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V/0787/2005

Stellungnahme der Stadt Münster zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Telgte

Vorlage 07.10.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 03.11.2005, TOP 5.3

Beschlussvorlage

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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 787/2005

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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 787/2005

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Beschlussvorlage

8487 Zeichen

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DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stellungnahme der Stadt Münster zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Telgte 
zwecks Darstellung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel im Bereich Orkotten 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
03.11.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft spricht sich ge-
gen die geplante Erweiterung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel in der 
Stadt Telgte im Bereich Orkotten sowie gegen die dafür erforderliche 42. Änderung des 
Flächennutzungsplans der Stadt Telgte aus und stimmt dem von der Verwaltung formulier-
ten Entwurf einer Stellungnahme (Anlage 2) zur vorliegenden Planung an die Stadt Telgte 
zu.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das als Anlage 2 beigefügte Schreiben als Stellungnahme 
an die Stadt Telgte zu senden.  
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten 
entstehen.  
 
 
 
Begründung: 
 
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Stadt Telgte hatte am 27.06.2002 beschlossen, 
den rechtskräftigen Bebauungsplan Orkotten II der Stadt Telgte zu ändern. Der Änderungsbereich 
liegt unmittelbar südlich der Altstadt zwischen dem Bahngelände und der Straße Orkotten. Parallel 
zur Aufstellung des geänderten Bebauungsplans ist der Flächennutzungsplan der Stadt Telgte zu 
ändern.  
 
Bestandssituation - Planungsrecht
 
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Telgte stellt im Änderungsbereich eine gewerbliche 
Baufläche und ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel (SO 2-Gebiet) dar. Die Größe des 
Vorlagen-Nr.: 
V/0787/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Hopp 
Herr Krause-Kämereit 
Ruf: 
492 12 21    492 61 11 
E-Mail: 
HoppRei@stadt-muenster.de 
KrauseT@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.09.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
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Änderungsbereichs beträgt insgesamt ca. 25.000 m²; der Flächenanteil des Sondergebiets um-
fasst davon ca. 14.000 m².  
 
Art und Maß der baulichen Nutzung im Sondergebiet  SO 2 sind im wirksamen Flächennutzungs-
plan bisher wie folgt dargestellt bzw. begrenzt:  
ƒ Verbrauchermarkt mit max. 1.200 m² Verkaufsfläche (VK), 
ƒ Getränkemarkt mit max. 300 m² VK. 
Außerdem sind zulässig:   
ƒ Sonstiger nicht innenstadtrelevanter Bedarf (z.B. Möbel, Heimwerker u.ä.). 
Dabei ist das zentrumstypische Randsortiment auf max. 10 % der jeweiligen Betriebesver-
kaufsfläche zu beschränken. 
ƒ Sonstige Büro- und Dienstleistungseinrichtungen (ausgeschlossen: kommerzielle Dienst-
leistung, u. a. Ladenhandwerk wie Foto, Reisebüro etc.). 
Für die gewerbliche Baufläche sieht der wirksame Flächennutzungsplan keine weiteren Konkreti-
sierungen vor.  
 
Bestandssituation – reale Nutzung im SO 2-Gebiet
 
Die gewerbliche Baufläche ist überwiegend mit Hallen bebaut, die als Lager genutzt werden.  
Auf dem westlichen Teil des Sondergebiets für den großflächigen Einzelhandel befinden sich ein 
Verbraucher- und ein Getränkemarkt. Der östliche Teil wird – in Fortführung früher zulässiger Nut-
zungen – für die Fertigung von Betonsteinen sowie von zwei metallverarbeitenden Betrieben ge-
werblich genutzt. Der Änderungsbereich ist nahezu vollständig versiegelt und ohne Bewuchs.  
 
Bestandssituation – sonstiger Einzelhandel im Gewerbegebiet Orkotten (SO 1-Gebiet u. a.)
 
