V/0082/2007
Künftige Organisationsform des Tiefbauamtes
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~1e /I Rödl & Partner Beratung und Begleitung der Stadt MOnster bei der Konsolidierung Nr.: des städtischen Haushalts 2007 ff. 226 Dezernat VI Amt: Dezernat für Bauwesen, Grünflächen, 66 Umweltschutz und Abfallwirtschaft Produkt: Kategorie der Maßnahme: Verkehrsflächen/ Verkehrsanlagen Effizienzsteigerung Bezeichnung der Maßnahme: ' Überführung der Aufgaben des Tiefbauamts auf eine zu gründende AöR -. Kurzbeschreibung der Maßnahme: Durcheine AöR-Gründungbesteht die Möglichkeitdie derzeitige Organisationsstruktur grundsätzlich neu zu ordnen. DieSchnittstellenzwischenPlanung, Ausschreibungund Bauleitungsind zu optimieren und die Abgrenzung zwischen (Neu-)Bauund Betriebist neu zu ordnen. Dieangegebenen Personaleinsparungensind realistisch,da es sich um Nichtwiederbesetzungen von ausscheidenden Mitarbeiternhandelt. Durchdie 'OrganisationsoptimierurJgenfreiwerdenden Personalkapazitätenkönnen zur Reduzierungder externen Ingenieuraufträge genutzt werden. (Anmerkung: Hierwerden die Personalkapazitäten genutzt, die nicht durch das Ausscheidenvon Mitarbeitern freigesetzt werden können.) Zudem verbessert eine AöRdie Möglichkeiteneiner interkommunalen Zusammenarbeit, z.B.bei der Bildungvon Einkaufsgemeinschaften.Diesgilt sowohl für Lieferungen(z.B.Schilder)als auch für Bauleistungen (z.B.Aspahltarbeiten, Markierungsarbeiten).Zudem sind Dienstleistungenfürandere Kommunen denkbar. In der ausgewiesenen Haushaltsentlastung sind die Potenzialein Höhe von 50.000 EURaus dem Konsolidierungsprogramm1, Nr. 154 (VorlageVl1065/2005)nicht enthalten. , 6020.401.0000.7 Hausha Itsstelle: 6300.511.0000.0 6020.116.0000.2 Hausha Itsentlastung: 2007 2008 2009 2010 Einnahmeerhöhung - 50.000 150.000 250.000in EURkumuliert Personalkostenreduzierung 90.000 180.000 202.500 292.500in EURkumuliert Reduzierung weiterer Ausgaben ' in EURkumuliert 160.000 270.000 335.000 395.000 Summe in EUR 250.000 500.000 687.500 937.500 Stellenreduzierung: 2 2 0,5 2
Beschlussvorlage
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V/0082/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Künftige Organisationsform des Tiefbauamtes Beratungsfolge 07.03.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 08.03.2007 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 28.03.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die in der Begründung dargestellten Hinweise zur Beibehaltung der derzei- tigen Organisationsform des Tiefbauamtes als Amt zustimmend zur Kenntnis. Der Auf- trag zur Prüfung und Einführung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AÖR) aus der Vor- lage 0464/2006 ist damit erledigt. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, perspektivisch die Vorteile eines Eigenbetriebs bzw. einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung für die Leistungen des Amtes 66 zum Ende der Legislaturperiode darzustellen und eine Umsetzung mit den notwendigen Schrit- ten entscheidungsreif vorzubereiten. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Volumen der Sparmaßnahmen , das im Rödl- Vorschlag Nr. 226 genannt wird, z. T. durch die vorgeschlagenen Maßnahmen (Prozessop- timierung) erreicht werden kann. Der Konsolidierungsvorschlag Nr. 226 der Fa. Rödl & Partner ist damit erledigt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. Vorlagen-Nr.: V/0082/2007 Auskunft erteilt: Herr Reinkemeier Ruf: 492 20 00 E-Mail: Reinkemeier@stadt-muenster.de Datum: 24.01.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0082/2007 Begründung: Die Ratsvorlage V/0464/2006 „Überführung des städtischen Tiefbauamtes in eine Anstalt des öf- fentlichen Rechts (AÖR)“ ist am 23.08.2006 modifiziert im Beschlusspunkt 2 mit einem neuen Auf- trag an die Verwaltung beschlossen worden. Dieser Punkt 2 lautete: „Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen einzulei- ten und mit den zuständigen Ratsgremien rückzukoppeln, damit die Entscheidung über die Über- führung von Aufgaben des städtischen Tiefbauamtes auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts (A- ÖR) noch im weiteren Verlauf der Beratungen über den Konsolidierungsprozess getroffen werden kann. Die dazu unabdingbar erforderlichen Mittel werden im Einzelfall durch den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bereitgestellt.