Darstellung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel im Orkotten Aus Sicht der Stadt Münster sind durch die o. g. ge plante Erweiterung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel mit zentrenrelevanten So rtimenten (Erweiterung von heute ca. 1.500 m² Verkaufsfläche auf geplante insgesamt 5.600 m² V K, Schwerpunkt im Bereich Lebensmittel) im Gewerbegebiet Orkotten in Telgte negative Auswir kungen im Sinne von § 11 (3) BauNVO auf die Stadt Münster nicht auszuschließen. Die Stadtteile im östlichen Stadtgebiet von Münster – Handorf-Dorbaum, Sudmühle, St. Mauritz und insbesondere Handorf – könnten aufgrund der räu mlichen Nähe am ehesten von Kaufkraftverlusten betroffen sein. Das vorgelegte G utachten der Fa. BBE Handelsberatung Münster weist für Handorf vorhandene Einkaufsverfle chtungen mit Telgte aus, die durch die geplante Erweiterung noch gesteigert werden könnten (Gutachten Seite 28) . Die Gutachterin und die Stadt Telgte gehen aber in der Gesamtbewertung davon aus, dass es durch die geplante Erweiterung nicht zu erheblichen Kaufkraftverlagerungen und Bee inträchtigungen der Zentren- und Versorgungsstruktur in Münster kommen wird. Diese Aussagen werden aus Sicht der Stadt Münster aus folgenden Gründen anders eingeschätzt: - Die verkehrliche Erreichbarkeit des Planstandorte s SO 2-Gebiet Orkotten ist nicht, wie in den vorliegenden Unterlagen behauptet, aufgrund der hohen Verkehrsbelastung auf der B 51 und der abgesetzten Lage des Planstandortes zu dem überörtlichen Straßennetz DER OBERBÜRGERMEISTER AMT FÜR STADTENTWICKLUNG, STADTPLANUNG, VERKEHRSPLANUNG Stadthaus 3, Albersloher Weg 33 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit Zimmer: 137 Telefon: 0251/492 – 61 11 Telefax: 0251/492 – 77 31 Sprechzeiten: Konten der Stadtkasse Zentrale Verbindungen Sparkasse Münsterland Ost Kto.-Nr. 752 (BLZ 400 501 50) Commerzbank Münster Kto.-Nr. 393 2100 (BLZ 400 400 28) Hauptvermittlung (0251) 492-0 Dt. Bundesbank Filiale MS Kto.-Nr. 40 001 700 (BLZ 400 000 00) Deutsche Bank Münster Kto.-Nr. 0470 005 (BLZ 400 700 80) Telefax (0251) 492-7700 Postbank Dortmund Kto.-Nr. 21 1 36 461 (BLZ 440 100 46) Dresdner Bank Münster Kto.-Nr. 606 465 600 (BL Z 400 800 40) Stadtverwaltung@stadt-muenster.de SEB Kto.-Nr. 1 010 305 100 (BLZ 400 101 11) Volksba nk Münster eG Kto.-Nr. 4 200 800 (BLZ 401 600 50) w ww.muenster.de/stadt Bankhaus Lampe Münster Kto.-Nr. 306 002 (BLZ 480 20 1 51) WestLB AG Kto.-Nr. 61 226 (BLZ 400 500 00) Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen (B itte angeben): Münster, 07.10.2005 01.09.2005 61.2.100 Stadt Telgte Der Bürgermeister Postfach 2 20 48284 Telgte Anlage 2 zur Vorlage Nr. 787/2005 ... 2 erschwert und daher in der Bewertung zu vernachläss igen, sondern durchaus attraktiv (ca. 6 km aus der Ortsmitte von Handorf entfernt, k nappe 10 min. Fahrtzeit); eine ähnlich gute Erreichbarkeit ist von Handorf-Dorbaum aus übe r die Straßenverbindung Lützowstraße / Verth / August-Winkhaus-Straß e (K 17) gegeben. - Das Angebot im neuen SO 2-Gebiet schafft über die Kombination verschiedener Sortimente (Lebensmittel, Randsortimente VB-Markt, Textil, Getränke) und Betriebsformen (Großfläche VB-Markt mit 2.700 m² Ve rkaufsfläche, Lebensmitteldiscounter mit 1.400 m² VK, Fachmärkte Textil und Getränke mit 900 und 600 m² VK, insgesamt 5.600 m² VK) eine aus Kundensicht hochgradig attraktive Einzelhandelsagglomeration, die sich sowohl in ihre r Mischung und der Möglichkeit für Kopplungseinkäufe als auch über die Großflächigkeit und Funktionseinheit (gemeinsamer großer Parkplatz mit 300 Stellplätzen, gemeinsamer Eingang als Mall) von den vorhandenen Einkaufsmöglichkeiten in Telgte und den en in den östlichen Stadtteilen Münsters deutlich abhebt. - Ergänzt wird das Angebot im SO 2-Gebiet (5.600 m² VK zentrenrelevanter Einzelhandel) durch den bereits vorhandenen Einzelhandelsbestand im Gewerbegebiet Orkotten. Im nur ca. 400 m östlich entfernt gelegenen SO 1-Gebiet si nd ebenfalls 4.700 m² VK zentrenrelevanter Einzelhandel zulässig, die im Bes tand durch