Ergänzt wird das Angebot im SO 2-Gebiet dur ch weiteren, bereits vorhandenen Einzelhandelsbe-
stand im Gewerbegebiet Orkotten: Im nur ca. 400 m östlich entfern gelegenen SO 1-Gebiet (s. 
Anlage 1, Standorte 3a – 3 d) sind ebenfalls ca. 4.700 m² VK zentrenrelevanter Einzelhandel zu-
lässig, die im Bestand durch einen Extra- und einen Aldi-Markt sowie weitere Fachmärkte/-
geschäfte bereits realisiert sind. Etwa in der Mitte zwischen den beiden vorgenannten Standorten 
(SO 1 und So 2) befindet sich zudem ein Lidl-Markt (Standort 2 gem. Anlage 1; in einer GE-Fläche, 
nach Angaben der Stadt Telgte ca. 1.000 m² VK), dessen Erweiterung entsprechend der Angaben 
bereits planungsrechtlich gesichert ist (Gutachten Seite 15).  
 
In der Gesamtflächenbilanz ergibt sich somit zukünftig im Bereich Orkotten ein zulässiges Flä-
chenpotenzial für zentrenrelevanten Einzelhandel mit einem deutlichen Schwerpunkt in der Nah-
versorgung von gut 11.000 m² VK.  
 
Planung
 
Im Änderungsbereich ist u. a. die Darstellung eines Sondergebiets „SO 2-neu“ gem. § 11 (3) 
BauNVO mit der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel  vorgesehen. Innerhalb des Son-
dergebiets sind folgende Einrichtungen geplant und nach Art und Maß der baulichen Nutzung wie 
folgt begrenzt:  
ƒ Ein Lebensmittel-Vollsortimenter mit Verkaufsflächen in folgenden Sortimentsbereichen:  
o Lebensmittel     2.100 m²  VK 
o Drogeriemarkt           150 m²  VK 
o Geschenke – Porzellan – Keramik –     150 m²  VK 
Hausrat – Papier – Büro – Schreibwaren 
o Textil         150 m²  VK  
o Shop-Flächen        150 m²  VK   
Zwischensumme Verkaufsflächen   2.700 m²; 
 
ƒ ein Lebensmittel-Discounter    1.400 m²  VK, 
davon 100 m² VK für Aktionsangebote; 
ƒ ein Textil-Fachmarkt        900 m²  VK;  
ƒ ein Getränkemarkt        600 m²  VK  
Summe geplante Verkaufsflächen    5.600 m².

- 3 - 
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Die Fläche des neu dargestellten Sondergebiets wird auf ca. 12.000 m² reduziert, eine Grünfläche 
mit ca. 4.000 m² ergänzt das Sondergebiet und bildet ein verbindendes Element zwischen Altstadt  
und Sondergebiet. Ergänzend ist eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Öffentliche Park-
plätze vorgesehen, auf der auf ca. 8.000 m² Fläche ca. 300 Pkw-Stellplätze angeboten werden 
sollen, die nicht nur für die Handelsbetriebe im Sondergebiet gedacht sind, sondern das Parkplatz-
angebot für die Innenstadt ergänzen sollen.  
 
Aus Sicht der Stadt Münster sind durch die o. g. geplante Erweiterung eines Sondergebiets für 
großflächigen Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten (Erweiterung des SO 2-Gebiets von 
heute ca. 1.500 m² Verkaufsfläche auf geplante insgesamt 5.600 m² VK, Schwerpunkt im Bereich 
Lebensmittel) im Gewerbegebiet Orkotten in Tel gte negative Auswirkungen im Sinne von § 11 (3) 
BauNVO auf die Stadt Münster nicht auszuschließen.  
 
Die Stadtteile im östlichen Stadtgebiet von Münster – Handorf-Dorbaum, Sudmühle, St. Mauritz 
und insbesondere Handorf – könnten aufgrund der r äumlichen Nähe am ehesten von Kaufkraftver-
lusten betroffen sein. Das vorgelegte Gutachten der Fa. BBE Handelsberatung Münster weist für 
Handorf vorhandene Einkaufsverflechtungen mit Telgte aus, die durch die geplante Erweiterung 
noch gesteigert werden könnten (Gutachten BBE, Seite 28). Die Gutachterin und die Stadt Telgte 
gehen aber in der Gesamtbewertung davon aus, dass es durch die geplante Erweiterung nicht zu 
erheblichen Kaufkraftverlagerungen und Beeinträchtigungen der Zentren- und Versorgungsstruktur 
in Münster kommen wird.  
 