“ Um im Rahmen des anstehenden Konsolidierungsprozesses nun Klarheit über die Zukunft des Tiefbauamtes zu schaffen, werden vorgenannte Beschlussempfehlungen gegeben. Ausschlaggebend für diese Empfehlungen sind nach tiefer gehender Prüfung von Einzelaspekten und Hinweisen im Beratungsverfahren der letzten Vorlage vor allem nachstehende Argumente: a) Hinweise zum § 107 ff. Gemeindeordnung Im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen der Fa. Rödl wurde u. a. auch vorgeschlagen, die Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit, z.B. bei der Bildung von Einkaufsge- meinschaften als auch bei Bauleistungen, z.B. Asphaltierungsarbeiten, Markierungsarbeiten, sowie bei Dienstleistungen für andere Kommunen zu prüfen. Dies ist bei geltendem Recht z. Z. unter bestimmten Prämissen mögich. Sollten die derzeitig auf Landesebene angestrebten Änderungen des § 107 Abs. (1) Nr. 3 der Ge- meindeordnung Rechtskraft erlangen, würde dieser Konsolidierungsvorschlag rechtlich nicht um- setzbar sein. b) Realisierung der Konsolidierungsvorteile aufgrund der Maßnahmen-Empfehlung des Rödl-Gutachtens (Nr. 226) Im Maßnahmenblatt Nr. 226 des Rödl-Gutachtens (s . Anlage 1) sind Haushaltsentlastungen in 2007 in Höhe von 250.000 €, in 2008 von 500.000 €, in 2009 von 687.500 € und 2010 von 937.500 € genannt. Angesichts der Pläne des Landes zur Reform der GO NW erscheint eine Rea- lisierung des Konsolidierungsvolumens aus dem Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit in Höhe von 250.000 € (im Jahre 2010) nicht erreichbar. Ein großer Teil des Konsolidierungsziels ist, u. a. durch Umorganisation und den Abbau von Schni ttstellen im Tiefbauamt realisierbar. Die im Rödl-Gutachten vorgeschlagenen Optimierungen können im Rahmen einer Neuorganisation im Amt realisiert werden. c) Hinweise des Personalrates Der Personalrat hat die Ratsvorlage 0464/2006 am 04.08.2006 zur Unterrichtung gem. § 65 LPVG erhalten. Nach ausführlicher Diskussion hat dieser im Ergebnis festgestellt: Der Personalrat er- kennt für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (und die Stadt Münster) keinerlei Vorteile in der Überführung des Tiefbauamtes in eine AÖR. Die ablehnende Haltung des Personalrates wurde dann auch in der Sitzung des Ausschusses für Personal, Recht und Organisation (APRO) am 22.08.2006 seitens des Personalratsvorsitzenden deutlich gemacht. - 3 - V/0082/2007 d) Sicherstellung der termingerechten Einführung des neuen kommunalen Finanzmanage- ments (doppische Buchführung) für den Kernhaushalt Durch einen erst jetzt vorgenommenen Wechsel der Organisationsform des Tiefbauamtes in eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die z. B. den Aufbau einer eigenständigen Buchhaltung erforderte, wäre eine technische Umsetzung zum 01.07.2007 oder 01.01.2008 von der Verwaltung nur mit erheblichem – wahrscheinlich auch externen – Mehraufwand zeitgerecht zu gewährleisten. Außer der Buchhaltung wäre auch eine eigene Kasse mit allen technischen Anforderungen einzu- richten, die im Kassenbereich sowie bei der citeq (DV-Dienstleister) zu erheblichen Personal- engpässen geführt hätten. Mit der jetzt vorgeschlagenen Beibehaltung der Amtsstruktur des Tiefbauamtes kann auch das Tiefbauamt zum 01.01.2008 doppisch buchen. Fazit: Unter Abwägung dieser Ergebnisse schlägt die Verwaltung vor, das Tiefbauamt zunächst als Amt der Stadt Münster weiterzuführen. Tiefbauämter in nordrheinwestfälischen Großstädten werden in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts, in Eigenbetrieben sowie in eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen geführt. Gerade eigenbe- triebsähnliche Einrichtungen zeigen, dass ein wirtschaftlicheres Selbstverständnis eingetreten ist. Daher soll Anfang 2008 geprüft werden – insbesondere nach den ersten praktischen Erfahrun- gen mit der Outputsteuerung auf der Basis eines doppischen Rechnungswesens – ob es sinnvoll ist, zum Ende der Legislaturperiode einen Organisationswechsel vorzubereiten. i.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0082/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.02.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37