V/0527/2009
Erschließung einer Teilfläche der Straße Gartenbreie im VBP 441 "Gievenbeck - Ramertsweg / Dieckmannstraße / Roxeler Straße"
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Beschlussvorlage
2437 Zeichen
V/0527/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Erschließung einer Teilfläche der Straße Gartenbreie im VBP 441 "Gievenbeck - Ramertsweg /
Dieckmannstraße / Roxeler Straße"
- Baubeschluss Kanalerschließung -
Beratungsfolge
03.09.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
29.09.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen“ stimmt dem vom Ingenieurbüro Nelle, Münster,
aufgestellten Entwurf (Lageplan Blatt 1 von August 2009) vorbehaltlich des noch abzuschließen-
den Erschließungsvertrages zu.
II. Kosten/Folgekosten
Der Stadt Münster entstehen keine Baukosten.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Mittel sind im Entwurf des Teilfinanz- und Teilergebnisplans nicht veranschlagt.
Begründung:
1. Voraussetzungen:
Es handelt sich um eine ca. 0,50 Hektar große Fläche am nördlichen Ende der Straße Garten-
breie. Das Areal liegt innerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 441, aber außerhalb
des Vertragsgebietes, des am 25.06.2001 geschlossenen Vertrages mit der Landesentwicklungs-
gesellschaft Nordrhein-Westfalen GmbH (LEG).
Erschließungsvertragspartner der Stadt Münster wird die Landwehr Immobilien & Baubetreu-
ung GmbH.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Vorlagen-Nr.:
V/0527/2009
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
06.08.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0527/2009
Entgegen der ursprünglichen Planung der LEG soll die Fläche mit zehn statt mit drei Häusern be-
baut werden.
Zur Entwässerung ist eine Erweiterung des vorhandenen Kanalnetzes um ca. 100 m Schmutzwas-
serkanalisation DN 250 und ca. 96 m Regenwasserkanalisation DN 300 erforderlich.
3. Ausschreibung und Bau:
Der Investor plant den Baubeginn im III. Quartal 2009. Die Bauzeit wird voraussichtlich zwei Mona-
te dauern.
Die Maßnahme ist mit den Stadtwerken Münster abgestimmt.
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse:
Entwässerungsbeiträge werden vertragsgemäß nicht erhoben.
5. Genehmigungen / Vereinbarungen:
Eine Genehmigung nach § 58 LWG ist vorhanden.
Die Genehmigung nach § 7 WHG liegt vor.
6. Liegenschaftliche Regelungen:
Die erforderlichen liegenschaftlichen Regelungen werden im Erschließungsvertrag festgelegt.
In Vertretung
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Dieckmannstraße
- Roxeler Straße
- Ramertsweg
- Gartenbreie
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0527/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.08.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37