Diese Aussagen werden von der Verwaltung der Stadt Münster aus verschiedenen Gründen an-
ders eingeschätzt. Diese Gründe sind in der als Anlage 2 beigefügten Stellungnahme zur vorlie-
genden Planung an die Stadt Telgte detailliert aufgeführt.  
 
In Bezug auf mögliche Auswirkungen auf den Stadtteil Handorf, der aufgrund der räumlichen Nähe 
und bereits vorhandener Einkaufsverflechtungen besonders von Kaufkraftumlenkungen betroffen 
sein könnte, muss darüber hinaus angeführt werden, dass dort im Zuge der Umsetzung der Pla-
nung Drei Eichen eine Verbesserung und Attraktivierung der Lebensmittelversorgung für Handorf-
Dorbaum vorgesehen ist (Ansiedlung eines Discounters, max. 900 m² VK).  
 
Aufgrund der Agglomerationswirkung und der damit verbundenen Möglichkeit zu Kopplungskäufen 
(„one-stop-shopping“), die im Fall der Realisierung von der vorliegenden Planung ausgehen wird, 
und der verkehrlich guten Erreichbarkeit (das Plangebiet liegt näher zu Handorf als vergleichbare 
Versorgungsstandorte in Münster) bestehen seitens der Stadt Münster Bedenken gegen die vorge-
legte Planung. 
 
 
 
Anlagen: 
1.  Lageplan: Stadt Telgte, Einzelhandel im Gewerbegebiet Orkotten im Bestand 
2.  Stellungnahme an die Stadt Telgte 
 
 
I.  V.  
 
gez.  
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Anlage 1 zur Vorlage Nr. 787/2005

1334 Zeichen

ZN, as

LIDL - Markt:
EXTRA - Markt:

ALDI - Markt:

SA YET
SR
SLRS ti

versch. Shops :

£_ y ME Kıans a Kock:
Saugmll f 5 / Penny - Markt:
3 N
nn aan N 6 WM HL - Markt
F'sjE Er 2
Mary A 7 EM eoeKa- an:

AbisK

Böhmer - Bach - Aue

Thomas Philipps :

Standorte des nahversorgungsrelevanten
' Lebensmittel -Einzelhandels in Telgte - BESTAND

ERR \ 1 wu EDEKA - Neukauf : Nafwersorger mit angeschlossenen = so 9,

Getränkemarkt und Postagentur.

Standort im Gewerbegebiet Orkotten

Derzeit größter Anbieter in Telgte mit
erganzendem Angebot u.a. zentrenrelevanter
Sortimente wie z.B. Textilien,

Standort innerhalb das Fachmarktzantrums
angrenzend an den obrigen EXTRA. Eingeschränkte
verkahrliche Anbindungsqualtät
, 504
Standort innerhalb das Fachmarktzentrums
angrenzend an den obrigen EXTRA. Eingeschränkte
verkehriiche Anbindungsqualtät.

Standort Innerhalb des Fachmarktzentrums
angrenzend an den obrigen EXTRA.

Lage im südlichem Siedtungsraum

Isallarter Standort in unmittelbarer Nähe
"dar Umgehungstraße.

Kleinerar Nahvarsorgungsanbieter im Kernstadtbereich
mit berwiegend fußtäufigen orientierten Angeboten.

" Kleinarer Nahversorgungsanbieter als einziger
nennenwerter Anbieter im nördlichan Versorgungsraum.

Untersuchte Standortbereiche für die Entwicklung
des großflächigen Einzelhandel

IN SßejJoN nz

SO0L/L8L
, abeluy

Anlage 2 zur Vorlage Nr. 787/2005

12468 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr.  
787/2005  
 
... 
1 
 
Postanschrift: Stadt Münster • 48127 Münster 
 
 
 
 
 
42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Telgte  
zwecks Darstellung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel im Orkotten 
 
 
 