einen Extra- und einen Aldi-Markt sowie weitere Fachmärkte/-geschäfte bere its realisiert sind. Etwa in der Mitte zwischen den beiden vorgenannten Standorten (SO 1 u nd SO 2) befindet sich zu dem ein Lidl-Markt (in einer GE-Fläche, ca. 1.000 m² VK nac h Angaben der Stadt Telgte), dessen Erweiterung entsprechend der Angaben bereits planun gsrechtlich gesichert ist (Gutachten Seite 15). - In der Gesamtflächenbilanz ergibt sich somit im B ereich Orkotten ein zulässiges Flächenpotenzial für zentrenrelevanten Einzelhandel mit einem deutlichen Schwerpunkt in der Nahversorgung von gut 11.000 m² VK. - Aufgrund der räumlichen und standortbezogenen Kon zentration von modernen Angeboten der Nahversorgung wird der Standort Orkotten erhebl iches Kundeninteresse und damit das vorhandene Kaufkraftpotenzial im Markteinzugsbe reich, der über das Stadtgebiet von Telgte hinausgeht (Gutachten, Seite 27), auf sich l enken. Da die vorhandenen Märkte im Bereich Nahrungs- und Genussmittel (N. u. G.) heute schon, laut BBE, eine Bindungsquote von 97 % der sortimentsspezifischen K aufkraft in Telgte erzielen (Gutachten, Seite 18), würde sich durch die neu gep lanten Flächen im Lebensmittelbereich (ca. 2.500 - 3.000 m² VK zusätz lich) und unter Beibehaltung der vorhandenen Märkte nach Berechnungen der Stadt Müns ter eine Kaufkraftbindungsquote (Umsatz-Kaufkraft-Relation) von deutlich über 130 % ergeben müssen (siehe Berechnung in der Anlage (zur Anlage 1)). - Dieser Wert macht deutlich, dass im Rahmen der vo rliegenden Planung entweder erhebliche Kaufkraft von außerhalb Telgtes rekrutiert werden muss oder dass es innerhalb der Zentren- und Versorgungsstruktur Telgtes zu erh eblichen Verwerfungen kommen wird. Laut Gutachterin wird die letztgenannte Folge wirkung eintreten, sie empfiehlt daher eine sorgfältige politische Abwägung (Gutachten, Seite 35). - Wenn es - gemäß der Aussage der Stadt Telgte - im Rahmen der Neuordnung des stadtstrukturellen Standortgefüges im Kern nicht nu r um eine Ausweitung der Verkaufsflächen, sondern auch um eine Verlagerung v on vorhandenen Lebensmittelgeschäften aus dem SO 1-Gebiet in das S O 2-Gebiet geht, müsste konsequenter Weise das Planungsrecht für Einzelhand el (insbesondere die Zulässigkeit für zentrenrelevanten Einzelhandel) im SO 1-Gebiet deutlich zurückgenommen werden. Dies soll aber gemäß Aussage der Stadt Telgte nicht geschehen, um Anlage 2 zur Vorlage Nr. 787/2005 ... 3 Schadenersatzansprüche zu vermeiden. Das SO 1-Gebie t soll sich daher der wirtschaftlichen Konkurrenz der Handelseinrichtunge n im SO 2-Gebiet stellen. Man hofft somit darauf, dass der Markwettbewerb das Problem d er Flächenüberkapazität bereinigt, indem die Nahversorgungsgeschäfte im SO 1-Gebiet si ch entweder an den besseren Standort (Planstandort SO 2-Gebiet) verlagern oder unter dem Wettbewerbsdruck aufgeben. Dadurch soll es dann in der Folge, so die indirekte Argumentation, zu einem Abschmelzen des Verkaufsflächenüberangebotes kommen . Für diese Entwicklung gibt es aus Sicht der Verwaltung der Stadt Münster keine Si cherheit. Die Stadt Münster kann sich in ihrer Bewertung nicht auf das Prinzip Hoffnung verlassen. - Durch die - zwar argumentativ hergeleitete und pl anerisch-städtebaulich auch nachvollziehbare - Konzeption zur Neuordnung des Ge füges der Bereiche Orkotten , Bahnhof und Altstadtzentrum in Telgte wird eine starke Konzentration von Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs gesc haffen, die in ihrer Agglomerationswirkung negative Auswirkungen im Sinne von § 11 (3) BauNVO sowohl für das Netz der bisher noch vorhandenen integrierten N ahversorgungsstandorte/-geschäfte (K&K, Penny, Edeka Aktiv, HL-Markt) innerhalb der A nsiedlungsgemeinde als auch auf die Zentren- und Versorgungsstruktur in der Stadt M ünster und ggf. in anderen Nachbarkommunen haben kann. - In Bezug auf mögliche Auswirkungen auf den Stadtt eil Handorf, der aufgrund der räumlichen Nähe und bereits vorhandener Einkaufsver flechtungen besonders von Kaufkraftumlenkungen betroffen sein könnte, muss da rüber