Aus Sicht der Stadt Münster sind durch die o. g. ge plante Erweiterung eines Sondergebietes für 
großflächigen Einzelhandel mit zentrenrelevanten So rtimenten (Erweiterung von heute ca. 1.500 
m² Verkaufsfläche auf geplante insgesamt 5.600 m² V K, Schwerpunkt im Bereich Lebensmittel) 
im Gewerbegebiet Orkotten in Telgte negative Auswir kungen im Sinne von § 11 (3) BauNVO auf 
die Stadt Münster nicht auszuschließen.  
Die Stadtteile im östlichen Stadtgebiet von Münster  – Handorf-Dorbaum, Sudmühle, St. Mauritz 
und insbesondere Handorf – könnten aufgrund der räu mlichen Nähe am ehesten von 
Kaufkraftverlusten betroffen sein. Das vorgelegte G utachten der Fa. BBE Handelsberatung 
Münster weist für Handorf vorhandene Einkaufsverfle chtungen mit Telgte aus, die durch die 
geplante Erweiterung 
 noch gesteigert werden könnten (Gutachten Seite 28) . Die Gutachterin und 
die Stadt Telgte gehen aber in der Gesamtbewertung davon aus, dass es durch die geplante 
Erweiterung  nicht zu erheblichen Kaufkraftverlagerungen und Bee inträchtigungen der Zentren- 
und Versorgungsstruktur in Münster kommen wird.  
 
Diese Aussagen werden aus Sicht der Stadt Münster 
 aus folgenden Gründen anders 
eingeschätzt: 
- Die verkehrliche Erreichbarkeit des Planstandorte s SO 2-Gebiet Orkotten  ist nicht, wie in 
den vorliegenden Unterlagen behauptet, aufgrund der  hohen Verkehrsbelastung auf der    
B 51 und der abgesetzten Lage des Planstandortes zu dem überörtlichen Straßennetz  
 
 
DER 
OBERBÜRGERMEISTER  
 
AMT FÜR 
STADTENTWICKLUNG, 
STADTPLANUNG, 
VERKEHRSPLANUNG  
 
Stadthaus 3, Albersloher Weg 33 
Auskunft erteilt:  
Herr Krause-Kämereit 
Zimmer:  137 
Telefon:  0251/492 – 61 11  
Telefax: 0251/492 – 77 31 
Sprechzeiten: 
  
  
  
Konten der Stadtkasse  Zentrale Verbindungen  
Sparkasse Münsterland Ost Kto.-Nr. 752 (BLZ 400 501  50) Commerzbank Münster Kto.-Nr. 393 2100 (BLZ 400  400 28)   Hauptvermittlung (0251) 492-0 
Dt. Bundesbank Filiale MS Kto.-Nr. 40 001 700 (BLZ 400 000 00) Deutsche Bank Münster Kto.-Nr. 0470 005  (BLZ 400 700 80) Telefax (0251) 492-7700 
Postbank Dortmund Kto.-Nr. 21 1 36 461 (BLZ 440 100  46) Dresdner Bank Münster Kto.-Nr. 606 465 600 (BL Z 400 800 40) Stadtverwaltung@stadt-muenster.de 
SEB Kto.-Nr. 1 010 305 100 (BLZ 400 101 11) Volksba nk Münster eG Kto.-Nr. 4 200 800 (BLZ 401 600 50) w ww.muenster.de/stadt 
Bankhaus Lampe Münster Kto.-Nr. 306 002 (BLZ 480 20 1 51) WestLB AG Kto.-Nr. 61 226 (BLZ 400 500 00)  
Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen (B itte angeben): Münster, 07.10.2005 
01.09.2005  61.2.100  
 
 
Stadt Telgte 
Der Bürgermeister 
Postfach 2 20 
 
48284 Telgte

Anlage 2 
zur Vorlage Nr.  
787/2005  
 
... 
2 
erschwert und daher in der Bewertung zu vernachläss igen, sondern durchaus attraktiv 
(ca. 6 km aus der Ortsmitte von Handorf entfernt, k nappe 10 min. Fahrtzeit); eine ähnlich 
gute Erreichbarkeit ist von Handorf-Dorbaum aus übe r die Straßenverbindung 
Lützowstraße / Verth / August-Winkhaus-Straß e (K 17) gegeben. 
 
- Das Angebot im neuen SO 2-Gebiet schafft über die  Kombination verschiedener 
Sortimente (Lebensmittel, Randsortimente VB-Markt, Textil, Getränke) und 
Betriebsformen (Großfläche VB-Markt mit 2.700 m² Ve rkaufsfläche, 
Lebensmitteldiscounter mit 1.400 m² VK, Fachmärkte Textil und Getränke mit 900 und 600 
m² VK, insgesamt 5.600 m² VK) eine aus Kundensicht hochgradig attraktive 
Einzelhandelsagglomeration, die sich sowohl in ihre r Mischung und der Möglichkeit für 
Kopplungseinkäufe als auch über die Großflächigkeit  und Funktionseinheit (gemeinsamer 
großer Parkplatz mit 300 Stellplätzen, gemeinsamer Eingang als Mall) von den 
vorhandenen Einkaufsmöglichkeiten in Telgte und den en in den östlichen Stadtteilen 
Münsters deutlich abhebt. 
 
- Ergänzt wird das Angebot im SO 2-Gebiet (5.600 m²  VK zentrenrelevanter Einzelhandel) 
durch den bereits vorhandenen Einzelhandelsbestand im Gewerbegebiet Orkotten. Im nur 
ca. 400 m östlich entfernt gelegenen SO 1-Gebiet si nd ebenfalls 4.700 m² VK 
zentrenrelevanter Einzelhandel zulässig, die im Bes tand durch einen Extra- und einen 
Aldi-Markt sowie weitere Fachmärkte/-geschäfte bere its realisiert sind. Etwa in der Mitte 
zwischen den beiden vorgenannten Standorten (SO 1 u nd SO 2) befindet sich zu dem ein 
Lidl-Markt (in einer GE-Fläche, ca. 1.000 m² VK nac h Angaben der Stadt Telgte), dessen 
Erweiterung entsprechend der Angaben bereits planun gsrechtlich gesichert ist (Gutachten 
Seite 15). 
 
- In der Gesamtflächenbilanz ergibt sich somit im B ereich Orkotten ein zulässiges 
Flächenpotenzial für zentrenrelevanten Einzelhandel mit einem deutlichen Schwerpunkt in 
der Nahversorgung von gut 11.000 m² VK. 
 
- Aufgrund der räumlichen und standortbezogenen Kon zentration von modernen Angeboten 
der Nahversorgung wird der Standort Orkotten erhebl iches Kundeninteresse und damit 
das vorhandene Kaufkraftpotenzial im Markteinzugsbe reich, der über das Stadtgebiet von 
Telgte hinausgeht (Gutachten, Seite 27), auf sich l enken. Da die vorhandenen Märkte im 
Bereich Nahrungs- und Genussmittel (N. u. G.) heute  schon, laut BBE, eine 
Bindungsquote von 97 % der sortimentsspezifischen K aufkraft in Telgte erzielen 
(Gutachten, Seite 18), würde sich durch die neu gep lanten Flächen im 
Lebensmittelbereich (ca. 2.500 - 3.000 m² VK zusätz lich) und unter Beibehaltung der 
vorhandenen Märkte nach Berechnungen der Stadt Müns ter eine Kaufkraftbindungsquote 
(Umsatz-Kaufkraft-Relation) von deutlich über 130 %  ergeben müssen (siehe Berechnung 
in der Anlage (zur Anlage 1)).  
 
- Dieser Wert macht deutlich, dass im Rahmen der vo rliegenden Planung entweder 
erhebliche Kaufkraft von außerhalb Telgtes rekrutiert werden muss oder dass es innerhalb 
der Zentren- und Versorgungsstruktur Telgtes zu erh eblichen Verwerfungen kommen 
wird. Laut Gutachterin wird die letztgenannte Folge wirkung eintreten, sie empfiehlt daher 
eine sorgfältige politische Abwägung (Gutachten, Seite 35). 
 