hinaus angeführt werden, dass dort im Zuge der Umsetzung der Planung Drei Eichen eine Verbesserung und Attraktivierung der Lebensmittelversorgung für Hand orf-Dorbaum vorgesehen ist (Ansiedlung eines Discounters, max. 900 m² VK). Aufgrund der Agglomerationswirkung und der damit ve rbundenen Möglichkeit zu Kopplungskäufen („one-stop-shopping“), die im Fall der Realisierung von der vorliegenden Planung ausgehen wird, und der verkehrlich guten Er reichbarkeit (das Plangebiet liegt näher zu Handorf als vergleichbare Versorgungsstandorte in M ünster) bestehen seitens der Stadt Münster Bedenken gegen die vorgelegte Planung. Die Stadt Münster verweist in diesem Zusammenhang a uch auf die in der stadtregionalen Zusammenarbeit verfolgten gemeinsamen Leitlinien zu r Einzelhandelsentwicklung, die auf die Sicherung zentrenorientierter Versorgungsstrukturen und die Einhaltung des Kongruenzgebotes (keine Gefährdung von bzw. Kaufkraftrekrutierung au s benachbarten Kommunen durch überdimensionierte Ansiedlungen im Bereich der Grun dversorgung) ausgerichtet sind. Die Stadt Münster hält es dabei für geboten, bei der Bewertun g der vorliegenden Einzelhandelsplanung der Stadt Telgte konsequent die gleichen Beurteilungsma ßstäbe anzulegen, die auch bei Einzelhandelsentwicklungen und -vorhaben im Stadtgebiet Münster zugrunde gelegt werden. Wegen der möglichen Betroffenheit von Münsteraner S tadtteilen bitte ich um die frühzeitige Einleitung des Verfahrens zur Anpassung der Bauleit planung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung (landesplanerischen Anpassungsverfahr en) gem. § 32 der Neufassung des LPlG vom 03.05.2005 in Verbindung mit dem Einzelhandelserlass NRW vom 07.05.1996. Anlage I. A. Schowe Anlage 2 zur Vorlage Nr. 787/2005 4 Anlage (zur Anlage 2) Flächenbilanz Einzelhandelsverkaufsfläche im Gewerbegebiet Orkotten - SO-2-Gebiet (Neuplanung) - VB-Markt 2.700 m² VK - Discount-Markt 1.400 m² VK - Textilfachmarkt 900 m² VK - Getränkefachmarkt 600 m² VK 5.600 m² VK - SO-1-Gebiet (Bestand) - Extra-Markt - Aldi-Markt - Thomas Philipps - versch. Shops - zulässiges Planungsrecht 4.700 m² VK - GE-Gebiet (Bestand) - Lidl-Markt 1.000 m² VK (Erweiterung planungsrechtlich gesichert) - geplantes zulässiges Planungsrecht Zentrenrelevanter Einzelhandel ca. 11.300 m² VK Relevante Daten zur Ermittlung der Kundenbindung fü r den Bereich Nahrung- und Genussmittel (N. u. G.; Lebensmittel) - Einwohner Telgte 19.670 EW (BBE, Seite 12) - Sortimentsspezifisches Kaufkraftpotenzial für Leb ensmittel je EW/Jahr: 1.636 € (BBE, Seite 12) - Sortimentsspezifisches Kaufkraftpotenzial für Leb ensmittel in Telgte: 32,18 Mio. €/Jahr (BBE, Seite 12) - Durchschnittlicher Umsatz je m²/VK bei N. u .G. = 4.250 € - Vorhandene Verkaufsfläche Lebensmittel in Telgte 7.320 m² x durchschnittlicher Umsatz von 4.250 €/m² VK = 31,14 Mio € (BBE, Seiten 12 u. 19) - Derzeitige Kaufkraftbindung Lebensmittel : 31,14 Mio € von 32,18 Mio € = 97 % (BBE, Seite 19) Kaufkraft-Umsatz-Relation - derzeitige Kaufkraftbindung bei N. u. G. durch vorhandene Geschäfte = 31,14 Mio € von 32,1 8 Mio € = 97 % - zukünftige Kaufkraftbindung bei N. u. G. Variante 1: + 2.500 m² VK bei N. u. G. (31.14 Mio € + (2.500 m² x 4.250 €/m²)) = 41,74 Mio € = 130 % von 32,18 Mio € Variante 2: + 3.000 m² VK bei N. u. G. (31.14 Mio € + (3.000 m² x 4.250 €/m²)) = 43,90 Mio € = 136 % von 32,18 Mio € Die vorgenannte Berechnung zeigt, dass durch die ge plante Erweiterung von einem Kaufkraftumlenkungspotenzial von ca. 10 Mio. € auszugehen ist. Dies entspricht in etwa dem anzunehmenden Umsatz von drei mittelgroßen Supermärkten mit einer Verkaufsfläche von 700 bis 800 m². Rein rechnerisch sind also etwa drei bestehende Leb ensmittelmärkte innerhalb des Einzugsbereiches in ihrer Existenz gefährdet.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Lützowstraße
- Albersloher Weg 33
- Drei Eichen
- Verth
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0787/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 07.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37