- Wenn es - gemäß der Aussage der Stadt Telgte - im  Rahmen der Neuordnung des 
stadtstrukturellen Standortgefüges im Kern nicht nu r um eine Ausweitung der 
Verkaufsflächen, sondern auch um eine Verlagerung v on vorhandenen 
Lebensmittelgeschäften aus dem SO 1-Gebiet in das S O 2-Gebiet geht, müsste 
konsequenter Weise das Planungsrecht für Einzelhand el (insbesondere die Zulässigkeit 
für zentrenrelevanten Einzelhandel) im SO 1-Gebiet deutlich zurückgenommen werden. 
Dies soll aber gemäß Aussage der Stadt Telgte nicht  geschehen, um

Anlage 2 
zur Vorlage Nr.  
787/2005  
 
... 
3 
Schadenersatzansprüche zu vermeiden. Das SO 1-Gebie t soll sich daher der 
wirtschaftlichen Konkurrenz der Handelseinrichtunge n im SO 2-Gebiet stellen. Man hofft 
somit darauf, dass der Markwettbewerb das Problem d er Flächenüberkapazität bereinigt, 
indem die Nahversorgungsgeschäfte im SO 1-Gebiet si ch entweder an den besseren 
Standort (Planstandort SO 2-Gebiet) verlagern oder unter dem Wettbewerbsdruck 
aufgeben. Dadurch soll es dann in der Folge, so die  indirekte Argumentation, zu einem 
Abschmelzen des Verkaufsflächenüberangebotes kommen . Für diese Entwicklung gibt es  
aus Sicht der Verwaltung der Stadt Münster keine Si cherheit. Die Stadt Münster kann sich 
in ihrer Bewertung nicht auf das Prinzip Hoffnung verlassen. 
- Durch die - zwar argumentativ hergeleitete und pl anerisch-städtebaulich auch 
nachvollziehbare - Konzeption zur Neuordnung des Ge füges der Bereiche Orkotten , 
Bahnhof  und Altstadtzentrum  in Telgte wird eine starke Konzentration von 
Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs gesc haffen, die in ihrer 
Agglomerationswirkung negative Auswirkungen im Sinne von § 11 (3) BauNVO sowohl für 
das Netz der bisher noch vorhandenen integrierten N ahversorgungsstandorte/-geschäfte 
(K&K, Penny, Edeka Aktiv, HL-Markt) innerhalb der A nsiedlungsgemeinde als auch auf 
die Zentren- und Versorgungsstruktur in der Stadt M ünster und ggf. in anderen 
Nachbarkommunen haben kann.  
 
- In Bezug auf mögliche Auswirkungen auf den Stadtt eil Handorf, der aufgrund der 
räumlichen Nähe und bereits vorhandener Einkaufsver flechtungen besonders von 
Kaufkraftumlenkungen betroffen sein könnte, muss da rüber hinaus angeführt werden, 
dass dort im Zuge der Umsetzung der Planung Drei Eichen  eine Verbesserung und 
Attraktivierung der Lebensmittelversorgung für Hand orf-Dorbaum vorgesehen ist 
(Ansiedlung eines Discounters, max. 900 m² VK).  
 
Aufgrund der Agglomerationswirkung und der damit ve rbundenen Möglichkeit zu 
Kopplungskäufen („one-stop-shopping“), die im Fall der Realisierung von der vorliegenden 
Planung ausgehen wird, und der verkehrlich guten Er reichbarkeit (das Plangebiet liegt näher zu 
Handorf als vergleichbare Versorgungsstandorte in M ünster) bestehen seitens der Stadt Münster 
Bedenken gegen die vorgelegte Planung. 
 
Die Stadt Münster verweist in diesem Zusammenhang a uch auf die in der stadtregionalen 
Zusammenarbeit verfolgten gemeinsamen Leitlinien zu r Einzelhandelsentwicklung, die auf die 
Sicherung zentrenorientierter Versorgungsstrukturen  und die Einhaltung des Kongruenzgebotes 
(keine Gefährdung von bzw. Kaufkraftrekrutierung au s benachbarten Kommunen durch 
überdimensionierte Ansiedlungen im Bereich der Grun dversorgung) ausgerichtet sind. Die Stadt 
Münster hält es dabei für geboten, bei der Bewertun g der vorliegenden Einzelhandelsplanung der 
Stadt Telgte konsequent die gleichen Beurteilungsma ßstäbe anzulegen, die auch bei 
Einzelhandelsentwicklungen und -vorhaben im Stadtgebiet Münster zugrunde gelegt werden.  
 
Wegen der möglichen Betroffenheit von Münsteraner S tadtteilen bitte ich um die frühzeitige 
Einleitung des Verfahrens zur Anpassung der Bauleit planung an die Ziele der Raumordnung und 
Landesplanung (landesplanerischen Anpassungsverfahr en) gem. § 32 der Neufassung des LPlG 
vom 03.05.2005 in Verbindung mit dem Einzelhandelserlass NRW vom 07.05.1996. 
 
Anlage 
 
I. A.   
 
 
Schowe

Anlage 2 
zur Vorlage Nr.  
787/2005  
 
 
4 
Anlage (zur Anlage 2) 
 
Flächenbilanz Einzelhandelsverkaufsfläche im Gewerbegebiet Orkotten 
 
 
- SO-2-Gebiet (Neuplanung) 
  - VB-Markt  2.700 m² VK 
 - Discount-Markt 1.400 m² VK 
 - Textilfachmarkt  900 m² VK  
 - Getränkefachmarkt 600 m² VK 
 
  5.600 m² VK 
 
- SO-1-Gebiet (Bestand) 
 - Extra-Markt                                                   
 - Aldi-Markt 
 - Thomas Philipps 
 - versch. Shops 
 - zulässiges Planungsrecht        4.700 m² VK 
 
- GE-Gebiet (Bestand) 
 -  Lidl-Markt        1.000 m² VK  (Erweiterung planungsrechtlich gesichert)  
   
 
- geplantes zulässiges Planungsrecht  
  Zentrenrelevanter Einzelhandel  ca. 11.300 m² VK 
  
Relevante Daten zur Ermittlung der Kundenbindung fü r den Bereich Nahrung- und 
Genussmittel (N. u. G.; Lebensmittel) 
- Einwohner Telgte 19.670 EW (BBE, Seite 12) 
- Sortimentsspezifisches Kaufkraftpotenzial für Leb ensmittel 
 je EW/Jahr: 1.636 €  
(BBE, Seite 12)  
- Sortimentsspezifisches Kaufkraftpotenzial für Leb ensmittel  in Telgte:  32,18 Mio. €/Jahr 
(BBE, Seite 12)  
- Durchschnittlicher Umsatz je m²/VK bei N. u .G. =  4.250 € 
- Vorhandene Verkaufsfläche Lebensmittel  in Telgte 7.320 m² x durchschnittlicher Umsatz 
von 4.250 €/m² VK = 31,14 Mio € (BBE, Seiten 12 u. 19)  
- Derzeitige Kaufkraftbindung Lebensmittel :  
31,14 Mio € von 32,18 Mio € = 97 % (BBE, Seite 19)  
 
Kaufkraft-Umsatz-Relation 
 
 
- derzeitige Kaufkraftbindung bei N. u. G. 
 
  durch vorhandene Geschäfte = 31,14 Mio € von 32,1 8 Mio € =   97 % 
 
- zukünftige Kaufkraftbindung bei N. u. G. 
 
  Variante 1: + 2.500 m² VK bei N. u. G. 
  (31.14 Mio € + (2.500 m² x 4.250 €/m²)) = 41,74 Mio € = 130 % von 32,18 Mio € 
 
  Variante 2: + 3.000 m² VK bei N. u. G.  
  (31.14 Mio € + (3.000 m² x 4.250 €/m²)) = 43,90 Mio € = 136 % von 32,18 Mio €    
 
Die vorgenannte Berechnung zeigt, dass durch die ge plante Erweiterung von einem 
Kaufkraftumlenkungspotenzial von ca. 10 Mio. €  auszugehen ist. Dies entspricht in etwa dem 
anzunehmenden Umsatz von drei mittelgroßen Supermärkten mit einer Verkaufsfläche von 700 bis 800 m². 
Rein rechnerisch sind also etwa drei bestehende Leb ensmittelmärkte innerhalb des Einzugsbereiches in 
ihrer Existenz gefährdet.

Beratungsverlauf (2)

27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
03.11.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Lützowstraße
  • Albersloher Weg 33
  • Drei Eichen
  • Verth

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0787/2005
Typ
Vorlage
Datum
07.10.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37